Zulassungsbescheinigung I ändern - Wegfall des Trennungsstrichs im Feld "Kennzeichen" In der Vergangenheit wurde der Trennungsstrich im amtlichen Kennzeichen in den Fahrzeugpapieren gedruckt, obwohl dieser auf den geprägten Kennzeichenschildern nicht abgebildet ist. Im Ausland kann es aufgrund dieser Differenzen Probleme geben, insbesondere bei Kontrollen in Österreich und Italien. Basisinformationen Es besteht keine Umtauschpflicht. Auf Wunsch kann die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgetauscht werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird nicht geändert und ist daher nicht vorzulegen. Sofern für das Fahrzeug noch die alten Papiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) ausgegeben sind, erfolgt gleichzeitig die Umstellung auf die neuen Papiere (Zulassungsbescheinigungen Teil I und II). In diesem Fall ist der Fahrzeugbrief mit vorzulegen. Achtung: (Nur zu beachten bei alten Fahrzeugpapieren!) Wenn das Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast wurde und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief zur Sicherung erhalten hat, ist der Finanzierungsgeber zu bitten, das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung zu übersenden. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen. Nach erfolgter Änderung wird das neue Dokument (Zulassungsbescheinigung Teil II) an die finanzierende Stelle zurückgesandt. Welche Unterlagen benötige ich? • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein • Personalausweis oder Reisepass • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten • bei Zulassung auf Firmen zusätzlich: - Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, Handelsregisterauszug (auch als Kopie) - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt • Fahrzeugbrief sofern für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde Verfahren Die Änderung muss entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Behörde beantragt werden. Der Vertreter muss die Vollmacht und zusätzlich den Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Rechtsgrundlagen • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): http://www.gesetze-iminternet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html Weitere Hinweise Der Tausch ist zu den Öffnungszeiten in der Kfz-Zulassungsstelle in der Stresemannstr., im BSC Nord und im BSC Mitte möglich ohne Terminvereinbarung möglich. Für das BSC Mitte empfiehlt sich eine Vorsprache in den Vormittagsstunden bzw. am frühen Vormittag. Kosten und Fristen Welche Gebühren/Kosten fallen an? 11,20 EUR Sofern auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss, fallen zusätzliche Kosten an. Zuständige Stellen • BürgerServiceCenter-Mitte: http://service.bremen.de/de/dienststelle/bremen128.c.766306.de • BürgerServiceCenter-Nord: http://service.bremen.de/de/dienststelle/bremen128.c.766393.de • Kfz-Zulassungen: http://service.bremen.de/de/dienststelle/5bremen02.c.339250.de