QUALITÄ`TSBERICHTE ZWISCHEN ANSPRUCH UND

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Fachveranstaltung
HILFSMITTELVERSORGUNG
4.-5. April 2011, Berlin
Ha
„Besondere
Bedarfe bei Menschen
mit Behinderung und
Qualitätsgesichtspunkte“
Hannelore Loskill,
BAG SELBSTHILFE e. V.
Ha
Workshop Fragen:
a) Bestandsaufnahme der
Hilfsmittelversorgung
b) Barrierefreiheit von Hilfsmitteln
c) Qualitätsgesichtspunkte bei
Verhandlungen der
Vertragspartner
d) neue Wege
e) vorhandene Kompetenzen und
Strukture einbeziehen
Ha
Grundlage bisher:
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch
(V)
...
§ 33 Hilfsmittel
…
Hilfsmittelverzeichnis
Hinweis
SGB V: § 2a Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen:
Den besonderen Belangen
behinderter und chronisch
kranker Menschen ist Rechnung
zu tragen.
Hilfsmittel-Richlinie
§ 6 Allgemeine Verordnungsgrundsätze
(3) 1Die Notwendigkeit für die Verordnung von Hilfsmitteln (konkrete Indikation) ergibt sich nicht allein aus der Diagnose. 2Unter Gesamtbetrachtung (ICF) der funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen), der noch verbliebenen Aktivitäten und einer störungsbildabhängigen Diagnostik sind - der Bedarf, - die Fähigkeit zur Nutzung, - die Prognose und - das Ziel einer Hilfsmittelversorgung auf der Grundlage realistischer, für den Versicherten alltagsrelevanter Anforderungen zu ermitteln. 3Dabei sind die individuellen Kontextfaktoren in Bezug auf Person und Umwelt als Voraus-setzung für das angestrebte Behandlungsziel (§ 3 Abs. 1) zu berück-sichtigen. UNBehindertenrechtskonvention
Hilfsmittel –> Unterstützende Technologien
Unterstützende Geräte
Besondere
Bedarfe bei Menschen mit
Behinderung..
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE
Kirchfeldstr: 149
40215 Düsseldorf
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