1 Megawatt. Werden bei der Bestimmung der mittleren re

Werbung
Impulse | Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0
Ein solches differenziertes Modell reflektiert die Notwendigkeit von Übergangslösungen beziehungsweise die Anschlussfähigkeit zum derzeitigen Flankierungsmodell. In der
längerfristigen Perspektive sollte eine einheitliche, nicht
mehr differenzierte Prämienzahlung für Stromerzeugungsanlagen auf Basis von Biogas und fester Biomasse entwickelt werden.
6.2.2 Windkraft
Das Vorgehen zur Berechnung der kapazitätsbezogenen
Zahlungen für Onshore-Windkraftanlagen wird in Abbildung 33 am Beispiel der Anlage in Stade gezeigt (dargestellt
ist die Jahresdauerlinie für den optimierten Anlagentyp).
Auf der Basis des novellierten EEG würde eine entsprechende Anlage eine strommengenbezogene Marktprämienzahlung von 6,2 Cent pro Kilowattstunde erhalten (vgl.
Abbildung 32). Bei einer Auslastung von 3.750 Volllaststunden pro Jahr resultiert dies in Marktprämienzahlungen in Höhe von 230.000 Euro pro Jahr. Die tatsächlich
realisierte Leistung, gemittelt über alle Stunden des Jahres,
liegt mit 430 Kilowatt deutlich unter der Nennleistung von
1 ­Megawatt. Werden bei der Bestimmung der mittleren realisierten Leistung nur die Stunden zwischen dem 10-Prozent- und dem 90-Prozent-Dezil berücksichtigt (also die in
der Abbildung blau hinterlegte Fläche), führt dies zu einer anzulegenden Leistung (Bezugsleistung) von 410 Kilowatt. Um eine Kapazitätsprämienzahlung in derselben Höhe
der Marktprämienzahlung zu erhalten, ist also eine jährliche Kapazitätsprämie in Höhe von 230 Euro pro Kilowatt
Nennleistung erforderlich; beziehungsweise in Höhe von
565 Euro pro Kilowatt Bezugsleistung gemäß der oben beschriebenen Dezilmethode. An Standorten mit ungünstigeren Bedingungen ist eine höhere Kapazitätsprämienzahlung
erforderlich (z.B. knapp 680 Euro je Kilowatt Bezugsleistung
am Standort Magdeburg). .
In Abbildung 34 sind die Einkommensströme für die Standard- und die optimierte Anlage in beiden Modellen gegenübergestellt. Im Marktprämienmodell ist die Höhe der
Marktprämie für beide Anlagen identisch (da beide Anlagen denselben äquivalenten Vergütungssatz erhalten). Die
Einkommensströme der beiden Anlagen unterscheiden sich
nur in Bezug auf die unterschiedlichen Vermarktungser-
Bestimmung der Kapazitätsprämie für Onshore-Windkraft (Standort Stade, optimierte Anlage)
auf Grundlage der 10-Prozent-/90-Prozent-Dezile
Abbildung 33
1,2
1,0
Produktion in den 10 % - 90 % - Dezilen
Dauerlinie optimierte Anlage
Installierte Leistung (MW)
0,8
Mittelwert alle Stunden
Mittelwert der 10 % - 90 % - Dezile
0,6
Mittelwert alle Stunden: 430 kW
0,4
Mittelwert der 10 % - 90 % - Dezile: 410 kW
Prämienzahlung:
3.500 h x 6,2 ct/kWh
= 230.000 €
= 230 €/kW installiert
0,2
Kapazitätsprämie:
370 kW Bezugsleistung
(10 % - 90 % - Dezile)
= 565 €/kW (10 % - 90 % - Dezile)
0,0
0%
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
Anteil der Jahresstunden
70 %
80 %
90 %
100 %
ForWind, Berechnungen des Öko-Instituts
145
Herunterladen