EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, 12. Februar 2014 Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für den Rückerwerb von Acciai Speciali Terni und VDM durch ThyssenKrupp – die Umsetzung des Auflagenkatalogs für den Zusammenschluss von Outokumpu und Inoxum ist damit beendet Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass der geplante Rückerwerb von Acciai Speciali Terni und VDM durch die ThyssenKrupp AG mit den EUFusionskontrollvorschriften vereinbar ist. Der Rückerwerb wirft keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf, da das zusammengeschlossene Unternehmen weiterhin mehreren ernstzunehmenden Wettbewerbern gegenüberstehen wird. Dieser Beschluss ist der letzte Schritt der Umsetzung des Auflagenkatalogs, die die Kommission 2012 für die Übernahme der Edelstahlsparte Inoxum des Unternehmens ThyssenKrupp durch das Unternehmen Outokumpu ausbedungen hatte (siehe IP/12/1185). Eine der mit ihrer Genehmigung vom 7. November 2012 verknüpften Auflagen war die Veräußerung des Werks Acciai Speciali Terni. Am 13. Januar 2014 hat die Kommission schließlich das Unternehmen ThyssenKrupp als geeigneten Käufer für Acciai Speciali Terni bestätigt. Sie musste die Vereinbarkeit der erneuten Übernahme von Acciai Speciali Terni und VDM mit der EU-Fusionskontrollverordnung prüfen, um sicherzustellen, dass auch diese keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Das Übernahmevorhaben war am 8. Januar 2014 angemeldet worden. Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte hierzu: „Unser größtes Anliegen war es, dafür zu sorgen, dass das Stahlwerk Terni trotz der schwierigen Marktlage so schnell wie möglich einen geeigneten Käufer findet und seine Rentabilität in der Zwischenzeit gewährleistet bleibt. ThyssenKrupp hat zugesichert, dass es Acciai Speciali Terni zu einem starken und von Outokumpu und den übrigen Marktteilnehmern ernstzunehmenden Wettbewerber ausbauen wird. Ich denke, damit ist es uns gelungen, den Wettbewerb auf dem europäischen Edelstahlmarkt zu sichern.“ Die Tätigkeiten von ThyssenKrupp und Acciai Speciali Terni überschneiden sich nur hinsichtlich des Vertriebs von Edelstahlerzeugnissen in einigen europäischen Ländern. Dabei verbleiben in allen Ländern, in denen die Unternehmen tätig sind, auch nach dem Zusammenschluss mehrere große Wettbewerber, und auch für neue Anbieter, die diese Märkte für sich erschließen wollen, wäre der Markteintritt nicht allzu schwierig. Zudem war ThyssenKrupp in den Märkten, in denen Acciai Speciali Terni und VDM tätig sind, nicht mehr vertreten. IP/14/143 Hintergrund Acciai Speciali Terni war ursprünglich Teil von Inoxum, der Edelstahlsparte von ThyssenKrupp. Die Kommission hatte im November 2012 den Erwerb von Inoxum durch Outokumpu unter Auflagen genehmigt, da das fusionierte Unternehmen auf dem EWR-Markt für kaltgewalzte Edelstahlprodukte eine beherrschende Stellung mit einem Marktanteil von über 50 % erlangt hätte. Die Übernahme wurde daher an die Bedingung geknüpft, Acciai Speciali Terni innerhalb einer Frist, die ursprünglich im Mai 2013 enden sollte, zu veräußern. Auf Ersuchen des Unternehmens Outokumpu wurde diese Frist im Interesse eines ordnungsgemäßen Veräußerungsverfahrens von der Kommission zweimal verlängert und lief im Dezember 2013 aus. Die Kommission hatte diese Fristverlängerungen von einer Reihe von Geschäfts- und Finanzgarantien seitens des Unternehmens Outokumpu abhängig gemacht, die dazu beitrugen, dass die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität von Acciai Speciali Terni in der Zwischenzeit gewahrt blieben. Danach beantragte Outokumpu sukzessive 1. die vollständige Befreiung von den gemachten Zusagen, 2. die Änderung der Veräußerungsbedingungen und 3. eine dritte Fristverlängerung. Die Kommission lehnte diese Anträge ab, denn ihre Genehmigung hätte den freien Wettbewerb und das Veräußerungsverfahren beeinträchtigt. Am 29. November 2013 legten Outokumpu und ThyssenKrupp ihre Vereinbarung offen, der zufolge ThyssenKrupp das Werk Acciai Speciali Terni und VDM zusammen mit weiteren Anlagen von Outokumpu übernimmt. Um dem Selbständigkeitspostulat der EUFusionskontrollvorschriften entsprechen zu können, kündigte ThyssenKrupp noch am selben Tag an, es werde seinen 29,9%igen Anteil am Unternehmen Outokumpu verkaufen und alle übrigen einschlägigen Verbindungen zwischen den beiden Unternehmen aufgeben. ThyssenKrupp ist ein seit langem in der Edelstahlbranche etablierter wirtschaftsstarker Großkonzern mit einem weltumspannenden Vertriebsnetz. Acciai Speciali Terni wird seine einzige Edelstahl-Produktionsanlage sein und daher von dem direkten Zugang zu diesem großen Vertriebsnetz profitieren. ThyssenKrupp hat der Kommission einen auf glaubhaften Annahmen basierenden Geschäftsplan vorgelegt und zugesagt, dass es in das Werk in Terni investieren und seine Rentabilität erhöhen will. Aus diesen Gründen hat die Kommission festgestellt, dass mit der Übernahme von Acciai Speciali Terni durch das Unternehmen ThyssenKrupp ein wirksamer Wettbewerb aufrechterhalten wird, da damit ein leistungsstarker vierter Wettbewerber auf dem EWR-Markt für Edelstahlprodukte tätig sein wird, und am 13. Januar 2014 das Unternehmen ThyssenKrupp als geeigneten Käufer für Acciai Speciali Terni bestätigt. Tätigkeiten der betroffenen Unternehmen Zu den Geschäftsbereichen der ThyssenKrupp AG gehören die Erzeugung und der Vertrieb von Stählen und anderen Werkstoffen, Aufzugsanlagen, Anlagentechnik, Konzeptions- und Bauleistungen sowie Komponenten für die Automobilindustrie, den Bausektor und den Maschinenbau. 2 Die Geschäftstätigkeit der Acciai Speciali Terni umfasst die Erzeugung und den Vertrieb von Edelstahlerzeugnissen. Um die Genehmigung für die Übernahme von Inoxum zu erhalten, hat sich Outokumpu außerdem verpflichtet, sich von dem zu Acciai Speciali Terni gehörenden Schmiedewerk (Società delle Fucine) und von Vertriebszentren in Ceriano Laghetto (Italien), Willich (Deutschland) und Tours (Frankreich) sowie Lagereien in Padua, Ancona, Florenz und Bologna (Italien) zu trennen. Mit der jetzigen Vereinbarung werden auch das Röhrenwalzwerk Tubificio di Terni (Italien) sowie Stahl Service Centers in Barcelona (Spanien) und Gebze (Türkei), die nicht im ursprünglichen Veräußerungsplan enthalten waren, von ThyssenKrupp übernommen. VDM ist Hersteller von Hochleistungslegierungen. Fusionskontrollvorschriften und -verfahren Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Weitere Informationen werden unter den Nummern der Wettbewerbssachen M.7138 und M.6471 im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der GD Wettbewerb veröffentlicht. Kontakt: Antoine Colombani (+32 229-74513, Twitter: @ECspokesAntoine ) Marisa Gonzalez Iglesias (+32 229-51925) 3