Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Werbung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tischlerei Helmert, Dresden
1.
Allen Angeboten und Vertragsverhältnissen mit
uns liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Die AGB
gelten gegenüber Kaufleuten auch für künftige Geschäfte,
ohne dass es eines erneuten Hinweises oder Zugangs der
AGB bedarf. Abweichende, widersprechende oder
entgegenstehende AGB, die wir nicht schriftlich
anerkennen, sind für uns unverbindlich und gelten nicht,
auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Abweichende Regelungen von diesen AGB bedürfen der
Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nicht
konkludent oder mündlich abbedungen werden. Sind oder
werden einzelne Klauseln unwirksam, so gilt insoweit die
gesetzliche Regelung, die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen wird nicht berührt.
Die Prüfung angezeigter Mängel erfolgt freibleibend ohne
jegliche Präjudiz. Bei Unternehmern leisten wir für
Mängel
nach
unserer
Wahl
Gewähr
durch
Nachbesserung
oder
Ersatzlieferung.
Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren
innerhalb 1 Jahres. Garantien im Rechtssinne müssen
besonders schriftlich als solche vereinbart werden.
Herstellerangaben, öffentliche Äußerungen oder
Werbung stellen keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben dar. Eine mangelhafte oder verspätete
Teilleistung hat keinen Einfluss auf bereits ausgeführte
oder ausstehende Teilleistungen. Vollständige und
rechtzeitige Selbstbelieferung mit Materialien, Roh- und
Hilfsstoffen bleibt vorbehalten
2.
Unsere Angebote sind stets freibleibend und
werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung
verbindlich. Dies gilt insbesondere für Liefertermine,
Leistungsangaben, Ergänzungen, Änderungen, Nebenarbeiten oder Nachträge. Fixtermine müssen als solche
schriftlich besonders vereinbart werden.
6.
Unsere Haftung ist begrenzt auf den Schaden am
Werk bzw. auf unsere Leistung selbst, es sei denn, eine
Zusicherung zielt auf einen darüber hinausgehenden Erfolg
ab. Alle weitergehenden vertraglichen oder gesetzlichen
Ansprüche unserer Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen, mit Ausnahme für Körper- oder
Gesundheitsschäden, bei Arglist und bei vorsätzlichem
Handeln. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für
Kundenzeichnungen, -muster und -anweisungen übernehmen wir keine Gewähr.
3.
Die in Prospekten, Mustern, Präsentationen oder
sonstigen Verkaufsunterlagen enthaltenen bzw. die mit
einem Angebot gemachten Angaben zu unseren
Leistungen (Beschaffenheit, Masse, Gewicht, sonstige
Eigenschaften) sind Näherungswerte. Naturbaustoffe
(Holz, Stein u.a.) können in Farbe, Struktur, Stärke und
Bearbeitung nicht einheitlich geliefert werden, so dass
geringfügige Abweichungen gegenüber Ausstellungsstücken und Mustern vorbehalten bleiben, soweit diese in
der Natur des Materials liegt und handelsüblich sind.
Teilerfüllung bleibt vorbehalten, ebenso Konstruktionsoder Formänderungen, die auf die Verbesserung der
Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers
zurückzuführen sind.
4.
Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der
gültigen Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort fällig.
Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber
akzeptiert. Der Kunde gerät unbeschadet gesonderter
Mahnungen 10 Tage nach Zugang der Rechnung in
Verzug. Zugang wird 3 Tage nach Rechnungsdatum
fingiert, der Nachweis eines späteren Zugangs bleibt dem
Kunden vorbehalten. Bei Verzug des Kunden sind wir
unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, weitere
Lieferungen von einer Sicherheitsleistung abhängig zu
machen. Dies gilt gegenüber Unternehmern für den
gesamten Saldo aus der Geschäftsbeziehung. Eine
Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur
zulässig mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen. Forderungen gegen uns unterliegen
einem Abtretungsverbot.
7.
Das Eigentum an unseren Lieferungen und
Leistungen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
vorbehalten; gegenüber Unternehmern mit der Maßgabe,
dass zum Eigentumsübergang alle aus der gesamten
Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen (Saldo)
erfüllt sein müssen. Der Kunde ist berechtigt, das
Vorbehaltseigentum im Rahmen seines ordentlichen
Geschäftsganges zu vermischen, verarbeiten und zu
veräußern. Eine Veräußerung im ordentlichen Geschäftsgang liegt nicht vor, wenn der Abnehmer des Kunden ein
Abtretungsverbot verlangt. Das Vorbehaltseigentum setzt
sich an neuen Erzeugnissen anteilig fort, die für uns als
Hersteller i.S. §950 BGB hergestellt werden. Der Kunde
verwahrt insofern das Eigentum für uns. Der Kunde tritt
uns sicherungshalber bereits jetzt seine Forderungen
gegen Dritte aus der Weiterveräußerung des Vorbehaltseigentums mit allen Neben- und Sicherungsrechten ab, wir
nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, uns
auf Verlangen alle Informationen und Unterlagen
beizubringen, die für den Einzug der abgetretenen
Forderungen notwendig sind. Die Abtretung kann bei
Zahlungsverzug jederzeit offengelegt werden. Übersteigt
der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr
als 20%, haben wir auf Verlangen nach unserer Wahl
insoweit Sicherheiten freizugeben.
5.
Der Kunde hat unsere Leistungen unverzüglich
auf Menge, Qualität und Beschaffenheit zu untersuchen,
Mängel schriftlich festzuhalten und diese unverzüglich
schriftlich geltend zu machen.
8.
Gerichtstand und Erfüllungsort ist Dresden. Es
gilt ausschließlich das Recht der BRD, unter Ausschluss
der Haager Kaufgesetze und des Int. Kaufrechts gemäss
UN-Übereinkommen vom 11.04.1980.
Stand: 01.07.2007
Herunterladen