ländischer Bauunternehmen an den in Berlin

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001
Peter Rauen
(A) ländischer Bauunternehmen an den in Berlin zurzeit in
Bau befindlichen Großprojekten des Bundes gleich null
ist. Das heißt, dass nur deutsche Unternehmen dort tätig
sind. Hat die Regierung also keine Erkenntnisse darüber,
mit welchen Subunternehmern die deutschen Firmen, die
diese Bauten erstellen, zusammenarbeiten? Gibt es im
Bauministerium keine Erkenntnisse darüber – man kann
sie bekommen, wenn man über die Baustellen geht –, dass
auf den Baustellen fast überhaupt kein Deutsch mehr gesprochen wird?
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/
CSU – Lachen bei Abgeordneten der SPD –
Susanne Kastner [SPD]: Deutschkurse einführen!)
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Meine
Antwort bezog sich zunächst einmal auf die Frage, die
Herr Hinsken konkret gestellt hat. Er hat nach der derzeitigen Situation gefragt und ich habe gesagt, dass dort zurzeit keine ausländischen Bauunternehmen tätig sind. Des
Weiteren habe ich versucht, zu erläutern, dass wir mit den
Firmen nicht unmittelbar Kontakt haben, sondern dass wir
die konkrete Bauabwicklung an die Bundesbaugesellschaft, in Einzelfällen – was die Ministerien betrifft – an
das BBR und an die OFD delegiert haben.
Ich bin gerne bereit, dieser Frage in unserem Hause
nachzugehen. Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass ich
zu diesen Zahlen auf Anhieb nichts sagen kann; denn nach
(B) ihnen ist ursprünglich nicht gefragt worden und wir tragen in diesem Bereich nicht unmittelbar Verantwortung.
(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Null bleibt
Null! Er hat nicht gesagt, dass es keine Erkenntnis gibt, sondern dass es nicht so ist!)
Vizepräsidentin Petra Bläss: Ich rufe die Fra-
ge 19 des Abgeordneten Rauen – Herr Kollege, Sie können gleich stehen bleiben – auf:
Wie hat sich die zum 1. Januar 2000 vorgenommene Senkung
der Einkunftsgrenzen für die Eigenheimzulage – von 120 000/
240 000 DM auf 80 000/160 000 DM – auf den Neubau von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen ausgewirkt?
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundes-
minister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Herr
Abgeordneter Rauen, durch eine kinderbezogene Aufstockung der Einkommensgrenze um 30 000 DM pro
Kind wurde die Eigenheimzulage stärker auf Familien mit
Kindern zugeschnitten. Sie sind die wichtigste Zielgruppe
der Wohneigentumsförderung. Die Absenkung der Einkommengrenze betrifft rein rechnerisch nur circa 8 Prozent der Steuerzahler, die in der Regel – es handelt sich
um gut verdienende Haushalte – nicht auf die Förderung
angewiesen sind. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung das kostengünstige Bauen und verbessert damit
die Chancen des Wohneigentumserwerbs für die weniger
gut verdienenden Haushalte, die sich an der Schwelle des
Erwerbs von Wohneigentum befinden.
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Meine Bemerkung „rein rechnerisch nur circa (C)
8 Prozent“ ist ein Hinweis darauf, dass man durch eine
entsprechende Gestaltung seines Einkommens und seiner
Steuerzahlungen diese Zahl unterschreiten kann.
(Beifall der Abg. Iris Gleicke [SPD])
Vizepräsidentin Petra Bläss: Eine Zusatzfrage des
Kollegen Rauen, bitte.
Peter Rauen (CDU/CSU): Bei der Anhörung zum
Gesetz über die Absenkung der Einkommensgrenzen bei
der Wohnungsbauförderung wurde von den Eigenheimverbänden davon ausgegangen, dass dadurch 20 000 Eigenheime in Deutschland weniger gebaut würden. Können Sie diese Zahl bestätigen?
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Nach
unseren Erkenntnissen lässt sich diese Zahl nicht bestätigen, weil der Rückgang der Zahl der Baugenehmigungen
für Einfamilienhäuser – dies sagen auch die wissenschaftlichen Institute – andere Ursachen hat.
Vizepräsidentin Petra Bläss: Herr Kollege Rauen,
Ihre zweite Zusatzfrage.
Peter Rauen (CDU/CSU): Es gibt Hinweise von
Baufinanzierungsgesellschaften, dass zum einen viele
Bürger den Bau eines Eigenheims nicht mehr finanzieren
können und dass zum anderen viele Bauherren mit der (D)
von ihnen eingegangenen Finanzierung Probleme bekommen, weil ihr Nettoeinkommen durch die Umstellung der
630-Mark-Gesetzgebung erheblich zurückgegangen ist.
Gibt es darüber Erkenntnisse?
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Erkenntnisse darüber liegen mir im Moment nicht vor. Weil
es eine sehr spezifische Frage ist, haben Sie sicherlich
Verständnis dafür, dass ich erst in meinem Hause nachfragen muss. Ich werde Ihnen dann die Antwort schriftlich
nachreichen.
Vizepräsidentin Petra Bläss: Herr Kollege Kansy,
Ihre Zusatzfrage bitte.
Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, ich unterstelle, dass Sie wissen, dass der Verband
der privaten Bausparkassen sehr wohl einen Zusammenhang zwischen der Änderung der Einkommensgrenzen
und der Zahl der neu gebauten Eigenheime festgestellt hat.
Meine Frage in diesem Zusammenhang lautet: Könnte
der rapide Einbruch im Bereich des Eigenheimbaus nicht
nur mit der Senkung der Einkommensobergrenzen, sondern auch mit Änderungen im Steuerrecht, nämlich mit
der während ihrer Regierungszeit durchgeführten Streichung der Vorkostenpauschale, und mit Ihren Vorstellungen im Rentenrecht bezüglich der Eigenheime als private
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