Forderungen des DSV an die Marktöffnung Bruno Bühlmann Geschäftsführer EWS Energie AG Reinach Vorstandsmitglied DSV 1 5.6.2007 1. Werkleitertagung DSV / Bruno Bühlmann Agenda I Für Verteilnetzbetreiber relevante Artikel im StromVG Berücksichtigung der „DSV Forderungen“ DSV Forderungen im Merkur Access II ■ Erzielte Kompromisse der Netznutzungsmodelle 2001 und 2004 erhalten und konkretisieren ■ Marktmodell für die Elektrische Energie – CH - Grundsätze - offene Punkte 2 5.6.2007 1. Werkleitertagung DSV / Bruno Bühlmann 1 im StromVG - Zusammenfassung Art. 5: Netzgebiete und Anschlussgarantie Art. 6: Feste Endverbraucher (Lieferpflicht und Tarife) Art. 8: Aufgaben der Netzbetreiber Art. 10: Entflechtung Art. 12: Information und Rechnungsstellung Art. 13: Netzzugang Art. 14: Netznutzungsentgelt Art. 15: Anrechenbare Netzkosten Art. 25: Auskunftspflicht und Amtshilfe Art. 29: Strafbestimmungen 3 5.6.2007 1. Werkleitertagung DSV / Bruno Bühlmann im StromVG Art. 5: Netzgebiete und Anschlussgarantie ■ Kantone teilen Netzgebiete zu. (Leistungsauftrag) ■ Bundesrat legt Regeln für Zuordnung von Endverbrauchern zu bestimmter Spannungsebene fest ■ Bundesrat kann dies auch für E‘Erzeuger und Netzbetreiber festlegen ■ Bundesrat kann Endverbraucher und Netzbetreiber beim Wechsel von Anschlüssen zur anteilsmässigen Abgeltung von (teilweisen) NAI‘s verpflichten ■ Bundesrat kann Endverbraucher und Netzbetreiber beim Wechsel von Anschlüssen zeitlich befristet zum Ausgleich der Beeinträchtigung der Netznutzungsentgelte verpflichten 4 5.6.2007 1. Werkleitertagung DSV / Bruno Bühlmann 2 im StromVG Art. 6: Feste Endverbraucher: Lieferpflicht und Tarife ■ Verteilnetze treffen Massnahmen um an feste Endverbraucher (< 100 MWh) und diejenigen, die auf den Netzzugang verzichten, jederzeit zu angemessenen Tarifen beliefern zu können ■ Gleiche Verbrauchscharakteristik und gleiche Spannungsebene > gleicher Tarif⎮min. 1 Jahr fest ■ Netznutzung⎮Energielieferung⎮Abgaben/Leistungen ■ Netzbetreiber führt für Tarifbestandteil Energielieferung eine separate Kostenträgerrechnung ■ Verteilnetzbetreiber sind aufgrund des freien Netzzuganges verpflichtet, Preisvorteile anteilsmässig an feste Endverbraucher weiterzugeben 5 5.6.2007 1. Werkleitertagung DSV / Bruno Bühlmann im StromVG Art. 8: Aufgaben der Netzbetreiber ■ Sicheres, leistungsfähiges und effizientes Netz gewährleisten ■ Organisation der Netznutzung ■ Bereitstellung der benötigten Reserveleitungskapazität ■ Erarbeiten der technischen und betrieblichen Mindestanforderungen (Internat. Normen und Empfehlungen anerkannter Fachorganisationen) ■ Mehrjahrespläne erstellen ■ ElCom jährlich orientieren Bundesrat kann für kleinere Verteilnetze Erleichterungen vorsehen 6 5.6.2007 1. Werkleitertagung DSV / Bruno Bühlmann 3 im StromVG Art. 10: Entflechtung ■ Unabhängigkeit Netzbetrieb sicherstellen. Keine Quersubventionierung zwischen Netzbetrieb und übrigen Tätigkeitsbereiche ■ Wirtschaftlich sensible Informationen aus dem Betrieb des Elektrizitätsnetzes nicht für andere Tätigkeitsbereiche nutzen ■ Verteilnetzbereiche mindestens buchhalterisch von übrigen Tätigkeitsbereichen entflechten >> Was sind übrige Tätigkeitsbereiche? 7 5.6.2007 1. Werkleitertagung DSV / Bruno Bühlmann im StromVG Art. 12: Information und Rechnungsstellung ■ Netzbetreiber stellt nötige Information für Netznutzung leicht zugänglich bereit und veröffentlicht ■ Netznutzungstarife ■ Jahressumme der Netznutzungsentgelte ■ Elektrizitätstarife ■ Techn. und betriebliche Mindestanforderungen ■ Jahresrechnungen ■ Netzbetreiber stellen Netznutzung transparent und vergleichbar in Rechnung ■ Abgaben/Leistungen an das Gemeinwesen und Zuschläge auf die Übertragungskosten (z.B. MKF) sind gesondert auszuweisen 8 5.6.2007 1. Werkleitertagung DSV / Bruno Bühlmann 4 im StromVG Art. 12: Information und Rechnungsstellung (Fortsetzung) ■ Liefert der Netzbetreiber auch Elektrizität an Endverbraucher, ist dies auf der Rechnung getrennt auszuweisen ■ Keine Kostenfolge beim Lieferantenwechsel auf den vertraglich vorgesehenen Kündigungstermin Art. 13: Netzzugang ■ Netzbetreiber ist verpflichtet, Dritten Netzzugang diskriminierungsfrei zu gewähren 9 5.6.2007 1. Werkleitertagung DSV / Bruno Bühlmann im StromVG Art. 14: Netznutzungsentgelt ■ Max. Netznutzungsentgelt = Anrechenbare Kosten + Abgaben/Leistungen an Gemeinwesen ■ Endverbraucher entrichten Netznutzungsentgelt je Ausspeisepunkt. (> keine Bündelung) ■ Für die Festlegung der Netznutzungstarife gilt ■ Einfache Strukturen, verursachungsgerecht ■ Distanzunabhängig ■ Einheitlich pro Netzbetreiber, Spannungsebene und Kundengruppe ■ Ziele einer effizienten Elektrizitätsanwendung unterstützen 10 5.6.2007 1. Werkleitertagung DSV / Bruno Bühlmann 5 im StromVG Art. 15: Anrechenbare Netzkosten Für ein sicheres, leistungsfähiges und effizientes Netz ■ Betriebskosten Mit dem Betrieb der Netze direkt zusammenhängende Kosten, insbesondere SDL und Unterhalt der Netze ■ Kapitalkosten auf der Basis Anschaffungswerte: ■ Kalkulatorische Abschreibungen ■ Kalkulatorische Zinsen (auf den für den Betrieb der Netze notwendigen Vermögenswerte) ■ Bundesrat legt Grundsätze fest für ■ Berechnung der Betriebs- und Kapitalkosten ■ Einheitliche, verursachergerechte Überwälzung ■ Abgaben/Leistungen an Gemeinwesen ■ Einspeisungen auf untere Spannungsebenen! 11 5.6.2007 1. Werkleitertagung DSV / Bruno Bühlmann im StromVG Art. 25: Auskunftspflicht und Amtshilfe ■ Unternehmen sind verpflichtet, Auskünfte zu erteilen und notwendige Unterlagen zur Verfügung zu stellen Art. 29: Strafbestimmungen ■ Bussen bei Vorsätzlichkeit und Fahrlässigkeit 12 5.6.2007 1. Werkleitertagung DSV / Bruno Bühlmann 6 Berücksichtigung der „DSV Forderungen“ Stufenweise Marktöffnung (Grenze bei 100 MWh) mit fakultativem Referendum zwischen 1. und 2. Marktöffnungsschritt > ☺ 100% Marktzutritt für alle Verteilnetzbetreiber mit dem 1. Marktöffnungsschritt > ☺ Staatliche Schweizerische Netzgesellschaft für das Übertragungsnetz > Stellung der Kantone als Eigentümer und „Gesetzgeber“ neutralisieren > Gleich lange Spiesse für alle > Transparente Kriterien für Zuteilung der Endverteiler zu den Netzebenen > Neutrale Haltung zur Regelung der Erneuerbaren Energien im Rahmen des StromVG 13 5.6.2007 1. Werkleitertagung DSV / Bruno Bühlmann im Merkus Access II Ziele: Erzielte Kompromisse der Netznutzungsmodelle 2001 und 2004 erhalten und konkretisieren. ■ Kostenwälzung: Vor- und Nachgelagerte gemeinsam ■ Pancaking: Vor- und Nachgelagerte gemeinsam ■ Leistungsmessung: Höchstlastverfahren ■ Behandlung mehrerer Übergabestellen zwischen Vor- und Nachgelagertem: Zeitgleich, sofern eigenständige Netzeinheit in einem regional zusammenhängenden Netzgebiet Dokumentenstruktur Dokumententstruktur MMEE CH 14 5.6.2007 1. Werkleitertagung DSV / Bruno Bühlmann NNM Ü TC BC DC MC NNM V Schlüsseldokumente ... Umsetzungsdokumente ... Werkzeuge / Software 7 im Merkus Access II Marktmodell für die Elektrische Energie – Schweiz MMEE – CH = Grundsatzdokument für zentrale Aspekte ■ Grundprinzipien: Wettbewerbsneutral, Verursacherprinzip (kostenbasiert , transparent), differenzierte Gleichbehandlung, einfache Handhabung, Unternehmensfreiheit ... ■ Distanzunabhängiges Anschlusspunktmodell ■ Gliederung der Netzebenen 1 bis 7 mit Netzzugang auf den Ebenen 3,5 und 7 ■ Transparente und nachvollziehbare Grundprinzipien der Kostenwälzung ■ Gewichtung 30% Energie und 70% Leistung ■ Gleichbehandlung eigene/fremde Netze ■ Nachtrag: Schlichtungs- und Schiedsverfahren Dokumentenstruktur Dokumententstruktur MMEE CH 15 5.6.2007 NNM Ü 1. Werkleitertagung DSV / Bruno Bühlmann TC BC DC MC NNM V Schlüsseldokumente ... Umsetzungsdokumente ... Werkzeuge / Software im Merkus Access II Marktmodell für die Elektrische Energie – Schweiz MMEE – CH = Grundsatzdokument für zentrale Aspekte hat verschiedene zentrale Elemente/Forderungen der Verteilnetzbetreiber nicht aufgenommen. ■ Verfahren zur Kostenwälzung ■ Verhandlungslösung der Beteiligten zur Lösung des Pancaking (hintereinandergeschaltete Netze) ■ Lastverfahren zur Bestimmung der Leistungskomponente in der Wälzung ■ Kriterien für koinzidente Messung zwischen vor- und nachgelagerten Netzbetreibern >>>>> Netznutzungsmodell für Verteilnetze Dokumentenstruktur Dokumententstruktur MMEE CH 16 5.6.2007 1. Werkleitertagung DSV / Bruno Bühlmann NNM Ü TC BC DC MC NNM V Schlüsseldokumente ... Umsetzungsdokumente ... Werkzeuge / Software 8 im Merkus Access II Quelle: VSE Dokumentenstruktur Dokumententstruktur MMEE CH Distribution Code Metering Code Netznutzungsmodell für Verteilnetze NNM Ü TC BC DC MC NNM V Schlüsseldokumente ... Neval, Necal … Umsetzungsdokumente ... Werkzeuge / Software 17 5.6.2007 1. Werkleitertagung DSV / Bruno Bühlmann 9