Schweiger Robert

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BAKKALAUREATSARBEIT
über das Thema
KOMPLIKATIONEN DURCH FRAUENBESCHNEIDUNG
IN DER GEBURTSHILFE
an der Medizinischen Universität Graz
im Rahmen der Lehrveranstaltung „Interkulturelle Dialogprozesse“
eingereicht bei
Mag.a Yvonne Adam
Medizinische Universität Graz
von
Ursula Steiner
0311735
Graz, im September 2009
Verzeichnisse
i
Verzeichnisse
ii
INHALTSVERZEICHNIS
1
EINLEITUNG ............................................................................................................................. 1
1.1
PROBLEMSTELLUNG ....................................................................................................... 2
1.2
GLIEDERUNG DER ARBEIT ............................................................................................. 3
2
BEGRIFFSBESTIMMUNG ............................................................................................................ 4
2.1
FGM (FEMALE GENITAL MUTILATION) ......................................................................... 4
2.2
VERSTÜMMELUNG .......................................................................................................... 5
2.3
OPERATION ..................................................................................................................... 5
3
ARTEN DER WEIBLICHEN BESCHNEIDUNG ................................................................................ 6
3.1
SUNNA ............................................................................................................................. 6
3.2
EXZISION......................................................................................................................... 7
3.3
INFIBULATION ODER PHARAONISCHE BESCHNEIDUNG ................................................. 7
4
DIE BEDEUTUNG DER BESCHNEIDUNG IM ISLAM ..................................................................... 8
4.1
FAMILIENLEBEN IM ISLAM ............................................................................................. 8
4.2
NOTWENDIGKEIT ZU HEIRATEN; HEIRATSALTER; PARTNERWAHL ............................. 8
4.3
RECHTE UND PFLICHTEN DER EHEPARTNER ................................................................ 9
4.4
SEXUALITÄT UND FAMILIENPLANUNG ......................................................................... 10
4.5
GEBURT – NAMENSGEBUNG – BESCHNEIDUNG ........................................................... 11
4.6
PUBERTÄT UND GESCHLECHTSREIFE .......................................................................... 12
4.7
ERZIEHUNG UND RECHTSSTELLUNG DES KINDES ....................................................... 12
5
HISTORISCHE ENTWICKLUNG UND VERBREITUNG ................................................................. 14
6
ABLAUF DER WEIBLICHEN BESCHNEIDUNG ............................................................................ 16
6.1
DAS ALTER ................................................................................................................... 16
6.2
DIE AUSFÜHRENDEN..................................................................................................... 17
6.3
OPERATIONSBEDINGUNGEN ......................................................................................... 17
7
GRÜNDE, HINTERGRÜNDE & FOLGEN .................................................................................... 18
7.1
ÄSTHETISCHE UND RELIGIÖSE BEGRÜNDUNGEN ........................................................ 19
7.2
SOZIOLOGISCHE INTERESSEN ...................................................................................... 19
7.3
MEDIZINISCHE, PSYCHISCHE UND SEXUELLE FOLGEN ............................................... 20
8
GEBURTSPROBLEME ............................................................................................................... 22
8.1
GYNÄKOLOGISCHE KOMPLIKATIONEN ....................................................................... 23
8.2
GEBURTSHILFLICHE KOMPLIKATIONEN ..................................................................... 24
9
FAZIT ..................................................................................................................................... 26
10 LITERATURVERZEICHNIS ........................................................................................................ 27
Verzeichnisse
iii
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1: Normale weibliche Anatomie…………………………………………………………….... 7
Abb. 2: Exzision………………………………………………………………..…………………....7
Abb. 3: Von FGM betroffene Frauen und Mädchen in Afrika (leicht modifiziert)………………...15
Abb. 4: die häufigsten Begründungen für eine Beschneidung (leicht modifiziert)……………...…18
Abb. 5: geburtshilfliche Komplikationen (leicht modifiziert)...........................................................22
1
1
EINLEITUNG
„Dort wirst du Dich niederlegen,
Dich auf die bemalte Beschneidebank ausstrecken.
Dein Körper wird Dir über und über bemalt.
Einige Frauen werden Dich betten.
Verliere nur die Betäubung nicht!“ 1
(aus einem Beschneiderinnen-Lied für Mädchen)
Weltweit werden jedes Jahr zwei Millionen junge Frauen beschnitten. Viele der Mädchen verbluten
einfach, andere leiden ihr Leben lang an den Folgen. Die meisten Frauen können über ihre
Erfahrungen nicht reden. Eine Geschlechtsbeschneidung ist stille Gewalt an Frauen. 2
Es werden hierbei Teile der äußeren Genitalien mit Messern, Glasscherben oder Rasierklingen
weggeschnitten, meist schon als Kind oder manchmal sogar schon als Baby. Dadurch sind die
Mädchen dann jeglicher Lust an Sexualität beraubt. 3
Über körperliche Folgen gibt es einige wenige Informationen, über die seelischen und
traumatischen dagegen jedoch so gut wie keine. Es wäre wichtig über die psychischen Folgen und
die daraus entstehenden dissoziativen beziehungsweise posttraumatischen Störungen zu forschen.
Man sollte Traditionen respektieren, aber nicht wenn Millionen von Mädchen und Frauen ihr Leben
lang Qualen leiden müssen. Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass die weibliche
Genitalverstümmelung gesundheitliche Beeinträchtigungen als auch Schmerzen und Gefahren mit
sich bringen kann. Außerdem ist die Beschneidung nicht nur ein körperlicher Einschnitt, sondern
auch ein irreversibler Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen. 4
Täglich kommen ca. 7000 Mädchen dazu, die solcherart verstümmelt werden und damit einen Teil
ihrer Zukunft verlieren oder sie sterben an den Folgen des Eingriffes, der fast immer unter
unvorstellbaren unhygienischen Bedingungen vor sich geht. 5
Die Tradition der afrikanischen Kulturen kann nicht allein nur historisch, politisch und ethischmoralisch bewertet werden; es muss den Frauen auf Grund ihres Leidensdruckes und ihrem
Beschwerdebild geholfen werden und dass in sozialer, psychologischer und medizinischer Weise.
Besonders bei gynäkologischen und geburtshilflichen Behandlungen müssen die anatomischen
1
Hermann, C. (2000); S 16
vgl. http://www.amnesty.ch/de/aktuell/magazin/46/genitalverstuemmelung; 01.09.2009
3
vgl. http://www.wadinet.de/wadiev/presse/spiegel/05-02-07_stopfgm.htm; 01.09.2009
4
vgl. http://www.blumenwiesen.org/beschneidung.html; 01.09.2009
5
vgl. http://www.wadinet.de/wadiev/presse/spiegel/05-02-07_stopfgm.htm; 01.09.2009
2
2
Besonderheiten nach einer Beschneidung als auch die Wünsche der Patientinnen bei einer Geburt,
Operation und auch bei einer Wundversorgung funktional, medizinisch und psychologisch
berücksichtigt werden. Das alles zusammen muss in Übereinstimmung mit den berufsrechtlichen
Pflichten von Ärztinnen und Ärzten erfolgen. Diese Gesichtspunkte sind erforderlich um zu einem
befriedigenden Behandlungsergebnis zu kommen. 6
1.1
PROBLEMSTELLUNG
Die Verstümmelung der äußeren Genitalien ist eine fundamentale Menschenrechtsverletzung –
wegen der Verletzung der körperlichen Integrität, wegen der Missachtung der Grenzen der anderen
und vor allem wegen der körperlichen und seelischen Folgen, die der Eingriff mit sich bringt. 7
Dieser uralte Brauch wird von Mystik, Religion und Aberglauben bestimmt und erschwert
deswegen die Bekämpfung dagegen. Da das Thema weitgehend tabu ist, ist eine Aufklärung über
gesundheitliche Folgen der Zirkumzision fast unmöglich. Physische und psychische Folgen sind bei
allen drei Formen der Genitalverstümmelung anzutreffen. Es konnte aber nachgewiesen werden,
dass je extremer die Verstümmelung ist, desto schwerer sind die Schäden. Das Schlimme ist, dass
das verharmloste Ritual, dass ein Mädchen ins Frauenleben initiieren soll, auch tödlich enden kann.
Erschreckend ist, wenn ein Mädchen an den Folgen des Eingriffes stirbt, der Tod als Wille Allahs
gesehen wird und nicht in Verbindung mit dem Eingriff gesehen wird. Da es auch an
gesundheitlicher Aufklärung extrem mangelt, werden die körperlichen Komplikationen nicht in
Zusammenhang mit dem Eingriff gebracht. 8
Female Genital Mutilation wird von vielen internationalen Konventionen und Aktionsplänen als
Menschenrechtsverletzung, auch als Verstoß gegen die Rechte des Kindes und als Verstoß auf das
Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit verurteilt. Der Großteil der Menschen aus
Entwicklungsländern hält die Rechte von Mädchen und Frauen für unwichtig, da in der Gesellschaft
die Frau eine untergeordnete Rolle spielt. 9
Ein großes Problem ist, dass die gesundheitlichen Folgen, vor allem die langfristigen, nicht in
Zusammenhang mit der Beschneidung, betrachtet werden.10
6
vgl. http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.47.3207; 01.09.2009
vgl. Schnüll, P. (1999); S 53
8
vgl. Okroi, E. (2001); S 135
9
vgl. Lai, M. (2007); S 13
10
vgl. Domenig, D. (2007); S 483
7
3
1.2
GLIEDERUNG DER ARBEIT
Die vorliegende Arbeit ist in 3 Abschnitte gegliedert:
Im ersten Abschnitt wird zuerst ein kurzer Überblick über die wichtigsten Begriffe gegeben, welche
auch genau erklärt und beschrieben werden.
In einem Unterkapitel werden die Arten der weiblichen Beschneidung wiedergegeben.
Im zweiten Kapitel wird auf die Bedeutung der Beschneidung und auf die historische Entwicklung
eingegangen, sowie der Ablauf der Beschneidung beschrieben wird.
Der letzte, somit dritte Abschnitt beinhaltet die Gründe, Hintergründe und Folgen der
Beschneidung. Weiters werden auch die Geburtsprobleme beschrieben und genauer auf
gynäkologische und geburtshilfliche Komplikationen eingegangen.
4
2
BEGRIFFSBESTIMMUNG
Betroffene Frauen, die sich gegen die weibliche Genitalverstümmelung einsetzen, finden, dass der
Gebrauch des Terminus „Verstümmelung“ gerechtfertigt ist, den Begriff „weibliche Beschneidung“
dagegen empfinden sie als Euphemismus. Die Genitalien werden nämlich nicht beschnitten,
sondern verstümmelt. Sie argumentieren, dass das Abschneiden eines Fingergliedes wohl eher auch
nicht als Beschneidung bezeichnet wird, wobei bei der „genitalen Verstümmelung“ sogar ein Organ
entfernt wird. 11
Statt „weiblicher Beschneidung“ oder in englischer Sprache „female circumcision“ („FC“) hat sich
der Begriff „weibliche Genitalverstümmelung“ beziehungsweise „female genital mutilation“
etabliert. Afrikanische Aktivistinnen haben diese Begriffsverwendungen gefordert. Es soll damit
zum Ausdruck gebracht werden, dass die „weibliche Beschneidung“ ungleich schwerwiegend, als
die Beschneidung bei Männern ist und rein anatomisch damit nicht vergleichbar ist. 12
Im Allgemeinen ist die Bezeichnung für die verschiedenen Arten der Genitalverstümmelung sehr
uneinheitlich. Es wird zum Beispiel die Klitoridektomie auch als das Entfernen der Klitoris und der
angrenzenden Teile der labia minora definiert; oder unter dem Begriff der Exzision wird
gelegentlich auch noch das Wegschneiden der labia majora subsumiert. Festzuhalten ist aber, dass
unter der weiblichen Beschneidung nur die drei Begriffe „Klitoridektomie (Sunna)“, „Exzision“ und
„Infibulation“ zählen. Rituale wie die Praxis der Introzision (heißt das Auseinanderreißen des
Hymens und Einführen eines Gegenstandes in die Vagina, um sie zu vergrößern), oder das Dehnen
der labia minora, bleiben unberücksichtigt. 13
2.1
FGM (FEMALE GENITAL MUTILATION)
Als Beschneidung der weiblichen Genitalien werden kulturell verankerte Praktiken bezeichnet, bei
denen die weiblichen Geschlechtsteile zum Teil oder sogar ganz entfernt werden. Der Eingriff
erfolgt vom Säuglings- bis zum Erwachsenenalter, meistens aber vor Beginn oder während der
Pubertät. Der Eingriff wird ohne medizinischen Grund ausgeübt und ist meist mit starken
Schmerzen verbunden. Sie können schwere körperliche und psychische Schäden verursachen. 14
11
vgl. Hulverscheidt, M. (2002); S 20
vgl. Schnüll, P. (1999); S 14
13
vgl. Rosenke, M. (2000); S 18
14
vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Beschneidung_weiblicher_Genitalien, 24.09.2009
12
5
2.2
VERSTÜMMELUNG
Der Begriff Verstümmelung, aus dem lateinischen mutilatio, bezeichnet die radikale Veränderung
der Gestalt durch äußere Einwirkung. Eine Verstümmelung kann mit Verlust von Funktion oder
wichtiger anderer Bestandteile einhergehen. Die Körperverstümmelung ist eine auf Dauer
einschränkende und auch als nachhaltig bewertende Verletzung des biologischen, aber insbesondere
menschlichen Körpers durch äußere Einwirkungen. Meistens bezeichnet der Begriff den Verlust
eines oder mehrere Körperteile.15
2.3
OPERATION
Eine Operation ist ein zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken chirurgischer Eingriff in den
lebenden, menschlichen Organismus und damit in die körperliche Integrität des Betroffenen. Eine
Operation gilt rechtlich als Körperverletzung. 16
15
16
vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Verst%C3%BCmmelung, 24.09.2009
vgl. Pschyrembel (2002); S 1211
6
3
ARTEN DER WEIBLICHEN BESCHNEIDUNG
An dem Tag, an dem die Mädchen beschnitten werden sollen, werden sie in das Frauenleben und in
die Rolle der zukünftigen Mutter geführt. Die Mädchen erwarten diesen Tag, an dem sie eine kleine
Braut werden, mit großer Anspannung. Was genau aber mit ihnen passiert, wissen sie nicht, da sie
bis zum Tag der Beschneidung von ihren bereits beschnittenen Genossinnen ferngehalten werden.
Das einzige was die Mädchen von diesem Tag wissen, ist, dass sie neue Kleider, Geschenke und
Schmuck bekommen und dass ein großes Fest gefeiert wird. Von diesem Fest werden sie aber nicht
viel mitbekommen, weil sie vor lauter Schmerzen nicht aufstehen können, beziehungsweise das
Bett für mehrere Wochen hüten müssen oder sogar schon tot sind. 17
Da es unterschiedliche Praktiken der Genitalverstümmelung gibt, hat sich noch keine einheitliche
Terminologie gebildet, da es mehrere verschiedene Techniken zur Verstümmelung der
Geschlechtsorgane gibt. 18 Meistens wird sie schon bei Säuglingen, oder bei Kleinkindern
beziehungsweise jungen Mädchen durchgeführt und ist eine verstümmelnde Operation mit
medizinischen, psychischen sowie sozialen Folgen. 19 Im Folgenden die drei Arten der
Genitalverstümmelungen.
3.1
SUNNA
Der Begriff „Sunna“ bedeutet im arabischen „Gewohnheit“ und „Tradition“. Diese Art der
Verstümmelung findet man nur sehr selten. 20
Man unterscheidet zwischen der milden Sunna und der modifizierten Sunna (Klitorisdektomie). 21
Hier wird entweder die Klitorisvorhaut, die Klitorisspitze oder die ganze Klitoris entfernt. Die
Sunna ist die mildeste Beschneidungsform. 22
17
vgl. Okroi, E. (2001); S 21ff
vgl. Rothmüller, S. (2004); S 12
19
vgl. http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.47.3207 , Stand: 15.06.2009
20
vgl. Rothmüller, S. (2004); S 13
21
vgl. Lai, M. (2007); S 16
22
vgl. Domenig, D. (2007); S 475
18
7
3.2
EXZISION
Bei dieser Art werden die Klitoris und auch die kleinen Schamlippen weggeschnitten und
manchmal werden sogar noch die großen Schamlippen gestutzt. 23
Abb. 1: Normale weibliche Anatomie 24
3.3
Abb. 2: Exzision 25
INFIBULATION ODER PHARAONISCHE BESCHNEIDUNG
Bei der radikalsten Form der Beschneidung werden die Klitoris und die kleinen Schamlippen ganz
entfernt, die großen Schamlippen ausgeschabt und nur bis auf eine kleine Öffnung (Hirsekorngröße)
zugenäht, die den Abfluss von Urin und Menstruationsblut erlaubt.
Um den Geschlechtsverkehr zu ermöglichen, muss der Ehemann seine Frau wieder „öffnen“.
Gemäß dem Ehrenkodex sollte dies mit dem Penis und in der Hochzeitsnacht passieren. Dieser
qualvolle Prozess dauert aber meistens mehrere Wochen oder Monate. Oft muss der Ehemann auch
mit einem Messer nachhelfen, oder bringt seine Ehefrau zu einer Hebamme oder zu einem Arzt,
welcher dann heimlich oder gegen eine hohe Bezahlung die Öffnung so vergrößert, dass der Koitus
möglich ist.
Bei einer Geburt sind Episiotomien (Dammschnitt) notwendig, wobei aber nicht die Infibulation
geöffnet wird, sondern seitliche Dammschnitte vollzogen werden. Nach der Geburt werden dann die
Infibulation und auch die Episiotomie wieder auf Hirsekorngröße zugenäht. 26
23
vgl. Domenig, D. (2007); S 475
http://www.popperschule.at/arbeiten/publikationen/28-193.doc; 22.09.2009
25
http://www.popperschule.at/arbeiten/publikationen/28-193.doc; 22.09.2009
26
vgl. Domenig, D. (2007); S 475
24
8
4
DIE BEDEUTUNG DER BESCHNEIDUNG IM ISLAM
Die Frage, warum diese grausame Praxis der weiblichen Zirkumzision noch immer existiert, kann
mit vielen Argumentationen beantwortet werden. Vieles weist auf die Unkenntnis von
medizinischen Fakten hin oder basiert schlicht und einfach auf Aberglauben und Mythen. Heute ist
dieses Ritual bei Gesellschaften, die großen Wert auf Tradition und Sitte der Vorfahren legen und
bei denen die Begriffe wie Familienehre und Keuschheit eine große Bedeutung haben, verbreitet.
Viele wissen gar nicht warum sie diesen Brauch mitmachen, sie wissen nur, dass sie wenn sie sich
dagegen stellen, ihnen Ächtung und gesellschaftliche Isolation droht. 27
4.1
FAMILIENLEBEN IM ISLAM
Die Familie gilt als Grundbaustein sowie als Garant für die Aufrechterhaltung der islamischen
Ordnung. Auf Grund des hohen Stellenwertes im Denken wird der Familie immer vorrangige
Bedeutung gegenüber anderen Mitgliedern der Gesellschaft eingeräumt. Das gilt für die Versorgung
und die Unterstützung hilfsbedürftiger Angehöriger, aber genauso für die Bereiche der Erziehung
und Sozialkontrolle, in denen sich die Familie als wichtigstes Instrument zur Erhaltung religiöser
und kultureller Normen zeigt. 28
4.2
NOTWENDIGKEIT ZU HEIRATEN; HEIRATSALTER; PARTNERWAHL
Heirat – ja oder nein, diese Frage stellt man in der islamischen Gesellschaft nicht. Allen Menschen,
die geistig und körperlich in der Lage sind, wird eine Ehe, mit dem Ziel der Familiengründung,
empfohlen. Die Ehe gilt als die natürliche Bestimmung eines jeden Menschen und ist Bestandteil
eines Gottes wohlgefälligen Lebens. Die Ehe ist geradezu eine Pflicht, aber auch ein Recht, dass
niemanden vorenthalten werden darf. Sexualität wird als Gabe Gottes verstanden und hat zum Ziel
Mann und Frau Genuss und Nachkommen zu verschaffen. Der Mensch hat nicht das Recht sich
dieser Aufgabe zu verschließen, die ihm im göttlichen Heilsplan zukommt und darf nicht gegen
seine ureigene Natur verstoßen. 29
27
vgl. Okroi, E. (2001); S 14
vgl. Breuer, R. (1999); S 117
29
vgl. Breuer, R. (1999); S 15ff
28
9
Heiratsalter: Im Prinzip gibt es kein Mindestalter für die Eheschließung. Voraussetzung für die
Mündigkeit und die Fähigkeit für den Vollzug der Ehe ist das Eintreten der Geschlechtsreife. Diese
ist, je nach Lehrmeinung, bei Mädchen zwischen neun und dreizehn Jahren und bei Buben zwischen
elf und fünfzehn Jahren. Es ist aber auch erlaubt schon im Kindesalter zu heiraten, jedoch müssen
hier beide Parteien durch einen gesetzlichen Vormund vertreten sein. Nach Eintreten der
Volljährigkeit haben die Jugendlichen dann das Recht die Ehe zu lösen oder zu vollziehen. Aus
zahlreichen Gründen wie zum Beispiel das höhere Bildungsniveau, von dem vor allem die Mädchen
profitieren oder die wirtschaftlich schlechten Rahmenbedingungen, die eine frühe Heirat mit allen
finanziellen Konsequenzen verhindern, hat sich das Heiratsalter in den letzten Jahrzehnten erhöht.
Das Alter der Braut bei der ersten Eheschließung steigt analog zum Bildungsgrad. Eine
Analphabetin heiratet durchschnittlich mit 18 Jahren; eine Frau mit Ober- oder Hochschulbildung
heiratet circa mit 26 Jahren. 30
Partnerwahl: Wenn man das geeignete Alter erreicht hat, beteiligt sich meist die ganze Familie an
der Suche nach einem passenden Partner. Hier spielen oft auch familiäre Interessen eine große
Rolle. Die Ehe ist meistens nicht nur eine Verbindung von zwei Personen, sondern auch eine
Verbindung zwischen zwei Familien. Die Frauen der Familien des Bräutigams, können die Frau
unverschleiert sehen und kennenlernen, um dann dem Bräutigam ihre Vorzüge zu schildern. 31
4.3
RECHTE UND PFLICHTEN DER EHEPARTNER
Die Ehe ist eine Vertragsgemeinschaft, in der beide Parteien klare Rechte und Pflichten haben,
welche sie auch mit Abschluss eines Ehevertrages akzeptieren müssen.
Wie in vielen patriarchalischen Gesellschaften gilt der Mann als Haupt der Familie und der
ehelichen Gemeinschaft. Zu den Pflichten eines Mannes zählen, dass er seine Frau mit allem
notwendigen an Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinischer Versorgung zu versorgen hat,
soweit es seine finanziellen Möglichkeiten zulassen und die auch dem Lebensstandard der Frau, den
sie bis vor der Heirat gelebt hat, entsprechen.
Die Frau jedoch soll nicht mehr verlangen als vernünftig und möglich ist, damit sie dem Mann nicht
das Gefühl gibt, er sei seinen ehelichen Pflichten nicht gewachsen und um sein Ehrgefühl nicht zu
verletzen. Die Frau hat prinzipiell ihrem Mann zu gehorchen, außer er fordert sie zu
Ungehorsamkeit
30
31
vgl. Breuer, R. (1999); S 18 ff
vgl. Breuer, R. (1999); S 21ff
gegen
Gott
auf.
10
Weitere Rechte des Mannes sind, dass die Frau ihm treu ist, sorgsam mit seinem Vermögen und
seinem Ruf umgeht, sowie seine Eltern achten.
Zu den positiven Aspekten der Frauen werden neben den Rechten auf Unterhalt, freie Verfügung
über ihr Vermögen und sexuelle Befriedigung auch weitere Rechte hinzugefügt. Der Ehemann soll
sie liebevoll behandeln, trösten, erheitern, soviel Zeit wie möglich mit ihr verbringen, er soll
Rücksicht auf ihre Gefühle nehmen, sie belehren wo es notwendig ist und ihren Lebenswandel
sorgsam und eifersüchtig überwachen. All diese Rechte kann eine Frau kaum einklagen. Es bleibt
der Willkür des Mannes überlassen, ob er seinen Pflichten nachkommt. Eine Auflösung der Ehe
kann eine Frau aber nur in wenigen Fällen und unter großen Schwierigkeiten erwirken. 32
4.4
SEXUALITÄT UND FAMILIENPLANUNG
Der Frau ist es verboten sich ihrem Mann zu verweigern. Dem Mann wird empfohlen, dass er den
Geschlechtsakt zärtlich einleitet und im Moment des Orgasmus den Namen Gottes ruft. Es gibt
verschiedene Perioden der Enthaltsamkeit, die eingehalten werden müssen. Ein Beispiel ist, dass
der Geschlechtsverkehr für die helle Tageszeit des Fastenmonats Ramadan verboten ist oder auch
dass sich die Gläubigen während ihrer Pilgerfahrt nach Mekka für mehrere Tage in einen
Weihezustand begeben, der geschlechtliche Beziehungen ausschließt. Außerdem sind der Frau
sexuelle Kontakte während der Menstruation untersagt und auch vierzig Tage nach einer Geburt, da
sie in dieser Zeit als unrein gilt.
Die Fortpflanzung ist eines der Hauptziele der Ehe. Generell gibt es keine Vorschriften für die
Familienplanung, außer dass eine zweijährige Stillzeit vorgesehen ist, da in dieser Zeit eine weitere
Schwangerschaft eher gering ist. Akzeptiert werden sowohl die natürliche Familienplanung, als
auch lokal verwendete chemische und mechanische Mitteln und auch die Pille. Umstritten ist jedoch
die Spirale und eine Sterilisation darf nur bei schwerwiegender medizinischer Indikation
vorgenommen werden. Nicht akzeptiert wird die allzu rasche Aufeinanderfolge von
Schwangerschaften, da man auch auf den Gesundheitszustand der Frau Rücksicht nimmt, aber nicht
aufgrund von persönlichen Interessen der Frauen, wie zum Beispiel eine Berufstätigkeit oder die
Sorge um ihre Figur nach einer weiteren Schwangerschaft.33
32
33
vgl. Breuer, R. (1999); S 33 ff
vgl. Breuer, R. (1999); S 42 ff
11
4.5
GEBURT – NAMENSGEBUNG – BESCHNEIDUNG
Die Geburt eines Kindes stärkt die Position der Frau in der Familie des Mannes. Eine Schwangere
kann nur in etwas privilegierten Bevölkerungsschichten und im städtischen Raum mit Rücksicht
und Schonung rechnen. Das Mutterschutzgesetz verbietet bestimmte Tätigkeiten und es sind
arbeitsfreie Zeiten vorgesehen. In ländlichen Bereichen geht so etwas aber leider nicht. Das liegt an
den harten Lebensbedingungen des Alltags, der die volle Arbeitskraft der Frau in der Familie, dem
Haushalt und der Landwirtschaft einfordert. Eine Erleichterung für Schwangere gibt es jedoch – so
ist sie zum Beispiel von der Pflicht zum Fasten während des Ramadans befreit.
Mit der Geburt eines Jungen gibt es oft euphorische Freude, die bei einem Mädchen eher verhalten
ist. Dies hat vorrangig soziale und wirtschaftliche Gründe. Jungen werden als Arbeitskräfte gesehen
und sind in ärmeren Ländern meist die einzige Altersversorgung für die Eltern. Die Töchter
hingegen verlassen mit der Heirat ihre Familie. Außerdem gilt die Erziehung von Jungen als
leichter, da ihr Verhalten weder die Familienehre noch ihre Heiratschancen beeinträchtigen kann.
Bei den Mädchen schätzt man die große Fügsamkeit und Sanftmut, ihre Unterstützung der Mutter
bei der Arbeit und die offenbar ausgeprägte Neigung, die Pflege der alten und kranken Eltern zu
übernehmen.
Die Geburt eines Mädchens ist oft eine große Enttäuschung und die meist frustrierten Ehemänner
bestrafen dafür ihre Frauen.
Als besonders empfehlenswert gilt der siebte Tag nach der Geburt für die Namensgebung. Die
Namensfrage wird nicht lange diskutiert, sondern spontan nach der Geburt entschieden. Diese
Entscheidung trifft meist der Vater oder manchmal auch der Großvater oder die Großmutter. Die
Mutter hat bei einem Jungen fast kein Mitspracherecht, bei einem Mädchen etwas mehr. 34
Die Beschneidung von Jungen ist in der islamischen Welt üblich, die der Mädchen dagegen
umstritten. In der Praxis gibt es viele regionale Unterschiede. Generell werden Mädchen später als
Jungen beschnitten, aber auf jeden Fall vor dem Erreichen der Pubertät. Der Eingriff kann von
einem kleinen Einschnitt am oberen Ende der Scheide, aber auch aus einer kompletten Entfernung
der Klitoris und der Schamlippen bestehen. Auf Grund der mangelnden Hygiene haben die
Eingriffe schwere und oft tödliche Erkrankungen zur Folge. Dennoch werden sie aber trotzdem
weiterhin praktiziert. 35
34
35
vgl. Breuer, R. (1999); S 53 ff
vgl. Heine, P. (1997); S 148
12
4.6
PUBERTÄT UND GESCHLECHTSREIFE
Das Erreichen der Geschlechtsreife bedeutet einen tiefgreifenden Einschnitt im Leben der
Jugendlichen. Mädchen und Jungen gehören nunmehr endgültig zur Frauen- bzw. Männerwelt, mit
allen Konsequenzen, die mit Verhalten, Kleidung, Geschlechtertrennung und die Rolle in der
Familie und Gesellschaft verbunden sind. Diese Zuordnung bahnt sich schon lange vorher an und
beginnt eigentlich schon mit der Geburt des Kindes und der geschlechtsspezifischen Erziehung.
Später, mit dem Eintritt in die Pubertät endet die unbeschwerte Kindheit und der Jugendliche zählt
zum vollgültigen Mitglied der Gesellschaft. Die Identifizierung mit der geschlechtsspezifischen
Rolle verstärkt sich und zeigt sich auch verstärkt in der Familie. Väter und Brüder übernehmen vor
allem die Rolle die Familienehre rein zu erhalten. Diese kann nur durch das unzüchtige Verhalten
einer Frau in Gestalt von Untreue der Ehefrau oder durch voreheliche Beziehungen einer Tochter
oder Schwester gefährdet werden. 36
4.7
ERZIEHUNG UND RECHTSSTELLUNG DES KINDES
Das Kind eines muslimischen Vaters ist auch automatisch, ohne ein besonderes Ritual Muslime und
hat das Recht im Geiste des Islams erzogen zu werden. Oberste Pflicht der Eltern ist es, ihr Kind
ganz nach den Maßgaben der Religion zu erziehen, um es zu einem frommen und rechtschaffenen
Menschen zu machen. Der Vater trägt hier die Verantwortung, dass seine Kinder im angemessenen
Alter die rituellen Pflichten versehen, zu denen vor allem das gemeinsame Gebet und das Fasten
gehören. Die Familie ist der Hort der Erziehung, sowie der Vermittler von religiösen und
kulturellen Werten und Traditionen. Eltern dürfen ihre Erziehungsziele und Methoden frei wählen,
sofern sie die Interessen und die Zukunft des Kindes berücksichtigen. Das Eltern-Kind-Verhältnis
ist auf jeden Fall sehr hierarchisch. Von den Eltern wird gegenüber ihren Kindern Liebe und Sorge
erwartet, von den Kindern Gehorsam und Respekt.
Schon bei ganz kleinen Babys ist zu erkennen, ob sie ein Junge oder ein Mädchen sind. Im
Allgemeinen wird eine gute Erziehung und Behandlung der Kinder gefordert, jedoch wird die
Erziehung und Ernährung der Mädchen oft weniger Aufmerksamkeit geschenkt. Von ihnen wird
schon ab drei Jahren erwartet, dass sie handarbeiten, kleine Dinge im Haushalt erledigen oder auf
jüngere Geschwister aufpassen. Ab circa 7 Jahren wird dann deutlich, dass die Erziehung der
36
vgl. Breuer, R. (1999); S 78 ff
13
Töchter hauptsächlich die Aufgabe der Mutter ist, um ihr die Grenzen zwischen Erlaubtem und
Verbotenem einzuschärfen. 37
37
vgl. Breuer, R. (1999); S 61ff
14
5
HISTORISCHE ENTWICKLUNG UND VERBREITUNG
Die Angaben zur Existenz von FGM differieren in den einzelnen Ländern. Dies trifft auf ihre
geographische Verbreitung zu. Faktoren wie zum Beispiel Bevölkerungswachstum oder
Abwanderung und Flucht auf Grund von Bürgerkriegen führen zum Anstieg und zur räumlichen
Weiterverbreitung von FGM. Mit der Existenz der weiblichen Verstümmelung sehen sich „NichtHerkunftsländer“ in Afrika sowie folgende Länder konfrontiert: Asien, Australien, Europa,
Nordamerika, Südamerika und Ozeanien. 38
Die Tradition der Verstümmelung ist bis heute am intensivsten in Afrika. 130 Millionen Frauen
sind auf dem afrikanischen Kontinent genitalverstümmelt. 39 Außerhalb von Afrika findet sich die
weibliche Verstümmelung in den arabischen Emiraten, im Südjemen, Bahrain, Oman und auch im
muslimischen Kulturbereich auf den Philippinen, in Malaysia, Indonesien und weiters auch bei
einer kleinen muslimischen Gruppe in Indien. Zusätzlich erstreckt sie sich auch noch auf Teile
Perus, Brasiliens und Ostmexikos. In den vergangenen Jahrzehnten wurde die genitale
Verstümmelung auch nach Europa, vor allem nach Frankreich, England, die USA und Kanada
durch Auswanderer aus Beschneidungsländern gebracht.
Afrika: Die weibliche Genitalverstümmelung wird in 28 Ländern Afrikas praktiziert. Lokalisiert ist
sie im Nordosten, Osten und in Zentral- bis Westafrika.
Am Horn von Afrika, sprich in Somalia und Dschibuti sind fast 100% der Mädchen und Frauen
betroffen. In Äthiopien, Eritrea, Sudan und Sierra Leone sind es etwa 90%. In den
nordafrikanischen Ländern wie Algerien, Marokko, Tunesien und Libyen wird die Beschneidung an
Mädchen und Frauen nicht praktiziert. Ausnahmen gibt es nur in wenigen ethnischen Gruppen, die
an der Grenze zur Sahara leben. 40
Die Tabelle soll die Anzahl der an FGM betroffenen Frauen in Afrika verdeutlichen:
Land
38
in Zahlen
Ägypten
Nordostafrika
80
21.440.000
Burkina Faso
Westafrika
70
3.290.000
Dschibuti
Nordostafrika
98
196.000
Ghana
Westafrika
30
2.325.000
vgl. Schnüll, P. (1999); S 45
vgl. Hermann, C. (2000); S 23
40
vgl. Okroi, E. (2001); S 28
39
in Prozent
15
Kamerun
Zentralafrika
20
1.310.000
Kenia
Ostafrika
50
6.300.000
Somalia
Nordostafrika
98
3.773.000
Tansania
Ostafrika
10
1.345.000
Zaire
Zentralafrika
5
945.000
Abb. 3: Von FGM betroffene Frauen und Mädchen in Afrika (leicht modifiziert) 41
Asien: Im Nahen Osten wird die FGM des Typs 1 bei Mädchen und Frauen aus dem Oman, dem
Jemen und den Vereinigten Arabischen Emiraten angewandt. 42
Australien: Auch bei den australischen Ureinwohnern ist die weibliche Genitalverstümmelung
bekannt. Hier wird die Beschneidung als Dammschnitt durchgeführt, den der Beschneider auch
noch zusätzlich eigenhändig mit drei Fingern dilatiert. Nach der Operation folgt noch ein
obligatorischer Geschlechtsverkehr – eine Art „offene genitale Kommunikation“ im Sinne
kultischer Promiskuität. 43
Amerika: Hier gibt es keinen sicheren Beweis, dass die weibliche Zirkumzision bei den
Ureinwohnern bekannt ist. Sie wurde jedoch bei den Indianerstämmen in Ostmexiko, Peru und
Westbrasilien praktiziert. 44
Europa: Es gibt Beweise, dass die alten Römer bei ihren Sklavinnen die weibliche Zirkumzision
durchgeführt haben. Im heutigen Europa gibt es eine hohe Dunkelziffer. Es sind Fälle bekannt, in
denen Beschneiderinnen aus Senegal, Mali und Somalia eingeflogen wurden, um afrikanische
Mädchen in Frankreich, Deutschland und Schweden zu beschneiden. Es handelt sich hier um
Töchter afrikanischer Emigranten. 45
41
vgl. Schnüll, P. (1999); S 48
vgl. Okroi, E. (2001); S 29
43
vgl. Okroi, E. (2001); S 30
44
vgl. Okroi, E. (2001); S 30
45
vgl. Okroi, E. (2001); S 30
42
16
6
ABLAUF DER WEIBLICHEN BESCHNEIDUNG
Meistens ist die genitale Verstümmelung ein zeremonielles Fest. Das Mädchen erhält Geschenke
und bekommt von allen Seiten viel Zuwendung. Die Mädchen stehen zum ersten Mal in ihrem
Leben im Mittelpunkt. Im äußersten Fall haben die Mädchen und Frauen eine Ahnung was
möglicherweise mit ihnen geschieht, weil ihnen nahegelegt wird, dass sie tapfer sein sollen und
Schmerzensschreie unterdrücken sollen. Doch im Prinzip wissen sie nichts, weil sie niemand
aufklärt, da das Thema tabu ist. Wenn sie nicht irgendwo heimlich mitbekommen haben, was auf
sie zukommt, sind sie bei weitem nicht darauf vorbereitet was tatsächlich mit ihnen passiert.
Mehrere Frauen, meist Verwandte halten das Mädchen fest und spreizen ihre Beine; die
Beschneiderin nimmt dann die Amputation der Genitalien vor. Den Schmerz, den die Mädchen
ertragen müssen, ist schier unerträglich. 46
6.1
DAS ALTER
Das Alter der Mädchen, in dem die Beschneidung durchgeführt wird, ist von Land zu Land
verschieden. Jedoch werden die meisten Mädchen vor Eintreten der Pubertät beschnitten. 47
Bei den jüdischen Felashas in Äthiopien und bei den Nomaden im Sudan werden die Mädchen
schon in den ersten paar Tagen nach ihrer Geburt beschnitten, in Ägypten und in einigen Staaten
Zentralafrikas kann es sich bis zum siebenten Lebensjahr ziehen. Im Erwachsenenalter findet man
diese Rituale eher selten. Jedoch exzisieren die Ibo in Nigeria die Frauen kurz vor der Heirat und
die Aboh im mittleren Westen Nigerias erst vor der Geburt des ersten Kindes. Meistens wird die
Beschneidung in immer jüngerem Alter vollzogen, da sie in einigen Staaten, wie Sudan und
Ägypten gesetzlich verboten ist. Der Hauptgrund aber liegt darin, dass jeglicher Widerstand der
Mädchen, der durch die Medien und Schuldbildung erworben wird, verhindert werden soll. 48
46
vgl. Schnüll, P. (1999); S 29
vgl. Okroi, E. (2001); S 33
48
vgl. Rosenke, M. (2000); S 20
47
17
6.2
DIE AUSFÜHRENDEN
Tradition ist es, die in der Familie vererbte Aufgabe der Frauen, die Beschneidung durchzuführen.
So ist es die Aufgabe der Großmutter, die Eingriffe der betreffenden Mädchen durchzuführen,
manchmal vollziehen diese Aufgabe aber auch alte Dorffrauen. 49
In der Regel sind die Ausführenden der Beschneidung traditionelle Hebammen. Im östlichen
Senegal wird sie auch von Frauen anderer Berufe durchgeführt, wie der Schmiedekaste, oder in
Nigeria von Barbieren. Auch umherreisende Zigeunerinnen oder Wahrsagerinnen führen
Beschneidungen durch. In Gambia und Nigeria wird die Beschneidung von Männern durchgeführt,
die auf den Markt einen sogenannten traditionellen Friseursalon besitzen. Die Männer praktizieren
neben Haarschneiden auch kleinere chirurgische Eingriffe, wie Aderlass, Anbringen von
Stammeszeichen im Gesicht und eben auch Beschneidungen. 50
6.3
OPERATIONSBEDINGUNGEN
Je nach Region und Beschneidungstyp sind die Instrumente zur weiblichen Beschneidung sehr
unterschiedlich. Im Allgemeinen kommen alle scharfen Gegenstände in Frage, wie Fingernägel,
Steine, Pferdeschwanzhaare, Glasscherben, Küchenmesser, Beschneidungsmesser, Rasierklingen,
scharfe Deckel einer Metalldose, sowie auch chirurgische Scheren und Skalpelle. 51
Normalerweise wird die FGM außerhalb eines Krankenhauses durchgeführt. Gründe dafür sind zum
Bespiel, dass die traditionellen Beschneiderinnen nicht in Kliniken tätig sind, dass die
Beschneidung gesetzlich verboten sein kann, dass es oft nicht möglich ist überhaupt ein
Krankenhaus zu erreichen oder schlicht und einfach auch, weil in der Region überhaupt kein
einziges Krankenhaus existiert. Die Folge ist, dass Lokalanästhesie oder eine Vollnarkose in der
Regel gar nicht erfolgt. Ab und zu werden Kräuterzubereitungen oder kaltes Wasser zur
Schmerzlinderung verwendet. Um die Wunde dann zu vernähen, werden zum Beispiel Schafdärme,
Pferdehaare, Bast, Bindfäden, Akaziendornen oder auch Eisenringe verwendet. Um die Blutung zu
stillen, wendet man Asche, Kräuter, kaltes Wasser, Pflanzensäfte, Blätter oder auch Wundpressen
aus Zuckerrohr an.
Anhand dieser Bedingungen wird sehr klar, dass die Beschneidung mit extremen Qualen für die
Betroffenen verbunden ist.
49
vgl. Rosenke, M. (2000); S 20
vgl. Okroi, E. (2001); S 33ff
51
vgl. Okroi, E. (2001); S35
50
18
7
GRÜNDE, HINTERGRÜNDE & FOLGEN
Egal was als Begründung für eine Beschneidung angegeben wird, wichtig ist, dass es für betroffene
Afrikanerinnen normal und unumgänglich ist, beschnitten zu sein. Eine nicht beschnittene Frau
wird
diskriminiert,
als
heiratsunfähig
angesehen
und
gilt
als
Außenseiterin. 52
Eine
Genitalverstümmelung hinterlässt körperliche, seelische sowie sexuelle Schäden. Diese treten
entweder unmittelbar oder später auf und führen lange Zeit oder sogar lebenslänglich zu drastischen
Beeinträchtigungen der Lebensqualität oder können auch zum Tod führen. 53
Folgend zeigt die Tabelle einige Begründungen für eine Beschneidung.
Tradition
Eine Mehrheit der praktizierenden Afrikanerinnen beruft sich auf
die kulturelle Tradition. Es heißt dann, dass „man es bei uns so
macht, weil man es immer gemacht hat“, oder dass „es zu unserer
Tradition gehört, dass es so gemacht wird“.
Unreine
und
potenziell Die Klitoris gilt als unrein und als potenziell hypertrophierend und
hypertrophierende Klitoris
wird deshalb entfernt.
Ästethik
Unbeschnittene Genitalien müssen beschnitten werden, weil sie als
unschön gelten.
Jungfräulichkeit
Durch die Infibulation soll der Ehemann die Gewissheit haben, der
Erste zu sein und außerdem soll sie als Schutz vor Verführung und
Vergewaltigung dienen.
Klitoris als Stachel
Die Klitoris wird als Stachel angesehen und muss deshalb entfernt
werden, weil er den Mann beim Geschlechtsverkehr und das Kind
bei der Geburt verletzen kann.
Abb. 4: die häufigsten Begründungen für eine Beschneidung (leicht modifiziert) 54
52
vgl. Domenig, D. (2007); S 477
vgl. Schnüll, P. (1999); S 30
54
vgl. Domenig, D. (2007); S 478
53
19
7.1
ÄSTHETISCHE UND RELIGIÖSE BEGRÜNDUNGEN
Frauen in Ländern, wo FGM praktiziert wird, wird von Kind an eingetrichtert, dass ihre weiblichen
Genitalien im natürlichen Zustand unhygienisch und unästhetisch sind. Es wird geglaubt, dass von
der Klitoris aus unangenehme Ausscheidungen und Gerüche ausgehen und dass sie als entstellend
und hässlich gilt. In Ägypten zum Beispiel wird ein noch intaktes Mädchen als „die Unreine“
bezeichnet.
Ziel der Infibulation ist eine glatte und „saubere“ Oberfläche im Genitalbereich herzustellen.
Im Zusammenhang mit ästhetischen Aspekten steht die Tatsache, dass Töchter von Prostituierten,
Geisteskranken und Sklavinnen nicht beschnitten wurden. Eine anständige Frau unterscheidet sich
nur durch FGM von unanständigen Prostituierten, Geisteskranken und Sklavinnen. Das bedeutet,
dass allein die Verstümmelung ihrer Geschlechtsorgane einer Frau garantieren, dass sie den
überlebensnotwendigen Status einer beschützten, verheiratbaren Person erlangen. Aus diesem
Grund breitet sich die Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung aus, weil viele Frauen Angst
haben als „chalfa“ – „das Unbeschnittene“ bezeichnet zu werden.
Durch alle Religionen – Muslime, Katholiken, Protestanten, Kopten, Animisten und Atheisten zieht
sich der Brauch der weiblichen Genitalverstümmelung. Es glauben sowohl muslimische als auch
christliche Frauen, dass sie durch eine Beschneidung besser in der Lage sind, ihren Ehemännern zu
dienen. Es sind zwar sämtliche Religionen in der Praxis verwickelt, aber die muslimische
Bevölkerung Afrikas hat die stärksten Anhänger und ist am wenigsten bereit sie aufzugeben. 55
7.2
SOZIOLOGISCHE INTERESSEN
Neben den bisher erwähnten Gründen, die zweifelsohne beim Erhalt des Brauches eine tragende
Rolle spielen, gibt es auch noch soziologische sowie ökonomische Interessen, die in faktischer
Hinsicht weitaus maßgeblich dazu beitragen, dass sämtliche Versuche zur Abschaffung der
weiblichen Beschneidung auf bitteren Widerstand stoßen. 56 FGM wird auch oft als Initiationsritus
für junge Frauen gesehen, mit dem sie den Prozess des Erwachsenwerdens abschließen. 57
55
vgl. Rosenke, M. (2000); S 33 ff
vgl. Rosenke, M. (2000); S 36
57
vgl.http://www.stopfgm.net/dox/RI_Formen%20und%20Folgen%20der%20weiblichen%20Genitalverst%FCmmelun
g.pdf
56
20
7.3
MEDIZINISCHE, PSYCHISCHE UND SEXUELLE FOLGEN
Medizinische Folgen: Eine akute Folge ist die Blutung. Das kann vor allem dann zur
Lebensbedrohung werden, wenn Unkundige die Verstümmelung durchführen. Es kann sich eine
Infektion bilden, die sich dann zu einer chronischen Infektion weiterentwickeln kann und zu
ständigen Schmerzen und Problemen beim Wasserlassen führen kann. Durch eine aufsteigende
Harnwegsinfektion können die Harnblase, der Harnleiter und die Nieren angegriffen werden. Die
chronische Infektion kann dann weiter auch auf die Scheide, die Gebärmutter, die Eileiter sowie den
gesamten Unterleib übergehen. Weiters kann es an der Narbe zu Narbenwülsten kommen. Das führt
dann zu einer Verengung der Harnröhre oder der Vagina, mit Folgen wie Harnverhalt, Schmerzen
beim Geschlechtsverkehr und Geburtskomplikationen. Da beim Eingriff immer Nervenbahnen
durchtrennt werden, kommt es an der Schnittstelle oft zu Nervenfaserwucherungen. Diese
Geschwülste können zu einer permanenten, ständig anhaltenden Hypersensibilität mit
Missempfindung führen. 58
Psychische Folgen: Die psychischen Folgen sind viel schwieriger zu erforschen. Wenige
Frauen
sprechen über die Folgen und über ihre Beschneidungserfahrungen als nachhaltig traumatisch. Zu
erwarten sind Auswirkungen auf die psychosexuelle Entwicklung. Meist wird das Leid der Frauen
eher in einer Gruppe mit gleichgesinnten besser verarbeitet und ertragen. 59 Der Eingriff wird meist
ohne lokale Betäubung und ohne Narkose durchgeführt. Es wird den Mädchen verboten zu
schreien. Man droht ihnen aus der Gemeinschaft ausgeschlossen zu werden, wenn sie sich wehren
oder weinen. Allein diese Drohungen und der Gruppendruck führen dazu, dass sich die Mädchen
zwingen zu schweigen, weil sie Angst vor der sozialen Isolation haben. Die Verletzung der Klitoris,
der Schamlippen und des Scheideneinganges sind schon allein ein traumatisches Ereignis. Durch
das Verbot, den Schmerz nicht äußern zu dürfen, wird dieses Trauma nur noch mehr verstärkt. Die
körperlichen und seelischen Belastungen können so stark sein, dass das betroffene Mädchen das
gesamte Ereignis nicht nur verdrängt, sondern abspaltet. Sie wissen, dass sie genitalverstümmelt
wurden, können sich aber an nichts erinnern. Opfer unbeschreiblicher Gewalt zeigen oft
unergründbare psychische Symptome, Angstreaktionen und Verhaltensstörungen. Weiters sind
Depressionen und das Gefühl von Unvollständigkeit und Minderwertigkeit sehr häufig. 60
Sexuelle Folgen: Durch die Entfernung der Klitoris kann es zu einer Verminderung oder zum
Verlust der Orgasmusfähigkeit kommen. Es gibt dafür aber keine generellen Angaben. Es gibt auch
Frauen, die weiterhin orgasmusfähig sind. 61 Für genitalverstümmelte Frauen ergeben sich mehrere
58
vgl. Schnüll, P. (1999); S 55
vgl Domenig, D. (2007); S 477
60
vgl. Schnüll, P. (1999); S 56
61
vgl. Domenig, D. (2007); S 477
59
21
Probleme. Sie haben Missempfindungen an der Narbe, Probleme beim Wasserlassen, sowie starke
Schmerzen bei der Menstruation. Deswegen scheint es kaum möglich zu sein, Lust auf
Sexualverkehr zu entwickeln, da Schmerzen dabei unumgänglich sind. 62
62
vgl. Schnüll, P. (1999); S 57
22
8
GEBURTSPROBLEME
Eine Schwangerschaft und die Geburt stellen wieder eine neue Art von Schmerzen und Leiden einer
beschnittenen Frau dar. Eine Erstgravida wird von ihrer Mutter und Großmutter psychisch auf den
Vorgang vorbereitet. Man redet ihr ein, dass sie die Schmerzen bei der Geburt aushalten muss und
dass sie tapfer sein muss. In vielen Ländern Afrikas ist es nämlich eine Schande, wenn die Frau bei
der Geburt schreit. Bei manchen Stämmen muss die Frau ihr Kind ganz alleine zur Welt bringen. Es
ist ihr nicht erlaubt um Hilfe zu schreien, auch nicht wenn sie dabei sterben sollte. 63
Im Folgenden werden einige geburtshilflichen Komplikationen aufgelistet.
geburtshilfliche Komplikationen
Fälle
Antwort in %
Episiotomie
59
90,8%
schwere Anämie
9
13,8%
Wundinfektion und Puerperalfieber
9
13,8%
Blasen – Scheiden - Fistel
5
7,7%
Sectio
1
1,5%
Thrombosen
1
1,5%
gesamt
65
100%
Abb. 5: geburtshilfliche Komplikationen (leicht modifiziert) 64
Damit man die geburtshilflichen Komplikationen, die im Zusammenhang mit der weiblichen
Beschneidung stehen, besser verstehen kann, möchte ich nun einige Aspekte über Geburtshilfe, am
Beispiel von Sudan, darstellen.
♦ Die meisten Geburten finden zu Hause statt.
♦ In großen Städten werden mittlerweile nicht nur mehr Risikogeburten, sondern auch normale
Geburten im Krankenhaus entbunden.
♦ Ein Arzt wird nur bei Komplikationen hinzugezogen. Spontane Geburten erledigen die
Hebammen alleine, einschließlich der Versorgung einer Episiotomienaht.
♦ Auf Grund der vielen Geburten und den katastrophalen Arbeitsbedingungen sind die Hebammen
oft überfordert und schlechter Laune.
63
64
vgl. Okroi, E. (2001); S 78
vgl. Okroi, E. (2001); S 79
23
♦ Für eine infibulierte Frau ist eine Geburt eine sehr schmerzhafte Erfahrung, da sie neben den
Eröffnungsschmerzen noch zusätzlich enorme Schmerzen bei der vaginalen Untersuchung
aushalten muss.
♦ Als schwierig stellt sich auch das Katheterisieren infibulierter Frauen dar. Es erfordert großes
Geschick, da die äußere Urethralöffnung hinter der Zirkumzisionsnarbe liegt und dadurch sehr
schmerzhaft für die Frau ist. Wenn zusätzlich noch die Indikation eines Blasenkatheters gegeben ist,
müssen die Frauen neben den Schmerzen auch noch das hohe Risiko einer Blasenentzündung in
Kauf nehmen.
♦ Viele beschnittene Frauen sind bei der Geburt auf medizinisches Personal angewiesen. Da leider
mehr als ein Drittel der Geburten ohne Anwesenheit eines Geburtshelfers erfolgt, kann man sich die
Auswirkungen, Risiken und Komplikationen selber gut vorstellen, denen infibulierte Frauen
ausgesetzt sind. 65
8.1
GYNÄKOLOGISCHE KOMPLIKATIONEN
Frauen mit einer genitalen Beschneidung, insbesondere der Infibulation, bedürfen einer besonderen
ärztlichen und psychosozialen Betreuung und Beratung, vor allem was die körperlichen Folgen wie
Genitalinfektionen, Blaseninfektionen und Sterilität, aber auch Sexualprobleme betrifft. Für einen
problemlosen und unkomplizierten Arzt-Patienten-Kontakt haben sich einige Empfehlungen
ergeben: ▪ eine einfühlsame Anamnese, eventuell mit einer Dolmetscherin. Auf jeden Fall soll der
Begriff „Beschneidung“ verwendet werden.
▪ genaue und klare Befunderhebung und Untersuchung
▪ Infektionen indiziert behandeln
▪ Blut- und Urinabflussbehinderungen beheben
▪ bei Schwangeren beschnittenen Frauen mit einem engen Scheidenausgang kann eine
erweiternde Operation auch während der Schwangerschaft medizinisch vorgenommen
werden, wenn Blaseninfektionen aufgetreten sind
▪ trotz der Öffnung der Infibulation, durch einen kontrollierten Dammriss oder einer
Episiotomie soll eine normale Geburt möglich sein
Besonders bei einer Geburt ist das Öffnen der Infibulation gewünscht, aber auch bei entsprechenden
Beschwerden wie Harnwegsinfektionen oder Menstruationsstörungen.
In der Schwangerschaft muss der Geburtshelfer entscheiden, inwieweit die Beschneidung ein
Geburtshindernis darstellen kann. Zu diesem Zeitpunkt soll eine eventuell unter der Geburt
65
vgl. Okroi, E. (2001); S 78ff
24
notwendige Öffnung der Beschneidung erörtert werden. Hier müssen aber auch noch zusätzlich die
medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte sowohl von der Öffnung als auch von der
Wundversorgung nach der Geburt besprochen werden. Ziel soll es sein, dass bei der
Wundversorgung nach der Entbindung der Scheidenausgang wieder so hergestellt wird, dass es
nicht
zu
möglichen
Problemen
wie
Schwierigkeiten
beim
Wasserlassen,
erschwerten
Geschlechtsverkehr, schwere Dysmenorrhoe oder rezidivierenden Infektionen kommen kann. 66
Zu weiteren gynäkologischen Anomalien gehören die Keloidbildung, Fertilitätsprobleme,
Harnwegsinfekte, Zystenbildungen im Narbenbereich und sexuelle Probleme. 67
8.2
GEBURTSHILFLICHE KOMPLIKATIONEN
Das harte und unelastische Narbengewebe lässt die Dehnung der Vagina, die für die Geburt
erforderlich sind, nicht zu. Eine exzisierte oder infibulierte Frau kann nicht auf die notwendigen
10cm eröffnen, deshalb sind immer eine Episiotomie und/oder das Einschneiden der Narbe
notwendig. Die Verhärtungen des Narbengewebes führen zusätzlich regelmäßig zu Rissen in den
angrenzenden Geweberegionen und verlängern somit die Wehen. Das Aufschneiden der Narbe aber
während der Entbindung ist sehr risikobehaftet, da sich zu diesem Zeitpunkt sehr viel Blut in den
Venen der Genitalregion staut. 40-50% der verstümmelten Frauen erleiden einen sternenförmigen
Riss der Narbe bei Erstgeburten, der danach dann äußerst schwierig zu vernähen ist und zusätzlich
zu einem Blutsturz mit Schock und Tod der Mutter führen kann. Zusätzlich bildet eine verletzte
Narbe auch immer schmerzhafte Hämatome.
Weiters treten bei verstümmelten Frauen mindestens doppelt so häufig Dammrisse auf, wie bei
unbeschnittenen. Wenn zum Beispiel ein Dammriss dritten Grades entsteht, kann es hier zu einem
Mastdarmriss mit Beschädigung des Sphinkters kommen und weiters zu einer motorischen
Darminkontinenz.
Es kann auch durch den konstanten Druck des Kindskopfes auf die Harnröhre und die Blase oder
auch den Mastdarm zu Blutstau, Nekrosen betroffener Gewebe und Fisteln kommen. Fisteln können
urethrovaginal, vesikovaginal oder als vaginorektale Fisteln einige Tage nach der Geburt auftreten,
wobei aber schon vorhandene Fisteln zu schwierigen Geburten (zum Beispiel Zangengeburten)
führen können. Blasen- und Darminkontinenz sind Folgen, die wegen des Geruchs der ständig
austretenden Fäkalien zur sozialen Ächtung der Frauen führen. Zusätzlich erschweren Exzision und
Infibulation gynäkologische Untersuchungen oder machen sie sogar unmöglich, da die Hebamme
66
vgl. Deutsches Ärzteblatt, Jg. 103, (2006); S 286
vgl.http://www.auswaertigesamt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01Laender/Gesundheitsdienst/Symposien/VII/Hel
ling.pdf
67
25
den Geburtsvorgang nicht richtig verfolgen kann und auch nicht erkennen kann, ob sich er Fötus in
einer schwierigen Geburtslage befindet.
Ein weiteres Problem kann auftreten, wenn bei der Klitoridektomie sich hinter der verkümmerten
Klitoris vermehrt Blut und Fruchtwasser sammelt, woran der Fötus ersticken kann, wenn er diese
Ansammlungen einatmet. Eine verlängerte Austreibungsphase und der damit entstehende
Sauerstoffmangel führen zu Gehirnschäden mit folgender geistiger Behinderung oder sogar den Tod
des Fötus.
Ein Prolaps der Blase, des Mastdarms oder des Uterus sind eine weitere Folge von schwierigen und
zahlreichen
Geburten.
Zusätzlich
kann
FGM
zu
Fehlgeburten
in
den
ersten
drei
Schwangerschaftsmonaten führen, wenn häufig Infektionen vom Harnwegssystem auf den Uterus
übergreifen. Die beschnittenen Frauen wissen größtenteils Bescheid über die Geburtsprobleme und
essen deswegen während der Gravidität nur wenig, damit das Kind nicht zu groß wird. Vor allem
Fleisch und Gemüse sind tabu, wodurch aber wiederum Anämien auftreten können und das Risiko
steigt, dass die Frau dadurch bei der Geburt verbluten kann. 68
68
vgl. Rosenke, M. (2000); S 52 ff
26
9
FAZIT
Anhand dieser Arbeit ist mir eindeutig gezeigt worden, dass die weibliche Genitalverstümmelung
gegen Menschenrechte verstößt. Female Genital Mutilation stellt zwar für viele eine Tradition dar
und ist nicht diskriminierend, sondern ist eher eine Integration in deren Gesellschaft. Es ist sehr
schockierend, dass in vielen afrikanischen Ländern die Verletzung und der Tod der Ehefrauen oder
Töchter in Kauf genommen werden, weil sie so sehr an der Tradition festhalten. Nötig wäre ein
Wandel in der Denkweise aller betroffenen Menschen. Diese sollen lernen zu verstehen, dass solche
Praktiken nur zur irreparablen Verletzung der Frauen führt, welche mit verheerenden
gesundheitlichen Folgen verbunden sind.
Vor allem Männer müssen den Drang zur Unterdrückung aufgeben und einsehen, dass auch Frauen
Rechte haben. Frauen müssen über ihre Rechte aufgeklärt werden, damit sie in ihrem Bewusstsein
gestärkt werden. Bis Frauen nicht einsehen, dass die weibliche Verstümmelung riskant für sie ist
und Männer ihre Einstellung diesbezüglich nicht ändern, werden sich Frauen weiterhin diesem
Ritual unterziehen. 69
Bei der Aufklärungsarbeit muss man die gesamte Bevölkerung erreichen und sie für das Problem
sensibilisieren. Man muss die Beschneidung in Zusammenhang mit ihren zahlreichen
Komplikationen und dem möglichen Tod stellen. Intensive Aufklärungskampagnen müssen
gestartet werden um die richtige Zielgruppe zu erreichen, die Mädchen in den Schulen, Frauen auf
dem Markt und Männer in den Moscheen, darstellen. 70
Es ist menschlich und unvermeidlich, andere Kulturen, Religionen und Auffassungen durch die
Brille der eigenen Überzeugung wahrzunehmen und zu bewerten. Für das Verständnis ist es nicht
hilfreich, wenn man aus der eigenen Sicht beurteilt, bevor man nicht versucht hat, das andere aus
sich heraus zu verstehen. Das soll nicht zur Werteneutralität führen, aber vielleicht doch zu der
Erkenntnis, dass unser Denken nicht das Maß aller Dinge ist und sich nicht auf alle Welt übertragen
lässt. 71
Weiters besteht ein erheblicher Forschungsbedarf auf dem Gebiet der medizinischen
Komplikationen hinsichtlich geburtshilflichen und gynäkologischen Themen. Die Initiativen, die
die Verstümmelung von Mädchen und Frauen ankämpfen, sollen ihre Argumentation nicht nur auf
die negativen Gesundheitsfolgen stützen, sondern vor allem auch auf die Menschenrechtsaspekte. 72
69
vgl. Lai, M. (2007); S 84
vgl. Okroi, E. (2001); S 136
71
vgl. Breuer, R. (1998), S 151
72
vgl.http://www.auswaertigesamt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01Laender/Gesundheitsdienst/Symposien/VII/Hel
ling.pdf
70
27
10
LITERATURVERZEICHNIS
SELBSTSTÄNDIGE BÜCHER UND SCHRIFTEN
BREUER, Rita: Familienleben im Islam, Traditionen – Konflikte - Vorurteile; 3. Auflage; Verlag
Herder Freiburg im Breisgau, 1999
DOMENIG, Dagmar: Transkulturelle Kompetenz – Lehrbuch für Pflege-, Gesundheits- und
Sozialberufe; 2. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage; Verlag Hans Huber, 2007
HEINE, Peter: Halbmond über deutschen Dächern – muslimisches Leben in unserem Land; 1.
Auflage; Paul List Verlag GmbH & Co KG München, 1997
HERMANN, Conny: Das Recht auf Weiblichkeit – Hoffnung im Kampf gegen die
Genitalverstümmelung; Verlag J.H.W. Dietz Nachf. GmbH Bonn, 2000
HULVERSCHEIDT, Marion: Weibliche Genitalverstümmelung – Diskussion und Praxis in der
Medizin während des 19. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum; Mabuse-Verlag Frankfurt am
Main, 2002
LAI,
Marie-Anne
Caroline:
Völkerstrafrechtliche
Problematik
der
weiblichen
Genitalverstümmelung und Voraussetzung der Strafverfolgung in Österreich; Diplomarbeit, 2007
OKROI, Eiman: Weibliche Genitalverstümmelung im Sudan; 1. Auflage; Akademas-Wiss.-Verlag
Hamburg, 2001
PSCHYREMBEL: Klinisches Wörterbuch; 259. neu bearbeitete Auflage; de Gruyter Verlag
Berlin, 2002
ROSENKE, Marion: Die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der weiblichen
Genitalverstümmelung; Band 8; Lang Verlag, Frankfurt am Main, Wien, 2000
28
ROTHMÜLLER, Sandra: Der innerstaatliche Schutz vor Genitalverstümmelung; Diplomarbeit,
2004
SCHNÜLL, Petra, Terre des Femmes: Weibliche Genitalverstümmelung – eine fundamentale
Menschenrechtsverletzung – Textsammlung; Göttingen, 1999
Sonstige Quellen:
http://www.amnesty.ch
http://www.wadinet.de
http://www.blumenwiesen.org
http://www.wadinet.de
http://www.bundesaerztekammer.de
http://de.wikipedia.org
http://www.bundesaerztekammer.de
http://www.popperschule.at/
http://www.stopfgm.net
http://www.auswaertigesamt.de/diplo/de/Laenderinnst/Symposien/VII/Helling.pdf
http://www.auswaertigesamt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01Laender/Gesundheitsdienst/Sym
posien/VII/Helling.pdf
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