Erläuterungen zur Untersuchung und gegebenenfalls Therapie von

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Erläuterungen zur Untersuchung und gegebenenfalls Therapie von
CMD- bzw. Kiefergelenk-Patienten
Krefeld, den 04.11.2014
Patient:
Versicherter:
........ …………......, geboren …………………..
Sehr geehrte Damen, Sehr geehrter Herr,
Sie haben sich bei uns wegen eines bestehenden Kiefergelenksschmerzes oder des
Verdachtes auf einen falschen Biss zur Untersuchung angemeldet.
Fehlbelastungen der Kiefergelenke können erhebliche Auswirkungen auf
umliegende Strukturen haben. Neben Kopfschmerzen, Verspannungen der
Halswirbelsäule und Rückenschmerzen werden regelmäßig auch Tinnitus
(Ohrgeräusche) und nächtliches Zähnepressen beobachtet. Zusammengefasst
werden alle Symptome der Kiefergelenkfehlbelastung im Fachbegriff CMD
(Craniomandibuläre Dysfunktion)
(Siehe auch http://www.dr-schneider-krefeld.de/kiefergelenk.php)
Unsere Praxis greift auf eine langjährige Erfahrung in der Therapie von CMD zurück.
Wir bilden uns regelmäßig im Bereich der CMD-Therapie, der manuellen Therapie,
der instrumentellen Funktionsanalyse und der manuellen Strukturanalyse nach
Professor Bumann fort. Wir pflegen intensive Zusammenarbeit mit örtlichen
Orthopäden und Physiotherapeuten, so dass wir Ihnen in diesem schwierigen
Bereich eine kompetente Therapie anbieten können.
Zur Vorbereitung auf Ihren Termin senden wir Ihnen heute
folgende Unterlagen zu:
-
Anschreiben
Medizinischer Fragebogen (3 Seiten)
Kostenvereinbarung (doppelt)
Gesetzestext §28
Zum Medizinischen Fragebogen:
Wir bitten Sie, den beigefügten Fragebogen im Vorfeld auszufüllen. Auch sollten Sie
uns etwaige Vorbehandler benennen, damit wir zur Vorbereitung unseres Termins
Informationen einholen können. Natürlich unterliegen Ihre Angaben unserer
Schweigepflicht.
Zur Kostenvereinbarung:
Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass die Therapie der CMD Erkrankung leider
für gesetzlich versicherte Patienten nach §28,SGB V über den Krankenschein nicht
möglich ist (siehe Ausführungen weiter unten). Um hier für Sie keine Kostenrisiken
zu erzeugen, fügen wir diesem Schreiben eine Kostenaufstellung bei, die die
Kosten der Erstuntersuchung auflistet. Sollten Sie über eine Zusatzversicherung
verfügen, so reichen Sie bitte diese Kostenaufstellung im Vorfeld ein. Für privat
versicherte Patienten besteht kein Problem hinsichtlich der Kostenerstattung.
Bitte senden Sie uns die beigefügten Unterlagen möglichst vor dem Termin
ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Medizinischer Fragebogen
Kostenvereinbarung
Für eventuelle Rückfragen, sprechen Sie uns einfach an.
Wir sind gerne für Sie da!
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Für gesetzlich Versicherte:
Seit dem 01.01.1997 gehören infolge des Beitragsentlastungsgesetzes 1996 nach §28 Abs. 2 Satz 4 SGB V
funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen (= Kiefergelenkdiagnostik und
Kiefergelenktherapie) nicht zur vertragszahnärztlichen Behandlung (= Kassenbehandlung) und dürfen von den
Krankenkassen auch nicht bezuschusst werden.
Dies bedeutet für Sie, dass unabhängig von Ihrem Alter und dem Schweregrad Ihrer Erkrankung sämtliche
diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Kiefergelenk, CMD und/oder
der Kaumuskulatur stehen, leider nicht von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Der Gesetzgeber
schließt auch explizit jede Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen für diese Bereiche aus. Damit
sind CMD- und Kiefergelenkerkrankungen die einzigen schmerzhaften Erkrankungen in der gesamten Medizin,
deren Abklärung nicht von den Krankenkassen übernommen wird.
Weiter unten finden Sie den Gesetzestext SGB V, §28
Vereinbarung zur CMD-Untersuchung gemäß GOZ §2, Abs. 1
f ü r
………………………………….
Mir ist bekannt, dass ich als Patient der gesetzlichen Krankenversicherung das
Recht habe, unter Vorlage der Krankenversicherungskarte notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig
behandelt zu werden. Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass durch das Beitragentlastungsgesetz
1996 mit Wirkung vom 01.01.1997 nach §28 Abs. 2, Satz 4 SGB V funktionsanalytische und
funktionstherapeutische Maßnahmen nicht zur vertragszahnärztlichen Behandlung gehören
und von den gesetzlichen Krankenkassen auch in keinem Fall bezuschusst werden.
Mir ist weiterhin bekannt, dass die Abrechnung der im Folgenden beschriebenen Leistungen strikt nach der
gesetzlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgt.
Ich habe eine Ausfertigung dieser Vereinbarung erhalten.
Leistung
Einfach Steig
8000
Funktions analys e Bef underhebung des s tomatognathen Sys tems
28,12
8030a
Ermittlung der Kief ergelenkzentrik im Verf ahren der
manuellen Strukturanalys e nac h Prof . Bumann
gem.§6Abs .1 ents pr. GOZ 8030
30,93
Ä1
eingehende Beratung, m i n d . 10 Minuten
8,74
Ä60
Kons il mit Vorbehandler
6,99
GOZ
GOÄ
SummeAnzahl
Gesamt
2,3 64,68
1
64,68
71,14
1
71,14
3,5
16,31
1
16,31
2,3
16,08
2,3
1
16,08
Euro 168,21
Diese Aufstellung stellt einen Kostenvoranschlag dar. Wir sind leider gesetzlich verpflichtet, theoretisch
möglicherweise anstehende Leistungen vor Beginn einer Untersuchung mit Ihnen zu vereinbaren.
Alle Maßnahmen, die bedingt durch den individuellen Untersuchungsverlauf dann doch nicht anfallen,
werden später selbstverständlich auch nicht in Rechnung gestellt.
Z ahnärztliches Ho n o r ar
………………………………
Ort, Datum
..............................................
Patient / Erziehungsberechtigter
........................................ ................
Dr. F. Dominik Schneider / Fr. Dr. Pascale Philippi-Weindl
Vereinbarung zur CMD-Untersuchung gemäß GOZ §2, Abs. 1
f ü r
…………………….
Mir ist bekannt, dass ich als Patient der gesetzlichen Krankenversicherung das
Recht habe, unter Vorlage der Krankenversicherungskarte notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig
behandelt zu werden. Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass durch das Beitragentlastungsgesetz
1996 mit Wirkung vom 01.01.1997 nach §28 Abs. 2, Satz 4 SGB V funktionsanalytische und
funktionstherapeutische Maßnahmen nicht zur vertragszahnärztlichen Behandlung gehören
und von den gesetzlichen Krankenkassen auch in keinem Fall bezuschusst werden.
Mir ist weiterhin bekannt, dass die Abrechnung der im Folgenden beschriebenen Leistungen strikt nach der
gesetzlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgt.
Ich habe eine Ausfertigung dieser Vereinbarung erhalten.
Leistung
Einfach Steig
8000
Funktions analys e Bef underhebung des s tomatognathen Sys tems
28,12
8030a
Ermittlung der Kief ergelenkzentrik im Verf ahren der
manuellen Strukturanalys e nac h Prof . Bumann
gem.§6Abs .1 ents pr. GOZ 8030
30,93
Ä1
eingehende Beratung, m i n d . 10 Minuten
8,74
Ä60
Kons il mit Vorbehandler
6,99
GOZ
GOÄ
SummeAnzahl
Gesamt
2,3 64,68
1
64,68
71,14
1
71,14
3,5
16,31
1
16,31
2,3
16,08
2,3
1
16,08
Z ahnärztliches Ho n o r ar
Euro 168,21
Diese Aufstellung stellt einen Kostenvoranschlag dar. Wir sind leider gesetzlich verpflichtet, theoretisch
möglicherweise anstehende Leistungen vor Beginn einer Untersuchung mit Ihnen zu vereinbaren.
Alle Maßnahmen, die bedingt durch den individuellen Untersuchungsverlauf dann doch nicht anfallen,
werden später selbstverständlich auch nicht in Rechnung gestellt.
………………………………
Ort, Datum
..............................................
Patient / Erziehungsberechtigter
........................................ ................
Dr. F. Dominik Schneider / Fr. Dr. Pascale Philippi-Weindl
Herzlich Willkommen in unserer Praxis
Aufnahmebogen CMD
Sehr geehrter Patient,
Bevor wir uns in Ruhe über Ihre Vorgeschichte und Schmerzsymptomatik
unterhalten können, benötigen wir neben Ihren Personalien auch Angaben
zum Gesundheitszustand. Alle Angaben unterliegen natürlich der ärztlichen
Schweigepflicht. Bitte überprüfen und ergänzen Sie die eingetragenen Daten
und teilen Sie uns bitte auch in Zukunft Veränderungen Ihrer Angaben mit!
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! - Ihr Praxisteam
Name: ......
Patient
Vorname: ........
Geburtsdatum:
Versicherter
Beruf: (vom Versicherten)
Anschrift
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Straße:
Postleitzahl und Ort:
Privat:
Telefon
Tarif:
Versicherungsart Privat
Volltarif
Basistarif
Beruflich:
Mobilfunk:
E-Mail:
Zahnarzt
Überwiesen / empfohlen
von
Hausarzt
Orthopäde
Psychologe /
Psychotherapeut
Augenarzt
HNO
Gesetzlich
Beihilfe
Zusatzvers.
(um Sie kurzfristig über
Terminverschiebungen
informieren zu können)
Vorbehandlung
Mit welchen Beschwerden
suchen Sie uns jetzt auf ?
Falls Sie wegen dieser
Beschwerden bereits in
ärztlicher / zahnärztlicher
Behandlung waren oder
sind, notieren Sie bitte kurz
ihre Berschwerden und die
Art der Behandlung.
Monat/Jahr
Beschwerden
Behandlung
Monat/Jahr
Beschwerden
Behandlung
Wir möchten Sie bitten, nachfolgend die auf Sie
zutreffenden Fragen zu Ihrem Befinden im Mund-, Kieferund Gesichtsbereich anzukreuzen.
Zeichnen Sie bitte im unterstehenden Schema zur
grafischen Schmerzlokalisation den Ort Ihrer Beschwerden
ein.
Schmerzen: Leiden Sie unter ...
Vorgeschichte
 Zahnschmerzen
 Kopfschmerzen
 Nackenverspannung
 Schmerzen in der Schläfenregion
 Schmerzen im Ohrbereich / Schwindel /
Tinnitus
 Schmerzen bei der Mundöffnung
 Schmerzen beim Zubeißen bzw. Kauen
 andere:
Beschwerden
Weitere Beobachtungen
 Treten Ihre Beschwerden zu bestimmten
Tageszeiten auf ?
 Haben sich über mehrere Wochen
Veränderungen ergeben ?
 Gehen die Beschwerden im Urlaub zurück ?
 Sind die Beschwerden so stark, daß Sie
tagsüber daran erinnert werden ?
 Hatten Sie einen Unfall o.ä. im Schulter/Kopfbereich ?
 Gab es eine schwierigen WeisheitszahnEntfernung ?
 Sind bei Ihnen Beschwerden im Bereich der
Wirbelsäule oder anderer Gelenke
aufgetreten ?
 Waren oder sind Sie wegen der
Beschwerden in ärztlicher Behandlung ?
Wenn ja, welche Fachrichtung ?
 Hausarzt
 Orthopäde
 Passen Ihre Zähne „nicht richtig
aufeinander“ ?
 Kauen Sie nur auf einer Seite ?
 Neurologe
 HNO-Arzt
 andere:
 Waren / sind Sie deswegen in
zahnärztlicher Behandlung ?
 Treten beim Kauen Gelenkgeräusche auf ?
 Können Sie den Mund nur eingeschränkt
öffnen ?
 Knirschen oder Pressen Sie mit den
Zähnen?
 Sind einzelne Zähne besonders
temperaturempfindlich ?
 Tritt häufig Mundtrockenheit oder
(Zungen-) Brennen auf ?
 Haben Sie Taubheitsgefühle im Nasen-,
Lippen-Bereich ?
 Kennen Sie Ihre Schlaflage ? Wenn ja,
welche ?
 links
 rechts
 Rücken
 Bauch
Ihr Anliegen
Wollen Sie uns darüber hinaus noch andere - für Sie - wichtigen Informationen geben ?
Medizinische Anamnese:
Bestehen / bestanden schwerwiegende Krankheiten?
ja
nein
(Diabetes, Rheuma, Hepatitis/HIV, Tuberkulose, Asthma, Epilepsie,
Herzkrankheiten, Neurodermitis, Gelbsucht, Blutungsneigung, sonstige Krankheiten)
Wenn ja, welche? ____________________________________
Bestehen Allergien?
Wenn ja, wogegen? __________________________________
Werden regelmäßig Medikamente eingenommen?
Wenn ja, welche? ____________________________________
Gab es einen Unfall mit Auswirkung auf den Mund- Kiefer- Gesichtsbereich?
Wenn ja, wann? ____________________________________
Zahnärztliche Anamnese:
Wie lange liegt der letzte Zahnarztbesuch zurück?
________________________________________
Röntgen:
Wurde in den letzten 12 Monaten im Kopf- Kieferbereich geröntgt?
ja
nein
Wenn ja, bei welchem Arzt / Zahnarzt / Kieferorthopäden?
_______________________
Besteht zurzeit eine Schwangerschaft?
ja
nein
Wurde Ihnen schon einmal ein Röntgenpass ausgestellt?
ja
nein
Mit der Unterschrift erteilt der Patient bzw. sein gesetzlicher Vertreter der Praxis Dr.
Schneider die Vollmacht, bei den genannten Vorbehandlern Informationen über
Diagnose und Therapieverlauf einzuholen und an diese weiterzugeben. (Falls nicht
gewünscht: diesen Satz bitte streichen)
Krefeld, den
________________
Datum
________________________
Unterschrift
A...... ........
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass aus räumlichen Gründen zumindest in einem unserer Behandlungszimmer
eine Einzelzimmerbehandlung nicht möglich ist. Dieser Umstand betrifft im Wesentlichen die Behandlung mit
festsitzenden Apparaturen und wird von den meisten Patienten als unproblematisch empfunden. Auf Ihren
Wunsch hin können wir natürlich jede Behandlung und jedes Gespräch in eines der Einzelzimmer verlegen.
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
Gesetzliche Krankenversicherung
In der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der
gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1791)
§ 28
Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
(1) Die ärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und
Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist.
Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, die von dem Arzt
angeordnet und von ihm zu verantworten ist.
(2) Die zahnärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit des Zahnarztes, die zur Verhütung,
Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der
zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Wählen Versicherte bei Zahnfüllungen eine
darüber hinausgehende Versorgung, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. In diesen Fällen ist
von den Kassen die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung abzurechnen.
In Fällen des Satzes 2 ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem
Zahnarzt und dem Versicherten zu treffen. Die Mehrkostenregelung gilt nicht für Fälle, in denen
intakte plastische Füllungen ausgetauscht werden. Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehört die
kieferorthopädische Behandlung von Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr
vollendet haben. Dies gilt nicht für Versicherte mit schweren Kieferanomalien, die ein Ausmaß haben,
das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert.
Ebenso gehören funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen nicht zur
zahnärztlichen Behandlung; sie dürfen von den Krankenkassen auch nicht bezuschußt werden. Das
Gleiche gilt für implantologische Leistungen, es sei denn, es liegen seltene vom Gemeinsamen
Bundesausschuss in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 festzulegende Ausnahmeindikationen für besonders
schwere Fälle vor, in denen die Krankenkasse diese Leistung einschließlich der Suprakonstruktion als
Sachleistung im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung erbringt. Absatz 1 Satz 2 gilt
entsprechend.
(3) Die psychotherapeutische Behandlung einer Krankheit wird durch Psychologische
Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeuten), soweit sie
zur psychotherapeutischen Behandlung zugelassen sind, sowie durch Vertragsärzte entsprechend
den Richtlinien nach § 92 durchgeführt. Spätestens nach den probatorischen Sitzungen gemäß § 92
Abs. 6a hat der Psychotherapeut vor Beginn der Behandlung den Konsiliarbericht eines
Vertragsarztes zur Abklärung einer somatischen Erkrankung sowie, falls der somatisch abklärende
Vertragsarzt dies für erforderlich hält, eines psychiatrisch tätigen Vertragsarztes einzuholen.
(4) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Kalendervierteljahr für jede erste
Inanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen
Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers, die nicht auf Überweisung aus demselben
Kalendervierteljahr erfolgt, als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag an den
Leistungserbringer. Satz 1 gilt nicht für Inanspruchnahmen nach § 23 Abs. 9, § 25, zahnärztliche
Untersuchungen nach § 30 Abs. 2 Satz 4 und 5 sowie Maßnahmen zur Schwangerenvorsorge nach
§ 196 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung und § 23 Abs. 1 des Gesetzes über die
Krankenversicherung der Landwirte. Soweit Versicherte Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 gewählt
haben, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass die Zuzahlung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 9 von
der Krankenkasse in Abzug zu bringen ist.
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