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EUROPÄISCHE KOMMISSION – PRESSEMITTEILUNG
EU-Fonds: Höhere Kofinanzierungssätze – Finanzspritze
soll Konjunkturerholung stärken
Brüssel, 1. August 2011 – Die Europäische Kommission hat sich heute auf
Maßnahmen verständigt, die einigen der wirtschaftlich am stärksten
angeschlagenen EU-Länder dabei helfen dürften, wieder auf die Beine zu kommen.
Gemäß dem Vorschlag sollen 6 Länder ihren nationalen Beitrag zu Projekten
reduzieren können, die sie derzeit gemeinsam mit der Europäischen Union
finanzieren. So wird die Kommission zusätzliche EU-Mittel für Griechenland, Irland,
Portugal, Rumänien, Lettland und Ungarn bereitstellen, die für Projekte zur
Ankurbelung des Wachstums und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in den
einzelnen Ländern dringend benötigt werden. Damit brauchen die Länder, deren
Haushaltslage beträchtlich angespannt ist, weniger nationale Mittel aufzuwenden,
sodass Programme aufgelegt werden können, die mangels nationaler Mittel bisher
nicht durchgeführt wurden und die frisches Geld in die Wirtschaft pumpen sollen.
Der Präsident der Europäischen Kommission, José-Manuel Barroso, erklärte: „Mit
diesem außergewöhnlichen Vorschlag reagieren wir auf eine Ausnahmesituation.
Mit der beschleunigten Bereitstellung dieser Mittel in Verbindung mit den
Finanzhilfeprogrammen bekräftigt die Kommission ihren Willen, den Wohlstand und
die Wettbewerbsfähigkeit in denjenigen Ländern zu fördern, die am meisten unter
den Folgen der Finanzkrise leiden – dies ist unser Beitrag zu einer Art ‚MarshallPlan‘ für die Belebung der Wirtschaft. Der Beschluss bedeutet eine kräftige
Finanzspritze für die einzelnen Volkswirtschaften und entlastet die nationalen
Haushalte im Hinblick auf den nationalen Beitrag zur Kofinanzierung der Projekte.
Ich ersuche das Europäische Parlament und den Rat jetzt nachdrücklich, dem
Beschluss schnellstmöglich zuzustimmen, damit die Mittel bis Anfang nächsten
Jahres bereitgestellt werden können.“
Mit der Maßnahme werden keine neuen oder zusätzlichen Mittel bereitgestellt;
stattdessen können Mittel, die im Rahmen des Kohäsionsfonds, des Fonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums und des Fischereifonds der EU bereits
gebunden wurden, früher erstattet werden. Der Unionsbeitrag soll dabei auf Antrag
des betreffenden Mitgliedstaates bis auf maximal 95 % erhöht werden. Gleichzeitig
sollen vorrangig Projekte durchgeführt werden, die auf Wachstum und
Beschäftigung abzielen (beispielsweise Umschulung von Arbeitskräften,
Einrichtung von Unternehmensclustern und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur). Auf
diese Weise lassen sich der Ausführungsgrad und die Absorptionsquote erhöhen,
und der Wirtschaft kann schneller frisches Geld zugeführt werden.
IP/11/942
Zielgruppe der Maßnahme sind die Mitgliedstaaten, die am stärksten von der Krise
betroffen sind und Finanzhilfen aus einem Programm im Rahmen des
Zahlungsbilanz-Mechanismus (Länder, die nicht dem Euroraum angehören:
Rumänien, Lettland und Ungarn) bzw. des europäischen
Finanzstabilisierungsmechanismus (Euroraum-Länder: Griechenland, Irland und
Portugal) erhalten haben.
Die Kommission ersucht den Rat und das Europäische Parlament, den Vorschlag
bis Ende 2011 im Eilverfahren zu erlassen, damit die wichtigen Projekte
schnellstmöglich durchgeführt werden können.
Diese ergänzende Sondermaßnahme gilt nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem die
Mitgliedstaaten nicht mehr aus den Finanzhilfeprogrammen unterstützt werden.
Um die Absorptionsquote der Funds zu erhöhen, arbeitet die Kommission
gemeinsam mit den betreffenden Mitgliedstaaten daran, Engpässe zu beseitigen,
die Verwaltungskapazität zu steigern und die Durchführung der Maßnahme sowie
die Verwendung der Mittel vor Ort zu beschleunigen. Im Fall Griechenlands hat die
Kommission eine Task-Force eingerichtet, die bei der Durchführung der im
Programm zur wirtschaftlichen Anpassung geplanten Maßnahmen helfen und
sicherstellen soll, dass die EU-Mittel schneller zum Einsatz kommen.
Hintergrund
Die Kommission schlägt dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, das
derzeitige System der EU-Kofinanzierung bei Kohäsionspolitik, Fischerei und
Entwicklung des ländlichen Raums für Griechenland, Irland, Portugal, Rumänien,
Lettland und Ungarn anzupassen. Auf Antrag soll jeder dieser Mitgliedstaaten das
neue System in Anspruch nehmen können. Es werden folgende Höchstbeträge (in
Mio. EUR) veranschlagt:
Mitgliedstaat
Gesamtsumme
Die 6 Mitgliedstaaten
zusammen
2 884
Aufschlüsselung nach
Mitgliedstaaten
Griechenland
879
Ungarn
308
Irland
98
Lettland
255
Portugal
629
Rumänien
714
Um welche Fonds geht es und welche Ziele verfolgen sie?
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung dient der Stärkung des
wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union. Mit
diesem Fonds werden unionsweit regionale Ungleichgewichte ausgeglichen und
Programme in den Bereichen regionale Entwicklung, wirtschaftlicher Wandel,
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und territoriale Zusammenarbeit gefördert. Der
EFRE zielt darauf ab, die Infrastrukturen auszubauen, die Wettbewerbsfähigkeit zu
steigern sowie Forschung und Innovation und eine nachhaltige regionale
Entwicklung zu fördern. Mit dem Fonds werden Projekte in folgenden
Schwerpunktbereichen gefördert: Innovation und wissensbasierte Wirtschaft,
Umwelt und Risikoprävention, effiziente Energienutzung und Vernetzung von
Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur.
Kohäsionsfonds
Der Kohäsionsfonds zielt auf die Bereiche Verkehrs- und Umweltinfrastruktur,
Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger in denjenigen Mitgliedstaaten ab,
deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) weniger als 90 % des EU-Durchschnittswerts
beträgt. Er hilft diesen Ländern dabei, ihre wirtschaftlichen und sozialen Defizite
abzubauen und ihre Wirtschaft zu stabilisieren. Der Kohäsionsfonds unterstützt
Projekte, mit denen transeuropäische Verkehrs- und Energienetze ausgebaut
sowie die effiziente Energienutzung und die Nutzung erneuerbarer Energieträger
gefördert werden und der öffentliche Nahverkehr ausgebaut wird.
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Aus dem Europäischen Sozialfonds werden Programme unterstützt, mit denen die
Beschäftigungssituation verbessert und die soziale Eingliederung in der EU
gefördert werden soll. Diese Unterstützung soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen,
die europäischen Arbeitskräfte und Unternehmen besser auf neue globale
Herausforderungen vorzubereiten. So werden die Fondsmittel beispielsweise für
die Fortbildung von Arbeitskräften oder Unternehmens-Umstrukturierungen
aufgewendet.
Europäischer Fischereifonds (EFF)
Die Mittel aus dem Europäischen Fischereifonds werden zu folgenden Zwecken
eingesetzt: Förderung eines nachhaltigen Gleichgewichts zwischen den
verfügbaren Ressourcen und der Fangkapazität der EU-Fischereiflotte, Förderung
einer nachhaltigen Binnenfischerei, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im Sektor
Fischerei und Aquakultur, Förderung des Umweltschutzes im Zusammenhang mit
Fischerei und Aquakultur, Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der
Verbesserung der Lebensqualität in Gegenden, in denen Fischfang und Aquakultur
betrieben wird.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER)
Mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums wird die EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums untermauert. Es
werden folgende Ziele verfolgt: 1) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Landund Forstwirtschaft, 2) Verbesserung der Umwelt und der Landschaft sowie 3)
Steigerung der Lebensqualität und Verbesserung der Bewirtschaftung des
ländlichen Raums. Mit den bereitgestellten Mitteln werden nationale, regionale und
lokale Maßnahmen ergänzt, die zur Verwirklichung der Prioritäten der
Europäischen Union durchgeführt werden.
Weitere Informationen:
Finanzhilfe-Mechanismus
Zahlungsbilanzen-Mechanismus für Länder, die nicht dem Euroraum angehören:
http://ec.europa.eu/economy_finance/eu_borrower/balance_of_payments/index_en.htm
Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) für die Länder des
Euroraums:
http://ec.europa.eu/economy_finance/eu_borrower/efsm/index_en.htm
Kontakt:
Karolina Kottova (+32 2 298 70 19)
Ton Van Lierop (+32 2 296 65 65)
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