EUROPÄISCHE KOMMISSION – PRESSEMITTEILUNG EU-Fonds: Höhere Kofinanzierungssätze – Finanzspritze soll Konjunkturerholung stärken Brüssel, 1. August 2011 – Die Europäische Kommission hat sich heute auf Maßnahmen verständigt, die einigen der wirtschaftlich am stärksten angeschlagenen EU-Länder dabei helfen dürften, wieder auf die Beine zu kommen. Gemäß dem Vorschlag sollen 6 Länder ihren nationalen Beitrag zu Projekten reduzieren können, die sie derzeit gemeinsam mit der Europäischen Union finanzieren. So wird die Kommission zusätzliche EU-Mittel für Griechenland, Irland, Portugal, Rumänien, Lettland und Ungarn bereitstellen, die für Projekte zur Ankurbelung des Wachstums und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in den einzelnen Ländern dringend benötigt werden. Damit brauchen die Länder, deren Haushaltslage beträchtlich angespannt ist, weniger nationale Mittel aufzuwenden, sodass Programme aufgelegt werden können, die mangels nationaler Mittel bisher nicht durchgeführt wurden und die frisches Geld in die Wirtschaft pumpen sollen. Der Präsident der Europäischen Kommission, José-Manuel Barroso, erklärte: „Mit diesem außergewöhnlichen Vorschlag reagieren wir auf eine Ausnahmesituation. Mit der beschleunigten Bereitstellung dieser Mittel in Verbindung mit den Finanzhilfeprogrammen bekräftigt die Kommission ihren Willen, den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit in denjenigen Ländern zu fördern, die am meisten unter den Folgen der Finanzkrise leiden – dies ist unser Beitrag zu einer Art ‚MarshallPlan‘ für die Belebung der Wirtschaft. Der Beschluss bedeutet eine kräftige Finanzspritze für die einzelnen Volkswirtschaften und entlastet die nationalen Haushalte im Hinblick auf den nationalen Beitrag zur Kofinanzierung der Projekte. Ich ersuche das Europäische Parlament und den Rat jetzt nachdrücklich, dem Beschluss schnellstmöglich zuzustimmen, damit die Mittel bis Anfang nächsten Jahres bereitgestellt werden können.“ Mit der Maßnahme werden keine neuen oder zusätzlichen Mittel bereitgestellt; stattdessen können Mittel, die im Rahmen des Kohäsionsfonds, des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Fischereifonds der EU bereits gebunden wurden, früher erstattet werden. Der Unionsbeitrag soll dabei auf Antrag des betreffenden Mitgliedstaates bis auf maximal 95 % erhöht werden. Gleichzeitig sollen vorrangig Projekte durchgeführt werden, die auf Wachstum und Beschäftigung abzielen (beispielsweise Umschulung von Arbeitskräften, Einrichtung von Unternehmensclustern und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur). Auf diese Weise lassen sich der Ausführungsgrad und die Absorptionsquote erhöhen, und der Wirtschaft kann schneller frisches Geld zugeführt werden. IP/11/942 Zielgruppe der Maßnahme sind die Mitgliedstaaten, die am stärksten von der Krise betroffen sind und Finanzhilfen aus einem Programm im Rahmen des Zahlungsbilanz-Mechanismus (Länder, die nicht dem Euroraum angehören: Rumänien, Lettland und Ungarn) bzw. des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (Euroraum-Länder: Griechenland, Irland und Portugal) erhalten haben. Die Kommission ersucht den Rat und das Europäische Parlament, den Vorschlag bis Ende 2011 im Eilverfahren zu erlassen, damit die wichtigen Projekte schnellstmöglich durchgeführt werden können. Diese ergänzende Sondermaßnahme gilt nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Mitgliedstaaten nicht mehr aus den Finanzhilfeprogrammen unterstützt werden. Um die Absorptionsquote der Funds zu erhöhen, arbeitet die Kommission gemeinsam mit den betreffenden Mitgliedstaaten daran, Engpässe zu beseitigen, die Verwaltungskapazität zu steigern und die Durchführung der Maßnahme sowie die Verwendung der Mittel vor Ort zu beschleunigen. Im Fall Griechenlands hat die Kommission eine Task-Force eingerichtet, die bei der Durchführung der im Programm zur wirtschaftlichen Anpassung geplanten Maßnahmen helfen und sicherstellen soll, dass die EU-Mittel schneller zum Einsatz kommen. Hintergrund Die Kommission schlägt dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, das derzeitige System der EU-Kofinanzierung bei Kohäsionspolitik, Fischerei und Entwicklung des ländlichen Raums für Griechenland, Irland, Portugal, Rumänien, Lettland und Ungarn anzupassen. Auf Antrag soll jeder dieser Mitgliedstaaten das neue System in Anspruch nehmen können. Es werden folgende Höchstbeträge (in Mio. EUR) veranschlagt: Mitgliedstaat Gesamtsumme Die 6 Mitgliedstaaten zusammen 2 884 Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten Griechenland 879 Ungarn 308 Irland 98 Lettland 255 Portugal 629 Rumänien 714 Um welche Fonds geht es und welche Ziele verfolgen sie? Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung dient der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union. Mit diesem Fonds werden unionsweit regionale Ungleichgewichte ausgeglichen und Programme in den Bereichen regionale Entwicklung, wirtschaftlicher Wandel, Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und territoriale Zusammenarbeit gefördert. Der EFRE zielt darauf ab, die Infrastrukturen auszubauen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern sowie Forschung und Innovation und eine nachhaltige regionale Entwicklung zu fördern. Mit dem Fonds werden Projekte in folgenden Schwerpunktbereichen gefördert: Innovation und wissensbasierte Wirtschaft, Umwelt und Risikoprävention, effiziente Energienutzung und Vernetzung von Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur. Kohäsionsfonds Der Kohäsionsfonds zielt auf die Bereiche Verkehrs- und Umweltinfrastruktur, Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger in denjenigen Mitgliedstaaten ab, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) weniger als 90 % des EU-Durchschnittswerts beträgt. Er hilft diesen Ländern dabei, ihre wirtschaftlichen und sozialen Defizite abzubauen und ihre Wirtschaft zu stabilisieren. Der Kohäsionsfonds unterstützt Projekte, mit denen transeuropäische Verkehrs- und Energienetze ausgebaut sowie die effiziente Energienutzung und die Nutzung erneuerbarer Energieträger gefördert werden und der öffentliche Nahverkehr ausgebaut wird. Europäischer Sozialfonds (ESF) Aus dem Europäischen Sozialfonds werden Programme unterstützt, mit denen die Beschäftigungssituation verbessert und die soziale Eingliederung in der EU gefördert werden soll. Diese Unterstützung soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die europäischen Arbeitskräfte und Unternehmen besser auf neue globale Herausforderungen vorzubereiten. So werden die Fondsmittel beispielsweise für die Fortbildung von Arbeitskräften oder Unternehmens-Umstrukturierungen aufgewendet. Europäischer Fischereifonds (EFF) Die Mittel aus dem Europäischen Fischereifonds werden zu folgenden Zwecken eingesetzt: Förderung eines nachhaltigen Gleichgewichts zwischen den verfügbaren Ressourcen und der Fangkapazität der EU-Fischereiflotte, Förderung einer nachhaltigen Binnenfischerei, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im Sektor Fischerei und Aquakultur, Förderung des Umweltschutzes im Zusammenhang mit Fischerei und Aquakultur, Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der Verbesserung der Lebensqualität in Gegenden, in denen Fischfang und Aquakultur betrieben wird. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums wird die EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums untermauert. Es werden folgende Ziele verfolgt: 1) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Landund Forstwirtschaft, 2) Verbesserung der Umwelt und der Landschaft sowie 3) Steigerung der Lebensqualität und Verbesserung der Bewirtschaftung des ländlichen Raums. Mit den bereitgestellten Mitteln werden nationale, regionale und lokale Maßnahmen ergänzt, die zur Verwirklichung der Prioritäten der Europäischen Union durchgeführt werden. Weitere Informationen: Finanzhilfe-Mechanismus Zahlungsbilanzen-Mechanismus für Länder, die nicht dem Euroraum angehören: http://ec.europa.eu/economy_finance/eu_borrower/balance_of_payments/index_en.htm Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) für die Länder des Euroraums: http://ec.europa.eu/economy_finance/eu_borrower/efsm/index_en.htm Kontakt: Karolina Kottova (+32 2 298 70 19) Ton Van Lierop (+32 2 296 65 65)