Chemwatch REACH MSDS for DRY

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DRY-TREAT 40SK
Version
2.1.1.1
Chemwatch EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß (EG) 1907/2006, (EG) No 1272 / 2008)
CHEMWATCH SDS
Chemwatch22-9860
Druckdatum: 15-Januar-2013
Bearbeitungsdatum:11-Februar-2010
Ausgabedatum: 11-Februar-2010
SICHERHEITSDATENBLATT
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Produktname:
Produktname:
Synonyme
Korrekte Bezeichnung des
Gutes:
Chemische Formel:
Sonstige
Identifizierungsmerkmale:
Indexnummer:
ID-Nummer:
CAS-Nummer:
REACHRegistrierungsnummer:
EG-Nummer:
DRY-TREAT 40SK
Keine Daten verfügbar
"Water and salt protection", "Sandstone protection"
ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.(enthält acetone)
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Nicht verfügbar
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Relevante identifizierte
Verwendungen:
Abgeraten Anwendungen.:
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Registrierter Firmenname:
Adresse:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Webseite:
Dry-Treat Inc.
1104 Philadelphia Pike,Willmington,DE, 19809,USA
+1 866 667 5119
+61 2 9954 3162
Dry-Treat Pty Ltd
65 Nicholson Street,St. Leonards,NSW, 2065,AUS
1800 675 119
+61 2 9954 3162
Dry-Treat Ltd
3 North Street,Oatby,Leicester, LE2 5AH,GBR
0800 0964 760
+61 2 9954 3162
1.4. Notrufnummer
Gesellschaft / Organisation: Dry-Treat
Sonstige Notrufnummern: (800) 255 3924
Sonstige Notrufnummern: Outside USA +1 (813) 248 0585
Dry-Treat
Outside USA +1 (813) 248 0585
Dry-Treat
Outside USA +1 (813) 248 0585
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
DSD Klassifizierung:
DSD Klassifizierung
(zusätzliche)
DPD Klassifizierung:
CLP Klassifizierung:
CLP Klassifizierung
Bei Gemischen wurde die Klassifizierung durch folgende Verordungen vorbereitet: DPD (Richtlinie 1999/45/EG) und CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Keine Daten verfügbar
R11
R20
R36/37/38
R52/53
R65
R66
R67
Leichtentzündlich.
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Entzündliche Flüssigkeit Gefahrenkategorie 2
Akute Toxizität (inhalative) Gefahrenkategorie 4
Aspirationsgefahr Gefahrenkategorie 1
Verätzung/Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 2
Augenreizung, Gefahrenkategorie 2A
STOT einm. 3
Auswirkungen auf die Atmung Gefahrenkategorie 3
Chronische aquatische Toxizität, Gefahrenkategorie 3
CLP Klassifizierung
(zusätzliche)
Keine Daten verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
CLP Kennzeichnungselemente
Signalwort:
Gefahrenhinweise:
Additional Statement(s):
Zusätzliche Erklärung(en):
SICHERHEITSHINWEISE:
GEFAHR
H225
H332
H304
H315
H319
H335
H336
H412
Festgestellt durch Chemwatch mit CLP Kriterien
Keine Daten verfügbar
Code
EUH066
Ausdruck
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Prävention
Code
P210
P233
P240
P241
P242
P243
P261
P264
P271
P273
P280
Ausdruck
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
Behälter dicht verschlossen halten.
Behälter und zu befüllende Anlage erden.
Explosionsgeschützte Lüftungsanlagen verwenden.
Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Einatmen vermeiden. vonStaub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol.
Nach Handhabung gründlich waschen.
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Reaktion
Code
P301+P310
P302+P352
P312
P331
P332+P313
P337+P313
P362
Ausdruck
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut
mit Wasser abwaschen/duschen.
BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
KEIN Erbrechen herbeiführen.
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Aufbewahrung
Code
P403+P233
P403+P235
P405
Ausdruck
Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
Code
P501
Ausdruck
Inhalt/Behälter … zuführen.
P303+P361+P353
P304+P340
P305+P351+P338
DSD / DPD Kennzeichnungselemente
F
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann die Atemwege reizen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Xn
Relevante Risikoerklärungen sind imAbschnitt 2.1 zu finden
Gefahrensymbole und
–bezeichnungen für
ALS EINE GEFÄHRLICHE SUBSTANZ GEMÄSS DER RICHTLINIE 1999/45/EWG EINGESTUFT.
gefährliche Stoffe und
Zubereitungen:
Sicherheitshinweis:
S16
Von Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
S23
S24
S25
S36
S37
S39
S51
S09
S29
S401
S07
S13
S26
S46
S60
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Berührung mit der Haut vermeiden.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit Wasser und Reinigungsmittel reinigen.
Behälter dicht geschlossen halten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
R21/22?
R33?
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken*.
Nach der Exposition kumulative Effekte können auftreten*.
2.3. Sonstige Gefahren
PBT- bzw. vPvB-Kriterien
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Siehe Zusammensetzung der Bestandteile in Abschnitt 3.2
3.2. Gemische
1. CAS-Nr.
2. EG-Nr.
3. Indexnummer
REACH Nummer
% [gewicht]
Name
Einstufung gemäß Richtlinie 1999/45/EC
[DPD]
F
Xi
1. 67-64-1
2. 200-662-2
<60
3. 606-001-00-8
4. Keine Daten verfügbar
Aceton
1.
2. Keine Daten verfügbar
<60
3. Keine Daten verfügbar
4.
1.
2. Keine Daten verfügbar <60
3. Keine Daten verfügbar
4.
R11
R36
R66
R67
Flam. Liq. 2
Eye Irrit. 2
STOT SE 3
CLP-Klassifizierung nach Anhang VI von CLP (Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008)
alkylalkoxysilane
alkyl silicate
T
N
1. 77-58-7
2. 201-039-8
3. Keine Daten verfügbar <1
4. Keine Daten verfügbar
Dibutylzinndilaurat
1.
2. Keine Daten verfügbar balance
3. Keine Daten verfügbar
4.
additives not contributing to the
classification
R25 R48/25
R50/53
R36/38
R60(2)
R61(2)
R68(3)
R20/21?
R33?
Akute Toxizität Gefahrenkategorie 1
Akute Toxizität Gefahrenkategorie 3
Augenreizung, Gefahrenkategorie 2A
Chronische
aquatische
Toxizität,
Gefahrenkategorie 1
Keimzell-Mutagenität, Gefahrenkategorie 2
Organschädigung Gefahrenkategorie 1
Reproduktive Toxizität Kategorie 1B
Verätzung/Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 2
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Generelle:
Einnahme:
Keine Daten verfügbar
Nach Verschlucken KEIN Erbrechen herbeiführen.
Wenn der Patient erbricht, aufrecht hinsetzen oder in die stabile Seitenlage bringen, umAtmen zu ermöglichen und Aspiration zu verhindern.
Falls spontanes Erbrechen bevorsteht oder bereits auftritt, halten Sie den Kopf des Patienten nach unten, senken Sie den Patienten in Beckenposition um
eine mögliche Aspiration des Erbrochenen zu verhindern.
Augenkontakt:
Falls dieses Produkt mit den Augen in Kontakt kommt:
Sofort mit frischem, laufenden Wasser waschen.
Vollständige Spülung durch Anheben der Augenlider sicherstellen.
Hautkontakt:
Bei Kontakt mit der Haut:
Sofort kontaminierte Kleidung, inklusive Schuhwerk, entfernen.
Haare und Haut mit fließendem Wasser abwaschen (und Seife, wenn verfügbar)
Einatmung:
Falls Dämpfe oder Verbrennungsprodukte eingeatmet werden: An die frische Luft bringen.
Patienten hinlegen. Warm und ruhig halten.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Einatmen:
• Einatmen von Dämpfen oder Aerosolen (Nebeln, Dämpfe), die vom Material bei normaler Handhabung freigesetzt werden, kann gesundheitsschädlich sein.
• Durch das Material kann bei empfindlichen Personen Atemwegsreizung ausgelöst werden.
Der Körper reagiert auf diese Reizung mit später auftretenden Lungenschäden.
• Einatmen des Dunstes/Dampfes kann Schwindel und Schläfrigkeit hervorrufen.
Es kann zu weiteren Begleiterscheinungen, wie Narkose, Schläfrigkeit, reduzierter Aufmerksamkeit, Verlust der Reflexe, Koordinationsproblemen und
Schwindelanfällen kommen.
• Bei höheren Temperaturen erhöhen sich die Gefahren des Einatmens.
• Das Einatmen von Azeton verursacht Depression des zentralen Nervensystems, Gedankenlosigkeit, zusammenhanglose Ausdrucksweise,
Unkoordiniertsein, Erstarren, niedrigen Blutdruck, schnellen Puls, metabolische Azidose, hohen Blutzucker und Ketosis.
Selten sind Krämpfe und röhrenförmige Nekrose offensichtlich.
• Exposition mit Ketondämpfen kann Reizungen der Nase, des Halses und der Schleimhäute verursachen.
Hohe Dampfkonzentrationen können Schwächung des zentralen Nervensystems hervorrufen, gekennzeichnet durch Kopfschmerz, Vertigo,
Koordinationsverlust, Narkose und Herz-Lungen Versagen.
Einnahme:
• Verschlucken der Flüssigkeit kann Eindringen in die Lungen verursachen mit dem Risiko von Aspirationspneumonie; ernsthafte Konsequenzen können sich
ergeben.
(ICSC13733).
• Versehentliches Verschlucken des Produktes kann die Gesundheit beeinträchtigen.
Hautkontakt:
• Das Material kann mittelschwere Entzündung der Haut hervorrufen.
Entweder direkt nach dem Kontakt oder auch verzögert.
• Wiederholte Exposition kann zur Bildung von Hautrissen, Schuppung oder Austrocknung – nach normaler Handhabung und Einsatz – führen.
• Kontakt der Haut mit dem Stoff kann die Gesundheit schädigen.
Systemische Effekte können der Aufnahme folgen.
• Offene Wunden/Schnitte, abgeschürfte oder gereizte Haut sollte nicht diesem Material ausgesetzt werden.
• Der Eintritt in den Blutkreislauf durch - zum Beispiel - Schnittwunden, Hautabschürfungen oder Wunden kann unter Umständen körperliche Schäden mit
gefährlichen Auswirkungen hervorrufen.
Untersuchen Sie die Haut gründlichst, bevor Sie das Material einsetzen und stellen Sie sicher, dass jegliche äusserlichen Hautschäden entsprechend
geschützt bzw.
Augen:
• Es gibt Hinweise darauf, daß das Material bei manchen Personen Augenreizung verursachen kann und bei manchen Personen zu Augenschäden innerhalb
von 24 Stunden oder mehr nach dem Eindringen der Substanz führen kann.
Es kann zu Schäden an der Hornhaut kommen.
• Der konzentrierte Dunst verursacht Augenreizungen hervorgebracht und gibt daurchHinweise auf hohe Konzentrationen.
Falls Augenreizung auftritt, versuchen Sie, die Exposition mit verfügbaren Maßnahmen zu reduzieren oder das Gebiet zu evakuieren.
Chronisch:
Langfristige Exposition zu Reizstoffen der Luftwege, kann möglicherweise zu Erkrankungen der Luftwege - verbunden mit Atmungsschwierigkeiten und
damit verbundenden körperlichen Problemen - hervorrufen.
Verlängerter oder wiederholter Hautkontakt kann möglicherweise zu trockener Haut mit Rissen und Reizung führen - Es kann eine mögliche Dermatitis folgen.
Die Akkumulierung der Substanz im menschlichen Körper ist wahrscheinlich und kann möglicherweise einige Bedenken hervorrufen, wenn man wiederholt
oder langfristig der Substanz berufsbedingt ausgesetzt ist.
Arbeiter, die für längere Zeiträume Azeton ausgesetzt wurden, zeigten Entzündungen der Luftwege, des Magens und des Dünndarms, sowie
Schwindelanfälle und Kräfteverlust. Eine Exposition durch Azeton kann die Lebergiftigkeit von gechlorten Lösungsmitteln erhöhen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Material, das während des Erbrechens aspiriert wird, kann eine Lungenverletzung mit sich bringen. Aus diesem Grunde sollte Erbrechen nicht auf mechanische oder pharmakologische Weise
induziert werden.
Symptomatisch behandeln.
Bei akuter und kurzzeitig wiederholter Exposition mit Aceton:
Symptome einer Aceton-Exposition ähneln sehr den Symptomen einer Ethanol-Vergiftung.
Ungefähr 20% wird durch die Lungen aufgenommen und der Rest wird metabolisiert. Die alveolare Luft-Halbwertzeit beträgt ungefähr 4 Stunden, nach 2 Stunden des Einatmens – bei
Werten nahe dem Expositionsstandard. In Fällen einer Überdosis, verlängern ein gesättigter Metabolismus und die dadurch begrenzte Reinigung die Eliminierungs-Halbwertzeit auf 25-30
Stunden.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Alkoholbeständiger Schaum.
Trockenes Löschpulver.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Feuerunverträglichkeit:
Vermeiden Sie die Kontamination mit oxidierenden Mitteln, zum Beispiel mit Nitraten, oxidierenden Säuren, Chlor-Bleichen, Schwimmbad-Chlor usw., da es
zur Entzündung kommen kann.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Feuerbekämpfung:
Feuerwehr alarmieren und über Ort und Art der Gefahr informieren.
Kann gewaltsam oder explosiv reagieren. Sauerstoffgerät und Schutzhandschuhe tragen.
Feuer/Explosionsgefahr:
Flüssigkeit und Dämpfe sind hochentzündlich.
Starke Brandgefahr wenn Hitze, Flammen und/oder Oxidierungsmitteln ausgesetzt.
Verbrennungs-Produkte:
Kohlendioxid (C02)
Silikon Dioxid (SiO2)
andere Pyrolyse Produkte, die typischerweise organisches Material verbrennen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche
Schutzausrüstung:
Freisetzung von Kleinen
Mengen:
FREISETZUNG GRÖSSERER
MENGEN
Sauerstoffgerät.Chemikalienbeständiger Schutzanzug.
Alle Zündquellen entfernen.
Alle ausgelaufenen Produkte sofort beseitigen.
Chemikalien Klasse : Ketone
Für die Entsorgung auf Land: empfohlene Saugmittel aufgelistet nach deren Priorität.
SAUGMITTEL TYP
RANG
ANWENDUNG
SAMMLUNG
BEGRENZUNGEN
Gebiet von Personen räumen und gegen die Windrichtung evakuieren.
Feuerwehr alarmieren und über Ort und Art der Gefahr informieren.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht anwendbar
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Nicht anwendbar
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise zur Persönlichen Schutzausrüstung werden in Sektion 8 des Sicherheitsblattes enthalten.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Sicheres Handhaben
Kontainer, selbst die, die bereits leer sind, können explosiven Dunst/Dampf enthalten.
Das Schneiden, Bohren, Schleifen, Schweissen oder durchführen ähnlicher Tätigkeiten an oder in der Nähe der Kontainer sollte NICHT erfolgen.
Erlauben Sie es NICHT, dass die Kleidung durch das Material genässt am Körper und somit in Kontakt mit der Haut bleibt.
Jeden Körperkontakt vermeiden, einschließlich Einatmen.
Bei Gefahr durch Exposition Schutzkleidung tragen.
Brand- und Explosionsschutz siehe Abschnitt 5
Sonstige Angaben
In Originalbehältern, in genehmigten feuersicheren Bereichen lagern.
Nicht Rauchen, keine offenen Flammen, Hitze oder Zündquellen.
Nicht anwendbar
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Geeignetes Behältnis:
Glassbehälter.
Verpackung wie von dem Hersteller geliefert.
Plastikbehälter können nur benutzt werden, wenn für brennbare Flüssigkeit genehmigt.
Für Materialien mit niedriger Viskosität (a): Fässer und Kanister müssen nicht abnehmbare Deckel haben. (b): Wenn die Dose als Innenverpackung
verwendet werden soll, muß sie einen verschraubbaren Verschluss haben.
Für Materialien mit einer Viskosität von mindestens 2680 cSt (23 °C)
LAGERUNG
UNVERTRÄGLICHKEIT
Ketone in dieser Gruppe wirken reaktiv mit vielen Säuren und Basen und setzen Hitze und entzündbare Gase frei (z. B. H2).
Ketone reagieren mit Reduktionsmittel, wie z. B. Hydriden, Alkali Metallen und Nitriden um ein entzündbares Gas (H2) und Hitze zu bilden.
Vermeiden Sie starke Säuren, Basen.
Reaktion mit Oxidationsmitteln vermeiden.
Inkompatibilitäten mit dem
Verpackungsmaterial:
Nicht anwendbar
7.3. Spezifische Endanwendungen
siehe Abschnitt 1.2
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Derived No Effect Level (DNEL)
Exposure Pattern
Langfristig - dermal,
systemische wirkungen
Langfristig - Inhalation,
systemische wirkungen
Langfristig - oral,
systemische wirkungen
Langfristig - dermal,
lokale effekte
Langfristig - Inhalation,
lokale effekte
Arbeiter
General Population
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Exposure Pattern
Kurzfristig - dermal,
systemische wirkungen
Kurzfristig - Inhalation,
systemische wirkungen
Kurzfristig - oral,
systemische wirkungen
Kurzfristig - dermal, lokale
effekte
Kurzfristig - Inhalation,
lokale effekte
Arbeiter
General Population
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Arbeitsplatzgrenzwert
Quelle
Richtlinie 2000/39/EG der Kommission vom 8. Juni 2000 zur Festlegung einer ersten Liste von ArbeitsplatzRichtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und
Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
Switzerland Occupational Exposure Limits (German)
EU Konsolidierte Liste von Arbeitsplatz-Grenzwerte (Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten)
Switzerland Occupational Exposure Limits (German)
Switzerland Occupational Exposure Limits (German)
Substanz
GW GW KZW KZW Spitzen Spitzen TWA
ppm mg/m³ ppm mg/m³ ppm mg/m³ F/CC Notes
Aceton
500
1 210
Aceton
500 1200 1000 2400
Aceton
500 1210
Dibutylzinndilaurat 0,004 0,02 0,004 0,02
Dibutylzinndilaurat
0,1 e
0,2 e
1000 NIOSH
0,004
NIOSH,
OSHA
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Technische Kontrollmaßnahmen
Bei entzündbaren Flüssigkeiten und entzündbaren Gasen kann eine örtliche Abluftventilation oder eine abgeschlossene Ventilation für den gesamten Prozess erforderlich sein. Das
Absaugsystem muß explosionsgeschützt sein.
8.2.2. Persönliche Schutzausrüstung
Augenschutz/Gesichtsschutz
tragen.:
Körperschutz:
Handschutz:
Schutzbrille mit Seitenschutz.
Chemikalienschutzbrille.
Siehe Handschutz: nachfolgend
Chemikalienschutzhandschuhe tragen, z.B. aus PVC
Sicherheitsschuhe oder Sicherheitsgummistiefel tragen.
Die Eignung und Haltbarkeit des Handschuhtyps hängt vom Gebrauch ab. Faktoren wie:
Häufigkeit und Dauer des Kontaktes,
chemischer Widerstand des Handschuhmaterials,
Körperschutz:
Anderen Schutz:
Siehe Anderer Schutz: nachfolgend
Arbeitsanzug.
PVC Schürze.
Atemschutz:
Gefährungen durch Wärme:
Empfohlene(s) Material(e):
•Typ AX-P Filter mit ausreichender Kapazität. (AS/NZS 1716 & 1715, EN 143:2000 & 149:2001, ANSI Z88 or national equivalent)
Keine Daten verfügbar
Nicht anwendbar
8.2.3. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
siehe Abschnitt 12
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Geruch
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Geruchsschwelle
Taste
pH (1%ige Lösung)
pH (wie geliefert)
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Anfangssiedepunkt und Siedebereich
Flammpunkt (°C)
Verdampfungsgeschwindigkeit
Entzündlichkeit
Dampfdruck (kPa)
Dampfdichte
Spezifische Dichte (Wasser = 1)
Wasserlöslichkeit (g/L)
Oktanol/Wasser-Koeffizient
Zündtemperatur
Kritische Temperatur
Viskosität
Explosionsgefährliche Eigenschaften
Brandfördernde Eigenschaften
Physikalischer Zustand:
Obere Explosionsgrenze (%)
Untere Explosionsgrenze (%)
Surface Tension
Flüchtige Komponente (%vol)
Gasgruppe
Molekulargewicht
Verdampfungsgeschwindigkeit
IUCLID Anmerkungen
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Nicht verfügbar
Nicht verfügbar
Nicht verfügbar
Nicht verfügbar
-17 (ketone)
Nicht verfügbar
Keine Daten verfügbar
Nicht verfügbar
Nicht verfügbar
0.84
Nicht verfügbar
Keine Daten verfügbar
Nicht verfügbar
Nicht verfügbar
Nicht verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Flüssig
Nicht verfügbar
Nicht verfügbar
Keine Daten verfügbar
Nicht verfügbar
Keine Daten verfügbar
Nicht anwendbar
Nicht verfügbar
Keine Daten verfügbar
9.2. Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1.
10.2.
Reaktivität
Chemische Stabilität
siehe Abschnitt 7.2
¦
Unverträgliche Materialien.
Produkt wird als stabil angesehen.
.
10.3.
10.4.
10.5.
10.6.
Möglichkeit
gefährlicher
Reaktionen
Zu vermeidende
Bedingungen
Unverträgliche
Materialien
Gefährliche
Zersetzungsprodukte
siehe Abschnitt 7.2
siehe Abschnitt 7.2
siehe Abschnitt 7.2
siehe Abschnitt 5.3
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Mutagenizität:
Reproductive Toxicity:
Karzinogenität:
STOT - einmalige Exposition:
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Wenn nicht anders angegeben werden Daten von RTECS (Register of Toxic Effects of Chemical Substances) extrahiert
Nicht verfügbar. Beziehen Sie sich auf die einzelnen Bestandteile.HAUT
Aceton
GESAMP / EHS Composite-Liste - GESAMP Hazard Profile
D1: skin irritation/corrosion
1
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Fisch:
Daphnia Magna:
Algae:
Giftig für Mikroorganismen:
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
NICHT in Kanalisation oder Oberflächenwasser einleiten.
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
ERLAUBEN SIE NICHT, dass das Produkt in Kontakt mit Oberflächenwasser oder in überflutende Regionen unter den mittleren Hochwasser-Werten kommt. Kontaminieren Sie kein Wasser,
wenn sie die Ausrüstung/Geräte reinigen oder, wenn Sie das Geräte-Waschwasser entsorgen.
Organo-Zinn-Komponenten werden durch ein Sn4+ Ion, zu dem ein bis vier organische Liganden angehängt sind, charakterisiert. Sie werden gemäß dem Typ der organischen Liganden
klassifiziert - die häufigsten sind Butyltin, Octyltin und Phenyltin.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Inhaltsstoff
Dry-Treat 40SK
Aceton
Dibutylzinndilaurat
Persistenz: Wasser/Boden
Keine Daten verfügbar
NIEDRIG
HOCH
Persistenz: Luft
Keine Daten verfügbar
HOCH
Keine Daten verfügbar
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Inhaltsstoff
Aceton
Dibutylzinndilaurat
Bioakkumulation
NIEDRIG
NIEDRIG
12.4. Mobilität im Boden
Inhaltsstoff
Aceton
Dibutylzinndilaurat
Mobilität
HOCH(ESTIMATED)
NIEDRIG(ESTIMATED)
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Relevant available data
PBT and vPvB Criteria
fulfilled?
P
Keine Daten verfügbar
B
Keine Daten verfügbar
T
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt- / Verpackungsentsorgung:
Die Gesetzgebung, die die Anforderungen zur Abfallbeseitigung betrifft, kann möglicherweise von Land zu Land bzw. Staat oder der Gegend
unterschiedlich sein.
Lassen Sie es NICHT zu, daß Reinigungswasser von Reinigungsaktionen oder von der Ausrüstung her in die Abflüsse gelangt.
Es ist möglicherweise erforderlich, daß sämtliches Reinigungswasser zur Aufreinigung eingesammelt werden muß, bevor es entsorgt werden
kann.
Wiederverwerten, wenn möglich.
Den Hersteller zu Möglichkeiten des Recyclings befragen oder zuständige Abfallbehörde wegen der Beseitigung kontaktieren, wenn keine
passende Aufbereitungseinrichtung oder Ablagerungsmöglichkeit gefunden werden kann.
Abfallbehandlungsmöglichkeiten:
Keine Daten verfügbar
Abwasserentsorgungsmöglichkeiten: Keine relevante Daten
Andere Entsorgungsempfehlungen: Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Gefahrzettel:
ENTZÜNDLICHE FLÜSSIGKEIT
Landtransport ADR/RID/GGVSE
14.1. UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung
14.3.
Transportgefahrenklassen
1993
Versandname:ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF,
N.A.G.(enthält acetone)
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
14.6. Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
3
II
Keine relevante Daten
Gefahrkennzeichen (KemlerZahl)
Klassifizierungscode
Gefahrzettel
Sonderbestimmungen
Begrenzte Menge zufügen
33
F1
3
274 601 640C
1L
Lufttransport (ICAO-IATA / DGR)
14.1. UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung
14.3.
Transportgefahrenklassen
1993
Versandname:ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF,
N.A.G.(enthält acetone)
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
14.6. Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
II
Keine relevante Daten
Sonderbestimmungen
Nur Fracht Verpackungs
instruction
A3
364
ICAO/IATA-Klasse:
ICAO/IATA Nebengefahr
ERG Code
Nur Fracht
Hochstmenge/Verpackung
Passagier- und Frachtflugzeug
Verpackungs instruction
Maximale Menge / Verpackung
bei Passagier- und
Frachttransporte
Passagier- und Frachtflugzeug
Begrenzte Mengen
Verpackungsinstruction
Maximale Menge / Verpackung
bei Passagier- und
Frachttransporte
3
Keine
3H
60 L
353
5L
Y341
1L
Seeschiffstransport (IMDG-Code / GGVSee)
14.1. UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung
14.3.
Transportgefahrenklassen
1993
Versandname:ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF,
N.A.G.(enthält acetone)
3
IMDGKeine
Nebengefahr
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
II
14.6. Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
EMS-Nummer
Sonderbestimmungen
Begrenzte Mengen
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
II
14.6. Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
Klassifizierungscode
Limited quantity
Equipment required
Fire cones number
Keine relevante Daten
F-E,S-E
274
1L
Binnenschifffahrt (ADNR / Rhein)
14.1. UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung
14.3.
Transportgefahrenklassen
1993
Versandname:ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF,
N.A.G.(enthält acetone)
3
Beschriftung 3
gemäß ADNR
Keine relevante Daten
F1
LQ3
Keine Daten verfügbar
1
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Regeln für Inhaltsstoffe
Aceton (CAS: 67-64-1) is found on the following regulatory lists;
"Allgemein anerkannte FEMA als sicher (GRAS) Aromastoffe 23 - Beispiele für FEMA GRAS-Stoffen mit nicht-Flavor-Funktionen", "EU Konsolidierte Liste von Arbeitsplatz-Grenzwerte
(Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten)", "EU-REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Anhang XVII (Anlage 1) Krebserzeugende Stoffe: Kategorie 1A (Tabelle 3.1) / Kategorie 1 (Tabelle 3.2)",
"EU-REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Anhang XVII (Anlage 4) Erbgutverändernde Stoffe, Kategorie 1B (Tabelle 3.1) / Kategorie 2 (Tabelle 3.2)", "Europa Datenbank der
Europäischen Kommission von Aromastoffen", "Europa Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Liste der registrierten Phase-in Stoffe", "Europa Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
Liste der Stoffe, für die Registrierung im Jahr 2010 identifiziert", "Europa Europäische Zollinventar chemischer Stoffe", "Europa Verordnung (EU) Nr. 10/2011 vom 14. Januar 2011 über
Materialien und Gegenstände, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen - Anhang I: Stoffe, ", "Europäische Datenbank kommerzieller Altstoffe", "Europäische Union (EU)
Drogenausgangsstoffe - Erfasste Stoffe der Kategorie 3 des Anhangs I", "Europäische Union (EU) Liste der Bestandteile kosmetischer Mittel", "Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB)
Prioritätenliste für REACH-Zulassung", "Europe ECHA Registered Substances - Classification and Labelling - DSD-DPD", "Europe ECHA Registered Substances - Classification and Labelling
- GHS", "Europe European Chemicals Agency (ECHA) List of Registered Substances", "Europe Substances Listed in EU Directives on Plastics in Contact with Food", "European Chemical
Agency (ECHA) Classification & Labelling Inventory - Chemwatch Harmonised classification", "European Chemical Agency (ECHA) Classification & Labelling Inventory - Notified
classification and labelling according to CLP criteria", "European Union (EU) Annex I to Directive 67/548/EEC on Classification and Labelling of Dangerous Substances - updated by ATP: 31",
"European Union (EU) Directive 2012/18/EU of 4 July 2012 on the control of major-accident hazards involving dangerous substances", "European Union (EU) Regulation (EC) No 1272/2008
on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures - Annex VI", "EU-Verordnung (EG) Nr. 111/2005 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels
zwischen der Gemeinschaft und Drittländern mit Drogenausgangsstoffen - Erfasste Stoffe der Kategorie 3", "FisherTransport Information", "GESAMP / EHS Composite-Liste - GESAMP
Hazard Profile", "IMO IBC-Code Kapitel 17: Zusammenfassung der Mindestanforderungen", "IMO IBC-Code Kapitel 18: Liste der Erzeugnisse, auf die der Code nicht angewandt wird", "IMO
MARPOL 73/78 (Anhang II) - Liste der anderen flüssigen Stoffen", "International Fragrance Association (IFRA) Umfrage: Transparency-Liste", "Netherlands Occupational Exposure Limits
(Dutch)", "OECD-Liste der High Production Volume (HPV) Chemicals", "OSPAR Nationale Liste der zu ersetzende - Norwegen", "Richtlinie 2000/39/EG der Kommission vom 8. Juni 2000 zur
Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der
Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit", "RICHTLINIE DES RATES vom 27 . Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (
76/768/EWG ) ANHANG II
", "Switzerland Occupational Exposure Limits (German)", "Switzerland Ordinance of the Federal Department of Home Affairs (FDHA) on articles and materials - Annex 6, List of binders
(monomers), Part A : evaluated substances", "Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen - Tabelle II", "UN-Liste der
Grundstoffe und Chemikalien häufig für die unerlaubte Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen unter internationale Kontrolle (rote Liste) verwendet - Tabelle II", "Vereinten
Nationen Konsolidierte Liste von Produkten, deren Verbrauch und / oder Verkauf verboten wurden, zurückgezogen, stark eingeschränkter oder nicht genehmigt von den Regierungen"
Dibutylzinndilaurat (CAS: 77-58-7) is found on the following regulatory lists;
"Europa Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Liste der registrierten Phase-in Stoffe", "Europa Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Liste der Stoffe, für die Registrierung im Jahr
2010 identifiziert", "Europa Europäische Zollinventar chemischer Stoffe", "Europa Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug Maximale Migration Limits", "Europäische Datenbank kommerzieller Altstoffe", "Europäische Union (EU) die Richtlinie 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Kontrolle, Anhang III",
"Europe ECHA Registered Substances - Classification and Labelling - DSD-DPD", "Europe ECHA Registered Substances - Classification and Labelling - GHS", "Europe European Chemicals
Agency (ECHA) List of Registered Substances", "European Chemical Agency (ECHA) Classification & Labelling Inventory - Chemwatch Harmonised classification", "European Chemical
Agency (ECHA) Classification & Labelling Inventory - Notified classification and labelling according to CLP criteria", "FisherTransport Information", "International Chemical Secretariat
(ChemSec) SIN-Liste (* eingewechselte It Now!)", "International Council of Chemical Associations (ICCA) - High Production Volume-Liste", "OECD-Liste der High Production Volume (HPV)
Chemicals", "OSPAR-Liste der vorrangig zu behandelnden Chemikalien", "Switzerland Occupational Exposure Limits (German)", "Vereinten Nationen Konsolidierte Liste von Produkten,
deren Verbrauch und / oder Verkauf verboten wurden, zurückgezogen, stark eingeschränkter oder nicht genehmigt von den Regierungen"
Keine Daten fürDry-Treat 40SK (CW: 22-9860)
Dieses Sicherheitsdatenblatt entspricht den folgenden Schweizerischen Gesetzen:
- Chemikaliengesetz (ChemG)
- Chemikalienverordnung (ChemV)
- Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)
- Störfallverordnung (StFV)
- Umweltschutzgesetz (USG)
- Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
- Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
ANHANG I
Aceton
606-001-00-8
Anhang VI
Entzündliche Flüssigkeit Gefahrenkategorie 2
Akute Toxizität (inhalative) Gefahrenkategorie 4
Aspirationsgefahr Gefahrenkategorie 1
Verätzung/Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 2
Augenreizung, Gefahrenkategorie 2A
STOT einm. 3
Auswirkungen auf die Atmung Gefahrenkategorie 3
Chronische aquatische Toxizität, Gefahrenkategorie 3
GEFAHR
R-Sätze
R11
R20
R36/37/38
R-Sätze
Leichtentzündlich.
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken*.
Nach der Exposition kumulative Effekte können auftreten*.
R52/53
R65
R66
R67
R21/22?
R33?
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
BEGRENZTER BEWEIS
R21/22? • Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken*. R33? • Nach der Exposition kumulative Effekte können auftreten*. * (Begrenzter Beweis).
ANHANG II: Gefahrensymbole und –bezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen
F
N
T
Xi
Leichtentzündlich
Umweltgefährlich
Giftig
Reizend
ANDERE
Die Einstufung (Klassifikation) der Präparationen und seiner einzelnen Bestandteile beruft sich auf offizielle und maßgebende Quellen, sowie auf unabhängige Berichte durch das
Chemwatch Klassifikations Komittee unter Verwendung vorhandener Literaturreferenzen.
Eine Liste der verwendeten Literaturreferenzen, um das Komitee zu unterstützen kann gefunden werden an:
www.chemwatch.net/references
Das (M)SDS ist ein Gefahren-Kommunikationswerkzeug und sollte in der Risikobeurteilung eines Produktes verwendet werden. Viele Faktoren bestimmen, ob die berichteten Risiken,
Gefahren am Arbeitsplatz oder in anderen Umgebungen darstellen.
Für detaillierte Information hinsichtlich Personenschutz-Ausrüstung, beziehen Sie sich auf die folgenden EU CEN Standards:
EN 16 - Persönlicher Augenschutz
EN 340 - Schutzkleidung
EN 374 - Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen.
EN 13832 - Schuhe zum Schutz gegen Chemikalien
EN 133 - Geräte zumAtemschutz
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gilt insbesondere für Übersetzungen, Nachdrucke, Mikroverfilmungen oder vergleichbare Verfahren sowie für die Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen TEL (+61 3) 9572 4700.
www.Chemwatch.net
Ausgabedatum: 11-Februar-2010
Druckdatum: 15-Januar-2013
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