Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr - Lehrberufs-ABC

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Der Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch
eingerichtet.
Lehrbetrieb im Sinne dieser Verordnung ist
1. ein freiberuflich tätiger Angehöriger des zahnärztlichen Berufs oder Dentistenberufs,
2. eine zahnärztliche Gruppenpraxis,
3. eine Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder
4. ein Zahnambulatorium oder eine sonstige Krankenanstalt im Rahmen der Abteilung oder sonstigen
Organisationseinheit für Zahnheilkunde.
Lehrberechtigter im Sinne dieser Verordnung ist ein Angehöriger des zahnärztlichen Berufs oder
Dentistenberufs.“
In die Ausbildung im Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2017 eingetreten
werden.
Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein. In den
Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der
dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Zahnärztlicher Fachassistent oder Zahnärztliche
Fachassistentin) zu bezeichnen.
Berufsbild
Für die Ausbildung im Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz werden folgende Ausbildungsinhalte festgelegt.
Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend
derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeiten nach Anordnung und
unter Aufsicht des Zahnarztes oder der Zahnärztin im Sinne des Ausbildungsprofils befähigt wird.
Pos.
1. Lehrjahr
1.
1.1
1.1.1
Der Lehrbetrieb
Aufgaben und Marktstellung des Lehrbetriebes
–
Kenntnis des Gesundheitswesens, der betriebsspezifischen
Kontakte zu den jeweiligen Auftragnehmern, Kunden, Patienten
oder Klienten und deren Verhalten
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus sowie der innerbetrieblichen Abläufe des Lehrbetriebes
Betriebseinrichtung, Hygiene, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen Einrichtungen und der technischen
Betriebsmittel und Hilfsmittel
Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes
Kenntnis der wichtigsten medizinischen Einrichtungen einer
–
zahnärztlichen Ordination
1.1.2
1.2
1.2.1
1.2.2
1.2.3
2. Lehrjahr
3. Lehrjahr
www.lehrberufsabc.at
1
Pos.
1. Lehrjahr
1.2.4
Kenntnis der für den
Anwendung der für den Arbeitsplatz erforderlichen
Arbeitsplatz erforderlichen
Hygienemaßnahmen wie Desinfektion und Sterilisation
Hygienemaßnahmen wie
Desinfektion und Sterilisation
–
Pflege und Wartung der Handinstrumente
Erste Hilfe-Ausbildung
Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen im Notfall
Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in
Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit
Ausbildung im dualen System
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des
Berufsausbildungsgesetzes)
Kenntnis des Inhalts und Ziels der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige
Weiterbildungsmöglichkeiten
Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV
Kenntnis der Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung
–
Kenntnis des fachgerechten Verhaltens und der fachgerechten Kommunikation mit Auftraggebern,
Auftragnehmern, Kunden, Patienten, Klienten oder Lieferanten
Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der betrieblichen, bürotechnischen
Organisations-, Arbeits- und Kommunikationsmittel
Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten sowie Arbeiten mit Formularen und Vordrucken, Arbeiten
bei Postein- und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur
Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken, Karteien und Akten
–
Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Einrichtungen der
EDV (Hardware, Software und Betriebssysteme) und von speziellen
medizinischen EDV-Programmen
–
Durchführen arbeitsplatzspezifischer EDV-Anwendungen (wie
Textverarbeitung, Kalkulation, Internet, E-Mail, Buchhaltung,
Terminüberwachung und Ablage)
Grundkenntnisse des Qualitätswesens
Kenntnis des betriebsüblichen
Qualitätsmanagements
Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und Entsorgung von im Betrieb
anfallenden Abfall- und Reststoffen
Kenntnis der behördlichen Aufsichtsorgane, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen,
sowie der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften
–
Grundkenntnisse des Sozialrechtes (wie z.B. Kranken-,
Pensions-, Arbeitslosenversicherung)
Kenntnis der Patienten anPatienten an- bzw. aufnehmen
bzw. -aufnahme
Kenntnis der administrativen Aufgaben während und nach
Administrative Arbeiten im
Abschluss der Patientenbehandlung
Zusammenhang mit der
(Behandlungsdokumentation)
Patientenbehandlung
durchführen
(Behandlungsdokumentation)
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.3
1.3.1
1.3.2
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
2.10
2.11
2.12
2.13
2. Lehrjahr
3. Lehrjahr
www.lehrberufsabc.at
2
Pos.
1. Lehrjahr
2.14
Terminvereinbarung und
Empfang der Patienten
–
-koordination mit Patienten
Kenntnis des Datenschutzes und der Geheimhaltung von Patientenunterlagen
Kenntnis des fachgerechten
Fachgerechter Umgang mit besonderen Patientengruppen wie z. B.
Umgangs mit besonderen
mit Kindern, schwierigen Patienten, Schmerzpatienten
Patientengruppen wie z. B.
mit Kindern, schwierigen
Patienten, Schmerzpatienten
Betriebliches Rechnungswesen, Beschaffung und Angebot
–
Kenntnis des betrieblichen
Warenbestellungen in der
Warenbestellwesens
betriebsüblichen
(Bestellmengen,
Kommunikationsform
Bestellzeitpunkte), der
durchführen sowie Kontrollieren
Wareneingangskontrolle und
der Warenlieferungen
der Warenbewegung sowie der
sich daraus ergebenden Belege
–
Kenntnis der Verwaltung und
–
Kontrolle von Lagerbeständen
–
Mitwirken bei der Verwaltung und Kontrolle von Lagerbeständen,
Ermittlung des Lagerbedarfes und Überwachung des
Lagerbestandes, unter Verwendung betrieblicher EDV-Systeme
–
Überprüfen allfälliger Verbrauchsfristen und Ablauftermine
–
Kenntnis der Verrechnung mit Durchführung der Verrechnung
Patienten, privaten
mit Patienten, privaten
Versicherungen und
Versicherungen und
Sozialversicherungsträgern
Sozialversicherungsträgern
Grundkenntnisse des Zahlungsverkehrs mit Lieferanten,
Kenntnis des betriebsspezifischen
Kunden, Behörden, Post, Geld- und Kreditinstituten
Zahlungsverkehrs mit
Lieferanten, Kunden, Behörden,
Post, Geld- und Kreditinstituten
Grundkenntnisse der Kassaführung und des Kassabuchs
Kenntnis der Kassaführung
–
Kenntnis des Zahlungsverkehrs Mitarbeit beim Zahlungsverkehr
und des betriebsüblichen
Verfahrens bei Zahlungsverzug,
Mahnwesen
–
Grundkenntnisse der betrieblichen Buchführung und der
betrieblichen Buchungsunterlagen
Fachliche Grundlagen und Fachkunde
Fachliche Grundlagen
Grundkenntnisse der Anatomie/Histologie/Physiologie
–
Grundkenntnisse der
Kenntnis der zahnspezifischen Anatomie, Histologie, Physiologie
zahnspezifischen Anatomie
(Histologie, Physiologie)
Grundkenntnisse der Befundlehre und Krankheitslehre
2.15
2.16
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
4.
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3
2. Lehrjahr
3. Lehrjahr
www.lehrberufsabc.at
3
Pos.
1. Lehrjahr
4.1.4
4.1.5
Grundkenntnisse der spezifischen Erkrankungen der Mundhöhle und des stomatognathen Systems
Grundkenntnisse der Pharmakologie und der wichtigsten
–
Arzneimittelformen und –gruppen sowie deren Verabreichung
Grundkenntnisse über Medizinprodukte sowie Grundlagen über deren Aufbereitung
Fachkunde
–
Kenntnis der RöntgenMitarbeit bei Röntgenmaßnahmen unter Beachtung
maßnahmen unter Beachtung
des Strahlenschutzes
des Strahlenschutzes
Grundkenntnisse der
Kenntnis der konservierenden Zahnheilkunde (insbesondere
konservierenden
Kariesursachen und -entstehung, Kariesdiagnostik,
Zahnheilkunde
Füllungstherapie, Wurzelbehandlung)
Kenntnis der Absaugtechnik
–
Mitarbeit beim Legen und Entfernen von provisorischen
Füllungen, plastischen Füllungen, Einlagefüllungen und Kronen
Durchführung begleitender Maßnahmen bei der zahnärztlichen Diagnostik und Therapie
Grundkenntnisse der
Kenntnis der prothetischen Zahnheilkunde (Abformung,
prothetischen Zahnheilkunde Bissnahme, festsitzender und abnehmbarer Zahnersatz, Versorgung
des zahnlosen Mundes, Situationsabdrücke, Provisorienherstellung,
Implantatprothetik)
Grundkenntnisse des
Kenntnis des zahntechnischen
Herstellen von Modellen und
zahntechnischen Labors
Labors und der dort
von Provisorien für festsitzenden
anfallenden Laborarbeiten
Zahnersatz sowie Durchführen
einfacher Reparaturen von
gebrochenen oder gesprungenen
Prothesen
Grundkenntnisse der
Kenntnis der zahnärztlichen Chirurgie (Chirurgische Instrumente
zahnärztlichen Chirurgie
und Materialien, chirurgische Eingriffe, Implantate, Anästhesie,
Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen)
–
Herstellen eines sterilen Operationsumfeldes
Grundkenntnisse der
Kenntnis der Kieferorthopädie (Zahnstellungs- und
Kieferorthopädie
Kieferanomalien, kieferorthopädische Diagnostik und
Behandlung)
Grundkenntnisse der
Kenntnis der Prophylaxe und Parodontologie (Befunderhebung,
Prophylaxe und
Diagnostik und Therapie von Parodontalerkrankungen,
Parodontologie
Ernährungsrichtlinien, Mundhygienemaßnahmen,
Dentalhygienehilfsmittel)
–
Mitarbeit bei der Prophylaxe (Sichtbarmachen von Belägen,
Belagkontrolle, Reinigung und Politur der Zähne, lokale
Fluoridierung)
–
Durchführung begleitender Maßnahmen bei der Mundhygiene
Mitarbeit bei Kariesindizes und Kariesrisikobestimmungen
–
Mitarbeit bei der Erstellung des Parodontalstatus
4.1.6
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.2.7
4.2.8
4.2.9
4.2.10
4.2.11
4.2.12
4.2.13
4.2.14
4.2.15
2. Lehrjahr
3. Lehrjahr
www.lehrberufsabc.at
4
Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist - unter besonderer Beachtung der
betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben - auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die
für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit,
Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit,
Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache,
Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte
Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien)
zu vermitteln.
Dem Lehrling ist vom Lehrberechtigten im Laufe des 1. Lehrjahres im Rahmen der Ausbildungszeit
Gelegenheit zu geben, eine Ausbildung in Erster Hilfe zu besuchen, sofern diese Unterweisung nicht von der
Berufsschule vermittelt wird oder dort angeboten wird bzw. der Lehrling nicht eine bereits absolvierte
Ausbildung in Erster Hilfe nachweisen.
www.lehrberufsabc.at
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