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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 12. Februar 2014
Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für den
Rückerwerb von Acciai Speciali Terni und VDM durch
ThyssenKrupp – die Umsetzung des Auflagenkatalogs für
den Zusammenschluss von Outokumpu und Inoxum ist
damit beendet
Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass der geplante Rückerwerb
von Acciai Speciali Terni und VDM durch die ThyssenKrupp AG mit den EUFusionskontrollvorschriften
vereinbar
ist.
Der
Rückerwerb
wirft
keine
wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf, da das zusammengeschlossene Unternehmen
weiterhin mehreren ernstzunehmenden Wettbewerbern gegenüberstehen wird.
Dieser Beschluss ist der letzte Schritt der Umsetzung des Auflagenkatalogs, die die
Kommission 2012 für die Übernahme der Edelstahlsparte Inoxum des Unternehmens
ThyssenKrupp durch das Unternehmen Outokumpu ausbedungen hatte (siehe
IP/12/1185). Eine der mit ihrer Genehmigung vom 7. November 2012 verknüpften
Auflagen war die Veräußerung des Werks Acciai Speciali Terni. Am 13. Januar 2014 hat die
Kommission schließlich das Unternehmen ThyssenKrupp als geeigneten Käufer für Acciai
Speciali Terni bestätigt. Sie musste die Vereinbarkeit der erneuten Übernahme von Acciai
Speciali Terni und VDM mit der EU-Fusionskontrollverordnung prüfen, um sicherzustellen,
dass auch diese keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Das
Übernahmevorhaben war am 8. Januar 2014 angemeldet worden.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia,
erklärte hierzu: „Unser größtes Anliegen war es, dafür zu sorgen, dass das Stahlwerk Terni
trotz der schwierigen Marktlage so schnell wie möglich einen geeigneten Käufer findet und
seine Rentabilität in der Zwischenzeit gewährleistet bleibt. ThyssenKrupp hat zugesichert,
dass es Acciai Speciali Terni zu einem starken und von Outokumpu und den übrigen
Marktteilnehmern ernstzunehmenden Wettbewerber ausbauen wird. Ich denke, damit ist
es uns gelungen, den Wettbewerb auf dem europäischen Edelstahlmarkt zu sichern.“
Die Tätigkeiten von ThyssenKrupp und Acciai Speciali Terni überschneiden sich nur
hinsichtlich des Vertriebs von Edelstahlerzeugnissen in einigen europäischen Ländern.
Dabei verbleiben in allen Ländern, in denen die Unternehmen tätig sind, auch nach dem
Zusammenschluss mehrere große Wettbewerber, und auch für neue Anbieter, die diese
Märkte für sich erschließen wollen, wäre der Markteintritt nicht allzu schwierig. Zudem war
ThyssenKrupp in den Märkten, in denen Acciai Speciali Terni und VDM tätig sind, nicht
mehr vertreten.
IP/14/143
Hintergrund
Acciai Speciali Terni war ursprünglich Teil von Inoxum, der Edelstahlsparte von
ThyssenKrupp. Die Kommission hatte im November 2012 den Erwerb von Inoxum durch
Outokumpu unter Auflagen genehmigt, da das fusionierte Unternehmen auf dem
EWR-Markt für kaltgewalzte Edelstahlprodukte eine beherrschende Stellung mit einem
Marktanteil von über 50 % erlangt hätte. Die Übernahme wurde daher an die Bedingung
geknüpft, Acciai Speciali Terni innerhalb einer Frist, die ursprünglich im Mai 2013 enden
sollte, zu veräußern.
Auf Ersuchen des Unternehmens Outokumpu wurde diese Frist im Interesse eines
ordnungsgemäßen Veräußerungsverfahrens von der Kommission zweimal verlängert und
lief im Dezember 2013 aus. Die Kommission hatte diese Fristverlängerungen von einer
Reihe von Geschäfts- und Finanzgarantien seitens des Unternehmens Outokumpu
abhängig gemacht, die dazu beitrugen, dass die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität
von Acciai Speciali Terni in der Zwischenzeit gewahrt blieben.
Danach beantragte Outokumpu sukzessive 1. die vollständige Befreiung von den
gemachten Zusagen, 2. die Änderung der Veräußerungsbedingungen und 3. eine dritte
Fristverlängerung. Die Kommission lehnte diese Anträge ab, denn ihre Genehmigung hätte
den freien Wettbewerb und das Veräußerungsverfahren beeinträchtigt.
Am 29. November 2013 legten Outokumpu und ThyssenKrupp ihre Vereinbarung offen,
der zufolge ThyssenKrupp das Werk Acciai Speciali Terni und VDM zusammen mit weiteren
Anlagen von Outokumpu übernimmt. Um dem Selbständigkeitspostulat der EUFusionskontrollvorschriften entsprechen zu können, kündigte ThyssenKrupp noch am
selben Tag an, es werde seinen 29,9%igen Anteil am Unternehmen Outokumpu verkaufen
und alle übrigen einschlägigen Verbindungen zwischen den beiden Unternehmen
aufgeben.
ThyssenKrupp ist ein seit langem in der Edelstahlbranche etablierter wirtschaftsstarker
Großkonzern mit einem weltumspannenden Vertriebsnetz. Acciai Speciali Terni wird seine
einzige Edelstahl-Produktionsanlage sein und daher von dem direkten Zugang zu diesem
großen Vertriebsnetz profitieren. ThyssenKrupp hat der Kommission einen auf glaubhaften
Annahmen basierenden Geschäftsplan vorgelegt und zugesagt, dass es in das Werk in
Terni investieren und seine Rentabilität erhöhen will. Aus diesen Gründen hat die
Kommission festgestellt, dass mit der Übernahme von Acciai Speciali Terni durch das
Unternehmen ThyssenKrupp ein wirksamer Wettbewerb aufrechterhalten wird, da damit
ein leistungsstarker vierter Wettbewerber auf dem EWR-Markt für Edelstahlprodukte tätig
sein wird, und am 13. Januar 2014 das Unternehmen ThyssenKrupp als geeigneten Käufer
für Acciai Speciali Terni bestätigt.
Tätigkeiten der betroffenen Unternehmen
Zu den Geschäftsbereichen der ThyssenKrupp AG gehören die Erzeugung und der Vertrieb
von Stählen und anderen Werkstoffen, Aufzugsanlagen, Anlagentechnik, Konzeptions- und
Bauleistungen sowie Komponenten für die Automobilindustrie, den Bausektor und den
Maschinenbau.
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Die Geschäftstätigkeit der Acciai Speciali Terni umfasst die Erzeugung und den Vertrieb
von Edelstahlerzeugnissen. Um die Genehmigung für die Übernahme von Inoxum zu
erhalten, hat sich Outokumpu außerdem verpflichtet, sich von dem zu Acciai Speciali Terni
gehörenden Schmiedewerk (Società delle Fucine) und von Vertriebszentren in Ceriano
Laghetto (Italien), Willich (Deutschland) und Tours (Frankreich) sowie Lagereien in Padua,
Ancona, Florenz und Bologna (Italien) zu trennen. Mit der jetzigen Vereinbarung werden
auch das Röhrenwalzwerk Tubificio di Terni (Italien) sowie Stahl Service Centers in
Barcelona (Spanien) und Gebze (Türkei), die nicht im ursprünglichen Veräußerungsplan
enthalten waren, von ThyssenKrupp übernommen.
VDM ist Hersteller von Hochleistungslegierungen.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen,
deren
Umsatz
bestimmte
Schwellenwerte
übersteigt
(vgl.
Artikel 1
der
Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen
Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem
wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich
unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss
die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den
Zusammenschluss im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes
Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Weitere Informationen werden unter den Nummern der Wettbewerbssachen M.7138 und
M.6471 im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der GD Wettbewerb
veröffentlicht.
Kontakt:
Antoine Colombani (+32 229-74513, Twitter: @ECspokesAntoine )
Marisa Gonzalez Iglesias (+32 229-51925)
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