Unternehmensformen Was ist Unternehmungsform? Unternehmungsform is die Rechtsform, unter der ein Unternehmen nach aussen hin in Erscheinung tritt. Wenn man eine Firma gründet, muss man sich für eine Unternehmensform entscheiden. Die Wahl der Rechtsform einer Unternehmung zählt zu den langfristig wirksamen unternehmerischen Entscheidungen. Die Unternehmungen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Grösse, Rechtsform, Ziele, Leitung, Finanzierungsmöglichkeiten, Haftung und Risiko, Kreditfähigkeit, steuerliche Belastungen. Bevor der Wahl, kann man sich bei den Kammern, Steuerberatern oder Fachanwälten beraten lassen. Nach den Rechtsformen unterscheidet man: - - Unternehmen des öffentlichen Rechts: Zu den Unternehmen des öffentlichen Rechts gehören rechtlich unselbstständige Betriebe, d.h. Betriebe, die keine eigene Rechtsform besitzen, sondern Teil der allgemeinen Verwaltung sind, und Körperschaften Anstalten Stiftungen des öffentlichen Rechts. Unternehmen des privaten Rechts: Einzelunternehmungen, Gesellschaften (Personen und Kapitalgesellschaften), Genossenschaften Einzelunternehmen Der Einzelunternehmer - ist der alleinige Eigentümer und Leiter einer Firma - soll nichts einzahlen - trägt die volle Verantwortung für den Betrieb - benötigt einen Gewerbeschein von der Industrie-und Handelskammer - kann juristisch gesehen nicht von seiner Firma getrennt werden - trifft alle wesentlichen geschäftlichen Entscheidungen selbst, kann sich frei und unabhängig entscheiden - haftet nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit seinem ganzen Privatvermögen (und Besitz) - kann den ganzen Profit behalten und muss ihn mit niemandem teilen - hat flexible Arbeitszeiten - kann engen Kontakt mit seiner Kunden halten - kann in eine schwierige finanzielle Situation geraten, wenn er krank wird - benötigt grosses Organisationstalent die Kunden langfristig an sich zu binden Die Firmengründung erfordert keine komplizierte Formalitäten. Im Falle seines Todes endet auch die Firma. Diese Form ist besonders für kleine und mittlere Betriebe im Einzel-und Grosshandel sowie Handwerk geeignet. Personengesellschaften: OHG KG Mindestens 2 Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen) Mindestens 2 und zweierlei Gesellschafter: Kommandist(en) und Komplementär(e) (natürliche oder juristische Personen) Finanzielle Einlagen benötigt, kein Mindeskapital vorgeschrieben Kommandist: beschränkte Haftung (bis zur Höhe seiner Einlage) Komplementär: unbeschränkte Haftung (auch mit seinem Privatvermögen) Alle Mitglieder können an der Leitung der Firma teilnehmen, Komplementär ist ausschlaggebend, Kommandist kann stille Teilhaber sein Relativ wenig Formalität bei der Gründung Satzung benötigt Gesellschaftsvertrag kann geschlossen werden, Falls es keinen Gesellschaftsvertrag gibt wird alles durch das Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften geregelt Keine juristische Person (Gesellschafter können vor Gericht verklagt werden) (soll aufgelöst werden, wenn einer der Gesellschafter stirbt oder der Gesellschaft verlassen will) Anteil einzahlen, kein Mindeskapital vorgeschrieben Unbeschränkte Haftung (haften gemeinsam als auch einzeln nicht nur mit ihren Einlagen, sondern mit ihrem ganzen Vermögen) Geschäftsführer sind die Gesellschafter, es gibt keinen Vorstand Relativ wenig Formalität bei der Gründung Satzung benötigt Gesellschaftsvertrag kann geschlossen werden, Falls es keinen Gesellschaftsvertrag gibt wird alles durch das Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften geregelt Keine juristische Person (Gesellschafter können vor Gericht verklagt werden) (soll aufgelöst werden, wenn einer der Gesellschafter stirbt oder der Gesellschaft verlassen will) Zu den Personengesellschaften zählt man: die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Personengesellschaften nennt man den Zusammenschluss mehrerer Personen (natürlicher oder juristischer) durch einen Gesellschaftsvertrag. Also um eine Personengesellschaft zu gründen, muss man mindestens zu zweit sein. Die Vorteile einer Personengesellschaft sind durch leichtere Kapitalaufbringung und Teilung Verluste/Gewinneinbussen und Verantwortung gegeben. Aber die Gewinne ist auch geteilt. Ein Gesellschafter kann den anderen während des Urlaubs oder bei Krankheiten vertreten, ohne dass sie Verlust erleiden. Ausserdem können sie die Probleme und Ideen besprechen und gemeinsame Entscheidungen treffen. Aber es kann auch Meinungsverschiedenheiten geben und die Gesellschafter sich bei einem bestimmten Problem nicht einigen können. Die Gesellschafter haben wenige Formalität zu erledigen, wenn sie eine Personengesellschaft gründen und sie können einen Gesellschaftsvertrag schliessen. Das ist ein Vertrag, der die Rechte der Gesellschafter enthält. Er beinhaltet auch die Verteilung des Gewinns, Kontrolle, wieviel Kapital einzahlen soll oder sogar wie die Gesellschaft aufgelöst wird. Falls es keinen Gesellschaftsvertrag gibt, wird alles durch das Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften geregelt. Da eine Personengesellschaft keine unabhängige juristische Person ist, können die Kunden die Gesellschafter vor Gericht verklagen. Und schliesslich muss die Personengesellschaft aufgelöst werden, wenn einer der Gesellschafter stirbt oder die Gesellschaft verlassen will. Mittlere und grössere Handelsgesellschaften wählen die Rechtsform von OHG. KG ist sehr häufig in der mittelständischen Wirtschaft. Kapitalgesellschaften GmbH AG Mindestens 1 Gesellschafter Bestimmtes Mindestkapital: Gründungskapital, Grundkapital/Stammkapital Mindestens 1 Gesellschafter: Aktionär(e) Bestimmtes Mindestkapital: Gründungskapital, gezeichnetes Kapital (wobei sich das Kapital aus einer vorher festgesetzten Anzahl von Anteilen mit einem ebenfalls festgelegten Nennwert zusammensetzt) Beschränkte Haftung für Aktionäre (Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage, d.h. dem Nennwert bzw. Ausgabewert ihrer Aktien. Die Aktien können zu jeder Zeit übertragen, verkauft oder gekauft werden, folglich weiss man nie genau, in wessen Besitz sich welche Aktien befinden) Unbeschränkte Haftung für die Firma Wird von dem Vorstand mit dem Vorstandsvorsitzenden geführt Dazu kommt noch der Aufsichtsrat und ein Prüfer Einmal pro Jahr findet eine Jahreshauptversammlung statt. Grosse Arbeits- und Geldaufwand für die Gründung Satzung und Gründungsurkunde benötigt Beschränkte Haftung für Gesellschafter (ihre Haftung beschränkt sich auf die Höhe ihrer Einlage als Teil des Grundkapitals) Unbeschränkte Haftung für Unternehmen (das Unternehmen ist dazu verpflichtet, Schulden aus ihrer Vermögenswerte zu begleichen) Wird von der Gesellschaftsversammlung und von einem von ihnen gewählten Geschäftsführer geführt Kann noch ein Aufsichtsrat gebildet werden mit einem ernannten Prüfer Grosse Arbeits- und Geldaufwand für die Gründung Satzung und Gesellschaftsvertrag oder Gründungsurkunde benötigt Unabhängige juristische Person (das Unternehmen kann verklagt werden und Verträge abschliessen) (soll nicht aufgelöst werden wenn einer der Gesellschafter stirbt, da die Anteile übertragbar sind) Unabhängige juristische Person (das Unternehmen kann verklagt werden und Verträge abschliessen) (soll nicht aufgelöst werden wenn ein Aktionär stirbt, da die Anteile an einer AG, die Aktien übertragbar sind) (Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Teilhaber.) Zu den Kapitalgesellschaften zählt man: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Im Vordergrund der Kapitalgesellschaft steht die Kapitalbeteiligung und nicht wie bei den Personengesellschaften die persönliche Mitarbeit einzelner Gesellschafter. Die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage nicht mit seinem Privatvermögen. Die Kapitaleinlage ist übertragbar, die Firma soll nicht aufgelöst werden wenn einer der Gesellschafter stirbt. Die Kapitalgesellschaft handelt durch Organe, die von den Besitzern der Kapitalanteile bestellt werden. Die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter ist nicht erwartet und nicht üblich. Besonders kleine und mittlere Betriebe wählen die Rechtsform von GmbH. Die Unternehmungsform von AG wird vor allem bei Gorssunternehmen angewendet. Vorteile Nachteile Einzelunternehmen Es hat keine Einzahlungspflicht. Firmengründung hat einfache Formalität. Der Einzelunternehmer kann sich frei und unabhängig entscheiden. Er kann den ganzen Profit behalten. Er hat flexible Arbeitszeiten. Der Einzelunternehmer kann engen Kontakt mit seiner Kunden halten. Personengesellschaften Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Leichtere Kapitalaufbringung als bei dem Einzelunternehmen. Es gibt relaiv wenige Formlalität bei der Gründung. Die Gesellschafter teilen Verluste und Verantwortung. Sie können gemeinsame Entscheidungen treffen, Probleme und Ideen besprechen. Eine Gesellschafter kann den anderen bei Krankheiten und während des Urlaubs vertreten. Im Vordergrund steht die Kapitalbeteiligung, und nicht die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als bei Personengesellschaften. Das Mindestkapital ist viel mehr weniger als bei der AG. Beschränkte Haftung. Die Gesellschafter haften nur mit dem in das Unternehmen investierten Kapital. Die Einlage sind übertragbar. Der Struktur des Unternehmens ist flexibler als bei der AG. Im Vordergrund steht die Kapitalbeteiligung, und nicht die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als bei Personengesellschaften. Beschränkte Haftung. Die Aktionäre haften nur mit dem in die Firma investierten Kapital. Die Einlage sind übertragbar. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Teilhaber. Durch den Verkauf von Anteilen an der Börse können grosse Summen an Kapital aufgebracht werden. Disese Unternehmen sind sehr gross, so dass sie leichter bei Banken Kreidte erhalten und den Markt dominieren können. Unbeschränkte Haftung. Er haftet mit seinem Privatvermögen. Der Einzelunternehmer kann vor Gericht verklagt werden. Er trifft alle Entscheidungen selbst. Er kann in eine schwierige finanzielle Situation geraten, wenn er krank wird. Er benötigt grosses Organisationstalent die Kunden langfristig an sich zu binden Soll mindestens zu zwiet sein. Der Gewinn wird geteilt. Unbeschränkte Haftung. Sie haften mit ihrem Privatvermögen. Die Gesellschafter können vor Gericht verklagt werden. Wenn einer der Gesellschafter stirbt oder die Firma verlassen will, soll die Firma aufgelöst werden. GmbH AG Es ist ein Mindestkapital vorgeschrieben. Grosse Arbeits-und Geldaufwand für die Gründung und Buchhaltung. Es ist ein Mindestkapital vorgeschrieben. Grosse Arbeits-und Geldaufwand für die Gründung und Buchhaltung. Mehr Informationen und Dokumente muss veröffentlicht werden. Es gibt weniger persönlichen Kontakt. Reagieren unflexibler auf Veränderungen. Genossenschaften Die Genossenschaften sind wie die Kapitalgesellschaften juristische Personen. Zur Gründung einer Genossenschaft sind laut des Genossenschaftsgesetzes mindestens 7 Personen erforderlich. Ziel jeder Genossenschaft ist es, die Tätigkeit ihrer Mitglieder zu fördern. Beispiel: Genossenschaften zum gemeinsemen Einkauf von Rohsoffen, zum günstigen Erwerb von Lebesmitteln etc. Es gibt heute landwirtschaftliche Produktions-, Absatz- und Kreditgenossenschaften, und gewerblichen Genossenschaften (Wohnungen). Organe der Genossenschaften sind die Generalversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Es gibt Genossenschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftung.