RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS DER STADT SOLINGEN BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 DER STADT SOLINGEN DURCH DEN RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS* DER STADT SOLINGEN * Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss. In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW). STAND 15.10.2014 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Inhalt Abkürzungen und Begriffe ................................................................ ...................................................................................... ...................................................... 4 I Allgemeines ................................................................ ................................................................................................ ....................................................................... ....................................... 5 1 2 II Vorwort ........................................................................................................................5 Prüfauftrag ..................................................................................................................5 Grundsätzliche Grundsätzliche Feststellungen ................................................................ ........................................................................... ........................................... 7 1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Oberbürgermeisters ..................................7 1.1 Wirtschaftliche Lage und Verlauf des Haushaltsjahres 2013 ............................... 7 1.2 Lagebericht der Stadt Solingen zum 31.12.2013 .................................................. 8 III Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ..................................................... ..................................................... 10 1 2 Gegenstand der Prüfung ........................................................................................... 10 Art und Umfang der Prüfung .................................................................................... 10 IV Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung .............................. 12 1 Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Stärkungspakt ............................................. 12 1.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan ................................................................. 12 1.2 Nachtragssatzung ................................................................................................ 15 1.3 Stärkungspakt „Stadtfinanzen“ ......................................................................... 15 2 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung .............................................................. 16 2.1 Grundsätzliche Feststellungen zur Rechnungslegung ohne Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk............................................................................. 16 2.2 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen................................................ 19 2.3 Feststellungen zur Bilanz zum 31.12.2013.......................................................... 20 AKTIVA .......................................................................................................................... 21 1 Anlagevermögen ................................................................................................................... 21 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände................................................................................. 21 1.2 Sachanlagen ...................................................................................................................... 21 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................... 22 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................................................... 23 1.2.3 Infrastrukturvermögen ................................................................................................... 23 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden ......................................................................... 24 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ............................................................................. 24 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ............................................................. 25 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung ............................................................................... 26 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ...................................................................... 26 1.3 Finanzanlagen .................................................................................................................... 27 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen........................................................................... 28 1.3.2 Beteiligungen ................................................................................................................. 29 1.3.3 Sondervermögen............................................................................................................ 29 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens ................................................................................ 30 1.3.5 Ausleihungen ................................................................................................................. 31 1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen .............................................................. 31 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen ............................................................................................... 31 2 Umlaufvermögen ................................................................................................................... 32 2.1 Vorräte .............................................................................................................................. 32 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren ........................................................................... 32 2.1.2 Geleistete Anzahlungen ................................................................................................. 32 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ........................................................... 32 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen ........................ 33 2 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen .......................................................................................... 33 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände .................................................................................. 36 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens ................................................................................... 36 2.4 Liquide Mittel ..................................................................................................................... 37 3 Aktive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................ 38 PASSIVA ......................................................................................................................... 41 1 1.1 1.2 1.3 1.4 2 3 3.1 3.2 3.3 3.4 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 5 3 4 5 6 7 8 V Eigenkapital ........................................................................................................................... 41 Allgemeine Rücklage .......................................................................................................... 41 Sonderrücklagen ................................................................................................................ 42 Ausgleichsrücklage............................................................................................................. 42 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ................................................................................... 43 Sonderposten ........................................................................................................................ 43 Rückstellungen ...................................................................................................................... 44 Pensionsrückstellungen ...................................................................................................... 44 Rückstellungen für Deponien und Altlasten ........................................................................ 45 Instandhaltungsrückstellungen ........................................................................................... 46 Sonstige Rückstellungen .................................................................................................... 46 Verbindlichkeiten ................................................................................................................... 50 Anleihen ............................................................................................................................ 50 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ................................................................. 50 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ..................................................... 51 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ....... 53 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ............................................................. 54 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen............................................................................ 55 Sonstige Verbindlichkeiten ................................................................................................. 55 Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................................................... 56 Feststellungen zur Ergebnisrechnung ....................................................................... 58 Feststellungen zur Finanzrechnung .......................................................................... 62 Feststellungen zum Lagebericht ............................................................................... 63 Feststellungen zum Anhang...................................................................................... 63 Feststellungen zu den Gesamtaussagen des Jahresabschlusses ............................... 63 Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ................................ 65 8.1 Analyse der hauswirtschaftlichen Gesamtsituation ........................................... 65 8.2 Analyse der Vermögenslage ............................................................................... 68 8.3 Analyse der Finanzlage ....................................................................................... 70 8.4 Analyse der Ertragslage ...................................................................................... 74 Bestätigungsvermerk ................................................................ ....................................................................................... ....................................................... 77 Anlagen Jahresabschluss 2013 2013 1 2 3 4 Bilanz zum 31.12.2013 Ergebnisrechnung Finanzrechnung Wesentliche Investitionsmaßnahmen im Jahr 2013 3 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Abkürzungen Abkürzung en und Begriffe ADG aRAP EWB GemHVO NRW GewSt GoB-K GO NRW HGB Handreichung HSK HSP IDW NKF NKFWG pRAP PWB VFE-Lage Aufwandsdeckungsgrad Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Einzelwertberichtigung Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen Gewerbesteuer Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Handelsgesetzbuch Handreichung NKF des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen für Kommunen, 5. Auflage (Oktober 2012) Haushaltssicherungskonzept Haushaltssanierungsplan Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. Neues Kommunales Finanzmanagement Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (September 2012) Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Pauschalwertberichtigung Vermögens-, Finanz- und Ertragslage In diesem Prüfungsbericht werden die Begriffe „Jahresabschluss“, „Ergebnisrechnung“, „Finanzrechnung“, „Bilanz“, „Anhang“ und „Lagebericht“ im Sinne des § 95 Abs. 1 GO NRW und des § 37 GemHVO NRW verwendet. Diese sind zu unterscheiden von den Begriffen „Gesamtabschluss“, „Gesamtergebnisrechnung“, „Gesamtbilanz“, „Gesamtanhang“ und „Gesamtlagebericht“ gemäß § 49 GemHVO NRW, die dem kommunalen Gesamtabschluss im Sinne des § 116 GO NRW vorbehalten sind. 4 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 I Allgemeines 1 Vorwort Die Verwaltung hat dem Rat am 10.04.2014 den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 zur Kenntnis gebracht (Vorlage Nr. 2785). Der Rat hat diesen gem. § 59 Abs. 3 GO NRW i.V.m. § 101 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet. Die Vorlage des Entwurfes für den Jahresabschluss 2013 (Stand 28.03.2014) wurde dem Rat fristgerecht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zur Feststellung zugeleitet. Die Feststellung des durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses 2013 hat gem. § 96 Abs. 1 GO NRW spätestens zum 31.12.2014 durch den Rat der Stadt Solingen zu erfolgen. Über den zeitlichen Ablauf und die Prüfungsdurchführung hat die Leitung des Revisionsdienstes sowohl den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses als auch den Oberbürgermeister informiert. Die Prüfungsergebnisse sind in dem vorliegenden Prüfungsbericht zusammengefasst. 2 Prüfauftrag Gem. § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf wird gem. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und dem Oberbürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Oberbürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu. Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 wurde durch den Kämmerer am 28.03.2014 aufgestellt und am gleichen Tage vom Oberbürgermeister bestätigt. Der Oberbürgermeister leitete diesen Entwurf dem Rat zu seiner Sitzung am 10.04.2014 zu. Der Rat hat diesen gem. § 59 Abs. 3 GO NRW i. V .m. § 101 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet. 5 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Die Prüfungsgrundlage war der am 10.04.2014 in den Rat eingebrachte Entwurf des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Solingen (Drucksache Nr. 3417, Stand des Dokuments: 28.03.2014). Nach der Ratseinbringung wurden von der Finanzbuchhaltung Nachbuchungen vorgenommen. Dies betraf die Instandhaltungsrückstellungen (Punkt IV, PASSIVA, Nr. 3.3) und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten (Punkt IV, PASSIVA, Nr. 5). Die o.g. Änderungen wurden im vorliegenden Bericht auf der Grundlage des SAPBuchungsstandes berücksichtigt. Zum Abschluss der Prüfung lag eine überarbeitete Fassung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht vor. Nach § 101 Abs. 1 GO NRW definiert sich der Prüfauftrag wie folgt: Der Jahresabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist daraufhin zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen. 6 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 II Grundsätzliche Feststellungen 1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung des OberbürgerOberbürge rmeisters 1.1 Wirtschaftliche Lage und Verlauf des Haushaltsjahres 2013 Der Lagebericht ist gem. § 101 Abs. 1 und Abs. 6 GO NRW darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine sonstigen Aussagen ein korrektes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermitteln. Hierbei ist auch darauf einzugehen, ob die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Kommune zutreffend dargestellt sind. Der Lagebericht zum 31.12.2013 enthält folgende Kernaussagen zur Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Solingen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Allgemeine Finanzlage der Stadt Solingen in den vergangenen Jahren (Nr. 1.2) Informationen zum Haushalt, dem HSP sowie dem Stärkungspakt (Nr. 2) Informationen zur Ergebnis- und Finanzrechnung (Nr. 3 und Nr. 4) Informationen zur Investitionstätigkeit ( Nr. 5) Informationen zum Stiftungsvermögen (Nr. 6) Informationen zur Vermögens- und Schuldensituation (Nr. 7.1) Analyse der wirtschaftlichen Gesamtsituation anhand von Bilanzkennzahlen (Nr. 7.2) 8. Einschätzung der Chancen und Risiken/Ausblick (Nr. 8) Überdies enthält der Lagebericht folgende Anlagen: (Nr. 9) • • • • Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes Mitgliedschaften der Ratsvertreterinnen und Ratsvertreter Übersicht der Ermächtigungsübertragungen Übersicht über die Niederschlagungen und Erlasse Die Darstellung der Lage der Kommune dient grundsätzlich der Standortbeschreibung, unabhängig von der Haushaltslage der Kommune. Zu beschreiben ist hier die allgemeine Lage der Kommune unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung. Einzugehen ist an dieser Stelle insbesondere auf die Rahmenbedingungen und die Organisation der Verwaltung. 7 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 1.2 Lagebericht der Stadt Solingen zum 31.12.2013 Der Lagebericht verweist auf die bereits seit Jahren bestehende Notwendigkeit, durch die Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten mit einer Vielzahl von Maßnahmen den Abbau der ausgewiesenen Fehlbedarfe herzustellen und das Entstehen zukünftiger Fehlbedarfe zu vermeiden. Durch produktkritische Untersuchungen nahezu aller Verwaltungsbereiche wurde das Haushaltssicherungskonzept nicht nur grundlegend überarbeitet sondern massiv ausgeweitet. Insgesamt wurde seitens der Stadt ein strukturelles Konsolidierungsvolumen von rd. 45 Mio. € festgeschrieben. Damit hat die Stadt ihren beschrittenen Konsolidierungsweg untermauert und sich hiermit für die Aufnahme in den Kreis der Stärkungspaktkommunen qualifiziert. Hiermit verbunden sind die Forderung des Haushaltsausgleichs bis zum Jahre 2018 und die Erwartung, ab dem Jahre 2021 diesen auch ohne die Unterstützung des Landes einhalten zu können. Dies wird seitens der Stadt Solingen als realisierbar eingeschätzt, sofern sich die den wirtschaftlichen Aufschwung bestimmenden Rahmenbedingungen nicht grundlegend verändern und es keine weiteren Verletzungen des Konnexitätsprinzips geben wird. Die Konsolidierungshilfe für das Jahr 2013 wurde mit Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 24.09.2013 auf insgesamt 8.503.292,22 € festgesetzt und zum 01.10.2013 ausgezahlt. Im Jahresabschluss und im Lagebericht zum 31. Dezember 2013 wurden nach Auffassung des Revisionsdienstes insbesondere folgende wesentlichen Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Stadt getroffen: • Die Schwerpunkte auf der Vermögensseite der Solinger Bilanz liegen mit rd. 776 Mio. € oder rd. 61% der Bilanzsumme bei den Sachanlagen und davon mit rd. 252 Mio. € beim Infrastrukturvermögen. • Das Eigenkapital der Stadt wird zum Bilanzstichtag 31.12.2013 mit rd. 17,36 Mio. € ausgewiesen. Die Eigenkapitalquote 1 der Stadt Solingen beträgt rd. 1,4 %. • Das Vermögen der Stadt Solingen besteht zu 95 % aus Anlagevermögen; dabei entfallen rd. 21 % der Bilanzsumme auf das Infrastrukturvermögen. Der Anlagendeckungsgrad 2 beläuft sich auf rd. 61,7 %. • Die Liquidität 2. Grades beträgt rd. 11,4 % bei einer kurzfristigen Verbindlichkeitsquote von rd. 22,4 %. • Die Netto-Steuerquote der Stadt Solingen beträgt rd. 44,8 %, die Zuwendungsquote rd. 19,1 %. • Die Ergebnisrechnung 2013 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von rd. 51.151.508 € ab. Damit liegt die Stadt Solingen mit rd. 15.087.976 € unter dem für das Haushalts8 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 jahr geplanten Jahresfehlbetrag (Haushaltsplan) von rd. 66.239.484 €; im Verhältnis zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung sogar rd. 31.520.316 € unter dem geplanten Fehlbetrag. • Die ordentlichen Erträge erhöhen sich gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung im Ist um rd. 16,6 Mio. €. Insbesondere die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben sind im Plan-/Ist-Vergleich um rd. 7,8 Mio. € gestiegen. Im Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind die Erträge im Plan-/Ist-Vergleich um rd. 3,7 Mio. € gestiegen. • Im Bereich der ordentlichen Aufwendungen schlugen insbesondere Erhöhungen der sonstigen ordentlichen Aufwendungen um rd. 4,8 Mio. €, der bilanziellen Abschreibungen um rd. 2,2 Mio. € sowie der Versorgungsaufwendungen in Höhe von rd. 4,6 Mio. € zu Buche. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen konnten Einsparungen von rd. 7,3 Mio. €, bei den Personalaufwendungen von rd. 309 T€ und den Transferaufwendungen in Höhe von rd. 13,7 Mio. € durch die durchgängige Anwendung des Nothaushaltsrechts erreicht werden. Insgesamt nahmen die ordentlichen Aufwendungen gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung im Ist um rd. 9,8 Mio. € ab. • Der Anteil des Personalaufwandes an den ordentlichen Aufwendungen (Personalintensität) beträgt rd. 20,7 %. Demgegenüber beträgt die Sach- und Dienstleistungsintensität rd. 15,4 %. • Damit ist das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit für das Jahr 2013 um rd. 31,5 Mio. € besser als der geplante fortgeschriebene Haushaltsansatz. • Das Finanzergebnis 2013 verbessert sich im Plan-Ist-Vergleich von rd. –18,9 Mio. € um rd. 5,0 Mio. € auf rd. –13,9 Mio. €. • Im Bereich der Finanzrechnung hat sich der Saldo bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in 2013 gegenüber der Haushaltsplanung im Vergleich vom fortgeschriebenen Ansatz zum Ist um rd. 17,9 Mio. € erhöht. Dem gegenüber steht eine deutliche Verringerung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um rd. 39,1 Mio. €. Damit hat sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Plan-IstVergleich um rd. 57 Mio. € erhöht. 9 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 I II Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 1 Gegenstand der Prüfung Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung und des Jahresabschlusses liegen in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt. Die Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung besteht darin, auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss, unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Dazu wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Jahresabschluss zum 31.12.2013, bestehend aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen sowie dem Anhang und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr 2013 der Stadt geprüft. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt. Die Prüfung wurde vom Revisionsdienst der Stadt Solingen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW, der Gemeindehaushaltsverordnung NRW, der Handreichungen des Innenministeriums NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) sowie dem Institut Rechnungsprüfer (IDR) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Überdies sind in die Prüfung einbezogen worden die gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes NRW sowie die ergänzenden satzungsrechtlichen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Solingen. Dagegen war die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlicher Tatbestände, soweit sie nicht die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlüsse und der Lageberichte betrafen, nicht Gegenstand der Prüfungshandlungen. 2 Art und Umfang der Prüfung Der Revisionsdienst hat die Prüfung nach §§ 101 und 103 GO NRW im Rahmen einer risikoorientierten Prüfung nach den vom IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und den Prüfungsleitlinien des IDR (Institut der Rechnungsprüfer) vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehler mit hinreichender Sicherheit erkannt werden können. Basierend auf diesem risikoorientierten Prüfungsansatz wurde eine Prüfungsplanung entwickelt, die auf der Grundlage von Auskünften der Verwaltung, analytischer Prüfungshandlungen sowie einer Risikoeinschätzung der einzelnen Prüffelder beruht. Hierzu wurden auf der Grundlage der festgestellten prüffeldbezogenen Risikofaktoren Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungshandlungen durch die einzelnen Prüfer festgelegt. 10 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und die Angaben im Jahresabschluss und Lagebericht ein. Sie beinhaltet die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters und des Kämmerers sowie die Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Neben der rechnerischen Betrachtung wurden überwiegend stichprobenartige Prüfungen durchgeführt, soweit im Einzelfall nicht eine andere Regelung getroffen wurde. Ausgesuchte Einzelvorgänge wurden dabei über mehrere Ebenen (Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung) hinweg verfolgt. Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der einzelnen Prüferinnen und Prüfer wurden unter Berücksichtigung von Risikoeinschätzungen und überwiegend nach Wesentlichkeitsgesichtspunkten bestimmt. Gegenstand der Prüfungshandlungen hinsichtlich des Lageberichtes waren insbesondere die Vollständigkeit und die Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter Berücksichtigung der während der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse beurteilt worden, vor allem, ob sie in Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklungen zutreffend darstellen. Die Prüfung umfasste sowohl einzelfallorientierte Prüfungshandlungen als auch, sofern möglich, systemorientierte Aufbau- und Funktionsprüfungen; die angewandten Verfahren basieren auf einer bewusst getroffenen Auswahl. Prüfmethoden wurden nicht vorgegeben, um eine sachgerechte Kombination zu ermöglichen. Summen- und Saldenlisten wurden zu Prüfzwecken herangezogen und ausgewertet. Eine wesentliche Grundlage der Jahresabschlussprüfung 2013 bildete die Erfahrung aus der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2012 der Stadt Solingen. Die Prüfungshandlungen endeten mit der Erstellung des Prüfberichtes und dessen Zuleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss für die Sitzung am 03.11.2014. Die Ergebnisse der Prüfungshandlungen wurden in den Verzeichnissen und Arbeitspapieren des Revisionsdienstes bzw. der einzelnen Prüferinnen/Prüfer ausführlich dokumentiert. Die Ergebnisse in diesem Bericht stellen lediglich eine Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse dar. Dem Revisionsdienst sind die gemäß § 103 Abs. 4 GO NRW für eine sorgfältige Prüfung notwendigen Nachweise und Informationen vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt worden. Hierzu wurden alle erbetenen Auskünfte und Nachweise durch die Verwaltungsleitung und die von ihr benannten Mitarbeiter/-innen erteilt. 11 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 IV Feststellungen und Erläuterungen Erläu terungen zur RechnungsleRechnungsl egung 1 Haushaltssatzung Haushaltssatzun g , Haushaltsplan und Stärkungspakt 1.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013, einschließlich des mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanes sowie der Haushaltssanierungsplan 2013 ff., wurde am 27.09.2012 durch den Rat der Stadt beschlossen. Diese sind nach dem vorgeschriebenen Verfahren gemäß den Bestimmungen der §§ 78 und 80 GO NRW zustande gekommen. Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte durch Verfügung vom 20.12.2012 mit, dass die Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes (HSP) für die Jahre von 2013 ff. erteilt und der Durchführung der vorgesehenen Konsolidierungsschritte zugestimmt wird. Damit stimmte die Bezirksregierung der im Haushaltssanierungsplan vorgesehenen Durchführung unterschiedlich großer jährlicher Konsolidierungsschritte zu. Damit trat der genehmigte Haushaltssanierungsplan gem. § 6 Abs. 4 Stärkungspaktgesetz an die Stelle des genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). In diesem Zusammenhang wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Risiko der Planungssicherheit im Haushaltssanierungszeitraum bei der Stadt Solingen liegt und, sofern sich die Prognosen der Haushaltsplanung oder die Annahmen der Wirkungen der im Haushaltssanierungsplan beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen nicht realisieren lassen sollten und damit die Ziele des HSP dadurch gefährdet werden, unverzüglich entsprechende Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen sind. Eine Kreditgenehmigung, wie sie gem. § 82 Abs. 2 GO NRW in der Situation der vorläufigen Haushaltsführung erforderlich war, ist mit der Genehmigung des HSP und der nachfolgenden Veröffentlichung der Haushaltssatzung nicht mehr notwendig. Die Bezirksregierung erachtete die Planung der Erträge und Aufwendungen für nachvollziehbar und die in diesem Zusammenhang bestehenden Erlasse des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK NRW) für berücksichtigt. Allerdings enthält die Planung aus ihrer Sicht auch Risiken. Beispielhaft wurden benannt die Verschlechterungen der Schlüsselzuweisungen, die sich aus den Modellrechnungen zum GFG für 2013 ergeben sowie die Neuberechnung der sogenannten „strukturellen Lücke“ mit Mindereinnahmen aus den Stärkungspaktmitteln (der allerdings durch eine äußerst vorsichtige Kalkulation der Stadt Solingen entgegengewirkt wurde). Die geplante Anhebung der Grundsteuer B ab dem Jahre 2018 in zwei Schritten auf 711 Punkte im Jahre 2019, wurde auch mit Blick auf den gesetzlich geforderten frühestmöglichen Ausgleichszeitpunkt akzeptiert. 12 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Hinsichtlich des Gewerbesteuerhebesatzes, der seit dem Jahre 2012 bei 475 Punkten liegt, wurde festgestellt, dass Solingen im Verhältnis zu den anderen Stärkungspaktkommunen für die nächsten Jahre im unteren Mittelfeld liegt. Auf den im Vorbericht zum Haushalt 2012 enthaltenen Hinweis, dass die Gewerbesteuererträge auf unerwartet hohen Nachveranlagungen der Vorjahre bzw. angepasste Vorauszahlungen zurückzuführen sind und dieser Effekt für die Folgejahre nicht fortgeschrieben werden kann, sieht die Bezirksregierung bei der nicht erwartungsgemäßen Realisierung der Planung von Erträgen und Aufwendungen bzw. HSP-Maßnahmen bei der Gewerbesteuer ggf. ein Potenzial für die Generierung weiterer Erträge. Die Kalkulation der Personalaufwendungen wird zumindest für den Finanzplanungszeitraum, mit Blick auf die Ausfinanzierung des Stellenplanes nach KGSt-Ecksätzen und auf die Erfolge der Vergangenheit, für nachvollziehbar erachtet. Kritisch gesehen wurden jedoch die jährlich geplanten Tarif- und Besoldungserhöhungen von 1%, die hinsichtlich der zu erwartenden Tarifergebnisse nur mit weiteren Konsolidierungsmaßnahmen überhaupt zu erreichen wären. Die Hebung weiter Potentiale wurde in der noch nicht verwaltungsweit durchgeführten aufgabenkritischen Untersuchung gesehen. Sofern sich die Personalkosten im Betrachtungszeitraum ab dem Jahre 2017 abweichend zur Planung entwickeln sollten, sei entsprechend gegenzusteuern. Ein weiteres Risiko wird in den veranschlagten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gesehen. Diese sind zu überprüfen und bei ersten Abweichungen hinsichtlich der Planung anzupassen bzw. durch entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen auszugleichen. Ebenso sei der Transferaufwand der Stadt Solingen laufend unterjährig einem Controlling zu unterziehen. Besondere Aufmerksamkeit sei der Entwicklung der Aufwendungen für Leistungen des Jobcenters zu widmen, für die die Stadt Solingen als Optionskommune seit dem 01.01.2012 selbst verantwortlich zeichne. Wobei sie insbesondere das Risiko für die nur anteilig vom „Bund“ zu erstattenden Kosten der Unterkunft (KdU) zu tragen habe. Die hier vorgelegte Kalkulation, die von einer angenommen rückläufigen Zahl von Bedarfsgemeinschaften ausgehe und erst ab dem Jahre 2017 von sehr verhaltenen Aufwandssteigerungen, gebe vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und einem dementsprechenden Mehraufwand Anlass, die entsprechenden Prognosen zu hinterfragen. Vor diesem Hintergrund müssten bei der nächsten HSP-Fortschreibung für das Jahr 2014 sowohl die Prognosen zu der erwarteten Anzahl an Bedarfsgemeinschaften als auch erforderlichenfalls die Anpassung der Aufwandsentwicklung an die fortgeschriebenen Orientierungsdaten aufgegriffen werden. Hinsichtlich des Haushaltsanierungsplanes 2013 ff., der mit rund 60 Einzelmaßnahmen auf dem HSK 2010 basiert wird festgestellt, dass lediglich elf neue Maßnahmen hinzugekommen seien, wobei die Grundsteuererhöhung nicht als Maßnahme bezeichnet, son- 13 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 dern separat ausgewiesen worden sei. Sie diene ab dem Jahre 2019 als „Auffüllinstrument“, um den jeweiligen jahresbezogenen Ausgleich sicherzustellen. Die städtischen Beteiligungen werden in die konzernweit notwendige Haushaltskonsolidierung aktuell und auch künftig einbezogen. Darüber hinaus enthält die Genehmigungsverfügung eine Reihe weiterer wesentlicher Nebenbestimmungen und Hinweise zur Haushaltsführung. In den §§ 1 der Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 waren folgende Planbeträge festgesetzt worden: Ergebnisplan Erträge Aufwendungen Verlust 2013 434.691.445,03 € 500.930.929,54 € 66.239.484,51 € Finanzplan Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 2013 2012 439.537.790,12 € 480.553.321,07 € 41.015.530,95 € 2012 418.870.214,44 € 424.811.370,08 € 466.809.789,46 € 446.491.489,27 € 23.629.910,00 € 23.757.900,00 € 38.157.950,00 € 29.177.450,00 € Das im Ergebnisplan ausgewiesene Defizit für das Jahr 2013 betrug 66.239.484,51 €. Das tatsächliche Defizit (Ist) beträgt 51.151.508,63 €. Dies ist eine Verbesserung um 15.087.975,88 € (rd. 23 %). Der Vergleich des Ist-Jahresergebnisses 2013 zum Jahresergebnis 2012 (21.968.416,02 €) ergibt eine Verschlechterung um 29.183.092,61 € (rd. 133 %). Die zum Ausgleich von Fehlbeträgen vorgesehene Ausgleichsrücklage als Bestandteil des Eigenkapitals wurde bereits zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2009 vollständig aufgezehrt. Der Verlustbetrag in Höhe von 51.151.508,63 €. ist nach der Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 gegen die allgemeine Rücklage zu buchen, womit sich diese auf insgesamt 16.711.856,88 € verringern wird. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Eigenkapitals ist davon auszugehen, dass voraussichtlich zum Bilanzstichtag 31.12.2014 das Eigenkapital aufgezehrt sein wird. Ein negativer Betrag ist dann als eigener Posten „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen. 14 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 1.2 Nachtragssatzung Der Rat der Stadt Solingen hat aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung NRW vor dem Hintergrund des Ankaufs des Verwaltungsgebäudes Bonner Straße am 16.05.2013 eine Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 27.09.2012 erlassen. Mit dem Nachtragshaushalt wurden die für den Finanzplan aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit festgesetzten Beträge in den Ein- und Auszahlungen jeweils um den Betrag von 5,4 Mio. € erhöht. Die für den Ergebnisplan festgesetzten Erträge und Aufwendungen und die im Finanzplan festgesetzten Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit wurden nicht geändert. Die Nachtragssatzung wurde der Bezirksregierung Düsseldorf am 24.05.2013 gem. § 80 GO NRW angezeigt. Die Bekanntmachung der Nachtragssatzung 2013 erfolgte im Amtsblatt Nr. 28 am 11.07.2013. 1.3 Stärkungspakt „Stadtfinanzen“ Die Stadt Solingen wurde in den Kreis der Stärkungspakt-Kommunen der Stufe 2 aufgenommen (Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 25.05.2012). Die Konsolidierungshilfe für das Jahr 2013 wurde mit Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 24.09.2013 auf 8.503.292,22 € festgesetzt und gem. § 5 Abs. 3 des Stärkungspaktgesetzes zum 01.10.2013 ausgezahlt. 15 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 2 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 2.1 Grundsätzliche Feststellungen zur Rechnungslegung ohne Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk Bei den im Prüfbericht festgehaltenen Prüfungsbemerkungen handelt es sich im Regelfall um Sachverhalte, die im Laufe der Prüfungshandlungen mit der Verwaltung geklärt werden konnten. Darüber hinaus ist in Prüfberichten zu Jahresabschlüssen allerdings auch über Tatsachen zu berichten, die von wesentlicher Bedeutung für die Wahrnehmung der Kontrollfunktion des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rates sind. Internes Kontrollsystem (IKS) Ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS), wie es aus Sicht des Revisionsdienstes bereits im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 beschrieben wurde und gem. § 31 GemHVO NRW verpflichtend gefordert wird, ist zwischenzeitlich durch die zentrale Finanzbuchhaltung erstellt, in Kraft gesetzt und dem Rat gem. § 31. Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis gegeben worden. Um ein ordnungsmäßiges, rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem zu gewährleisten, war es erforderlich, entsprechende aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen zu erlassen, die regelmäßige Abstimmungen und Kontrollen vorsehen, und deren Einhaltung zu überwachen ermöglichen. Im Rahmen zukünftiger Prüfungen wird seitens des Revisionsdienstes ein besonderes Augenmerk auf den weiteren Ausbau Interner Kontrollsysteme (IKS) zu richten sein, da ein flächendeckend funktionierendes IKS auch die Prüfung zukünftiger Jahresabschlüsse wesentlich erleichtert und sich damit vor allem die sehr zeit- und arbeitsintensiven Einzelfallprüfungen zugunsten von Systemprüfungen verlagern werden. Im Zuge des Aufbaues des Forderungsmanagements wurden seitens der Finanzbuchhaltung einige Instrumente entwickelt. Zur Effizienz und Leistungsfähigkeit dieser Instrumente sollte zukünftig im Rahmen des Forderungscontrollings berichtet werden. Zentrales Vertragsmanagement Die Forderung des Revisionsdienstes zur Schaffung eines zentralen Vertragsmanagements wurde von der Verwaltung aufgegriffen. Derzeit wird ein Anforderungsprofil unter Einbindung des Revisionsdienstes entwickelt. Mit einem zentralen Vertragsmanagement soll insbesondere eine größere Transparenz und Rechtssicherheit hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bilanz (z.B. auf Forderungen, Verbindlichkeiten, Sonderposten) erreicht werden. 16 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Forderungen und Verbindlichkeiten im Intercompanybereich Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der Stadt Solingen und ihren verselbständigten Bereichen (sog. Intercompanybereich), werden im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses zu betrachten sein. Inventur, Inventar, Festwerte Der Landtag NRW hat am 13. September 2012 das NKFWG verabschiedet. Das Gesetz trat am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Die Vorschriften sind erstmals auf das Haushaltsjahr 2013 anzuwenden. Insofern sind bzgl. der entsprechenden wesentlichen Änderungen in der Gemeindehaushaltsverordnung (Artikel 7 NKFWG) gemäß § 28 Abs. 1, Satz 3 GemHVO NRW die Vermögensgegenstände im Rahmen der körperlichen Inventur nur noch alle fünf Jahre aufzunehmen. Mithin erfolgt nunmehr eine Ausweitung der Inventurintervalle von 3 auf 5 Jahre. Gemäß § 28 GemHVO NRW Abs. 3 sind „das Verfahren und die Ergebnisse der Inventur so zu dokumentieren, dass diese für sachverständige Dritte nachvollziehbar sind“. Hinsichtlich der durchzuführenden Inventur gemäß der derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften (§ 91 ff. GO NRW und der Bilanzierungspflicht nach dem NKF-Gesetz) wird u. a. auch auf die korrespondierende Regelung unter Punkt 2.5.4 (Inventur) der „Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Solingen“ vom 12.09.2012 verwiesen. Hier insbesondere auf Absatz 2, Satz 3: „Die Anlagenbuchhaltung weist mindestens drei Monate vor Ende des Wirtschaftsjahres die betroffenen Stadtdienste noch einmal darauf hin, wenn sie eine Inventur zum nächsten Bilanzstichtag durchführen müssen.“ Im Rahmen der weiterführenden Prüfung im Jahr 2013 zeigte sich, dass diese Vorgabe noch nicht umgesetzt wurde. Bereits mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 wurde vom Revisionsdienst wiederholt darauf hingewiesen, dass noch nicht alle Dienste die vorgeschriebene Folgeinventur durchgeführt haben. In diesem Zusammenhang wird ferner auf die Jahresabschlussverfügung des Stadtkämmerers für das Jahr 2013 vom 27.11.2013 verwiesen. Wie bereits im Jahre 2012 lagen der Anlagenbuchhaltung die für die Prüfung erforderlichen Dokumentationen zur Inventur nicht vollständig vor. Sie konnten somit dem Revisionsdienst zur Prüfung für das Jahr 2013 nicht im erforderlichen Umfange zur Verfügung gestellt werden. In Anbetracht der getroffenen Vereinbarung, dass bei einem dreijährigen Inventurintervall jeweils bei einem Drittel der Solinger Schulen zum Stichtag 31.12. eine vor- bzw. nachgelagerte Inventur durchgeführt werden soll, wurde im Jahr 2011 mit der Inventur begonnen. 17 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Bereits im Hinblick auf die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 wurde von Leitung 40 (Stadtdienst Schulverwaltung) ausgeführt, dass aufgrund der schwierigen personellen Situation im Jahre 2012 nur in 4 Schulen von eigentlich 11 geplanten Schulen eine Inventur durchgeführt werden konnte, so dass bisher 19 Schulen von insgesamt 43 Schulen die Inventur erfolgreich abgeschlossen haben. Der Stadtdienst Schulen ging zum damaligen Zeitpunkt im Hinblick auf das NKFWeiterentwicklungsgesetz und der Verlängerung des Inventurzeitraums von 3 auf 5 Jahre davon aus, dass bis zum 31.12.2015 alle Schulen eine Inventur durchgeführt haben werden. Insofern war geplant, dass von den noch fehlenden 24 Schulen die vor- und nachgelagerte Inventur bis zum 31.12.2015 durchführt wird, um flächendeckend das Ziel zu erreichen, dass alle Schulen eine Inventur abgeschlossen haben. Der Revisionsdienst wird auf die weitere Umsetzung bei den künftigen Jahresabschlussprüfungen achten. Ein entsprechender Hinweis an die Finanzbuchhaltung ist erfolgt. Bezüglich der Geringwertigen Wirtschaftsgüter ist anzumerken, dass diese nun entsprechend der Regelungen des NKFWG (§§ 33 Abs. 4 und 35 Abs. 2 GemHVO NRW) Vermögensgegenstände bis zu 410 € in Inventarlisten geführt oder als Sammelposten erfasst und unmittelbar als Aufwand (bisher 60 €) verbucht werden können. Angesichts der Umsetzung des NKFWG wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 alle vorhandenen Anlagegüter der Anlagenklasse Geringwertige Vermögensgegenstände (GWG) sowie alle Festwerte, die sich aus GWG zusammensetzen, per 31.12.2013 in Abgang gestellt. In Höhe der bestehenden Festwerte ergeben sich dadurch einmalig nicht geplante Aufwendungen infolge der Buchwertabgänge. Eine Inventur der geringwertigen Vermögensgegenstände (GWG) wird somit in Zukunft nicht mehr erfolgen. Die Abgänge wurden vom Revisionsdienst im SAP-System stichprobenweise nachvollzogen. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Vollständigkeitserklärung Eine Vollständigkeitserklärung für die NKF-Jahresabschlüsse ist derzeit auf kommunaler Ebene gesetzlich nicht gefordert. Fristen zur Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wurde dem Rat fristgerecht zum Ende des 1. Quartals 2014 zur Feststellung zugeleitet. Frist zur Aufstellung des Gesamtabschlusses Gem. § 2 Abs. 1 NKF-Einführungsgesetz NRW haben Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 der Gemeindeordnung NRW zu erstellen. Wesentliche Grundlage hierfür ist insbesondere der NKF-Einzelabschluss des Jahres 2010. Dieser wurde dem Rat der Stadt Solingen am 27.03.2012 zur Feststellung vorgelegt und von diesem beschlossen. Zwischenzeitlich wurden dem Revisionsdienst Verfahrensstände und erste Datengrundlagen zum Gesamt- 18 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 abschluss 2010 vorgelegt. Diese werden in den nächsten Monaten unter beratender Begleitung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) Gegenstand prüferischer Betrachtung sein. 2.2 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Buchführungssystem Es wird eine für die NKF-Buchführung geeignete Software der Firma SAP eingesetzt, die den Erfordernissen der Stadt Solingen angepasst wurde. Die Programmfreigaben gem. § 103 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW wurden vor dem Produktivstart im Dezember 2006 erteilt. Das SAP-System bildet mit den angebundenen Vorverfahren die Grundlage für eine ordnungsmäßige Buchführung. Die Archivierung der kreditorischen Belege erfolgt in einem elektronischen Archivierungssystem. Die Verwaltung und die Prüfung dieser Belege werden hierdurch erheblich vereinfacht. Buchführungsorganisation Zur Feststellung einer ordnungsgemäßen Buchführung der Geschäftsvorfälle wurden die für die Gemeinden in NRW vorgeschriebenen Muster und der Solinger NKF-Kontenplan herangezogen. Gemäß § 103 Abs. 1 Ziffer 4 GO NRW ist die örtliche Rechnungsprüfung für die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Hierzu gehören die Kontrolle der Buchführung und der Zahlungsabwicklung, eine Kontrolle im Anschluss an bereits abgeschlossene Buchungsvorgänge. Gemäß § 30 Abs. 5 GemHVO NRW ist die der Finanzbuchhaltung übertragene Zahlungsabwicklung mindestens einmal jährlich unvermutet zu prüfen. Die seitens des Revisionsdienstes mehrfach angemahnte Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung, welche nach § 31 Abs. 1 GemHVO NRW durch den Oberbürgermeister zu erlassen und dem Rat zur Kenntnis zu geben ist, wurde mit Wirkung zum 05.10.2012 in Kraft gesetzt. Die zwingend vorgeschriebenen notwendigen näheren und ergänzenden Vorschriften und Regelungen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen gemäß § 31 GemHVO NRW wurden damit nunmehr geschaffen. § 31 GemHVO NRW regelt Sicherheitsstandards und die interne Aufsicht in Form von umfassenden Dokumentationspflichten, unter anderem in Bezug auf die Buchführung (§ 27 19 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 GemHVO NRW), die Zahlungsabwicklung (§ 30 GemHVO NRW) und die Aufbewahrung sowie die Aufbewahrungsfristen von Unterlagen (§ 58 GemHVO NRW). Zusätzlich sind Regelungen zur Geringfügigkeit von beizutreibenden Beträgen nach § 23 Abs. 4 GemHVO NRW zu treffen. Absatz 3 ermöglicht der Kommune zu entscheiden, ob sie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die Mitarbeiter, denen die Abwicklung von Zahlungen obliegt, auch mit der Stundung, Niederschlagung und dem Erlass der gemeindlichen Ansprüche beauftragt. Absatz 4 regelt die Zuständigkeit für die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung. Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände Nach § 35 Abs. 1 GemHVO NRW sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu mindern. Für die Erfassung des Werteverzehrs in Form von Abschreibungen sind gem. § 35 Abs. 3 GemHVO NRW von der Gemeinde wirtschaftliche Nutzungsdauern für das abnutzbare Sachanlagevermögen zu bestimmen. Die Stadt Solingen hat unter Beachtung der vom Innenminister NRW (IM) in der Verwaltungsvorschrift Muster zur GO NRW und GemHVO NRW verbindlich vorgegebenen „NKFRahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände“ eine örtliche Abschreibungstabelle erstellt, in der die individuellen Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände entsprechend ihrer technischen und betriebsgewöhnlichen Nutzung durch konkrete Jahresangaben festgelegt wurden. Finanzrechnung An dieser Stelle wird auf die Ausführungen zu Ziffer 4 „Feststellungen zur Finanzrechnung“: „Liquide Mittel - Bilanz vs. Finanzrechnung“ (S. 63) verwiesen. 2.3 Feststellungen zur Bilanz zum 31.12.2013 Die Bilanz ist gemäß § 41 GemHVO NRW als Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital der Gemeinde zum Abschlussstichtag ein wesentlicher Bestandteil des doppischen Rechnungssystems. Sie enthält Informationen, die es bisher in der kameralen Jahresrechnung nicht gab. Die Bilanzen der Gemeinden müssen, wie im Handelsrecht, einheitlich gegliedert sein. Hierbei orientiert sich die Gliederung größtenteils an den Vorschriften des kaufmännischen Rechnungswesens. Auf der Aktivseite der Bilanz wird das Vermögen der Gemeinde mit den zum Abschlussstichtag ermittelten Werten angesetzt. Somit wird die Mittelverwendung dokumentiert. Die Passivseite der Bilanz weist die Verbindlichkeiten und das Eigenkapital der Gemeinde aus. Dadurch wird die Mittelherkunft bzw. die Finanzierung des Vermögens belegt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt auf beiden Seiten nach Fristigkeiten. 20 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 So wird auf der Aktivseite zwischen Anlagevermögen (langfristig) und Umlaufvermögen (kurzfristig) unterschieden. Auf der Passivseite werden zuerst das Eigenkapital und dann das Fremdkapital gezeigt. Auch auf dieser Seite gilt das Fristigkeitsprinzip. Das bedeutet, dass die allgemeine Rücklage vor der Ausgleichsrücklage (im Eigenkapital) und die Kredite für Investitionen vor den Krediten der Liquiditätssicherung stehen. AKTIVA 1 Anlagevermögen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 1.200.825.777,02 € 1.210.609.355,54 € Zum Bereich „Anlagevermögen“ in der gemeindlichen Bilanz zählen Vermögensgegenstände, die von der Gemeinde nicht nur vorübergehend für ihre Aufgabenerfüllung gehalten werden, sondern dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde zu dienen (vgl. § 33 Abs. 1 GemHVO NRW). Dabei stellt der Wert eines Vermögensgegenstandes allein genommen kein Kriterium für die gemeindliche Bilanzierung dar. Vielmehr ist auch die wirtschaftliche Zweckbestimmung des gemeindlichen Vermögensgegenstandes, d.h. ob der einzelne Vermögensgegenstand zum Gebrauch oder zum Verbrauch bestimmt (gewidmet) ist, für die bilanzielle Zuordnung maßgebend und heranzuziehen. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 11.422,84 € 18.947,25 € Bei diesem Bilanzposten sind die Vermögenswerte für Konzessionen, Lizenzen und DVSoftware erfasst worden. Eine Aktivierung kann nur erfolgen, wenn immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworben wurden und sie selbständig bewertungsfähig sind. 1.2 Sachanlagen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 775.833.032,31 € 785.881.750,79 € Im Bilanzbereich „Sachanlagen“ werden in der gemeindlichen Bilanz die materiellen Vermögensgegenstände der Gemeinde erfasst, die für Zwecke der Herstellung und Lieferung von Dienstleistungen und Wirtschaftsgütern, zur Überlassung an Dritte oder für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und von der Gemeinde länger als ein Haushaltsjahr (Periode) genutzt werden. Die weitere Gliederung der gemeindlichen Bilanz in diesem Bilanzbereich ist zudem an einer Trennung zwischen unbeweglichem Sachanlagevermö- 21 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 gen, z. B. unbebaute Grundstücke, und beweglichem Sachanlagevermögen, z. B. Fahrzeuge, orientiert, auch wenn dazu keine ausdrückliche Regelung besteht. In der Bilanz werden die Sachanlagen der Gemeinde wie folgt unterschieden: Sachanlagevermögen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Infrastrukturvermögen Sonstiges Sachanlagevermögen 1.2.1 - Grünflächen - Ackerland - Wald, Forsten - Sonstige unbebaute Grundstücke - Kinder- und Jugendeinrichtungen - Schulen - Wohnbauten - Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude - Grund und Boden des Infrastrukturvermögens - Brücken und Tunnel - Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen - Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen - Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens - Bauten auf fremdem Grund und Boden - Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler - Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge - Betriebs- und Geschäftsausstattung Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 177.543.715,95 € 178.538.358,62 € Bei den unbebauten Grundstücken handelt es sich grundsätzlich um Grundstücke, auf denen sich keine Gebäude befinden. Wegen der Bedeutung im gemeindlichen Bereich ist eine Untergliederung dieses Bilanzpostens mindestens in Grünflächen (Parkanlagen, Biotope, Wasserflächen), Ackerland (landwirtschaftlich genutzte Flächen der Gemeinde ohne Gebäude, Hof- und Wegeflächen), Wald und Forsten (der im gemeindlichen Eigentum befindliche Wald sowie sonstige forstwirtschaftlich genutzte Flächen ohne Gebäude-, Hof- und Wegeflächen) sowie sonstige unbebaute Grundstücke (andere, nicht unter den zuvor genannten Punkten aufgeführte Grundstücke) vorgesehen. Auch im Eigentum befindliche Grundstücke mit Erbbaurecht zählen zu den unbebauten Grundstücken, auch wenn sie mit einem (hier fremden) Gebäude bebaut sind. 22 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Wald, Forsten Grundlage für die Bewertung des Waldbesitzes ist der Forstbetriebsplan. Bezugnehmend auf die Aussagen im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum vorhandenen Holzvermögen wurde angeführt, dass der Forstbetriebsplan für den Gemeindewald bis zum 31.12.2012 gültig ist. Der Betriebsplan bzw. das Betriebsgutachten ist nach den Bestimmungen des Landesforstgesetzes NRW aufzustellen. Derzeit wird in Kooperation mit dem Forstamt Remscheid ein neuer Forstbetriebsplan erstellt. 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 303.248.600,81 € 305.661.133,76 € In der gemeindlichen Bilanz sind die bebauten Grundstücke der Gemeinde getrennt von den unbebauten Grundstücken anzusetzen. Dazu ist unter Einbeziehung der baurechtlichen und bewertungsrechtlichen Regelungen und örtlichen Gegebenheiten über die Zuordnung zu den gemeindlichen Bilanzposten zu entscheiden. Zwar ist es ohne Einfluss auf den Gebäudebegriff, ob ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden steht, jedoch sind bebaute Grundstücke der Gemeinde, auf denen sich fremde Bauten befinden, z. B. wegen vergebener Erbbaurechte, unter dem Bilanzposten „Unbebaute Grundstücke“ anzusetzen. Unter dem Bilanzposten „Bebaute Grundstücke“ sind die Grundstücke der Gemeinde anzusetzen, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden, sowie die Gebäude selbst. Für die bebauten Grundstücke sind in der gemeindlichen Bilanz mindestens gesonderte Posten für die Grundstücke anzusetzen, auf denen sich Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen oder Wohnbauten befinden. Die übrigen bebauten Grundstücke der Gemeinde sind unter dem Sammelposten „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ zu erfassen. 1.2.3 Infrastrukturvermögen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 251.878.544,85 € 258.717.158,54 € Zu den Sachanlagen der Gemeinde, die auf der Aktivseite der gemeindlichen Bilanz anzusetzen sind, zählt auch das gemeindliche Infrastrukturvermögen, das vielfach auch als gemeindliches „Vermögen im Gemeingebrauch“ bezeichnet wird. Es umfasst die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde, die ausschließlich nach ihrer Bauweise und Funktion der örtlichen Infrastruktur zu dienen bestimmt sind. Dieses Gemeindevermögen wird auch als gemeindliches Infrastrukturvermögen im engeren Sinne bezeichnet. Es setzt sich aus auf dem Gemeindegebiet befindlichen Grundstücken und technischen Bauwerken und 23 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Anlagen zusammen, die der Daseinsvorsorge dienen. Die dem gemeindlichen Infrastrukturvermögen angehörenden gemeindlichen Gegenstände stehen somit dem Gemeingebrauch zur Verfügung bzw. dienen der allgemeinen Nutzung der Einwohner der Gemeinde. Zum gemeindlichen Infrastrukturvermögen sind z.B. Straßen, sonstige Verkehrseinrichtungen, Brücken und andere Sonderbauwerke zu zählen. Unter dem Bilanzposten „Grund und Boden des Infrastrukturvermögens“ ist gemeindlicher Grund und Boden unabhängig von den darauf befindlichen Gebäuden oder sonstigen Aufbauten anzusetzen. Dieser Bilanzposten ist daher ein Sammelposten, unter dem sämtlicher Grund und Boden des gemeindlichen Infrastrukturvermögens anzusetzen ist. Auf eine genaue Zuordnung des Grund und Bodens auf die einzelnen Posten des Infrastrukturvermögens ist verzichtet worden, weil darauf bzw. darunter vielfach eine Mehrfachnutzung für die unterschiedlichen Formen des Infrastrukturvermögens stattfindet. 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 279.906,83 € 302.605,00 € Unter dem Bilanzposten „Bauten auf fremdem Grund und Boden“ sind die gemeindlichen Bauten anzusetzen, die sich nicht auf gemeindlichem, sondern auf fremdem Grund und Boden (Grundstücke Dritter) befinden. Der Dritte als Grundstückseigentümer gestattet dadurch der Gemeinde, eine bauliche Anlage auf seinem Grund und Boden zu errichten und vorzuhalten. Der Bilanzposten enthält insbesondere die Anteile an den Bauwerken der RegionaleProjekte auf Grundstücken der Nachbargemeinden. 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 16.462.182,80 € 16.448.272,80 € Unter dem Bilanzposten „Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler“ sind gemeindliche Vermögensgegenstände anzusetzen, deren Erhaltung und Pflege wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im gemeindlichen Interesse liegt. Dies sind z.B. Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Sammlungen u. a. auch solche mit kulturhistorischer Bedeutung. Dieser Bilanzposten beinhaltet zudem auch alle Arten von Denkmälern. Dazu gehören auch die Baudenkmäler, die als bauliche Anlagen nicht zu den Gebäuden gehören und deshalb unter dem die Gebäude betreffenden Bilanzposten nicht anzusetzen sind. 24 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Der Wert des Bilanzpostens 1.2.5 setzt sich wie folgt zusammen: Kunstgegenstände Kunstgegenstände DKM (Versicherungswert) Städt. Kunstbesitz Museum Baden (Versicherungswert) Bibliotheksbestände Museumsgegenstände / Gemälde Bestecksammlung Plastiken „Träumerchen auf dem Kissen“ Skulptur „Rauchzeichen“ Screenwand (Kunstgegenstand) Fachgrafik / Varia Gemälde von Sascha Reichert Buchwert 1.2.6 2013 2012 10.233.873,60 € 10.233.873,60 € 5.000.000,00 € 5.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 120.000,00 € 120.000,00 € 73.200,00 € 73.200,00 € 13.910,00 € 0,00 € 9.377,70 € 9.377,70 € 9.000,00 € 9.000,00 € 1.700,00 € 1.700,00 € 1.121,50 € 1.121,50 € 16.462.182,80 € 16.448.272,80 € Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 7.573.922,00 € 6.880.590,66 € Unter dem Bilanzposten „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ sind die technischen Gegenstände der Gemeinden anzusetzen, die der gemeindlichen Leistungserstellung bzw. der Aufgabenerfüllung dienen. Sie müssen als gemeindliche Vermögensgegenstände selbständig bewertbar und als nicht fest mit einem Gebäude verbunden anzusehen sein. Zur Beantwortung der Zuordnungsfrage wurde nicht primär auf die rechtliche Einordnung geachtet, sondern auf die Nähe zum Prozess der gemeindlichen Leistungserstellung. Dient ein Bestandteil unmittelbar oder überwiegend dem Produktionsprozess, wird er den technischen Anlagen und Maschinen zugeordnet, auch wenn er mit dem Grund und Boden fest verbunden ist. Das Ergebnis der Prüfung der Veräußerung beweglichen Anlagevermögens gibt aufgrund unvollständiger Dokumentationen Anlass zu vertiefenden Prüfungshandlungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2014. 25 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Maschinen u. technische Anlagen, Fahrzeuge Maschinen Technische Anlagen Betriebsvorrichtungen Personenkraftwagen Lastkraftwagen Feuerwehrfahrzeuge Rettungsdienstfahrzeuge Sonstige Fahrzeuge Buchwert 1.2.7 2013 278.999,42 € 366.711,14 € 50.293,43 € 390.724,26 € 54.578,60 € 5.165.100,33 € 936.089,76 € 331.425,06 € 7.573.922,00 € 2012 306.846,58 € 201.251,39 € 52.977,61 € 379.407,29 € 40.180,70 € 5.002.950,39 € 890.544,83 € 6.431,87 € 6.880.590,66 € Betriebs- und Geschäftsausstattung Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 8.498.266,73 € 10.959.535,95 € Unter dem Bilanzposten „Betriebs- und Geschäftsausstattung“, der als Sammelposten genutzt werden kann, sind alle gemeindlichen Vermögensgegenstände, die dem allgemeinen Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen, anzusetzen. Zu diesem allgemeinen Geschäftsbetrieb ist die übliche allgemeine Verwaltungstätigkeit der Gemeinde zu zählen, so dass Einrichtungsgegenstände von Büros und Werkstätten der Gemeinde einschließlich der erforderlichen Werkzeuge unter diesem Bilanzposten anzusetzen sind. Dabei ist die Abgrenzung zwischen Maschinen und technischen Anlagen im Einzelfall vor Ort zu klären (hinsichtlich der Themen Inventur, Inventar, Festwerte wird auf die Ausführungen unter 2.1 verwiesen). Betriebs- und Geschäftsausstattung Betriebs- und Geschäftsausstattung Informationstechnik Musikinstrumente Werkzeuge / Geräte Geringwertige Wirtschaftsgüter Buchwert 1.2.8 2013 8.069.288,54 € 71.036,60 € 25.753,32 € 332.188,27 € 0,00 € 8.498.266,73 € 2012 10.444.968,49 € 91.991,58 € 32.481,43 € 390.094,45 € 0,00 € 10.959.535,95 € Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 10.347.892,34 € 8.374.095,46 € Unter dem Bilanzposten „Geleistete Anzahlungen, Anlagen in Bau“ sind geleistete Anzahlungen der Gemeinde auf Sachanlagen anzusetzen, unabhängig davon, ob die spätere Leistung des Dritten aktivierbar ist. Diese Finanzleistungen der Gemeinde beinhalten die geldlichen Vorleistungen auf noch zu erhaltende Sachanlagen, z. B. Grundstücke, 26 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Gebäude, technische Anlagen, die i.d.R. künftig als gemeindliche Vermögensgegenstände bilanziert werden. Dieser gesonderte Bilanzposten ist geboten, denn für die in der gemeindlichen Bilanz anzusetzenden geleisteten Anzahlungen stellt die Erbringung von Zahlungen durch die Gemeinde die Ursache dar, während der Erwerb der zu bilanzierenden Vermögensgegenstände der Gemeinde regelmäßig durch Lieferungen und Leistungen entsteht. Für diese Vermögensgegenstände sind die gemeindlichen Aufwendungen aufgrund von Fremdleistungen oder Eigenleistungen der Gemeinde für die bis zu diesem Stichtag noch nicht fertig gestellten Anlagen (Vermögensgegenstände) bezogen auf den jeweiligen Abschlussstichtag zu ermitteln. Von Bedeutung ist dabei die Definition der Herstellungskosten nach § 33 GemHVO NRW. 1.3 Finanzanlagen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 424.981.321,87 € 424.708.657,50 € Der Bilanzposten „Finanzanlagen“ zeigt den Wert der Finanzinvestitionen der Gemeinde zum Bilanzstichtag. Dies sind im Wesentlichen die Finanzmittel, die den gemeindlichen Betrieben und Gesellschaften auf Dauer als Eigenkapital oder als Fremdkapital (Ausleihungen) zur Verfügung gestellt wurden. Einzuschließen sind sowohl Unternehmen auf öffentlich-rechtlicher als auch auf privatrechtlicher Grundlage. Daneben sind die Wertpapiere des Anlagevermögens enthalten, die der Kapitalanlage ohne eine kurzfristige Veräußerungsabsicht dienen. Der Anteil der Finanzanlagen an der Bilanzsumme beträgt am Abschlussstichtag 33,63 %. Der Posten verdeutlicht u.a., in welchem Umfang und in welchen Formen die Gemeinde aufgrund ihrer Organisationshoheit Aufgaben im Rahmen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Betriebe wahrnimmt und dafür Finanzinvestitionen leistet. 27 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Den weitaus größten Teil der Finanzanlagen bilden mit 82,26 % die Anteile an den verbundenen Unternehmen. Die Sondervermögen folgen mit 15,78 %, während die weiteren Positionen bezüglich ihres Wertes nur eine untergeordnete Bedeutung haben. Der strukturellen Betrachtung liegen folgende Einzelwerte zugrunde: Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Sondervermögen Beteiligungen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen an verbundene Unternehmen Sonstige Ausleihungen Summe 1.3.1 2013 2012 349.579.840,71 € 67.060.301,58 € 482.663,91 € 2.423.207,30 € 1.825.167,52 € 3.610.140,85 € 424.981.321,87 € 348.928.747,42 € 67.048.417,09 € 525.663,91 € 2.423.207,30 € 1.825.167,52 € 3.957.454,26 € 424.708.657,50 € Anteile an verbundenen Unternehmen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 349.579.840,71 € 348.958.747,42 € Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, an denen die Gemeinde dauerhaft beteiligt ist und die im Gesamtabschluss entsprechend § 50 Abs. 2 GemHVO NRW voll zu konsolidieren sind. Sie stehen i.d.R. unter der einheitlichen Leitung der Gemeinde. Dies umfasst auch Unternehmen, bei denen die Gemeinde die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter besitzt, oder ihr als Gesellschafterin das Recht zusteht, die Mehrheit des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen, ferner solche, die aufgrund von Beherrschungsverträgen oder Satzungsbestimmungen einen beherrschenden Einfluss der Gemeinde auf das Unternehmen erlauben. Die verbundenen Unternehmen, einschließlich der mittelbaren Beteiligungen, wurden überwiegend mit ihren Substanzwerten gemäß § 55 Abs. 6 GemHVO NRW in Ansatz gebracht. Ertragswerte wurden lediglich für einzelne mittelbare Beteiligungen zugrunde gelegt. Der Wert der Stadtwerke Solingen GmbH setzt sich aus der Summe der Spartenwerte zusammen und stellt damit eine Kombination aus Ertrags- und Substanzwertverfahren dar (Verkehr: Substanzwert, Versorgung: Ertragswert). Der Saldovortrag stimmt mit dem Jahresabschluss 2012 überein. Damit wird dem Grundsatz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs.1 Nr. 1 GemHVO NRW entsprochen. Dasselbe gilt für die Grundsätze der Einzelbewertung und der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr.2 und Nr.5. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Finanzanlagen grundsätzlich dahingehend zu prüfen, ob sie noch werthaltig sind oder ein niedrigerer Wert anzusetzen ist. Der § 35 Abs. 5 GemHVO NRW schreibt dieses für voraussichtlich dauernde Wertminderungen vor. Es gab jedoch keine Anhaltspunkte für solche Wertminderungen. Für Fi- 28 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 nanzanlagen ist darüber hinaus eine außerplanmäßige Abschreibung gestattet, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht dauernd ist. Die Basis für die derzeitige Bewertung der Finanzanlagen lieferte das Bewertungsgutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008. Eine systematische Überprüfung hat seitdem nicht stattgefunden. Der Revisionsdienst empfiehlt, die Werthaltigkeit der Finanzanlagen im Rahmen der Gesamtabschlussaufstellung überprüfen zu lassen. 1.3.2 Beteiligungen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 482.663,91 € 525.663,91 € Unter dem Bilanzposten „Beteiligungen“ sind Anteile der Gemeinde an gemeindlichen Betrieben einzuordnen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung herzustellen. Ein Ansatz in der gemeindlichen Bilanz setzt voraus, dass diese Verbindung dem gemeindlichen Geschäftsbetrieb dient und einen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Gemeinde leistet oder leisten kann. Eine Beteiligung der Gemeinde an einem Unternehmen ist i.d.R. gegeben, wenn sie mehr als 20 % des Nennkapitals besitzt (vgl. § 271 Abs. 1 HGB). Liegen die Anteile unter 20 % und sollen auf Dauer gehalten werden, dann sind diese als Wertpapiere des Anlagevermögens anzusetzen. Die Saldovorträge stimmen mit dem Jahresabschluss 2012 überein. Damit wird der Bilanzkontinuität i.S. des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO NRW entsprochen. Dies gilt auch für die Grundsätze der Einzelbewertung und der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr. 2 und Nr. 5. Es ergaben sich keine Anhaltpunkte für die Notwendigkeit zu Abschreibungen aufgrund dauernder Wertminderungen gemäß § 5 Abs. 5 GemHVO NRW. Die Veränderung des Postens resultiert aus dem Verkauf der Anteile an den Bergischen Symphonikern an die BSG. 1.3.3 Sondervermögen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 67.060.301,58 € 67.048.417,09 € Unter dem Bilanzposten „Sondervermögen“ sind die besonderen Vermögen der Gemeinde mit eigenem Rechnungskreis anzusetzen (vgl. § 97 Abs. 1 GO NRW). Hierzu gehören die wirtschaftlichen Unternehmen (vgl. § 114 GO NRW) und die organisatorisch verselbständigten Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. § 97 Abs. 1 Nr. 3 und §107 Abs. 2 GO NRW). 29 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Bedeutend sind hier insbesondere die Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, die entsprechend den Vorschriften über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden als Sondervermögen errichtet werden. Sie sind wirtschaftlich und bezüglich ihrer Verwaltung selbständig und erstellen eigene Jahresabschlüsse. Der rechtliche Rahmen ist die Eigenbetriebsverordnung NRW. Folgende Sondervermögen sind bilanziert: • Technische Betriebe der Stadt Solingen (65.962.158,81 €) • Dienstleistungsbetrieb Gebäude der Stadt Solingen (1.098.142,77 €) Die o.g. Sondervermögen wurden gemäß § 55 Abs. 6 GemHVO NRW mit ihren Substanzwerten in Ansatz gebracht oder mit Hilfe der Eigenkapitalspiegelbildmethode bewertet. Es ergab sich keine Notwendigkeit zu außerplanmäßigen Abschreibungen infolge dauernder Wertminderungen gemäß § 35 Abs. 5 GemHVO. Der Saldovortrag stimmt mit dem Jahresabschluss 2012 überein. Damit wird dem Grundsatz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs.1 Nr. 1 GemHVO NRW entsprochen. Dasselbe gilt für die Grundsätze der Einzelbewertung und der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr. 2 und Nr. 5. Die geringfügige Erhöhung des Postens um 11.884,49 € resultiert aus Aufgabenverlagerungen zwischen dem DBSG und der Kernverwaltung. 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 2.423.207,30 € 2.423.207,30 € In dem Bilanzposten „Wertpapiere des Anlagevermögens“ sind Wertpapiere anzusetzen, die von der Gemeinde auf Dauer gehalten werden, aber keine Anteile an verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen darstellen. Sie haben damit den Charakter langfristiger Kapitalanlagen aus den Finanzmitteln der Gemeinde. Bei der Bilanzierung ist zu beachten, dass Wertpapiere bei einem geplanten Verbleib von weniger als einem Jahr dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Die Saldovorträge der Wertpapierkonten stimmen mit den Wertansätzen des Vorjahresabschlusses überein. Dem Grundsatz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO NRW wird entsprochen. Dies gilt auch für die Grundsätze der Einzelbewertung und der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr. 2 und Nr. 5. Die Ansätze des Jahresabschlusses 2012 wurden daher in den Jahresabschluss 2013 übernommen. 30 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 1.3.5 Ausleihungen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 5.435.308,37 € 5.782.621,78 € In dem Bilanzposten „Ausleihungen“ werden langfristige Forderungen der Gemeinde als Anlagevermögen angesetzt, die durch die Hingabe von Kapital erworben wurden und dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen sollen. Solche gemeindlichen Ansprüche entstehen z. B. aus gewährten Darlehen, Grund- und Rentenschulden, Hypotheken, aber auch Sachdarlehen in Form von Wertpapierleihen durch die Gemeinde. Es ist zu beachten, dass Ausleihungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. 1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 1.825.167,52 € 1.825.167,52 € Der Saldovortrag des Ausleihungskontos stimmt mit dem Wertansatz des Jahresabschlusses 2012 überein. Damit wird dem Grundsatz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO NRW entsprochen. Dasselbe gilt für den Grundsatz der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr. 5. Im Abschlussjahr ergaben sich keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 3.610.140,85 € 3.957.454,26 € Die Saldovorträge der Ausleihungskonten stimmen mit den Wertansätzen des Jahresabschlusses 2012 überein. Damit wird dem Grundsatz der Bilanzkontinuität des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO NRW entsprochen. Dasselbe gilt für die Grundsätze der Einzelbewertung und der Stetigkeit der Bewertungsmethode gemäß Nr. 2 und Nr. 5. Die Wertansätze des Jahresabschlusses 2012 der Gewährungskonten wurden unverändert in den Jahresabschluss 2013 übernommen. Die auf dem Rückflusskonto erfassten Veränderungen in Höhe von insgesamt 347.313,41 € setzen sich aus Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer zusammen (Wohnungsbaudarlehen). Es gab im Abschlussjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen gemäß § 35 Abs. 5 GemHVO NRW aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. 31 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 2 Umlaufvermögen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 41.768.842,90 € 37.352.811,59 € Als Umlaufvermögen werden auf der Aktivseite der gemeindlichen Bilanz die Vermögensgegenstände der Gemeinde angesetzt, die dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde nicht dauerhaft dienen sollen, sondern zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung durch die Gemeinde vorgesehen sind. Zum gemeindlichen Umlaufvermögen zählen insbesondere die Vorräte, die Forderungen, die kurzfristigen Wertpapiere und die liquiden Mittel zu den in diesem Bilanzbereich anzusetzenden Vermögensgegenständen. 2.1 2.1.1 2.1.2 Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 3.383.319,28 € 4.285.385,10 € Unter dem Bilanzposten „Vorräte“ sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen (Dienstleistungen in Arbeit), fertige Erzeugnisse und Waren getrennt von den darauf geleisteten Anzahlungen anzusetzen. Diese Vorräte werden i.d.R. zum kurzfristigen Verbrauch oder zur Weiterveräußerung durch die Gemeinde angeschafft oder hergestellt. Aus der Gesamtsicht der gemeindlichen Verwaltung über ihre Vermögensgegenstände dürften die Vorräte eher unbedeutend sein. Vorräte 2013 Grundstücke im Umlaufvermögen Gebäude im Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Buchwert 2.980.719,75 € 373.613,41 € 28.986,12 € 3.383.319,28 € 2012 3.825.607,75 € 425.646,74 € 34.130,61 € 4.285.385,10 € Mit dem Posten 2.1.1 ist bei der Stadt Solingen grundsätzlich das Lagervermögen (hier Heizstoffe) gemeint. Geleistete Anzahlungen liegen auf dem Bilanzposten Vorräte nicht vor. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 34.949.815,87 € 30.381.495,27 € Dieser Bilanzposten wird gem. § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO NRW in öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen sowie privatrechtliche Forderungen 32 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 untergliedert, unter denen wiederum unterschiedliche Forderungsarten anzusetzen sind. Als sonstige Vermögensgegenstände sind Vermögensgegenstände auszuweisen, die sich nicht eindeutig einem anderen Posten des Umlaufvermögens zuordnen lassen. Hierzu zählen z.B. Steuererstattungsansprüche oder Schadensersatzansprüche. Dem Revisionsdienst liegt eine umfassende Dokumentation mit Erläuterungen zu den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen vor. Hierzu hat die Finanzbuchhaltung für den Jahresabschluss 2013 eine qualifizierte und für die Prüfung hilfreiche Dokumentation zu den Bilanzposten erarbeitet. Der Anhang zum Jahresabschluss enthält die notwendigen Angaben zur Bewertung sowie Erläuterungen zu den Forderungsarten. 2.2.1 und 2.2.2 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen Privatrechtliche Forderungen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 34.403.492,12 € 29.724.904,76 € Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Forderungen grundsätzlich richtig bilanziert und die Instrumentarien hinsichtlich Stundung, Niederschlagung und Erlass angewendet wurden. Der Revisionsdienst hat stichprobenartig die Forderungen aus Gebühren, Beiträgen und Steuern überprüft, ohne Anhaltspunkte festgestellt zu haben, die gegen die Korrektheit der ausgewiesenen Werte sprechen. Der Forderungsspiegel entspricht den Vorschriften der GemHVO NRW. Die ausgewiesenen Beträge sind mit der Bilanzübersicht sowie der Buchhaltung abgestimmt und nachvollziehbar dargestellt. Entwicklung der Forderungen zum Bilanzstichtag Forderungen Öffentlichrechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Privatrechtliche Forderungen Summe aller Forderungen 2013 2012 2011 2010 € € € € 12.010.314,16 15.394.463,42 12.356.394,69 11.671.544,86 22.393.177,96 14.330.441,34 15.232.471,26 11.955.505,58 34.403.492,12 29.724.904,76 27.588.865,95 23.627.050,44 Die Summe aller Forderungen ist in den betrachteten Jahren 2010 bis 2013 kontinuierlich gestiegen. Ein deutlicher Anstieg ist im Jahr 2013 (rd. 15,7 % gegenüber 2012) zu verzeichnen. Diese Entwicklung wird kritisch gesehen. Es ist jedoch bei dieser Betrachtung zu 33 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 berücksichtigen, dass die privatrechtlichen Forderungen gegenüber Sondervermögen (Forderungen aus dem Cash-Management) allein rd. 12,2 Mio. € betragen. Rd. 88 % der Summe aller Forderungen weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Dieser Anteil an kurzfristigen Forderungen betrug 2012 85,2 %. Wertberichtigungen Unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips sind die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände nach der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO NRW einzeln zu bewerten und vorsichtig auf ihre Einbringlichkeit zu prüfen. Dies schließt eine Prüfung der Werthaltigkeit jeder einzelnen bestehenden Forderung mit der möglichen Folge einer sogenannten Einzelwertberichtung (EWB) ein. Gestundete Forderungen nach § 26 Abs. 1 GemHVO NRW dürfen nicht wertberichtigt werden. Neben der Einzelwertberichtigung können auch pauschalierte Wertberichtigungen bei z. B. gleichartigen Forderungen vorgenommen werden. Pauschalwertberichtigungen (PWB) wurden in Höhe von 50 % der in der höchsten Mahnstufe befindlichen Forderungen (in Vollstreckung befindliche Forderungen) gebildet. Der Prozentsatz, der das Ausfallwagnis darstellt, ergibt sich aus Erfahrungswerten der Vorjahre und sich abzeichnende Entwicklungen des Kreditrisikos. Entsprechende Statistiken, die die Werthaltigkeit dieser Forderungen belegen, konnten vorgelegt werden. Der eingeschlagene Weg, pauschale Abschläge aufgrund Erfahrungen vergangener Jahre zu finden, ist weiterentwickelt worden. Bei der Festsetzung der PWBProzentsätze sollte mit einem 3-Jahres-Durchschnitt gearbeitet werden. Eine entsprechende Dokumentation zu der Wertfestlegung ist erforderlich. Forderungen aus dem Bereich Jobcenter (Transferleistungen) werden zu 95% pauschalwertberichtigt, soweit sie zum Bilanzstichtag noch bestehen. Die Tendenz der Realisierungsquote ist jedoch zunehmend positiv, so dass zukünftig möglicherweise hier eine Anpassung des Prozentsatzes erfolgen muss. Der Schwellenwert für die Untersuchung der Forderungen hinsichtlich der Notwendigkeit einer Einzelwertberichtigung wurde im Jahresabschluss 2013 auf 50.000 € festgesetzt. Die individuelle Risikoprüfung von Forderungen wurde durch die Finanzbuchhaltung in Verbindung mit den betroffenen Stadtdiensten vorgenommen. Eine vollständige Überprüfung aller Forderungen ist aus zeitlichen und arbeitstechnischen Gründen kaum leistbar. Die Konzentration auf eine überschaubare Anzahl von Forderungen und betragsmäßig hohen Forderungen ist nachvollziehbar. Einzelwertberichtigungen wurden auch zur Neutralisierung von Schiefständen zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten hinsichtlich der Stadtdienste vorgenommen. Die Summen der Forderungen und Verbindlichkeiten saldieren sich auf null. Eine Dokumentation zur Bildung und Ermittlung von Wertberichtigungen wurde von der Finanzbuchhaltung vorgelegt. 34 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Folgende Einzelwert-/Pauschalwertberichtigungen (EWB/PWB) wurden im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommen: Entwicklung der Einzelwertberichtigungen zum Bilanzstichtag Einzelwertberichtigungen EWB Öffentlichrechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen EWB Privatrechtliche Forderungen Summe EWB zu Forderungen 2013 € 1.605.614,74 687.050,08 2.292.664,82 2012 2011 2010 € € € 775.078,19 1.907.795,63 2.307.134,24 114.472.90 308.236,97 325.888,24 889.551.09 2.216.032,60 2.633.022,48 Entwicklung der Pauschalwertberichtigungen zum Bilanzstichtag Pauschalwertberichtigungen PWB Öffentlichrechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen PWB Privatrechtliche Forderungen Summe PWB zu Forderungen 2013 € 11.462.336,99 431.775,45 11.894.112,44 2012 2011 2010 € € € 11.291.400,20 4.924.268,72 3.916.382,01 373.266,45 347.281,90 240.643,12 11.664.666,65 5.271.550,62 4.157.025,13 Eine wesentliche Abweichung zum Vorjahr ist bei den Einzelwertberichtigungen zu den Steuern festzustellen. Die Einzelfälle werden nachvollziehbar dargestellt. Die Datengrundlagen der EWB wurden dem Prüfer in Dateiform vollständig und transparent zur Verfügung gestellt. Die EWB wurden stichprobenartig überprüft und führten zu keinen Beanstandungen. PWB auf Forderungen des Jobcenters wurden in Höhe von rd. 5,5 Mio. € gebildet. Die Berechnungsbasis für die PWB wird nachvollziehbar dargestellt. Die Wertberichtigungen auf Forderungen wurden auf separate Aufwandskonten gebucht. Umgliederungen wurden vorgenommen, um inhaltliche, aber in der Bilanz in falschen Posten dargestellte Beträge an richtiger Stelle auszuweisen, sowie um Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Stadtdiensten zu neutralisieren. Entsprechende Bu- 35 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 chungsnachweise und Dokumentationen liegen vor. Die stichprobenartig geprüften Sachverhalte konnten nachvollzogen werden. Forderungsmanagement Das Forderungsmanagement zielt darauf ab, Forderungsausfälle sowie Forderungslaufzeiten möglichst gering zu halten bzw. zu reduzieren, damit die notwendige Liquidität der Kommune gewahrt bleibt. Im Zuge der Verbesserung des Forderungsmanagements wurden zwischenzeitlich einige Maßnahmen eingeleitet. Die Anwendung des Instruments der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zeigt positive Ergebnisse bei der Bearbeitung von Forderungen. Ein Erfahrungsbericht der Vollstreckungsstelle hierzu liegt dem Revisionsdienst vor. Als Bestandteil des Forderungsmanagements sollte ein Forderungscontrolling zur Steuerung und Kontrolle der Prozesse installiert werden. Im Hinblick auf den hohen Forderungsbestand sieht der Revisionsdienst hier weiteren Handlungsbedarf, wenngleich sich auch die Forderungsstruktur verbessert hat. 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 546.323,75 € 656.590,51 € Hierbei handelt es sich um einen Sammelposten der Ansprüche der Stadt Solingen gegenüber Dritten. Hier werden z. B. geleistete Anzahlungen sowie Schadensersatzforderungen und Steuerforderungen gebucht. Eine stichprobenartige Prüfung wurde bei den Forderungen gegenüber Mitarbeitern vorgenommen. Die Sachverhalte waren nachvollziehbar. 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 1.379.532,76 € 1.340.038,29 € Unter diesem Bilanzposten sind nur die Geldanlagen der rechtlich unselbständigen Stiftungen August-Dicke-Stiftung, Bürgerstiftung Baden, Max-Kratz-Stiftung, UrsulaDeutzmann-Stiftung, Geschwister-Niehoff-Stiftung, Nachlass Rudy bilanziert, sowie das Sparguthaben der rechtlich selbständigen Eheleute-Carl-Ruß-Stiftung, das als unbedeutendes Treuhandvermögen i. S. d. § 98 Abs. 2 GO NRW entsprechend dem Vermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen bilanziert wird. 36 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Die Nutzungsbeschränkung der Stadt Solingen in Bezug auf dieses Vermögen spiegelt sich in der Bildung entsprechender sonstiger Sonderposten wider. Zum Bilanzstichtag sind diese sonstigen Sonderposten z.T. höher als die unter „Wertpapiere des Umlaufvermögens“ bilanzierten Stiftungsvermögen. Dies liegt daran, dass Teile der Vermögen zunächst als liquide Mittel vorhanden und erst im Laufe des Folgejahres in den o.g. Bilanzposten gebucht werden. Im Falle der August-Dicke-Stiftung sind deren Genossenschaftsanteile i.H.v. 450.002 € im Bilanzposten 1.3.5.2 „Sonstige Ausleihungen“ bilanziert mit entsprechendem Bezug zu den „Sonstigen Sonderposten“. 2.4 Liquide Mittel Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 2.056.174,99 € 1.345.892,93 € Unter dem Bilanzposten „Liquide Mittel“ sind die Finanzmittel der Gemeinde in ihren unterschiedlichsten Formen, z. B. in Form von Bar- oder Buchgeld, anzusetzen, über die die Gemeinde als Kassenbestand oder auf Bankkonten frei verfügen kann. Ausgehend von einer bilanztechnischen Gleichwertigkeit der möglichen Arten von Geldmitteln ist es vertretbar, diese in der gemeindlichen Bilanz zusammengefasst unter einem einzigen Bilanzposten anzusetzen. Schulgirokonten 2013 Schulgirokonten 1.985.680,63 € 2012 2011 2010 1.289.449,04 € 1.214.507,27 € 1.515.654,28 € Die Bestände der Schulgirokonten weisen mit 1.985.680,63 Euro den weitaus größten Anteil an den liquiden Mitteln aus und waren entsprechend Schwerpunkt der Prüfung dieses Bilanzpostens. Der Saldovortrag stimmt mit dem Wertansatz des Gesamtbestandes der Schulgirokonten aus dem Jahresabschluss 2012 überein. Die liquiden Mittel sämtlicher städtischer Schulen zum Bilanzstichtag wurden vollständig in den Bilanzposten übernommen. Die Dienstanweisung über die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über Girokonten der Schulen der Stadt Solingen und für die Bewirtschaftung des Schulbudgets vom 01.06.2009 verpflichtet in Ziffer 13 den Stadtdienst Schulverwaltung, durch unvermutete Prüfungen die ordnungsgemäße Führung der Kassengeschäfte sowie insbesondere die lückenlose Aufbewahrung der Kassenbelege zu überwachen. Der Stadtdienst Schulen führt seit 2013 im Rahmen eines Quartalscontrollings die Überwachung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben aller Schulen durch Abgleich von Kontoauszügen, zahlungsbegründenden Unterlagen sowie elektronisch geführter Kontogegenbücher mit dem vorrangigen Ziel der wertmäßigen Erfassung von Investitionsgütern durch. 37 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Die Prüfung ergab, dass damit im investiven Bereich eine hinreichende Überprüfung im Sinne der Ziffer 13 der o.g. Dienstanweisung gegeben ist. Der Revisionsdienst hält es für erforderlich, auch bei konsumtiven Ausgaben stichprobenweise die ordnungsgemäße Führung der Kassengeschäfte zu überprüfen. Ziffer 12 der o.g. Dienstanweisung bestimmt die Übertragbarkeit der nicht in Anspruch genommenen Mittel des Schulbudgets für entsprechende Auszahlungen des nächsten Haushaltsjahres. Der Revisionsdienst empfiehlt die Änderung der Dienstanweisung dahingehend, dass bis zum Ende des nächsten Haushaltsjahres nicht verbrauchte Mittel an die Stadt Solingen zurückzuzahlen sind. 3 Aktive Rechnungsabgrenzung Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 21.241.001,24 € 19.572.074,83 € Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) gemäß § 42 Abs. 1 GemHVO NRW sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. aRAP korrespondieren mit den entsprechenden Aufwandskonten. Die Zuführungen verringern den Aufwand des Abschlussjahres, während die Auflösungen diesen erhöhen. Die Differenz ist ergebniswirksam. Hierdurch werden die Aufwendungen den einzelnen Geschäftsjahren periodengerecht und entsprechend der wirtschaftlichen Verursachung zugeordnet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungen werden auf den folgenden Konten erfasst: Aktive Rechnungsabgrenzung aRAP Gehälter / Pensionen aRAP Transferleistungen aRAP Investitionszuweisungen an Dritte aRAP Mieten aRAP Sonstiges incl. Abgrenzungen für Investitionszuwendungen Kitas Summe 2013 2012 3.325.211,59 € 12.127.685,35 € 822.456,11 € 285.419,23 € 4.680.228,96 € 3.136.256,68 € 11.141.760,62 € 809.515,03 € 259.427,23 € 4.225.115,27 € 21.241.001,24 € 19.572.074,83 € Der Vortrag der Kontensalden des Vorjahres erfolgte korrekt (19.572.074,83 €). Im Abschlussjahr wurden insgesamt 15.694.231,67 € aufgelöst und 17.363.158,08 € zugeführt. Daraus ergibt sich der Saldo am 31.12.2013 in Höhe von 21.241.001,24 €. Der Bilanzwert stieg damit um 1.668.926,41 €, d.h. um rd. 8,5 %. Die Voraussetzungen für die Bildung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 42 GemHVO NRW sind, soweit geprüft, erfüllt. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für nicht erfolgte, aber notwendige aktive Rechnungsabgrenzungen. 38 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Es folgen die Details zu den einzelnen Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung: Aktive Rechnungsabgrenzung Gehälter / Pensionen Dieser Posten wird aufgrund der im Voraus zu tätigenden Besoldungs- und Versorgungsausgaben gebildet. Er setzt sich wie folgt zusammen: Saldovortrag Auflösung Gesamt Zuführung Besoldung, Zuschläge, Mehrarbeit u.a. Zuführung Versorgungsaufwand Bilanzwert 3.136.256,68 € -3.136.256,68 € 2.338.329,33 € 986.882,26 € 3.325.211,59 € Den zahlreichen Buchungen liegen Einzelfallauswertungen der Personalbuchhaltung zugrunde. Der Anteil der Abgrenzungen für die Bezüge der Versorgungsempfänger beträgt 29,7 %. Die Ansätze des Vorjahres wurden vollständig aufgelöst. Aktive Rechnungsabgrenzung Transferleistungen Bei den abzugrenzenden Transferleistungen handelt es sich überwiegend um Leistungen des kommunalen Jobcenters, die aus sozialrechtlichen Ansprüchen der Bürger resultieren und im Voraus erbracht wurden. Saldovortrag Auflösung Zuführung Zuführung Zuführung Zuführung Zuführung Zuführung Zuführung Zuführung Bilanzwert Gesamt Leistungen ALG II Kosten der Unterkunft Sozialhilfe Zuschüsse an Kita Träger Pflegeleistungen Sprachförderung Träger Offener Ganztag Sonstige Transferleistungen 11.141.760,62 € -11.141.760,62 € 4.086.250,32 € 2.785.098,64 € 2.740.958,49 € 2.203.385,01 € 214.243,72 € 47.468,75 € 45.900,00 € 4.380,42 € 12.127.685,35 € Die Ansätze des Vorjahres wurden vollständig aufgelöst. Die Zuführungen des Jahres 2013 führten zu einer Erhöhung des Postens um 985.924,73 €, d.h., um rd. 8,9%. Aktive Rechnungsabgrenzung Investitionszuweisungen an Dritte Saldovortrag Auflösung Zuführung Bilanzwert Gesamt Erneuerung Leitrechner Feuerwehr 809.515,03 € -134.118,92 € 147.060,00 € 822.456,11 € Der Rechner der gemeinsamen Feuerwehrleitstelle befindet sich nicht im Anlagevermögen der Stadt Solingen, die sich jedoch nach einer Quote an den Kosten beteiligt. Es handelt sich hier um abzugrenzende Vorausleistungen. 39 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Aktive Rechnungsabgrenzung Mieten Da Mieten i.d.R. im Voraus geleistet werden, sind diese am Jahresende regelmäßig abzugrenzen: Saldovortrag Auflösung Gesamt Zuführung Mieten Zuführung Mietnebenkosten Bilanzwert 259.427,23 € -259.427,23 € 236.078,10 € 49.341,13 € 285.419,23 € Die Zuführungen lt. obiger Tabelle wurden stichprobenweise geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Aktive Rechnungsabgrenzung sonstiges Diese Position fasst die verbleibenden aktiven Rechnungsabgrenzungen zusammen: Saldovortrag Auflösung Zuführung Zuführung Zuführung Zuführung Zuführung Bilanzwert Gesamt Kita freie Träger Fraktionszuwendungen Systemnutzung eVergabe Kfz.-Steuer Mediengestaltung und Druck 4.225.115,27 € -714.312,46 € 1.093.895,65 € 51.397,38 € 22.491,00 € 833,99 € 808,13 € 4.680.228,96 € Aus buchungstechnischen Gründen enthält dieser Posten am Bilanzstichtag Abgrenzungen für Investitionen (Kindertagestätten) in Höhe von 4.604.698,46 €, damit entfallen 75.530,50 € auf sonstige Rechnungsabgrenzungen im engeren Sinn. Die Zuführungen lt. obiger Tabelle wurden stichprobenweise anhand der Originalbelege geprüft. Dies führte zu keinen Beanstandungen. 40 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 PASSIVA 1 Eigenkapital Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2013 - Entwurf im Rat Jahresabschluss 2012 17.362.950,17 € 22.797.628,18 € 69.328.747,44 € Nach den Gliederungsvorschriften ist das gesamte Eigenkapital der Gemeinde auf der Passivseite der gemeindlichen Bilanz auszuweisen. Es wird aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten gebildet und stellt den Gegenwert für bereits getätigte Investitionen dar oder steht noch für Investitionen der Gemeinde zur Verfügung, ggf. aber auch zur Deckung eines Fehlbetrages in der Ergebnisrechnung. Solange die positiven Bestandteile überwiegen, steht der Gemeinde noch Eigenkapital zur Verfügung. Nach der Einbringung des Entwurfes in den Rat erfolgten Nachbuchungen, die das Jahresergebnis negativ veränderten: • • Rückstellung für unterlassene Instandhaltung in Höhe von 1.586.000,00 € Passive Rechnungsabgrenzung in Höhe von 3.848.678,01 € Dies wird nachfolgend in den Punkten 3.3 und 5 näher erläutert. Das Eigenkapital setzte sich wie folgt zusammen: Eigenkapital Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Jahresfehlbetrag Summe 1.1 2013 67.863.365,51 € 651.093,29 € 0,00 € -51.151.508,63 € 17.362.950,17 € 2012 85.234.623,82 € 6.062.539,64 € 0,00 € -21.968.416,02 € 69.328.747,44 € Allgemeine Rücklage Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 67.863.365,51 € 85.234.623,82 € Unter dem Bilanzposten „Allgemeine Rücklage“ ist in der gemeindlichen Bilanz der Betrag anzusetzen, der sich aus der Differenz zwischen den Aktivposten und den übrigen Passivposten der Bilanz ergibt, jedoch ohne die Wertansätze für die Sonderrücklagen und die Ausgleichsrücklage. Der bilanzielle Ansatz der allgemeinen Rücklage hängt somit in der Höhe von den in die gemeindliche Bilanz aufzunehmenden Ansätzen des Vermögens und der Schulden der Gemeinde ab. 41 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Die künftige Entwicklung des Bilanzpostens „Allgemeine Rücklage“ ist abhängig vom erzielten Ergebnis der jährlichen Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Entsteht z. B. ein negatives Jahresergebnis, ist dieses mit dem Wertansatz des Bilanzpostens „Allgemeine Rücklage“ zu verrechnen, wenn der Bilanzposten „Ausgleichsrücklage“ keinen Wertansatz mehr aufweist bzw. die Ausgleichsrücklage aufgebraucht ist. Zu beachten ist, dass eine Verringerung der allgemeinen Rücklage unabhängig von ihrer Größenordnung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde der Gemeinde bedarf (vgl. § 75 Abs. 4 GO NRW). Gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW i.d.F. des NKFWG sind Erträge und Aufwendungen aus bestimmten Geschäftsvorfällen, die die Veränderung des Vermögens betreffen, nicht in der Ergebnisrechnung zu erfassen, sondern unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechen. Dies betrifft den Abgang oder die Veräußerung von Vermögensgegenständen gem. § 90 GO NRW sowie die Wertveränderung von Finanzanlagen. 1.2 Sonderrücklagen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 651.093,29 € 6.062.539,64 € Unter dem Bilanzposten „Sonderrücklagen“ sind in der gemeindlichen Bilanz im Bereich „Eigenkapital“ die Beträge gesondert für Zwecke anzusetzen, für die die Bildung von Sonderrücklagen für die Gemeinde ausdrücklich zugelassen worden ist (vgl. § 43 Abs. 3 und 4 GemHVO NRW). Zum vorigen Bilanzstichtag wurde eine Deckungsrücklage in Höhe von 6.062.539,64 € gebildet. Da eine solche nach dem NKFWG nicht mehr vorgesehen ist, war diese durch Umgliederung in die allgemeine Rücklage aufzulösen. Durch die Gründung der rechtlich selbständigen Solinger Kunst-Stiftung und der damit verbundenen Aktivierung des Stiftungsvermögens in den Finanzanlagen verbundener Unternehmen war in gleicher Höhe (651.093,29 €) der Wert im Eigenkapital als Sonderrücklage durch Umgliederung aus der allgemeinen Rücklage zu passivieren. 1.3 Ausgleichsrücklage Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 0,00 € 0,00 € Unter dem Bilanzposten „Ausgleichsrücklage“ ist ein bei der Eröffnungsbilanzierung von der allgemeinen Rücklage buchungstechnisch abgetrennter Teil, der im Rahmen des Haushaltsausgleichs die Funktion eines Puffers für Schwankungen des Jahresergebnisses hat, anzusetzen. Die Ausgleichsrücklage darf maximal ein Drittel des bei der Eröffnungsbilanz festgestellten zulässigen Eigenkapitals, höchstens jedoch ein Drittel der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen betragen. Die Höhe der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen bemisst sich nach dem Durchschnitt der drei dem 42 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen Jahresrechnungen (vgl. Erläuterungen zu § 75 Abs. 2 und 3 GO NRW). Die Ausgleichsrücklage darf zum Ausgleich von Fehlbeträgen der Ergebnisrechnung in Anspruch genommen und ihr dürfen erzielte Jahresüberschüsse zugeführt werden. Die zum Ausgleich von Fehlbeträgen vorgesehene Ausgleichsrücklage als Bestandteil des Eigenkapitals wurde bereits im Haushaltsjahr 2010 zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2009 vollständig aufgezehrt. 1.4 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2013 - Entwurf im Rat Jahresabschluss 2012 -51.151.508,63 € -45.716.830,62 € -21.968.416,02 € Unter dem Bilanzposten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ ist das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis im Rahmen des gemeindlichen Jahresabschlusses als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag anzusetzen. Weil der Rat nach § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW über die Verwendung des Jahresüberschusses oder des Jahresfehlbetrages zu beschließen hat, muss ihm grundsätzlich die Bilanz ohne eine vorherige vollständige oder teilweise Verwendung des erzielten Jahresergebnisses vorgelegt werden. Nach der Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung durch den Rat sind die erforderlichen Umbuchungen gegen die allgemeine Rücklage vorzunehmen, weil die Gemeinde nach § 75 Abs. 2 GO NRW verpflichtet ist, ihren Haushalt auszugleichen und durch eine Verrechnung mit der Ausgleichsrücklage bzw. der allgemeinen Rücklage noch ein fiktiver Ausgleich nach § 75 Abs. 2 S. 3 GO NRW erreicht wird. 2 Sonderposten Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 196.230.029,29 € 194.718.834,62 € In der gemeindlichen Bilanz müssen die Finanzleistungen Dritter, die durch die Hingabe von Kapital zur Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen erfolgen und dadurch zur Aufgabenerledigung der Gemeinde beitragen, gesondert angesetzt werden, damit im gemeindlichen Jahresabschluss die Bilanz ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelt. Die von Dritten erhaltenen Finanzmittel dürfen nicht von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des damit finanzierten Vermögensgegenstandes in Abzug gebracht oder unmittelbar ertragswirksam vereinnahmt werden. Mit der durch die Sonderposten möglichen Verteilung auf die Nutzungsjahre wird zudem bezweckt, dass die Generationen, die den Vermögensgegenstand nutzen, nicht in voller Höhe mit den entstehenden Abschreibungen belastet werden. Bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen, z. B. gemeindlichen Grundstücken, bleibt der aus der erhaltenen Finanzleistungen Dritter gebildete und in der gemeindlichen Bilanz angesetzte Son43 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 derposten unverändert, solange die Gemeinde wirtschaftlicher Eigentümer des betreffenden Vermögensgegenstandes ist, so dass keine ertragswirksame Auflösung des angesetzten Sonderpostens erfolgen darf. Der Anhang zum Jahresabschluss 2013 (s. dort unter 5.3) enthält eine Liste der noch nicht erhobenen Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen mit 346 Maßnahmen und einem geschätzten Beitragsaufkommen von insgesamt 1.885.300 Euro. Die Häufung von Maßnahmen in den Jahren 2010 und 2011 beruht auf einem in diesen Jahren aus energetischen Gründen durchgeführten Austausch der Straßenbeleuchtung. Nach Abrechnung der aufgelisteten Maßnahmen und Erhebung der Beiträge sind die Beiträge als Sonderposten zu bilanzieren. Die Auflistung enthält acht Maßnahmen mit Fertigstellungszeitpunkten vor dem Jahr 2010 (geschätztes Beitragsaufkommen: 276.000 €). Für eine dieser Maßnahmen werden die Beiträge in 2014 erhoben. Fünf Maßnahmen sollen 2015/2016 abgerechnet werden. Zwei Maßnahmen lösen keine Beitragspflicht nach dem Baugesetzbuch aus. Diese Maßnahmen (geschätztes Beitragsaufkommen: 30.000 €) sind zukünftig nicht mehr in der Auflistung zu führen. 3 Rückstellungen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2013 - Entwurf im Rat Jahresabschluss 2012 313.233.197,19 € 311.647.197,19 € 296.082.722,97 € Die Gemeinde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Verpflichtungen der Gemeinde erst bei Fälligkeit erfüllt werden (vgl. § 23 Abs. 3 GemHVO NRW). Soweit die Gemeinde am Abschlussstichtag des Haushaltsjahres die von ihr eingegangenen Verpflichtungen noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt hat, sind diese z. B. als Rückstellungen, gegliedert nach Arten, in der gemeindlichen Bilanz anzusetzen. Unter Beachtung des § 88 GO NRW und in Anlehnung an das Handelsrecht darf die Gemeinde jedoch nur für die Zwecke eigene Rückstellungen bilanzieren, die in § 36 GemHVO NRW abschließend bestimmt worden sind. Nach der Einbringung des Jahresabschlussentwurfes in den Rat wurde eine notwendige Rückstellung für unterlassene Instandhaltung in Höhe von 1.586.000,00 € nachgeholt (siehe Punkt 3.3). 3.1 Pensionsrückstellungen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 281.054.960,00 € 265.481.825,00 € Unter dem Bilanzposten „Pensionsrückstellungen“ sind die Versorgungsverpflichtungen der Gemeinde anzusetzen. Die Pensionsverpflichtungen entstehen aus der gesetzlichen 44 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Versorgungsverpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten, aus der sich die Gemeinde nicht entlassen kann. Basierend auf den relevanten Datengrundlagen zu den Zusagen der Gemeinde hat die Gemeinde ihre bestehende zukünftige Verpflichtung für Versorgungsleistungen aus bestehenden Pensionen oder Pensionsanwartschaften auf einer versicherungsmathematischen Grundlage zu ermitteln. Ein Rückgriff auf statistische Größen, wie Erhebungen über die Sterbe- und Invaliditätshäufigkeit, ist dabei erforderlich, damit eine fundierte Ermittlung nach mathematischen Regeln möglich wird. Die Höhe der Pensionsrückstellungen wurde mit dem Programm „HPR Pensionsrückstellungen“ der Fa. Haessler ermittelt. Dabei handelt es sich um ein lizenziertes Verfahren auf Basis der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heubeck´schen Richttafeln. Alle Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen sind nach § 36 Abs. 1 GemHVO NRW mit ihrem im Teilwertverfahren zu ermittelnden Barwert als Rückstellung anzusetzen. Außerdem sind hier die Rückstellungen für die in den städtischen Betrieben und Gesellschaften beschäftigten Beamten erfasst, die auch im städtischen Stellenplan geführt werden. Ausgenommen hiervon sind diejenigen des städtischen Klinikums, das die Pensionsrückstellungen in seinem Abschluss ansetzt und die Versorgungsleistungen selbst zahlt. Auch für Beihilfen sind nach § 36 GemHVO NRW Rückstellungen zu bilden. Danach können die Beihilferückstellungen für die aktiven Beamten und die Versorgungsempfänger als prozentualer Anteil der Pensionsrückstellungen ermittelt werden. Die Berechnung des Prozentsatzes wird jährlich aktualisiert und beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2013 auf ca. 17,73 %. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Prüfungshandlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW war dieser Bilanzposten kein Prüfungsschwerpunkt. 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 531.139,19 € 356.964,79 € Rückstellungen für Altlastensanierung werden zurzeit nur anlassbezogen ermittelt. Es wurden Rückstellungen für zwei konkret vorliegende Sachverhalte gebildet und zwar in Höhe des durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbarten Eigenanteils von 20 % der entstehenden Kosten. Maßnahmenträger ist der Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband NRW. Eine systematische Abarbeitung altlastverdächtiger städtischer Liegenschaften findet zurzeit nicht statt 45 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Daher weist der Revisionsdienst nochmals auf seine Empfehlung aus der Eröffnungsbilanzprüfung hin, die im städtischen Eigentum befindlichen „Altlastenverdachtsflächen“ zeitnah zu untersuchen und für die Zukunft die Rückstellungen dem hierbei ermittelten Risikopotential entsprechend zu bilden und auszuweisen. 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2013 - Entwurf im Rat Jahresabschluss 2012 3.637.578,21 € 2.051.578,21 € 1.047.013,15 € Unter dem Bilanzposten „Instandhaltungsrückstellungen“ sind Verpflichtungen der Gemeinde gegen sich selbst (Innenverpflichtung) anzusetzen, die aus dem Unterlassen von geplanter Instandhaltung entstehen. Zu jedem Abschlussstichtag ist daher von der Gemeinde zu beurteilen, ob von ihr Instandhaltungsmaßnahmen im abgelaufenen Haushaltsjahr unterlassen wurden und wie sich dies ggf. auf die gemeindliche Bilanz auswirkt. Es ist dabei die Frage zu beantworten, ob daraus eine Wertminderung beim betreffenden Vermögensgegenstand entsteht oder ob die Kriterien für die Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltung erfüllt werden. Beide Vorgehensweisen würden zunächst zum gleichen Ansatz des Eigenkapitals führen. Vor dem Hintergrund der Ermittlung des Instandhaltungsstaus im Bereich des städtischen Gebäudevermögens ist eine mittelfristige Planung vorzunehmen, die den Erhalt sicherstellt. Gem. § 36 Abs. 3 sind für die unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert sein. Im Wege der Wertaufhellung wurde eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung in Höhe von 1.586.000,00 € nachgeholt, die im Entwurf des Jahresabschlusses noch nicht enthalten war (August-Dicke-Schule). 3.4 Sonstige Rückstellungen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 28.009.519,79 € 29.196.920,03 € Unter dem Bilanzposten „Sonstige Rückstellungen“ sind die Rückstellungen für andere als die zuvor benannten ungewissen Verbindlichkeiten anzusetzen, z.B. Rückstellungen für Altersteilzeit, für noch nicht in Anspruch genommenen Urlaub, für Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren, aber auch Rückstellungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Gemäß § 36 Abs. 4 GemHVO NRW sind für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind, Rückstellungen zu bil46 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 den, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Demnach sind Rückstellungen für nicht geringfügige Verpflichtungen in Höhe des Betrags anzusetzen, der nach vorsichtiger Schätzung aller Aufwendungen in naher Zukunft zu erwarten ist. Hierunter fallen z.B. Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, Überstunden etc. Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich folgendermaßen: Sonstige Rückstellungen Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub Rückstellungen für Überstunden Rückstellungen für Beihilfeansprüche Rückstellungen für Altersteilzeit Rückstellungen für Gleitzeitguthaben Rückstellungen für Reisekosten Rückstellungen fehlende Eingangsrechnungen Andere sonstige Rückstellungen Summe 2013 2012 2.243.731,97 € 256.184,67 € 651.700,00 € 7.453.964,00 € 730.399,97 € 16.131,04 € 7.593.366,16 € 9.064.041,98 € 28.009.519,79 € 2.144.456,29 € 1.752.639,65 € 542.500,00 € 7.416.866,00 € 650.619,94 € 15.447,29 € 7.762.676,17 € 8.911.714,69 € 29.196.920,03 € Die Abweichungen der Rückstellungen für Überstunden gegenüber dem Vorjahr resultieren aus einer für den Bereich der Feuerwehr geltenden rechtlichen Änderung. 3.4.1 Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 2.243.731,97 € 2.144.456,29 € Der Jahresurlaubsanspruch der Beschäftigten stellt einen Aufwand der laufenden Periode dar. Üblicherweise wird von den Beschäftigten ein Teil ihres Jahresurlaubes erst im Folgejahr genommen. Diese im laufenden Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage sind zu bewerten und am Bilanzstichtag in Form einer Rückstellung zu berücksichtigen. Die Werte wurden von der Personalverwaltung durch Auswertungen aus dem SAP-Modul HR (SAP-Modul Human Resources) ermittelt und berechnet. 3.4.2 Rückstellungen für Überstunden Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 256.184,67 € 1.752.639,65 € Für geleistete Überstunden, die noch vergütet werden müssen, sind ebenfalls Rückstellungen zu bilden. Die Werte wurden von der Personalverwaltung durch Auswertungen aus dem SAP-Modul HR (SAP-Modul Human Resources) ermittelt und berechnet. 47 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 3.4.3 Rückstellungen für Beihilfeansprüche des aktiven Personals Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 287.200,00 € 256.500,00 € Nach Berechnung der Personalverwaltung ist bei Beihilfen mit einem „Antragsrückstand“ von rd. zwei Monaten auszugehen. Im zu betrachtenden Zeitraum wurden durchschnittlich Anträge mit einem Erstattungsvolumen von ca. 287.200 € eingereicht. 3.4.4 Rückstellungen für Beihilfeansprüche der Versorgungsempfänger Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 364.500,00 € 286.000,00 € Die getroffenen Feststellungen unter Ziffer 3.4.3 treffen hier gleichermaßen zu. Im zu betrachtenden Zeitraum wurden durchschnittlich Anträge mit einem Erstattungsvolumen von ca. 364.500,00 € eingereicht. 3.4.5 Rückstellungen für Altersteilzeit Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 7.453.964,00 € 7.416.866,00 € Die Höhe der Rückstellungen für Altersteilzeit wurde mit dem Programm „HPR Pensionsrückstellungen“ der Fa. Haessler ermittelt. Dabei handelt es sich um ein lizenziertes Verfahren auf Basis der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heubeck´schen Richttafeln. Nach den von der Haessler-Software ermittelten Werten weist die Rückstellung für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit einen Bestand von 7.453.964,00 € aus. Die Rückstellungen wurden stichprobenweise auf ihre Richtigkeit überprüft, hierbei ergaben sich keine Beanstandungen. 3.4.6 Rückstellungen für Gleitzeitguthaben Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 730.399,97 € 650.619,94 € Für Gleitzeitguthaben, die noch vergütet werden müssen, sind ebenfalls Rückstellungen zu bilden. Die Werte wurden von der Personalverwaltung durch Auswertungen aus dem SAP-Modul HR (SAP-Modul Human Resources) ermittelt und berechnet. Es wurde insgesamt eine Rückstellung in Höhe von 730.399,97 € gebildet. Es ergaben sich keine Beanstandungen. 48 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 3.4.7 Rückstellungen für Reisekosten Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 16.131,04 € 15.447,29 € Für die Ermittlung des Wertes wurde vereinfachend unterstellt, dass die ersten HRAuszahlungen im neuen Jahr Erstattungen für Aufwendungen des Vorjahres darstellen. Der ausgewiesene Betrag beträgt 16.131,04 €. Der Betrag spiegelt sich korrekt in dem entsprechenden Finanzkonto wider. Aus Gründen der Wesentlichkeit wurde auf eine tiefer gehende Prüfung verzichtet. 3.4.8 Rückstellungen für fehlende Eingangsrechnungen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 7.593.366,16 € 7.762.676,17 € Bei Rückstellungen für fehlende Eingangsrechnungen wurde von der Kämmerei eine Rückstellung in Höhe von 7.593.366,16 € gebildet. Bei der stichprobenweisen Überprüfung der Einzelbeträge ergaben sich keine Beanstandungen. 3.4.9 Steuerrückstellungen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 0,00 € 0,00 € Steuerrückstellungen wurden nicht gebildet. 3.4.10 Andere sonstige Rückstellungen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 9.064.041,98 € 8.911.714,69 € Die ausgewiesenen Werte sowie die Bildung bzw. Inanspruchnahme der Rückstellungen wurden stichprobenweise auf ihre Richtigkeit überprüft, hierbei ergaben sich keine Beanstandungen. 49 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 4 Verbindlichkeiten Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 728.923.482,94 € 698.666.064,15 € Die Gemeinde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Verpflichtungen der Gemeinde erst bei Fälligkeit erfüllt werden (vgl. § 23 Abs. 3 GemHVO NRW). Soweit die Gemeinde am Abschlussstichtag des Haushaltsjahres die von ihr eingegangenen Verpflichtungen noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt hat, sind diese z. B. als Verbindlichkeiten, gegliedert nach Arten, in der gemeindlichen Bilanz anzusetzen. Gemeindliche Verbindlichkeiten liegen immer dann vor, wenn die Gemeinde gegenüber einem Dritten zu einer konkreten Leistungserbringung auf Grund von privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen verpflichtet ist. Sie sind in der gemeindlichen Bilanz anzusetzen, wenn diese am Abschlussstichtag wirtschaftlich noch bestehen, weil die Gemeinde ihre Verpflichtung noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt hat. Derartige gemeindliche Verbindlichkeiten stellen eine wirtschaftliche Belastung der Gemeinde dar, wenn die Gemeinde sicher von einer Verminderung ihres Vermögens ausgehen kann. In der gemeindlichen Bilanz dürfen daher keine Verbindlichkeiten aus schwebenden Geschäften der Gemeinde angesetzt werden. 4.1 Anleihen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 0,00 € 0,00 € Anleihen wurden nicht emittiert. 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 162.987.994,89 € 170.836.629,88 € Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind die der Gemeinde von einem Dritten für Investitionen zur Verfügung gestellten Finanzmittel, die zurückgezahlt werden müssen und für die die Kommune Zinsen zu leisten hat. Kredite dürfen gem. § 86 Abs. 1 GO NRW nur für Investitionen und zur Umschuldung aufgenommen werden. Die daraus übernommenen Verpflichtungen müssen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommune in Einklang stehen. Die Ermächtigung von Krediten für Investitionen wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Kreditverbindlichkeiten sind mit ihrem Restkapital im Jahresabschluss auszuweisen. Die Gemeinde hat ihre aufgenommenen Kredite in ihrer Bilanz differenziert anzusetzen, so dass die Kredite für Investitionen getrennt nach Kreditgebern, z. B. dem privaten Kreditmarkt, dem öffentlichen Bereich und den eigenen Organisationseinheiten ausgewiesen 50 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 werden. Ein entsprechender Ausweis der Kredite für Investitionen ist auch entsprechend im Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO NRW vorzunehmen. Im Rahmen der Prüfung wurden sämtliche Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen anhand der vorliegenden Vertragsunterlagen und ergänzender Tilgungspläne geprüft (100%-Prüfung). Überdies wurde die Einhaltung des in der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung festgesetzten Investitionskredite geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass alle Kreditverbindlichkeiten (Anzahl insgesamt 32) mit ihrem Rückzahlungsbetrag (Restkapital) im Jahresabschluss angesetzt wurden. Die korrekte Einbuchung der Werte konnte anhand vorliegender Saldenbestätigungen bzw. aktueller Kontoauszüge der einzelnen Kreditinstitute und Darlehensgeber festgestellt werden. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen entfallen auf folgende Kreditgeber: Kreditgeber Sondervermögen Öffentlicher Bereich Privater Kreditmarkt, Banken und Kreditinstitute Gesamt Bilanzansatz 0,00 € 9.203,26 € 162.978.791,63 € 162.987.994,89 € Nach Restlaufzeiten gliedern sich diese Kreditverbindlichkeiten wie folgt: bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Gesamt 12.058.467,66 € 28.774.872,20 € 122.154.655,03 € 162.987.994,89 € Der Gesamtbetrag der im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesenen Investitionskredite stimmte überein mit den in der Dokumentation dargestellten und den in SAP auf den berührten Sachkonten eingebuchten Beträgen. 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 512.824.069,28 € 477.591.168,56 € Gemäß § 89 Abs. 2 GO NRW kann die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kredite zur Liquiditätssicherung (kameralistisch Kassenkredite) bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. 51 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Im Rahmen der Prüfung wurden sämtliche Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung anhand der vorliegenden Vertragsunterlagen und ergänzender Tilgungspläne geprüft (100 %-Prüfung). Überdies wurde die Einhaltung des in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite geprüft, der mit Ratsbeschluss vom 27.09.2012 auf 555.000.000 € festgesetzt wurde. Die Prüfung hat ergeben, dass alle Kreditverbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag im Jahresabschluss angesetzt wurden. Die korrekte Einbuchung der Werte konnte anhand vorliegender Saldenbestätigungen bzw. aktueller Kontoauszüge der einzelnen Kreditinstitute und Darlehensgeber festgestellt werden. Des Weiteren ist festzustellen, dass die zur Liquiditätssicherung aufgenommen Kredite nicht für investive Zwecke eingesetzt wurden. Der Gesamtbetrag der im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesenen Liquiditätskredite stimmte überein mit den in der Dokumentation dargelegten Darlehensverbindlichkeiten und den in SAP auf den berührten Sachkonten gebuchten Beträge. Der Gesamtbetrag der Liquiditätsverbindlichkeiten in Höhe von 512.824.069,28 € gliedert sich auf in Verbindlichkeiten vom öffentlichen Bereich in Höhe von 21.824.069,28 € und von Kreditinstituten in Höhe von 491.000.000 €. Hiervon entfallen auf Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr 217.824.069,28 € und über einem Jahr bis zu fünf Jahren 145.000.000 €, mehr als 5 Jahren 150.000.000 €. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite, der mit Ratsbeschluss vom 27.09.2012 auf 555.000.000 € festgesetzt wurde, wurde somit nicht überschritten sondern mit rund 42,18 Mio. € unterschritten Eine Besonderheit stellt sicherlich das automatische Cash-Management-System der Stadt Solingen dar, an dem neben der Kernverwaltung eine Reihe von städtischen Betrieben und Gesellschaften beteiligt sind. Auf das von der Stadt-Sparkasse Solingen betriebene sog. „Masterkonto“ werden banktäglich automatisch alle beteiligten Geschäftskonten der Stadt und der Betriebe bzw. Gesellschaften mit den jeweiligen positiven oder negativen Salden übertragen. Abhängig vom Saldenstand dieses Masterkontos werden vorhandene Erträge bei der Stadt-Sparkasse angelegt bzw. notwendige Darlehen aufgenommen. Vor dem Hintergrund der Subsidiarität „externer Geldaufnahme“ wird hier die „Gesamtliquidität“ des Konzerns Stadt Solingen genutzt. Zum Stichtag 31.12.2013 bestanden auf dem Masterkonto gegenüber den beteiligten Betrieben und Gesellschaften sowie der Stadt-Sparkasse Solingen Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von 21.684.069,28 € (davon allein gegenüber der Stadt-Sparkasse 17.193.972,76 €). Eine weitere Verbindlichkeit in Höhe von 140.000,00 € besteht gegenüber der Kunst-Museum Solingen Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH. Die in diesem Zusammenhang bestehenden und auf dem Masterkonto ebenfalls ausgewiesenen Forderungen gegenüber den Bergischen Symphonikern in Höhe von insgesamt 150.956,19 €, dem Städt. Klinikum in Höhe von 1.252.595,17 € und den Technischen 52 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Betrieben Solingen (TBS) in Höhe von 12.153.237,10 € korrespondieren mit den für das Wirtschaftsjahr 2013 testierten Jahresabschlüssen der verselbständigten Bereiche. 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 162.824,98 € 292.188,30 € In diesem Bilanzposten sind Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften auszuweisen, die einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen und eine Zahlungsverpflichtung der Gemeinde begründen. Hierzu zählen u.a. Schuldenübernahmen, Leibrentenverträge, die Gewährung von Schuldendiensthilfen an Dritte sowie Leasingverträge. Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen: 2013 Verbindlichkeiten für Erstattung von Darlehen Verbindlichkeiten aus Leibrenten Summe 2012 62.381,50 € 100.443,48 € 162.824,98 € 75.282,81 € 216.905,49 € 292.188,30 € Die o.g. Verbindlichkeiten für die Erstattung von Darlehen betreffen Schuldendiensthilfen für vom Klinikum finanzierte Bedienstetendarlehen. Die Leibrentenverbindlichkeiten entstehen i.d.R. aus Grundstückskaufverträgen, bei denen der Kaufpreis in der Form von Leibrentenzahlungen zu entrichten ist. Diese sind zum Bilanzstichtag mittels der Barwertmethode zu bewerten. Im Jahr 2013 gab es lediglich zwei derartige Fälle. Die Bestandsverringerung der Leibrentenverbindlichkeiten in Höhe von 116.462,01 € ergibt sich durch Leibrentenzahlungen (-58.033,25 €), die ertragswirksame Auflösung der Verbindlichkeit wegen eines Sterbefalls (-96.493,02 €) und Zuführungen aufgrund der Neubewertung anhand der am Bilanzstichtag gültigen Sterbetafel (+38.064,26 €). Da sämtliche Nachweise für die den Zahlungsverpflichtungen zugrunde liegenden Verträge, Berechnungen usw. in Zusammenhang mit der Eröffnungsbilanz geprüft wurden, waren aktuell lediglich die Bestandsänderungen Prüfungsgegenstand. Die Saldenvorträge stimmen mit den jeweiligen Beträgen des Jahresabschlusses 2012 überein. Die Zuordnung zum Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, entspricht § 41 Abs.4 Ziffer 4.4 GemHVO NRW. Die rechnerische Prüfung ergab keinen Grund zur Beanstandung. Angaben zum Gesamtbetrag am Abschlusstag mit Restlaufzeit, gegliedert in Betragsangaben nach unterschiedlichen Restlaufzeiten im Sinne des § 47 Abs. 2 GemHVO NRW, lagen vor. 53 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 5.298.743,97 € 5.036.214,32 € Unter dem Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ sind gemeindliche Verpflichtungen aufgrund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen anzusetzen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung noch aussteht (z. B. die Zahlung für eine empfangene Leistung). Diese Verpflichtungen sind in der gemeindlichen Bilanz gesondert auszuweisen. Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Privater Bereich Öffentlicher Bereich Verbundene Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen Saldo aus internen Verrechnungen etc. Summe 2013 2.896.799,90 € 243.737,33 € 789.065,48 € 159.052,82 € 1.172.734,69 € 37.353,75 € 5.298.743,97 € 2012 2.516.896,66 € 510.143,44 € 382.156,06 € 13.393,60 € 1.545.851,98 € 67.772,58 € 5.036.241,32 € Der Anteil an der Bilanzsumme beträgt lediglich 0,42 %. Dem Posten kommt daher eine eher untergeordnete Bedeutung zu. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr beträgt 262.529,65 €, d.h. 5,21 %. Die Salden des Jahresabschlusses 2012 wurden korrekt in den Jahresabschluss 2013 vorgetragen. Die Bilanzidentität ist daher gegeben. Die weitere Prüfung wurde im Stichprobenverfahren nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit durchgeführt, d.h. unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung der Geschäftsvorfälle. Die Beträge wurden durch buchungsbegründende Unterlagen nachgewiesen. Aus der rechnerischen Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen. Die Zuordnung zum Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ entspricht im Grundsatz der Vorgabe nach § 41 Abs. 4 Ziffer 4.5 der GemHVO NRW sowie den Zuordnungsvorschriften zum kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen. 54 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 1.138.176,96 € 1.414.827,79 € In diesem Bilanzposten sind Verpflichtungen der Gemeinde anzusetzen, die aus der Übertragung von Finanzmitteln von Dritten entstanden sind. Dies sind einseitige Geschäftsvorfälle, die nicht auf einem Leistungsaustausch im Rahmen der Haushaltswirtschaft beruhen. Transferleistungen entstehen im sozialen Bereich, z. B. in Form von Jugendhilfeleistungen. Sie werden als Verbindlichkeit bilanziert, wenn die Kommune ihre rechtliche Verpflichtung zur Zahlung am Bilanzstichtag noch nicht erfüllt hat. Der Anteil an der Bilanzsumme ist gering. Er beträgt im Abschlussjahr 0,09 %. Die Saldenvorträge aus dem Vorjahr erfolgen korrekt. Die Zuordnung zum Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Transferleistungen“ entspricht § 41 Abs. 4 Ziffer 4.6 der GemHVO NRW sowie den Zuordnungsvorschriften zum kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen. 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2012 - nach Änderung gem. NKFWG Jahresabschluss 2012 - vom Rat festgestellt 7.207.884,69 € 5.720.412,73 € 43.495.035,30 € Die sonstigen Verbindlichkeiten sind ein Auffangposten für die Verbindlichkeiten der Gemeinde, die nicht unter einem anderen Bilanzposten gesondert auszuweisen sind. Hierzu zählen solche, die nicht auf Warengeschäften oder einem entgeltlichen Leistungsaustausch beruhen. Ferner die „Durchlaufsteuern“, die die Gemeinde von anderen Steuerpflichtigen im Auftrag des Staates einzieht und abführt, insbesondere die abzuführende Lohn- und Kirchensteuer der Beschäftigten. Daneben auch Steuer- und Sozialversicherungsverbindlichkeiten der Gemeinde selbst. Ein weiterer Teil besteht in Verbindlichkeiten aufgrund von Zinszahlungen, die mit der Kreditaufnahme in Verbindung stehen. Der zu passivierende Wertansatz ist der Erfüllungsbetrag. Gegenüber der Vorjahresbilanz wurden aus dem bisherigen Posten 4.7 „Sonstige Verbindlichkeiten“ insgesamt 37.774.622,57 € ausgegliedert und gemäß Artikel 7, Nr. 17, Buchst. bb) des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG) dem neu gebildeten Bilanzposten 4.8 „Erhaltene Anzahlungen“ zugeordnet. Dies betrifft die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen einschließlich noch nicht verwendeter Zuschüsse oder Spenden. Der Sachverhalt ist im Anhang des Jahresabschlusses in den Punkten 3.4.7 und 3.4.8 umfassend erläutert. Dies entspricht den Anforderungen des § 44 Abs. 1 GemHVO NRW. Der Anteil an der Bilanzsumme beträgt im Jahresabschluss 2013 lediglich 0,57 %. Im Bereich der Grundabgaben sowie des Friedhofswesens werden diverse Gebühren erhoben und von der Stadt Solingen vereinnahmt, die den Technischen Betrieben Solingen 55 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 (TBS) zustehen. Mit der Technik der SAP-Einnahmeverteilung werden diese Einnahmen 1:1 an einen sogenannten Letztempfänger (hier TBS) verteilt und ausgezahlt. Die Zuordnung zum Bilanzposten „Sonstige Verbindlichkeiten“ entspricht der Vorschrift des § 41 Abs. 4 Ziffer 4.7 der GemHVO NRW sowie den Zuordnungsvorschriften zum kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen. 5 Passive Rechnungsabgrenzung Jahresabschluss 2013 Jahresabschluss 2013 - Entwurf im Rat Jahresabschluss 2012 8.085.961,57 € 4.237.283,56 € 8.737.872,78 € Passive Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP) gemäß § 42 Abs. 3 GemHVO NRW sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die pRAP korrespondieren mit den entsprechenden Ertragskonten. Zuführungen verringern den Ertrag des Abschlussjahres, während Auflösungen diesen erhöhen. Die Differenz ist ergebniswirksam. Hierdurch werden Erträge den einzelnen Geschäftsjahren periodengerecht und entsprechend der wirtschaftlichen Verursachung zugeordnet. In dem am 10.04.14 in den Rat eingebrachten Entwurf des Jahresabschlusses waren folgende pRAP zu den Erträgen aus den Erstattungen des Bundes und des Landes noch nicht enthalten: • • Leistungsbeteiligung an dem ALG II in Höhe von 3.782.144,71 € Leistungsbeteiligung an den Kosten der Unterkunft in Höhe von 66.533,30 € Diese Buchungen wurden im Juli 2014 nachgeholt, so dass sich die passive Rechnungsabgrenzung nun wie folgt darstellt: Passive Rechnungsabgrenzung pRAP Entgelte pRAP Transferleistungen pRAP Sonstiges Summe 2013 95.881,21 € 3.946.528,01 € 4.043.552,35 € 8.085.961,57 € 2012 110.096,22 € 4.801.479,37 € 3.826.297,19 € 8.737.872,78 € Der Vortrag der Kontensalden des Vorjahres erfolgte in Höhe von 8.737.872,78 € korrekt. Im Abschlussjahr wurden insgesamt 5.786.762,51 € aufgelöst und 5.134.851,30 € zugeführt. Daraus ergibt sich der Saldo am 31.12.2013 in Höhe von 8.085.961,57 €. Der Bilanzwert verringerte sich um 651.911,21 €, also um rd. 7,46 %. Die Voraussetzungen für die Bildung passiver Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 42 Abs. 3 GemHVO NRW waren, soweit geprüft, erfüllt. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für weitere nicht gebuchte, aber notwendige passive Rechnungsabgrenzungen. 56 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Es folgen die Details zu den einzelnen Posten der passiven Rechnungsabgrenzung: Passive Rechnungsabgrenzung Entgelte Saldovortrag Auflösung Gesamt Zuführung Abo-Entgelte Bilanzwert 110.096,22 € -110.096,22 € 95.881,21 € 95.881,21 € Bei den Zuführungen handelt es sich um im Voraus vereinnahmte Entgelte für Abonnements der Theaterkunden. Passive Rechnungsabgrenzung Transferleistungen Saldovortrag Auflösung Zuführung Zuführung Zuführung Bilanzwert Gesamt Sprachförderung ALG II Kosten der Unterkunft 4.801.479,37 € -4.801.479,37 € 97.850,00 € 3.782.144,71 € 66.533,30 € 3.946.528,01 € Hier handelt es sich i.d.R. um bereits vereinnahmte Erstattungen des Bundes oder des Landes, die wirtschaftlich als Ertrag dem Folgejahr zuzuordnen und somit abzugrenzen sind. Abweichend von dem in den Rat eingebrachten Entwurf des Jahresabschlusses wurden nachträglich Zuführungen in der Gesamthöhe von 3.848.678,01 € gebucht, die in der obigen Tabelle enthalten sind (ALG II u. Kosten der Unterkunft). Passive Rechnungsabgrenzung Sonstiges Saldovortrag Auflösung Gesamt Zuführung Investitionsförderung Kitas fremde Träger Zuführung Vermietung Werbeflächen Bilanzwert 3.826.297,19 € -875.186,92 € 1.075.704,18 € 16.737,90 € 4.043.552,35 € Die o.g. Investitionsförderung des Landes für Dritte wird zunächst von der Stadt vereinnahmt, als Ertrag gebucht und dann für die Restlaufzeit passiv abgegrenzt. Bei den vermieteten Werbeflächen handelt es sich um Flächen an einem Fahrzeug, die auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages über eine Laufzeit von 5 Jahren zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechende Rechnungsabgrenzung wurde anhand der buchungsbegründenden Unterlagen geprüft und war nicht zu beanstanden. 57 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 3 Feststellungen zur zu r Ergebnisrechnung In der Ergebnisrechnung sind nach § 38 Abs. 1 Satz 1 GemHVO NRW die dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen unter Beachtung des Bruttoprinzips getrennt nachzuweisen. Demnach sind sämtliche Vorschriften hinsichtlich der erfolgsmäßigen Abgrenzung eines Haushaltsjahres zu beachten. Aufgabe der Ergebnisrechnung ist es, das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch darzustellen sowie das Jahresergebnis zu ermitteln. Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis (der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen oder der Fehlbetrag) geht in die Bilanz ein und bildet unmittelbar die Veränderung des Eigenkapitals der Kommune ab. Neben der Ergebnisrechnung werden die Teilergebnisrechnungen auf Ebene der Produktbereiche und Produktgruppen ausgewiesen. Nach der Einbringung des Jahresabschlussentwurfes in den Rat erfolgten Nachbuchungen, die das Jahresergebnis negativ veränderten: • • Rückstellung für unterlassene Instandhaltung in Höhe von 1.586.000,00 € Passive Rechnungsabgrenzung in Höhe von 3.848.678,01 € Die Summe aller Teilergebnisrechnungen auf den zuvor genannten Ebenen entspricht den ausgewiesenen Werten in der Ergebnisrechnung. Die Ergebnisrechnung nach Ertragsund Aufwandsarten ist in der Anlage 2 dargestellt. Ergebnisrechnung zum 31.12.2013 Die ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit betragen 490.396.488,51 € und liegen damit 9.806.539,55 € unter dem fortgeschriebenen Planwert. Demgegenüber stehen ordentliche Erträge in Höhe von 453.147.891,81 €, die mit 16.644.902,68 € über dem fortgeschrittenen Planwert liegen. Die Ergebnisrechnung 2013 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von rd. 51,15 Mio. € ab. Damit bleibt die Stadt Solingen weit, nämlich rd. 31,52 Mio. €, unter dem für das Haushaltsjahr geplanten Jahresfehlbetrag von rd. 82,67 Mio. €. Im Anhang (§ 44 GemHVO) werden die Bewertungsmethoden in der Ergebnisrechnung dargestellt. Erforderliche Erläuterungen zu einzelnen Aufwands- und Ertragspositionen werden im Anhang vorgenommen. Ursachen und Erläuterungen zu den Plan-/IstAbweichungen gehen aus dem Lagebericht hervor. 58 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Wesentliche Schwerpunkte bei der Prüfung der Ergebnisrechnung waren insbesondere folgende Aufwands- und Ertragsbereiche: • • • • • • • • Personalaufwendungen Transferaufwendungen Bilanzielle Abschreibungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Aufwendungen Steuern und ähnliche Abgaben Privatrechtliche Entgelte Auf eine Einzeldarstellung der Teilergebnisrechnungen wird aus Gründen der Praktikabilität verzichtet. Die durchgeführten Korrekturen zum Entwurfsstand (28.03.2014) des Jahresabschlusses 2013 führen zu Veränderungen in der Ergebnisrechnung. Nachfolgend ein Zeitreihenvergleich zu den Ergebnisrechnungen: Erträge Aufwand Ergebnis 2013 2012 2011 2010 454.894.164,11 € 451.993.457,78 € 353.057.099,32 € 311.054.653,36 € 506.045.672,74 € 473.961.873,80 € 402.886.870,09 € 394.887.704,02 € -51.151.508,63 € -21.968.416,02 € -49.829.770,77 € -83.833.050,66 € Der Aufwandsdeckungsgrad (ADG) ist im sog. "NKF-Kennzahlenset" wie folgt definiert: ADG = Ordentliche Erträge / Ordentliche Aufwendungen * 100 Dieser Wert gibt an, zu welchem prozentualen Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Zur Erreichung eines finanziellen Gleichgewichts ist die vollständige Deckung anzustreben. Diese Kennzahl hat wie folgt entwickelt: ADG 2013 ADG 2012: ADG 2011: ADG 2010: 92,40 % 98,81 % 91,55 % 81,79 % Personalaufwendungen Schwerpunktmäßig wurde im Rahmen der Prüfung die Datenübernahme aus dem SAPHR Verfahren in die Finanzbuchhaltung überprüft. Als Prüfergebnis kann festgestellt werden, dass die Datenübernahme richtig und nachvollziehbar vorgenommen wurde. 59 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Notwendige Rechnungsabgrenzungen konnten anhand der durchgeführten Stichproben nachvollzogen werden. Ein Abgleich über bestehende Dienstverhältnisse erfolgte stichprobenartig anhand der vorliegenden Stellenpläne und der HR-Abrechnungsdaten. Personal- und Versorgungsaufwendungen: 2013 2012 2011 2010 Personalaufwand Versorgungsaufwand 101.490.856,77 € 19.044.576,37 € 94.605.057,20 € 16.544.091,08 € 78.273.277,31 € 16.783.415,35 € 78.357.660,57 € 16.834.548,55 € Gegenüber dem Vorjahr sind die Personalaufwendungen um 7,3 % gestiegen. Die Abweichungen zum Vorjahr sind nachvollziehbar. Die Entgelte für Beschäftigte sind gegenüber 2012 um 2,8 Mio. € gestiegen. Ursächlich hierfür sind insbesondere tarifliche Steigerungen, die Schaffung zusätzlicher Stellen, die zum Teil refinanziert werden (z.B. Jobcenter sowie Kitas) sowie die Rückverlagerung der Bereiche Post- und Botendienste, Kantine etc. in die Kernverwaltung. Der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen (PersonalIntensität) beträgt wie im Vorjahr 2013 20,7 %. Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen sind gegenüber 2012 um rd.19,8 Mio. € (9 %) auf 248,2 Mio. € gestiegen. Neben den Steigerungen u.a. bei den ALG-II-Leistungen und bei der Heimpflege ist zu berücksichtigen, dass 2012 Leistungen des Jobcenters zum Teil noch über die Bundesagentur für Arbeit und deren Leistungsfachverfahren zahlbar gemacht worden sind. 2013 werden diese Leistungen ausschließlich über das AKDN-Verfahren ausgezahlt und im städtischen Haushalt gebucht. Bilanzielle Abschreibungen Im Rahmen der Prüfung wurden Stichproben im Bereich der Abschreibungen auf das bewegliche Anlagevermögen und der Abschreibungen auf Forderungen vorgenommen. Die Abschreibungen auf Forderungen (erlassene und niedergeschlagene Forderungen) haben sich gegenüber 2012 um rd. 0,9 Mio. € auf 2,1 Mio. € erhöht. Im Bereich des Jobcenters wurden Abschreibungen auf Forderungen in Höhe von rd. 0,9 Mio. € gebucht. Bei den durchgeführten Prüfungen konnten die vorgelegten und vorgebrachten Sachverhalte, die für die Abschreibung maßgeblich waren, nachvollzogen werden. Die Übersicht über die vorgenommenen Niederschlagungen und Erlasse liegt als Anlage zum Lagebericht vor und wurde stichprobenartig geprüft. 60 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Die Abschreibungsintensität ist weiter gesunken und beträgt 2013 5,1 % bzw. 2012 5,4 %. Dieser Wert zeigt u.a. an, in welchem Umfang die Ergebnisrechnung der Stadt Solingen durch die Abnutzung von Anlagevermögen belastet wird. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen haben sich gegenüber 2012 um 4,9 % auf rd. 75,4 Mio. € erhöht. Die Abweichungen zum Planansatz sowie die zu verzeichnenden Aufwandssteigerungen werden nachvollziehbar dargestellt. Entsprechende Kontenauswertungen wurden durchgeführt. Eine stichprobenartige Überprüfung der Geschäftsvorfälle lässt den Rückschluss auf eine ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäftsvorfälle zu. Kostenerstattungen und Kostenumlagen Gegenüber 2012 ist eine Ertragssteigerung in Höhe von 18,8 % festzustellen. Die Minderbelegung in den Kinderheimen führt 2013 zu einem Ertragsrückgang (gegenüber 2012 um 249 T€). In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Aufwendungen für die Heimpflege (Konto 533914) gegenüber 2012 um rd. 1,05 Mio. € gestiegen sind. Sonstige ordentliche Aufwendungen Es sind Aufwendungen in Höhe von rd. 21,1 Mio. € zu verzeichnen. Gegenüber 2012 erhöhten sich diese um rd. 1,3 %. €. Die Abweichung zum Planansatz von rd. 4,8 Mio. € hat u.a. folgende Gründe: • • • Buchverluste bei den GWG (Umsetzung des Wahlrechtes nach NKFWG) kein Ansatz für EWB und PWB auf Forderungen kein Ansatz für die Zuführung zu sonstigen Rückstellungen Buchverluste aus dem Abgang von Sachanlagen und Immobilien wurden stichprobenartig geprüft. Die Vorgänge waren nachvollziehbar dargestellt. Steuern und ähnliche Abgaben Im Vergleich zum Ergebnis 2012 ergibt sich nur eine unwesentliche Verbesserung der Ertragssituation um rd. 0,2 %. Der Planansatz 2013 konnte jedoch mit 7,75 Mio. € übererfüllt werden. Bei der Gewerbesteuer ist gegenüber 2012 ein Ertragsrückgang von rd. 3,4 Mio. € zu verzeichnen. 61 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Privatrechtliche Leistungsentgelte Das Planungsziel wurde um rd. 1,2 Mio. € unterschritten. Im Bereich der Elternbeiträge sind auf Grund personeller Probleme z.T. Einkommensüberprüfungen bzw. Beitragsfestsetzungen unterblieben. Dies führte zu einer Ertragsminderung (rd. 783 T €). 4 Feststellungen zur Finanzrechnung Die Finanzrechnung nach § 39 Abs. 1 Satz 1 GemHVO NRW ist die Übersicht über die tatsächlichen Ein- und Auszahlungen der Kommune, die gegliedert nach laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden. Hierbei ist das Bruttoprinzip anzuwenden, indem Ein- und Auszahlungen grundsätzlich getrennt zu erfassen sind (Saldierungsverbot). Im Jahresabschluss des NKF ist die Finanzrechnung ein Element, das der im kaufmännischen Rechnungswesen bekannten „Kapitalflussrechnung“ ähnelt. Allerdings werden die Zahlen der Finanzrechnung nicht aus dem Abschluss retrograd ermittelt, sondern sie fußen auf den aggregierten Einzelbuchungen des Jahres. Gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO NRW ist die Finanzrechnung ein Pflichtbestandteil des gemeindlichen Jahresabschlusses. Ihre Bedeutung ist damit der der Bilanz oder der Ergebnisrechnung gleichzusetzen. In der buchhalterischen Logik sind, ausgehend vom Endbestand der Vorjahresbilanz, sämtliche Ein- und Auszahlungen des Jahres zu erfassen. Demzufolge muss der Saldo der Finanzrechnung (Zeile 41) zum Bilanzstichtag wiederum mit den Liquiden Mitteln (Pos. 2.4) der Bilanz übereinstimmen (vgl. Handreichung S. 769). Das System der doppelten Buchführung wurde hierfür erweitert. Zu den bekannten Bestands- und Erfolgskonten kommen im NKF Konten hinzu, auf denen alle Ein- und Auszahlungen einzeln zu erfassen sind (Kontenklassen 6 und 7). Dies ist technisch anspruchsvoll, da standardisierte Buchführungsprogramme für handelsrechtliche Jahresabschlüsse über diese zusätzliche Funktionalität nicht originär verfügen. Der ausgewiesene Jahresanfangsbestand der Finanzrechnung entspricht dem Jahresendbestand des Vorjahres (-10.774.960,31 €). Er ist nicht deckungsgleich mit dem Bilanzposten 2.4 „Liquide Mittel“. Der Jahresendbestand des Vorjahres befindet sich in der Zeile 41 „Liquide Mittel“ der Spalte „Ergebnis 2012“. Der Jahresanfangsbestand des laufenden Jahres wird in der Zeile 39 „Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln“ der Spalte „IstErgebnis 2013“ ausgewiesen. Gemäß § 40 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO NRW ist die Finanzrechnung entsprechend der Teilpläne des Haushaltes produktorientiert zu untergliedern. Die Teilfinanzrechnungen lagen vor. Sie haben u.a. die Funktion einer Investitionsrechnung, wodurch eine Übersicht über die Investitionen auf der Ebene der Produktbereiche und der Produktgruppen gegeben wird. Die wesentlichen Investitionsmaßnahmen sind in der Anlage zu dem Prüfungsbericht aufgeführt. 62 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 „Liquide Mittel“: Bilanz vs. Finanzrechnung: Die liquiden Mittel in der Finanzrechnung sind dem gleichnamigen Bilanzposten gegenüberzustellen und sollten aus den oben dargestellten Gründen übereinstimmen. In der Praxis stellt die Abstimmung der Bilanzposten „2.4 Liquide Mittel“ mit der Zeile 41 „Liquide Mittel“ der Finanzrechnung jedoch nach wie vor eine größere Herausforderung dar. Die aus dem SAP-System erzeugte Darstellung kann bis zum heutigen Tag nicht überzeugen. Vor diesem Hintergrund wird der Verwaltung erneut empfohlen, dieses Problem durch einen Erfahrungsaustausch mit anderen nordrhein-westfälischen Kommunen (SAP-Anwendern) zu lösen. 5 Feststellungen zum zu m Lagebericht Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und durch den Oberbürgermeister bestätigte Lagebericht ist dem Jahresabschluss zum 31.12.2013 beigefügt. Der Lagebericht entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht • • • • 6 mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Solingen vermittelt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie im Wesentlichen die nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält. Feststellungen zum Anha Anh a ng Gem. § 37 Abs. 1 Ziffer 5 GemHVO NRW ist der Anhang Bestandteil des Jahresabschlusses, der den Vorgaben des § 44 GemHVO NRW entsprechen muss. Der vorgelegte Anhang enthält alle vorgeschriebenen Angaben und Erläuterungen. Dem Anhang wurden jeweils die drei Pflichtanlagen - Anlagenspiegel, Forderungsspiegel und Verbindlichkeitenspiegel - beigefügt. Diese entsprechen im Aufbau der GemHVO NRW und damit den vom Innenministerium empfohlenen Mustern. Neben diesen Pflichtanlagen enthält der Anhang jeweils einen Sonderpostenspiegel und einen Rückstellungsspiegel. 7 Feststellungen zu den Gesamtaussagen des de s JahresabJahresa bschlusses schl usses Die Prüfung hat zu keinen testateinschränkenden Einwendungen geführt. Hierzu werden im nachstehenden Bestätigungsvermerk noch nähere Ausführungen gemacht. 63 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Nach Überzeugung des Revisionsdienstes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Solingen. Der Lagebericht vermittelt insgesamt eine zutreffende Einschätzung der Lage der Stadt Solingen und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. 64 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 8 Analyse der VermögensVermögens - , Schulden S chuldenErtrags - und chulden - , ErtragsF i nanzlage nanz lage 8.1 Analyse der hauswirtschaftlichen Gesamtsituation Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommune hat das Innenministerium des Landes NRW in einem Erlass vom 01.10.2008 ein sogenanntes NKF-Kennzahlenset herausgegeben. Nachfolgend werden die Kennzahlen dargestellt, die hinsichtlich der Bewertung der VFELage von besonderer Bedeutung sind. Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Aufwandsdeckungsgrad (Ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) x 100 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 91,5% 98,8% 92,4% Eigenkapitalquote I (Eigenkapital / Bilanzsumme) x 100 7,4 % 5,5% 1,4% Eigenkapitalquote II (Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge) x 100 / Bilanzsumme 20,5% 18,8% 14,8% (negatives Jahresergebnis / (Ausgleichsrücklage + Allgemeine Rücklage)) x -100 35,3% 25,8% 75,4% Fehlbetragsquote Aufwandsdeckungsgrad Der Aufwandsdeckungsgrad zeigt auf, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden. 65 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Eigenkapitalquote 1 Die Kennzahl „Eigenkapitalquote I“ misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital und weist damit auch den Grad der finanziellen Unabhängigkeit von externen Geldgebern aus. Die Eigenkapitalquote kann bei einer Kommune ein wichtiger Bonitätsindikator sein, wobei hinsichtlich der Interpretation dieser Kennzahl zu berücksichtigen ist, dass das kommunale Vermögen nicht uneingeschränkt veräußerbar ist bzw. die veranschlagten Bilanzwerte vieler Vermögensgegenstände nicht erzielbar wären. Eigenkapitalquote 2 Bei der Kennzahl „Eigenkapitalquote II“ werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen hinzugerechnet (entspricht dann dem sogenannten wirtschaftlichen Eigenkapital), da es sich hierbei um Beträge handelt, die in der Regel nicht zurückzuzahlen und zu verzinsen sind. Sie misst damit den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital. Da bei den Kommunen die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter (stehen der Kommune langfristig und ohne Rückzahlungs- und Zinsanspruch zu Verfügung) einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert. 66 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Fehlbetragsquote Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Da mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen, bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage ein. Zur Ermittlung der Quote wird das negative Ergebnis ins Verhältnis zu diesen beiden Bilanzposten gesetzt. 67 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 8.2 Analyse der Vermögenslage Kennzahlen zur Vermögenslage 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 (Infrastrukturvermögen / Bilanzsumme) x 100 20,9% 20,4% 19,9% Abschreibungsintensität (Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen / ordentliche Aufwendungen) x 100 7,0% 5,4% 5,1% Drittfinanzierungsquote (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten / bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen) x 100 36,2% 27,7% 35,5% Bruttoinvestitionen / (Abgänge des Anlagevermögens + Abschreibungen auf das Anlagevermögen)) x 100 79,3% 50,6% 50,9% Infrastrukturquote Investitionsquote Infrastrukturquote Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht. 68 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Abschreibungsintensität Diese Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Drittfinanzierungsquote Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibung abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. 69 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Investitionsquote Diese Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen. 8.3 Analyse der Finanzlage Kennzahl Berechnung 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 Anlagendeckungsgrad (Eigenkapital + SoPo Zuwendungen und Beiträge + langfrisII tiges Fremdkapital) x 100 / Anlagevermögen 55,8% 61,3% 61,7% Dynamischer Verschuldungsgrad Effektivverschuldung / Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR) - - - Liquidität 2. Grades (Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen x 100) / Kurzfristige Verbindlichkeiten 8,1% 10,7% 11,4% (kurzfristige Verbindlichkeiten * kurzfristige Verbindlichkeitsquote 100) / Bilanzsumme 23,3% 19,6% 22,4% 4,6% 3,7% 3,2% (Finanzaufwendungen * 100) / ordentliche Aufwendungen Zinslastquote 70 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Anlagendeckungsgrad 2: Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft darüber, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. Das langfristige Fremdkapital besteht aus den Pensionsrückstellungen, den Rückstellungen für Deponien und Altlasten sowie aus langfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren laut Verbindlichkeitenspiegel. Dynamischer Verschuldungsgrad Der dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in welchem Zeitraum die Verschuldung abgebaut werden kann. Dieses ist in der Theorie unter der Prämisse möglich, dass der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Cashflow) positiv ist. Hierbei wird auch unterstellt, dass das aktuelle Ergebnis permanent in der identischen Größenordnung erzielt wird. Diese Kennzahl ermöglicht dann im Zeitreihenvergleich einen Blick auf mögliche Spielräume zur Schuldenreduzierung aus dem laufenden Geschäft. Da die Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit in Solingen ständig negativ sind, hat die Kennzahl hier keine Aussagekraft und wird aus dem Grund nicht mit Zahlen bedient. 71 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Liquidität 2. Grades Diese Kennzahl gibt jeweils zum Bilanzstichtag an, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Sie gibt damit stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde. Kurzfristige Verbindlichkeitenquote Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet ist, kann mit Hilfe der Kennzahl „kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und werden damit in der Folgeperiode fällig. Mittels dieser Kennzahl lässt sich damit die Belastung der Liquidität der Folgeperiode durch den Abfluss finanzieller Mittel zur Bedienung der kurzfristigen Verbindlichkeiten beurteilen. 72 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Zinslastquote Diese Kennzahl zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Bei der Zinslastquote ist aufgrund des weiterhin sehr geringen Zinsniveaus ein relativ niedriger Stand zu verzeichnen. 73 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 8.4 Analyse der Ertragslage Kennzahlen zur Ertragslage Netto-Steuerquote bzw. (Steuererträge - GewSt.Umlage - FiAllgem. Umlagenquote nanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit)/ (ordentliche Erträge - GewSt.Umlage Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit) x 100 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 50,0% 44,5% 44,8% Zuwendungsquote (Erträge aus Zuwendungen / ordentliche Erträge) x 100 24,8% 21,3% 19,1% Personalintensität (Personalaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 20,3% 20,7% 20,7% Sach- und Dienstleistungsintensität (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 18,2% 15,7% 15,4% 35,9% 50,0% 50,6% Transferaufwandsquote (Transferaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 Netto-Steuerquote Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter ist. Weil dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen der Gewerbesteuer zustehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen. 74 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Zuwendungsquote Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Personalintensität Diese Kennzahl gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird. 75 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Sach- und Dienstleistungsintensität Diese Kennzahl lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Transferaufwandsquote Diese Kennzahl stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. 76 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 V Bestätigungs Bestätigung s vermerk Der Revisionsdienst hat den Jahresabschluss der Stadt Solingen zum 31.12.2013, bestehend aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht, unter Beachtung des § 101 Abs. 1, 3 und 6 GO NRW geprüft. Die Buchführung, die Inventur, das Inventar sowie die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurden in die Prüfung einbezogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen. Die Prüfung wurde vom Revisionsdienst der Stadt Solingen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW, der Gemeindehaushaltsverordnung NRW, der Handreichungen des Innenministeriums NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) sowie dem Institut Rechnungsprüfer (IDR) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Überdies sind in die Prüfung einbezogen worden die gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes NRW sowie die ergänzenden satzungsrechtlichen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Solingen. Als Arbeitsgrundlage diente der VERPA-Prüferarbeitsplatz für kommunale Abschlussprüfung. Nach den festgelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung war es erforderlich, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen (GoB-K) - und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Verwaltungstätigkeiten und über das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld der Stadt Solingen sowie die Ergebnisse vorlaufender und ergänzender Prüfungen berücksichtigt. Bei der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in der Buchführung, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und im Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters sowie der Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses mit allen Bestandteilen, einschließlich Anhang und Lagebericht sowie die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2013 nebst Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Solingen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Stadt zutreffend dar. 77 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Die Prüfung des Jahresabschlusses hat keine Tatsachen ergeben, die der Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und der Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 entgegenstehen. Der Bestätigungsvermerk wird ohne Einschränkung erteilt. Solingen, 03.11.2014 Frank Feller Leiter des Revisionsdienstes Der Revisionsdienst empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk des Revisionsdienstes zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gem. § 101 Abs. 7 GO NRW vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Solingen, 03.11.2014 Frank Feller Leiter des Revisionsdienstes 78 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSSES ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2013 Der Revisionsdienst hat den Jahresabschluss der Stadt Solingen zum 31.12.2013, bestehend aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht unter Beachtung des § 101 Abs. 1, 3 und 6 GO NRW geprüft. Die Buchführung, die Inventur, das Inventar sowie die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurden in die Prüfung einbezogen. Die Prüfung erstreckte sich darauf, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Zur Durchführung der Prüfung hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Solingen, wie in § 101 Abs. 8 GO NRW vorgesehen, des Revisionsdienstes bedient. Die Prüfung wurde vom Revisionsdienst der Stadt Solingen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW, der Gemeindehaushaltsverordnung NRW, der Handreichungen des Innenministeriums NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) sowie dem Institut Rechnungsprüfer (IDR) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Überdies sind in die Prüfung einbezogen worden die gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes NRW sowie die ergänzenden satzungsrechtlichen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Solingen. Als Arbeitsgrundlage diente der VERPA-Prüferarbeitsplatz für kommunale Abschlussprüfung. Nach den festgelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung war es erforderlich, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen (GoB-K) - und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Verwaltungstätigkeiten und über das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld der Stadt Solingen sowie die Ergebnisse vorlaufender und ergänzender Prüfungen berücksichtigt. Bei der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in der Buchführung, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und im Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters sowie der Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses mit all seinen Bestandteilen, einschließlich Anhang und Lagebericht sowie die Rechtund Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist nach der durch den Revisionsdienst durchgeführten Prüfung der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. 79 STADT SOLINGEN - BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2013 nebst Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Solingen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Stadt zutreffend dar. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat keine Tatsachen ergeben, die der Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und der Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 entgegenstehen. Der Bestätigungsvermerk wird ohne Einschränkung erteilt. Solingen, 03.11.2014 Achim Fritsche Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses 80 Frank Feller Leiter des Revisionsdienstes Anlagen: Jahresabschluss 2013 1 2 3 4 Bilanz zum 31.12.2013 Ergebnisrechnung Finanzrechnung Wesentliche Investitionsmaßnahmen im Jahr 2013 Bilanz Posten 1.2.2.1 1.2.2.2 1.2.2.3 1.2.2.4 1.2.3 1.2.3.1 1.2.3.2 1.2.3.3 1.2.3.4 1.2.3.5 1.2.3.6 EUR EUR 31.12.2012 EUR 11.422,84 110.913.729,86 691.942,39 17.998.949,49 47.939.094,21 21.528.517,23 202.783.962,44 5.406.944,18 73.529.176,96 18.947,25 111.123.292,91 633.994,40 17.312.982,63 177.543.715,95 49.468.088,68 68.658.217,25 116.144.328,81 24.221.546,76 115.960.837,01 24.854.732,60 106.421.611,93 112.786.010,67 5.091.057,35 178.538.358,62 20.230.599,36 210.258.509,89 6.513.807,26 303.248.600,81 251.878.544,85 EUR 5.115.578,26 305.661.133,76 258.717.158,54 Bilanz zum 31.12.2013 Bi 1.2.1.1 1.2.1.2 1.2.1.3 1.2.1.4 1.2.2 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 31.12.2013 EUR Anlage 1 Aktiva 1. 1.1 1.2 1.2.1 EUR Bilanz 1.2.4 1.2.7 1.2.8 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 1.3.5.1 1.3.5.2 1.3.5.3 1.3.5.4 31.12.2013 EUR EUR 31.12.2012 EUR 279.906,83 16.462.182,80 302.605,00 16.448.272,80 7.573.922,00 8.498.266,73 6.880.590,66 10.959.535,95 10.347.892,34 775.833.032,31 8.374.095,46 349.579.840,71 348.928.747,42 482.663,91 67.060.301,58 525.663,91 67.048.417,09 2.423.207,30 2.423.207,30 1.825.167,52 3.610.140,85 EUR Umlaufvermögen Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen 785.881.750,79 1.825.167,52 5.435.308,37 424.981.321,87 3.957.454,26 5.782.621,78 1.200.825.777,02 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 EUR 3.383.319,28 424.708.657,50 1.210.609.355,54 4.285.385,10 3.383.319,28 4.285.385,10 Bilanz zum 31.12.2013 Bi 1.3 1.3.1 EUR Anlage 1 1.2.5 1.2.6 Posten Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen an verbundene Unternehmen an Beteiligungen an Sondervermögen Sonstige Ausleihungen Bilanz 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 2.2 2.2.1 EUR 31.12.2013 EUR EUR EUR 31.12.2012 EUR 12.010.314,16 15.394.463,42 22.393.177,96 14.330.441,34 546.323,75 34.949.815,87 656.590,51 EUR 30.381.495,27 1.379.532,76 1.340.038,29 2.056.174,99 1.345.892,93 41.768.842,90 37.352.811,59 21.241.001,24 19.572.074,83 1.263.835.621,16 1.267.534.241,96 Anlage 1 2.2.2 2.2.3 2.3 2.4 Posten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Privatrechtliche Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Liquide Mittel Bilanz zum 31.12.2013 Bi Bilanz Posten 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten für Zuwendungen für Beiträge für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 4. 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 Rückstellungen Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteiligungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich vom privaten Kreditmarkt EUR 31.12.2012 EUR EUR 67.863.365,51 85.234.623,82 651.093,29 6.062.539,64 -51.151.508,63 -21.968.416,02 17.362.950,17 69.328.747,44 158.146.766,68 155.894.620,71 12.078.033,68 12.985.188,53 26.005.228,93 25.839.025,38 196.230.029,29 194.718.834,62 281.054.960,00 265.481.825,00 531.139,19 356.964,79 3.637.578,21 1.047.013,15 28.009.519,79 29.196.920,03 313.233.197,19 296.082.722,97 9.203,26 162.978.791,63 EUR 10.430,36 162.987.994,89 170.826.199,52 170.836.629,88 Bilanz zum 31.12.2013 Bi Eigenkapital Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 31.12.2013 EUR Anlage 1 Passiva 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 EUR Bilanz 5. Passive Rechnungsabgrenzung 4.3 4.4 4.5 4.6 EUR 31.12.2013 EUR EUR EUR 31.12.2012 EUR EUR 477.591.168,56 162.824,98 292.188,30 5.298.743,97 5.036.214,32 1.138.176,96 7.207.884,69 39.303.788,17 1.414.827,79 5.720.412,73 37.774.622,57 728.923.482,94 698.666.064,15 8.085.961,57 1.263.835.621,16 8.737.872,78 1.267.534.241,96 Bilanz zum 31.12.2013 512.824.069,28 Anlage 1 4.7 4.8 Posten Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen Ergebnisrechnung Ergebnis 2012 = 18 = Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 10 und 17) 2 3 4 209.790.598,02 96.066.236,88 13.505.487,09 17.572.934,28 9.395.703,01 83.936.111,33 21.106.953,52 178.828,13 202.457.710,00 82.965.447,05 4.513.553,00 16.620.658,99 10.564.775,00 97.570.885,75 21.809.959,34 210.208.145,93 86.622.908,21 7.500.643,12 17.785.075,96 9.411.490,90 99.711.281,99 21.599.570,45 308.775,25 7.750.435,93 3.657.461,16 2.987.090,12 1.164.416,97 -1.153.284,10 2.140.396,24 -210.388,89 308.775,25 451.552.852,26 94.605.057,20 7.849.262,00 16.544.091,08 71.899.433,53 24.678.750,75 228.433.706,68 20.818.951,12 456.979.990,36 436.502.989,13 101.800.248,25 9.113.664,00 14.452.500,00 82.742.728,35 22.976.510,58 261.937.491,35 16.293.549,53 500.203.028,06 453.147.891,81 101.490.856,77 8.011.645,00 19.044.576,37 75.439.831,16 25.136.771,71 248.207.681,36 21.076.771,14 490.396.488,51 16.644.902,68 -309.391,48 -1.102.019,00 4.592.076,37 -7.302.897,19 2.160.261,13 -13.729.809,99 4.783.221,61 -9.806.539,55 -5.427.138,10 -63.700.038,93 -37.248.596,70 26.451.442,23 Ergebnisrechnung 12 13 14 15 16 17 Personalaufwendungen davon Pensionsrückstellungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Vergleich Ansatz / Ist Anlage 2 + + + + + + + +/= - Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Ist-Ergebnis 2013 (Sp. 3 ./. Sp. 2) 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Fortgeschriebener Ansatz 2013 Ergebnisrechnung Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 23 24 + - Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis 26 = Jahresergebnis (= Zeilen 19 und 20) (= Zeilen 18 und 21) Ist-Ergebnis 2013 Vergleich Ansatz / Ist (Sp. 3 ./. Sp. 2) 1 2 3 4 440.605,52 16.981.883,44 399.426,34 19.371.211,41 1.746.272,30 15.649.184,23 1.346.845,96 -3.722.027,18 -16.541.277,92 -18.971.785,07 -13.902.911,93 5.068.873,14 -21.968.416,02 -82.671.824,00 -51.151.508,63 31.520.315,37 -21.968.416,02 -82.671.824,00 -51.151.508,63 31.520.315,37 (= Zeilen 23 und 24) (= Zeilen 22 und 25) Ergebnisrechnung + - Fortgeschriebener Ansatz 2013 Anlage 2 19 20 Ergebnis 2012 Finanzrechnung Ergebnis 2012 1 3 + 4 + 5 + 6 + 7 + 8 + 9 = 10 11 - 12 - 13 - 14 15 - 16 = 17 = (= Zeilen 9 und 16) 2 3 4 208.983.363,57 202.457.710,00 208.588.521,18 6.130.811,18 90.690.257,59 73.398.710,84 79.134.266,97 5.735.556,13 6.741.979,42 4.513.553,00 6.846.620,69 2.333.067,69 16.347.149,91 15.659.360,00 16.520.862,69 861.502,69 9.074.318,39 10.564.940,00 9.464.372,54 -1.100.567,46 89.752.969,83 97.461.770,75 99.934.101,84 2.472.331,09 16.195.232,57 16.466.763,95 16.670.676,50 203.912,55 438.437,58 399.426,34 1.693.283,70 1.293.857,36 438.223.708,86 420.922.234,88 438.852.706,11 17.930.471,23 84.142.513,07 13.886.866,98 91.359.046,19 14.452.500,00 90.882.563,70 14.568.815,11 -476.482,49 116.315,11 69.214.612,37 91.271.069,30 72.493.935,40 -18.777.133,90 17.358.222,54 19.259.211,41 15.886.605,25 -3.372.606,16 230.875.536,61 14.022.926,94 262.529.410,85 16.681.956,84 248.817.995,04 13.799.480,29 -13.711.415,81 -2.882.476,55 429.500.678,51 495.553.194,59 456.449.394,79 -39.103.799,80 8.723.030,35 -74.630.959,71 -17.596.688,68 57.034.271,03 Finanzrechnung Finanzrech + Vergleich Ansatz / Ist Anlage 3 2 Ist-Ergebnis 2013 (Sp. 3 ./. Sp. 2) 1 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfereinzahlungen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen, Kostenumlagen Sonstige Einzahlungen Zinsen u. sonstige Finanzeinzahlungen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahlungen für Sachund Dienstleistungen Zinsen u. sonstige Finanzauszahlungen Transferauszahlungen Sonstige Auszahlungen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Fortgeschriebener Ansatz 2013 Finanzrechnung 19 + 20 + 21 + 22 + 23 = 24 - 25 - 26 - 27 - 28 - 29 - 30 = 31 = Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten sonstige Investitionseinzahlungen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Auszahlungen für Erwerb von aktivierbaren Zuwendungen Sonstige Investitionsauszahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Ist-Ergebnis 2013 Vergleich Ansatz / Ist (Sp. 3 ./. Sp. 2) 1 2 3 4 14.352.792,93 15.610.727,39 12.411.946,66 -3.198.780,73 3.133.256,45 3.184.705,00 5.288.283,45 2.103.578,45 1,00 13.910,00 13.942,94 32,94 246.626,01 200.000,00 248.076,39 48.076,39 279.475,69 334.244,88 467.806,53 133.561,65 18.012.152,08 19.343.587,27 18.430.055,97 -913.531,30 302.126,56 6.102.764,10 5.522.329,34 -580.434,76 7.878.799,88 32.088.632,75 9.195.561,86 -22.893.070,89 2.624.848,05 9.525.489,56 3.055.944,46 -6.469.545,10 49.543,43 733.242,86 730.931,45 -2.311,41 1.281.630,06 4.938.025,47 1.274.004,62 -3.664.020,85 727.500,00 452.318,97 399.099,66 -53.219,31 12.864.447,98 53.840.473,71 20.177.871,39 -33.662.602,32 5.147.704,10 -34.496.886,44 -1.747.815,42 32.749.071,02 13.870.734,45 -109.127.846,15 -19.344.504,10 89.783.342,05 (= Zeilen 23 und 30) 32 = Finanzmittelüberschuss/fehlbetrag (= Zeilen 17 und 31) Finanzrechnung Finanzrech + Fortgeschriebener Ansatz 2013 Anlage 3 18 Ergebnis 2012 Finanzrechnung 34 + 35 - 36 - 37 = 38 = Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Aufnahmen von Krediten zur Liquiditätssicherung Tilgung und Gewährung von Darlehen Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung Saldo aus Finanzierungstätigkeit Änderung des Bestands an eigenen Finanzmitteln Ist-Ergebnis 2013 Vergleich Ansatz / Ist (Sp. 3 ./. Sp. 2) 1 2 3 4 1.616.910,62 13.736.310,00 1.187.008.822,40 9.653.632,76 14.800.000,00 1.201.004.153,77 6.745.117,03 -6.991.192,97 781.007.798,29 781.007.798,29 14.367.434,99 -432.565,01 757.125.855,71 757.125.855,71 -22.032.053,51 -1.063.690,00 16.259.624,62 17.323.314,62 -8.161.319,06 -110.191.536,15 -3.084.879,48 107.106.656,67 -1.793.166,74 -10.774.960,31 -10.774.960,31 -820.474,51 1.356.938,09 1.356.938,09 -12.502.901,70 97.688.634,45 (= Zeilen 32 und 37) 39 + 40 + 41 = Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln Änderung Bestand an fremden Finanzmitteln Liquide Mittel (= Zeilen 38, 39 und 40) -10.774.960,31 -110.191.536,15 Finanzrechnung Finanzrech + Fortgeschriebener Ansatz 2013 Anlage 3 33 Ergebnis 2012 Anlage 4 Wesentliche Investitionsmaßnah Investitionsmaßnahmen im Jahr 2013 Wesentliche Investitionsmaßnahmen im Jahr 2013 Maßnahme Immobilienmanagement VwG Bonner Str. - Mieterdarlehen und Ankauf Neubau/Umbau KITA Nibelungenstraße Ausbau KITA Vorspel Gesamtschuhle Ohligs, Querstr. Gerätehaus LG 3 - Mangenberg Brandschutzmaßnahmen in Verw.-Gebäuden Sanierung Geschwister-Scholl-Gesamtschule Freiw. Feuerwehr - Neubau Gerätehaus LG 7 Ausbau KITA Fuhr Ausbau KITA Hoppetosse Neubau KITA Fürker Irlen 6a - Pinocchio Neubau KITA Fürker Str. 44b - Pusteblume Rettungsdienst Krankenwagen Rettungswagen Schulträgeraufgaben BuG M.-Scheel-Schule - naturw. Raum Lernmittel Berufskollegs Lernmittel Gesamtschulen Lernmittel Grundschulen Tageseinrichtungen für Kinder Investitionskostenförderung U3 Spielplätze Neubau Spielplatz Siebels Stadtentwicklungsplanung Baumaßnahmen City 2013 Entwicklungsmaßnahme Südliche Innenstadt Projekt Solinger Nordstadt Planung und Mobilität Projekt Grimmstraße Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Deckenerneuerung - nach Kanalbau Rundleuchten im Stadtgebiet Erschließung Hellerfeld (Oberburg) B380A Natur- und Landschaftspflege Geräte usw. Wald- und Biotoppflege Spielplatz/Grünanlage Siebels O 305 Spielplatz/Grünanlage Zietenstraße D 301 Hallenmanagement Ausstattung (Theater/Konzerthaus) Betrag € 5.370.559,04 1.260.912,89 1.055.134,13 809.138,02 487.486,99 296.006,69 220.462,02 198.904,15 142.641,21 85.446,48 77.756,81 68.912,47 197.079,31 150.116,43 171.546,39 142.151,02 112.844,92 102.500,61 1.126.944,62 143.000,00 926.111,66 399.099,66 186.027,61 179.086,36 693.776,64 424.280,33 146.993,82 330.928,45 267.400,00 114.036,53 257.958,70