Lebensmitteltransport / Kühl-, Tiefkühlhaltung und

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Untersuchung
Lebensmitteltransport / Kühl-, Tiefkühlhaltung und Hygiene
Auskunft: Kantonales Labor Basel-Landschaft
Anzahl untersuchte Lastwagen: 56
beanstandet: 0
Ausgangslage
Der Transport von Lebensmitteln ist in der Hygieneverordnung geregelt. Im Wesentlichen müssen
folgende Bestimmungen eingehalten werden:
- Saubere und in Stand gehaltene Transportbehälter.
- Die Behälter müssen leicht gereinigt werden können. Eine Reinigung ist nach jeder Verwendung
notwendig.
- Transportbehälter dürfen nur für Lebensmittel verwendet werden. Es ist aber gestattet Lebensmittel und technische Güter gemeinsam zu transportieren (gemischter Transport).
- Auf gemischten Transporten oder wenn verschiedene Lebensmittel gemeinsam transportiert werden, so müssen diese so getrennt und verpackt sein, dass keine Beeinflussung stattfinden kann.
- Lastwagen, die flüssige oder pulverförmige Lebensmittel als Massengut transportieren, dürfen
ausschliesslich Lebensmittel transportieren. Sie müssen entsprechend beschriftet sein.
- Auf dem Transport müssen die Kühl- und Tiefkühlvorschriften für Lebensmittel eingehalten werden.
Tiefkühlprodukte dürfen auf dem Transport nicht wärmer als -15°C werden. Wobei die Randschicht nicht angetaut sein darf.
Bei Kühlprodukten gelten die Produktespezifischen Vorschriften.
Ob die Vorschriften von den Transportfirmen eingehalten werden, wurden bei zwei Schwerverkehrskontrollen, in guter Zusammenarbeit mit der Autobahnpolizei Basel-Landschaft überprüft. Die erste
Kontrolle fand Ende Mai und die zweite Mitte August statt.
Während die Polizei die verkehrstechnischen Aspekte wie Gewicht, Einhalten der Ruhezeit, Fahrzeugzustand überprüfte, wurden durch jeweils zwei Mitarbeiter des Lebensmittelinspektorates die
lebensmittelrechtlichen Punkte kontrolliert.
Die Tief- und Kühltransporte verfügen in der Regel über Temperaturaufzeichnungsgeräte, welche die
Temperaturen über längere Zeit aufzeichnen und speichern. So kann später ermittelt werden, welche
Temperaturbedingungen auf dem Transport herrschten.
Untersuchungsziele
- Trennung der Waren
- Temperaturkontrolle und vorhandene Temperaturaufzeichnungen
- Sauberkeit der Transportbehälter und der Ladeflächen
Gesetzliche Grundlagen
Artikel 13, 25 und 26 der Hygieneverordnung
Ergebnisse
Von den 56 kontrollierten Fahrzeugen führten 26 Lebensmittel mit

Davon hatten 7 Fahrzeuge Tiefkühlprodukte, 6 Fahrzeuge leichtverderbliche Lebensmittel

und 14 Fahrzeuge haltbare Lebensmittel geladen (Ein Fahrzeug hatte Kühl- und Tiefkühlprodukte geladen).
Transportiere Produkte
Tiefkühlprodukte
2 x Pizzas
2 x Fleisch
Speiseeis
Pommes Frites
Brot
Leichtverderbliche Lebensmittel
2 x Fische
3 x Fleisch
Joghurt
Haltbare Lebensmittel
2 x Früchte
Salat, Gemüse
Frühstückscerealien
Konfekt
Brot
Salatsauce
Konfitüre
Tortillas, Saucen, Chips
Gelatine
Fruchtsaft
Wein
Eier
Nüsse, Konserven
Die Temperaturen der Tiefkühl und Kühltransporte wurden überall eingehalten. Die Anzeigen an den
Aufzeichnungsgeräten auf den Fahrzeugen stimmten mit den gemessenen Temperaturen überein.
Die Fahrer konnten aber oft, die Temperaturaufzeichnungsgeräte nicht richtig bedienen oder wussten
nicht, wie die Daten ausgewertet werden.
Spezielle Transporte:
Bei der Kontrolle fielen folgende Transporte auf:
Schinken aus Italien?
Ein Fahrzeug hatte Schinken aus Holland geladen, welche an einen Schinkenhersteller in Italien geliefert wurde.
Italien macht das beste Speiseeis
Eine Lieferung Speiseeis aus England war auf dem Weg nach Italien
Pizza aus und nach Italien
Ein Fahrzeug führte Pizzas von Deutschland nach Italien, während ein anderes Fahrzeug Pizzas aus
Italien nach Frankreich führte.
Europäischer Transport
Ein griechisches Fahrzeug, welches von Como (I) kommend, in der Schweiz Fruchtsaft abgeholt hat,
um diesen nach Como zur Weiterverarbeitung zu führen, bevor der Fruchtsaft nach Israel verschickt
wird.
Französische Kartoffeln schmecken besser als italienische
Nur so ist zu erklären, wieso tiefgefrorene Pommes Frites von Frankreich nach Italien transportiert
werden.
Schlussfolgerungen
Die Kühl- und Tiefkühlvorschriften werden auf den Transporten eingehalten.

Die Lebensmittel werden hygienisch einwandfrei transportiert

Da das Schwergewicht auf grosse Kühlfahrzeuge gelegt wurde, wurde die Situation im loka
len Verkehr in den beiden Kontrollen nicht erfasst.
Eine Aussage über den Transport auf ungekühlten Fahrzeugen ist auch nicht möglich. Es ist

anzunehmen, dass auf diesen Fahrzeugen eher Mischtransporte anzutreffen sind.
Die Aktion wird im nächsten Jahr mit dem Schwergewicht lokaler, gewerblicher Transport

und Mischtransport wiederholt.
23.8.2010
Zugehörige Unterlagen
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