Kommission nimmt Vorschlag für eine Richtlinie über

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IP/08/1080
Brüssel, 2. Juli 2008
Kommission nimmt Vorschlag für eine Richtlinie
über Patientenrechte bei der grenzüberschreitenden
Gesundheitsversorgung an
Als Teil der erneuerten Sozialagenda verabschiedete die Kommission heute
einen Vorschlag für eine Richtlinie, mit der die Ausübung der Patientenrechte
bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in Europa erleichtert
werden soll, sowie eine Mitteilung zur Verbesserung der Zusammenarbeit der
Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet. Trotz einer Reihe klarer Urteile des
Europäischen Gerichtshofs, in denen dieser bestätigt, dass laut EU-Vertrag
Patienten das Recht haben, Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen
Mitgliedstaat in Anspruch zu nehmen und im Heimatland die Kosten erstattet
zu bekommen, bleibt Unsicherheit in der Frage, welche Auswirkungen die
Rechtsprechung allgemein hat. Mit diesem Vorschlag möchte die
Kommission Rechtssicherheit in dieser Frage schaffen. Dies entspricht auch
Forderungen des Europäischen Parlaments und des Rates, die Kommission
möge
eine
spezifische
Initiative
zur
grenzüberschreitenden
Gesundheitsversorgung vorlegen, die an die Besonderheiten des
Gesundheitssektors angepasst ist und diese berücksichtigt. Außerdem bietet
die vorgeschlagene Richtlinie eine solide Grundlage, um das enorme
Potenzial der europäischen Kooperation zwecks Verbesserung von Effizienz
und Wirksamkeit aller Gesundheitssysteme in der EU zu nutzen.
Androulla Vassiliou, Kommissarin für Gesundheitsschutz: „Mit diesem Vorschlag soll
eindeutig festgelegt werden, wie Patienten ihr Recht auf grenzüberschreitende
Gesundheitsversorgung
ausüben
können,
und
gleichzeitig
soll
auch
Rechtssicherheit für die Mitgliedstaaten und die Gesundheitsdienstleister geschaffen
werden. Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung in der gesamten Union
werden gewährleistet und die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitssystemen
im Hinblick auf einen besseren Zugang zu Spezialbehandlungen gefördert.“
Ziele der Richtlinie
Vor allem wird die Richtlinie – wenn sie von Rat und Europäischem Parlament
verabschiedet ist – einen klaren Rahmen für die grenzüberschreitende
Gesundheitsversorgung schaffen. Die wichtigsten Bestimmungen:
- Patienten haben das Recht, Gesundheitsdienstleistungen im Ausland in
Anspruch zu nehmen und die Kosten dafür in gleicher Höhe erstattet zu
bekommen, wie dies auch bei einer Behandlung im eigenen Land der Fall wäre.
Die Richtlinie wird klarstellen, wie die Patienten dieses Recht ausüben können,
einschließlich der Beschränkungen, welche die Mitgliedstaaten für eine solche
Versorgung im Ausland festlegen können, und bis zu welcher Höhe die Kosten
für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung erstattet werden.
- Die Mitgliedstaaten sind zuständig für die Gesundheitsversorgung in ihrem
Hoheitsgebiet. Patienten sollten sich darauf verlassen können, dass Qualitätsund Sicherheitsstandards für die Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat
regelmäßig überwacht werden und auf bewährten medizinischen Verfahren
beruhen.
- Die Richtlinie erleichtert die europäische Zusammenarbeit bei der
Gesundheitsversorgung. Sie schafft die Grundlage für die Entwicklung
Europäischer Referenznetze, die – auf freiwilliger Basis – spezialisierte Zentren
in verschiedenen Mitgliedstaaten zusammenbringen. Diese Zusammenarbeit
bietet ein großes Potenzial, den Patienten durch leichteren Zugang zu
hochspezialisierter Behandlung einen Zusatznutzen zu bringen. Außerdem
würde sie den Gesundheitssystemen die effiziente Nutzung der Ressourcen
erleichtern, etwa durch gemeinsame Nutzung der Ressourcen für seltene
Gesundheitsprobleme.
- Die Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen ist ein weiteres
Gebiet, auf dem ganz klar ein europäischer Mehrwert möglich ist. Diese
Initiative wird mithelfen, Überschneidungen und Doppelarbeit zu vermeiden, und
die wirksame und effiziente Nutzung der Ressourcen fördern.
- Auch die Maßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitstelematik („e-Health“)
werden verstärkt. Die Informations- und Kommunikationstechnologien haben ein
enormes Potenzial im Hinblick auf die Verbesserung von Qualität, Sicherheit
und Effizienz der Gesundheitsversorgung. Die Kommission unterstützt bereits
Projekte der Gesundheitstelematik, etwa in Bereichen wie der telemedizinischen
Unterstützung kleinerer Einrichtungen durch Spezialisten in großen Kliniken.
Was noch fehlt, sind gemeinsame Formate und Standards zwischen den
verschiedenen Systemen und Ländern. Die Richtlinie wird helfen, diese zu
schaffen.
Handlungsbedarf
Nach einer Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in Fällen, in denen es
um die Mobilität einzelner Bürger aus verschiedenen Mitgliedstaaten ging, kam eine
Diskussion über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und
insbesondere die „Patientenmobilität“ in Gang.
In seinen Urteilen stellte der Gerichtshof fest, dass Patienten das Recht auf
Kostenerstattung für die in einem anderen Mitgliedstaat erhaltene
Gesundheitsversorgung in gleicher Höhe haben, wie sie sie auch im eigenen
Mitgliedstaat erhalten würden.
Hintergrund
Gesundheitsversorgung war aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie
2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt ausgenommen. Rat und
Parlament
hatten
die
Kommission
aufgefordert,
die
Frage
der
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in einem getrennten Instrument zu
behandeln.
Die Kommission führte eine öffentliche Konsultation durch, um die Probleme auf
dem Gebiet der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung klar zu
identifizieren. Die Mehrheit der 280 Beiträge befürworteten irgendeine Form
gemeinschaftlichen Handelns im Gesundheitswesen, mit einerseits legislativen
Elementen und andererseits der praktischen Unterstützung einer Zusammenarbeit
zwischen den europäischen Gesundheitssystemen.
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Auf dieser Grundlage erarbeitete die Kommission den heute verabschiedeten
Richtlinienentwurf.
Der Entwurf der Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in
der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ist zu finden
unter:
http://ec.europa.eu/health/ph_overview/co_operation/healthcare/crossborder_healthcare_en.htm
Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation sind abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/health/ph_overview/co_operation/healthcare/crossborder_healthcare_en.htm
Das Flash-Eurobarometer zu grenzüberschreitenden
Gesundheitsdienstleistungen befindet sich unter:
http://ec.europa.eu/public_opinion/index_en.htm
Allgemeinere Informationen erhalten Sie hier:
http://ec.europa.eu/health/ph_overview/co_operation/healthcare/news_en.htm
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Zugehörige Unterlagen
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