OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER

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OFFENLEGUNGSBERICHT
NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER
RAIFFEISENBANK ERSINGEN EG
31.12.2016
Inhaltsverzeichnis1
Präambel ................................................................................................ 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................ 4
Eigenmittel (Art. 437) .............................................................................. 5
Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ....................................................... 6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ......................................................... 6
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................ 11
Kapitalpuffer (Art. 440) .......................................................................... 11
Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................. 12
Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................ 12
Risiko
aus
nicht
im
Handelsbuch
enthaltenen
Beteiligungspositionen (Art. 447)........................................................... 12
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art.
448)....................................................................................................... 12
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ................................... 14
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ............... 14
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................... 15
Verschuldung (Art. 451) ........................................................................ 17
Anhang ................................................................................................. 21
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente........................................... 21
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit .......... 21
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders
angegeben.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand
verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen
zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des
Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen
wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der
Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
§ Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
§ Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.
§ Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
§ Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
§ Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
§ Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
3
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken, stille Reserven nach §340f HGB) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das
Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht
explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf
das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne
Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung
der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse
unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die
bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
6
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von
Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken
abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
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7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
8
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus.
Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
9
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden.
10 Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 780 TEUR, die Auslastung lag bei
50%.
11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine
weiteren Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 1; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 0 und der Aufsichtsmandate 1.
12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 12 Sitzungen statt.
13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen.
14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat.
Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung unter
Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Eigenmittel (Art. 437)
15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nichtCCR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung
der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
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Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
TEUR
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
7.246
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
196
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
k.A.
+
Kreditrisikoanpassung
598
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
13
1.056
+/- Sonstige Anpassungen
0
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
8.691
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Beteiligungen
Sonstige Positionen
1
497
2.822
93
283
111
20
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach
Standardansatz
0
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
254
4.080
Eigenmittelanforderungen insgesamt
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten,
dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für
Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
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19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Gesamtwert
TEUR
1.074
5.570
935
4.696
9.097
4.768
52.422
972
2.325
2.325
2.577
1.388
1.169
81.253
Risikopositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
davon: KMU
Mengengeschäft
davon: KMU
Durch Immobilien besichert
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Durchschnittsbetrag
TEUR
1.092
5.366
830
6.165
8.840
5.473
52.459
1.023
1.506
1.506
1.793
1.388
1.019
80.457
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Deutschland
EU
Nicht-EU
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
1.074
935
0
Institute
4.696
0
Unternehmen
5.570
0
0
9.097
0
52.069
0
Durch Immobilien besichert
2.325
0
Ausgefallene Positionen
2.577
0
Beteiligungen
1.388
0
Sonstige Positionen
1.169
0
80.900
0
Mengengeschäft
Gesamt
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353
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:
Privatkunden
(Nicht-Selbständige)
Gesamt
TEUR
Nicht-Privatkunden
Gesamt
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
1.073
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
5.570
Öffentliche Stellen
davon
KMU
TEUR
davon
Verarbeitendes Gewerbe 1
TEUR
davon
Kreditinstitute
TEUR
935
Institute
4.696
Unternehmen
9.098
4.768
1.204
11.576
972
2.943
2.325
2.325
Mengengeschäft
40.846
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
746
1.831
Beteiligungen
1.388
Sonstige Positionen
1.168
Gesamt
41.592
4.696
1.097
1.361
39.661
5.244
6.057
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen
der Nicht-Privatkunden.
21
Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
< 1 Jahr
TEUR
73
1 bis 5 Jahre
TEUR
1.000
45
2.528
516
419
1.651
2.020
1.025
Unternehmen
1.627
1.226
6.244
Mengengeschäft
6.181
5.737
40.505
719
618
1.241
13.645
54.755
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
> 5 Jahre
TEUR
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamtjahr
2.997
2.325
1.388
1.169
12.853
In der Spalte „< 1 Jahr“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten.
22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe
der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden.
Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
Gesamtin- Gesamtinanspruch- anspruchnahme
Wesentliche nahme
Wirtschafts- aus über- aus notleifälligen
denden
zweige
Krediten Krediten
TEUR
TEUR
Privatkunden
58
Firmen-kunden
0
- Branche 1
-
Bestand
PWB
TEUR
Bestand
EWB
TEUR
Eingänge
Nettozuauf
führg./
Bestand
DirektababgeAuflösung
schreibunRückstelschrievon
gen
lungen
bene ForEWB/Rück
TEUR
TEUR
derungen
stellungen
TEUR
TEUR
1.617
379
-
+45
-
-
1.759
939
-
-90
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Summe
36
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten:
GesamtinanGesamtinanspruchnahme aus spruchnahme aus
Wesentliche geoüberfälligen
notleidenden
grafische Gebieten
Krediten
Krediten
TEUR
TEUR
Deutschland
- Region 1
Bestand
PWB
TEUR
Bestand
Rückstellungen
TEUR
58
-
3.376
-
1.319
-
-
EU
-
-
-
-
Nicht-EU
-
-
-
-
Summe
2
Bestand
EWB
TEUR
36
im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangsbe- Zuführungen
in der
stand der
Periode
Periode
TEUR
TEUR
EWB
Rückstellungen
PWB
Auflösung
TEUR
wechselkursbedingte
Endbestand
Verbrauch und sonstige
der Periode
VeränderunTEUR
TEUR
gen
TEUR
1.364
220
264
0
0
1.319
-
-
-
-
-
-
36
0
0
0
0
36
23 Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s
wurden die Klassenbezeichnungen Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s
wurden die Klassenbezeichnungen Staaten & supranationale Organisationen, Strukturierte Finanzierungen, regionale und kommunale Gebietskörperschaften und öffentliche
Finanzen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Sovereigns & Surpranationals und Structured Finance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken
ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:3
Risikogewicht
in %
3
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
13.056
13.056
2
0
0
4
0
0
10
0
0
20
159
159
35
0
0
50
2.325
2.325
70
0
0
75
52.422
52.422
100
11.189
9.539
150
2.101
2.101
250
0
0
370
...
...
1250
...
...
Sonstiges
0
0
Abzug von den
Eigenmitteln
-
-
Die schraffierten Zeilen sind für Kreditgenossenschaften grundsätzlich nicht von Relevanz.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene
Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund,
das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen
des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von
Sicherheiten.
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit negativen Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 411 TEUR und mit positiven Wiederbeschaffungswerten von
6 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.
Kapitalpuffer (Art. 440)
Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht,
er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken.
Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
010
Aufschlüsselung
nach Ländern
Deutschland
030
040
070
080
090
100
110
Quote des antizyklischen
Kapitalpuffers
Summe
davon: Verbriefungsrisikopositionen
060
davon: Risikopositionen im
Handelsbuch
050
Eigenmittelanforderungen
davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen
020
Risikopositionswert (IRB)
Risikopositionswert (IRB)
010
Verbriefungsrisikoposition
Risikopositionswert (SA)
Risikopositionswert (SA)
Zeile
Risikoposition im
Handelsbuch
Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch
Wert der Risikoposition im
Handelsbuch
Allgemeine Kredit-risikopositionen
Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen
24 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers
120
62423
3947
3947
103,2
0
Schweiz
61
4
4
0,1
0
Sri Lanka
185
11
11
0,3
Südafrika
107
6
6
0,20
62776
3968
3968
103,7
020
0
25 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Zeile
Spalte
010
010
Gesamtforderungsbetrag
020
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
030
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer
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51.002
0%
0
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Marktrisiko (Art. 445)
26 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
27 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.
Operationelles Risiko (Art. 446)
28 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
29 Das Unternehmen hält ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen,
die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen
regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen
Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert
TEUR
Börsenwert
TEUR
STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN
Börsengehandelte
Positionen
Nicht börsengehandelte
Positionen
-
-
1.188
1.429
-
Andere
Beteiligungspositionen
Verkäufe von Verbundbeteiligungen wurden im Berichtszeitraum nicht durchgeführt. Die auf
Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten
Neubewertungsgewinne betragen 242 TEUR.
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
(Art. 448)
30 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere
bei einer Drehung der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
31 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu
Grunde:
· Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
· Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
· In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie planen wir mit einer unveränderten
Geschäftsstruktur bzw. geringfügiger Geschäftsausweitung.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:
Standardszenario „Drehung kurzes Zinsende steigend“ (Konfidenz Niveau 99%)
"Drehung"
1 Handelstag
1 Monat
3 Monate
6 Monate
1 Jahr
2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
7 Jahre
8 Jahre
9 Jahre
10 Jahre
250 Handelstage
+
3
+
88
+/-
0
+/-
0
-
11
-
118
Stressszenario „Drehung kurzes Zinsende steigend“ (Konfidenz Niveau 100%)
"Steigend"
1 Handelstag
1 Monat
3 Monate
6 Monate
1 Jahr
2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
7 Jahre
8 Jahre
9 Jahre
10 Jahre
250 Handelstage
+
64
+
209
+/-
0
+/-
0
-
16
-
126
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erhöhung der
Erträge TEUR
Erträge TEUR
-48
-
-146
-
Drehung
Standard
Drehung
Stress
32 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird
eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
33 Es bestehen keine Verbriefungen.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
34 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns wie folgt verwendet:
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Forderungsklassen
Unternehmen
Durch Immobilien besichert
Gewährleistungen / Lebensversicherungen
TEUR
finanzielle Sicherheiten
TEUR
1.850
1.957
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle
Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
35 Vermögenswerte
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
TEUR
Vermögenswerte des berichtenden Instituts
7.535
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
65.569
Aktieninstrumente
0
0
1.227
1.391
Schuldtitel
0
0
7.384
7.588
Sonstige Vermögenswerte
0
1.528
36 Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten Sicherheitenbzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
erhaltenen Sicherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen
TEUR
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
0
0
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
Offenlegungsbericht 2016
Seite 15/21
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
37 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der
Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere
TEUR
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und
ABS
TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
7.717
7.535
38 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016
betrug 10,31%.
39 Angaben zur Höhe der Belastung
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus
·
Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln,
Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
·
·
marktüblichen Rahmenverträgen
Besicherungsvereinbarungen
Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 1% verändert.
Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Erhöhung der Weiterleitungskredite aus öffentlichen Fördermitteln durch die Kunden unserer Bank.
Offenlegungsbericht 2016
Seite 16/21
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Verschuldung (Art. 451)
40 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit
Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote
Anzusetzender Wert
(TEUR)
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
71.007
2
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
0
3
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)
0
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
45
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
0
6
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
2.006
EU6a
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429
Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
0
EU6b
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße
der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
0
7.1
Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition)
7.2
Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition)
8.
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
Offenlegungsbericht 2016
-13
73.045
Seite 17/21
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
(TEUR)
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
2
3
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
aber einschließlich Sicherheiten)
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge)
Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
73.514
-13
73.501
Risikopositionen aus Derivaten
4
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare,
in bar erhaltene Nachschüsse)
0
5
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
45
Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
0
EU5a
6
7
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
0
0
8
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
0
9
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
0
10
11
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge
der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis
10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
0
45
12
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
0
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus
Brutto-Aktiva aus SFT)
0
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
0
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß
Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
0
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
0
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
0
EU14a
15
EU15a
16
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
7.694
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
und 18)
-5.682
19
2.012
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
EU19a
(Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen
(Einzelbasis))
Offenlegungsbericht 2016
0
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
EU19b
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs.
14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
0
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
21
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe
der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
7.038
75.558
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
9,31
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU23
gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
0
EU24
Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgebuchten Treuhandvermögens
0
Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen)
Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote
(TEUR)
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen des Handelsbuchs
EU-3
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
EU-4
Gedeckte Schuldverschreibungen
73.515
0
73.515
0
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
1.073
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentEU-6
lichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
6.505
EU-7
Institute
4.651
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
2.325
EU-5
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
EUUnternehmen
10
EUAusgefallene Positionen
11
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und
EU12 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
45.656
8.231
2.517
2.557
41 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist
bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
42 Beschreibung der Einflussfaktoren
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 9,31%. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote
hatten, lagen dabei vor:
Offenlegungsbericht 2016
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
·
bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht,
Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert
Die Angaben zur Offenlegung basieren auf den Daten vom 31. Dezember 2016.
Kämpfelbach, 08.08.2017
Raiffeisenbank Ersingen eG
Der Vorstand
Anette Waidelich
Offenlegungsbericht 2016
Richard Weber
Seite 20/21
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
Offenlegungsbericht 2016
Seite 21/21
Anhang I Offenlegung der Kapitalinstrumente
1
2
Emittent
Privatplatzierung)
3
Raiffeisenbank Ersingen eG
k.A.
deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
hartes Kernkapital
5
hartes Kernkapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR,
Stand letzter Meldestichtag)
800
9
Nennwert des Instruments
800
9a
9b
Ausgabepreis
Tilgungspreis
100%
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Soloebene
29 CRR
Einstandswert
fortlaufend
unbefristet
13
14
15
nein
Tilgungsbetrag
k.A.
k.A.
16
Coupons / Dividenden
17
variable Dividenden-/Couponzahlungen
variabel
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
k.A.
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
nein
20a
20b
(zeitlich)
Bezug auf den Betrag)
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
nein
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
nicht wandelbar
24
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
ja
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
ganz oder teilweise
31
32
Abs. 1 GenG
33
34
35
Wiederzuschreibung
Instrument nennen)
Nach Verlustabschreibung
muss der Gewinnanteil dem
Genussrechtskapital und
Nachrangige Verbindlichkeiten
36
nein
37
k.A.
(1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "k.A." angeben
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR")
(C)
BEHANDLUNG VOR DER
(B)
VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER
DER EU VERORDNUNG (EU)
VORGESCHRIEBENER
Nr. 575/2013
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
2.331.607,47 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis
der EBA gem. Art. 26 Abs. 3
799.649,17 Verzeichnis der EBA gem. Art.
26 Abs. 3
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art.
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art.
26 Abs. 3
26 Abs. 3
2
3
Einbehaltene Gewinne
284,29 26 (1) (c)
2.306.000,00 26 (1)
den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
2.400.000,00 26 (1) (f)
0,00 486 (2)
3a
4
mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das
k.A. 483 (2)
Januar 2018
k.A. 84, 479, 480
5
CET1)
0,00 26 (2)
5a
aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
0,00 34, 105
-232,00 36 (1) (b), 37, 472 (4)
8
9
10
7.037.891,76
Steuerschulden) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
0,00 36 (1) (c), 38, 472 (5)
entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
11
0,00 33 (a)
12
0,00 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6)
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva
ergibt (negativer Betrag)
0,00 32 (1)
0,00 33 (b)
14
oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
eigenen Verbindlichkeiten
0,00 36 (1) (e), 41, 472 (7)
15
16
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
17
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
18
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
0,00 36 (1) (f), 42, 472 (8)
0,00 36 (1) (g), 44, 472 (9)
(negativer Betrag)
0,00 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3),
79, 472 (10)
(negativer Betrag)
19
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
20
In der EU: leeres Feld
0,00 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b),
49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11)
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR")
20a
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein
Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut
als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
0,00 36 (1) (k) (i), 89 bis 91
20b
20c
20d
21
0,00 36 (1) (k)
Finanzsektors (negativer Betrag)
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
0,00 36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
0,00 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
0,00 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470,
472 (5)
entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
0,00 48 (1)
22
23
24
25
Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
0,00 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472
(11)
In der EU: leeres Feld
0,00 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470,
472 (5)
0,00 36 (1) (a), 472 (3)
25a
25b
26
26a
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht
realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468
k.A. 36 (1) (l)
0,00
k.A.
k.A. 467
Verluste 1
k.A. 467
Verluste 2
k.A. 468
Gewinne 1
k.A. 468
26b
Gewinne 2
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder
0,00 481
und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
k.A. 481
0,00 36 (1) (j)
27
28
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1)
insgesamt
29
Hartes Kernkapital (CET1)
30
31
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
-232,00
7.037.659,76
0,00 51, 52
0,00
Eigenkapital eingestuft
0,00
32
Passiva eingestuft
0,00 486 (3)
33
mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das
k.A. 483 (3)
Januar 2018
0,00 85, 86, 480
34
35
Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in
Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,
0,00 486 (3)
0,00
36
Anpassungen
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR")
37
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
0,00 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2)
0,00 56 (b), 58, 475 (3)
38
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
39
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
0,00 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4)
Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
40
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
0,00 56 (d), 59, 79, 475 (4)
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
41
0,00
Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0,00 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472
41a
(6), 472 (8), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A.
0,00 477, 477 (3), 477 (4) (a)
41b
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A.
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.
0,00 467, 468, 481
41c
und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
0,00 467
realisierte Verluste
0,00 468
realisierte Gewinne
k.A. 481
0,00 56 (e)
42
43
0,00
(AT1) insgesamt
44
45
46
47
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
0,00
7.037.659,76
0,00 62, 63
1.056.000,00 486 (4)
mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
k.A. 483 (4)
Januar 2018
0,00 87, 88, 480
48
Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente),
die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
49
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,
50
51
Kreditrisikoanpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Darlehen (negativer Betrag)
0,00 486 (4)
597.898,44 62 (c) und (d)
1.653.898,44
0,00 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2)
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR")
0,00 66 (b), 68, 477 (3)
53
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche,
54
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
0,00 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4)
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0,00
54a
54b
unterliegen
davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und
k.A.
55
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
0,00 66 (d), 69, 79, 477 (4)
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
k.A.
56
Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0,00 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472
56a
(6), 472 (8) (a), 472 (9), 472
(10) (a), 472 (11) (a)
Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0,00
0,00 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475
56b
(4) (a)
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0,00
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.
0,00 467, 468, 481
56c
und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
0,00 467
realisierte Verluste
0,00 468
realisierte Gewinne
k.A. 481
0,00
57
(T2) insgesamt
58
59
59a
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
1.653.898,44
8.691.558,20
0,00
0,00 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472
(10) (b), 472 (11) (b)
entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in
eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
0,00 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c),
Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.)
475 (4) (b)
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR")
0,00 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c),
477 (4) (b)
zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte
Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche usw.)
60
Gesamtrisikobetrag
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Gesamtrisikobetrags)
62
Gesamtrisikobetrags)
63
Gesamtrisikobetrags)
64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer
(Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art.
51.002.500,52
13,80 92 (2) (a), 465
13,80 92 (2) (b), 465
17,04 92 (2) (c)
5,13 CRD 128, 129, 130
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer,
65
Gesamtrisikobetrags)
davon: Kapitalerhaltungspuffer
0,00
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
0,00
67
davon: Systemrisikopuffer
0,00
0,00 CRD 131
67a
oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
9,30 CRD 128
68
Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
74
75
In der EU: leeres Feld
0,00 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56
(c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69,
70, 477 (4)
0,00 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11)
0,00 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)
(unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
597.898,44 62
76
der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
77
597.898,44 62
78
0,00 62
der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
k.A. 62
79
Beurteilungen basierenden Ansatzes
0,00 484 (3), 486 (2) und (5)
80
81
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag
0,00 484 (4), 486 (3) und (5)
82
83
0,00 484 (3), 486 (2) und (5)
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag
0,00 484 (4), 486 (3) und (5)
1.056.000,00 484 (5), 486 (4) und (5)
84
Auslaufregelungen gelten
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR")
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag
-1.065.562,50 484 (5), 486 (4) und (5)
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