Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tischlerei Helmert, Dresden 1. Allen Angeboten und Vertragsverhältnissen mit uns liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Die AGB gelten gegenüber Kaufleuten auch für künftige Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises oder Zugangs der AGB bedarf. Abweichende, widersprechende oder entgegenstehende AGB, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich und gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Regelungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nicht konkludent oder mündlich abbedungen werden. Sind oder werden einzelne Klauseln unwirksam, so gilt insoweit die gesetzliche Regelung, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird nicht berührt. Die Prüfung angezeigter Mängel erfolgt freibleibend ohne jegliche Präjudiz. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren innerhalb 1 Jahres. Garantien im Rechtssinne müssen besonders schriftlich als solche vereinbart werden. Herstellerangaben, öffentliche Äußerungen oder Werbung stellen keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben dar. Eine mangelhafte oder verspätete Teilleistung hat keinen Einfluss auf bereits ausgeführte oder ausstehende Teilleistungen. Vollständige und rechtzeitige Selbstbelieferung mit Materialien, Roh- und Hilfsstoffen bleibt vorbehalten 2. Unsere Angebote sind stets freibleibend und werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Dies gilt insbesondere für Liefertermine, Leistungsangaben, Ergänzungen, Änderungen, Nebenarbeiten oder Nachträge. Fixtermine müssen als solche schriftlich besonders vereinbart werden. 6. Unsere Haftung ist begrenzt auf den Schaden am Werk bzw. auf unsere Leistung selbst, es sei denn, eine Zusicherung zielt auf einen darüber hinausgehenden Erfolg ab. Alle weitergehenden vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche unserer Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme für Körper- oder Gesundheitsschäden, bei Arglist und bei vorsätzlichem Handeln. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für Kundenzeichnungen, -muster und -anweisungen übernehmen wir keine Gewähr. 3. Die in Prospekten, Mustern, Präsentationen oder sonstigen Verkaufsunterlagen enthaltenen bzw. die mit einem Angebot gemachten Angaben zu unseren Leistungen (Beschaffenheit, Masse, Gewicht, sonstige Eigenschaften) sind Näherungswerte. Naturbaustoffe (Holz, Stein u.a.) können in Farbe, Struktur, Stärke und Bearbeitung nicht einheitlich geliefert werden, so dass geringfügige Abweichungen gegenüber Ausstellungsstücken und Mustern vorbehalten bleiben, soweit diese in der Natur des Materials liegt und handelsüblich sind. Teilerfüllung bleibt vorbehalten, ebenso Konstruktionsoder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind. 4. Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der gültigen Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort fällig. Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber akzeptiert. Der Kunde gerät unbeschadet gesonderter Mahnungen 10 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Zugang wird 3 Tage nach Rechnungsdatum fingiert, der Nachweis eines späteren Zugangs bleibt dem Kunden vorbehalten. Bei Verzug des Kunden sind wir unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, weitere Lieferungen von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Dies gilt gegenüber Unternehmern für den gesamten Saldo aus der Geschäftsbeziehung. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur zulässig mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Forderungen gegen uns unterliegen einem Abtretungsverbot. 7. Das Eigentum an unseren Lieferungen und Leistungen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten; gegenüber Unternehmern mit der Maßgabe, dass zum Eigentumsübergang alle aus der gesamten Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen (Saldo) erfüllt sein müssen. Der Kunde ist berechtigt, das Vorbehaltseigentum im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsganges zu vermischen, verarbeiten und zu veräußern. Eine Veräußerung im ordentlichen Geschäftsgang liegt nicht vor, wenn der Abnehmer des Kunden ein Abtretungsverbot verlangt. Das Vorbehaltseigentum setzt sich an neuen Erzeugnissen anteilig fort, die für uns als Hersteller i.S. §950 BGB hergestellt werden. Der Kunde verwahrt insofern das Eigentum für uns. Der Kunde tritt uns sicherungshalber bereits jetzt seine Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung des Vorbehaltseigentums mit allen Neben- und Sicherungsrechten ab, wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für den Einzug der abgetretenen Forderungen notwendig sind. Die Abtretung kann bei Zahlungsverzug jederzeit offengelegt werden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, haben wir auf Verlangen nach unserer Wahl insoweit Sicherheiten freizugeben. 5. Der Kunde hat unsere Leistungen unverzüglich auf Menge, Qualität und Beschaffenheit zu untersuchen, Mängel schriftlich festzuhalten und diese unverzüglich schriftlich geltend zu machen. 8. Gerichtstand und Erfüllungsort ist Dresden. Es gilt ausschließlich das Recht der BRD, unter Ausschluss der Haager Kaufgesetze und des Int. Kaufrechts gemäss UN-Übereinkommen vom 11.04.1980. Stand: 01.07.2007