Entgrenzung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes

Werbung
Newsletter der IG BCE Zielgruppe:
„Interessensvertretung für außertarifliche Mitarbeiter“
November 2016
„Entgrenzung der Arbeitszeit
und des Arbeitsortes“
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Willkür und Ausnutzen der Mitarbeiter vermie-
Im Oktober hat die Zielgruppe der IG BCE wieder eingeladen, um ein zentrales Thema für
viele Beschäftigte in den Fokus zu rücken.
Überbegriff Entgrenzung diskutiert. Aber
wie sollen sich Mitarbeiter verhalten?
zeit ist das Arbeitszeitgesetz, auch für alle ATMitarbeiter der äußerste Rahmen. Hiernach
darf jeder Arbeitnehmer bis zu 8 Stunden an je-
„Wann und wie lange arbeite ich oder wo
liegt mein Arbeitsort?“, wurde unter dem
den werden. Bei der täglichen Höchstarbeits-
„Vertrauensarbeitszeit setzt voraus,
dass die Führungskraft auch Vertrauen in ihre Mitarbeiter hat!“
Die Assessorin der IG BCE Frau Berg-
dem Werktag arbeiten. Eine Ausdehnung auf
mann-Hendrix hat in der Veranstaltung „AT am
10 Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von 24
Mittag“ einen rechtlichen Überblick gegeben.
Wochen wieder auf 8 Stunden im Durchschnitt
Sie machte deutlich, dass unter Arbeitszeit die
ausgeglichen wird, aber die Arbeitszeit ist nicht
Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit,
beliebig veränderbar nach den Anforderungen
ohne Pause zu verstehen ist. Der Beschäfti-
irgendwelcher Projekte oder Themen. Es
gungsort jedes Mitarbeiters
wurde klar gemacht, dass
ergibt sich in der Regel aus
jeder Mitarbeiter eine ei-
dem Arbeitsvertrag, meist ist
gene Verantwortung für die
dies der Betriebssitz des Un-
Einhaltung der Arbeitszeit
ternehmens. Aber AT-Mitar-
trägt. Es handelt sich beim
beiter arbeiten aufgaben- und
Arbeitszeitgesetz ganz klar
nicht
arbeitszeitorientiert!
um ein Schutzgesetz, das
Also passen Gesetz und Reali-
die Mitarbeiter schützen
tät da zusammen? Wichtig bei
soll und nicht, um eine nach
jedweder Betrachtung ist die
betrieblichen Bedürfnissen
Einhaltung
dehnbare Empfehlung. Vom
der
rechtlichen
Vorgaben, denn nur so können
Toshiba Laptop-Garry Knight - flickr.de
Zielgruppe der IG BCE Bezirk Ludwigshafen, Rheincenter 10+12, Ludwigshafen, Verantwortlich: Roland Strasser
Newsletter der IG BCE Zielgruppe:
„Interessensvertretung für außertarifliche Mitarbeiter“
AT-Mitarbeiter kann der Arbeitgeber zwar mehr Engagement erwarten als von einem Tarifmitarbeiter,
auch wenn es um mehr Arbeitszeit geht. Dennoch darf die betriebsübliche Arbeitszeit, die in der chemischen Industrie bei 37,5 Stunden liegt, nicht das ganze Jahr über beliebig weit überschritten werden.
Hier gibt es Grenzen! Um die betriebliche Realität mit einfließen zulassen, hat Betriebsratsmitglied
Ulrich Agterhoff aufgezeigt, welche Regelungen es in der BASF SE gibt. Die zentrale Regelung zur Thematik ist die Betriebsvereinbarung 67. Was kann das Unternehmen vom Mitarbeiter erwarten und was
muss der Mitarbeiter im Blick haben? Ehrlichkeit in der Arbeitszeiterfassung führt zu mehr Transparenz
bei den Arbeitszeiten der AT-Mitarbeiter. Wenn hier nicht alles erfasst wird, dann hat der Betriebsrat
auch kaum Möglichkeit zu argumentieren. Die zu erfassende Arbeitszeit ist unabhängig vom Ort wo sie erbracht
wurde. Hier muss der einzelne Mitarbeiter selbst die Verantwortung übernehmen. In diesem Zusammenhang kam
sehr schnell die Frage auf: Was muss ich als AT-Mitarbeiter
eintragen, wenn ich nicht anwesend bin? Ulrich Agterhoff
bestätigt, dass „AT-Abwesend“ eingetragen werden kann.
„Jeder AT-Mitarbeiter muss eigenverantwortlich auf seine Arbeitszeit achten und diese genau
dokumentieren, denn nur so werden Arbeitsverdichtungen oder
Überlastungen deutlich! “
Alles was nicht Urlaub oder Krankheit ist und nicht ursächlich im Zusammenhang mit der Erfüllung von
Kerntätigkeiten und Zielen steht, kann „AT Abwesend“ sein. Zum Beispiel die Nutzung der Altersfreizeiten ab dem 57. Lebensjahr oder der Abbau von Überstunden. Dem voraus geht selbstverständlich
die Abstimmung im Team bzw. dem Vorgesetzten.
Auch die Möglichkeit an einem anderen Ort zu arbeiten, wurde vorgestellt und diskutiert. Die Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten gibt nur einen Hinweis für die AT-Mitarbeiter auf die Betriebsvereinbarung 67. Darin ist das eigenverantwortliche Arbeiten des AT-Mitarbeiters bezüglich Zeit und Ort
geregelt und daraus ergibt sich, dass es kein generelles Nein zum mobilen Arbeiten für AT-Mitarbeiter
gibt. Natürlich muss es in den betrieblichen Ablauf passen und entbindet nicht von der Verpflichtung,
seinen Vorgesetzten zu informieren. Die Vorstellung, Mitarbeiter seien nur produktiv, wenn sie im
Büro anwesend sind, passt nicht mehr in die heutige Zeit. Vertrauensarbeitszeit heißt, seinem Mitarbeiter zu vertrauen, dass er die gestellten Themen, Aufgaben oder Projekte in der geforderten Qualität
und Zeit erarbeitet.
Zum weiteren Informationsaustausch und Diskussionsmöglichkeiten mit anderen AT-Mitarbeitern trifft sich die
IG BCE Zielgruppe jeden dritten Mittwoch im Monat um 17 Uhr im Betriebsratsgebäude Z10. Interessierte Kolleginnen und Kollegen sind herzlich eingeladen. E-Mail: [email protected]
Zielgruppe der IG BCE Bezirk Ludwigshafen, Rheincenter 10+12, Ludwigshafen, Verantwortlich: Roland Strasser
Herunterladen