Impulse | Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0 Ein solches differenziertes Modell reflektiert die Notwendigkeit von Übergangslösungen beziehungsweise die Anschlussfähigkeit zum derzeitigen Flankierungsmodell. In der längerfristigen Perspektive sollte eine einheitliche, nicht mehr differenzierte Prämienzahlung für Stromerzeugungsanlagen auf Basis von Biogas und fester Biomasse entwickelt werden. 6.2.2 Windkraft Das Vorgehen zur Berechnung der kapazitätsbezogenen Zahlungen für Onshore-Windkraftanlagen wird in Abbildung 33 am Beispiel der Anlage in Stade gezeigt (dargestellt ist die Jahresdauerlinie für den optimierten Anlagentyp). Auf der Basis des novellierten EEG würde eine entsprechende Anlage eine strommengenbezogene Marktprämienzahlung von 6,2 Cent pro Kilowattstunde erhalten (vgl. Abbildung 32). Bei einer Auslastung von 3.750 Volllaststunden pro Jahr resultiert dies in Marktprämienzahlungen in Höhe von 230.000 Euro pro Jahr. Die tatsächlich realisierte Leistung, gemittelt über alle Stunden des Jahres, liegt mit 430 Kilowatt deutlich unter der Nennleistung von 1 ­Megawatt. Werden bei der Bestimmung der mittleren realisierten Leistung nur die Stunden zwischen dem 10-Prozent- und dem 90-Prozent-Dezil berücksichtigt (also die in der Abbildung blau hinterlegte Fläche), führt dies zu einer anzulegenden Leistung (Bezugsleistung) von 410 Kilowatt. Um eine Kapazitätsprämienzahlung in derselben Höhe der Marktprämienzahlung zu erhalten, ist also eine jährliche Kapazitätsprämie in Höhe von 230 Euro pro Kilowatt Nennleistung erforderlich; beziehungsweise in Höhe von 565 Euro pro Kilowatt Bezugsleistung gemäß der oben beschriebenen Dezilmethode. An Standorten mit ungünstigeren Bedingungen ist eine höhere Kapazitätsprämienzahlung erforderlich (z.B. knapp 680 Euro je Kilowatt Bezugsleistung am Standort Magdeburg). . In Abbildung 34 sind die Einkommensströme für die Standard- und die optimierte Anlage in beiden Modellen gegenübergestellt. Im Marktprämienmodell ist die Höhe der Marktprämie für beide Anlagen identisch (da beide Anlagen denselben äquivalenten Vergütungssatz erhalten). Die Einkommensströme der beiden Anlagen unterscheiden sich nur in Bezug auf die unterschiedlichen Vermarktungser- Bestimmung der Kapazitätsprämie für Onshore-Windkraft (Standort Stade, optimierte Anlage) auf Grundlage der 10-Prozent-/90-Prozent-Dezile Abbildung 33 1,2 1,0 Produktion in den 10 % - 90 % - Dezilen Dauerlinie optimierte Anlage Installierte Leistung (MW) 0,8 Mittelwert alle Stunden Mittelwert der 10 % - 90 % - Dezile 0,6 Mittelwert alle Stunden: 430 kW 0,4 Mittelwert der 10 % - 90 % - Dezile: 410 kW Prämienzahlung: 3.500 h x 6,2 ct/kWh = 230.000 € = 230 €/kW installiert 0,2 Kapazitätsprämie: 370 kW Bezugsleistung (10 % - 90 % - Dezile) = 565 €/kW (10 % - 90 % - Dezile) 0,0 0% 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % Anteil der Jahresstunden 70 % 80 % 90 % 100 % ForWind, Berechnungen des Öko-Instituts 145