Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist. Oppenheim Asset Management Services S.à r.l. 2, Boulevard Konrad Adenauer L-1115 Luxemburg IPConcept (Luxemburg) S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Strassen KORREKTUR ZU U.G. Mitteilung an die Anleger des folgenden Teilfonds FFPB Dividenden Select (WKN: A1JW9N / ISIN: LU0775212839) Diese Mitteilung an die Anleger des Teilfonds FFPB Dividenden Select weist nun die korrekte neue Verwaltungsvergütung aus. Die neue Verwaltungsvergütung beträgt bis zu 0,08% p.a. des NettoFondsvermögens (zzgl. Mehrwertsteuer), siehe u.g. Tabelle. Die Anteilinhaber des nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das „Gesetz von 2010“) als “Fonds commun de placement” errichteten Investmentfonds FFPB (CSSF ID O00007612; RCS Luxembourg K395), welcher einen Teilfonds FFPB Dividenden Select (ISIN: LU0775212839) (nachfolgend der „Investmentfonds“) aufgelegt hat und zum öffentlichen Vertrieb in Luxemburg, Deutschland und Österreich zugelassenen ist, werden hiermit über folgende Änderungen in Kenntnis gesetzt: Der Investmentfonds FFPB wird mit Wirkung zum 30. September 2017 von der bisherigen Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A., 4, rue Thomas Edison, L-4445 Strassen, auf die neue Verwaltungsgesellschaft Oppenheim Asset Management Services S.à r.l., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg („OPAM“ und „aufnehmende Verwaltungsgesellschaft“), übertragen (die „Fondsübertragung“). Die Zentralverwaltung des Investmentfonds wird mit Wirkung zum 30. September 2017 von der bisherigen Zentralverwaltungsstelle, der DZ PRIVATBANK S.A., 4, rue Thomas Edison, L-4445 Strassen („DZ PRIVATBANK“) auf die OPAM als neue Zentralverwaltungsstelle, übergehen. Weiterhin wird die Register- und Transferstellentätigkeit in Bezug auf den Investmentfonds mit Wirkung zum 30. September 2017 von der bisherigen Register- und Transferstelle, der DZ PRIVATBANK auf die Sal. Oppenheim jr. & Cie Luxemburg S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg („OPL“) als neue Register- und Transferstelle, übergehen. Außerdem wird die Zahl- und Verwahrstellentätigkeit in Bezug auf den Investmentfonds mit Wirkung zum 30. September 2017 von der bisherigen Zahl- und Verwahrstelle, der DZ PRIVATBANK auf die OPL als neue Zahlund Verwahrstelle, übergehen. Die durch die Fondsübertragung entstehenden Kosten, insbesondere für die Veröffentlichung sowie für den Wirtschaftsprüfer, werden dem Investmentfonds belastet. Im Rahmen der Fondsübertragung wird der Investmentfonds in einen Monofonds umstrukturiert. Anhand unten stehender Tabelle sind die Unterschiede zwischen den Vergütungen, die den bisherigen Dienstleistern IPConcept und DZ PRIVATBANK gezahlt wurden, und den Vergütungen, die den neuen Dienstleistern OPAM und OPL gezahlt werden, dargestellt: Verwaltungsvergütung Verwahrstellenvergütung Fondsmanagementvergütung Bisherige Vergütung Neue Vergütung Bis zu 0,06% p.a. des NettoTeilfondsvermögens (zzgl. Mehrwertsteuer) bis zu 0,05 % p.a. des NettoFondsvermögens (zzgl. Mehrwertsteuer), mindestens jedoch EUR 1.250 monatlich je Teilfonds. Bis zu 1,25% p.a. des NettoTeilfondsvermögens (zzgl. bis zu 0,08 % p.a. des NettoFondsvermögens (zzgl. Mehrwertsteuer) bis zu 0,05 % p.a. des NettoFondsvermögens (zzgl. Mehrwertsteuer) Bis zu 1,25% p.a. Teilfondsvermögens des Netto(zzgl. Zentralverwaltungsvergütung Register- und Transferstellenvergütung Vertriebsstellenvergütung Mehrwertsteuer) bis zu 0,02% p.a. des NettoTeilfondsvermögens (zzgl. Mehrwertsteuer) in Höhe von 25,00 Euro p.a. je Anlagekonto bzw. 40,00 Euro p.a. je Konto mit Sparplan und/oder Entnahmeplan sowie eine jährliche Grundgebühr von bis zu 2.400,- Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) keine Mehrwertsteuer) In der Verwaltungsvergütung inkludiert In der Verwahrstellenvergütung inkludiert. Es fällt keine Vertriebsstellenvergütung an Anhand unten stehender Tabelle sind weitere wesentliche Unterschiede dargestellt: Ausgabeaufschlag Geschäftsjahr Ertragsverwendung Bewertungstag Cut-Off-Zeit Vor Fondsübertragung bis zu 5 % des Nettoinventarwertes pro Anteil zugunsten des jeweiligen Vermittlers 1. Oktober – 30. September Die Erträge des Teilfonds werden ausgeschüttet. Jeder Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg (24. Dezember und 31. Dezember ausgenommen) 14.00 Uhr Nach Fondsübertragung bis zu 5 % des Nettoinventarwertes pro Anteil zugunsten der Vertriebsstellen 1. Oktober – 30. September grundsätzlich ausgeschüttet. Jeder Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg (24. Dezember und 31. Dezember ausgenommen) 10.30 Uhr Aufgrund der Fondsübertragung werden Verkaufsprospekt und Verwaltungsreglement des Investmentfonds ebenfalls mit Wirkung zum 30. September 2017 entsprechend angepasst. Anteilinhaber, die die vorgenannten Änderungen nicht mittragen möchten, können ihre Anteile bis zum Ablauf vom 26. September 2017 kostenfrei bei den im derzeit gültigen Verkaufsprospekt genannten Stellen zurückgeben. Die Neufassung der Verkaufsprospekte und der Verwaltungsreglements sind ab dem 2. Oktober 2017 bei der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie den Zahlstellen kostenlos erhältlich. Luxemburg, September 2017 IPConcept (Luxemburg) S.A. 4, rue Thomas Edison, L-4445 Strassen Oppenheim Asset Management Services S.à r.l. 2, Boulevard Konrad Adenauer L-1115 Luxemburg Zahl- bzw. Informationsstellen in der Bundesrepublik Deutschland: DZ Bank AG, Deutsche Zentralgenossenschaftsbank, Platz der Republik, D-60265 Frankfurt am Main und Fürst Fugger Privatbank KG, Maximilianstraße 38, D-86150 Augsburg Zahl und Informationsstelle in Österreich: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Am Belvedere 1, A-1100 Wien.