SPEZIELLE BUCHUNGEN Gefördert durch: 1 - Spezielle Buchungen IMPRESSUM............................................................................................ 5 ÜBERSICHT ........................................................................................... 6 EINFÜHRUNG.......................................................................................... 7 INHALTE ................................................................................................. 8 LEITFRAGEN ........................................................................................... 9 1 ERFOLGSERMITTLUNG MIT BESTANDSVERÄNDERUNGEN VON ERZEUGNISSEN (INDUSTRIE) ........................................................... 10 1.1 BESTANDSVERÄNDERUNGEN IN EINEM INDUSTRIEBETRIEB ................... 11 1.2 ERFOLGSERMITTLUNG OHNE BESTANDVERÄNDERUNG ........................ 12 1.3 BESTANDSMEHRUNG ....................................................................... 13 1.4 BESTANDSMINDERUNG .................................................................... 14 1.5 ERÖFFNUNG DER KONTEN ............................................................... 15 1.7 MEHR- UND MINDERBESTÄNDE ......................................................... 16 1.8 ABSCHLUSS DER KONTEN ................................................................ 17 1.9 ZUSAMMENFASSUNG ....................................................................... 18 2 ABSCHREIBUNGEN ......................................................................... 19 2.0 ÜBERBLICK..................................................................................... 20 2.1 ABSCHREIBUNG ABNUTZBARER ANLAGEGÜTER - ALLGEMEIN ............... 21 2.2 ABSCHREIBUNGSMETHODEN ............................................................ 22 2.3 ABSCHREIBUNGSFORMELN ............................................................... 23 2.4 LINEARE ABSCHREIBUNG ................................................................. 24 2.5 GEOMETRISCH-DEGRESSIVE ABSCHREIBUNG ..................................... 25 2.6 BERECHNUNG DES ÜBERGANGS ZUR LINEAREN ABSCHREIBUNG .......... 26 2.7 HALBJAHRESREGEL ......................................................................... 27 2.8 ABSCHREIBUNG NACH LEISTUNG ...................................................... 28 2.9 BEISPIEL ZUR ABSCHREIBUNG NACH LEISTUNG .................................. 29 2.11 ÜBERBLICK: BUCHUNG DER ABSCHREIBUNG .................................... 30 2.12 DIE ABSCHREIBUNG ...................................................................... 31 2.13 BEISPIEL ...................................................................................... 32 2.14 BUCHUNG DES BEISPIELS .............................................................. 33 2.15 ZUSAMMENFASSUNG ..................................................................... 34 3 PRIVATKONTEN ............................................................................... 35 3.1 BUCHUNG VON PRIVATENTNAHMEN UND PRIVATEINLAGEN................... 36 3.2 VERÄNDERUNGEN DES EIGENKAPITALS ............................................. 37 3.3 INHALT DES PRIVATKONTOS ............................................................. 38 3.4 EIGENVERBRAUCH - ÜBERBLICK ....................................................... 39 3.5 ARTEN DES EIGENVERBRAUCHS ....................................................... 40 3.6 BUCHUNG DER ENTNAHME VON WIRTSCHAFTSGÜTERN ....................... 41 3.7 BEISPIEL ZUR BUCHUNG DER ENTNAHME VON GEGENSTÄNDEN (1) ...... 42 3.8 BEISPIEL ZUR BUCHUNG DER VERWENDUNG VON GEGENSTÄNDEN (2) . 43 3.9 BEISPIEL ZUR BUCHUNG DER PRIVATEN NUTZUNG VON DIENSTLEISTUNGEN (3) ......................................................................... 44 IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 2 1 - Spezielle Buchungen 3.10 ZUSAMMENFASSUNG ..................................................................... 46 4 BUCHUNG DER GEHÄLTER ............................................................ 47 4.1 BUCHUNG DER LÖHNE UND GEHÄLTER .............................................. 48 4.2 BEISPIEL EINER GEHALTSABRECHNUNG ............................................. 49 4.3 ERFASSUNG DER PERSONALKOSTEN ................................................. 50 4.4 BUCHUNG DER PERSONALKOSTEN .................................................... 51 4.5 ARBEITGEBERANTEIL ....................................................................... 52 4.6 BUCHUNG DES ARBEITGEBERANTEILS ............................................... 53 4.8 BUCHUNG DER VERMÖGENSWIRKSAMEN LEISTUNGEN ......................... 54 4.9 AUFWANDSKONTEN ......................................................................... 55 4.10 BEISPIEL: GEHALTSABRECHNUNG MIT VERMÖGENSW. LEISTUNGEN .... 56 4.11 BUCHUNG DES BEISPIELS .............................................................. 57 5 DER JAHRESABSCHLUSS .............................................................. 58 5.1 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE .............................................................. 59 5.2 ANSATZVORSCHRIFTEN.................................................................... 60 5.3 BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE ............................................................. 61 6 DIE RECHNUNGSABGRENZUNG .................................................... 62 6.0 ÜBERBLICK..................................................................................... 63 6.1 AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG .................................................... 64 6.2 PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG .................................................. 65 6.3 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN ........................................................ 66 6.4 SONSTIGE FORDERUNGEN ............................................................... 67 6.5 ZUSAMMENFASSUNG ....................................................................... 68 7 ZUSÄTZL. VORSCHRIFTEN FÜR KAPITALGESELLSCHAFTEN ... 69 7.1 ALLGEMEINES ................................................................................. 70 7.2 ANHANG UND LAGEBERICHT ............................................................. 71 7.3 OFFENLEGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES ........................................ 72 7.4 FRISTEN ZUR ERSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES ....................... 73 7.5 GLIEDERUNG DER BILANZ ................................................................ 74 7.6 GLIEDERUNG DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ........................ 75 8 ZUSAMMENFASSENDE ÜBUNGSAUFGABE ................................. 77 DURCHFÜHRUNG EINES JAHRESABSCHLUSSES ........................................ 78 TRAININGSAUFGABEN ...................................................................... 80 TA 1: ERFOLGSERMITTLUNG MIT BESTANDSVERÄNDERUNGEN .................. 81 TA 2: ABSCHREIBUNG ABNUTZBARER ANLAGEGÜTER ............................... 82 TA 3: BUCHUNG DER ABSCHREIBUNG ..................................................... 83 TA 4: BUCHUNG AUF PRIVATKONTEN ...................................................... 84 TA 5: BUCHUNG DER LÖHNE UND GEHÄLTER........................................... 85 TA 6: DER JAHRESABSCHLUSS .............................................................. 86 TA 7: RECHNUNGSABGRENZUNG............................................................ 87 TA 8: GLIEDERUNG BILANZ UND GUV ..................................................... 88 FALLSTUDIE ........................................................................................ 90 FALLSTUDIE ......................................................................................... 91 IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 3 1 - Spezielle Buchungen QUALIFIKATIONSTEST....................................................................... 97 FRAGEN............................................................................................... 98 IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 4 1 - Spezielle Buchungen Einleitung Impressum An dieser Qualifizierungseinheit haben mitgewirkt: Herausgeber: IHK-Akademie Schwaben GmbH Stettenstraße 1 + 3 86150 Augsburg Inhaltliche Konzeption: ets GmbH, Kirchstr. 3, 87642 Halblech IHK-Akademie Schwaben GmbH Redaktionelle Betreuung: Dr. Rudolf Hartl, Andreas Saliger, Manfred Lang, IHKAkademie Schwaben GmbH Claudia Hohdorf, ets GmbH Rechte: Copyright© 2002 IHK-Schwaben-Akademie GmbH, Augsburg Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Auch die Rechte der Wiedergabe durch Vortrag, Funk und Fernsehen sind vorbehalten. Text, Abbildungen und Programme wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet. Herausgeber, Programmierer und Autoren können jedoch für eventuell verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung übernehmen. Die Titel basieren auf den ets IQC InteractiveQualifikationContents® - Produkten. Namensschutz: Die meisten in dieser Einheit erwähnten Soft- und Hardwarebezeichnungen sind auch eingetragene Marken und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. Microsoft, Windows und andere Namen von Produkten der Firma Microsoft, die in dieser Qualifizierungseinheit erwähnt werden, sind eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation. Inhaltliche Verantwortung: Diese Qualifizierungseinheit enthält Verweise (sogenannte Hyperlinks) auf Seiten im World Wide Web. Wir möchten darauf hin weisen, dass wir keinen Einfluss auf die Gestaltung sowie die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der Seiten, auf die aus unserem Lerninhalt verwiesen wird. Diese Erklärung gilt für alle in diesem Lerninhalt ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 5 1 - Spezielle Buchungen Übersicht IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 6 1 - Spezielle Buchungen Übersicht IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Einführung Seite 7 1 - Spezielle Buchungen Übersicht Inhalte Qualifizierungsziele Nach der Bearbeitung dieser Lerneinheit kennen Sie Wareneinkauf und Warenverkauf mit Bestandsveränderungen können Sie Abschreibungen vornehmen können Sie auf Privatkonten Privatentnahmen und -einlagen und den Eigenverbrauch buchen können Sie Löhne und Gehälter und die mit ihnen verbundenen Leistungen buchen kennen Sie die Bestandteile eines Jahresabschlusses und seine Aufstellungs- und Bewertungsgrundsätze wissen Sie, wie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gegliedert sind können Sie einen Jahresabschluss selbständig durchführen Voraussetzungen Sie kennen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und die wesentlichen Grundbegriffe der Buchführung und ihre Zusammenhänge. Sie sind in der Lage, Konten zu eröffnen, zu buchen und abzuschließen und können entsprechende Buchungssätze bilden. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 8 1 - Spezielle Buchungen Übersicht Leitfragen Lesen Sie sich die Leitfragen durch. Sie sollen Ihnen Richtschnur für die Inhalte dieser Lerneinheit sein. Beantworten Sie die Fragen. Diese werden Sie dann von Zeit zu Zeit vervollständigen. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 9 1 - Spezielle Buchungen 1 Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen von Erzeugnissen (Industrie) IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 10 1 - Spezielle Buchungen 1 Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen von Erzeugnissen (Industrie) 1.1 Bestandsveränderungen in einem Industriebetrieb Ein Industriebetrieb stellt Erzeugnisse her, die i.d.R. zum Geschäftsjahresende nicht alle fertig gestellt sein können und sich noch zum Teil als unfertige Erzeugnisse im Fertigungsprozess befinden. Andererseits kann man nicht unterstellen, dass die Menge der verkauften Fertigerzeugnisse auch der Menge der produzierten Erzeugnisse entspricht. Die sich daraus ergebenden Abweichungen werden Bestandsveränderungen genannt, die sowohl bei unfertigen als auch bei fertigen Erzeugnissen als Mehrbestand oder als Minderbestand auftreten können. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 11 1 - Spezielle Buchungen 1 Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen von Erzeugnissen (Industrie) 1.2 Erfolgsermittlung ohne Bestandveränderung Die Erfolgsermittlung in einem Industriebetrieb wäre einfach, wenn die Menge der produzierten Erzeugnisse identisch wäre mit der Menge der verkauften Erzeugnisse. Der Gewinn würde sich dann aus der Gegenüberstellung der Aufwendungen für die produzierten Erzeugnisse mit den Erträgen der verkauften Erzeugnisse dieser Abrechnungsperiode ergeben. Bestandsveränderungen gäbe es nicht. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 12 1 - Spezielle Buchungen 1 Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen von Erzeugnissen (Industrie) 1.3 Bestandsmehrung Der durch die Inventur festgestellte Schlussbestand ist größer als der Anfangsbestand (SB > AB). Das Unternehmen hat demnach nicht alle produzierten Erzeugnisse verkauft, sondern einen Teil davon auf Lager genommen (Produktionsmenge > Verkaufsmenge). Die Aufwendungen für die gesamte Produktion der Abrechnungsperiode (im Soll des Gewinn- und Verlustkontos) entfallen also teilweise auf die verkauften und teilweise auf die auf Lager genommenen Erzeugnisse, die den Mehrbestand ausmachen. Den Verkaufserlösen dürfen aber nur die Aufwendungen gegenübergestellt werden, die durch die Herstellung der verkauften Produkte verursacht wurden. Der Teil der Aufwendungen, der für die produzierten und auf Lager genommenen Erzeugnisse angefallen ist, muss daher auf der HabenSeite des Gewinn- und Verlustkontos als Korrekturposten für die zu hohen gesamten Aufwendungen eingesetzt werden. Jetzt steht den Verkaufserlösen für die verkaufte Menge auch nur der Herstellungsaufwand für die verkaufte Menge gegenüber. Erst dann sind sinnvolle Aussagen über die Leistungsfähigkeit eines Industriebetriebes möglich. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 13 1 - Spezielle Buchungen 1 Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen von Erzeugnissen (Industrie) 1.4 Bestandsminderung Der durch die Inventur festgestellte Schlussbestand ist kleiner als der Anfangsbestand (SB > AB). Das Unternehmen hat demnach nicht nur alle produzierten Erzeugnisse verkauft, sondern auch noch einen Teil des Lagerbestandes, der in vorangegangenen Abrechnungsperioden entstanden ist (Produktionsmenge > Verkaufsmenge). Den Verkaufserlösen, die teils mit produzierten Erzeugnissen der Abrechnungsperiode, teils aber auch mit Erzeugnissen aus vorhandenen Lagerbeständen erzielt wurden, stehen nur die Aufwendungen der in dieser Abrechnungsperiode produzierten Erzeugnisse gegenüber. Die Herstellungsaufwendungen der laufenden Abrechnungsperiode sind zu niedrig. Deshalb müssen die Aufwendungen der vom Lager verkauften Erzeugnisse, die den Minderbestand ausmachen, zusätzlich auf der Soll-Seite des Gewinn- und Verlustkontos ausgewiesen werden. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 14 1 - Spezielle Buchungen 1 Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen von Erzeugnissen (Industrie) 1.5 Eröffnung der Konten Die Buchungen für die Eröffnung der Konten zu Beginn des Geschäftsjahres lauten: (1) Unfertige Erzeugnisse an Eröffnungsbilanzkonto (EBK) 50.000 € Fertige Erzeugnisse an Eröffnungsbilanzkonto (EBK) 96.000 € Die Buchungen für die Schlussbestände laut Inventur lauten: 2) Schlussbilanzkonto (SBK) an Unfertige Erzeugnisse 66.000 € Schlussbilanzkonto (SBK) an Fertige Erzeugnisse 72.000 € IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 15 1 - Spezielle Buchungen 1 Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen von Erzeugnissen (Industrie) 1.7 Mehr- und Minderbestände Buchung des Mehrbestandes bei den unfertigen Erzeugnissen: (3) Unfertige Erzeugnisse an Bestandsveränderungen 16.000 € Buchung des Minderbestandes bei den fertigen Erzeugnissen: (4) Bestandsveränderungen an Fertige Erzeugnisse IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 24.000 € Seite 16 1 - Spezielle Buchungen 1 Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen von Erzeugnissen (Industrie) 1.8 Abschluss der Konten Das Konto Bestandsveränderungen wird über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen, das nur den Saldo der miteinander verrechneten Mehr- und Minderbestände ausweist. Abschlussbuchungssatz des Kontos Bestandsveränderungen bei einem Minderbestand: (5) Gewinn- und Verlustkonto an Bestandsveränderungen 8.000 € Man kann auf die Einrichtung des Kontos Bestandsveränderungen auch verzichten und die Bestandsveränderungen bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen direkt über das Gewinn- und Verlustkonto buchen, das die Veränderungen dann getrennt (unsaldiert) ausweist. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 17 1 - Spezielle Buchungen 1 Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen von Erzeugnissen (Industrie) 1.9 Zusammenfassung Interaktionsfragen Wann entsteht ein Mehr-/ Minderbestand? Welche Posten weisen die Konten 'Unfertige Erzeugnisse' und 'Fertige Erzeugnisse' aus? Wozu dient das Konto Bestandsveränderungen? Mit welchem Buchungssatz wird das Konto Bestandsveränderungen abgeschlossen? IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 18 1 - Spezielle Buchungen 2 Abschreibungen IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 19 1 - Spezielle Buchungen 2 Abschreibungen IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 2.0 Überblick Seite 20 1 - Spezielle Buchungen 2 Abschreibungen 2.1 Abschreibung abnutzbarer Anlagegüter - Allgemein Die für die betriebliche Tätigkeit angeschafften Anlagegüter sollen dem Unternehmen zur längerfristigen Nutzung dienen. Der Wert dieser Anlagegüter wird durch die Nutzung, den technischen Fortschritt und durch außergewöhnliche Ereignisse jedoch ständig geringer. Diese Abnutzung ist eine Wertminderung, die in der Buchführung jährlich als Aufwand in Form von Abschreibungen zu erfassen ist. Durch die Abschreibungen wird der Anschaffungswert eines Anlagegutes als Aufwand auf die Jahre der Nutzung verteilt. Die im Nutzungsjahr verursachte Wertminderung wird so auch als Aufwand im entsprechenden Nutzungsjahr gebucht. Die Abschreibung der Anlagegüter erfolgt auf Grund gesetzlicher Vorschriften. Das HGB schreibt im § 253 Abs. 2 vor, dass Gegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens mit dem um planmäßige Abschreibungen verminderten Wert in der Bilanz auszuweisen sind. Der im Einkommensteuergesetz verwendete steuerliche Begriff für Abschreibung ist: AfA = Absetzung für Abnutzung. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 21 1 - Spezielle Buchungen 2 Abschreibungen 2.2 Abschreibungsmethoden Für die Erfassung der Wertminderungen der Anlagegegenstände stehen verschiedene Abschreibungsmethoden zur Verfügung. Die wichtigsten Methoden sind die lineare Abschreibung und die geometrisch-degressive Abschreibung. Die Höhe der jährlichen Abschreibung ist abhängig von den Anschaffungs/Herstellungskosten eines Anlagegegenstandes und seiner voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Schätzung der Nutzungsdauer bleibt nicht dem Ermessen des Unternehmers überlassen. Die Finanzverwaltung hat in amtlichen AfA-Tabellen die Nutzungsdauer von Anlagegütern aller Art festgelegt. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 22 1 - Spezielle Buchungen 2 Abschreibungen 2.3 Abschreibungsformeln Aus der Nutzungsdauer der Anlagegüter lässt sich die Abschreibung an Hand folgender Formeln ermitteln: IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 23 1 - Spezielle Buchungen 2 Abschreibungen 2.4 Lineare Abschreibung Bei der linearen Abschreibungsmethode, die steuerlich bei allen abnutzbaren Anlagegütern zulässig ist, erfolgt die Abschreibung in gleichbleibenden Jahresbeträgen von den Anschaffungs-/ Herstellungskosten. Der Abschreibungsbetrag (im Beispiel 12,5 %) bleibt gleich. Nach Ablauf der geschätzten Nutzungsdauer (im Beispiel 8 Jahre) ist ein Buchwert von Null erreicht. Der linearen Abschreibung liegt die Überlegung zu Grunde, dass die Wertminderung der Anlagegüter über die gesamte Nutzungsdauer konstant ist. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 24 1 - Spezielle Buchungen 2 Abschreibungen 2.5 Geometrisch-degressive Abschreibung Die Anwendung der geometrisch-degressiven Abschreibungsmethode (= Buchwert-AfA), die steuerlich nur bei beweglichen abnutzbaren Anlagegütern zulässig ist, beruht auf der Annahme, dass die Wertminderung in den ersten Nutzungsjahren am höchsten ist. Der Abschreibungsprozentsatz (im Beispiel 20 %) bleibt wie bei der linearen Abschreibung jährlich gleich, er wird jedoch immer auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet, so dass die Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr fallen (sie verlaufen degressiv). Nach Ablauf der geschätzten Nutzungsdauer bleibt ein relativ hoher Restbuchwert. Es ist daher steuerrechtlich erlaubt, von der degressiven auf die lineare Abschreibung überzugehen (umgekehrt nicht! ). IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 25 1 - Spezielle Buchungen 2 Abschreibungen 2.6 Berechnung des Übergangs zur linearen Abschreibung Das ist im vorliegenden Beispiel (also bei 8-jähriger Nutzungsdauer) im 4. Nutzungsjahr der Fall. Der günstigste Zeitpunkt für den Übergang zur linearen Abschreibung ist wie folgt zu ermitteln: (Im Beispiel ergibt sich der gleiche Betrag, da 5 Jahre Restnutzungsdauer auch 20% entsprechen, eine andere Lösung kann sich jedoch ergeben, wenn die Nutzungsdauer entsprechend lang ist.) Bei Anwendung der linearen Abschreibung am Ende des 3. Jahres können 13.067 €; bei Anwendung der degressiven Abschreibung nur 11.760 € abgeschrieben werden. Das ESt-Gesetz schreibt vor, dass der degressive Abschreibungssatz das Zweifache des linearen Satzes nicht übersteigen, maximal jedoch 20 % betragen darf. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 26 1 - Spezielle Buchungen 2 Abschreibungen 2.7 Halbjahresregel Grundsätzlich beginnt die Abschreibung im Monat der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes (= zeitanteilige AfA). Für bewegliche Wirtschaftsgüter ist nach der sogenannten Halbjahresregel jedoch folgende Vereinfachung zulässig (Wahlrecht): Bei Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter in der ersten Jahreshälfte ist der gesamte Jahres-AfA-Betrag anzusetzen in der zweiten Jahreshälfte kann nur die Hälfte des Jahres-AfA-Betrages berücksichtigt werden. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 27 1 - Spezielle Buchungen 2 Abschreibungen 2.8 Abschreibung nach Leistung Bei der Abschreibung nach Leistung richtet sich der Abschreibungsbetrag nach Leistungseinheiten (Leistungs-AfA). Diese Methode ist zulässig bei Nachweis des Umfanges der auf ein Jahr entfallenden Leistung. Ein Übergang von der Leistungs-AfA zu anderen AfA-Methoden ist nicht möglich. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 28 1 - Spezielle Buchungen 2 Abschreibungen 2.9 Beispiel zur Abschreibung nach Leistung Die Anschaffungskosten einer Maschine betragen 120.000 €. Die voraussichtliche Gesamtleistung wird auf 15.000 Stunden geschätzt. Der Abschreibungsbetrag pro Jahr errechnet sich, indem der AfA - Betrag von 8,00 € je Stunde mit der Stundenleistung pro Jahr multipliziert wird. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 29 1 - Spezielle Buchungen 2 Abschreibungen IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 2.11 Überblick: Buchung der Abschreibung Seite 30 1 - Spezielle Buchungen 2 Abschreibungen 2.12 Die Abschreibung Die durch die Abnutzung der Anlagegüter verursachte Wertminderung wird in Form der Abschreibung erfasst und gebucht. Die Abschreibung stellt einen Aufwand dar, der in die Erfolgsrechnung (= GuV-Rechnung) eingeht. Sie wirkt gewinnmindernd. Die Verkaufspreise sind demnach so zu kalkulieren, dass der Gegenwert der Abschreibungen über die Verkaufserlöse in das Unternehmen zurückfließt. Aus diesen Abschreibungsrückflüssen können Ersatzinvestitionen finanziert werden, die der Substanzerhaltung des Unternehmens dienen. Insoweit ist die Abschreibung ein wichtiges Finanzierungsinstrument. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 31 1 - Spezielle Buchungen 2 Abschreibungen 2.13 Beispiel Beispiel: Ein LKW mit Anschaffungskosten von 80.000 € wird am Jahresende mit 25 % abgeschrieben. (1) Buchung der direkten Abschreibung Abschreibungen auf Sachanlagen an Fuhrpark 20.000 € Für die Erfassung der Abschreibungen steht im Industriekontenrahmen (IKR) die Kontengruppe '65 Abschreibungen' zur Verfügung. Die Abschreibung wird auf dem entsprechenden Konto (hier: Abschreibungen auf Sachanlagen) als Aufwand gebucht. Die Gegenbuchung erfolgt direkt auf dem betreffenden Anlagekonto. (2) Abschlussbuchungen a) Gewinn- und Verlustkonto an Abschreibungen auf Sachanlagen 20.000 € b) Schlussbilanzkonto an Fuhrpark 60.000 € Das Aufwandskonto Abschreibungen auf Sachanlagen wird über das Gewinn- und Verlustkonto, das Anlagekonto über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 32 1 - Spezielle Buchungen 2 Abschreibungen 2.14 Buchung des Beispiels Die im Beispiel dargestellte Form der Abschreibung bezeichnet man als direkte Abschreibung . Sie wird direkt auf den entsprechenden Anlagekonten vorgenommen, sodass der Wert der Anlagegüter in der Bilanz von Jahr zu Jahr niedriger ausgewiesen wird. Im Schlussbilanzkonto steht der Restbuchwert . IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 33 1 - Spezielle Buchungen 2 Abschreibungen 2.15 Zusammenfassung Interaktionsfragen 1. Nennen Sie die Buchungssätze für die direkte und die indirekte Abschreibung und die entsprechenden Abschlussbuchungen! 2. Wann spricht man von direkter/ indirekter Abschreibung? 3. Wie heißt der Wert, der sich nach der Verminderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten um den Abschreibungsbetrag ergibt? IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 34 1 - Spezielle Buchungen 3 Privatkonten IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 35 1 - Spezielle Buchungen 3 Privatkonten 3.1 Buchung von Privatentnahmen und Privateinlagen Privatkonten werden von Einzelunternehmen und Personengesellschaften geführt. Ihre Aufgabe besteht in der Sammlung aller im Laufe eines Geschäftsjahres anfallenden Privatentnahmen und Privateinlagen . Privatentnahmen Privateinlagen Diese Privatentnahmen stellen vorweggenommenen Gewinn dar und vermindern Diese Privateinlagen vermehren das das Eigenkapital. Sie sind auf der Sollseite des Eigenkapital. Sie sind daher auf der Habenseite Privatkontos zu buchen, da für das Privatkonto des Privatkontos zu buchen. die gleichen Buchungsregeln gelten wie für das passive Bestandskonto Eigenkapital. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 36 1 - Spezielle Buchungen 3 Privatkonten 3.2 Veränderungen des Eigenkapitals Eigenkapitalveränderungen bei Betrieblicher Tätigkeit Privaten Vorgängen Aufwendungen und Erträge führen auf Grund der betrieblichen Tätigkeit zu Veränderungen des Eigenkapitals. Sie werden auf dem Gewinn- und Verlustkonto erfasst, das über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen wird. Privatentnahmen und -einlagen führen auf Grund privater Vorgänge zu Veränderungen des Eigenkapitals. Zur Erfassung dieser privat verursachten Eigenkapitalveränderungen wird ein Privatkonto eingerichtet, das ebenso wie das Gewinn- und Verlustkonto ein Unterkonto des Eigenkapitals darstellt und deshalb über dieses abgeschlossen wird. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 37 1 - Spezielle Buchungen 3 Privatkonten 3.3 Inhalt des Privatkontos Den Inhalt des Privatkontos zeigt die folgende Darstellung: Sind die Privatentnahmen höher als die Privateinlagen, steht der Entnahmenüberschuss als Saldo auf der rechten Seite (im Haben). Der Abschlussbuchungssatz für das Privatkonto lautet dann: Eigenkapital an Privatkonto Zur besseren Übersicht können, wie auch häufig in der Praxis, gesonderte Konten für Privatentnahmen und Privateinlagen geführt werden. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 38 1 - Spezielle Buchungen 3 Privatkonten IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 3.4 Eigenverbrauch - Überblick Seite 39 1 - Spezielle Buchungen 3 Privatkonten 3.5 Arten des Eigenverbrauchs Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, dass der Unternehmer Entnahmen von Gegenständen und Leistungen an sich selbst wie eine Lieferung oder Leistung an Fremde behandeln muss: 1. Einer Lieferung gegen Entgeld wird die Entnahme von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens (§ 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 1 UStG) gleichgestellt. 2. Einer sonstigen Leistung gegen Entgeld wird die Verwendung von Gegenständen und die Ausführung von zum Betrieb gehörenden Leistungen für private Zwecke (§ 3 Abs. 9 a Satz 1 Nr. 1 u. 2 UStG) gleichgestellt. Gegenstand der Besteuerung ist gemäß § 3 Abs. 9 a Satz 1 Nr. 1 UStG auch der Eigenverbrauch als Umsatz des Unternehmers an sich selbst. Die Besteuerung des Eigenverbrauchs soll bewirken, dass der Unternehmer als Privatperson gegenüber dem Endverbraucher nicht bessergestellt wird. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 40 1 - Spezielle Buchungen 3 Privatkonten 3.6 Buchung der Entnahme von Wirtschaftsgütern Zur buchhalterischen Erfassung des Eigenverbrauchs werden das Privatkonto, das Umsatzsteuerkonto sowie das Konto Eigenverbrauch, das als Ertragskonto zu der Kontengruppe 54 'Sonstige betriebliche Erträge' zählt und über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen wird, verwendet. Auf dem Entnahmebeleg muss der Eigenverbrauch selbst sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer ausgewiesen sein. Geldentnahmen gehören nicht zum Eigenverbrauch. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 41 1 - Spezielle Buchungen 3 Privatkonten 3.7 Beispiel zur Buchung der Entnahme von Gegenständen (1) 1. Entnahme von Erzeugnissen für private Zwecke (fiktive Lieferung) Beispiel: Ein Unternehmer entnimmt aus seinem Geschäft Fertigerzeugnisse im Wert von 1.060 € + 16 % Umsatzsteuer (die Entnahme ist nach § 6 Abs.1 Nr.1 Satz 4 EStG mit dem Teilwert (Tageswert) zu buchen). Buchungssatz: Privat 1.229,60 € an Eigenverbrauch 1.060,00 € an Umsatzsteuer IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 169,00 € Seite 42 1 - Spezielle Buchungen 3 Privatkonten 3.8 Beispiel zur Buchung der Verwendung von Gegenständen (2) 2. Verwendung von Gegenständen für private Zwecke (fiktive sonstige Leistung) Für nach dem 31.3.1999 angeschaffte PKW, die vom Unternehmer auch privat genutzt werden, gilt: Die Vorsteuer aus der Anschaffung des PKW kann nur in Höhe von 50% als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 1b UStG). Die übrigen 50% der Vorsteuer erhöhen die Anschaffungskosten. Beispiel: PKW-Kauf für 40.000 € zzgl. 6.400 € USt. Es können nach § 15 Abs. 1b UStG nur 3.200 als Vorsteuer geltend gemacht werden. Buchungssatz: Fuhrpark 43.200 Vorsteuer 3.200 an Bank 46.400 Der nur 50%ige Abzug der Vorsteuer bewirkt, dass damit alle privaten Nutzungen als abgegolten gelten und eine umsatzsteuerliche Eigenverbrauchsbesteuerung entfällt. Für vor dem 31.3.1999 angeschaffte PKW, die vom Unternehmer auch privat genutzt werden, gilt das Folgende: Der private Nutzungsanteil wird nach dem Jahressteuergesetz 1996 für jeden Kalendermonat mit 1 % des Listenpreises (incl. Umsatzsteuer) im Zeitpunkt der Erstzulassung angesetzt. Beispiel: Ein Unternehmer benutzt den betrieblichen PKW (Listenpreis 55.200 € incl. USt) für private Zwecke. 1 % von 55.200 € = 552 * 12 Monate = 6.624 € (Eigenverbrauch) Der Betrag von 6.624 € unterliegt der Umsatzsteuer, ist aus Vereinfachungsgründen jedoch um 20 % zu kürzen. (Begründung: die nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten, z.B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, sollen aus der Bemessungsgrundlage ausscheiden). 6.624,00 € Eigenverbrauch - 20 % Abschlag 1.324,80 € = Wert, der der Umsatzsteuer unterliegt 5.299,20 € 847,87 € 16 % Umsatzsteuer Buchungssatz: Privat 7.471,87 € an Eigenverbrauch 6.624,00 € an Umsatzsteuer 847,87 € Das oben genannte Beispiel gilt für PKW, die vor dem 1.4.1999 angeschafft wurden, da für diese PKW bei Anschaffung noch die volle Vorsteuer abgezogen werden konnte. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 43 1 - Spezielle Buchungen 3 Privatkonten 3.9 Beispiel zur Buchung der privaten Nutzung von Dienstleistungen (3) 3. Ausführung von Dienstleistungen des Betriebes für private Zwecke Auch eine Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Mitarbeiter eines Unternehmens für private Zwecke des Unternehmers ist eine der Umsatzsteuer unterliegende fiktive sonstige Leistung, die als Eigenverbrauch zu versteuern ist. Beispiel: Ein angestellter Elektriker führt die Elektroinstallation im Neubau des Privathauses des Unternehmers aus. Die Kosten betragen 3.800 €. Buchungssatz: Privat 4.408 € an Eigenverbrauch 3.800 € an Umsatzsteuer 608 € Das Konto Eigenverbrauch wird als Ertragskonto über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen. Der Buchungssatz lautet: Eigenverbrauch an GuV 11.484 € Weitere Informationen zum Eigenverbrauch im Zusammenhang mit privater Nutzung betrieblicher Fernsprecheinrichtungen lesen Sie auf der folgenden Seite. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 44 1 - Spezielle Buchungen 3 Privatkonten Nutzung von Fernsprecheinrichtungen Nutzt der Unternehmer ein gemietetes betriebliches Fernsprechgerät für private Zwecke, so ist die Führung von Privatgesprächen über den betrieblichen Anschluss gemäß BFH-Urteil vom 23. 09. 1993 kein Eigenverbrauchstatbestand mehr. Zu beachten ist allerdings, dass ab dem 01. 01. 1996 alle Leistungen der Deutschen TELEKOM (auch alle Fernsprechumsätze) umsatzsteuerpflichtig sind. Dies gilt auch für alle anderen auf dem Markt befindlichen Anbieter von Telefondiensten. Bei einer privaten Nutzung von gemieteten Fernsprecheinrichtungen der TELEKOM ist die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer entsprechend der betrieblichen bzw. privaten Nutzung in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Vorsteueranteil aufzuteilen. Sowohl der Privatanteil der Telefonnutzung als auch die anteilige nicht abziehbare Vorsteuer ist auf dem Privatkonto als Privatentnahme zu buchen. Auf Grund des o.g. BFH-Urteils erfolgt keine Buchung über das Konto Eigenverbrauch, weil ein Eigenverbrauch überhaupt nicht mehr vorliegt. Ein Unternehmer nutzt die von der TELEKOM gemieteten betrieblichen Fernsprechgeräte zu 30 % für private Zwecke. Die Telefonrechnung wird vom Bankkonto abgebucht. Buchungssatz: Privat 79,96 € Postgebühren 160,83 € Vorsteuer 25,73 € IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 an Bank 266,52 € Seite 45 1 - Spezielle Buchungen 3 Privatkonten 3.10 Zusammenfassung Interaktionsfragen Nennen Sie Beispiele für private Vorgänge in einem Unternehmen. Auf welcher Seite des Privatkontos werden Entnahmen/ Einlagen gebucht? Warum? Wie lautet der Buchungssatz für die Buchung des Eigenverbrauchs als Privatentnahme? Wie wird das Konto Eigenverbrauch abgeschlossen? IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 46 1 - Spezielle Buchungen 4 Buchung der Gehälter IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 47 1 - Spezielle Buchungen 4 Buchung der Gehälter 4.1 Buchung der Löhne und Gehälter Lohn- und Gehaltsbuchungen werden auf der Grundlage von Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchgeführt. Bruttolohn/-gehalt ist der Verdienst vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitsnehmers. Nettolohn/-gehalt ist der Auszahlungsbetrag nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers. Auszahlung des Nettoverdienstes erfolgt in der Regel: in der Mitte oder am Ende des Monats. Da die Buchung einzelner Löhne und Gehälter zu aufwendig wäre, werden Lohn- und Gehaltslisten (= Sammelbelege) erstellt, die die Buchung der Löhne bzw. Gehälter in einer Summe ermöglichen. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 48 1 - Spezielle Buchungen 4 Buchung der Gehälter IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 4.2 Beispiel einer Gehaltsabrechnung Seite 49 1 - Spezielle Buchungen 4 Buchung der Gehälter 4.3 Erfassung der Personalkosten Zur Erfassung der Personalkosten werden in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (= Nebenbuchhaltung) mindestens folgende Aufwandskonten der Klasse 6 geführt: 6200 Löhne 6300 Gehälter 6400/6410 Soziale Abgaben u. a. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Lohn- und Gehaltsbereich) IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 50 1 - Spezielle Buchungen 4 Buchung der Gehälter 4.4 Buchung der Personalkosten Die Buchung der Personalkosten erfolgt in der Regel am Monatsende. Dem Arbeitnehmer wird der Nettoverdienst überwiesen. Die vom Arbeitgeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften einbehaltenen Abzüge sind erst bis zum 10. des folgenden Monats zu bezahlen, werden aber ab dem Zeitpunkt der Lohn-/ Gehaltszahlung geschuldet. Sie stellen für den Arbeitgeber Verbindlichkeiten dar und werden zunächst auf folgenden Verbindlichkeitskonten der Klasse 4 gesammelt: Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden = Sonstige FA-Verbindlichkeiten 4830 Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern = SV-Verbindlichkeiten 4840 Die Buchungen auf diesen beiden Konten können auch zusammen auf dem 4810 Sammelkonto noch abzuführende Abgaben durchgeführt werden. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 51 1 - Spezielle Buchungen 4 Buchung der Gehälter 4.5 Arbeitgeberanteil Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung stellt Aufwand dar und wird im Soll des Kontos 6400 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung gebucht. Da er erst später zusammen mit dem Arbeitnehmeranteil an die Krankenkasse überwiesen wird, erfolgt die Gegenbuchung auf dem entsprechenden Verbindlichkeitskonto. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 52 1 - Spezielle Buchungen 4 Buchung der Gehälter 4.6 Buchung des Arbeitgeberanteils Buchungen: 1. Gehälter 2.820,00 € 1.858,60 € an Bank 2. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung an Sonstige FA-Verbindlichkeiten 397,40 € an SV-Verbindlichkeiten 564,00 € 397,40 € 564,00 € an SV-Verbindlichkeiten Die Buchung bei Überweisung der Steuern und Beiträge am 10. des folgenden Monats lautet: 3. Sonstige FA-Verbindlichkeiten SV-Verbindlichkeiten 397,40 € 1.128,00 € an Bank 1.525,40 € Weisen die Konten "Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden" bzw. "Verbindlichkeiten gegenüber den Sozialversicherungsträgern" am Bilanzstichtag einen Saldo aus, müssen sie passiviert werden, d. h. sie sind über das Schlussbilanzkonto abzuschließen. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 53 1 - Spezielle Buchungen 4 Buchung der Gehälter 4.8 Buchung der vermögenswirksamen Leistungen Verpflichtet sich der Arbeitgeber, die vermögenswirksamen Leistungen ganz oder teilweise für die Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn/ Gehalt zu bezahlen, stellen diese zusätzlichen Zahlungen für den Arbeitgeber Aufwand dar. Für den Arbeitnehmer erhöhen sie das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt. Er muss dafür Lohn- und Kirchensteuer, den Solidaritätszuschlag sowie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Der Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen an die zuständigen Institutionen. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 54 1 - Spezielle Buchungen 4 Buchung der Gehälter 4.9 Aufwandskonten Die vom Arbeitgeber gezahlte vermögenswirksame Leistung wird auf den Konten 622 Sonstige tarifliche oder vertragliche Aufwendungen für Lohnempfänger 632 Sonstige tarifliche oder vertragliche Aufwendungen für Gehaltsempfänger gebucht. Diese Aufwandskonten werden verkürzt als Vermögenswirksame Leistungen bezeichnet. Bis zur Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen an die zuständigen Banken, Sparkassen oder Versicherungen werden sie auf dem Konto 486 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen gesammelt. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 55 1 - Spezielle Buchungen 4 Buchung der Gehälter IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 4.10 Beispiel: Gehaltsabrechnung mit vermögenswirksamen Leistungen Seite 56 1 - Spezielle Buchungen 4 Buchung der Gehälter 4.11 Buchung des Beispiels Buchung der Beispiel-Gehaltsabrechnung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die vermögenswirksame Leistung jeweils zur Hälfte) IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 57 1 - Spezielle Buchungen 5 Der Jahresabschluss IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 58 1 - Spezielle Buchungen 5 Der Jahresabschluss 5.1 Allgemeine Grundsätze Zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres hat jeder Kaufmann nach § 242 HGB einen Jahresabschluss erstellen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind nach den Vorschriften des § 242 ff HGB die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie bestimmte Ansatz- und Bewertungsvorschriften zu beachten. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind ebenso wie beim Führen von Büchern die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu beachten. Er muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen. (§ 244 HGB Inkrafttreten: 01. 01. 1999) Er ist vom Unternehmer unter Angabe des Datums persönlich zu unterzeichnen! IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 59 1 - Spezielle Buchungen 5 Der Jahresabschluss 5.2 Ansatzvorschriften Die wichtigsten Ansatzvorschriften (§ 246 - § 251 HGB) beinhalten: Vollständigkeit, d.h. sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge müssen angegeben werden Verrechnungsverbot (Saldierungsverbot = Bruttoprinzip), d.h. Posten der Aktiv- und Passivseite sowie Aufwendungen und Erträge dürfen nicht miteinander verrechnet werden Vorgaben für den Inhalt der Bilanz, d.h. in der Bilanz muss das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert sein IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 60 1 - Spezielle Buchungen 5 Der Jahresabschluss 5.3 Bewertungsgrundsätze Zu den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gehören u.a.: der Grundsatz der Bilanzidentität, d.h. die Wertansätze der Eröffnungsbilanz müssen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen Stichtagsprinzip und Grundsatz der Einzelbewertung, d.h. Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten Vorsichtsprinzip, d.h. alle bis zum Bilanzstichtag entstandenen Risiken und Verluste müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden Grundsatz der Bewertungsstetigkeit, d.h. für den gleichen Bilanzposten sind aus Gründen der Vergleichbarkeit der Abschlüsse einmal gewählte Bewertungsmethoden beizubehalten. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 61 1 - Spezielle Buchungen 6 Die Rechnungsabgrenzung IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 62 1 - Spezielle Buchungen 6 Die Rechnungsabgrenzung 6.0 Überblick Der Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) verlangt, Aufwendungen und Erträge in dem Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahr zu erfassen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. In der Praxis werden aber häufig Beträge vereinnahmt bzw. verausgabt, die ganz oder teilweise ein anderes Geschäftsjahr betreffen, jedoch im Zeitpunkt des Eingangs oder Ausgangs bereits auf den Aufwands- bzw. Ertragskonten gebucht wurden. Daher sind am Ende eines jeden Geschäftsjahres die Aufwands- und Ertragskonten daraufhin zu überprüfen, ob sie Beträge enthalten, die auf spätere Geschäftsjahre entfallen. Diese Beträge müssen abgegrenzt werden. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 63 1 - Spezielle Buchungen 6 Die Rechnungsabgrenzung 6.1 Aktive Rechnungsabgrenzung Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu bilden, wenn im laufenden Jahr ganz oder zum Teil Ausgaben getätigt werden, die wirtschaftlich betrachtet Aufwand des kommenden Jahres darstellen; dann darf der Teil der Ausgabe, der das kommende Jahr betrifft, den Gewinn des laufenden Jahres nicht mindern. In der Buchhaltung wird das dadurch erreicht, dass die Aufwendungen, die eigentlich das kommende Jahr betreffen, auf einem aktiven Bestandskonto geparkt werden. Buchungssatz: Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten an Aufwandskonto Dadurch wird die zuvor vorgenommene Aufwandsbuchung rückgängig gemacht. Im neuen Jahr wird der Buchungssatz erneut umgedreht: Buchungssatz: Aufwandskonto an Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten So gelangt der Aufwand in die GuV-Rechnung des neuen Jahres. Sehen Sie hier zu einem Beispiel: Die Feuerversicherung in Höhe von 1.200 € wird am 01.10. für ein Jahr im voraus bezahlt. Dabei entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr. Die Versicherung ist am Bilanzstichtag 31.12. vorausbezahlt für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 30.09., also für 9 Monate. Wirtschaftlich entfallen die Beiträge für diese 9 Monate nicht in das Jahr, das abgeschlossen wird und dürfen deshalb auch nicht in der GuV des alten Jahres auftauchen. Daher ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden in Höhe von 9/12 von 1.200 € = 900 €. Es sind folgende Buchungen vorzunehmen: am 01.10. bei Bezahlung Sonstige betriebliche Aufwendungen (Versicherungsaufwand) 1.200 € 1.200 € Bankgirokonto am 31.12. bei Abschlusserstellung Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 900 € Sonstige betriebliche Aufwendungen (Versicherungsaufwand) 900 € Im Jahr bei Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens Sonstige betriebliche Aufwendungen (Versicherungsaufwand) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 900 € 900 € Seite 64 1 - Spezielle Buchungen 6 Die Rechnungsabgrenzung 6.2 Passive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu bilden, wenn im laufenden Jahr Einnahmen zugeflossen sind, die aber wirtschaftlich betrachtet Ertrag des kommenden Jahres darstellen; dann darf der Teil der Einnahme, der das kommende Jahr betrifft, den Gewinn des laufenden Jahres nicht erhöhen. Mit den Einnahmen, die erst das neue Jahr betreffen, jedoch bereits im alten Jahr auf ein Bankkonto oder in die Kasse fließen, verhält es sich genau umgekehrt. Diese werden auf einem passiven Bestandskonto geparkt. Buchungssatz für die Abgrenzung: Ertragskonto an Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Buchungssatz für die Auflösung: Passiver Rechnungsabgrenzungsposten an Ertragskonto Sehen Sie hier zu einem Beispiel. Der Steuerpflichtige erhält am 01.12. Lagerraummiete in Höhe von 3.000 € für drei Monate im voraus. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die vorausbezahlte Miete für die Monate Januar und Februar ist Ertrag des nächsten Jahres, da sie wirtschaftlich auf diesen Zeitraum entfällt. Daher ist zum 31.12. ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden in Höhe von 2/3 von 3.000 € = 2.000 €. Es sind folgende Buchungen vorzunehmen: am 01.12. bei Bezahlung Bankgirokonto 3.000 € 3.000 € sonstige betriebliche Erträge (Mietertrag) am 31.12. bei Abschlusserstellung sonstige betriebliche Erträge (Mietertrag) 2.000 € 2.000 € Passive Rechnungsabgrenzungsposten Im Jahr bei Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens Passive Rechnungsabgrenzungsposten sonstige betriebliche Erträge (Mietertrag) IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 2.000 € 2.000 € Seite 65 1 - Spezielle Buchungen 6 Die Rechnungsabgrenzung 6.3 Sonstige Verbindlichkeiten Die bisher gelernten Regeln gelten jedoch nur für Ausgaben oder Einnahmen, die zwar im alten Jahr zugeflossen sind, jedoch wirtschaftlich gesehen erst im neuen Jahr Ertrag darstellen. Bei Ausgaben und Einnahmen, die wirtschaftlich ins alte Jahr gehören und erst im neuen Jahr bezahlt werden, sind bereits Verbindlichkeiten oder Forderungen entstanden, dieses sind auch als solche auszuweisen und zu buchen. Wenn die Zinsen für einen Kredit für das alte Jahr erst im Januar des neuen Jahres an den Gläubiger bezahlt werden, ist deshalb zu buchen: Zinsaufwendungen an Sonstige Verbindlichkeit Und bei Bezahlung im neuen Jahr wird gebucht: Sonstige Verbindlichkeit an Bank Die Buchungen entsprechen den Buchungen bei Einkäufen auf Ziel. Sehen Sie hier zu einem Beispiel. Die Miete für die hinter dem Büro liegenden Garagen für die Monate Oktober bis März werden am 31. März in einer Summe an den Vermieter bezahlt: 3.000 € Buchung bei Erstellung des Jahresabschlusses: Mietaufwand an Sonstige Verbindlichkeit € 1.500 Buchung bei Bezahlung der Miete am 31. März: Mietaufwand Sonstige Verbindlichkeit IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 1.500 1.500 an Bank 3.000 Seite 66 1 - Spezielle Buchungen 6 Die Rechnungsabgrenzung 6.4 Sonstige Forderungen Ebenso verhält es sich, wenn Einnahmen erst im neuen Jahr zufließen, die jedoch wirtschaftlich noch ins alte Jahr gehören. In diesem Fall ist eine Sonstige Forderung zu aktivieren. Beispiel: Die Zinsen für den Kredit, den unsere Firma an einen Geschäftsfreund ausgegeben hat, sind für den Zeitraum Januar bis Dezember erst am 15. Januar des Folgejahres fällig. Deshalb wird am 31.12. gebucht: Sonstige Forderung an Zinsertrag IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 67 1 - Spezielle Buchungen 6 Die Rechnungsabgrenzung 6.5 Zusammenfassung Interaktionsfragen Wann sind aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und warum? Welche Konten werden angesprochen, wenn Einnahmen bzw. Ausgaben im neuen Jahr wirtschaftlich ins alte Jahr gehören? IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 68 1 - Spezielle Buchungen 7 Zusätzliche Vorschriften für Kapitalgesellschaften IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 69 1 - Spezielle Buchungen 7 Zusätzliche Vorschriften für Kapitalgesellschaften 7.1 Allgemeines Zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres ist der Jahresabschluss zu erstellen, der für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) gemäß § 264 HGB aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind um einen Anhang zu erweitern, der mit ihnen eine Einheit bildet. Darüber hinaus ist ein Lagebericht zu erstellen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind nach den Vorschriften des § 242 ff HGB die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie bestimmte Ansatz- und Bewertungsvorschriften zu beachten. Die Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet. Allerdings sind Art und Umfang der Veröffentlichung von der Größe der Kapitalgesellschaften abhängig. So sind z.B. kleine Kapitalgesellschaften nicht im gleichen Umfang offenlegungspflichtig wie mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 70 1 - Spezielle Buchungen 7 Zusätzliche Vorschriften für Kapitalgesellschaften 7.2 Anhang und Lagebericht Der Gesetzgeber macht detaillierte Vorgaben zur Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung und stellt klare Anforderungen an den Anhang und den Lagebericht. Der Anhang soll als gleichwertiger Bestandteil des Jahresabschlusses zusätzliche Angaben enthalten, die einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung näher erläutern. Der Lagebericht dient der Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Kapitalgesellschaften. Er soll auf Vorgänge von besonderer Bedeutung , auf die Absatz- und Personalentwicklung sowie auf den Forschungs- und Entwicklungsbereich eingehen. Das Gesetz zählt sehr viele Pflichtangaben auf, die im Anhang enthalten sein sollen, von denen hier nur einige genannt werden können: Erklärung der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erläuterung außerordentlicher Aufwendungen und Erträge Erläuterung von Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Angabe der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten Bezüge der Geschäftsführung und der Aufsichtsorgane IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 71 1 - Spezielle Buchungen 7 Zusätzliche Vorschriften für Kapitalgesellschaften 7.3 Offenlegung des Jahresabschlusses Inwieweit eine Kapitalgesellschaft zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet ist, richtet sich nach ihrer Größe. Man unterscheidet kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Jeweils 2 der 3 im Gesetz genannten Größenmerkmale müssen an 2 aufeinander folgenden Bilanzstichtagen zutreffen. Große Kapitalgesellschaften, zu denen stets die Aktiengesellschaften gehören, deren Aktien an der Börse zugelassen sind, haben die Offenlegungspflicht in vollem Umfang zu erfüllen. Sie müssen alle Bestandteile des Jahresabschlusses sowie den Lagebericht sowohl im Handelsregister als auch im Bundesanzeiger publizieren (§ 325 HGB). Für mittelgroße und kleine Kapitalgesellschaften gibt es bei der Offenlegung größenabhängige Erleichterungen (§§ 326, 327 HGB). IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 72 1 - Spezielle Buchungen 7 Zusätzliche Vorschriften für Kapitalgesellschaften 7.4 Fristen zur Erstellung des Jahresabschlusses Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört auch, dass der Jahresabschluss innerhalb einer angemessenen Frist zu erstellen ist. Diese ist von der Rechtsform bzw. auch von der Größe einer Unternehmung abhängig. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es keine Rechtsvorschriften. Die Erstellung des Jahresabschlusses gilt als fristgerecht, wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgt. Für Kapitalgesellschaften schreibt der Gesetzgeber folgende Fristen vor: kleine Kapitalgesellschaften: mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: publizitätspflichtige Unternehmen: § 264 Abs.1 HGB innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres § 264 Abs.1 HGB innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres § 5 Abs.1 u. 2 PublG innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 73 1 - Spezielle Buchungen 7 Zusätzliche Vorschriften für Kapitalgesellschaften 7.5 Gliederung der Bilanz Das Handelsgesetzbuch finden Sie im Internet unter www.handelsgesetzbuch.de. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 74 1 - Spezielle Buchungen 7 Zusätzliche Vorschriften für Kapitalgesellschaften IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 7.6 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung Seite 75 1 - Spezielle Buchungen 7.6 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung 7 Zusätzliche Vorschriften für Kapitalgesellschaften Die Gewinn- und Verlustrechnung § 275/276 HGB als zweiter Bestandteil des Jahresabschlusses ermittelt den Erfolg einer Abrechnungsperiode durch die Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen. Sie weist den Erfolg nicht nur als Saldo aus wie die Bilanz, sondern zeigt die Quellen des Erfolges. Die Gliederung Die hinterlegte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist für alle Kapitalgesellschaften1 verbindlich. Sie ist in Staffelform2 aufzustellen, wobei, wie in der Bilanz, jeweils der Vorjahresbetrag mit anzugeben ist. entweder nach dem Gesamtkostenverfahren, das der gesamten Leistung die gesamten Kosten gegenüberstellt oder nach dem Umsatzkostenverfahren, das den Umsatzerlösen die dafür angefallenen Umsatzkosten gegenüberstellt. Klarheit und Übersichtlichkeit Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Klarheit und Übersichtlichkeit gelten ebenfalls für die Gewinn- und Verlustrechnung, die auch als Erfolgsrechnung bezeichnet wird. Das Prinzip der Klarheit beinhaltet die Trennung der Aufwendungen und Erträge: a. die mit dem unmittelbaren Betriebszweck, nämlich der Produktion und dem Absatz von Erzeugnissen, zusammenhängen und b. die neutralen (betriebsfremden und außerordentlichen) Aufwendungen und Erträgen. Nur so ist erkennbar, welchen Anteil die eigentliche betriebliche Tätigkeit am gesamten Unternehmensergebnis hat. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Am Ende der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich eine Differenz aller Aufwendungen und Erträge: Der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag. Dieser zeigt allerdings noch nicht den erzielten Gewinn/ Verlust einer Periode, der nur durch nebenstehende Rechnung ermittelt werden kann. Aktiengesellschaften sind zu dieser auf den Bilanzgewinn überleitenden Nebenrechnung, entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung selbst oder im Anhang, verpflichtet . 1 Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften gelten gemäß § 276 HGB größenabhängige Erleichterungen. 2 Die Übersichtlichkeit der Staffelform erlaubt gezielte Aussagen über die Zusammensetzung des Unternehmensergebnisses. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 76 1 - Spezielle Buchungen 8 Zusammenfassende Übungsaufgabe IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 77 1 - Spezielle Buchungen 8 Zusammenfassende Übungsaufgabe Durchführung eines Jahresabschlusses Aufgabe zur Durchführung eines vollständigen Jahresabschlusses Die Durchführung eines vollständigen Jahresabschlusses erfordert die Einhaltung einer gewissen Systematik bei der Reihenfolge der buchhalterischen Arbeiten. Sowohl die Reihenfolge als auch die Anfangsbestände finden Sie auf der folgenden Seite. Die Durchführung eines vollständigen Jahresabschlusses erfordert die Einhaltung einer gewissen Systematik bei der Reihenfolge der buchhalterischen Arbeiten: 1. Aufstellung der Eröffnungsbilanz anhand der gegebenen Anfangsbestände 2. Buchung der Anfangsbestände auf den aktiven und passiven Bestandskonten über das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) 3. Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle im Grund- und Hauptbuch 4. Durchführung der vorbereitenden Abschlussarbeiten a) Ermittlung und Überweisung der Zahllast b) Abschluss des Privatkontos über das Eigenkapital c) Buchung der Bestandsveränderungen 5. Abschluss der Aufwands- und Ertragskonten (Erfolgskonten) über das Gewinn- und Verlustkonto 6. Abschluss des Gewinn- und Verlustkontos über das Eigenkapitalkonto 7. Abschluss der aktiven und passiven Bestandskonten über das Schlussbilanzkonto (SBK) Anfangsbestände Grundstücke und Gebäude Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Fuhrpark Rohstoffe Hilfsstoffe Betriebsstoffe Unfertige Erzeugnisse Fertige Erzeugnisse Forderungen a. L. u. L. Bank Kasse 229.000 € Eigenkapital 206.000 € Hypotheken 44.000 € Darlehen 60.000 € Verbindlichkeiten a.L.u.L. 33.250 € Umsatzsteuer 26.500 € 15.050 € 16.200 € 33.500 € 79.000 € 20.750 € 6.800 € 770.050 € 589.050 € 40.750 € 70.000 € 64.000 € 6.250 € 770.050 € Weitere noch einzurichtende Konten (Kontenplan) Fremdinstandhaltung, Kfz-Steuer, Gehälter, Büromaterial, Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse, Eigenverbrauch, Bestandsveränderungen, Privat, Vorsteuer, Gewinn- und Verlustkonto, Schlussbilanzkonto IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 78 1 - Spezielle Buchungen 8 Zusammenfassende Übungsaufgabe Durchführung eines Jahresabschlusses Geschäftsvorfälle 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Verkauf von Fertigerzeugnissen auf Ziel laut AR für + USt Überweisung der Umsatzsteuerzahllast per Bank Einkauf von Rohstoffen auf Ziel laut ER für + USt Barverkauf von Büromaterial für + USt Banküberweisung der Kfz-Steuer Reparaturrechnung für eine Verpackungsmaschine laut ER für + USt Kauf eines PC laut ER für + USt Ein Kunde begleicht unsere Rechnung durch Banküberweisung Banküberweisung der Gehälter Einkauf von Hilfsstoffen laut ER für + USt Privatentnahme von Fertigerzeugnissen im Wert von + USt 56.200 € 11.000 € 430 € 700 € 1.200 € 1.800 € 4.150 € 9.350 € 380 € 380 € Abschlussangaben 1. Die Buchbestände stimmen mit den Inventurwerten überein. 2. Die Zahllast wird per Bank überwiesen. 3. Inventurbestände: Unfertige Erzeugnisse Fertige Erzeugnisse 14.150 € 21.550 € Ein vorbereitetes Antwortformular finden Sie am Ende des Skriptes. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 79 1 - Spezielle Buchungen Trainingsaufgaben IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 80 1 - Spezielle Buchungen Trainingsaufgaben TA 1: Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen von Erzeugnissen Die Daten der Anfangs- und Schlussbestände finden Sie hier unten: 1. Anfangsbestand Schlussbest. lt Inventur Fertige Erzeugnisse 342.000 € 446.000 € Unfertige Erzeugnisse 310.000 € 389.000 € Die übrigen Aufwendungen betragen 1.312.000 €, die Verkaufserlöse betragen 2.383.000 €. a) b) c) d) Ermitteln und buchen Sie die Bestandsveränderungen! Ermitteln Sie den Erfolg des Industriebetriebes! Wie hoch wäre der Erfolg ohne Berücksichtigung der Bestandsveränderungen? Wie wirken sich Bestandsmehrungen auf den Erfolg aus? 2. Anfangsbestand Schlussbest. lt Inventur Fertige Erzeugnisse 172.000 € 128.000 € Unfertige Erzeugnisse 245.000 € 202.000 € Die übrigen Aufwendungen betragen 847.000 €, die Verkaufserlöse betragen 1.675.000 €. a) Schließen Sie die Konten unter Angabe der Buchungssätze ab und ermitteln Sie den Erfolg des Industriebetriebes! b) Wie hoch wäre der Erfolg ohne Berücksichtigung der Bestandsveränderungen c) Wie wirken sich Bestandsminderungen auf den Erfolg aus? Ein Lösungsformular finden Sie auf der letzten Seite. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 81 1 - Spezielle Buchungen Trainingsaufgaben TA 2: Abschreibung abnutzbarer Anlagegüter Ein Lösungsformular finden Sie auf der letzten Seite. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 82 1 - Spezielle Buchungen Trainingsaufgaben TA 3: Buchung der Abschreibung Ein Lösungsformular finden Sie auf der letzten Seite. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 83 1 - Spezielle Buchungen Trainingsaufgaben TA 4: Buchung auf Privatkonten Ein Lösungsformular finden Sie auf der letzten Seite. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 84 1 - Spezielle Buchungen Trainingsaufgaben TA 5: Buchung der Löhne und Gehälter Ein Lösungsformular finden Sie auf der letzten Seite. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 85 1 - Spezielle Buchungen Trainingsaufgaben TA 6: Der Jahresabschluss Das Handelsgesetzbuch finden Sie im Internet unter www.handelsgesetzbuch.de. Ein Lösungsformular finden Sie auf der letzten Seite. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 86 1 - Spezielle Buchungen Trainingsaufgaben TA 7: Rechnungsabgrenzung Ein Lösungsformular finden Sie auf der letzten Seite. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 87 1 - Spezielle Buchungen Trainingsaufgaben TA 8: Gliederung Bilanz und GuV Ein Lösungsformular finden Sie auf der letzten Seite. Die notwendigen Daten finden Sie unten und auf der folgenden Seite. 20. Eine kleine Kapitalgesellschaft weist folgende Bilanzwerte aus: Maschinen Fahrzeuge Wertpapiere des Anlagevermögens Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Forderungen Kassenbestand Bankguthaben Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Berichtsjahr 265.000 € 60.000 € 16.500 € 236.000 € 108.000 € 12.500 € 56.000 € 4.000 € 758.000 € Vorjahr 235.000 € 45.000 € 20.500 € 199.000 € 104.000 € 9.000 € 72.500 € 6.000 € 691.000 € Gezeichnetes Kapital Gewinnrücklage aus dem Vorjahr Gewinnvortrag Jahresüberschuss Rückstellungen Verbindlichkeiten an Lieferer Passive Rechnungsabgrenzungsposten Berichtsjahr 577.500 € 27.500 € 5.000 € ? 17.500 € 93.000 € 7.000 € 758.000 € Vorjahr 500.000 € 13.500 € 10.000 € ? 22.500 € 91.000 € 4.000 € 691.000 € Ermitteln Sie den Jahresüberschuss als Differenz der Aktiv- und Passivposten! IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 88 1 - Spezielle Buchungen Trainingsaufgaben TA 8: Gliederung Bilanz und GuV 21. Die Gewinn- und Verlustrechnung einer Kapitalgesellschaft weist folgende Aufwendungen und Erträge aus: Umsatzerlöse Bestandsmehrung bei Erzeugnissen Bestandsminderung bei Erzeugnissen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinserträge Zinsaufwendungen Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Sonstige Steuern Jahresüberschuss Berichtsjahr 3.540.000 € + 17.000 € + 14.000 € 3.571.500 € - 2.258.000 € - 503.000 € - 218.000 € - 296.000 € + 9.000 € - 50.000 € + 14.000 € - 21.000 € - 82.000 € - 35.500 € ? Vorjahr 3.056.000 € - 20.000 € + 16.500 € 3.053.000 € - 1.798..000 € - 477.500 € - 180.000 € - 375.500 € + 11.500 € - 535.000 € + 15.000 € - 42.500 € - 69.000 € - 33.500 € ? a) Erstellen Sie die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren! b) Ermitteln Sie: den betrieblichen Ertrag den betrieblichen Aufwand das Betriebsergebnis das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit das außerordentliche Ergebnis den Jahresüberschuss c) Vergleichen Sie den ermittelten Jahresüberschuss mit dem Ergebnis der vorhergehenden Aufgabe! IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 89 1 - Spezielle Buchungen Fallstudie IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 90 1 - Spezielle Buchungen Fallstudie Fallstudie In Vorbereitung der Gehaltszahlungen für den Monat Februar 2002 erhielt die Buchhalterin, Frau Kleeberg, von Herrn Kappler den Auftrag, die Auszubildende, Frau Keller, in den Buchungsprozess einzubeziehen, damit bei Ausfall der Buchhalterin die monatliche Zahlung nicht gefährdet ist. Aufgaben: Die notwendigen Belege finden Sie auf den folgenden Seiten. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 91 1 - Spezielle Buchungen Belege: CKI IT - Fachhandel Bitterfelder Str. 7 - 9 04129 Leipzig Leipzig, den 28.02.2002 Abrechnung der Brutto - Netto - Bezüge Monat: Feb 2002 Frank Schwabe Engelsdorfer Straße 17 04317 Leipzig Eintritt 01.09.1996 St.Kl. I Kinderg. 0 Gehalt: Provision: Zuschlag: Nachzahlung: Rückzahlung: SV- Schlüssel 1211 + + + - KK AOK 2200,00 € - € - € - € - € 2200,00 € Gesamtbruttobetrag: Steuerbrutto 2200,00 € SV - Brutto 2200,00 € Lohnsteuer 352,79 € Solizuschlag 19,40 € Kirchensteuer 31,75 € KV 147,40 € RV 210,10 € AV 71,50 € PV 29,70 € Ges.Abzüge 862,64 € Nettobetrag: Nettoabzüge: falsch berechnete Abzüge VWL Vorschuss Auszahlung: Bank: Deutsche Bank 24 - 1337,36 € € € 250,00 € 1087,36 € Kontonr.: 1 301 491 546 BLZ: 860 700 24 Zahlen der abgerechneten Monate: Steuerbrutto 4400,00 € SV - Brutto 4400,00 € Lohnsteuer 705,58 € Solizuschlag 38,80 € Kirchensteuer 63,50 € KV RV AV PV Auszahl. ges. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 92 1 - Spezielle Buchungen 294,80 € 420,20 € CKI IT - Fachhandel Bitterfelder Str. 7 - 9 04129 Leipzig 143,00 € 59,40 € 2647,72 € Leipzig, den 28.02.2002 SV- Schlüssel 1211 KK AOK Abrechnung der Brutto - Netto - Bezüge Monat: Feb 2002 Petra Kleeberg Poetenweg 27 04155 Leipzig Eintritt 01.07.2001 St.Kl. IV Kinderg. 0 Gehalt: Provision: Zuschlag: Nachzahlung: Rückzahlung: + + + - 2500,00 € - € - € - € - € 2500,00 € Gesamtbruttobetrag: Steuerbrutto 2500,00 € SV - Brutto 2500,00 € Lohnsteuer 448,06 € Solizuschlag 24,64 € Kirchensteuer € KV 167,50 € RV 238,75 € AV 81,25 € PV 33,75 € Ges.Abzüge 993,95 € Nettobetrag: Nettoabzüge: falsch berechnete Abzüge VWL Miete Auszahlung: Bank: Dresdner Bank - 1506,05 € € 39,89 € € 1466,16 € Kontonr.: 2 700 241 005 BLZ: 860 800 00 Zahlen der abgerechneten Monate: Steuerbrutto 5000,00 € SV - Brutto 5000,00 € Lohnsteuer 896,12 € Solizuschlag 49,28 € Kirchensteuer € KV 335,00 € RV 477,50 € AV 162,50 € PV 67,50 € Auszahl. ges. 2932,32 € IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 93 1 - Spezielle Buchungen CKI IT - Fachhandel Bitterfelder Str. 7 - 9 04129 Leipzig Leipzig, den 28.02.2002 Abrechnung der Brutto - Netto - Bezüge Monat: Feb 2002 Joana Keller Prager Straße 27 04103 Leipzig Eintritt 15.09.2001 St.Kl. I Kinderg. 0 Gehalt: Provision: Zuschlag: Nachzahlung: Rückzahlung: SV- Schlüssel 1211 + + + - KK AOK 750,00 € - € - € - € - € 750,00 € Gesamtbruttobetrag: Steuerbrutto 750,00 € SV - Brutto 750,00 € Lohnsteuer € Solizuschlag € Kirchensteuer € KV 50,25 € RV 71,63 € AV 24,38 € PV 10,13 € Ges.Abzüge 156,39 € Nettobetrag: Nettoabzüge: falsch berechnete Abzüge VWL Miete Auszahlung: Bank: Spark.Leipzig - 593,61 € € € € 593,61 € Kontonr.: 34 784 319 BLZ: 860 555 92 Zahlen der abgerechneten Monate: Steuerbrutto 1500,00 € SV - Brutto 1500,00 € Lohnsteuer € Solizuschlag € Kirchensteuer € KV RV AV PV Auszahl. ges. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 94 1 - Spezielle Buchungen 100,50 € 143,26 € 48,76 € 20,26 € CKI IT - Fachhandel Bitterfelder Str. 7 - 9 04129 Leipzig 1187,22 € Leipzig, den 28.02.2002 Abrechnung der Brutto - Netto - Bezüge Monat: Feb 2002 Sylvia Beck Thomas – Mann – Straße 17 04425 Leipzig Eintritt 01.06.1997 St.Kl. IV Kinderg. 0 Gehalt: Provision: Zuschlag: Nachzahlung: Rückzahlung: SV- Schlüssel 1211 + + + - KK AOK 2000,00 € - € - € - € - € 2000,00 € Gesamtbruttobetrag: Steuerbrutto 2000,00 € SV - Brutto 2000,00 € Lohnsteuer 223,64 € Solizuschlag 12,30 € Kirchensteuer € KV 134,00 € RV 191,00 € AV 65,00 € PV 27,00 € Ges.Abzüge 652,94 € Nettobetrag: Nettoabzüge: falsch berechnete Abzüge VWL Miete Auszahlung: Bank: Spark.Leipzig - 1347,06 € € € € 1347,06 € Kontonr.: 38 245 347 BLZ: 860 555 92 Zahlen der abgerechneten Monate: Steuerbrutto 4000,00 € SV - Brutto 4000,00 € Lohnsteuer 447,28 € IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Solizuschlag 24,60 € Kirchensteuer € Seite 95 1 - Spezielle Buchungen KV RV 268,00 € 382,00 € AV 130,00 € IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 PV 54,00€ Auszahl. ges. 2694, 12€ Seite 96 1 - Spezielle Buchungen Qualifikationstest IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 97 1 - Spezielle Buchungen Qualifikationstest Fragen Worin unterscheidet sich der Betriebszweck eines Handels- von einem Industrieunternehmen? Es gibt keinen Unterschied. Viele Unternehmen erzielen Gewinn aus Handelstätigkeit und Herstellung eigener Erzeugnisse. Der Handelsbetrieb erzielt Gewinn aus dem Ein- und Verkauf von Waren, der Industriebetrieb aus der Herstellung und dem Absatz seiner Erzeugnisse. Er unterscheidet sich im Gegenstand der Gewinnerwirtschaftung. Wie entstehen in einem Industriebetrieb (IB) Bestandsveränderungen? Nicht alle Erzeugnisse sind zum Jahresende fertiggestellt bzw. der IB hat mehr/ weniger Ware auf Bestand gekauft als verbraucht. Zur Inventur wird eine Bestandsveränderung festgestellt, die gebucht werden muss. Da alle Warenbewegungen exakt erfasst werden, entstehen keine Bestandsveränderungen. Ein IB bucht keine Waren auf Bestandskonten. Welche Vermögensgegenstände unterliegen der Abschreibung? Geringwertige Wirtschaftsgüter. Umlaufmittel Gebäude Längerfristig genutzte Anlagegüter, die durch die Nutzung und den technischen Fortschritt einer Wertminderung (Abnutzung) unterliegen. Nennen Sie den Buchungssatz für eine Abschreibungsbuchung. Abschreibungen auf Sachanlagen an Konto des Umlaufvermögens. Abschreibungen auf Sachanlagen an Konto des Anlagevermögens. Abschreibungen auf Sachanlagen an Konto Finanzanlagen. Abschreibungen auf Sachanlagen an Konto Büro- und Geschäftsausstattung. Bei welcher Art von Unternehmen gibt es keine Privatkonten? Einzelunternehmen und Personengesellschaften. AG und GmbH. Es gibt in jedem Unternehmen Privatkonten. Privatkonten werden prinzipiell nicht im Unternehmen geführt. Welchen Einfluss haben Privatentnahmen auf das Eigenkapital? Privatentnahmen werden nicht gebucht. Sie beeinflussen das Eigenkapital nicht. Privatentnahmen stellen vorweggenommen Gewinn dar und schmälern das Eigenkapital Sie vergrößern das Eigenkapital. Wer zahlt die Beiträge zur SV? Der Arbeitnehmer Der Arbeitgeber Arbeitnehmer und Arbeitgeber und Krankenkassen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Was sind vermögenswirksame Leistungen? Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in bestimmten Sparbeiträgen anlegt. Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in der Firma anlegt. Sparleistungen des Arbeitnehmers. Ein Sparkonto, dass der Arbeitnehmer führt. IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 98 1 - Spezielle Buchungen In welche Kostenbestandteile untergliedert sich des Bruttogehalt? Nettogehalt, Lohnsteuer, Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. Nettogehalt, vermögenswirksame Leistungen. Nettogehalt, Leistungszuschläge, Lohnsteuer. Nettogehalt, Lohnsteuer, Kirchensteuer, Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. Auf welchen Konten werden vom Arbeitgeber einbehaltene Steuern erfasst? Konto Gehälter Konto Gehälter und Verbindlichkeitskonten gegenüber dem Finanzamt. Konto Umsatzsteuervorauszahlung Konto Gesetzliche Sozialleistungen Welche Beiträge werden auf dem Konto Verbindlichkeiten gegenüber den Sozialversicherungsträgern erfasst? Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung Pflegeversicherung Krankenversicherung Vermögenswirksame Leistungen Worüber gibt der Anhang einer Bilanz Auskunft? Er erhält einen Überblick über die Strukturen des Eigenkapitals. Er informiert über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und über außerordentliche Aufwendungen, Erträge und Verbindlichkeiten. Er informiert über Bezüge der GL und der Aufsichtsorgane. Er enthält eine Übersicht der Aufwendungen und Erträge. Welche allgemeinen Grundsätze sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zu beachten? Es müssen alle Vermögensgegenstände aufgeführt werden. Es sind die Grundsätze ordentlicher Buchführung (GoB) anzuwenden. Es müssen alle Schulden, Aufwendungen und Erträge aufgeführt werden. Er darf nicht manuell erfolgen. Was besagt das Prinzip der Klarheit in der GuV? Es hat keine Auswirkungen auf die Gliederung der GuV. Gesonderte Darstellung der Zinsen und Provisionen. Trennung der Aufwendungen und Erträge für den unmittelbaren Betriebszweck und für betriebsfremde und außerordentliche Zwecke. Die GuV ist im Querformat anzufertigen. Wozu dient die Gewinn- und Verlustrechnung GuV? Zur Erklärung der Bilanz Zur Ermittlung des Erfolgs einer Abrechnungsperiode durch Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen Zur Ermittlung der Umsatzsteuer. Zur Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 99 1 - Spezielle Buchungen Buchführung Vertiefung Spezielle Buchungen Name: Vorname: Klasse/Kurs: Datum: IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1 Seite 100