Behandlungsfehler und infizierte Prothese Schicksal?

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Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie
Behandlungsfehler und infizierte Prothese
Schicksal? Behandlungsfehler?
Diefenbeck M1, Hofmann G O1, 2
1)Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie
Friedrich-Schiller-Universität Jena
2)Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie
BG- Kliniken Bergmannstrost Halle
Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie
Friedrich Schiller Universität Jena
Infizierte Gelenkendoprothese
Schicksal
oder
Behandlungsfehler?
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Friedrich Schiller Universität Jena
„… Nach gängiger Auffassung der hiesigen Rechtsprechung
gehört das Auftreten einer postoperativen
Infektkomplikation per se – ausgenommen bei
nachzuweisenden organisatorischen oder hygienischen
Fehlern – zum entschädigungslosen (schicksalshaften)
Risiko…
Kaiser V (1992) Neue Rechtsprechung zum chirurgischen Haftungsrisiko:
Infizierung der Operationswunde. Aktuelle Traumatol 22: 281
Arens St. et al. (1998) Vorgeworfene Behandlungsfehler nach postopertiven
Infekten am Bewegungsapparat. Chirurg 69: 1263 - 1269
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Hygienefehler
- selten beklagt, da sehr schwer nachweisbar
(3 von 261 gutachterlichen Bescheiden1)
- Viele Fehlermöglichkeiten denkbar2
 Risikofaktoren des Patienten
 Sauberkeit des Ops
 Sterilität der Instrumente und Implantate
 Händedesinfektion des OP-Teams
 Hautdesinfektion und Abdeckung
…
1) Arens St. et al. (1998) Vorgeworfene Behandlungsfehler nach postopertiven
Infekten am Bewegungsapparat. Chirurg 69: 1263 – 1269
2) Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
am RKI. Empfehlungen zur Prävention postoperativer Infektionen.
Bundesgesundheitsbl- 2007; 3: 377 – 393
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…es sei denn, es passiert Ihnen öfters!
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Injektion von Yittrium 90 zur Radiosynoviorhtese
des Knies in nuklearmedizinischer Praxis
 2 Patientinnen innerhalb von 45 Min behandelt
 Bei beiden entwickelt sich ein Empyem (2 x Staph. au)
 Bei beiden mehrere arthroskopische Spülungen zur
Infektberuhigung notwendig
Schlichtungsstelle: Rate an schweren Komplikationen bei RSO
niederig
2 Infekte Innerhalb von 1 Stunde: Hygienemängel!
Beweislastumkehr
Nachweis der Einhaltung der Hygienemaßstäbe konnte nicht
erbracht werden
1) Wirth et al. (Hrsg.) Komplikationen in Orthopädie und Unfallchirurgie. 2009
Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York
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Endoprothetik: Häufigkeit von Infekten
Infektraten aus den norwegischen Endoprothesenregister
0.2 (+AB-Zement) bis 0.8%
0.4 (+AB-Zement) bis 0.7%
19971
20032
1) Espehaug B et al. (1997) Antibiotic prophylaxis in total hip arthroplasty. Review of 10,905
primary cemented total hip replacements reported to the Norwegian arthroplasty register,
1987 to 1995. J Bone Joint Surg BR; 79 : 590 - 595
2) Engesaeter LB et al. (2003) Antibiotic prophylaxis in total hip arthroplasty:
effects of antibiotic prophylaxis systemically and in bone cement on the revision rate of 22,170
primary hip replacements followed 0-14 years in the Norwegian Arthroplasty Register.
Acta Orthop Scand; 74: 644 – 651
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Infizierte Gelenkendoprothese
In den meisten Fällen
schicksalshaft
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…aber wie weit reicht das Schicksal?
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Hat es der Arzt schuldhaft unterlassen, medizinisch
zweifelsfrei gebotene Befunde zu erheben, greift eine
Beweislastumkehr zu Lasten des Arztes ein, wenn dadurch
die Aufklärung eines immerhin wahrscheinlichen
Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem
Behandlungsfehler und dem Eintritt des Primärschadens
erschwert oder vereitelt wird und die Befundsicherung
gerade wegen erhöhten Risikos des in Frage stehenden
Verlaufs - hier der postoperativen Gefahr einer Infektion geschuldet war (BGH VersR 2005, 228, (229)).
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Hat es der Arzt schuldhaft unterlassen, medizinisch
zweifelsfrei gebotene Befunde zu erheben, greift eine
Beweislastumkehr zu Lasten des Arztes ein, wenn dadurch
die Aufklärung eines immerhin wahrscheinlichen
Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem
Behandlungsfehler und dem Eintritt des Primärschadens
erschwert oder vereitelt wird und die Befundsicherung
gerade wegen erhöhten Risikos des in Frage stehenden
Verlaufs - hier der postoperativen Gefahr einer Infektion geschuldet war (BGH VersR 2005, 228, (229)).
Ergo: Besteht der Verdacht auf eine Infektion,
muss diesem nachgegangen werden!
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Aus der Zunahme der klinischen Symptome wie
Schwellung, Rötung und Schmerzen muss allerdings nicht
zwingend auf eine bakterielle Infektion geschlossen
werden, wenn der Schmerzzustand des Patienten
anderweitig erklärbar ist, etwa durch eine Nervenreizung.
Dabei darf es der Arzt (Chirurg bzw. Orthopäde) jedoch
nicht unterlassen, diese Symptome
differenzialdiagnostisch abzuklären (OLG Hamm OLGR
2002, 271, (272)).
Ergo: Besteht der Verdacht auf eine Infektion,
muss diesem nachgegangen werden!
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Das OLG Stuttgart hat einen groben Behandlungsfehler
angenommen, weil der Krankenhausarzt trotz zunehmender
Schwellung und erheblicher Schmerzklagen des Patienten
eine operativ versorgte Unterarmfraktur mit
Durchspießungswunde nicht rund herum inspiziert und
keine Wundrevision durchgeführt hatte. Tatsächlich hatte
der Chirurg die Wunde nur durch den Längsspalt des
Wundgipses besichtigt und später den Gips etwas
aufgeweitet. (OLG Stuttgart VersR 1989, 199).
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Das OLG Stuttgart hat einen groben Behandlungsfehler
angenommen, weil der Krankenhausarzt trotz zunehmender
Schwellung und erheblicher Schmerzklagen des Patienten
eine operativ versorgte Unterarmfraktur mit
Durchspießungswunde nicht rund herum inspiziert und
keine Wundrevision durchgeführt hatte. Tatsächlich hatte
der Chirurg die Wunde nur durch den Längsspalt des
Wundgipses besichtigt und später den Gips etwas
aufgeweitet. (OLG Stuttgart VersR 1989, 199).
Ergo: Hinweise auf Infektion, dann
Wundkontrolle!
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Treten nach der Operation der Hand Schmerzen auf, ist
vor der Gabe von Antibiotika zu kontrollieren, ob die
Wunde infiziert ist und deshalb stärker schmerzt.
Ergo: Diagnostik vor Therapie!
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Treten nach der Operation der Hand Schmerzen auf, ist vor
der Gabe von Antibiotika zu kontrollieren, ob die Wunde
infiziert ist und deshalb stärker schmerzt. Vor Entlassung
aus dem Krankenhaus muss das Operationsgebiet unter
Abnahme des Verbandes nochmals kontrolliert werden.
Verstöße gegen diese elementaren Regeln stellen einen
groben Behandlungsfehler dar (OLG Köln VersR 1997,
366).
Ergo: Hinweise auf Infektion, dann
Wundkontrolle!
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Treten nach der Operation der Hand Schmerzen auf, ist vor
der Gabe von Antibiotika zu kontrollieren, ob die Wunde
infiziert ist und deshalb stärker schmerzt. Vor Entlassung
aus dem Krankenhaus muss das Operationsgebiet unter
Abnahme des Verbandes nochmals kontrolliert werden.
Verstöße gegen diese elementaren Regeln stellen einen
groben Behandlungsfehler dar (OLG Köln VersR 1997,
366).
Ergo: Hinweise auf Infektion, dann
Wundkontrolle! Durch einen Arzt! Auch am
Wochenende!
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…So kann die unterlassene Erhebung von Befunden sich
bei zweifelsfrei gebotener Befunderhebung sogar als grober
Behandlungsfehler darstellen (OLG Hamm GesR 2005, 70,
71:
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…So kann die unterlassene Erhebung von Befunden
sich bei zweifelsfrei gebotener Befunderhebung sogar als
grober Behandlungsfehler darstellen (OLG Hamm GesR
2005, 70, 71: Unterlassene Erhebung von CRP-Werten
bei Entzündung im Gelenk).
…, weil der Gutachter das Unterbleiben einer näheren
Abklärung oder Überprüfung als schlicht nicht
nachvollziehbar oder völlig unvertretbar eingestuft hatte
(OLG Hamm VersR 2004, 1321, 1322).
Ergo: Verdacht auf Infekt: Kontrolle der
Laborwerte
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Das Unterlassen einer schnellen bakteriologischen
Untersuchung eines trüben, aus dem Kniegelenk
gewonnen Punktates stellt einen groben
Behandlungsfehler dar. In diesem Fall haftet der Arzt für
eine spätere Gelenksversteifung des Patienten auch dann,
wenn der Patient nicht beweisen kann, dass die
Gelenksversteifung bei regelrechter Soforterkennung nicht
sicher vermieden worden wäre (OLG Köln VersR 1992,
1003; OLG Celle VersR 1985, 1047).
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Das Unterlassen einer schnellen bakteriologischen
Untersuchung eines trüben, aus dem Kniegelenk
gewonnen Punktates stellt einen groben
Behandlungsfehler dar. In diesem Fall haftet der Arzt für
eine spätere Gelenksversteifung des Patienten auch dann,
wenn der Patient nicht beweisen kann, dass die
Gelenksversteifung bei regelrechter Soforterkennung nicht
sicher vermieden worden wäre (OLG Köln VersR 1992,
1003; OLG Celle VersR 1985, 1047).
Ergo: Wenn trübes Gelenkpunktat, dann Mibi!
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Die Nichterhebung von Befunden und die dadurch
bedingte Unterlassung oder Einleitung einer ungezielten
Therapie stellen einen groben Behandlungsfehler dar,
wenn ganz offensichtlich gebotene und der Art nach auf der
Hand liegende Kontrollerhebungen unterlassen und darüber
die nach einhelliger medizinischer Auffassung gebotene
Therapie verabsäumt worden ist (BGH NJW 1989, 2232;
Marties/Winkhardt, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., S. 525).
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Die Nichterhebung von Befunden und die dadurch
bedingte Unterlassung oder Einleitung einer
ungezielten Therapie stellen einen groben
Behandlungsfehler dar, wenn ganz offensichtlich
gebotene und der Art nach auf der Hand liegende
Kontrollerhebungen unterlassen und darüber die nach
einhelliger medizinischer Auffassung gebotene Therapie
verabsäumt worden ist (BGH NJW 1989, 2232;
Marties/Winkhardt, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., S. 525).
Ergo: Falls Diagnostik positiv, muss eine
Therapie folgen!
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Infektentstehung:schicksalshaft
Weitere Verlauf: Vorwurf eines Behandlungsfehlers,
 Keine klinische Kontrolle (Verbandswechsel)
 Keine Laborkontrolle (CRP)
 Keine Mikrobiologie, falls punktiert
 Keine adäquate Therapie eingeleitet wird
(natürlich auch in der Endoprothetik)
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…und wen trifft das Schicksal?
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Statistische Erhebung der
Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen
für das Statistikjahr 2008
Tabelle 1
Anträge und Entscheidungen
2007
1.1 Anzahl der gestellten Anträge
1.2 Anzahl der erledigten Anträge
10121
2008
Veränderung in %
10432
10967
10498
+ 3,72 %
+ 5,13 %
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Die häufigsten Diagnosen, die zur
Antragsstellung führten 2008
4.1 Sachentscheidungen gesamt 7133
4.2 Die häufigsten Diagnosen / ICD10 (Bezug: 4.1)
4.2.1 Koxarthrose (Hüftgelenkarthrose)
4.2.2 Gonarthrose (Kniegelenkarthrose)
4.2.3 Unterschenkel- u. Sprunggelenkfraktur
4.2.4 Oberschenkelfraktur
4.2.5 Mamma, Neubildung, bösartig (Brustkrebs)
4.2.6 Unterarmfraktur
4.2.7 Bandscheibenschäden, lumbal
4.2.8 Rückenschmerzen
4.2.9 Bursitis, Schulter (Entzündung des Schleimbeutels)
4.2.10 Kniebinnenschaden (degenerativ)
234
230
145
136
134
131
129
107
104
100
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Die häufigsten Diagnosen, die zur
Antragsstellung führten 2008
4.1 Sachentscheidungen gesamt 7133
4.2 Die häufigsten Diagnosen / ICD10 (Bezug: 4.1)
4.2.1 Koxarthrose (Hüftgelenkarthrose)
4.2.2 Gonarthrose (Kniegelenkarthrose)
4.2.3 Unterschenkel- u. Sprunggelenkfraktur
4.2.4 Oberschenkelfraktur
4.2.5 Mamma, Neubildung, bösartig (Brustkrebs)
4.2.6 Unterarmfraktur
4.2.7 Bandscheibenschäden, lumbal
4.2.8 Rückenschmerzen
4.2.9 Bursitis, Schulter (Entzündung des Schleimbeutels)
4.2.10 Kniebinnenschaden (degenerativ)
234
230
145
136
134
131
129
107
104
100
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6.4 Fachgebietsbeteiligung der Antragsgegner 2008
Praxis
6.4.1
6.4.2
6.4.3
6.4.4
6.4.5
6.4.6
6.4.7
6.4.8
6.4.9
6.4.10
Hausärztlich tätiger Arzt
Orthopädie
Allgemeinchirurgie
Frauenheilkunde
Innere Medizin
Unfallchirurgie
Augenheilkunde
Radiologie
Haut- und Geschlechts
-krankheiten
Urologie
157
103
Klinik
Unfallchirurgie
Allgemeinchirurgie
Orthopädie
Innere Medizin
Frauenheilkunde
Anästhesiologie und
Intensivmedizin
Neurochirurgie
Urologie
94
76
HNO Heilkunde
Gefäßchirurgie
411
385
229
208
187
154
1051
1012
721
481
362
215
180
168
145
127
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6.4 Fachgebietsbeteiligung der Antragsgegner 2008
Praxis
6.4.1
6.4.2
6.4.3
6.4.4
6.4.5
6.4.6
6.4.7
6.4.8
6.4.9
6.4.10
Hausärztlich tätiger Arzt
Orthopädie
Allgemeinchirurgie
Frauenheilkunde
Innere Medizin
Unfallchirurgie
Augenheilkunde
Radiologie
Haut- und Geschlechts
-krankheiten
Urologie
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Allgemeinchirurgie
Orthopädie
Innere Medizin
Frauenheilkunde
Anästhesiologie und
Intensivmedizin
Neurochirurgie
Urologie
215
180
168
94
76
HNO Heilkunde
Gefäßchirurgie
145
127
411
385
229
208
187
154
1051
1012
721
481
362
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Fallbeispiel
…wann kippt der Behandlungsverlauf?
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…Betrachtungsweisen…
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Fall 1
59 jährige Patientin, 160 cm, 130kg, BMI 51, Gonarthrose rechts
06.01.2009 Implantation Knie- TEP rechts
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Fall 1
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Fall 1
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Fall 1
Wundrevision
WV
K-TEP
Besserung
WundVerhältnisse,
Knie offen
Entfernung
Inlay
VAC
06.01
27.01
Rötung
Wunde
03.02
10.02
Gelenkfistel
Saug/SpülDrain
12.03
Vakuum-Ther.
26.03
Einbau
Inlay
24.04.
Verlegung
VAC
06.05.
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Fall
Probleme bei Aufnahme:
 Haut-/ Weichteildefekt von 15 x 8 cm über Patella
 mit VAC-Schwamm bedeckt, darunter Knie-TEP freiliegend
 Mibi: Staphylococcus aureus, voll sensibel
 Ext / Flex passiv: 0-0-30°, aktiv: Streckung nur mit Unterstützung
 Röntgen:
1
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Fall 1
08.05.2009
1. Debridement zur Bestandsaufnahme:
Patellarsehne weit eingerissen, größtenteils nekrotisch
Pat. wünscht Prothesenerhalt / bzw. Wechsel, keine Versteifung
16.05.2009
VAC-Wechsel
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28.05.2009
Ausbau K-TEP, Spacer, Fixateur externe
Fall 1
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28.05.2009
09.06.2009
Fall
Ausbau K-TEP, Fixateur externe
Entfernung Streckapparat, sek. Wundverschluß
1
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28.05.2009
09.06.2009
25.08.2009
Fall
Ausbau K-TEP, Fixateur externe
Entfernung Streckapparat, sek. Wundverschluß
Definitive Versteifung mit Marknagel
(nach Fixateur-freiem Intervall)
1
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Wundrevision
WV
K-TEP
Besserung
WundVerhältnisse,
Knie offen
Entfernung
Inlay
VAC
06.01
27.01
03.02
10.02
Gelenkfistel
Saug/SpülDrain
Rötung
Wunde
26.03
Verlegung
VAC
24.04.
Einbau
Inlay
Entf. Streck
-apparat
Verlegung
VAC
06.05.
12.03
Vakuum-Ther.
Fall 1
28.05.
Ausbau
K-TEP
09.06.
Zeitachse
ambulant
25.08
Nagel
Arthrodese
06.05.
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76 jährige Patientin, 162cm, 60kg
Juli 2007, subtrochantäre Femurfraktur links, mit PFN versorgt
Fall 3
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Fall 3
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Fall 3
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Fall 3
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Fall 3
Wundrevision
langer PFN
Fraktur
.4 Rev
07/07
28.06
Rötung
Wunde
01.07
Duo-Kopf
Wagnerrev.
Dauerfistel
Entfernung
PFN, Fix ext
15.07
PFN A
VAC
30.07
02.09
WV
VA
C
19.10.
Debrid.
5.11.
07.12.
Verlegung
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Fall 3
28.06.2009
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Fall 3
28.07.2009
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Fall 3
18.10.2009
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Fall 3
30.11.2009
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Fall 3
13.01.2010
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