Kapitalzuführung und Risikoimmunisierung bei der

Werbung
IP/09/1058
Brüssel, 30. Juni 2009
Staatliche
Beihilfen:
Kapitalzuführung
und
Risikoimmunisierung bei der Landesbank BadenWürttemberg einstweilig genehmigt
Die Europäische Kommission hat vorerst eine Kapitalzuführung und eine
Risikoimmunisierung genehmigt, die das Land Baden-Württemberg
zugunsten der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) vornehmen will. Die
Rekapitalisierungsmaßnahme erfüllt die Voraussetzungen der Mitteilung der
Kommission über die Rekapitalisierung von Finanzinstituten (siehe
IP/08/1901), da eine angemessene Vergütung vorgesehen ist. Dagegen hat
die Kommission Zweifel daran, ob die Risikoimmunisierung in vollem
Umfang mit der Mitteilung der Kommission über die Behandlung
wertgeminderter Aktiva (siehe IP/09/322) im Einklang steht. Die Kommission
wird daher genau prüfen, wie die betreffenden wertgeminderten Aktiva
bewertet wurden, bevor sie eine abschließende Entscheidung erlässt. Beide
Maßnahmen wurden für sechs Monate genehmigt.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Eine Risikoimmunisierung
kann sich genau wie eine Rekapitalisierung als nützliches Instrument zur Wahrung
des Vertrauens in die Finanzmärkte erweisen. Die Kommission hat jedoch die
Pflicht, genau zu prüfen, ob die betreffenden Aktiva ordnungsgemäß bewertet
werden, damit eine solche Entlastungsmaßnahme nicht zu ungebührlichen
Wettbewerbsverzerrungen führt. Ich erwartete ferner, dass die LBBW in Kürze einen
Umstrukturierungsplan vorlegt.“
Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) ist eine international operierende Geschäftsbank mit Standorten insbesondere in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz
und Sachsen. Das Geschäft mit mittelständischen Unternehmen (KMU) ist eine
wichtige Säule ihres Geschäftsmodells. Außerdem fungiert die LBBW als
Zentralbank für die Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und
Sachsen. Mit einer Bilanzsumme von rund 450 Mrd. EUR ist sie die fünftgrößte Bank
in Deutschland. Ende 2008 beliefen sich die risikogewichteten Aktiva der Bank auf
rund 180 Mrd. EUR. Träger der Bank sind das Land Baden-Württemberg, der
Sparkassenverband Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart und die
Landeskreditbank Baden-Württemberg. Sämtliche Anteilseigner sind entweder
öffentliche Einrichtungen oder befinden sich in staatlichem Eigentum.
Die Risikoimmunisierung soll bei der LBBW nicht durch einen Verkauf von Aktiva,
sondern durch eine Garantiestruktur erreicht werden. Die Garantie schützt die LBBW
gegen Kreditverluste, die sich aus zwei getrennten Portfolios verbriefter Aktiva
ergeben könnten. Die LBBW wird das Ausfallrisiko bis zu einer gewissen Höhe
selbst abschirmen (First Loss – erstrangige Risikotragung), während das Land
Baden-Württemberg die darüber hinausgehenden potenziellen Verluste (Second
Loss – nachrangige Risikotragung) übernimmt. Die Garantie gilt für einen Zeitraum
von fünf Jahren und kann auf Verlangen der LBBW aufgehoben werden.
Die abgesicherten Portfolios umfassen strukturierte Finanzprodukte wie
hypothekarisch gesicherte Wertpapiere, durch Forderungen aus gewerblichen
Hypothekendarlehen
unterlegte
Wertpapiere,
durch
ein
Kreditbzw.
Darlehensportfolio gesicherte Wertpapiere sowie andere mit unterschiedlichen
Vermögenswerten unterlegte Wertpapiere. Geografisch gesehen konzentrieren sich
die Risiken in den USA und Europa. Aufgrund der anhaltenden Wertminderung der
entsprechenden Vermögenswerte wurde bei der LBBW eine massive Erhöhung des
aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Eigenkapitals erforderlich, so dass dringender
Handlungsbedarf bestand.
Ferner werden die Eigentümer der LBBW 5 Mrd. EUR neues Kapital zuführen, weil
die Marktteilnehmer und die Rating-Agenturen inzwischen höhere Kapitalquoten
erwarten. Die Bank wird für das zur Verfügung gestellte Kapital eine Vergütung in
Höhe von insgesamt 10 % zahlen. Die Kapitalzuführung steht daher mit der
Rekapitalisierungsmitteilung der Kommission im Einklang.
Nach Prüfung der komplexen Risikoimmunisierungsmaßnahme beschloss die
Kommission, aus Gründen der Finanzstabilität, die in ähnlicher Weise auch für die
Beurteilung von Rettungsbeihilfen maßgeblich sind, für einen Zeitraum von sechs
Monaten keine Einwände zu erheben. Da jedoch nicht zweifelsfrei feststeht, ob
bestimmte Voraussetzungen der Mitteilung über die Behandlung wertgeminderter
Aktiva erfüllt sind, hat die Kommission eine eingehende Prüfung eingeleitet, um
insbesondere die Bewertung der betreffenden Vermögenswerte und weitere
relevante Fragen wie die der Lastenverteilung zu analysieren.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt
sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister
auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer N265/2009 zugänglich
gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
2
Herunterladen