Hebammen sind gefragter denn je - ZHAW Zürcher Hochschule für

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Datum: 25.01.2012
Neue Luzerner Zeitung AG
6002 Luzern
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Medienart: Print
Medientyp: Tages- und Wochenpresse
Auflage: 81'451
Erscheinungsweise: 6x wöchentlich
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Themen-Nr.: 375.18
Abo-Nr.: 1053061
Seite: 25
Fläche: 58'191 mm²
Hebammen sind gefragter denn je
Hebamme Sonja Schipf auf Besuch bei einer Schwangeren, sie kontrolliert die Herztöne des Kindes.
Bild Nadia Schärli
LUZIA MATTMANN
[email protected]
GEBURT Frauen bleiben nach
der Geburt immer weniger
lange im Spital. Das bedeutet
mehr Arbeit für die freiberuflichen Hebammen.
Im Luzerner Kantonsspital kommt es
in Spitzenzeiten zu Engpässen bei den
Plätzen für Gebärende (siehe Ausgabe
von gestern), und die Aufenthaltszeiten
mehr frisch gebackene Mütter lassen noch nicht. Die Gründe für die ver-
sich von ihnen zu Hause nachbetreuen. stärkte Nachfrage nach Hebammen sei«Wir beobachten seit ein paar Jahren en nebst der kürzeren Verweildauer der
einen Rückgang der Aufenthaltszeit der Frauen im Spital auch bessere BekanntWöchnerinnen im Spital», sagt Sonja heit der Arbeit der Hebammen und das
Schipf, Vorstandsmitglied des Schwei- weitgehend fehlende Netz der Grosszerischen Hebammenverbandes, Sek- familie der jungen Mütter.
tion Zentralschweiz. Allein in den letz- Druck durch Fallpauschalen
ten drei Jahren sei die Aufenthaltsdauer In diesem Jahr wird sich dieser Trend
im Spital nach der Geburt um rund wohl noch verstärken, denn seit Januar
einen Tag zurückgegangen. Gleichzeitig rechnen die Spitäler nicht mehr nach
haben die Hebammen rund einen Drit- Aufwand ab, sondern bekommen von
im Spital nach der Geburt werden immer tel mehr Wöchnerinnen zu Hause bekürzer. Dafür haben die freischaffenden treut. Konkrete Zahlen gibt es allerdings Kanton und Krankenversicherern pro
Diagnose Fallpauschalen, also einen
Hebammen Hochkonjunktur. Immer
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fixen Betrag, egal wie lange der Patient winnen. «Früher war gar nicht so viel
im Spital ist. Die Fallpauschalen im Arbeit für alle da, jetzt ist das kein
Kanton Luzern sehen bei Wöchnerinnen Thema mehr», sagt Schipf.
eine «optimale Verweildauer» von Die freiberuflich tätigen Hebammen
4,1 Tagen vor. Um die Fallpauschalen begleiten die Schwangeren während der
optimal auszuschöpfen, sollte eine Frau Schwangerschaft und sorgen für die
mindestens 2 Tage und maximal 6 Tage Nachbetreuung der Frauen und des
nach der Geburt im Spital bleiben.
Neugeborenen im Wochenbett. «Dabei
In der Hirslanden-Klinik St. Anna in geht es um die Wochenbettpflege und
Luzern blieben die Frauen bisher 4 bis Stillberatung, aber auch um praktische
6 Tage nach der Geburt im Spital. «Der Fragen, wie der Alltag mit einem neuTrend zur Verkürzung der Aufenthalts- geborenen Kind und den Bedürfnissen
zeiten in den Spitälern ist weltweit zu der jungen Familie in Einklang gebracht
beobachten», schreibt Gaby Krieger von wird.» Die Zeit nach der Geburt sei auch
der Klinik auf Anfrage. «Die Klinik St. psychisch für die Frauen oft eine grosAnna wird jedoch auch zukünftig die se Belastung, sodass fachkundige Unterindividuellen Patientensituationen in stützung eine Hilfe in der Bewältigung
den Vordergrund stellen und gemäss des Alltags sei. «Bei Frauen, die nach
der medizinischen Notwendigkeit die der Geburt von Hebammen betreut
Aufenthaltsdauer festlegen respektive waren, ist der Anteil der Re-Hospitalimit dem Patienten oder der Wöchnerin sierungen wesentlich tiefer als bei solbesprechen», heisst es weiter.
Auch das Luzerner Kantonsspital
bestätigt, dass die neue Regelung eine
Verkürzung des Spitalaufenthalts von
gesunden Wöchnerinnen vorsieht. Zu
früh werde aber niemand heimge-
schickt: «Unsere Patientinnen werden
nach wie vor ihren medizinischen Bedürfnissen entsprechend hospitalisiert»,
schreibt Mediensprecherin Ramona
Helfenberger auf Anfrage. «Die Aufent-
haltsdauer beträgt nach einer Spontangeburt 4 bis 5 Tage, nach einem Kaiserschnitt 5 bis 7 Tage.» Ob und wie stark
sich die Aufenthaltsdauer einer Wöchnerin im Zusammenhang mit der Fallpauschale verkürzen wird, werde die
Erfahrung zeigen. Es werde aber keine
Frau ohne Nachkontrolle nach Hause
gehen.
Laut Hebamme Sonja Schipf hat sich
in anderen Ländern wie Deutschland
mit der Einführung der Fallpauschale
die Aufenthaltsdauer im Spital reduziert.
chen ohne Hebamme», sagt Schipf.
Das wird bezahlt
KRANKENKASSE lm. Die Kranken-
kasse-Grundversicherung bezahlt:
6 Schwangerschaftskontrollen
durch die Hebamme zu Hause, in
der Hebammenpraxis oder im Geburtshaus.
100 Franken Beteiligung an die
Kosten eines Geburtsvorbereitungs-
kurses, der von einer Hebamme
erteilt wird.
Numerus clausus
an den Schulen
AUSBILDUNG lm. In der Deutsch-
schweiz bieten die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften und der Fachbereich Gesundheit
der Berner Fachhochschule den
vierjährigen Vollzeit-Bachelorstudiengang Hebamme an. In Bern wird
zudem der verkürzte zweijährige
Vollzeit-Bachelorstudiengang Hebamme für Pflegefachpersonen angeboten. Beide Schulen haben einen
Numerus clausus. In Zürich liegt
dieser bei 60 Plätzen pro Jahr. «Wir
werden überrannt. Dieses Jahr haben sich 139 Frauen beworben», sagt
Beatrice Friedli, Leiterin des Instituts
für Hebammen in Zürich. «Eine
Erhöhung des Numerus clausus
würde Sinn machen.»
Ansturm auf die Ausbildung
Am Fachbereich Gesundheit der
Berner Fachhochschule limitiert der
Numerus clausus für den Bachelorstudiengang Hebamme die Anzahl
Studienplätze auf 65. «In den letzten
Jahren hatten wir etwa dreimal so
viele Anmeldungen wie Studienplätze», sagt Dorothe Eichenberger,
Leiterin des Studiengangs.
Betreuung während der Geburt
(zu Hause, Geburtshaus, Spital).
Wochenbettbetreuung zu Hause
bis zum 10. Tag nach der Geburt.
3 Stillberatungen während der
ganzen Stillzeit.
1 Nachkontrolle im Zeitraum von
6 bis 10 Wochen nach der Geburt.
www.hebammen-zentralschweiz.ch
Mehr freischaffende Hebammen
Im Juni 2011 befanden sich im Kanton
Luzern rund 100 Frauen auf der Zulassungsliste für Hebammen und Wochenbettpflege. «Nicht alle sind aktiv im
Dienst, aber die Zahl ist steigend», sagt
Schipf. Der Schweizerische Hebammen-
verband Sektion Zentralschweiz versucht sogar aktiv, Hebammen für die
freiberufliche Berufsausübung zu ge-
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