Zulassungsbescheinigung I ändern - Wegfall des Trennungsstrichs

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Zulassungsbescheinigung I ändern - Wegfall
des Trennungsstrichs im Feld
"Kennzeichen"
In der Vergangenheit wurde der Trennungsstrich im amtlichen Kennzeichen in den
Fahrzeugpapieren gedruckt, obwohl dieser auf den geprägten Kennzeichenschildern nicht
abgebildet ist. Im Ausland kann es aufgrund dieser Differenzen Probleme geben, insbesondere
bei Kontrollen in Österreich und Italien.
Basisinformationen
Es besteht keine Umtauschpflicht.
Auf Wunsch kann die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgetauscht werden. Die
Zulassungsbescheinigung Teil II wird nicht geändert und ist daher nicht vorzulegen.
Sofern für das Fahrzeug noch die alten Papiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
ausgegeben sind, erfolgt gleichzeitig die Umstellung auf die neuen Papiere
(Zulassungsbescheinigungen Teil I und II). In diesem Fall ist der Fahrzeugbrief mit vorzulegen.
Achtung:
(Nur zu beachten bei alten Fahrzeugpapieren!)
Wenn das Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast wurde und die finanzierende Bank oder der
Leasinggeber den Fahrzeugbrief zur Sicherung erhalten hat, ist der Finanzierungsgeber zu
bitten, das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung zu übersenden. Erst wenn das
Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen.
Nach erfolgter Änderung wird das neue Dokument (Zulassungsbescheinigung Teil II) an die
finanzierende Stelle zurückgesandt.
Welche Unterlagen benötige ich?
• Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
• Personalausweis oder Reisepass
• bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
• bei Zulassung auf Firmen
zusätzlich:
- Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt
• Fahrzeugbrief
sofern für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
Verfahren
Die Änderung muss entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei
der Behörde beantragt werden. Der Vertreter muss die Vollmacht und zusätzlich den
Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Rechtsgrundlagen
• Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): http://www.gesetze-iminternet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Weitere Hinweise
Der Tausch ist zu den Öffnungszeiten in der Kfz-Zulassungsstelle in der Stresemannstr., im
BSC Nord und im BSC Mitte möglich ohne Terminvereinbarung möglich. Für das BSC Mitte
empfiehlt sich eine Vorsprache in den Vormittagsstunden bzw. am frühen Vormittag.
Kosten und Fristen
Welche Gebühren/Kosten fallen an?
11,20 EUR Sofern auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss,
fallen zusätzliche Kosten an.
Zuständige Stellen
• BürgerServiceCenter-Mitte: http://service.bremen.de/de/dienststelle/bremen128.c.766306.de
• BürgerServiceCenter-Nord: http://service.bremen.de/de/dienststelle/bremen128.c.766393.de
• Kfz-Zulassungen: http://service.bremen.de/de/dienststelle/5bremen02.c.339250.de
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