Erläuterungen zur Untersuchung und gegebenenfalls Therapie von CMD- bzw. Kiefergelenk-Patienten Krefeld, den 04.11.2014 Patient: Versicherter: ........ …………......, geboren ………………….. Sehr geehrte Damen, Sehr geehrter Herr, Sie haben sich bei uns wegen eines bestehenden Kiefergelenksschmerzes oder des Verdachtes auf einen falschen Biss zur Untersuchung angemeldet. Fehlbelastungen der Kiefergelenke können erhebliche Auswirkungen auf umliegende Strukturen haben. Neben Kopfschmerzen, Verspannungen der Halswirbelsäule und Rückenschmerzen werden regelmäßig auch Tinnitus (Ohrgeräusche) und nächtliches Zähnepressen beobachtet. Zusammengefasst werden alle Symptome der Kiefergelenkfehlbelastung im Fachbegriff CMD (Craniomandibuläre Dysfunktion) (Siehe auch http://www.dr-schneider-krefeld.de/kiefergelenk.php) Unsere Praxis greift auf eine langjährige Erfahrung in der Therapie von CMD zurück. Wir bilden uns regelmäßig im Bereich der CMD-Therapie, der manuellen Therapie, der instrumentellen Funktionsanalyse und der manuellen Strukturanalyse nach Professor Bumann fort. Wir pflegen intensive Zusammenarbeit mit örtlichen Orthopäden und Physiotherapeuten, so dass wir Ihnen in diesem schwierigen Bereich eine kompetente Therapie anbieten können. Zur Vorbereitung auf Ihren Termin senden wir Ihnen heute folgende Unterlagen zu: - Anschreiben Medizinischer Fragebogen (3 Seiten) Kostenvereinbarung (doppelt) Gesetzestext §28 Zum Medizinischen Fragebogen: Wir bitten Sie, den beigefügten Fragebogen im Vorfeld auszufüllen. Auch sollten Sie uns etwaige Vorbehandler benennen, damit wir zur Vorbereitung unseres Termins Informationen einholen können. Natürlich unterliegen Ihre Angaben unserer Schweigepflicht. Zur Kostenvereinbarung: Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass die Therapie der CMD Erkrankung leider für gesetzlich versicherte Patienten nach §28,SGB V über den Krankenschein nicht möglich ist (siehe Ausführungen weiter unten). Um hier für Sie keine Kostenrisiken zu erzeugen, fügen wir diesem Schreiben eine Kostenaufstellung bei, die die Kosten der Erstuntersuchung auflistet. Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, so reichen Sie bitte diese Kostenaufstellung im Vorfeld ein. Für privat versicherte Patienten besteht kein Problem hinsichtlich der Kostenerstattung. Bitte senden Sie uns die beigefügten Unterlagen möglichst vor dem Termin ausgefüllt und unterschrieben zurück. Medizinischer Fragebogen Kostenvereinbarung Für eventuelle Rückfragen, sprechen Sie uns einfach an. Wir sind gerne für Sie da! Mit freundlichen Grüßen i.A. Für gesetzlich Versicherte: Seit dem 01.01.1997 gehören infolge des Beitragsentlastungsgesetzes 1996 nach §28 Abs. 2 Satz 4 SGB V funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen (= Kiefergelenkdiagnostik und Kiefergelenktherapie) nicht zur vertragszahnärztlichen Behandlung (= Kassenbehandlung) und dürfen von den Krankenkassen auch nicht bezuschusst werden. Dies bedeutet für Sie, dass unabhängig von Ihrem Alter und dem Schweregrad Ihrer Erkrankung sämtliche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Kiefergelenk, CMD und/oder der Kaumuskulatur stehen, leider nicht von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Der Gesetzgeber schließt auch explizit jede Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen für diese Bereiche aus. Damit sind CMD- und Kiefergelenkerkrankungen die einzigen schmerzhaften Erkrankungen in der gesamten Medizin, deren Abklärung nicht von den Krankenkassen übernommen wird. Weiter unten finden Sie den Gesetzestext SGB V, §28 Vereinbarung zur CMD-Untersuchung gemäß GOZ §2, Abs. 1 f ü r …………………………………. Mir ist bekannt, dass ich als Patient der gesetzlichen Krankenversicherung das Recht habe, unter Vorlage der Krankenversicherungskarte notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig behandelt zu werden. Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass durch das Beitragentlastungsgesetz 1996 mit Wirkung vom 01.01.1997 nach §28 Abs. 2, Satz 4 SGB V funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen nicht zur vertragszahnärztlichen Behandlung gehören und von den gesetzlichen Krankenkassen auch in keinem Fall bezuschusst werden. Mir ist weiterhin bekannt, dass die Abrechnung der im Folgenden beschriebenen Leistungen strikt nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgt. Ich habe eine Ausfertigung dieser Vereinbarung erhalten. Leistung Einfach Steig 8000 Funktions analys e Bef underhebung des s tomatognathen Sys tems 28,12 8030a Ermittlung der Kief ergelenkzentrik im Verf ahren der manuellen Strukturanalys e nac h Prof . Bumann gem.§6Abs .1 ents pr. GOZ 8030 30,93 Ä1 eingehende Beratung, m i n d . 10 Minuten 8,74 Ä60 Kons il mit Vorbehandler 6,99 GOZ GOÄ SummeAnzahl Gesamt 2,3 64,68 1 64,68 71,14 1 71,14 3,5 16,31 1 16,31 2,3 16,08 2,3 1 16,08 Euro 168,21 Diese Aufstellung stellt einen Kostenvoranschlag dar. Wir sind leider gesetzlich verpflichtet, theoretisch möglicherweise anstehende Leistungen vor Beginn einer Untersuchung mit Ihnen zu vereinbaren. Alle Maßnahmen, die bedingt durch den individuellen Untersuchungsverlauf dann doch nicht anfallen, werden später selbstverständlich auch nicht in Rechnung gestellt. Z ahnärztliches Ho n o r ar ……………………………… Ort, Datum .............................................. Patient / Erziehungsberechtigter ........................................ ................ Dr. F. Dominik Schneider / Fr. Dr. Pascale Philippi-Weindl Vereinbarung zur CMD-Untersuchung gemäß GOZ §2, Abs. 1 f ü r ……………………. Mir ist bekannt, dass ich als Patient der gesetzlichen Krankenversicherung das Recht habe, unter Vorlage der Krankenversicherungskarte notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig behandelt zu werden. Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass durch das Beitragentlastungsgesetz 1996 mit Wirkung vom 01.01.1997 nach §28 Abs. 2, Satz 4 SGB V funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen nicht zur vertragszahnärztlichen Behandlung gehören und von den gesetzlichen Krankenkassen auch in keinem Fall bezuschusst werden. Mir ist weiterhin bekannt, dass die Abrechnung der im Folgenden beschriebenen Leistungen strikt nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgt. Ich habe eine Ausfertigung dieser Vereinbarung erhalten. Leistung Einfach Steig 8000 Funktions analys e Bef underhebung des s tomatognathen Sys tems 28,12 8030a Ermittlung der Kief ergelenkzentrik im Verf ahren der manuellen Strukturanalys e nac h Prof . Bumann gem.§6Abs .1 ents pr. GOZ 8030 30,93 Ä1 eingehende Beratung, m i n d . 10 Minuten 8,74 Ä60 Kons il mit Vorbehandler 6,99 GOZ GOÄ SummeAnzahl Gesamt 2,3 64,68 1 64,68 71,14 1 71,14 3,5 16,31 1 16,31 2,3 16,08 2,3 1 16,08 Z ahnärztliches Ho n o r ar Euro 168,21 Diese Aufstellung stellt einen Kostenvoranschlag dar. Wir sind leider gesetzlich verpflichtet, theoretisch möglicherweise anstehende Leistungen vor Beginn einer Untersuchung mit Ihnen zu vereinbaren. Alle Maßnahmen, die bedingt durch den individuellen Untersuchungsverlauf dann doch nicht anfallen, werden später selbstverständlich auch nicht in Rechnung gestellt. ……………………………… Ort, Datum .............................................. Patient / Erziehungsberechtigter ........................................ ................ Dr. F. Dominik Schneider / Fr. Dr. Pascale Philippi-Weindl Herzlich Willkommen in unserer Praxis Aufnahmebogen CMD Sehr geehrter Patient, Bevor wir uns in Ruhe über Ihre Vorgeschichte und Schmerzsymptomatik unterhalten können, benötigen wir neben Ihren Personalien auch Angaben zum Gesundheitszustand. Alle Angaben unterliegen natürlich der ärztlichen Schweigepflicht. Bitte überprüfen und ergänzen Sie die eingetragenen Daten und teilen Sie uns bitte auch in Zukunft Veränderungen Ihrer Angaben mit! Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! - Ihr Praxisteam Name: ...... Patient Vorname: ........ Geburtsdatum: Versicherter Beruf: (vom Versicherten) Anschrift Name: Vorname: Geburtsdatum: Straße: Postleitzahl und Ort: Privat: Telefon Tarif: Versicherungsart Privat Volltarif Basistarif Beruflich: Mobilfunk: E-Mail: Zahnarzt Überwiesen / empfohlen von Hausarzt Orthopäde Psychologe / Psychotherapeut Augenarzt HNO Gesetzlich Beihilfe Zusatzvers. (um Sie kurzfristig über Terminverschiebungen informieren zu können) Vorbehandlung Mit welchen Beschwerden suchen Sie uns jetzt auf ? Falls Sie wegen dieser Beschwerden bereits in ärztlicher / zahnärztlicher Behandlung waren oder sind, notieren Sie bitte kurz ihre Berschwerden und die Art der Behandlung. Monat/Jahr Beschwerden Behandlung Monat/Jahr Beschwerden Behandlung Wir möchten Sie bitten, nachfolgend die auf Sie zutreffenden Fragen zu Ihrem Befinden im Mund-, Kieferund Gesichtsbereich anzukreuzen. Zeichnen Sie bitte im unterstehenden Schema zur grafischen Schmerzlokalisation den Ort Ihrer Beschwerden ein. Schmerzen: Leiden Sie unter ... Vorgeschichte Zahnschmerzen Kopfschmerzen Nackenverspannung Schmerzen in der Schläfenregion Schmerzen im Ohrbereich / Schwindel / Tinnitus Schmerzen bei der Mundöffnung Schmerzen beim Zubeißen bzw. Kauen andere: Beschwerden Weitere Beobachtungen Treten Ihre Beschwerden zu bestimmten Tageszeiten auf ? Haben sich über mehrere Wochen Veränderungen ergeben ? Gehen die Beschwerden im Urlaub zurück ? Sind die Beschwerden so stark, daß Sie tagsüber daran erinnert werden ? Hatten Sie einen Unfall o.ä. im Schulter/Kopfbereich ? Gab es eine schwierigen WeisheitszahnEntfernung ? Sind bei Ihnen Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule oder anderer Gelenke aufgetreten ? Waren oder sind Sie wegen der Beschwerden in ärztlicher Behandlung ? Wenn ja, welche Fachrichtung ? Hausarzt Orthopäde Passen Ihre Zähne „nicht richtig aufeinander“ ? Kauen Sie nur auf einer Seite ? Neurologe HNO-Arzt andere: Waren / sind Sie deswegen in zahnärztlicher Behandlung ? Treten beim Kauen Gelenkgeräusche auf ? Können Sie den Mund nur eingeschränkt öffnen ? Knirschen oder Pressen Sie mit den Zähnen? Sind einzelne Zähne besonders temperaturempfindlich ? Tritt häufig Mundtrockenheit oder (Zungen-) Brennen auf ? Haben Sie Taubheitsgefühle im Nasen-, Lippen-Bereich ? Kennen Sie Ihre Schlaflage ? Wenn ja, welche ? links rechts Rücken Bauch Ihr Anliegen Wollen Sie uns darüber hinaus noch andere - für Sie - wichtigen Informationen geben ? Medizinische Anamnese: Bestehen / bestanden schwerwiegende Krankheiten? ja nein (Diabetes, Rheuma, Hepatitis/HIV, Tuberkulose, Asthma, Epilepsie, Herzkrankheiten, Neurodermitis, Gelbsucht, Blutungsneigung, sonstige Krankheiten) Wenn ja, welche? ____________________________________ Bestehen Allergien? Wenn ja, wogegen? __________________________________ Werden regelmäßig Medikamente eingenommen? Wenn ja, welche? ____________________________________ Gab es einen Unfall mit Auswirkung auf den Mund- Kiefer- Gesichtsbereich? Wenn ja, wann? ____________________________________ Zahnärztliche Anamnese: Wie lange liegt der letzte Zahnarztbesuch zurück? ________________________________________ Röntgen: Wurde in den letzten 12 Monaten im Kopf- Kieferbereich geröntgt? ja nein Wenn ja, bei welchem Arzt / Zahnarzt / Kieferorthopäden? _______________________ Besteht zurzeit eine Schwangerschaft? ja nein Wurde Ihnen schon einmal ein Röntgenpass ausgestellt? ja nein Mit der Unterschrift erteilt der Patient bzw. sein gesetzlicher Vertreter der Praxis Dr. Schneider die Vollmacht, bei den genannten Vorbehandlern Informationen über Diagnose und Therapieverlauf einzuholen und an diese weiterzugeben. (Falls nicht gewünscht: diesen Satz bitte streichen) Krefeld, den ________________ Datum ________________________ Unterschrift A...... ........ Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass aus räumlichen Gründen zumindest in einem unserer Behandlungszimmer eine Einzelzimmerbehandlung nicht möglich ist. Dieser Umstand betrifft im Wesentlichen die Behandlung mit festsitzenden Apparaturen und wird von den meisten Patienten als unproblematisch empfunden. Auf Ihren Wunsch hin können wir natürlich jede Behandlung und jedes Gespräch in eines der Einzelzimmer verlegen. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung In der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1791) § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung (1) Die ärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, die von dem Arzt angeordnet und von ihm zu verantworten ist. (2) Die zahnärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit des Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Wählen Versicherte bei Zahnfüllungen eine darüber hinausgehende Versorgung, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. In diesen Fällen ist von den Kassen die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung abzurechnen. In Fällen des Satzes 2 ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt und dem Versicherten zu treffen. Die Mehrkostenregelung gilt nicht für Fälle, in denen intakte plastische Füllungen ausgetauscht werden. Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehört die kieferorthopädische Behandlung von Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für Versicherte mit schweren Kieferanomalien, die ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert. Ebenso gehören funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen nicht zur zahnärztlichen Behandlung; sie dürfen von den Krankenkassen auch nicht bezuschußt werden. Das Gleiche gilt für implantologische Leistungen, es sei denn, es liegen seltene vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 festzulegende Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle vor, in denen die Krankenkasse diese Leistung einschließlich der Suprakonstruktion als Sachleistung im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung erbringt. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Die psychotherapeutische Behandlung einer Krankheit wird durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeuten), soweit sie zur psychotherapeutischen Behandlung zugelassen sind, sowie durch Vertragsärzte entsprechend den Richtlinien nach § 92 durchgeführt. Spätestens nach den probatorischen Sitzungen gemäß § 92 Abs. 6a hat der Psychotherapeut vor Beginn der Behandlung den Konsiliarbericht eines Vertragsarztes zur Abklärung einer somatischen Erkrankung sowie, falls der somatisch abklärende Vertragsarzt dies für erforderlich hält, eines psychiatrisch tätigen Vertragsarztes einzuholen. (4) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Kalendervierteljahr für jede erste Inanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers, die nicht auf Überweisung aus demselben Kalendervierteljahr erfolgt, als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag an den Leistungserbringer. Satz 1 gilt nicht für Inanspruchnahmen nach § 23 Abs. 9, § 25, zahnärztliche Untersuchungen nach § 30 Abs. 2 Satz 4 und 5 sowie Maßnahmen zur Schwangerenvorsorge nach § 196 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung und § 23 Abs. 1 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte. Soweit Versicherte Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 gewählt haben, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass die Zuzahlung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 9 von der Krankenkasse in Abzug zu bringen ist.