- Landversand Salzburg

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Instrumente der Arbeitsmarktförderung
Übersicht der Maßnahmen, Beschreibung der Effekte
Verfasser:
PD. Dr. René Böheim
Thomas Schober
Johannes Kepler Universität
Institut für Volkswirtschaftslehre
Herausgeber:
AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG
Landesamtsdirektion
Referat 0/03: Landesstatistischer Dienstag
Leiter. Mag. Josef Raos
Salzburg, im April 2010
ISBN 978-3-902642-42-4
Herausgeber: Amt der Salzburger Landesregierung
vertreten durch: Mag. Josef Raos,
Landesamtsdirektion, Referat 0/03: Landesstatistischer Dienst
Verfasser:
PD. Dr. René Böheim, Thomas Schober
Beide: Johannes Kepler Universität, Institut für Volkswirtschaftslehre
Druck/Vervielfältigung: Hausdruckerei
Rechtlicher Hinweis; Haftungsausschluss:
Wir haben den Inhalt sorgfältig recherchiert und erstellt. Fehler können dennoch nicht
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Instrumente der Arbeitsmarktförderung
Übersicht der Maßnahmen, Beschreibung der Effekte
Das Wichtigste in Kürze ........................................................................................................1
1. Einleitung ............................................................................................................................ 5
2. Beschäftigung schaffende Maßnahmen .......................................................................... 9
2.1. Beschäftigung schaffende Maßnahmen in Österreich ...................................................... 9
2.1.1. Eingliederungsbeihilfe und Kombilohn ........................................................................... 9
2.1.2. Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte ................. 11
2.2. Beschäftigungsförderung in der Schweiz ........................................................................ 12
2.2.1. Zwischenverdienst........................................................................................................ 13
2.2.2. Programme zur vorübergehenden Beschäftigung........................................................ 13
2.3. Beschäftigungsförderung in Deutschland........................................................................ 13
2.3.1. Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung.................................................. 13
2.3.2. Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante................................................................. 14
2.3.3. Arbeitsbeschaffungsmaßnahme................................................................................... 15
2.3.4. Eingliederungszuschüsse............................................................................................. 15
2.4. Fazit................................................................................................................................. 16
3. Qualifizierung ................................................................................................................... 18
3.1. Erwachsenenbildung ....................................................................................................... 18
3.2. Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik ............................... 19
3.2.1. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen .......................................................................... 19
3.2.2. Beihilfe zu Kurskosten..................................................................................................20
3.2.3. Aktive Arbeitssuche und Orientierung .......................................................................... 21
3.2.4. Arbeitstraining .............................................................................................................. 22
3.2.5. Arbeitsstiftung............................................................................................................... 22
3.2.6. Qualifizierungsförderung für Beschäftigte .................................................................... 23
3.2.7. Qualifizierungsberatung für Betriebe............................................................................ 24
3.2.8. Maßnahmen für Jugendliche........................................................................................ 24
3.3. Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland.................................................................... 25
3.3.1. Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen ........................................................................ 25
3.3.2. Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen ...................................................... 26
3.4. Fazit................................................................................................................................. 26
4. Unterstützung von Gründungen ..................................................................................... 28
4.1. Unternehmensgründungsprogramm und Gründungsbeihilfe in Österreich..................... 28
4.2. Gründungsprogramme in Deutschland ........................................................................... 29
4.2.1. Überbrückungsgeld ...................................................................................................... 29
4.2.2. Existenzgründungszuschuss........................................................................................ 29
4.2.3. Einstiegsgeld ................................................................................................................ 30
4.3. Fazit................................................................................................................................. 30
5. Kinderbetreuungsbeihilfe................................................................................................ 32
6. Neue Konzepte und Ideen der aktiven Arbeitsmarktpolitik.......................................... 33
6.1. Wettbewerb innerhalb Vermittlungsdienstleistungen ...................................................... 33
6.1.1. Beauftragung privater Vermittlungsdienstleister........................................................... 33
6.1.2. Vermittlungsgutschein .................................................................................................. 33
6.1.3. Personal-Service-Agentur ............................................................................................ 34
6.2. Weiterbildung mit Gutschein ........................................................................................... 34
6.3. Employment Zones in Großbritannien............................................................................. 35
6.4. Statistisch assistierte Programmselektion....................................................................... 35
6.5. Negative Einkommensteuer im Niedriglohnbereich ........................................................ 36
7. Schlussfolgerungen......................................................................................................... 38
8. Übersicht ausgewählter Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik
in Österreich ..................................................................................................................... 40
9. Tabellenanhang ................................................................................................................ 43
- 1 -
Arbeitsmarktförderung in Österreich
Das Wichtigste in Kürze

In den letzten Jahrzehnten hat die Bedeutung der aktiven Arbeitsmarktpolitik zugenommen - mit einer Ausweitung der öffentlichen Ausgaben und Einführung neuer Förderinstrumente. Die aktuelle Wirtschaftskrise hat diesen Maßnahmen einen besonderen
Stellenwert zugewiesen.

Die wissenschaftlichen Methoden zur Evaluierung der verschiedenen Förderinstrumente
wurden in den letzten Jahren verbessert, und basierend auf neuen Datengrundlagen gibt
es nunmehr fundierte Erkenntnisse zu den Wirkungen von Förderinstrumenten.

Für Beschäftigung schaffende Maßnahmen wurden in Österreich im Jahr 2007 insgesamt
0,1 % des BIP ausgegeben: 0,06 % des BIP wurden für Beschäftigungsanreize, wie die
Eingliederungsbeihilfe, und 0,04 % des BIP für die direkte Schaffung von Arbeitsplätzen
(z.B. Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte) aufgewendet. Die relativen Ausgaben, wie auch der Anteil der Geförderten an der Erwerbsbevölkerung, liegen damit unter dem OECD-Durchschnitt.

Den Qualifizierungsmaßnahmen kommt im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik eine
besondere Bedeutung zu: Dies zeigt sich in einer großen Anzahl unterschiedlicher Instrumente, hohen öffentlichen Ausgaben und einer großen Zahl an Teilnehmenden.

Bei den Qualifizierungsmaßnahmen sind sogenannte Einsperreffekte erkennbar, die auf
eine Reduktion der Suchintensität während der Teilnahme an der Fördermaßnahme
hinweisen. Die Beschäftigungsquote ist jedoch nach drei Jahren bereits höher als bei
nicht Geförderten; die Qualifizierungsmaßnahmen führen daher zu einer Erhöhung der
Beschäftigungschancen. Untersuchungen in Deutschland mit längerem Zeithorizont
zeigen, dass TeilnehmerInnen an länger dauernden Weiterbildungsmaßnahmen höhere
Wiedereingliederungschancen haben.

Beihilfen zu Kurskosten für Schulungen am freien Bildungsmarkt sind wirkungsvoller
als Aus- und Weiterbildungskurse, die direkt vom AMS beauftragt werden, d.h. sie haben
deutlich positivere Wirkungen auf die teilnehmenden Arbeitslosen; zudem sind die
Nettokosten (Ausgaben für die Fördermaßnahmen abzüglich Rückfluss durch Sozialabgaben) geringer.

Lohnsubventionierungen, wie die österreichische Eingliederungsbeihilfe oder der Eingliederungszuschuss in Deutschland, haben grundsätzlich eine positive Wirkung auf die
Beschäftigungsintegration von Arbeitslosen und sind wirkungsvoller als öffentlich geförderte Beschäftigungsprogramme, wobei jedoch das Ausmaß potentieller Mitnahmeeffekte nur schwer abschätzbar ist. Bei den öffentlichen Beschäftigungsprogrammen haben
Sozialökonomische Betriebe tendenziell eine günstigere Wirkung als Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte.

Bei Personen, die während der Arbeitslosigkeit eine geringfügige Beschäftigung annehmen, kommt es – gemessen am Ausmaß an regulärer Beschäftigung - zu einer Verschlechterung der späteren Situation am Arbeitsmarkt. Dies steht im Widerspruch zu
den Auswirkungen des so genannten Zwischenverdienstes in der Schweiz, einer vorübergehenden geförderten Erwerbstätigkeit während der Arbeitslosigkeit, bei der sich die
Chancen auf eine reguläre Beschäftigung erhöhen.
- 2 -

Bei der Eingliederungsbeihilfe übersteigen die Rückflüsse aus den zusätzlich generierten
Sozialabgaben bereits im Zeitraum von drei Jahren die Kosten; die sogenannten Sozialökonomischen Betriebe sind kostengünstiger als Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte.

Bei Maßnahmen der Aktiven Arbeitssuche, hierbei handelt es sich um Qualifizierungsmaßnahmen von eher kurzer Dauer zur Aktivierung von Arbeitslosen, trägt die
Teilnahme dazu bei, die Dauer der Arbeitslosigkeit zu reduzieren; dies zeigen sowohl
nationale als auch internationale Studien.

Die Teilnahme an Arbeitsstiftungen, das sind individuell zugeschnittene Maßnahmen
für von Personalabbau oder Insolvenz eines Unternehmens betroffene Personen, reduzieren das Risiko von Arbeitslosigkeit und erhöhen langfristig die Beschäftigungschancen. Kosten-Nutzen-Analysen für eine spezifische Stiftung zeigen, dass die zusätzlich
generierten Rückflüsse die öffentlichen Ausgaben übersteigen (es ist allerdings zu berücksichtigen, dass i.d.R. die Kosten von der öffentlichen Hand nicht alleine getragen
werden und die Betriebe mitzahlen).

Die betriebliche Weiterbildung sollte in Österreich noch verstärkt werden, vor allem
kleine Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten führen noch in geringem Ausmaß geförderte betriebliche Weiterbildung durch. Mit den Programmen des Arbeitsmarktservice (AMS)
und des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Qualifizierungsförderung und -beratung
konnten in den letzten zehn Jahren aber bereits weiterbildungsferne Zielgruppen in Qualifizierungsmaßnahmen eingebunden werden.

Zusätzlich zu Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik
gibt es in Österreich im Rahmen der Erwachsenenbildung vielfältige Möglichkeiten, wobei
Kooperationen denkbar wären, im Rahmen derer vorhandene Ressourcen bei den Bildungseinrichtungen genutzt werden könnten. Auf Grund des umfangreichen Angebotes
ist eine verstärkte Koordination des Informations- und Beratungsangebotes geboten.

Die Erfahrungen im Bereich Unternehmensgründungen aus der Arbeitslosigkeit sind
durchwegs positiv zu bewerten. Die Mehrzahl der neu gegründeten Unternehmen kann
längerfristig am Markt bestehen und diese Unternehmen schaffen zusätzliche Arbeitsplätze. Bei den öffentlichen Ausgaben liegt Österreich in diesem Bereich im europäischen Mittelfeld. Überwiegend gute Erfahrungen mit umfangreichen und vielseitigeren
Programmen zur Gründungsförderung in Deutschland legen die Intensivierung dieser
Maßnahmen nahe.

Im Zuge der Hartz-Reformen wurden in Deutschland neue Konzepte der Arbeitsmarktpolitik erprobt. Die Einführung marktwirtschaftlicher Prinzipien bei Vermittlungsdienstleistungen führte nur bei einem Teil zu einer Verbesserung der Situation, d.h. zu einer
rascheren Vermittlung und in der Folge länger anhaltenden Beschäftigung im vermittelten
Job; bei anderen war keine Verbesserung der Situation feststellbar. Der aus ähnlichen
Motiven in Deutschland eingeführte Bildungsgutschein für Arbeitslose führt nach ersten
Erkenntnissen zu einem effektiveren Einsatz von Weiterbildungsmaßnahmen. Im Vereinigten Königreich wurden „Employment Zones“ in Gebieten mit schwierigen Arbeitsmärkten eingeführt, die eine intensive Betreuung arbeitsloser Personen vorsehen, erste Evaluierungsergebnisse weisen den Erfolg dieser Form der Vermittlung nach.

Verbesserungen sind auch durch die Erhöhung der Treffsicherheit bei der Auswahl von
Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu erwarten. In der Schweiz wurde untersucht, ob öffentliche Vermittler unter Zuhilfenahme von statistischen Berechnungen eine
- 3 -
effektivere Auswahl der angebotenen/möglichen Maßnahmen treffen. Es ließ sich jedoch
- vor allem auf Grund der zu geringen Akzeptanz von statistischen Prognosen - keine
Veränderung der Maßnahmenauswahl feststellen.

Der Einsatz von Steuergutschriften in verschiedenen anderen Ländern - mit den Programmen werden Verdienstmöglichkeiten und damit Beschäftigungsanreize im Niedriglohnbereich gestaltet - ist vorsichtig positiv zu bewerten,. Im Vereinigten Königreich
kam es z.B. mit der Einführung des „working family tax credit“ bei alleinerziehenden Müttern zu einer Ausweitung der Beschäftigung, verheiratete Mütter zogen sich jedoch zum
Teil vom Arbeitsmarkt zurück, in Folge des erhöhten Anspruches auf Steuergutschriften
beim Einkommen des Partners zurückzuführen.
Resümierend ist festzustellen, dass auf Grund der verfügbaren Informationen zwar Aussagen über die Wirkung verschiedener Instrumente der Arbeitsmarktpolitik möglich sind, weiters, dass verschiedene im Ausland eingesetzte Maßnahmen auch für den Einsatz in Österreich empfohlen werden können. Für Kosten-Nutzen orientierte Optimierungen des Förderinstumentariums stehen jedoch zu wenig Informationen zur Verfügung, da monetäre Aspekte und indirekte Effekte auf Nichtteilnehmende in vielen Studien nicht berücksichtigt werden.
In punkto Evaluierung ist zwar in den letzten Jahren schon sehr viel geschehen – es bleibt
allerdings auch noch viel zu tun.
- 5 -
1. Einleitung
Nicht nur in Zeiten einer Wirtschaftskrise beschäftigt sich die Arbeitsmarktforschung mit der
Evaluierung bestehender und der Entwicklung neuer Instrumente der Arbeitsmarktpolitik. Bereits in den letzten Jahren und Jahrzehnten haben sowohl die theoretische wie auch die empirische Arbeitsmarktforschung große Fortschritte erzielt und zahlreiche Methoden zur Evaluierung bestehender Maßnahmen, wie auch neue Instrumente der Arbeitsmarktpolitik, entwickelt. Auf diesen umfangreichen Vorarbeiten kann nun aufgesetzt werden, wenn es gilt, einen Überblick über die Effektivität des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums in Österreich zu geben und Überlegungen zu ergänzenden Instrumenten anzustellen.
Die verschiedenen Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik1 werden vom Arbeitsmarktservice (AMS) nach ihren Zielen2 unterschieden; diese sind
 Qualifizierungsmaßnahmen,
 Unterstützungsprogramme und
 Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung
Tabelle 1 im Tabellenanhang gibt einen Überblick über die am häufigsten eingesetzten Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Österreich, gegliedert in Maßnahmen der Beschäftigung, Qualifizierung und Unterstützung, ergänzt um die Anzahl der Förderfälle in den Jahren 2007 bis 2009.
Mit insgesamt 717.129 Förderfällen wurden die Qualifizierungsmaßnahmen im Jahr 2008
(auf das Krisenjahr 2009 wird hier ganz bewusst nicht Bezug genommen) am häufigsten in
Anspruch genommen, wobei Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalts zur Existenzsicherung während der Teilnahme an arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Qualifizierungsmaßnahmen,
Beihilfen zu Kurskosten und einschlägigen Bildungsmaßnahmen die meisten Förderfälle
aufweisen. Im Rahmen der Unterstützungsmaßnahmen durch Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, der Kinderbetreuungsbeihilfe und des Unternehmensgründungsprogrammes
gab es 88.417 Förderfälle. Die Fallzahl bei den genehmigten Beschäftigungsmaßnahmen
beläuft sich auf 59.015. Die größten Positionen sind hier die Betriebliche Eingliederungsbeihilfe, die Förderung Sozialökonomischer Betriebe (damit sind Subventionen für spezielle Betriebe gemeint, die dadurch zu Marktpreisen anbieten können) und die Kurzarbeit, wo es im
Jahr 2009 wegen der wirtschaftlichen Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr einen beachtlichen Zuwachs gab.
Auch bei den Förderausgaben des AMS dominieren die Qualifizierungsmaßnahmen mit einem Anteil von ca. 69,4 %. Für den Bereich Beschäftigung werden 22,2 % des Förderbudgets verwendet, für Unterstützungsmaßnahmen 8,4 % (Burgstaller und Rath 2009; auf Basis
der Ausgaben des Jahres 2008).
Ziel des vorliegenden Berichtes ist es, einen Überblick über bestehende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu geben, diese einer kritischen Würdigung zu unterziehen und, unter Bezugnahme auf das deutschsprachige Ausland, Instrumente zu skizzieren, die in Österreich
derzeit nicht verwendet werden deren Einsatz jedoch überlegenswert erscheint. Der Bericht
orientiert sich am gegenwärtigen „state of the art“ ökonomischer Methodik. Dies betrifft insbesondere die Bewertung kausaler Zusammenhänge zwischen einem konkreten arbeitsmarktpolitischen Instrument und der zu erzielenden Wirkung, üblicherweise einer Erhöhung
der Chancen auf (Wieder-) Eingliederung bzw. Weiterbeschäftigung.
1
2
Demgegenüber bieten Instrumente der passiven Arbeitsmarktpolitik wie das Arbeitslosengeld vor
allem Einkommensersatzleistungen und werden hier nicht berücksichtigt.
Siehe auch Tabelle 6 mit einer Übersicht ausgewählter Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik und
Beschreibung der verfolgten Ziele bzw. berücksichtigten Zielgruppe.
- 6 -
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen haben generell direkte Effekte auf diejenigen, die an
einer Maßnahme teilnehmen. Die Beschreibung der direkten Effekte zeigt, wie arbeitsmarktpolitische Interventionen die Beschäftigung beeinflussen, konkret (i) die Zusammenführung
von Arbeitsangebot und -nachfrage, (ii) die Produktivität der Teilnehmenden, und (iii) das Arbeitsangebot und die Arbeitsnachfrage. Nachdem sowohl das Arbeitsangebot als auch die
Arbeitsnachfrage verändert werden sollen, wird es, wenn die Maßnahmen wirken, auch zu
einem (iv) Anpassungsprozess bei den Löhnen kommen.
Eine raschere Zusammenführung von vorhandenem Arbeitsangebot und –nachfrage durch
die effizientere Vermittlung Arbeitssuchender wird oftmals als das Hauptziel arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen gesehen. Diese Sicht basiert auf der Annahme, dass Arbeitslosigkeit
das Ergebnis von Störungen im Vermittlungsprozess (Friktionen) von Arbeitssuchenden und
-anbietern sei. Die Vermittlungseffizienz kann durch eine Intensivierung der Arbeitssuche erhöht werden, herbeigeführt etwa durch Androhung des Entzuges von Arbeitslosenunterstützung bei mangelhafter Bewerbungsintensität. Lalive et al. (2005) zeigen für die Schweiz,
dass sowohl die Androhung von Sanktionen als auch der tatsächliche (vorübergehende)
Entzug der Unterstützung (erwartungsgemäß) die weitere Dauer der Arbeitslosigkeit reduzieren. Bei Experimenten finden Boone et al. (2009), dass der Effekt auf die Suchintensität bei
Androhung von Sanktionen in den meisten Fällen größer ist als der Effekt durch den Entzug
von Unterstützung.
Die Produktivität der Arbeitssuchenden lässt sich durch formale Weiterbildung oder Betriebspraktika erhöhen. Wenn es auf regionaler Ebene zu einer allgemeinen Verbesserung
des Produktivitätsniveaus kommt, kann dies unter bestimmten Bedingungen auch zu einer
Erhöhung der Arbeitsnachfrage führen, z.B. durch Betriebsansiedlungen auf Grund der relativen Attraktivität des Arbeitskräftepotentials. Die Analyse der Effekte auf das Arbeitsangebot
untersucht, ob sich auf Grund der Teilnahme an entsprechenden Maßnahmen weniger Arbeitslose endgültig aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen und vom Erwerbsleben in die versteckte Arbeitslosigkeit („stille Reserve“) wechseln.
Die Auswirkungen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen auf die Löhne sind a priori unbestimmt und es sind, je nach relativer Bedeutung der Maßnahme, sowohl niedrigere, als auch
höhere Löhne möglich. Generell kann jedoch davon ausgegangen werden, dass bei einer
Ausweitung des Arbeitsangebotes in Folge arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, das Lohnniveau tendenziell sinken wird, dass jedoch bei einer grundlegenden Verbesserung der Produktivität das Lohnniveau, zumindest kurzfristig, eher steigen wird.
Neben den direkten Effekten auf die unmittelbar von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
Betroffenen, müssen auch indirekte Effekte in einer Evaluierung berücksichtigt werden. Indirekte Effekte sind vor allem (i) Mitnahme-, (ii) Substitutions-, (iii) Verdrängungs- und (iv)
Steuereffekte.
Von Mitnahmeeffekten wird dann gesprochen, wenn jemand eine bestimmte Handlung setzt,
die er oder sie auch ohne Intervention gesetzt hätte, zum Beispiel der Besuch einer Schulung durch einen Arbeitnehmer oder die Ausweitung der Beschäftigung durch einen Arbeitgeber. Mitnahmeeffekte reduzieren die Effektivität von Maßnahmen, da Personen oder Betriebe gefördert werden, die ohnedies eine bestimmte Aktivität gesetzt hätten, d.h. eine Förderung zur Erreichung der Ziele nicht notwendig gewesen wäre. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen können auch Substitutionseffekte hervorrufen; ein Beispiel wäre der Austausch von
regulären Beschäftigten durch geförderte, arbeitslose Personen.
Verdrängungseffekte entstehen, wenn einzelne Betriebe staatliche Förderungen in Anspruch
nehmen, damit einen Wettbewerbsvorteil erzielen und in der Folge ihren Marktanteil ausweiten. Dies könnte zur Folge haben, dass die übrigen Unternehmen, die keine Förderung erhalten, in einer Reaktion auf die relativ schlechtere Situation ihrerseits weniger Personen beschäftigen. Durch die notwendige Finanzierung einer Maßnahme können auch Steuereffekte
auftreten, wenn beispielsweise bei Belastungen des Faktors Arbeit durch zusätzliche Steuern die Beschäftigung insgesamt reduziert wird.
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Die Evaluierung von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik zielt in erster Linie auf die
Einschätzung der kausalen Wirkung einer Maßnahme auf die Geförderten ab, d.h., die Betrachtung der direkten Effekte. Im Idealfall betrachtet man dazu das Verhalten derselben Person sowohl mit als auch ohne Förderung und kann dann bei unterschiedlichen Ergebnissen
auf kausale Effekte durch die Maßnahme schließen. Da dies hier jedoch nicht möglich ist,
wird, um Aussagen über Wirkungen treffen zu können, eine adäquate Kontrollgruppe gesucht, die mit den Teilnehmenden vergleichbar ist, im Idealfall im Rahmen von (sozialen)
Experimenten. Bei Experimenten erfolgt die Auswahl der TeilnehmerInnen aus dem potentiell förderbaren Personenkreis per Zufall; unter bestimmten Annahmen kann dann direkt auf
kausale Effekte des Programms geschlossen werden. Dies geschieht durch den Vergleich
der durchschnittlichen Arbeitsmarktsituation (Beschäftigungsvolumen, Einkommen, etc.) der
an einer Förderaktion Teilnehmenden mit jenen, die am Programm nicht teilgenommen haben. Fast alle Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, abgesehen von wenigen Ausnahmen im Ausland, sind jedoch nicht-experimenteller Natur. Die Teilnehmenden werden in
die Programme selektiert oder die Teilnahme erfolgt aus Eigeninitiative.3 Unterschiede in Ergebnisvariablen zwischen Teilnehmenden und Nichtteilnehmenden sind daher nicht nur auf
die Wirkung des Programms zurückzuführen, sondern auch auf mögliche Selektionseffekte;
diese werden in der politischen Diskussion jedoch oftmals vernachlässigt.
Evaluierungsstudien greifen deshalb zur Auswahl von Vergleichspersonen häufig auf „Matching-Verfahren“ zurück, wobei als Vergleichsgruppe aus dem Kreis der nicht geförderten
Personen jene ausgewählt werden, die den geförderten Personen, sowohl in Bezug auf die
Teilnahmewahrscheinlichkeit als auch bezogen auf die erwarteten Ergebnisvariablen, möglichst ähnlich sind. Der Effekt der Programmteilnahme kann dann, unter gewissen Annahmen, ähnlich den oben erwähnten Experimenten, aus der Differenz der durchschnittlichen
Arbeitsmarktergebnisse von Teilnehmenden und Nichtteilnehmenden ermittelt werden.4
Oft ist es mit den verfügbaren Daten unmöglich, alle tatsächlich relevanten Faktoren zu berücksichtigen. Auch wenn umfangreiche Informationen zu demographischen Merkmalen und
zur Arbeitsmarktkarriere vorliegen, bleiben Eigenschaften wie z.B. persönliche Talente oder
die Motivation nur schwer erfassbar. Trotz der Fortschritte bei den nicht-experimentellen Forschungsmethoden votiert daher unter anderen Kluve (2006) in einem Überblick über die europäische Arbeitsmarktpolitik für einen verstärkten Einsatz von Experimenten zur Evaluierung arbeitsmarktpolitischer Methoden. Dies würde eine Entwicklung von „Evidenzgestützter“ Sozialpolitik ermöglichen, ähnlich der Praxis in medizinischen Studien.
Dennoch, der Befund ist nicht so entmutigend, wie es scheint. Eine Meta-Studie von Card et
al. (2009) zeichnet ein eher positives Bild der Aussagekraft der bestehenden Evaluierungsmethoden. Die Meta-Studie berücksichtigt die Ergebnisse von 97 Evaluationsstudien (die in
26 Ländern durchgeführt wurden), wobei sich die Studien nicht nur in Bezug auf die untersuchten Programme unterscheiden, sondern auch hinsichtlich der verwendeten Methoden,
da sowohl experimentelle Forschungsdesigns als auch Vergleichsgruppenansätze in den zu
Grunde liegenden Studien angewandt wurden. Es zeigt sich, dass es bei den zwei unterschiedlichen Ansätzen keine systematischen Unterschiede in Bezug auf das Ergebnis der
Wirkungsanalysen gibt. Dieses Resultat bestärkt uns darin, dass in Ermangelung experimenteller Evidenz, der verwendete Vergleichsgruppenansatz zuverlässige Einschätzungen bestehender Instrumente liefert.
3
4
Meyer (1995) beschreibt mehrere Experimente, in denen arbeitslose Personen zufällig finanzielle
Anreize bekamen. In anderen Experimenten kamen Arbeitslose zufällig in den Genuss von Schulungen. Die Untersuchung zeigt, dass finanziellen Anreize weniger geeignet sind als Schulungsprogramme, Arbeitslose mittelfristig wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Eine detaillierte Beschreibung der Evaluierungskonzepte liefern Heckman et al. (1999).
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Die Beurteilung der indirekten Effekte von Maßnahmen ist im Vergleich zur Beurteilung der
direkten Effekten noch schwieriger, da die Wirkung auf die NichtteilnehmerInnen und andere
Akteure am Arbeitsmarkt nicht ohne weiteres feststellbar ist. Nur sehr selten gelingt es, mögliche Mitnahme-, Substitutions-, Verdrängungs- und Steuereffekte abzuschätzen und damit
gesamtwirtschaftliche Entwicklungen auf die Einführung einer bestimmten Maßnahme zurückzuführen. Die Beurteilung von indirekten Effekten wird daher eher in theoretischen Modellierungen und im Rahmen von Simulationen als in empirischen Studien versucht.
Zusätzlich zu den Ergebnissen von Evaluierungen österreichischer Maßnahmen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik werden ergänzend exemplarische Befunde aus dem europäischen Ausland, insbesondere aus Deutschland und der Schweiz, mit vergleichbaren institutionellen
Rahmenbedingungen und Arbeitsmarktförderarten, angeführt. Kluve (2006) konnte bei einer
Analyse einer Vielzahl von Evaluierungen europäischer Maßnahmen feststellen, dass ähnliche Maßnahmen in verschiedenen Ländern auch vergleichbare Ergebnisse in Bezug auf die
Programmeffektivität5 aufweisen. Allfällige unterschiedliche institutionelle oder wirtschaftliche
Rahmenbedingungen hatten einen nur geringen Effekt auf den Erfolg der unterschiedlichen
Maßnahmen in den untersuchten Ländern. Es erscheint daher durchaus vertretbar und sinnvoll, bei der Entwicklung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf die Erfahrungen
anderer Länder zurückzugreifen.
5
Ein Programm wird dann als effektiv bewertet, wenn bei den Teilnehmenden signifikant positive
Effekte bei Beschäftigung, Rückgang der Arbeitslosigkeit, oder anderen Ergebnisvariablen ermittelt
wurden.
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2. Beschäftigung schaffende Maßnahmen
Im Jahr 2007 beliefen sich in Österreich die öffentlichen Ausgaben für Beschäftigungsanreize wie der Eingliederungsbeihilfe insgesamt auf etwa 0,06 % des BIP, bei der direkten
Schaffung von Arbeitsplätzen, etwa durch Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige
Beschäftigungsprojekte, waren es 0,04 % des BIP. Die Ausgaben liegen damit in beiden Kategorien unter dem Durchschnitt der OECD Länder (0,1 % bzw. 0,05 %, siehe Tabelle 3).
Auch bei der Anzahl der TeilnehmerInnen in Relation zur Erwerbsbevölkerung (beschäftigte
Personen und Arbeitslose) liegt Österreich bei Beschäftigungsanreizen (1,25 %) knapp und
bei der direkten Schaffung von Arbeitsplätzen (0,19 %) deutlich unter dem OECDDurchschnitt (Tabelle 4).
2.1. Beschäftigung schaffende Maßnahmen in Österreich
Wie bereits aus Tabelle 1 ersichtlich ist, werden in Österreich mehrere Maßnahmen aktiver
Arbeitsmarktpolitik eingesetzt. Um beurteilen zu können, ob und welche Lücken es gibt und
welche Instrumente weiterentwickelt werden sollten, scheint ein (knapper) Überblick über die
bestehenden Maßnahmen und deren Effektivität sinnvoll.
2.1.1. Eingliederungsbeihilfe und Kombilohn
Als Maßnahmen zur Lohnsubventionierung werden in Österreich die Eingliederungsbeihilfe
und der Kombilohn eingesetzt. Im Jahr 2008 gab es knapp 27.000 Eintritte in die (betriebliche) Eingliederungsbeihilfe, sie war damit die am häufigsten eingesetzte Beschäftigung
schaffende Maßnahme (Tabelle 1). Im Rahmen der Eingliederungshilfe werden dem Arbeitgeber für geförderte Personen bis zu 66,7 % der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50 % Pauschale für Nebenkosten) für eine Dauer von maximal zwei Jahren vom
AMS ersetzt. Es können arbeitslose Frauen ab dem 45. Lebensjahr und Männern ab dem
50. Lebensjahr, sowie Arbeitsuchende, die mindestens zwölf Monate (bei Personen unter 25
Jahren mindestens sechs Monate) arbeitslos gemeldet sind, gefördert werden. Zusätzliche
Sonderegelungen gibt es für Personengruppen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht
sind. Arbeitgeber sollen durch die Eingliederungsbeihilfe vermehrt zur Einstellung von Personen mit Vermittlungsschwierigkeiten motiviert werden.
Lutz et al. (2005a) untersuchen die Effekte der Eingliederungsbeihilfe im Zeitraum 2000 bis
2003. Um die Wirkung dieser Maßnahme besser einzuschätzen, werden zwei unterschiedliche Vergleichsgruppen konstruiert. Im ersten Fall wird die Vergleichsgruppe, gekennzeichnet
durch ähnliche beobachtbare Merkmale6, aus sämtlichen im Quartal des Förderbeginns arbeitslos gemeldeten Personen ausgewählt. In diesem Fall liegt für Frauen von 25 bis 54 Jahren drei Jahre nach Förderbeginn das Volumen an nicht geförderter Beschäftigung deutlich
über dem der Vergleichsgruppe. Bei Männern unterscheidet sich der Integrationserfolg
kaum, es kann jedoch eine positive Tendenz zu höherer Erwerbsintegration beobachtet werden. Für die Gruppe der unter 25-jährigen zeichnet die Studie ein weniger erfreuliches Bild,
denn sowohl bei Männern als auch bei den Frauen dieser Altersgruppe liegt das Ausmaß an
nicht geförderter Beschäftigung im gesamten Untersuchungszeitraum unter dem der Vergleichsgruppen. Allerdings sind in dieser Altersgruppe die Ergebnisse auf Grund der kurzen
beobachtbaren Vorkarriere am Arbeitsmarkt nur bedingt aussagekräftig.
6
Die Auswahl mittels Matching-Verfahren berücksichtigt neben demographischen Merkmalen auch
Informationen zur Vorkarriere wie z.B. die Dauer der Arbeitslosigkeit oder Angaben zum letzten Beschäftigungsverhältnis.
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Eine kausale Wirkung der Eingliederungsbeihilfe auf die spätere Beschäftigung kann aus
diesen Ergebnissen jedoch nicht eindeutig abgeleitet werden, da Mitnahmeeffekte nicht ausgeschlossen werden können. Es könnte auch für Personen Eingliederungsbeihilfe bezogen
worden sein, die auch ohne Förderung beschäftigt worden wären.
In einer zweiten Variante werden deshalb lediglich Arbeitlose in die Vergleichsgruppe aufgenommen, die innerhalb von 45 Tagen eine nicht geförderte Beschäftigung aufnehmen konnten. Hier zeigt sich, dass sich die spätere Beschäftigung der geförderten Arbeitslosen kaum
von der der nicht geförderten Personen unterscheidet. Diese unterschiedlichen Ergebnisse
können sowohl durch Mitnahmeeffekte als auch durch eine grundsätzlich positive Wirkung
der Eingliederungsbeihilfe (erfolgreiche Erprobungsphase, training on the job, etc.) hervorgerufen werden. Lutz et al. interpretieren die unterschiedlichen Ergebnisse aus den beiden
Szenarien als denjenigen Bereich, in dem der tatsächliche Effekt zu finden sei. Bei der Teilnehmerstruktur zeigt sich, dass verstärkt ältere Arbeitslose und Personen mit schlechteren
Integrationschancen die Eingliederungsbeihilfe gewährt bekommen. Die Beihilfe trägt daher
vor allem zur Integration von schwer vermittelbaren Arbeitslosen bei (Lutz et al. 2005a).
Der Kombilohn ist in der derzeitigen Form eine an ArbeitnehmerInnen ausbezahlte Lohnsubventionierung. Dadurch sollen Arbeitslose zur Aufnahme von Beschäftigung, die sie ohne
Beilhilfe wegen niedrigen Lohnes nicht annehmen würden, motiviert werden. In Österreich
war das Programm zunächst auf das Jahr 2006 beschränkt, wurde allerdings unter geänderten Rahmenbedingungen mit 1. Juli 2009 neu in Kraft gesetzt. Im Vergleich zur Eingliederungsbeihilfe wurden Förderungen mit Kombilohn deutlich seltener in Anspruch genommen.
Im Jahr 2006 gab es insgesamt nur 646 Förderfälle beim Kombilohn, das Volumen lag damit
deutlich unter der ursprünglichen Zielgröße von 3.000 bis 4.000 Personen (Jandl-Gartner et
al. 2009). Gründe für die geringe Inanspruchnahme dürften vor allem bei den restriktiven Zugangsbedingungen liegen. Im Zuge der Neugestaltung und Wiedereinführung wurde die Zielgruppe weiter gefasst, ob die Inanspruchnahme des Kombilohns unter diesen neuen Bedingungen ansteigen wird, bleibt abzuwarten. Evaluierungen der Beschäftigungswirkung dieses
Programms sind noch ausständig. Die wissenschaftliche Debatte über die Wirkung bzw. die
optimale Gestaltung solcher Lohnsubventionen dauert bereits sehr lange, jedoch ohne eindeutigen Befund.
Böheim und Weber (2010) untersuchen die Beschäftigungswirkung geringfügiger Beschäftigung während der Arbeitslosigkeit, welche auf Grund der Befreiung von Sozialversicherungsabgaben und dem weiter ausbezahltem Arbeitslosengeld auch eine Form der Lohnsubvention darstellt. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass sich für Arbeitslose, die eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen, die spätere Situation am Arbeitsmarkt verschlechtert.
Gegenüber vergleichbaren Arbeitslosen, die keine geringfügige Beschäftigung annahmen,
verbrachten sie im ersten Jahr nach Beginn der Arbeitslosigkeit um 40 (Frauen) bzw. 49
(Männer) Tage weniger in regulärer Beschäftigung. Ein Unterschied in der Beschäftigungswahrscheinlichkeit ist auch noch nach drei Jahren festzustellen.
Eine mögliche Erklärung für eine solche negative Wirkung auf die Re-Integration in den Arbeitsmarkt ist, dass Arbeitslose während der Zeit der geringfügigen Beschäftigung den Aufwand für die Suche nach regulärer Beschäftigung reduzieren könnten. Weiters könnten auch
die Möglichkeiten zur Weiterbildung bzw. zum Erhalten der Qualifikationen eingeschränkt
werden. Böheim und Weber (2010) plädieren daher für eine bessere Einbindung dieser Form
der Lohnsubventionierung in die aktive Arbeitsmarktpolitik, wobei die Geringfügigkeitsgrenze
keine starre Grenze, sondern mit einer Einschleifregelung fließend gestaltet werden sollte,
da nämlich auf Grund des Verlustes des Arbeitslosengeldes eine Ausweitung der Beschäftigung über diese Grenze hinaus für Arbeitslose wenig attraktiv ist. Steiner (2006) erläutert,
dass für Alleinstehende mit Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung ein Grenzsteuersatz von
100 % für den Einkommensbereich von etwa € 4.700 bis € 17.000 Jahreseinkommen be-
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steht und es in diesem Bereich daher keine finanziellen Anreize gibt, das Arbeitsangebot zu
erhöhen.
2.1.2. Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte
Diese Programme stellen Arbeitslosen befristete und geförderte Arbeitsplätze in einem geschützten Umfeld zur Verfügung. Zielgruppen sind Arbeitssuchende mit schwierigen Perspektiven für die Integration in den Arbeitsmarkt, wie Langzeitarbeitslose und Personen mit
Behinderungen. Mit der Teilnahme wird eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt angestrebt.
Sozialökonomische Betriebe bieten Produkte oder Dienstleistungen zu Marktpreisen an. Ein
Teil der Finanzierung ist durch die Verkaufserlöse aufzubringen, wodurch privatwirtschaftliches Denken gefördert werden soll. Zu den typischen Tätigkeitsfeldern zählen unter anderen
Holzbearbeitung, Innen- und Außenrenovierung, Gastgewerbe und Altwarenhandel.
Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte zielen stärker auf die Beschäftigung von Problemgruppen mit geringen Qualifikationsanforderungen. Sie werden beispielsweise in den Bereichen Grünraumbewirtschaftung, Versand, Reinigung und Transport angeboten. Das Erzielen
von Markterlösen steht dabei nicht im Vordergrund (Jandl-Gartner et al. 2009). Im Jahr 2008
gab es 14.638 Eintritte in Sozialökonomische Betriebe und 5.789 Eintritte in Gemeinnützige
Beschäftigungsprojekte (Tabelle 1).
Lutz et al. (2005a) beobachten die Wirkung beider Maßnahmen bei Personen, die im Jahr
2000 teilnahmen und untersuchen die Beschäftigungswirkung in den folgenden 3,5 Jahren.
Die größten positiven Effekte bei Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten zeigten sich bei
Frauen, die zu Beginn der Maßnahme älter als 45 Jahre alt waren. Das Ausmaß an ungeförderter Beschäftigung liegt bei den Teilnehmerinnen, je nach Variante7, um 28,3 % bzw. 34 %
über dem der Vergleichsgruppe8 (entspricht 84 bis 91 Tage im Beobachtungszeitraum). Auch
Frauen zwischen 25 und 45 Jahren hatten mehr Beschäftigungstage als die Frauen der Vergleichsgruppe, und zwar um 1,7-11,7 %. Teilnehmende Frauen unter 25 Jahren und Männer
aller Altersgruppen waren innerhalb des Untersuchungszeitraums gegenüber den Vergleichsgruppen weniger lang ungefördert beschäftigt. Nur wenn das gesamte Beschäftigungsvolumen inklusive geförderter Beschäftigung betrachtet wird, sind bei allen untersuchten Gruppen die TeilnehmerInnen länger beschäftigt als vergleichbare NichtteilnehmerInnen.
Auch bei Sozialökonomischen Betrieben finden Lutz et al. (2005a) eine günstigere Wirkung
für teilnehmende Frauen denn für Männer. Teilnehmende Frauen über 45 Jahren waren gegenüber der Vergleichsgruppe deutlich länger in ungeförderter Beschäftigung. Innerhalb von
3,5 Jahren beträgt die Differenz im Beschäftigungsvolumen 59,5-69 % (151-178 Tage), bei
Frauen zwischen 25 und 45 Jahren ist noch ein Unterschied von 3,5-10,5 % (13-39 Tage) zu
beobachten. Bei Männern über 45 Jahren lag die Beschäftigungsintegration durchschnittlich
25,7-50,5 % (71-109 Tage) über der Vergleichsgruppe. Für Frauen und Männer unter 25
Jahren lassen sich hingegen negative Effekte auf die Zeit in ungeförderter Beschäftigung
feststellen. Lutz et al. (2005a) weisen allerdings darauf hin, dass bei diese Altersgruppe die
Bildung einer adäquaten Vergleichsgruppe mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist
und die Ergebnisse daher nur bedingt aussagekräftig sind.
7
8
Die Effekte werden jeweils in zwei Varianten berechnet. Die erste Variante berücksichtigt alle Maßnahmeneintritte, in einer ergänzenden zweiten Variante werden Personen von der Berechnung ausgeschlossen, die in den vorausgehenden zwölf Monaten an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilgenommen haben.
Als Vergleichsgruppe werden (mittels Propensity-Score-Matching nach der Nearest-Neighbour Methode) jene zur selben Zeit arbeitslos gemeldete Personen ausgewählt, die den Geförderten in Bezug auf beobachtbare Merkmale (Alter, Ausbildung, Vorkarriere, etc.) möglichst ähnlich sind.
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Auch Lechner et al. (2007) untersuchen die Wirkung dieser Instrumente der österreichischen
Arbeitsmarktpolitik. Das Erfolgskriterium ist hier der Effekt auf die Beschäftigungsquote in
ungeförderter Beschäftigung am Ende des Beobachtungszeitraums im Vergleich zu Nichtteilnehmern. Bei Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten lassen sich nach drei Jahren weder für Frauen noch für Männer signifikante Effekte feststellen. Es lässt sich lediglich ein
schwacher positiver Effekt für das mittlere Alterssegment (31-44 Jahre) im Ausmaß von einer
um 9 % höheren ungeförderten Beschäftigung für die Teilnehmenden im Vergleich zu jenen,
die nicht teilnahmen, nachweisen. Lechner et al. (2007) schreiben dem Programm trotz dieser relativ geringen Korrelation immerhin die Fähigkeit zu, Menschen vor dem endgültigen
Verlassen des Arbeitsmarktes zu bewahren.
TeilnehmerInnen in Sozialökonomischen Betrieben hatten am Ende des Beobachtungszeitraumes von 3 Jahren eine um ca. 7,5 % höhere Beschäftigungsquote als Personen der Vergleichsgruppe. Auch diese Studie (Lechner et al. 2007) zeigt, dass die Maßnahme bei Frauen stärker zu wirken scheint als bei Männern, die Differenz zur Vergleichsgruppe beträgt
10 %. Bei Männern lassen sich nur geringe und statistisch nicht signifikante Veränderungen
beobachten. Wird die Maßnahmenwirkung getrennt für einzelne Altersgruppen untersucht,
ergibt sich mit einer um 23 % höheren Beschäftigungsquote gegenüber vergleichbaren
NichtteilnehmerInnen der größte Effekt bei den ältesten TeilnehmerInnen (45 bis 50 Jahre,
Frauen und Männer). Lechner et al. (2007) führen die Auswirkungen bei älteren Personen
auch auf den größeren Einsatz daran anschließender Förderungsmaßnahmen für diese Altersgruppe, insbesondere in Form der Eingliederungsbeihilfe, zurück.
Gregoritsch et al. (2006) vergleichen die Wirkung der Förderinstrumente Sozialökonomische
Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte in Tirol. Sozialökonomische Betriebe
erzielen dabei deutlich günstigere Ergebnisse als die Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte. In den vier Dimensionen Anzahl der Beschäftigungstage, Anzahl der Tage in Erwerbsarbeit (Beschäftigungstage einschließlich Tage in gemeldeter Arbeitslosigkeit), dem Jahreseinkommen und dem Tagesverdienst liegen die Erfolgsquoten9 bei TeilnehmerInnen in Sozialökonomischen Betrieben über denen von Personen, die an Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten teilgenommen haben.
Werden TeilnehmerInnen in Sozialökonomischen Betrieben und an Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten jedoch zu Vergleichsgruppen aus nicht geförderten Personen (Altersgruppe der über 25 jährigen) gegenübergestellt, so zeigt sich, dass TeilnehmerInnen in Sozialökonomischen Betrieben in allen vier genannten Dimensionen höhere Erfolgsquoten hatten, TeilnehmerInnen in Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten jedoch nur beim Jahreseinkommen.
Lutz et al. (2005a) weisen darauf hin, dass die Evaluierungsergebnisse öffentlicher Beschäftigungsprojekte mit besonderer Vorsicht zu interpretieren sind. Da nämlich die Programme
auf sehr spezifische Zielgruppen ausgerichtet sind, ist es ungleich schwieriger, dass alle für
die Teilnahme relevanten Faktoren beobachtet und adäquate Vergleichsgruppen gebildet
werden können.
2.2. Beschäftigungsförderung in der Schweiz
In der Schweiz bilden der Zwischenverdienst und Programme zur vorübergehenden Beschäftigung zwei zentrale Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung.
9
Die Ergebnisvariablen werden jeweils zwei Jahre vor und zwei Jahre nach der Maßnahmenteilnahme erfasst, eine Steigerung der Arbeitsmarktintegration wird als Erfolg interpretiert. Als Beschäftigung gelten alle Formen sozialversicherungsrechtlich erfasster Beschäftigung.
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2.2.1. Zwischenverdienst
Beim Zwischenverdienst treten Arbeitslose eine vorübergehende Erwerbstätigkeit an, deren
Lohn unter der zustehenden Arbeitslosenentschädigung liegt. Zwischenverdienste werden
mit Kompensationszahlungen (70 % oder 80 % der Differenz zwischen dem versicherten
Verdienst10 und dem Einkommen aus dem Zwischenverdienst) aus der Arbeitslosenkasse
gefördert. Es handelt sich damit um eine Form der Lohnsubventionierung um Arbeitssuchende zur Beschäftigungsaufnahmen in der Privatwirtschaft zu ermutigen, mit dem Ziel die vorhanden Qualifikationen zu erhalten bzw. neue zu entwickeln.
2.2.2. Programme zur vorübergehenden Beschäftigung
Diese Programme werden hauptsächlich von nicht gewinnorientierten privaten und öffentlichen Institutionen angeboten und dauern in der Regel sechs Monate. Die Tätigkeit soll unter
arbeitsmarktnahen Bedingungen stattfinden, allerdings dürfen die Programme nicht unmittelbar mit der Privatwirtschaft konkurrieren. Ein weiterer Unterschied ist, dass der Zwischenverdienst im überwiegenden Ausmaß von den arbeitslosen Personen selbst organisiert wird,
während sie bei Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung von der öffentlichen Arbeitsvermittlung zugewiesen werden (Lechner et al. 2004).
Gerfin et al. (2005) evaluieren die Wirkung von Zwischenverdiensten und Programmen zur
vorübergehenden Beschäftigung. Eineinhalb Jahre nach Programmbeginn weisen Personen,
die einen Zwischenverdienst angenommen hatten, eine um 7-9 Prozentpunkte höhere Beschäftigungsquote auf, als vergleichbare TeilnehmerInnen von Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung und vergleichbare Personen, die an keiner Maßnahme teilgenommen
haben. Zur Bildung der Vergleichsgruppen wird ein Matching-Verfahren verwendet. Die unterschiedliche Wirkung ist daher nicht durch Selektion der Teilnehmenden in die Programme
zu erklären11, sondern ist auf die unterschiedlichen kausalen Effekte von Zwischenverdiensten und Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung zurückzuführen. Gerfin et al.
(2005) betonen, dass Teilnehmende an vorübergehenden Beschäftigungsprogrammen die
gleiche Beschäftigung wie TeilnehmerInnen an Zwischenverdiensten erreicht hätten, wenn
sie ebenfalls Zwischenverdienste angenommen hätten. Als Erklärungsansatz zur unterschiedlichen Wirkung der Programme wird vor allem ein möglicher Signaleffekt an potentielle
Arbeitgeber angeführt, da Zwischenverdienste im Gegensatz zu Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung großteils selber organisiert werden, was mit einen hohen Grad an
Motivation in Verbindung gebracht werden könnte. Die Autoren geben daher, auch im Hinblick auf die Kosteneffektivität, eine klare Empfehlung für die Förderung von Zwischenverdiensten als effektivere arbeitsmarktpolitischer Maßnahme ab.
2.3. Beschäftigungsförderung in Deutschland
In Deutschland gibt es seit 2005 neue Instrumente der Beschäftigungsförderung, die als Arbeitsgelegenheiten bezeichnet werden. Das Ziel der Maßnahmen ist die Integration von
Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Arbeitsgelegenheiten gibt es in zwei Varianten:
2.3.1. Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung
Hierbei handelt es sich um zusätzliche und im öffentlichen Interesse stehende Tätigkeiten für
Empfänger von Arbeitslosengeld. Der Großteil der Arbeitgeber zählt zu den Branchen öffentliche Verwaltung, Organisationen ohne Erwerbscharakter, Erziehung und Unterricht, sowie
Gesundheit und Sozialwesen (Bellmann et al. 2006). TeilnehmerInnen erhalten zusätzlich
10
11
Durchschnittslohn der letzten sechs oder zwölf Beitragsmonate.
Unter der Annahme, dass die relevanten Merkmale berücksichtigt wurden.
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zum Bezug des Arbeitslosengeldes eine Mehraufwandsentschädigung von ca. 1 bis 2 Euro
pro Arbeitsstunde, weshalb diese Programme auch als Ein-Euro-Jobs bekannt sind. Bei der
Ausgestaltung und Dauer der Programme lässt der Gesetzgeber den regionalen Dienststellen großen Gestaltungsspielraum, um auf die regionale Arbeitsmarktsituation und die Bedürfnisse der Arbeitslosen eingehen zu können (Hohmeyer 2009).
2.3.2. Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante
Bei diesem Programm erhalten die TeilnehmerInnen einen üblichen Lohn, der jedoch von
der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird. Die Tätigkeiten müssen nicht unbedingt zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein, allerdings ist die Maßnahme nur nachrangig einzusetzen, wenn also Möglichkeiten anderweitiger Förderung ausgeschöpft sind.
Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung sind, gemessen an der Zahl der
Eintritte, die bei weitem am häufigsten genutzte Beschäftigung schaffende Maßnahme. Von
741.916 angetretenen Arbeitsgelegenheiten im Jahr 2006 entfielen 704.531, d.h. rund 95 %,
auf die Variante mit Mehraufwandsentschädigung. In den Folgejahren ging der Einsatz etwas
zurück, die Variante mit Mehraufwandsentschädigung bliebt jedoch mit 667.095 Eintritten
(von insgesamt 695.648 Arbeitsgelegenheiten) im Jahr 2008 das dominierende Beschäftigung schaffende Instrument in Deutschland.12
Hohmeyer (2009) untersucht die Wirkungen der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung über einen Zeitraum von 28 Monaten nach dem Start des Programms im Jahr
2005. Da die Programmdauer meistens bis zu sechs Monate beträgt (Hohmeyer et al. 2006),
zeigen sich besonders im ersten Halbjahr Lock-in-Effekte, die auf die eingeschränkte Intensität der Suche nach regulärer Beschäftigung während der Maßnahmenteilnahme hinweisen.
Die Beschäftigungswahrscheinlichkeit in regulärer Beschäftigung liegt bei Teilnehmenden in
diesem Zeitraum erwartungsgemäß unter jener der Vergleichsgruppe. Am Ende des Beobachtungszeitraums ist jedoch für die meisten Teilgruppen ein positiver Effekt zu beobachten, der durch die Programmteilnahme verursacht werden dürfte. In Westdeutschland haben
sowohl Männer als auch Frauen eine höhere Beschäftigungswahrscheinlichkeit nach der
Teilnahme; bei Frauen ist dabei eine stärkere Erhöhung als bei den Männern zu beobachten,
und zwar im Ausmaß von rund 3 Prozentpunkten. In Ostdeutschland haben teilnehmende
Frauen ebenfalls eine höhere Beschäftigungswahrscheinlichkeit nach der Teilnahme als jene, die nicht teilnahmen; bei den Männern ist hingegen kein signifikanter Unterschied zwischen den TeilnehmerInnen und der Vergleichsgruppe feststellbar.
Huber et al. (2009) zeichnen ein differenzierteres Bild der Wirkung von Arbeitsgelegenheiten
mit Mehraufwandsentschädigung. Im Durchschnitt dürften die Beschäftigungschancen durch
die Teilnahme nicht signifikant verbessert worden sein, wobei es aber für einzelne Gruppen
durchaus positive Effekte zu geben scheint, zum Beispiel für männliche Arbeitslose. Der Untersuchungszeitraum dieser Studie ist jedoch relativ kurz, es wird nur die Beschäftigungssituation bis 12 Monate nach dem Programmstart analysiert. Die AutorInnen können daher nur
für kurzfristige Effekte Rückschlüsse treffen.
Bei den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gibt es große Unterschiede
in der Programmdauer. Gemäß den Ergebnissen von Hohmeyer (2009), lässt sich jedoch
keine zu bevorzugende Dauer finden, da sich die Effekte der untersuchten Teilgruppen unterscheiden. Im Westen Deutschlands zeigt sich beispielsweise sowohl für Männer als auch
12
Bundesagentur für Arbeit, Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente ohne Förderdaten für die zugelassenen kommunalen Träger. An Stelle der Arbeitsagenturen liegt die Zuständigkeit für Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitslose in diesen Kommunen bei den Städten oder Landkreisen.
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für Frauen, dass eine kurze Programmdauer von bis zu vier Monaten zwar den Lock-inEffekt reduziert, jedoch langfristig die Beschäftigungschancen nicht zu erhöhen scheint. Für
Männer im Osten Deutschlands werden hingegen kurze Programmdauern empfohlen, da
Teilnehmende in Arbeitsgelegenheiten mit einer Dauer von mehr als vier Monaten nach dem
Ende des Programms ein geringeres Volumen an regulärer Beschäftigung haben als solche
in Arbeitsgelegenheiten mit kürzerer Dauer. Die regionalen Unterschiede sind vor allem auf
die schwierigere Arbeitsmarktlage im Osten Deutschlands und der damit einhergehenden
stärkeren Gewichtung der Funktion des sozialen Ausgleichs von Arbeitsmarktpolitik zurückzuführen.
Huber et al. (2009) und Hohmeyer (2009) finden, dass diejenigen, die an Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung teilnehmen, häufiger an weiteren Programmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilnehmen, als Arbeitslose, die dies nicht tun. Diese positive Korrelation kann als Hinweis interpretiert werden, dass mit diesem Instrument oftmals lediglich ein
erster Schritt zur Heranführung von benachteiligten Gruppen an den regulären Arbeitsmarkt
bzw. zur Nutzung von Arbeitsmarktförderungsinstrumenten gesetzt wird.
2.3.3. Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
Ein weiteres Instrument zur aktiven Arbeitsmarktförderung bilden in Deutschland die bereits
1969 eingeführten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, wobei es sich im Gegensatz zu den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante um zusätzliche Tätigkeiten im öffentlichen Interesse handeln muss. Mittels befristeter subventionierter Beschäftigung sollen Arbeitssuchende
wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sollen nur
dann eingesetzt werden, wenn andere Möglichkeiten der Förderung ausgeschöpft sind.
Caliendo et al. (2005, 2008) untersuchen die Wirkung des Programms im Hinblick auf die
Eingliederung von Arbeitslosen in reguläre Beschäftigung im Zeitraum 2000 bis 2002. Die
Ergebnisse zeigen, dass die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen dieses Ziel größtenteils verfehlt haben. Die Entwicklung der Beschäftigungssituation wird getrennt für Frauen und Männer für den Osten und Westen Deutschlands betrachtet. Für Frauen im Westen Deutschlands liegt die Beschäftigungsrate von Teilnehmerinnen knapp drei Jahre nach dem Start
des Programms über der vergleichbarer Nichtteilnehmerinnen. Für andere Gruppen ist der
Effekt statistisch nicht nachzuweisen, oder sogar negativ.
Weiters werden die TeilnehmerInnen auch noch differenzierter nach spezifischen Problemund Zielgruppen (junge und ältere Arbeitslose, Langzeitarbeitslose, Arbeitslose ohne Berufserfahrung etc.) untersucht, auch hier gibt es für den Großteil der Teilnehmergruppen keine
Verbesserung der Beschäftigungschancen. Eine wichtige Ausnahme bilden Langzeitarbeitslose, wo sich ein positiver Effekt auf die Beschäftigungsrate für Frauen (Ost- und Westdeutschland) und Männer (nur Westdeutschland) ergibt (Caliendo et al. 2008).
2.3.4. Eingliederungszuschüsse
In Deutschland können als Lohnsubventionierung Eingliederungszuschüsse an den Arbeitgeber ausbezahlt werden. Ziel ist es, den Zugang zum Arbeitsmarkt von Personen mit Vermittlungshemmnissen, z.B. auf Grund von langer Arbeitslosigkeitsdauer, Behinderung oder
niedriger Qualifikation, zu erleichtern. Nach mehrmaligen Gesetzesänderungen beträgt die
maximale Förderhöhe derzeit maximal 50 % des Arbeitsentgelts und kann längstens für
zwölf Monate ausbezahlt werden. 2008 wurden über 250.000 Bewilligungen von Eingliederungszuschüssen erteilt.13
13
Bundesagentur für Arbeit, Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente ohne Förderdaten für die zugelassenen kommunalen Träger. An Stelle der Arbeitsagenturen liegt die Zuständigkeit für Leistun-
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Wirkungsanalysen von Eingliederungszuschüssen weisen auf positive Effekte auf die Arbeitsmarktintegration der TeilnehmerInnen hin. Jaenichen (2002) zeigt, dass durch die Lohnkostenzuschüsse Anzahl und Dauer von Arbeitslosigkeit in einem Beobachtungszeitraum
von zwei Jahren reduziert werden. Auch bei einer Untersuchung der Wirkung auf die Beschäftigungschancen finden Jaenichen und Stephan (2007) positive Effekte von Eingliederungszuschüssen. Drei Jahre nach dem Programmstart liegt bei den TeilnehmerInnen der
Anteil der Personen in regulärer Beschäftigung 25-42 Prozentpunkte über dem der Vergleichsgruppe. Der Anteil an Arbeitslosen liegt bei den Teilnehmenden um 14-28 Prozentpunkte unter der Vergleichsgruppe. Der Unterschied bei den Ergebnisvariablen ist dadurch
zu erklären, dass sich Personen der Vergleichsgruppe häufiger als die TeilnehmerInnen aus
dem Arbeitsmarkt zurückziehen.
Bernhard et al. (2008) stufen den Eingliederungszuschuss auf Grund positiver Evaluierungsergebnisse als eines der erfolgreichsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente ein. Sie verwiesen jedoch darauf, dass die Frage nach potentiellen Mitnahme- und Substitutionseffekten
noch nicht ausreichend beantwortet ist. Eine Einschätzung von Mitnahmeeffekten gibt es von
Ammermüller et al. (2006), die eine Gesetzesänderung als Basis für ein natürliches Experiment verwenden. Bei älteren Arbeitnehmern wurden bei Eingliederungszuschüssen die Förderbedingungen gelockert. Der Vergleich der Anzahl zusätzlicher Förderungen mit der Anzahl zusätzlicher Beschäftigungsverhältnisse deutet auf ein geringes Ausmaß an Mitnahmeeffekten hin. Weiters ergeben die Schätzungen, dass die Förderfähigkeit die Abgangswahrscheinlichkeit aus der Arbeitslosigkeit um ca. zwei Prozentpunkte erhöht hat.
2.4. Fazit
Evaluierungen von Lohnsubventionen, wie die österreichische Eingliederungsbeihilfe,
Zwischenverdienste in der Schweiz oder der Eingliederungszuschuss in Deutschland,
zeigen generell einen positiven Zusammenhang der Maßnahmen mit der Beschäftigungsintegration von Arbeitslosen. Angesichts möglicher Mitnahmeeffekte wird jedoch
auch immer wieder vor einer zu starken Ausweitung dieser Maßnahmen gewarnt. Durch
strenge Vergaberichtlinien und begleitende Implementationsanalysen kann potentieller Missbrauch von Förderungen zumindest erschwert und die Rahmenbedingungen auf Basis von
Erfahrungswerten laufend angepasst werden.
Bei den Programmen von öffentlich geförderter Beschäftigung sind die Ergebnisse
weniger positiv. Für Deutschland sind die Befunde zu den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
im Hinblick auf die Beschäftigungseffekte enttäuschend, die Arbeitsgelegenheiten scheinen
immerhin bei einzelnen Teilgruppen eine positive Wirkung zu haben. Auch die Schweizer
Programme zur vorübergehenden Beschäftigung tragen nicht längerfristig zur Integration von
Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt bei.
In Österreich dürften die Sozialökonomische Betriebe tendenziell eine bessere Wirkung als Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten haben, der Effekt ist jedoch insgesamt als eher gering zu bewerten. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass Frauen von einer
Teilnahme eher profitieren als Männer, und dass bei älteren TeilnehmerInnen eher positivere
Auswirkungen auf die Beschäftigung festzustellen sind als bei jüngeren. Auch wenn die Evaluierungen nur für einzelne TeilnehmerInnengruppen eine positive Wirkung auf die Integration in ungeförderte Beschäftigung aufzeigen, tragen die Programme immerhin dazu bei, die
Teilnehmenden vor dem Verlassen des Arbeitsmarktes zu bewahren. Somit bleiben die betroffenen Personen für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und damit Chancen auf
die Integration in den regulären Arbeitmarkt erreichbar.
gen aus der Grundsicherung für Arbeitslose in diesen Kommunen bei den Städten oder Landkreisen.
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Bei einer Kostenbilanz (Lutz et al. 2005a) schneiden die Sozialökonomischen Betriebe gegenüber Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten besser ab. Sowohl bei den durchschnittlichen Kosten für das AMS als auch bei den Nettokosten in Relation zur Vergleichsgruppe ist
das Programm verglichen mit Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten günstiger. Bei der
Eingliederungsbeihilfe übersteigen die Rückflüsse aus Sozialabgaben im Zeitraum von drei
Jahren bereits die Kosten, die zusätzlichen Ausgaben für die Geförderten werden also bereits überkompensiert (Tabelle 2).
Die geringfügige Beschäftigung von Arbeitslosen führt mittelfristig nicht dazu, dass
Arbeitslose vermehrt in reguläre Beschäftigung vermittelt werden. Hohe effektive
Grenzsteuersätze reduzieren die finanziellen Anreize die geringfügige Beschäftigung auszuweiten.
Die Ergebnisse der Evaluierungen von Beschäftigung schaffenden Maßnahmen fügen sich in
das Bild, das mit Meta-Analysen von aktiver Arbeitsmarktpolitik gezeichnet wird. Sowohl die
Meta-Studie, die sich auf europäische Arbeitsmarktpolitik beschränkt (Kluve 2006), als auch
die internationale Betrachtung (Card et al. 2009) lassen den Schluss zu, dass Maßnahmen,
wie beispielsweise Lohnsubventionen, eine günstigere Wirkung für die teilnehmenden Personen haben als Beschäftigungsprogramme im öffentlichen Sektor.
Nach einer Teilnahme an geförderten Beschäftigungsprogrammen folgen häufig weitere
Maßnahmen, um Personen schrittweise in den regulären Arbeitsmarkt einzugliedern. Eine
Evaluierung von Programmkarrieren, in Ergänzung zur Ermittlung von kurzfristigen Beschäftigungseffekten, erscheint daher notwendig und würde eine profundere Bewertung der Wirkungsweise von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erlauben.
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3. Qualifizierung
Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von Programmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik
sind nur eine Möglichkeit, Weiterbildung von Erwachsenen und lebenslanges Lernen zu fördern. Nationale und internationale Bemühungen, die vorhandenen Programme und Strukturen zu verbessern rücken die wirtschaftlichen Potentiale in diesem Bereich immer mehr in
den Mittelpunkt. Auf Grund der besseren Datenlage bei TeilnehmerInnen an Maßnahmen
der aktiven Arbeitsmarktpolitik, ist die Wirkungsforschung hier deutlich weiter fortgeschritten
als bei weiteren Angeboten von Erwachsenenbildung und ermöglicht dadurch eine aussagekräftigere Beurteilung der bestehenden Programme. Eine Länderübergreifende OECDStudie (OECD 2005) bietet einen qualitativen Einblick in die Struktur der Erwachsenenbildung in Österreich.
3.1. Erwachsenenbildung
Der Strukturindikator zum lebenslangen Lernen in der EU gibt einen Überblick über die Teilnahme von Erwachsenen an der Aus- und Weiterbildung (Tabelle 5). Bei der Erhebung werden Personen befragt, ob sie in den vergangen vier Wochen an einer Ausbildung bzw. einem
Unterricht teilgenommen haben. Mit einem Anteil von 13,2 % im Jahr 2008 liegt Österreich
zwar über dem Durchschnitt der Europäischen Union (9,5 %), jedoch deutlich hinter Ländern
des Spitzenfeldes wie Dänemark (30,2 %). Analysen der OECD (2005) mit 17 untersuchten
Ländern zeigen, dass ältere Menschen und Erwachsene mit niedrigem Bildungsniveau bei
Bildungsinvestitionen deutlich unterrepräsentiert sind. Dies gilt auch für Österreich: Der EUStrukturinkator zur Weiterbildungsaktivität beträgt in der Altersgruppe 25-29 Jahre 25,6 %
und sinkt auf 6,9 % in der Gruppe 55-59 Jahre. Große Unterschiede bei der Bildungsbeteiligung gibt es auch im Hinblick auf das Bildungsniveau. Bei Personen mit Pflichtschulabschluss als höchste abgeschlossene Ausbildung beträgt die Teilnahmequote 4,1 %, bei
Hochschulabgängern 29,7 % (Statistik Austria 2009).
Bei den Bildungsmöglichkeiten für Erwachsene identifiziert die OECD (2004) ein vergleichsweise vielfältiges Angebot in Österreich. Dazu zählen Abschlüsse im Rahmen des zweiten
Bildungsweges, Bildungsinstitute zur Höherqualifizierung von Erwerbstätigen, Qualifizierungsmaßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, nicht-berufliche Erwachsenenbildung,
Fachhochschulen und Universitäten sowie Weiterbildung in Betrieben. Bei der großen Anzahl and Bildungsinstitutionen und -programmen ist jedoch noch Potential zur Verbesserung
der Zusammenarbeit gegeben. Ein Vorschlag betrifft die Vernetzung von Qualifizierungsmaßnahmen der Arbeitsmarktpolitik mit dem Bildungssystem. So zeichnen sich Fachhochschulen durch gute Kontakte zu Unternehmen aus und Volkshochschulen haben Erfahrungen im Umgang mit „bildungsfernen“ Bevölkerungsgruppen. Von der Arbeitsmarktpolitik bleiben diese Kompetenzen aber auf Grund geringer Kooperation zum Großteil ungenützt. Gezielte Programme für geringer Qualifizierte scheint es innerhalb der Erwachsenenbildung generell kaum zu geben. Neuere Initiativen wie das Netzwerk Alphabetisierung und Basisbildung versuchen diesem Trend entgegenzuwirken. Insbesondere Personen mit Lese-,
Schreib- und Rechenschwierigkeiten werden hier bei der Suche nach Basisbildungskursen
unterstützt (Schneeberger et al. 2008).
Eine große Auswahl beim Angebot zur Erwachsenenbildung stellt jedoch auch potentielle
Teilnehmer vor Herausforderungen. Es werden daher grundsätzlich Verbesserungen bei der
Bildungsberatung empfohlen. Einzelne Anbieter neigen dazu, die Informationen auf das eigene Angebot zu beschränken und übergreifende Plattformen der Erwachsenenbildung bieten oft nur wenige Orientierungshilfen für Unentschlossene. Die Verbesserung bestehender
Programme mit Blick auf spezifische Zielgruppen ist daher ebenso voranzutreiben wie vorhandene Ansätze zur Koordination des Informations- und Beratungsangebotes.
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Werden die Programme der aktiven Arbeitsmarktpolitik ausgeklammert, gibt es für Österreich
nur wenige Studien, die Aussagen über die Effektivität von Maßnahmen der Erwachsenbildung ermöglichen. Die Entwicklung einer umfassenden Evaluationskultur könnte jedoch dabei helfen, Qualitätsverbesserungen zu erreichen und Entscheidungen über das Programmangebot zu treffen. Dies ist insbesondere deshalb zu empfehlen, weil es laut OECD (2004) in
Österreich in diesem Bereich nur wenig Vertrauen in Marktmechanismen gibt und auch kaum
ein r Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Anbietern besteht.
3.2. Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik
Die öffentlichen Ausgaben für Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik betrugen im Jahr 2007 etwa 0,37 % der BIP, Österreich liegt damit deutlich
über dem Durchschnitt der OECD Länder und auch über den Werten für Deutschland und
die Schweiz (Tabelle 3). Auffällig ist auch der hohe Anteil an TeilnehmerInnen: 2,29 % der
Erwerbsbevölkerung nahmen im Jahr 2007 an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im
Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teil (Tabelle 4).
Mit 248.649 im Jahr 2008 geförderten Personen sind die in die Kategorie Qualifizierung fallenden Maßnahmen die am häufigsten beanspruchten Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik; die Ausgaben in diesem Bereich betragen rund 69 % aller Förderausgaben. Unter Qualifizierungsmaßnahmen fallen neben den vom AMS in Auftrag gegebenen Aus- und
Weiterbildungen auch Kurse am freien Bildungsmarkt, bei denen Beihilfen zu Kurs- bzw.
Kursnebenkosten gewährt werden. Weitere Maßnahmen sind Berufsorientierung, Unterstützung der Arbeitsvermittlung und Training (Burgstaller und Rath 2009).
3.2.1. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
Das AMS beauftragt Bildungseinrichtungen mit der Förderung der Qualifikation von Arbeitslosen; sie werden als Aus- und Weiterbildungskurse durchgeführt. Ausbildungsmaßnahmen
vermitteln berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten und enden mit einem staatlich anerkannten
Schul- oder Berufsabschluss (z.B. Lehrabschluss). Weiterbildungsmaßnahmen vermitteln
berufliche Einstiegs- oder Zusatzqualifikationen (Jandl-Gartner et al. 2009).
Lutz et al. (2005a) fassen Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung unter dem Begriff der
fachlichen Qualifizierung zusammen. Bei der Evaluierung der beruflichen Karriere ab Beginn
der Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme über einen Zeitraum von drei Jahren lassen sich
gegenüber der Vergleichsgruppe mit ähnlichen Merkmalen keine signifikanten Effekte nachweisen. Geförderte Frauen waren jedoch im Durchschnitt 43 Tage länger in Beschäftigung
als die Vergleichspersonen und konnten damit die negativen Einsperreffekte durch die Qualifizierungsmaßnahmen am Beginn des Beobachtungszeitraums mehr als ausgeglichen. Vergleichbare Ergebnisse finden Lechner et al. (2007). Auch hier können für die Qualifizierungsmaßnahmen bei kumulierter Betrachtung keine positiven Effekte auf die Zeit in unselbständiger Beschäftigung nachgewiesen werden, da die negativen Einsperreffekte im Beobachtungszeitraum von drei Jahren nicht kompensiert werden. In den beobachteten drei Jahren befinden sich daher TeilnehmerInnen ca. 4,5 Monate länger in Arbeitslosigkeit als vergleichbare Nichtteilnehmer. Beide Studien weisen jedoch auf einen positiven Trend zu stärkerer Beschäftigungsintegration von TeilnehmerInnen hin, eine Untersuchung der Nachkarriere über einen längeren Zeitraum wäre deshalb aufschlussreich.
Betrachtet man den Zeitpunkt drei Jahre nach Programmbeginn, liegt die Beschäftigungsquote von Teilnehmenden an Qualifizierungsmaßnahmen um 2 % über der Vergleichsgruppe. Getrennt nach dem Geschlecht ergibt sich bei Frauen ein positiver Beschäftigungseffekt
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von 5 %, bei Männern lässt sich hingegen kein signifikanter Effekt nachweisen (Lechner et
al. 2007).
Ein Blick auf die langfristigen Wirkungen von Qualifikationsmaßnahmen in Österreich findet
sich in einer Studie von Gregoritsch et al. (2007). Die Programmteilnahme der untersuchten
Personen erfolgte im Jahr 1999. Zur Evaluierung wird für die TeilnehmerInnen und einer entsprechenden Kontrollgruppe die Beschäftigungsintegration einzeln für die Jahre 2000 und
2005 ermittelt und die Veränderungen zur Situation vor der Teilnahme im Jahr 1998 berechnet. Dieser Ansatz unterscheidet sich damit von den oben genannten Evaluierungen, wo die
Beschäftigungstage kumuliert ab Programmbeginn betrachtet werden und damit der durch
die Teilnahme bedingte Lock-in-Effekt aufgeholt werden muss. Die Analyse der langfristigen
Wirkung ist auf Personen im Haupterwerbsalter (25-44 Jahre) eingeschränkt, um Verzerrungen durch altersbedingte Eintritte und Austritte abzuschwächen.
Bei allen vier untersuchten Dimensionen (Tage mit Arbeitsmarktbeteiligung, Beschäftigungstage, Verdienst pro Beschäftigungstag und Jahresbeschäftigungseinkommen) können bei
den TeilnehmerInnen im Jahr 2005 bessere Ergebnisse als bei den Personen der Vergleichsgruppe beobachtet werden. Die TeilnehmerInnen waren in diesem Jahr durchschnittlich 11 Tage länger in Beschäftigung als vergleichbare Personen, die an keiner Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen hatten, wobei Frauen stärker als Männer (plus 13 bzw. plus
8 Tage) zu profitieren scheinen. Ein weiteres Ergebnis ist, dass die langfristige Wirkung der
Maßnahme schwächer ist als die kurzfristige, denn der für das Jahr 2000 ermittelte Effekt
betrug im Durchschnitt noch 16 Tage.
Die Auswirkungen auf die weitere Beschäftigungssituation scheinen eher günstig zu sein,
denn Personen, die an Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen hatten, erzielten gemäß
der Studie im Jahr 2005 ein um durchschnittlich € 1088 höheres Jahreseinkommen. Die ermittelte Wirkung der Qualifikationsmaßnahmen könnte durch nachgelagerte weitere Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik verzerrt sein. Aber auch dann, wenn Personen, die
an zusätzlichen Programmen teilgenommen haben, bei der Analyse ausgeschlossen werden, ergeben sich in den betrachteten Dimensionen positive Effekte durch die Teilnahme an
Qualifikationsmaßnahmen.
3.2.2. Beihilfe zu Kurskosten
Lutz et al. (2005a) zeigen, dass bei allen, die Beihilfen zu den Kurskosten am freien Bildungsmarkt erhielten, eine Erhöhung der Beschäftigungsintegration zu beobachten war. Innerhalb der untersuchten drei Jahre waren Frauen 46 Tage und Männer 45 Tage länger in
unselbständiger Beschäftigung als vergleichbare nicht geförderte Personen. Da diese Programme nur eine relativ kurze Zeit dauern, kommt es, im Vergleich zur fachlichen Qualifizierung, zu geringeren Einsperreffekten. Lechner et al. (2007) betonen, dass Qualifizierungsmaßnahmen häufig aneinander gereiht werden, wodurch sich die Einsperreffekte zusätzlich
verstärken könnten.
Lechner et al. (2007) schätzen, dass durch die Beihilfe zu Kurskosten die Beschäftigung der
TeilnehmerInnen drei Jahre nach Kursbeginn um rund 4 % höher ist als ohne Kursteilnahme;
hinsichtlich der kumulierten Zeiten der Beschäftigung ist jedoch kein Effekt nachweisbar.
Auch in dieser Studie zeigt sich, dass Frauen stärker als Männer von der Maßnahme profitieren. Der größte Effekt ist bei der Gruppe der 25 bis 30 Jahre alten Frauen zu beobachten,
deren Beschäftigungsquote durch die Maßnahme um 7 % erhöht wird.
Lutz et al. (2005a) und Lechner et al. (2007) kommen zu dem Ergebnis, dass beide untersuchten Qualifizierungsinstrumente im Durchschnitt die Erwerbsbeteiligung positiv beeinflussen. Bei den TeilnehmerInnen kommt es zu einer deutlichen Reduktion der Zeiten, in denen
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sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Um Einblick in die Effektivität der einzelnen Programme zu erhalten, vergleichen Lechner et al. (2007) die untersuchten Programme
auch direkt miteinander und simulieren Maßnahmeneffekte, wenn untersuchte Gruppen an
alternativen Programmen teilgenommen hätten. Gemäß ihren Schätzungen hätten die TeilnehmerInnen an Qualifizierungsmaßnahmen nach drei Jahren eine um 3 % höhere Beschäftigungsquote, wenn sie stattdessen eine Kurskostenbeihilfe erhalten hätten. Die Gruppe, die
am stärksten von einer Reallokation zugunsten der Kostenbeihilfe profitiert hätte, sind Männer im Alter von 31-44 Jahren, die Differenz zwischen tatsächlicher und hypothetischer Beschäftigungsquote beträgt 8 %.
3.2.3. Aktive Arbeitssuche und Orientierung
Maßnahmen der Aktiven Arbeitssuche fördern gezielt Fähigkeiten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeitssuche, wie z.B. die Erstellung von Bewerbungsschreiben und Lebensläufen, Bewerbungstraining für Bewerbungsgespräche oder Selbstmarketing. Die Kurse
werden bei vom AMS beauftragten Bildungseinrichtungen durchgeführt. Zielgruppe sind Personen, die erst seit kurzer Zeit arbeitslos sind und Arbeitslose, die nach Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik wieder beschäftigungsfähig erscheinen (Lutz et al. 2005a). Orientierungsmaßnahmen werden in zwei Formen angeboten. Berufsorientierungsmaßnahmen zielen auf Personen mit Schwierigkeiten bei der Festlegung beruflicher Perspektiven ab; im
Rahmen von Berufsvorbereitungsmaßnahmen können persönliche und soziale Probleme
bearbeitet werden. Neben Berufspraktika, die dem Erwerb von beruflichen Schlüsselfähigkeiten dienen, können auch schulische oder sprachliche Defizite reduziert werden (JandlGartner et al. 2009).
Lechner et al. (2007) evaluieren die Wirkung der Maßnahmen der Aktiven Arbeitssuche und
finden positive Effekte für bestimmte Personengruppen; vor allem Frauen und jüngere Arbeitslose weisen nach der Teilnahme an solchen Programmen höhere Beschäftigungsquoten
auf als vergleichbare nicht teilnehmende Personen. Lutz et al. (2005a) schätzen ebenso,
dass diese Maßnahmen speziell für jüngere Frauen positive Auswirkungen haben. Die Zeiten
der Arbeitslosigkeit werden zwar nur geringfügig reduziert, es vermindern sich jedoch, auch
bei Männern, die Zeiten außerhalb des Arbeitsmarktes (versteckte Arbeitslosigkeit, stille Reserve). Maßnahmen der Aktiven Arbeitssuche tragen daher zur Integration von Arbeitslosen
in das Arbeitsmarktgeschehen bei.
Weber und Hofer (2004) untersuchen die Frage, wie schnell unterschiedliche Instrumente
der Arbeitsmarktpolitik Arbeitslose in reguläre Beschäftigung bringen. Maßnahmen der Aktiven Arbeitssuche verkürzen gemäß ihrer Schätzung die Zeit bis zum Übergang in reguläre
Beschäftigung deutlich. Innerhalb der ersten vier Monate haben TeilnehmerInnen an solchen
Programmen eine um 15 % höhere Wahrscheinlichkeit einen Arbeitsplatz zu finden. Frauen
profitieren stärker als Männer von einer Teilnahme. Trainingsmaßnahmen mit einer Dauer
von vier Wochen bis zu einem Jahr weisen dagegen leichte negative Effekte auf, da in dem
relativ kurzen Untersuchungszeitraum ausgeprägte Einsperreffekte zum Tragen kamen.
Auch bei den Maßnahmen der Berufsorientierung finden Lutz et al. (2005a) günstigere Effekte für Frauen als für Männer. Eine Teilnahme wirkt sich positiv auf das Beschäftigungsvolumen aus und reduziert die Zeiten der Arbeitslosigkeit. Bei den Männern gibt es (mit Ausnahme der unter 25-jährigen) keine nachweisbare Veränderung der Beschäftigung; die Maßnahmen dürften allerdings dazu führen, dass die TeilnehmerInnen stärker in weiteren Qualifizierungsmaßnahmen eingebunden werden.
- 22 -
3.2.4. Arbeitstraining
Lechner et al. (2007) befassen sich mit der Wirkung von Trainingsmaßnahmen, wobei es
sich um Kombinationen von Betreuung, Qualifizierung und Beschäftigung für Langzeitarbeitslose und Personen mit spezifischen Vermittlungseinschränkungen handelt. Drei Jahre
nach Programmbeginn gibt es für die TeilnehmerInnen am Arbeitstraining im Vergleich zu
den nicht teilnehmenden Vergleichspersonen14 keine signifikante Änderung der Beschäftigung. Bei Männern lassen sich sogar Hinweise auf negative Beschäftigungseffekte finden;
nach 33 Monaten liegt die Beschäftigungsquote 15 % unter der der Vergleichsgruppe.
Lutz et al. (2005a) bewerten Arbeitstrainingsmaßnahmen positiver als Lechner et al. (2007),
da zwar Männer nicht von der Teilnahme profitieren, es bei Frauen jedoch zu deutlich längeren Zeiten in regulärer Beschäftigung kommt. Bereits im zweiten Jahr nach dem Förderbeginn befinden sich geförderte Frauen durchschnittlich 25 Tage länger in regulärer Beschäftigung als Frauen, die nicht gefördert wurden, im dritten Jahr beträgt der Unterschied 35 Tage.
Die AutorInnen finden auch eine positive Entwicklung der Erwerbsbeteiligung; geförderte
Frauen ziehen sich weniger häufig als nicht geförderte aus dem Arbeitsmarkt zurück. Der
Zuwachs an Beschäftigung ist nicht mit einer Reduktion der Arbeitslosigkeit, sondern einem
Rückgang der Zeiten außerhalb des Arbeitsmarktes verbunden. Weiters untersuchen Lutz et
al. (2005a) die Wirkung der Maßnahme für die Teilgruppe der Männer mit Behinderungen.
Gegenüber der Vergleichsgruppe ist ein Beschäftigungsanstieg im Ausmaß von 52-68 Tagen
zu beobachten.
3.2.5. Arbeitsstiftung
Bei Arbeitsstiftungen gibt es zwei Formen, und zwar Outplacementstiftungen und seit 2002
geregelte Inplacementstiftungen. Bei Outplacementstiftungen handelt es sich um Maßnahmen für Personen, die von Insolvenz oder Personalabbau größeren Ausmaßes betroffen
sind. Die Unternehmen beteiligen sich bei der Organisation und der Finanzierung der Stiftung; als weitere Fördergeber kommen neben dem AMS auch Gebietskörperschaften in Frage. Im Rahmen der Stiftung kann die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verlängert werden. In Arbeitsstiftungen werden auf die Teilnehmenden abgestimmte Module aus
einem Maßnahmenkatalog ausgewählt. Die Grundlage bildet ein Maßnahmen- oder Bildungsplan, der im Rahmen einer Eingangs durchzuführenden Phase der Berufsorientierung
festgelegt wird. Gemeinsam mit qualifizierten Trainern werden dabei die beruflichen Perspektiven der einzelnen StiftungsteilnehmerInnen geklärt. Die Maßnahmen haben eine Vollauslastung des Arbeitslosen gemäß dem vorangegangenen Beschäftigungsausmaß zu bewirken. Durchgeführt werden können Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung, z.B. an Schulen, privaten Einrichtungen, in Lehrberufen oder mittels Praktika, sowie eine gezielte Unterstützung bei der Arbeitssuche oder bei Unternehmensgründungen. Eine andere Form sind
die 2002 eingeführten Implacementstiftungen, in denen Arbeitslose gezielt für bestimmte Arbeitsplätze in einem Betrieb qualifiziert werden.
Lutz et al. (2005a) vergleichen in einer Untersuchung mit dem Schwerpunkt auf Outplacementstiftungen StiftungsteilnehmerInnen mit Arbeitslosen, die nicht in den Genuss der Stiftungsmaßnahmen kamen und zuvor in denselben Unternehmen beschäftigt waren. Nach einem Zeitraum von 3,5 Jahren ab Beginn des Outplacements ist die Dauer der Arbeitslosigkeit bei den StiftungsteilnehmerInnen deutlich geringer als jene der Vergleichspersonen. Die
Differenz beträgt bei Frauen 98 Tage und bei Männern 124 Tage, zusätzlich vermindern sich
auch die Zeiten ohne Erwerbsbeteiligung. Auf Grund der durchschnittlichen Förderdauer von
einem Jahr ist ein ausgeprägter Lock-in-Effekt zu erwarten, das Beschäftigungsvolumen liegt
innerhalb von 3,5 Jahren bei TeilnehmerInnen jedoch nur 61 Tage unter dem Niveau von
14
Das Matching-Verfahren berücksichtigt auch hier besonders relevante Merkmale wie Dauer der Arbeitslosigkeit und Behindertenstatus.
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vergleichbaren Personen ohne Stiftungsteilnahme. Lutz et al. (2005a) streichen daher die
positive integrative Wirkung der Maßnahme hervor.
Auch Winter-Ebmer (2001) findet bei der Evaluierung der oberösterreichischen Stahlstiftung
eine positive Wirkung dieser Maßnahme. Nach fünf Jahren haben die TeilnehmerInnen eine
höhere Beschäftigungswahrscheinlichkeit und durchschnittlich höhere Einkommen als vergleichbare Arbeitslose, die nicht an der Stiftung teilnahmen. Winter-Ebmer beurteilt auf
Grund einer Kosten-Nutzen-Analyse auch die Effizienz dieser Stiftung als positiv. Nach seinen Berechnungen werden die öffentlichen Ausgaben deutlich von den auf Grund der
Beschäftigungs- und Einkommenszuwächse erhöhten öffentlichen Rückflüssen übertroffen.
3.2.6. Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Ziel der Qualifizierungsförderung des AMS ist es, die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen
zu sichern und damit Arbeitslosigkeit präventiv vorzubeugen sowie die Weiterbildungsaktivitäten von Arbeitgebern zu erleichtern. Seit 2000 wird mit Unterstützung von Programmen
des Europäischen Sozialfonds (ESF) verstärkt versucht, von Arbeitslosigkeit besonders bedrohte Zielgruppen zu fördern und die Wirkung der umgesetzten Maßnahmen zu evaluieren.
Förderbar sind bei Vorlage eines Bildungsplanes ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre, Frauen
mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule, WiedereinsteigerInnen und ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre im Rahmen von Productive-Aging-Konzepten15 in Qualifizierungsverbünden.
Lutz et al. (2005b) untersuchen, ob die definierten Ziele erreicht werden. Im Hinblick auf die
Betriebsgröße zeigt sich, dass kleine Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten noch in geringem Ausmaß geförderte betriebliche Weiterbildung durchführen; die Beteiligung von Betrieben mit 10 bis 50 Beschäftigten ist bereits über dem Durchschnitt. Im Beobachtungszeitraum
2000-2003 beträgt in dieser Betriebsgröße der Anteil der Geförderten pro Jahr 1,2 % der Beschäftigten, für alle Betriebe liegt die Förderquote bei 1 %. Für Kleinstbetriebe gestaltet es
sich demnach weiter schwierig, MitarbeiterInnen für Weiterbildungen freizustellen. Auf Grund
der Definition von Frauen als primärer Zielgruppe ist eine deutliche Selektion zugunsten
weiblicher TeilnehmerInnen zu beobachten, 82 % aller Förderungen entfielen in diesem Zeitraum auf Frauen. In allen Altersgruppen liegt die Förderquote von Frauen über der von Männern. Die Förderung von Männern konzentriert sich vor allem auf die Altersgruppe ab 45 Jahren. Bei einer Umfrage unter 756 TeilnehmerInnen bewerten 83 % der Befragten die Maßnahme als eher brauchbar für den derzeitigen Arbeitsalltag und 68 % für die weitere Karriere
im Betrieb. Frauen beurteilen die Wirkung dabei positiver als Männer. Weiters verbinden
17 % der Frauen und 11 % der Männer die Teilnahme mit Einkommenszuwächsen.
Um die qualitative Beurteilung zu ergänzen, untersuchen Lutz et al. (2005b) den Verlauf der
Erwerbsintegration nach erfolgter Teilnahme. In einer einjährigen Nachkarriere ab Förderbeginn verbleiben 83,2 % der Geförderten an ihrem Arbeitsplatz. Im Vergleich dazu sind es bei
einer Stichprobe aus dem Versicherungsdatensatz des Hauptverbands der Österreichischen
nur 72,8 %. Gemessen an Tagen in unselbständiger Beschäftigung beträgt die Differenz 18
Tage. Allerdings weisen die AutorInnen darauf hin, dass mit den vorhandenen Daten keine
Kontrolle von wesentlichen Merkmalen, wie z.B. des Ausbildungsniveaus, möglich ist, weshalb die Ergebnisse nicht im Sinne kausaler Effekte interpretiert werden können.
15
Im Rahmen der Erarbeitung eines Productive-Aging-Konzeptes werden in Unternehmen Analysen
der personellen Altersstruktur inklusive einer Prognose und Evaluierungen der Arbeitsplätze der
MitarbeiterInnen durchgeführt.
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3.2.7. Qualifizierungsberatung für Betriebe
Dieses Programm wurde 2000 eingeführt, um Betriebe bei der Planung der betrieblichen Bildung der Beschäftigten zu unterstützen und ist auf Unternehmen mit bis zu 50 MitarbeiterInnen beschränkt. Es umfasst eine Identifikation von lern- und alterskritischen Arbeitsplätzen
bzw. Beschäftigten mit dem Ziel, lebenszyklusorientierte Bildungspläne für arbeitsmarktpolitisch relevante Zielgruppen zu erstellen. Da Bildungspläne eine Voraussetzung für die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte des AMS/ESF sind, wird mit diesem Instrument neben
dem Anregen von Weiterbildungsaktivitäten generell auch der Zugang von Kleinbetrieben zur
geförderten Weiterbildung erleichtert. Die Beratungsdauer beträgt maximal drei Tage. Seit
2009 kann die Qualifizierungsberatung auch im Zusammenhang mit Kurzarbeit erfolgen
(Jandl-Gartner et al. 2009).
Auf Basis von Befragungsdaten schließen Lutz et al. (2005b), dass sich die Teilnahme an
einer geförderten Qualifizierungsberatung positiv auf die Erreichung der Zielgruppen der
Qualifizierungsförderung auswirkt. Frauen und Geringqualifizierte werden durch die Beratung
deutlich häufiger in geförderte Weiterbildungsmaßnahmen einbezogen. Im Zeitraum 20002003 wurden 4680 Qualifizierungsberatungen durchgeführt. Die höchste Förderquote weisen
Betriebe zwischen 10 und 50 MitarbeiterInnen auf; Kleinstbetriebe werden hingegen deutlich
seltener erreicht. Beratungsleistungen nehmen mit relativ hohen Anteil Betriebe in den Wirtschaftsbereichen Sachgütererzeugung, sonstige persönliche Dienstleistungen und Handel in
Anspruch, relativ gut erreicht werden Betriebe der Bauwirtschaft und des Kredit- und Versicherungswesens, besonders schlecht dagegen Betriebe im Gastgewerbe. Weiters zeigt die
Befragung die Bedeutung gesamtbetrieblicher Planungsprozesse, da dadurch weiterbildungsferne Beschäftigtengruppen verstärkt miteingebunden werden. In Betrieben, in denen
der Qualifizierungsbedarf für die ganze Belegschaft erhoben wird, wurden 43 % der unqualifizierten Beschäftigten, 62 % der Frauen und 56 % der Älteren in der Belegschaft in die betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen einbezogen. Wird nur für Teile der Belegschaft der
Qualifizierungsbedarf ermittelt, liegen die Teilnahmequote mit 22 % bei Unqualifizierten,
50 % bei Frauen und 44 % bei Älteren deutlich darunter. Qualifizierungsberatung kann die
Sensibilität für Weiterbildungsbedarf aller Beschäftigtengruppen erhöhen, langfristig sind mit
Verbesserungen der Personal- und Qualifizierungsplanung auch positive Wirkungen auf betrieblicher Ebene zu erwarten.
3.2.8. Maßnahmen für Jugendliche
Beginnend mit dem Jugendausbildungssicherungsgesetz (JASG) 1998 wurden in den letzten
Jahren zahlreiche neue Maßnahmen und Projekte umgesetzt, um die Ausbildung und Arbeitsmarktintegration von Jugendlichen zu verbessern. Im Rahmen von Lehrgängen und Stiftungen wird Jugendlichen, die keine geeignete Lehrstelle finden, bei Bildungsträgern der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten einer Lehrausbildung ermöglicht. Ziel ist es, den
Lehrlingen eine reguläre Lehrstelle zu vermitteln. Andere Programme bieten Anreize für Unternehmen, zusätzliche Lehrlinge aufzunehmen. Daneben gibt es weitere Maßnahmen, die
direkt auf die Qualifizierung oder Beschäftigung von Jugendlichen abzielen (Jandl-Gartner et
al. 2009).
Die Ermittlung von Beschäftigungseffekten stößt bei diesen Maßnahmen oft an methodische
Grenzen, da sich die Bildung adäquater Vergleichsgruppen schwierig gestaltet. Die Mehrheit
der Studien konzentriert sich auf qualitative Erhebungen oder die Abbildung des Beschäftigungsverlaufes von Geförderten. Lechner et al. (2004) untersuchen die Wirkung von JASGLehrgängen im Zeitraum 1999-2003. Im ersten Halbjahr nach Ende der Maßnahme gibt es
bei den Teilnehmenden eine Vermittlungsquote von 68 % auf eine reguläre Lehrstelle. Viereinhalb Jahre nach Eintritt weisen immerhin noch rund 51 % der LehrgangsteilnehmerInnen
eine durchgehende Beschäftigung auf. In einer Evaluierung der Lehrstellenförderung zeigen
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Lutz et al. (2005a), dass sich neun Monate nach Ende der Lehrstellenförderung noch 78 %
der Männer und 83 % der Frauen in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis befinden.
Weitere Sonderprogramme unterstützen die Integration von Jugendlichen mit Behinderungen
in den Arbeitsmarkt. Lechner et al. (2006) beschreiben Erfahrungen mit dem ClearingProgramm, das direkt am Übergang von der Schule ins Berufsleben ansetzt und wo Jugendliche mit Behinderungen in Zusammenarbeit mit Beratern Perspektiven und konkrete Entwicklungsmöglichkeiten erarbeiten. Von den Teilnehmenden befinden sich im dritten Halbjahr nach Programmende etwa 28 % in einem geförderten oder ungeförderten Lehrverhältnis, 10 % befinden sich in Beschäftigung und 25 % nehmen an weiteren Fördermaßnahmen
teil. Die Gegenüberstellung einer Befragung von Nichtteilnehmenden weist auf eine positive
Wirkung der Maßnahme hin.
3.3. Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland
3.3.1. Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen
In Deutschland ist die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen ein bedeutender Bestandteil der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Neben Arbeitlosen können unter bestimmten Bedingungen auch Beschäftigte gefördert werden. Im Jahr 2000 gab es rund 523.000 geförderte berufliche Weiterbildungen, 2006 waren es rund 247.000 (Bernhard et al. 2008). Der Rückgang
ist vor allem auf die im Zuge der Hartz-Reformen eingeführten Neuerungen, wie der Einführung des Bildungsgutscheines (siehe unten) und einer stärkeren Orientierung an bestehenden Qualifikationsmängeln und dem Bedarf des lokalen Arbeitsmarktes bei der TeilnehmerInnenauswahl, zurückzuführen. Biewen et al. (2006) stellen in einem Überblick fest, dass
neuere Studien, die wegen der Verwendung von administrativen Daten der Bundesagentur
für Arbeit und damit mit hohen Fallzahlen und langen Beobachtungszeiträumen aussagekräftiger sind als frühere Untersuchungen, die üblicherweise auf Umfragedaten beruhten, tendenziell eine positive Wirkung der Weiterbildungsmaßnahmen auf die spätere Beschäftigungssituation finden.
Lechner et al. (2005a) untersuchen die Effekte von verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen im Jahr 1993 und 1994 über einen Zeitraum von sieben Jahren in Westdeutschland.
Nach kurzfristigen negativen Einsperreffekten zu Beginn der Maßnahmen waren diejenigen,
die an solchen Maßnahmen teilgenommen hatten, zum Ende des Beobachtungszeitraumes
mehr Tage in regulärer Beschäftigung als vergleichbare Personen, die keine Weiterbildungsmaßnahme absolvierten. Die größte Differenz zur Vergleichsgruppe ist bei Umschulungsmaßnahmen zu beobachten und beträgt rund 16 Prozentpunkte. Die lange Dauer von
Umschulungen, durchschnittlich 22 Monate, bedingt jedoch auch starke Einsperreffekte, die
bei kumulierter Betrachtung den positiven Trend überlagern. Kurze Weiterbildungsmaßnahmen, in der Regel mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten, limitieren den Einsperreffekt
und erscheinen daher bei Betrachtung der kumulierten Beschäftigungszeit als effizienter. Fitzenberger et al. (2006) erzielen ähnliche Ergebnisse, die untersuchten Weiterbildungsmaßnahmen zeigen sowohl mittelfristig (1-3 Jahren nach Beginn) als auch langfristig (4-6 Jahre
später) positive Unterschiede bei der Beschäftigungsrate von TeilnehmerInnen gegenüber
der von NichtteilnehmerInnen.
Für Ostdeutschland beobachten Lechner et al. (2005b) bei TeilnehmerInnen von Umschulungen und kurzen Weiterbildungsmaßnahmen nach acht Jahren eine höhere Beschäftigungsquote als bei der Vergleichsgruppe. Allerdings gibt es große geschlechtsspezifische
Unterschiede. Bei Umschulungen zeigt sich bei Frauen eine Differenz der Beschäftigungsquote von 25 Prozentpunkten; bei Männern zeigt sich hingegen keine signifikante Verände-
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rung durch die Teilnahme. Bei längeren Weiterbildungsmaßnahmen lassen sich bei teilnehmenden Männern negative Effekte auf die Beschäftigungsquote feststellen, bei Frauen ergeben sich hingegen positive Effekte. Bei kurzen Weiterbildungsmaßnahmen liegt hingegen die
Beschäftigungsquote bei den teilnehmenden Männern und Frauen über der Vergleichsgruppe. Als einen möglichen Grund für die unterschiedliche Wirkung weisen Lechner et al.
(2005b) auf einen starken Schwerpunkt bei den Umschulungen in Richtung Bauwirtschaft bei
Männern hin. Der Beginn des Untersuchungszeitraums zeichnete sich durch einen Boom der
Bauwirtschaft aus. Ein hoher Bedarf an Arbeitskräften in diesem Bereich rechtfertigte den
hohen Anteil an Arbeitslosen, die im Hinblick auf diese Nachfrage umgeschult wurde. Gegen
Ende des Beobachtungszeitraums wirkte sich jedoch ein Einbruch bei der Arbeitsnachfrage
in der Bauwirtschaft stark negativ auf die Beschäftigungsmöglichkeiten der KursteilnehmerInnen aus und erklärt damit, zumindest zum Teil, die geringe Wirkung von Umschulungsmaßnahmen bei Männern.
In West- und Ostdeutschland tragen die Programme trotz Erhöhung der Beschäftigung von
Teilnehmenden kaum zur Reduktion der Arbeitslosigkeit bei. Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen trägt damit vor allem zur Arbeitsmarktintegration jener Arbeitslosen bei,
die ihn sonst verlassen hätten. Weiters können Trainingsmaßnahmen die Anspruchsdauer
auf Arbeitslosengeld erhöhen (Lechner et al. 2005a, 2005b).
3.3.2. Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen
In Deutschland werden Kurse zum Bewerbungstraining und zur Eignungsfeststellung häufig
kombiniert und als Trainingsmaßnahmen bezeichnet. Wirkungsanalysen ermitteln überwiegend positive Effekte auf die Beschäftigungsintegration, wobei aber selten auf die sehr unterschiedlichen Maßnahmevarianten eingegangen wird (Bernhard et al. 2008). So können
beispielsweise Trainingsmaßnahmen zur Vermittlung von Kenntnissen entweder bei Bildungsträgern oder in Betrieben durchgeführt werden. Bei einem Vergleich dieser unterschiedlichen Varianten finden Stephan et al. (2006), dass nur die betriebliche Variante die
Zeiten in Arbeitslosigkeit gegenüber einer Vergleichsgruppe reduziert und dies nur in den
östlichen Bundesländern. Für Arbeitslosengeld II-Bezieher16 finden Wolff und Jozwiak (2007)
bei beiden Varianten eine positive Wirkung auf die reguläre Beschäftigung. Betriebliche Trainingsmaßnahmen weisen gegenüber Trainingsmaßnahmen bei Bildungsträgern deutlich
stärkere Maßnahmeneffekte auf. 20 Monate nach Beginn der Maßnahme liegt die Beschäftigungsquote bei den Teilnehmenden zwischen 13 und 22 Prozentpunkte über der Vergleichsgruppe.
3.4. Fazit
Bei der Evaluierung von Qualifizierungsmaßnahmen zeigt sich, dass bei länger dauernden
Maßnahmen, auf Grund der Einsperreffekte positive Auswirkungen auf die TeilnehmerInnen
erst nach einem ausreichenden Beobachtungszeitraum sichtbar werden.
Studien zur Evaluierung der österreichischen aktiven Arbeitsmarktpolitik zeigen, dass Geförderte in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nicht mehr Zeit in
(regulärer) Beschäftigung verbringen als Ungeförderte, die Beschäftigungsquote gegen Ende
jedoch höher ist. Frauen profitieren von der Teilnahme stärker als Männer. Beihilfen zu Kurskosten für Schulungen am freien Bildungsmarkt zeigen in den Evaluierungen deutlich positivere Wirkungen auf die teilnehmenden Arbeitslosen als Aus- und Weiterbildungskurse, die
direkt vom AMS beauftragt werden. In Deutschland, wo umfangreiche Wirkungsanalysen mit
16
In Deutschland ist das Arbeitslosengeld II (ALG II) die Grundsicherung für erwerbsfähige hilfebedürftige Personen, es wurde 2005 mit dem Zusammenlegen von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
eingeführt.
- 27 -
längeren Untersuchungszeiträumen vorhanden sind, finden mehrere Studien eine positive
Wirkung auf die Wiedereingliederungschancen bei TeilnehmerInnen von länger dauernden
Weiterbildungsmaßnahmen.
Bei der Aktiven Arbeitssuche handelt es sich um Qualifizierungsmaßnahmen von eher kurzer
Dauer. Für Österreich weisen zwei Evaluierungsstudien für die Aktive Arbeitssuche positive
Effekte auf die Beschäftigungschancen für einzelne Teilgruppen aus. Es zeigt sich, dass
Frauen und jüngere Menschen von der Teilnahme tendenziell stärker profitieren. Weiters finden Weber und Hofer (2004), dass durch die Teilnahme die Dauer der Arbeitslosigkeit im
Durchschnitt reduziert wird. In Deutschland weisen Evaluierungen großteils auf positive Effekte von Trainingsmaßnahmen zur Aktivierung von Arbeitslosen hin. Ebenso zieht Kluve
(2006) in einem Überblick über die Effektivität europäischer aktiver Arbeitsmarktpolitik eine
positive Bilanz für Programme zur Unterstützung der Arbeitssuche. Vor allem Programme,
die Beratung mit Monitoring und potentiellen Sanktionen kombinieren, scheinen die Effektivität der Arbeitssuche zu erhöhen.
Bei den Kosten ergibt sich aus Sicht der Öffentlichen Hand für die Beihilfe zu Kurskosten ein
positives Nettoergebnis. Die Nettokosten sind gegenüber der nicht geförderten Vergleichsgruppe geringer, da durch zusätzliche Beschäftigung vermehrt Rückflüsse aus Sozialabgaben generiert werden. Bei der geförderten Aus- und Weiterbildung im Auftrag des AMS
(fachliche Qualifizierung) und der Aktiven Arbeitssuche werden die Kosten nicht zur Gänze
aufgewogen; im Vergleich zu anderen Maßnahmen sind die zusätzlichen Ausgaben jedoch
als gering einzustufen (Tabelle 2).
Bei Arbeitsstiftungen veranschaulichen zwei unterschiedliche Evaluierungen, dass die Teilnahme an dieser individuell zugeschnittenen Maßnahme das Risiko von Arbeitslosigkeit reduziert und langfristig die Beschäftigungschancen erhöht werden kann. Weiters zeigte sich
bei der Kosten-Nutzen-Analyse einer spezifischen Stiftung, dass die zusätzlich generierten
Rückflüsse die öffentlichen Ausgaben übersteigen.
Bei den Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung in Österreich findet Mahringer (2008),
dass Qualifizierungsmaßnahmen im europäischen Vergleich zwar noch eine untergeordnete
Rolle spielen, weiterbildungsferne Zielgruppen jedoch mit dem seit 2000 gesetzten Focus auf
spezifische Gruppen gut erreicht werden. Defizite herrschen jedoch auf betrieblicher Ebene
beim Erreichen von Kleinstbetrieben.
Evaluierungen zum Arbeitstraining kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Frage,
ob die Beschäftigung von Teilnehmenden gegenüber vergleichbaren Personen erhöht werden konnte.
Wirtschaftliches Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes werden maßgeblich
von den Qualifikationen der Erwerbstätigen bestimmt, denn diese Qualifikationen sind die
Grundlage für technische, soziale und organisatorische Innovationen. Betriebliche Weiterbildung ist nicht nur mit der betrieblichen Wertschöpfung positiv assoziiert (Böheim und
Schneeweis 2008), sondern es besteht auch ein robuster und ökonomisch bedeutsamer Zusammenhang mit den Löhnen (Böheim und Wakolbinger 2009). Das heißt, dass verstärkte
Anstrengungen in die betriebliche Weiterbildung die Überlebenschancen von Betrieben erhöhen, daher tendenziell die Arbeitsnachfrage verstärken und auch positive Auswirkungen
auf die Lohnentwicklung vermuten lassen.
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4. Unterstützung von Gründungen
Mit einem Anteil der Ausgaben für Gründungsinitiativen im Jahr 2007 von 0,01 % am BIP
liegt Österreich im Durchschnitt der OECD Länder. In Deutschland haben diese Maßnahmen
mit 0,08 % des BIP jedoch einen deutlich höheren Stellenwert; die Ausgaben für Gründungsinitiativen übersteigen dort bereits die Ausgaben für die direkte Schaffung von Arbeitsplätzen.
4.1. Unternehmensgründungsprogramm und Gründungsbeihilfe in Österreich
Mit diesen Programmen unterstützt das AMS Arbeitslose bei der Gründung von Unternehmen. Zusätzlich zur konkreten Projektidee ist die entsprechende berufliche Eignung eine
notwendige Voraussetzung zur Teilnahme am Unternehmensgründungsprogramm. Im Rahmen dieses Instrumentes bestehen Möglichkeiten zur Gründungsberatung und zum Erwerb
von erforderlichen Qualifikationen. Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit selbst kann mit
der Gründungsbeihilfe finanziell unterstützt werden; die Dauer der finanziellen Förderung beträgt insgesamt sechs bzw. in Ausnahmefällen bis zu neun Monate. In einer Nachbetreuungsphase wird mit Hilfe von Unternehmensberatern der längerfristige Fortbestand der neu
gegründeten Unternehmen unterstützt.
Nicht bei allen TeilnehmerInnen des Unternehmensgründungsprogrammes gelingt tatsächlich eine Gründung, die Übertrittsquote betrug im Jahr 2001 knapp 76 %, wobei aber nicht
alle teilnehmenden Gründer tatsächlich eine Gründungsbeihilfe bezogen (Lutz et al. 2005a).
Mögliche Gründe sind, dass auf Grund des erzielten Einkommens kein Bedarf an finanzieller
Förderung bestand oder die maximale Dauer des Programms bereits vor der tatsächlichen
Gründung überschritten wurde.
Das Unternehmensgründungsprogramm nimmt einen wichtigen Stellenwert, sowohl in der
aktiven Arbeitsmarktpolitik als auch im gesamten Gründungsgeschehen, ein. Mit 4.000 Gründungen im Jahr 2004 entfielen ca. 15 % aller (Betriebs-)Gründungen in Österreich auf dieses
Programm. Bei der Zahl der Neugründungen (im Rahmen des Unternehmensgründungsprogrammes) pro Arbeitslosen liegen mit einer Quote von 2,6 % im Jahresdurchschnitt
2004 Tirol, Vorarlberg und Kärnten an der Spitze; in Salzburg und Wien wird das Instrument
mit 1,3 % deutlich seltener beansprucht (Dornmayr und Lenger 2006).
Gemäß Lutz et al. (2005a) trägt das Programm deutlich zur Stabilität bzw. zum Weiterbestand von Unternehmensgründungen bei. 64 % der Geförderten blieben mindestens 3,5
Jahre ununterbrochen selbständig tätig, während es bei Ungeförderten lediglich 46,4 % sind.
Auch TeilnehmerInnen am Unternehmensgründungsprogramm, welche keine Gründungsbeihilfe beziehen, bleiben häufiger selbständig erwerbstätig als jene, die an diesen Programmen nicht partizipieren. Der Erfolg lässt sich zum Teil durch die Auswahl der TeilnehmerInnen erklären, da bevorzugt Personen mit höheren Qualifikationen und kurzen Arbeitslosenzeiten gefördert werden. Eine höhere Überlebensrate von geförderten Gründungen
lässt sich auch dann feststellen, wenn beobachtbare Unterschiede bei den Qualifikationen
berücksichtigt werden. Lutz et al. (2005a) weisen allerdings darauf hin, dass mit den vorhanden Informationen und dem gewähltem Untersuchungsdesign keine direkten Schlüsse im
Sinne kausaler Effekte möglich sind.
Dem Problem der möglichen Selektionsverzerrung begegnen Lechner et al. (2007) mit einer
anderen Form der Wirkungsanalyse. Sie vergleichen zwei verschiedene Arten von Unternehmensgründungsprogrammen miteinander, mit bzw. ohne zusätzliche Beihilfen zu Kurskosten. Nach anfänglichen Lock-in-Effekten bei der Förderung der Kurskosten lässt sich am
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Ende des Beobachtungszeitraums von 3 Jahren zwischen den TeilnehmerInnen allerdings
kein Unterschied in Bezug auf die Beschäftigungs- bzw. Arbeitslosenquote feststellen.
Dornmayr und Lenger (2006) zeichnen in ihrer Evaluierung ein positives Bild des Unternehmensgründungsprogramms auf Basis einer Umfrage unter mehr als tausend GründerInnen.
Fünf Jahre nach der Gründung sind noch 73 % der TeilnehmerInnen Selbständig tätig, die
Überlebensquote ist mit gewöhnlichen Unternehmensgründungen vergleichbar. Hervorzuheben ist auch ein zusätzlicher Beschäftigungseffekt. Jeder geförderte Gründer hat nach fünf
Jahren durchschnittlich 1,26 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.
4.2. Gründungsprogramme in Deutschland
Die Unterstützung von Arbeitslosen beim Einstieg in die Selbstständigkeit im Rahmen von so
genannten Ich-AGs war ein zentraler Vorschlag der Kommission „Moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt“ (auch bekannt als Hartz-Kommission). Das Instrument wurde 2003 als Existenzgründungszuschuss dem bereits seit den 1980er Jahren eingeführtem Überbrückungsgeld zur Seite gestellt, 2006 wurden beide durch den Gründungszuschuss ersetzt.
4.2.1. Überbrückungsgeld
Das Überbrückungsgeld wurde für eine Dauer von sechs Monaten bezahlt; der Förderbetrag
setzte sich aus dem jeweils zustehenden Arbeitslosengeld und pauschalierten Sozialversicherungsbeiträgen zusammen.
4.2.2. Existenzgründungszuschuss
Der Existenzgründungszuschuss konnte bis zu drei Jahre ausbezahlt werden. Die Unterstützung sank dabei von € 600 pro Monat im ersten Jahr auf € 360 im zweiten und € 240 im dritten Jahr. Weiters wurden die Geförderten in die gesetzliche Rentenversicherung eingebunden und es gab einen günstigen Zugang zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Die beiden Programme wurden für kurze Zeit parallel angeboten, die Zielgruppen überlagerten sich dabei teilweise. Wie Koch und Wiessner (2003) veranschaulichen, entschieden neben der Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld auch die individuellen Versicherungsmöglichkeiten, welches Programm die günstigere Option darstellte. In Bezug auf die Teilnehmerstruktur haben sich deutliche Unterschiede gezeigt: So sind beim Überbrückungsgeld Männer überproportional vertreten und die TeilnehmerInnen sind überdurchschnittlich gut qualifiziert. Beim Existenzgründungszuschuss ist hingegen ein hoher Frauenanteil beobachtbar; er
liegt mit 48 % deutlich über den Anteil der Frauen an den Gründern insgesamt. Weiters ist
das durchschnittliche Qualifikationsniveau niedriger als bei den mit Überbrückungsgeld geförderten Personen (Caliendo et al. 2007).
Im Rahmen von Evaluationsstudien bezüglich Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss beobachten Caliendo et al. (2007, 2008) TeilnehmerInnen mit Programmeintritten
im Jahr 2003. Die Stichprobe umfasst 3.000 Personen je Maßnahme. In den Jahren 2005,
2006 und 2008 erfolgten Befragungen, wodurch sich mit einem Beobachtungszeitraum von
knapp fünf Jahren der langfristigen Erwerbsverlauf abbilden lässt (Caliendo et al. 2008).
Ein erstes Erfolgskriterium der Gründungsförderung ist der Verbleib in unternehmerischer
Selbstständigkeit. Im Jahr 2006 betrug die Selbständigenquote der TeilnehmerInnen 6678 %. Fünf Jahre nach der geförderten Gründung lag die Quote bei beiden Programmen bei
ca. 60-70 %. Es zeigte sich, dass im dritten Jahr nach Beginn der Förderung der Verbleib in
Selbstständigkeit bei Gründern mit Existenzgründungszuschuss größer ist als bei Gründern
mit Überbrückungsgeld. Im weiteren Verlauf sinkt die Überlebensquote von Gründungen mit
Existenzgründungszuschuss und nähert sich der der Gründungen mit Überbrückungsgeld.
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Dies lässt sich vor allem mit dem Hinweis auf die längere Förderdauer beim Existenzgründungszuschuss erklären. Aber nicht jeder Abbruch der Selbstständigkeit ist als Misserfolg zu
werten, da manche Gründer (17-24 % im Jahr 2008) in abhängige Beschäftigung wechselten.
Zusätzlich zur Analyse der Überlebensquoten erfolgt eine Evaluierung der Maßnahmeneffekte mittels eines Vergleiches von TeilnehmerInnen und NichtteilnehmerInnen17. Im Hinblick
auf die Ergebnisvariable „Selbständigkeit oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“
ist nach fünf Jahren bei beiden Programmen ein positiver Effekt feststellbar, der je nach untersuchter Teilgruppe zwischen 17 und 35 Prozentpunkte ausmacht. Im Vergleich zu Männern gibt es größere Maßnahmeneffekte bei Frauen, allerdings betreiben Frauen die Selbstständigkeit auch häufiger nur als Zuverdienst. Durch die Teilnahme erhöht sich die Zeit in
Selbständigkeit oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Beobachtungszeitraum
(von 56 Monaten) beim Existenzgründungszuschuss um 23-30 Monate, beim Überbrückungsgeld um 16-24 Monate.
Beide Programme wurden 2006 mit der Einführung des Gründungszuschusses abgeschafft,
eine Evaluierung des neuen Instruments steht noch aus. Auf Grund der positiven Evaluierungsergebnisse von Existenzgründungszuschuss und Überbrückungsgeld und dem vorangingen Ziel der Kosteneinsparung durch die neu gestaltete Förderung, werfen Caliendo und
Kritikos (2009) einen eher kritischen Blick auf den neuen Gründungszuschuss. Erste empirische Befunde zeigen, dass es einen deutlichen Rückgang bei der Zahl der Geförderten gibt.
Besonders eher gering qualifizierte Personen werden mit dem neuen Instrument weniger
häufig erreicht als zuvor.
4.2.3. Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld kann zur Unterstützung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sowohl bei
der Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses als auch zur
Gründungsförderung gewährt werden. Die zweite Variante wird allerdings häufiger beansprucht. Im Jahr 2005 entfielen 85 % der Eintritte auf die Unterstützung zur selbständigen
Erwerbstätigkeit (Noll et al. 2006). Im Gegensatz zu den mittlerweile abgeschafften Förderungen Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss sowie dem neuen Gründungszuschuss steht das Einstiegsgeld ausschließlich Beziehern von Arbeitslosengeld II, der seit
2005 in Deutschland eingeführten Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige, zur Verfügung.
Erste Evaluierungsergebnisse präsentieren Wolff und Nivorozhkin (2008). 20 Monate nach
Programmstart liegt der Anteil an Personen, die weder als arbeitslos noch als Arbeit suchend
gemeldet sind, bei TeilnehmerInnen um ca. 20 Prozentpunkte über der Vergleichsgruppe. Zu
diesem Zeitpunkt ist für den Großteil der TeilnehmerInnen die Förderung bereits ausgelaufen; der Median der Förderdauer liegt im verwendeten Sample bei sieben Monaten. Die signifikant positiven Effekte weisen daher auf eine erfolgreiche Integration der Geförderten in
den Arbeitsmarkt hin.
4.3. Fazit
Die empirischen Befunde zu Förderungen im Bereich Unternehmensgründungen sind
durchwegs positiv. Die Mehrzahl der neu gegründeten Unternehmen kann längerfristig am
Markt bestehen und schaffen zusätzliche Arbeitsplätze. Berechnungen von Maßnahmeneffekte, die NichtteilnehmerInnen mit TeilnehmerInnen vergleichen sind auf Grund wahrschein17
Die Vergleichsgruppe wird auf Basis von beobachtbaren Merkmalen mit dem Nearest Neighbour
Matching Ansatz gebildet.
- 31 -
licher Selektionsverzerrungen jedoch mit Vorsicht zu interpretieren. Wie Lechner et al. (2007)
ausführen, können zentrale Unterschiede dieser Gruppen, wie die Motivation sich selbständig zu machen, nicht hinreichend berücksichtigt werden.
In Deutschland hat sich gezeigt, dass mit der Einführung eines zusätzlichen Programms bisher ungenütztes Gründerpotential, besonders bei Frauen und geringer Qualifizierten, erreicht
wurde. Die Gründungen aus Arbeitslosigkeit stiegen dadurch stark an und auch die Gründungen durch die neu erschlossenen Gruppen erwiesen sich zum Großteil als nachhaltig. In
diesem Sinne empfehlen auch Dornmayr und Lenger (2006) in der Evaluierung des österreichischen Unternehmensgründungsprogramms einen Ausbau und eine Weiterentwicklung der
Maßnahme um spezifische Zielgruppen besser zu erreichen.
Weiters schneiden auch im Hinblick auf die monetäre Effizienz die untersuchten Instrumente
in Caliendo et al. (2006) gut ab. Beim Überbrückungsgeld sind die Einspareffekte größer als
die Maßnahmenkosten. Der Existenzgründungszuschuss weist eine leicht negative monetäre
Effizienz aus; die Kosten erscheinen jedoch verglichen mit anderen Instrumenten der aktiven
Arbeitsmarktpolitik als gering.
- 32 -
5. Kinderbetreuungsbeihilfe
Finanzielle Unterstützung für die Betreuung von Kindern können unter bestimmten Bedingungen sowohl Arbeitssuchende als auch Beschäftigte erhalten. Arbeitslose können Kinderbetreuungsbeihilfe bekommen, um an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilzunehmen
oder eine Beschäftigung zu ermöglichen. Beschäftigte können bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Änderungen der Arbeitszeit oder Ausfall der bisherigen Betreuungsperson gefördert werden. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Einkommen und
den entstehenden Kosten; die maximale Bezugsdauer beträgt 156 Wochen.
Um die Wirkung der Kinderbetreuungsbeihilfe abzuschätzen, verwenden Lutz et al. (2005a)
Daten aus dem Mikrozensus und untersuchen den Zusammenhang zwischen Kinderbetreuungsausgaben und der Erwerbstätigkeit von Frauen. Die Beihilfe senkt die Kosten der Kinderbetreuung und steigert nach den Schätzungen die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von
Müttern mit Kindern unter 15 Jahren, je nach Variante18, um 5,2-7,9 Prozentpunkte. Mitnahmeeffekte können bei einem breit angelegten Instrument wie der Kinderbetreuungsbeihilfe
nur schwer vermieden werden und ein Teil der Geförderten wäre auch ohne Unterstützung
einer Beschäftigung nachgegangen. In derselben Studie wird berechnet, dass bei 19-26 %
der Geförderten die Kinderbetreuungsbeihilfe ausschlaggebend für die Aufnahme oder Weiterführung einer Beschäftigung war.
18
Die erste Variante verwendet den Punktschätzer für die Erhöhung der Beschäftigungsquote durch
eine Senkung der Kinderbetreuungskosten, die zweite Variante geht explizit von einer gleichen Wirkung einer Erhöhung des Netto-Lohnsatzes und einer Senkung der Kinderbetreuungskosten (pro
Arbeitsstunde) aus. Sie verwendet den Punktschätzer des Lohnsatz-Effektes auf die Beschäftigungsquote, der sich in den Sensitivitätsanalysen als stabiler erwiesen hat, als jener des Kinderbetreuungskosten-Effektes.
- 33 -
6. Neue Konzepte und Ideen der aktiven Arbeitsmarktpolitik
6.1. Wettbewerb innerhalb Vermittlungsdienstleistungen
Im Zuge der Hartz-Reformen wurde in Deutschland die Einbindung von privaten
Dienstleistern in Vermittlungsprozesse forciert. Durch verstärkten Wettbewerb unter den
Vermittlern sollen bei den öffentlichen Trägen die Kosten gesenkt und insgesamt die Qualität
der Vermittlung verbessert werden. Um einen Rahmen für diese unterschiedliche Interessenslage zu bilden, gibt es in Deutschland drei Formen von quasi-marktlichen Vermittlungsdienstleistungen.
6.1.1. Beauftragung privater Vermittlungsdienstleister
Die öffentlichen Träger können zur Unterstützung der Vermittlung Dienstleistungen bei privaten Trägern einkaufen. Hierbei kann es sich sowohl um Teilaufgaben der Vermittlung, wie
z.B. Erstellung von Klientenprofilen oder Unterstützung des Bewerbungsprozesses, als auch
um die gesamte Vermittlung handeln. Die Auswahl der Dritten erfolgt durch die öffentlichen
Träger und berücksichtigt sowohl Preis als auch Qualitätsaspekte. Anreize zur Vermittlungstätigkeit bieten Vermittlungsprämien sowie eine Zusatzprämie bei schneller Vermittlung
(Bernhard et al. 2008).
In einer Wirkungsanalyse vergleicht Winterhager (2006) die Vermittlungserfolge privater und
öffentlicher Vermittler im Hinblick auf die Beschäftigungswahrscheinlichkeit. Zwei Monate
nachdem Arbeitslose an private Vermittler zugewiesen wurden, liegt deren Beschäftigung 2,3
bis 2,6 Prozentpunkte unter der der Vergleichsgruppe, gegen Ende des Untersuchungszeitraums verschwinden die Unterschiede. Insgesamt waren private Dienstleister daher bei der
Vermittlung der Arbeitslosen weniger erfolgreich.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II berechnen Bernhard und Wolff (2008) die Effekte
durch Zuweisung an private Vermittler über einen Zeitraum von 20 Monaten. Bei differenzierter Betrachtung der Personen hinsichtlich Alter, Migrationshintergrund, Qualifizierung und
Dauer der Arbeitslosigkeit zeigt sich, dass für einzelne tendenziell schwer vermittelbare Teilgruppen positive Effekte auf die Beschäftigung nachgewiesen werden können. Insgesamt
ergeben sich jedoch nur geringe Effekte auf die Beschäftigungschancen.
6.1.2. Vermittlungsgutschein
Auch mit der Vergabe von Vermittlungsgutscheinen seit 2002 wird eine Erhöhung des Wettbewerbes in der Arbeitsvermittlung beabsichtigt. Arbeitssuchende können sich mit dem Gutschein an private Vermittler wenden; diese erhalten durch den öffentlichen Träger eine Vergütung, wenn sie den Inhaber in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln. Die
erste Rate wird nach sechs Wochen Beschäftigung ausbezahlt, eine zweite Rate nach sechs
Monaten.
Verschiedene Wirkungsanalysen der Vermittlungsgutscheine, die in Bernhard et al. (2008)
besprochen werden, deuten auf positive Effekte auf die Beschäftigungschancen hin. Arbeitssuchende mit Vermittlungsgutscheinen sind demnach häufiger in Beschäftigung als vergleichbare andere Arbeitssuchende. Heinze et al. (2005) finden beispielsweise, dass Arbeitssuchende sechs Monaten nach Inanspruchnahme zwischen 3,7 und 4,8 Prozentpunkte
häufiger in regulärer Beschäftigung sind als Arbeitslose, die keinen Vermittlungsgutschein
verwendeten. Die Maßnahme dürfte bei jüngeren Arbeitslosen stärker wirken als bei älteren.
Die empirischen Ergebnisse deuten jedoch auch darauf hin, dass Personen mit besseren
Vermittlungschancen eher Vermittlungsgutscheine in Anspruch nehmen; ein positiver Effekt
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könnte daher auch durch die Zusammensetzung dieser Gruppe verursacht sein. Nicht zu
letzt deshalb wurde die maximale Höhe der Vermittlungsprämie für Langzeitarbeitslose und
Menschen mit Behinderungen mittlerweile erweitert, um auch Anreize für die Vermittlung von
Personen mit weniger günstigen Voraussetzungen zu schaffen.
Bei einem direkten Vergleich von Vermittlungsgutscheinen und Beauftragung privater Vermittlungsdienstleister finden Pfeiffer und Winterhager (2006) deutliche Vorteile für das erste
Instrument. Betrachtet wurden lediglich Arbeitslose, die im Jahr 2004 rechtlich beide Varianten in Anspruch hätten nehmen können. Arbeitslose mit Zuweisung zu privaten Vermittlungsdienstleister hätten demnach von einer Inanspruchnahme des Vermittlungsgutscheins
stärker profitiert, nach sechs Monaten beträgt die Differenz der (tatsächlichen und hypothetischen) Beschäftigungsquoten 5,5-6,2 Prozentpunkte.
6.1.3. Personal-Service-Agentur
Die Aufgabe der im Rahmen der Hartz-Reformen geschaffenen Personal-Service-Agenturen
(PSA) ist die Vermittlung von Arbeitslosen durch Arbeitnehmerüberlassung, ähnlich wie bei
herkömmlichen Zeitarbeitsunternehmen. Grundlage bilden Verträge zwischen öffentlichen
Trägern und PSA-Betreibern. Die PSA vermitteln die Arbeitslosen zeitlich befristet an andere
Unternehmen; in verleihfreien Zeiten sollen die PSA-Beschäftigten qualifiziert und weitergebildet werden. Ziel ist die Übernahme der Arbeitslosen in reguläre Beschäftigung bei den entleihenden Unternehmen („Klebeeffekt“). Unternehmen sollen während der zeitlich befristeten
Entlehnung die Eignung und Fähigkeiten der Leiharbeiter feststellen können; die reguläre
Einstellung von Arbeitslosen soll damit vorangetrieben werden. Bei erfolgreicher Vermittlung
in reguläre Beschäftigung erhält die PSA eine Vermittlungsprämie.
In einer Wirkungsanalyse zeigen Hess et al. (2006), dass die hohen Erwartungen, die in dieses Instrument gesetzt wurden, zum überwiegenden Teil nicht erfüllt werden konnten. Insgesamt weisen PSA-Beschäftigte eine geringere Wahrscheinlichkeit auf, in reguläre Beschäftigung zu wechseln als eine Kontrollgruppe von arbeitslosen Nichtteilnehmern. Der Übergang
in reguläre Beschäftigung verlängert sich im Durchschnitt um einen Monat. Angesichts der
relativ hohen Maßnahmekosten bescheinigen die AutorInnen den PSA auch fehlende Effizienz, weisen jedoch auf deutliches Verbesserungspotential hin, insbesondere bei den Auswahlkriterien für PSA-Betreiber und der Vertragsgestaltung.
Anhand der Zahl von Förderfällen zeichnet sich in den letzten Jahren ein deutlicher Rückgang der Bedeutung von PSA ab. Begannen im Jahr 2005 noch über 28.000 Personen eine
Beschäftigung in PSA, gab es im Jahr 2008 weniger als 5.000 Zugänge.19
6.2. Weiterbildung mit Gutschein
Durch die Hartz-Reform erfolgte in Deutschland eine bedeutende Neugestaltung in der Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen. Wurden bis 2002 die TeilnehmerInnen direkt einem bestimmten Träger zugewiesen, erhalten die potentiellen TeilnehmerInnen seither einen
Bildungsgutschein, der bei den zur Auswahl stehenden Trägern eingelöst werden kann.
Durch die Wahlfreiheit sollen Eigeninitiative und Motivation der Teilnehmenden gestärkt werden. Weiters soll dadurch Wettbewerb zwischen den Bildungsanbietern angeregt und damit
insgesamt eine Qualitätssteigerung erreicht werden.
19
Bundesagentur für Arbeit, Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente ohne Förderdaten für die zugelassenen kommunalen Träger. An Stelle der Arbeitsagenturen liegt die Zuständigkeit für Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitslose in diesen Kommunen bei den Städten oder Landkreisen.
- 35 -
Grundlage für die Ausgabe der Bildungsgutscheine ist eine jährliche zu erstellende Bildungszielplanung, die die Weiterbildung stärker an den Bedarf des Arbeitsmarktes anpassen soll.
Neu ist auch, dass die Zertifizierung von Maßnahmen und Maßnahmenträgern nicht mehr
durch die öffentlichen Agenturen für Arbeit, sondern durch private und unabhängige Einrichtungen durchgeführt wird (Schneider und Uhlendorff 2006).
Obwohl der Nachbeobachtungszeitraum für Weiterbildungsmaßnahmen seit der HartzReform erst relativ kurz ist, zeigen erste empirische Ergebnisse, dass die Maßnahmen nun
effektiver eingesetzt werden. Schneider und Uhlendorff (2006) vergleichen Programmeffekte
der beruflichen Weiterbildung vor und nach der Reform. Bereits vor der Reform führen Weiterbildungsmaßnahmen zu einem positiven Effekt auf die Beschäftigungswahrscheinlichkeit
der TeilnehmerInnen im Ausmaß von etwa fünf Prozentpunkten und gegen Ende des Beobachtungszeitraums von 36 Monaten. Mit der Reform ist eine deutliche Verkürzung des
Lock-in-Effekts zu beobachten, der auf eine kürzere durchschnittliche Maßnahmendauer hinweist. Nach Schneider und Uhlendorff (2006) hat diese Verkürzung die positive Programmwirkung nicht beeinträchtigt.
6.3. Employment Zones in Großbritannien
Zur Forcierung von Aktivierungsstrategien wird auch in Großbritannien verstärkt auf Privatisierung von Dienstleistungen gesetzt. In Gebieten mit schwieriger Arbeitsmarktsituation wurden „Employment Zones“ eingerichtet, in denen private Vermittler mit der Betreuung Langzeitarbeitsloser beauftragt werden. Arbeitslose treten dabei in ein intensives Betreuungsverhältnis ein; finanzielle Anreize für die Betreiber sollen eine rasche Vermittlung fördern. Zusätzlich kommt es bei Eintritt in Beschäftigung zu einer Phase der Nachbetreuung, um den
Einstieg für den Vermittelten zu erleichtern und damit eine längerfristige Integration ins Erwerbsleben zu fördern. Alternativ kann auch die berufliche Selbstständigkeit angestrebt und
unterstützt werden.
Erste Evaluierungsergebnisse weisen auf einen Erfolg dieser Form der Vermittlung hin. Hales et al. (2003) vergleichen TeilnehmerInnen in Employment Zones mit TeilnehmerInnen in
staatlichen New Deal Programmen, wobei die private Vermittlung eine um ca. zehn Prozentpunkte höhere Eingliederungsquote erzielt. Griffiths und Durkin (2007) führen den größeren
Erfolg der Employment Zones auf individuell zugeschnittene Hilfe, finanzielle Unterstützung
sowie gezielte Vorbereitung auf spezielle Jobs zurück. Bei New Deal Programmen sind die
Freiräume und Flexibilität bei der Gestaltung von Vermittlungsleistungen stärker eingeschränkt.
In einer weiteren Reform sollen ab 2010 die beiden Programme zu einem „Flexible New
Deal“ zusammengefasst werden. Dort soll es mehr Freiräume für Anbieter aus dem öffentlichen, privaten und freiwilligen Sektor und Bezahlung auf Erfolgsbasis geben (Konle-Seidl
2008).
6.4. Statistisch assistierte Programmselektion
In einem Feldversuch wurde in der Schweiz ein Programm getestet, das Berater in Arbeitsämtern bei der Auswahl der für Arbeitslose zur Verfügung stehenden Maßnahmen unterstützt. Ausgangspunkt sind dabei Ergebnisse, wonach diese Zuweisung in vielen Fällen nicht
optimal verläuft. Lechner und Smith (2007) zeigen für die Schweiz, dass gegenüber der tatsächlichen Maßnahmenauswahl durch eine alternative Zuweisung die Beschäftigungschancen von Arbeitslosen deutlich erhöht werden könnte.
- 36 -
Um dieses Potential auszuschöpfen, wurde ein Programm entwickelt, das für jede Person
eine Beschäftigungsprognose für jede mögliche Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik
bzw. die Teilnahme an keiner Maßnahme erstellt. Im Feldversuch wurden zufällig Berater
ausgewählt, die über das Internet Einsicht in diese Prognosen hatten. In einer anschließenden Evaluation finden Behncke et al. (2007) jedoch keinen Effekt auf die Auswahl von Maßnahmen oder die Beschäftigungsentwicklung der Zugewiesenen gegenüber einer Kontrollgruppe. Die Akzeptanz der statistischen Prognosen und die Bereitschaft ihnen zu folgen
wurde als gering eingestuft. Für eine flächendeckende Einführung müsste deshalb neben
Verbesserungen am System vor allem auch die Akzeptanz bei Beratern gesteigert werden.
Für Österreich untersucht Weber (2006) den Prozess der Zuweisung von Arbeitslosen zu
verschiedenen Maßnahmen. Sie findet, dass die tatsächliche Zuweisung zu besseren oder
zumindest gleich guten Ergebnissen führt, wie eine alternative Zuweisung per Zufall oder
nach bestimmten Regeln. In einer weiteren Studie untersucht Weber (2008) den Prozess von
Zuweisung und Teilnahme an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Sie findet, dass
Arbeitssuchende selbst Einfluss darauf ausüben, ob sie an vorgesehen Programmen teilnehmen. Das Potential der Erstellung individueller Beschäftigungsprognosen von Arbeitslosen zur Unterstützung von Maßnahmenzuweisungen in Österreich kann jedoch bisher noch
nicht abgeschätzt werden.
6.5. Negative Einkommensteuer im Niedriglohnbereich
In Österreich gibt es innerhalb der aktiven Arbeitsmarktpolitik selektive Lohnsubventionen in
Form von Eingliederungsbeihilfen und dem Kombilohn für spezifische Zielgruppen. Weiters
kann auch die Freistellung von Sozialbeiträgen bei geringfügiger Beschäftigung und Hinzuverdienstmöglichkeiten für Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandhilfe als implizite
Subventionierung des Niedriglohnbereichs betrachtet werden. Als Alternative oder Ergänzung zum Einsatz von Lohnsubventionen wird in Europa über die Möglichkeiten und Auswirkungen von Steuergutschriften diskutiert, bzw. in einigen Ländern bereits eingesetzt. In den
USA wird der „Earned income tax credit“ bereits seit Jahrzehnten zur Armutsbekämpfung im
Niedriglohnbereich („working poor“) eingesetzt, Großbritannien nimmt in Europa durch die
Einführung des „working family tax credit“ eine Vorreiterrolle ein.
Im Jahr 1999 löste in Großbritannien der Working Family Tax Credit den schon länger bestehenden Family Credit ab. Ziel jenes Programms war es, mit Steuergutschriften die finanziellen Anreize zu arbeiten für einkommensschwache Familien mit Kindern zu erhöhen. Dazu
wurden die Entzugsrate der Gutschrift bei höheren Einkommen gesenkt und die Möglichkeiten zur Subventionierung von Kinderbetreuungskosten verbessert.
Blundell et al. (2000) schätzen, dass mit der Einführung zwar die Erwerbsbeteiligung von
allein erziehenden Müttern um etwa 2,2 Prozentpunkte gestiegen ist, es jedoch bei verheirateten Frauen zu einem Rückgang der Erwerbsbeteiligung kam. Insgesamt wird von einer Erhöhung der Beschäftigung um 30.000 Personen ausgegangen. Brewer et al. (2006) ermitteln
ebenfalls auf Basis von Simulationen eine deutliche Erhöhung der Erwerbsquote von allein
erziehenden Müttern mit der Einführung des Programmes. Als Vergleich dient eine Situation
ohne jegliche Subventionierung, in der die Erwerbsquote bei Alleinerzieherinnen um geschätzte 10 Prozentpunkte niedriger wäre. Bei Verheirateten mit Kindern sind die Effekte geringer, die Ergebnisse weisen darauf hin, dass das Programm die Erwerbsbeteiligung von
Müttern reduziert und die von Vätern geringfügig erhöht habe.
In Deutschland werden auf wissenschaftlicher und politischer Ebene Reformkonzepte zur
Erhöhung der Beschäftigung im Niedriglohnbereich diskutiert, auch Modelle von Steuergutschriften stehen zur Debatte (Sinn et al. 2007). Haack und Myck (2006) simulieren die Einführung des britischen Modells der Steuergutschriften in Deutschland. Danach würde die Be-
- 37 -
schäftigung von Alleinstehenden um etwa 100.000 Personen ansteigen, jedoch würde das
Arbeitsangebot bei zusammenlebenden Partnern um 70.000 Personen zurückgehen. Steiner
(2006) beschreibt die Auswirkungen von verschiedenen Formen von Subventionierungen im
Niedriglohnbereich. Neben möglichen Mitnahmeeffekten könnte es bei der Übertragung von
Kombilohnmodellen aus den USA und Großbritannien auf Wohlfahrtsstaaten wie Österreich
und Deutschland auch zu einem Rückgang der Beschäftigung kommen, da höhere Grenzsteuersätze im mittleren Einkommensbereich die Beschäftigungsanreize in diesem Segment
dämpfen würden.
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7. Schlussfolgerungen
In Österreich gibt es ein breites Spektrum von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. In
verschiedenen Evaluationsstudien wurde die Effektivität der Maßnahmen überprüft, konkret
ob die Teilnahme an einer bestimmten Maßnahme zu einer Erhöhung der Beschäftigung
bzw. Reduktion der Arbeitslosigkeit geführt hat oder ob zumindest eine positive Beeinflussung der Erwerbsbeteiligung erfolgte (gemeint ist damit, ob sich geförderte Personen in geringerem Ausmaß vom Arbeitsmarkt zurückziehen als vergleichbare, nicht geförderte Personen). "Ein Blick über die Grenzen" zeigt, dass es insbesondere zum deutschsprachigen Ausland starke Parallelen bei der Ausgestaltung und Zielsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik
gibt. Im Zuge der Hartz-Reformen kam es in Deutschland zu einer maßgeblichen Umgestaltung der arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen und zur Erprobung neuartiger Konzepte. Es wurde dabei vor allem die Einführung marktwirtschaftlicher Prinzipien bei Vermittlungsdienstleistungen und Weiterbildungsmaßnahmen forciert. Auch wenn eine abschließende Beurteilung der Reformen auf Grund des kurzen Beobachtungszeitraumes noch ausständig ist kann auf erste, zum Teil positive, Erfahrungen mit den neuen Instrumenten verwiesen werden.
In Österreich sind die Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose die am häufigsten beanspruchte bzw. eingesetzte Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik; die Ausgaben in diesem Bereich betragen rund 69 % aller Förderausgaben. Die Ausgaben der Betriebe für die
betriebliche Weiterbildung, d.h. die Investitionen in die betriebliche Weiterbildung, sind hingegen eher gering. Untersuchungen zeigen jedoch, dass Investitionen in die betriebliche
Weiterbildung zu höherer durchschnittlicher Produktivität (Böheim und Schneeweis 2008)
und auch zu höheren Löhnen (Böheim und Wakolbinger 2009) führen. Evaluierungsstudien
über die langfristige Wirkung von Weiterbildungsaktivitäten auf den Erfolg von Unternehmen
sind zwar für Österreich noch ausständig, es ist jedoch eine positive Wirkung auf den betrieblichen Erfolg und es sind zusätzlich auch positive gesamtwirtschaftliche Effekte zu erwarten.
Maßnahmen der Qualifizierung haben gemäß der vorliegenden Evaluierungen überwiegend
positive Wirkungen auf die Teilnehmenden; die Schwerpunktsetzung der Arbeitsmarktpolitik
auf diesen Bereich und die große Anzahl unterschiedlicher Programme scheinen daher gerechtfertigt. Bei Maßnahmen der Beschäftigung erweist sich die Eingliederungsbeihilfe als
effektivstes Instrument; allerdings gibt es noch keine fundierten Aussagen darüber, inwieweit
Mitnahmeeffekte bei dieser Lohnsubventionierung eine Rolle spielen. Eine weitere Form der
Beschäftigungsförderung besteht in der Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung während der Arbeitslosigkeit. In der derzeitigen Ausgestaltung wirkt sich die geringfügige Beschäftigung jedoch negativ auf die Chancen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
aus. Zur allfälligen Ausweitung der Beschäftigungsförderung mit Steuergutschriften in Anlehnung an das britische Modell ist festzuhalten, dass diese auf Grund der unterschiedlichen
Steuer- und Sozialsysteme umfangreiche Anpassungen notwendig machen würde. Die Intensivierung des Unternehmensgründungsprogrammes wird auf Grund positiver Erfahrungen
mit Gründungsförderungen im In- und Ausland nahe gelegt. Als ein Erfolg versprechendes
neues Konzept sei auf den Bildungsgutschein in Deutschland verwiesen. Mit der Förderung
des Wettbewerbs zwischen den Bildungsanbietern sowie der Forcierung der Eigeninitiative
Arbeitssuchender konnte nach bisherigen Erkenntnissen die Qualität der Weiterbildung verbessert werden.
Das wichtigste Instrument zur Sicherung der Beschäftigung ist jedoch zweifelsfrei ein entsprechendes Wirtschaftswachstum, das vor allem durch Investitionen in Forschung und Ausund Weiterbildung angeregt werden kann. Im WiFo Weißbuch zur Forcierung von Wachstum
und Beschäftigung wird diesbezüglich auf einen großen Reformbedarf in Österreich hinge-
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wiesen (Aiginger et al. 2006). Die OECD betont (2005) den Zusammenhang von Erwachsenenbildung und makroökonomischer Effizienz: Verbesserungen bei der Erwachsenenbildung
haben positive Auswirkungen auf die Produktivität und die Beschäftigungschancen der TeilnehmerInnen.
Diese Hinweise sollen jedoch die Bedeutung und den Stellenwert der arbeitsmarktpolitischen
Instrumente keinesfalls schmälern.
Im Hinblick auf die Entmutigung der Betroffenen durch die Arbeitslosigkeit, die Abwanderung
von Unternehmen und arbeitsuchenden Personen und die mit Arbeitslosigkeit verbundenen
Kosten, die dadurch verursachten Krankheiten, psychischen Leiden und sozialen Probleme
ist es jedoch zweifelsfrei besser, "präventiv", die Beschäftigung zu erhöhen, als "kurativ"
dann im nachhinein die Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Neue arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sollten daher stärker als bisher auf die Qualifizierung und Requalifizierung in bestehenden Beschäftigungsverhältnissen abzielen. Dazu zählt auch die Integration von MigrantInnen, bzw. deren Nachkommen, durch Aus- und Weiterbildung. Dies erfordert eine Reduktion der sozialen Selektion im Schulsystem, die Forcierung "moderner" Berufe und einen
leichteren Zugang zu Matura und Studium nach einer Lehrausbildung.
Wissenschaftliche Untersuchungen können dazu beitragen, bestehende Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu verbessern und auf Grund der Erfahrungen im In- und Ausland
neue geeignete Instrumente zu entwickeln. Letztlich geht es doch darum, die Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen, aber auch von Beschäftigten, zu verbessern und im Idealfall Arbeitslosigkeit so weit als möglich zu verhindern.
8. Übersicht ausgewählter Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Österreich
Beschäftigung schaffende Maßnahmen
Eingliederungsbeihilfe: Lohnkostenzuschuss bis zu
66,7 % der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50% Pauschale für Nebenkosten).
Zielgruppe
 Langzeitarbeitslose (12 Monate Vormerkdauer, unter 25 Jahren 6 Monate)
 von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte (mit Betreuungspflichten; mit physischen, psychischen, oder geistigen Beeinträchtigungen; mit sozialen Fehlanpassungen; sonstige Personen nach menschlichem Ermessen)
 ältere Arbeitslose (ab 45 Jahren bei Frauen und ab 50 Jahren bei Männern)
Dauer
maximal zwei Jahre
maximal ein Jahr
Sozialökonomische Betriebe: Befristete Arbeitsplätze
Schwer vermittelbare Personen, insbesondere
in marktnahen aber geschützten Bereichen; die Betrie Langzeitbeschäftigungslose,
be stellen Produkte her oder bieten Dienstleistungen zu  Ältere,
Marktpreisen an und haben 20 % des laufenden Ge Personen mit Behinderung, einschließlich Personen mit gravierenden gesundheitlichen
samtaufwands selbst zu erwirtschaften.
Einschränkungen,
 Personen mit sozialer Fehlanpassung.
maximal ein Jahr, in
begründeten Fällen
ist eine Verlängerung möglich
Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte: Förderung
von vorübergehenden Arbeitsplätzen bei gemeinnützigen Beschäftigungsträgern in Höhe von bis zu 66,7 %
der Lohnkosten, bei Schlüsselkräften bis zu 100 %.
Beihilfe für anerkennbare Sachaufwendungen bis zu
100 %.
Schwer vermittelbare Personen, insbesondere
 Langzeitbeschäftigungslose,
 Ältere,
 Personen mit Behinderung, einschließlich Personen mit gravierenden gesundheitlichen
Einschränkungen,
 Personen mit sozialer Fehlanpassung.
maximal ein Jahr, in
begründeten Fällen
ist eine Verlängerung möglich
Unterstützungsmaßnahmen
Zielgruppe
Dauer
Unternehmensgründungsprogramm: Unterstützung
von Arbeitslosen bei der Gründung von Unternehmen
in vier Phasen:
 Klärungsphase: Abklärung der Realisierbarkeit der
Unternehmensidee und der persönlichen Voraussetzungen
 Vorbereitungsphase: Einstieg in das Gründungsprogramm, Unternehmensberatung und Qualifizierung
Arbeitslose, die ein Unternehmen gründen wollen, es gelten folgende Voraussetzungen:
 Zu Beginn der Vorbereitungsphase muss Arbeitslosigkeit gegeben sein
(unabhängig von einem Leistungsbezug);
 Absicht sich selbständig zu machen;
 Eine konkrete Projektidee liegt vor;
 Eine für die Unternehmensgründung entsprechende berufliche Eignung ist gegeben.
Vorbereitungs- und
Gründungsphase
maximal neun Monate
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Kombilohn: Lohnsubventionierung an Arbeitnehmer, bei Personen die über 182 Tage vorgemerkt sind und entweder
Teilzeitbeschäftigung monatlich € 150, bei Vollzeitbe über 50 Jahre alt,
schäftigung monatlich € 300, ab einer Beitragsgrundla-  Wiedereinsteigerinnen, oder
ge von € 1500 monatlich € 150.
 Behinderte nach dem BEinstG oder Landesbehindertengesetz sind.
Unterstützungsmaßnahmen (Fortsetzung)
Zielgruppe
Dauer
Gründungsbeihilfe: Während der Realisierungsphase
können Unternehmensgründungen in der Höhe des
gebührenden Arbeitslosengeld- bzw. Notstandshilfebezuges oder der Deckung des Lebensunterhaltes inklusive allfälliger Familienzuschläge gefördert werden.
TeilnehmerInnen am Unternehmensgründungsprogramm
zwei bis neun Monate
Kinderbetreuungsbeihilfe: Gefördert werden können
Betreuungskosten in Kindergärten, Horten, Kinderkrippen, Kindergruppen, bei angestellten Tagesmüttern/Tagesvätern und bei Privatpersonen. Die Höhe
hängt vom Brutto(familien)einkommen, den entstehenden Betreuungskosten und der Dauer und Art der Unterbringung des Kindes ab.
Diese Förderung können Frauen und Männer erhalten, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind
benötigen, weil Sie
 eine Arbeit aufnehmen wollen,
 an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahme (z.B. Kurs) teilnehmen wollen, oder
weil
 sich trotz Berufstätigkeit ihre wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend verschlechtert haben,
 wesentliche Änderungen der Arbeitszeit eine neue Betreuungseinrichtung/-form erfordern,
 die bisherige Betreuungsperson ausfällt.
Gewährung für jeweils für 26 Wochen, die maximale
Förderdauer beträgt
156 Wochen
 Realisierungsphase: Aufnahme der selbständigen
Erwerbstätigkeit
 Nachbetreuungsphase: Unternehmens-Check-Up
durch einen Unternehmensberater:
Ziel
Ausbildungsmaßnahmen: Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu einem staatlich anerkannten Schul- oder Berufsabschluss führen (z.B. Lehrabschluss).
Ziel ist das Erreichen eines staatlich anerkannten Abschlusses durch die positive Ablegung der jeweiligen Prüfung am Ende der Maßnahme und das Erlangen eines Arbeitsplatzes im Anschluss an die Maßnahme.
Weiterbildungsmaßnahmen: Vermittlung von Einstiegsqualifikationen zum Berufseinstieg
bzw. Zusatzqualifikationen bei vorhandenen beruflichen Kenntnissen und Qualifikationen.
Das Erlernen der in der Maßnahme vermittelten Inhalte und Fertigkeiten und
das Erlangen eines Arbeitsplatzes.
Aktive Arbeitssuche: Bildungsmaßnahme zur Vermittlung von Fertigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Arbeitsuche stehen (Erstellung von Bewerbungsschreiben
und Lebensläufen, Bewerbungstraining, etc.).
Das Finden eines Arbeitsplatzes und die möglichst rasche Aufnahme einer
Beschäftigung.
Orientierungsmaßnahmen: Schaffen die Voraussetzungen für eine sinnvolle Weiterberatung oder für die Teilnahme an Qualifikationsmaßnahmen oder für eine Berufsentscheidung. Unterstützung bei Schwierigkeiten der Festlegung beruflicher Perspektiven, Möglichkeiten zum kennen lernen verschiedener Berufsfelder und Bearbeitung persönlicher und
sozialer Probleme.
Bei Berufsorientierungsmaßnahmen ist die Erarbeitung eines praktikablen bzw.
umsetzbaren Karriereplanes, bei Berufsvorbereitungsmaßnahmen die soziale
Stabilisierung das unmittelbare Ziel.
- 41 -
Qualifizierungsmaßnahmen*
Qualifizierungsmaßnahmen (Fortsetzung)*
Ziel
Ziel ist die soziale, psychische und physische Stabilisierung und der Besuch
entweder einer weiterführenden Maßnahme oder das Erlangen eines Arbeitsplatzes.
Beihilfe zu den Kurskosten: Förderung von arbeitsmarktpolitisch sinnvollen beruflichen
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen am freien Bildungsmarkt. Bei Arbeitslosen beträgt die
Beihilfe 100 % der entstehenden Kosten, in besonderen Fällen ist eine Förderung von Beschäftigten möglich.
Die Beihilfe zu den Kurskosten soll die individuelle Teilnahme an Bildungsveranstaltungen des freien Bildungsmarktes ermöglichen.
Arbeitsstiftung (Outplacementstiftung): Bei Personalabbau werden gemeinsam mit betroffenen Unternehmen im Frühstadium bzw. bei absehbarer Arbeitslosigkeit zielgerichtete
Qualifizierungsmaßnahmen gesetzt. Drei Unterarten:
 Unternehmensstiftung: Arbeitsstiftung eines Unternehmens, das von einem Personalabbau in größerem Umfang betroffen ist.
 Insolvenzstiftung: Arbeitsstiftung bei Insolvenz eines Unternehmens und dadurch bedingte
Personalfreistellungen
 Regionalstiftung: Arbeitsstiftung mehrerer Unternehmen einer Region, die von Personalabbau betroffen sind.
In Arbeitsstiftungen werden auf die Teilnehmenden abgestimmte Module aus
einem Maßnahmenkatalog ausgewählt. Die Grundlage bildet ein Maßnahmenoder Bildungsplan, der im Rahmen einer eingangs durchzuführenden Phase
der Berufsorientierung festgelegt wird. Alle Maßnahmen zielen darauf ab, die
freigesetzten MitarbeiterInnen bei der Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes zu
unterstützen.
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2): Förderung von
arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Qualifizierungsmaßnahmen in der Höhe von zwei Drittel
(bei Frauen über 45 Jahren drei Viertel) der Kursgebühren; die Finanzierung erfolgt je zur
Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF. Förderbar sind bei Vorlage eines Bildungsplanes ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre, Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule,
WiedereinsteigerInnen, ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre im Rahmen von ProductiveAging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden.
Die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern und
die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern.
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Arbeitstraining: Bildungsmaßnahme zur Bearbeitung sozialer Problematiken, um die Folge
von Langzeitarbeitslosigkeit oder psychischer und physischer Einschränkungen zu reduzieren und wieder zu einer realistischen Selbsteinschätzung zu gelangen und den Aufbau von
Arbeitshaltungen (Ausdauer, Pünktlichkeit) zu fördern.
* Die an Bildungsträger übertragenen Bildungsmaßnahmen werden zwecks statistischer und budgetärer Erfassung den Maßnahmentypen Aus- und Weiterbildung, Aktive Arbeitssuche, Orientierungsmaßnahmen und Arbeitstraining zugeordnet. Da sie in der Praxis häufig in Mischformen durchgeführt werden, erfolgt eine Zuordnung zu dem Maßnahmentyp,
der in der Maßnahme überwiegend vertreten ist.
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9. Tabellenanhang
Tabelle 1: Anzahl der genehmigten Förderfälle für ausgewählte Maßnahmen in den
Jahren 2007 bis 2009.
2007
2008
2009
51.333
59.015
144.960
Beschäftigung
darunter:
29.571
26.953
29.204
Betriebliche Eingliederungsbeihilfe
12.489
14.638
18023
Sozialökonomische Betriebe
5.571
5.789
7.067
Gemeinnützige Beschäftigung
667
8.238
85.912
Kurzarbeit
Qualifizierung
darunter:
Deckung des Lebensunterhalts
Kursnebenkosten
Bildungsmaßnahmen
Kurskosten
Lehrstellen
Schulung von Beschäftigten (ESF gefördert)
Arbeitsstiftung
Unterstützung
darunter:
Beratungs- und Betreuungseinrichtungen
Vorstellungsbeihilfe
Kinderbetreuungsbeihilfe
Unternehmensgründungsprogramm
Gründungsbeihilfe
Gesamt
725.306
717.129
891.243
221.356
189.214
176.231
48.348
38.203
27.689
7.563
212.839
179.108
164.443
48.472
34.875
51.948
8.157
275.284
229.269
205.875
64.826
20.329
55.364
13.217
85.387
88.417
113.488
42.263
17.478
12.668
8.052
4.446
46.619
16.758
11.205
8.689
4.893
68.108
17.242
9.132
9.703
9.102
862.026
864.561
1.149.691
Quelle: AMS Arbeitsmarktdaten
Tabelle 2: Durchschnittliche Kosten pro Person und Maßnahme, Förderzugang 2000,
Beobachtungszeitraum 3 Jahre ab Förderbeginn
Kosten AMS
Rückflüsse an So- Schätzung Nettozialabgaben
kosten*
Gem. Beschäftigungsprojekt
15.007
10.650
5.726
Sozialökonomischer Betrieb
11.581
10.657
1.274
Eingliederungsbeihilfe
11.042
16.198
-3.482
Arbeitstraining
9.988
7.501
2.362
Aktive Arbeitsuche
7.839
10.316
754
Berufsorientierung
7.421
7.564
1.098
Fachliche Qualifizierung
6.983
11.095
875
Beihilfe zu Kurskosten
4.874
14.369
-319
* Die Nettokosten ergeben sich aus den entstandenen Kosten abzüglich der Rückflüsse durch Sozialabgaben in
Relation zu Kosten und Rückflüssen bei der Vergleichsgruppe. Effekte bei Einkommenssteuer und Mehrwertsteuer sind nicht berücksichtigt.
Quelle: Lutz et al. (2005a), S. 278
Tabelle 3: Öffentliche Ausgaben in % des BIP für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik im internationalen Vergleich (2007) für
ausgewählte Staaten (gruppen)
Programme
Österreich Frankreich DeutschNiederSchweden Schweiz
GroßbriOECD
land
lande
tannien
0,16
0,08
0,02
0,22
0,15
0,07
0,27
0,15
0,04
0,41
0,24
0,17
0,21
0,10
0,04
0,12
n/a
0,04
0,28
0,14
0,06
0,15
0,06
0,05
Aus- und Weiterbildung
in Bildungsinstitutionen
am Arbeitsplatz
Integrierte Aus- und Weiterbildung
Spez. Beihilfen für die Lehrlingsausbildung
0,37
0,27
0,02
0,06
0,27
0,09
0,08
0,28
0,18
0,06
0,10
0,04
0,01
0,04
0,2
0,11
-
0,19
0,18
0,01
-
0,02
0,02
-
0,14
0,09
0,01
0,01
0,02
-
-
-
-
0,02
-
-
-
Beschäftigungsanreize
Einstellungsanreize
Beschäftigungserhaltende Anreize
0,06
0,04
0,02
0,13
0,13
-
0,06
0,06
-
-
0,48
0,48
-
0,06
0,06
-
0,01
0,01
-
0,1
0,08
0,01
Geförderte Beschäftigung und Rehabilitation
Geförderte Beschäftigung
Rehabilitation
0,03
0,03
-
0,07
0,07
-
0,01
0,01
-
0,47
0,41
-
0,18
0,17
0,01
0,22
0,22
-
0,01
0,01
-
0,09
0,07
0,01
Direkte Schaffung von Arbeitsplätzen
Gründungsinitiativen
0,04
0,01
0,2
0,03
0,07
0,08
0,11
-
0,02
0,01
0,01
-
0,05
0,01
Summe
0,68
0,92
0,77
1,09
1,12
0,6
0,32
0,56
Arbeitsplatztausch und Job-Sharing
Quelle: OECD
- 44 -
Arbeitsmarkt-Dienstleistungen
Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche
Administrationskosten
Tabelle 4: Anzahl TeilnehmerInnen an arbeitsmarktpolitischen Programmen in % der Erwerbsbevölkerung (2007) für ausgewählte Staaten (gruppen)
Programme
ÖsterFrankreich DeutschNiederSchweden Schweiz
GroßbriOECD
reich
land
lande
tannien
2,05
0,85
0,02
1,09
2,92
1,12
0,87
1,38
0,42
0,04
0,13
1,02
0,79
0,27
-
0,64
0,62
0,03
-
0,07
0,07
-
1,19
0,79
0,14
0,08
0,34
-
-
-
-
0,08
-
-
0,04
1,25
0,38
0,88
1,89
1,89
-
0,37
0,37
-
0,01
0,01
-
2,02
2,02
-
0,56
0,56
-
0,14
0,14
-
1,79
1,38
0,25
n/a
n/a
-
0,5
0,5
-
0,06
0,04
-
1,80
1,17
-
0,72
0,56
0,17
0,88
0,88
-
0,06
0,06
n/a
0,56
0,42
0,09
Direkte Schaffung von Arbeitsplätzen
Gründungsinitiativen
0,19
0,06
1,29
0,37
0,86
0,72
0,41
-
0,06
0,01
0,02
-
0,58
0,18
Summe
3,84
6,09
4,92
3,61
3,68
2,1
0,29
4,28
Arbeitsplatztausch und Job-Sharing
Beschäftigungsanreize
Einstellungsanreize
Beschäftigungserhaltende Anreize
Geförderte Beschäftigung und Rehabilitation
Geförderte Beschäftigung
Rehabilitation
Quelle: OECD
- 45 -
2,29
3,00
0,15
0,76
Aus- und Weiterbildung
in Bildungsinstitutionen
am Arbeitsplatz
Integrierte Aus- und Weiterbildung
Spez. Beihilfen für die Lehrlingsausbildung
- 46 -
Tabelle 5: Strukturindikator Lebenslanges Lernen: Prozentsatz der an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmenden Bevölkerung im Alter von 25-64 Jahren in den vier Wochen vor der Erhebung in ausgewählten Jahren für ausgewählte Staaten(gruppen)
2000*
2005
2006
2007
2008
Europäische Union (27 Länder)
7,1e
9,8
9,7
9,5
9,5
Eurozone
5,4e
8,2
8,2
8,4
8,4
Dänemark
19,4
27,4
29,2
29,2
30,2
Deutschland
5,2
7,7
7,5
7,8
7,9
Frankreich
2,8
7,1
7,7
7,5
7,3
Niederlande
15,5
15,9
15,6
16,6
17
Österreich
8,3
12,9
13,1
12,8
13,2
32p
32,4p
Schweden
21,6
33,4p
19,9
Vereinigtes Königreich
20,5
27,6
26,7
20p
Schweiz
34,7
27
22,5
26,8
27,9
* Auf Grund von Veränderungen in den Erhebungsmethoden können die Werte von 2000 nur bedingt mit den
folgenden Jahren verglichen werden
p…Vorläufiger Wert; e…Geschätzter Wert
Quelle: Eurostat
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Paper 20/2008.
In der Schriftenreihe Landesstatistik sind bisher folgende Publikationen
erschienen:
Landtags- und Nationalratswahlen im Bundesland Salzburg
Gemeindevertretungswahlen im Bundesland Salzburg
Bevölkerungsfortschreibung für die Gemeinden des Bundeslandes Salzburg
Zum generativen Verhalten im Bundesland Salzburg
Bevölkerungsprognose für das Bundesland Salzburg und die politischen Bezirke
Juli 1979
November 1979
Juli 1980
November 1980
März 1981
Materialien zur Situation der Senioren im Bundesland Salzburg
Mai 1981
Berufspendler im Bundesland Salzburg, Teil I - Pendelströme
Juni 1981
Kinderwünsche junger Salzburgerinnen - Ergebnisse einer Untersuchung des
Instituts für Demographie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
Juni 1981
Vorläufige Ergebnisse der Großzählungsrunde 1981 (Volkszählung, Häuserund Wohnungszählung, Arbeitsstättenzählung)
August 1981
Zur Sicherheit im Bundesland Salzburg
September 1981
Berufspendler im Bundesland Salzburg, Teil II - Erwerbsneigung und Pendlerverhalten
November 1981
Endgültige Ergebnisse der Volkszählung 1981
Februar 1982
Strukturdaten der Pinzgauer Nationalparkgemeinden
August 1982
Wahlen im Bundesland Salzburg
Jänner 1983
Endgültige Ergebnisse der Volkszählung 1981 (Überarbeitung 1983)
März 1983
Nationalratswahl vom 24. April 1983 (Teil I - Tabellenband)
April 1983
Nationalratswahl vom 24. April 1983
Musik und Gesang im Bundesland Salzburg
Juli 1983
September 1983
Öffentliche Büchereien im Bundesland Salzburg
Jänner 1984
Strukturdaten des Bundeslandes Salzburg gemäß Volkszählung vom
12. Mai 1981 (Teil I)
Jänner 1984
Landtagswahl vom 25. März 1984 (Teil I - Tabellenband)
Familienpolitik gestern - heute - morgen
Landtagswahl vom 25. März 1984
März 1984
Juni 1984
Juli 1984
Gemeindevertretungswahlen vom 14. Oktober 1984
Oktober 1984
Strukturdaten des Bundeslandes Salzburg gemäß Volkszählung vom
12. Mai 1981 (Teil II)
Februar 1985
Bevölkerungsprognose für das Bundesland Salzburg und die politischen
Bezirke (1984 bis 2000 bzw. 2015)
Oktober 1985
Bevölkerungs- und Arbeitsmarktprognose für das Bundesland Salzburg, die politischen
Bezirke und die Arbeitsmarktregionen (1984 - 1990, Vorausschau 1995)
Dezember 1985
Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl 1986 (erster Wahlgang am 4. Mai 1986)
Mai 1986
Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl 1986 (zweiter Wahlgang am 8. Juni 1986)
Juni 1986
Materialien zur Nationalratswahl 1986 (Ergebnisse der Nationalratswahlen 1983
und 1979)
Ergebnisse der Nationalratswahl vom 23. November 1986
Zur zukünftigen Entwicklung der Schülerzahlen an den Salzburger
Berufsschulen - 1986/87 bis 1990/91
Strukturdaten des Bundeslandes Salzburg gemäß Volkszählung vom
12. Mai 1981 (Teil II, Überarbeitung 1987)
Modellrechnungen zur Entwicklung der Bevölkerung des Bundeslandes
Salzburg (1985 bis 2035)
Strukturdaten der politischen Bezirke des Bundeslandes Salzburg
Familienfreundliche Gemeinden im Salzburger Land 1988
Ergebnisse der Landtagswahl vom 12. März 1989
Ergebnisse der Gemeindevertretungswahlen vom 8. Oktober 1989
Oktober 1986
November 1986
Jänner 1987
April 1987
August 1987
April 1988
Dezember 1988
März 1989
Oktober 1989
Modellrechnungen zur Bevölkerungsentwicklung des Bundeslandes Salzburg,
der politischen Bezirke und Arbeitsmarktregionen (1988 bis 2020 bzw. 2040)
November 1989
Alter und Pflege in Salzburg - Bestandsaufnahme und Prognose
Dezember 1989
Berufspendelströme 1987, Berufspendler gemäß Personenstands- und
Betriebsaufnahme vom 10. Okt. 1987
Juni 1990
Ergebnisse der Nationalratswahl vom 7. Okt. 1990
Oktober 1990
Kinderbetreuung in Salzburg - Fakten, Hintergründe, Tendenzen
Februar 1991
Mitarbeiterbefragung in der Landesverwaltung - Kurzfassung
April 1991
Szenarien der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung 1991 - 2031
Mai 1991
Mitarbeiterbefragung in der Landesverwaltung - Detailergebnisse
Juni 1991
Großzählung 1991 - vorläufige Ergebnisse
September 1991
Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl vom 26. April 1992
(erster Wahlgang - vorläufige Ergebnisse)
April 1992
Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl vom 26. April 1992
(erster Wahlgang - endgültige Ergebnisse)
April 1992
Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl vom 24. Mai 1992
(zweiter Wahlgang - vorläufige Ergebnisse)
Mai 1992
Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl vom 24. Mai 1992
(zweiter Wahlgang - endgültige Ergebnisse)
Mai 1992
Endgültige Ergebnisse der Volkszählung 1991; Strukturdaten, Teil I
Wohnbauförderung und Wohnbaufinanzierung im Bundesland
Salzburg im Jahr 1990
März 1993
Juni 1993
Wohnen im Bundesland Salzburg
September 1993
Wohnungsbestand und Wohnbautätigkeit im Bundesland Salzburg
September 1993
Landtagswahl 13.3.1994, vorläufige Ergebnisse
März 1994
Ergebnisse der Landtagswahl vom 13. März 1994
März 1994
Zur konjunkturellen Lage der Salzburger Wirtschaft im Jahr 1993, Anfang 1994
Materialien zur Nationalratswahl vom 9. Oktober 1994
Mai 1994
September 1994
Nationalratswahl 9. Oktober 1994, vorläufige Ergebnisse
Oktober 1994
Nationalratswahl 9. Oktober 1994, Parteistimmen, Vorzugsstimmen;
Ergebnisse ohne Wahlkartenwähler
Oktober 1994
Nationalratswahl 9. Oktober 1994, Tabellenband Vorzugsstimmen;
Ergebnisse ohne Wahlkartenwähler
Oktober 1994
Ergebnisse der Nationalratswahl vom 9. Oktober 1994
Oktober 1994
Ergebnisse der Nationalratswahl vom 9. Oktober 1994;
Tabellenband Vorzugsstimmen
Oktober 1994
Ergebnisse der Gemeindewahlen am 6. November 1994; Gemeindevertretungswahlen, Bürgermeisterwahlen/1. Wahlgang; Teil I: Textband, Teil II: Tabellenband
November 1994
Ergebnisse der Gemeindewahlen 1994; Gemeindevertretungswahlen,
Bürgermeisterwahlen; Teil I: Textband, Teil II: Tabellenband
Dezember 1994
Endgültige Ergebnisse der Volkszählung 1991; Strukturdaten, Teil II
August 1995
Salzburg - Österreich im Vergleich zur Europäischen Union (EUR12)
Oktober 1995
Ergebnisse der Nationalratswahl am 17. 12. 1995, Parteistimmen;
vorläufige Ergebnisse ohne Wahlkartenwähler
Dezember 1995
Ergebnisse der Nationalratswahl am 17. 12. 1995, Vorzugsstimmen;
vorläufige Ergebnisse ohne Wahlkartenwähler
Dezember 1995
Ergebnisse der Nationalratswahl am 17. 12. 1995
Dezember 1995
Ergebnisse der Nationalratswahl am 17. 12. 1995, Tabellenband Vorzugsstimmen
Dezember 1995
Wohnungssuche und Wohnungswechsel im Bundesland Salzburg
April 1996
Materialien zur Europawahl am 13. Oktober 1996
September 1996
Ergebnisse der Europawahl am 13.10.1996, Parteistimmen;
vorläufige Ergebnisse ohne Wahlkartenwähler
Oktober 1996
Ergebnisse der Europawahl am 13.10.1996, Vorzugsstimmen;
vorläufige Ergebnisse ohne Wahlkartenwähler
Oktober 1996
Ergebnisse der Europawahl am 13.10.1996
Oktober 1996
Ergebnisse der Europawahl am 13.10.1996, Tabellenband Vorzugsstimmen
Oktober 1996
Entwicklungsperspektiven des Salzburger Zentralraumes 1995 - 2000 - 2005
Dezember 1996
Bevölkerung, Erwerbstätige, Haushalte; Prognosen für das Land Salzburg und
ausgewählte Teilregionen
April 1997
Bevölkerung, Erwerbstätige, Haushalte; Prognosen für das Land Salzburg und
ausgewählte Teilregionen, Tabellenband
April 1997
Ein Blick in die Region .....; regionalstatistische Daten für die politischen
Bezirke und das Bundesland Salzburg; Ausgabe 1997
Dezember 1997
Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl am 19.4.1998, vorläufige Ergebnisse
ohne Wahlkartenwähler
April 1998
Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl am 19.4.1998
April 1998
Ehrenamtliche Tätigkeiten der Lehrkräfte, Ergebnisse einer Befragung der Salzburger
Lehrerinnen und Lehrer im Frühsommer 1998
September 1998
Ergebnisse der Landtagswahl vom 7. März 1999, vorläufige Ergebnisse
ohne Wahlkartenwähler
März 1999
Ergebnisse der Landtagswahl vom 7. März 1999
März 1999
Ergebnisse der Gemeindewahlen 1999; Gemeindevertretungswahlen,
Bürgermeisterwahlen/1. Wahlgang; Teil I: Textband, Teil II: Tabellenband
März 1999
Ergebnisse der Gemeindewahlen 1999; Gemeindevertretungswahlen,
Bürgermeisterwahlen; Teil I: Textband, Teil II: Tabellenband
März 1999
Ergebnisse der Europawahl am 13.6.1999, vorläufige Ergebnisse
ohne Wahlkartenwähler
Juni 1999
Ergebnisse der Europawahl am 13.6.1999
Juni 1999
Ergebnisse der Europawahl am 13.6.1999, Tabellenband Vorzugsstimmen
Juni 1999
Ergebnisse der Nationalratswahl am 3.10.1999, Parteistimmen;
vorläufige Ergebnisse ohne Wahlkartenwähler
Oktober 1999
Ergebnisse der Nationalratswahl am 3.10.1999, Vorzugsstimmen;
vorläufige Ergebnisse ohne Wahlkartenwähler
Oktober 1999
Ergebnisse der Nationalratswahl am 3.10.1999
Oktober 1999
Ergebnisse der Nationalratswahl am 3.10.1999, Tabellenband Vorzugsstimmen
Oktober 1999
BürgerInnen-Befragung 1998/99; Ergebnisse des Pilotprojekts bei drei Dienststellen:
Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Bürgerbüro, Abteilung für
Kultur und Sport
Dezember 1999
Ein Blick in die Region .....; regionalstatistische Daten für die politischen
Bezirke und das Bundesland Salzburg; Ausgabe 1999
Februar 2000
Kinderbetreuung im Land Salzburg; Kosten der Betreuung
September 2000
Kinderbetreuung im Land Salzburg; Angebot und zukünftiger Bedarf
September 2000
MitarbeiterInnen-Befragung 2000; St. Johanns-Spital, Verwaltungsbereiche
der Landeskliniken Salzburg
November 2000
Unselbständig Beschäftigte im Land Salzburg; Entwicklung 1995 - 2000
Jänner 2001
MitarbeiterInnen-Befragung 2000 im Bereich der Salzburger Landesverwaltung
Jänner 2001
BürgerInnenbefragung 2000; Abteilung für Gewerbe und Verkehrsrecht
MitarbeiterInnen-Befragung 2001; Christian-Doppler-Klinik
April 2001
November 2001
Salzburg - Österreich - EU; ein Vergleich statistischer Daten
Jänner 2002
Die Bevölkerung des Landes Salzburg; vorläufige Ergebnisse der Volkszählung 2001,
Entwicklungstrends
Jänner 2002
Ergebnisse der Nationalratswahl am 24.11.2002; Parteistimmen;
vorläufige Ergebnisse ohne Wahlkartenwähler
November 2002
Ergebnisse der Nationalratswahl am 24.11.2002; Vorzugsstimmen;
vorläufige Ergebnisse ohne Wahlkartenwähler
November 2002
Ergebnisse der Nationalratswahl am 24.11.2002
Dezember 2002
Ergebnisse der Nationalratswahl am 24.11.2002; Tabellenband Vorzugsstimmen
Dezember 2002
BürgerInnenbefragung 2002; Bezirkshauptmannschaft Hallein
Februar 2003
Einkommen - Kaufkraft - Wirtschaftsleistung;
das Land Salzburg im Bundesländervergleich
März 2003
Der Salzburger Arbeitsmarkt im I. Quartal 2003; Rückblick und Vorschau
April 2003
BürgerInnenbefragung 2002; Bezirkshauptmannschaft Zell am See
April 2003
Zur konjunkturellen Lage der Salzburger Wirtschaft; Frühjahr 2003
Juni 2003
Kinderbetreuungseinrichtungen im Land Salzburg 2002/03;
Angebot und zukünftiger Bedarf
Juli 2003
Ergebnisse der Landtagswahl vom 7. März 2004; vorläufige Ergebnisse
ohne Wahlkartenwähler
März 2004
Ergebnisse der Landtagswahl vom 7. März 2004
März 2004
Ergebnisse der Landtagswahl vom 7. März 2004; Tabellenband Vorzugsstimmen
März 2004
Ergebnisse der Gemeindewahlen 2004; Gemeindevertretungswahlen,
Bürgermeisterwahlen/1. Wahlgang; Teil I: Textband, Teil II Tabellenband
März 2004
Ergebnisse der Gemeindewahlen 2004; Gemeindevertretungswahlen,
Bürgermeisterwahlen; Teil I: Textband, Teil II: Tabellenband
März 2004
Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl am 25.4.2004; vorläufige Ergebnisse
ohne Wahlkartenwähler
April 2004
Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl am 25.4.2004
Mai 2004
Ergebnisse der Europawahl am 13.6.2004; vorläufige Ergebnisse
ohne Wahlkartenwähler
Juni 2004
Ergebnisse der Europawahl am 13.6.2004; Vorzugsstimmen;
vorläufige Ergebnisse ohne Wahlkartenwähler
Juni 2004
Ergebnisse der Europawahl am 13.6.2004
Juni 2004
Ergebnisse der Europawahl am 13.6.2004; Tabellenband Vorzugsstimmen
Juni 2004
Kinderbetreuungseinrichtungen im Land Salzburg 2004/2005; Angebot und
zukünftiger Bedarf
September 2005
BürgerInnenbefragung 2005; Bezirkshauptmannschaft Tamsweg
Oktober 2005
Der Salzburger Arbeitsmarkt; Entwicklung 1995 bis 2005
Februar 2006
Salzburg altert; Trends, Ursachen, Konsequenzen
Materialien zur Nationalratswahl 2006; Ergebnisse früherer Wahlen,
Wahlberechtigte aktuelle Wahl
April 2006
September 2006
Ergebnisse der Nationalratswahl am 1.10.2006; Parteistimmen;
vorläufige Ergebnisse ohne Wahlkartenwähler
Oktober 2006
Ergebnisse der Nationalratswahl am 1 10.2006; Vorzugsstimmen;
vorläufige Ergebnisse ohne Wahlkartenwähler
Oktober 2006
Ergebnisse der Nationalratswahl am 1 10.2006
Oktober 2006
Ergebnisse der Nationalratswahl am 1.10.2006; Tabellenband Vorzugsstimmen
Oktober 2006
Salzburgs Bevölkerung 1961 – 2006; Stand, Struktur, Entwicklung
Jugendliche am Salzburger Arbeitsmarkt 2007; Rückblick und Vorschau
Silver Workers; Salzburg 2007; Rückblick und Vorschau
Juni 2007
September 2007
Februar 2008
Bevölkerung Land Salzburg & Regionen; 2007 – 2032
Juli 2008
Bevölkerungsstruktur & Bevölkerungsentwicklung (Tabellenband);
Salzburgs Gemeinden 2007, 1982 – 2007 – 2032
Juli 2008
Materialien zur Nationalratswahl 2008; Ergebnisse früherer Wahlen,
Wahlberechtigte aktuelle Wahl
September 2008
Nationalratswahl am 28.9.2008; Parteistimmen;
vorläufige Ergebnisse ohne Wahlkarten-/Briefwähler
September 2008
Nationalratswahl am 28.9.2008; Vorzugsstimmen;
vorläufige Ergebnisse ohne Wahlkarten-/Briefwähler
September 2008
Nationalratswahl am 28.9.2008; endgültige Ergebnisse
Oktober 2008
Nationalratswahl am 28.9.2008; Vorzugsstimmen, Tabellenband
Oktober 2008
Landtagswahl und Gemeindewahlen 2009; Ergebnisse früherer Wahlen,
Wahlberechtigte aktuelle Wahl
Februar 2009
Landtagswahl vom 1. März 2009 Parteisstimmen;
vorläufige Ergebnisse ohne Wahlkarten-/Briefwähler vollständig
März 2009
Landtagswahl vom 1. März 2009, Vorzugsstimmen;
vorläufige Ergebnisse ohne Wahlkarten-/Briefwähler vollständig
März 2008
Landtagswahl 2009, Parteistimmen; vorläufige Ergebnisse,
ohne Wahlkarten-/Briefwähler vollständig
März 2009
Landtagswahl 2009, Vorzugsstimmen; vorläufige Ergebnisse,
ohne Wahlkarten-/Briefwähler vollständig
März 2008
Gemeindewahlen 2009: Gemeindevertretungs-, Bürgermeisterwahlen/1. Wahlgang
Teil I: Textband; vorläufige Ergebnisse ohne Briefwähler
März 2009
Gemeindewahlen 2009 Gemeindevertretungs-, Bürgermeisterwahlen/1. Wahlgang,
Teil II: Tabellenband; vorläufige Ergebnisse ohne Briefwähler
März 2009
Landtagswahl am 1. 3. 2009; endgültige Ergebnisse
März 2009
Landtagswahl am 1. 3. 2009; Vorzugsstimmen; endgültige Ergebnisse
März 2009
Gemeindewahlen 2009: Gemeindevertretungs-, Bürgermeisterwahlen/1. Wahlgang
Teil I: Textband
März 2009
Gemeindewahlen 2009 Gemeindevertretungs-, Bürgermeisterwahlen/1. Wahlgang,
Teil II: Tabellenband
März 2009
Gemeindewahlen 2009: Gemeindevertretungswahlen,
Bürgermeisterwahlen, Teil I: Textband
April 2009
Gemeindewahlen 2009: Gemeindevertretungswahlen,
Bürgermeisterwahlen, Teil II: Tabellenband
April 2009
Ergebnisse der Europawahl am 7.6.2009; vorläufige Ergebnisse
ohne Briefwähler
Juni 2009
Ergebnisse der Europawahl am 7.6.2009; Vorzugsstimmen;
vorläufige Ergebnisse ohne Briefwähler
Juni 2009
Ergebnisse der Europawahl am 7.6.2009; endgültige Ergebnisse
Juni 2009
Ergebnisse der Europawahl am 7.6.2009; Vorzugsstimmen; endgültige Ergebnisse
Juni 2009
Salzburg – Österreich – EU; im Fokus der Statistik
April 2010
Instrumente der Arbeitsmarktförderung; Übersicht der Maßnahmen, Beschreibung
der Effekte
April 2010
Periodica im Rahmen der Schriftenreihe Landesstatistik:
Beurteilung der konjunkturellen Lage durch die Salzburger Industrie
und Bauwirtschaft
drittes Quartal 1981
bis viertes Quartal 1983
Investitionsneigung der Salzburger Industrie
zweites Halbjahr 1981
bis zweites Halbjahr 1983
Zur konjunkturellen Lage der Salzburger Wirtschaft
erstes Quartal 1984
bis zweites Quartal 1991
Wohnungsbau und Wohnbaufinanzierung im Bundesland Salzburg
im Jahr 19xx
1986 bis 1989
Unselbständig Beschäftigte nach Regionen und Wirtschaftsbereichen,
Salzburg, Jänner bzw. Juli 20xx (vormals Unselbständig Beschäftigte
im Land Salzburg in sachlicher und regionaler Gliederung, Jänner bzw.
Juli 20xx)
Salzburg-Statistik 19xx bzw. 20xx (vormals "Salzburg in
Zahlen 19xx/xx", "Soziogramm des Bundeslandes Salzburg")
ab erstem Halbjahr 1982
1982, 1986, 1988, 1990,
1993, 1996, 1998, 2002, 2008
Bevölkerung per 1.1.19xx/20xx; Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung 1984, 1985, 1987, 1988
für die Salzburger Gemeinden
jährlich ab 1996 bis 2004
Bevölkerung Land Salzburg gemeindeweise; 1.1.20xx (vormals Bevölkerung
per 1.1.20xx; Bevölkerungsdaten der Salzburger Gemeinden)
ab 2005
Daten zur Wirtschafts- und Sozialstruktur (tabellarischer Monatsbericht)
ab Juni 1986
Daten zur Wirtschafts- und Sozialstruktur (tabellarischer Jahresbericht):
12-Monatsübersicht
5-Jahresübersicht
ab 1987
ab 1993
Wohnungsbestand per 1.1.19xx/200x, Ergebnisse der Wohnungsbestands1996
fortschreibung für die Salzburger Gemeinden
jährlich von 1998 bis 2000, 2003
Arbeitsmarkt Salzburg; Frühjahr bzw. Herbst 200x; Rückblick und Vorschau
(vormals Der Salzburger Arbeitsmarkt im I. bzw. III. Quartal 20xx;
Rückblick und Vorschau)
halbjährlich ab Herbst 2004
Gemeindezahlen 200x- Allgemein
Gemeindezahlen 200x- Wahlen
jährlich ab 2007
2007
Kurzberichte:
Prognose des Wohnungsbedarfs bis 1988 für das Bundesland Salzburg und
dessen Teilräume
April 1982
Wohnungsbedarfsprognose für das Bundesland Salzburg und ausgewählte
Teilräume (1987 - 1992)
März 1987
Wohnungsdefizit und Wohnungsbedarfsprognose für das Bundesland
Salzburg und ausgewählte Teilräume (Zeitraum 1.1.1993 bis 1.1.1998)
20 Monate Salzburger Landesfamilienförderung
März 1993
September 1993
Die Bevölkerungsentwicklung 1991 - 1994
Juli 1994
Salzburger Landesfamilienförderung 1. Jänner 1992 bis 31. August 1994
Oktober 1994
Der EU-Beitritt; Auswirkungen auf das Land Salzburg
Überlegungen zur Angemessenheit von Verwaltungsausgaben
März 1995
September 1995
Das Jahr 1995: "Statistischer Ausreißer" oder Signal für beginnende
Trendwende?
Die Personalausgaben des Landes Salzburg im Bundesländervergleich
April 1996
September 1996
Wohnungsbedarfsprognose 1998 bis 2002, Land Salzburg und ausgewählte
Teilräume
April 1997
Familiensteuermodell Bartenstein
Mai 1997
Die Arbeitsmarktsituation der PflichtschullehrerInnen im Land Salzburg; die nächsten
10 Jahre
Juli 1999
Die Arbeitsmarktsituation der LehrerInnen an mittleren und höheren Schulen
im Land Salzburg; die nächsten 10 Jahre
Mai 2000
Die Arbeitsmarktsituation der LehrerInnen an mittleren und höheren Schulen
im Land Salzburg; die Schuljahre 2001/02-2011/12
Dezember 2001
Die Arbeitsmarktsituation der PflichtschullehrerInnen im Land Salzburg;
die Schuljahre 2001/02-2011/12
Dezember 2001
Entwicklung der SchülerInnen- und Klassenzahlen im Land Salzburg;
Schuljahre 2003/04 bis 2013/14
November 2003
Wohnungsbedarfsprognose 2003 bis 2007; Land Salzburg und
ausgewählte Teilräume
Berufstätigkeit und Mutterrolle; Widerspruch oder gemeinsam
realisierbares Lebensziel?
Der Salzburger Arbeitsmarkt; Entwicklung 2004 bis 2009
Bedarf an Nachmittagsbetreuung an Schulen für Kinder im volksschulpflichtigen Alter;
Ergebnisse einer Erhebung im April 2005
Der Salzburger Arbeitsmarkt; Entwicklung 1. Halbjahr 2004/1. Halbjahr 2006
Der Salzburger Arbeitsmarkt, weiblich und dynamisch; Rückblick 2004 – 2006
und Vorschau 2007
Entwicklung der SchülerInnen-, Klassenzahlen sowie des Lehrkräftebedarfs
an allgemein bildenden Pflichtschulen im Land Salzburg;
Schuljahre 2007/08 bis 2027/28
März 2004
Juli 2004
Oktober 2004
Juni 2005
Juli 2006
Februar 2007
Mai 2007
Die Arbeitsmarktsituation der LehrerInnen an allgemeinbildenden Pflichtschulen
im Land Salzburg; 2006 bis 2026
Juni 2007
Mittlere und höhere Schulen; Schüler, Klassen, Lehrkräftebedarf; Salzburg
2007/08 bis 2027/28
Februar 2008
Mittlere und höhere Schulen; Arbeitsmarktlage Lehrkräfte; Salzburg
2007/08 bis 2027/28
Wohnungsbedarf Land Salzburg & Teilräume; 2009 – 2013, Ausblick 2028
März 2008
September 2008
In gemeinsamer Trägerschaft mit anderen Dienststellen herausgegebene Arbeiten:
Gesund und krank in Salzburg; Gesundheitsvorsorge, Morbidität, Mortalität und die
Inanspruchnahme von Gesundheitseinrichtungen heute und Szenarien für die Zukunft
(gemeinsam mit der Abteilung Gesundheitswesen und Anstaltenverwaltung)
Juli 1994
Substitutionspotentiale stationärer medizinischer Leistungen im Land Salzburg eine mehrstufige Delphi-Befragung; Textband, Materialienband
(gemeinsam mit der Abteilung Gesundheitswesen und Anstaltenverwaltung)
April 1995
Angebot, Inanspruchnahme und Bedarf stationärer Gesundheitsversorgung in Salzburg;
Textband, Tabellenband (gemeinsam mit der Abteilung Gesundheitswesen und Anstaltenverwaltung)
April 1996
Das Gesetz; Ergebnisse der begleitenden Jugendbefragung zur Novelle des Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetzes; Textband, Tabellenband
(gemeinsam mit der Abteilung Bildung und Gesellschaft)
Mai 1996
Analyse der Ist-Situation und Prognose des Personalbedarfs im Alten-/Pflegebereich
(gemeinsam mit der Abteilung Gesundheitswesen und Anstaltenverwaltung)
Dezember 1996
Frauenzahlen 1997; politische Bezirke
November 1997
Gesundheitsberufe im Land Salzburg, Berufs- und Lebenssituation
(gemeinsam mit der Abteilung Gesundheitswesen und Anstaltenverwaltung)
Dezember 1997
Angebot an nicht-ärztlichem medizinischen Personal im Land Salzburg, Bestandsaufnahme und Prognose
(gemeinsam mit der Abteilung Gesundheitswesen und Anstaltenverwaltung)
März 1998
Gesundheitsplanung; Angebot, Inanspruchnahme und Bedarf stationärer Gesundheitsvorsorge in Salzburg; Textband, Tabellenband; Aktualisierung
(gemeinsam mit der Abteilung Gesundheitswesen und Anstaltenverwaltung)
Februar 2001
Pflegebedürftige und Betreuungsbedarf im Land Salzburg;
Entwicklung 2001 bis 2021
Personalbedarf in ausgewählten Gesundheitsberufen;
Entwicklung bis zum Jahr 2012
Frauenzahlen 2004; politische Bezirke
Chancengleichheit konkret; Frauen und Männer im Salzburger Landesdienst 2005
November 2002
März 2004
Februar 2005
März 2006
Periodica mit anderen Dienstellen:
Frauenzahlen 19xx; Land Salzburg
alle 2 Jahre ab 1991
In anderen Publikationen bzw. Schriftenreihen erschienene Arbeiten:
Die Situation der Lehrlinge in Salzburg (Ergebnisse einer Untersuchung)
(Schriftenreihe des Landespressebüros, Serie „Salzburg Dokumentationen“ Nr. 16)
Bevölkerung, Arbeitsmarkt
in: Entwicklungsprogramm Lungau
Der Lehrer als Kulturträger
(Schriftenreihe des Landespressebüros, Serie „Salzburg Dokumentationen“ Nr. 41)
Juni 1977
1979
Oktober 1979
Soziogramm des Bundeslandes Salzburg
in: Daten + Fakten - Bundesland Salzburg
(Schriftenreihe des Landespressebüros, Serie „Salzburg Informationen“, Nr. 17)
April 1980
Soziogramm des Bundeslandes Salzburg
in: Daten + Fakten - Bundesland Salzburg
(Schriftenreihe des Landespressebüros, Serie „Salzburg-Informationen“, Nr. 38)
Juli 1984
Landtagswahl 1984 - Erste Analyse des Wahlergebnisses
in: Landtagswahl 1984; Ergebnisse - Analysen - Auswertungen
(Schriftenreihe des Landespressebüros, Serie „Salzburg Dokumentationen“, Nr. 82) September 1984
Soziogramm des Bundeslandes Salzburg
in: Daten + Fakten - Bundesland Salzburg
(Schriftenreihe des Landespressebüros, Serie „Salzburg Informationen“, Nr. 64)
August 1988
Landtagswahl 1989 - Kurzanalyse der Wahlergebnisse
in: Landtagswahl 1989; Ergebnisse - Analysen - Auswertungen
(Schriftenreihe des Landespressebüros, Serie „Salzburg Dokumentationen“, Nr. 97)
Juli 1989
Das Ergebnis der Landtagswahl 1989
in: Landtagswahl 1989; Daten, Analysen, Entwicklungen;
Fortschreibung „Politik und Bürger“
(Schriftenreihe des Landespressebüros, Serie „Sonderpublikationen“, Nr. 80)
Juli 1989
Soziogramm des Bundeslandes Salzburg
in: Daten + Fakten - Bundesland Salzburg
(Schriftenreihe des Landespressebüros, Serie „Salzburg Informationen“, Nr. 78)
August 1990
Soziogramm des Bundeslandes Salzburg
in: Daten + Fakten - Bundesland Salzburg
(Schriftenreihe des Landespressebüros, Serie „Salzburg Informationen“, Nr. 84)
Dezember 1992
Materialien zur Salzburger Landtagswahl am 13. März 1994
(Schriftenreihe des Landespressebüros, Serie „Sonderpublikationen“, Nr. 111)
Soziogramm des Bundeslandes Salzburg
in: Daten + Fakten - Bundesland Salzburg
(Schriftenreihe des Landespressebüros, Serie „Salzburg Informationen“, Nr. 100)
Jänner 1994
Oktober 1995
Salzburg-Wahlen, 7. März 1999, Materialien;
Landtagswahl, Gemeindevertretungswahlen, Bürgermeisterwahlen
(Schriftenreihe des Landespressebüros, Serie „Sonderpublikationen“, Nr. 153)
Jänner 1999
Salzburg-Wahlen 7. März 2004, Materialien;
Landtagswahl, Bürgermeisterwahlen, Gemeindevertretungswahlen
(Schriftenreihe des Landespressebüros, Serie „Sonderpublikationen“, Nr. 191)
Februar 2004
Periodica im Rahmen von anderen Schriftenreihen:
Salzburger Zahlenspiegel 19xx
jährlich ab 1990
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