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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2014 - 2019
Plenarsitzungsdokument
12.1.2015
B8-0043/2015
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der
Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Freiheit der Meinungsäußerung in der Türkei im Zusammenhang mit den
aktuellen Festnahmen von Journalisten und führenden Medienvertretern und
dem systematischen Druck auf die Medien
(2014/3011(RSP))
Renate Sommer, Cristian Dan Preda, Arnaud Danjean, Jacek SaryuszWolski, Elmar Brok, Andrej Plenković, Tunne Kelam, David McAllister,
Philippe Juvin, Michael Gahler, Michaela Šojdrová, Artis Pabriks,
Barbara Matera, Davor Ivo Stier, Claude Rolin, Dubravka Šuica,
Giovanni La Via, Pascal Arimont, Ivana Maletić, Lara Comi
im Namen der PPE-Fraktion
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DE
PE547.466v01-00
In Vielfalt geeint
DE
B8-0043/2015
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Freiheit der Meinungsäußerung in der
Türkei im Zusammenhang mit den aktuellen Festnahmen von Journalisten und
führenden Medienvertretern und dem systematischen Druck auf die Medien
((2014/3011(RSP))
Das Europäische Parlament,
–
unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Türkei,
–
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten)
vom 16. Dezember 2014,
–
unter Hinweis auf die Erklärung des Menschenrechtskommissars des Europarats vom
15. Dezember 2014,
–
unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Vizepräsidentin der
Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und des für
die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen zuständigen
Mitglieds der Kommission vom 14. Dezember 2014;
–
unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht 2014 über die Türkei vom 8. Oktober 2014,
–
gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A.
in der Erwägung, dass die türkische Polizei am 14. Dezember 2014 Journalisten und
führende Medienvertreter festgenommen hat, darunter auch den Chefredakteur der
Tageszeitung Zaman, Ekrem Dumanlı und den Geschäftsführer der Mediengruppe
Samanyolu TV, Hidayet Karaca; in der Erwägung, dass in einem von einem Richter in
Istanbul ausgestellten Haftbefehl festgestellt wird, dass gegen sie strafrechtliche
Ermittlungen wegen der Bildung einer Organisation durchgeführt würden, die „mittels
Druck, Einschüchterungen und Drohungen versucht habe, die staatliche Macht zu
übernehmen“ und dabei auf „Lügen, Freiheitsentzug gegenüber Personen und Fälschung
von Dokumenten“ zurückgegriffen habe;
B.
in der Erwägung, dass die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union
für Außen- und Sicherheitspolitik und das für die Europäische Nachbarschaftspolitik
und Erweiterungsverhandlungen zuständige Mitglied der Kommission am
14. Dezember 2014 erklärten, dass „die Polizeirazzien und die Verhaftung mehrerer
Journalisten und Medienvertreter unvereinbar mit der Medienfreiheit sind“; in der
Erwägung, dass sie ihrer Erwartung Ausdruck verliehen, dass die Unschuldsvermutung
gelte, und dass sie an das unveräußerliche Recht auf eine unabhängige und transparente
Untersuchung jeder mutmaßlichen Rechtsverletzung, einschließlich der
uneingeschränkten Achtung der Rechte der Angeklagten, erinnerten;
C.
in der Erwägung, dass einige der im Dezember 2014 verhafteten Personen freigelassen
wurden; in der Erwägung, dass ein Gericht in Istanbul am 19. Dezember 2014
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bekanntgab, dass Ekrem Dumanlı unter Bewährungsauflagen und mit einem
Reiseverbot bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen entlassen werde, aber
Hidayet Karaca bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen weiterhin
inhaftiert bleibe; in der Erwägung, dass ein Gericht in Istanbul am 31. Dezember 2014
den Einspruch eines Staatsanwalts gegen die Entlassung von Ekrem Dumanlı und
sieben anderen Personen zurückgewiesen hat;
D.
in der Erwägung, dass in dem Fortschrittsbericht 2014 über die Türkei die Kommission
feststellt, dass mit der Annahme des Aktionsplans zur Verhinderung von Verletzungen
der Europäischen Menschenrechtskonvention und einer Verkürzung der Dauer der
Untersuchungshaft, infolge derer viele Journalisten aus der Haft entlassen wurden,
positive Maßnahmen ergriffen worden seien; in der Erwägung, dass die Kommission
auch feststellt, dass Rechtsvorschriften erlassen wurden, die die
Meinungsäußerungsfreiheit, auch im Internet, weiter einschränken und die effektive
Wahrnehmung dieser Freiheit, wie der Pressefreiheit, in der Praxis eingeschränkt
wurde;
E.
in der Erwägung, dass der Rat am 16. Dezember 2014 die Bedeutung der Beziehungen
der EU zur Türkei bekräftigte und die fortgesetzte Umsetzung der in den vergangenen
Jahren angenommenen Reformen begrüßte, insbesondere die Maßnahmen des im
September 2013 bekanntgegebenen Demokratisierungspakets und den Aktionsplan zur
Verhinderung von Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention; in der
Erwägung, dass der Rat bedauert, dass die Reaktion der Regierung auf die
mutmaßlichen Fälle von Korruption im Dezember 2013 ernsthafte Zweifel hinsichtlich
der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz weckt und für eine wachsende
Intoleranz gegenüber der politischer Opposition, dem öffentlichem Protest und
kritischen Medien steht;
1.
verurteilt die jüngsten Polizeirazzien und die Verhaftung mehrerer Journalisten und
Medienvertreter in der Türkei; betont, dass diese Maßnahmen die Achtung der Freiheit
der Medien in Frage stellen, die ein Kernprinzip der Demokratie ist;
2.
betont, dass viele Bestimmungen des türkischen Rechtsrahmens und deren Auslegung
durch Angehörige der Justiz weiterhin die freie Meinungsäußerung, einschließlich der
Medienfreiheit, behindern; weist erneut darauf hin, dass freie Meinungsäußerung und
Medienpluralismus ein Kernstück der europäischen Werte bilden und dass eine
unabhängige Presse für eine demokratische Gesellschaft von grundlegender Bedeutung
ist, weil sie es den Bürgern ermöglicht, sich aktiv und gut informiert an den
Beschlussfassungsverfahren zu beteiligen, und somit die Demokratie festigt; ist tief
besorgt über die Zahl von Journalisten, die sich in Untersuchungshaft befinden, und
fordert die türkischen Justizbehörden auf, diese Fälle so bald wie möglich zu prüfen und
zu bearbeiten; betont, dass Fortschritte in den Verhandlungen von der Achtung der
Rechtstaatlichkeit und der Grundrechte abhängen; betont, dass es die Verantwortlichkeit
der Türkei ist, dafür zu sorgen, dass Rechtstaatlichkeit und Grundrechte geachtet
werden;
3.
stellt fest, dass, wie im Fortschrittsbericht 2014 über die Türkei hervorgehoben,
Gerichtsverfahren gegen Journalisten und Schriftsteller, in Verbindung mit zahlreichen
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Entlassungen von Journalisten und der hohen Eigentumskonzentration im Mediensektor
in den Händen von Unternehmenskonglomeraten zu weit verbreiteter Selbstzensur von
Medieneigentümern und Journalisten, auch in Bezug auf Angelegenheiten öffentlichen
Interesses, wie etwa Korruptionsvorwürfe, führen;
4.
fordert die Türkei nachdrücklich auf, an Reformen zu arbeiten, die für angemessene
gegenseitige Kontrollen sorgen sollten, die Freiheit, einschließlich Gedankenfreiheit,
Freiheit der Meinungsäußerung und der Medien, Demokratie, Gleichheit,
Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte umfassend gewährleisten;
5.
betont, dass, wie den Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Dezember 2014 zu
entnehmen, das Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) für den Zeitraum 2014-2020
die Einführung von mehr Kohärenz zwischen finanzieller Unterstützung und dem
Gesamtfortschritt bei der Umsetzung der Heranführungsstrategie vorsieht; betont, dass,
wie im Indikativen Strategiepapier für die Türkei (2014-2020) vom 26. August 2014
dargelegt, von der Türkei erwartet wird, die Achtung der Grundrechte und Freiheiten,
auch im Kernbereich der Meinungsäußerungsfreiheit (einschließlich der Freiheit der
Medien) zu stärken;
6.
nimmt die Annahme des Aktionsplans zur Verhinderung von Verletzungen der
Europäischen Menschenrechtskonvention zur Kenntnis, die die Überarbeitung einiger
Vorschriften des türkischen Strafgesetzbuches vorsieht, die die Freiheit der
Meinungsäußerung und der Presse in Bereichen beschränken, in denen der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hat, dass die Türkei die Europäische
Menschenrechtskonvention verletzt habe;
7.
stellt fest, dass der Aktionsplan keine Überarbeitung aller Vorschriften des
Antiterrorgesetzes oder des Strafgesetzbuches vorsieht, die zur Beschränkung der
Freiheit der Meinungsäußerung genutzt wurden; betont, dass die notwendige Reform
dieser Gesetze eine vorrangige Angelegenheit ist;
8.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der
Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik und der Regierung und dem Parlament der Türkei zu übermitteln.
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