OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK ERSINGEN EG 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis1 Präambel ................................................................................................ 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................ 4 Eigenmittel (Art. 437) .............................................................................. 5 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ....................................................... 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ......................................................... 6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................ 11 Kapitalpuffer (Art. 440) .......................................................................... 11 Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................. 12 Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................ 12 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)........................................................... 12 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)....................................................................................................... 12 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ................................... 14 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ............... 14 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................... 15 Verschuldung (Art. 451) ........................................................................ 17 Anhang ................................................................................................. 21 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente........................................... 21 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit .......... 21 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Offenlegungsbericht 2016 Seite 3/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: § Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. § Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. § Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. § Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. § Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken § Verwendung rechtlich geprüfter Verträge 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken, stille Reserven nach §340f HGB) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Offenlegungsbericht 2016 Seite 4/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. 10 Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 780 TEUR, die Auslastung lag bei 50%. 11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine weiteren Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 1; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 0 und der Aufsichtsmandate 1. 12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 12 Sitzungen statt. 13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. 14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) 15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nichtCCR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Offenlegungsbericht 2016 Seite 5/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 7.246 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) 196 - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital k.A. + Kreditrisikoanpassung 598 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 13 1.056 +/- Sonstige Anpassungen 0 Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 8.691 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Beteiligungen Sonstige Positionen 1 497 2.822 93 283 111 20 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 254 4.080 Eigenmittelanforderungen insgesamt Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“ Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. Offenlegungsbericht 2016 Seite 6/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Gesamtwert TEUR 1.074 5.570 935 4.696 9.097 4.768 52.422 972 2.325 2.325 2.577 1.388 1.169 81.253 Risikopositionen Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Durchschnittsbetrag TEUR 1.092 5.366 830 6.165 8.840 5.473 52.459 1.023 1.506 1.506 1.793 1.388 1.019 80.457 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Deutschland EU Nicht-EU Gesamt TEUR Gesamt TEUR Gesamt TEUR Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 1.074 935 0 Institute 4.696 0 Unternehmen 5.570 0 0 9.097 0 52.069 0 Durch Immobilien besichert 2.325 0 Ausgefallene Positionen 2.577 0 Beteiligungen 1.388 0 Sonstige Positionen 1.169 0 80.900 0 Mengengeschäft Gesamt Offenlegungsbericht 2016 353 353 Seite 7/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Privatkunden (Nicht-Selbständige) Gesamt TEUR Nicht-Privatkunden Gesamt TEUR Staaten oder Zentralbanken 1.073 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 5.570 Öffentliche Stellen davon KMU TEUR davon Verarbeitendes Gewerbe 1 TEUR davon Kreditinstitute TEUR 935 Institute 4.696 Unternehmen 9.098 4.768 1.204 11.576 972 2.943 2.325 2.325 Mengengeschäft 40.846 Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen 746 1.831 Beteiligungen 1.388 Sonstige Positionen 1.168 Gesamt 41.592 4.696 1.097 1.361 39.661 5.244 6.057 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht-Privatkunden. 21 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 Jahr TEUR 73 1 bis 5 Jahre TEUR 1.000 45 2.528 516 419 1.651 2.020 1.025 Unternehmen 1.627 1.226 6.244 Mengengeschäft 6.181 5.737 40.505 719 618 1.241 13.645 54.755 Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute > 5 Jahre TEUR Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamtjahr 2.997 2.325 1.388 1.169 12.853 In der Spalte „< 1 Jahr“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. 22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Offenlegungsbericht 2016 Seite 8/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Gesamtin- Gesamtinanspruch- anspruchnahme Wesentliche nahme Wirtschafts- aus über- aus notleifälligen denden zweige Krediten Krediten TEUR TEUR Privatkunden 58 Firmen-kunden 0 - Branche 1 - Bestand PWB TEUR Bestand EWB TEUR Eingänge Nettozuauf führg./ Bestand DirektababgeAuflösung schreibunRückstelschrievon gen lungen bene ForEWB/Rück TEUR TEUR derungen stellungen TEUR TEUR 1.617 379 - +45 - - 1.759 939 - -90 - - - - - - - - - - Summe 36 Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: GesamtinanGesamtinanspruchnahme aus spruchnahme aus Wesentliche geoüberfälligen notleidenden grafische Gebieten Krediten Krediten TEUR TEUR Deutschland - Region 1 Bestand PWB TEUR Bestand Rückstellungen TEUR 58 - 3.376 - 1.319 - - EU - - - - Nicht-EU - - - - Summe 2 Bestand EWB TEUR 36 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Offenlegungsbericht 2016 Seite 9/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangsbe- Zuführungen in der stand der Periode Periode TEUR TEUR EWB Rückstellungen PWB Auflösung TEUR wechselkursbedingte Endbestand Verbrauch und sonstige der Periode VeränderunTEUR TEUR gen TEUR 1.364 220 264 0 0 1.319 - - - - - - 36 0 0 0 0 36 23 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Staaten & supranationale Organisationen, Strukturierte Finanzierungen, regionale und kommunale Gebietskörperschaften und öffentliche Finanzen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Sovereigns & Surpranationals und Structured Finance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:3 Risikogewicht in % 3 Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 13.056 13.056 2 0 0 4 0 0 10 0 0 20 159 159 35 0 0 50 2.325 2.325 70 0 0 75 52.422 52.422 100 11.189 9.539 150 2.101 2.101 250 0 0 370 ... ... 1250 ... ... Sonstiges 0 0 Abzug von den Eigenmitteln - - Die schraffierten Zeilen sind für Kreditgenossenschaften grundsätzlich nicht von Relevanz. Offenlegungsbericht 2016 Seite 10/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit negativen Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 411 TEUR und mit positiven Wiederbeschaffungswerten von 6 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 010 Aufschlüsselung nach Ländern Deutschland 030 040 070 080 090 100 110 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Summe davon: Verbriefungsrisikopositionen 060 davon: Risikopositionen im Handelsbuch 050 Eigenmittelanforderungen davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen 020 Risikopositionswert (IRB) Risikopositionswert (IRB) 010 Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (SA) Zeile Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch Allgemeine Kredit-risikopositionen Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen 24 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers 120 62423 3947 3947 103,2 0 Schweiz 61 4 4 0,1 0 Sri Lanka 185 11 11 0,3 Südafrika 107 6 6 0,20 62776 3968 3968 103,7 020 0 25 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Zeile Spalte 010 010 Gesamtforderungsbetrag 020 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 030 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer Offenlegungsbericht 2016 51.002 0% 0 Seite 11/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Marktrisiko (Art. 445) 26 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 27 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. Operationelles Risiko (Art. 446) 28 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 29 Das Unternehmen hält ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen - - 1.188 1.429 - Andere Beteiligungspositionen Verkäufe von Verbundbeteiligungen wurden im Berichtszeitraum nicht durchgeführt. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 242 TEUR. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 30 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einer Drehung der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Offenlegungsbericht 2016 Seite 12/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: · Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. · Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. · In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie planen wir mit einer unveränderten Geschäftsstruktur bzw. geringfügiger Geschäftsausweitung. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Standardszenario „Drehung kurzes Zinsende steigend“ (Konfidenz Niveau 99%) "Drehung" 1 Handelstag 1 Monat 3 Monate 6 Monate 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre 10 Jahre 250 Handelstage + 3 + 88 +/- 0 +/- 0 - 11 - 118 Stressszenario „Drehung kurzes Zinsende steigend“ (Konfidenz Niveau 100%) "Steigend" 1 Handelstag 1 Monat 3 Monate 6 Monate 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre 10 Jahre 250 Handelstage + 64 + 209 +/- 0 +/- 0 - 16 - 126 Offenlegungsbericht 2016 Seite 13/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erhöhung der Erträge TEUR Erträge TEUR -48 - -146 - Drehung Standard Drehung Stress 32 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 33 Es bestehen keine Verbriefungen. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 34 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns wie folgt verwendet: Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Forderungsklassen Unternehmen Durch Immobilien besichert Gewährleistungen / Lebensversicherungen TEUR finanzielle Sicherheiten TEUR 1.850 1.957 Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Offenlegungsbericht 2016 Seite 14/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 35 Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte TEUR Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR TEUR Vermögenswerte des berichtenden Instituts 7.535 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR 65.569 Aktieninstrumente 0 0 1.227 1.391 Schuldtitel 0 0 7.384 7.588 Sonstige Vermögenswerte 0 1.528 36 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheitenbzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel TEUR Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen TEUR Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Offenlegungsbericht 2016 Seite 15/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 37 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere TEUR Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 7.717 7.535 38 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016 betrug 10,31%. 39 Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus · Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln, Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit · · marktüblichen Rahmenverträgen Besicherungsvereinbarungen Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 1% verändert. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Erhöhung der Weiterleitungskredite aus öffentlichen Fördermitteln durch die Kunden unserer Bank. Offenlegungsbericht 2016 Seite 16/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Verschuldung (Art. 451) 40 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert (TEUR) 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 71.007 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 0 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 0 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 45 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 2.006 EU6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 0 EU6b (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 0 7.1 Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition) 7.2 Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition) 8. Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote Offenlegungsbericht 2016 -13 73.045 Seite 17/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote (TEUR) Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 2 3 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 73.514 -13 73.501 Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 0 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 45 Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 0 EU5a 6 7 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 0 0 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 0 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0 10 11 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 0 45 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 0 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) 0 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva 0 Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0 (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen) 0 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) 0 EU14a 15 EU15a 16 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 7.694 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) -5.682 19 2.012 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU19a (Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) Offenlegungsbericht 2016 0 Seite 18/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) EU19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen 0 Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 21 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 7.038 75.558 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 9,31 Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße 0 EU24 Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens 0 Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote (TEUR) EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 73.515 0 73.515 0 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 1.073 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentEU-6 lichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 6.505 EU-7 Institute 4.651 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 2.325 EU-5 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft EUUnternehmen 10 EUAusgefallene Positionen 11 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und EU12 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 45.656 8.231 2.517 2.557 41 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. 42 Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 9,31%. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: Offenlegungsbericht 2016 Seite 19/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) · bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht, Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert Die Angaben zur Offenlegung basieren auf den Daten vom 31. Dezember 2016. Kämpfelbach, 08.08.2017 Raiffeisenbank Ersingen eG Der Vorstand Anette Waidelich Offenlegungsbericht 2016 Richard Weber Seite 20/21 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Offenlegungsbericht 2016 Seite 21/21 Anhang I Offenlegung der Kapitalinstrumente 1 2 Emittent Privatplatzierung) 3 Raiffeisenbank Ersingen eG k.A. deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 hartes Kernkapital 5 hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 800 9 Nennwert des Instruments 800 9a 9b Ausgabepreis Tilgungspreis 100% 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Soloebene 29 CRR Einstandswert fortlaufend unbefristet 13 14 15 nein Tilgungsbetrag k.A. k.A. 16 Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a 20b (zeitlich) Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale ja Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 31 32 Abs. 1 GenG 33 34 35 Wiederzuschreibung Instrument nennen) Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten 36 nein 37 k.A. (1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "k.A." angeben Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR") (C) BEHANDLUNG VOR DER (B) VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER DER EU VERORDNUNG (EU) VORGESCHRIEBENER Nr. 575/2013 VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 2.331.607,47 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 799.649,17 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 26 Abs. 3 2 3 Einbehaltene Gewinne 284,29 26 (1) (c) 2.306.000,00 26 (1) den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 2.400.000,00 26 (1) (f) 0,00 486 (2) 3a 4 mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das k.A. 483 (2) Januar 2018 k.A. 84, 479, 480 5 CET1) 0,00 26 (2) 5a aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 0,00 34, 105 -232,00 36 (1) (b), 37, 472 (4) 8 9 10 7.037.891,76 Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld 0,00 36 (1) (c), 38, 472 (5) entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von 11 0,00 33 (a) 12 0,00 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 0,00 32 (1) 0,00 33 (b) 14 oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 0,00 36 (1) (e), 41, 472 (7) 15 16 (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, 0,00 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0,00 36 (1) (g), 44, 472 (9) (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 0,00 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR") 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 0,00 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20b 20c 20d 21 0,00 36 (1) (k) Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 0,00 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 0,00 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von 0,00 48 (1) 22 23 24 25 Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche 0,00 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) In der EU: leeres Feld 0,00 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0,00 36 (1) (a), 472 (3) 25a 25b 26 26a Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 k.A. 36 (1) (l) 0,00 k.A. k.A. 467 Verluste 1 k.A. 467 Verluste 2 k.A. 468 Gewinne 1 k.A. 468 26b Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder 0,00 481 und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung k.A. 481 0,00 36 (1) (j) 27 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) 30 31 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio -232,00 7.037.659,76 0,00 51, 52 0,00 Eigenkapital eingestuft 0,00 32 Passiva eingestuft 0,00 486 (3) 33 mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das k.A. 483 (3) Januar 2018 0,00 85, 86, 480 34 35 Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, 0,00 486 (3) 0,00 36 Anpassungen Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR") 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen 0,00 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 0,00 56 (b), 58, 475 (3) 38 Unternehmen der Finanzbranche, die eine 39 (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0,00 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0,00 56 (d), 59, 79, 475 (4) Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 0,00 Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 41a (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 0,00 477, 477 (3), 477 (4) (a) 41b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 0,00 467, 468, 481 41c und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung 0,00 467 realisierte Verluste 0,00 468 realisierte Gewinne k.A. 481 0,00 56 (e) 42 43 0,00 (AT1) insgesamt 44 45 46 47 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0,00 7.037.659,76 0,00 62, 63 1.056.000,00 486 (4) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 k.A. 483 (4) Januar 2018 0,00 87, 88, 480 48 Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, 50 51 Kreditrisikoanpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Darlehen (negativer Betrag) 0,00 486 (4) 597.898,44 62 (c) und (d) 1.653.898,44 0,00 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR") 0,00 66 (b), 68, 477 (3) 53 nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0,00 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0,00 54a 54b unterliegen davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und k.A. 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0,00 66 (d), 69, 79, 477 (4) Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine Verkaufspositionen) (negativer Betrag) k.A. 56 Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 56a (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00 0,00 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 56b (4) (a) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00 Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 0,00 467, 468, 481 56c und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung 0,00 467 realisierte Verluste 0,00 468 realisierte Gewinne k.A. 481 0,00 57 (T2) insgesamt 58 59 59a Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 1.653.898,44 8.691.558,20 0,00 0,00 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) 0,00 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 475 (4) (b) Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR") 0,00 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 60 Gesamtrisikobetrag Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Gesamtrisikobetrags) 62 Gesamtrisikobetrags) 63 Gesamtrisikobetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 51.002.500,52 13,80 92 (2) (a), 465 13,80 92 (2) (b), 465 17,04 92 (2) (c) 5,13 CRD 128, 129, 130 Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, 65 Gesamtrisikobetrags) davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,00 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,00 67 davon: Systemrisikopuffer 0,00 0,00 CRD 131 67a oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 9,30 CRD 128 68 Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, 74 75 In der EU: leeres Feld 0,00 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) 0,00 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) 0,00 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von 597.898,44 62 76 der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 597.898,44 62 78 0,00 62 der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) k.A. 62 79 Beurteilungen basierenden Ansatzes 0,00 484 (3), 486 (2) und (5) 80 81 Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag 0,00 484 (4), 486 (3) und (5) 82 83 0,00 484 (3), 486 (2) und (5) Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag 0,00 484 (4), 486 (3) und (5) 1.056.000,00 484 (5), 486 (4) und (5) 84 Auslaufregelungen gelten Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR") 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag -1.065.562,50 484 (5), 486 (4) und (5)