Newsletter der IG BCE Zielgruppe: „Interessensvertretung für außertarifliche Mitarbeiter“ November 2016 „Entgrenzung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes“ Liebe Kolleginnen und Kollegen! Willkür und Ausnutzen der Mitarbeiter vermie- Im Oktober hat die Zielgruppe der IG BCE wieder eingeladen, um ein zentrales Thema für viele Beschäftigte in den Fokus zu rücken. Überbegriff Entgrenzung diskutiert. Aber wie sollen sich Mitarbeiter verhalten? zeit ist das Arbeitszeitgesetz, auch für alle ATMitarbeiter der äußerste Rahmen. Hiernach darf jeder Arbeitnehmer bis zu 8 Stunden an je- „Wann und wie lange arbeite ich oder wo liegt mein Arbeitsort?“, wurde unter dem den werden. Bei der täglichen Höchstarbeits- „Vertrauensarbeitszeit setzt voraus, dass die Führungskraft auch Vertrauen in ihre Mitarbeiter hat!“ Die Assessorin der IG BCE Frau Berg- dem Werktag arbeiten. Eine Ausdehnung auf mann-Hendrix hat in der Veranstaltung „AT am 10 Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von 24 Mittag“ einen rechtlichen Überblick gegeben. Wochen wieder auf 8 Stunden im Durchschnitt Sie machte deutlich, dass unter Arbeitszeit die ausgeglichen wird, aber die Arbeitszeit ist nicht Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit, beliebig veränderbar nach den Anforderungen ohne Pause zu verstehen ist. Der Beschäfti- irgendwelcher Projekte oder Themen. Es gungsort jedes Mitarbeiters wurde klar gemacht, dass ergibt sich in der Regel aus jeder Mitarbeiter eine ei- dem Arbeitsvertrag, meist ist gene Verantwortung für die dies der Betriebssitz des Un- Einhaltung der Arbeitszeit ternehmens. Aber AT-Mitar- trägt. Es handelt sich beim beiter arbeiten aufgaben- und Arbeitszeitgesetz ganz klar nicht arbeitszeitorientiert! um ein Schutzgesetz, das Also passen Gesetz und Reali- die Mitarbeiter schützen tät da zusammen? Wichtig bei soll und nicht, um eine nach jedweder Betrachtung ist die betrieblichen Bedürfnissen Einhaltung dehnbare Empfehlung. Vom der rechtlichen Vorgaben, denn nur so können Toshiba Laptop-Garry Knight - flickr.de Zielgruppe der IG BCE Bezirk Ludwigshafen, Rheincenter 10+12, Ludwigshafen, Verantwortlich: Roland Strasser Newsletter der IG BCE Zielgruppe: „Interessensvertretung für außertarifliche Mitarbeiter“ AT-Mitarbeiter kann der Arbeitgeber zwar mehr Engagement erwarten als von einem Tarifmitarbeiter, auch wenn es um mehr Arbeitszeit geht. Dennoch darf die betriebsübliche Arbeitszeit, die in der chemischen Industrie bei 37,5 Stunden liegt, nicht das ganze Jahr über beliebig weit überschritten werden. Hier gibt es Grenzen! Um die betriebliche Realität mit einfließen zulassen, hat Betriebsratsmitglied Ulrich Agterhoff aufgezeigt, welche Regelungen es in der BASF SE gibt. Die zentrale Regelung zur Thematik ist die Betriebsvereinbarung 67. Was kann das Unternehmen vom Mitarbeiter erwarten und was muss der Mitarbeiter im Blick haben? Ehrlichkeit in der Arbeitszeiterfassung führt zu mehr Transparenz bei den Arbeitszeiten der AT-Mitarbeiter. Wenn hier nicht alles erfasst wird, dann hat der Betriebsrat auch kaum Möglichkeit zu argumentieren. Die zu erfassende Arbeitszeit ist unabhängig vom Ort wo sie erbracht wurde. Hier muss der einzelne Mitarbeiter selbst die Verantwortung übernehmen. In diesem Zusammenhang kam sehr schnell die Frage auf: Was muss ich als AT-Mitarbeiter eintragen, wenn ich nicht anwesend bin? Ulrich Agterhoff bestätigt, dass „AT-Abwesend“ eingetragen werden kann. „Jeder AT-Mitarbeiter muss eigenverantwortlich auf seine Arbeitszeit achten und diese genau dokumentieren, denn nur so werden Arbeitsverdichtungen oder Überlastungen deutlich! “ Alles was nicht Urlaub oder Krankheit ist und nicht ursächlich im Zusammenhang mit der Erfüllung von Kerntätigkeiten und Zielen steht, kann „AT Abwesend“ sein. Zum Beispiel die Nutzung der Altersfreizeiten ab dem 57. Lebensjahr oder der Abbau von Überstunden. Dem voraus geht selbstverständlich die Abstimmung im Team bzw. dem Vorgesetzten. Auch die Möglichkeit an einem anderen Ort zu arbeiten, wurde vorgestellt und diskutiert. Die Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten gibt nur einen Hinweis für die AT-Mitarbeiter auf die Betriebsvereinbarung 67. Darin ist das eigenverantwortliche Arbeiten des AT-Mitarbeiters bezüglich Zeit und Ort geregelt und daraus ergibt sich, dass es kein generelles Nein zum mobilen Arbeiten für AT-Mitarbeiter gibt. Natürlich muss es in den betrieblichen Ablauf passen und entbindet nicht von der Verpflichtung, seinen Vorgesetzten zu informieren. Die Vorstellung, Mitarbeiter seien nur produktiv, wenn sie im Büro anwesend sind, passt nicht mehr in die heutige Zeit. Vertrauensarbeitszeit heißt, seinem Mitarbeiter zu vertrauen, dass er die gestellten Themen, Aufgaben oder Projekte in der geforderten Qualität und Zeit erarbeitet. Zum weiteren Informationsaustausch und Diskussionsmöglichkeiten mit anderen AT-Mitarbeitern trifft sich die IG BCE Zielgruppe jeden dritten Mittwoch im Monat um 17 Uhr im Betriebsratsgebäude Z10. Interessierte Kolleginnen und Kollegen sind herzlich eingeladen. E-Mail: [email protected] Zielgruppe der IG BCE Bezirk Ludwigshafen, Rheincenter 10+12, Ludwigshafen, Verantwortlich: Roland Strasser