Weitere Informationen Hüftultraschalluntersuchung Die Entwicklung der Hüfte ist bei der Geburt noch nicht abgeschlossen. Deshalb empfehlen wir eine Hüftultraschalluntersuchung. Die angeborene Hüftgelenkserkrankung ist eine Reifungsstörung. Wenn die Hüftgelenkspfanne nicht genügend ausgebildet ist, spricht man von einer Hüftdysplasie, wenn der Hüftkopf nicht mehr in der Gelenkspfanne ist, von einer Hüftluxation. In der Schweiz weisen 1-2% der Neugeborenen eine behandlungsbedürftige Hüftgelenkserkrankung auf. Mädchen sind siebenmal häufiger betroffen als Knaben. Besonders hoch ist das Risiko, wenn in einer Familie bereits Hüftdysplasien vorgekommen sind. Leider kann nur ein kleiner Teil der Hüftgelenkserkrankungen bei der Routineuntersuchung durch den Kinderarzt festgestellt werden. Mit dem Ultraschall kann innerhalb der ersten 4-6 Wochen die Entwicklung des Hüftgelenkes zuverlässig beurteilt werden. Behandlung Wenn die Ultraschalluntersuchung eine Reifungsverzögerung des Hüftgelenkes zeigt, gilt der Grundsatz, je früher mit einer Behandlung begonnen wird, desto rascher wird das Hüftgelenk nachreifen und desto kürzer wird die Therapiedauer sein. Information Ihrer Angehörigen? Informieren Sie Ihre Angehörigen selber über Ihren Klinikaufenthalt und über die erfolgte Geburt. Unser Personal hält sich aus Gründen der Schweigepflicht konsequent daran, keine derartigen Informationen telefonisch zu erteilen. Telefon Sie erhalten beim Eintritt eine Telefonkarte. Ihre Angehörigen erreichen Sie über das Spital oder Ihre Direktwahlnummer zwischen 7.00–21.00 Uhr. Wir bitten Sie, Ihre Telefonkarte beim Austritt aus dem Spital an der Information abzugeben. Wertsachen Verzichten Sie darauf, Schmuck (inkl. Piercings) und Wertgegenstände ins Spital zu bringen. Die SRO AG übernimmt keine Haftung für Verluste von Wertgegenständen oder Bargeld. Geburtsverarbeitungs-Gespräche Belastende Gefühle oder unbewältigte Erfahrungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sollten nicht weggeschoben, sondern beachtet werden. Frauen und Paare haben die Möglichkeit, den Verlauf der Geburt zu besprechen und Fragen zu stellen (auch bei komplikationslosen Geburten). Telefon Hebamme: 062 916 32 70. Austritt Die Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke hat also mehrere Vorteile: • sie kann schon in den ersten Lebenswochen durchgeführt werden. • eine frühe Behandlung ist kürzerund zeigt eindeutig bessere Resultate. • Operationen können praktisch immer vermieden werden. • sie ist völlig schmerzfrei und ohne Nebenwirkungen für das Kind. Parkplatz «Storchenparkkarte» Bitte beachten Sie, dass die Parkplätze gebührenpflichtig sind. Ausnahme: Werdende Eltern können bei der Information eine Mehrfachparkkarte zu Fr. 22.– kaufen. Bei eiligem Eintritt ins Spital kann das Auto kurze Zeit vor dem Haupteingang abgestellt werden. Am Tag der Geburt kann das Fahrzeug zudem gebührenfrei parkiert werden. Die dafür nötige «Storchenparkkarte» erhalten Sie am Informationsschalter. Der Aufenthalt im Wochenbett ist in der Regel vier Tage. Kurz vor Austritt aus dem Spital werden Sie von der Hebamme besucht, welche die Geburt geleitet hat. Sie wird ein Gespräch mit Ihnen führen. Zudem erhalten Sie einen Fragebogen betreffend Zufriedenheit, Gebärsaal und Wochenbettabteilung. Ihre Eindrücke und Empfindungen, Ihre Wünsche und Bedürfnisse vor, während und nach der Geburt sind uns wichtig. Dabei können Sie als Unternehmensberaterin unserer Klinik wirken. Wir nehmen Ihre Rückmeldungen gerne entgegen und sind bestrebt, uns stets zu verbessern. Vor dem Spitalaustritt werden Sie und Ihr Kind von einem Arzt untersucht und über Besonderheiten informiert. Wir vermitteln Ihnen für die Nachbetreuung zu Hause gerne eine frei praktizierende Hebamme. Sie können sich auch an die zuständige Mütterberatungsstelle Ihrer Region oder an die Wochenbettstation wenden. SRO AG, Spital Langentahl, St. Urbanstrasse 67, 4901 Langenthal Tel. 062 916 31 31, Fax 062 916 31 12, [email protected], www.sro.ch