OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR-BANK LANGENAU-ULMER ALB EG PER 31.12.2016 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Inhaltsverzeichnis1 Präambel 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 4 Eigenmittel (Art. 437) 5 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 7 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 13 Kapitalpuffer (Art. 440) 13 Marktrisiko (Art. 445) 14 Operationelles Risiko (Art. 446) 14 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art.447) 14 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 15 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 15 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 16 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 17 Verschuldung (Art. 451) 19 Anhang 22 I.Offenlegung der Kapitalinstrumente 22 II.Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit 23 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Seite 2/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Seite 3/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: ▪ Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. ▪ Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. ▪ Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. ▪ Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. ▪ Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken ▪ Verwendung rechtlich geprüfter Verträge Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken und Vorsorgereserven gem. § 340f HGB) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfallrisiko, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) und das Operationelle Risiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Seite 4/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 19,5 Mio. €, die Auslastung lag bei 61,3 %. Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere beiden Vorstandsmitglieder jeweils noch 1 Leitungsmandat, und insgesamt 1 Aufsichtsmandat. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 3, Aufsichtsmandate bestehen hierbei keine. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 9 Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nichtCRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Seite 5/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR 51.372 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) +/- Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 3.601 220 4.100 14.935 -11 66.575 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittel-anforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Staaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen 1 1.335 7.046 11.854 2.558 1.011 172 4.413 2.442 203 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 514 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 2.496 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) Anpassung der Kreditbewertung (CVA) Eigenmittelanforderungen insgesamt 0 34.046 Seite 6/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“ Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Gesamtwert TEUR 7.423 Durchschnittsbetrag TEUR 7.527 4.566 6.017 Öffentliche Stellen 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 Internationale Organisationen 0 0 Institute 125.269 124.864 Unternehmen 122.125 111.999 davon: KMU 64.117 58.546 280.470 272.645 davon: KMU 69.341 67.811 Durch Immobilien besichert 97.292 104.407 davon: KMU 23.939 24.664 Ausgefallene Positionen 10.579 10.871 Mengengeschäft Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 8.340 0 0 8.282 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 87.158 80.953 Beteiligungen 30.528 29.644 Sonstige Positionen 7.442 7.369 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 darunter: Wiederverbriefung 0 0 781.192 764.578 Gesamt Seite 7/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Deutschland Gesamt TEUR Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen EU Nicht-EU Gesamt TEUR Gesamt TEUR 5.404 2.019 0 4.566 0 0 0 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 54.583 58.075 12.611 Unternehmen 108.641 8.472 5.012 Mengengeschäft 279.730 197 543 Durch Immobilien besichert 96.839 94 359 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 10.579 0 0 0 0 0 0 8.340 0 0 0 0 75.349 11.809 0 24.569 955 5.004 7.442 0 0 0 0 0 0 0 0 667.702 89.961 23.529 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefung Gesamt Seite 8/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Privatkunden (NichtSelbständige) Gesamt TEUR Nicht-Privatkunden Gesamt TEUR davon KMU TEUR davon Land- und Forstwirtschaft, inkl.Fischerei und Fischzucht TEUR davon „Erbringung von Finanzdienstleistungen“ TEUR Staaten oder Zentralbanken 0 7.423 0 5.404 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 4.566 0 0 Öffentliche Stellen 0 0 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 0 Institute 0 125.269 0 125.269 10.189 111.936 64.117 15.699 16.496 189.825 90.645 69.341 32.511 98 64.360 32.932 23.939 7.745 183 2.938 7.641 3.105 0 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0 0 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 8.340 0 8.340 0 0 0 0 0 87.158 0 87.158 0 30.528 0 29.812 Sonstige Positionen 0 7.442 0 7.442 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0 0 darunter: Wiederverbriefungen 0 0 0 0 267.312 513.880 59.060 280.202 Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Gesamt Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht-Privatkunden. Seite 9/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikopositionen nach Restlaufzeiten: Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen < 1 Jahr TEUR 5.404 1 bis 5 Jahre TEUR 0 > 5 Jahre TEUR 2.019 3.978 588 0 0 0 0 0 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 36.604 58.442 30.223 Unternehmen 30.621 22.301 69.203 Mengengeschäft 69.716 26.360 184.394 Durch Immobilien besichert 12.439 9.070 75.783 2.348 197 8.034 0 0 0 0 5.054 3.286 0 0 0 82.430 4.728 0 29.454 1.074 0 7.442 0 0 0 0 0 0 0 0 280.436 127.814 372.942 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefung Gesamt In der Spalte „<1 Jahr“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. 2 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Seite 10/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Wesentliche Wirtschaftszweige Gesamtinan- Gesamtinanspruchnahme spruchnahme aus aus überfälligen notleidenden Krediten Krediten TEUR TEUR Bestand EWB TEUR NettozuEingänge führg. (+)/ auf Bestand DirektabAuflösung (-) abgeRückstelschreivon schriebene PWB lungen bungen EWB/RückForderunTEUR TEUR TEUR stellungen gen TEUR TEUR Bestand Privatkunden 18 4.488 1.601 104 -274 Firmenkunden 2 9.437 1.982 19 -119 - davon: Land- und Forstwirschaft - 3.774 521 - -72 -davon: verarbeitendes Gewerbe - 1.705 320 - -4 -davon: Baugewerbe - 1.352 293 12 -95 -davon: Groß- und Einzelhandel, Reparaturen - 803 294 - -38 -davon: Grundstücksund Wohnungswesen - 762 175 - -54 2 1.041 379 7 +144 -davon: Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) Summe 50 *) *) 8 47 *) aufgrund Wesentlichkeitsaspekten erfolgte hier keine Aufteilung nach Wirtschaftszweigen Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: GesamtinanGesamtinanspruchnahme aus spruchnahme aus Wesentliche geoüberfälligen notleidenden grafische Gebieten Krediten Krediten TEUR TEUR Deutschland Bestand EWB TEUR Bestand PWB TEUR Bestand Rückstellungen TEUR 20 13.889 3.547 123 EU - - - - Nicht-EU - 36 36 - Summe 50 Seite 11/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangsbe- Zuführungen stand in der Perider Periode ode TEUR TEUR EWB 3.957 Auflösung TEUR 438 wechselkursbedingte Endbestand Verbrauch und sonstige der Periode VeränderunTEUR TEUR gen TEUR 809 3 - 3.583 Rückstellungen 145 - 22 - - 123 PWB 139 - 89 - - 50 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates und Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen sowie Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance und Sovereigns & Supranationals benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:3 Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 58.140 66.076 2 - - 4 - - 10 5.054 5.054 20 88.417 87.926 35 79.891 79.891 50 38.096 38.096 70 - 1.441 75 280.470 274.418 100 142.138 139.710 150 7.179 6.773 250 - 370 ... ... ... ... 1250 Sonstiges Abzug von den Eigenmitteln 3 81.807 - 81.807 - - Die schraffierten Zeilen sind für Kreditgenossenschaften grundsätzlich nicht von Relevanz. Seite 12/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht. Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). - - - 27.845 - 220 - - - 7 Brasilien 2 - - - Finnland 5.054 - - - 509.059 Frankreich 090 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 040 davon: Verbriefungsrisikopositionen 030 010 Summe davon: Risikopositionen im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch 080 020 Aufschlüsselung nach Ländern Deutschland Australien 100 110 120 - 27.845 93,75 0,00% - - 7 0,02 0 - - 0 0,00 0,00% 40 - - 40 0,14 0,00% 1 - - - 0 - - 0 0,00 0,00% Großbritannien 6.972 - - - 231 - - 231 0,78 0,00% Italien 3.291 - - - 132 - - 132 0,44 0,00% Japan 117 - - - 7 - - 7 0,02 0,00% 13.341 - - - 821 - - 821 2,76 0,00% Luxemburg Österreich 020 070 Risikopositionswert (IRB) 010 Betragsangaben in TEUR Risikopositionswert (SA) Zeile Eigenmittel-anforderungen davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Allgemeine RisikoposiKredit-risition im kopositionen Handelsbuch Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers 66 - - - 4 - - 4 0,01 0,00% Schweiz 195 - - - 7 - - 7 0,02 0,00% Ungarn Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Staaten (USA) 104 - - - 3 - - 3 0,01 0,00% Summe : 42 - - - 2 - - 2 0,01 0,00% 10.017 - - - 601 - - 601 2,02 0,00% 548.481 - - - - 29.700 99,98 0,00% - 29.700 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Zeile Spalte Betragsangaben in TEUR 010 Gesamtforderungsbetrag 020 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 030 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 010 425.578 0,00% 0 Seite 13/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Marktrisiko (Art. 445) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Für die Risikoart Währung stellt sich die Eigenmittelanforderung wie folgt dar: Eigenmittelanforderung (TEUR) Risikoarten Fremdwährungsrisikoposition 514 Darüberhinaus weitere unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Börsengehandelte Positionen 5.020 6.374 Nicht börsengehandelte Positionen 5.270 6.029 Andere Beteiligungspositionen 18.187 20.085 6.374 0 Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 4.011 TEUR. Seite 14/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einer starken Verflachung der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der gleitenden Durchschnitte gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: • Die gleitenden Durchschnitte für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit und einer zukunftsorientierten Ermittlung basieren, berücksichtigt. • Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. • Wir planen mit einer Steigerung im Kundengeschäft sowohl auf der Kredit- als auch auf der Einlagenseite • Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge TEUR Risikoszenario 1: DGRVsteigendes Zinsniveau 788 Risikoszenario 2: DGRVfallendes Zinsniveau 423 Risikoszenario 3: DGRVflachere Zinsstrukturkurve 531 Risikoszenario 4: DGRVsteilere Zinsstrukturkurve 273 Stressszenario 1: DGRVsteigendes Zinsniveau 1.435 Stressszenario 2: DGRVfallendes Zinsniveau 927 Stressszenario 3: DGRVflachere Zinsstrukturkurve 1.475 Stressszenario 4: DGRVsteilere Zinsstrukturkurve 488 Erhöhung der Erträge TEUR Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verbriefungen bestehen nicht. Seite 15/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung • Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) • Bareinlagen in unserem Haus • Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten • an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um • • öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Seite 16/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Gewährleistungen TEUR finanzielle Sicherheiten (inkl. Lebensversicherungen) TEUR Institute 3.192 0 Mengengeschäft 4.131 1.921 Unternehmen 1.387 602 619 226 Risikopositionsklassen Ausgefallene Positionen Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte TEUR Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR TEUR Vermögenswerte des berichtenden Instituts 91.289 TEUR 548.439 Aktieninstrumente 0 0 104.875 107.922 Schuldtitel 0 0 128.277 133.491 Sonstige Vermögenswerte 0 13.822 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel TEUR Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen TEUR Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Seite 17/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere TEUR Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 91.379 91.289 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016 betrug 14,1 %. Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert ausschließlich aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit • • marktüblichen Rahmenverträgen Besicherungsvereinbarungen Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance-Quote um 4 % verminddert. Dies ist auf den Rückgang des Fördermittelkreditgeschäfts zurückzuführen. Seite 18/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Stichtag 31.12.2016 VR-Bank LangenauUlmer Alb eG Name des Unternehmens Anwendungsebene Einzelebene Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert TEUR 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 0 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) (56) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 0 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 43.571 (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 EU-6a Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 0 (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 EU-6b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 0 7.1 Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition) 8. Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 634.693 17.450 695.658 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 2 3 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 652.318 (231) 652.087 Risikopositionen aus Derivaten Seite 19/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 0 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 0 EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 6 7 0 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 0 0 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 0 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0 10 11 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 0 0 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 0 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) 0 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva 0 Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0 (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen) 0 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) 0 EU14a 15 EU15a 16 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 128.875 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) (85.304) 19 43.571 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU19a EU19b (Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen 0 0 Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital 21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 47.539 695.658 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 6,83 Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße EU-24 Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens vollständig eingeführt 56 Seite 20/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 652.318 0 652.318 8.340 EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 7.423 EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 589 EU-7 Institute EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft EU-10 Unternehmen Ausgefallene Positionen EU-11 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und EU-12 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 118.269 87.170 204.731 90.672 9.996 125.128 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote zum 31.12.2016 betrug 6,83 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: • • bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht Änderungen in der Kernkapitalausstattung Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert. Seite 21/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente "Geschäftsguthaben" (CET1) 1 2 3 4 5 6 7 8 Emittent einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 9 9a 9b 10 11 12 13 Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis Rechnungslegungsklassifikation Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der 14 Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine 15 und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwin20a gend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwin20b gend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen 21 Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt 28 wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewan29 delt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 35 36 37 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen VR-Bank Langenau-Ulmer Alb eG k.A. deutsches Recht (GenG) hartes Kernkapital hartes Kernkapital Soloebene Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 7.902 7.902 100% 100% Passivum - fortgeführter Einstandswert fortlaufend unbefristet keine Fälligkeit nein k.A. k.A. variabel k.A. nein vollständig diskretionär vollständig diskretionär nein nicht kumulativ nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. ja Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG ganz oder teilweise vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. nichtnachrangige Verbindlichkeiten nein k.A. Seite 22/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Geschäftsguthaben davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 2 3 (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 7.902 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 7.902 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 0 26 (1) (c) 23.948 26 (1) Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 15.700 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 0 486 (2) Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bek.A. 483 (2) standsschutz bis 1. Januar 2018 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Bek.A. 84, 479, 480 trag in konsolidiertem CET1) 5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwi0 26 (2) schengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatori47.550 schen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 0 34, 105 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) -11 36 (1) (b), 37, 472 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert (4) um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld 9 0 36 (1) (c), 38, 472 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige (5) latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 0 33 (a) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 0 36 (1) (d), 40, 159, 12 Negative Beträge aus der Berechnung 472 (6) der erwarteten Verlustbeträge (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Seite 23/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 13 14 15 16 17 18 19 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 32 (1) k.A. 0 33 (b) k.A. 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) 36 (1) (f), 42, 472 (8) k.A. 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) k.A. 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k.A. 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k.A. 0 k.A. 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) k.A. 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 k.A. 0 k.A. 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 0 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0 48 (1) k.A. 0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) k.A. 0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 36 (1) (a), 472 (3) k.A. 20b 20c 22 23 24 25 25a k.A. k.A. In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0 k.A. Seite 24/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 25b 26 26a 26b 27 28 29 Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: … Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) k.A. 36 (1) (l) k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 467 k.A. k.A. 467 k.A. k.A. 468 k.A. k.A. 468 k.A. 0 481 k.A. k.A. 481 0 36 (1) (j) k.A. k.A. -11 k.A. 47.539 k.A. Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen ver0 bundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungs0 legungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungs0 legungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 0 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bek.A. standsschutz bis 1. Januar 2018 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernka0 pital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen bege0 bene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regu0 latorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines In0 stituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzli0 chen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 51, 52 k.A. k.A. k.A. 486 (3) k.A. 483 (3) k.A. 85, 86, 480 k.A. 486 (3) k.A. k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k.A. 56 (b), 58, 475 (3) k.A. Seite 25/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 39 40 41 41a 41b 41c 42 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k.A. 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) k.A. 0 0 k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. 0 k.A. 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.A. 0 k.A. k.A. k.A. 467, 468, 481 k.A. k.A. 467 k.A. k.A. 468 k.A. k.A. 481 0 56 (e) k.A. k.A. 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 0 k.A. 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 k.A. 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 47.539 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 k.A. 62, 63 k.A. Seite 26/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 47 48 49 50 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Kreditrisikoanpassungen Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, 51 14.936 486 (4) k.A. k.A. 483 (4) k.A. 0 87, 88, 480 k.A. 0 486 (4) k.A. 4.100 62 (c) und (d) k.A. k.A. 19.036 0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k.A. 0 66 (b), 68, 477 (3) k.A. 0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k.A. 0 k.A. k.A. k.A. 0 66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A. 0 0 k.A. k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. k.A. Seite 27/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 56b 56c 57 Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderlichen Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 0 k.A. k.A. 0 467, 468, 481 k.A. 0 467 k.A. 0 468 k.A. k.A. 481 0 k.A. k.A. 58 Ergänzungskapital (T2) 19.036 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 66.575 59a Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) k.A. k.A. 0 k.A. 0 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) k.A. 0 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) k.A. 0 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) k.A. Seite 28/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 60 Gesamtrisikobetrag 425.578 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 62 63 64 65 66 67 67a 68 69 70 71 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) davon: Kapitalerhaltungspuffer davon: antizyklischer Kapitalpuffer davon: Systemrisikopuffer davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) (in EU-Verordnung nicht relevant) (in EU-Verordnung nicht relevant) (in EU-Verordnung nicht relevant) 11,17% 92 (2) (a), 465 k.A. 11,17% 92 (2) (b), 465 k.A. 15,64% 92 (2) (c) k.A. 5,125% CRD 128, 129, 130 k.A. 0,625% 0% 0% 0% CRD 131 k.A. k.A. k.A. k.A. 6,67% CRD 128 k.A. Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Insti2.886 36 (1) (h), 45, 46, k.A. tuts in Kapitalinstrumenten von Unterneh472 (10), 56 (c), men der Finanzbranche, an denen das 59, 60, 475 (4), 66 Institut keine wesentliche Beteiligung hält (c), 69, 70, 477 (4) (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Insti0 36 (1) (i), 45, 48, k.A. tuts in Instrumenten des harten Kernkapi470, 472 (11) tals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige 0 36 (1) (c), 38, 48, k.A. latente Steueransprüche, die aus tempo470, 472 (5) rären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare 4.100 62 k.A. Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kre4.849 62 k.A. ditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare 0 62 k.A. Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Seite 29/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Krek.A. 62 k.A. ditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET10 484 (3), 486 (2) k.A. Instrumente, für die die Auslaufregelunund (5) gen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausge0 484 (3), 486 (2) k.A. schlossener Betrag (Betrag über die und (5) Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT10 484 (4), 486 (3) k.A. Instrumente, für die die Auslaufregelunund (5) gen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausge0 484 (4), 486 (3) k.A. schlossener Betrag (Betrag über die und (5) Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instru14.936 484 (5), 486 (4) k.A. mente, für die die Auslaufregelungen gelund (5) ten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlos-7.807 484 (5), 486 (4) k.A. sener Betrag (Betrag über die Oberund (5) grenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) * Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (i.d.R. 31.12.) Seite 30/30