Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR - VR

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OFFENLEGUNGSBERICHT
NACH ART. 435 BIS 455 CRR
DER
VR-BANK LANGENAU-ULMER ALB EG
PER 31.12.2016
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Inhaltsverzeichnis1
Präambel
3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
4
Eigenmittel (Art. 437)
5
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
7
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
13
Kapitalpuffer (Art. 440)
13
Marktrisiko (Art. 445)
14
Operationelles Risiko (Art. 446)
14
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art.447) 14
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
15
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
15
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)
16
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
17
Verschuldung (Art. 451)
19
Anhang
22
I.Offenlegung der Kapitalinstrumente
22
II.Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
23
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand
verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen
zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des
Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen
wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der
Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
▪ Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und
der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
▪ Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.
▪ Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
▪ Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
▪ Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
▪ Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken und Vorsorgereserven gem. § 340f HGB) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere
die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste
und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfallrisiko, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko)
und das Operationelle Risiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche
Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer
Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen
Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart
aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in
die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden
als unwesentlich eingestuft.
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse
unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die
bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von
Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken
abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus.
Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer
Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur
Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 19,5 Mio. €, die Auslastung lag bei
61,3 %.
Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere beiden Vorstandsmitglieder
jeweils noch 1 Leitungsmandat, und insgesamt 1 Aufsichtsmandat. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 3, Aufsichtsmandate bestehen hierbei
keine. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d
Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.
Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 9 Sitzungen statt.
Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen.
Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat.
Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter
Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Eigenmittel (Art. 437)
Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nichtCRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung
der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
51.372
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
+
Kreditrisikoanpassung
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
+/- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
3.601
220
4.100
14.935
-11
66.575
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittel-anforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Staaten oder Zentralbanken
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
1
1.335
7.046
11.854
2.558
1.011
172
4.413
2.442
203
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach
Standardansatz
514
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
2.496
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
Eigenmittelanforderungen insgesamt
0
34.046
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten,
dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für
Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Risikopositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Gesamtwert
TEUR
7.423
Durchschnittsbetrag
TEUR
7.527
4.566
6.017
Öffentliche Stellen
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
Internationale Organisationen
0
0
Institute
125.269
124.864
Unternehmen
122.125
111.999
davon: KMU
64.117
58.546
280.470
272.645
davon: KMU
69.341
67.811
Durch Immobilien besichert
97.292
104.407
davon: KMU
23.939
24.664
Ausgefallene Positionen
10.579
10.871
Mengengeschäft
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
8.340
0
0
8.282
0
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
87.158
80.953
Beteiligungen
30.528
29.644
Sonstige Positionen
7.442
7.369
Verbriefungspositionen nach SA
0
0
darunter: Wiederverbriefung
0
0
781.192
764.578
Gesamt
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Deutschland
Gesamt
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
EU
Nicht-EU
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
5.404
2.019
0
4.566
0
0
0
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
Institute
54.583
58.075
12.611
Unternehmen
108.641
8.472
5.012
Mengengeschäft
279.730
197
543
Durch Immobilien besichert
96.839
94
359
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
10.579
0
0
0
0
0
0
8.340
0
0
0
0
75.349
11.809
0
24.569
955
5.004
7.442
0
0
0
0
0
0
0
0
667.702
89.961
23.529
Positionen gegenüber Instituten und
Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefung
Gesamt
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:
Privatkunden (NichtSelbständige)
Gesamt
TEUR
Nicht-Privatkunden
Gesamt
TEUR
davon
KMU
TEUR
davon
Land- und Forstwirtschaft, inkl.Fischerei
und Fischzucht
TEUR
davon
„Erbringung von Finanzdienstleistungen“
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
0
7.423
0
5.404
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0
4.566
0
0
Öffentliche Stellen
0
0
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
0
Institute
0
125.269
0
125.269
10.189
111.936
64.117
15.699
16.496
189.825
90.645
69.341
32.511
98
64.360
32.932
23.939
7.745
183
2.938
7.641
3.105
0
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
0
0
0
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
8.340
0
8.340
0
0
0
0
0
87.158
0
87.158
0
30.528
0
29.812
Sonstige Positionen
0
7.442
0
7.442
Verbriefungspositionen nach SA
0
0
0
0
darunter: Wiederverbriefungen
0
0
0
0
267.312
513.880
59.060
280.202
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Positionen gegenüber Instituten
und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Gesamt
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der
Nicht-Privatkunden.
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Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
< 1 Jahr
TEUR
5.404
1 bis 5 Jahre
TEUR
0
> 5 Jahre
TEUR
2.019
3.978
588
0
0
0
0
0
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
0
0
0
Institute
36.604
58.442
30.223
Unternehmen
30.621
22.301
69.203
Mengengeschäft
69.716
26.360
184.394
Durch Immobilien besichert
12.439
9.070
75.783
2.348
197
8.034
0
0
0
0
5.054
3.286
0
0
0
82.430
4.728
0
29.454
1.074
0
7.442
0
0
0
0
0
0
0
0
280.436
127.814
372.942
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und
Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefung
Gesamt
In der Spalte „<1 Jahr“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten.
Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe
der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine
Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
2
im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
Wesentliche
Wirtschaftszweige
Gesamtinan- Gesamtinanspruchnahme spruchnahme
aus
aus überfälligen
notleidenden
Krediten
Krediten
TEUR
TEUR
Bestand
EWB
TEUR
NettozuEingänge
führg. (+)/
auf
Bestand
DirektabAuflösung (-)
abgeRückstelschreivon
schriebene
PWB
lungen
bungen
EWB/RückForderunTEUR
TEUR
TEUR
stellungen
gen
TEUR
TEUR
Bestand
Privatkunden
18
4.488
1.601
104
-274
Firmenkunden
2
9.437
1.982
19
-119
- davon:
Land- und Forstwirschaft
-
3.774
521
-
-72
-davon:
verarbeitendes
Gewerbe
-
1.705
320
-
-4
-davon:
Baugewerbe
-
1.352
293
12
-95
-davon:
Groß- und Einzelhandel, Reparaturen
-
803
294
-
-38
-davon:
Grundstücksund Wohnungswesen
-
762
175
-
-54
2
1.041
379
7
+144
-davon:
Dienstleistungen
(einschl. freier Berufe)
Summe
50
*)
*)
8
47
*) aufgrund Wesentlichkeitsaspekten erfolgte hier keine Aufteilung nach Wirtschaftszweigen
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten:
GesamtinanGesamtinanspruchnahme aus spruchnahme aus
Wesentliche geoüberfälligen
notleidenden
grafische Gebieten
Krediten
Krediten
TEUR
TEUR
Deutschland
Bestand
EWB
TEUR
Bestand
PWB
TEUR
Bestand
Rückstellungen
TEUR
20
13.889
3.547
123
EU
-
-
-
-
Nicht-EU
-
36
36
-
Summe
50
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangsbe- Zuführungen
stand
in der Perider Periode
ode
TEUR
TEUR
EWB
3.957
Auflösung
TEUR
438
wechselkursbedingte
Endbestand
Verbrauch und sonstige
der Periode
VeränderunTEUR
TEUR
gen
TEUR
809
3
-
3.583
Rückstellungen
145
-
22
-
-
123
PWB
139
-
89
-
-
50
Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s
wurden die Klassenbezeichnungen Corporates und Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen sowie Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance und Sovereigns & Supranationals benannt.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:3
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
58.140
66.076
2
-
-
4
-
-
10
5.054
5.054
20
88.417
87.926
35
79.891
79.891
50
38.096
38.096
70
-
1.441
75
280.470
274.418
100
142.138
139.710
150
7.179
6.773
250
-
370
...
...
...
...
1250
Sonstiges
Abzug von den
Eigenmitteln
3
81.807
-
81.807
-
-
Die schraffierten Zeilen sind für Kreditgenossenschaften grundsätzlich nicht von Relevanz.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht.
Kapitalpuffer (Art. 440)
Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht,
er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken.
Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
-
-
-
27.845
-
220
-
-
-
7
Brasilien
2
-
-
-
Finnland
5.054
-
-
-
509.059
Frankreich
090
Quote des antizyklischen
Kapitalpuffers
040
davon: Verbriefungsrisikopositionen
030
010
Summe
davon: Risikopositionen im
Handelsbuch
Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch
Wert der Risikoposition im
Handelsbuch
080
020
Aufschlüsselung nach
Ländern
Deutschland
Australien
100
110
120
-
27.845
93,75
0,00%
-
-
7
0,02
0
-
-
0
0,00
0,00%
40
-
-
40
0,14
0,00%
1
-
-
-
0
-
-
0
0,00
0,00%
Großbritannien
6.972
-
-
-
231
-
-
231
0,78
0,00%
Italien
3.291
-
-
-
132
-
-
132
0,44
0,00%
Japan
117
-
-
-
7
-
-
7
0,02
0,00%
13.341
-
-
-
821
-
-
821
2,76
0,00%
Luxemburg
Österreich
020
070
Risikopositionswert (IRB)
010
Betragsangaben in
TEUR
Risikopositionswert (SA)
Zeile
Eigenmittel-anforderungen
davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen
Allgemeine RisikoposiKredit-risition im
kopositionen Handelsbuch
Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen
Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers
66
-
-
-
4
-
-
4
0,01
0,00%
Schweiz
195
-
-
-
7
-
-
7
0,02
0,00%
Ungarn
Vereinigte Arabische
Emirate
Vereinigte
Staaten
(USA)
104
-
-
-
3
-
-
3
0,01
0,00%
Summe :
42
-
-
-
2
-
-
2
0,01
0,00%
10.017
-
-
-
601
-
-
601
2,02
0,00%
548.481
-
-
-
-
29.700
99,98
0,00%
-
29.700
Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Zeile
Spalte
Betragsangaben in TEUR
010
Gesamtforderungsbetrag
020
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
030
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer
010
425.578
0,00%
0
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Marktrisiko (Art. 445)
Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
Für die Risikoart Währung stellt sich die Eigenmittelanforderung wie folgt dar:
Eigenmittelanforderung
(TEUR)
Risikoarten
Fremdwährungsrisikoposition
514
Darüberhinaus weitere unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.
Operationelles Risiko (Art. 446)
Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der
gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben.
Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert
TEUR
Börsenwert
TEUR
STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN
Börsengehandelte
Positionen
5.020
6.374
Nicht börsengehandelte
Positionen
5.270
6.029
Andere
Beteiligungspositionen
18.187
20.085
6.374
0
Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden
latenten Neubewertungsgewinne betragen 4.011 TEUR.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
(Art. 448)
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere
bei einer starken Verflachung der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in
einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der gleitenden Durchschnitte
gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu
Grunde:
• Die gleitenden Durchschnitte für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der
institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit und einer
zukunftsorientierten Ermittlung basieren, berücksichtigt.
• Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
• Wir planen mit einer Steigerung im Kundengeschäft sowohl auf der Kredit- als auch auf
der Einlagenseite
• Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erträge
TEUR
Risikoszenario 1: DGRVsteigendes Zinsniveau
788
Risikoszenario 2: DGRVfallendes Zinsniveau
423
Risikoszenario 3: DGRVflachere Zinsstrukturkurve
531
Risikoszenario 4: DGRVsteilere Zinsstrukturkurve
273
Stressszenario 1: DGRVsteigendes Zinsniveau
1.435
Stressszenario 2: DGRVfallendes Zinsniveau
927
Stressszenario 3: DGRVflachere Zinsstrukturkurve
1.475
Stressszenario 4: DGRVsteilere Zinsstrukturkurve
488
Erhöhung der
Erträge
TEUR
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird
eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
Verbriefungen bestehen nicht.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.
Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren
der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur
Bewertung von Kreditsicherheiten.
Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
• Bürgschaften und Garantien
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
• Bareinlagen in unserem Haus
• Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
• an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit
erhält.
Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um
•
•
öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften),
inländische Kreditinstitute
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind
wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere
Gesamtbanksteuerung integriert.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Gewährleistungen
TEUR
finanzielle Sicherheiten
(inkl. Lebensversicherungen)
TEUR
Institute
3.192
0
Mengengeschäft
4.131
1.921
Unternehmen
1.387
602
619
226
Risikopositionsklassen
Ausgefallene Positionen
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
Vermögenswerte
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
TEUR
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
TEUR
Vermögenswerte des berichtenden Instituts
91.289
TEUR
548.439
Aktieninstrumente
0
0
104.875
107.922
Schuldtitel
0
0
128.277
133.491
Sonstige Vermögenswerte
0
13.822
Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel
TEUR
Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw.
ausgegebenen eigenen
Schuldtitel, die zur Belastung
infrage kommen
TEUR
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
0
0
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten,
Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere
TEUR
Vermögenswerte, erhaltene
Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS
TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
91.379
91.289
Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016
betrug 14,1 %.
Angaben zur Höhe der Belastung
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert ausschließlich aus Weiterleitungskrediten aus
öffentlichen Fördermitteln.
Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
•
•
marktüblichen Rahmenverträgen
Besicherungsvereinbarungen
Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance-Quote um 4 % verminddert. Dies ist auf den Rückgang des Fördermittelkreditgeschäfts zurückzuführen.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Verschuldung (Art. 451)
Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend
stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Stichtag
31.12.2016
VR-Bank LangenauUlmer Alb eG
Name des Unternehmens
Anwendungsebene
Einzelebene
Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die
Verschuldungsquote
Anzusetzender Wert
TEUR
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
2
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert
werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
0
3
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt
bleibt)
(56)
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
0
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
0
6
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
43.571
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429
EU-6a Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
0
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14
EU-6b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
0
7.1
Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition)
8.
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
634.693
17.450
695.658
Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
2
3
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
aber einschließlich Sicherheiten)
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge)
Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
652.318
(231)
652.087
Risikopositionen aus Derivaten
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
4
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
0
5
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in
Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
0
EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
6
7
0
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von
den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
0
0
8
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
0
9
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
0
10
11
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge
der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4
bis 10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
0
0
12
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
0
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus
Brutto-Aktiva aus SFT)
0
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
0
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
0
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
0
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
0
EU14a
15
EU15a
16
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
128.875
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
und 18)
(85.304)
19
43.571
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
EU19a
EU19b
(Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429
Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
0
0
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
Kernkapital
21
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
(Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
47.539
695.658
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
6,83
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
EU-24
Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgebuchten Treuhandvermögens
vollständig eingeführt
56
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen)
Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen des Handelsbuchs
EU-3
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
EU-4
Gedeckte Schuldverschreibungen
652.318
0
652.318
8.340
EU-5
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
7.423
EU-6
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
589
EU-7
Institute
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
EU-10
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
EU-11
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und
EU-12 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
118.269
87.170
204.731
90.672
9.996
125.128
Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist
bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
Beschreibung der Einflussfaktoren
Die Verschuldungsquote zum 31.12.2016 betrug 6,83 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote
hatten, lagen dabei vor:
•
•
bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht
Änderungen in der Kernkapitalausstattung
Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
"Geschäftsguthaben" (CET1)
1
2
3
4
5
6
7
8
Emittent
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung)
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
9
9a
9b
10
11
12
13
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
Rechnungslegungsklassifikation
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der
14
Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
15
und Tilgungsbetrag
16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons / Dividenden
17 variable Dividenden-/Couponzahlungen
18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwin20a
gend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwin20b
gend (in Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
21
Tilgungsanreizes
22 Nicht kumulativ oder kumulativ
23 Wandelbar oder nicht wandelbar
24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt
28
wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewan29
delt wird
30 Herabschreibungsmerkmale
31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
34
35
36
37
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
VR-Bank Langenau-Ulmer Alb eG
k.A.
deutsches Recht (GenG)
hartes Kernkapital
hartes Kernkapital
Soloebene
Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR
7.902
7.902
100%
100%
Passivum - fortgeführter Einstandswert
fortlaufend
unbefristet
keine Fälligkeit
nein
k.A.
k.A.
variabel
k.A.
nein
vollständig diskretionär
vollständig diskretionär
nein
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
ja
Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG
ganz oder teilweise
vorübergehend
Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.
nichtnachrangige Verbindlichkeiten
nein
k.A.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
BETRAG AM
TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: Geschäftsguthaben
davon: Art des Finanzinstruments 2
davon: Art des Finanzinstruments 3
2
3
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
EU
VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
7.902 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der
EBA gem. Art. 26
Abs. 3
7.902 Verzeichnis der
EBA gem. Art. 26
Abs. 3
k.A. Verzeichnis der
EBA gem. Art. 26
Abs. 3
k.A. Verzeichnis der
EBA gem. Art. 26
Abs. 3
0 26 (1) (c)
23.948 26 (1)
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und
sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
3a
Fonds für allgemeine Bankrisiken
15.700 26 (1) (f)
4
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484
0 486 (2)
Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das
CET1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bek.A. 483 (2)
standsschutz bis 1. Januar 2018
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Bek.A. 84, 479, 480
trag in konsolidiertem CET1)
5a
von unabhängiger Seite geprüfte Zwi0 26 (2)
schengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatori47.550
schen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
0 34, 105
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen
(negativer Betrag)
-11 36 (1) (b), 37, 472
8
Immaterielle Vermögenswerte (verringert
(4)
um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
9
0 36 (1) (c), 38, 472
10
Von der künftigen Rentabilität abhängige
(5)
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)
(negativer Betrag)
0 33 (a)
11
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten
aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur
Absicherung von Zahlungsströmen
0 36 (1) (d), 40, 159,
12
Negative Beträge aus der Berechnung
472 (6)
der erwarteten Verlustbeträge
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR
DER VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(TEUR)
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Seite 23/30
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
13
14
15
16
17
18
19
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus
verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus
zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält (mehr
als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0
32 (1)
k.A.
0
33 (b)
k.A.
0
36 (1) (e), 41, 472
(7)
36 (1) (f), 42, 472
(8)
k.A.
0
36 (1) (g), 44, 472
(9)
k.A.
0
36 (1) (h), 43, 45,
46, 49 (2) (3), 79,
472 (10)
k.A.
0
36 (1) (i), 43, 45,
47, 48 (1) (b), 49
(1) bis (3), 79,
470, 472 (11)
k.A.
0
k.A.
20
In der EU: leeres Feld
20a
Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals
abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
0
36 (1) (k)
k.A.
0
36 (1) (k) (i), 89
bis 91
k.A.
0
k.A.
20d
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
0
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von
15 % liegt (negativer Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält
0
36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
36 (1) (k) (iii), 379
(3)
36 (1) (c), 38, 48
(1) (a), 470, 472
(5)
0
48 (1)
k.A.
0
36 (1) (i), 48 (1)
(b), 470, 472 (11)
k.A.
0
36 (1) (c) , 38, 48
(1) (a), 470, 472
(5)
36 (1) (a), 472 (3)
k.A.
20b
20c
22
23
24
25
25a
k.A.
k.A.
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus
temporären Differenzen resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres
(negativer Betrag)
0
k.A.
Seite 24/30
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
25b
26
26a
26b
27
28
29
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen
und Verlusten gem. Art. 467 und 468
davon: … Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Verluste 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Verluste 2
davon: … Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Gewinne 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Gewinne 2
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in
Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: …
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer
Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
k.A. 36 (1) (l)
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A. 467
k.A.
k.A. 467
k.A.
k.A. 468
k.A.
k.A. 468
k.A.
0
481
k.A.
k.A. 481
0 36 (1) (j)
k.A.
k.A.
-11
k.A.
47.539
k.A.
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen ver0
bundene Agio
31
davon: gemäß anwendbaren Rechnungs0
legungsstandards als Eigenkapital eingestuft
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungs0
legungsstandards als Passiva eingestuft
33
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484
0
Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das
AT1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bek.A.
standsschutz bis 1. Januar 2018
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernka0
pital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen),
die von Tochterunternehmen begeben
worden sind und von Drittparteien gehalten werden
35
davon: von Tochterunternehmen bege0
bene Instrumente, deren Anrechnung
ausläuft
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regu0
latorischen Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eines In0
stituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
38
Positionen in Instrumenten des zusätzli0
chen Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
51, 52
k.A.
k.A.
k.A.
486 (3)
k.A.
483 (3)
k.A.
85, 86, 480
k.A.
486 (3)
k.A.
k.A.
52 (1) (b), 56 (a),
57, 475 (2)
k.A.
56 (b), 58, 475 (3)
k.A.
Seite 25/30
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
39
40
41
41a
41b
41c
42
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelung gem.
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten
(d.h. CRR-Restbeträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug
zu bringende Restbeträge in Bezug auf
vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste
(netto), immaterielle Vermögenswerte,
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug
zu bringende Restbeträge in Bezug auf
vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug
zu bringender oder hinzuzurechnender
Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden
Posten, der das Ergänzungskapital des
Instituts überschreitet (negativer Betrag)
0
56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
k.A.
0
56 (d), 59, 79, 475
(4)
k.A.
0
0
k.A.
472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8), 472 (9),
472 (10) (a), 472
(11) (a)
k.A.
0
k.A.
477, 477 (3), 477
(4) (a)
k.A.
0
k.A.
k.A.
k.A.
467, 468, 481
k.A.
k.A. 467
k.A.
k.A. 468
k.A.
k.A. 481
0 56 (e)
k.A.
k.A.
43
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
0
k.A.
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
0
k.A.
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
47.539
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
0
k.A.
62, 63
k.A.
Seite 26/30
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
47
48
49
50
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484
Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das
T2 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Zum konsolidierten Ergänzungskapital
zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung
ausläuft
Kreditrisikoanpassungen
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
53
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem
Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich
zu erhöhen (negativer Betrag)
54
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
55
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung
hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
56
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem.
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten
(d. h. CRR-Restbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gem.
Art. 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste
(netto), immaterielle Vermögenswerte,
51
14.936 486 (4)
k.A.
k.A. 483 (4)
k.A.
0
87, 88, 480
k.A.
0
486 (4)
k.A.
4.100
62 (c)
und (d)
k.A.
k.A.
19.036
0
63 (b) (i), 66 (a),
67, 477 (2)
k.A.
0
66 (b), 68, 477 (3)
k.A.
0
66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
k.A.
0
k.A.
k.A.
k.A.
0
66 (d), 69, 79, 477
(4)
k.A.
0
0
k.A.
k.A.
472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8) (a), 472
(9), 472 (10) (a),
472 (11) (a)
k.A.
k.A.
Seite 27/30
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
56b
56c
57
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in
Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderlichen Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
0
475, 475 (2) (a),
475 (3), 475 (4)
(a)
0
k.A.
k.A.
0
467, 468, 481
k.A.
0
467
k.A.
0
468
k.A.
k.A. 481
0
k.A.
k.A.
58
Ergänzungskapital (T2)
19.036
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
66.575
59a
Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
davon: …nicht vom harten Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten (Verordnung
(EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert
um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten
des harten Kernkapitals usw.)
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende
Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte
Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende
Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. indirekte Positionen in Instrumenten
des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
k.A.
k.A.
0
k.A.
0
472, 472 (5), 472
(8) (b), 472 (10)
(b), 472 (11) (b)
k.A.
0
475, 475 (2) (b),
475 (2) (c), 475
(4) (b)
k.A.
0
477, 477 (2) (b),
477 (2) (c), 477
(4) (b)
k.A.
Seite 28/30
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
60
Gesamtrisikobetrag
425.578
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
62
63
64
65
66
67
67a
68
69
70
71
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die
harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs.
1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
davon: Kapitalerhaltungspuffer
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
davon: Systemrisikopuffer
davon: Puffer für global systemrelevante
Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
Verfügbares hartes Kernkapital für die
Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
(in EU-Verordnung nicht relevant)
(in EU-Verordnung nicht relevant)
(in EU-Verordnung nicht relevant)
11,17% 92 (2) (a), 465
k.A.
11,17% 92 (2) (b), 465
k.A.
15,64% 92 (2) (c)
k.A.
5,125% CRD 128, 129,
130
k.A.
0,625%
0%
0%
0% CRD 131
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
6,67% CRD 128
k.A.
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
Direkte und indirekte Positionen des Insti2.886 36 (1) (h), 45, 46,
k.A.
tuts in Kapitalinstrumenten von Unterneh472 (10), 56 (c),
men der Finanzbranche, an denen das
59, 60, 475 (4), 66
Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(c), 69, 70, 477 (4)
(weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
73
Direkte und indirekte Positionen des Insti0 36 (1) (i), 45, 48,
k.A.
tuts in Instrumenten des harten Kernkapi470, 472 (11)
tals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige
0 36 (1) (c), 38, 48,
k.A.
latente Steueransprüche, die aus tempo470, 472 (5)
rären Differenzen resultieren (unter dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
4.100 62
k.A.
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf
Forderungen, für die der Standardansatz
gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
77
Obergrenze für die Anrechnung von Kre4.849 62
k.A.
ditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
0 62
k.A.
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf
Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Seite 29/30
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
79
Obergrenze für die Anrechnung von Krek.A. 62
k.A.
ditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen
Beurteilungen basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1.
Januar 2022)
80
Derzeitige Obergrenze für CET10 484 (3), 486 (2)
k.A.
Instrumente, für die die Auslaufregelunund (5)
gen gelten
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausge0 484 (3), 486 (2)
k.A.
schlossener Betrag (Betrag über die
und (5)
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
82
Derzeitige Obergrenze für AT10 484 (4), 486 (3)
k.A.
Instrumente, für die die Auslaufregelunund (5)
gen gelten
83
Wegen Obergrenze aus AT1 ausge0 484 (4), 486 (3)
k.A.
schlossener Betrag (Betrag über die
und (5)
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
84
Derzeitige Obergrenze für T2-Instru14.936 484 (5), 486 (4)
k.A.
mente, für die die Auslaufregelungen gelund (5)
ten
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlos-7.807 484 (5), 486 (4)
k.A.
sener Betrag (Betrag über die Oberund (5)
grenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
* Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (i.d.R. 31.12.)
Seite 30/30
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