Hausordnung für das Seniorencentrum „St. Johannes“ Schloß Holte-Stukenbrock Träger: Caritas Altenhilfe im Erzbistum Paderborn gem. GmbH i.G. Merschweg 1 a 33104 Paderborn Ersteller Bernd Zilger Speicherort D:\68617229.doc Erstellt am 01/08/04 Änderungsstand 15/3/15.01.2010 Geprüft durch T. Isenrath 15.01.2010 Dokument überprüfen bis 15.01.2011 Freigegeben von B. Zilger 15.01.2010 Geändert von B. Zilger Wenn wir Ihnen eine Hausordnung überreichen, so wollen wir Sie nicht bevormunden oder gar Ihre Freiheit beschneiden. Jede Familie und jede Gemeinschaft benötigt aber einige gemeinsame Regelungen, damit das Zusammenleben gelingt. Wir sind davon überzeugt, dass Sie in unserer Einrichtung neben dem Gemeinsamen genügend Freiraum für ihre eigene Lebensgestaltung finden. IHR NEUES Z U H A U S E Diese caritative Einrichtung wurde aus christlicher Verantwortung für ältere Menschen errichtet. Eine freundliche Atmosphäre ist unser gemeinsames Anliegen. Wir sind stets bemüht, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Sie diese Einrichtung als Ihr neues Zuhause erfahren und Ihren Lebensabend in Geborgenheit und nach Ihren Wünschen und Neigungen verbringen können. DIE NEUE G E M E I N S C H A F T Bewohner und Mitarbeiter bilden eine Hausgemeinschaft. Gegenseitige Achtung und gegenseitiges Vertrauen sollen das Verhältnis zueinander bestimmen. Die persönliche Freiheit jedes Einzelnen findet nur dort eine Grenze, wo es die Rücksichtnahme auf die Gemeinschaft erfordert. Alle Bewohner haben die gleichen Rechte und Pflichten. Die Mitarbeiter sind gehalten, sich stets bewusst zu sein, dass die Einrichtung für die Bewohner ein ständiges Zuhause ist. Die Bewohner sollten aber nicht vergessen, dass die Mitarbeiter nur einen Teil ihres Lebens in dieser Einrichtung verbringen. Ersteller Bernd Zilger Speicherort D:\68617229.doc Erstellt am 01/08/04 Änderungsstand 15/3/15.01.2010 Geprüft durch T. Isenrath 15.01.2010 Dokument überprüfen bis 15.01.2011 Freigegeben von B. Zilger 15.01.2010 Geändert von B. Zilger IHR Z I M M E R Ihr Zimmer ist der Raum, in dem Sie ungestört und frei Ihr eigenes Leben gestalten können. Da das Zimmer aber auch Teil der ganzen Einrichtung ist, sind einige zusätzliche Regelungen notwendig. Bei der Aufnahme erhalten Sie einen eigenen Zimmerschlüssel. Schließen Sie bitte stets ab, wenn Sie das Zimmer verlassen. Den Verlust des Zimmerschlüssels melden Sie bitte umgehend der Einrichtungsleitung oder dem Hausmeister. Ihr Zimmer verfügt über eine Grundausstattung an Möbeln (Tisch, Stuhl, Bett, Nachtschrank, Kleiderschrank). In Absprache mit der Wohnbereichsleitung können Sie im Rahmen des Möglichen eigene Möbel mitbringen und in diesem Rahmen das Zimmer nach Ihrem Geschmack einrichten. Weiterhin befinden sich in jedem Bewohnerzimmer ein Rauchmelder, der bei Feuer oder Rauch sofort anschlägt und einen kostenpflichtigen Feuerwehreinsatz auslöst. Es ist uns daher ein besonderes Anliegen, dass nach dem Nichtraucherschutzgesetz in der Einrichtung nicht geraucht werden darf. Sollten Sie dennoch gern Rauchen, haben Sie die Möglichkeit mit der Wohnbereichsleitung Ihr Zimmer (nach Absprache, da der Rauchmelder dann umprogrammiert wird), sowie den Lichthof und den äußeren Eingangsbereich zu nutzen. Jeder Umgang mit offener Flamme im Zimmer ist untersagt. Heizkissen und ähnliche elektrische Geräte dürfen nicht benutzt werden. Ersteller Bernd Zilger Speicherort D:\68617229.doc Erstellt am 01/08/04 Änderungsstand 15/3/15.01.2010 Geprüft durch T. Isenrath 15.01.2010 Dokument überprüfen bis 15.01.2011 Freigegeben von B. Zilger 15.01.2010 Geändert von B. Zilger Bitte melden Sie Beschädigungen oder Störungen innerhalb Ihres Zimmers sofort der Wohnbereichsleitung oder dem Hausmeister; dies gilt insbesondere für Wasser- und Stromleitungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wäschewaschen und –trocknen im Zimmer nicht gestattet ist. Haustiere dürfen nach einvernehmlicher Regelung zwischen Bewohner und Einrichtungsleitung gehalten werden. GEMEINSCHAFTSRÄUME Zur Pflege des religiösen Lebens sowie zur Begegnung und Kontaktpflege stehen Ihnen unsere Gemeinschaftsräume zur Verfügung. Wir laden sie ein, am geselligen, kulturellen und religiösen Leben teilzunehmen. Besondere Angebote werden durch Hausinformationen bekannt gegeben. DER TAGESABLAUF Diese Einrichtung ist ein offenes Haus, das jederzeit von Bewohnern sowie Besuchern betreten und verlassen werden kann. Dabei bedarf es allerdings einer Rücksichtnahme auf hausinterne Abläufe (z.B. Mahlzeiten, Ruhezeiten) und Sicherheitsvorschriften. Ersteller Bernd Zilger Speicherort D:\68617229.doc Erstellt am 01/08/04 Änderungsstand 15/3/15.01.2010 Geprüft durch T. Isenrath 15.01.2010 Dokument überprüfen bis 15.01.2011 Freigegeben von B. Zilger 15.01.2010 Geändert von B. Zilger Zur Abend- und Nachtzeit wird der Einlass in die Einrichtung durch die zuständigen Mitarbeiter sichergestellt. Damit keine Missverständnisse auftreten, bitten wir Sie, bei längerer Abwesenheit eine Nachricht zu hinterlegen und möglichst die ungefähre Zeit der Rückkehr anzugeben. Hierdurch können auch unnötige Sorgen und Nachfragen vermieden werden. M A H L Z E I T E N und R U H E Z E I T E N Die Mahlzeiten werden gemäß dem jeweils gültigen Tagesablaufplan im Restaurant, in den Wohnküchen und im Bedarfsfall im Zimmer serviert. Wenn Sie an einer Mahlzeit nicht teilnehmen können oder wollen, informieren Sie bitte vorher die zuständigen Mitarbeiter. Nicht eingenommene Mahlzeiten können nicht vergütet werden. Bei Bedarf wird Schonkost angeboten. Wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, informieren Sie bitte rechtzeitig die zuständigen Mitarbeiter. E I N R I C H T U N G S L E I T U N G und M I T A R B E I T E R Die Einrichtungsleitung und alle Mitarbeiter stehen Ihnen für die täglichen notwendigen Dienste zur Verfügung. In persönlichen Angelegenheiten und bei besonderen Anliegen sind die Einrichtungsleitung und die Leitung des sozialen Dienstes Ihre Ansprechpersonen. In besonderen Fällen vereinbaren Sie bitte einen Termin. Ersteller Bernd Zilger Speicherort D:\68617229.doc Erstellt am 01/08/04 Änderungsstand 15/3/15.01.2010 Geprüft durch T. Isenrath 15.01.2010 Dokument überprüfen bis 15.01.2011 Freigegeben von B. Zilger 15.01.2010 Geändert von B. Zilger Nehmen Sie bitte die Mitarbeiter der Einrichtung nicht ohne Absprache mit der Einrichtungsleitung oder Pflegedienstleitung und dann nur in dringenden Fällen für private Dienste und Besorgungen in Anspruch. Die hierdurch beanspruchte Zeit fehlt den Mitarbeitern bei der Betreuung anderer Bewohner. Den Mitarbeitern ist untersagt, Trinkgelder oder Geschenke anzunehmen. Respektieren Sie bitte diese Anordnung und bringen Sie die Mitarbeiter nicht unnötig in Verlegenheit. BEIRAT / BEWOHNERVERSAMMLUNG Wir begrüßen die Mitverantwortung aller am Heimgeschehen und ermuntern sie dazu, sich mit Anregungen und Wünschen, aber auch mit Sorgen und Schwierigkeiten an die Einrichtungsleitung oder an den Beirat zu wenden. Die derzeitigen Mitglieder des Beirates entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Infotafeln. Die Ergebnisse von Neuwahlen werden gemäß den geltenden Vorschriften bekannt gegeben. Von Zeit zu Zeit und nach Bedarf werden Bewohnerversammlungen durchgeführt, die der Aussprache und der gegenseitigen Information dienen. Ersteller Bernd Zilger Speicherort D:\68617229.doc Erstellt am 01/08/04 Änderungsstand 15/3/15.01.2010 Geprüft durch T. Isenrath 15.01.2010 Dokument überprüfen bis 15.01.2011 Freigegeben von B. Zilger 15.01.2010 Geändert von B. Zilger Anmerkungen zum Schluß: Wir bitten Sie herzlich, insbesondere durch Verständnis für und Rücksichtnahme auf die anderen zu einer guten Atmosphäre in der Einrichtung beizutragen. Wenn alle Mitbewohner und Mitarbeiter dies beherzigen, wird die Schaffung einer guten Hausgemeinschaft gelingen. Sollten sich dennoch berechtigte Beschwerden, Kritik und Reklamationen ergeben, tragen Sie diese bitte dem Beirat, der Einrichtungsleitung oder unmittelbar der Caritas Altenhilfe im Erzbistum Paderborn gem. GmbH i.G. als Rechtsträger mündlich oder schriftlich vor. Leitung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in „St. Johannes“ wünschen Ihnen eine gute Zeit. Ersteller Bernd Zilger Speicherort D:\68617229.doc Erstellt am 01/08/04 Änderungsstand 15/3/15.01.2010 Geprüft durch T. Isenrath 15.01.2010 Dokument überprüfen bis 15.01.2011 Freigegeben von B. Zilger 15.01.2010 Geändert von B. Zilger