IP/09/1058 Brüssel, 30. Juni 2009 Staatliche Beihilfen: Kapitalzuführung und Risikoimmunisierung bei der Landesbank BadenWürttemberg einstweilig genehmigt Die Europäische Kommission hat vorerst eine Kapitalzuführung und eine Risikoimmunisierung genehmigt, die das Land Baden-Württemberg zugunsten der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) vornehmen will. Die Rekapitalisierungsmaßnahme erfüllt die Voraussetzungen der Mitteilung der Kommission über die Rekapitalisierung von Finanzinstituten (siehe IP/08/1901), da eine angemessene Vergütung vorgesehen ist. Dagegen hat die Kommission Zweifel daran, ob die Risikoimmunisierung in vollem Umfang mit der Mitteilung der Kommission über die Behandlung wertgeminderter Aktiva (siehe IP/09/322) im Einklang steht. Die Kommission wird daher genau prüfen, wie die betreffenden wertgeminderten Aktiva bewertet wurden, bevor sie eine abschließende Entscheidung erlässt. Beide Maßnahmen wurden für sechs Monate genehmigt. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Eine Risikoimmunisierung kann sich genau wie eine Rekapitalisierung als nützliches Instrument zur Wahrung des Vertrauens in die Finanzmärkte erweisen. Die Kommission hat jedoch die Pflicht, genau zu prüfen, ob die betreffenden Aktiva ordnungsgemäß bewertet werden, damit eine solche Entlastungsmaßnahme nicht zu ungebührlichen Wettbewerbsverzerrungen führt. Ich erwartete ferner, dass die LBBW in Kürze einen Umstrukturierungsplan vorlegt.“ Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) ist eine international operierende Geschäftsbank mit Standorten insbesondere in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Das Geschäft mit mittelständischen Unternehmen (KMU) ist eine wichtige Säule ihres Geschäftsmodells. Außerdem fungiert die LBBW als Zentralbank für die Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Mit einer Bilanzsumme von rund 450 Mrd. EUR ist sie die fünftgrößte Bank in Deutschland. Ende 2008 beliefen sich die risikogewichteten Aktiva der Bank auf rund 180 Mrd. EUR. Träger der Bank sind das Land Baden-Württemberg, der Sparkassenverband Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart und die Landeskreditbank Baden-Württemberg. Sämtliche Anteilseigner sind entweder öffentliche Einrichtungen oder befinden sich in staatlichem Eigentum. Die Risikoimmunisierung soll bei der LBBW nicht durch einen Verkauf von Aktiva, sondern durch eine Garantiestruktur erreicht werden. Die Garantie schützt die LBBW gegen Kreditverluste, die sich aus zwei getrennten Portfolios verbriefter Aktiva ergeben könnten. Die LBBW wird das Ausfallrisiko bis zu einer gewissen Höhe selbst abschirmen (First Loss – erstrangige Risikotragung), während das Land Baden-Württemberg die darüber hinausgehenden potenziellen Verluste (Second Loss – nachrangige Risikotragung) übernimmt. Die Garantie gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren und kann auf Verlangen der LBBW aufgehoben werden. Die abgesicherten Portfolios umfassen strukturierte Finanzprodukte wie hypothekarisch gesicherte Wertpapiere, durch Forderungen aus gewerblichen Hypothekendarlehen unterlegte Wertpapiere, durch ein Kreditbzw. Darlehensportfolio gesicherte Wertpapiere sowie andere mit unterschiedlichen Vermögenswerten unterlegte Wertpapiere. Geografisch gesehen konzentrieren sich die Risiken in den USA und Europa. Aufgrund der anhaltenden Wertminderung der entsprechenden Vermögenswerte wurde bei der LBBW eine massive Erhöhung des aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Eigenkapitals erforderlich, so dass dringender Handlungsbedarf bestand. Ferner werden die Eigentümer der LBBW 5 Mrd. EUR neues Kapital zuführen, weil die Marktteilnehmer und die Rating-Agenturen inzwischen höhere Kapitalquoten erwarten. Die Bank wird für das zur Verfügung gestellte Kapital eine Vergütung in Höhe von insgesamt 10 % zahlen. Die Kapitalzuführung steht daher mit der Rekapitalisierungsmitteilung der Kommission im Einklang. Nach Prüfung der komplexen Risikoimmunisierungsmaßnahme beschloss die Kommission, aus Gründen der Finanzstabilität, die in ähnlicher Weise auch für die Beurteilung von Rettungsbeihilfen maßgeblich sind, für einen Zeitraum von sechs Monaten keine Einwände zu erheben. Da jedoch nicht zweifelsfrei feststeht, ob bestimmte Voraussetzungen der Mitteilung über die Behandlung wertgeminderter Aktiva erfüllt sind, hat die Kommission eine eingehende Prüfung eingeleitet, um insbesondere die Bewertung der betreffenden Vermögenswerte und weitere relevante Fragen wie die der Lastenverteilung zu analysieren. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer N265/2009 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News. 2