Presseinformation Diskussion um Honorar- und Provisionsberatung geht an Realität der meisten Verbraucher vorbei Vergütungsstrukturen und -formen bei Privatanlegern nicht bekannt / Kein bzw. falsches Verständnis von Honorarberatung / Bewusste Entscheidung für Vergütungsformen findet kaum statt Wiesbaden/Rheingau, 12.11.2014 Die in der Finanzdienstleistungsbranche seit einziger Zeit intensiv geführte Diskussion um Vergütungsformen in Form von Provisions- oder Honorarberatung und deren spezifischen Vor- und Nachteilen geht an der Lebensrealität der meisten Verbraucher vorbei. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der jüngsten Studie des PFI Private Finance Institute der EBS Business School zur „Bedeutung von Vergütungsstrukturen im Nachfrageverhalten nach Finanzdienstleistungen“. So haben von den mehr als 1.000 befragten Verbrauchern über die Hälfte bisher keinen Kontakt zu diesem Thema gehabt. Von den 46% der Befragten, die schon mal von Honorarberatung gehört hatten, konnten lediglich 28% das Konzept der Honorarberatung richtig beschreiben. In der Detailbetrachtung fällt auf, dass insbesondere Befragte mit höherer finanzieller Allgemeinbildung beziehungsweise höherem Haushaltsnettogeldvermögen überproportional häufig von Honorarberatung gehört haben. Dies offenbart, dass die mit dem „Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“ auch erst seit dem 15.07.2013 erstmals gesetzliche verankerte Honoraranlageberatung den meisten Verbrauchern kein Begriff ist bzw. hierzu keine klaren Vorstellungen existieren. So nutzen lediglich 2,5% der Befragten bisher ein Honorarberatungsangebot, was wiederum im Einklang mit anderen Markterhebungen und -einschätzungen steht. Vergütungsstrukturen und -formen bei Verbrauchern nicht bekannt Üblicherweise wird die Beratungsleistung im Kontext von Finanzdienstleistungen durch Provisionen vergütet, die von den Produktanbietern an die Berater gezahlt werden. Die vorliegende Studie hat ergeben, dass diese Vergütung und ihre Wirkungsweise nur einer Minderheit der Befragten (17%) bewusst sind. So meinen fast zwei Drittel der Teilnehmer, dass eine Beratung in finanziellen Angelegenheiten durch Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleister kostenlos sei. Das Honoraranlageberatungsgesetz benennt die Überwindung dieses Wissensdefizits als Ziel: „Durch eine gesetzliche Ausgestaltung der honorargestützten Anlageberatung soll mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung geschaffen werden, so dass sich ein Kunde künftig bewusst für die provisionsgestützte Anlageberatung oder für die nichtprovisionsgestützte Honorar-Anlageberatung entscheiden kann.“ (Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente). Bewusste Entscheidung für Vergütungsformen findet kaum statt Der Gesetzgeber geht somit von einer bewussten Entscheidung eines umfassend informierten Verbrauchers für oder gegen eine bestimmte Vergütungsform aus. Unter den Verbrauchern ist jedoch aktuell eine derartige bewusste Entscheidung nicht festzustellen. „Das Antwortverhalten der befragten Verbraucher lässt den Schluss zu, dass die Verbraucher sich nicht bewusst für das generell dominierende Provisionsmodell entschieden haben“, erläutert Prof. Dr. Rolf Tilmes. Mangelnde (Detail-) Kenntnis scheint dazu zu führen, dass Honorarberatung bisher nicht als alternative Vergütungsform wahrgenommen wird. Um einer derartige bewusst Entscheidung herbeizuführen, bedarf es daher zum einen eine bessere finanzielle Allgemeinbildung, die bereits in der schulischen Ausbildung verEBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH Gustav-Stresemann-Ring 3 65189 Wiesbaden www.ebs.edu ankert werden sollte. Zum anderen sollten bereits junge Verbraucher frühzeitig an Themen wie Geldanlage und Vorsorge herangeführt werden, um derart wichtige Entscheidungen später nicht ohne Grundlagenwissen, Vorbereitung und damit völlig unvorbereitet treffen zu müssen. EBS hat deutschlandweit über 1.000 Verbraucher zu Ihrer Meinung befragt Die genannten Ergebnisse sind Teil der durch das PFI Private Finance Institute der EBS Business School unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Rolf Tilmes, Dr. Ralph Jakob und Dr. Johannes Tekathen durchgeführten Studie „Bedeutung von Vergütungsstrukturen im Nachfrageverhalten nach Finanzdienstleistungen". Im Rahmen der Studie der EBS Business School wurden bevölkerungsrepräsentativ 1.041 Privatkunden mit Beratungserfahrung in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2013 zu ihren Finanzen befragt. Die Studie wurde von unserem Studienpartner Gschwind Software unterstützt. Weitere Hintergrundinformationen zur Studie finden sich auf www.ebs-umfrage.de Über das PFI Private Finance Institute Das PFI Private Finance Institute und der Stiftungslehrstuhl Private Finance & Wealth Management der EBS Business School gehören zu den führenden deutschen Forschungs- und Weiterbildungseinrichtungen im Bereich der nachfrageorientierten Wealth Management-Forschung mit Schwerpunkten in den Bereichen Private Finance, Private Wealth Management und Financial Planning. Über die EBS Universität für Wirtschaft und Recht Die EBS Universität für Wirtschaft und Recht ist eine führende private Wirtschaftsuniversität in Deutschland mit Standorten in Wiesbaden und Oestrich-Winkel. Die Universität bildet Studenten in Bachelor- und Masterstudiengängen in Betriebswirtschaftslehre und für die Erste juristische Prüfung 2/3 (Staatsexamen) in Jura aus. Aktuell zählt die EBS Universität 1650 Studenten. Hinzu kommen 154 Doktoranden und 220 Austauschstudenten. In ihrer Forschung legt die Universität einen Schwerpunkt auf wirtschaftlichen Anwendungsbezug. Außerdem unterstützt die EBS Universität mit ihrem Weiterbildungsangebot Fach- und Führungskräfte aus der Wirtschaft. Die EBS Universität gliedert sich in zwei Fakultäten, die EBS Business School und die EBS Law School. Die EBS Business School, ein Pionier der deutschen Business Schools, bildet seit 1971 künftige Führungspersönlichkeiten mit internationaler Perspektive aus und zählt zu den renommiertesten betriebswirtschaftlichen Fakultäten Deutschlands. Seit April 2012 ist die EBS Business School mit dem internationalen Gütesiegel EQUIS zertifiziert. Die EBS Law School ist die jüngste juristische Fakultät in Deutschland. Seit 2011 bietet die Law School der EBS Universität als einzige Universität in Deutschland ein vollwertiges, klassisches Jura-Studium mit dem Abschlussziel Staatsexamen und wirtschaftsrechtlichen Schwerpunktbereichen sowie einem integrierten Master in Business (MA) an. Kontakt: Prof. Dr. Rolf Tilmes Dr. Ralph Jakob Dr. Johannes Tekathen PFI Private Finance Institute EBS Business School Hauptstr. 31 65375 Oestrich-Winkel Tel: (0 67 23) 88 88-0 Fax.: (0 67 23) 88 88-11 eMail: [email protected] 3/3