RTZ_02_16_WG_1200616_Layout 1

Werbung
KLIENTENJOURNAL
AUSGABE 2 | Juni 2016
Top-Themen dieser Ausgabe:
> USt Online-Shopping > Chaos in der FA-Buchhaltung > Und immer wieder Registrierkassen ...
ZUM GELEIT
Wir leben in einer unruhigen
Periode, geprägt von vielen
Herausforderungen – gesellschaftlicher, politischer und
ökonomischen Natur. Die Rahmenbedingen waren noch nie
so kompliziert und nur mit großem Aufwand zu bewältigen.
Veränderungen sind immer
geeignet Unsicherheit und
auch Widerstand zu generieren
– bieten aber gleichzeitig
immer auch Chancen!
Wir haben die Chance uns von
der Allmacht der Banken zu
befreien (die selbst Geprügelte
von Basel 3 bis Panama sind) –
siehe Leitartikel. Wir haben das
Crowdfunding
Crowdinvesting
IMMER BELIEBTER –
WIE SCHAUT ES STEUERLICH AUS?
Internet, das uns, bei allen oft
auch negativen Begleiterscheinungen, die Möglichkeit eröffnet unser Produkt weltweit –
auch oder gerade in Nischen –
zu vertreiben, oder einzukaufen, wann auch immer und wo
auch immer.
Wir werden aber auch mit der
Registrierkasse, deren Einführung uns jetzt schon über ein
Jahr beschäftigt, klar kommen
und auch mit den hausgemachten Schwierigkeiten des
Finanzamtes, die Umstellun-
gen im Rahmen von Einsparungen selbst zu bewältigen.
Wir sind mittlerweile über
500.000 (Unternehmen/r/innen), die den Staat erhalten.
Und wir werden es weiterhin
tun – ob diese Regierung jetzt
wirtschaftsfreundlicher wird
(New Deal) oder die nächste.
Und selbst wenn uns weitere
Steine in den Weg gelegt werden – dann bauen wir halt was
draus!
Diese neuen Finanzierungsformen gewinnen zunehmend
an Beliebtheit. Sucht man
doch in der „Crowd“ Geldgeber, die man von seinem Projekt überzeugen kann.
Eigentlich eine Renaissance
des Genossenschaftsgedanken – derzeit als modernstes
Tool des Kapitalismus! Aber es
ist eben leichter mit den Möglichkeiten des Internets eine
Vielzahl Gleichgesinnter zu
finden als eine Bank von einer
Idee zu überzeugen.
Grundsätzlich zu unterscheiden gilt es Crowdfunding und
Mag. Manfred Wildgatsch
und Johann Wildgatsch
Fortsetzung Seite 4
..
Mag. Manfred Wildgatsch, Wirtschaftsprufer und Steuerberater | Johann Wildgatsch, Steuerberater
A-1210 Wien, Pius Parsch-Platz 2, Tel. 1/278 12 95-0, Fax DW 28, e-mail: [email protected], www.jupiter.co.at
| 2 | Juni 2016
Dabei sind die Seriennummer
des Signaturzertifikates und
die Kassenidentifikationsnummer der mit der Signaturerstellungseinheit zu verbindenden Registrierkasse bekanntzugeben. Bitte wenden Sie
sich zu diesem Zweck an uns,
falls Sie über keinen eigenen
FinanzOnline Zugang verfügen. Zur Erlangung der elekes dazu mehrere Möglichkei- tronische Signatur wird man
ten, sprechen sie sich daher sich in der Praxis an den in
bitte rechtzeitig mit ihrem Kas- Österreich bekanntesten Anbieter für elektronische Signasenlieferanten ab.
turen, A-trust (www.a-trust.at),
Beginnend mit 1.7.2016 wenden. Die Smartcard kostet
können diese Sicherheits- € 9,- das Kartenlesegerät €
einrichtungen über Finanz- 12,50.
Registrierkasse:
Die nächsten Schritte
ACHTUNG TERMIN:
1: JULI 2016!
Die meisten Registrierkassen
sind installiert, die Kinderkrankheiten werden langsam
behoben – jetzt müssen die
nächsten Schritte gesetzt werden.
Ab 1.4.2017 müssen alle
Kassensysteme über eine
technische Sicherheitseinrichtung (Signaturerstellungseinheit) verfügen. Technisch gibt
2
Online gemeldet werden,
bis 1.4.2017 müssen sie
gemeldet sein.
natur auf den einzelnen Belegen kann man feststellen, von
welcher Kasse dieser Beleg
stammt, weiters die fortlaufende Nummer des Barumsatzes, den verschlüsselten
Stand des Umsatzzählers, die
Seriennummer des Signaturzertifikates, die letzten zehn
Stellen des Signaturwertes des
vorhergehenden Barumsatzes
sowie den Signaturwert des
laufenden Barumsatzes.
Damit will die Finanzbehörde
Österreichs Kassen manipulationssicher machen.
Bitte kümmern sie sich rechtzeitig darum, um nicht kurz
vor Fristende ins Gedränge zu
Durch die elektronische Sig- kommen.
> Gutscheine in der
Registrierkasse!
> Letzte Meldung:
Doch noch Entschärfung
bei der Registrierkasse!
Wie sind Gutscheine im Zusammenhang mit der Registrierkasse zu behandeln?
Zu Redaktionsschluss erreicht uns die Meldung, dass der
Ministerrat am 21.6. folgende Erleichterungen für den Bereich Gastronomie und Vereine beschließen möchte:
Der Verkauf von sogenannten Wertgutscheinen, die
Ware ist also noch nicht konkretisiert, stellt keinen steuerbaren Vorgang dar. Es wird dadurch auch noch keine
Steuer ausgelöst. Zweckmäßigerweise wird der Gutscheinverkauf aber in der Registrierkasse als „0% Umsatz“ in der Kategorie Bonverkauf erfasst werden. Damit
ist sowohl der Einzelaufzeichnungspflicht als auch der
Pflicht eine lückenlose und sicherheitstechnisch einwandfreie Aufzeichnung aller Bareingänge zu haben, genüge
getan.
Die Einlösung des Gutscheines führt dann zu einem
Barumsatz, und es muss auch ein Beleg erstellt werden.
Die Registrierkassen haben dazu eine eigene Kategorie.
> Schaffung einer neuen Beschäftigungskategorie
„Aushilfskraft“. Vollversicherte dürfen über ihren
Hauptberuf hinaus 18 Tage im Jahr als Aushilfskraft
tätig sein, gilt auch für Unternehmer. Die SV wird sofort
abgeführt – keine Nachzahlungen.
> „Kalte-Hände-Regelung“: Umsätze, die im Freien
gemacht werden, dürfen mittels Kassasturz bis
30.000,- € aufgezeichnet werden und müssen
nicht mehr mit den Umsätzen des Hauptbetriebes
zusammengezählt werden.
> „Kleine Vereinsfeste“: Stundengrenze von 48 Stunden
wird auf 72 Stunden ausgedehnt.
> Für kleine Vereinskantinen entfällt die Registrierkassenpflicht (bis 52 Tage geöffnet und > 30.000,- € Umsatz).
Über das tatsächliche Ergebnis informieren wir Sie in der
nächsten Ausgabe oder per Blitz-Info.
3
Immer wieder gibt es (umsatzsteuerrechtliche) Probleme,
wenn Unternehmen – wie es
immer öfter vorkommt – bei
ausländischen Plattformen
(z.B. Amazon) einkaufen.
Bei Lieferungen von Gegenständen zwischen Unternehmen (UID-Nummer!) verschiedener Mitgliedsstaaten handelt es sich um innergemeinschaftliche Lieferungen, die
aus Sicht des Lieferanten in
aller Regel umsatzsteuerfrei
sind. Beim Erwerber handelt
es sich um einen innergemein-
Umsatzsteuerpflicht vor, bei
Überschreiten der Lieferschwelle (in Österreich € 35.000,-)
verlagert sich diese in jenes
Land, in dem die Beförderung
oder Versendung endet. Bei
sonstigen Leistungen wird die
DIE UID-NUMMER BRINGT´S!
Umsatzsteuer hingegen – mit
(RECHTZEITIG BEKANNT GEGEBEN)
zahlreichen Ausnahmen – am
Ort des Leistungsempfängers
fällig.
als Privatperson behandelt der Plattform! Erfahrungsgeund erhalten in unserem Bei- mäß ist es äußerst mühsam
Im Allgemeinen gilt, dass der spiel eine Rechnung mit 19% bis unmöglich eine korrigierte
Betreiber einer Internetseite deutscher Umsatzsteuer. Diese Rechnung oder gar eine (letztauch als Erbringer der ange- ist allerdings für Sie nicht „ver- lich zu unrecht) bezahlte Steubotenen Leistung anzusehen wertbar“!
er (zurück) zu erhalten. Und
ist, nur selten wird er als Verauch über das Vorsteuererstattungsverfahren ist diesbezüglich nichts zu gewinnen!
Online-Shopping B2B
Achtung USt!
Wollen Sie also nicht auf einer
ausländischen Umsatzsteuer
„sitzenbleiben“, müssen Sie
schon bei der Bestellung Ihre
UID-Nummer bekanntgeben!
Für die Umsatzsteuerpflicht ist
die tatsächliche Warenbegung
entscheidend! Erfolgt also der
Versand von einem inländischen Lager, unterliegt die Lieferung der österreichischen
schaftlichen Erwerb. Die dies- mittler tätig werden (und dies Am besten hinterlegen Sie Ihre Umsatzsteuer. Diese kann nabezüglich zu entrichtende Er- müsste für einen Dritten ein- UID-Nummer gleich beim An- türlich als Vorsteuer geltend
werbssteuer kann bis auf we- deutig erkennbar sein).
legen Ihrer Benutzerdaten auf gemacht werden.
nige Ausnahmen sofort als
Vorsteuer abgezogen werden. Bestellen Sie nunmehr z.B. bei
> Fahrtenbuch als App
Der Erwerb muss für das Un- Amazon in Deutschland Waternehmen erfolgen, und es ren für Ihr Unternehmen, liegt
müssen die übrigen Voraus- eine (aus Sicht von Amazon
Für die Smartphone-Generation gibt es jetzt auch schon
setzungen für einen Vorsteuer- Deutschland) steuerfreie innerdie entsprechende App. Vom ÖAMTC promoted und als
abzug gegeben sein. Bei gemeinschaftliche Lieferung
für das Finanzamt geeignet bezeichnet sollte eine
sonstigen Leistungen geht im vor, d.h. die Rechnung hat
Verwendung auch bei einer entsprechenden
Gegensatz dazu die Steuer- keine Umsatzsteuer aufzuweiBetriebsprüfung standhalten.
schuld meist auf den Empfän- sen. Sie müssen aber bereits
Weitere Informationen zum neuen Service:
ger über.
bei Bestellung – um als Unterwww.oeamtc.at/mobito
nehmer erkennbar zu sein –
Die App kann sowohl für Android als auch iPhone
Erfolgen hingegen diese Liefe- Ihre UID-Nummer bekanntim jeweiligen App Store gratis downgeloaded werden
rungen an Privatpersonen oder geben um so eine richtige
(direkter Link auf ÖAMTC-Homepage) oder
andere Abnehmer ohne UID- („steuerlose“) Rechnung zu erwww.mobito.at laden und sich anmelden.
Nummer liegt grundsätzlich halten. Andernfalls werden Sie
| 2 | Juni 2016
Crowdfunding
Crowdinvesting
FF VON SEITE 1
Crowdinvesting. Beiden ist
noch gemeinsam, dass man
sich mit einer Investition an
einer Idee oder einem Projekt
beteiligt und es sich um Nachrangdarlehen handelt – im
Falle des Misserfolgs, also der
Insolvenz des Darlehensnehmers, ist der Totalverlust möglich. Den Unterschied macht
dann erst die Gegenleistung,
denn diese ist auch das Kriterium für die Steuerbarkeit –
also ob Umsatz- oder sonstige
Steuern anfallen können.
4
eine Spitzenzinssätze von über satzsteuerpflicht vorliegt.
8% gegenüber. Diese unterlieEindeutig umsatzsteuerpflichgen im Realisierungsfalle der
tig ist, wenn das Investment
Einkommensteuer.
einer Vorfinanzierung eines
> Beim Crowdfunding wird Produktes dient (pre-sale) und
es schon etwas komplizierter. das Produkt nach FertigstelEs gibt die Variante
lung geliefert wird (Lieferung
löst umsatzsteuerpflichtigen Er> donation-based und
lös aus).
> reward-based.
Wird die Gegenleistung in
Beide können unter Umstän- Form von Sponsoring, also
den zu einer Umsatzsteuer- einer Werbeleistung, – oder
pflicht führen.
einer anderen sonstigen Leistung – erbracht, unterliegt nur
Bei donation-based Funding der tatsächliche Wert (der Wersteht, wie der Namen schon beleistung) – und dieser muss
sagt, für den Geldgeber eine unter 50% der Einlage betraSpende im Vordergrund. Es gen – der Umsatzsteuerpflicht,
kann aber durchaus sein, dass der Rest hingegen als nicht
das unterstützte Projekt aus steuerbarer Zuschuss eben
steuerlicher Sicht eine Ein- nicht. Liegt der Wert der Gekunftsquelle darstellt. Die Ge- genleistung aber über 50% des
genleistung kann unter Investments unterliegt der geUmständen der Umsatzsteuer samte Betrag der Umsatzsteuunterliegen.
erpflicht.
vereinbart, es handelt sich also
um eine reine Finanzierungsform und löst daher keine
Umsatzsteuerpflichten aus.
Die beiden größten Wiener
Fußballvereine (Rapid und
Austria) haben diese Finanzierungsform bereits genutzt
(Rapid brauchte für die erste
Million noch 69 Tage, Austria
gerade einmal 24 Stunden!).
Neben den Zinsen gibt es für
die Mini-Investoren noch zahlreiche Goodies, die für wahre
Fans sicher noch eine zusätzliche Motivation darstellen.
> Für Crowdinvesting sind Einem Basiszinssatz von 2,5%
fixe oder variable Zinssätze stehen bei Erfolg der Sportver- Auch wenn beim reward- Sie sehen also, dass die Regebased Funding die Gegenleis- lungen des Gesetzgebers, wie
tung im Vordergrund steht, ist leider meistens, nicht ganz ein> Schenkung eines Betriebes: hier umgekehrt auch nicht un- fach sind. Sollten Sie daher
bedingt von einer Umsatzsteu- aktiv oder passiv an diese FiVorsicht USt!
erpflicht auszugehen. Hier be- nanzierungsform denken, bestimmt nämlich der Wert der sprechen Sie es mit uns vor
Wurde für die unentgeltliche Übertragung von WirtschaftsGegenleistung, ob eine Um- Inangriffnahme!
gütern vom Vorbesitzer ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen unterliegen diese der umsatzsteuerlichen
Eigenverbrauchsbesteuerung.
> Wir werden immer mehr:
Die Bemessungsgrundlage dafür stellt der Wiederbeschaffungspreis, bei selbst hergestellten Gegenständen die
Selbstkosten, dar! Bei Fortführung des Betriebs und Vorsteuerabzugsberechtigung kann diese natürlich wieder in
Abzug gebracht werden.
Etwas komplizierter wird es bei der Übertragung von Liegenschaften. Diese sind gemäß Gesetz grundsätzlich steuerfrei, nicht aber die darauf allenfalls errichteten Gebäude,
etc. Im Bedarfsfalle kontaktieren Sie uns bitte.
500.000 Unternehmer!
Dieser Tage begrüßte Österreich seinen 500.000-sten Unternehmer (Mitglied der WKÖ). Waren es 2000 noch
knapp über 300.000 Unternehmen haben, trotz sich verschlechternden Rahmenbedingungen, die Unternehmensgründungen pro Jahr von rund 24.000 auf knapp 40.000
zugenommen.
Die gesamte Bruttowertschöpfung beträgt bereits 198 Milliarden Euro.
5
Aus der Praxis
In dieser neuen Kolumne wollen wir Sie für brandaktuelle Belange sensibilisieren, die uns im täglichen Geschäft vermehrt begegnen. Vieles davon
werden Sie schon in früheren Artikeln gelesen haben – jetzt ist aber wieder
aus gegebenen Anlass besonderes Augenmerk darauf zu lenken!
Erst dieser Tage hat ein GPLAPrüfer (dieser prüft di lohnabhängigen Abgaben) folgende
(zusätzliche) Unterlagen bei der
Prüfung verlangt:
> die Konten betreffend
Fremdleistungen bzw. Subunternehmer samt zugehöriger
Belege
(→ versteckte Dienstverhältnisse)
> das Konto „Freiwilliger Sozialaufwand“
> das Konto „Fremdreinigung“ samt Belege
(→ verstecktes Dienstverhältnis)
> das Konto „Verwaltungsstrafen“
(→ nicht abzugsfähig bzw.
-pflichtig bei Ersatz an Dienstnehmer)
> das Konto „Fremdprovisionen“ samt Belege
(Meldung § 109a ?)
> Arbeitszeitaufzeichnungen
(für einige Dienstnehmer,
aber komplett von den Tagesberichten an)
> Fahrtenbücher, auch für
Fiskal- bzw. Klein-LKW
(→ Wer ist wohin gefahren,
Sachbezug? – wird noch zu
diskutieren sein)
> Tankbelege
(→ wird außerhalb der Arbeitszeit getankt; wieso?)
Dazu passend eine aktuelle teilungspflicht nicht. Zur ErinEntscheidung des BFG nerung: Ein Beleg im Sinne
(Bundesfinanzgerichtes) be- dieser Bestimmungen (nicht
treffend einen Pharmavertre- ident mit den umsatzsteuerter, der nur den halben rechtlichen Bestimmungen beKFZ-Sachbezug versteuern treffend Vorsteuerabzug) muss
wollte: Dies wurde letztlich enthalten:
verweigert, weil er die Abga- > eine eindeutige Bezeichbenbehörde von der Richtig- nung des liefernden oder leiskeit seines Vorbringens tenden Unternehmens
überzeugen hätte müssen, > eine fortlaufende Nummer,
was wegen eines nicht ordnungsgemäßen Fahrtenbuches nicht gelungen ist.
Laut BFG-Entscheidung liegt
ein solches vor, „wenn
> jede einzelne Fahrt mit
Datum und Dauer (Beginn
und Ende)
> und der Zweck der Fahrt
unter Anführung der Kilometerstände, der Anfangs- und
Endpunkt sowie die Zwischenziele so detailliert beschrieben
werden, dass die Anzahl der
gefahrenen Kilometer zweifelsfrei nachvollzogen werden
kann.“
Laut anderer Meinung können auch andere Unterlagen
(z.B. Reise- oder Besuchsberichte) als Nachweis dienen;
dies ist aber jedenfalls mühsamer und letztlich auch nicht
sicher!
Registrierkasse und Belegerteilungspflicht:
Die sogenannte „Tischrechnung“ (siehe Bild) genügt den
Anforderungen der Beleger-
die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalles einmalig vergeben wird
> den Tag der Belegausstellung
> die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der
gelieferten Gegenstände bzw.
Art und Umfang der sonstigen
Leistungen
> den Betrag der Barzahlung
(muss zumindest rechnerisch ermittelbar sein).
In unserem Beispiel links
fehlen die Punkte 1-2.
Beispiel einer mustergültigen Rechnung aus
Norddeutschland
Zusätzlich zu allen
auch in Österreich
erforderlichen
Merkmalen:
Bewirtete Personen
Anlass der Bewirtung
Höhe der Aufwendungen
bei Bewirtung im Restaurant
in anderen Fällen
Ort/Datum/Unterschrift
| 2 | Juni 2016
Betrugsbekämpfung
bei
Geschäftsbeziehungen
BITTE UNBEDINGT LAUFEND PRÜFEN!
Als neues Tool zur Betrugsbekämpfung führt das Bundesministerium für Finanzen auf
seiner Homepage (www.bmf.
gv.at) unter „Betrugsbekämpfung/Scheinunternehmerliste“
eine Liste von Unternehmen,
die als Scheinunternehmen
qualifiziert wurden, weil sie
nach Ansicht der Finanzbehörde nur zu dem Zweck gegründet wurden, Lohnabgaben, Sozialversicherungsbei-
träge bzw. Entgeltsansprüche
von Arbeitnehmern zu verkürzen oder zu hinterziehen.
Die Abgabenbehörde stellt
nach Überprüfung eines fraglichen Unternehmens mit Bescheid fest, dass ein Scheinunternehmen vorliegt, es
kommt auf die erwähnte Liste
und auch im Firmenbuch erfolgt eine diesbezügliche Eintragung (falls das Unternehmen im Firmenbuch erfasst
6
ist).
Ab der Eintragung des Unternehmens in die Liste haftet ein
Auftraggeber neben dem
Scheinunternehmer als Bürge
und Zahler (kann also vorrangig in Anspruch genommen
werden!) für Entgeltansprüche
und Sozialversicherungsbeiträgevon Arbeitnehmern, die
für den Auftrag eingesetzt waren.
Bitte also bei neuen Geschäftsverbindungen/Aufträgen UNBEDINGT abfragen
und die Abfrage durch Ausdruck aller Unterlagen dokumentieren:
1. Liste der Scheinunternehmen www.bmf.gv.at
2. Tagesaktuellen Firmenbuchauszug verlangen oder selbst
ausdrucken
3. Ausweisdokument des Geschäftsführers/Einzelunterneh-
mers verlangen
4. Abfrage der aufrechten
WKO-Mitgliedschaft über das
Mitgliederservice der WKO
(Telefon/Mail)
5. UID-Nummer (Stufe 2 Abfrage) über Finanzonline vornehmen
6. Bei Bauunternehmen HFUListe abfragen, damit man
weiß, ob man an den Geschäftspartner haftungsbefreiend die gesamte Auftragssumme bezahlen darf.
Diese Abfragen sind in periodischen Abständen immer
wieder vorzunehmen, es
könnte sich am aktuellen
Stand des Geschäftspartners
etwas ändern (besonders
HFU-Liste und UID-Nummer!).
Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Abrufen haben, bitte
bei uns melden.
> Aktuelle Beihilfen des
AMS Wien
> Neue Förderungen für
E-Mobilität
Holen Sie sich Zuschüsse zu den Lohn- und Lohnnebenkosten
Ihres Unternehmens Einstellungsbeihilfe 50+:
Personen über 50, die länger als 6 Monate arbeitslos vorgemerkt waren und/oder Wiedereinsteiger sind, werden bis zu
zwölf Monate lang gefördert (Lohn- und Lohnnebenkosten in
bestimmten Ausmaß).
Das Umweltministerium hat kurzfristig 7,5 Mio. Euro für
die Förderaktion „Elektrofahrzeuge und E-Ladeinfrastrukturen“ zugesagt.
„Come Back“ Eingliederungsbeihilfe für Personen, die von
Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind und/oder länger als 365
Tage arbeitslos gemeldet sind.
Eingliederungsbeihilfe für anerkannte Flüchtlinge
Bitte erkundigen Sie sich vor Einstellung einer eventuell berechtigten Person beim Betreuer des AMS über die mögliche Förderung, denn der Antrag muss normalerweise VOR Anmeldung
bei der Krankenkasse gestellt werden. Da sich die Bedingungen für die Förderungen sehr rasch ändern, ist es notwendig,
sich im konkreten Fall jeweils gezielt zu erkundigen.
Betrieblich genutzte E-PKW:
Die KPC (Kommunalkredit Public Consulting) fördert die
Anschaffung von E-PKW, die ausschließlich mit Strom aus
erneuerbarer Energie betrieben werden mit 3.000,- € pro
Fahrzeug.
Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst erfolgt
die Registrierung unter
https://www.meinefoerderung.at/registration/ bis spätestens 31.12.2016, wodurch die Förderung bis zur Ausschöpfung der 7,5 Mio. gesichert ist (max. bis zu zehn
Fahrzeuge/Unternehmen).Die Antragstellung erfolgt
dann unter https://www.umweltfoerderung.at/elektropkw_betriebe nach Kauf und Zulassung (spätestens 16
Wochen nach Registrierung).
7
Seit 01.04.2016 haben Überweisungen von Steuerzahlungen mittels Electronic-Banking
zu erfolgen, wenn dies dem
Abgabepflichtigen zumutbar
ist; das ist der Fall, wenn er
über einen Internet-Anschluss
verfügt und das ihm von seinem Kreditinstitut zur Verfügung gestellte ElectronicBanking-System bereits für andere Zahlungen nutzt. Die
Überweisung an das Finanzamt muss mit der Funktion „Finanzamtszahlung“ erfolgen.
Daneben gibt es noch die
Möglichkeit, direkt aus finanzonline mit eps-Überweisung
zu zahlen.
Das Finanzamt sendet keine
Zahlungsanweisungen mehr
zu. Sollten Sie keine Möglichkeit zur Nutzung eines Electronic-Banking-Systems für Ihre
Steuerzahlungen haben, kann
der „Verzicht auf Zusendung
einer Zahlungsanweisung“ in
FinanzOnline oder mit formlosem Schreiben, per Telefon
oder FAX an das zuständige
Finanzamt widerrufen werden.
Buchungsmitteilungen werden
weiter entweder elektronisch
oder per Post zugestellt, je
nachdem, wie es beantragt
wurde.
Bei Nutzung des Formulars
„Finanzamtszahlung“ muss
man genauestens darauf achten, dass man die richtigen
Abgabenarten und Zeiträume angibt, da sonst die
Buchungen auf dem Finanzamtskonto falsch sind, Säumniszuschläge verhängt werden,
etc. Die Richtigstellung ist
mühsam und dauert auch einige Zeit. Leider kam es im
Zuge der Umstellung und
auch allgemein im letzten halben Jahr zu vielen Fehlern bei
der Verbuchung auf den Finanzamtskonten, außerdem
erfolgen die Buchungen oft
erst zwei bis drei Wochen später. Bitte also sich NICHT auf
den Saldo einer zugestellten
oder auch online abgerufenen
Buchungsmitteilung verlassen,
man muss unbedingt den
Chaos in der
Finanzamtsbuchhaltung
ANLAUFSCHWIERIGKEITEN BEIM
SYSTEMWECHSEL!
Saldo, der ausgewiesen wird,
nachvollziehen, ob alles gebucht wurde. Besonders oft
passiert das zwischen 15. und
Monatsende – siehe Kasten.
Bitte also ganz allgemein die
Buchungen des Finanzamtes
zu kontrollieren, genauso wie
Sie das bei Ihrem Bankkonto
machen. Wenn wir für Sie die
laufende Buchhaltung erledigen, kontrollieren wir die
Konten laufend. Wir hoffen,
dass sich das System, das bisher immer gut funktioniert
hat, bis Jahresende wieder
einspielt – wir werden weiter
berichten.
Besonders oft kommt es zwischen 15. und Monatsende vor, dass die Zahlung der laufenden Umsatzsteuer schon gebucht wurde, nicht aber die Belastung durch die Meldung der Umsatzsteuervoranmeldung; diese werden meist erst gegen Monatsende
eingespielt. Dann sieht man am Konto ein Guthaben, das aber eigentlich nicht zu Recht besteht, weil
die Umsatzsteuer noch nicht lastgeschrieben wurde.
> Geschäftsführer nicht mehr automatisch haftbar
Die gute Nachricht: Leitungsorgane einer
GmbH oder AG haben laufend unternehmerische Entscheidungen zu treffen, die
naturgemäß sehr oft mit einer erheblichen
Unsicherheit behaftet sind.
Der Geschäftsführer (Vorstand) hat seine
Entscheidungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu treffen,
andernfalls haftet er gegenüber der Gesellschaft mit seinem Privatvermögen
(gegenüber den Gesellschaftern und
Gläubigern nur in bestimmten Fällen).
Mit 1. Jänner 2016 ist es – in Anlehnung
an Literatur und Judikatur bzw. an die aus
dem amerikanischen Recht stammenden
„Business Judgment Rule“ – zu einer gesetzlichen Konkretisierung der Sorgfalts-
pflichten gekommen:
Demnach handelt ein Geschäftsführer jedenfalls dann im Einklang mit der geforderten Sorgfalt eines ordentlichen
Geschäftsmannes, wenn er
> sich bei einer unternehmerischen Entscheidung nicht von sachfremden Interessen leiten lässt,
> aufgrund angemessener Information
annehmen darf, zum Wohle der Gesellschaft zu handeln.
Leitungsorgane können somit nicht mehr
(automatisch) zur persönlichen Haftung
herangezogen werden, wenn ein bestimmter Erfolg ausbleibt; sondern es
kommt ihnen bei ihren unternehmerischen
Entscheidungen ein zu respektierender Er-
messensspielraum zu. Nur eine eklatante
Überschreitung desselben, eine evident
unrichtige Sachentscheidung oder eine geradezu unvertretbare unternehmerische
Entscheidung können zur Annahme einer
Sorgfaltsverletzung und damit verbundenen haftungsrechtlichen Folgen führen.
Tipp: Dokumentieren! Es erscheint somit
(wie schon bisher) dringend angeraten,
bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen zu dokumentieren, dass
diese
> auf Basis angemessener Informationen,
> frei von sachfremden Interessen und
> auf Grundlage dieser Informationen
zum Wohle des Unternehmens getroffen
worden sind.
| 2 | Juni 2016
Liebe Klienten!
vierend verändert. Wir möchten darauf reagieren und
Ihnen weiterhin den besten
Service am neuesten Stand
bieten.
Daher ersuchen wir Sie den
Fragebogen (online unter
www.jupiter.co.at oder hier
ankreuzen und Scan mailen/
Kopie mit der Post schicken) bis
zum 31.07.2016 auszufüllen.
Sie haben die Möglichkeit Ihre
Meinung namentlich abzugeben, können aber auch völlig
anonym bleiben.
Seit den 90er-Jahren erreicht
Sie unser Klienten-Journal, in
dem wir Ihnen alle aktuellen
und wichtigen Infos in leicht
fasslicher Form und optisch
ansprechend aufbereitet übermitteln. Bald danach starteten
wir unser Info-Center auf der
Homepage, in dem Sie alle
Artikel seither – nach Aktualität
geordnet – abrufen können.
Seit vorigem Jahr können Sie
das Klienten-Journal auch als
Pdf auf der Homepage lesen
oder downloaden.
Die Wege der Kommunikation Die Beantwortung nimmt wehaben sich seither und beson- niger als fünf Minuten in Anders in den letzten Jahren gra- spruch!
> Liken
Sie uns doch
auf facebook!
8
Unsere Kommunikationswege zu Ihnen:
IST UNSER SERVICE FÜR SIE PERFEKT?
Fragebogen
1.
als Printausgabe
die Artikel auf der Homepage
als Pdf auf der Homepage
lade mir den Pdf herunter
gar nicht
2.
3.
posten wir regelmäßig – in unregelmäßigen Abständen –
Artikel, die Sie als
Unternehmer interessieren könnte!
Also auf der Startseite den f-Button
klicken und dabei sein!
Wie wichtig ist mir die gedruckte Ausgabe
möchte ich nicht verzichten
ist mir weniger wichtig
Homepage erreicht,
4.
o
o
o
o
o
Eine übliche Form der Informationsvermittlung stellt
heute der Newsletter dar. Wenn wir die Infos für Sie in
einen Newsletter verpacken dann wäre das für Sie
interessant, würde den Newsletter nutzen
Nein danke, würde Newsletter nicht nutzen
Zusätzlich zu unserer Information, die
Sie via Klienten-Journal oder unserer
Ich lese das Klienten-Journal dzt. …
(Mehrfachnennungen möglich)
Sollten wir einen Newsletter einführen
möchte ich dennoch auf die Printausgabe
nicht verzichten
brauche ich die Printausgabe nicht mehr
o
o
o
o
o
o
Danke für Ihre Teilnahme!
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Redaktion: Jupiter Wirtschaftstreuhand GmbH Buchprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft,
Mag. Manfred Wildgatsch, Johann Wildgatsch, 1210 Wien, Pius ParschPlatz 2, Tel.:+43/1/278 12 95/0, Fax: DW 28 – Email:
[email protected] – www.jupiter.co.at – Redaktion: Mag. Manfred Wildgatsch, Mag. Dr. Michael Kowarik, H.E. Münch – Illustration: Michael
Benyuska – Herstellung: copydruck.at. Für den Versand sind die Adressen
computergespeichert. DVR: 0395510. Trotz sorgfältiger Recherche müssen Irrtümer vorbehalten bleiben. Durch die verkürzte Wiedergabe werden Beratungsgespräche nicht ersetzt.
Herunterladen