Publikation - Migration OP Fonds

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Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB
den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Oppenheim Asset Management Services S.à r.l.
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxemburg
IPConcept (Luxemburg) S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen
KORREKTUR ZU U.G.
Mitteilung an die Anleger des folgenden Teilfonds
FFPB Dividenden Select
(WKN: A1JW9N / ISIN: LU0775212839)
Diese Mitteilung an die Anleger des Teilfonds FFPB Dividenden Select weist nun die korrekte neue
Verwaltungsvergütung aus. Die neue Verwaltungsvergütung beträgt bis zu 0,08% p.a. des NettoFondsvermögens (zzgl. Mehrwertsteuer), siehe u.g. Tabelle.
Die Anteilinhaber des nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame
Anlagen (das „Gesetz von 2010“) als “Fonds commun de placement” errichteten Investmentfonds FFPB (CSSF
ID O00007612; RCS Luxembourg K395), welcher einen Teilfonds FFPB Dividenden Select (ISIN:
LU0775212839) (nachfolgend der „Investmentfonds“) aufgelegt hat und zum öffentlichen Vertrieb in Luxemburg,
Deutschland und Österreich zugelassenen ist, werden hiermit über folgende Änderungen in Kenntnis gesetzt:
Der Investmentfonds FFPB wird mit Wirkung zum 30. September 2017 von der bisherigen
Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A., 4, rue Thomas Edison, L-4445 Strassen, auf die neue
Verwaltungsgesellschaft Oppenheim Asset Management Services S.à r.l., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115
Luxemburg („OPAM“ und „aufnehmende Verwaltungsgesellschaft“), übertragen (die „Fondsübertragung“).
Die Zentralverwaltung des Investmentfonds wird mit Wirkung zum 30. September 2017 von der bisherigen
Zentralverwaltungsstelle, der DZ PRIVATBANK S.A., 4, rue Thomas Edison, L-4445 Strassen („DZ
PRIVATBANK“) auf die OPAM als neue Zentralverwaltungsstelle, übergehen.
Weiterhin wird die Register- und Transferstellentätigkeit in Bezug auf den Investmentfonds mit Wirkung zum 30.
September 2017 von der bisherigen Register- und Transferstelle, der DZ PRIVATBANK auf die Sal. Oppenheim
jr. & Cie Luxemburg S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg („OPL“) als neue Register- und
Transferstelle, übergehen.
Außerdem wird die Zahl- und Verwahrstellentätigkeit in Bezug auf den Investmentfonds mit Wirkung zum 30.
September 2017 von der bisherigen Zahl- und Verwahrstelle, der DZ PRIVATBANK auf die OPL als neue Zahlund Verwahrstelle, übergehen.
Die durch die Fondsübertragung entstehenden Kosten, insbesondere für die Veröffentlichung sowie für den
Wirtschaftsprüfer, werden dem Investmentfonds belastet.
Im Rahmen der Fondsübertragung wird der Investmentfonds in einen Monofonds umstrukturiert.
Anhand unten stehender Tabelle sind die Unterschiede zwischen den Vergütungen, die den bisherigen
Dienstleistern IPConcept und DZ PRIVATBANK gezahlt wurden, und den Vergütungen, die den neuen
Dienstleistern OPAM und OPL gezahlt werden, dargestellt:
Verwaltungsvergütung
Verwahrstellenvergütung
Fondsmanagementvergütung
Bisherige Vergütung
Neue Vergütung
Bis zu 0,06% p.a. des NettoTeilfondsvermögens
(zzgl.
Mehrwertsteuer)
bis zu 0,05 % p.a. des NettoFondsvermögens
(zzgl.
Mehrwertsteuer), mindestens jedoch
EUR 1.250 monatlich je Teilfonds.
Bis zu 1,25% p.a. des NettoTeilfondsvermögens
(zzgl.
bis zu 0,08 % p.a. des NettoFondsvermögens
(zzgl.
Mehrwertsteuer)
bis zu 0,05 % p.a. des NettoFondsvermögens
(zzgl.
Mehrwertsteuer)
Bis zu 1,25% p.a.
Teilfondsvermögens
des
Netto(zzgl.
Zentralverwaltungsvergütung
Register- und Transferstellenvergütung
Vertriebsstellenvergütung
Mehrwertsteuer)
bis zu 0,02% p.a. des NettoTeilfondsvermögens
(zzgl.
Mehrwertsteuer)
in Höhe von 25,00 Euro p.a. je
Anlagekonto bzw. 40,00 Euro p.a. je
Konto
mit
Sparplan
und/oder
Entnahmeplan sowie eine jährliche
Grundgebühr von bis zu 2.400,- Euro
(zzgl. Mehrwertsteuer)
keine
Mehrwertsteuer)
In der Verwaltungsvergütung inkludiert
In der Verwahrstellenvergütung
inkludiert.
Es fällt keine
Vertriebsstellenvergütung an
Anhand unten stehender Tabelle sind weitere wesentliche Unterschiede dargestellt:
Ausgabeaufschlag
Geschäftsjahr
Ertragsverwendung
Bewertungstag
Cut-Off-Zeit
Vor Fondsübertragung
bis zu 5 % des Nettoinventarwertes
pro Anteil zugunsten des jeweiligen
Vermittlers
1. Oktober – 30. September
Die Erträge des Teilfonds werden
ausgeschüttet.
Jeder Bankarbeits- und Börsentag in
Luxemburg (24. Dezember und 31.
Dezember ausgenommen)
14.00 Uhr
Nach Fondsübertragung
bis zu 5 % des Nettoinventarwertes
pro
Anteil
zugunsten
der
Vertriebsstellen
1. Oktober – 30. September
grundsätzlich ausgeschüttet.
Jeder Bankarbeits- und Börsentag in
Luxemburg (24. Dezember und 31.
Dezember ausgenommen)
10.30 Uhr
Aufgrund der Fondsübertragung werden Verkaufsprospekt und Verwaltungsreglement des Investmentfonds
ebenfalls mit Wirkung zum 30. September 2017 entsprechend angepasst.
Anteilinhaber, die die vorgenannten Änderungen nicht mittragen möchten, können ihre Anteile bis zum Ablauf
vom 26. September 2017 kostenfrei bei den im derzeit gültigen Verkaufsprospekt genannten Stellen
zurückgeben.
Die Neufassung der Verkaufsprospekte und der Verwaltungsreglements sind ab dem 2. Oktober 2017 bei der
aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie den Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Luxemburg, September 2017
IPConcept (Luxemburg) S.A.
4, rue Thomas Edison,
L-4445 Strassen
Oppenheim Asset Management Services S.à r.l.
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxemburg
Zahl- bzw. Informationsstellen in der Bundesrepublik Deutschland:
DZ Bank AG, Deutsche Zentralgenossenschaftsbank, Platz der Republik, D-60265 Frankfurt am Main
und
Fürst Fugger Privatbank KG, Maximilianstraße 38, D-86150 Augsburg
Zahl und Informationsstelle in Österreich:
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Am Belvedere 1, A-1100 Wien.
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