www.assekuranz-info-portal.de 06.01.2015 Bundesurlaubsgesetz–RegelnbeiderUrlaubsplanung InvielenFirmenkommtesmitdemChefoderdenKollegenbesonderszumJahresbeginnzuStreitdarüber,ob, wannundwiedieMitarbeiterihrenJahresurlaubnehmenkönnen.SomancheAuseinandersetzungwirdallerdings völligunnötiggeführt,dadieUrlaubsansprüchevonArbeitnehmernimBundesurlaubsgesetzgenauestensgeregelt sind.DanachhatjederArbeitnehmer–bezogenaufeineSechstagewoche–einengesetzlichverankerten Mindestanspruchvon24WerktagenErholungsurlaubproJahr–beiSchwerbehindertensindesfünfTagemehr. WährenddieserZeithatderArbeitnehmerAnspruchaufFortzahlungseinesArbeitsentgeltes.DieweiterenRegeln erläuternARAGExperten. MussderArbeitgeberdieWünschederAngestelltenimmerberücksichtigen? InvielenFirmenkommtesmitdemChefoderdenKollegenbesonderszumJahresbeginnzuStreitdarüber,ob, wannundwiedieMitarbeiterihrenJahresurlaubnehmenkönnen.SomancheAuseinandersetzungwirdallerdings völligunnötiggeführt,dadieUrlaubsansprüchevonArbeitnehmernimBundesurlaubsgesetzgenauestensgeregelt sind.DanachhatjederArbeitnehmer–bezogenaufeineSechstagewoche–einengesetzlichverankerten Mindestanspruchvon24WerktagenErholungsurlaubproJahr–beiSchwerbehindertensindesfünfTagemehr. WährenddieserZeithatderArbeitnehmerAnspruchaufFortzahlungseinesArbeitsentgeltes.DieweiterenRegeln erläuternARAGExperten. MalochenimUrlaub? WieesdasWort"Erholungsurlaub"schonzumAusdruckbringt,dientdieserauchtatsächlichderErholungdes Arbeitnehmers.EinedemUrlaubszweckwidersprechendeErwerbstätigkeitistwährenddesUrlaubsdahernicht gestattet. WannhatmanUrlaub? DerArbeitgeberhatbeiderzeitlichenFestlegungdesUrlaubsdieUrlaubswünschedesArbeitnehmerszu berücksichtigen,esseidenn,dassdiesen"dringendebetrieblicheBelange"oderUrlaubswünscheanderer Arbeitnehmer,dieunter"sozialenGesichtspunkten"denVorrangverdienenwürden,entgegenstehen.Genaudaran entzündetsichindenAbteilungeneinesUnternehmensgernemaleinStreit."Dringend"imSinnedesGesetzessind betrieblicheBelange,wenndieUrlaubsgewährungfürdenArbeitgeberzueinererheblichenBeeinträchtigungdes Betriebsablaufesführenwürde.MaßgeblichisthierfürvorallemdiekonkreteSituationdesBetriebes,aberauchdie BedeutungdesArbeitnehmersunddervonihmausgeübtenTätigkeitenfürdenBetrieb.VordiesemHintergrundkönnen einerUrlaubsgewährungz.B.personelleEngpässezubestimmtenZeiten(Hochsaison,Messezeiten),plötzlich auftretendeProduktionsnachfragenoderJahresabschluss-undInventurarbeitenentgegenstehen. WerhatvorrangigUrlaub? Beider"Sozialauswahl"hingegenkönnendemUrlaubswunschdieBelangeandererArbeitnehmerentgegenstehen,die derArbeitgeberaufgrundgesetzlicherVorgabenzuberücksichtigenhat.VonBedeutungsindhierbeidasLebensalter, DauerderBetriebszugehörigkeit,AlterundAnzahlderKinderunterbesondererBerücksichtigungderSchulpflichtund UrlaubandererFamilienangehöriger,aberauchein"bestehendesErholungsbedürfnis"oderUrlaubsregelungeninden vergangenenJahren.VordiesemHintergrunddarfderUrlaubswunscheinesArbeitnehmers,dergeradeseiteinigen MonatenimBetriebbeschäftigtunddazunochledigist,vordemUrlaubswunscheinesFamilienvatersmitdreiKindern, derschonseit20JahrenimBetriebist,kaumbestehen.StehendemUrlaubswunschdesArbeitsnehmersallerdings wederdringendebetrieblicheBelangenochdieUrlaubswünscheandererBetriebsangehörigerentgegen,kannder ArbeitgeberdenUrlaubnichtverweigernunddieEntscheidungüberdasUrlaubsgesuchauchnichtaufdielangeBank schieben.AufZusagenwie„ImMomentsprichtnichtsdagegen“,solltemansichallerdingsnichtverlassen.Denneine Urlaubsgenehmigung"unterVorbehalt"gibtesnicht.DamündlicheZusagenaberimmerschwerzubeweisensind, ratenARAGExpertenzumklassischenUrlaubsscheinmitUnterschriftvomChef. ErreichbarimUrlaub? WennderUrlaubeinmalgewährtist,mussmanfürdieFirmaauchnichtaufStand-bystehen.WersichimUrlaub befindet,sollsicherholen.ErmussalsonichterreichbarseinunddarfinderRegelauchnichtzurückbeordertwerden. DasBundesarbeitsgerichthatinmehrerenEntscheidungenbestätigt,dassselbstspezielleVerabredungenzwischen ChefundMitarbeiterdahingehendunwirksamsind(BAG,Az.:9AZR405/99).DieRichterhaltenesauchnichtfür notwendig,dassderArbeitnehmer–außerbeiKrankheit–seineUrlaubsadressemitteilt. Selbstbeurlaubung SichbeiAblehnungeinesUrlaubsgesuchesallerdings"selbst"Urlaubzugewähren,istkeineallzuguteIdee.Indiesem FallistderArbeitnehmernämlichverpflichtet,seinenUrlaubsanspruchunterUmständengerichtlichdurchzusetzen.Die eigenmächtigeSelbstbeurlaubungkannimschlimmstenFallzurfristlosenKündigungführen. Pressekontakt: BrigittaMehring -KonzernkommunikationFachpresse/KundenPR Telefon:0211/963-2560 Fax:0211/963-2025 E-Mail:[email protected] Unternehmen: ARAGSE ARAGPlatz1 40472Düsseldorf Internet:www.arag.de Twitter:www.twitter.com/ARAG ÜberARAGSE DerARAGKonzernistdasgrößteFamilienunternehmeninderdeutschenAssekuranz.DieARAGverstehtsichals vielseitigerQualitätsversicherer.NebenihremSchwerpunktimRechtsschutzgeschäftbietetsieihrenKunden bedarfsorientierteProdukteundServicesauseinerHandauchüberdieleistungsstarkenTochterunternehmenim deutschenKomposit-,Kranken-undLebensversicherungsgeschäftsowiedieinternationalenNiederlassungen, GesellschaftenundBeteiligungenin13weitereneuropäischenLändernunddenUSA–vieledavonaufführenden PositioneninihremjeweiligenRechtsschutzmarkt.Mit3.600MitarbeiternerwirtschaftetderKonzerneinUmsatz-und Beitragsvolumenvonmehrals1,5Milliarden€.