Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Medien-Information 21. November 2012 Gesundheitsministerium informiert zu infektiöser Binde- und Hornhautentzündung KIEL. Vor dem Hintergrund von Medienberichten über Ausbruchsgeschehen der so bezeichneten „Augengrippe“ in Schleswig-Holstein informiert das Gesundheitsministerium: Die Krankheit mit der Fachbezeichnung „Keratoconjunctivits epidemica“ ist eine durch Viren verursachte infektiöse Binde- und Hornhautentzündung des Auges. Sie wird durch sogenannte Adenoviren verursacht. Dies sind unbehüllte Viren, die sich durch eine gute Stabilität und Überlebensfähigkeit in der Umwelt auszeichnen. Zu den Symptomen gehören ein Fremdkörpergefühl im Auge, gerötete Augen, starker Tränenfluss, Lidschwellungen sowie Juckreiz und erhöhte Lichtempfindlichkeit. Zudem können die Augenlider über Nacht verkleben. Es gibt keine ursächliche Therapie. Die Behandlung erfolgt in Abstimmung mit dem Augenarzt/der Augenärztin symptomatisch, das heißt zur Linderung der Beschwerden. Die Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) lassen in Schleswig-Holstein derzeit keine größeren Ausbruchsgeschehen erkennen (46 Kalenderwoche: 5 Meldungen), allerdings beschränkt sich die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz auf den Nachweis der Viren aus einem Abstrich des Auges. Diese auf dem Meldeweg erfassten und labordiagnostisch bestätigten Fälle geben also immer nur einen Bruchteil der tatsächlichen Erkrankungen wieder, da die Diagnose von den Augenärztinnen und Augenärzten häufig nur klinisch gestellt wird. Die Übertragung der Infektion findet überwiegend durch Schmierinfektion statt. Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten von Symptomen, beträgt 5 - 12 Tage. Eine Ansteckung ist möglich, solange das Virus in Sekreten nachweisbar ist, in der Regel während der ersten 2 - 3 Wochen der Erkrankung. Die Erkrankungsdauer insgesamt kann mehrere Wochen betragen. Als Infektionsquelle kommen kontaminierte Hände sowie Handkontaktflächen in Frage. Durch kontaminierte Gegenstände wie zum Beispiel Handtücher oder Augentropfen kann ebenfalls eine Übertragung stattfinden. Die Umgebung eines Erkrankten kann durch seine Hände kontaminiert werden, wenn die Hände Augenkontakt hatten. Daher ist eine konsequente Händehygiene eine wichtige Maßnahme zur Verhütung der Weiterverbreitung der Infektion. Folgende Maßnahmen sollten von Erkrankten beachtet werden: Hand-Augen-Kontakt vermeiden, nicht an den Augen reiben Handtücher und Hygieneartikel nicht mit anderen Familienmitgliedern teilen Kein Händeschütteln. Der Verzicht auf das Händeschütteln ist gleichzeitig eine wirksame Maßnahme zur Prophylaxe anderer Infektionen – wie z.B. mit Noroviren Händedesinfektion. Für die Desinfektionsmaßnahmen müssen viruswirksame Desinfektionsmittel (Anforderung „viruzid“) eingesetzt werden. Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | Telefax 0431 988-5344 | E-Mail: [email protected] | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswigholstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.msgfg.schleswig-holstein.de | Das Landeswappen ist gesetzlich geschützt.