Muster 02

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K A N Z L E I
GÖDDECKE
R E C H T S A N W Ä L T E
Windkraftfonds: Rauer Wind bläst Verantwortlichen ins Gesicht
Um eine Entscheidung über die Geldanlage treffen zu können, müssen alle Fakten auf den Tisch;
das ist nicht unbedingt neu. Es darf keine falsche Vorstellung über die Rentabilität hervor gerufen
werden. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) hatte in dem Zusammenhang darüber zu
entscheiden, wie vollständig der Anleger Gutachten und entsprechende Prognoserechnungen zu
Gesicht bekommen muss.
Gutachten sind wichtig, weil sie die Wirtschaftlichkeit von Geldanlagen beschreiben. Sie bringen
außerdem wichtige Kriterien über das Für und Wider eines Investments offen an den Tag. Dabei
beschreiben sie nicht nur die Technik des Windkraftwerkes, sondern geben auch Auskunft über
den prognostizierten Ertrag. Ohne Zweifel: Es dürfen selbstverständlich keine Gefälligkeitsgutachten sein, die das Investitionsobjekt schön rechnen. Die Seriosität eines Gutachtens basiert zweifellos auch auf der Qualität und der ausgewiesenen Expertise des Begutachters.
Den Verantwortlichen einer Kapitalanlage ist vom OLG Hamm vorgeworfen worden, dass sie die in
dem Gutachten ausgewiesenen Unwägbarkeiten bei den Ertragsberechnungen nicht erkennbar
gemacht haben. Mit dem Gutachten wird der Eindruck erzeugt, dass die ermittelten Zahlen eine
sichere Basis für alle weiteren Rechenoperationen über die Wirtschaftlichkeit bilden.
Es wurde allerdings bei dem Fall, den das OLG zu entscheiden hatte, verschwiegen, dass alle drei
Gutachter deutliche Sicherheitsabschläge bei der Verwendung ihrer Ergebnisse empfohlen haben.
Die Vorsichtsmaßnahme, die die Gutachter haben walten lassen, wurde bei der Prospektierung
unter den Teppich gekehrt, anstatt sie offen zu nennen.
Quelle: Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) Urteil vom 29. März 2007, Az 27 U 11/05
20. April 2007 (HG)
z u m
B a n k -
u n d
K a p i t a l m a r k t r e c h t
STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Berechnungen in Prospekten muss man als Anleger trauen können; das ist die klare Aussage des
Urteils aus Hamm. Wer bei den Prognoserechnungen den Anschein erweckt, sie sind eine sichere
Basis für die Wirtschaftlichkeitsentscheidung, muss sich nicht über den Gegenwind wundern, wenn
der falsche Eindruck erzeugt worden ist.
I n f o d i e n s t
KAPITAL-RECHTINFO.de
Der weitere `Clou´ an diesem Urteil: Das Gericht forderte zu Gunsten der enttäuschten Anleger,
dass die Verantwortlichen die drei bis zu dem Zeitpunkt geheim gehaltenen Gutachten offen zu
legen hatten.
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