Dezember 2012 § NEWSLETTER für Psychologiestüdierende mit Interesse an Rechtspsychologie Ψ Interview mit Prof. Dr. Rainer Banse von der Uni Bonn Schon über 400 Mitglieder auf der neuen Emailliste: who are they? S. 5 Neue Studiengänge in der Rechtspsychologie S. 9 EAPL-S News S. 8 S. 16 Aktuelles aus der Rechtspsychologie Neue Befunde zu Kinderpornographie und Kindesmissbrauch S. 18 Gesichter der Rechtspsychologie stellen sich vor: Alana Krix S. 17 Universitätsstr. 1 | 40225 Düsseldorf | Deutschland | email: bwdp-at-uni-duesseldorf.de 2 Liebe Leserinnen und Leser, es freut mich sehr, dass Ihr diesen Newsletter entdeckt habt! Der Newsletter dient dem Austausch von Informationen unter Studierenden der Psychologie mit Interesse an Rechtspsychologie. Leider fehlte es an einem geeigneten Medium, einen solchen Newsletter publik zu machen. Durch die neue Emailliste und die Entwicklungen in der Studierendensektion der European Association of Psychology and Law (EAPL-S) gibt es nun allerdings Kanäle, über die Informationen schnell und effizient an viele Interessenten verteilt werden können. Bislang gab es nur wenige rechtspsychologische Angebote für Studierende. Dies soll sich in nächster Zeit ändern. Die Universitäten versuchen dem Rückgang der Rechtspsychologie in der deutschen Hochschullandschaft entgegenzuwirken. So werden beispielsweise zurzeit neue Studiengänge entwickelt, eingeführt und akkreditiert. Das ist großartig und ich hoffe, dass dieses Angebot von zahlreichen Interessenten in Anspruch genommen wird. Denn nur wenn die Nachfrage, die offensichtlich vorhanden ist, kommuniziert wird und Interessenten von den Möglichkeiten erfahren, haben diese Angebote eine Chance, erfolgreich zu sein. Stärkung unserer Interessen immanent wichtig. Nur wenn wir in der Lage sind, auf uns aufmerksam zu machen und unser Interesse zu demonstrieren, können wir die Rechtspsychologie in der Wissenschaft langfristig stärken und ausbauen. Neben der Registrierung bei der neu eingerichteten Emailliste (mehr Infos S. 4ff.) bieten sich vor allem Mitgliedschaften in den einschlägigen Vereinigungen (DGPs Fachgruppe Rechtspsychologie; EAPL-S, American Psychology-Law Society) an. So engagiert sich die EAPL-S unter der Leitung ihrer Gründerinnen Julia Shaw (Universit of British Columbia) und Jenny Schell (Universität Maastricht) seit einiger Zeit sehr für die Belange von Studierenden, sammelt und stellt Informationen zur Verfügung und hat sogar zwei kleine Publikationsserien gestartet (siehe S. 9ff.). Ein großes Dankeschön möchte ich an dieser Stelle an Alana Krix und Verena Werner aussprechen, die sich spontan bereit erklärt haben, Beiträge zu dem Newsletter zu liefern und diesem damit etwas mehr Leben und vor allem Gesichter zu verleihen. Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei Prof. Dr. Rainer Banse und Prof. Dr. Denis Köhler, die mir Informationen für den Newsletter geschickt haben. Nicht zuletzt möchte ich mich auch bei Dr. Alexander Eine starke Vernetzung unter den Studierenden, die sich Schmidt und Julia Shaw bedanken, die sich die Mühe gefür rechtspsychologische Themen interessieren, ist zur macht haben, einige einleitende Worte zu formulieren. Der Newsletter ist nicht nur für, sondern im Idealfall auch von Euch! Wenn Ihr Lust habt, Euch redaktionell zu beteiligen, freue ich mich über eine Email! Viel Spaß bei der Lektüre! Redaktion Berenike Waubert de Puiseau, Dipl.-Psych. Diagnostik und Differentielle Psychologie | HHU Düsseldorf Universitätsstr. 1 | 40225 Düsseldorf | Deutschland | email: bwdp-at-uni-duesseldorf.de 3 Vorworte Einleitende Worte von Dr. Alexander F. Schmidt, Sprecher der Nachwuchswissenschaftler der Fachgruppe Rechtspsychologie in der DGPs Liebe Rechtspsychologieinteressierte, als Ansprechpartner für die Anliegen der Jungmitglieder und Jungwissenschaftler in der Fachgruppe Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs; http://www.dgps.de/dgps/fachgruppen/recht/) freue ich mich ganz besonders über Ihr reges Interesse an diesem spannenden Fachgebiet. Da der Umfang des universitären Lehrangebots sicherlich noch als ausbaufähig zu bezeichnen ist und in der Ausbildung zum Psychologen detektivisches Geschick verlangt wird, was das Aufspüren rechtpsychologischer Inhalte angeht, möchte ich Sie darin bestärken, Ihr Interesse an dieser spannenden Disziplin zu vertiefen, auszubauen und nach außen zu kommunizieren. Nachfrage kann helfen Angebote zu schaffen. Dies gilt insbesondere für ein Fach, das neben spannenden Forschungsfeldern auch auf angewandter Ebene von erheblicher gesellschaftlicher Relevanz ist. Dem steht entgegen, dass es in Deutschland abgesehen von einer befristeten Juniorprofessur (Universität Mainz) momentan keine eigentliche Professur für Rechtspsychologie gibt. Mit dem Abonnement diese Newsletters sind Sie bereits einen ersten Schritt zur weiteren Vernetzung gegangen. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie nicht nur, wer sich wofür in der Rechtspsychologie interessiert, sondern auch einiges über aktuelle Veranstaltungen und Anlaufstellen für Informationen. Neben den aufgeführten Ansprechpartnern und Angeboten möchte ich an dieser Stelle noch auf die Möglichkeit hinweisen – als studentisches Mitglied der DGPs – in die Fachgruppe Rechtspsychologie (s. o.) einzutreten. Dies ist eine gute Gelegenheit, neben Einblicken in die aktuelle Forschung, die akademischen wie auch ausbildungsbezogenen Entwicklungen in der Rechtspsychologie kennenzulernen und aus erster Hand zu erfahren, was in der akademischen Fachvertretung diskutiert und geplant wird. Unabhängig davon möchte ich alle Interessierten ganz herzlich zur 15. Fachgruppentagung Rechtspsychologie (www.rechtpsychologie-tagung.de/) der DGPs nach Bonn einladen, die unter dem Motto "Forschen, Anwenden, Evaluieren" vom 18. bis 20. September 2013 an der Universität Bonn ausgerichtet wird. In der Hoffnung, dass Sie interessante Anregungen finden, verbleibe ich herzlich Dr. Alexander F. Schmidt Abteilung Sozial- und Rechtspsychologie Institut für Psychologie Rheinische Friedrich-Wilhelms Universität Bonn Kaiser-Karl-Ring 9 \ 53111 Bonn email: afschmidt-at-uni-bonn.de 4 Ein Vorwort von Julia Shaw, Gründerin und Präsidentin der EAPL-S Die Studentensektion der European Association of Psychology and Law (EAPL-S) freut sich, nun auch in Deutschland verstärkt aktiv werden zu können. So können wir unseren Lesern und Mitgliedern mehr Informationen zurechtspsychologischen Themen für Psychologiestudierende und Psychologiebegeisterte anbieten. menbereiche wie Psychopathie und "Profiling". Durch unsere "Studying in" Serie haben Sie Zugriff auf aktuelle Informationen zum Rechtspsychologiestudium in diversen Ländern. Wenn Sie bereits Ihr Studium beendet haben, können sie von unserer "Finding a job in…" Serie profitieren. Alles in allem hoffen wir, dass wir Ihnen Wichtige Informationen zum Thema Rechtspsychologie zur Verfügung Die EAPL-S ist eine Organisation, die Studenten aus der stellen können, unabhängig von dem rechtspsychologiganzen Welt zusammenbringt. Wir repräsentieren inzwi- schen Bereich, für den Sie sich interessieren oder in dem schen mehr als 10 Länder und unsere Website hat über Sie tätig sind. 1500 Besucher im Monat. Wir bieten events auf der Konferenz der EAPL an, welches die größte jährliche Rechtspsy- Die aktuellen, durch Mitarbeiter der Universität Düsseldorf chologiekonferenz in Europa ist. Weiterhin stellen wir aus- unterstützten werden es uns ermöglichen, auch den Wisführliche Information zum Thema Rechtspsychologie auf senschaftlern im Bereich der Rechtspsychologie in unserer Website bereit und haben unsere eigene Publika- Deutschland mehr anzubieten. Mehr Informationen über tionsserie und ein dazugehöriges Peer-reviewverfahren. die EAPL-S erhalten Sie auf http://www.eaplstudent.com/. Durch unsere "Fact-sheets" und "Controversies" Artikel (siehe EAPL-S News auf S. 10) können Sie rechtspsycholo- Viele Grüße, gische Themen kennenlernen, darunter spannende The- Julia Shaw Julia Shaw, PhD Studentin University of British Columbia 5 Infos von und für Studierende Neue Emailliste hat schon mehr als 400 Mitglieder! Seit Oktober 2012 gibt es eine Emailliste für Studierende mit Interesse an rechtspsychologischen Themen. Zunächst gab es einige Anlaufschwierigkeiten. Eine Email an alle Fachschaften psychologischer Institute in Deutschland änderte dies jedoch schlagartig: innerhalb von drei Wochen registrierten sich mehr als 400 (!) Studierende für die Liste. Um zu verstehen, wer sich auf dieser Emailliste tummelt, wurde eine kleine Umfrage durchgeführt. Zweitstudium und die verbleibenden 6.4% waren entweder bereits mit dem Psychologiestudium fertig oder studierten ein andere Fach (zwei Mal Rechtswissenschaften, zwei Mal Cognitive Neuroscience, einmal ein postgradualer Studiengang). Insgesamt befanden sich nur 11 Promotionsstudierende (4,7%) unter den Teilnehmern. Den Löwenanteil bildeten die Bachelorstudierenden mit knapp mehr als 50% aller Teilnehmer. Die Teilnahme bestand aus Fragen zur Person (Studium, Universität), Interessen im Bereich der Rechtspsychologie, Berufswünschen und Motivation für die Registrierung bei der Emailliste. Insgesamt dauerte die Bearbeitung nur rund 2-3 Minuten. Die Verteilung der Teilnehmer über die Universitäten war durchaus überraschend. Den allergrößten Anteil machten Studierende der Universität Düsseldorf aus (n = 52), mit großem Abstand gefolgt von der TU Chemnitz, der Universität Bonn und der Universität Jena (jeweils n = 20). Universitäten, an denen bereits Rechtspsychologie gelehrt wird, waren kaum (beispielsweise FU Berlin: n = 2; Universität Erlangen-Nürnberg: n = 1) oder gar nicht (zum Beispiel die Universität Kiel) vertreten. Entweder haben Studierende dieser Universitäten überproportional wenig an der Umfrage teilgenommen oder es bedarf hier noch weiterer Bestrebungen, die Emailliste bekannt zu machen. Positiv ist anzumerken, dass die Emailliste zum Teil über die Landesgrenzen hinaus bekannt ist, was sich in Mitgliedern aus England, den Niederlanden und Österreich wiederspiegelt. Die Auflistung aller Universitäten und der Mitgliederzahlen ist der Tabelle zu entnehmen. Von den zum Zeitpunkt der Umfrage über 400 Mitgliedern der Emailliste nahmen 233 an der Umfrage teil und beendeten diese. Davon waren 85% weiblich. Das durchschnittliche Alter der Probanden betrug 24,8 Jahre (SD = 4,8) und reichte von 18 bis 46 Jahre. Diese Kennwerte legen nahe, dass die Studierenden mit Interesse an Rechtspsychologie sich kaum vom „herkömmlichen“ Psychologiestudierenden unterscheiden. Insgesamt 85% der Teilnehmer gaben an, Psychologie im Erststudium zu studieren. Weitere 8,6% studierten im Universitäten der Mitglieder, die an der Studie teilgenommen haben (N = 233) FU Berlin FU Hagen HHU Düsseldorf LMU München TU Braunschweig TU Chemnitz TU Dresden TU München Uni Bamberg Uni Bielefeld Uni Bochum Uni Bonn Uni Bremen Uni Cambridge Uni des Saarlandes Uni Erfurt Uni Erlangen-Nürnberg Uni Frankfurt Uni Freiburg 2 2 52 1 11 20 4 1 3 2 1 20 14 2 5 3 1 1 10 Uni Gießen Uni Göttingen Uni Hamburg Uni Jena Uni Köln Uni Leipzig Uni Lübeck Uni Maastricht Uni Mainz Uni Mannheim Uni Münster Uni Nijmegen Uni Potsdam Uni Regensburg Uni Trier Uni Tübingen Uni Wien Uni Wuppertal Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaften 1 4 5 20 17 1 1 1 3 1 1 1 2 1 11 4 1 2 1 6 Die Teilnehmer gaben die Intensität ihres Wunsches, einmal im rechtspsychologischen Bereich zu arbeiten, auf einer Skala von 0 (kein Wunsch vorhanden) bis 100 (sehr starker Wunsch vorhanden an). Im Schnitt war die Intensität relativ hoch und lag bei M = 71,5 (SD = 23,8). phik; Mehrfachwahlen waren möglich). Abgesehen von dem Aspekt der Einstellungsmessung fiele kein Thema ab. Zusätzlich wurden Themen wie Familienrecht, Profiling, Intimizide, Missbrauch durch Frauen/an Männern, Terrorismus/Extremismus, Mediation, Polizeipsychologie, Erziehungsfähigkeit, Evaluation der Sozialtherapie, Aussagen Die Interessen der Teilnehmer verteilten sich weitestge- von Kindern und Beschwerdenvalidierung genannt. hend gleichmäßig über die Themenvorschläge (siehe Gra- Die Teilnehmer wurden gebeten, ihren Wunscharbeitsbereich anzugeben (wobei lediglich die oberste Priorität angegeben werden sollte). Nur ein kleiner Anteil der Teilnehmer gab an, später in der Forschung arbeiten zu wollen (12,4%). Die meisten Teilnehmer strebten eine Karriere in der Gutachtertätigkeit an (26,6%), gefolgt von der Forensischen Psychiatrie (17,6%). Ein nennenswerter Anteil der Teilnehmer gab an, später bei der Polizei arbeiten zu wollen (12,4%) oder als Berater (8,2%). Das Interesse an der Bundeswehr war verschwindend gering (1,7%). Das verbleibende ungefähre Fünftel gaben entweder alternative Berufswünsche an (4,3%; bspw. Strafvollzug, Internationales Konfliktmanagement, Gewaltprävention, Profiling) oder wollte entweder nicht unbedingt in der Rechtspsychologie arbeiten (16,7%). Als letztes beantworteten die Teilnehmer noch die Frage, weshalb sie sich bei der Emailliste registriert haben. Fast zwei Drittel gaben an, dies aufgrund starken Interesses an der Rechtspsychologie getan zu haben. Knapp ein Viertel befand, dass die Liste spannend klang und eine Registrierung nicht schaden könne, während rund ein Zehntel sich gerne generell auf dem Laufen halten wollte. (zum Teil gekürzt) auf der nächsten Seite gezeigt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durchaus großes Interesse an rechtspsychologischen Themen unter Psychologiestudierenden der deutschen Universitäten vorhanden ist. Die Interessen liegen dabei vor allem in der Gutachtertätigkeit und im Bereich der Forensischen Psychiatrie. Es scheint, als gäbe es demnach eine große Diskrepanz zwischen den Angeboten an deutschen Hochschulen und der Nachfrage seitens der Studierenden. Insbesondere an Universitäten, deren Studierende nicht in der Stichprobe aufgetaucht sind, wäre weitere Werbung für die Mailingliste sehr wünschenswert, damit auch diese Studierende vom Informationsaustausch und den Vernetzungsmöglichkeiten profitieren können. Aus diesem Grund bitte ich vor allem die Lehrenden, die Informationen bezüglich der Emailliste (und gerne auch diesen Newsletter) an ihre Studierenden weiterzuleiten, sofern bislang nur wenige oder gar keine Studierende Ihrer Universitäten bei der Emailliste registriert sind (bzw. an der Umfrage teilgenommen haben). Die Adresse zur Anmeldung lautet: Abschließend hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, freie https://wwwmail.uni-duesseldorf.de/mailman-lists/ Kommentare einzutragen. Einige der Beispiele werden listinfo/psychlaw-stud 7 Das ist eine tolle Idee. Vielen Dank für die Möglichkeit. Siehe Neues aus den Hochschulen: S. 12 ff. Es wäre super, wenn in dem Emailverteiler auf mögliche Praktika aufmerksam gemacht werden könnte. Ein spezieller Master Studiengang für Rechtspsychologie sollte in deutschen Universitäten geläufiger sein, da ich in meinem Semester vermehrt wahrnehme, dass das Interesse wächst. Gibt es momentan in Deutschland einen (kostenfreien) Masterstudiengang Rechtspsychologie? Ich habe mich wirklich sehr über die Mail gefreut und bin schon sehr gespannt, ob es mir etwas bringt in der Liste eingetragen zu sein. Macht was draus! Schöne Idee. Bin gespannt. Großartige Sache das mit der E-mailliste. Wäre echt super, in Zukunft einiges über Kongresse und Aktionen in die Richtung und natürlich Teinahmemöglichkeiten für Studenten zu erfahren! Ich finde es etwas schade, dass nicht an der jeder Universität Seminare oder Vorlesungen angeboten werden, um zumindest ein solides Grundwissen zu Rechtspsychologie zu erhalten. Schön, dass Ihr das macht! Danke für die Initiative! Können sie auch ein paar Einblicke in die jeweiligen Bereiche der Rechtspsychologie geben? Schön endlich mal von diesem Gebiet etwas zu hören! Super Idee, endlich erfährt man mal etwas mehr zu den Themen. Leider werden an den Unis generell zu wenig Infoseminare zu dem Thema angeboten. Ich interessiere mich dafür, wie man als Psychologe bei der Polizei arbeiten kann. Nach meinen Recherchen habe ich leider keine Stellenausschreibungen oder -beschreibungen gefunden. Danke Ihnen für diese Umfrage! Ich würde mich freuen, wenn Weiterbildungsinformationen uns zur Verfügung stehen können oder Möglichkeiten aufgezeigt werden, besser in ein solches Masterstudium reinzukommen. Ich werde versuchen, die gewünschten Informationen in Zukunft im Newsletter zu sammeln und bereitzustellen, aber auch über die Emailliste zu verwenden. Hinweise auf Jobs, Praktika, Seminare etc. sind jederzeit herzlich willkommen: bwdp-at-uni-duesseldorf.de n , te nz hs ere c ! n ä nf n -Ko tc.) e d PL g e n n EA ti m rn ( tagu m e Ko lett Fach s w Ps Ne DG Bitte nicht zu oft senden. Lieber seltener, dafür dann mehr. Generelle Infos über den Bereich fände ich sehr spannend. Siehe Gesichter der Rechtspsychologie und Aktuelle ForschungS.18 ff. Ich fänd es gut einen Überblick zu haben, wo man denn alles Rechtspsychologie studieren kann bzw. wenigstens Rechtspsychologie als Schwerpunkt wählen kann. Siehe S. 8: Infos auf EAPL-S Website 8 EAPL-S News Publikationsserien der EAPL-S Die Studierendensektion der European Association of Psychologie and Law (EAPL-S) veröffentlicht auf ihrer Website (www.eaplstudent.com) kurze Publikationen zu rechtspsychologischen Themen. Es gibt zwei Serien, Fact Sheets und Controversies. Die EAPL-S schreibt dazu auf Ihrer Website: „Fact sheets summarize current literature into a short (2 page) document intended for distribution. Fact-sheets are extremely useful for academics, professionals or laypeople who are in contact with offenders, victims, corrections or the legal system in any way. They provide a means to disseminate empirically based information in a way that is both quick and useful. Fact sheets undergo the EAPL-S peer review process and editing before publication.“ Bislang wurden zahlreiche Fact sheets publiziert zu Themen wie Young offenders, False confessions, Sex offenders, Victims of crime oder Police interrogations. Die Controversy-Serie hingegen „(...) focuses on "controversies" in psychology and law. Each article presents the academic literature pertaining to an issue, and takes one empirically-based side. Like our fact-sheets, they are about 2 pages in length.“ Beispiele für in Controversies behandelte Themen sind der Effekt der Todesstrafe auf Kriminalität und die Unterdrückung von Erinnerungen an sexuellen Missbrauch. Manuskripte können jederzeit eingereicht werden bei Julia Shaw (eaplstudent-at-gmail.com). Voraussetzung ist, dass die Autoren noch Studierende (undergraduate, graduate oder Promotionsstudenten) sind. v.l.n.r.: Julia Shaw (Präsidentin der EAPL-S, David Cook (ehemaliger Präsident der EAPL), Ray Bull (gewählter Präsident der EAPL) und Annelies Vredefeldt (Vorstandsmitglieder der EAPL-S) auf der EAPL-Konferenz 2012 in Nicosia, Zypern Infos zu Studiengängen und aktuellen Jobangeboten auf der EAPL-S Website Informationen zu rechtspsychologischen Studiengängen Falls mal etwas fehlt, freuen wir uns über eine kurze Nachund aktuelle Jobangebote im rechtspsychologischen Be- richt diesbezüglich (eaplstudent-at-gmail.com oder bwdp-at reich (aus Praxis und Forschung) findet Ihr auf der Website -uni-duesseldorf.de). der EAPL-S. Die Daten sollten möglichst immer aktuell sein. v.l.n.r.: Berenike Waubert de Puiseau (EAPL-S Deutschland-Repräsentantin) und Julia Shaw auf der EAPL-Konferenz 2012 9 400€ Research-Grant The EAPL-S, in conjunction with the EAPL, is delighted to be able to offer another small research grant this year. This grant is intended to support small research projects in the area of psychology and law (forensic psychology) that can be carried out in a short period of time with limited resources. All applications will be reviewed and evaluated by the awards committee and the top-rated research proposal will receive an award of €400 (about $550). Runnersup will receive honorary mentions, but will not receive funding. Weitere Infos unter www.eaplstudent.com 10 Neues aus den Hochschulen Der neue Masterstudiengang Rechtspsychologie an der Uni Bonn: Interview mit Prof. Dr. Rainer Banse An der Universität Bonn soll ab dem Wintersemester 2013 ein berufsbegleitender Studiengang Rechtspsychologie eingeführt werden. In einem Interview stand Prof. Dr. Rainer Banse, Inhaber des Lehrstuhls Sozial- und Rechtspsychologie an der Universität Bonn und einer der Initiatoren des Studiengangs, Rede und Antwort. Das Interview führte Berenike Waubert de Puiseau. Der Masterstudiengang Rechtspsychologie Der Masterstudiengang ist ein berufsbegleitender zwei- bzw. dreijähriger Studiengang für Bachelor- oder Masterbzw. Diplom-Absolventen der Psychologie, die bereits mindestens ein Jahr qualifizierende Berufstätigkeit vorweisen können und sich für eine Tätigkeit als rechtspsychologische/r Gutachter/in oder im Vollzug interessieren. Die Studiengebühren belaufen sich auf 5000€ pro Studienjahr (bei Master- oder Diplom-Absolventen entfällt das erste Jahr). In seiner Form ist der Studiengang in Deutschland bislang einzigartig. Die Akkreditierung des Studiengangs läuft zurzeit. Berenike Waubert de Puiseau: Lieber Herr Banse, vielen Dank, dass Sie sich bereit erklärt haben, uns von dem neuen Studiengang zu erzählen, den Sie an der Universität Bonn ins Leben rufen möchten! Im Folgenden geht es vor allem um organisatorische und inhaltliche Aspekte des Studiengangs. Zunächst einmal die Frage, an wen sich das neue Masterprogramm eigentlich richtet? Rainer Banse: Der Studiengang Rechtspsychologie ist berufsbegleitend und als Weiterbildungsstudiengang konzipiert. Das heißt, zunächst einmal richtet er sich an Interessenten, die schon im Feld arbeiten und sich weiterqualifizieren möchten. Er richtet sich aber auch an Psychologen, die in anderen Feldern arbeiten wie bspw. einer Erziehungsberatungsstelle, und die gerne in das rechtspsychologische Feld wechseln möchten. Aus relativ vielen Anfragen von Interessenten weiß ich aber auch, dass viele Studierende sich einfach für das Feld Rechtspsychologie interessieren und nach einem Studienabschluss und vielleicht einigen Praktika gerne in dieses Berufsfeld gehen möchten. Auch für diese Personen ist es möglich, dieses Studienangebot zu nutzen. Idealerweise wäre es dann so, dass die bereits in einer Gutachtenpraxis oder im Vollzug oder in einer anderen Institution des rechtspsychologischen Bereichs gearbeitet haben oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen sind und dann eben dieses berufsbegleitende Studienangebot nutzen. Berufserfahrung voraussetzen. Allerdings wird diese Regelung nicht ganz so streng ausgelegt. So muss es sich bei der Berufserfahrung nicht unbedingt um eine bezahlte Berufstätigkeit handeln, sondern es kann auch ein Praktikum oder eine Teilzeitbeschäftigung sein. Zudem muss diese Berufstätigkeit auch nicht direkt im rechtspsychologischen Bereich erfolgt sein, es sollte sich aber schon um einen Psychologie-nahen Bereich handeln. Was den zeitlichen Aspekt angeht, so muss ein Jahr Berufstätigkeit zusammenkommen. BWdP: Soll der Master die Zertifizierung des Fachpsychologen Rechtspsychologie vom BDP ergänzen? RB: Es gibt eine vom Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) angebotene Ausbildung zum Fachpsychologen Rechtspsychologie. Das ist ein alternatives Modell einer sehr guten Weiterqualifizierung, die ebenfalls berufsbegleitend stattfindet, man muss für die Zertifizierung also auch schon einer praktischen Tätigkeit nachgegangen sein. Die Weiterqualifizierung enthält große Praxisanteile. Unser Studiengang hingegen orientiert sich an Masterstudiengängen in Großbritannien, in den Niederlanden und auch anderen Ländern, wo ein solches Angebot eher universitätsbasiert ist und weniger Praxisanteile hat, dafür aber mit dem Erwerb eines Hochschulabschlusses endet. Es gibt also einen akademischen Grad und nicht nur eine Zertifizierung. Inhaltlich gibt es zwischen der BWdP: Aber die Studenten müssten ein Jahr komplett gear- Fachpsychologen-Weiterbildung und unserem Studiengang beitet haben? durchaus Überschneidungen. Aufgrund seiner universitäRB: Es ist eine Vorgabe des nordrheinwestfälischen Hoch- ren Ausbildung ist der Master etwas wissenschaftlicher schulgesetzes, dass solche Weiterbildungsstudiengänge ausgerichtet, versucht aber sehr praxisorientiertes Wissen 11 zu vermitteln. Die Fachpsychologen-Weiterbildung hinge- gen in Entwicklungs-, Pädagogischer und Klinischer Psychogen hat stärkere Praxisanteile, die in die Ausbildung interg- logie unterrichtet. All diese Fächer sind Grundlagen, die für riert sind. Beides hat Vor- und Nachteile.. die Rechtspsychologie sehr wichtig sind. Rechtspsychologen haben zum Beispiel mit devianten EntwicklungsverläuBWdP: Ist der Master eher forschungs- oder anwendungs- fen und Biographien zu tun, dafür ist es ganz wichtig, eine orientiert? Idee zu haben, wie die normative Entwicklung abläuft. RB: Das Curriculum ist sehr, sehr reichhaltig. Wir versu- Rechtspsychologen wollen oftmals Verhalten verändern, chen, das empirische und theoretische Wissen in den je- dazu muss man wissen, wie normale Lernprozesse im Erweiligen Bereichen wie Vollzug, Kriminalität, Kriminalpsy- wachsenenalter ablaufen. Dies hat beispielsweise die pächologie und auch Begutachtung zu vermitteln. Damit ist dagogische Psychologie zum Gegenstand. Wir versuchen die Ausbildung auch eine hervorragende Vorbereitung für also, Bachelorabsolventen die wesentlichen Grundlagen zu eine eigene wissenschaftliche Tätigkeit. Diesem Aspekt vermitteln, die im Allgemeinen Master- und Diplompsywird in der Masterarbeit auch Rechnung getragen. Es ist chologen auszeichnen, da sie diese in ihrem Studium noch zum Beispiel möglich, diese Arbeit komplett anwendungs- nicht hinreichend gelernt haben. Wir gehen davon aus, orientiert, quasi als Gutachten-basierte Arbeit, zu schrei- dass wir so die unterschiedliche Voraussetzungen von Stuben. Aber wie in jedem ‚normalen’ grundständigen Master dierenden mit verschiedenen Hochschulabschlüssen auskann man auch eine Forschungsarbeit durchführen und gleichen können. Wenn alle Studierenden dann über etwa eine wissenschaftliche Veröffentlichung anstreben. Ich gleiches Vorwissen verfügen, können sie sich auf einem sehe es so, dass der Masterstudiengang für eine Berufstä- hohem Niveau mit den spezifischen Fragen der Rechtspsytigkeit sehr gut qualifizieren, aber durchaus auch die me- chologie beschäftigen. thodischen, empirischen und theoretischen Kenntnisse vermitteln soll, um selber in der Forschung tätig zu wer- BWdP: Könnten Sie die Inhalte der anderen beiden Studienden. jahre, die von allen Studierenden absolviert werden, noch ein wenig genauer erläutern? BWdP: Richtet sich der Master dann eher an Studierende RB: Für das dreijährige Studienprogramm geht es im ersmit einem Bachelorabschluss oder eben auch an solche, die ten Jahr um die Grundlagen der Angewandten Psycholobereits ein Diplom oder einen Masterabschluss haben? gie. Im zweiten Studienjahr (bzw. im ersten Studienjahr für RB: Beides ist möglich. Für Studierende, die einen Bachelo- Studierende, die bereits einen Master oder ein Diplom rabschluss in Psychologie haben, bieten wir einen dreijäh- haben) geht es dann um die Grundlagen der Rechtspsyrigen berufsbegleitenden Abschluss an, der mit einem et- chologie. Das fängt an mit den rechtlichen Grundlagen und was breiteren und grundlagenorientierteren Einstieg in die einer Überblicksveranstaltung. Aber auch die Teilgebiete Angewandte Psychologie beginnt. Wenn jemand schon wie z.B. die Psychologie der Polizei, wo auch einige rechtseinen Master oder ein Diplom in Psychologie vorweisen psychologisch tätige Psychologen arbeiten, werden behankann, verkürzt sich die Studienzeit auf zwei Jahre und es delt. Außerdem gibt es noch mal einen methodischen geht direkt mit einer Einführung in die Rechtspsychologie Schwerpunkt in der Diagnostik speziell mit einem Fokus los, die Fragestellungen sind also gleich sehr viel rechtpsy- auf der Exploration. Diese ist eine der wichtigsten Methochologischer und spezifischer. Somit können Bachelor- und den der Rechtspsychologie, jedoch wird sie normalerweise Masterabsolventen ein angemessenes und auf sie zuge- an der Universität kaum gelehrt. Wir möchten das Exploraschnittenes Studienangebot wahrnehmen. tionsgespräch als zentrale Methode gerne praxisnah unterrichten und auch üben, damit die Studierenden die TechBWdP: Wie genau unterscheiden sich die Inhalte, die Ba- nik beherrschen. chelorabsolventen vermittelt bekommen, von denen, die Im dritten Studienjahr gibt es dann die Spezialisierungsalle vermittelt bekommen? richtung, entweder für Gutachten im Straf- und ZivilverfahRB: Der Unterschied ist das erste Studienjahr. Für Studie- ren oder Psychologie im Straf- und Maßregelvollzug. Hier rende mit Bachelorabschluss in Psychologie haben wir ein geht es dann also wirklich um die praktische Arbeit. In der zusätzliches Jahr mit dem Titel Grundlagen der angewand- Gutachtenvertiefung fokussieren wir also die Glaubhaftigten Psychologie vorgesehen. In diesem Jahr werden Fächer keitsbegutachtung bei Zeugenaussagen und familienwie Sozial- und und Organisationpsychologie, aber auch rechtspsychologische Begutachtungen. Das sind die wichMethoden der Diagnostik und Evaluation sowie Vertiefun- tigsten Betätigungsfelder in der rechtspsychologischen 12 Begutachtung. Es gehören aber auch Randgebiete wie das Vormundschafts- und Betreuungsrecht dazu. Wichtig ist natürlich auch die Durchführung der Masterarbeit im letzten Studienjahr. In der Psychologie im Straf- und Maßregelvollzug geht es dann vor allem um die Therapie von Straftätern im Vollzug und Maßregelvollzug und die psychologische Begutachtung von Straftätern. Hier geht es vor allem um die Kriminalprognose und –begutachtung und solche Fragestellungen, die im Vollzug sehr wichtig sind. nerischen Studiengangs Psychologie haben, die Kenntnisse in allen Teildisziplinen der Psychologie und ihrer Methodik haben. Es gibt vielleicht mal Grenzfälle, dass jemand Wirtschaftspsychologie oder eine andere angewandte Spezialisierung in der Psychologie studiert hat. In einem solchen Fall würde es darauf ankommen, wie viel psychologische Inhalte, insbesondere im Hinblick auf die Methoden der Psychologie, studiert wurden. Im Zweifelsfall ist es vielleicht doch möglich, diese Kandidaten zuzulassen. Grundsätzlich richtet sich das Angebot aber an Absolventen eines grundständigen Studiengangs in Psychologie, entweBWdP: Aber die Voraussetzung ist schon ein Bachelor bzw. der auf Bachelor- oder Master- bzw. Diplomebene. Master oder Diplom in Psychologie und nicht in einem vergleichbare Fach? BWdP: Die Message an solche Kandidaten, die einen AbRB: Ja! Das ist eine ganz wichtige strategische Entschei- schluss in Wirtschaftspsychologie o.ä. haben, ist diese, dung. Wir glauben, dass es sich bei der Rechtspsychologie dass sie sich im Zweifelsfall einfach mal bewerben sollen, um eine qualifizierte, anspruchsvolle und schwierige Tätig- und dann werden ihre Bewerbungen geprüft? keit handelt. Deshalb möchten wir Absolventen eines ge- RB: Ja, genau. Bachelor-Abschluss Master- oder Diplomabschluss 1. Studienjahr: Grundlagen der Angewandten Psychologie 2. Studienjahr: Grundlagen der Rechtspsychologie (1. Berufspraktikum) 3. Studienjahr: Spezialisierung Begutachtung in Straf- und Zivilverfahren Spezialisierung Struktur des Studiengangs Wahl 3. Studienjahr: Spezialisierung Psychologie im Straf - und Maßregelvollzug 13 BWdP: Haben Sie da eine Kooperation mit einer Jugendherberge oder einer ähnlichen Unterkunft? RB: Wir sind im Gespräch mit verschiedenen Fortbildungszentren, die sowohl günstige Übernachtungsmöglichkeiten bieten als auch eine Verpflegung, dass man während dieser langen Wochenende essen kann. Und wir hoffen, dass wir da kostengünstige und trotzdem sehr gute Angebote haben werden. nachzugehen, die mit Psychologie nicht viel zu tun hat. Dann ist es aber eben wichtig, dass man im Rahmen eines Studiums einen Zugang zur rechtspsychologischen Praxis findet. Dies geht über ein Praktikum in einer rechtspsychologischen Praxis oder im Vollzug, das einem die Möglichkeit eröffnet, auch einen praktischen Zugang zur Studienmaterie zu bekommen. Wenn aber jemand schon in einer Gutachtenpraxis oder im Vollzug oder in einer ähnlichen Institution arbeitet, würden diese Praxisphasen naBWdP: Vielleicht ein paar Sätze zu den Voraussetzungen – türlich angerechnet werden und es würde nicht noch ein wer wird zum Studiengang zugelassen? zusätzliches Praktikum anfallen. RB: Es gibt eigentlich nur zwei Kriterien für die Zulassung. Das eine ist ein Abschluss eines Studiengangs in Psycholo- BWdP: Was ist vorgesehen, was die Absolventen des Masgie mit einer Abschlussnote von 2,5 oder besser, denn wir ters dann mit ihrem Studium machen? glauben, dass es für diese anspruchsvolle Tätigkeit wichtig RB: Es gibt zwei Spezialisierungsrichtungen im letzten Stuist, über gute Kenntnisse der Studieninhalte zu verfügen, dienjahr. Auf der einen Seite steht die Spezialisierung Gutdamit man dann wirklich kompetent als eigenständig ar- achten im Straf- und Zivilverfahren, die sich an all jene beitender Gutachter oder Mitarbeiter im Vollzug auch richtet, die als sachverständige Gutachter vor Gericht tätig verantwortlich als Rechtspsychologe arbeiten kann. werden möchten. Auf der anderen Seite gibt es die Spezialisierung Psychologie im Straf- und Maßregelvollzug. Hier BWdP: Wird dann ausschließlich nach Note vergeben oder ist eben eine Tätigkeit im Vollzug angestrebt. werden auch die Lebensläufe angeschaut und das Ausmaß Diese beiden Spezialisierungen entsprechen faktisch den der Erfahrung im rechtspsychologischen Bereich berück- zwei Hauptberufsfeldern in der Rechtspsychologie. Die sichtigt? jeweilige Spezialisierungsrichtung soll die Absolventen RB: Formal werden – neben der mindestens einjährigen qualifizieren, sehr schnell selbstständig in diesen Berufen psychologienahen Berufstätigkeit nur der Studienab- tätig zu werden. Dabei muss ich jedoch einschränkend schluss und die Mindestnote berücksichtigt. Dann werden hinzufügen, dass ich für eine Gutachtentätigkeit sehr so viele Studienplätze vergeben, wie vorhanden sind. Soll- empfehlen würde, die Anbindung an etablierte rechtspsyte die Nachfrage das Angebot an Plätzen übersteigen, chologische Gutachtenpraxis zu suchen und mit Unterentscheidet die Abschlussnote. Aber ich denke, dass es im stützung eines erfahrenen psychologischen SachverstänMoment kein Problem sein sollte, einen Studienplatz zu digen die eigene Gutachtentätigkeit aufzunehmen. bekommen, wenn man die Voraussetzungen erfüllt. BWdP: Gibt es denn schon Kooperationspartner, zum BeiBWdP: Wie hat man sich das Studienprogramm und das spiel JVAs, die Praktikanten nehmen würden? Curriculum vorzustellen? RB: Wir haben gute Kontakte zu einer ganzen Reihe von RB: Es gibt Präsenzphasen, doch diese finden ausschließ- Institutionen, sowohl Gutachtenpraxen als auch im Volllich am Wochenende statt. Der Studiengang ist so konzi- zug. Allerdings möchten wir es schon den Studierenden piert, dass Teilnehmer, die voll berufstätig sind das Studi- überlassen, je nach ihren Bedürfnissen – auch wo sie zu um sinnvoll absolvieren können. Unter Umständen emp- Hause sind etc. – Anbindung zu suchen. Wir erleichtern fiehlt es sich, die Berufstätigkeit auf maximal 60% oder das, aber wir geben keine Praktikumsplätze vor. Aber ich 70% zu reduzieren, um das Pensum zu bewältigen. denke, wir haben sehr gute Kontakte, die es erleichtern werden, Praktikumsplätze zu finden, wenn die StudierenBWdP: Gibt es denn, wenn man schon berufstätig ist, noch den nicht schon selbst eine Anbindung haben. zusätzliche Praxisphasen? RB: Im zweiten und dritten Studienjahr sind Praktika vor- BWdP: Wer sind die Dozenten? gesehen, die auch relativ lang sind, um die neun Wochen. RB: Wir haben uns sehr bemüht, eine ganze Reihe von Aber das gilt natürlich vor allem für Teilnehmer, die nicht hochqualifizierten Experten für den Studiengang zu geschon in diesem Feld berufstätig sind. Es ist ja auch mög- winnen. Das sind zum Teil Hochschullehrer, die vor allem lich, während des Studiums einer ganz anderen Tätigkeit die grundständigen Fächer, also z.B. Methoden der Diag- 14 nostik und Evaluation, lehren. Und wir haben Dozenten, die ein starkes praktisches Profil haben, also selbst als Gutachter vor Gericht oder im Maßregelvollzug tätig sind. In der Regel sind es entweder Hochschullehrer, die eine sehr gute und große Erfahrung in der akademischen Lehre an der Hochschule haben. Oder es sind Dozenten, die einerseits als Praktiker arbeiten, aber die auch wissenschaftlich ausgewiesen sind. Kurzum, die Dozenten sind eigentlich durchgängig promoviert oder Professoren, arbeiten aber sehr stark in der Praxis. Wir möchten sicherstellen, dass die Dozenten selbst auch über das praktische Wissen verfügen, das die Studenten brauchen, um in diesem Bereich selbst beruflich erfolgreich zu sein. BWdP: Was hat Sie dazu bewegt, einen Masterstudiengang Rechtspsychologie ins Leben zu rufen? RB: In der Fachgruppe Rechtpsychologie bei den in Deutschland tätigen Rechtspsychologen gibt es schon lange die Diskussion, dass die Rechtspsychologie an der Universität immer mehr an Boden verliert, dass die immer schon nicht sehr zahlreichen Angebote weiter eingeschränkt wurden durch die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge. Ich denke, dass es einfach wichtig ist, diesen Zweig an der Universität weiter zu verfolgen, eben gerade mit einer universitären Anbindung. Ich habe ja einige Jahre in England gelebt und dort in einem Masterkurs in Applied Forensic Psychology gelehrt. Dort habe ich viele Anregungen mitgenommen. Ich denke, dieses Ausbildungsangebot des Masterstudiengangs ist einfach zeitgemäß, weil es auf die Bachelor- und Masterstruktur Bezug nimmt. Es soll das universitäre Angebot im Bereich Rechtpsychologie ergänzen. Es gibt ja bereits einige Angebote in Psychologiestudiengängen wie z.B. in Berlin, in Kiel und in Bonn. In Heidelberg ist ein Masterstudiengang an einer privaten Fachhochschule in Vorbereitung. Aber ein richtiger universitärer Master Rechtspsychologie sollte eigentlich vielen rechtspsychologisch interessierten Psychologen entgegenkommen und würde diese Lücke eines fehlenden universitären Ausbildungsangebots schließen. BWdP: Die Weiterbildung zum Fachpsychologen Rechtspsychologie ermöglicht es ja auch den Richtern zu erkennen, wer über fachlich fundiertes Wissen im Bereich der Rechtspsychologie verfügt. Der Master würde dies entsprechend auch signalisieren? RB: Wir hoffen hier eben eine optimale Qualifikation zu bieten, sodass dann Sachverständige vor Gericht, aber auch Psychologen im Vollzug gut vorbereitet sind und wirklich ein breites und fundiertes Wissen vorzuweisen haben. Das wird sich dann vor Gericht und im Vollzug bemerkbar machen. BWdP: Was macht den Masterstudiengang besonders abgesehen davon, dass man Rechtspsychologie studieren kann, was sonst in Deutschland ja fast nicht möglich ist? RB: Es sind verschiedene Dinge. Der Studiengang bietet ein komplettes Ausbildungsangebot an einer Universität, ist aber sehr praxisbezogen und eben berufsbegleitend, sodass man dieses Studienangebot eben nicht nur als Vollzeitstudent, sondern auch wenn man schon im Berufsleben steht oder wenigstens teilzeitbeschäftigt ist, nutzen kann. Man kann sozusagen parallel zu seiner beruflichen Karriere die Weiterqualifikation absolvieren und diese dann mit einem Hochschulabschluss krönen. BWdP: Nochmal zusammengefasst: Warum sollte man den Master Rechtspsychologie studieren? Was hebt den Studiengang von anderen ab? Was ist die Empfehlung an die Studenten, die sich jetzt überlegen, sich zu bewerben? RB: Ich denke, dieser Studiengang bietet in einer sehr kompakten Weise eine sehr vollständige, reichhaltige und akademisch fundierte Ausbildung für den Bereich Rechtspsychologie an, die qualifiziert, in diesem Beruf zeitnah auch tatsächlich zu arbeiten. BWdP: Besser und schneller kriegt man das nicht hin? RB: Es gibt natürlich Alternativen, aber wenn man als Bachelorabsolvent einen Fuß schon im Beruf hat, dann kann man innerhalb von drei Jahren diese Qualifikation erwerben. Bei allen anderen Angeboten muss man erstmal einen grundständigen Masterstudiengang absolvieren, beBWdP: Die existierenden Angebote gibt es bislang also nur vor man dann die Fortbildung zum Rechtspsychologen im Rahmen grundständiger Psychologie-Studiengänge? anstreben kann. Das wird in aller Regel drei Jahre länger RB: Ja genau. Häufig sind es auch nur wenige Module im dauern und letztlich teurer werden. Bereich Rechtspsychologie und das reicht eigentlich nicht als eine berufliche Qualifikation. Es muss dann noch sehr BWdP: Herr Banse, vielen Dank für dieses Gespräch! Wie viel nachgeholt werden, bspw. über die Fachpsychologen- wünsche Ihnen und Ihren Kollegen einen guten Start mit Weiterbildung. Ich denke, es ist einfach Zeit, diese Lücke dem Masterstudiengang und sind gespannt, wie sich die durch ein universitäres Angebot zu schließen. Dinge entwickeln! 15 Detailierte Informationen zum Studiengang können auf der Website www.master-rechtspsychologie.de oder auf der Facebook-Website https://www.facebook.com/Rechtspsychologie?fref=ts eingesehen werden. Das Interview wurde am 21. November 2012 an der Universität Bonn geführt. Prof. Dr. Rainer Banse ist seit 2007 Inhaber des Lehrstuhls für Sozial- und Rechtspsychologie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Er promovierte 1995 an der Universität Genf, war Dozent an der University of York und ist seit 2012 Mitglied des Correctional Services Advisory and Accreditation Panel des National Offender Management Service im Justizministerium des Vereinigten Königreiches. Prof. Dr. Banse forscht überwiegend zu indirekten Maßen sexueller Präferenz und Aggressivität sowie Zufriedenheit und Partnerattraktivität in gegen- und gleichgeschlechtlichen Beziehungen sowie arrangierten Ehen. Außerdem ist er Teil des BMBFgeförderten MiKADO-Projekts zur Erforschung von Missbrauch an Kindern. 16 Neues aus den Hochschulen Neuer Masterstudiengang Rechtspsychologie an der SRH Hochschule Heidelberg Die SRH Hochschule Heidelberg bietet ab Wintersemester 2013 einen Masterstudiengang Rechtspsychologie an. Prof. Dr. Niels Habermann: „In dem Masterstudiengang der SRH Hochschule Heidelberg werden Sie in zwei Jahren intensiv und praxisnah dazu ausgebildet, direkt im Anschluss im angestrebten Berufsfeld Fuß zu fassen, wobei sich vielfältige Bereiche anbieten: Angehende RechtspsychologInnen können sich z. B. in Justizvollzugsanstalten, Kliniken für Forensische Psychiatrie (Maßregelvollzug), Kriminologischen Diensten, Forensischen Ambulanzen, Polizeischulen oder in speziellen Forschungseinrichtungen bewerben. Als GutachterInnen können Sie neben- oder freiberuflich Ihre Expertise anbieten oder sich zunächst einem etablierten Institut anschließen, wobei Sie sich, je nach persönlichen Interessen und Kompetenzen, auf einen Bereich spezialisieren können, wie z. B. Kriminalprognosen, Schuldfähigkeitsgutachten, familienrechtliche oder aussagepsychologische Gutachten. Hier bestehen bei konstanter Auftragslage erfahrungsgemäß sehr gute Verdienstmöglichkeiten.“ Weitere Informationen zum Studiengang findet Ihr im forum kriminalprävention, der Zeitschrift der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention Ausgabe 4/2012, S. 54-58 sowie unter: http://www.fh-heidelberg.de/de/ studium/masterstudium/rechtspsychologie/ Kontakt: Prof. Dr. Niels Habermann SRH Hochschule Heidelberg Studiendekan Rechtspsychologie, M.Sc. Ludwig-Guttmann-Straße 6, Raum arc 112 Tel.: 06221 88-1468 Fax: 06221 88-3482 E-Mail: niels.habermann-at-fh-heidelberg.de Prof. Dr. Denis Köhler FH Düsseldorf FB Sozial- und Kulturwissenschaften (06) Merowingerplatz 1, 3. Etage Rechts/ Raum 53 40225 Düsseldorf Telefon: +49 211 4351 9620 Email: denis.koehler-at-fh-duesseldorf.de 17 Aktuelles Dritter Tag des Rechtspsychologie des BDP Am 17. November fand in der Bonn der 3. Tag der Rechtspsychologie, organisiert von der Fachgruppe Rechtspsychologie des Bundesverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen, in Bonn statt. Auf dem Programm standen zahlreiche spannende Vorträge. So berichtete Prof. Köhnken (Uni Kiel) über falsche Geständnisse, Prof. König über die Relevanz der Bindungsforschung für familienrechtliche Entscheidungen (PH Ludwigsburg), Prof. Volbert (Charité Berlin) über Erstangaben sexuell missbrauchter Kinder, Prof. Nedopil (LMU München) über Risikoprognose und Risikokommunikation und Prof. Müller (Uni Regensburg) über die Bedeutung der PCL-R im Strafprozess. Abgeschlossen wurde die Tagung mit einem Erfahrungsbericht von Dipl.-Psych. Jan Winter über seine Arbeit in einem Expertenteam der niederländischen Polizei. Die Tagung bot zahlreiche Möglichkeiten, andere Studierende der Rechtspsychologie ebenso wie in dem Bereich tätige Psychologen kennenzulernen. Wir freuen uns auf den nächsten Rechtspsychologentag! Rechtspsychologische Facebook-Seiten Die Studierendensektionen der europäischen und der Publikationen oder Entwicklungen mit Bezug zur Rechtsamerikanischen Rechtspsychologie-Vereinigungen haben psychologie erhalten wollt, schließt Euch den Seiten an, Facebook-Seiten gegründet. Wenn Ihr auf dem Laufenden indem Ihr auf „like“ klickt. bleiben und stets spannende Informationen über neue → EAPL-S https://www.facebook.com/eaplstudent?ref=ts&fref=ts → AP-LS Students https://www.facebook.com/pages/American-Psychology-Law-Society-Student-Section/230511117009647 → Ebenfalls informativ und spannend ist die Facebook-Seite des Rechtspsychologie-Masterprogramms der Universität Bonn https://www.facebook.com/Rechtspsychologie?ref=ts&fref=ts Rechtspsychologische Konferenzen und Tagungen Im Jahr 2013 stehen wieder spannende Konferenzen an, darunter die Konferenz der European Association of Psychology and Law in Coventry, England, vom 2. bis 6. September 2013. Mehr Infos: http://eapl.eu/index.php? option=com_content&view=article&id=49&Itemid=53 Außerdem findet die Tagung der Fachgruppe Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie vom 18. bis 20. September in Bonn unter dem Titel „Forschen, Anwenden, Evaluieren“ statt. Info unter: www.rechtpsychologie-tagung.de/ An beiden Tagungen wird es Angebote speziell für Studierende geben! Mehr Informationen kommen bald! Noch Hinweise oder Neuigkeiten vergessen? Dann emailt mir bitte unter bwdp-at-uni-duesseldorf.de! 18 Gesichter der Rechtspsychologie Alana Krix über ihre Promotion zu Zeugenaussagen an der Universität Maastricht Meine Forschung beschäftigt sich mit Zeugenaussagen, genauer gesagt mit der Vernehmung von Augenzeugen. Dabei bin besonders daran interessiert, wie man den Umfang und die Richtigkeit von Zeugenaussagen verbessern kann. In meinem Promotionsprojekt geht es dabei im Besonderen um ein spezielles Interviewverfahren, das Eigenständige Vernehmungsprotokoll von Zeugen (EVA), das auf einem weit verbreiteten Interview, dem sogenannten Kognitiven Interview, basiert. EVA wird den Zeugen am Tatort von der Polizei in Form eines Heftes ausgeteilt. Die Zeugen füllen es dann unmittelbar nach der Tat eigenständig aus, sie interviewen sich sozusagen selbst. Das Interview wurde entwickelt, weil die Polizei nicht immer die Möglichkeit hat, Zeugen direkt nach der Tat zu vernehmen. Das ist problematisch, da Zeugen mit zunehmendem zeitlichem Abstand Details vergessen oder aber Falschinformationen, z.B. durch Berichterstattung in den Medien oder eine Unterhaltung mit einem weiteren Augenzeugen, ausgesetzt sind. EVA dient der Abgabe einer frühzeitigen ersten Aussage und soll die Erinnerung an die Tat für eine spätere Vernehmung konservieren. Mit Hilfe von Experimenten untersuche ich zum einen, unter welchen Bedingungen EVA die Erinnerung für eine spätere Vernehmung konservieren kann (z.B. Hat die Art des zweiten Interviews einen Einfluss?). Zum anderen untersuche ich, ob EVA auch dann noch „funktioniert“, wenn die Zeugenbedingungen nicht optimal waren, etwa weil der Zeuge während der Tat abgelenkt war. Die Forschung zum Thema Augenzeugen finde ich spannend, weil sie psychologische Grundlagenforschung, z.B. zu Wahrnehmung und Gedächtnis, mit einem interessanten Anwendungsgebiet verbindet. Sie bietet außerdem die Möglichkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse direkt in die Praxis umzusetzen, z.B. durch eine Zusammenarbeit mit der Polizei. Zeugenaussagen sind für die Ermittlungsarbeit von großer Bedeutung, da sie in vielen Fällen das einzige Beweismittel sind. Auf der anderen Seite stellen fehlerhafte Zeugenaussagen den Hauptgrund für Fehlurteile dar. Forschung, die dazu führt, dass verbesserte Vernehmungsmethoden entwickelt werden, kann letztlich ein Stück dazu beitragen, Justizirrtümer zu verhindern. Alana Krix studierte von 2004 bis 2010 Psychologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen mit dem Schwerpunkt Rechtspsychologie. Während ihres Studiums absolvierte sie ein Forschungspraktikum in der rechtspsychologischen Abteilung der University of New South Wales in Sydney/ Australien. Seit 2010 ist sie Doktorandin an der Universität Maastricht in den Niederlanden. Für ihr Promotionsprojekt erhielt sie ein Promotionsstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes. Kontakt: Alana.Krix-at-maastrichtuniversity.nl 19 Aktuelle Forschung Kinderpornographie und sexueller Missbrauch Verena Werner hat für uns einen aktuellen Artikel von Long, Alison und McManus (2012) zum Thema Kinderpornographie und sexueller Missbrauch zusammengefasst. Zusammenfassung In einem zweistufigen Studiendesign untersuchen Long et al. (2012) die Forschungfrage, ob sich verschiedene Typen von Tätern, die wegen Besitzes von Kinderpornographie verurteilt wurden, hinsichtlich Besitz, Eigenschaften und Auswirkungen pornographischen Materials von Kindern (indecent images of children: IIOC) unterscheiden. Insgesamt wurden 120 verurteilte Straftäter untersucht, davon hatten 60 ebenfalls eine Verurteilung wegen einer weiteren Straftat (z.B. Vergewaltigung, assault by penetration, sexual assault; sogenannte „dual Straftäter“), während die restlichen 60 sogenannte „non-contact Straftäter“ waren und nur Straftaten im Zusammenhang mit IIOC-Besitz begangen hatten. dargestellten Erkenntnisse und Fragestellungen zum einen der Prüfung von Gruppenunterschieden hinsichtlich des IIOC-Besitzes und weiterhin der Erforschung eines Zusammenhangs zwischen IIOC-Besitz und hands-on Delikten. Der IIOC-Besitz (bewegte und unbewegte Bilder) der Straftäter reichte von 4 bis zu 199 832 Bilder (M = 15099; SD = 37197) und wurde nach den Richtlinien des Sentencing Advisory Panel auf einer fünfstufigen Skala dem Schweregrad entsprechend eingeschätzt. Weitere Daten der Straftäter wie der Zugang zu Kindern, die Familienumstände, IIOC-Zugang und vorherige Straftaten wurden den Akten entnommen, wobei sich jeweils hohe Interraterreliabilitäten beim Kodieren der Information zeigten. Noncontact und dual Straftäter wurden hinsichtlich soziodemographischer Eigenschaften, Internetaktivität und des Zusammenhangs zwischen IIOC-Besitz und der hands-on Delikte (nur dual Straftätern) untersucht. In einem zweiten Schritt erfolgte die Untersuchung einer Subgruppe von 60 Straftätern (30 dual, 30 noncontact); erneut hinsichtlich soziodemographischer Eigenschaften, der Internetaktivität und des Zusammenhangs zwischen IIOC-Besitz und der hands-on Delikte (nur dual Straftätern) und weiterhin bezüglich der Quantität des IIOC-Besitzes und der Art des IIOC-Besitzes. Theoretische Einführung Der zunehmende Besitz von IIOC erfordert die Klärung unterschiedlicher Fragestellungen. Besondere Aufmerksamkeit wird hierbei dem Zusammenhang zwischen IICOBesitz und sogenannten hands-on Delikten zuteil. Dies sind Delikte mit Körperkontakt, welche somit über sogenannter hands-off Delikte, beispielsweise Konsum oder Verbreitung von IIOC, hinaus gehen. Ergebnisse vorangegangener Untersuchungen weisen dabei ein mehrdeutiges Bild auf. Einerseits könnte man IIOC-Besitz schlicht als möglichen Ausgangsweg für hands-on Delikte verstehen (z.B. Ergebnisse Buschman, Wilcox, Kraphol, Oelrich und Hackett (2010); Die Studienergebnisse zeigen einen täterspezifiSullivan, 2002), andererseits könnte man qualitative Unschen Unterschied im quantitativen IIOC-Besitz, terschiede der Deliktarten und vielmehr kompensatorische wobei non-contact Straftäter signifikant mehr IIOCals bahnende Effekte auf hands-on Straftaten vermuten Bilder besitzen als dual Straftäter. (z.B. Riegel, 2004). Auch die täterspezifische Auswahl von Bezugnehmend auf den eingeschätzten SchwereIIOC, also welcher Art die Bilder und die Straftaten sind, grad der IIOC-Bilder weist der IIOC-Besitz von nonscheint bislang unzureichend untersucht. Verschiedene contact Straftätern tendenziell geringere Levels als Studienergebnisse (Glasgow, 2010; Howitt, 1995; Seto, der IIOC-Besitz von dual Straftätern auf. UnterMaric & Barbaree, 2001; Burgess, Hartman, Ressler, Dougschiedliche Präferenzen der IIOC-Bilder könnten las & McCormack, 1986; Quayle & Taylor, 2002; Seto, Hanhierbei durch Unterschiede in zugrundeliegenden son & Babchishin, 2011) lassen jedoch einen Zusammensexuellen Fantasien erklärt werden, die wiederum hang zwischen Tatverhalten und Vorlieben bei der Auseinen Bezug zum Tatverhalten aufweisen könnten. wahl von IIOC vermuten. So wäre – auch hinsichtlich einer vorliegend begrenzteren Altersspanne der Kinder auf den IIOCStudiendesign und Stichprobe Bildern von dual Straftätern verglichen mit nonDie Untersuchung der 120 Straftäter diente im Sinne der contact Straftätern – ein gegenseitiger Einfluss zwi- 20 schen spezifischen sexuellen Fantasien und Sexualstraftaten zu erwarten. Die Untersuchung von Unterschieden innerhalb der dual Straftätergruppe zeigt hierbei weitergehende Befunde an. So besitzt die Subgruppe der sadistisch penetrativen Straftäter mehr IIOC-Bilder mit einem höheren Schweregrad und weniger mit einem geringeren, verglichen mit den Subgruppen der penetrativen und sexual touching Straftätern. Außerdem zeigt sich ein Zusammenhang zwischen dem Geschlecht und dem Alter der IIOC-Kinder und der Opfer der dual Straftäter. Diese Befunde könnten einen Hinweis darauf geben, dass schwerere Straftäter das Internet zur Ausbreitung ihrer Straftaten nutzen. Weiterhin weisen dual Straftäter verglichen mit non -contact Straftätern eine erhöhte Zugänglichkeit zu Kindern auf, wobei dieser situative Aspekt die Gelegenheit zur Straftat beeinflussen könnte. Auch offline zeigen dual Straftäter stärkeres Grooming-Verhalten als non-contact Straftäter. In Bezug auf Online-Verhalten zeigen sich dual Straftäter weniger risikoreich, beispielsweise zahlen sie seltener für den Zugang zu pornographischen Seiten und lassen Interviewfragen häufiger unkommentiert. Dieses Verhalten könnte als stärker kriminogen motiviert bezeichnet werden. Der Schweregrad des IIOC-Materials steht im Zusammenhang mit dem Dauer des Zurückliegens des Zeitpunktes, seit welchem die Straftäter IIOCMaterial besitzen. Hierbei liegen keine Informatio- nen zur Veränderung des Schweregrades in Abhängigkeit der Zeit vor. Der Zusammenhang ließe sich mit zwei möglichen Ansätzen erklären. So ist einerseits anzunehmen, dass im Laufe der Zeit Habituierungsprozesse einsetzen, die in der Konsequenz härteres IIOC-Material erfordern. Andererseits wäre anzunehmen, dass mit wachsender Erfahrung die Auswahl von IIOC-Material optimiert wird. Konklusion und Einschränkungen Einschränkungen der Studie zeigen sich zum einen in der stratified random sampling Methode, die möglicherweise Straftäter in der noncontact Straftätergruppe übergeht. Durch die kategoriale Aufteilung in dual und noncontact Straftäter geht Information verloren. Zudem liegen nur unzureichende Informationen zum zeitlichen Ablauf der Straftaten vor, sodass bspw. ungeklärt ist, ob hands-on Delikte der dual Straftäter vor, während oder nach den IIOC-Straftaten stattfanden. Zudem ist die Stichprobe vergleichsweise klein. Trotz dieser Einschränkungen kann die Studie von Long et al. als explorativer Ansatz verstanden werden, der erste Ergebnisse zur detaillierten Untersuchung von IIOC und vor allem des Einflusses des IIOCBesitzes auf Straftaten liefert. Originalreferenz Long, M. L., Alison, L. A., & McManus, M. A. (2012). Child Pornography and Likelihood of Contact Abuse: A Comparison between Contact Child Sexual Offenders and Noncontact Offenders. Sexual Abuse: A Journal of Research and Treatment. Verena Werner beendete 2010 ihr Bachelorstudium der Psychologie an der Universität Hamburg, wo sie ihr Interesse für Rechtspsychologie entdeckte. Es folgten Praktika im familienrechtlichen Gutachterdienst und im Institut für Sexualforschung und forensische Psychiatrie. Seit 2011 studiert sie im Masterstudiengang Psychologie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn und ist dort studentische Hilfskraft in der Abteilung Sozial- und Rechtspsychologie bei Prof. Dr. Rainer Banse. Hast Du einen interessanten neuen Artikel zu einem rechtspsychologischen Thema entdeckt und möchtest diesen gerne im nächsten Newsletter vorstellen? Dann schicke eine Email mit dem Vorschlag an bwdp-at-uni-duesseldorf.de! 21 Prof. Dr. Rainer Banse Abteilung Sozial-und Rechtspsychologie Es werden in naher Zukunft viele Stellen (auch) für Berufsanfänger mit Abschluss Diplom/Master in Psychologie mit Interesse an forensischen Fragestellungen im Bereich des Justizvollzuges frei. Wir laden ein zu einer Informationsveranstaltung „Die Psychologin/der Psychologe im Strafvollzug Stellenentwicklung; Tätigkeitsorte; Aufgabenvielfalt; Verbeamtungsmöglichkeiten; Arbeitsplatzsicherheit; Qualifizierungschancen; Karrierechancen; Spezialisierungsmöglichkeiten; Anforderungs- und Belastungsprofile; Nebentätigkeitsmöglichkeiten; Verdienst. Es informieren: Martin Jörg – Leiter des psychologischen Dienstes der JVA Köln; Pascale Bonus Diplom-Psychologin JVA Köln Zeit: 23.01.2013, 17:30 Uhr Ort: Seminarraum 1 Institut für Psychologie, Kaiser-Karl-Ring 9, 53111 Bonn 22 Mach mit! Ein Newsletter macht viel Arbeit und ist nur so gut wie die Informationen, die darin enthalten sind. Je mehr mitmachen, desto besser werden die Newsletter! Falls Ihr gerne einen Artikel zusammenfassen, Eure Forschung vorstellen, eine Information bekannt machen, einen Bericht über ein rechtspsychologisches Event oder einen anderen Beitrag schreiben wollt, schickt eine Email an: bwdp-at-uni-duesseldorf.de! Redaktionsschluss für den nächsten Newsletter ist der 31. Januar 2013. Ich bin gespannt und freue mich auf Eure Beiträge!