1/40 30/05/2017 | Genf (Kanton) Kanton der Eidgenossenschaft seit 1815. Amtl. Name: Republik und Kanton G., 1534-1798 Seigneurie (Herrschaft) und Republik G. (oft auch kurz Seigneurie genannt). Franz. Genève, ital. Ginevra, rätorom. Genevra. Amtssprache ist Französisch, Hauptort ist die Stadt G. Das Gebiet des heutigen Kantons (2005 45 Gem.) umfasst einen Teil des ehem. Fürstbistums Genf (die Stadt und ihre Umgebung, die Mandements Jussy und Peney), die Güter des Priorats Saint-Victor und des Domkapitels und seit 1815 und 1816 die Communes réunies, die von Frankreich und Piemont-Sardinien dem neuen Kanton abgetreten wurden. 1798-1813 gehörte G. zum franz. Departement Léman. Der Kt. G. liegt am südwestl. Ende des Genfersees in dem von der Rhone und der Arve durchflossenen Becken, das sich zwischen dem Jura im Norden, dem See sowie dem Höhenzug Les Voirons im Osten, dem Bergrücken des Salève im Süden und dem Mont Vuache sowie der Talenge von Fort-l'Ecluse im Westen ausdehnt. Der Verlauf der Kantonsgrenze folgt aber nicht den natürl. Gegebenheiten, sondern ist in erster Linie historisch bedingt. Als Grenzkanton besitzt G. eine 103 km lange gemeinsame Grenze mit Frankreich (Dep. Ain und Haute-Savoie), während diejenige zum Kt. Waadt bloss 4,5 km misst. Das Kantonsgebiet ist mit 282 km2 sehr klein und zählt überwiegend zur Agglomeration der Grossstadt. Fläche (1992) Wald / bestockte Fläche 282,2 km² 38,8 km² 13,8% 117,2 km² 41,5% Siedlungsfläche 85,3 km² 30,2% Unproduktive Fläche 40,9 km² 14,5% Landwirtschaftliche Nutzfläche Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur 1850 1880a 1900 1950 1970 2000 64 146 99 712 132 609 202 918 331 599 413 673 2,7% 3,5% 4,0% 4,3% 5,3% 5,7% Französisch 86 414 109 741 157 372 216 775 313 485 Deutsch 11 500 13 343 27 575 36 226 16 259 2 199 7 345 10 759 36 274 15 191 Jahr Einwohner Anteil an Gesamtbevölkerung der Schweiz Sprache Italienisch Rätoromanisch Andere 50 89 218 304 229 1 432 2 091 6 994 42 020 68 509 Religion, Konfession Protestantisch 34 212 48 359 62 400 102 625 125 769 72 138 Katholischb 29 764 51 557 67 162 85 856 177 067 163 197 1 298 876 610 Andere 170 1 679 3 047 13 139 27 887 177 728 davon jüdischen Glaubens 170 662 1 119 2 897 4 321 4 356 Christkatholisch URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 2/40 davon islamischen Glaubens davon ohne Zugehörigkeitc 1 436 17 762 11 370 93 634 Nationalität Schweizer 49 004 63 688 79 965 167 726 219 780 256 179 Ausländer 15 142 36 024 52 644 35 192 111 819 157 494 1905 1939 1965 1995 2001 d Jahr Beschäftigte im Kanton 1. Sektor 8 901 7 477 2 936 3 157 2 968d 2. Sektor 26 444 32 424 59 305 41 010 39 261 3. Sektor 22 314 30 203 83 088 181 503 196 763 Jahr 1965 1975 1985 1995 2001 Anteil am Schweiz. Volkseinkommen 6,4% 6,7% 7,4% 6,3% 6,2% a Einwohner, Nationalität: Wohnbevölkerung; Sprache, Religion: ortsanwesende Bevölkerung b 1880 und 1900 einschliesslich der Christkatholiken; ab 1950 römisch-katholisch c zu keiner Konfession oder religiösen Gruppe gehörig d gemäss landwirtschaftl. Betriebszählungen 1996 und 2000 Quellen:HistStat; eidg. Volkszählungen; BFS Autorin/Autor: Martine Piguet / GL 1 - Von der Ur- und Frühgeschichte bis zum Frühmittelalter 1.1 - Ur- und Frühgeschichte Wie die ganze Schweiz unterlag das Gebiet des Kt. G. in der Urgeschichte den Einflüssen der Vergletscherung, die während des grössten Teils des Jungpaläolithikums eine menschl. Siedlungstätigkeit verunmöglichten und auch so gut wie alle älteren Zeugnisse menschl. Aktivität ausgelöscht haben dürften. Die 1833 gemachten Funde aus dem Magdalénien in dem heute in franz. Gebiet liegenden Veyrier (Etrembières) stellen die ältesten Zeugnisse für die Anwesenheit von Jägern in der Region Genf dar. Die Fundorte liegen auf einem breiten Felsrücken, der inzwischen durch die Steinbrüche am Fuss des Salève weitgehend zerstört worden ist. Das Gebiet war mit Felsbrocken übersät, die sich bei Bergstürzen gelöst hatten. Diese Blöcke boten günstige Unterstände für die ersten Temporärsiedlungen von Rentierjägern, die sich hier um 13000 v.Chr. niederliessen. Die Veyrier-Gruppe aus dem späten Magdalénien ist berühmt wegen ihrer Speerspitzen aus Rentierknochen, ihrer Tierdarstellungen und ihrer Steinwerkzeuge. Für die folgenden Jahrtausende fehlen archäolog. Funde im Kanton. Erst mit der Besiedlung von Saint-Gervais (Gem. G.) um 4000 v.Chr. erscheinen die ersten archäolog. Spuren einer Gemeinschaft von Ackerbauern und Viehzüchtern, die wohl Kontakte mit ihren südl. Nachbarn im Rhonetal pflegten. Ab Beginn des 4. Jt. v.Chr. geben die zahlreichen nachgewiesenen Seeuferdörfer eine klare Vorstellung von der Besiedlung der Uferregion, während bis heute keine Überreste von Siedlungen oder Begräbnisstätten im Landesinneren gefunden werden konnten. In Corsier förderten archäolog. Untersuchungen in einem dem mittleren Neolithikum zugeschriebenen Dorf eine gut erhaltene archäolog. Schicht zu Tage, welche dendrochronologisch auf 3856 v.Chr. datiert ist. Die Auswertung der Funde ergibt das Bild einer Siedlung von Ackerbauern, die Weizen, Gerste und Hirse anbauten, Rindvieh, Schweine, Schafe und Ziegen züchteten sowie der Jagd, dem Fischfang und dem Sammeln von Pflanzen nachgingen - die Lebensweise der Bewohner von Corsier dürfte demnach der in der mittleren Cortaillod-Kultur gepflegten weitgehend entsprochen haben. URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 3/40 Das jüngere Neolithikum lässt sich schwerer erfassen, da diese Periode hauptsächlich durch Funde von aus Silex oder Grüngestein (Serpentinit) gefertigten Gegenständen bezeugt wird. Solche Werkzeuge wurden in mehreren Seeufersiedlungen gefunden, so etwa in Anières, wo man u.a. auf mehrere aus dem frühen 3. Jt. v.Chr. datierende Pfähle stiess. Die kulturellen Einflüsse gingen damals eher vom franz. Jura, dem Isèretal und dem unteren Rhonetal aus. Auf Siedlungen oder andere menschl. Aktivitäten während der Frühbronzezeit weisen Funde an versch. Orten hin, die allerdings bis heute noch nicht genauer datiert sind. Eine nochmalige Blüte erlebt die Seeufersiedlung während der Spätbronzezeit; dieser Siedlungstypus erreicht zwischen dem 11. und dem 9. Jh. seine weiteste Verbreitung, wobei viele der damals angelegten Uferdörfer an Stellen entstanden, die schon früher besiedelt und dann später verlassen worden waren. Von der Bevölkerungsdichte während der Spätbronzezeit zeugt die Fülle des archäolog. Materials, das im 19. Jh. gefunden wurde und heute in Museen aufbewahrt wird. Ein aus der gleichen Zeit stammendes, weiter landeinwärts stehendes Gebäude im Parc de La Grange (Gem. G.) belegt, dass damals neben den unmittelbaren Uferzonen auch Gebiete im Landesinneren besiedelt wurde. Die Seeufersiedlungen wurden im 9. Jh. endgültig aufgegeben; als jüngste gilt heute jene von Collonge-Bellerive, deren Bauholz (Pfosten usw.) von um 880 v.Chr. geschlagenen Bäumen stammt. Ausserhalb des heutigen Stadtgebiets, auf dem sich das Oppidum Genua befand, sind die frühgeschichtl. Spuren spärlich. Nur die Entdeckung einer auf 800-600 v.Chr. datierten Schanze in Verbindung mit einem Grabhügel deutet auf die Existenz eines in den Wäldern von Versoix angelegten Refugiums hin. Auch die im Dorfzentrum von Vandœuvres gefundene Herdstelle, die auf 550-400 v.Chr. datiert wird, zeugt von der Anwesenheit des Menschen. Ferner sind einige Grabbeigaben aus der frühen und mittleren Latènezeit in Corsier, Meyrin oder Chêne-Bourg zu erwähnen, welche die kelt. Kultur repräsentieren. Aus dieser gingen die Stämme der Helvetier und Allobroger hervor, die das Genfer Gebiet bewohnten, als dieses dem Römischen Reich angegliedert wurde. Autorin/Autor: Jean Terrier / GL 1.2 - Die gallorömische Epoche Um 122-121 v.Chr. wurde das linke Rhoneufer der röm. Provinz Gallia Transalpina einverleibt, die unter Augustus die Bezeichnung Gallia Narbonensis erhielt. Die Rhone markierte von nun an die Grenze zwischen den unter röm. Herrschaft stehenden Allobrogern und dem sich nördlich des Genferseebogens herausbildenden Territorium der Helvetier. Der Hügel, auf dem die Kathedrale Saint-Pierre steht, birgt die frühesten Hinweise auf die Gegenwart des Menschen und entspricht in etwa der Lage des Oppidums Genua. Die Besiedlung der Genfer Landschaft ist zwar schwer abzuschätzen, doch scheint sie, geht man von den an versch. Orten beidseits der Rhone gefundenen Keramikgegenständen aus der späten Latènezeit aus, ziemlich dicht gewesen zu sein. An manchen Orten weisen nur einige Gefässfragmente auf die Anwesenheit des Menschen hin. Dagegen zeugen in Vandœuvres, Meinier und im Parc de La Grange zahlreiche Hohlstrukturen (Gruben, Pfostenlöcher, Gräben) von Bauten aus Holz und Erde und einer rudimentären räuml. Organisation. Gräber aus dieser Zeit sind selten, eine Nekropole wurde nicht gefunden. 58 v.Chr. kam Caesar mit seinen Legionen nach Genf, wo er die Brücke über die Rhone abreissen liess und das linke Flussufer befestigte. Neue Forschungen konnten allerdings keine Spuren einer solchen Verteidigungsanlage entlang der Rhone nachweisen. Auch archäolog. Untersuchungen im Stadtzentrum förderten keine weiteren Hinweise auf diese Episode zu Tage. G. war damals ein Vicus, der immer noch zur Gallia Transalpina gehörte und ab 31 v.Chr. von der Kolonie von Vienne (Colonia Iulia Vienna) abhängig war. Das rechte Rhoneufer unterstand der Herrschaft der neuen Kolonie von Nyon, der zwischen 46 und 44 v.Chr. von Caesar oder einem seiner Befehlshaber gegr. Colonia Iulia Equestris. Von der Herrschaft des Tiberius (14-37 n.Chr.) an trägt die Architektur der in der Stadt wie auch auf dem Lande errichteten Gebäude röm. Züge. Die antike Stadt war damals von grossen Gutshöfen umgeben, und URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 4/40 der Baustil der grossen gemauerten Villenanlagen, etwa im Parc de La Grange oder in Vandœuvres, orientierte sich an mediterranen Vorbildern und deren architekton. Programm. Diese Gutsbetriebe flankierten die Wege, die vom städt. Zentrum aus in Richtung Nyon, Thonon, Annecy, Vienne oder sogar Lyon verliefen, um nur die wichtigsten Verkehrsadern zu nennen. Die Ballung von ländl. Anwesen in der Gegend von G. ist wohl auf die Anziehungskraft der Stadt und deren Umlands zurückzuführen, die von ihrer privilegierten Lage an einer Handelsachse zwischen Nordeuropa und dem Mittelmeerraum profitierten. Ein Aquädukt, von dem ein Abschnitt in der Gem. Thônex gefunden wurde, versorgte die Stadt mit Wasser. Die ersten beiden Jahrhunderte unserer Zeitrechnung stellen eine relativ stabile Epoche dar, was auch im regelmässigen Unterhalt der früher errichteten Bauwerke seinen Ausdruck fand. Das 3. Jh. war geprägt durch politische und soziale Wirren und durch die Einfälle der Alemannen ins Schweizer Mittelland; erst in dessen letzten Jahrzehnten waren die Bedingungen für ein Wiederaufblühen der Region günstig. Der Vicus G. wurde wohl im letzten Drittel des 3. Jh. - in den Rang einer Stadt (civitas Genavensium) erhoben und erlangte dadurch einen privilegierten Status im von Diokletian umgestalteten röm. Reich (Tetrarchie). In den folgenden Jahrhunderten erfuhren verschiedene grosse Gutshöfe - z.B. diejenigen im Parc de La Grange und in Vandœuvres - einschneidende Veränderungen. Landwirtl. Betriebe wurden nun auch in grösserer Entfernung der Stadt gegründet. Die spätantike Villa in Satigny und die Anlage eines Gutes in vorher nicht genutztem Gebiet in Sézegnin belegen, dass im 4. Jh. neue Gebiete urbar gemacht wurden. Vom späten 4. Jh. an drückte das Christentum der Stadt seinen Stempel auf (Christianisierung). Die Stadt stieg - vielleicht als Folge guter polit. Beziehungen - zum Bischofssitz auf. Sie sei damals, so die Ansicht einiger Autoren, einer riesigen Diözese vorangestellt worden, die nicht nur das Gebiet der alten Kolonie in Nyon, sondern auch dasjenige der Helvetier umfasste. Diese Verwaltungseinheit könnte der Sapaudia entsprechen, in der sich die Burgunder 443 ansiedelten. Autorin/Autor: Jean Terrier / GL 1.3 - Frühmittelalter 443 wurde G. die erste Hauptstadt des Burgunderreichs. Diese Statusaufwertung hatte beträchtl. Änderungen am institutionellen und architekton. Gefüge der Stadt zur Folge, die sich u.a. in einem imposanten Bauprogramm im Zentrum der Bischofsstadt niederschlugen. Die Auswertung der Nekropolen ergab allerdings keine Hinweise auf einen nennenswerten Bevölkerungszuzug oder eine demograf. Umschichtung. Einzig einige absichtlich deformierte Schädel - die sog. Turmschädel - könnten als Beleg neuer, vielleicht von den Burgundern oder anderen Zuwanderern mitgebrachter Bräuche interpretiert werden. Frühma. Siedlungsspuren in den Gutshöfen aus der frühen Kaiserzeit belegen deren Weiter- oder Wiedernutzung, wobei im ländl. Siedlungswesen allmählich der in alten heim. Traditionen wurzelnde Holzpfostenbau die gemauerte Architektur ersetzt. Die archäolog. Spuren, die solche Gebäude hinterlassen (z.B. Pfostenlöcher, Bodenverfärbungen), sind nur schwer auszumachen und nicht leicht zu interpretieren; da bis heute nur wenige Befunde gesichert sind, lassen sich die frühma. Sieldungsstrukturen nur sehr ungenau rekonstruieren. Besser ist infolge der vielen Bauuntersuchungen der Wissensstand über die ländl. Kirchen im Kantonsgebiet. Obwohl in vielen Kirchen (z.B. Commugny und Satigny) auch Ausgrabungen durchgeführt wurden, ist nur in Vandœuvres und Saint-Julien-en-Genevois (Grenzgemeinde in Hochsavoyen) eine Bauphase bzw. ein erster christl. Sakralbau aus dem 5. Jh. nachgewiesen. Von 534 bis Ende des 9. Jh. unterstand G. fränk. Herrschaft, zunächst derjenigen der Merowinger, dann jener der Karolinger (Frankenreich). Da schriftl. Quellen aus dieser Zeit äusserst selten sind, beruhen unsere Kenntnisse vorwiegend auf archäolog. Zeugnissen. Die fränk. Eroberung zog wie die Ansiedlung der Burgunder keine massenhafte Zuwanderung auf Genfer Gebiet nach sich; in den untersuchten Grabstätten wurden nur wenige Gegenstände gefunden, die für die fränk. Kultur charakteristisch sind. Einzig der Brauch, die Toten in Molasse-Plattengräbern zu bestatten, könnte eine fränk. Neuerung darstellen. Die Bevölkerung blieb, wie die Belegung des Gräberfelds von Sézegnin in der Genfer Landschaft zeigt, jedenfalls bis ins 8. Jh. URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 5/40 konstant. Mehrere neu gegr. Friedhofskirchen illustrieren die Fortschritte der Christianisierung ab dem 6. Jh. Obwohl noch nicht von einer Pfarreiorganisation gesprochen werden kann, zeugen die Kultstätten vom Willen der Menschen, sich in religiösen Zentren zu versammeln, die eng mit den christl. Bestattungsbräuchen verbunden waren. Erst mit der zweiten Welle des Kirchenbaus im 9. und 10. Jh. entstand das ma. Pfarreinetz, das weitgehend unverändert - die ländl. Region bis heute prägt. Zerstreut in der Landschaft liegende Gräberfelder wurden aufgegeben; man begrub seine Toten jetzt auf Friedhöfen bei den Kirchen, um die herum sich auch die Dorfzentren entwickelten. Aus den Siedlungen entlang der Verkehrsachsen bildeten sich die unzähligen Weiler, die für das Genfer Gebiet so typisch sind. 888 wurde G. dem Zweiten KönigreichBurgund einverleibt, nachdem das von Karl dem Grossen fast ein Jahrhundert zuvor gegr. Reich auseinandergefallen war. Der letzte Burgunderkönig starb 1032 und vermachte seine Besitzungen Konrad II., dem Kaiser des Hl. Römischen Reiches. Da der Kaiser, aus der Ferne regierend seine Autorität nur ausnahmsweise geltend machte, stritten sich die lokalen Edlen um die Macht: der Bischof verteidigte seine Herrschaft über die Stadt, weltl. Herren behaupteten sich auf dem Lande. Ab dem 11. Jh. setzte sich das Geschlecht der Gf. von Genf in diesen Auseinandersetzungen durch, in deren Verlauf die ersten ma. Festungen in Form von Erdburgen an den strategisch wichtigen Orten errichtet wurden. Autorin/Autor: Jean Terrier / GL 2 - Politische Geschichte vom Mittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts 2.1 - Die mittelalterlichen Herrschaften Aus den im 11. Jh. einsetzenden schriftl. Quellen geht hervor, dass die Dörfer in der Region versch. Herren gehörten. Die bedeutendsten waren die Gf. von G., die Herren von Gex, die Herren von Faucigny, die Gf. von Maurienne-Savoyen, der Bf. von G., das Domkapitel von Saint-Pierre sowie einige Klöster, insbesondere das Cluniazenserpriorat Saint-Victor. 2.1.1 - Die Mandements Dem Bischof, der Herr der Stadt G. und ihrer Vorstädte war, unterstanden ab dem 12. Jh. auch Güter, die bald als Mandements bezeichnet wurden und von denen zwei, nämlich Peney und Jussy, im heutigen Kantonsgebiet, und das dritte, Thiez (oder das Gebiet von Sallaz, östlich von Annemasse), im heutigen franz. Dep. Haute-Savoie lagen. Einige dieser Güter hatten zuvor versch. Klöstern gehört (Saint-Jean, Priorat von Satigny, Abtei von Nantua) und wurden ursprünglich von Vizedomini verwaltet. Der Bf. Aymo von Grandson (1215-60) reorganisierte das bischöfl. Mensalgut und liess die Burgen von Thiez, Peney und Jussy bauen. Diese wurden Kastlanen anvertraut, die sowohl für deren Verteidigung als auch für die Verwaltung der Kastlanei verantwortlich waren. Autorin/Autor: Redaktion / GL 2.1.2 - Die Güter des Priorats Saint-Victor und des Domkapitels Dank bedeutender Schenkungen der Kg. von Burgund, der Bischöfe und der Gf. von G. wurde das Priorat Saint-Victor eine der reichsten Herrschaften des Genfer Beckens. Zwischen 1260 und 1304 erkannten die Grafen dem Priorat sämtl. Herrschaftsrechte (mit Ausnahme der Durchführung der Hinrichtungen) über 20 Dörfer zwischen Mont-de-Sion, Arve, Rhone und Salève zu. Das Priorat hatte auch das Patronat über 35 Pfarrkirchen der Genfer Diözese inne. Ein weiterer wichtiger Lehnsherr war das Domkapitel. 1295 bekräftigte ihm der Gf. von G. die Herrschaft über 24 Dörfer im Chablais, Genevois und Pays de Gex (ausgenommen die Durchführung der Exekutionen). Das Kapitel besass zudem das Patronatsrecht über 34 Pfarrkirchen und das Personat (Recht auf Abschöpfung des Ertrags) über rund 50 Pfarreien. Im Lauf des 15. Jh. höhlte der Hzg. von Savoyen als Rechtsnachfolger der Gf. von G. die Rechte dieser beiden Institutionen allmählich aus, indem er URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 6/40 Steuern erhob und sich das Begnadigungsrecht und die Hochgerichtsbarkeit aneignete. Autorin/Autor: Redaktion / GL 2.1.3 - Die Stellung der Einwohner in der Landschaft Als Untertanen des Bischofs, des Domkapitels oder des Priorats Saint-Victor besassen die Bewohner der Landschaft nicht dieselben Rechte, wie sie den Stadtbewohnern im Freiheitsbrief von 1387 zugestanden worden waren. Die 1469 von Bf. Johann Ludwig von Savoyen erlassene Polizeiordnung für die Bewohner der Mandements kann man wohl nicht als Freiheiten (franchises) bezeichnen; deren kommunale Einrichtungen wurden auf einige Pfarreibruderschaften reduziert. Im Gebiet des Priorats Saint-Victor galt das Gewohnheitsrecht (coutume) der Gf. von G. Ab Mitte des 14. Jh. bestanden jedoch in einigen Dörfern des Priorats Saint-Victor Gemeindeorganisationen der Dorfgenossen. Diese definierten sich v.a. über gemeinsame Frondienste, die sie auf dem Herrschaftshof im Austausch gegen Wald, Weideland oder Eicheln zu leisten hatten. Der Status der Bauern wurde in Lehnsregistern oder Urbaren festgehalten: Es gab grundzinspflichtige Leibeigene (hommes-liges), grundzinspflichtige Freie und Freie ohne Grundzinspflicht. In den bischöfl. Territorien wurden die militär. Pflichten der einen wie der anderen präzise festgeschrieben. So musste im Mandement Peney jeder Haushalt auf Geheiss des Kastlans einen als client bezeichneten Mann mit militär. Ausrüstung stellen; die Kosten für Ritte innerhalb der Kastlanei musste er selber tragen, während Ritte ausserhalb der Kastlanei zu Lasten des Bischofs gingen. Die Bewohner der Dörfer hatten eine Wache zum Schutz der Burg und des Fleckens zu stellen. In Jussy waren nur diejenigen, welche die Telle zu leisten hatten, zu Befestigungsarbeiten verpflichtet; diese bestanden v.a. im Errichten von Palisaden vor den Gräben. In den Dörfern, die dem Domkapitel oder dem Priorat Saint-Victor unterstanden, waren die gerichtsherrl. Rechte zwischen dem geistl. Grundherrn und dem Gf. von G. aufgeteilt: Während die geistl. Herren die Gerichtsbarkeit inne hatten einschliesslich des Rechts, Todesurteile oder Körperstrafen zu verhängen, musste aus kanon. Gründen ein weltl. Machthaber, der Gf. von G., die Todesurteile vollstrecken, was ihm in der Praxis das Begnadigungsrecht eintrug. Letzteres wandelte sich in der Folge zum Recht auf Ausübung der Appellationsgerichtsbarkeit. Diese Situation überdauerte die Reformation und die Säkularisation der Güter dieser Herrschaften zu Gunsten der Stadt G., die in diesen sehr zerstückelten Gebieten nur die Niedergerichtsbarkeit ausübte, während sich die Stadt Bern bis 1564/67 und dann der Hzg. von Savoyen die Hoch- und Appellationsgerichtsbarkeit sicherten. Auch die militär. Lage dieser Dörfer gab Anlass zu Auseinandersetzungen. So wurde 1295 und 1336 in zwei Verträgen zwischen dem Gf. von G. und dem Kapitel der Begriff der "gemeinsamen Verteidigung des Vaterlandes" festgeschrieben: Obwohl die Hoch- und Niedergerichtsbarkeit über die Dörfer in der Hand des Domkapitels lagen, war der Graf berechtigt, hier Männer zur Verteidigung seiner Burgen innerhalb der Grafschaft auszuheben, wenn diese von einem seiner adligen Gegenspieler belagert wurden. Dagegen hatte der Prior von Saint-Victor in den Dörfern des Priorats aufgrund eines 1302 zwischen dem Prior und dem Grafen geschlossenen Vertrages das Recht, Reitertruppen zur Verteidigung seiner Güter auszuheben. Autorin/Autor: Redaktion / GL 2.1.4 - Das Ende der bischöflichen Herrschaft Nach Abschluss des Burgrechts mit Bern und Freiburg von 1526, durch das sich die Genfer Stadtbürger allmählich vom Bischof emanzipierten, besonders aber nach dem Löffelkrieg 1530 (Löffelbund) und der mit Hilfe bern. Truppen erfolgten Befreiung der durch Anhänger des Bischofs und des Hzg. von Savoyen belagerten Stadt im Jan. und Febr. 1536 gingen die Dörfer in der Umgebung G.s in den Besitz der Stadt über. Die Republik (bzw. Seigneurie) von G. trat die Nachfolge des Bf. Pierre de La Baume an, der die Stadt verliess, noch bevor der Rat die Reformation angenommen hatte. Die Seigneurie schuf in den ehemaligen bischöfl. Mandements Kastlaneien, ebenso in Gaillard, das bisher im Besitz des Hzg. von Savoyen gewesen war, und in den zuvor dem Priorat Saint-Victor und dem Domkapitel unterstellten Dörfern. Überall führte sie die URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 7/40 Reformation ein, nicht ohne auf erheblichen polit. und religiösen Widerstand Berns zu stossen, das sich einen Teil der Besitzungen Karls III. von Savoyen einverleibt hatte. Autorin/Autor: Redaktion / GL 2.2 - Die Republik (1536-1798) 2.2.1 - Umstrittene Gebiete (1536-1603) Im Frühling 1536 war das heutige Kantonsgebiet aufgeteilt zwischen der Seigneurie G. und Bern, welches das Pays de Gex und einen kleinen Teil des Genevois erobert hatte und vergeblich die Anerkennung seiner Oberhoheit über die Stadt G. zu erlangen suchte. Dagegen musste G. den Bernern das Mandement Gaillard und die Herrschaft Bellerive abtreten, indem es am 7.8.1536 ein sog. ewiges Abkommen unterzeichnete und das Burgrecht von 1526 erneuerte. Die Beziehungen zwischen G. und Bern blieben angespannt, da sich die beiden Städte um die Rechte auf die Güter des Priorats Saint-Victor und des Domkapitels stritten. Ein erster Vertrag, der 1539 geschlossen wurde und für G. sehr ungünstig war, rief eine schwere innere Krise hervor (Articulans). Die Angelegenheit wurde 1544 im Abschied von Basel geregelt, der G. die Nutzungsrechte und die niedere Gerichtsbarkeit in diesen Gebieten bestätigte. Schon 1538 hatte Bern Le Petit-Saconnex und einige Gebiete an G. abgetreten, die diesem ermöglichten, die Vorstadt auf dem rechten Seeufer und auf der Seite von Cologny und Chêne zu erweitern. Diese Vororte und die Vorstadt Saint-Gervais, die einzige, die 1530 nicht aus Sicherheitserwägungen heraus geschleift worden war, bildeten zusammen die sog. Freigüter (Franchises). 1539 musste G. zu Gunsten Frankreichs auf das Mandement Thiez verzichten; Frankreich gab das Gebiet den Nemours, einem jüngeren Zweig der Gf. von Savoyen, zurück. Das Territorium der Seigneurie umfasste von da an (und bis zu den Verträgen von 1749 und 1754) die Stadt, die Freigüter, die Mandements sowie Rechte an den ehem. Gütern des Priorats Saint-Victor und des Domkapitels. Nachdem Hzg. Karl III. von Savoyen 1536 von den Bernern und Frankreich gleichzeitig angegriffen worden war, verlor er fast alle seine Besitzungen. Erst 1559 mit dem Vertrag von Cateau-Cambrésis erreichte sein Sohn Emmanuel Philibert die Restitution eines Teils seines Herzogtums. Im Lausanner Vertrag 1564 gab Bern dem Herzog das Pays de Gex und die Dörfer des Genevois zurück, ein Vorgang, der 1567 in die Tat umgesetzt wurde. Zwar sah sich die Seigneurie G. nun erneut vom Herzogtum Savoyen eingekreist, doch konzentrierte sich Emmanuel Philibert auf die Modernisierung seines Herzogtums und verzichtete darauf, G. anzugreifen. 1570 erleichterte ein als Modus vivendi bezeichnetes Abkommen den Handel zwischen G. und den Gebieten des Herzogs. Um die Sicherheit G.s zu gewährleisten, schloss Bern 1579 mit dem franz. König Heinrich III. und mit Solothurn ein Schutzbündnis ab. Dagegen scheiterten mehrere Versuche der Genfer, Mitglied der Eidgenossenschaft zu werden. Denn Bern behielt sich lange das Recht vor, alleiniger Beschützer seines Verbündeten zu sein, und die kath. Orte lehnten, nachdem sie sich mit dem Hzg. von Savoyen und der span. Krone verbündet hatten, eine Aufnahme G.s in den Bund strikt ab. Der Amtsantritt Karl Emmanuels im Jahr 1580 bedeutete das Ende der Ruhe. Der neue Herzog war aus politischen wie aus religiösen Gründen entschlossen, G. zurückzuerobern. 1582 schlug eine Belagerung fehl, und dieser Versuch verschaffte G. 1584 einen neuen Verbündeten, nämlich Zürich. Damit wurde das Burgrecht mit Bern zu einer Dreierallianz erweitert. Karl Emmanuel entschloss sich daraufhin, zum Mittel der Blockade zu greifen. In ihrer Existenz bedroht, wagte die Seigneurie G. den Krieg, nachdem ihr die Hilfe der durch die Daux-Verschwörung alarmierten Berner sowie Frankreichs zugesagt worden war. Nach einigen Anfangserfolgen der Berner und Genfer im April 1589 vermochte der Herzog die Situation zwar wieder zu seinen Gunsten zu wenden, wurde dann aber auf andere Kriegsschauplätze gerufen (Kriege der Liga in Frankreich). G., das bald tatkräftig von Frankreich unterstützt wurde, führte einen Kleinkrieg (z.B. 1590 Einnahme von Versoix), bis 1593 ein Waffenstillstand geschlossen wurde. Der franz.-savoy. Krieg, der im Kontext des Konflikts zwischen Frankreich und Spanien zu sehen ist, wurde 1601 mit dem Vertrag von Lyon beendet. G., welches das Pays de Gex 1590-1601 im Namen des franz. Königs besetzt und verwaltet hatte, gelang es nicht, sich dieses zu sichern. Der Kg. von Spanien und der Papst wussten zu verhindern, dass das URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 8/40 "Ketzernest" G. ein Gebiet behielt, das sie zum Katholizismus zurückführen wollten. Nur die Dörfer Aire-laVille, Chancy und Avully erhielten 1604 den Status von Gütern des Priorats Saint-Victor (G. hatte dort beschränkte Souveränitätsrechte inne). Im Dez. 1602 lancierte Hzg. Karl Emmanuel, der seine Pläne nicht aufgegeben hatte, einen Überraschungsangriff auf die Stadt, die Escalade. Das Unternehmen des Herzogs scheiterte kläglich, und im Frühling 1603 zogen die Genfer erneut ins Feld. Um einen neuen europ. Krieg abzuwenden, setzte der Papst Karl Emmanuel unter Druck. Verhandlungen führten im Juli 1603 zum Vertrag von Saint-Julien (Frieden von Saint-Julien). Dieser brachte die fakt. Anerkennung der Unabhängigkeit und Souveränität G.s und stellte den Modus vivendi von 1570 wieder her. Ungeachtet dieser Abkommen blieben die Lehns- und Steuerrechte verworren und die Genfer Besitzungen zersplittert, so dass die Genfer Exklaven in den franz. und savoy. Gebieten ständig Gefahr liefen, von der Stadt, von der sie wirtschaftlich und rechtlich abhängig waren, abgeschnitten zu werden. Im 18. Jh. brachte der Austausch von Gebieten und Gerichtsbarkeiten mit Frankreich und dem Königreich Sardinien, der Nachfolgerin des Herzogtums Savoyen, eine Verbesserung der Lage in den Mandements Peney (Pariser Vertrag vom 15.8.1749) und Jussy sowie in einem Teil der Champagne (Vertrag von Turin vom 30.5.1754). Aber erst nach dem Ende der franz. Herrschaft (1798-1814) erhielt G. nach langen Verhandlungen zwischen den Alliierten und Frankreich am Wiener Kongress den territorialen Anschluss an die Eidgenossenschaft und ein geschlossenes Gebiet mit klar definierten Grenzen, auf dem es uneingeschränkte Souveränität genoss. Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber / GL 2.2.2 - Politische und administrative Einrichtungen Mit der Einführung der Reformation 1536 vollzog G. eine sowohl politische als auch religiöse Revolution, indem es sich von der geistl. und weltl. Macht des Bischofs befreite und eine unabhängige und souveräne ref. Republik wurde. Wie die anderen Gesetzestexte, die während des ganzen Ancien Régime in Kraft waren, bestätigten die 1543 eingeführten und 1568 revidierten Verordnungen über die Ämter und Beamten die bestehenden polit. Institutionen (Generalrat, Syndics, Rat der Sechzig - früher Rat der Fünfzig -, Kl. Rat und Rat der Zweihundert) und legten die Befugnisse der Beamten und ihren Wahlmodus fest. Diese Verordnungen waren wesentlich durch die Ideen Calvins bestimmt. Da jedoch die Edikte von 1543 von vornherein die Kompetenzen des Generalrats zu Gunsten der beiden engeren Räte (Kl. Rat und Rat der Zweihundert) beschränkten, begünstigten sie oligarch. Tendenzen, die sich im Verlauf des Ancien Régime zusehends verstärkten: Auch wenn der Generalrat die vier Syndics, den Stadtrichter und seine Beisitzer sowie den Staatsanwalt wählte und sich zu jedem neuen Gesetz oder wichtigen Entscheid in letzter Instanz äusserte, so geschah dies doch immer auf Anregung des Kl. Rats und des Rats der Zweihundert. Ausserdem verlor er ab 1570 jede Befugnis zur Erhöhung oder Einführung von Steuern als Notmassnahme in Krisensituationen. Im Gerichtswesen büssten die örtl. Gerichte, die Kastlaneien, immer mehr an Autonomie gegenüber dem Kl. Rat ein, der schwere Vergehen aburteilte. Ab Mitte des 16. Jh. wurden die Landbewohner durch die Stadtbürger aus diesen Gerichten verdrängt. Einige wenige Lehnsherrschaften der Republik G. hielten sich bis zur Revolution, so Châteauvieux und Confignon, Crest in Jussy (bis 1770) und Château des Bois (Turretin-Gut) in Satigny sowie Bessinge. Nachdem im 17. Jh. ein relativ ruhiges polit. Klima geherrscht hatte, gab es im 18. Jh. mehrere Phasen polit. Wirren (Genfer Revolutionen). Sie veranlassten die Verburgrechteten und Verbündeten (Bern, Zürich, Frankreich und Piemont-Sardinien) zu vermittelnden Eingriffen und wurden durch die Verurteilung oder Verbannung zahlreicher Gegner der konservativen Regierung beendet. Von der Pierre-Fatio-Affäre (1707) über die Wirren von 1734-38 und die Rousseau-Affäre mit ihren Folgen (1762-70) bis zur fehlgeschlagenen Revolution von 1782 bemühten sich v.a. die Vertreter der "Bourgeoisie" bzw. in der zweiten Jahrhunderthälfte URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 9/40 die Représentants, eine Reform des Wahlsystems durchzusetzen (Geheimwahl, Beschränkung der Zahl von Mitgliedern aus derselben Fam. in den Räten), die Vorrechte des Generalrats wiederherzustellen und die Unabsetzbarkeit der Räte aufzuheben. Auch wenn sie in einigen Punkten zum Ziel gelangten, machte das durch Waffengewalt und unter Vermittlung der franz. Krone sowie der Patrizierregierungen Berns und Zürichs auferlegte Pazifikationsedikt vom 21.11.1782 die meisten Errungenschaften bezüglich der Befugnisse des Generalrats und der Erneuerung der engeren Räte und Magistraturen wieder zunichte. Genfer Syndic-Familien im 18. Jahrhundert Familie Anzahl Erste Wahl in Erste Wahl in Syndics im 18. Aufnahme ins den Grossen den Kleinen Jh. Bürgerrecht Rat Rat 1474 Erste Wahl eines Syndic Pictet 6 1559 1575 16. Jh. Rilliet 6 Lullin 5 1484 vor Reformation 1590 17. Jh. Du Pan 4 1488 vor Reformation 1541 16. Jh. Trembley 4 1555 1561 1631 17. Jh. De Grenus 4 1620 1632 1655 17. Jh. Fatio 4 1647 1658 1705 18. Jh. De Chapeaurouge 3 1468 vor Reformation vor Reformation vor Reformation Gallatin 3 1510 vor Reformation 1562 17. Jh. Le Fort 3 1565 1603 1642 17. Jh. Turrettini 3 1627 1628 1696 18. Jh. Lect 2 1473 vor Reformation vor Reformation 16. Jh. Naville 2 1506 1773 18. Jh. Favre 2 1508 vor Reformation vor Reformation 16. Jh. Rigot 2 1509 1544 1551 16. Jh. Mestrezat 2 1524 1570 1590 17. Jh. Sarasin 2 1555 1562 1603 17. Jh. Sales 2 1581 1658 1734 18. Jh. Buisson 2 1609 1624 1656 17. Jh. Sartoris 2 1610 1688 1704 18. Jh. Bonet 2 1617 1618 1721 18. Jh. Calandrini 2 1634 1635 1728 18. Jh. Bonnet 2 1645 1665 1705 18. Jh. 14. Jh. vor Reformation vor Reformation vor Reformation 1709 Quellen:G. Favet, Les syndics de Genève au XVIIIe siècle, 1998, 66-67 Im 18. Jh. scheint auch der Generalrat die Genfer Bevölkerung nicht mehr wirklich vertreten zu haben. Die religiösen Verfolgungen des 16. (Religionskriege) und 17. Jh. (Widerrufung des Edikts von Nantes) hatten dazu geführt, dass sich zahlreiche Protestantische Glaubensflüchtlinge aus Frankreich und Italien in G. niederliessen. Mit der Zeit wuchs die Zahl derer an, die das Bürgerrecht nicht mehr erwerben konnten, so dass immer mehr Flüchtlinge gezwungen waren, den Status einfacher Habitants beizubehalten. Zusammen mit ihren Nachkommen, den Natifs, bildeten sie schliesslich den Grossteil der Bevölkerung. Wie die von JeanJacques Rousseau inspirierten Représentants für die Anerkennung der mit ihrem Bürgerstatus verbundenen Rechte kämpften, erhoben bald auch die Natifs ihre Forderungen. Sie versuchten zunächst, ebenfalls in den Genuss der wirtschaftl. Privilegien zu kommen, die den Bürgern (bourgeois) vorbehalten waren. Später bestritten sie, von Voltaire unterstützt, die Berechtigung der polit. und sozialen Diskriminierungen, denen sie unterworfen waren. Zwar brachten die Edikte von 1770 und 1782 diesbezüglich einige Milderungen und beinhalteten sogar gewisse Fortschritte im Bereich der Strafjustiz und des Feudalrechts. Nichtsdestotrotz URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 10/40 verhärtete sich die Politik der Verteidiger des Status quo, der sog. Négatifs, welche die Verbannung der Natifs und Représentants, die Unterdrückung der Zirkel, die Beschränkung der Pressefreiheit sowie dieVergrösserung der Militärgarnison anstrebten. Der harte Winter von 1788-89 und die durch einen spektakulären Anstieg des Brotpreises hervorgerufenen Unruhen liessen die Regierung noch schwerere Wirren befürchten: Das Edikt vom 10.2.1789 erlaubte den Exilierten von 1782 die Rückkehr und machte verschiedene unpopuläre Massnahmen, die im selben Jahr ergriffen worden waren, rückgängig. Aber die Versöhnung dauerte nur kurze Zeit. Unter dem Druck neuer Forderungen der Natifs, denen sich die Untertanen der Landschaft angeschlossen hatten, unternahm die Regierung grosse, aber letztlich vergebl. Anstrengungen, um Institutionen und Gesetze zu reformieren (1791 Du-Roveray-Edikt und -Code). Ermutigt durch das revolutionäre Frankreich - dessen Truppen Savoyen eroberten, das im Sept. 1792 zum franz. Departement wurde - gelang den Gegnern der aristokrat. Regierung die Einigung. Im Dez. 1792 brachten sie die Stadt in ihre Gewalt; ihr erstes Dekret über die polit. Gleichheit aller Citoyens, Bourgeois, Natifs, Habitants und Untertanen setzte dem Ancien Régime ein Ende. Am 28.12.1792 wurde die Auflösung des Kl. Rats und die Bildung zweier provisor. Ausschüsse proklamiert, die diesen ersetzten (Egaliseurs). Die Vertreter der gemässigten Richtung wurden sehr bald von einigen Klubs in den Hintergrund gedrängt, deren Mitglieder selbst vor Gewalt nicht zurückscheuten und extremen Massnahmen das Wort redeten. So setzten sie 1793 die Leistung eines obligator. Zivileids, im Sommer 1794 die Einrichtung zweier Revolutionsgerichte zur Aburteilung sog. Volksfeinde und später die Erhebung einer ausserordentl. Vermögenssteuer durch, welche die Aristokraten empfindlich treffen sollte. Unterdessen hatte die Verfassung vom 5.2.1794 erstmals die Gewaltentrennung, die Volkssouveränität und die direkte Demokratie eingeführt. Die eigenständige Entwicklung wurde jedoch jäh unterbrochen: G. wurde am 15.4.1798 von franz. Truppen besetzt und gezwungen, um den Anschluss an Frankreich zu ersuchen. Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber / GL 3 - Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur bis ins 18. Jahrhundert 3.1 - Wirtschaft 3.1.1 - Landwirtschaft Die Genfer Landwirtschaft des Ancien Régime war von kleinen und mittleren Gütern geprägt, die in Eigenwirtschaft und nach dem Grundsatz der Mischkultur betrieben wurden. Getreidefelder, Weideland für das Vieh und Rebberge nahmen den grössten Teil der verfügbaren Nutzfläche ein. In den Vororten allerdings herrschten Obst- und Gemüsegärten vor, deren Erträge für die städt. Märkte bestimmt waren. Als Reaktion auf die Preisentwicklung reduzierten die Landbesitzer im 18. Jh. ihre Rebflächen zu Gunsten des einträglicheren Ackerbaus und der Viehzucht. Bedingt durch die Kleinheit seines Territoriums gelang es G. nie, die Bedürfnisse seiner Bevölkerung durch Eigenproduktion abzudecken; es musste das Getreide aus den nahe gelegenen Gebieten Savoyens und Frankreichs, mitunter aber auch aus entfernteren Regionen importieren, eine Aufgabe, mit der ab 1628 die Kornkammer betraut war. Mit Ausnahme des Hanfs und der Wolle, welche die Bauern für den eigenen Haushalt produzierten und zu Textilien verarbeiteten, eines bescheidenen Quantums an Seidenfaden - sporadisch wurden Maulbeerbäume für die Seidenraupenzucht angepflanzt - und der in der Gerberei verwendeten Baumrinde gab es in G. keine Produkte, die den örtl. Manufakturen (Leinen, Pastellfarben, Krapp) zugute gekommen wären. Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber / GL 3.1.2 - Handel und Handwerk Als Stadt der Messen und als Finanzplatz trieb G. im MA v.a. Handel, während seine bescheidene handwerkl. Produktion in erster Linie für den lokalen und regionalen Markt bestimmt war. Der Zustrom von Flüchtlingen ab 1550 veränderte jedoch das Spektrum des Gewerbes stark: Während die Leder-, Metall- und Holzverarbeitungsbetriebe sowie das Baugewerbe hauptsächlich wegen des Bevölkerungszuwachses eine URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 11/40 gewisse Bedeutung behielten, wurde das lokale und regionale Gewerbe durch die Textilindustrie (Fäden, Seidenstoffe und -bänder, Wollstoffe), das Druckereigewerbe und die Fabrique (Goldschmiedekunst und Uhrmacherei) zurückgedrängt, die v.a. für den Export produzierten. Die neuen Kaufleute teilten ihre Tätigkeit häufig zwischen Vertrieb und Herstellung von Büchern, Wollwaren und Seidenerzeugnissen auf. In den von ihnen finanzierten und im Verlagssystem organisierten Fabrikationsprozessen übertrugen diese Unternehmer die versch. Arbeitsschritte den entsprechenden Handwerkern, die ihrerseits bis 1798 in Zünften organisiert waren. Im 17. und 18. Jh. wandelte sich die Struktur der Textilwirtschaft. Die Seidenindustrie konzentrierte sich auf die Herstellung von Fäden, Borten und Spitzen aus Gold (Golddrahtzieherei) sowie auf das maschinelle Wirken von Strumpfwaren, während sich die Handwerker des Tuchgewerbes auf die Veredelung importierter Textilwaren spezialisierten, die sie sowohl färbten als auch schoren und kräuselten. Am Ende des Ancien Régime bildeten der Zeugdruck mit seinen handbedruckten Stoffen, die zwischen 1690 und 1830 in am Stadtrand gelegenen Fabriken produziert wurden, und die Fabrique, die nunmehr die Uhrmacherei (Uhrenindustrie), die Goldschmiedekunst (Gold- und Silberschmiedekunst), die Juwelierkunst (Bijouterie) und zahlreiche verwandte Gewerbe umfasste, die dynamischsten Sparten der Genfer Wirtschaft. Da die Flüchtlinge techn. Fachkenntnisse, Kapitalien und zahlreiche Arbeitskräfte - insbesondere Frauen und Kinder mitbrachten, spielten sie eine ausserordentlich wichtige Rolle für die Entwicklung dieser Wirtschaftszweige, auch wenn die lokalen Bürger sich lange Zeit das Recht auf die Ausübung gewisser Handwerke und prestigeträchtiger Berufe vorbehielten und sich die Zünfte vorgeschlagenen Neuerungen nicht immer anzupassen verstanden. Mit ihren Kenntnissen des internat. Handels- und Bankennetzes ermöglichten es die franz. und ital. Kaufleute den Genfern, eine beneidenswerte Position im Grosshandel (Lagerhandel) und der "hugenottischen Internationale" zu erringen. Dank Niederlassungen in Frankreich, England und den Niederlanden sowie der Finanzierung von Firmen in Übersee und weit verzweigter Gesellschaften (z.B. im Indienne- und Baumwollhandel) erarbeiteten sie sich beträchtl. Vermögen. Für manche Geschäftsleute endeten solche Finanzspekulationen - insbesondere umfangreiche Investitionen in ausländ. Staatsanleihen (Leibrenten, Lotterien, Lebensversicherungen, Solidarnoten) stellten ein grosses Risiko dar - in Aufsehen erregenden Bankrotten. Solche Konkurse zogen regelmässig einen Teil der arbeitenden Stadtbevölkerung in Mitleidenschaft. Vom Ende der 1780er Jahre an verschlechterten sich die wirtschaftl. Rahmenbedingungen, wobei neben der allg. Tendenz zum Protektionismus, den Revolutionswirren und -kriegen, dem Debakel der franz. Assignaten, den hohen Rohstoff- und Warenpreisen v.a. der Zusammenbruch des ganzen Rentensystems, die Schliessung der europ. Märkte und eine Serie von Konkursen eine Rolle spielten. Das Bankwesen, der Handel und das Handwerk in G. stürzten in eine Krise, von der sie sich erst nach Jahrzehnten erholten. Die Zufälligkeiten der in dieser Epoche heftigen Konjunkturschwankungen vermögen die Strukturschwächen der glanzvollen Genfer Wirtschaft des 18. Jh. nicht zu verdecken. Einerseits war diese fast ausschliesslich auf städtische und somit teure Arbeitskräfte angewiesen (auch wenn die Löhne im 18. Jh. stagnierten). Andererseits hing sie hinsichtlich der Rohstoffe und Absatzmöglichkeiten von fernen Märkten ab und war damit der Zollpolitik fremder Mächte unterworfen. In der Hoffnung auf hohe Spekulationsgewinne wurden zudem die Edelmetalle und Kapitalien zusehends ins Ausland abgezogen. Unter dem Einfluss der Zünfte wurden schliesslich tendenziell v.a. Innovationen gefördert, die auf eine Verbesserung der Produktequalität und eine Erhöhung der Gewinnmargen abzielten, während Produktivitätssteigerungen in der Regel unterblieben. Die Erzeugnisse der Genfer Wirtschaft erwiesen sich deshalb oft als zu teuer oder - im Fall einer entsprechenden ausländ. Konkurrenz - gar als unverkäuflich. Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber / GL 3.2 - Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 12/40 Bevölkerungszahlen für das heutige Gebiet des Kt. G. sind erst ab dem 15. Jh. bekannt; die weiter zurückgehenden Daten der Pfarreivisitationen der Diözese G. sind nicht überliefert. Das Mandement Jussy wies 1412-13 60 Feuerstätten, 1481-82 64 und 1516-18 60 auf. Im Mandement Peney (ohne Satigny) wurden in denselben Perioden 74, 61 und 68 Feuerstätten gezählt, in Céligny 18, 11 und 14. In den Jahren 1516-18 die Daten der früheren Visitationen sind zu lückenhaft, um hier einbezogen zu werden - wurden auf dem Gebiet der späteren Communes réunies 166 zum Pays de Gex und 585 zu Savoyen gehörende Feuerstätten gezählt. Der Schätzwert für die ganze Genfer Landschaft Anfang des 16. Jh. liegt somit bei etwas mehr als 1'000 Feuerstätten, was ca. 4'000 bis 5'000 Einwohnern entsprechen dürfte. Die Bevölkerung der Stadt G. betrug Schätzungen zufolge im Jahr 1300 4'000 Einwohner, 1359 2'000, 1407 4'000 und 1464 9'400; diese Zunahme war weitgehend durch den wirtschaftl. Aufschwung bedingt. Die Massnahmen, die der franz. König 1462 gegen die Genfer Messen einleitete, trugen zum Ende dieser positiven Entwicklung bei. Bis zur Ankunft der franz. und ital. Glaubensflüchtlinge um 1550, als G. etwa 13'100 Einwohner zählte, befand sich die Stadt in einer schwierigen Lage. Dank der neuen Produktionsstrukturen, welche die Exilierten aufbauten, stieg die Bevölkerung in der 2. Hälfte des 16. Jh. zunächst stark an (1580 etwa 17'300 Einwohner); nur wenig später verlor die Stadt aber infolge mehrerer Pestepidemien, Hungersnöte sowie lokaler und internationaler militär. Konflikten wieder einen Teil ihrer Bevölkerung (1590 14'400 Einwohner). Nach einer besonders günstigen Periode um die Jahrhundertwende war das 17. Jh. nach den Pestjahren von 1615 und 1616 durch einen markanten Bevölkerungsrückgang gekennzeichnet; um 1650 lag die Bevölkerungszahl bei ca. 12'700 Einwohnern und entsprach damit in etwa dem Stand, den die Stadt schon um die Mitte des 16. Jh., also vor dem Eintreffen des ersten Flüchtlingsstroms, erreicht hatte. Bedingt durch die einsetzende wirtschaftl. Erholung und die Ankunft zahlreicher hugenott. Einwanderer mit der zweiten Flüchtlingswelle vor und nach der Widerrufung des Edikts von Nantes (1700 17'500 Einwohner) nahm die Stadtbevölkerung dann bis zum Vorabend der Revolution von 1792 kontinuierlich zu (1790 27'400 Einwohner). Die Rezession, welche die wirtschaftl. Entwicklung während der Revolutionszeit und den Jahren unter franz. Herrschaft als Folge der internationalen polit. Konflikte und Unruhen prägte, schlug sich in einer erneuten Abnahme der Stadtbevölkerung nieder (1800 24'500 Einwohner); danach stagnierten die Einwohnerzahlen, bis das spektakuläre Bevölkerungswachstum des 19. Jh. einsetzte. Nach der Zerstörung der Vorstädte aus Sicherheitserwägungen kurz vor der Reformation wohnte der grösste Teil der Genfer Bevölkerung während fast des ganzen Ancien Régime innerhalb der Befestigungsanlagen. Die Ansiedlung der Flüchtlinge im 16. und 17. Jh. erfolgte deshalb unter schwierigen Bedingungen. Zahlreiche Häuser mussten aufgestockt werden, um die zusätzl. Bewohner aufnehmen zu können, während die nicht bebauten, teilweise als Kulturland oder Weiden für Kleinvieh genutzten Flächen neuen Gebäuden und namentlich Gewerbebauten (Werkstätten, Mühlen, Trocknungsflächen) weichen mussten. Unter dem demograf. Druck und parallel zur Wartung und Verstärkung des Befestigungssystems (1717-27) wurden die Vorstädte in Plainpalais, Les Eaux-Vives, Le Pâquis und später in Richtung Châtelaine und Le Petit-Saconnex langsam wieder aufgebaut. Es ist bekannt, dass im 18. Jh. die Landschaft (Mandements) von Bauern und Handwerkern (darunter zahlreiche Uhrmacher) dicht besiedelt war (nahezu 100 Bewohner/1 km2). Die städt. Gutsbesitzer, von denen einige sich für die Landwirtschaft begeisterten, hielten sich hier zeitweilig auf, um ihre Güter zu verwalten und das Einbringen der Ernte zu beaufsichtigen. Über die Landbevölkerung, die sich auf einige Dörfer und Weiler der Seigneurie G. verteilte, ist vor dem Ende des Ancien Régime allerdings wenig bekannt. 1797/98 zählte sie 4'432 Personen, d.h. 400 weniger als in den Freigütern. Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber / GL 3.3 - Gesellschaft In dem Masse, wie es für die Flüchtlinge des 16. Jh. leichter wurde, das Bürgerrecht zu erwerben, in den Generalrat und schliesslich sogar in die engeren Räte aufgenommen zu werden, integrierten sie sich in die URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 13/40 Genfer Gesellschaft und übernahmen zahlreiche Funktionen. Ganz anders präsentierte sich im 17. Jh. die Situation der Hugenotten, die nach der Widerrufung des Edikts von Nantes aus Frankreich vertrieben worden waren. Nicht nur wurde der Preis des Bürgerrechts zunehmend unerschwinglich, dieses öffnete auch nicht mehr ohne weiteres den Zugang zu öffentl. Ämtern. Ausserdem hatte sich auch der Status der Habitants bedeutend verschlechtert. Die Gewichte zwischen verschiedenen sozialen Klassen verschoben sich bis ins 18. Jh. erheblich: Gegenüber der nunmehr sehr exklusiven Gruppe der Citoyens und Bourgeois, die alle polit. Rechte und wirtschaftl. Privilegien genossen, entwickelten sich die zwei rasch wachsenden Klassen der Habitants und der Natifs; Erstere waren Fremde, die in der Stadt wohnen und arbeiten durften, Letztere deren in G. geborenen Söhne und Nachkommen. Diese beiden Kategorien, denen hauptsächlich Handwerker aus den dem Uhrmachergewerbe verwandten und niederen Berufen, aber auch engagierte Intellektuelle, Pfarrer und Meister der Berufe der Fabrique angehörten, erwiesen sich als besonders rührig und tatkräftig. Denn einerseits besassen die Habitants und Natifs keine polit. Rechte, andererseits wurden sie aufgrund ihres "Nichtbürgerstatus" auch in ihren wirtschaftl. Aktivitäten durch zahlreiche Hemmnisse und Steuerabgaben behindert. Da sie zudem in der Regel weniger begütert und schlechter ausgebildet waren als die Bourgeois und Citoyens, gelangten sie nur in Ausnahmefällen zu Ämtern, Ehren, angesehenen Berufen und gewinnbringenden Tätigkeiten. Nach den Wirren von 1782 gewährte die konservative Regierung den Habitantenstatus nur noch selten, da sie der steigende Einfluss dieser Klasse beunruhigte. Sie schuf stattdessen für die von den lokalen Manufakturen benötigten Arbeitskräfte die neue Kategorie der Domizilanten. Diese vorzugsweise unverheirateten und von der Fremdenkammer streng überwachten Zuwanderer erhielten eine temporäre Aufenthaltsbewilligung, die zwar erneuerbar, aber nicht auf Nachkommen übertragbar war. Die Landbewohner, Untertanen der Seigneurie G., hatten ebenfalls keine polit. Rechte. Einigen von ihnen gelang es, sich eine gewisse Unabhängigkeit zu verschaffen, indem sie sich den (teilweise auf das MA zurückgehenden) Dorfgemeinden anschlossen, die der Gerichtsbarkeit und Aufsicht der Kastlane - vom Rat der Zweihundert ernannten Gerichtsbeamten - unterstanden. Der diesen Gem. vorstehende Prokurator übte jedoch nur Verwaltungsfunktionen aus. Im Vergleich zu den einfachen Habitants waren die Dorfgenossen privilegiert, auch wenn für sie die von der Stadt ausgeübte Schutzaufsicht im 18. Jh. sehr drückend wurde. Ab 1790 forderten schliesslich auch die Untertanen, angeführt vom Anwalt Jacques de Grenus, die polit. Gleichstellung. Die in den Exklaven lebenden Bauern, die häufig zum Verkauf ihrer Produkte in der Stadt angehalten wurden, waren insofern benachteiligt, als sie franz. oder savoy. Gebiet durchqueren mussten. Sie benötigten dazu Transitbewilligungen und Ursprungszertifikate für ihre Waren und setzten sich dem Risiko von Angriffen und Beschlagnahmungen aus. Ihre Weinverkäufe wurden streng reglementiert, der Salzhandel war ihnen untersagt. Die Revolution im Dez. 1792 proklamierte die polit. und rechtl. Gleichstellung aller Bevölkerungskategorien. Bekräftigt wurde diese in der Verfassung vom 5.2.1794 (Egaliseurs). Fortan teilte sich die männl. Bevölkerung in der Stadt wie der Landschaft nur noch in Citoyens - ein Begriff, der nach damaliger Auffassung Nichtreformierte und Frauen ausschloss - und Fremde, wobei Letztere einer sehr restriktiven Aufnahmepolitik unterzogen wurden. Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber / GL 3.4 - Religion 3.4.1 - Das religiöse Leben im Mittelalter Während die Stadt G. Bischofssitz war, mehrere Pfarrkirchen zählte und zahlreiche Klöster beherbergte, war die Landschaft weniger reich dotiert (Benediktinerpriorat in Satigny, Zisterzienserinnenabtei in Bellerive). Der Cluniazenserorden und insbesondere das Priorat Saint-Victor halfen, die Kirche und das Pfarreileben in den Herrschaften zu stärken und zu strukturieren. Zwischen 1093 und 1099 bestätigte Bf. Guy de Faucigny der URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 14/40 Abtei Cluny den Besitz einer Reihe von Filialpfarrkirchen von Saint-Victor, von denen einige, u.a. Draillant, Bonneguête und Vaulx (alle im heutigen Dep. Haute-Savoie gelegen), Priorate wurden. Im Genfer Becken, in den Landschaften wie in den Alpentälern, erlebte das Klosterwesen im 12. Jh. einen starken Aufschwung: Kartäuser, Zisterzienser und Augustinerchorherren fanden hier einen Zufluchtsort, der ihrer kontemplativen Lebensweise entsprach. Keines ihrer Klöster befand sich jedoch auf heutigem Kantonsgebiet. Autorin/Autor: Redaktion / GL 3.4.2 - Reformation Die ersten Anzeichen reformator. Ideen in G. zeigten sich 1521 in der Gruppe um den Arzt Heinrich Cornelius, genannt Agrippa von Nettesheim, Leser der Werke von Erasmus und Lefèvre d'Etaples. Dt. Händler verbreiteten die Lehren Martin Luthers, die ab 1525 von einigen Genfer Kaufleuten übernommen wurden. 1532 predigte der von Bern protegierte Guillaume Farel in G., und trotz anfängl. Schwierigkeiten entstand eine ref. Gemeinde in der Stadt. Der erste öffentliche ref. Gottesdienst wurde 1533 abgehalten, und 1534 schritten die Reformierten zur Offensive (Raufereien mit Katholiken, Plünderungen von Klöstern und Kirchen). Von da an unterstützte ein grosser Teil der Bevölkerung die Reformation. Das Vakuum, das nach der Flucht des Bf. Pierre de la Baume (Aug. 1533), dem Wegzug zahlreicher Priester, Domherren und Konventualinnen sowie der Abschaffung der Messe (Aug. 1535) durch den Rat der Zweihundert entstanden war, erlaubte Reformatoren wie Farel oder Antoine Froment die ungehinderte Verkündigung des neuen Glaubens. Am 21.5.1536 bekräftigte das im Generalrat versammelte Volk feierlich seinen Willen, nach dem evang. Gesetz und dem "Wort Gottes" zu leben. Dabei genoss es den militär. Schutz der Berner, die soeben die Waadt, das Pays de Gex und das Chablais erobert hatten. Als Johannes Calvin einige Monate später auf der Durchreise in G. weilte, wurde er von Farel zurück gehalten; endgültig liess sich Calvin hier aber erst 1541 nieder, in dem Jahr, in dem er die von seinem 1536 veröffentlichten Werk "Institutio Religionis Christianae" inspirierte Kirchenordnung (Ordonnances ecclésiastiques) verfasste. Diese am 20.11.1541 vom Generalrat angenommene Ordnung regelte das Kirchenleben, indem sie vier Ämter schuf, nämlich das der pasteurs (Pfarrer), der docteurs (Lehrer), der anciens (Ältesten) und der diacres (Diakonen). Die Compagnie des pasteurs, der sämtl. Pfarrer der Stadt und der Landschaft angehörten, befasste sich mit Fragen der Doktrin wie mit den Beziehungen zu den weltl. Behörden und den auswärtigen Kirchen. Den Lehrern oblag die Ausbildung zum Priesteramt und zu den zivilen Ämtern; das Kollegium und die Akademie wurden 1559 im Hinblick auf diese Aufgabe gegründet. Grundschulen vermittelten von nun an Kindern, insbesondere Knaben, elementaren Unterricht. Die 1736 gegr. Gesellschaft der Katecheten förderte überaus erfolgreich die Alphabetisierung der versch. Bevölkerungsschichten. Die Ältesten bildeten das aus Pfarrern und Laien zusammengesetzte Konsistorium (Sittengerichte), das beauftragt war, das Verhalten der Gläubigen zu überwachen und sie bei Verstössen zur Rechenschaft zu ziehen. Diese Art von Sittengericht konnte jedoch nur kirchl. Strafmassnahmen wie etwa den Ausschluss vom Abendmahl verhängen; in Fällen, die strafrechtl. Sanktionen nach sich zogen, wurde der Schuldige dem Kl. Rat überantwortet. Die Aufgaben der Diakone (Armen- und Krankenpflege) entsprachen jenen der Prokuratoren des Hôpital général, das im Nov. 1535 durch den Zusammenschluss aller ehemaligen ma. Spitäler geschaffen wurde. Calvin und die Reformatoren machten G. zum Zentrum des Protestantismus; bildhaft bringt diese Entwicklung die Bezeichnung "protestantisches Rom" zum Ausdruck, die bereits im 16. Jh. für G. verwendet wird. Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber / GL 3.4.3 - Kirche und Gesellschaft Man hat Calvin vorgeworfen, er habe die Kirche und die Pfarrer mit zu viel Macht ausgestattet; es sei jedoch daran erinnert, dass diese keinen Einsitz in den Räten hatten. Als scharfsinniger Jurist verstand es Calvin, ein Gleichgewicht zwischen der kirchl. Autorität und der weltl. Macht zu bewahren. So kam den Verwarnungen und Massnahmen des Konsistoriums zwar ein hoher Stellenwert zu, doch in letzter Instanz wurden die URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 15/40 Entscheidungen über Rechtsfragen wie über Ehefragen im Kl. Rat gefällt. Auch wenn es zu Lebzeiten Calvins oder seines Nachfolges Théodore de Bèzes Vertretern der Compagnie des pasteurs im Rat manchmal gelang, mit Protesten die Regierung zu beeinflussen, so verloren solche Interventionen in den folgenden Jahrhunderten mehr und mehr an Gewicht. Im 18. Jh. neigten die Räte sogar dazu, kirchl. und eherechtl. Entscheidungen zu treffen, ohne das Konsistorium zu konsultieren. Dessen Autorität wurde mehr und mehr bestritten, sowohl von den Konservativen als auch von den Anhängern Voltaires und Rousseaus. Dies veranlasste nach der Revolution von 1792 die neuen Machthaber dazu, dem Konsistorium einen Teil seiner Befugnisse zu entziehen. Die 1558 eingeführten Sittenmandate, die übrigens keine Erfindung des Calvinismus waren, sollten den Konsum unter Wahrung der gesellschaftl. Hierarchien beschränken. Sie spielten eine wichtige Rolle in der Kontrolle des "Luxus" durch das Konsistorium und später durch die 1646 geschaffene, aus Laien zusammengesetzte Reformationskammer. Die Mandate enthalten peinlich genaue Vorschriften bezüglich Kleidung, Tragens von Schmuck, Trauerkleidung, Hochzeits- und Taufessen, aber auch bezüglich Möbel und dekorativer Wertgegenstände. Sie wurden - verteidigt von Aristokraten wie merkwürdigerweise auch von Verfechtern einer egalitären Gesellschaft - bis zum Ende des Ancien Régime immer wieder erneuert. Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber / GL 3.5 - Kultur Die Genfer Akademie zog im 16. Jh. Studenten aus ganz Europa an. Zunächst verschafften v.a. die Theologen und Philosophen (Jean-Alphonse Turrettini, Jean-Robert Chouet) der Calvinstadt einen guten Ruf in der Geisteswelt. Im 18. Jh. genossen Genfer Rechtstheoretiker (Jean-Jacques Burlamaqui), Mathematiker und Naturforscher (Jean-Louis Calandrini, Gabriel Cramer, Horace Bénédict de Saussure und Charles Bonnet) grosses wissenschaftl. Ansehen. Die Kontrollinstanzen, die in G. Sitten, Konsum und Alltag der Menschen überwachten, begünstigten die Entwicklung der Schönen Künste nicht. So wandten die Genfer ihre künstler. Talente v.a. als Handwerker, Graveure, Miniaturisten und Emailmaler in Uhrmacher-, Goldschmiede- und Juwelierwerkstätten an. Ende des Ancien Régime wurde das Klima der künstler. Ausdruckskraft förderlicher und einige einheim. Künstler, die sich grossenteils im Ausland hatten ausbilden lassen und von lokalen Mäzenen und Kunstliebhabern unterstützt wurden, erlangten eine gewisse Berühmtheit. Dazu gehören etwa Jean-Etienne Liotard, Jean-Pierre Saint-Ours, Marc-Théodore Bourrit, Pierre-Louis De la Rive, Wolfgang-Adam Töpffer, Firmin Massot und Jacques-Laurent Agasse. Im Bereich des Schauspiels brach die Reformation ebenfalls radikal mit den Zerstreuungen, die der Bevölkerung im MA geboten worden waren. Das Theater beschränkte sich im 16. Jh. auf religiöse und polit. Themen sowie auf ein paar Stücke, die bibl. oder allegor. Gestalten, v.a. fiktive und beim Abschluss von Burgrechtsverträgen beschworene Figuren, auf die Bühne brachten. Erst in der 2. Hälfte des 18. Jh., nach der Debatte über die Rolle des Theaters, welche die Enzyklopädisten und Rousseau ausgetragen hatten, wurde vielleicht auch als Folge einer gewissen Verbreitung der Stücke Voltaires, die dessen Anhänger im privaten Kreis aufführten - das Spektrum der Vorstellungen in G. allmählich breiter. Nach der gescheiterten Revolution von 1782 wurde das Théâtre de Neuve gebaut, um die ausländ. Truppen zu unterhalten und die mittlerweile verbotenen Zirkel zu ersetzen. Diesem Theater ging es allerdings mehr darum, die Leidenschaften einer als zu aufgeregt erachteten Bevölkerung zu dämpfen, als sie mit Kultur und Literatur vertraut zu machen. Das Genfer Theater entsprach somit demjenigen, das Rousseau propagierte. Dieser plädierte für Bürgerfeste, die das Volk nicht von seinen Pflichten ablenken, sondern es in seinen Überzeugungen bestärken sollten. Im Hintergrund spielte der Genfer Buchdruck, der schon Ende des 15. Jh. einen guten Namen besass und nach der Reformation durch die Zuwanderung exilierter franz. und ital. Buchhändler weiteren Auftrieb erhielt, eine wichtige Rolle für die - oftmals geheime - Verbreitung reformator. Gedankenguts. Sehr bald wurde die Produktion diversifiziert zu Gunsten von Ausgaben der griech. und röm. Klassiker sowie von Werken über URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 16/40 Geschichte, Geografie, Medizin und Recht. Um der Lyoner Konkurrenz standzuhalten, kombinierten die Genfer Unternehmen Druckerei und Vertrieb und produzierten ausländ. Werke für die wichtigsten Märkte Westeuropas. Nach der glückl. Periode, in der die "Encyclopédie", niederländ. Gazetten und Werke von Montesquieu, Rousseau, Voltaire und dem Abbé Raynal veröffentlicht wurden, machte das Genfer Verlagswesen um 1780 dem Buchhandel Platz. Die wenigen Druckereien, die noch tätig waren, widmeten sich fortan der Veröffentlichung von Schulbüchern und Zeitschriften, deren berühmteste um die Jahrhundertwende die Bibliothèque britannique war. Sie profitierten letztlich auch von der Broschürenflut, welche die polit. Wirren am Ende des Ancien Régime und die Ideendebatten nach sich zogen, in denen sich die Représentants und die Natifs auf der einen, die konservative Regierung auf der anderen Seite gegenüberstanden. Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber / GL 3.6 - Die savoyischen und französischen Gebiete 3.6.1 - Wechselnde Obrigkeit Die vom Hzg. von Savoyen 1536 verlorenen Gebiete waren bis zu ihrer Rückgabe 1567 Untertanengebiete Berns. Ein auf sechs Jahre eingesetzter Berner Landvogt sass im Schloss Gex, in der Kommende von Compesières für die Vogtei von Ternier und in Gaillard. Im Allgemeinen respektierte Bern die alten Rechte und stützte sich auf sog. Communages (Genossenschaften) und Burgerschaften. Nach 1567 fiel die Gerichtsbarkeit in vielen Dörfern an die örtl. Grundherren. Berufungsinstanz war der Senat von Savoyen in Chambéry. 1760 setzte ein Edikt in allen Pfarreien einen Gemeinderat ein, der von einem Syndic präsidiert wurde. Die Gemeindeautonomie war in diesen dem Königreich Sardinien unterstellten, entweder zum Chablais oder zum Genevois gehörenden Dörfern stärker ausgeprägt als in den der Seigneurie unterstellten Landgemeinden. Ende des 18. Jh. gründete die sardin. Monarchie die Stadt Carouge, die G. konkurrenzieren sollte. Das Pays de Gex, das 1601 französisch wurde, war von da an eine Vogtei (baillage) Burgunds, seinerseits ein Pays d'états. Öffentl. Versammlungen der Landvogtei verliehen den Vertretern der ländl. Gemeinden gewisse Rechte, insbesondere das Stimmrecht in Fragen der Besoldung von Magistraten und Beamten. 1550 zählten die sieben Gem. des Pays de Gex, die 1815 dem Kt. G. zugeschlagen wurden, 357 Feuerstätten, wovon 68 oder rund 1'500 Einwohner auf die kleine Stadt Versoix entfielen. Bei ihrer Vereinigung mit der Schweiz betrug ihre Einwohnerzahl 3'350. Die savoy. Gemeinden, die Piemont-Sardinien abtrat, zählten 1816 12'700 Einwohner. Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber / GL 3.6.2 - Rekatholisierung 1536 führten G. und Bern in den eroberten Gebieten die Reformation ein - beide gemäss ihren eigenen Vorstellungen über die Rolle der Kirche und der Liturgie. Die Berner Kirche war in Klassen organisiert, im Genfer Gebiet in die Klasse von Gex (13 Pfarreien, darunter Le Grand-Saconnex und Versoix) und diejenige von Ternier. Die Kirchgenossen wurden durch ein lokales Konsistorium kontrolliert, das dem Berner Oberchorgericht unterstellt war. Nach 1544 gewann G. 14 Pfarreien der ehem. Gebiete des Priorats SaintVictor und des Domkapitels zurück. Mit dem Lausanner Vertrag von 1564 erreichte Bern, dass der Hzg. von Savoyen den ref. Kultus in den ihm zurückerstatteten Gebieten weiterhin duldete. Karl Emmanuel beschränkte 1589 die Zahl der Gotteshäuser, so dass eines in Ternier und zwei in Gex übrig blieben. Der Frieden von Vervins (1598) hob schliesslich die Bedingungen auf, die vorher die Souveränität des Herzogs in den abgetretenen Landvogteien eingeschränkt hatten. Die Rekatholisierung, die 1590 von Franz von Sales begonnen wurde, schritt im Chablais dank der Kapuzinermission voran. Im Pays de Gex reorganisierte G. 1590 die ref. Kirchgemeinden, eine Aufgabe, mit der die Compagnie des pasteurs betraut wurde. Das Edikt von Nantes von 1598 war für diese Landvogtei ab URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 17/40 1601 in Kraft. Die Protestanten mussten die Katholiken als Nachbarn und Mitbewohner akzeptieren und ihnen Kirchen, Friedhöfe, Pfarrhäuser und Einkünfte zurückerstatten. Sie behielten jedoch die Mehrheit bis 1662, als Ludwig XIV. den ref. Kultus verbot und die Gotteshäuser mit Ausnahme derjenigen von Sergy und Ferney abreissen oder schliessen liess. Den Endpunkt dieser Entwicklung bildet die Widerrufung des Edikts von Nantes im Jahr 1685, welche die Protestanten vor die Wahl stellte, entweder zu konvertieren oder zu emigrieren. Schliesslich musste die Seigneurie nolens volens akzeptieren, dass der Resident Frankreichs, dessen Posten ab 1679 unbefristet war, in seinem Stadthaus in G. die Messe feiern liess. Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber / GL 4 - Das politische Leben in Genf im 19. und 20. Jahrhundert 4.1 - Unter französischer Herrschaft (1798-1814) 4.1.1 - Politik und Verfassung Die Annexion G.s durch Frankreich, die von der Mehrheit der Genfer befürchtet und bekämpft, von den Anhängern des Anschlusses an die Grande Nation aus dem Umkreis des franz. Residenten Félix Desportes hingegen ersehnt worden war, wurde mit dem Vereinigungsvertrag vom 26.4.1798 besiegelt. Ihr waren mit der kontinuierl. Einschliessung der Stadt im Zug der Eroberungen des Direktoriums und mit deren militär. Besetzung eine Reihe diplomat. Zwischenfälle und schikanöser Massnahmen an der Grenze vorausgegangen. Im Aug. 1798 wurde G. Hauptort des Dep. Léman und blieb dies für fünfzehn Jahre. Die Stadt, die nun in die polit. Strukturen Frankreichs eingegliedert war, teilte in dieser Zeit dessen Schicksal, namentlich 1799 beim Übergang vom Direktorium zum Konsulat - mit Bonaparte als Erstem Konsul - und 1804 bei der Proklamation des Kaiserreichs. In gewissen Punkten fiel der Vereinigungsvertrag für die Genfer recht günstig aus. Dank der Société économique und der Société de bienfaisance behielten sie die Oberaufsicht über ihre Gemeindegüter, so über eine Anzahl Gebäude und Institutionen, darunter die Kirche mit ihren Gotteshäusern, das Collège, die Akademie, die Kornkammer, die Caisse d'escompte, d'épargne et de dépôts und das Hôpital général. Auch mussten sie für die franz. Soldaten keine Unterkünfte bei Privaten zur Verfügung stellen und für den laufenden Krieg keine Soldaten ausheben, so dass Genfer Wehrmänner erst nach dem Frieden von Amiens von 1802 einberufen wurden. Hingegen hatte die Stadt ihre Zeughäuser, ihre Artillerie und Munitionsbestände, v.a. aber ihre Befestigungsanlagen, die zu Nationalgütern ernannt wurden, an Frankreich abzutreten. Schliesslich machte die "Vereinigung" mit der franz. Republik aus den Genfern franz. Staatsbürger. Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber / GL 4.1.2 - Verwaltung Ausser dem alten Genfer Territorium umfasste das Dep. Léman das Pays de Gex und die Jurahöhen bis zum Tal der Valserine, die Gebiete des Chablais und des Faucigny sowie den Norden des Genevois. Es wurde in drei Arrondissements unterteilt - in G. mit zehn, Thonon mit vier und Bonneville mit neun Kantonen. Die Stadt und ihr Territorium bildete für sich allein einen Kanton. Da sie als Gem. angesehen wurde, besass sie während fünfzehn Jahren eine eigene Verwaltung. Als Hauptort, später als Präfektur des Departements, d.h. als Residenzort des Präfekten und Standort seiner Ämter, verfügte G. über ein Zivil- und Strafgericht, ein Handelsgericht, eine Münzstätte sowie ein Bureau du timbre et de l'enregistrement (Stempelamt). Das Appellationsgericht für Zivil- und Handelsangelegenheiten befand sich in Lyon. Nach der Annexion wurde G. zunächst auf der Grundlage der franz. Revolutionsgesetze verwaltet. Ab 1804 war es wie das übrige Kaiserreich dem franz. Zivilgesetzbuch, ab 1808 dem franz. Handelsrecht und ab 1811 dem Strafgesetzbuch von 1810 unterstellt, was einige Anpassungen in der Gerichtsorganisation nach sich zog. Bis zur Einsetzung des ersten Präfekten Ange Marie d'Eymar im Jahr 1800 lag die Macht bei der URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 18/40 Zentralverwaltung des Dep. Léman, in der nur wenige Genfer vertreten waren. Das Gesetz vom 17.2.1800 organisierte dann die Institutionen des Departements neu, die nun auf drei Organen ruhten, nämlich auf dem Präfekten, der vom Ersten Konsul und später vom Kaiser ernannt wurde, auf dem General- und auf dem Präfekturrat. Die Departementsverwaltung mit ihren vier Ämtern (Finanzen, Armee, Statistik sowie Erziehung und öffentl. Arbeiten), die dauernd mit der Abfassung von Berichten und der Erstellung von Statistiken für die Pariser Ministerien beschäftigt waren, machte sich unbeliebt und galt als schwerfällig und ineffizient. Hingegen gelang es den Präfekten Eymar (1800-02), Claude Ignace Brugière de Barante (1803-10) und Guillaume Antoine Benoît Capelle (1810-13) manchmal, die Interessen der Genfer wahrzunehmen, ohne dass diese jedoch den Verlust ihrer Souveränität vergessen hätten. Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber / AHB 4.2 - Das politische Leben im 19. Jahrhundert 4.2.1 - Die ersten Jahre des neuen Kantons (1814-1846) Obwohl die Eingliederung der alten Bischofsstadt in die Eidgenossenschaft anlässlich des hundertjährigen Jubiläums 1914 als ein Ereignis von zwingender Notwendigkeit gedeutet wurde, entsprang der Akt in Wirklichkeit einem komplexen Geflecht von oft gegensätzl. Wünschen und Absichten. Der entscheidende Anstoss kam zudem von den Grossmächten, die nach dem Sieg über Napoleon in Paris und Wien zusammengetreten waren, um die Karte Europas neu zu zeichnen. Sie wollten die Schweiz stärken und gliederten ihr deshalb die kleine Zitadelle G. an, um auf diese Weise zu verhindern, dass Frankreich seine Grenzen wieder ausdehne und die Route über den Simplon für eine erneute Eroberung Italiens benutze. In der Stadt stiess der Plan nicht sofort auf die Zustimmung der beiden Instanzen, die sich um die Macht stritten. Die Regierungskommission, die im Dez. 1813 nach dem Abzug der kaiserl. Truppen und der Besetzung der Stadt durch den österr. General Ferdinand von Bubna von diesem gebildet worden war, neigte eher einem Anschluss an Frankreich zu. Dagegen erhoffte sich die selbsternannte provisor. Regierung, angeführt von den Konservativen Ami Lullin und Joseph Des Arts, die Rückkehr zur Unabhängigkeit. Um ihre Gegner auszustechen und zur Wahrung der Identität der Stadt bzw. der an diese geknüpften eigenen Vorstellungen akzeptierten Letztere schliesslich die von den verbündeten Monarchen bevorzugte helvet. Lösung. Bevor die Republik G. ein schweiz. Kanton werden konnte, musste sie aus der Umklammerung durch fremdes Territorium gelöst und mit der Eidgenossenschaft verbunden werden, an das ihr Gebiet bis dahin nirgends direkt angrenzte. Zu diesem Zweck wurden ihr im 2. Pariser Frieden von 1815 die franz. Gemeinden Versoix, Collex-Bossy, Pregny, Vernier, Meyrin und Le Grand-Saconnex zugeschlagen. Mit dem Turiner Vertrag von 1816 erhielt sie zusätzlich die Stadt Carouge sowie rund 40 Weiler und Marktflecken auf der sardin. Seite des Sees. Durch die Abtretung dieser sog. Communes réunies an G. vergrösserte sich die Bevölkerungszahl des neuen Kantons um ungefähr 16'000 grösstenteils kath. Landbewohner. Doch das neue Gebilde verfügte über kein Hinterland und liess sich nicht verteidigen. Man umgab es daher mit einer Zollfreizone und bezog Nordsavoyen in die schweiz. Neutralität mit ein (Freizonen). Diese nicht gänzlich befriedigende Lösung war das Resultat schwieriger diplomat. Verhandlungen und eines Kompromisses. Die merkwürdige Grenzziehung entsprach der Forderung einflussreicher Genfer Ultraprotestanten, die aus Angst vor einer Gewichtsverschiebung zugunsten der Katholiken nur einen minimalen Zuwachs des Staatsgebiets zuliessen. Der Beitritt zum Corpus helveticum stellte die Genfer Bevölkerung vor ein Dilemma: Wollte die Stadt ihre Eigenheiten bewahren, musste sie schweizerisch werden. Um aber schweizerisch werden zu können, musste sie den Grundsatz, dass nur Protestanten als Bürger in der Calvinstadt aufgenommen werden, aufgeben und Katholiken als Gleichberechtigte akzeptieren. Die Haltung der Behörden wie der Bevölkerung blieben diesbezüglich während der ganzen Restaurationszeit zwiespältig. Die erste eidg. Aufgabe der provisor. Regierung, der eine mit mehr als 6'000 Unterschriften versehene Petition die nötige Legitimität verschafft hatte, bestand in der Ausarbeitung einer Verfassung, welche Unruhen, wie sie im 18. Jh. aufgetreten waren, verhinderte und von der eidg. Tagsatzung akzeptiert wurde. URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 19/40 Um Letztere zufrieden zu stellen, bildete die Regierung die Institutionen des jüngsten Kantons denjenigen der Mitkantone nach. So verkörperte der Staatsrat die Exekutive, gehörte aber zugleich dem grossen Repräsentierenden Rat, der Legislative, an. Die Ausrichtung nach schweiz. Modellen rechtfertigte aber auch Massnahmen - wie die Abschaffung des Generalrats -, die geeignet schienen, die öffentl. Ordnung aufrechtzuerhalten. Die Genfer, die jetzt zwar alle Bürger waren, besassen kein anderes polit. Recht mehr als dasjenige, einige ihrer Vertreter zu wählen. Aber selbst dieses Recht wurde durch drei in G. bisher unbekannte Einrichtungen eingeschränkt, und zwar erstens durch abgestufte Losentscheide, zweitens durch ein den Kreis der Wahlberechtigten weiter beschneidendes, aus rund 170 Personen (u.a. Pfarrer, Lehrer des Collèges, Richter) bestehendes Gremium, das aus einer Gruppe von 600 Wahlmännern deren 300 ernannte und auf diese Weise unerwünschte Auswirkungen der dritten Neuerung, nämlich derjenigen des Zensus, ausgleichen sollte. Als die Genfer Verfassung im Aug. 1814 fast einstimmig angenommen wurde, lag der Zensus auf der Höhe von 69,7 Gulden (20 schweiz. Pfund), was viele Bürger von der Wahl ausschloss. Aber schon 1819 sank er auf 25 Gulden, 1832 auf 15 und 1835 auf sieben, bevor er 1842 ganz abgeschafft wurde. Diese bedeutende Erweiterung des Elektorats widerspiegelte die Erfolge der Demokratisierung, die während der Restauration nolens volens von der Regierung zugestanden wurden. Sie gingen auf den Einfluss und die Fähigkeiten einer kleinen, mit liberalen Ideen sympathisierenden Gruppierung innerhalb der Legislative zurück. Fähige Köpfe wie Etienne Dumont, Pierre-François Bellot und Pellegrino Rossi gewannen, indem sie sich die Schwerfälligkeit der grossen Versammlungen zu Nutze machten, rasch an Einfluss und widersetzten sich den ersten reaktionären Staatsräten des 19. Jh. Letztere zogen sich um 1825 aus der Regierung zurück und überliessen ihren Platz beträchtlich jüngeren Männern, die wie der Syndic Jean-Jacques Rigaud auf die Mentoren im Repräsentierenden Rat hörten und eine Politik des sog. graduellen Fortschritts einleiteten. Die zunächst nur zögerlich einsetzenden Reformen folgten während der 1. Hälfte der 1830er Jahre immer rascher aufeinander und führten zu einer Modernisierung der Verwaltung, der Kirchen sowie des Erziehungs- und Justizwesens. Der Reformschub ging nicht nur auf den Generationenwechsel oder die tiefen liberalen Überzeugungen zurück, sondern entsprang auch dem Bild, das sich die führenden Männer von der Rolle ihrer Vaterstadt innerhalb der Schweiz machten. Der jüngste Kanton sollte sich seiner schweiz. Zugehörigkeit als würdig erweisen und ein Beispiel des Fortschritts sein. Bis 1830 bedurfte es dazu nicht viel, denn G. hatte einen Teil der Gesetze aus der franz. Zeit behalten und besass dadurch - zumindest bis in die Regenerationszeit weniger konservative Rechtsgrundlagen als die übrigen Kantone. So garantierte die Genfer Verfassung als einzige die Pressefreiheit. In diesem Zusammenhang steht der Reformschub unter Jean-Jacques Rigaud, der durch die Befürchtung ausgelöst wurde, dem polit. Ruf der Stadt als Modell einer Evolution ohne Revolution nicht mehr zu genügen. In einer Zeit, in der die Erinnerungen an 1789 noch traumatisierend nachwirkten, war der Stolz der Genfer Behörden verständlich. Er sollte von kurzer Dauer sein. Schon bald wurde der Reformeifer durch den Rücktritt der grossen liberalen Denker und den Aufstieg konservativer Politiker an die Schaltstellen der Regierung gebremst. Dies weckte die Unzufriedenheit einer mit dem Radikalismus sympathisierenden Gruppe, der es immer schwerer fiel, ihrer Meinung Gehör zu verschaffen. Zu Beginn der 1840er Jahre organisierte sie sich in der Association du Trois Mars. Um die blockierte Situation aufzubrechen, geisselte sie die institutionelle Rückständigkeit der Republik und deren Unfähigkeit, den Mitkantonen in Sachen Demokratisierung ein Beispiel zu geben, und rief die Bevölkerung dazu auf, zu den Waffen zu greifen. Überzeugt von ihrer Mission, innerhalb der Eidgenossenschaft als treibende Kraft zu wirken, erhoben sich die Genfer am 22.11.1841 in einer friedl. Revolution - eigentl. Gewalttaten fanden nicht statt. Das Ergebnis fiel zwiespältig aus. De jure stellte die Revolution zwar die radikalen Anführer und ihre Sympathisanten vollständig zufrieden, da sie insbesondere das allg. Wahlrecht (für Männer) brachte. De facto aber löste sie auf breiter Basis einen Reflex des schlechten Gewissens aus. So vollzogen mehrere polit. Führer eine deutl. Wende nach rechts, während die Bürger ihre neuen Rechte dazu nutzten, konservative Vertreter zu wählen, welche die Wirkungen des Aufstands zu neutralisieren suchten. Als die Regierung zu den polit.-religiösen Ereignissen, welche die Eidgenossenschaft Mitte der 1840er Jahre erschütterten, Stellung beziehen musste, sprach sie sich ängstlich gegen die Freischarenzüge aus und rang URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 20/40 sich nicht zur Verurteilung des Sonderbunds durch. James Fazy, der Anführer der Radikalen, forderte Anfang Okt. 1846 die Menge mit den gleichen Argumenten wie im Jahr 1841 zur Ergreifung der Macht auf, damit sich der Kt. G. dem Sonderbund entgegenstellen und seine Rolle als polit. Vorbild wieder übernehmen könne. Am 7.10.1846 führten der Verlust des Rückhalts in der kath. Bevölkerung, die Fahnenflucht der Miliz und die Hartnäckigkeit der oft aus anderen Kantonen zugewanderten Aufständischen endgültig zum Fall des Restaurationsregimes. Autorin/Autor: Irène Herrmann / AHB 4.2.2 - Die radikale Vorherrschaft (1847-1914) James Fazy trat, wie er es versprochen hatte, für die Auflösung des Sonderbunds ein und nahm die Ausarbeitung einer neuen Verfassung in Angriff. Diese wurde am 24.5.1847 angenommen und sicherte der radikalen Vorherrschaft eine gewisse Dauerhaftigkeit, indem sie diejenigen, welche die Revolution unterstützt hatten, direkt oder indirekt begünstigte. Sie stellte - wenn nicht der Form, so doch dem Namen nach - den Generalrat wieder her, gewährte den oft stärker politisierten Schweizern aus den übrigen Kantonen das Wahlrecht, garantierte die Glaubensfreiheit, schuf auf dieser Grundlage die letzten Privilegien ab, die der ref. Kultus noch genossen hatte, und löste schliesslich auch die Société économique auf, jene Institution, die den Unterschied zwischen den alten und neuen Genfer Bürgern verkörpert und tradiert hatte. In dieser demokrat. Aufbruchstimmung liess Fazy den Staatsrat alle zwei Jahre durch die Bevölkerung wählen. Diese Massnahme bescherte dem Kanton mehr als ein halbes Jahrhundert lang ein intensives polit. Leben voller Einfallsreichtum und Instabilität. Denn die häufigen Wahlen bewirkten zahlreiche Veränderungen in der Regierung. 1853 gelang es einigen unzufriedenen Radikalen sogar, Fazy abzuwählen und ihn während der Amtszeit der sog. Regierung der Wiederherstellung von der Macht fernzuhalten. Zu den radikalen Dissidenten kamen bald weitere Unzufriedene - Reaktionäre, Gemässigte oder Katholiken hinzu, die sich in der unabhängigen Partei vereinigten und gegenseitig stärkten. 1865-70 dominierte der Anführer dieser Gruppierung, der ehemalige Revolutionär Philippe Camperio, den Staatsrat, in dem er einen Mittelweg einschlug und eine konservative, aber nicht rückwärtsgewandte Politik verfocht. Doch seine Strategie missfiel schliesslich auf der rechten wie auf der linken Seite. Unter dem Einfluss von Antoine Carteret gelangten die Radikalen 1870 wieder an die Macht und leiteten die Episode des Kulturkampfes ein. Die breite antiultramontane Bewegung zielte auf eine totale Unterdrückung jegl. Struktur, die sich der staatl. Kontrolle zu entziehen schien, und auf eine Überhöhung der Genfer Identität ab; sie kann daher paradoxerweise als das Ergebnis einer missbräuchl. Anwendung der Prinzipien von 1846 gedeutet werden. In weniger als zehn Jahren veränderte dieser überspannte "Kampf für die Zivilisation" die polit. Landschaft im Kanton. Das alte Patriziat verband sich mit den Katholiken und der Landschaft in der demokrat. Partei, welche die Radikalen herausforderte. Als selbsternannte Verteidigerin der individuellen Rechte gab sie den Anstoss zur Umwandlung des Repräsentativsystems in eine halbdirekte Demokratie. Die durch die Verfassung von 1846 entstandene Instabilität mündete eher ungewollt in die Vermehrung der Wahlkreise, in die Einführung des fakultativen Referendums (1879), der Gesetzesinitiative (1891), der Volkswahl der Ständeräte (1892) und des Proporzes (ebenfalls 1892). Letzterer ermöglichte es neuen Kräften, die polit. Bühne zu betreten, so der noch nicht sehr einflussreichen unabhängigen-kath. Partei (einer Vorgängerin der christlichdemokrat. Volkspartei) und der sozialdemokrat. Arbeiterpartei. Nachdem 1866 in G. ein Kongress der Internat. Arbeiterassoziation stattgefunden hatte, war diese Bewegung nicht mehr zu vernachlässigen. Gerade weil es die Radikalen verstanden, Anliegen der Sozialisten rechtzeitig in ihr Programm aufzunehmen und sich mit deren Kandidaten zu verbünden, waren sie ihren Konkurrenten von der demokrat. Partei im Spiel der wechselnden Regierungen, das die Jahrhundertwende prägte, überlegen. Die Demokratisierung hatte nicht nur theoret. und ideolog., sondern auch ganz prakt. Vorteile. Sie trug wesentlich zur Besänftigung der Gemüter bei, indem sie den Minderheiten Einflussmöglichkeiten zugestand und die Ausübung des Wahlrechts versachlichte. Denn bis anhin hatte die reine Majorzwahl der im Generalrat vereinigten Wahlberechtigten den Ausbruch von Tumulten begünstigt. Am 22.8.1864 war nach blutigen URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 21/40 Unruhen mit Toten und Verletzten sogar eine Bundesintervention nötig geworden. Am selben Tag, als die blutigen Unruhen ausbrachen, wurde an einer diplomat. Konferenz, an der Gustave Moynier, Guillaume-Henri Dufour und Samuel Lehmann die Schweiz vertraten, die Genfer Konvention unterzeichnet (Rotes Kreuz). Dieses Dokument legte den Grundstein für das spätere IKRK und markiert den Beginn der internat. Rolle G.s. Angeregt vom Geist der Reformation, den die Bewegung des Réveil wieder zum Leben erweckt hatte (Erweckungsbewegungen), und beeinflusst von einer Tradition der Gastfreundschaft, auf die sich alle Parteien beriefen, behauptete die Republik ihre internat. Bedeutung nicht nur auf dem Gebiet der Wohltätigkeit. Schon Ende der 1860er Jahre machte G. auch als Ort wichtiger polit. Verhandlungen weltweit von sich reden. Einerseits wurde die Stadt zum Zentrum für Konfliktregelung - 1867 beherbergte sie einen Friedenskongress und 1871-72 das Alabama-Schiedsgericht -, andererseits dauerte es nicht lange, bis die internat. Ausstrahlung G.s als Hauptbeitrag des jüngsten Kantons an das neue helvet. Vaterland betrachtet wurde. Dies ermöglichte es G., weiterhin an die eigene Unabhängigkeit zu glauben, ohne sich an deren Unannehmlichkeiten zu stören. Autorin/Autor: Irène Herrmann / AHB 4.2.3 - Genf und die Eidgenossenschaft Als die Vertreter der eidg. Stände am 12.9.1814 in Zürich dem Eintritt G.s in die Eidgenossenschaft zustimmten, bedeutete dieser Entscheid für das neue Mitglied auch die Verpflichtung, einen Beitrag zur Landesverteidigung in Form von Geld und Truppen zu leisten sowie die gemeinsame Politik mitzugestalten. Bis 1848 schickte G. rund 30 Gesandte an die eidg. Tagsatzung, darunter einige von grossem Format. Pellegrino Rossi etwa erhielt den Auftrag, eine neue Bundesverfassung auszuarbeiten. 1832 wurde sein Projekt zwar von den konservativsten Abordnungen zurückgewiesen, aber einige der von ihm vorgeschlagenen institutionellen Neuerungen wie z.B. die Einrichtung eines Bundesrats gingen nicht vergessen. Zur selben Zeit befasste sich Jean-Jacques Rigaud mit der Beilegung der Konflikte in Schwyz und Basel. 1838 ermahnte er die Schweiz, unterstützt von seinem Waadtländer Kollegen Charles Monnard, dem Ultimatum Frankreichs zu widerstehen, das die Ausweisung des rührigen Louis Napoleon und späteren Ks. Napoleon III. aus seiner thurg. Exilheimat forderte. Nach der Revolution von 1846 stimmten die radikalen Vertreter G.s an der Tagsatzung für die Auflösung des Sonderbunds und trugen auf diese Weise zur Entscheidung bei, die von ihrem Landsmann Guillaume-Henri Dufour in einem kurzen und fast unblutigen Konflikt durchgesetzt wurde. Der Bürgerkrieg bildete das unvermeidl. Vorspiel zur Gründung des modernen Bundesstaates, für den James Fazy nach eigenen Angaben die Idee des Zweikammersystems beigesteuert haben soll. Diese Beteuerung illustriert, wie sehr sich Genfer in die nationale Politik einbrachten. G. brachte auch eine Reihe bedeutender Bundespolitiker hervor; die Radikalen Jean-Jacques Challet-Venel (1864-72) und Adrien Lachenal (1893-99) wurden in den Bundesrat gewählt. Letzterer war 1896 Bundespräsident. Die begeisterte Mitarbeit verursachte aber auch Spannungen, die von unterschiedl. Konzeptionen des Radikalismus herrührten. Schon in den 1850er Jahren exponierte sich die Genfer Regierung, als sie die Ausweisung der polit. Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer verweigerte, zu der sich Bern verpflichtet hatte. Nachdem der Bundesrat gezögert hatte, die Neutralität Nordsavoyens vor dem Zugriff Napoleons III. zu schützen, organisierten 1860 einige Genfer Aktivisten einen Eroberungszug (Savoyerhandel). Dieses Unternehmen, das kläglich scheiterte, verärgerte die Bundesbehörden und brachte die Option Schweiz in Misskredit bei den Savoyern, die schliesslich der Vereinigung mit Frankreich zustimmten. 1872 sprach sich Challet-Venel gegen die Revision der Bundesverfassung seiner radikalen Kollegen aus, weil sie zu einer Zentralisierung des Staatsapparates geführt hätte; er wurde deswegen als Bundesrat nicht wiedergewählt. Obschon der Affront einen Genfer traf, fühlte sich die gesamte französischsprachige Schweiz angegriffen. Umgekehrt trug Genf seinerseits die Empfindlichkeiten der Westschweiz von nun an mit. Am Vorabend des 1. Weltkrieges empörte sich der Kanton wie die anderen welschen Kantone über den Gotthardvertrag von 1909. URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 22/40 Trotz der Übereinstimmung fusste der Unmut der Genfer auf einem speziellen Grund: Der jüngste Kanton fühlte sich für seine der Eidgenossenschaft grosszügig erwiesenen Dienste schlecht belohnt und reagierte mit Verstimmung, ja mit einem Rückzug auf sich selbst. Autorin/Autor: Irène Herrmann / AHB 4.2.4 - Das politische System Im polit. System G.s, das durch die versch. Verfassungen der Republik geprägt wurde und auf die Eidgenossenschaft zugeschnitten war, widerspiegelt sich auch die eigene Geschichte. Der Nachhall der Vergangenheit erklärt, warum die Assimilation der Stadt in den Kanton bis 1842 dauerte. Dieser wurde durch den Staatsrat gelenkt, dessen 28 Mitglieder auf Lebenszeit gewählt waren und in sämtlichen das öffentl. Leben regelnden Kommissionen Einsitz nahmen. Zu Beginn der 1830er Jahre hob eine Reihe von Reformen die Unabsetzbarkeit der Staatsräte auf, ohne jedoch deren gesetzgeber. Vorrechte anzutasten; nach wie vor gehörten diese dem Repräsentierenden Rat an, der insgesamt 250 Abgeordnete zählte. Trotz einer gewissen Autonomie, die ihm das von Etienne Dumont nach dem Vorbild des engl. Parlaments verfasste Reglement zusicherte, fühlte sich der Repräsentative Rat immer stärker zurückgebunden. Ab 1841 versuchte er, sich auf zwei versch. Wegen zu emanzipieren. Auf der einen Seite leitete die Revolution vom 22.11.1841 eine Demokratisierung der Institutionen ein, die 1847 zu den heute noch aktuellen Verfassungs- und Verwaltungsnormen führte. Die 1842 in Angriff genommene Gewaltentrennung war fünf Jahre später vollendet, ebenso die Verkleinerung der Regierung. 1842-47 sank die Zahl der Mitglieder im Repräsentierenden Rat - er hiess jetzt wieder Gr. Rat - auf 170, dann auf 100, während in derselben Zeitspanne die Zahl der Staatsräte auf sieben reduziert wurde. Auf der anderen Seite brachte die Revolution von 1841 für G. eine durch Wahl zu bestellende Gemeindeverwaltung. Diese Lösung wurde durch die jüngere Geschichte vorbereitet. Unter franz. Herrschaft hatte das Stadtgebiet wie die umliegenden Gem. eine Mairie bekommen. Im Gegensatz zum Hauptort behielten Letztere diese Errungenschaft aus der Kaiserzeit während der Restauration bei. Jede Gem. besass ihren Maire, der von mehreren vom Staatsrat gewählten Adjunkten unterstützt wurde. Am 17.1.1834 proklamierte ein Gesetz die Wahl der Gemeinderäte, die das an Streitigkeiten reiche Gemeindeleben kanalisierten und den kant. Instanzen davon Bericht zu erstatten hatten. In den Communes réunies bewirkten die Konflikte eine neue Festlegung der Gemeindegrenzen, die zu Beginn der Restauration oft willkürlich festgesetzt worden waren. Während des ganzen 19. Jh. wurden knapp zehn Gem. aufgeteilt (z.B. Compesières 1851), obwohl die Lebensbedingungen sicherlich sehr ähnlich gewesen sein dürften. Autorin/Autor: Irène Herrmann / AHB 4.3 - Das politische Leben im 20. Jahrhundert 4.3.1 - Vor und während des 1. Weltkrieges Das erste Jahrzehnt des 20. Jh. zeichnete sich durch eine recht günstige Konjunkturlage und durch wirtschaftl. Wachstum, aber auch durch den Aufstieg der Arbeiterbewegung aus. Die von den Sozialdemokraten mehr oder weniger unterstützte radikale Regierung wurde von den Konservativen und in geringerem Mass von den revolutionären Gewerkschaftern bekämpft. Der hohe Bevölkerungsanteil ausländ. Arbeiter aus den Grenzregionen und politisch aktiver Flüchtlinge übte ebenfalls einen gewissen Einfluss auf das polit. Leben in G. aus, obwohl Letztere in kant. Angelegenheiten wenig in Erscheinung traten. Als der 1. Weltkrieg ausbrach, war G. gerade mit den Feiern zum hundertjährigen Jubiläum seines Eintritts in die Eidgenossenschaft beschäftigt. Unmittelbar nach dem Beginn der Feindseligkeiten machte sich hier wie auch andernorts in der Westschweiz eine frankophile Stimmung bemerkbar, die insbesondere in der Presse artikuliert wurde. Einige Intellektuelle aus dem Umkreis der Neuen Helvet. Gesellschaft äusserten deshalb bezüglich der Einheit der Schweiz ihre Bedenken, welche auch die Wahl des Genfers Gustave Ador 1917 in den Bundesrat als Nachfolger von Arthur Hoffmann nicht zerstreuen konnte. URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 23/40 Die Kriegsjahre waren infolge des Wegzugs zahlreicher ausländ. Arbeiter und der Schliessung der Auslandmärkte von wirtschaftl. Schwierigkeiten geprägt. Einem Teil der Genfer Industrie, v.a. der Maschinenindustrie und der chem. Industrie, gelang es, sich zu behaupten, ja manchmal hohe Gewinne zu erzielen, indem sie sich auf die Fabrikation von Munition verlegte. Für die Arbeiterschaft hingegen kamen zum Rückgang der Reallöhne noch Rationierungen hinzu, so dass eine - wenig wirkungsvolle Versorgungskommission eingesetzt wurde, um die Ernährung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Grippeepidemie (über 1'100 Todesfälle im Kanton), die im Sommer und dann wieder im Okt. und Nov. 1918 auftrat, verschlimmerte die Situation. Dass sich mehrere Tausend Genfer Arbeiter am Generalstreik vom Nov. 1918 beteiligten, überraschte dennoch, weil der Krieg die sozialist. Linke gespalten hatte. Der frankophile Nationalrat Jean Sigg, der der Landesverteidigung zugestimmt hatte, war 1917 aus der Partei ausgeschlossen worden. Der Anstieg der Lebenshaltungskosten, die von den Behörden schlecht aufgefangenen Auswirkungen der langen Kriegssituation und die durch die Ereignisse in Russland geschürten Hoffnungen begünstigten jedoch eine gewisse Mobilisierung der Gesellschaft. Obwohl es wegen der Teuerung zu harten Auseinandersetzungen kam, liessen sich die Genfer Arbeiter kurz vor dem Streik im Nov. 1918 kaum dazu bewegen, die Zürcher Bankangestellten zu unterstützen. Mit dem Ausbruch des Streiks stellte die bürgerl. Seite sofort Bürgerwehren auf, welche die Streikbewegung zerschlagen und ihre Entschlossenheit, den Bolschewismus zu bekämpfen, unterstreichen sollten. Am 11.11.1918, am Tag nach dem Waffenstillstand und - aufschlussreiches Zusammentreffen - des konservativen Triumphs bei der Wahl der Kantonsregierung, hielten sich die Ausschreitungen (Schlägereien, Verhaftungen, Verprügeln von Arbeiterführern) zwar in Grenzen und waren nur von kurzer Dauer, aber sie blieben, wie in der übrigen Schweiz, für lange Zeit im Gedächtnis haften. Unter einer neuen Generation von militanten Führern bildete sich eine radikalisierte Arbeiterbewegung heraus. Der Streik löste aber in der Genfer Gesellschaft v.a. einen kräftigen konservativen Ruck aus. Autorin/Autor: Charles Heimberg / AHB 4.3.2 - Die Zwischenkriegszeit Nach dem Krieg konnte G. seinen Ruf als Schiedsgerichtsort festigen, als es 1920 Sitz des Völkerbunds wurde. Dennoch blieb die Zahl der internat. Organisationen auf dem Genfer Territorium begrenzt, und sogar die Verfechter des "Esprit de Genève" gaben zu, dass die Öffnung zur Welt mit einer gewissen Tendenz zur Abschottung einherging, die der Integration des kosmopolit. Elements entgegenstand. Die Ausländer, die G. bei Kriegsausbruch verlassen hatten, kehrten nicht alle zurück. Sie wurden hauptsächlich durch einen Zustrom von Schweizern ersetzt, unter denen sich viele Arbeiter befanden, die das Stimmrecht besassen. Nach einer kurzen wirtschaftl. und finanziellen Krise zeichneten sich die 1920er Jahre durch ein relatives Wachstum aus. In dieser Lage wurden 1924 zwei Sozialdemokraten in den Staatsrat gewählt, 1927 dann nur noch ein einziger. Allerdings wurden die 1920er Jahre v.a. durch das Auftreten der Union de défense économique (1923) geprägt, die als heftige Reaktion des Mittelstands und der Arbeitgeberkreise gegen Etatismus, Sozialismus und Modernismus gewissermassen eine Verlängerung des konservativen und antibolschewist. Rucks von 1918 darstellte. Die Zwischenkriegszeit war von einer sehr starken Polarisierung des polit. Lebens gekennzeichnet. Der Streit um die Freizonen - Frankreich hatte einseitig die grosse Zone aufgehoben und damit einen langen Rechtsstreit ausgelöst, musste aber schliesslich die kleinen Zonen wieder herstellen - verhinderte G.s natürl. Eingliederung in den regionalen Wirtschaftsraum. Die Auseinandersetzung konfrontierte die Genfer mit der Realität ihres kleinen Territoriums, die im Gegensatz zu ihrer internat. Bestimmung stand. Angesichts der Krise der 1930er Jahre, als Arbeitslosigkeit und Elend explosionsartig zunahmen und die Behörden die Politik der Lohnsenkungen mittrugen, legten die Arbeitskämpfe an Heftigkeit zu, und die Allianz zwischen Radikalen und Sozialdemokraten zerbrach. Unter dem Einfluss des Grossrats und Volkstribunen Léon Nicole wurde die Genfer Sozialdemokratie unnachgiebiger, zumindest verbal. Die Gewerkschaften URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 24/40 erfuhren eine Radikalisierung durch hitzige Militante wie Lucien Tronchet, Gewerkschafter im Bausektor, der einem revolutionären Syndikalismus anhing. Charles Rosselet, Präs. des Gewerkschaftsbunds, nahm zwar eine weniger kämpfer. Haltung ein, verteidigte aber in Anbetracht der Krise die Notwendigkeit einer alternativen Wirtschaftspolitik. Die christl. Gewerkschaftsbewegung ihrerseits trat für den Korporativismus ein, für die Überwindung des Klassenkampfs und die gemeinschaftl. Zusammenarbeit, d.h. für gemeinsame Organisationen von Arbeitern und Arbeitgebern: den Korporativismus. Diese Sichtweise der sozialen Frage, die den Klassenkampf negieren wollte, teilte die extreme Rechte, allerdings in einer autoritäreren Form. 1932 drang die Union nationale, eine von Mussolini inspirierte und von Georges Oltramare geleitete profaschist. Partei, spektakulär in die polit. Landschaft G.s ein und nahm im Grossrat Einsitz, in dem sie die Nachfolge der im Niedergang begriffenen Union de défense économique antrat. Die Mitglieder dieser antidemokrat. Bewegung paradierten ganz nach dem Vorbild der faschist. Aufmärsche durch die Strassen. Ihre Zeitung "Le Pilori" fuhr einen durch und durch antisemit. Kurs und ihre Parolen zeugten von einer aussergewöhnl. Gewaltbereitschaft. Die traditionelle Rechte und die Arbeitgeber fanden sich mit ihr weitgehend ab - im Namen des gemeinsamen Kampfes gegen den Sozialismus und dessen Heimat, die Sowjetunion. Die bürgerl. Kräfte verwickelten sich in Bankenskandale, v.a. im Zusammenhang mit den Geldern, welche die öffentl. Hand gesprochen hatte, um die Banque de Genève zu retten (1931), nota bene zu einem Zeitpunkt, als die finanzielle Lage des Kantons katastrophal war. Mit Erfolg bekämpften sie eine sozialdemokrat. Steuerinitiative, welche die Vermögenden stärker belasten wollte. Im Gefolge der Genfer Unruhen, als am 9.11.1932 ein Aufgebot von Rekruten gewaltsam gegen eine antifaschist. Demonstration vorging und die Schiesserei 13 Tote und 65 Verletzte forderte, errangen die Sozialdemokraten in der Regierungswahl von 1933 die Mehrheit, blieben jedoch im Gr. Rat in der Minderheit. Nachdem der Regierung die finanziellen Mittel beschnitten worden waren, ging das Experiment 1936 zu Ende. Doch die Erinnerung an diese unruhige Zeit blieb lange wach. Ab 1936 hielt die Entente nationale (Radikale, Demokraten, d.h. die späteren Liberalen, und Christlichsoziale, d.h. die späteren Christdemokraten) die Macht fest in ihren Händen. Sie versuchte, ein Gesetz einzuführen, das Arbeitgeber und Lohnabhängige dazu verpflichten wollte, sich an verbindl. Gesamtarbeitsverträge zu halten. Doch der Linken gelang es, das Gesetz unter Berufung auf die Handelsfreiheit zu Fall zu bringen. Rasch liess die Entente nationale auch die Kommunist. Partei verbieten, deren Mitglieder sich daraufhin der Sozialdemokrat. Partei anschlossen. Diese konnte aber nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens in der Metallindustrie vom Juli 1937 und dessen Ratifizierung auf der Ebene G.s 1938 keine glaubwürdige Alternative vorschlagen. Léon Nicoles Anhänger wurden 1939 sogar aus der Sozialdemokrat. Partei der Schweiz ausgeschlossen, weil sie den Hitler-Stalin-Pakt nicht verurteilt hatten. Sie gründeten deshalb die Fédération socialiste, der sich eine grosse Mehrheit ihrer alten Wähler anschloss. Nachdem diese wie die Kommunist. Partei verboten worden war, tauchten ihre Mitglieder nach dem Kriegsende in der Partei der Arbeit wieder auf. Autorin/Autor: Charles Heimberg / AHB 4.3.3 - Während und nach dem 2. Weltkrieg Die Union nationale unterhielt Beziehungen zu den bürgerl. Parteien und hätte, vereint in der gemeinsamen Abneigung gegen den Bolschewismus, beinahe mit den Liberalen fusioniert. Als sie 1942 im Kantonsparlament nicht mehr vertreten war, wurde das polit. Leben G.s vorübergehend auch vom Durchbruch des Landesrings der Unabhängigen geprägt. Diese Tatsache zeigt, dass die traditionellen bürgerl. Parteien nicht alle potentiellen Wähler überzeugen und für sich gewinnen konnten. Der Zeitgeist richtete sich jedoch wie in der übrigen Schweiz im Sinne der Geistigen Landesverteidigung auf Werte wie die Einheit des Landes, das polit. Zusammenstehen, den Patriotismus und die christl. Moral und manifestierte sich im Rückzug auf das Alpenréduit, das den kollektiven Willen zum Widerstand zu symbolisieren hatte. Er begünstigte aber auch URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 25/40 autoritäre Vorstellungen. Die Auswirkungen des Krieges und die Nähe der Truppen der Achsenmächte begünstigten im Kanton ein Klima der Vorsicht. René Payot beispielsweise gehörte zu den zahlreichen Personen in G., die anfänglich der Idee einer nationalen Erneuerung nach dem Vorbild des Vichy-Regimes zugeneigt waren, bevor sie die Résistance und die Alliierten unterstützten. G. stellte für all jene, die in die Schweiz wollten, um ihr Leben zu retten, ein Grenzgebiet von erstrangiger Bedeutung dar. In der Region wurden, u.a. in Verbindung mit der Résistance, heiml. Grenzübertritte von Flüchtlingen organisiert. Die lokalen Behörden und einige Beamte zeigten sich aber unerbittlich und wiesen Juden zurück (ihre Anzahl ist ungewiss). Auf diese Weise nahmen sie in Kauf, dass die abgewiesenen Juden in die Hände der Deutschen fielen, was den Staatsrat 2000 dazu bewog, sein Bedauern über das Geschehene auszudrücken. Die dt. Kapitulation wurde in G. mit grosser Freude begrüsst. Nach dem Krieg erholte sich die Wirtschaft sehr schnell. Neue Arbeiterproteste brachen aus, v.a. ein Streik für die Bezahlung von Feiertagen im Baugewerbe: Alle wollten vom sich abzeichnenden Wohlstand profitieren. Die Partei der Arbeit stieg mit 36 Vertretern zur stärksten Kraft im Kantonsparlament auf. Offenbar hatten die unteren Volksschichten das Verbot der Kommunist. Partei und der Fédération socialiste nicht geschätzt. Zudem verlieh der grosse Beitrag der sowjetruss. Bevölkerung zur Befreiung Europas der Partei der Arbeit ein Prestige, das den Hitler-Stalin-Pakt von 1939 vergessen liess. Die Sozialdemokrat. Partei, die sich aus jenen neu zusammengesetzt hatte, die Léon Nicole nicht hatten folgen wollen, erreichte nach dem Krieg nur neun Sitze und musste bis 1961 warten, bis sie mehr Abgeordnete als die Partei der Arbeit stellte. Letztere hielt sich trotz einer Krise in den 1950er Jahren nach dem Rücktritt Nicoles und einem gewissen Niedergang in den 80er Jahren in der polit. Landschaft G.s. Autorin/Autor: Charles Heimberg / AHB 4.3.4 - Die Jahre des Konjunkturaufschwungs (1945-1975) Nach 1945 verfügten die bürgerl. Parteien im Gross- wie auch im Staatsrat durchgehend über eine breite Mehrheit, obschon ein, später zwei Sozialdemokraten regelmässig in der Regierung sassen. Auch wenn G. nicht zum Hauptsitz der UNO ernannt wurde, erhielt die Stadt doch deren europ. Sitz und hiess in der Folge auf ihrem Territorium eine grosse Zahl internat. Organisationen willkommen. Die günstige Konjunkturlage und der sich daraus ergebende Wandel führten auch bei den Bürgerlichen zu einer Neuausrichtung der polit. Debatte. Es ging nun darum, das Wachstum zu lenken, indem die für die Ansiedlung neuer Industrien und Dienstleistungen notwendigen Infrastrukturen bereitgestellt wurden. Die 1950er und 60er Jahre bildeten die Bühne für einen immensen Wirtschaftsaufschwung, der einen neuen Zustrom von Einwanderern, aber auch eine soziale Öffnung brachte. Das demograf. Wachstum verursachte mit einem gewaltigen Bauboom und dem Entstehen von Satellitenorten in Meyrin, Onex oder Le Lignon (Gem. Vernier) im Stadtbild und auf dem kant. Gebiet tief greifende Veränderungen. An versch. Orten der Genfer Peripherie entstanden Industriezonen: zuerst in La Praille und Les Acacias (beide Gem. G.), dann in Meyrin, Satigny, Vernier und Plan-les-Ouates. Die bürgerl. Regierungsmehrheit erwiesen sich als sehr ideenreich, wenn es darum ging, Antworten auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und Gesellschaft zu finden, so etwa beim sozialen Wohnungsbau. Sie vertrat damit die Interessen des stark expandierenden Mittelstands. Nachdem die Frauen 1960 nach langem Kampf die polit. Rechte auf kant. Ebene errungen hatten, erlitten die Radikalen in den Wahlen von 1961 eine harte Niederlage. 1965 erlebte G. aber noch eine ganz andere polit. Erschütterung: Die fremdenfeindl. und traditionalist. Bewegung der rechtsextremen Vigilance nahm Einsitz im Grossrat (sie errang noch 1989 neun Sitze, verschwand jedoch 1993). Im Gefolge des Mai 1968 entstanden innerhalb der Jugend neue polit. Formen, v.a. im kulturellen und genossenschaftl. Bereich, und neue Themen wie Feminismus, Antimilitarismus und Ökologie wurden lanciert. Links der Partei der Arbeit wurden verschiedene kleine Gruppierungen politisch aktiv. Diese Entwicklung verlief parallel zu einer Liberalisierung der Sitten und im Einklang mit einer progressiveren Geisteshaltung. Allerdings verschoben sich im Genfer URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 26/40 Kantonsparlament die Gewichte bis zur Entstehung der Grünen Partei 1985 (acht von 100 Sitzen) nur unwesentlich. Dafür wählte G. nach der Einführung des Frauenstimmrechts auf Bundesebene mit Lise Girardin 1971 die erste Ständerätin der Schweiz. Wahlen in die Bundesversammlung 1919-2015 (ausgewählte Jahre) 1919 1939 1959 1967 1971 1979 1983 1991 1995 1999 2003 2007 2011 2015 Ständerat FDP 1 1 1 1 1 LP 1 1 1 1 1 1 SP 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Grüne 1 1 1 1 1 1 Nationalrat FDP 3 3 3 2 2 2 2 1 2 2 1 1 2 3 CVP 1 1 1 1 2 1 1 2 1 2 1 1 1 1 LP 2 1 1 2 2 2 3 3 2 2 2 2 SP 2 1 1 2 2 3 2 3 4 2 3 3 3 3 2 2 2 3 2 1 1 2 1 PdA / Alliance de gauche Solidarités / Alliance de gauche PEG / Grüne 1 Vigilance 1 1 1 1 1 1 2 2 1 2 2 2 2 1 1 11 11 1 SVP MCG 1a Andere Total a 8 8 8 10 11 11 11 11 11 11 11 11 Landesring der Unabhängigen Quellen:HistStat; BFS Zusammensetzung des Regierungsrats 1981-2013 (ausgewählte Jahre) 1981 1985 1989 1993 1997 2001 2005 2009 2013 FDP 2 1 1 2 2 1 1 2 CVP 1 2 2 2 1 2 1 1 2 LP 2 2 2 3 1 2 1 2 SP 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 2 2 1 Grüne MCG Total 1 7 7 7 7 7 7 7 7 7 Quellen:BFS Grossratswahlen 1919-2013 (ausgewählte Jahre) 1919 1924 1933 1939 1954 1965 1977 1985 1993 2001 2005 2009 2013 FDP 22 23 19 34 32 22 17 15 15 12 12 11 24 12 10 13 14 17 17 15 13 14 12 12 11 11 LP 32 14 14 17 16 15 20 19 27 23 23 20 SP 27 29 45 7 12 20 24 18 15 19 17 15 28 16 16 16 8 21 13 8 8 11 a CVP b 15 c PdA / Alliance de gauche PEGd / Grüne 1 16 URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 17 10 27/40 1919 1924 1933 1939 1954 1965 1977 1985 1993 2001 2005 2009 2013 UDE 24 Union nationale 9 Vigilance 10 8 19 SVP 10 MCG e Andere 7 Total 100 7 100 100 100 11 9 11 9 17 20 100 100 100 f 100 8 100 100 100 a 1892-1926: Parti indépendant; 1926-71: Parti indépendant chrétien-social b 1873-1957: Parti démocratique c 1939-45: Fédération socialiste d Parti écologiste genevois e Jung-Radikale f Parti progressiste 100 100 Quellen:HistStat; BFS; Chancellerie d'Etat de Genève Autorin/Autor: Charles Heimberg / AHB 4.3.5 - Die Infragestellung der Wohlstandsgesellschaft (seit 1975) Während die Generation der dreissig Jahre anhaltenden Hochkonjunktur hemmungslos gebaut und an die Perspektive eines Kantons von 800'000 Einwohnern geglaubt hatte, sah sich diejenige der letzten Jahrzehnte des 20. Jh. dazu gezwungen, diesen Enthusiasmus zu überdenken und die gesellschaftl. Gleichgewichte wiederherzustellen. Gelang es G. noch in den 1970er Jahren, die Auswirkungen der Wirtschaftskrise in Grenzen zu halten, schlug die Rezession zu Beginn der 90er Jahre schlimmer durch als in der übrigen Schweiz. Eine im schweiz. Vergleich sehr hohe Arbeitslosigkeit (1992 4,7%, 1994 7,6%, 1999 5,1%, 2004 7,3%) und eine schwere Finanzkrise des Kantons führten zu einer neuen Polarisierung des polit. Lebens. 1993 beanspruchten und eroberten die bürgerl. Parteien zum ersten Mal in der Nachkriegszeit alle Sitze im Staatsrat. Das Experiment scheiterte und mündete vier Jahre später in die Wahl einer Regierung, die nur noch vier Bürgerliche aufwies (darunter mit der Liberalen Martine Brunschwig Graf die erste Frau). Linke und Grüne besassen 1997-2001 zum ersten Mal eine hauchdünne Mehrheit (51 der 100 Sitze) im Gr. Rat. Einen starken Faktor innerhalb der Genfer Linken bildete die Alliance de Gauche aus PdA, SolidaritéS und Unabhängigen. Allerdings verlor sie aufgrund der Sperrklausel 2005 alle Sitze im Gr. Rat. Die Grünen nahmen 1997 erstmals Einsitz in der Exekutive, wo seit 2013 auch das Mouvement citoyens genevois (MCG) vertreten ist. Der Kanton bildet heute einen einzigen Wahlkreis, und für die Proporzwahl gilt eine Sperrklausel von 7%. Unter der Vorherrschaft der Liberalen Partei näherten sich die Standpunkte der bürgerl. Kräfte einander an. Die Genfer Politik wird jedoch immer wieder von einem konstanten Druck seitens rechtsextremer Gruppierungen geprägt, die manchmal aus Wirtschaftskreisen Unterstützung erhalten, um die Steuern zu senken oder die Rolle des Staates zurückzubinden. 2001 gewann die Schweiz. Volkspartei, die auf Grund ihres traditionell agrar. Charakters bis anhin in G. nicht vertreten war, zehn Sitze im Gr. Rat. Im rechtspopulist. Lager siedelt sich auch das 2005 gegr. MCG an, das 2013 zur zweitstärksten Fraktion im Kantonsrat avancierte. Wurden 1919 zwei der insgesamt acht Sitze G.s im Nationalrat durch Sozialdemokraten besetzt, vertraten nach den Wahlen von 2003 drei Mitglieder der Sozialdemokraten, je zwei der Liberalen und der Schweiz. Volkspartei (ein Novum) sowie je eines der Radikalen, der Christdemokraten, der Grünen und der Alliance de Gauche (bis 2007) den Kanton in Bern. Nach einem langen Unterbruch ohne Bundesrat wurden die Genferinnen Ruth Dreifuss (1993-2002, Präs. 1999) und Micheline Calmy-Rey (2002-11, Präs. 2011) in die URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 28/40 Bundesregierung gewählt. Zu Beginn des 21. Jh. ist das polit. Leben in G. von einer gewissen Ernüchterung gekennzeichnet, gleichzeitig stellen sich neue Fragen zu den Beziehungen G.s zur Eidgenossenschaft sowie zur Einbettung des Kantons in die Region. Das Abstimmungsergebnis zur Armeeabschaffungsinitiative vom Nov. 1989 - G. nahm sie mit einer knappen Mehrheit an -, das einmal mehr gewisse Bedenken in Bezug auf diese Institution zum Ausdruck brachte, wurde später nicht bekräftigt. Aussagekräftiger in Hinsicht auf das Verhältnis zur Schweiz war die Abstimmung über den Europ. Wirtschaftsraum vom Dez. 1992: Die hohe Zustimmung der Genfer von 78% JaStimmen kontrastierte stark mit dem ablehnenden Landesdurchschnitt von 50,3% Nein-Stimmen. Erneut befand sich G. in einer Situation, in welcher der typ. Genfer Dualismus, nämlich die Öffnung zur Welt im Gegensatz zur realen Eingliederung in einem auf sich selbst zurückziehenden nationalen Raum, zum Ausdruck kam. Dieses Bild wurde jedoch im März 2001 nuanciert, als eine Initiative, die den Beitritt der Schweiz zur Europ. Union forderte, in G. mit einem Nein-Anteil von 58% verworfen wurde. Autorin/Autor: Charles Heimberg / AHB 4.3.6 - Verwaltung und öffentliche Finanzen Seit 1925 gliedert sich der Kt. G. und seine Verwaltung in acht Departemente (Finanzen, Erziehung, Justiz und Polizei, öffentl. Bauten, Inneres, Volkswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen, Militär), deren offizielle Bezeichnungen und Zuständigkeitsbereiche sich immer wieder verändert haben. Die Genfer Verwaltung tritt relativ zentralisiert auf, weil die Bezirke (Rechtes Ufer, Linkes Ufer und Stadt G.) 1920 abgeschafft worden sind. Im Vergleich zu den anderen Kantonen weisen die öffentl. Ausgaben G.s seit jeher ein hohes Niveau aus. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass die Bedürfnisse eines kosmopolit. Stadt- und Grenzkantons besonders vielfältig sind und die Bevölkerung entsprechende Erwartungen hegt. Die Staatsausgaben für das Personal stiegen ab Ende der 1950er Jahre stark an, v.a. in den Bereichen Gesundheit und Erziehung. Die Frage der Stellung und Besoldung der Beamten steht regelmässig im Zentrum der polit. Debatten in G., genau wie diejenige der steuerl. Belastung, mit der sie eng verknüpft ist. In der Zwischenkriegszeit mussten die Beamten auf Grund der Finanzkrisen zwei Lohnsenkungen in Kauf nehmen. Im letzten Viertel des 20. Jh. beherrschten mehrere Streiks des öffentl. Dienstes für bessere Arbeitsbedingungen und eine höhere Qualität der Dienstleistungen die Politik und lösten eine breite Debatte über die Rolle des Staates und sein Image aus. Die starke Zunahme der Budgetdefizite und die Verschuldung der öffentl. Hand während der Krise zu Beginn der 1990er Jahre verursachten ebenfalls heftige Kontroversen und mündeten nach der Annahme einer Volksinitiative der Liberalen Partei 1999 in Steuersenkungen zur Ankurbelung der Wirtschaft. Die letzten Jahre brachten wieder beträchtl. Defizite, und die Auseinandersetzungen sind von neuem ausgebrochen. Autorin/Autor: Charles Heimberg / AHB 5 - Das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Genf im 19. und 20. Jahrhundert 5.1 - Unter französischer Herrschaft (1798-1814) 5.1.1 - Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung Mit der Eingliederung ins Dep. Léman bekam die Stadt G. zum ersten Mal ein weites Hinterland, von dem es nicht mehr durch eine Grenze abgetrennt war. Das Stadtgebiet umfasste weniger als 2% der Departementsfläche, und mit 24'000-25'000 Einwohnern betrug der Anteil der Stadt an der Gesamtbevölkerung nur etwas mehr als einen Zehntel. Begünstigte die neue Konstellation die Verbreitung der Ideen der lokalen Agronomen sowie ihrer Experimente auf dem Gebiet der Landwirtschaft und der Ansiedlung von Merinoschafen, hielt sie doch zu wenig lang an, um echte Beziehungen zwischen den Genfern und den kath., mehrheitlich ländl. Bewohnern des übrigen Departements entstehen zu lassen. URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 29/40 Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber / AHB 5.1.2 - Wirtschaft Wie schon in den beiden vorangegangenen Jahrzehnten wurde die Genfer Wirtschaft auch unter der franz. Herrschaft empfindlich beeinträchtigt. Die vom Direktorium, dann von Napoleon ergriffenen Massnahmen schränkten den Import von Rohstoffen ein und behinderten die Exporte schwer. Einfuhrzölle und -verbote, die darauf abzielten, England zu schaden, die franz. Manufakturen zu bevorzugen und aus dem Güterverkehr Geld abzuschöpfen, kümmerten sich wenig um die Bestimmungen des Vereinigungsvertrags von 1798, der die Genfer von Steuern befreit und ihnen den freien Verkehr ihrer Produkte in Frankreich zugesichert hatte. Es ging ganz einfach darum, die Genfer um ihre Vorteile im Kommissions- und Lagerhandel zu bringen: Faktisch wurde G. weiterhin als Konkurrent der franz. Städte aufgefasst. Die Periode ist u.a. charakterisiert durch die Konzentration der Wirtschaftstätigkeit auf die Uhrenindustrie und Bijouterie - Fabrique genannt - einerseits und die baumwollverarbeitende Industrie (weisser Stoff und Indienne) andererseits. Trotz mehrerer spektakulärer Erfindungen in der Uhrenindustrie, die durch die Société des Arts und die Ausstellungen in Paris verbreitet wurden, und des Entstehens einiger dynam. Bijouterie- und Uhrenrohwerkunternehmen blieb die Fabrique schlechten Marktbedingungen unterworfen. Ihre Produktion verursachte zu hohe Kosten. Obschon sie vom Zunftsystem, das ihr verboten hatte, auf der Landschaft arbeiten zu lassen, befreit war, produzierte sie in städt. Kleinbetrieben mit beschränkten Mitteln. Aus der Abschaffung der Grenzen, die sie vorher von den Zentren der Uhrenrohwerkherstellung im Arvetal und im Pays de Gex abgeschnitten hatten, zog sie keinen Vorteil. Nur die Baumwollindustrie profitierte von der Ausweitung des Genfer Wirtschaftsraums. Zusammengefasst in grossen internat. Kommanditgesellschaften, griffen ihre Patrons manchmal auf die leicht auszubeutenden ländl. Arbeitskräfte des ehem. Savoyens und auf Gebäude aus dem Besitz religiöser Orden zurück, die während der Franz. Revolution konfisziert worden waren. Auf Grund der napoleon. Kriege, der Kontinentalsperre und der hohen Rohstoffpreise sah die ökonom. Bilanz dieser Jahre jedoch düster aus: Konjunkturschwäche in allen Sektoren, Arbeitslosigkeit und Elend in weiten Teilen der Bevölkerung. Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber / AHB 5.1.3 - Gesellschaft Die verschiedenen sozialen Gruppen, aus denen sich zu Beginn des 19. Jh. die Genfer Gesellschaft zusammensetzte, erlebten die Annexion sehr unterschiedlich. Während eine begüterte Minderheit ihren mondänen Lebensstil beibehielt und vom neuen Regime profitierte, litt die Mehrheit der Bevölkerung unter der Wirtschaftskrise, der Steuerlast und der militär. Einberufung, der man sich nur durch die Bezahlung eines Ersatzmannes entziehen konnte. Auch wenn offener Widerstand die Ausnahme bildete, so drückten die Genfer doch in den Salons und Vereinen hinter vorgehaltener Hand ihren Unmut aus über das Tragen der Trikolorenkokarde, die Abschaffung der Wappen und bestimmter lokaler Bräuche, die zahllosen Militärparaden und Ruhmesfeiern zu Ehren der franz. Republik und des Empire, die Allgegenwart einer wuchernden Verwaltung durch Fremde sowie das Schielen der imperialen Macht auf ihr Hab und Gut. Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber / AHB 5.1.4 - Kirche und Kultur Unter dem Konsulat (1799-1804) verlor G. offiziell seine kirchl. Einheit. Nachdem sich die ref. Kirche während des Direktoriums in einer Rückzugsposition befunden hatte, fand sie dank des Gesetzes über die Organisation der Kulte von 1802 zu ihrer traditionellen Rolle zurück. Das Gesetz von 1802 verkündete Napoleon zur gleichen Zeit wie das Konkordat, das in Frankreich die kath. Religion wieder zuliess. Die Katholiken - unter der geistigen Führung ihres Pfarrers Jean-François Vuarin - hatten also das Recht, ihre Religion in G. wieder zu praktizieren. 1801 wurde die Diözese G.-Annecy abgeschafft und diejenige von Chambéry und G. neu URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 30/40 gegründet. Die ab 1490 aus der Stadt verbannten Juden erhielten 1806 und 1808 ebenfalls eine Regelung für ihren Kultus. Im Ausland war G. bekannt für seine Gelehrten (Jean Charles Léonard Simonde de Sismondi), seine Künstler (Jean-Pierre Saint-Ours), seine Société des Arts und die wissenschaftl. Artikel in der "Bibliothèque britannique". Als Napoleon die kaiserl. Universität gründete, gewährte er der Stadt die besondere Gunst, ihre Akademie als unabhängige Institution mit mehreren Fakultäten und zwei vorbereitenden Schulen (Recht und Medizin) zu behalten. Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber / AHB 5.2 - Das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben im 19. Jahrhundert (1814-1914) 5.2.1 - Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung Die Bevölkerung des Kt. G. entwickelte sich im 19. Jh. nach einem beträchtl. Rückgang unter der franz. Herrschaft in einem bis dahin unerreichten Ausmass. Zwischen 1814 und 1914 stieg sie von 31'000 auf 172'000 Einwohner an, von denen drei Viertel in der Stadt wohnten (1910 waren es 154'906 Einwohner, davon 115'243 in der Stadt G.). Dieser Zuwachs vollzog sich in mehreren Wellen, die der polit. und ökonom. Konjunktur folgten. Der erste "Sprung" fand unmittelbar nach den Verträgen von 1815 und 1816 statt. Er ging zum grössten Teil auf die Communes réunies zurück, die der Republik G. ungefähr 16'000 neue Bürger brachten. Die Eingliederung in die Eidgenossenschaft löste einen anhaltenden Zustrom von Schweizern aus den übrigen Kantonen aus. Sie alle wurden von der Aussicht auf Arbeit angezogen, welche die grösste Stadt des Landes zu bieten versprach. Während der Restauration verdreifachte sich dieser Zulauf, und um 1846 zählte man fast 10'000 Schweizer, die sich in G. niedergelassen hatten. Diese Zahl entsprach damals zwei Dritteln aller Einwanderer. Daneben zogen v.a. Franzosen und Immigranten aus dem Königreich Sardinien nach G. Nach der Revolution der Radikalen von 1846 verstärkte sich der Zuzug. Die Regierung begünstigte die Niederlassung jener, die vor den Repressionen von 1848 flohen. Obwohl es sich dabei um eine kleine Gruppe handelte, übte sie einen grossen Einfluss aus. Dank der Ausstrahlung einiger ihrer Mitglieder und der Klugheit der Regierung, die deren Fähigkeiten zu nutzen verstand, festigte G. seinen Ruf als gastfreundl. Stadt. Dieses Image bestand nicht zu Unrecht, denn zwischen 1850 (15'142 Ausländer auf 64'146 Einwohner, d.h. 23,6%) und 1914 (1910: 62'611 auf 154'906, d.h. 40,4%) nahm der Ausländeranteil beträchtlich zu und erreichte am Vorabend des 1. Weltkriegs einen Wert von 42% der Kantonsbevölkerung. Diese demograf. Veränderungen wären ohne die tief greifenden urbanist. Massnahmen, die mit der Öffnung der bis dahin in ihren Festungswerken eingezwängten Stadt einhergingen, nicht möglich gewesen. Das Abtragen der Befestigungen verwandelte G. von einer ma. Zitadelle in eine moderne Stadt, die sich dank der Eisenbahn, des Baus eines weitläufigen Tramnetzes (1894 126 km) und einer entsprechenden Wirtschaftsentwicklung weiter ausdehnte. Bevölkerungsentwicklung 1836-2000 Anteil Anteil Jahr Einwohner Ausländer-anteil Protestanten Katholiken 1836 58 666 1850 64 146 23,6% 53,3% 1860 82 876 34,6% 1870 88 791b 35,0% 1880 99 712b 1888 Anteil Französischsprachige Anteil Deutsch- Altersstruktur sprachige (Anteil > 59) Zeitraum Gesamt-zunahmea Geburten-überschussa Wanderungs-saldoa 1836-1850 6,5‰ 0,3‰ 6,2‰ 46,4% 1850-1860 23,6‰ -1,5‰ 25,1‰ 48,3% 50,8% 7,5% 1860-1870 6,9‰ -1,7‰ 8,6‰ 46,8% 51,3% 8,3% 1870-1880 8,6‰ 0,7‰ 7,9‰ 36,1% 47,6% 50,7% 85,1% 11,3% 8,4% 1880-1888 7,1‰ -0,2‰ 7,3‰ 105 509 37,8% 48,3% 49,6% 84,5% 11,7% 9,1% 1888-1900 19,2‰ 0,9‰ 18,3‰ 1900 132 609 39,7% 47,1% 50,6% 82,7% 10,1% 9,8% 1900-1910 15,7‰ 1,1‰ 14,6‰ 1910 154 906 40,4% 45,5% 49,6% 78,0% 11,0% 9,1% 1910-1920 9,9‰ -2,0‰ 11,9‰ 1920 171 000 30,2% 49,7% 44,1% 78,0% 12,1% 10,1% 1920-1930 0,2‰ -2,3‰ 2,5‰ 1930 171 366 23,9% 51,9% 38,9% 76,9% 14,1% 12,3% 1930-1941 1,8‰ -3,2‰ 5,0‰ 1941 174 855 15,6% 54,6% 40,5% 80,6% 13,6% 16,1% 1941-1950 16,7‰ 0,2‰ 16,5‰ 1950 202 918 17,3% 50,6% 42,3% 77,6% 13,6% 17,1% 1950-1960 24,8‰ 1,1‰ 23,7‰ 1960 259 234 23,7% 45,7% 47,8% 70,0% 13,3% 17,1% 1960-1970 24,9‰ 5,8‰ 19,1‰ 1970 331 599 33,7% 38,1% 53,4% 65,4% 10,9% 16,7% 1970-1980 5,1‰ 2,7‰ 2,4‰ 1980 349 040 32,3% 30,6% 51,1% 64,7% 9,5% 17,4% 1980-1990 8,3‰ 2,5‰ 5,8‰ URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 31/40 Anteil Anteil Jahr Einwohner Ausländer-anteil Protestanten Katholiken Anteil Französischsprachige Anteil Deutsch- Altersstruktur sprachige (Anteil > 59) Zeitraum Gesamt-zunahmea Geburten-überschussa Wanderungs-saldoa 1990 379 190 36,6% 22,6% 47,8% 70,4% 5,5% 18,3% 1990-2000 2000 413 673 38,1% 17,4% 39,4% 75,8% 3,9% 20,1% a mittlere jährliche Zuwachsrate b ortsanwesende Bevölkerung 7,9‰ 3,5‰ 4,4‰ Quellen:HistStat; eidg. Volkszählungen; BFS Autorin/Autor: Irène Herrmann / AHB 5.2.2 - Wirtschaft Nach der napoleon. Ära überwand G. die Wirtschaftsflaute und erreichte wieder einen solchen Wohlstand, dass man die der 1841er Revolution vorangehenden Jahre gerne als die "27 Jahre des Glücks" bezeichnete. Diese positive Einschätzung rührte ohne Zweifel von einer Hebung des Lebensstandards her, die in erster Linie auf der wieder gewonnenen Stärke der Fabrique gründete. Das Urteil verschweigt hingegen die letzte Versorgungskrise G.s in den Jahren 1816 und 1817, als ein Teil der Bevölkerung in schwere Not geriet und die Regierung gezwungen war, Getreide sogar aus Russland einzuführen. Es unterschlägt auch das Schicksal der Indienneunternehmen, die zwischen 1825 und 1835 verschwanden. Und schliesslich vergisst es die Depression im Baugewerbe und in einigen Handwerkszweigen zu Beginn der 1830er Jahre. Ein Jahrzehnt später war selbst die Uhrenindustrie zweimal von einer Krise betroffen, und zwar zuerst um 1840, dann während der schweren Rezession, die 1846-49 den ganzen Kanton erfasste. James Fazy gelang es, letztere Krise zu meistern, indem er die Opfer der Wirtschaftsdepression für das staatl. Projekt des Abtragens der Befestigungen einsetzte. Er nutzte die durch den Abbruch angestrebte Öffnung, um den Rückstand G.s im Eisenbahnbau aufzuholen. So wurde die Stadt 1858 mit Lyon und Yverdon verbunden. Die Strecke G.Annemasse wurde 1888 eingeweiht, doch vermochte sich G. nicht harmonisch ins grosse europ. Eisenbahnnetz einzugliedern, da etwa das Projekt des Col de la Faucille scheiterte. Darüber hinaus förderte Fazy die Gründung von Kreditbanken. Vor dem Hintergrund einer allg. Konjunkturerholung führten all diese Massnahmen zu einem neuerl. Wachstum der lokalen Wirtschaft. Während rund zwanzig Jahren erlebte der Kanton einen Aufschwung, der sich in der glanzvollen Entwicklung der Fabrique und einer aussergewöhnl. Innovationsfreudigkeit der Industrie widerspiegelte. Nachdem der Aufwärtstrend in den 1870er Jahren von der schweren Rezession gebremst worden war, setzte er erst wieder an der Wende zum 20. Jh. ein. In der Uhrenindustrie fiel der Konjunktureinbruch der 1870er Jahre mit strukturellen Problemen zusammen. Da sie sich auf die Herstellung von Qualitätserzeugnissen ausgerichtet hatte, behauptete sie sich auf dem Gebiet der Massenproduktion nur schlecht, sodass angesichts der amerikan. Konkurrenz der langsame Niedergang nicht mehr aufzuhalten war. Die Indienneherstellung und die Fabrique wurden durch neue Wirtschaftszweige ersetzt. In der Restauration lebte der Tourismus auf. In der 2. Hälfte des 19. Jh. erlebte das Bankenwesen einen mächtigen Aufstieg. Es entstanden aber auch zahlreiche Fabriken, die etwa im Maschinen- und Präzisionsinstrumentensektor aus den Erfindungen einfallsreicher Köpfe wie Théodore Turrettini und Auguste De la Rive Profit schlugen; so die 1862 gegr. Société genevoise d' instruments de physique (ab 1879 Sécheron). Am Vorabend des 1. Weltkrieges kamen weitere Firmen hinzu, u.a. Firmenich und Givaudan, die von den Fortschritten in der Chemie (Parfums, Farbstoffe, Aromen) zeugten. Trotz dieser Dynamik verlor der 2. Sektor in G. an Bedeutung. Um 1910 arbeiteten fast 50% der erwerbstätigen Kantonsbevölkerung im 3. Sektor - nach stetem Rückzug aus der Landwirtschaft, was der klassischen sektoriellen Verschiebung in den grossen Städten entspricht. Erwerbsstruktura Jahr 1860 1. Sektor 3 878 2. Sektor 9,1% 20 613 48,1% 3. Sektorb 18 352 42,8% Total 42 843 URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 32/40 Jahr 1. Sektor 2. Sektor 3. Sektorb Total c 8 411 22,0% 17 457 45,7% 12 344 32,3% 38 212 1880c 7 927 17,3% 22 819 49,7% 15 205 33,1% 45 951 1888 7 312 14,0% 20 753 39,8% 24 063 46,2% 52 128 1900 7 198 9,9% 33 025 45,3% 32 608 44,8% 72 831 1910 6 230 7,6% 35 910 43,7% 39 944 48,7% 82 084 1920 6 014 6,3% 42 335 44,3% 47 217 49,4% 95 566 1930 5 444 5,8% 39 301 42,1% 48 504 52,0% 93 249 1941 5 661 6,2% 38 029 41,8% 47 397 52,0% 91 087 1950 4 588 4,4% 43 518 41,5% 56 656 54,1% 104 762 1960 3 966 2,9% 56 710 41,4% 76 314 55,7% 136 990 1970 2 707 1,6% 54 694 32,2% 112 577 66,2% 169 978 1980 2 398 1,4% 40 939 23,3% 132 159 75,3% 175 496 1 734 0,9% 32 561 16,5% 162 742 82,6% 197 037 2 218 1,1% 22 297 10,8% 182 013 88,1% 206 528 1870 1990 2000 d a bis 1960 ohne Teilzeitangestellte b Residualgrösse einschliesslich "unbekannt" c ortsanwesende Bevölkerung d Die Beschäftigtenzahlen der Volkszählung 2000 sind wegen der grossen Zahl "ohne Angabe" (40 917) nur begrenzt mit den vorhergehenden Daten vergleichbar. Quellen:HistStat; eidg. Volkszählungen Autorin/Autor: Irène Herrmann / AHB 5.2.3 - Gesellschaft Obschon der soziale Wandel in Genf mit demjenigen in den anderen Kantonen durchaus vergleichbar ist, darf nicht vergessen werden, dass es auch spezif. Genfer Entwicklungen gab. Zu Beginn des 19. Jh. veränderte die Aufnahme der Communes réunies das an sich schon kontrastreiche Bild G.s und machte es noch komplexer. In zugespitzter Weise liesse sich sagen, dass sich die Bevölkerung in mehrere Kategorien gliederte, die sich das kant. Gebiet teilten. An der Spitze der Gesellschaftspyramide befanden sich die Notabeln, die sich an den breiten Strassen rund um die Kathedrale und entlang der Rhone niedergelassen hatten. Als Nachkommen aristokrat. Familien oder als gut verheiratete Erben von Unternehmern, die in den napoleon. Abenteuern zu Reichtum gekommen waren, beherrschten sie bis in die 1840er Jahre die Schaltstellen des Staates. Mit den übrigen Mitbürgern hatten sie kaum Kontakt, ausser vielleicht mit den Bauern, welche die Güter ihrer Sommerlandsitze bewirtschafteten, und den Kaufleuten und Vertretern der freien Berufe, mit denen sie im Repräsentierenden Rat, später im Gr. Rat verkehrten, wo Letztere immer zahlreicher wurden. Dieser obere Mittelstand, der in der Unterstadt wohnte, übernahm 1846 die Macht und behielt sie bis zu Beginn des 20. Jh. Auch wenn zwei ihrer Führer, James Fazy und Louis Rilliet-de Constant, aus der Aristokratie stammten, so bestand ihre Wählerschaft v.a. aus Arbeitern der Fabrique aus dem Quartier Saint-Gervais. Auf den gegenüberliegenden Uferhängen wohnte eine heterogene Bevölkerung von Kleinhandwerkern, Ausländern und Prostituierten. Ein ähnl. Bild zeigte sich in den Vorstädten. Noch weiter vom Stadtgebiet entfernt lebten die Bauern. In den ehem. Mandements waren sie recht begütert und reformiert, in den Communes réunies eher arm und katholisch. Trotz der sozialen, konfessionellen und hist. Unterschiede wies die Gesellschaft als Ganzes eine innere URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 33/40 Bindung auf. Gleich welcher Herkunft fanden die Genfer in einem äusserst starken Bewusstsein ihrer Würde als Menschen zusammen. Zu Beginn der Restauration manfestierte sich dieser - noch von keiner polit. Gruppe für sich vereinnahmte - Stolz nur in einigen unbedeutenden Unruhen. Geschickt instrumentalisiert von den Radikalen, ermöglichte er die Revolutionen von 1841 und 1846. Schliesslich wandelte er sich, angereichert mit franz. Fourierismus und Idealen der dt. Sozialdemokratie sowie verstärkt durch den Zustrom von Arbeitern, die von der Öffnung der Stadt angezogen worden waren, zu einer sozialkämpfer. Haltung. In diesem für neue Ideen und für die 1864 gegr. Internat. Arbeiter-Assoziation aufgeschlossenen Klima brach 1868 ein Generalstreik im Baugewerbe aus, dem bald viele weitere folgten. Die Kampfbereitschaft fand 1902 ihren Höhepunkt, als im ganzen Kanton - zum ersten Mal in der Schweiz - die Arbeit niedergelegt wurde. Im Prinzip jedoch suchte die Regierung jeweils nach einvernehml. Lösungen. Sie bevorzugte Verhandlungen und knüpfte Wahlallianzen, was Fritz Thiébaud 1897 ermöglichte, erster sozialdemokrat. Staatsrat der Schweiz zu werden. Überdies passten die Behörden die Gesetzgebung an, indem sie ab 1882 Arbeitsgerichte schufen und vor dem übrigen Europa den Gesamtarbeitsverträgen Gesetzeskraft verliehen. In Bezug auf die sozialen Ansprüche und Massnahmen war der Kanton seiner Zeit klar voraus. Mit diesem Vorsprung gingen ein beachtl. Stand des Schulwesens und vielfältige konfessionelle Spannungen einher. Autorin/Autor: Irène Herrmann / AHB 5.2.4 - Schule und religiöses Leben Im 19. Jh. begann der allmähl. Zerfall des konfessionell-kulturellen und somit identitätsstiftenden Fundaments von G.: des Protestantismus. Wurden die Pastoren von der 1814er Verfassung noch privilegiert, verloren sie um 1835 einen Teil ihrer Vorrechte im Schulwesen und behielten nur noch ihre Befugnisse auf dem Gebiet der Theologie und Seelsorge. 1847 wurde die Wahl des Pfarrers den Pfarrgemeinden überlassen, die auch die Mitglieder des für die Kirchenverwaltung zuständigen Konsistoriums bestimmten. Einer der Gründe für den Bedeutungsverlust lag im Aufkommen der Erweckungsbewegungen. Der sog. Réveil führte zu Beginn des 19. Jh. zu einer Spaltung innerhalb der ref. Kirche. Nach der Restauration fand diese von der Romantik durchdrungene Bewegung, die für einen weniger rationalistischen, dafür mehr verinnerlichten Glauben eintrat, ihre Anhänger zuerst in den Unterschichten, bevor sie auch zahlreiche Notabeln gewann. Die fehlende Einheit der Lehre innerhalb der ref. Institutionen erklärt, weshalb diese einer ernsthafteren "Bedrohung", nämlich dem Katholizismus, so schlecht standhielten. Die Wiedereinführung des Katholizismus in G., die unter der napoleon. Herrschaft erfolgt war, wurde de jure durch den Eintritt der Republik G. in die Eidgenossenschaft, de facto durch die anschliessende Eingliederung der Communes réunies in den neuen Kanton bestätigt. In Regierungskreisen löste der Vorgang eine immense Furcht aus. Sie fand ihren Niederschlag in der minimalen territorialen Vergrösserung des Kantons, in der 1819 erfolgten Einverleibung der neu erworbenen Pfarrgemeinden in eine schweiz. Diözese, jener von Lausanne (1821 Diözese von Lausanne und G.), sowie in der Ausarbeitung von gesetzl. Regelungen, die darauf abzielten, die polit. Rechte der Katholiken einzuschränken und Mischehen zu fördern. Die Persönlichkeit des kath. Stadtpfarrers, Jean-François Vuarin, der heftig gegen die Regierung opponierte, verstärkte die Ängste. Sein Tod 1843 und die Bemühungen des Agnostikers James Fazy um die kath. Wählerschaft trugen in den 1840er Jahren zur Beruhigung des religiösen Klimas bei und 1847 wurden die beiden Konfessionen rechtlich gleichgestellt. Die jüd. Gemeinschaft durfte ab 1843 einen "privaten Kultus" feiern, 1852 eine israelit. Gemeinde gründen und 1859 eine Synagoge errichten. Nachdem die Reformierten in die Minderheit geraten waren (1860: 40'069 ref. Einwohner, 42'099 kath.), brach der religiöse Streit 1864 wieder auf mit der Ankunft von Gaspard Mermillod, eines weiteren kath. Pfarrers von aussergewöhnl. Zuschnitt. Er verantwortete mit seinem Bestreben, die alte Diözese von G. wiederherzustellen, den Ausbruch des Kulturkampfs in G. mit. Ab 1870 erliessen die von Antoine Carteret geführten Radikalen versch. Gesetze mit dem Ziel, die röm.-kath. Kirche durch einen unter der Aufsicht des Staates stehenden Kultus zu ersetzen. Zu diesem Zweck gründeten sie 1873 die Eglise catholique nationale (Christkatholische Kirche). Auf Bundesebene führte die Auseinandersetzung schliesslich zur Ausweisung von URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 34/40 Mermillod und zum Abbruch der diplomat. Beziehungen mit dem Hl. Stuhl, auf lokaler Ebene rief sie bei den romtreuen Katholiken heftigen Widerstand hervor. Allerdings bewirkte Letzterer nur die Beschneidung des Einflusses der Katholiken, denn 1907 kam es in G. zur Trennung von Kirche und Staat. Wie der Abschluss des Konflikts zeigt, standen sich im Kampf, der G. im 19. Jh. spaltete, weniger die Katholiken und Protestanten als vielmehr die Religion und der Laizismus einander gegenüber. Dies lässt sich auch an der Entwicklung des Bildungswesens ablesen. Die recht leistungsfähige Schule - sie brachte in der Stadt den Analphabetismus zum Verschwinden und reduzierte ihn in den Communes réunies beträchtlich - bewegte sich ab den 1830er Jahren in Richtung Verstaatlichung und Laizisierung. Auch die höheren Schulen wandelten sich dank des Renommees von Gelehrten wie Augustin-Pyramus de Candolle, Auguste De la Rive oder Antoine-Elisée Cherbuliez. Die Revolution der Radikalen beschleunigte die konfessionelle Neutralisierung. Bezeichnenderweise wurde 1872, mitten im Kulturkampf, das Obligatorium für den Primarschulunterricht (ab dem 6. bis zum 13. Lebensjahr) erlassen und die Akademie in die Univ. Genf umgewandelt, die zusätzlich zur theol., jurist. sowie geistes- und naturwissenschaftl. Fakultät eine medizinische erhielt. Die Schule steht nicht nur für die Laizisierung der Gesellschaft, sondern auch für deren "Nationalisierung". Vom Einfluss der Pfarrer befreit, vermittelte der Unterricht immer mehr Wissen über die Eidgenossenschaft. Aber auch die Kunst beteiligte sich an der "Helvetisierung", da die Schweiz der Alpen und alten Helden zu einem beliebten Thema in der Malerei wurde (Jean-Léonard Lugardon, Alexandre Calame, François Diday). Der eidg. Patriotismus durchdrang auch die zahlreichen Genfer Vereine, deren Zahl sich während des ganzen 19. Jh. laufend vervielfachte, und prägte die Landesausstellung von 1896 in G., an der lokalschweiz. Architekturstile im sog. Village suisse eindrücklich präsentiert wurden. V.a. aber die Feste stärkten das Nationalgefühl, so die Feierlichkeiten anlässlich der Ankunft der Solothurner und Freiburger Kontingente im Port Noir im Juni 1814 oder, stärker noch, diejenigen zum hundertjährigen Jubiläum des Genfer Beitritts zur Eidgenossenschaft am Vorabend des 1. Weltkrieges. Letztere zelebrierte den Beitritt als ein Ereignis, das sich nahtlos - wenn nicht gar zwingend - an die eigene Geschichte anschloss. Autorin/Autor: Irène Herrmann / AHB 5.3 - Das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben im 20. Jahrhundert 5.3.1 - Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung Die Wohnbevölkerung des Kantons wuchs unaufhörlich. Von 132'609 Einwohnern im Jahr 1900 stieg sie auf 202'918 im Jahr 1950 und umfasste 2000 413'673 Personen. Der Ausländeranteil in G. bewegte sich schon am Vorabend des 1. Weltkrieges mit rund 40% auf dem gleichen Niveau wie am Ende des 20. Jh. Im Grossen und Ganzen bestand die Genfer Bevölkerung vor 1914 aus einem Drittel Genfer, einem Drittel Schweizer und einem guten Drittel Ausländer, die mehrheitlich aus den grenznahen Regionen wie dem Chablais und dem Piemont stammten. Die Zwischenkriegszeit zeichnete sich durch einen Zustrom von Schweizern aus den übrigen Kantonen aus, während sich die Zahl der ausländ. Bevölkerung halbierte und während des 2. Weltkrieges den tiefsten Stand (1941: 27'272 Ausländer auf 174'855 Einwohner, d.h. 15,5%) erreichte. Nach dem 2. Weltkrieg löste der Wirtschaftsboom die Einwanderung zahlreicher Arbeiter aus Ländern wie Italien, Spanien, Portugal und Jugoslawien aus. Die Entwicklung G.s zum internat. Zentrum veranlasste ebenfalls viele Leute aus der ganzen Welt, im Kanton ihr Quartier aufzuschlagen. Im letzten Viertel des 20. Jh. betrug ihre Zahl mehr als 20'000 Personen, wenn man sämtl. Kategorien (Diplomaten und ihr Hauspersonal sowie Angestellte internat. und multinationaler Organisationen) berücksichtigt. Ab den 1950er Jahren nahm G. Flüchtlinge auf, von denen sich einige dauerhaft niederliessen. In den 1980er und 90er Jahren kamen Asylsuchende hinzu, die vor Krieg oder materieller Not aus ihrem Herkunftsland geflohen waren. Auf Grund der Gesetzgebung des Bundes konnten aber nur wenige bleiben - selbst dann nicht, wenn sie gut integriert waren. Schliesslich beherbergt G. eine unbestimmte Zahl von Sans-Papiers, die definitionsgemäss nicht in den Statistiken auftauchen. Die Migrationsbewegungen liessen mehr und mehr eine mosaikartig zusammengesetzte Genfer Bevölkerung URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 35/40 entstehen, deren multiethn. Charakter heute das kulturelle Leben stark bestimmt und das soziale Gepräge der Stadt und der benachbarten Gem. beträchtlich bereichert. Sie verursachen aber angesichts des begrenzten Raums und des Widerstands gewisser Kreise gegen das verdichtete Bauen auch häufig wiederkehrende Spannungen auf dem Wohnungsmarkt. Autorin/Autor: Charles Heimberg / AHB 5.3.2 - Wirtschaft Auch wenn G. sich v.a. als Stadtkanton präsentiert, dürfen seine ländl. Gebiete und die Agrarproduktion nicht vernachlässigt werden. Die Genfer Landschaft spezialisierte sich auf Reb-, Getreide- und Gemüsebau. Der Anteil des Agrarsektors an der gesamten Wirtschaft ging jedoch kontinuierlich zurück und ist heute verschwindend klein geworden, nachdem er noch zu Beginn des 20. Jh. bei ungefähr 10% gelegen hatte. Bewegte sich in G. noch vor 100 Jahren der Prozentsatz der im 2. Sektor Beschäftigten über dem schweiz. Durchschnitt, so steht der Kanton heute an letzter Stelle und weist als einziger weniger als 20% aus. Dieser postindustrielle Zustand mit dem Gros der verbleibenden Produktionsstätten in der Maschinenindustrie (Charmilles Technologies), der Uhrenbranche (Patek Philippe) und der Chemie rührt sicherlich von den Auswirkungen der jüngsten Rezessionen her, erinnert aber auch daran, dass seit dem 18. Jh. der Hauptanteil der wirtschaftl. Aktivitäten in G. auf den 3. Sektor entfällt. Dessen Entwicklung gründete neben den öffentl. Diensten und internat. Organisationen auf dem Handel, den Banken (darunter zahlreichen Privatbanken wie Darier, Hentsch, Lombard, Lullin, Odier, Pictet), den Versicherungen sowie auf der Immobilienbranche. In den letzten Jahrzehnten des 20. Jh. akzentuierte sich die Konzentration auf den 3. Sektor. Im Zug der allg. Wirtschaftsentwicklung wurde in G. eine beachtl. Zahl von franz. Grenzgängern eingestellt. 1999 waren es 27'500 Personen, Ende 2004 mehr als 43'000 (nach dem Inkrafttreten des Abkommens über den freien Personenverkehr im Rahmen der bilateralen Verträge I mit der Europ. Union). 2002 belief sich das Pro-KopfEinkommen des Kantons auf 52'074 Fr. gegenüber dem Landesdurchschnitt von 48'604 Fr. Autorin/Autor: Charles Heimberg / AHB 5.3.3 - Verkehr 1920 wurde in Cointrin ein Flughafen gebaut, der interkontinentale Flüge anbot und für die Entwicklung des internat. G. eine wesentl. Rolle spielte. Im Verlauf des 2. Weltkrieges, als die ersten Industriezonen entstanden, wurden der Güterbahnhof La Praille (Gem. Carouge) und seine Verbindung zum Bahnhof Cornavin erstellt. 1987 wurde der Streckenabschnitt Cornavin-Cointrin eröffnet. Hingegen gibt es bis heute keinen Anschluss an das regionale Eisenbahnnetz in Savoyen, da das Verbindungsstück zwischen La Praille und dem Bahnhof Les Eaux-Vives nach wie vor fehlt. 1990-2000 stritten sich die Anhänger der Eisenbahn, die für die Strecke Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse (Ceva) warben, mit den Befürwortern einer Leichtmetro, die sich allerdings nicht durchsetzen konnten. Die Verbindung zwischen G. und Lausanne, die 1964 im Hinblick auf die Landesausstellung in Lausanne realisiert worden war, bildete den ersten Abschnitt des Autobahnnetzes. 1965 kompensierte die Strasse mit der Einweihung des Mont-Blanc-Tunnels - 1976 vervollständigt durch die sog. Autoroute Blanche -, was die Eisenbahn nicht geschafft hatte: eine Verbindung durch die Alpen mit Anschluss an G. Im Verlauf der 1980er Jahre erlaubte der Bau einer Umfahrungsautobahn in der Genfer Peripherie, mehrere europ. Autobahnstrecken miteinander zu verbinden und gleichzeitig den Verkehrsdruck auf die Genfer Innenstadt zu mildern. Ein Projekt zur Überquerung des Hafenbeckens (Brücke oder Tunnel) scheiterte 1996 vor dem Volk, womit eine lange Reihe von Volksentscheiden zugunsten des Automobils ein Ende nahm. Die Wahl des Umweltschützers Robert Cramer in den Staatsrat 1997 sowie der Druck von Seiten der Alternative de gauche (SP, Grüne und Alliance de gauche) signalisieren eine Wende hin zum öffentl. Verkehr. Autorin/Autor: Charles Heimberg / AHB URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 36/40 5.3.4 - Erziehung und Bildung 1911 wurde die obligator. Schulpflicht verlängert, die nun die Zeitspanne vom 6. bis zum 14. Altersjahr umfasste und ab 1933 schliesslich bis zum 15. Altersjahr dauerte. Aber schon 1927 stand v.a. die Frage der Sekundarstufe und der Selektionsmodalitäten im Zentrum (Projekt des Sozialdemokraten André Oltramare). Das Problem des gleichzeitigen Nebeneinanders von kostenlosem letzten Primarschuljahr und kostenpflichtigem ersten Jahr am Collège musste gelöst werden, etwa mit der Schaffung gemeinsamer Orientierungsklassen. Diese Idee, die unmittelbar nach dem Krieg wieder auf die Traktandenliste kam, wurde 1962 unter der Leitung des Sozialdemokraten André Chavanne mit der Einführung einer dreijährigen Orientierungsstufe umgesetzt (Schüler zwischen dem 12. und 15. Altersjahr, in Sektionen gegliedert). Das Projekt von 1927 wollte allen fähigen Schülern die Chance geben, einer schmalen Elite anzugehören. Hingegen antwortete die Realisierung von 1962 auf die Bedürfnisse der wirtschaftl. Entwicklung, indem sie diese Elite und die soziale Basis, aus der sie rekrutiert werden sollte, erweiterte. Ab den 1960er Jahren führten die Demokratisierung der Bildung und die Förderung der sozial Schwächsten durch automat. Unterstützungsbeiträge zu einer beträchtl. Entwicklung von Schule und Ausbildung, von der nun auch die Mädchen profitierten. De facto ergab sich daraus eine allg. Verlängerung der Ausbildungszeit, ohne dass sich jedoch die soziale Hierarchie wesentlich verändert hätte. Nach der obligator. Schulzeit (16. Lebensjahr) fächert sich das Schulsystem in drei Ausbildungsgänge auf: das Collège (in der übrigen Schweiz meist Gymnasium genannt), die Schulen mit Diplomabschluss sowie die Berufsschule. Dieses System zog die Schaffung neuer Strukturen wie etwa die der allgemein bildenden Schulen nach sich. 1990 wurde das Recht auf Bildung endlich mit dem Grundsatz vervollständigt, alle Kinder unabhängig vom gesetzl. Status ihrer Eltern (z.B. Kinder von Sans-Papiers) an die öffentl. Schulen zuzulassen. Die Genfer Maturitätsquote (1998: 37,6% eines Jahrgangs, d.h. mehr als doppelt so viel wie der Landesdurchschnitt) und die Zahl der Studienanfänger fallen im Kanton seit Jahrzehnten höher als in der übrigen Schweiz aus. 1977 wurden die allg. Ziele des Genfer Unterrichtswesens, die 1940 nach patriot. Kriterien festgelegt worden waren, unter dem Schlagwort der Erziehung zu Gemeinsinn und Engagement neu formuliert. Die Chancenungleichheit des Schulerfolgs sollte endlich überwunden werden. An der Universität G. entstanden im 20. Jh. zwei neue Fakultäten: 1915 diejenige der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und 1975 jene der Psychologie und Erziehungswissenschaften. Bereits 1912 hatte Edouard Claparède das Institut Jean-Jacques Rousseau gegründet. Ihm war 1927 das Institut universitaire de hautes études internationales gefolgt. In der 2. Hälfte des Jahrhunderts nahm die Zahl der Studierenden beträchtlich zu und überstieg schliesslich die Marke von 10'000 Immatrikulierten, was unweigerlich betriebl. und finanzielle Probleme nach sich zog. Das letzte Jahrzehnt des 20. Jh. war dann von Budgetkürzungen und Restrukturierungen gekennzeichnet. Dies machte eine engere Zusammenarbeit zwischen den Univ. G. und Lausanne nötig. Autorin/Autor: Charles Heimberg / AHB 5.3.5 - Gesundheit und Sozialpolitik Nachdem 1925 das Gesundheitsdepartement als letztes Departement errichtet worden war, erfuhr dieses in der 2. Hälfte des 20. Jh. eine rasante Entwicklung. Neben dem fortlaufenden Ausbau des Kantonsspitals wurden universitäre Institutionen auf den Gebieten der Psychiatrie (1900 Klinik Bel-Air, 1929 psychiatr. Poliklinik, 1961 psycho-soziales Zentrum, 1982 psychiatr. Hochschulinstitutionen) und der Geriatrie (u.a. 1972 Spital, 1979 Pflegezentrum) gegründet. Die hohen Gesundheitskosten G.s gehen z.T. auf den universitären Charakter seiner Institutionen, z.T. auf den relativen Reichtum des Kantons und die Nachfrage der Bevölkerung zurück (städt. Ballungszentrum, allg. Alterung, gesundheitl. Störungen als Folge der Migration). So gehörte z.B. die Selbstmordrate in G. immer zu den höchsten der Schweiz, auch wenn sie längerfristig leicht gesunken ist. Anders ausgedrückt: Wenn die kant. Gesundheitskosten auch in einer gemessen am Landesmittel bedeutend höheren Angebotsdichte gründen, so entsprechen sie doch weitgehend der tatsächl. Nachfrage. URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 37/40 Am Ende des 20. Jh. wuchs aus der Notwendigkeit, die Kosten besser in den Griff zu bekommen, die Einsicht in die Bedeutung der Prävention und der Pflege zu Hause. Hingegen lehnte das Stimmvolk aus Furcht vor einem verminderten Zugang zur medizin. Versorgung sowohl Privatisierungsprojekte als auch Pläne zur interkant. Zusammenarbeit ab. Autorin/Autor: Charles Heimberg / AHB 5.3.6 - Gesellschaft und Kultur Die Zwischenkriegszeit wurde von der starken Präsenz der Arbeiterschaft und beträchtl. Spannungen geprägt. Die 1950er Jahre dagegen zeichneten sich durch die Zunahme der Freizeitaktivitäten und das massenhafte Aufkommen des Automobils aus. Im Gefolge des Mai 1968 traten parallel zum Ausbau der offiziellen Kulturinstitutionen, aber in Opposition zum vorherrschenden Wertesystem alternative Lebensformen auf (Jugendbewegung, Hausbesetzungen, Verteidigung eines lebensnahen Stadtzentrums, autonomes Kulturzentrum in einer ehem. Goldverarbeitungsfabrik), die sich einer Urbanisierung ausschliesslich nach Kriterien des Wirtschaftswachstums widersetzten. Die Multikulturalität G.s festigte sich auch durch Vereinsnetze und Volksfeste. Andererseits behauptete sich die traditionelle Geselligkeit z.B. im Rahmen der Escalade-Feier. Zu Beginn des 20. Jh. verfügte G. über mehrere Meinungsblätter. Die Populärsten waren die La Suisse und die Tribune de Genève. Innerhalb der Linken wurde "Le peuple de Genève" in den 1920er Jahren durch die Zeitung Le Travail ersetzt, die im 2. Weltkrieg verboten wurde. Die Arbeiterpartei gründete zusätzlich die Voix ouvrière, musste sich aber 1980 dazu entschliessen, sie in eine Wochenzeitung umzuwandeln ("VO Réalités", später "Gauchebdo"). Zwei Tageszeitungen verschwanden: 1994 die "La Suisse" und 1998 das Journal de Genève. Letzteres hatte schon früher mit der Gazette de Lausanne fusioniert und war dann zusammen mit Le Nouveau Quotidien von Le Temps, der neuen, vom Unternehmen Edipresse in G. herausgegebenen Tageszeitung, geschluckt worden. Die Abschaffung der staatl. Unterstützung für die Kirchen und die Laizisierung der Genfer Gesellschaft provozierten keinen Widerspruch. Weiterhin charakterisiert die religiöse Vielfalt der Bevölkerung das Leben in G., das den Sitz des Ökumenischen Rats der Kirchen beherbergt. Die Katholiken, die sich 1860-1910 in der Mehrheit, in der Zwischenkriegszeit und bis in die 1950er Jahre aber in der Minderheit befanden, sind von neuem zahlreicher als die Reformierten. 2000 erklärten sich 22,6% der Genfer als konfessionslos. In der Genfer Gesellschaft geht die vorherrschende bürgerl. Kultur mit einem bunten Geflecht an Vereinen sowie einer lebendigen Alternativszene einher. Ihre multikulturelle Realität lässt das Schwanken zwischen der Öffnung zur Welt und dem Rückzug auf den nationalen Raum wieder aufleben. Autorin/Autor: Charles Heimberg / AHB Quellen und Literatur Archive – AEG, BPUG Quellen – Bibliothèque britannique, 1796-1815 – SSRQ GE, 4 Bde., 1927-35 – J.-C.L. Simonde de Sismondi Statistique du Département du Léman, hg. von H.O. Pappe, 1971 – Registres du Consistoire de Genève au temps de Calvin, hg. von R.M. Kingdon, 1996– Registres du Conseil de Genève à l'époque de Calvin, 2 Bde., 2004 Literatur – Historiografie – Abgesehen vom "Fasciculus temporis", einer schmalen, wohl im 14. Jh. im Priorat Saint-Victor verfassten URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 38/40 Chronik, tendierte die Genfer Historiografie mit Jean Bagnyon ("Traité des pouvoirs des seigneurs et des libertés de leurs sujets" 1487) vom späten 15. Jh. an dazu, die Freiheiten der Stadt gegen die Ansprüche der Hzg. von Savoyen zu verteidigen. Dieser Konflikt, der sich in Polemik und Rechtsansprüchen ausdrückte, lässt sich bis zum Vertrag von Turin von 1754 in den Arbeiten der offiziellen Chronisten oder Historiker verfolgen, so etwa bei François Bonivard, dem ehem. Prior von Saint-Victor, der mit zögerl. Zustimmung des Rates die "Chroniques de Genève" (ab 1542, zwei Versionen) verfasste, aber auch bei Michel Roset, einem der tonangebenden Männer der Genfer Politik im 16. Jh., der in seinem 1562 dem Rat vorgelegten Werk "Chroniques de Genève" Calvins Reformation beweihräucherte. Die Polemik wurde nach der Escalade von 1602 fortgesetzt, als Claude-Louis de Buttet im Pamphlet "Le Cavalier de Savoie" G.s Zugehörigkeit zu Savoyen verfocht. Jacques Lect und Jean Sarasin verfassten darauf die quellengestützte Replik "Le Citadin de Genève ou Response au Cavalier de Savoie" (1606), de Buttet wiederum entgegnete mit der Schrift "Le fléau de l'aristocratie genevoise". Im 17. Jh. schrieb der Lyoner Arzt Jacob Spon eine "Histoire de Genève", die 1680 in Lyon erschien. Da er für die Stadt G. eintrat, irritierte das Werk den Hzg. von Savoyen und beunruhigte die Genfer Behörden. Dennoch veröffentlichten diese 1730 eine Neuausgabe mit beigefügten Erklärungen und sog. Beweisen; so wollten sie vermeiden, dass andere Autoren unpassende Auffassungen vertraten. 1713 präsentierte Jean-Antoine Gautier dem Rat seine "Histoire de Genève" in elf Bänden; da dieses Werk nur für die Behörden bestimmt war - Geschichte war damals kein Allgemeingut -, wurde es im Archiv eingeschlossen und erst 1896-1911 veröffentlicht. Die Polemik ging im 18. Jh. weiter, nun aber zwischen Verfechtern gegensätzl. Regierungsformen: Der Natif Jean-Pierre Bérenger veröffentlichte 1772-73 eine "Histoire de Genève depuis son origine jusqu'à nos jours", welche die Demokratie in hohen Tönen lobte. Das Werk wurde vom Scharfrichter zerrissen und verbrannt. Als Antwort darauf veröffentlichte Jean Picot 1811 seine "Histoire de Genève depuis les temps anciens jusqu'à nos jours". – Die von Jean-Antoine Gautier begonnene wissenschaftl. Auswertung archivierter Dokumente fand im 19. Jh. mit der Öffnung der Archive, den Arbeiten der Galiffe, Edouard Mallets und seiner Freunde, mit der Gründung der damals politisch konservativen Société d'histoire et d'archéologie de Genève 1838 und dem radikaldemokratisch inspirierten Institut national genevois 1853 ihre Fortsetzung. Gleichzeitig interessierten sich Wissenschaftler wie Jean-Daniel Blavignac, Louis Blondel oder Charles Bonnet für die Archäologie und entwickelten neue Forschungsmethoden. Die durch die Schaffung eines Lehrstuhls 1902 und die Eröffnung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (SES) 1914-15 stimulierte Schule der Wirtschaftsgeschichte glänzt mit Persönlichkeiten wie Frédéric Borel ("Les foires de Genève" 1892), Antony Babel und seinen Nachfolgern ("Histoire économique de Genève" 1963), insbesondere Anne-Marie Piuz und Jean-François Bergier. In der 2. Hälfte des 20. Jh. wurden fünf Geschichtsdarstellungen von G. veröffentlicht, darunter die Bände der "Encyclopédie de Genève", die in schweiz. und ausländ. Reihen erschienen. Allgemeines – Histoire de Genève, 2 Bde., 1951-56 – Histoire de Genève, hg. von P. Guichonnet, 1974 (31986) – L. Binz, Brève histoire de Genève, 1981 (32000) – Encycl.GE – Histoire de la Savoie, hg. von J.-P. Leguay, 4 Bde., 1983-86 – Histoire du Pays de Gex, 2 Bde., 1986-89 – Des Archives à la mémoire, hg. von B. Roth-Lochner et al., 1995 – A. Dufour, Histoire de Genève, 1997 – A.V. Hartmann, Reflexive Politik im sozialen Raum. Polit. Eliten in G. zwischen 1760 und 1841, 2003 Von der Ur- und Frühgeschichte bis ins Frühmittelalter – D. Paunier, La céramique gallo-romaine de Genève, 1981 – B. Privati, La nécropole de Sézegnin (IVe-VIIIe siècle), 1983 – A. Gallay, «Les chasseurs de rennes pouvaient-ils contempler le glacier du Rhône?», in Le grand livre URL: http://www.hls-dhs-dss.chD7398.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 39/40 du Salève, 1988, 24-47 – G. Kaenel, Recherches sur la période de La Tène en Suisse occidentale, 1990 – W. Drack, R. Fellmann, Die Römer in der Schweiz, 1988 – C. Bonnet, «Les églises rurales de la région de Genève», in L'environnement des églises et la topographie religieuse des campagnes médiévales, 1994, 22-26 – P. Corboud, Les sites préhistoriques littoraux du Léman, 1996 – J. Favrod, Histoire politique du royaume burgonde (443-534), 1997 – M. David-Elbiali, La Suisse occidentale au IIe millénaire avant J.-C., 2000 Mittelalter und Ancien Régime: Politik – L. Binz, «Le diocèse de Genève des origines à la Réforme (IVe siècle-1536)», in HS I/3, 19-239 – L. Mottu-Weber, «Le statut des étrangers et de leurs descendants à Genève (XVIe-XVIIIe siècles)», in Les immigrants et la ville, hg. von D. Menjot, J.-L. Pinol, 1996 – G. Favet, Les syndics de Genève au XVIIIe siècle, 1998 – L. Mottu-Weber, «Genève et ses réfugiés», in Migrations vers les villes, hg. von J.-J. Gilomen et al., 2000, 157-170 – M. de La Corbière et al., Terres et châteaux des évêques de Genève, 2001 Mittelalter und Ancien Régime: Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur – A.-L. Poncet, Châtelains et sujets dans la campagne genevoise: 1536-1792, 1973 – L. Mottu-Weber, «Les femmes dans la vie économique de Genève, XVIe-XVIIe siècles», in BHG 16, 1979, 381-401 – B. Lescaze, Genève, sa vie et ses monnaies aux siècles passés, 1981 – A.-M. Piuz, A Genève et autour de Genève aux XVIIe et XVIIIe siècles, 1985 – L. 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