15887 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 163. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. April 2001 Peter Rauen (A) ländischer Bauunternehmen an den in Berlin zurzeit in Bau befindlichen Großprojekten des Bundes gleich null ist. Das heißt, dass nur deutsche Unternehmen dort tätig sind. Hat die Regierung also keine Erkenntnisse darüber, mit welchen Subunternehmern die deutschen Firmen, die diese Bauten erstellen, zusammenarbeiten? Gibt es im Bauministerium keine Erkenntnisse darüber – man kann sie bekommen, wenn man über die Baustellen geht –, dass auf den Baustellen fast überhaupt kein Deutsch mehr gesprochen wird? (Beifall bei Abgeordneten der CDU/ CSU – Lachen bei Abgeordneten der SPD – Susanne Kastner [SPD]: Deutschkurse einführen!) Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Meine Antwort bezog sich zunächst einmal auf die Frage, die Herr Hinsken konkret gestellt hat. Er hat nach der derzeitigen Situation gefragt und ich habe gesagt, dass dort zurzeit keine ausländischen Bauunternehmen tätig sind. Des Weiteren habe ich versucht, zu erläutern, dass wir mit den Firmen nicht unmittelbar Kontakt haben, sondern dass wir die konkrete Bauabwicklung an die Bundesbaugesellschaft, in Einzelfällen – was die Ministerien betrifft – an das BBR und an die OFD delegiert haben. Ich bin gerne bereit, dieser Frage in unserem Hause nachzugehen. Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass ich zu diesen Zahlen auf Anhieb nichts sagen kann; denn nach (B) ihnen ist ursprünglich nicht gefragt worden und wir tragen in diesem Bereich nicht unmittelbar Verantwortung. (Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Null bleibt Null! Er hat nicht gesagt, dass es keine Erkenntnis gibt, sondern dass es nicht so ist!) Vizepräsidentin Petra Bläss: Ich rufe die Fra- ge 19 des Abgeordneten Rauen – Herr Kollege, Sie können gleich stehen bleiben – auf: Wie hat sich die zum 1. Januar 2000 vorgenommene Senkung der Einkunftsgrenzen für die Eigenheimzulage – von 120 000/ 240 000 DM auf 80 000/160 000 DM – auf den Neubau von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen ausgewirkt? Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Herr Abgeordneter Rauen, durch eine kinderbezogene Aufstockung der Einkommensgrenze um 30 000 DM pro Kind wurde die Eigenheimzulage stärker auf Familien mit Kindern zugeschnitten. Sie sind die wichtigste Zielgruppe der Wohneigentumsförderung. Die Absenkung der Einkommengrenze betrifft rein rechnerisch nur circa 8 Prozent der Steuerzahler, die in der Regel – es handelt sich um gut verdienende Haushalte – nicht auf die Förderung angewiesen sind. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung das kostengünstige Bauen und verbessert damit die Chancen des Wohneigentumserwerbs für die weniger gut verdienenden Haushalte, die sich an der Schwelle des Erwerbs von Wohneigentum befinden. SEITE ZURÜCK Meine Bemerkung „rein rechnerisch nur circa (C) 8 Prozent“ ist ein Hinweis darauf, dass man durch eine entsprechende Gestaltung seines Einkommens und seiner Steuerzahlungen diese Zahl unterschreiten kann. (Beifall der Abg. Iris Gleicke [SPD]) Vizepräsidentin Petra Bläss: Eine Zusatzfrage des Kollegen Rauen, bitte. Peter Rauen (CDU/CSU): Bei der Anhörung zum Gesetz über die Absenkung der Einkommensgrenzen bei der Wohnungsbauförderung wurde von den Eigenheimverbänden davon ausgegangen, dass dadurch 20 000 Eigenheime in Deutschland weniger gebaut würden. Können Sie diese Zahl bestätigen? Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Nach unseren Erkenntnissen lässt sich diese Zahl nicht bestätigen, weil der Rückgang der Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser – dies sagen auch die wissenschaftlichen Institute – andere Ursachen hat. Vizepräsidentin Petra Bläss: Herr Kollege Rauen, Ihre zweite Zusatzfrage. Peter Rauen (CDU/CSU): Es gibt Hinweise von Baufinanzierungsgesellschaften, dass zum einen viele Bürger den Bau eines Eigenheims nicht mehr finanzieren können und dass zum anderen viele Bauherren mit der (D) von ihnen eingegangenen Finanzierung Probleme bekommen, weil ihr Nettoeinkommen durch die Umstellung der 630-Mark-Gesetzgebung erheblich zurückgegangen ist. Gibt es darüber Erkenntnisse? Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Erkenntnisse darüber liegen mir im Moment nicht vor. Weil es eine sehr spezifische Frage ist, haben Sie sicherlich Verständnis dafür, dass ich erst in meinem Hause nachfragen muss. Ich werde Ihnen dann die Antwort schriftlich nachreichen. Vizepräsidentin Petra Bläss: Herr Kollege Kansy, Ihre Zusatzfrage bitte. Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, ich unterstelle, dass Sie wissen, dass der Verband der privaten Bausparkassen sehr wohl einen Zusammenhang zwischen der Änderung der Einkommensgrenzen und der Zahl der neu gebauten Eigenheime festgestellt hat. Meine Frage in diesem Zusammenhang lautet: Könnte der rapide Einbruch im Bereich des Eigenheimbaus nicht nur mit der Senkung der Einkommensobergrenzen, sondern auch mit Änderungen im Steuerrecht, nämlich mit der während ihrer Regierungszeit durchgeführten Streichung der Vorkostenpauschale, und mit Ihren Vorstellungen im Rentenrecht bezüglich der Eigenheime als private SEITE VOR