Fachveranstaltung HILFSMITTELVERSORGUNG 4.-5. April 2011, Berlin Ha „Besondere Bedarfe bei Menschen mit Behinderung und Qualitätsgesichtspunkte“ Hannelore Loskill, BAG SELBSTHILFE e. V. Ha Workshop Fragen: a) Bestandsaufnahme der Hilfsmittelversorgung b) Barrierefreiheit von Hilfsmitteln c) Qualitätsgesichtspunkte bei Verhandlungen der Vertragspartner d) neue Wege e) vorhandene Kompetenzen und Strukture einbeziehen Ha Grundlage bisher: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) ... § 33 Hilfsmittel … Hilfsmittelverzeichnis Hinweis SGB V: § 2a Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen: Den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen ist Rechnung zu tragen. Hilfsmittel-Richlinie § 6 Allgemeine Verordnungsgrundsätze (3) 1Die Notwendigkeit für die Verordnung von Hilfsmitteln (konkrete Indikation) ergibt sich nicht allein aus der Diagnose. 2Unter Gesamtbetrachtung (ICF) der funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen), der noch verbliebenen Aktivitäten und einer störungsbildabhängigen Diagnostik sind - der Bedarf, - die Fähigkeit zur Nutzung, - die Prognose und - das Ziel einer Hilfsmittelversorgung auf der Grundlage realistischer, für den Versicherten alltagsrelevanter Anforderungen zu ermitteln. 3Dabei sind die individuellen Kontextfaktoren in Bezug auf Person und Umwelt als Voraus-setzung für das angestrebte Behandlungsziel (§ 3 Abs. 1) zu berück-sichtigen. UNBehindertenrechtskonvention Hilfsmittel –> Unterstützende Technologien Unterstützende Geräte Besondere Bedarfe bei Menschen mit Behinderung.. Vielen Dank für Ihre Geduld. Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE Kirchfeldstr: 149 40215 Düsseldorf