Wirtschaflichkeitsbetrachtung Faustformel für eine abschätzende Leistungsbewertung des Standortes: Fallhöhe (m) x Wassermenge (m³/s) x 7 = Elektrische Leistung (kW) Fallhöhe ist das lotrechte Maß vom oberen zum unteren Wasserspiegel. Über die Wassermenge (i.d.R. wird die „mittlere Abflussmenge MQ“ herangezogen) kann meistens die Untere Wasserbehörde Auskunft geben. Die generierbare elektrische Leistung ist die Basis für die Ermittlung des Ertrags aus dem Stromverkauf. Beispielrechnung: Fallhöhe = 4,20 m, Wassermenge = 300 Liter/Sekunde 4,20 m x 0,300 m³/s x 7 = ~ 8,8 kW Die angenommene jährliche Betriebsdauer beträgt 45 Wochen, die Vergütung 11,67 Cent / kWh (ab 2009): 45 Wochen x 7 Tage x 24 Stunden = 7560 Stunden 8,8 kW x 7560 h x 0,1167 Euro = 7764 Euro / Jahr Investitionskosten Eine Wasserkraftanlage benötigt ein hydraulisches Antriebsaggregat, einen Generator zur Stromerzeugung und einen Wechselrichter zur Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz. Die gebräuchlichsten Antriebe sind Turbinen unterschiedlicher Bauart, verschiedene Wasserräder sowie an geeigneten Standorten Wasserkraftschnecken. Beispiel der Kosten für ein oberschlächtiges Wasserrad (kompletter Maschinensatz fertig montiert für Netzanschluss): 8,8 kW x 4120 Euro / kW = 36.256 Euro Bei Turbinen ist die Prognose eines Kostensatzes pro kW schwieriger, denn beim Neubau von Turbinenanlagen fallen zusätzlich erhebliche Kosten für Wasserbau- und Betonarbeiten sowie für die Rechenanlage mit automatischer Rechenreinigung an. Selbst bei Reaktivierungen von Kleinstanlagen unter 50 kW muss mit Investitionskosten von mindestens 5000 Euro / kW gerechnet werden. Wasserrad oder Turbine? Die Entscheidung über die Antriebstechnik hängt zunächst von der technischen Größenbegrenzung des Wasserrads ab: Wasserkraft-Standorte mit einer Leistung von mehr als circa 45 kW sind typische Turbinenstandorte. Im Bereich darunter hängt die Wahl von vielen Einzelfaktoren ab. Berücksichtigt werden sollten dabei auch gestalterische Gesichtspunkte. Der Begriff „Wasserrad“ ist positiv belegt und wirkt sich gegebenenfalls förderlich auf den Fremdenverkehr aus. Mit Wasserrädern können auch sehr niedrige Gefälle oder stark schwankende Wassermengen noch genutzt werden. Zudem sind sie durch den langsameren Lauf „fischfreundlicher“. Der Genehmigungsprozess gestaltet sich bei Anlagen mit Wasserrad gelegentlich einfacher. Gefälle Wassermenge Leistung Drehzahl Eignung für kleine, stark schwankende Wassermengen Eignung für sehr niedrige Gefälle Feinrechen mit autom. Rechenreinigung Abfuhr von Rechengut Laubdrift im Gewässer Schwebstoffe Selbsthilfe beim Bau Wasserrad max. 12 m beschränkt bis ca. 45 kW sehr niedrig gut Turbine beliebig beliebig beliebig hoch nicht geeignet vorzuziehen oft zu teuer nicht erforderlich erforderlich gelegentlich regelmäßig unbedenklich problematisch unbedenklich nicht unproblematisch sehr begrenzt möglich möglich Quelle: Hartmuth Drews in KTBL “Faustzahlen für die Landwirtschaft 2005“ (aktualisiert) Christian Dany, 3.7.08