K A N Z L E I GÖDDECKE R E C H T S A N W Ä L T E Windkraftfonds: Rauer Wind bläst Verantwortlichen ins Gesicht Um eine Entscheidung über die Geldanlage treffen zu können, müssen alle Fakten auf den Tisch; das ist nicht unbedingt neu. Es darf keine falsche Vorstellung über die Rentabilität hervor gerufen werden. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) hatte in dem Zusammenhang darüber zu entscheiden, wie vollständig der Anleger Gutachten und entsprechende Prognoserechnungen zu Gesicht bekommen muss. Gutachten sind wichtig, weil sie die Wirtschaftlichkeit von Geldanlagen beschreiben. Sie bringen außerdem wichtige Kriterien über das Für und Wider eines Investments offen an den Tag. Dabei beschreiben sie nicht nur die Technik des Windkraftwerkes, sondern geben auch Auskunft über den prognostizierten Ertrag. Ohne Zweifel: Es dürfen selbstverständlich keine Gefälligkeitsgutachten sein, die das Investitionsobjekt schön rechnen. Die Seriosität eines Gutachtens basiert zweifellos auch auf der Qualität und der ausgewiesenen Expertise des Begutachters. Den Verantwortlichen einer Kapitalanlage ist vom OLG Hamm vorgeworfen worden, dass sie die in dem Gutachten ausgewiesenen Unwägbarkeiten bei den Ertragsberechnungen nicht erkennbar gemacht haben. Mit dem Gutachten wird der Eindruck erzeugt, dass die ermittelten Zahlen eine sichere Basis für alle weiteren Rechenoperationen über die Wirtschaftlichkeit bilden. Es wurde allerdings bei dem Fall, den das OLG zu entscheiden hatte, verschwiegen, dass alle drei Gutachter deutliche Sicherheitsabschläge bei der Verwendung ihrer Ergebnisse empfohlen haben. Die Vorsichtsmaßnahme, die die Gutachter haben walten lassen, wurde bei der Prospektierung unter den Teppich gekehrt, anstatt sie offen zu nennen. Quelle: Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) Urteil vom 29. März 2007, Az 27 U 11/05 20. April 2007 (HG) z u m B a n k - u n d K a p i t a l m a r k t r e c h t STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE Berechnungen in Prospekten muss man als Anleger trauen können; das ist die klare Aussage des Urteils aus Hamm. Wer bei den Prognoserechnungen den Anschein erweckt, sie sind eine sichere Basis für die Wirtschaftlichkeitsentscheidung, muss sich nicht über den Gegenwind wundern, wenn der falsche Eindruck erzeugt worden ist. I n f o d i e n s t KAPITAL-RECHTINFO.de Der weitere `Clou´ an diesem Urteil: Das Gericht forderte zu Gunsten der enttäuschten Anleger, dass die Verantwortlichen die drei bis zu dem Zeitpunkt geheim gehaltenen Gutachten offen zu legen hatten. Auf dem Seidenberg 5 D – 53721 Siegburg www.rechtinfo.de + www.kapital-rechtinfo.de Fon 02241 – 1733-0 Fax 02241 – 1733-44 eMail [email protected] Der Inhalt der Internetsite kapital-rechtinfo.de und dieses Ausdrucks dient ausschließlich der allgemeinen Information für den persönlichen Interessenbereich des Benutzers, wobei dieser für jegliche Art der (Nicht-)Nutzung der Informationen selbst verantwortlich ist. Die Information ist lediglich zur Kenntnisnahme für Nutzer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestimmt und ausdrücklich nicht für Nutzer anderer Staaten vorgesehen. Die Kanzlei Göddecke übernimmt keine Haftung für die Auswahl, Vollständigkeit, Aktualität oder Exaktheit der bereitgestellten Informationen als auch für die aus der Verwendung der Informationen durch den Benutzer resultierenden Ergebnisse. Insbesondere werden keine rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen oder andere Empfehlungen gegeben oder Mandatsbeziehungen begründet; dieses gilt sowohl für Regelungen etc., die für die Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden als auch bzgl. anderer Rechtssysteme. Alle Informationen sind jedoch mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erhoben worden. Die bereitgestellten Informationen sind nicht auf besondere Bedürfnisse einzelner Personen, Personenmehrheiten oder Einrichtungen abgestimmt, weshalb die unabhängige Untersuchung, fachliche Beurteilung und individuelle Beratung durch fachlich versierte Berater (Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), die auch die Einhaltung von Fristen prüfen, nicht ersetzt werden soll. Gesetze und Vorschriften ändern sich ständig und können nur auf konkrete Situationen angewandt werden. Die dargestellte Information gibt den Stand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder, sie wird nicht aktualisiert und kann bis zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme durch den Nutzer inhaltlich überholt sein.