Freier Volksstaat Württemberg

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Wenn Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht!
International Criminal Court Ref. Nr.: OTP-CR-615/06/001
PETERS, Werner – Selbstverwaltung in anl. UNO Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Person nach
BGB §1 mit Erklärung zum veränderten Personenstand vom 23.November 2010
Werner Peters  Postfach 710  72237 Freudenstadt
An Herr/ Frau
«Firmenname»
«Adresszeile_1»
«Adresszeile_2»
Telefon: +49(0) 7441 520 33 22
Fax:
+49(0)3212-967-1017
Handy: +49(0) 170 651 397 2
Internet: http://www.wemepes.ch
email:
[email protected]
[email protected]
«Postleitzahl» «Ort»
offizieller Recht()beistand
ECHR – Strasbourg
Az: 5881/05+21890/10+37003/10
Wer klärt denn hier mal auf!!
Ich will Tatsachenbeweise und
keine unbewiesenen Phrasen!
-Ihr Zeichen
Ihre Nachricht vom
Unser Aktenzeichen
Datum: 17.12.2011
(bitte immer angeben)
Werte/r Frau/Herr
V o r w o r t:
Dieses Schreiben richtet sich nicht gegen Ihre Person, sondern gegen Ihr Amt, das Sie
rechtwidriger Weise ausüben!
Näheres geht aus dem beigefügten Schreiben hervor.
Ich fordere von Ihnen Ihre rechtliche Legitimation und Antworten auf die in meinem
Schreiben gestellten Fragen, ebenfalls juristisch begründet.
Merken Sie sich: Ich bin der von meinem/r Mandanten/in ordentlich beauftragter
Recht()beistand und Sie haben dies zu akzeptieren!
Ich leiste nach Ihrem UNRecht keine Steuerhilfe, keine Rechthilfe in auch nur irgendeiner Art
und Weise! Ich weise sie nur auf Ihre reale rechtliche Situation hin in der Sie sich, als
Beauftragter Ihres „Amtes“ dieser Bundesrepublik für und in Deutschland, im folgenden
(BfiD) genannt, befinden und für die Sie handeln.
Zunächst mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ich nur Fälle gegen die Verletzungen von
Menschenrechte bearbeite. Dies ist immer dann der Fall, wenn meine Mandanten durch einen „Nichtstaat“,
wie den einer sog. „BRD“ juristisch verfolgt werden. Die sog. „BRD“ besteht zwar faktisch, aber nicht juristisch!
Dies ist in Ihrem Fall genauso.
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Menschenrechte sind nicht Systemabhängig, diese gelten überall und sind nicht verhandelbar!
Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es sich selbst zu entdecken(Galilei)
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An Eides statt erkläre und versichere ich, dass mir eine Vollmacht meiner/s Mandantin/en vorliegt, die
mich legitimiert ihn juristisch über internationalem Wege zu vertreten.
Ich komme zurück auf Ihr Schreiben das Sie an meinen Mandanten geschrieben haben. Mein/e Mandant/tin
wird zukünftig keinerlei Schreiben mehr von Ihrer Seite aus annehmen! Alle Schreiben sind an mich zu
richten, da ich ihr/sein Rechtbeistand über Ihren Art. 25GG, an das Sie ja glauben, dass es rechtkräftig sei,
bin. (Internationales Recht geht hier vor Ihrem „Bundesrecht“)!
Meine Legitimation Ihnen gegenüber brauche ich nicht vorlegen, da Sie als Privatperson handeln und sich
entsprechend auch strafbar gemacht haben. (ohne Anerkennung einer Rechtpflicht Vollmacht beigefügt).
Ich kann meine/n Mandantin/en über Ihren Art.25GG f. d. “BRD“ gegenüber Ihnen vertreten, obwohl Sie keine
anerkannten Rechtpersonen im Sinne des Rechtes sind. Machen Sie sich bitte rechtkundig.
Zur Sache:
Das o.a. „Verfahren“ wird wegen mangelnder Legitimationen, Originalunterschriften,
rechtlich juristischen Grundlagen für Null und Nichtig erklärt, zurückgewiesen und ist
Ihrerseits sofort einzustellen!
Als elektronische Schreiben bezeichnet man ausschließlich Faxe und e-mails. Alles andere
muss von Verursacher der Rechtsicherheit wegen im Original klar erkenn- und
nachvollziehbar unterschrieben sein!(§§ 117VWGO i.V.m. 275 StPO i.V.m. 315ff). Solche
Schreiben werden der Akte „P“ wie Papierkorb oder dem Reißwolf zugeordnet! Die Unsitte
und Faulheit der „Schreiber“ von solchen Briefen, diese nicht im Original zu unterschreiben,
kann und wird nicht länger geduldet werden!
Zudem sende ich Ihnen noch die eidesstattliche Versicherung für alle „Juristen, Beamte
dieser BRD=NGO“, die jetzt Pflicht ist für alle Personen, die behaupten es zu sein. Diese
eidesstattliche Erklärung ist gem. der „Internationalen Fristenregelung 21 Tagen“ binnen 21
Zage nach Zustellung im Original unterschrieben zurückzusenden. Erfolgt diese
Rücksendung nicht, ist das von diesem/er Jurist/in, Beamtin/er geführte Verfahren nicht
rechtens und diese/r Jurist/in oder Beamtin/er wird international zur Rechenschaft gezogen
werden, sowohl straf- wie auch zivilrechtlich und wird für den entstandenen und weiter
wachsenden Schaden persönlich voll in Haftung genommen.
Der Mandant steht unter meinem persönliche Schutz der Selbstverwaltung ist juristisch nicht
für Sie angreifbar! Diese erpresserische Machenschaften von StA’s und Gerichten wird ein
Ende nehmen! Da alles unter Androhungen von ungesetzlichen Zwangsmaßnahmen erfolgte,
wird entsprechend auch international Straf- und Zivilklagen gestellt werden.
Dieses Schreiben dient auch als eine Aufklärungsschrift für alle Bediensteten dieser „BRDJustiz“. Sie alle unterliegen Ihrer Remonstrationspflicht und werden diesbezüglich zur
Rechenschaft gezogen werden müssen, da Sie alle vorsätzlichen Rechtbruch begehen.
Sie sind doch an Ihr UNRecht dieser „BRD“ gebunden an das Sie noch immer glauben, es
sei rechtes, oder? Dann sollten Sie sich auch daran halten.
Das Vorwort dient dazu Ihnen klar zu machen, dass meine Schreiben keine Beleidigung
Ihnen gegenüber darstellt, sondern nur eine Aufklärung zum bestehenden Recht ist!
Nennen Sie mir auch mal wann und mit welcher Rechtgrundlage Ihre sog. Rechtkraft eines
„Beschlusses oder Urteils“ eingetreten sein soll!? Das sind Beschlüsse oder Urteile von sog.
Richtern, die sich weigern, sich nach dem immer noch geltenden Alliiertenrecht zu
legitimieren. Sie verurteilen Menschen mit Ihrem UNRecht mit längstens abgeschafften
Artikeln Ihres GG und Paragrafen Ihrer StPO, ZPO, GVG u.v.a.m(Lesen Sie auch das 2.
Bereinigungsgesetz Ihrer eigenen Regierung(Anhang)
Deshalb auch:
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Menschenrechte sind nicht Systemabhängig, diese gelten überall und sind nicht verhandelbar!
Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es sich selbst zu entdecken(Galilei)
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Das Rechtsmittel nach geltendem Staatsrecht des Deutschen Reichs(seit 1871), unter dem Tatbestand
von StGB §§ 81 Absatz 2u.4, 84, 87, 88, 89, 90 Absatz 3,5 und 6, zu meinem rechtsstaatlichen Schutz,
der
Sofortigen Beschwerde
(ohne Anerkennung Ihrer UNRechtjustiz)
Ich, PETERS Werner,
lege im Auftrag meines Mandanten
die sofortige Beschwerde ein,
gegen
die bisherigen Handlungen, des in diesem Fall mitwirkenden juristischen Personenkreises,
wegen
Verstoß gegen nachfolgende geltende Reichsgesetze, und stelle gleichzeitig
Strafantrag
aus allen rechtlichen Gründen
gegen
alle in diesem Fall mitwirkenden Personenkreis:
StGB § 3 Zitat:
„Die Strafgesetze des Deutschen Reichs finden Anwendung auf alle im Gebiete desselben
begangenen strafbaren Handlungen, auch wenn der Täter ein Ausländer ist.“
STGB §§ 47, 48, 49, 49a - Beihilfe, gemeinschaftliche Täterschaft, Anstiftung,
StGB §§ 132, 234 - Amtsanmaßung
StGB § 153 - Meineid
StGB § 240 - Nötigung
StGB § 241 - Drohung
StGB § 263 - Betrug
StGB § 339 - Rechtsbeugung - Der Versuch ist strafbar CPO § 16 - Gerichtsstand ist das Deutsche Reich, (CPO ist Zivilprozessordnung)
GVG § 15 - Gerichte sind Staatsgericht
GVG § 16 - „Ausnahmegerichte sind unstatthaft.
Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“
StGB §§ 267, 268 - Urkundenfälschung
StGB § 271 - vorsätzliche Falschbeurkundung
eventuell auch StGB § 341, 342, 344, 348 - Falschbeurkundung im Amt
BGB § 125 - Nichtigkeit wegen Formmangels
BGB § 126 - Gesetzliche Schriftform, eigenhändig, wurde nicht eingehalten, somit nichtig
ZPO § 315 - Unterschrift der Richter, wurde nicht eingehalten
StPO § 275 - Frist und Form der Urteilsniederschrift, wurde nicht eingehalten
GVG § 155 – Dienst- und Geschäftsverhältnis des Zusteller, nichtig
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Daraus folgert, dass Rechtsmittelbelehrungen, Fristen, Beschlüsse und Urteile des betreffenden
Personenkreis keine Rechtskraft erlangen können und somit „de jure“ nichtig sind.
Verletzung und Überschreitung von internationalen Gesetzen:
- Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten;
- Europäische Menschrechtskonvention Art. 6 II EMRK;
- Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte Art. 11;
- Völkerstrafrecht, Völkerstrafgesetzbuch
- Haager Landkriegsordnung;
- Besatzungsgesetzen (Kontrollratsgesetze, Kontrollratsdirektiven, SHAEF- und SMAD Gesetze);
Das Recht meines/er Mandanten/in und mein Recht wird gesetzlich garantiert über:
CPO § 291 - „Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises.“
BGB §§ 823, 824, 826, 829, 830, 839 - Privathaftung auch bei Amtspflichtverletzung
VStGB § 5 - „Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der
wegen
ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.“
Die Reichsverfassung von 1871 (Stand: 28.10.1918) ist meine staatsrechtliche Grundlage. Sie
hat bis heute anerkannte Rechtfähigkeit auf die sich mein/e Mandant/in und ich
berufen!(siehe Anhang)
Mindestens seit Aufhebung des Art. 23GG a.F. hat diese „BRD“ keine Rechtgrundlage mehr!
Ich fordere die sofortige Rücknahme dieser „Anordnung“ und Überprüfung der tatsächlichen
Rechtgrundlage dieser „BRD“
Außerdem steht mein Mandant ebenso wie ich unter Selbstverwaltung bzw. unter meinem
Schutz!
Ich werde gegen Sie Straf- und Zivilklage mit Entschädigungszahlung in Höhe von mindestens
250.000,- € einreichen, da Sie mit Vorsatz wider bessren Wissens ein Verfahren ohne jegliche
Rechtgrundlage führen.
Aus allem Vorgetragenen, resultiert eine damit verbundene privatrechtliche Strafanzeige mit
Schadenersatzklage gegen jeden Einzelnen des genannten Personenkreises, die nicht verjährt oder
verwirkt. Auch der von Ihnen immer zitierte Anwaltszwang gibt es nach internationalem Recht nicht! Hier
wird nur ein Berufsstand widerrechtlich bevorzugt behandelt.
Ich bin am Ausgang Ihres Verfahrens interessiert, denn Sie haben nach eigener Gesetzgebung
Strafverfolgungszwang auf Grund dieser Straf- und Zivilanzeige. Der Schaden wird vorläufig auf
250.000,- € geschätzt, jeder der beteiligten Personen voll haftend!
Herr Schäuble hat in einer Veranstaltung am 18.11.2011 öffentlich ausgesagt:
„Und wir in Deutschland sind seit dem 08.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.
Internet und anderswo. Somit kann das deutsche Volk die Souveränität nicht an die „BRD“ übertragen
haben, da es seit 1945 nicht souverän ist. Ohne Souveränität gibt es jedoch keine Legitimation der „BRD“.
Herr Sürmeli hat über den europäischen Menschengerichtshof feststellen lassen, dass es in Deutschland
einen Stillstand der Rechte gibt. Diesen Fakten ist nach wie vor weder öffentlich noch sonst widersprochen
worden. Von niemanden, weder von den Alliierten noch sonst jemanden.
Niemand von Ihnen, die an diesem Verfahren bislang beteiligt waren (Polizeibeamte, Staatsanwälte,
Justizangestellte, Richter, Rechtspflegerin) haben allesamt nicht die Courage gehabt, die eidesstattliche
Erklärung, dass sie am bzw. für ein ordentliches deutsches Staatsgericht arbeiten, unterschrieben, so wie
es Ihre Vorlagepflicht gegenüber Prozessparteien ist. Was sagt das? Wir haben es hier wohl ausschließlich
mit Schein-und Ausnahmegerichten und Scheinbehörden zu tun. Bislang konnte in diesem und anderen
Verfahren nur Gewalt/Gesetzlosigkeit von diesen Schein-und Ausnahmegerichten und Scheinbehörden
zum Ausdruck gebracht werden. Die nachfolgende Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit:
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Menschenrechte sind nicht Systemabhängig, diese gelten überall und sind nicht verhandelbar!
Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es sich selbst zu entdecken(Galilei)
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Durchführung organisierter bewaffneter Überfälle • Raub von Geld • Unerlaubtes Durchwühlen von
Unterlagen • Mitnahme von Unterlagen • Entfernen von Dokumenten an der Haustür • Hausfriedensbruch •
Zerstörung von Rollläden • Zerstörung von Außenanlagen • Völlige Zerstörung von Schließanlagen •
Zerstörung von Fensterscheiben • Zerstörung von Fußböden • Begehen diverser Körperverletzungen •
Anstiftung von anderen Personen zu Straftaten • Fehlende richterliche ordentlich unterschriebene
Beschlüsse von zudem nur juristischen Privatunternehmen seitens der „BRD“ •
Keine Akteneinsicht, Verhüllung von Namensnennungen • Absage von Dienstaufsichtsbeschwerden und
Disziplinarverfahren • Grundsätzliche Einstellung von Beschwerden und Disziplinarverfahren und Deckung
von Straftätern · Zwangsvollstreckung u.v.a.m. Es zeigt sich dass alles versucht wird den Anschein eines
Rechtsstaates nach außen hin zu geben, dem aber die erforderliche Legitimation und ordentliche gültige
Rechtsgrundlage eines souveränen deutschen Rechtsstaates seit 1945 völlig fehlt.
Misshandlungen an Bürgern seitens der Justiz, Vollzugsbeamten Kollaborateuren. Für welchen
Geltungsbereich ergeben sich diese von Ihnen angewendeten Gesetze (denn OWi, GVG, StPO, ZPO etc.
sind nichtige Gesetze) und aus welcher Vorschrift geht dieses hervor? Ohne den zweifelsfreien
schriftlichen Beweis mit Original-Dokumenten untermauert, ist Ihr Handeln absolut ungesetzlich und
willkürlich.
Sie betreiben damit Rechtsbeugung, ggf. auch Hochverrat und dies immer wieder und wieder. Sie als
Rechtspfleger und Sie als Staatsanwalt haben uns gegenüber den lückenlosen Beweis der Legitimation
Ihres Handelns nachzuweisen.
Sie haben nicht widersprochen, dass Sie auf der nichtigen Grundlage der Strafprozessordnung arbeiten. Es
ist Ihrerseits kriminell, nichtige Gesetze anzuwenden. Sie befinden sich mittlerweile in einem unheilbaren
Legitimationsdebakel.
Auf Anfragen bezüglich der Legitimation Rechtsgrundlagen schweigen Sie allesamt. Kann es sein, dass man
mit Ihnen im Grunde genommen gar nicht in Kontakt kommen darf, da Ihnen die Legitimation, auch die des
Deutschen Volkes von Beginn an fehlt? Weisen Sie Ihre Legitimation als staatlich legitimierter Behörde
gefälligst nach! Sie haben die Pflicht genauso dazu wie jeder andere Bürger, der sich Ihnen gegenüber
legitimieren soll/muss. Berücksichtigen Sie dabei das alliierte Besatzungsrecht ab 1944, welches bis heute
noch zumindest teilumfängliche Gültigkeit auch auf deutschen Boden hat! Die „BRD“ bezeichnet die Bürger
als PERSONAL. So steht es auf den AUSWEISEN dieses nicht souveränen Staatskonstrukts der
Alliierten, die sich „Bundesregierung der BRD“ nennt. Wolfgang Schäuble, ein Angehöriger der
Geschäftsführung dieser nicht souveränen Verwaltungsorganisation hat unmissverständlich vor
Seinesgleichen am 18.11.2011 erklärt, dass wir nie vollständig souverän waren!? Aus den Aussagen von
Wolfgang Schäuble am 18.11.2011 kann man schließen, dass wir von diesen Verwaltungsangehörige
über Jahrzehnte hinweg belogen werden. Es wurde uns vom ehemaligen sogenannten Innenminister der
„BRD“ klar gemacht, dass wir offensichtlich unter falschen Voraussetzungen gehorsam sind bzw. sein
müssen! Die „BRD“ ist eine private Verwaltungsorganisation der Alliierten und KEIN STAAT.
Wenn Sie es können beweisen Sie doch das Gegenteil!
Diese Organisation ist nach Handelsrecht aufgebaut. Damit sind alle Funktionsträger dieser No Goverment
Organisation(NGO), als Kaufleute nach Handelsrecht tätig. Somit ist ein Amtsgericht(AG) kein AG, sondern
nur eine Agentur dieser privaten NGO. Ein Staatsanwalt ist kein Staatsanwalt, da er nur die Interessen der
NGO vertritt und nicht das wahre Recht des deutschen Staates Deutschland, das immer noch die
Rechtfähigkeit besitzt, wie das oberste Pseudogericht dieser NGO selbst festgestellt hat! Somit ist er nur
ein Anwalt dieser NGO. Ein Polizist nur ein bewaffneter Wachmann einer NGO. Zudem ist der Begriff
POLIZEI eine Handelsmarke der „Landesregierung Bayern“, die wiederum selbst nur eine NGO der USBesatzer ist. Dies geht aus den Proklamationen 2 und 4 aus den Jahren 1945 und 1947 hervor, die in
vollem Umfang noch Gültigkeit haben. Der Hohe Kommissar und US-Botschafter hat uns nicht
widersprochen. Amtsblatt der Militärregierung Deutschland Amerikanische Zone Proklamation Nr. 2 vom
19. Sept. 1945 „Art. I. Innerhalb der amerik. Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete
gebildet“... Die folgenden Zonen werden gebildet: /“ geändert durch die Proklamation Nr. 4 v. 1. März 1947
(Reg.Bl. Militärreg. Württ.Baden). Folglich gibt es in der NGO „BRD“ keine Ämter, sondern nur Agenturen.
Es gibt keine Bundesländer, sondern es gibt nur Handelszonen. Ein Amt ist in Realität eine Agentur. Und
ein Beamter ist ein Kaufmann, der mit uns einen Vertrag abzuschließen versucht.
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Menschenrechte sind nicht Systemabhängig, diese gelten überall und sind nicht verhandelbar!
Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es sich selbst zu entdecken(Galilei)
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Ich/Wir lassen solches nicht mehr zu und müssen dies auch nicht. Jede Post von einem s.g. „Amt“ ist Post
von einer Agentur, die mit uns einen Vertrag abzuschließen versucht. Agenturen dieser NGO haben
deshalb auch eine entsprechende „Steuernummer“. Alle Bediensteten der „BRD-NGO“ haben auf dem
Staatsgebiet Deutschlands in keiner Weise eine Berechtigung als öffentlich-rechtliche Verwaltung zu
fungieren. Es ist eine Offenkundigkeit:
Deutsche Gerichte sind keine Staatsgerichte und haben auch keinen Geltungsbereich.
In so manchem Gerichtsverteilungsplan ist bereits der Status der „freiwilligen Gerichtsbarkeit“ eingetragen.
Wir erkennen solche Ausnahmegerichte ohne gesetzlichen Richter nicht an! Denn nicht ein einziger
legitimierter gesetzlicher deutscher Richter war bis heute mit diesem Verfahren befasst. Ebenfalls lehnen
ich/wir analog hierzu die Staatsanwaltschaften ab.
An die in diesem Systeme beteiligten Personen stellen wir folgende Fragen:

Sind Sie gesetzlicher Richter an einem ordentlichen Staatsgericht?

Sind Sie Rechtspfleger an einem ordentlichen Staatsgericht?

Sind Sie Staatsanwalt an einem Staatsgericht. in einem definitiv freien souveränen deutschen
Staat?

Sind Sie Polizei-oder Vollzugsbeamter an einem ordentlichen deutschen Staatsgericht bzw. in
einem definitiv freien und souveränen deutschen Staat?
Ein/e Beamter/in kann sich nicht vor Disziplinarverfahren schützen, wenn später die Rechtswidrigkeit der
Anordnung festgestellt wird. Sofern Sie sich auf Gesetze wie die StPO beziehen, sind Sie hiermit
aufgefordert, unverzüglich unter Bezeichnung der Rechtsvorschrift, des Paragraphen oder Artikel und der
Benennung des hierzu gehörenden Bundesgesetzblattes, in dem dies veröffentlicht worden ist, mitzuteilen,
seit wann diese mit Verkündigung im BGBl. Teil I Nr. 18, nichtigen Gesetze wie die StPO wieder Gültigkeit
erlangt haben sollten. Ansonsten sind Sie hiermit aufgefordert der Ihnen gegebenen Pflicht
nachzukommen, zu remonstrieren.
Denn zum einen verstoßen Sie gegen die Ihnen als „Dienstleister“ obliegende Mitteilungspflicht, auf
berechtigte Fragen zu antworten und zum anderen haben Sie mit Ihrer nichts sagenden und gegen Ihre
Pflichten verstoßenden Antwort, dem Unterzeichner seine Fragen nicht beantworten zu wollen, mit
welchen gültigen Gesetzen und Rechtsgrundlagen Sie und Ihre Mitarbeiter arbeiten, genau die Fragen des
Unterzeichners beantwortet, nämlich, dass er zu keinem Zeitpunkt der mit dem 1.Bereinigungsgesetz in
2006 nichtig gewordenen StPO dieser ZPO unterliegt, geschweige denn irgendwelche Pflichten gegenüber
einer „Staatsanwaltschaft), vorstehen, bestehen.
Es wird aufgrund Ihrer diversen Schriftsätze, festgestellt, dass Sie dazu weder in der Lage zu sein scheinen,
dem Bürger, hier dem Unterzeichner, mitteilen zu können, aufgrund welcher „gültiger“ und nach 2006 neu
„In Kraft getretener“ Gesetze Sie und Ihre Mitarbeiter für die „Staatsanwaltschaft irgendwelche Beschlüsse
etc. aus der nichtigen StPO ableiten noch dies tatsächlich trotz der Ihnen obliegenden
REMONSTRATIONPFLICHT auch nur deshalb nicht wollen, weil es wegen Ihres Dienstherren nicht dürfen
und tatsächlich auch wissen, dass Sie in unberechtigter Art und Weise mittels nicht gültiger rechtlicher
Grundlagen Strafen und Gelder organisieren und eintreiben wollen, und sich dabei in vollem Umfang
schadensersatzpflichtig machen.
All dies sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die nicht verjähren. Ich/Wir hatten Ihnen eine Frist
gesetzt Ihre Legitimation und die gültige Rechtsgrundlage nachzuweisen. Ich/Wir haben solche
Legitimationsdokumente nicht erhalten und sehen dies als Bestätigung der Aufhebung des Verfahrens wg.
Nichtigkeit auf Kosten der Verwaltungskasse des Landes sowie der Anerkennung unserer
Argumentationen an. Internationale
Strafantrag und Strafanzeige wurden bereits gestellt und
angenommen. Der Personenkreis muss jetzt noch erweitert und gemeldet werden. Tatsachen, die bei
dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises (vgl. ZPO § 291 Offenkundige Tatsachen).
"Nimm das Recht weg -was ist dann ein Staat noch anderes, als eine große Räuberbande?".Hl.
Augustinus um 400 n.Chr.
„Ich/Wir können Ihnen glaubhaft versichern, dass bis heute noch niemand (kein Justizangestellter, kein
Rechtspfleger, kein Richter, kein Staatsanwalt, kein Minister oder sonst wer) unseren Schriftsätzen und
Argumentationen weder widersprechen noch widerlegen hat können.
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Sollten unsere Rechte von Ihnen verletzt werden, behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche lt. Ihres
eigenen GG Artikel 34 sowie BGB §823 bzw. §839 und dem Internationalen und wahren deutschen Recht
zu stellen. In dem Zusammenhang verweise/n ich/wir auch auf Ihre Remonstrationspflicht sowie Ihre
§§63ff. BBG (Verantwortung der Beamten etc.) hin. Eine Stellung von Schadensersatzforderungen an
internationalen Gerichten bleibt vorbehalten. Die Polizeigewerkschaft hat mit Rundschreiben v. 28.9.2011
ihre Mitglieder über die „bereinigten“ Gesetze bereits informiert.
Aussage eines Insiders:
Vermerk über ein Telefonat mit Richter a. D. Frank Fahsel in Fellbach in Fellbach am 19.05.2008 um 10.00
Uhr bis 10.30 Uhr. Grund des Gesprächs: Seine nachfolgende Veröffentlichung in der Süddeutschen
Zeitung vom 9.04.2008
"Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche
wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht
anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter,
Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt,
weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen.
In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem
Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im
Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor 'meinesgleichen'."
Frank Fahsel, Fellbach, in der "Süddeutschen Zeitung", 9.4.2008 Habe zuerst Herrn Fahsel auf seine
Leserbriefveröffentlichung vom 9.04.2008 angesprochen. Er bestätigte mir den Text seiner
Veröffentlichung vollinhaltlich. Es gab bislang keinerlei Widersprüche seitens der Justiz/ Behörden zu
dieser Veröffentlichung.
Herr Fahsel war Richter am LG Stuttgart seit 1974. Er war überwiegend mit Bankrechtsfällen beschäftigt. Er
hat seit Mitte der 80iger Jahre die nicht vorhandene Richterliche Unabhängigkeit angeprangert. Seine
Aufsätze in der NJW über die EU Rechtsprechung, in Bezug der damaligen (willkürlichen) Rechtsprechung
seitens des IX Senats des BGH sorgten Anfang der Jahrtausendwende für „Furore“ in der deutschen
Justiz! Als er sich weigerte, in einem Zivilverfahren für Ehemann der Ba Wü Justizministerin zu verhandeln,
in dem dieser als Mitarbeiter der LBBW klagte, hat er aus Kenntnis eines versuchten Prozessbetruges
seiner Frau und Ex-Ministerin in einem anderen Zivil-Verfahren, sich selber als Vorsitzender Richter für
befangen erklärt... Er ist subjektiv davon ausgegangen, dass der Ehemann genau so betrügt vor Gericht
wie seine Frau...Vor dem Richterdienstgericht wurde er in Deutschlands einzigen Geheimverfahren
verurteilt, was ihm einen Eintrag wegen angeblicher. Arbeitsverweigerung in die Personalakte
einbrachte...Eine Beschwerde gegen die Art des Verfahrens und dessen Verurteilung wurde von Frau
Limbach beim BVG abgewiesen.
Er hat in 2002 der Frau Bundesjustizministerin Zypries persönlich schriftlich mitgeteilt, dass sie lügt, wenn
sie in der Öffentlichkeit von einer „Richterlichen Unabhängigkeit“ spricht. Er stellte es ihr frei, ihn wegen
Beleidigung oder Verleumdung zu belangen. Prophezeite ihr jedoch, dass er im Zuge eines nachfolgenden
Gerichtsverfahrens den Beweis erbringen würde, dass ein Richter welcher der beamtenrechtlichen
Beurteilung durch den Präsidenten des jeweiligen Landgerichts unterliegt, in keiner Weise unabhängig ist.
Er führte aus, dass nur die „linientreuen Richter“ befördert würden und diese zudem mit den Erlösen der
Vergütung von Schiedsverfahren geködert werden. Richter Fahsel ist bereit, allgemein zu diesen
Sachverhalten vor der Kamera offen auszupacken.
Uns liegt eine eidesstattliche Erklärung vor, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Gerichte von oben ihre
Anweisungen erhalten. Auch diese Aussage wurde notariell bekundet und dem IStGH in Den Haag zu
gesandt. Damit Sie keinen Blödsinn machen geht auch diese Dokument ins web/web, sodass die
Bevölkerung sofort erfährt, falls Sie und Ihresgleichen versuchen sollten mir „Lied“ zu zufügen.
Und da wäre noch anzumerken:
Schreiben, die nicht im Original oder unleserlich unterschrieben sind können nicht bearbeitet werden,
da hier der Grundsatz der Rechtsicherheit für mich und meinen Mandanten nicht gegeben ist. Es
gehört zum „guten Ton“ und Anstand, dass man auch seine verfassten Schreiben eigenhändig unterschreibt.
Sie verlangen umgedreht ja auch, dass jeder Antragsteller eigenhändig unterschreibt, oder? Was dem einen
Recht ist dem anderen billig, sagt man. Es muss nach Ihren eigenen UNGesetzlichkeiten immer
nachvollziehbar sein, wer für das vorliegende Schreiben verantwortlich zeichnet(siehe Ihre Paragraphen gem.
§117 VWGO i.v.m. §275 StPO i.V.m. §315ff ZPO; BGBl II 1990 S. 885,889ff). Ihr Nachsatz „… dieses
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Menschenrechte sind nicht Systemabhängig, diese gelten überall und sind nicht verhandelbar!
Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es sich selbst zu entdecken(Galilei)
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Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig…“ und die Bezeichnung „gez.
maschinelle Unterschrift“ ist nach Ihren eignen Vorschriften, Verordnungen, Gesetzen und
Paragraphen nicht statthaft! Nachlesen, es tut Not! Wo steht das dazugehörige Gesetz, dass das so
statthaft ist?(nur BVerfG-Urteil ist maßgebend…)
Ich hege berechtigte Zweifel daran, dass die/der Justizangestellte Urkundsbeamter/in ist!? Entweder
ist man „angestellt“ oder „beamtet“! Sie gibt an, dass sie Justizangestellte ist! Was ist sie denn nun?
Und wenn „beamtet“ auf welcher Rechtgrundlage denn? Die Legitimationen von Ihnen allen fehlt mir
immer noch! Sie/Er begeht hier nach Ihren eigenen Gesetzen, Paragrafen, Verordnungen nämlich u.a.
Rechtbruch, Amtsanmaßung und Urkundenfälschung!
Ich verweise nachdrücklich auf den Artikel V, lfd. Nr. 9 des AHK-Gesetzes Nr. 2 und der SHAEFGesetzgebung Art. 6 der immer noch implantierten Militärregierung-Deutschland.
Dieser lautet:
„Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar, sonstiger Beamter oder Rechtsanwalt amtieren, falls
er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.“
Auf der Rechtgrundlage des o.a, nach wie vor gültigen Militärgesetzes, wird gefordert einen werthaltigen
juristischen Nachweis darüber zu führen, das der/die befassten Richter des Amts-, Land-,
Oberlandesgerichtes von der Militärregierung – Deutschland die Zulassung als Richter zu amtieren erhalten
haben. Ohne eine solche Zulassung sind diese nicht befugt, als o.a. „Amtsperson“ zu amtieren und
insbesondere nicht in dieser Sache Entscheidungen zu treffen! Sollte dieser Nachweis nicht gem. der
„Internationalen Fristenregelung 21 Tage“(es gilt der Poststempel) geführt werden können bzw. eine Beibringung
verweigert werden, würde dieses entsprechende internationale juristische Schritte nach sich ziehen.
Weisen Sie nach, auf welcher Rechtgrundlage Sie hier handeln, da das Grundgesetz keine
Rechtgrundlage für Sie darstellt bzw. darstellen kann. Wie begründen Sie die angeblich eingetretene
Rechtkraft? Ich fordere eine schriftlich umfassende juristische Begründung Ihres Handels und die
Beantwortung alle Fragen die im weiteren Verlauf dieses Schreibens gestellt werden.
Eine gerichtliche Ladung ist nicht möglich bevor Sie juristisch und ohne jeden Zweifel nachgewiesen
haben, dass Ihr Anliegen auch die nötige rechtliche Grundlage zu Erreichung einer Rechtkraft
innerhalb dieser „Bundesrepublik für und in Deutschland(BfiD)“ hat!
Ohne diese schriftlichen Begründungen wird und kann nichts weiter geschehen!
Zum Beweis der gerichtsbekannten Tatsache, dass EIN RECHTMÄSSIGES VERFAHREN NACH ZPO/StPO
NICHT MÖGLICH IST verweise ich auf Ihr eigenes Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 veröffentlicht am
24.4.2006. Mit dem BGBI Teil I Nr. 18 von 19 April 2006 wird in Artikel 49 der Geltungsbereich, sowie das
Inkrafttreten der ZPO/StPO durch Streichung des § 1 im ZPOEG/StPOEG gelöscht.
Mithin ist die ZPO/StPO im Bereich „Bund“ in Rechtsnachfolge der Zentralverwaltung für das Vereinigte
Wirtschaftsgebiet (GG Art. 133) niemals in Kraft getreten
Ohne die ZPO/StPO ist kein Zivilverfahren, kein Strafverfahren, kein Ordnungswidrigkeiten- verfahren, kein
Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Zwangsverfahren oder
Umsetzung von Erzwingungshaft möglich.
Hier weitere unstreitige offenkundige Tatsachen des Rechtes:
I. Deutsche Staatsangehörigkeit und Wiedervereinigung
1. Verfassungsrechtliche Grundlagen
Grundgesetz u. DDR-Verfassung von 1949. Das GG hat keine Staatsangehörigkeit der
Bundesrepublik Deutschland geschaffen, sondern hält an der deutschen Staatsangehörigkeit (
Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 ) fest,
wie sich aus den Vorschriften der Artikel 16 und Artikel 116 GG = Grundgesetz ergibt.
Im Parlamentarischen Rat wurde eine sogenannte Bundesangehörigkeit ausdrücklich
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Menschenrechte sind nicht Systemabhängig, diese gelten überall und sind nicht verhandelbar!
Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es sich selbst zu entdecken(Galilei)
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abgelehnt ( Parl. Rat HA Stern. Berichte S 537f 580; JöR nF Bd 1 (1951), S 160ff; Stern,
Staatsrecht Bd. I S. 260 ; Doehring, Staatsrecht S. 92 f ). Es gibt daher auch keine
“Bundesangehörigkeit”, aus der sich Rechte und Pflichten von „ Bundesbürgern „
ableiten ließen.
Artikel 73 Nr. 2 GG aus dem Kompetenzkatalog der ausschließlichen Bundesgesetzgebung
spricht zwar von der “ Staatsangehörigkeit im Bunde ”, dieser Formulierung ist aber im
Zusammenhang mit dem nunmehr aufgehobenen Artikel 74 Nr. 8 GG (” Staatsangehörigkeit in den
Ländern ” ) und der verfassungsrechtlichen Möglichkeit der
Wiedereinführung des früheren dual-föderativen Systems ( Reichs und Landesangehörigkeit
bis zur Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit von 1934) zu sehen (Stern, aaO;
Grawert, in: Handbuch Bd I S.681; Badura,
Staarecht LRn 24); mit der “Staatsangehörigkeit im Bunde” ist die deutsche
Staatsangehörigkeit (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 ) gemeint.
Merke!
Es gab und gibt keine “ Bundesangehörigkeit“, aus der sich Rechte und Pflichten von
“Bundesbürgern” ableiten lassen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat am Fortbestand einer für alle Deutschen gemeinsamen
Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz ( RuStAG jetzt StAG )
von 1913 stets festgehalten.
Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine
Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb Sie anstreben, nicht gibt. Es
gibt seit dem Jahr „ 1949 „ keine Staatsangehörigkeit der „ BRD- BRDDR „ ! beweisen Sie doch mir
das Gegenteil!
Hier zur weiteren Aufklärung(Bestandteil in diesem Ihrem Verfahren!)
weitere Offenkundigkeiten nach § 291 ZPO/Analog:
Deutsches Reich:

1.) Der Staat "Deutsches Reich" besteht fort (Bundesverfassungsgerichtsurteil aus 1973 – Prof. Limbach-Meyer)

2.) Der Staat "Deutsches Reich" hat ein Staatsgebiet ( vgl. § 185 BBG a. F.) (BBG = Bundesbeamtengesetz)

3.) Der Staat "Deutsches Reich" hat ein Staatsvolk ( vgl. RuStAG 1913) (Staatsangehörigkeitsgesetz)

4.) Der Staat "Deutsches Reich" hat eine Staatsangehörigkeit ( vgl. RuStAG 1913)

5.) Der Staat "Deutsches Reich" hat eine Verfassung (kaiserliches Edikt von 1871/78 i.V.m. Weimarer
Reichsverfassung von 1919)
Bundesrepublik Deutschland:

1.) Die BRD ist kein Staat (vgl. 2 BvF 1/73, vgl. Rede von Prof. Dr. jur. Carlo Schmid (SPD) 1948, vgl.
Geheimsache BRD) [nachzulesen, zu hören und zu sehen auf meiner Webseite http://wemeeps.ch]

2.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet (vgl. ‚ 185 BBG a. F.)

3.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG)

4.) Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit (vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Az.: 33.30.20 - Landkreis Demmin)

5.) Die BRD hat keine Verfassung (Umsetzung Art. 116 in Verbindung mit Art. 146 GG)

6.) Gesetze ohne Verfassung sind nichtig
Aussagen von „berühmten“ Menschen des öffentlichen Lebens:
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Wolfgang Schäuble auf dem European Banking Congress 18.11.2011 in Frankfurt a.M. –
Nachzuschauen unter: http://www.youtube.com/watch?v=2IRnDOtu1z8&feature=youtu.be
„…und wir in Deutschland sind seit dem 08.Mai 1945 zu
keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen, das steht
übrigens in der Präambel des Grundgesetzes von
1945…“
Ehemaliger Bundeskanzler, Konrad Adenauer:
"…Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes,
wir haben den Auftrag von den Alliierten…"
Zitiert nach Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim in "Die Deutschlandakte" S. 17
Joschka Fischer, ehemaliger Außenminister:
"…Wenn die Mehrheiten sich verändern, mag es eine
andere Koalition geben. Aber es wird keine andere
Politik geben. Dazu steht zu viel auf dem Spiel. Das
wissen alle Beteiligten…"
Horst Seehofer, bayerischer Ministerpräsident, bei Erwin Pelzig, 20. Mai 2010:
„…Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und
diejenigen die gewählt werden haben nichts zu
entscheiden!...“
Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender auf dem Sonderparteitag in Dortmund, 27. Februar 2010:
„…Wir haben gar keine Bundesregierung – Frau Merkel
ist Geschäftsführerin einer neuen
Nichtregierungsorganisation in Deutschland, das ist was
Sie ist!...“
(damit meinte er sicherlich das Deutsche Reich[seit 1871])
Geben Sie diese Links in Ihren Internet-Browser ein und hören Sie genau hin!
Die BRD existiert juristisch nicht!
http://www.videogold.de/brd-vs-deutsches-amt-fuer-menschenrechte-vs-geldentstehung/
Lügen Ihre Abgeordneten hier?
Das Problem nur: Ist die BRD ein (Rechts-)Staat?
N e i n: Die BRD ist nach Art. 133 GG ein Rechtsnachfolger eines Besatzungskonstrukts.
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http://dejure.org/gesetze/GG/133.html
Aussage Theo Weigl: „Das Deutsche Reich ist mit der Kapitulation n i c h t untergegangen…“
http://www.youtube.com/v/9V1Gdu_5L4E?fs=1&hl=de_DE
Aussage Sigmar Gabriel: „Diese BRD ist gar kein Staat….“
http://www.youtube.com/v/D3yMgH9vimw?fs=1&hl=de_DE
http://www.youtube.com/v/D3yMgH9vimw?fs=1&hl=de_DE
Unumstößliche Daten und Fakten des Völkerrechtes:
Der Art. 23 Ihres GG a.F. ist nun mal zum 17.7.1990 aufgehoben, was bedeutet: Ohne Geltungsbereich
keine Gesetze, ohne Gesetze keine Strafe und Justiz einer „BRD“ = BfiD = NOG und immer noch unter
Besatzungsstatut, möglich! Ich hoffe, dass dies nun endlich klar ist! Das bedeutet jedoch nicht, dass Anarchie
in Deutschland(seit 1817, Deutsches Reich), herrscht, sondern es gelten die Gesetze der Weimarer
Verfassung i.V.m. dem kaiserlichen Edikt von 1871! Es liegt an Ihnen das Gegenteil nachzuweisen! Die
Eröffnung eines Verfahrens wäre Rechtbeugung und nur durch einen legitimierten ordentlichen Richter
möglich! (Legitimation gem. §16 GVG i.V.m. Ihrem Art. 101 GG). Auf Ihren Art. 100 GG wird explizit
hingewiesen!
Berechtigte und bisher juristisch noch unbeantwortete Fragen meinerseits:
Wo sind die Rechtgrundlagen für das alles?
Wo sind Ihre Legitimationen?
Wo sind Ihre Originalunterschriften gem. Ihrer eigenen Verordnungen und Paragrafen §117 VWGO i.V.m.
§275 StPO i.V.m. §315 ZPO? Schreiben solcher Art, die nicht im Original unterschrieben sind, werden nicht
beachtet, da diese auch nach Ihren eigenen Gesetzen, Paragrafen und Verordnungen juristisch nicht haltbar
sind.
Feststellungen:
Sie ignorieren offenkundige völkerrechtliche Tatsachen, Fakten und Daten, die keines Beweises bedürfen! Sie
ignorieren Ihre eigene Gesetzgebung und Verordnungen(siehe Anhänge)!
Die sog. „BRD“ besteht zwar faktisch aber hat keine Rechtfähigkeit(siehe BGBl. II 1990 S.
885,886ff[Aufhebung Ihres Art. 23 GG a.F.]). Die Rechtfähigkeit des Deutschen Reiches ist hingegen durch
Ihr eigenes oberstes Gericht, dem Bundesverfassungsgericht dieser BfiD, bestätigt worden! Dieses Urteil ist
für Sie, die daran glauben, bindend! Bislang haben Sie mir meine 10 Punkte immer noch nicht widerlegt! Bis
wann kann ich denn damit rechnen? Wie lange soll das dauern? Es ist für mich entlastendes Material, das
Sie, als sog. Gericht zu prüfen haben! Sie weigern sich jedoch beharrlich, da Sie befürchten müssen,
„abdanken“ zu müssen?
Ich werde einen Schadensersatz für meine Mandanten fordern, wobei ich Sie und alle anderen sog.
juristisch handelnden Personen in diesem „Fall“ einzeln für den bereits eingetretenen und weiter
wachsenden Schaden voll in Haftung nehmen werde!
Ich bestehe auf einer juristischen Beantwortung/Widerlegung aller meiner Fragen(siehe Anhang), sofern
Sie dazu überhaupt in der Lage sind. Das Völkerrecht ist offenkundiges Recht und muss n i c h t
widerlegt werden(CPO §291)! Mein/e Mandant/in beruft sich auf ihre echte Staatsbürgerschaft (§1
RuStAG) und damit auf die durch Ihre höchsten „Gerichte“ festgestellte Rechtfähigkeit des Deutschen
Reiches!
Verletzung und Überschreitung von internationalen Gesetzen:
Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden
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Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage*
ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen. (auch nach IP66 Art. 11*)
* IP = Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte und Pflichten
Hier Ihre eigene Rechtauffassung zum Haftbefehl:
Der Haftbefehl darf nicht dazu missbraucht juristisch ist das Erpressung) werden, um das
Aussageverhalten zu beeinflussen, insbesondere dazu zu dienen, die Aussagefreiheit zu brechen
(BGH 14, 358, 364; Dingeldey JA 84,407; Günther GA 78, 193; Rogall 67 ff., 104 ff., BverfGE
56,37,49 = NJW 81, 1541). Eine Person braucht nicht Zeuge gegen sich selbst zu sein (BGH 25,
325, 331).
Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Europäische Menschenrechtskonvention Art. 6II EMRK
Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte und Pflichten Art. 11
Völkerstrafrecht
Haager Landkriegsordnung Besatzungstatuten(Kontrollratsgesetze und –direktiven, SHAEF- Gesetze
Dazu kommt:
Verletzung der - Proclamation of IMMUNITY - Art. 1 (5), 2, 7 ÜLV, weil es ordentliche Staatsgerichte
nach §15 GVG nicht gibt, was der Polizei bekannt ist
Aufruf zur Freilassung aller politisch und juristisch Verfolgten in Gesamtdeutschland
an alle Staatskanzleien, Landräte & Landtage in Gesamtdeutschland
Amtsgerichte, Rechtsanwälte & Gerichtsvollzieher in Gesamtdeutschland
Polizeipräsidien & Polizeistationen in Gesamtdeutschland
Justizvollzugsanstalten in Gesamtdeutschland
Die Justiz ist Ländersache. Mit nichtigen Haftbefehlen gegen Vertreter der Menschenrechte und gegen
sämtliche Bürger des Deutschen Reiches(seit 1871) verstoßen Sie in allen deutschen Ländern ganz massiv
gegen das echte Deutsche Recht, die Deutsche Verfassung des Deutschen Reiches(seit 1871) und
gegen Ihr eigenes nicht juristisches Grundgesetz, das nie vom Deutschen Volk ratifiziert worden ist und Ihre
illegalen Landesverfassungen, wodurch Sie und Ihre Angestellten sich durch Anwendung von Gewalt gegen
Verteidiger der Menschenrechte straf- und haftbar machen.
Eine Beweisaufnahme, als wesentliches Merkmal einer Ihrer öffentlichen Verhandlung nach §338 (6) Ihrer
StPO, findet in politischen Prozessen nicht statt, so dass Menschenrechtsverletzungen vorliegen, und damit
§359 (6) Ihrer StPO verletzt ist.
Die Menschenrechtsverletzung nach §1 StGB als Systemmangel steht im Rechtskreis der Wirtschaft
nicht unter Strafe, so dass die salvatorische Klausel anzuwenden ist. Insoweit ist §359 (6) StPO für die
JUSTIZ nicht anwendbar, weil die Länder nicht Mitglied der Vereinten Nationen sind und auch keinen
völkerrechtlich-bindenden Status haben.
Die Justiz der Länder ist auch nicht Mitglied des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, so
dass grundsätzlich eine Sperrwirkung besteht. Vielmehr liegt in diesen Verfahren Anwendung des
Privat- und nicht des Staatsrechts vor (§15 GVG – Staatsgerichte sind erloschen).
Die unzuständigen Amtsgerichte in der Selbstjustiz, die unzuständige Staatsanwaltschaft als
Privatkläger, die fehlenden Amtsträger nach dem echten Deutschem Recht, sowie die formwidrigen und
nichtigen Entscheidungen ohne Unterschrift und Unterschriftsbeglaubigung nach Ihrem eigenen §34 VwVfG
erfüllen den Tatbestand der politischen Verfolgung und Vollstreckung gegen unschuldige Bürger, so dass
der Verwaltungsakt von Anfang an nichtig ist (§§43, 44, 48 VwVfG).
Die StPO ist nicht anwendbar, weil eine Wiederaufnahme wegen der Sperrwirkung aus prozessualen
Gründen vorliegt, weil das Staatsgericht nach §15 GVG in Deutschland nicht erreichbar ist.
Es gilt für die freiwillige Gerichtsbarkeit nach §1059 ZPO, §48 VwVfG der Aufhebungsanspruch für
die Inhaftierten. Die Staatsanwaltschaft ist ein Verwaltungsorgan und keine Strafverfolgungsbehörde (Art.
65, 133 GG).
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Menschenrechte sind nicht Systemabhängig, diese gelten überall und sind nicht verhandelbar!
Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es sich selbst zu entdecken(Galilei)
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Die rechtswidrige Verwaltungsgewalt gegen Art. 1 GG ist zu unterlassen. Die Rücknahme des
rechtswidrigen Verwaltungsaktes ist zwingend erforderlich, da das Ergebnis durch Täuschung im
Rechtsverkehr erzielt worden ist. Staatsangehörige gehören nicht zum Rechtskreis der Wirtschaft!
ICH FORDERE SIE AUF ALLE RECHTSWIDRIG INHAFTIERTEN, IN IHREM EIGENEN INTERESSE
SOFORT FREI ZU LASSEN!
Beenden Sie endlich die sittenwidrige Täuschung des Staatsvolkes durch Selbstanzeige!
Ihre Handlungen sind völkerrechtlich definiert. Sie können sich später nicht auf § 1 StGB berufen!
Mfg
PETERS Werner
(ordentlicher Recht()beistand in Selbstverwaltung in anl. UNO Resolution A/Res/56/83
der natürlichen Person nach BGB §1 mit Erklärung zum veränderten Personenstand
vom 23.November 2010 gem. International Criminal Court Ref. Nr.: OTP-CR-615/06/001)
Anhänge: (mit Daten, Fakten und Tatsachen, die es erst mal juristisch zu widerlegen gilt)
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Menschenrechte sind nicht Systemabhängig, diese gelten überall und sind nicht verhandelbar!
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Anhänge
Wissen ist Macht
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Bundes"verfassungs"gerichtsurteil 2 BvF
1/73
1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der
Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus,
daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert
hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung
fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten
Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt
sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art.
146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das
Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319
f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [ 336, 363 ]), besitzt nach wie vor
Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels
Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe
selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die
Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der
gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266
[277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht
ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil
Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6.
Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die
Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger"
des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem
Staat "Deutsches Reich", - in Bezug auf seine räumliche
Ausdehnung allerdings "teilidentisch", sodass insoweit die
Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die
Bundesrepublik umfasst also, was ihr Staatsvolk)* und ihr
Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland,
unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des
Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem
die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein
einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu
dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer
Teil gehört, anerkennt.
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Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den
"Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288
[319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich
für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes).
Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG
genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des
Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur
gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der
Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377
[388]; 20, 257 [266]). Die Deutsche Demokratische Republik
gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur
Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen
werden (BVerfGE 11, 150 [158]). Deshalb war z.B. der
Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche
Handel nicht Außenhandel (BVerfGE 18, 353 [354]).
Da der Art. 23 a.F. dieses Grundgesetz am 17.7.1990
aufgehoben worden ist und die „staatliche“ Hoheitsgewalt
darauf beschränkt worden war, gibt es mindestens seit diesem
Zeitpunkt keinen Geltungsbereich mehr auf dem es Gültigkeit
hat. Folglich ist auch die gesamte juristische Rechtsordnung
ungültig, denn ohne Geltungsbereich kein Grundgesetz und
ohne Grundgesetz keine Gesetze und ohne Gesetze keine
Straf- oder OWi-Verfolgung mehr möglich!
)* Das Bundesministerium des Innern ist der Auffassung, dass es kein Staatsvolk der
BRD gibt!
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Das oben aufgeführte Urteil ist auch für Sie gültig und rechtbindend!
Für das sog. Genehmigungsschreiben der Alliierten an K. Adenauer
gilt: Da Sie das Grundgesetz als Ihre Verfassung ansehen, was es
nicht sein kann, ersetzen Sie doch mal das Wort Verfassung mit
dem Wort Grundgesetz und lesen Sie dann nochmal langsam! Sie
werden merken, dass auch das Grundgesetz hätte vom Volke
ratifiziert werden müssen, was jedoch nie erfolgt ist! Ich beziehe voll
auf eben diese tatsächliche Rechtfähigkeit des Deutschen Reiches
und nehme diese für mich in Anspruch!
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Auszug aus einem Schreiben des Amtes für politische Bildung der „BRD=NOG=BfiD“ aus dem Jahr
2006!
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Anmerkung:
Seit wann hat das deutsche Volk das Grundgesetz(GG) als Verfassung ratifiziert? Wo ist diese
Ratifizierungsurkunde? Wer hat diese unterzeichnet? Das GG gilt eben nicht für das g a n z e
deutsche Volk, denn es fehlen alle Deutsche aus den wirklichen Ostgebieten!
Beachten Sie auch die lfd. Nr. 36! Aufhebung des Art. 23 a.F. = kein Geltungsbereich des
Grundgesetzes! Die Präambel ist ohne Rechtwirkung!
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Lesen sie das mal genau durch! Landräte sagen selbst, dass es eine
Staatsbürgerschaft dieser BRD nicht gibt! Lügen die oder sind die alle doof
und unwissend!
Welche Staatsbürgerschaft haben wir alle, wenn nicht die der BRD? Das
frage ich Sie, denn eine Staatsbürgerschaft – „deutsch“ – gibt es eindeutig
nicht! Jeder hat das verbriefte menschenrecht auf eine eindeutige
Staatsbürgerschaft! Wollen Sie das auch leugnen?
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10 Punkte
Folgende Punkte gilt es vor jeder „Verhandlung“ erst zu klären und ich fordere im Namen meines/r Mandanten/in
folgende Feststellungen:
Punkt 1:
Mein/e Mandant/in ist unzweifelhaft Bürger/in des Staates Deutsches Reich gemäß § 1 RuStAG
Beweis: RGBL. 583 vom 22.7.1913
Dem sog. „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte,
juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern:
Punkt 2:
Das Deutsche Reich ist nach wie vor existent und ist voll rechtfähig…
Beweis: Das sog. „Urteil“ des „Bundesverfassungsgerichtes“ (BverfGE
2,266(277);3,288(319ff);5,85(126);6,309(336,363); (BverfGE 1, 351(362ff, 367))
Dem sog. „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte,
juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern.
Punkt 3:
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, handeln Sie alle samt ohne jegliche Rechtgrundlage, da die sog. „BRD“
mindestens seit dem 17.7.1990 recht- und handlungsunfähig geworden sind.
Beweis: Internetpräsenz http://www.wemepes.ch und Aufhebung des Art. 23 GG a. F. für die sog. „BRD“ am 17.7.1990
i.V.m. BGBl. 1990 II Seite 885, 889ff, sowie die Frankfurter Dokumente v. 1.7.1948 Nr.!, II, III i.V.m. 2 BvF 1/73
Gründe B III Abs.1:
Punkt 4:
Die sog. „BRD“ beschränkt ihre staatliche Hoheitsgewalt auf dem Teilgebiet des fortbestehenden Staates
Deutsches Reich in den Zonengrenzen zwischen Rhein und Elbe und auf den Geltungsbereich des
Grundgesetzes! Da dieses aber mindestens seit dem 29.9.1990 als aufgehoben gilt, gibt es keine rechtliche
Grundlage für Ihr Handeln mehr!
Dem sog. „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte,
juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern.
Punkt 5:
Der sog. 2+4 Vertrag ist nicht rechtgültig in Kraft getreten, da dieser nach dem 29.9.1990 angeblich in Kraft
getreten sein soll (15.3.1991).
Beweis: 2+4 Vertrag vom 12.9.1990 BGBl. 1990 II S. 1318ff)
Dem sog. „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte,
juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern.
Punkt 6:
Die sog. Wiedervereinigung Deutschlands am 3.10.1990 lag ebenfalls nach dem 29.9.1990 und ist somit ebenfalls
Recht unwirksam, denn man kann sich mit nichts wieder vereinen, das es juristisch nicht gibt und zudem der
Geltungsbereich aufgehoben worden ist.
Dem sog. „Gericht“ wird aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch
nachzuweisen und schriftlich zu erläutern.
Punkt 7:
Es wurden die Einführungsgesetze und deren Geltungsbereiche aufgehoben. (EGGVG; EGSTPO; EGZPO)
Beweis: Beiblatt
Dem sog. „Gericht“ wird aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch
nachzuweisen und schriftlich zu erläutern.
Punkt 8:
Die sog. „BRD“ ist seit Gründung 1949 nur ein Verwaltungskonstrukt der drei West - Alliierten und das sog.
„Grundgesetz für die sog. BRD“ ist niemals in Kraft getreten, da keine Volksabstimmung, wie von den Alliierten
verlangt, stattgefunden hat.
Beweis: Genehmigungsschreiben der Alliierten an den sog. Parlamentarischen Rat vom 12. Mai 1949
Dem „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch
nachzuweisen und schriftlich zu erläutern.
Punkt 9:
Das sog. „Gericht“ bzw. die „Staatsanwaltschaft“ ignoriert alle allgemein anerkannten völkerrechtlichen
Tatsachen und Regeln gemäß dem Völkerrecht Art. 34, Art.35; Art.42 und verstößt somit gegen die HLKO 1907.
Beweis: Menschenrechte des EUGH
Dem „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch
nachzuweisen und schriftlich zu erläutern.
Punkt 10:
Gleichzeitig missachtet dieses „Gericht“ bzw. die „Staatsanwaltschaft“ die Tatsache und Fakten des
Internationalen Paktes über bürgerliche Rechte Art. 11 vom 19.Dezember 1966.
Beweis: IP 66 vom 19.Dezember 1966
Dem „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch
nachzuweisen und schriftlich zu erläutern.
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