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SPEZIELLE BUCHUNGEN
Gefördert durch:
1 - Spezielle Buchungen
IMPRESSUM............................................................................................ 5
ÜBERSICHT ........................................................................................... 6
EINFÜHRUNG.......................................................................................... 7
INHALTE ................................................................................................. 8
LEITFRAGEN ........................................................................................... 9
1 ERFOLGSERMITTLUNG MIT BESTANDSVERÄNDERUNGEN VON
ERZEUGNISSEN (INDUSTRIE) ........................................................... 10
1.1 BESTANDSVERÄNDERUNGEN IN EINEM INDUSTRIEBETRIEB ................... 11
1.2 ERFOLGSERMITTLUNG OHNE BESTANDVERÄNDERUNG ........................ 12
1.3 BESTANDSMEHRUNG ....................................................................... 13
1.4 BESTANDSMINDERUNG .................................................................... 14
1.5 ERÖFFNUNG DER KONTEN ............................................................... 15
1.7 MEHR- UND MINDERBESTÄNDE ......................................................... 16
1.8 ABSCHLUSS DER KONTEN ................................................................ 17
1.9 ZUSAMMENFASSUNG ....................................................................... 18
2 ABSCHREIBUNGEN ......................................................................... 19
2.0 ÜBERBLICK..................................................................................... 20
2.1 ABSCHREIBUNG ABNUTZBARER ANLAGEGÜTER - ALLGEMEIN ............... 21
2.2 ABSCHREIBUNGSMETHODEN ............................................................ 22
2.3 ABSCHREIBUNGSFORMELN ............................................................... 23
2.4 LINEARE ABSCHREIBUNG ................................................................. 24
2.5 GEOMETRISCH-DEGRESSIVE ABSCHREIBUNG ..................................... 25
2.6 BERECHNUNG DES ÜBERGANGS ZUR LINEAREN ABSCHREIBUNG .......... 26
2.7 HALBJAHRESREGEL ......................................................................... 27
2.8 ABSCHREIBUNG NACH LEISTUNG ...................................................... 28
2.9 BEISPIEL ZUR ABSCHREIBUNG NACH LEISTUNG .................................. 29
2.11 ÜBERBLICK: BUCHUNG DER ABSCHREIBUNG .................................... 30
2.12 DIE ABSCHREIBUNG ...................................................................... 31
2.13 BEISPIEL ...................................................................................... 32
2.14 BUCHUNG DES BEISPIELS .............................................................. 33
2.15 ZUSAMMENFASSUNG ..................................................................... 34
3 PRIVATKONTEN ............................................................................... 35
3.1 BUCHUNG VON PRIVATENTNAHMEN UND PRIVATEINLAGEN................... 36
3.2 VERÄNDERUNGEN DES EIGENKAPITALS ............................................. 37
3.3 INHALT DES PRIVATKONTOS ............................................................. 38
3.4 EIGENVERBRAUCH - ÜBERBLICK ....................................................... 39
3.5 ARTEN DES EIGENVERBRAUCHS ....................................................... 40
3.6 BUCHUNG DER ENTNAHME VON WIRTSCHAFTSGÜTERN ....................... 41
3.7 BEISPIEL ZUR BUCHUNG DER ENTNAHME VON GEGENSTÄNDEN (1) ...... 42
3.8 BEISPIEL ZUR BUCHUNG DER VERWENDUNG VON GEGENSTÄNDEN (2) . 43
3.9 BEISPIEL ZUR BUCHUNG DER PRIVATEN NUTZUNG VON
DIENSTLEISTUNGEN (3) ......................................................................... 44
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 2
1 - Spezielle Buchungen
3.10 ZUSAMMENFASSUNG ..................................................................... 46
4 BUCHUNG DER GEHÄLTER ............................................................ 47
4.1 BUCHUNG DER LÖHNE UND GEHÄLTER .............................................. 48
4.2 BEISPIEL EINER GEHALTSABRECHNUNG ............................................. 49
4.3 ERFASSUNG DER PERSONALKOSTEN ................................................. 50
4.4 BUCHUNG DER PERSONALKOSTEN .................................................... 51
4.5 ARBEITGEBERANTEIL ....................................................................... 52
4.6 BUCHUNG DES ARBEITGEBERANTEILS ............................................... 53
4.8 BUCHUNG DER VERMÖGENSWIRKSAMEN LEISTUNGEN ......................... 54
4.9 AUFWANDSKONTEN ......................................................................... 55
4.10 BEISPIEL: GEHALTSABRECHNUNG MIT VERMÖGENSW. LEISTUNGEN .... 56
4.11 BUCHUNG DES BEISPIELS .............................................................. 57
5 DER JAHRESABSCHLUSS .............................................................. 58
5.1 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE .............................................................. 59
5.2 ANSATZVORSCHRIFTEN.................................................................... 60
5.3 BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE ............................................................. 61
6 DIE RECHNUNGSABGRENZUNG .................................................... 62
6.0 ÜBERBLICK..................................................................................... 63
6.1 AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG .................................................... 64
6.2 PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG .................................................. 65
6.3 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN ........................................................ 66
6.4 SONSTIGE FORDERUNGEN ............................................................... 67
6.5 ZUSAMMENFASSUNG ....................................................................... 68
7 ZUSÄTZL. VORSCHRIFTEN FÜR KAPITALGESELLSCHAFTEN ... 69
7.1 ALLGEMEINES ................................................................................. 70
7.2 ANHANG UND LAGEBERICHT ............................................................. 71
7.3 OFFENLEGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES ........................................ 72
7.4 FRISTEN ZUR ERSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES ....................... 73
7.5 GLIEDERUNG DER BILANZ ................................................................ 74
7.6 GLIEDERUNG DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ........................ 75
8 ZUSAMMENFASSENDE ÜBUNGSAUFGABE ................................. 77
DURCHFÜHRUNG EINES JAHRESABSCHLUSSES ........................................ 78
TRAININGSAUFGABEN ...................................................................... 80
TA 1: ERFOLGSERMITTLUNG MIT BESTANDSVERÄNDERUNGEN .................. 81
TA 2: ABSCHREIBUNG ABNUTZBARER ANLAGEGÜTER ............................... 82
TA 3: BUCHUNG DER ABSCHREIBUNG ..................................................... 83
TA 4: BUCHUNG AUF PRIVATKONTEN ...................................................... 84
TA 5: BUCHUNG DER LÖHNE UND GEHÄLTER........................................... 85
TA 6: DER JAHRESABSCHLUSS .............................................................. 86
TA 7: RECHNUNGSABGRENZUNG............................................................ 87
TA 8: GLIEDERUNG BILANZ UND GUV ..................................................... 88
FALLSTUDIE ........................................................................................ 90
FALLSTUDIE ......................................................................................... 91
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 3
1 - Spezielle Buchungen
QUALIFIKATIONSTEST....................................................................... 97
FRAGEN............................................................................................... 98
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 4
1 - Spezielle Buchungen
Einleitung
Impressum
An dieser Qualifizierungseinheit haben mitgewirkt:
Herausgeber:
IHK-Akademie Schwaben GmbH
Stettenstraße 1 + 3
86150 Augsburg
Inhaltliche Konzeption:
ets GmbH, Kirchstr. 3, 87642 Halblech
IHK-Akademie Schwaben GmbH
Redaktionelle
Betreuung:
Dr. Rudolf Hartl, Andreas Saliger, Manfred Lang, IHKAkademie Schwaben GmbH
Claudia Hohdorf, ets GmbH
Rechte:
Copyright© 2002 IHK-Schwaben-Akademie GmbH, Augsburg
Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in
irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein
anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des
Herausgebers reproduziert oder unter Verwendung
elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder
verbreitet werden. Auch die Rechte der Wiedergabe durch
Vortrag, Funk und Fernsehen sind vorbehalten.
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Sorgfalt erarbeitet. Herausgeber, Programmierer und Autoren
können jedoch für eventuell verbliebene fehlerhafte Angaben
und deren Folgen weder eine juristische Verantwortung noch
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Die meisten in dieser Einheit erwähnten Soft- und
Hardwarebezeichnungen sind auch eingetragene Marken und
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werden, sind eingetragene Warenzeichen der Microsoft
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IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 5
1 - Spezielle Buchungen
Übersicht
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 6
1 - Spezielle Buchungen
Übersicht
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Einführung
Seite 7
1 - Spezielle Buchungen
Übersicht
Inhalte
Qualifizierungsziele
Nach der Bearbeitung dieser Lerneinheit

kennen Sie Wareneinkauf und Warenverkauf mit Bestandsveränderungen

können Sie Abschreibungen vornehmen

können Sie auf Privatkonten Privatentnahmen und -einlagen und den Eigenverbrauch buchen

können Sie Löhne und Gehälter und die mit ihnen verbundenen Leistungen buchen

kennen Sie die Bestandteile eines Jahresabschlusses und seine Aufstellungs- und
Bewertungsgrundsätze

wissen Sie, wie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gegliedert sind

können Sie einen Jahresabschluss selbständig durchführen
Voraussetzungen
Sie kennen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und die wesentlichen Grundbegriffe der
Buchführung und ihre Zusammenhänge. Sie sind in der Lage, Konten zu eröffnen, zu buchen und
abzuschließen und können entsprechende Buchungssätze bilden.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 8
1 - Spezielle Buchungen
Übersicht
Leitfragen
Lesen Sie sich die Leitfragen durch. Sie sollen Ihnen Richtschnur für die Inhalte dieser Lerneinheit
sein. Beantworten Sie die Fragen. Diese werden Sie dann von Zeit zu Zeit vervollständigen.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 9
1 - Spezielle Buchungen
1 Erfolgsermittlung mit
Bestandsveränderungen von
Erzeugnissen (Industrie)
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 10
1 - Spezielle Buchungen
1 Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen
von Erzeugnissen (Industrie)
1.1 Bestandsveränderungen in einem
Industriebetrieb
Ein Industriebetrieb stellt Erzeugnisse her, die
i.d.R. zum Geschäftsjahresende nicht alle fertig
gestellt sein können und sich noch zum Teil als
unfertige Erzeugnisse im Fertigungsprozess
befinden.
Andererseits kann man nicht unterstellen, dass die
Menge der verkauften Fertigerzeugnisse auch der
Menge der produzierten Erzeugnisse entspricht.
Die sich daraus ergebenden Abweichungen werden Bestandsveränderungen genannt, die sowohl
bei unfertigen als auch bei fertigen Erzeugnissen als Mehrbestand oder als Minderbestand
auftreten können.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 11
1 - Spezielle Buchungen
1 Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen
von Erzeugnissen (Industrie)
1.2 Erfolgsermittlung ohne
Bestandveränderung
Die Erfolgsermittlung in einem Industriebetrieb wäre einfach, wenn die Menge der produzierten
Erzeugnisse identisch wäre mit der Menge der verkauften Erzeugnisse.
Der Gewinn würde sich dann aus der Gegenüberstellung der Aufwendungen für die produzierten
Erzeugnisse mit den Erträgen der verkauften Erzeugnisse dieser Abrechnungsperiode ergeben.
Bestandsveränderungen gäbe es nicht.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
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1 - Spezielle Buchungen
1 Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen
von Erzeugnissen (Industrie)
1.3 Bestandsmehrung
Der durch die Inventur festgestellte Schlussbestand ist größer als der Anfangsbestand (SB > AB).
Das Unternehmen hat demnach nicht alle produzierten Erzeugnisse verkauft, sondern einen Teil
davon auf Lager genommen (Produktionsmenge > Verkaufsmenge). Die Aufwendungen für die
gesamte Produktion der Abrechnungsperiode (im Soll des Gewinn- und Verlustkontos) entfallen also
teilweise auf die verkauften und teilweise auf die auf Lager genommenen Erzeugnisse, die den
Mehrbestand ausmachen.
Den Verkaufserlösen dürfen aber nur die Aufwendungen gegenübergestellt werden, die durch die
Herstellung der verkauften Produkte verursacht wurden. Der Teil der Aufwendungen, der für die
produzierten und auf Lager genommenen Erzeugnisse angefallen ist, muss daher auf der HabenSeite des Gewinn- und Verlustkontos als Korrekturposten für die zu hohen gesamten
Aufwendungen eingesetzt werden.
Jetzt steht den Verkaufserlösen für die verkaufte Menge auch nur der Herstellungsaufwand für die
verkaufte Menge gegenüber. Erst dann sind sinnvolle Aussagen über die Leistungsfähigkeit eines
Industriebetriebes möglich.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
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1 - Spezielle Buchungen
1 Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen
von Erzeugnissen (Industrie)
1.4 Bestandsminderung
Der durch die Inventur festgestellte Schlussbestand ist kleiner als der Anfangsbestand (SB > AB).
Das Unternehmen hat demnach nicht nur alle produzierten Erzeugnisse verkauft, sondern auch noch
einen Teil des Lagerbestandes, der in vorangegangenen Abrechnungsperioden entstanden ist
(Produktionsmenge > Verkaufsmenge).
Den Verkaufserlösen, die teils mit produzierten Erzeugnissen der Abrechnungsperiode, teils aber auch
mit Erzeugnissen aus vorhandenen Lagerbeständen erzielt wurden, stehen nur die Aufwendungen der
in dieser Abrechnungsperiode produzierten Erzeugnisse gegenüber.
Die Herstellungsaufwendungen der laufenden Abrechnungsperiode sind zu niedrig.
Deshalb müssen die Aufwendungen der vom Lager verkauften Erzeugnisse, die den Minderbestand
ausmachen, zusätzlich auf der Soll-Seite des Gewinn- und Verlustkontos ausgewiesen werden.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
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1 - Spezielle Buchungen
1 Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen
von Erzeugnissen (Industrie)
1.5 Eröffnung der Konten
Die Buchungen für die Eröffnung der Konten zu Beginn des Geschäftsjahres
lauten:
(1) Unfertige Erzeugnisse
an
Eröffnungsbilanzkonto (EBK)
50.000 €
Fertige Erzeugnisse
an
Eröffnungsbilanzkonto (EBK)
96.000 €
Die Buchungen für die Schlussbestände laut Inventur lauten:
2) Schlussbilanzkonto (SBK)
an
Unfertige Erzeugnisse
66.000 €
Schlussbilanzkonto (SBK)
an
Fertige Erzeugnisse
72.000 €
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 15
1 - Spezielle Buchungen
1 Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen
von Erzeugnissen (Industrie)
1.7 Mehr- und Minderbestände
Buchung des Mehrbestandes bei den unfertigen Erzeugnissen:
(3) Unfertige Erzeugnisse
an Bestandsveränderungen
16.000 €
Buchung des Minderbestandes bei den fertigen Erzeugnissen:
(4) Bestandsveränderungen an Fertige Erzeugnisse
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
24.000 €
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1 - Spezielle Buchungen
1 Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen
von Erzeugnissen (Industrie)
1.8 Abschluss der Konten
Das Konto Bestandsveränderungen wird über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen, das
nur den Saldo der miteinander verrechneten Mehr- und Minderbestände ausweist.
Abschlussbuchungssatz des Kontos Bestandsveränderungen bei einem Minderbestand:
(5) Gewinn- und Verlustkonto an Bestandsveränderungen
8.000 €
Man kann auf die Einrichtung des Kontos Bestandsveränderungen auch verzichten und die
Bestandsveränderungen bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen direkt über das Gewinn- und
Verlustkonto buchen, das die Veränderungen dann getrennt (unsaldiert) ausweist.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
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1 - Spezielle Buchungen
1 Erfolgsermittlung mit Bestandsveränderungen
von Erzeugnissen (Industrie)
1.9 Zusammenfassung
Interaktionsfragen

Wann entsteht ein Mehr-/ Minderbestand?

Welche Posten weisen die Konten 'Unfertige Erzeugnisse' und 'Fertige Erzeugnisse' aus?

Wozu dient das Konto Bestandsveränderungen?

Mit welchem Buchungssatz wird das Konto Bestandsveränderungen abgeschlossen?
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 18
1 - Spezielle Buchungen
2 Abschreibungen
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
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1 - Spezielle Buchungen
2 Abschreibungen
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
2.0 Überblick
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1 - Spezielle Buchungen
2 Abschreibungen
2.1 Abschreibung abnutzbarer
Anlagegüter - Allgemein
Die für die betriebliche Tätigkeit angeschafften Anlagegüter sollen dem Unternehmen zur
längerfristigen Nutzung dienen. Der Wert dieser Anlagegüter wird durch die Nutzung, den technischen
Fortschritt und durch außergewöhnliche Ereignisse jedoch ständig geringer.
Diese Abnutzung ist eine Wertminderung, die in der Buchführung jährlich als Aufwand in Form von
Abschreibungen zu erfassen ist. Durch die Abschreibungen wird der Anschaffungswert eines
Anlagegutes als Aufwand auf die Jahre der Nutzung verteilt.
Die im Nutzungsjahr verursachte Wertminderung wird so auch als Aufwand im entsprechenden
Nutzungsjahr gebucht.
Die Abschreibung der Anlagegüter erfolgt auf Grund gesetzlicher Vorschriften. Das HGB schreibt im
§ 253 Abs. 2 vor, dass Gegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens mit dem um planmäßige
Abschreibungen verminderten Wert in der Bilanz auszuweisen sind.
Der im Einkommensteuergesetz verwendete steuerliche Begriff für Abschreibung ist:
AfA = Absetzung für Abnutzung.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
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1 - Spezielle Buchungen
2 Abschreibungen
2.2 Abschreibungsmethoden
Für die Erfassung der Wertminderungen der Anlagegegenstände stehen verschiedene
Abschreibungsmethoden zur Verfügung.
Die wichtigsten Methoden sind die
lineare Abschreibung und die
geometrisch-degressive Abschreibung.
Die Höhe der jährlichen Abschreibung ist
abhängig von den Anschaffungs/Herstellungskosten eines Anlagegegenstandes
und seiner voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die Schätzung der Nutzungsdauer bleibt nicht dem Ermessen des Unternehmers überlassen.
Die Finanzverwaltung hat in amtlichen AfA-Tabellen die Nutzungsdauer von Anlagegütern aller Art
festgelegt.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
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1 - Spezielle Buchungen
2 Abschreibungen
2.3 Abschreibungsformeln
Aus der Nutzungsdauer der Anlagegüter lässt sich die Abschreibung an Hand folgender Formeln
ermitteln:
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
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1 - Spezielle Buchungen
2 Abschreibungen
2.4 Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibungsmethode, die
steuerlich bei allen abnutzbaren Anlagegütern
zulässig ist, erfolgt die Abschreibung in
gleichbleibenden Jahresbeträgen von den
Anschaffungs-/ Herstellungskosten.
Der Abschreibungsbetrag (im Beispiel 12,5 %)
bleibt gleich. Nach Ablauf der geschätzten
Nutzungsdauer (im Beispiel 8 Jahre) ist ein
Buchwert von Null erreicht.
Der linearen Abschreibung liegt die Überlegung zu Grunde, dass die Wertminderung der Anlagegüter
über die gesamte Nutzungsdauer konstant ist.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 24
1 - Spezielle Buchungen
2 Abschreibungen
2.5 Geometrisch-degressive
Abschreibung
Die Anwendung der geometrisch-degressiven
Abschreibungsmethode (= Buchwert-AfA), die
steuerlich nur bei beweglichen abnutzbaren
Anlagegütern zulässig ist, beruht auf der
Annahme, dass die Wertminderung in den ersten
Nutzungsjahren am höchsten ist.
Der Abschreibungsprozentsatz (im Beispiel 20
%) bleibt wie bei der linearen Abschreibung
jährlich gleich, er wird jedoch immer auf den
jeweiligen Restbuchwert angewendet, so dass die
Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr fallen (sie
verlaufen degressiv).
Nach Ablauf der geschätzten Nutzungsdauer bleibt ein relativ hoher Restbuchwert. Es ist daher
steuerrechtlich erlaubt, von der degressiven auf die lineare Abschreibung überzugehen (umgekehrt
nicht! ).
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 25
1 - Spezielle Buchungen
2 Abschreibungen
2.6 Berechnung des Übergangs zur
linearen Abschreibung
Das ist im vorliegenden Beispiel (also bei 8-jähriger Nutzungsdauer) im 4. Nutzungsjahr der Fall.
Der günstigste Zeitpunkt für den Übergang zur linearen Abschreibung ist wie folgt zu ermitteln:
(Im Beispiel ergibt sich der gleiche Betrag, da 5 Jahre Restnutzungsdauer
auch 20% entsprechen, eine andere Lösung kann sich jedoch ergeben, wenn die
Nutzungsdauer entsprechend lang ist.)
Bei Anwendung der linearen Abschreibung am Ende des 3. Jahres können 13.067 €; bei Anwendung
der degressiven Abschreibung nur 11.760 € abgeschrieben werden.
Das ESt-Gesetz schreibt vor, dass der degressive Abschreibungssatz das Zweifache des linearen
Satzes nicht übersteigen, maximal jedoch 20 % betragen darf.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
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1 - Spezielle Buchungen
2 Abschreibungen
2.7 Halbjahresregel
Grundsätzlich beginnt die Abschreibung im Monat der Anschaffung oder Herstellung des
Wirtschaftsgutes (= zeitanteilige AfA).
Für bewegliche Wirtschaftsgüter ist nach der sogenannten Halbjahresregel jedoch folgende
Vereinfachung zulässig (Wahlrecht):
Bei Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter

in der ersten Jahreshälfte ist der gesamte Jahres-AfA-Betrag anzusetzen

in der zweiten Jahreshälfte kann nur die Hälfte des Jahres-AfA-Betrages berücksichtigt werden.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 27
1 - Spezielle Buchungen
2 Abschreibungen
2.8 Abschreibung nach Leistung
Bei der Abschreibung nach Leistung richtet sich der Abschreibungsbetrag nach Leistungseinheiten
(Leistungs-AfA).
Diese Methode ist zulässig bei Nachweis des Umfanges der auf ein Jahr entfallenden Leistung.
Ein Übergang von der Leistungs-AfA zu anderen AfA-Methoden ist nicht möglich.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 28
1 - Spezielle Buchungen
2 Abschreibungen
2.9 Beispiel zur Abschreibung nach
Leistung
Die Anschaffungskosten einer Maschine betragen 120.000 €. Die voraussichtliche Gesamtleistung
wird auf 15.000 Stunden geschätzt.
Der Abschreibungsbetrag pro Jahr errechnet sich, indem der AfA - Betrag von 8,00 € je Stunde mit der
Stundenleistung pro Jahr multipliziert wird.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
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1 - Spezielle Buchungen
2 Abschreibungen
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
2.11 Überblick: Buchung der
Abschreibung
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1 - Spezielle Buchungen
2 Abschreibungen
2.12 Die Abschreibung
Die durch die Abnutzung der Anlagegüter verursachte Wertminderung wird in Form der
Abschreibung erfasst und gebucht. Die Abschreibung stellt einen Aufwand dar, der in die
Erfolgsrechnung
(= GuV-Rechnung) eingeht. Sie wirkt gewinnmindernd.
Die Verkaufspreise sind demnach so zu kalkulieren, dass der Gegenwert der Abschreibungen über die
Verkaufserlöse in das Unternehmen zurückfließt. Aus diesen Abschreibungsrückflüssen können
Ersatzinvestitionen finanziert werden, die der Substanzerhaltung des Unternehmens dienen. Insoweit
ist die Abschreibung ein wichtiges Finanzierungsinstrument.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 31
1 - Spezielle Buchungen
2 Abschreibungen
2.13 Beispiel
Beispiel:
Ein LKW mit Anschaffungskosten von 80.000 € wird am Jahresende mit 25 % abgeschrieben.
(1) Buchung der direkten Abschreibung
Abschreibungen auf Sachanlagen an Fuhrpark 20.000 €
Für die Erfassung der Abschreibungen steht im Industriekontenrahmen (IKR) die Kontengruppe
'65 Abschreibungen' zur Verfügung. Die Abschreibung wird auf dem entsprechenden Konto (hier:
Abschreibungen auf Sachanlagen) als Aufwand gebucht. Die Gegenbuchung erfolgt direkt auf dem
betreffenden Anlagekonto.
(2) Abschlussbuchungen
a) Gewinn- und Verlustkonto
an Abschreibungen auf Sachanlagen
20.000 €
b) Schlussbilanzkonto
an Fuhrpark
60.000 €
Das Aufwandskonto Abschreibungen auf Sachanlagen wird über das Gewinn- und Verlustkonto, das
Anlagekonto über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
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1 - Spezielle Buchungen
2 Abschreibungen
2.14 Buchung des Beispiels
Die im Beispiel dargestellte Form der Abschreibung bezeichnet man als direkte Abschreibung .
Sie wird direkt auf den entsprechenden Anlagekonten vorgenommen, sodass der Wert der
Anlagegüter in der Bilanz von Jahr zu Jahr niedriger ausgewiesen wird.
Im Schlussbilanzkonto steht der Restbuchwert .
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 33
1 - Spezielle Buchungen
2 Abschreibungen
2.15 Zusammenfassung
Interaktionsfragen

1. Nennen Sie die Buchungssätze für die direkte und die indirekte Abschreibung und die
entsprechenden Abschlussbuchungen!

2. Wann spricht man von direkter/ indirekter Abschreibung?

3. Wie heißt der Wert, der sich nach der Verminderung der Anschaffungs- und
Herstellungskosten um den Abschreibungsbetrag ergibt?
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 34
1 - Spezielle Buchungen
3 Privatkonten
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
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1 - Spezielle Buchungen
3 Privatkonten
3.1 Buchung von Privatentnahmen und
Privateinlagen
Privatkonten werden von Einzelunternehmen und Personengesellschaften geführt. Ihre Aufgabe
besteht in der Sammlung aller im Laufe eines Geschäftsjahres anfallenden Privatentnahmen und
Privateinlagen .
Privatentnahmen
Privateinlagen
Diese Privatentnahmen stellen
vorweggenommenen Gewinn dar und vermindern Diese Privateinlagen vermehren das
das Eigenkapital. Sie sind auf der Sollseite des Eigenkapital. Sie sind daher auf der Habenseite
Privatkontos zu buchen, da für das Privatkonto
des Privatkontos zu buchen.
die gleichen Buchungsregeln gelten wie für das
passive Bestandskonto Eigenkapital.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 36
1 - Spezielle Buchungen
3 Privatkonten
3.2 Veränderungen des Eigenkapitals
Eigenkapitalveränderungen
bei
Betrieblicher Tätigkeit
Privaten Vorgängen
Aufwendungen und Erträge führen auf Grund der
betrieblichen Tätigkeit zu Veränderungen des
Eigenkapitals. Sie werden auf dem Gewinn- und
Verlustkonto erfasst, das über das
Eigenkapitalkonto abgeschlossen wird.
Privatentnahmen und -einlagen führen auf Grund
privater Vorgänge zu Veränderungen des
Eigenkapitals. Zur Erfassung dieser privat
verursachten Eigenkapitalveränderungen wird ein
Privatkonto eingerichtet, das ebenso wie das
Gewinn- und Verlustkonto ein Unterkonto des
Eigenkapitals darstellt und deshalb über dieses
abgeschlossen wird.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
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1 - Spezielle Buchungen
3 Privatkonten
3.3 Inhalt des Privatkontos
Den Inhalt des Privatkontos zeigt die folgende Darstellung:
Sind die Privatentnahmen höher als die Privateinlagen, steht der Entnahmenüberschuss als Saldo auf
der rechten Seite (im Haben).
Der Abschlussbuchungssatz für das Privatkonto lautet dann:
Eigenkapital an Privatkonto
Zur besseren Übersicht können, wie auch häufig in der Praxis, gesonderte Konten für
Privatentnahmen und Privateinlagen geführt werden.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
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1 - Spezielle Buchungen
3 Privatkonten
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
3.4 Eigenverbrauch - Überblick
Seite 39
1 - Spezielle Buchungen
3 Privatkonten
3.5 Arten des Eigenverbrauchs
Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, dass der Unternehmer Entnahmen von Gegenständen und
Leistungen an sich selbst wie eine Lieferung oder Leistung an Fremde behandeln muss:
1. Einer Lieferung gegen Entgeld wird die Entnahme von Gegenständen für Zwecke
außerhalb des Unternehmens (§ 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 1 UStG) gleichgestellt.
2. Einer sonstigen Leistung gegen Entgeld wird die Verwendung von Gegenständen und
die Ausführung von zum Betrieb gehörenden Leistungen für private Zwecke (§ 3 Abs.
9 a Satz 1 Nr. 1 u. 2 UStG) gleichgestellt.
Gegenstand der Besteuerung ist gemäß § 3 Abs. 9 a Satz 1 Nr. 1 UStG auch der Eigenverbrauch als
Umsatz des Unternehmers an sich selbst.
Die Besteuerung des Eigenverbrauchs soll bewirken, dass der Unternehmer als Privatperson
gegenüber dem Endverbraucher nicht bessergestellt wird.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
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1 - Spezielle Buchungen
3 Privatkonten
3.6 Buchung der Entnahme von
Wirtschaftsgütern
Zur buchhalterischen Erfassung
des Eigenverbrauchs werden

das Privatkonto,

das Umsatzsteuerkonto
sowie

das Konto
Eigenverbrauch, das
als Ertragskonto zu der
Kontengruppe 54
'Sonstige betriebliche
Erträge' zählt und über
das Gewinn- und
Verlustkonto
abgeschlossen wird,
verwendet.
Auf dem Entnahmebeleg muss der Eigenverbrauch selbst sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer
ausgewiesen sein. Geldentnahmen gehören nicht zum Eigenverbrauch.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 41
1 - Spezielle Buchungen
3 Privatkonten
3.7 Beispiel zur Buchung der
Entnahme von Gegenständen (1)
1. Entnahme von Erzeugnissen für private Zwecke (fiktive Lieferung)
Beispiel:
Ein Unternehmer entnimmt aus seinem Geschäft Fertigerzeugnisse im Wert von 1.060 € + 16 %
Umsatzsteuer (die Entnahme ist nach § 6 Abs.1 Nr.1 Satz 4 EStG mit dem Teilwert (Tageswert) zu
buchen).
Buchungssatz:
Privat 1.229,60 €
an Eigenverbrauch 1.060,00 €
an Umsatzsteuer
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
169,00 €
Seite 42
1 - Spezielle Buchungen
3 Privatkonten
3.8 Beispiel zur Buchung der
Verwendung von Gegenständen (2)
2. Verwendung von Gegenständen für private Zwecke (fiktive sonstige Leistung)
Für nach dem 31.3.1999 angeschaffte PKW, die vom Unternehmer auch privat genutzt werden, gilt:
Die Vorsteuer aus der Anschaffung des PKW kann nur in Höhe von 50% als Vorsteuer beim
Finanzamt geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 1b UStG). Die übrigen 50% der Vorsteuer erhöhen die
Anschaffungskosten.
Beispiel:
PKW-Kauf für 40.000 € zzgl. 6.400 € USt.
Es können nach § 15 Abs. 1b UStG nur 3.200 als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Buchungssatz:
Fuhrpark
43.200
Vorsteuer
3.200
an
Bank
46.400
Der nur 50%ige Abzug der Vorsteuer bewirkt, dass damit alle privaten Nutzungen als abgegolten
gelten und eine umsatzsteuerliche Eigenverbrauchsbesteuerung entfällt.
Für vor dem 31.3.1999 angeschaffte PKW, die vom Unternehmer auch privat genutzt werden, gilt das
Folgende:
Der private Nutzungsanteil wird nach dem Jahressteuergesetz 1996 für jeden Kalendermonat mit 1 %
des Listenpreises (incl. Umsatzsteuer) im Zeitpunkt der Erstzulassung angesetzt.
Beispiel:
Ein Unternehmer benutzt den betrieblichen PKW (Listenpreis 55.200 € incl. USt) für private Zwecke.
1 % von 55.200 € = 552 * 12 Monate = 6.624 € (Eigenverbrauch)
Der Betrag von 6.624 € unterliegt der Umsatzsteuer, ist aus Vereinfachungsgründen jedoch um 20 %
zu kürzen. (Begründung: die nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten, z.B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung,
sollen aus der Bemessungsgrundlage ausscheiden).
6.624,00 €
Eigenverbrauch
- 20 % Abschlag
1.324,80 €
= Wert, der der Umsatzsteuer unterliegt
5.299,20 €
847,87 €
16 % Umsatzsteuer
Buchungssatz:
Privat
7.471,87 €
an Eigenverbrauch 6.624,00 €
an Umsatzsteuer
847,87 €
Das oben genannte Beispiel gilt für PKW, die vor dem 1.4.1999 angeschafft wurden, da für diese PKW
bei Anschaffung noch die volle Vorsteuer abgezogen werden konnte.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 43
1 - Spezielle Buchungen
3 Privatkonten
3.9 Beispiel zur Buchung der privaten
Nutzung von Dienstleistungen (3)
3. Ausführung von Dienstleistungen des Betriebes für private Zwecke
Auch eine Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Mitarbeiter eines Unternehmens für private
Zwecke des Unternehmers ist eine der Umsatzsteuer unterliegende fiktive sonstige Leistung, die als
Eigenverbrauch zu versteuern ist.
Beispiel:
Ein angestellter Elektriker führt die Elektroinstallation im Neubau des Privathauses des Unternehmers
aus. Die Kosten betragen 3.800 €.
Buchungssatz:
Privat 4.408 €
an Eigenverbrauch 3.800 €
an Umsatzsteuer
608 €
Das Konto Eigenverbrauch wird als Ertragskonto über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen.
Der Buchungssatz lautet:
Eigenverbrauch
an GuV 11.484 €
Weitere Informationen zum Eigenverbrauch im Zusammenhang mit privater Nutzung betrieblicher
Fernsprecheinrichtungen lesen Sie auf der folgenden Seite.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 44
1 - Spezielle Buchungen
3 Privatkonten
Nutzung von Fernsprecheinrichtungen
Nutzt der Unternehmer ein gemietetes betriebliches Fernsprechgerät für private Zwecke, so ist die
Führung von Privatgesprächen über den betrieblichen Anschluss gemäß BFH-Urteil vom 23. 09. 1993
kein Eigenverbrauchstatbestand mehr.
Zu beachten ist allerdings, dass ab dem 01. 01. 1996 alle Leistungen der Deutschen TELEKOM (auch
alle Fernsprechumsätze) umsatzsteuerpflichtig sind. Dies gilt auch für alle anderen auf dem Markt
befindlichen Anbieter von Telefondiensten.
Bei einer privaten Nutzung von gemieteten Fernsprecheinrichtungen der TELEKOM ist die in der
Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer entsprechend der betrieblichen bzw. privaten Nutzung in
einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Vorsteueranteil aufzuteilen.
Sowohl der Privatanteil der Telefonnutzung als auch die anteilige nicht abziehbare Vorsteuer ist auf
dem Privatkonto als Privatentnahme zu buchen.
Auf Grund des o.g. BFH-Urteils erfolgt keine Buchung über das Konto Eigenverbrauch, weil ein
Eigenverbrauch überhaupt nicht mehr vorliegt.
Ein Unternehmer nutzt die von der TELEKOM gemieteten betrieblichen Fernsprechgeräte zu 30 % für
private Zwecke. Die Telefonrechnung wird vom Bankkonto abgebucht.
Buchungssatz:
Privat
79,96 €
Postgebühren 160,83 €
Vorsteuer
25,73 €
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
an Bank 266,52 €
Seite 45
1 - Spezielle Buchungen
3 Privatkonten
3.10 Zusammenfassung
Interaktionsfragen

Nennen Sie Beispiele für private Vorgänge in einem Unternehmen.

Auf welcher Seite des Privatkontos werden Entnahmen/ Einlagen gebucht? Warum?

Wie lautet der Buchungssatz für die Buchung des Eigenverbrauchs als Privatentnahme?

Wie wird das Konto Eigenverbrauch abgeschlossen?
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 46
1 - Spezielle Buchungen
4 Buchung der Gehälter
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 47
1 - Spezielle Buchungen
4 Buchung der Gehälter
4.1 Buchung der Löhne und Gehälter
Lohn- und Gehaltsbuchungen werden auf der Grundlage von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
durchgeführt.

Bruttolohn/-gehalt ist der Verdienst vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
des Arbeitsnehmers.

Nettolohn/-gehalt ist der Auszahlungsbetrag nach Abzug von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers.
Auszahlung des Nettoverdienstes erfolgt in der Regel:

in der Mitte oder

am Ende des Monats.
Da die Buchung einzelner Löhne und Gehälter zu aufwendig wäre, werden Lohn- und Gehaltslisten
(= Sammelbelege) erstellt, die die Buchung der Löhne bzw. Gehälter in einer Summe ermöglichen.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 48
1 - Spezielle Buchungen
4 Buchung der Gehälter
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
4.2 Beispiel einer Gehaltsabrechnung
Seite 49
1 - Spezielle Buchungen
4 Buchung der Gehälter
4.3 Erfassung der Personalkosten
Zur Erfassung der Personalkosten werden in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (=
Nebenbuchhaltung) mindestens folgende Aufwandskonten der Klasse 6 geführt:
6200
Löhne
6300
Gehälter
6400/6410
Soziale Abgaben u. a. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Lohn- und
Gehaltsbereich)
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 50
1 - Spezielle Buchungen
4 Buchung der Gehälter
4.4 Buchung der Personalkosten
Die Buchung der Personalkosten erfolgt in der Regel am Monatsende. Dem Arbeitnehmer wird der
Nettoverdienst überwiesen.
Die vom Arbeitgeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften einbehaltenen Abzüge sind erst bis
zum 10. des folgenden Monats zu bezahlen, werden aber ab dem Zeitpunkt der Lohn-/
Gehaltszahlung geschuldet.
Sie stellen für den Arbeitgeber Verbindlichkeiten dar und werden zunächst auf folgenden
Verbindlichkeitskonten der Klasse 4 gesammelt:

Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden = Sonstige FA-Verbindlichkeiten 4830

Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern = SV-Verbindlichkeiten 4840
Die Buchungen auf diesen beiden Konten können auch zusammen auf dem
4810 Sammelkonto noch abzuführende Abgaben
durchgeführt werden.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 51
1 - Spezielle Buchungen
4 Buchung der Gehälter
4.5 Arbeitgeberanteil
Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung stellt Aufwand dar und wird im Soll des Kontos
6400 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
gebucht.
Da er erst später zusammen mit dem Arbeitnehmeranteil an die Krankenkasse überwiesen wird,
erfolgt die Gegenbuchung auf dem entsprechenden Verbindlichkeitskonto.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 52
1 - Spezielle Buchungen
4 Buchung der Gehälter
4.6 Buchung des Arbeitgeberanteils
Buchungen:
1. Gehälter
2.820,00 €
1.858,60 €
an Bank
2. Arbeitgeberanteil zur
Sozialversicherung
an Sonstige FA-Verbindlichkeiten
397,40 €
an SV-Verbindlichkeiten
564,00 €
397,40 €
564,00 €
an SV-Verbindlichkeiten
Die Buchung bei Überweisung der Steuern und Beiträge am 10. des folgenden Monats lautet:
3. Sonstige FA-Verbindlichkeiten
SV-Verbindlichkeiten
397,40 €
1.128,00 €
an
Bank
1.525,40 €
Weisen die Konten "Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden" bzw. "Verbindlichkeiten gegenüber
den Sozialversicherungsträgern" am Bilanzstichtag einen Saldo aus, müssen sie passiviert werden, d.
h. sie sind über das Schlussbilanzkonto abzuschließen.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 53
1 - Spezielle Buchungen
4 Buchung der Gehälter
4.8 Buchung der vermögenswirksamen
Leistungen
Verpflichtet sich der Arbeitgeber, die vermögenswirksamen Leistungen ganz oder teilweise für die
Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn/ Gehalt zu bezahlen, stellen diese zusätzlichen Zahlungen für den
Arbeitgeber Aufwand dar.
Für den Arbeitnehmer erhöhen sie das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt.
Er muss dafür Lohn- und Kirchensteuer, den Solidaritätszuschlag sowie Sozialversicherungsbeiträge
bezahlen.
Der Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen an die zuständigen Institutionen.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 54
1 - Spezielle Buchungen
4 Buchung der Gehälter
4.9 Aufwandskonten
Die vom Arbeitgeber gezahlte vermögenswirksame Leistung wird auf den Konten
622 Sonstige tarifliche oder vertragliche Aufwendungen für Lohnempfänger
632 Sonstige tarifliche oder vertragliche Aufwendungen für Gehaltsempfänger
gebucht.
Diese Aufwandskonten werden verkürzt als Vermögenswirksame Leistungen bezeichnet.
Bis zur Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen an die zuständigen Banken, Sparkassen
oder Versicherungen werden sie auf dem Konto
486 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen
gesammelt.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 55
1 - Spezielle Buchungen
4 Buchung der Gehälter
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
4.10 Beispiel: Gehaltsabrechnung mit
vermögenswirksamen Leistungen
Seite 56
1 - Spezielle Buchungen
4 Buchung der Gehälter
4.11 Buchung des Beispiels
Buchung der Beispiel-Gehaltsabrechnung
(Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die vermögenswirksame Leistung jeweils zur Hälfte)
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 57
1 - Spezielle Buchungen
5 Der Jahresabschluss
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 58
1 - Spezielle Buchungen
5 Der Jahresabschluss
5.1 Allgemeine Grundsätze
Zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres hat jeder Kaufmann nach § 242 HGB einen
Jahresabschluss erstellen.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind nach den Vorschriften des § 242 ff HGB die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie bestimmte Ansatz- und Bewertungsvorschriften
zu beachten.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses
sind ebenso wie beim Führen von Büchern
die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung (GoB) zu beachten. Er muss
klar und übersichtlich sein.
Der Jahresabschluss ist in deutscher
Sprache und in Euro aufzustellen.
(§ 244 HGB Inkrafttreten: 01. 01. 1999)
Er ist vom Unternehmer unter Angabe des Datums persönlich zu unterzeichnen!
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 59
1 - Spezielle Buchungen
5 Der Jahresabschluss
5.2 Ansatzvorschriften
Die wichtigsten Ansatzvorschriften (§ 246 - § 251 HGB) beinhalten:

Vollständigkeit, d.h. sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge müssen angegeben werden

Verrechnungsverbot (Saldierungsverbot = Bruttoprinzip), d.h. Posten der Aktiv- und
Passivseite sowie Aufwendungen und Erträge dürfen nicht miteinander verrechnet werden

Vorgaben für den Inhalt der Bilanz, d.h. in der Bilanz muss das Anlagevermögen und das
Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert sein
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 60
1 - Spezielle Buchungen
5 Der Jahresabschluss
5.3 Bewertungsgrundsätze
Zu den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gehören u.a.:

der Grundsatz der Bilanzidentität, d.h. die Wertansätze der Eröffnungsbilanz müssen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen

Stichtagsprinzip und Grundsatz der Einzelbewertung, d.h. Vermögensgegenstände und
Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten

Vorsichtsprinzip, d.h. alle bis zum Bilanzstichtag entstandenen Risiken und Verluste müssen
bei der Bewertung berücksichtigt werden

Grundsatz der Bewertungsstetigkeit, d.h. für den gleichen Bilanzposten sind aus Gründen
der Vergleichbarkeit der Abschlüsse einmal gewählte Bewertungsmethoden
beizubehalten.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 61
1 - Spezielle Buchungen
6 Die Rechnungsabgrenzung
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 62
1 - Spezielle Buchungen
6 Die Rechnungsabgrenzung
6.0 Überblick
Der Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) verlangt,
Aufwendungen und Erträge in dem Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahr zu erfassen, zu dem sie
wirtschaftlich gehören.
In der Praxis werden aber häufig
Beträge vereinnahmt bzw. verausgabt,
die ganz oder teilweise ein anderes
Geschäftsjahr betreffen, jedoch im
Zeitpunkt des Eingangs oder Ausgangs
bereits auf den Aufwands- bzw.
Ertragskonten gebucht wurden.
Daher sind am Ende eines jeden Geschäftsjahres die Aufwands- und Ertragskonten daraufhin zu
überprüfen, ob sie Beträge enthalten, die auf spätere Geschäftsjahre entfallen. Diese Beträge müssen
abgegrenzt werden.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 63
1 - Spezielle Buchungen
6 Die Rechnungsabgrenzung
6.1 Aktive Rechnungsabgrenzung
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu bilden, wenn im laufenden Jahr ganz oder zum Teil
Ausgaben getätigt werden, die wirtschaftlich betrachtet Aufwand des kommenden Jahres
darstellen; dann darf der Teil der Ausgabe, der das kommende Jahr betrifft, den Gewinn des
laufenden Jahres nicht mindern.
In der Buchhaltung wird das dadurch erreicht, dass die Aufwendungen, die eigentlich das kommende
Jahr betreffen, auf einem aktiven Bestandskonto geparkt werden.
Buchungssatz:
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten an Aufwandskonto
Dadurch wird die zuvor vorgenommene Aufwandsbuchung rückgängig gemacht. Im neuen Jahr wird
der Buchungssatz erneut umgedreht:
Buchungssatz:
Aufwandskonto an Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
So gelangt der Aufwand in die GuV-Rechnung des neuen Jahres.
Sehen Sie hier zu einem Beispiel:
Die Feuerversicherung in Höhe von 1.200 € wird am 01.10. für ein Jahr im voraus bezahlt. Dabei
entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr.
Die Versicherung ist am Bilanzstichtag 31.12. vorausbezahlt für den Zeitraum vom 01.01. bis zum
30.09., also für 9 Monate. Wirtschaftlich entfallen die Beiträge für diese 9 Monate nicht in das Jahr,
das abgeschlossen wird und dürfen deshalb auch nicht in der GuV des alten Jahres auftauchen.
Daher ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden in Höhe von 9/12 von 1.200 € = 900 €.
Es sind folgende Buchungen vorzunehmen:
am 01.10. bei Bezahlung
Sonstige betriebliche Aufwendungen
(Versicherungsaufwand)
1.200 €
1.200 €
Bankgirokonto
am 31.12. bei Abschlusserstellung
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
900 €
Sonstige betriebliche Aufwendungen
(Versicherungsaufwand)
900 €
Im Jahr bei Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens
Sonstige betriebliche Aufwendungen
(Versicherungsaufwand)
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
900 €
900 €
Seite 64
1 - Spezielle Buchungen
6 Die Rechnungsabgrenzung
6.2 Passive Rechnungsabgrenzung
Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu bilden, wenn im laufenden Jahr Einnahmen
zugeflossen sind, die aber wirtschaftlich betrachtet Ertrag des kommenden Jahres darstellen; dann
darf der Teil der Einnahme, der das kommende Jahr betrifft, den Gewinn des laufenden Jahres nicht
erhöhen.
Mit den Einnahmen, die erst das neue Jahr betreffen, jedoch bereits im alten Jahr auf ein Bankkonto
oder in die Kasse fließen, verhält es sich genau umgekehrt. Diese werden auf einem passiven
Bestandskonto geparkt.
Buchungssatz für die Abgrenzung:
Ertragskonto an Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Buchungssatz für die Auflösung:
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten an Ertragskonto
Sehen Sie hier zu einem Beispiel.
Der Steuerpflichtige erhält am 01.12. Lagerraummiete in Höhe von 3.000 € für drei Monate im voraus.
Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die vorausbezahlte Miete für die Monate Januar und Februar ist Ertrag des nächsten Jahres, da sie
wirtschaftlich auf diesen Zeitraum entfällt. Daher ist zum 31.12. ein passiver
Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden in Höhe von 2/3 von 3.000 € = 2.000 €.
Es sind folgende Buchungen vorzunehmen:
am 01.12. bei Bezahlung
Bankgirokonto
3.000 €
3.000 €
sonstige betriebliche Erträge (Mietertrag)
am 31.12. bei Abschlusserstellung
sonstige betriebliche Erträge (Mietertrag)
2.000 €
2.000 €
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Im Jahr bei Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
sonstige betriebliche Erträge (Mietertrag)
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
2.000 €
2.000 €
Seite 65
1 - Spezielle Buchungen
6 Die Rechnungsabgrenzung
6.3 Sonstige Verbindlichkeiten
Die bisher gelernten Regeln gelten jedoch nur für Ausgaben oder Einnahmen, die zwar im alten Jahr
zugeflossen sind, jedoch wirtschaftlich gesehen erst im neuen Jahr Ertrag darstellen.
Bei Ausgaben und Einnahmen, die wirtschaftlich ins alte Jahr gehören und erst im neuen Jahr
bezahlt werden, sind bereits Verbindlichkeiten oder Forderungen entstanden, dieses sind auch als
solche auszuweisen und zu buchen.
Wenn die Zinsen für einen Kredit für das alte Jahr erst im Januar des neuen Jahres an den Gläubiger
bezahlt werden, ist deshalb zu buchen:
Zinsaufwendungen an Sonstige Verbindlichkeit
Und bei Bezahlung im neuen Jahr wird gebucht:
Sonstige Verbindlichkeit an Bank
Die Buchungen entsprechen den Buchungen bei Einkäufen auf Ziel.
Sehen Sie hier zu einem Beispiel.
Die Miete für die hinter dem Büro liegenden Garagen für die Monate Oktober bis März werden am 31.
März in einer Summe an den Vermieter bezahlt: 3.000 €
Buchung bei Erstellung des Jahresabschlusses:
Mietaufwand an Sonstige Verbindlichkeit
€ 1.500
Buchung bei Bezahlung der Miete am 31. März:
Mietaufwand
Sonstige Verbindlichkeit
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
1.500
1.500
an Bank 3.000
Seite 66
1 - Spezielle Buchungen
6 Die Rechnungsabgrenzung
6.4 Sonstige Forderungen
Ebenso verhält es sich, wenn Einnahmen erst im neuen Jahr zufließen, die jedoch wirtschaftlich
noch ins alte Jahr gehören. In diesem Fall ist eine Sonstige Forderung zu aktivieren.
Beispiel:
Die Zinsen für den Kredit, den unsere Firma an einen Geschäftsfreund ausgegeben hat, sind für den
Zeitraum Januar bis Dezember erst am 15. Januar des Folgejahres fällig. Deshalb wird am 31.12.
gebucht:
Sonstige Forderung an Zinsertrag
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Seite 67
1 - Spezielle Buchungen
6 Die Rechnungsabgrenzung
6.5 Zusammenfassung
Interaktionsfragen

Wann sind aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und warum?

Welche Konten werden angesprochen, wenn Einnahmen bzw. Ausgaben im neuen Jahr
wirtschaftlich ins alte Jahr gehören?
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 68
1 - Spezielle Buchungen
7 Zusätzliche Vorschriften für
Kapitalgesellschaften
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 69
1 - Spezielle Buchungen
7 Zusätzliche Vorschriften für
Kapitalgesellschaften
7.1 Allgemeines
Zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres ist der Jahresabschluss zu erstellen, der für
Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) gemäß § 264 HGB aus der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung besteht.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind um einen Anhang zu erweitern, der mit ihnen
eine Einheit bildet. Darüber hinaus ist ein Lagebericht zu erstellen.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind nach den Vorschriften des
§ 242 ff HGB die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie bestimmte Ansatz- und
Bewertungsvorschriften zu beachten.
Die Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet.
Allerdings sind Art und Umfang der Veröffentlichung von der Größe der Kapitalgesellschaften
abhängig. So sind z.B. kleine Kapitalgesellschaften nicht im gleichen Umfang offenlegungspflichtig wie
mittelgroße und große Kapitalgesellschaften.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 70
1 - Spezielle Buchungen
7 Zusätzliche Vorschriften für
Kapitalgesellschaften
7.2 Anhang und Lagebericht
Der Gesetzgeber macht detaillierte Vorgaben zur Gliederung der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung und stellt klare
Anforderungen an den Anhang und den Lagebericht.
Der Anhang soll als gleichwertiger Bestandteil des
Jahresabschlusses zusätzliche Angaben enthalten, die einzelne
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung näher
erläutern.
Der Lagebericht dient der Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage der
Kapitalgesellschaften.
Er soll auf Vorgänge von besonderer Bedeutung , auf die Absatz- und Personalentwicklung sowie
auf den Forschungs- und Entwicklungsbereich eingehen.
Das Gesetz zählt sehr viele Pflichtangaben auf, die im Anhang enthalten sein sollen, von denen hier
nur einige genannt werden können:

Erklärung der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erläuterung außerordentlicher Aufwendungen und Erträge

Erläuterung von Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

Angabe der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten

Bezüge der Geschäftsführung und der Aufsichtsorgane
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 71
1 - Spezielle Buchungen
7 Zusätzliche Vorschriften für
Kapitalgesellschaften
7.3 Offenlegung des
Jahresabschlusses
Inwieweit eine Kapitalgesellschaft zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet ist, richtet
sich nach ihrer Größe. Man unterscheidet kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften.
Jeweils 2 der 3 im Gesetz genannten Größenmerkmale müssen an 2 aufeinander folgenden
Bilanzstichtagen zutreffen.
Große Kapitalgesellschaften, zu denen stets die Aktiengesellschaften gehören, deren Aktien an der
Börse zugelassen sind, haben die Offenlegungspflicht in vollem Umfang zu erfüllen. Sie müssen
alle Bestandteile des Jahresabschlusses sowie den Lagebericht sowohl im Handelsregister als auch
im Bundesanzeiger publizieren (§ 325 HGB).
Für mittelgroße und kleine Kapitalgesellschaften gibt es bei der Offenlegung größenabhängige
Erleichterungen (§§ 326, 327 HGB).
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 72
1 - Spezielle Buchungen
7 Zusätzliche Vorschriften für
Kapitalgesellschaften
7.4 Fristen zur Erstellung des
Jahresabschlusses
Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört auch, dass der Jahresabschluss innerhalb
einer angemessenen Frist zu erstellen ist. Diese ist von der Rechtsform bzw. auch von der Größe
einer Unternehmung abhängig.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es keine Rechtsvorschriften. Die Erstellung
des Jahresabschlusses gilt als fristgerecht, wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des
Geschäftsjahres erfolgt.
Für Kapitalgesellschaften schreibt der Gesetzgeber folgende Fristen vor:



kleine
Kapitalgesellschaften:
mittelgroße und große
Kapitalgesellschaften:
publizitätspflichtige Unternehmen:
§ 264 Abs.1 HGB
innerhalb von 6 Monaten nach
Ablauf des Geschäftsjahres
§ 264 Abs.1 HGB
innerhalb von 3 Monaten nach
Ablauf des Geschäftsjahres
§ 5 Abs.1 u. 2
PublG
innerhalb von 3 Monaten nach
Ablauf des Geschäftsjahres
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 73
1 - Spezielle Buchungen
7 Zusätzliche Vorschriften für
Kapitalgesellschaften
7.5 Gliederung der Bilanz
Das Handelsgesetzbuch finden Sie im Internet unter www.handelsgesetzbuch.de.
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Seite 74
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7 Zusätzliche Vorschriften für
Kapitalgesellschaften
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
7.6 Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung
Seite 75
1 - Spezielle Buchungen
7.6 Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung
7 Zusätzliche Vorschriften für
Kapitalgesellschaften
Die Gewinn- und Verlustrechnung § 275/276 HGB als zweiter Bestandteil des Jahresabschlusses
ermittelt den Erfolg einer Abrechnungsperiode durch die Gegenüberstellung von Aufwendungen und
Erträgen.
Sie weist den Erfolg nicht nur als Saldo aus wie die Bilanz, sondern zeigt die Quellen des Erfolges.
Die Gliederung
Die hinterlegte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist für alle
Kapitalgesellschaften1 verbindlich.
Sie ist in Staffelform2 aufzustellen, wobei, wie in der Bilanz, jeweils der
Vorjahresbetrag mit anzugeben ist.
 entweder nach dem Gesamtkostenverfahren, das der
gesamten Leistung die gesamten Kosten gegenüberstellt
 oder nach dem Umsatzkostenverfahren, das den
Umsatzerlösen die dafür angefallenen Umsatzkosten
gegenüberstellt.
Klarheit und
Übersichtlichkeit
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Klarheit und
Übersichtlichkeit gelten ebenfalls für die Gewinn- und
Verlustrechnung, die auch als Erfolgsrechnung bezeichnet wird.
Das Prinzip der Klarheit beinhaltet die Trennung der Aufwendungen
und Erträge:
a. die mit dem unmittelbaren Betriebszweck, nämlich der
Produktion und dem Absatz von Erzeugnissen,
zusammenhängen und
b. die neutralen (betriebsfremden und außerordentlichen)
Aufwendungen und Erträgen.
Nur so ist erkennbar, welchen Anteil die eigentliche betriebliche
Tätigkeit am gesamten Unternehmensergebnis hat.
Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag
Am Ende der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich eine Differenz
aller Aufwendungen und Erträge:
Der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag.
Dieser zeigt allerdings noch nicht den erzielten Gewinn/ Verlust einer
Periode, der nur durch nebenstehende Rechnung ermittelt werden
kann.
Aktiengesellschaften sind zu dieser auf den Bilanzgewinn
überleitenden Nebenrechnung, entweder in der Gewinn- und
Verlustrechnung selbst oder im Anhang, verpflichtet .
1
Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften gelten gemäß § 276 HGB größenabhängige
Erleichterungen.
2 Die Übersichtlichkeit der Staffelform erlaubt gezielte Aussagen über die Zusammensetzung des
Unternehmensergebnisses.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
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1 - Spezielle Buchungen
8 Zusammenfassende Übungsaufgabe
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Seite 77
1 - Spezielle Buchungen
8 Zusammenfassende Übungsaufgabe
Durchführung eines
Jahresabschlusses
Aufgabe zur Durchführung eines vollständigen Jahresabschlusses
Die Durchführung eines vollständigen Jahresabschlusses erfordert die Einhaltung einer gewissen
Systematik bei der Reihenfolge der buchhalterischen Arbeiten.
Sowohl die Reihenfolge als auch die Anfangsbestände finden Sie auf der folgenden Seite.
Die Durchführung eines vollständigen Jahresabschlusses erfordert die Einhaltung einer gewissen
Systematik bei der Reihenfolge der buchhalterischen Arbeiten:
1. Aufstellung der Eröffnungsbilanz anhand der gegebenen Anfangsbestände
2. Buchung der Anfangsbestände auf den aktiven und passiven Bestandskonten über das
Eröffnungsbilanzkonto (EBK)
3. Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle im Grund- und Hauptbuch
4. Durchführung der vorbereitenden Abschlussarbeiten
a) Ermittlung und Überweisung der Zahllast
b) Abschluss des Privatkontos über das Eigenkapital
c) Buchung der Bestandsveränderungen
5. Abschluss der Aufwands- und Ertragskonten (Erfolgskonten) über das Gewinn- und Verlustkonto
6. Abschluss des Gewinn- und Verlustkontos über das Eigenkapitalkonto
7. Abschluss der aktiven und passiven Bestandskonten über das Schlussbilanzkonto (SBK)
Anfangsbestände
Grundstücke und Gebäude
Maschinen
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Fuhrpark
Rohstoffe
Hilfsstoffe
Betriebsstoffe
Unfertige Erzeugnisse
Fertige Erzeugnisse
Forderungen a. L. u. L.
Bank
Kasse
229.000 € Eigenkapital
206.000 € Hypotheken
44.000 € Darlehen
60.000 € Verbindlichkeiten a.L.u.L.
33.250 € Umsatzsteuer
26.500 €
15.050 €
16.200 €
33.500 €
79.000 €
20.750 €
6.800 €
770.050 €
589.050 €
40.750 €
70.000 €
64.000 €
6.250 €
770.050 €
Weitere noch einzurichtende Konten (Kontenplan)
Fremdinstandhaltung, Kfz-Steuer, Gehälter, Büromaterial, Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse,
Eigenverbrauch, Bestandsveränderungen, Privat, Vorsteuer, Gewinn- und Verlustkonto,
Schlussbilanzkonto
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 78
1 - Spezielle Buchungen
8 Zusammenfassende Übungsaufgabe
Durchführung eines Jahresabschlusses
Geschäftsvorfälle
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Verkauf von Fertigerzeugnissen auf Ziel laut AR für
+ USt
Überweisung der Umsatzsteuerzahllast per Bank
Einkauf von Rohstoffen auf Ziel laut ER für
+ USt
Barverkauf von Büromaterial für
+ USt
Banküberweisung der Kfz-Steuer
Reparaturrechnung für eine Verpackungsmaschine laut ER für
+ USt
Kauf eines PC laut ER für
+ USt
Ein Kunde begleicht unsere Rechnung durch Banküberweisung
Banküberweisung der Gehälter
Einkauf von Hilfsstoffen laut ER für
+ USt
Privatentnahme von Fertigerzeugnissen im Wert von
+ USt
56.200 €
11.000 €
430 €
700 €
1.200 €
1.800 €
4.150 €
9.350 €
380 €
380 €
Abschlussangaben
1. Die Buchbestände stimmen mit den Inventurwerten überein.
2. Die Zahllast wird per Bank überwiesen.
3. Inventurbestände:
Unfertige Erzeugnisse
Fertige Erzeugnisse
14.150 €
21.550 €
Ein vorbereitetes Antwortformular finden Sie am Ende des Skriptes.
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Trainingsaufgaben
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Seite 80
1 - Spezielle Buchungen
Trainingsaufgaben
TA 1: Erfolgsermittlung mit
Bestandsveränderungen von
Erzeugnissen
Die Daten der Anfangs- und Schlussbestände finden Sie hier unten:
1.
Anfangsbestand
Schlussbest. lt Inventur
Fertige Erzeugnisse
342.000 €
446.000 €
Unfertige Erzeugnisse
310.000 €
389.000 €
Die übrigen Aufwendungen betragen 1.312.000 €, die Verkaufserlöse betragen 2.383.000 €.
a)
b)
c)
d)
Ermitteln und buchen Sie die Bestandsveränderungen!
Ermitteln Sie den Erfolg des Industriebetriebes!
Wie hoch wäre der Erfolg ohne Berücksichtigung der Bestandsveränderungen?
Wie wirken sich Bestandsmehrungen auf den Erfolg aus?
2.
Anfangsbestand
Schlussbest. lt Inventur
Fertige Erzeugnisse
172.000 €
128.000 €
Unfertige Erzeugnisse
245.000 €
202.000 €
Die übrigen Aufwendungen betragen 847.000 €, die Verkaufserlöse betragen 1.675.000 €.
a) Schließen Sie die Konten unter Angabe der Buchungssätze ab und ermitteln Sie den Erfolg
des Industriebetriebes!
b) Wie hoch wäre der Erfolg ohne Berücksichtigung der Bestandsveränderungen
c) Wie wirken sich Bestandsminderungen auf den Erfolg aus?
Ein Lösungsformular finden Sie auf der letzten Seite.
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1 - Spezielle Buchungen
Trainingsaufgaben
TA 2: Abschreibung abnutzbarer
Anlagegüter
Ein Lösungsformular finden Sie auf der letzten Seite.
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Seite 82
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Trainingsaufgaben
TA 3: Buchung der Abschreibung
Ein Lösungsformular finden Sie auf der letzten Seite.
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Seite 83
1 - Spezielle Buchungen
Trainingsaufgaben
TA 4: Buchung auf Privatkonten
Ein Lösungsformular finden Sie auf der letzten Seite.
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Seite 84
1 - Spezielle Buchungen
Trainingsaufgaben
TA 5: Buchung der Löhne und Gehälter
Ein Lösungsformular finden Sie auf der letzten Seite.
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Seite 85
1 - Spezielle Buchungen
Trainingsaufgaben
TA 6: Der Jahresabschluss
Das Handelsgesetzbuch finden Sie im Internet unter www.handelsgesetzbuch.de.
Ein Lösungsformular finden Sie auf der letzten Seite.
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Seite 86
1 - Spezielle Buchungen
Trainingsaufgaben
TA 7: Rechnungsabgrenzung
Ein Lösungsformular finden Sie auf der letzten Seite.
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Seite 87
1 - Spezielle Buchungen
Trainingsaufgaben
TA 8: Gliederung Bilanz und GuV
Ein Lösungsformular finden Sie auf der letzten Seite. Die notwendigen Daten finden Sie unten und auf
der folgenden Seite.
20.
Eine kleine Kapitalgesellschaft weist folgende Bilanzwerte aus:
Maschinen
Fahrzeuge
Wertpapiere des Anlagevermögens
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Forderungen
Kassenbestand
Bankguthaben
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Berichtsjahr
265.000 €
60.000 €
16.500 €
236.000 €
108.000 €
12.500 €
56.000 €
4.000 €
758.000 €
Vorjahr
235.000 €
45.000 €
20.500 €
199.000 €
104.000 €
9.000 €
72.500 €
6.000 €
691.000 €
Gezeichnetes Kapital
Gewinnrücklage aus dem Vorjahr
Gewinnvortrag
Jahresüberschuss
Rückstellungen
Verbindlichkeiten an Lieferer
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Berichtsjahr
577.500 €
27.500 €
5.000 €
?
17.500 €
93.000 €
7.000 €
758.000 €
Vorjahr
500.000 €
13.500 €
10.000 €
?
22.500 €
91.000 €
4.000 €
691.000 €
Ermitteln Sie den Jahresüberschuss als Differenz der Aktiv- und Passivposten!
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Seite 88
1 - Spezielle Buchungen
Trainingsaufgaben
TA 8: Gliederung Bilanz und GuV
21.
Die Gewinn- und Verlustrechnung einer Kapitalgesellschaft weist folgende Aufwendungen und Erträge
aus:
Umsatzerlöse
Bestandsmehrung bei Erzeugnissen
Bestandsminderung bei Erzeugnissen
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zinserträge
Zinsaufwendungen
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss
Berichtsjahr
3.540.000 €
+ 17.000 €
+ 14.000 €
3.571.500 €
- 2.258.000 €
- 503.000 €
- 218.000 €
- 296.000 €
+ 9.000 €
- 50.000 €
+ 14.000 €
- 21.000 €
- 82.000 €
- 35.500 €
?
Vorjahr
3.056.000 €
- 20.000 €
+ 16.500 €
3.053.000 €
- 1.798..000 €
- 477.500 €
- 180.000 €
- 375.500 €
+ 11.500 €
- 535.000 €
+ 15.000 €
- 42.500 €
- 69.000 €
- 33.500 €
?
a) Erstellen Sie die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren!
b) Ermitteln Sie:
den betrieblichen Ertrag
den betrieblichen Aufwand
das Betriebsergebnis
das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
das außerordentliche Ergebnis den Jahresüberschuss
c) Vergleichen Sie den ermittelten Jahresüberschuss mit dem Ergebnis der vorhergehenden
Aufgabe!
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 89
1 - Spezielle Buchungen
Fallstudie
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 90
1 - Spezielle Buchungen
Fallstudie
Fallstudie
In Vorbereitung der Gehaltszahlungen für den
Monat Februar 2002 erhielt die Buchhalterin,
Frau Kleeberg, von Herrn Kappler den Auftrag,
die Auszubildende, Frau Keller, in den
Buchungsprozess einzubeziehen, damit bei
Ausfall der Buchhalterin die monatliche Zahlung
nicht gefährdet ist.
Aufgaben:
Die notwendigen Belege finden Sie auf den folgenden Seiten.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 91
1 - Spezielle Buchungen
Belege:
CKI IT - Fachhandel
Bitterfelder Str. 7 - 9
04129 Leipzig
Leipzig, den 28.02.2002
Abrechnung der Brutto - Netto - Bezüge
Monat:
Feb 2002
Frank Schwabe
Engelsdorfer Straße 17
04317 Leipzig
Eintritt
01.09.1996
St.Kl.
I
Kinderg.
0
Gehalt:
Provision:
Zuschlag:
Nachzahlung:
Rückzahlung:
SV- Schlüssel
1211
+
+
+
-
KK
AOK
2200,00 €
- €
- €
- €
- €
2200,00 €
Gesamtbruttobetrag:
Steuerbrutto
2200,00 €
SV - Brutto
2200,00 €
Lohnsteuer
352,79 €
Solizuschlag
19,40 €
Kirchensteuer
31,75 €
KV
147,40 €
RV
210,10 €
AV
71,50 €
PV
29,70 €
Ges.Abzüge
862,64 €
Nettobetrag:
Nettoabzüge:
falsch berechnete Abzüge
VWL
Vorschuss
Auszahlung:
Bank:
Deutsche Bank 24
-
1337,36 €
€
€
250,00 €
1087,36 €
Kontonr.:
1 301 491 546
BLZ:
860 700 24
Zahlen der abgerechneten Monate:
Steuerbrutto
4400,00 €
SV - Brutto
4400,00 €
Lohnsteuer
705,58 €
Solizuschlag
38,80 €
Kirchensteuer
63,50 €
KV
RV
AV
PV
Auszahl. ges.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 92
1 - Spezielle Buchungen
294,80 €
420,20 €
CKI IT - Fachhandel
Bitterfelder Str. 7 - 9
04129 Leipzig
143,00 €
59,40 €
2647,72 €
Leipzig, den 28.02.2002
SV- Schlüssel
1211
KK
AOK
Abrechnung der Brutto - Netto - Bezüge
Monat:
Feb 2002
Petra Kleeberg
Poetenweg 27
04155 Leipzig
Eintritt
01.07.2001
St.Kl.
IV
Kinderg.
0
Gehalt:
Provision:
Zuschlag:
Nachzahlung:
Rückzahlung:
+
+
+
-
2500,00 €
- €
- €
- €
- €
2500,00 €
Gesamtbruttobetrag:
Steuerbrutto
2500,00 €
SV - Brutto
2500,00 €
Lohnsteuer
448,06 €
Solizuschlag
24,64 €
Kirchensteuer
€
KV
167,50 €
RV
238,75 €
AV
81,25 €
PV
33,75 €
Ges.Abzüge
993,95 €
Nettobetrag:
Nettoabzüge:
falsch berechnete Abzüge
VWL
Miete
Auszahlung:
Bank:
Dresdner Bank
-
1506,05 €
€
39,89 €
€
1466,16 €
Kontonr.:
2 700 241 005
BLZ:
860 800 00
Zahlen der abgerechneten Monate:
Steuerbrutto
5000,00 €
SV - Brutto
5000,00 €
Lohnsteuer
896,12 €
Solizuschlag
49,28 €
Kirchensteuer
€
KV
335,00 €
RV
477,50 €
AV
162,50 €
PV
67,50 €
Auszahl. ges.
2932,32 €
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 93
1 - Spezielle Buchungen
CKI IT - Fachhandel
Bitterfelder Str. 7 - 9
04129 Leipzig
Leipzig, den 28.02.2002
Abrechnung der Brutto - Netto - Bezüge
Monat:
Feb 2002
Joana Keller
Prager Straße 27
04103 Leipzig
Eintritt
15.09.2001
St.Kl.
I
Kinderg.
0
Gehalt:
Provision:
Zuschlag:
Nachzahlung:
Rückzahlung:
SV- Schlüssel
1211
+
+
+
-
KK
AOK
750,00 €
- €
- €
- €
- €
750,00 €
Gesamtbruttobetrag:
Steuerbrutto
750,00 €
SV - Brutto
750,00 €
Lohnsteuer
€
Solizuschlag
€
Kirchensteuer
€
KV
50,25 €
RV
71,63 €
AV
24,38 €
PV
10,13 €
Ges.Abzüge
156,39 €
Nettobetrag:
Nettoabzüge:
falsch berechnete Abzüge
VWL
Miete
Auszahlung:
Bank:
Spark.Leipzig
-
593,61 €
€
€
€
593,61 €
Kontonr.:
34 784 319
BLZ:
860 555 92
Zahlen der abgerechneten Monate:
Steuerbrutto
1500,00 €
SV - Brutto
1500,00 €
Lohnsteuer
€
Solizuschlag
€
Kirchensteuer
€
KV
RV
AV
PV
Auszahl. ges.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 94
1 - Spezielle Buchungen
100,50 €
143,26 €
48,76 €
20,26 €
CKI IT - Fachhandel
Bitterfelder Str. 7 - 9
04129 Leipzig
1187,22 €
Leipzig, den 28.02.2002
Abrechnung der Brutto - Netto - Bezüge
Monat:
Feb 2002
Sylvia Beck
Thomas – Mann – Straße 17
04425 Leipzig
Eintritt
01.06.1997
St.Kl.
IV
Kinderg.
0
Gehalt:
Provision:
Zuschlag:
Nachzahlung:
Rückzahlung:
SV- Schlüssel
1211
+
+
+
-
KK
AOK
2000,00 €
- €
- €
- €
- €
2000,00 €
Gesamtbruttobetrag:
Steuerbrutto
2000,00 €
SV - Brutto
2000,00 €
Lohnsteuer
223,64 €
Solizuschlag
12,30 €
Kirchensteuer
€
KV
134,00 €
RV
191,00 €
AV
65,00 €
PV
27,00 €
Ges.Abzüge
652,94 €
Nettobetrag:
Nettoabzüge:
falsch berechnete Abzüge
VWL
Miete
Auszahlung:
Bank:
Spark.Leipzig
-
1347,06 €
€
€
€
1347,06 €
Kontonr.:
38 245 347
BLZ:
860 555 92
Zahlen der abgerechneten Monate:
Steuerbrutto
4000,00 €
SV - Brutto
4000,00 €
Lohnsteuer
447,28 €
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Solizuschlag
24,60 €
Kirchensteuer
€
Seite 95
1 - Spezielle Buchungen
KV
RV
268,00 €
382,00 €
AV
130,00 €
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
PV
54,00€
Auszahl. ges.
2694, 12€
Seite 96
1 - Spezielle Buchungen
Qualifikationstest
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 97
1 - Spezielle Buchungen
Qualifikationstest
Fragen
Worin unterscheidet sich der Betriebszweck eines Handels- von einem Industrieunternehmen?
 Es gibt keinen Unterschied.
 Viele Unternehmen erzielen Gewinn aus Handelstätigkeit und Herstellung eigener Erzeugnisse.
 Der Handelsbetrieb erzielt Gewinn aus dem Ein- und Verkauf von Waren, der Industriebetrieb aus
der Herstellung und dem Absatz seiner Erzeugnisse.
 Er unterscheidet sich im Gegenstand der Gewinnerwirtschaftung.
Wie entstehen in einem Industriebetrieb (IB) Bestandsveränderungen?
 Nicht alle Erzeugnisse sind zum Jahresende fertiggestellt bzw. der IB hat mehr/ weniger Ware auf
Bestand gekauft als verbraucht.
 Zur Inventur wird eine Bestandsveränderung festgestellt, die gebucht werden muss.
 Da alle Warenbewegungen exakt erfasst werden, entstehen keine Bestandsveränderungen.
 Ein IB bucht keine Waren auf Bestandskonten.
Welche Vermögensgegenstände unterliegen der Abschreibung?
 Geringwertige Wirtschaftsgüter.
 Umlaufmittel
 Gebäude
 Längerfristig genutzte Anlagegüter, die durch die Nutzung und den technischen Fortschritt einer
Wertminderung (Abnutzung) unterliegen.
Nennen Sie den Buchungssatz für eine Abschreibungsbuchung.
 Abschreibungen auf Sachanlagen an Konto des Umlaufvermögens.
 Abschreibungen auf Sachanlagen an Konto des Anlagevermögens.
 Abschreibungen auf Sachanlagen an Konto Finanzanlagen.
 Abschreibungen auf Sachanlagen an Konto Büro- und Geschäftsausstattung.
Bei welcher Art von Unternehmen gibt es keine Privatkonten?
 Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
 AG und GmbH.
 Es gibt in jedem Unternehmen Privatkonten.
 Privatkonten werden prinzipiell nicht im Unternehmen geführt.
Welchen Einfluss haben Privatentnahmen auf das Eigenkapital?
 Privatentnahmen werden nicht gebucht.
 Sie beeinflussen das Eigenkapital nicht.
 Privatentnahmen stellen vorweggenommen Gewinn dar und schmälern das Eigenkapital
 Sie vergrößern das Eigenkapital.
Wer zahlt die Beiträge zur SV?
 Der Arbeitnehmer
 Der Arbeitgeber
 Arbeitnehmer und Arbeitgeber und Krankenkassen.
 Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
 Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in bestimmten Sparbeiträgen anlegt.
 Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in der Firma anlegt.
 Sparleistungen des Arbeitnehmers.
 Ein Sparkonto, dass der Arbeitnehmer führt.
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 98
1 - Spezielle Buchungen
In welche Kostenbestandteile untergliedert sich des Bruttogehalt?
 Nettogehalt, Lohnsteuer, Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung.
 Nettogehalt, vermögenswirksame Leistungen.
 Nettogehalt, Leistungszuschläge, Lohnsteuer.
 Nettogehalt, Lohnsteuer, Kirchensteuer, Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung.
Auf welchen Konten werden vom Arbeitgeber einbehaltene Steuern erfasst?
 Konto Gehälter
 Konto Gehälter und Verbindlichkeitskonten gegenüber dem Finanzamt.
 Konto Umsatzsteuervorauszahlung
 Konto Gesetzliche Sozialleistungen
Welche Beiträge werden auf dem Konto Verbindlichkeiten gegenüber den Sozialversicherungsträgern
erfasst?
 Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
 Pflegeversicherung
 Krankenversicherung
 Vermögenswirksame Leistungen
Worüber gibt der Anhang einer Bilanz Auskunft?
 Er erhält einen Überblick über die Strukturen des Eigenkapitals.
 Er informiert über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und über außerordentliche
Aufwendungen, Erträge und Verbindlichkeiten.
 Er informiert über Bezüge der GL und der Aufsichtsorgane.
 Er enthält eine Übersicht der Aufwendungen und Erträge.
Welche allgemeinen Grundsätze sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zu beachten?
 Es müssen alle Vermögensgegenstände aufgeführt werden.
 Es sind die Grundsätze ordentlicher Buchführung (GoB) anzuwenden.
 Es müssen alle Schulden, Aufwendungen und Erträge aufgeführt werden.
 Er darf nicht manuell erfolgen.
Was besagt das Prinzip der Klarheit in der GuV?
 Es hat keine Auswirkungen auf die Gliederung der GuV.
 Gesonderte Darstellung der Zinsen und Provisionen.
 Trennung der Aufwendungen und Erträge für den unmittelbaren Betriebszweck und für
betriebsfremde und außerordentliche Zwecke.
 Die GuV ist im Querformat anzufertigen.
Wozu dient die Gewinn- und Verlustrechnung GuV?
 Zur Erklärung der Bilanz
 Zur Ermittlung des Erfolgs einer Abrechnungsperiode durch Gegenüberstellung von
Aufwendungen und Erträgen
 Zur Ermittlung der Umsatzsteuer.
 Zur Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 99
1 - Spezielle Buchungen
Buchführung Vertiefung
Spezielle Buchungen
Name:
Vorname:
Klasse/Kurs:
Datum:
IHK-Akademie Schwaben: Modul 2 – Kapitel 1
Seite 100
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