newsletter

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Dezember 2012
§
NEWSLETTER
für Psychologiestüdierende mit
Interesse an Rechtspsychologie
Ψ
Interview mit
Prof. Dr. Rainer
Banse von der
Uni Bonn
Schon über 400 Mitglieder auf der neuen
Emailliste: who are they?
S. 5
Neue Studiengänge in der
Rechtspsychologie
S. 9
EAPL-S News
S. 8
S. 16
Aktuelles aus der Rechtspsychologie
Neue Befunde zu Kinderpornographie
und Kindesmissbrauch
S. 18
Gesichter der Rechtspsychologie stellen sich vor: Alana Krix
S. 17
Universitätsstr. 1 | 40225 Düsseldorf | Deutschland | email: bwdp-at-uni-duesseldorf.de
2
Liebe Leserinnen und Leser,
es freut mich sehr, dass Ihr diesen Newsletter entdeckt
habt! Der Newsletter dient dem Austausch von Informationen unter Studierenden der Psychologie mit Interesse an
Rechtspsychologie. Leider fehlte es an einem geeigneten
Medium, einen solchen Newsletter publik zu machen.
Durch die neue Emailliste und die Entwicklungen in der
Studierendensektion der European Association of Psychology and Law (EAPL-S) gibt es nun allerdings Kanäle, über
die Informationen schnell und effizient an viele Interessenten verteilt werden können.
Bislang gab es nur wenige rechtspsychologische Angebote
für Studierende. Dies soll sich in nächster Zeit ändern. Die
Universitäten versuchen dem Rückgang der Rechtspsychologie in der deutschen Hochschullandschaft entgegenzuwirken. So werden beispielsweise zurzeit neue Studiengänge entwickelt, eingeführt und akkreditiert. Das ist großartig und ich hoffe, dass dieses Angebot von zahlreichen
Interessenten in Anspruch genommen wird. Denn nur
wenn die Nachfrage, die offensichtlich vorhanden ist, kommuniziert wird und Interessenten von den Möglichkeiten
erfahren, haben diese Angebote eine Chance, erfolgreich
zu sein.
Stärkung unserer Interessen immanent wichtig. Nur wenn
wir in der Lage sind, auf uns aufmerksam zu machen und
unser Interesse zu demonstrieren, können wir die Rechtspsychologie in der Wissenschaft langfristig stärken und
ausbauen. Neben der Registrierung bei der neu eingerichteten Emailliste (mehr Infos S. 4ff.) bieten sich vor allem
Mitgliedschaften in den einschlägigen Vereinigungen
(DGPs Fachgruppe Rechtspsychologie; EAPL-S, American
Psychology-Law Society) an. So engagiert sich die EAPL-S
unter der Leitung ihrer Gründerinnen Julia Shaw (Universit
of British Columbia) und Jenny Schell (Universität Maastricht) seit einiger Zeit sehr für die Belange von Studierenden, sammelt und stellt Informationen zur Verfügung und
hat sogar zwei kleine Publikationsserien gestartet (siehe S.
9ff.).
Ein großes Dankeschön möchte ich an dieser Stelle an Alana Krix und Verena Werner aussprechen, die sich spontan
bereit erklärt haben, Beiträge zu dem Newsletter zu liefern
und diesem damit etwas mehr Leben und vor allem Gesichter zu verleihen. Ebenfalls bedanken möchte ich mich
bei Prof. Dr. Rainer Banse und Prof. Dr. Denis Köhler, die
mir Informationen für den Newsletter geschickt haben.
Nicht zuletzt möchte ich mich auch bei Dr. Alexander
Eine starke Vernetzung unter den Studierenden, die sich Schmidt und Julia Shaw bedanken, die sich die Mühe gefür rechtspsychologische Themen interessieren, ist zur
macht haben, einige einleitende Worte zu formulieren.
Der Newsletter ist nicht nur für, sondern im Idealfall auch
von Euch! Wenn Ihr Lust habt, Euch redaktionell zu beteiligen, freue ich mich über eine Email! Viel Spaß bei der Lektüre!
Redaktion
Berenike Waubert de Puiseau, Dipl.-Psych.
Diagnostik und Differentielle Psychologie | HHU Düsseldorf
Universitätsstr. 1 | 40225 Düsseldorf | Deutschland |
email: bwdp-at-uni-duesseldorf.de
3
Vorworte
Einleitende Worte von Dr. Alexander F. Schmidt, Sprecher der
Nachwuchswissenschaftler der Fachgruppe Rechtspsychologie in der DGPs
Liebe Rechtspsychologieinteressierte,
als Ansprechpartner für die Anliegen der Jungmitglieder
und Jungwissenschaftler in der Fachgruppe Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs;
http://www.dgps.de/dgps/fachgruppen/recht/) freue ich
mich ganz besonders über Ihr reges Interesse an diesem
spannenden Fachgebiet. Da der Umfang des universitären
Lehrangebots sicherlich noch als ausbaufähig zu bezeichnen ist und in der Ausbildung zum Psychologen detektivisches Geschick verlangt wird, was das Aufspüren rechtpsychologischer Inhalte angeht, möchte ich Sie darin bestärken, Ihr Interesse an dieser spannenden Disziplin zu vertiefen, auszubauen und nach außen zu kommunizieren.
Nachfrage kann helfen Angebote zu schaffen. Dies gilt insbesondere für ein Fach, das neben spannenden Forschungsfeldern auch auf angewandter Ebene von erheblicher gesellschaftlicher Relevanz ist. Dem steht entgegen,
dass es in Deutschland abgesehen von einer befristeten
Juniorprofessur (Universität Mainz) momentan keine eigentliche Professur für Rechtspsychologie gibt. Mit dem
Abonnement diese Newsletters sind Sie bereits einen ersten Schritt zur weiteren Vernetzung gegangen.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie nicht nur, wer sich
wofür in der Rechtspsychologie interessiert, sondern auch
einiges über aktuelle Veranstaltungen und Anlaufstellen
für Informationen. Neben den aufgeführten Ansprechpartnern und Angeboten möchte ich an dieser Stelle noch auf
die Möglichkeit hinweisen – als studentisches Mitglied der
DGPs – in die Fachgruppe Rechtspsychologie (s. o.) einzutreten. Dies ist eine gute Gelegenheit, neben Einblicken in
die aktuelle Forschung, die akademischen wie auch ausbildungsbezogenen Entwicklungen in der Rechtspsychologie
kennenzulernen und aus erster Hand zu erfahren, was in
der akademischen Fachvertretung diskutiert und geplant
wird. Unabhängig davon möchte ich alle Interessierten
ganz herzlich zur 15. Fachgruppentagung Rechtspsychologie (www.rechtpsychologie-tagung.de/) der DGPs nach
Bonn einladen, die unter dem Motto "Forschen, Anwenden, Evaluieren" vom 18. bis 20. September 2013 an der
Universität Bonn ausgerichtet wird.
In der Hoffnung, dass Sie interessante Anregungen finden,
verbleibe ich herzlich
Dr. Alexander F. Schmidt
Abteilung Sozial- und Rechtspsychologie
Institut für Psychologie
Rheinische Friedrich-Wilhelms Universität Bonn
Kaiser-Karl-Ring 9 \ 53111 Bonn
email: afschmidt-at-uni-bonn.de
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Ein Vorwort von Julia Shaw, Gründerin und Präsidentin der EAPL-S
Die Studentensektion der European Association of Psychology and Law (EAPL-S) freut sich, nun auch in Deutschland
verstärkt aktiv werden zu können. So können wir unseren
Lesern und Mitgliedern mehr Informationen zurechtspsychologischen Themen für Psychologiestudierende und
Psychologiebegeisterte anbieten.
menbereiche wie Psychopathie und "Profiling". Durch unsere "Studying in" Serie haben Sie Zugriff auf aktuelle Informationen zum Rechtspsychologiestudium in diversen
Ländern. Wenn Sie bereits Ihr Studium beendet haben,
können sie von unserer "Finding a job in…" Serie profitieren. Alles in allem hoffen wir, dass wir Ihnen Wichtige Informationen zum Thema Rechtspsychologie zur Verfügung
Die EAPL-S ist eine Organisation, die Studenten aus der stellen können, unabhängig von dem rechtspsychologiganzen Welt zusammenbringt. Wir repräsentieren inzwi- schen Bereich, für den Sie sich interessieren oder in dem
schen mehr als 10 Länder und unsere Website hat über Sie tätig sind.
1500 Besucher im Monat. Wir bieten events auf der Konferenz der EAPL an, welches die größte jährliche Rechtspsy- Die aktuellen, durch Mitarbeiter der Universität Düsseldorf
chologiekonferenz in Europa ist. Weiterhin stellen wir aus- unterstützten werden es uns ermöglichen, auch den Wisführliche Information zum Thema Rechtspsychologie auf senschaftlern im Bereich der Rechtspsychologie in
unserer Website bereit und haben unsere eigene Publika- Deutschland mehr anzubieten. Mehr Informationen über
tionsserie und ein dazugehöriges Peer-reviewverfahren. die EAPL-S erhalten Sie auf http://www.eaplstudent.com/.
Durch unsere "Fact-sheets" und "Controversies" Artikel
(siehe EAPL-S News auf S. 10) können Sie rechtspsycholo- Viele Grüße,
gische Themen kennenlernen, darunter spannende The- Julia Shaw
Julia Shaw, PhD Studentin
University of British Columbia
5
Infos von und für Studierende
Neue Emailliste hat schon mehr als 400 Mitglieder!
Seit Oktober 2012 gibt es eine Emailliste für Studierende
mit Interesse an rechtspsychologischen Themen. Zunächst
gab es einige Anlaufschwierigkeiten. Eine Email an alle
Fachschaften psychologischer Institute in Deutschland
änderte dies jedoch schlagartig: innerhalb von drei Wochen registrierten sich mehr als 400 (!) Studierende für die
Liste. Um zu verstehen, wer sich auf dieser Emailliste tummelt, wurde eine kleine Umfrage durchgeführt.
Zweitstudium und die verbleibenden 6.4% waren entweder bereits mit dem Psychologiestudium fertig oder studierten ein andere Fach (zwei Mal Rechtswissenschaften,
zwei Mal Cognitive Neuroscience, einmal ein postgradualer Studiengang). Insgesamt befanden sich nur 11 Promotionsstudierende (4,7%) unter den Teilnehmern. Den Löwenanteil bildeten die Bachelorstudierenden mit knapp
mehr als 50% aller Teilnehmer.
Die Teilnahme bestand aus Fragen zur Person (Studium,
Universität), Interessen im Bereich der Rechtspsychologie,
Berufswünschen und Motivation für die Registrierung bei
der Emailliste. Insgesamt dauerte die Bearbeitung nur
rund 2-3 Minuten.
Die Verteilung der Teilnehmer über die Universitäten war
durchaus überraschend. Den allergrößten Anteil machten
Studierende der Universität Düsseldorf aus (n = 52), mit
großem Abstand gefolgt von der TU Chemnitz, der Universität Bonn und der Universität Jena (jeweils n = 20). Universitäten, an denen bereits Rechtspsychologie gelehrt
wird, waren kaum (beispielsweise FU Berlin: n = 2; Universität Erlangen-Nürnberg: n = 1) oder gar nicht (zum Beispiel die Universität Kiel) vertreten. Entweder haben Studierende dieser Universitäten überproportional wenig an
der Umfrage teilgenommen oder es bedarf hier noch weiterer Bestrebungen, die Emailliste bekannt zu machen.
Positiv ist anzumerken, dass die Emailliste zum Teil über
die Landesgrenzen hinaus bekannt ist, was sich in Mitgliedern aus England, den Niederlanden und Österreich wiederspiegelt. Die Auflistung aller Universitäten und der Mitgliederzahlen ist der Tabelle zu entnehmen.
Von den zum Zeitpunkt der Umfrage über 400 Mitgliedern
der Emailliste nahmen 233 an der Umfrage teil und beendeten diese. Davon waren 85% weiblich. Das durchschnittliche Alter der Probanden betrug 24,8 Jahre (SD = 4,8) und
reichte von 18 bis 46 Jahre. Diese Kennwerte legen nahe,
dass die Studierenden mit Interesse an Rechtspsychologie
sich kaum vom „herkömmlichen“ Psychologiestudierenden
unterscheiden.
Insgesamt 85% der Teilnehmer gaben an, Psychologie im
Erststudium zu studieren. Weitere 8,6% studierten im
Universitäten der Mitglieder, die an der Studie teilgenommen haben (N = 233)
FU Berlin
FU Hagen
HHU Düsseldorf
LMU München
TU Braunschweig
TU Chemnitz
TU Dresden
TU München
Uni Bamberg
Uni Bielefeld
Uni Bochum
Uni Bonn
Uni Bremen
Uni Cambridge
Uni des Saarlandes
Uni Erfurt
Uni Erlangen-Nürnberg
Uni Frankfurt
Uni Freiburg
2
2
52
1
11
20
4
1
3
2
1
20
14
2
5
3
1
1
10
Uni Gießen
Uni Göttingen
Uni Hamburg
Uni Jena
Uni Köln
Uni Leipzig
Uni Lübeck
Uni Maastricht
Uni Mainz
Uni Mannheim
Uni Münster
Uni Nijmegen
Uni Potsdam
Uni Regensburg
Uni Trier
Uni Tübingen
Uni Wien
Uni Wuppertal
Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
1
4
5
20
17
1
1
1
3
1
1
1
2
1
11
4
1
2
1
6
Die Teilnehmer gaben die Intensität ihres Wunsches, einmal im rechtspsychologischen Bereich zu arbeiten, auf
einer Skala von 0 (kein Wunsch vorhanden) bis 100 (sehr
starker Wunsch vorhanden an). Im Schnitt war die Intensität relativ hoch und lag bei M = 71,5 (SD = 23,8).
phik; Mehrfachwahlen waren möglich). Abgesehen von
dem Aspekt der Einstellungsmessung fiele kein Thema ab.
Zusätzlich wurden Themen wie Familienrecht, Profiling,
Intimizide, Missbrauch durch Frauen/an Männern, Terrorismus/Extremismus, Mediation, Polizeipsychologie, Erziehungsfähigkeit, Evaluation der Sozialtherapie, Aussagen
Die Interessen der Teilnehmer verteilten sich weitestge- von Kindern und Beschwerdenvalidierung genannt.
hend gleichmäßig über die Themenvorschläge (siehe Gra-
Die Teilnehmer wurden gebeten, ihren Wunscharbeitsbereich anzugeben (wobei lediglich die oberste Priorität angegeben werden sollte). Nur ein kleiner Anteil der Teilnehmer gab an, später in der Forschung arbeiten zu wollen
(12,4%). Die meisten Teilnehmer strebten eine Karriere in
der Gutachtertätigkeit an (26,6%), gefolgt von der Forensischen Psychiatrie (17,6%). Ein nennenswerter Anteil der
Teilnehmer gab an, später bei der Polizei arbeiten zu wollen (12,4%) oder als Berater (8,2%). Das Interesse an der
Bundeswehr war verschwindend gering (1,7%). Das verbleibende ungefähre Fünftel gaben entweder alternative
Berufswünsche an (4,3%; bspw. Strafvollzug, Internationales Konfliktmanagement, Gewaltprävention, Profiling) oder
wollte entweder nicht unbedingt in der Rechtspsychologie
arbeiten (16,7%).
Als letztes beantworteten die Teilnehmer noch die Frage,
weshalb sie sich bei der Emailliste registriert haben. Fast
zwei Drittel gaben an, dies aufgrund starken Interesses an
der Rechtspsychologie getan zu haben. Knapp ein Viertel
befand, dass die Liste spannend klang und eine Registrierung nicht schaden könne, während rund ein Zehntel sich
gerne generell auf dem Laufen halten wollte.
(zum Teil gekürzt) auf der nächsten Seite gezeigt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durchaus großes
Interesse an rechtspsychologischen Themen unter Psychologiestudierenden der deutschen Universitäten vorhanden
ist. Die Interessen liegen dabei vor allem in der Gutachtertätigkeit und im Bereich der Forensischen Psychiatrie. Es
scheint, als gäbe es demnach eine große Diskrepanz zwischen den Angeboten an deutschen Hochschulen und der
Nachfrage seitens der Studierenden.
Insbesondere an Universitäten, deren Studierende nicht in
der Stichprobe aufgetaucht sind, wäre weitere Werbung
für die Mailingliste sehr wünschenswert, damit auch diese
Studierende vom Informationsaustausch und den Vernetzungsmöglichkeiten profitieren können.
Aus diesem Grund bitte ich vor allem die Lehrenden, die
Informationen bezüglich der Emailliste (und gerne auch
diesen Newsletter) an ihre Studierenden weiterzuleiten,
sofern bislang nur wenige oder gar keine Studierende
Ihrer Universitäten bei der Emailliste registriert sind
(bzw. an der Umfrage teilgenommen haben). Die Adresse
zur Anmeldung lautet:
Abschließend hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, freie https://wwwmail.uni-duesseldorf.de/mailman-lists/
Kommentare einzutragen. Einige der Beispiele werden listinfo/psychlaw-stud
7
Das ist eine
tolle Idee.
Vielen Dank
für die
Möglichkeit.
Siehe
Neues aus den
Hochschulen:
S. 12 ff.
Es wäre super, wenn
in dem Emailverteiler
auf mögliche Praktika
aufmerksam gemacht
werden könnte.
Ein spezieller Master
Studiengang für
Rechtspsychologie sollte in
deutschen Universitäten
geläufiger sein, da ich in
meinem Semester vermehrt
wahrnehme, dass das
Interesse wächst.
Gibt es momentan in
Deutschland einen
(kostenfreien)
Masterstudiengang
Rechtspsychologie?
Ich habe mich wirklich sehr
über die Mail gefreut und bin
schon sehr gespannt, ob es
mir etwas bringt in der Liste
eingetragen zu sein.
Macht was
draus!
Schöne
Idee.
Bin
gespannt.
Großartige Sache das mit der
E-mailliste. Wäre echt super, in
Zukunft einiges über Kongresse
und Aktionen in die Richtung
und natürlich
Teinahmemöglichkeiten für
Studenten zu erfahren!
Ich finde es etwas schade, dass
nicht an der jeder Universität
Seminare oder Vorlesungen
angeboten werden, um zumindest ein solides Grundwissen zu
Rechtspsychologie zu erhalten.
Schön, dass Ihr das macht!
Danke für die Initiative!
Können sie auch ein paar
Einblicke in die jeweiligen
Bereiche der Rechtspsychologie
geben?
Schön
endlich mal von
diesem Gebiet
etwas zu hören!
Super Idee, endlich erfährt man
mal etwas mehr zu den
Themen. Leider werden an den
Unis generell zu wenig Infoseminare zu dem Thema angeboten.
Ich interessiere mich dafür,
wie man als Psychologe bei
der Polizei arbeiten kann.
Nach meinen Recherchen
habe ich leider keine
Stellenausschreibungen
oder -beschreibungen
gefunden. Danke Ihnen für
diese Umfrage!
Ich würde mich freuen, wenn
Weiterbildungsinformationen uns
zur Verfügung stehen können
oder Möglichkeiten aufgezeigt
werden, besser in ein solches
Masterstudium reinzukommen.
Ich werde versuchen, die
gewünschten Informationen in Zukunft
im Newsletter zu sammeln und bereitzustellen, aber auch über die Emailliste
zu verwenden. Hinweise auf Jobs,
Praktika, Seminare etc. sind jederzeit
herzlich willkommen:
bwdp-at-uni-duesseldorf.de
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Ne DG
Bitte nicht zu oft senden.
Lieber seltener, dafür
dann mehr.
Generelle Infos über den
Bereich fände ich sehr
spannend.
Siehe Gesichter der Rechtspsychologie
und Aktuelle ForschungS.18 ff.
Ich fänd es gut einen Überblick
zu haben, wo man denn alles
Rechtspsychologie studieren
kann bzw. wenigstens
Rechtspsychologie als
Schwerpunkt wählen kann.
Siehe S. 8: Infos auf
EAPL-S Website
8
EAPL-S News
Publikationsserien der EAPL-S
Die Studierendensektion der European Association of Psychologie and Law (EAPL-S) veröffentlicht auf ihrer Website
(www.eaplstudent.com) kurze Publikationen zu rechtspsychologischen Themen. Es gibt zwei Serien, Fact Sheets und
Controversies. Die EAPL-S schreibt dazu auf Ihrer Website:
„Fact sheets summarize current literature into a short (2
page) document intended for distribution. Fact-sheets are
extremely useful for academics, professionals or laypeople
who are in contact with offenders, victims, corrections or
the legal system in any way. They provide a means to disseminate empirically based information in a way that is
both quick and useful. Fact sheets undergo the EAPL-S peer
review process and editing before publication.“
Bislang wurden zahlreiche Fact sheets publiziert zu
Themen wie Young offenders, False confessions, Sex
offenders, Victims of crime oder Police interrogations.
Die Controversy-Serie hingegen „(...) focuses on
"controversies" in psychology and law. Each article presents the academic literature pertaining to an issue, and
takes one empirically-based side. Like our fact-sheets, they
are about 2 pages in length.“
Beispiele für in Controversies behandelte Themen sind der
Effekt der Todesstrafe auf Kriminalität und die Unterdrückung von Erinnerungen an sexuellen Missbrauch.
Manuskripte können jederzeit eingereicht werden bei Julia
Shaw (eaplstudent-at-gmail.com). Voraussetzung ist, dass
die Autoren noch Studierende (undergraduate, graduate
oder Promotionsstudenten) sind.
v.l.n.r.: Julia Shaw (Präsidentin der EAPL-S,
David Cook (ehemaliger Präsident der EAPL),
Ray Bull (gewählter Präsident der EAPL) und
Annelies Vredefeldt (Vorstandsmitglieder der
EAPL-S) auf der EAPL-Konferenz 2012 in
Nicosia, Zypern
Infos zu Studiengängen und aktuellen Jobangeboten auf der EAPL-S Website
Informationen zu rechtspsychologischen Studiengängen Falls mal etwas fehlt, freuen wir uns über eine kurze Nachund aktuelle Jobangebote im rechtspsychologischen Be- richt diesbezüglich (eaplstudent-at-gmail.com oder bwdp-at
reich (aus Praxis und Forschung) findet Ihr auf der Website -uni-duesseldorf.de).
der EAPL-S. Die Daten sollten möglichst immer aktuell sein.
v.l.n.r.: Berenike Waubert de Puiseau
(EAPL-S Deutschland-Repräsentantin) und
Julia Shaw auf der EAPL-Konferenz 2012
9
400€ Research-Grant
The EAPL-S, in conjunction with the EAPL, is delighted to
be able to offer another small research grant this year. This
grant is intended to support small research projects in the
area of psychology and law (forensic psychology) that can
be carried out in a short period of time with limited resources. All applications will be reviewed and evaluated by
the awards committee and the top-rated research proposal will receive an award of €400 (about $550). Runnersup will receive honorary mentions, but will not receive
funding.
Weitere Infos unter www.eaplstudent.com
10
Neues aus den Hochschulen
Der neue Masterstudiengang Rechtspsychologie an der Uni Bonn:
Interview mit Prof. Dr. Rainer Banse
An der Universität Bonn soll ab dem Wintersemester 2013 ein berufsbegleitender Studiengang Rechtspsychologie eingeführt werden. In einem Interview stand Prof. Dr. Rainer Banse, Inhaber des Lehrstuhls Sozial- und Rechtspsychologie
an der Universität Bonn und einer der Initiatoren des Studiengangs, Rede und Antwort. Das Interview führte Berenike
Waubert de Puiseau.
Der Masterstudiengang Rechtspsychologie
Der Masterstudiengang ist ein berufsbegleitender zwei- bzw. dreijähriger Studiengang für Bachelor- oder Masterbzw. Diplom-Absolventen der Psychologie, die bereits mindestens ein Jahr qualifizierende Berufstätigkeit vorweisen
können und sich für eine Tätigkeit als rechtspsychologische/r Gutachter/in oder im Vollzug interessieren.
Die Studiengebühren belaufen sich auf 5000€ pro Studienjahr (bei Master- oder Diplom-Absolventen entfällt das erste
Jahr). In seiner Form ist der Studiengang in Deutschland bislang einzigartig. Die Akkreditierung des Studiengangs läuft
zurzeit.
Berenike Waubert de Puiseau: Lieber Herr Banse, vielen
Dank, dass Sie sich bereit erklärt haben, uns von dem neuen
Studiengang zu erzählen, den Sie an der Universität Bonn
ins Leben rufen möchten! Im Folgenden geht es vor allem
um organisatorische und inhaltliche Aspekte des Studiengangs. Zunächst einmal die Frage, an wen sich das neue
Masterprogramm eigentlich richtet?
Rainer Banse: Der Studiengang Rechtspsychologie ist berufsbegleitend und als Weiterbildungsstudiengang konzipiert. Das heißt, zunächst einmal richtet er sich an Interessenten, die schon im Feld arbeiten und sich weiterqualifizieren möchten. Er richtet sich aber auch an Psychologen,
die in anderen Feldern arbeiten wie bspw. einer Erziehungsberatungsstelle, und die gerne in das rechtspsychologische Feld wechseln möchten. Aus relativ vielen Anfragen
von Interessenten weiß ich aber auch, dass viele Studierende sich einfach für das Feld Rechtspsychologie interessieren und nach einem Studienabschluss und vielleicht einigen
Praktika gerne in dieses Berufsfeld gehen möchten. Auch
für diese Personen ist es möglich, dieses Studienangebot zu
nutzen. Idealerweise wäre es dann so, dass die bereits in
einer Gutachtenpraxis oder im Vollzug oder in einer anderen Institution des rechtspsychologischen Bereichs gearbeitet haben oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen
sind und dann eben dieses berufsbegleitende Studienangebot nutzen.
Berufserfahrung voraussetzen. Allerdings wird diese Regelung nicht ganz so streng ausgelegt. So muss es sich bei der
Berufserfahrung nicht unbedingt um eine bezahlte Berufstätigkeit handeln, sondern es kann auch ein Praktikum oder
eine Teilzeitbeschäftigung sein. Zudem muss diese Berufstätigkeit auch nicht direkt im rechtspsychologischen Bereich erfolgt sein, es sollte sich aber schon um einen Psychologie-nahen Bereich handeln. Was den zeitlichen Aspekt angeht, so muss ein Jahr Berufstätigkeit zusammenkommen.
BWdP: Soll der Master die Zertifizierung des Fachpsychologen Rechtspsychologie vom BDP ergänzen?
RB: Es gibt eine vom Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) angebotene Ausbildung zum
Fachpsychologen Rechtspsychologie. Das ist ein alternatives Modell einer sehr guten Weiterqualifizierung, die ebenfalls berufsbegleitend stattfindet, man muss für die Zertifizierung also auch schon einer praktischen Tätigkeit nachgegangen sein. Die Weiterqualifizierung enthält große Praxisanteile. Unser Studiengang hingegen orientiert
sich an Masterstudiengängen in Großbritannien, in den
Niederlanden und auch anderen Ländern, wo ein solches
Angebot eher universitätsbasiert ist und weniger Praxisanteile hat, dafür aber mit dem Erwerb eines Hochschulabschlusses endet. Es gibt also einen akademischen Grad und
nicht nur eine Zertifizierung. Inhaltlich gibt es zwischen der
BWdP: Aber die Studenten müssten ein Jahr komplett gear- Fachpsychologen-Weiterbildung und unserem Studiengang
beitet haben?
durchaus Überschneidungen. Aufgrund seiner universitäRB: Es ist eine Vorgabe des nordrheinwestfälischen Hoch- ren Ausbildung ist der Master etwas wissenschaftlicher
schulgesetzes, dass solche Weiterbildungsstudiengänge ausgerichtet, versucht aber sehr praxisorientiertes Wissen
11
zu vermitteln. Die Fachpsychologen-Weiterbildung hinge- gen in Entwicklungs-, Pädagogischer und Klinischer Psychogen hat stärkere Praxisanteile, die in die Ausbildung interg- logie unterrichtet. All diese Fächer sind Grundlagen, die für
riert sind. Beides hat Vor- und Nachteile..
die Rechtspsychologie sehr wichtig sind. Rechtspsychologen haben zum Beispiel mit devianten EntwicklungsverläuBWdP: Ist der Master eher forschungs- oder anwendungs- fen und Biographien zu tun, dafür ist es ganz wichtig, eine
orientiert?
Idee zu haben, wie die normative Entwicklung abläuft.
RB: Das Curriculum ist sehr, sehr reichhaltig. Wir versu- Rechtspsychologen wollen oftmals Verhalten verändern,
chen, das empirische und theoretische Wissen in den je- dazu muss man wissen, wie normale Lernprozesse im Erweiligen Bereichen wie Vollzug, Kriminalität, Kriminalpsy- wachsenenalter ablaufen. Dies hat beispielsweise die pächologie und auch Begutachtung zu vermitteln. Damit ist dagogische Psychologie zum Gegenstand. Wir versuchen
die Ausbildung auch eine hervorragende Vorbereitung für also, Bachelorabsolventen die wesentlichen Grundlagen zu
eine eigene wissenschaftliche Tätigkeit. Diesem Aspekt vermitteln, die im Allgemeinen Master- und Diplompsywird in der Masterarbeit auch Rechnung getragen. Es ist chologen auszeichnen, da sie diese in ihrem Studium noch
zum Beispiel möglich, diese Arbeit komplett anwendungs- nicht hinreichend gelernt haben. Wir gehen davon aus,
orientiert, quasi als Gutachten-basierte Arbeit, zu schrei- dass wir so die unterschiedliche Voraussetzungen von Stuben. Aber wie in jedem ‚normalen’ grundständigen Master dierenden mit verschiedenen Hochschulabschlüssen auskann man auch eine Forschungsarbeit durchführen und gleichen können. Wenn alle Studierenden dann über etwa
eine wissenschaftliche Veröffentlichung anstreben. Ich gleiches Vorwissen verfügen, können sie sich auf einem
sehe es so, dass der Masterstudiengang für eine Berufstä- hohem Niveau mit den spezifischen Fragen der Rechtspsytigkeit sehr gut qualifizieren, aber durchaus auch die me- chologie beschäftigen.
thodischen, empirischen und theoretischen Kenntnisse
vermitteln soll, um selber in der Forschung tätig zu wer- BWdP: Könnten Sie die Inhalte der anderen beiden Studienden.
jahre, die von allen Studierenden absolviert werden, noch
ein wenig genauer erläutern?
BWdP: Richtet sich der Master dann eher an Studierende RB: Für das dreijährige Studienprogramm geht es im ersmit einem Bachelorabschluss oder eben auch an solche, die ten Jahr um die Grundlagen der Angewandten Psycholobereits ein Diplom oder einen Masterabschluss haben?
gie. Im zweiten Studienjahr (bzw. im ersten Studienjahr für
RB: Beides ist möglich. Für Studierende, die einen Bachelo- Studierende, die bereits einen Master oder ein Diplom
rabschluss in Psychologie haben, bieten wir einen dreijäh- haben) geht es dann um die Grundlagen der Rechtspsyrigen berufsbegleitenden Abschluss an, der mit einem et- chologie. Das fängt an mit den rechtlichen Grundlagen und
was breiteren und grundlagenorientierteren Einstieg in die einer Überblicksveranstaltung. Aber auch die Teilgebiete
Angewandte Psychologie beginnt. Wenn jemand schon wie z.B. die Psychologie der Polizei, wo auch einige rechtseinen Master oder ein Diplom in Psychologie vorweisen psychologisch tätige Psychologen arbeiten, werden behankann, verkürzt sich die Studienzeit auf zwei Jahre und es delt. Außerdem gibt es noch mal einen methodischen
geht direkt mit einer Einführung in die Rechtspsychologie Schwerpunkt in der Diagnostik speziell mit einem Fokus
los, die Fragestellungen sind also gleich sehr viel rechtpsy- auf der Exploration. Diese ist eine der wichtigsten Methochologischer und spezifischer. Somit können Bachelor- und den der Rechtspsychologie, jedoch wird sie normalerweise
Masterabsolventen ein angemessenes und auf sie zuge- an der Universität kaum gelehrt. Wir möchten das Exploraschnittenes Studienangebot wahrnehmen.
tionsgespräch als zentrale Methode gerne praxisnah unterrichten und auch üben, damit die Studierenden die TechBWdP: Wie genau unterscheiden sich die Inhalte, die Ba- nik beherrschen.
chelorabsolventen vermittelt bekommen, von denen, die Im dritten Studienjahr gibt es dann die Spezialisierungsalle vermittelt bekommen?
richtung, entweder für Gutachten im Straf- und ZivilverfahRB: Der Unterschied ist das erste Studienjahr. Für Studie- ren oder Psychologie im Straf- und Maßregelvollzug. Hier
rende mit Bachelorabschluss in Psychologie haben wir ein geht es dann also wirklich um die praktische Arbeit. In der
zusätzliches Jahr mit dem Titel Grundlagen der angewand- Gutachtenvertiefung fokussieren wir also die Glaubhaftigten Psychologie vorgesehen. In diesem Jahr werden Fächer keitsbegutachtung bei Zeugenaussagen und familienwie Sozial- und und Organisationpsychologie, aber auch rechtspsychologische Begutachtungen. Das sind die wichMethoden der Diagnostik und Evaluation sowie Vertiefun- tigsten Betätigungsfelder in der rechtspsychologischen
12
Begutachtung. Es gehören aber auch Randgebiete wie das
Vormundschafts- und Betreuungsrecht dazu. Wichtig ist
natürlich auch die Durchführung der Masterarbeit im letzten Studienjahr.
In der Psychologie im Straf- und Maßregelvollzug geht es
dann vor allem um die Therapie von Straftätern im Vollzug
und Maßregelvollzug und die psychologische Begutachtung von Straftätern. Hier geht es vor allem um die Kriminalprognose und –begutachtung und solche Fragestellungen, die im Vollzug sehr wichtig sind.
nerischen Studiengangs Psychologie haben, die Kenntnisse
in allen Teildisziplinen der Psychologie und ihrer Methodik
haben. Es gibt vielleicht mal Grenzfälle, dass jemand Wirtschaftspsychologie oder eine andere angewandte Spezialisierung in der Psychologie studiert hat. In einem solchen
Fall würde es darauf ankommen, wie viel psychologische
Inhalte, insbesondere im Hinblick auf die Methoden der
Psychologie, studiert wurden. Im Zweifelsfall ist es vielleicht doch möglich, diese Kandidaten zuzulassen. Grundsätzlich richtet sich das Angebot aber an Absolventen eines grundständigen Studiengangs in Psychologie, entweBWdP: Aber die Voraussetzung ist schon ein Bachelor bzw. der auf Bachelor- oder Master- bzw. Diplomebene.
Master oder Diplom in Psychologie und nicht in einem vergleichbare Fach?
BWdP: Die Message an solche Kandidaten, die einen AbRB: Ja! Das ist eine ganz wichtige strategische Entschei- schluss in Wirtschaftspsychologie o.ä. haben, ist diese,
dung. Wir glauben, dass es sich bei der Rechtspsychologie dass sie sich im Zweifelsfall einfach mal bewerben sollen,
um eine qualifizierte, anspruchsvolle und schwierige Tätig- und dann werden ihre Bewerbungen geprüft?
keit handelt. Deshalb möchten wir Absolventen eines ge- RB: Ja, genau.
Bachelor-Abschluss
Master- oder Diplomabschluss
1. Studienjahr:
Grundlagen der Angewandten Psychologie
2. Studienjahr:
Grundlagen der Rechtspsychologie
(1. Berufspraktikum)
3. Studienjahr:
Spezialisierung Begutachtung in
Straf- und Zivilverfahren
Spezialisierung
Struktur des Studiengangs
Wahl
3. Studienjahr:
Spezialisierung Psychologie im Straf
- und Maßregelvollzug
13
BWdP: Haben Sie da eine Kooperation mit einer Jugendherberge oder einer ähnlichen Unterkunft?
RB: Wir sind im Gespräch mit verschiedenen Fortbildungszentren, die sowohl günstige Übernachtungsmöglichkeiten bieten als auch eine Verpflegung, dass man während
dieser langen Wochenende essen kann. Und wir hoffen,
dass wir da kostengünstige und trotzdem sehr gute Angebote haben werden.
nachzugehen, die mit Psychologie nicht viel zu tun hat.
Dann ist es aber eben wichtig, dass man im Rahmen eines
Studiums einen Zugang zur rechtspsychologischen Praxis
findet. Dies geht über ein Praktikum in einer rechtspsychologischen Praxis oder im Vollzug, das einem die Möglichkeit eröffnet, auch einen praktischen Zugang zur Studienmaterie zu bekommen. Wenn aber jemand schon in
einer Gutachtenpraxis oder im Vollzug oder in einer ähnlichen Institution arbeitet, würden diese Praxisphasen naBWdP: Vielleicht ein paar Sätze zu den Voraussetzungen – türlich angerechnet werden und es würde nicht noch ein
wer wird zum Studiengang zugelassen?
zusätzliches Praktikum anfallen.
RB: Es gibt eigentlich nur zwei Kriterien für die Zulassung.
Das eine ist ein Abschluss eines Studiengangs in Psycholo- BWdP: Was ist vorgesehen, was die Absolventen des Masgie mit einer Abschlussnote von 2,5 oder besser, denn wir ters dann mit ihrem Studium machen?
glauben, dass es für diese anspruchsvolle Tätigkeit wichtig RB: Es gibt zwei Spezialisierungsrichtungen im letzten Stuist, über gute Kenntnisse der Studieninhalte zu verfügen, dienjahr. Auf der einen Seite steht die Spezialisierung Gutdamit man dann wirklich kompetent als eigenständig ar- achten im Straf- und Zivilverfahren, die sich an all jene
beitender Gutachter oder Mitarbeiter im Vollzug auch richtet, die als sachverständige Gutachter vor Gericht tätig
verantwortlich als Rechtspsychologe arbeiten kann.
werden möchten. Auf der anderen Seite gibt es die Spezialisierung Psychologie im Straf- und Maßregelvollzug. Hier
BWdP: Wird dann ausschließlich nach Note vergeben oder ist eben eine Tätigkeit im Vollzug angestrebt.
werden auch die Lebensläufe angeschaut und das Ausmaß Diese beiden Spezialisierungen entsprechen faktisch den
der Erfahrung im rechtspsychologischen Bereich berück- zwei Hauptberufsfeldern in der Rechtspsychologie. Die
sichtigt?
jeweilige Spezialisierungsrichtung soll die Absolventen
RB: Formal werden – neben der mindestens einjährigen qualifizieren, sehr schnell selbstständig in diesen Berufen
psychologienahen Berufstätigkeit nur der Studienab- tätig zu werden. Dabei muss ich jedoch einschränkend
schluss und die Mindestnote berücksichtigt. Dann werden hinzufügen, dass ich für eine Gutachtentätigkeit sehr
so viele Studienplätze vergeben, wie vorhanden sind. Soll- empfehlen würde, die Anbindung an etablierte rechtspsyte die Nachfrage das Angebot an Plätzen übersteigen, chologische Gutachtenpraxis zu suchen und mit Unterentscheidet die Abschlussnote. Aber ich denke, dass es im stützung eines erfahrenen psychologischen SachverstänMoment kein Problem sein sollte, einen Studienplatz zu digen die eigene Gutachtentätigkeit aufzunehmen.
bekommen, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.
BWdP: Gibt es denn schon Kooperationspartner, zum BeiBWdP: Wie hat man sich das Studienprogramm und das spiel JVAs, die Praktikanten nehmen würden?
Curriculum vorzustellen?
RB: Wir haben gute Kontakte zu einer ganzen Reihe von
RB: Es gibt Präsenzphasen, doch diese finden ausschließ- Institutionen, sowohl Gutachtenpraxen als auch im Volllich am Wochenende statt. Der Studiengang ist so konzi- zug. Allerdings möchten wir es schon den Studierenden
piert, dass Teilnehmer, die voll berufstätig sind das Studi- überlassen, je nach ihren Bedürfnissen – auch wo sie zu
um sinnvoll absolvieren können. Unter Umständen emp- Hause sind etc. – Anbindung zu suchen. Wir erleichtern
fiehlt es sich, die Berufstätigkeit auf maximal 60% oder das, aber wir geben keine Praktikumsplätze vor. Aber ich
70% zu reduzieren, um das Pensum zu bewältigen.
denke, wir haben sehr gute Kontakte, die es erleichtern
werden, Praktikumsplätze zu finden, wenn die StudierenBWdP: Gibt es denn, wenn man schon berufstätig ist, noch den nicht schon selbst eine Anbindung haben.
zusätzliche Praxisphasen?
RB: Im zweiten und dritten Studienjahr sind Praktika vor- BWdP: Wer sind die Dozenten?
gesehen, die auch relativ lang sind, um die neun Wochen. RB: Wir haben uns sehr bemüht, eine ganze Reihe von
Aber das gilt natürlich vor allem für Teilnehmer, die nicht hochqualifizierten Experten für den Studiengang zu geschon in diesem Feld berufstätig sind. Es ist ja auch mög- winnen. Das sind zum Teil Hochschullehrer, die vor allem
lich, während des Studiums einer ganz anderen Tätigkeit die grundständigen Fächer, also z.B. Methoden der Diag-
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nostik und Evaluation, lehren. Und wir haben Dozenten,
die ein starkes praktisches Profil haben, also selbst als
Gutachter vor Gericht oder im Maßregelvollzug tätig sind.
In der Regel sind es entweder Hochschullehrer, die eine
sehr gute und große Erfahrung in der akademischen Lehre
an der Hochschule haben. Oder es sind Dozenten, die einerseits als Praktiker arbeiten, aber die auch wissenschaftlich ausgewiesen sind. Kurzum, die Dozenten sind eigentlich durchgängig promoviert oder Professoren, arbeiten
aber sehr stark in der Praxis. Wir möchten sicherstellen,
dass die Dozenten selbst auch über das praktische Wissen
verfügen, das die Studenten brauchen, um in diesem Bereich selbst beruflich erfolgreich zu sein.
BWdP: Was hat Sie dazu bewegt, einen Masterstudiengang Rechtspsychologie ins Leben zu rufen?
RB: In der Fachgruppe Rechtpsychologie bei den in
Deutschland tätigen Rechtspsychologen gibt es schon lange die Diskussion, dass die Rechtspsychologie an der Universität immer mehr an Boden verliert, dass die immer
schon nicht sehr zahlreichen Angebote weiter eingeschränkt wurden durch die Umstellung auf Bachelor- und
Masterstudiengänge. Ich denke, dass es einfach wichtig
ist, diesen Zweig an der Universität weiter zu verfolgen,
eben gerade mit einer universitären Anbindung. Ich habe
ja einige Jahre in England gelebt und dort in einem Masterkurs in Applied Forensic Psychology gelehrt. Dort habe
ich viele Anregungen mitgenommen. Ich denke, dieses
Ausbildungsangebot des Masterstudiengangs ist einfach
zeitgemäß, weil es auf die Bachelor- und Masterstruktur
Bezug nimmt. Es soll das universitäre Angebot im Bereich
Rechtpsychologie ergänzen. Es gibt ja bereits einige Angebote in Psychologiestudiengängen wie z.B. in Berlin, in Kiel
und in Bonn. In Heidelberg ist ein Masterstudiengang an
einer privaten Fachhochschule in Vorbereitung. Aber ein
richtiger universitärer Master Rechtspsychologie sollte
eigentlich vielen rechtspsychologisch interessierten
Psychologen entgegenkommen und würde diese Lücke
eines fehlenden universitären Ausbildungsangebots schließen.
BWdP: Die Weiterbildung zum Fachpsychologen Rechtspsychologie ermöglicht es ja auch den Richtern zu erkennen, wer über fachlich fundiertes Wissen im Bereich der
Rechtspsychologie verfügt. Der Master würde dies entsprechend auch signalisieren?
RB: Wir hoffen hier eben eine optimale Qualifikation zu
bieten, sodass dann Sachverständige vor Gericht, aber
auch Psychologen im Vollzug gut vorbereitet sind und
wirklich ein breites und fundiertes Wissen vorzuweisen
haben. Das wird sich dann vor Gericht und im Vollzug bemerkbar machen.
BWdP: Was macht den Masterstudiengang besonders abgesehen davon, dass man Rechtspsychologie studieren
kann, was sonst in Deutschland ja fast nicht möglich ist?
RB: Es sind verschiedene Dinge. Der Studiengang bietet
ein komplettes Ausbildungsangebot an einer Universität,
ist aber sehr praxisbezogen und eben berufsbegleitend,
sodass man dieses Studienangebot eben nicht nur als Vollzeitstudent, sondern auch wenn man schon im Berufsleben steht oder wenigstens teilzeitbeschäftigt ist, nutzen
kann. Man kann sozusagen parallel zu seiner beruflichen
Karriere die Weiterqualifikation absolvieren und diese
dann mit einem Hochschulabschluss krönen.
BWdP: Nochmal zusammengefasst: Warum sollte man den
Master Rechtspsychologie studieren? Was hebt den Studiengang von anderen ab? Was ist die Empfehlung an die
Studenten, die sich jetzt überlegen, sich zu bewerben?
RB: Ich denke, dieser Studiengang bietet in einer sehr
kompakten Weise eine sehr vollständige, reichhaltige und
akademisch fundierte Ausbildung für den Bereich Rechtspsychologie an, die qualifiziert, in diesem Beruf zeitnah
auch tatsächlich zu arbeiten.
BWdP: Besser und schneller kriegt man das nicht hin?
RB: Es gibt natürlich Alternativen, aber wenn man als Bachelorabsolvent einen Fuß schon im Beruf hat, dann kann
man innerhalb von drei Jahren diese Qualifikation erwerben. Bei allen anderen Angeboten muss man erstmal einen grundständigen Masterstudiengang absolvieren, beBWdP: Die existierenden Angebote gibt es bislang also nur vor man dann die Fortbildung zum Rechtspsychologen
im Rahmen grundständiger Psychologie-Studiengänge?
anstreben kann. Das wird in aller Regel drei Jahre länger
RB: Ja genau. Häufig sind es auch nur wenige Module im dauern und letztlich teurer werden.
Bereich Rechtspsychologie und das reicht eigentlich nicht
als eine berufliche Qualifikation. Es muss dann noch sehr BWdP: Herr Banse, vielen Dank für dieses Gespräch! Wie
viel nachgeholt werden, bspw. über die Fachpsychologen- wünsche Ihnen und Ihren Kollegen einen guten Start mit
Weiterbildung. Ich denke, es ist einfach Zeit, diese Lücke dem Masterstudiengang und sind gespannt, wie sich die
durch ein universitäres Angebot zu schließen.
Dinge entwickeln!
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Detailierte Informationen zum Studiengang können auf der Website www.master-rechtspsychologie.de
oder auf der Facebook-Website https://www.facebook.com/Rechtspsychologie?fref=ts eingesehen werden.
Das Interview wurde am 21. November 2012 an der Universität Bonn geführt. Prof. Dr. Rainer Banse ist seit 2007
Inhaber des Lehrstuhls für Sozial- und Rechtspsychologie
an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Er promovierte 1995 an der Universität Genf, war Dozent
an der University of York und ist seit 2012 Mitglied des
Correctional Services Advisory and Accreditation Panel des
National Offender Management Service im Justizministerium des Vereinigten Königreiches. Prof. Dr. Banse forscht
überwiegend zu indirekten Maßen sexueller Präferenz und
Aggressivität sowie Zufriedenheit und Partnerattraktivität
in gegen- und gleichgeschlechtlichen Beziehungen sowie
arrangierten Ehen. Außerdem ist er Teil des BMBFgeförderten MiKADO-Projekts zur Erforschung von Missbrauch an Kindern.
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Neues aus den Hochschulen
Neuer Masterstudiengang Rechtspsychologie
an der SRH Hochschule Heidelberg
Die SRH Hochschule Heidelberg bietet ab Wintersemester 2013 einen Masterstudiengang Rechtspsychologie an.
Prof. Dr. Niels Habermann: „In dem Masterstudiengang
der SRH Hochschule Heidelberg werden Sie in zwei Jahren
intensiv und praxisnah dazu ausgebildet, direkt im Anschluss im angestrebten Berufsfeld Fuß zu fassen, wobei
sich vielfältige Bereiche anbieten: Angehende RechtspsychologInnen können sich z. B. in Justizvollzugsanstalten,
Kliniken für Forensische Psychiatrie (Maßregelvollzug),
Kriminologischen Diensten, Forensischen Ambulanzen,
Polizeischulen oder in speziellen Forschungseinrichtungen
bewerben. Als GutachterInnen können Sie neben- oder
freiberuflich Ihre Expertise anbieten oder sich zunächst
einem etablierten Institut anschließen, wobei Sie sich, je
nach persönlichen Interessen und Kompetenzen, auf einen Bereich spezialisieren können, wie z. B. Kriminalprognosen, Schuldfähigkeitsgutachten, familienrechtliche oder
aussagepsychologische Gutachten. Hier bestehen bei
konstanter Auftragslage erfahrungsgemäß sehr gute Verdienstmöglichkeiten.“
Weitere Informationen zum Studiengang findet Ihr im
forum kriminalprävention, der Zeitschrift der Stiftung
Deutsches Forum für Kriminalprävention Ausgabe 4/2012,
S. 54-58 sowie unter: http://www.fh-heidelberg.de/de/
studium/masterstudium/rechtspsychologie/
Kontakt:
Prof. Dr. Niels Habermann
SRH Hochschule Heidelberg
Studiendekan Rechtspsychologie, M.Sc.
Ludwig-Guttmann-Straße 6, Raum arc 112
Tel.: 06221 88-1468
Fax: 06221 88-3482
E-Mail: niels.habermann-at-fh-heidelberg.de
Prof. Dr. Denis Köhler
FH Düsseldorf
FB Sozial- und Kulturwissenschaften (06)
Merowingerplatz 1, 3. Etage Rechts/ Raum 53
40225 Düsseldorf
Telefon: +49 211 4351 9620
Email: denis.koehler-at-fh-duesseldorf.de
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Aktuelles
Dritter Tag des Rechtspsychologie des BDP
Am 17. November fand in der Bonn der 3. Tag der Rechtspsychologie, organisiert von der Fachgruppe Rechtspsychologie des Bundesverbands Deutscher Psychologinnen
und Psychologen, in Bonn statt. Auf dem Programm standen zahlreiche spannende Vorträge. So berichtete Prof.
Köhnken (Uni Kiel) über falsche Geständnisse, Prof. König
über die Relevanz der Bindungsforschung für familienrechtliche Entscheidungen (PH Ludwigsburg), Prof. Volbert
(Charité Berlin) über Erstangaben sexuell missbrauchter
Kinder, Prof. Nedopil (LMU München) über Risikoprognose
und Risikokommunikation und Prof. Müller (Uni Regensburg) über die Bedeutung der PCL-R im Strafprozess. Abgeschlossen wurde die Tagung mit einem Erfahrungsbericht
von Dipl.-Psych. Jan Winter über seine Arbeit in einem
Expertenteam der niederländischen Polizei. Die Tagung
bot zahlreiche Möglichkeiten, andere Studierende der
Rechtspsychologie ebenso wie in dem Bereich tätige
Psychologen kennenzulernen. Wir freuen uns auf den
nächsten Rechtspsychologentag!
Rechtspsychologische Facebook-Seiten
Die Studierendensektionen der europäischen und der Publikationen oder Entwicklungen mit Bezug zur Rechtsamerikanischen Rechtspsychologie-Vereinigungen haben psychologie erhalten wollt, schließt Euch den Seiten an,
Facebook-Seiten gegründet. Wenn Ihr auf dem Laufenden indem Ihr auf „like“ klickt.
bleiben und stets spannende Informationen über neue
→ EAPL-S
https://www.facebook.com/eaplstudent?ref=ts&fref=ts
→ AP-LS Students
https://www.facebook.com/pages/American-Psychology-Law-Society-Student-Section/230511117009647
→ Ebenfalls informativ und spannend ist die Facebook-Seite des Rechtspsychologie-Masterprogramms der
Universität Bonn
https://www.facebook.com/Rechtspsychologie?ref=ts&fref=ts
Rechtspsychologische Konferenzen und Tagungen
Im Jahr 2013 stehen wieder spannende Konferenzen an,
darunter die Konferenz der European Association of Psychology and Law in Coventry, England, vom 2. bis 6. September 2013. Mehr Infos:
http://eapl.eu/index.php?
option=com_content&view=article&id=49&Itemid=53
Außerdem findet die Tagung der Fachgruppe Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie vom
18. bis 20. September in Bonn unter dem Titel „Forschen,
Anwenden, Evaluieren“ statt.
Info unter: www.rechtpsychologie-tagung.de/
An beiden Tagungen wird es Angebote speziell für Studierende geben! Mehr Informationen kommen bald!
Noch Hinweise oder Neuigkeiten vergessen?
Dann emailt mir bitte unter bwdp-at-uni-duesseldorf.de!
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Gesichter der Rechtspsychologie
Alana Krix über ihre Promotion zu Zeugenaussagen
an der Universität Maastricht
Meine Forschung beschäftigt sich mit Zeugenaussagen,
genauer gesagt mit der Vernehmung von Augenzeugen.
Dabei bin besonders daran interessiert, wie man den Umfang und die Richtigkeit von Zeugenaussagen verbessern
kann. In meinem Promotionsprojekt geht es dabei im Besonderen um ein spezielles Interviewverfahren, das Eigenständige Vernehmungsprotokoll von Zeugen (EVA), das auf
einem weit verbreiteten Interview, dem sogenannten Kognitiven Interview, basiert. EVA wird den Zeugen am Tatort
von der Polizei in Form eines Heftes ausgeteilt. Die Zeugen
füllen es dann unmittelbar nach der Tat eigenständig aus,
sie interviewen sich sozusagen selbst. Das Interview wurde
entwickelt, weil die Polizei nicht immer die Möglichkeit
hat, Zeugen direkt nach der Tat zu vernehmen. Das ist
problematisch, da Zeugen mit zunehmendem zeitlichem
Abstand Details vergessen oder aber Falschinformationen,
z.B. durch Berichterstattung in den Medien oder eine Unterhaltung mit einem weiteren Augenzeugen, ausgesetzt
sind. EVA dient der Abgabe einer frühzeitigen ersten Aussage und soll die Erinnerung an die Tat für eine spätere
Vernehmung konservieren. Mit Hilfe von Experimenten
untersuche ich zum einen, unter welchen Bedingungen
EVA die Erinnerung für eine spätere Vernehmung konservieren kann (z.B. Hat die Art des zweiten Interviews einen
Einfluss?). Zum anderen untersuche ich, ob EVA auch dann
noch „funktioniert“, wenn die Zeugenbedingungen nicht
optimal waren, etwa weil der Zeuge während der Tat abgelenkt war.
Die Forschung zum Thema Augenzeugen finde ich spannend, weil sie psychologische Grundlagenforschung, z.B.
zu Wahrnehmung und Gedächtnis, mit einem interessanten Anwendungsgebiet verbindet. Sie bietet außerdem die
Möglichkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse direkt in die
Praxis umzusetzen, z.B. durch eine Zusammenarbeit mit
der Polizei.
Zeugenaussagen sind für die Ermittlungsarbeit von großer
Bedeutung, da sie in vielen Fällen das einzige Beweismittel
sind. Auf der anderen Seite stellen fehlerhafte Zeugenaussagen den Hauptgrund für Fehlurteile dar. Forschung, die
dazu führt, dass verbesserte Vernehmungsmethoden entwickelt werden, kann letztlich ein Stück dazu beitragen,
Justizirrtümer zu verhindern.
Alana Krix studierte von 2004 bis 2010 Psychologie an der
Justus-Liebig-Universität Gießen mit dem Schwerpunkt
Rechtspsychologie. Während ihres Studiums absolvierte sie
ein Forschungspraktikum in der rechtspsychologischen
Abteilung der University of New South Wales in Sydney/
Australien. Seit 2010 ist sie Doktorandin an der Universität
Maastricht in den Niederlanden. Für ihr Promotionsprojekt
erhielt sie ein Promotionsstipendium der Studienstiftung
des deutschen Volkes.
Kontakt: Alana.Krix-at-maastrichtuniversity.nl
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Aktuelle Forschung
Kinderpornographie und sexueller Missbrauch
Verena Werner hat für uns einen aktuellen Artikel von Long, Alison und McManus (2012) zum Thema Kinderpornographie und sexueller Missbrauch zusammengefasst.
Zusammenfassung
In einem zweistufigen Studiendesign untersuchen Long et
al. (2012) die Forschungfrage, ob sich verschiedene Typen
von Tätern, die wegen Besitzes von Kinderpornographie
verurteilt wurden, hinsichtlich Besitz, Eigenschaften und
Auswirkungen pornographischen Materials von Kindern
(indecent images of children: IIOC) unterscheiden. Insgesamt wurden 120 verurteilte Straftäter untersucht, davon
hatten 60 ebenfalls eine Verurteilung wegen einer weiteren Straftat (z.B. Vergewaltigung, assault by penetration,
sexual assault; sogenannte „dual Straftäter“), während die
restlichen 60 sogenannte „non-contact Straftäter“ waren
und nur Straftaten im Zusammenhang mit IIOC-Besitz begangen hatten.
dargestellten Erkenntnisse und Fragestellungen zum einen
der Prüfung von Gruppenunterschieden hinsichtlich des
IIOC-Besitzes und weiterhin der Erforschung eines Zusammenhangs zwischen IIOC-Besitz und hands-on Delikten.
Der IIOC-Besitz (bewegte und unbewegte Bilder) der
Straftäter reichte von 4 bis zu 199 832 Bilder (M = 15099;
SD = 37197) und wurde nach den Richtlinien des Sentencing Advisory Panel auf einer fünfstufigen Skala dem
Schweregrad entsprechend eingeschätzt. Weitere Daten
der Straftäter wie der Zugang zu Kindern, die Familienumstände, IIOC-Zugang und vorherige Straftaten wurden den
Akten entnommen, wobei sich jeweils hohe Interraterreliabilitäten beim Kodieren der Information zeigten. Noncontact und dual Straftäter wurden hinsichtlich soziodemographischer Eigenschaften, Internetaktivität und des
Zusammenhangs zwischen IIOC-Besitz und der hands-on
Delikte (nur dual Straftätern) untersucht. In einem zweiten
Schritt erfolgte die Untersuchung einer Subgruppe von 60
Straftätern (30 dual, 30 noncontact); erneut hinsichtlich
soziodemographischer Eigenschaften, der Internetaktivität
und des Zusammenhangs zwischen IIOC-Besitz und der
hands-on Delikte (nur dual Straftätern) und weiterhin bezüglich der Quantität des IIOC-Besitzes und der Art des
IIOC-Besitzes.
Theoretische Einführung
Der zunehmende Besitz von IIOC erfordert die Klärung
unterschiedlicher Fragestellungen. Besondere Aufmerksamkeit wird hierbei dem Zusammenhang zwischen IICOBesitz und sogenannten hands-on Delikten zuteil. Dies sind
Delikte mit Körperkontakt, welche somit über sogenannter
hands-off Delikte, beispielsweise Konsum oder Verbreitung von IIOC, hinaus gehen. Ergebnisse vorangegangener
Untersuchungen weisen dabei ein mehrdeutiges Bild auf.
Einerseits könnte man IIOC-Besitz schlicht als möglichen
Ausgangsweg für hands-on Delikte verstehen (z.B. Ergebnisse
Buschman, Wilcox, Kraphol, Oelrich und Hackett (2010);
Die Studienergebnisse zeigen einen täterspezifiSullivan, 2002), andererseits könnte man qualitative Unschen Unterschied im quantitativen IIOC-Besitz,
terschiede der Deliktarten und vielmehr kompensatorische
wobei non-contact Straftäter signifikant mehr IIOCals bahnende Effekte auf hands-on Straftaten vermuten
Bilder besitzen als dual Straftäter.
(z.B. Riegel, 2004). Auch die täterspezifische Auswahl von
Bezugnehmend auf den eingeschätzten SchwereIIOC, also welcher Art die Bilder und die Straftaten sind,
grad der IIOC-Bilder weist der IIOC-Besitz von nonscheint bislang unzureichend untersucht. Verschiedene
contact Straftätern tendenziell geringere Levels als
Studienergebnisse (Glasgow, 2010; Howitt, 1995; Seto,
der IIOC-Besitz von dual Straftätern auf. UnterMaric & Barbaree, 2001; Burgess, Hartman, Ressler, Dougschiedliche Präferenzen der IIOC-Bilder könnten
las & McCormack, 1986; Quayle & Taylor, 2002; Seto, Hanhierbei durch Unterschiede in zugrundeliegenden
son & Babchishin, 2011) lassen jedoch einen Zusammensexuellen Fantasien erklärt werden, die wiederum
hang zwischen Tatverhalten und Vorlieben bei der Auseinen Bezug zum Tatverhalten aufweisen könnten.
wahl von IIOC vermuten.
So wäre – auch hinsichtlich einer vorliegend begrenzteren Altersspanne der Kinder auf den IIOCStudiendesign und Stichprobe
Bildern von dual Straftätern verglichen mit nonDie Untersuchung der 120 Straftäter diente im Sinne der
contact Straftätern – ein gegenseitiger Einfluss zwi-
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schen spezifischen sexuellen Fantasien und Sexualstraftaten zu erwarten. Die Untersuchung von Unterschieden innerhalb der dual Straftätergruppe
zeigt hierbei weitergehende Befunde an. So besitzt
die Subgruppe der sadistisch penetrativen Straftäter
mehr IIOC-Bilder mit einem höheren Schweregrad
und weniger mit einem geringeren, verglichen mit
den Subgruppen der penetrativen und sexual touching Straftätern.
Außerdem zeigt sich ein Zusammenhang zwischen
dem Geschlecht und dem Alter der IIOC-Kinder und
der Opfer der dual Straftäter. Diese Befunde könnten einen Hinweis darauf geben, dass schwerere
Straftäter das Internet zur Ausbreitung ihrer Straftaten nutzen.
Weiterhin weisen dual Straftäter verglichen mit non
-contact Straftätern eine erhöhte Zugänglichkeit zu
Kindern auf, wobei dieser situative Aspekt die Gelegenheit zur Straftat beeinflussen könnte.
Auch offline zeigen dual Straftäter stärkeres
Grooming-Verhalten als non-contact Straftäter.
In Bezug auf Online-Verhalten zeigen sich dual
Straftäter weniger risikoreich, beispielsweise zahlen
sie seltener für den Zugang zu pornographischen
Seiten und lassen Interviewfragen häufiger unkommentiert. Dieses Verhalten könnte als stärker kriminogen motiviert bezeichnet werden.
Der Schweregrad des IIOC-Materials steht im Zusammenhang mit dem Dauer des Zurückliegens des
Zeitpunktes, seit welchem die Straftäter IIOCMaterial besitzen. Hierbei liegen keine Informatio-
nen zur Veränderung des Schweregrades in Abhängigkeit der Zeit vor. Der Zusammenhang ließe sich
mit zwei möglichen Ansätzen erklären. So ist einerseits anzunehmen, dass im Laufe der Zeit Habituierungsprozesse einsetzen, die in der Konsequenz
härteres IIOC-Material erfordern. Andererseits wäre
anzunehmen, dass mit wachsender Erfahrung die
Auswahl von IIOC-Material optimiert wird.
Konklusion und Einschränkungen
Einschränkungen der Studie zeigen sich zum einen in der
stratified random sampling Methode, die möglicherweise
Straftäter in der noncontact Straftätergruppe übergeht.
Durch die kategoriale Aufteilung in dual und noncontact
Straftäter geht Information verloren. Zudem liegen nur
unzureichende Informationen zum zeitlichen Ablauf der
Straftaten vor, sodass bspw. ungeklärt ist, ob hands-on
Delikte der dual Straftäter vor, während oder nach den
IIOC-Straftaten stattfanden. Zudem ist die Stichprobe vergleichsweise klein. Trotz dieser Einschränkungen kann die
Studie von Long et al. als explorativer Ansatz verstanden
werden, der erste Ergebnisse zur detaillierten Untersuchung von IIOC und vor allem des Einflusses des IIOCBesitzes auf Straftaten liefert.
Originalreferenz
Long, M. L., Alison, L. A., & McManus, M. A. (2012). Child
Pornography and Likelihood of Contact Abuse: A Comparison between Contact Child Sexual Offenders and Noncontact Offenders. Sexual Abuse: A Journal of Research and
Treatment.
Verena Werner beendete 2010 ihr Bachelorstudium der
Psychologie an der Universität Hamburg, wo sie ihr Interesse für Rechtspsychologie entdeckte. Es folgten Praktika
im familienrechtlichen Gutachterdienst und im Institut für
Sexualforschung und forensische Psychiatrie. Seit 2011
studiert sie im Masterstudiengang Psychologie an der
Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn und ist
dort studentische Hilfskraft in der Abteilung Sozial- und
Rechtspsychologie bei Prof. Dr. Rainer Banse.
Hast Du einen interessanten neuen Artikel zu einem rechtspsychologischen Thema entdeckt und möchtest diesen
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bwdp-at-uni-duesseldorf.de!
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Prof. Dr. Rainer Banse
Abteilung Sozial-und Rechtspsychologie
Es werden in naher Zukunft viele Stellen (auch) für Berufsanfänger mit Abschluss Diplom/Master in Psychologie mit
Interesse an forensischen Fragestellungen im Bereich des
Justizvollzuges frei. Wir laden ein zu einer
Informationsveranstaltung
„Die Psychologin/der Psychologe im Strafvollzug
Stellenentwicklung; Tätigkeitsorte; Aufgabenvielfalt; Verbeamtungsmöglichkeiten; Arbeitsplatzsicherheit; Qualifizierungschancen; Karrierechancen; Spezialisierungsmöglichkeiten; Anforderungs- und Belastungsprofile; Nebentätigkeitsmöglichkeiten; Verdienst.
Es informieren: Martin Jörg – Leiter des psychologischen Dienstes der JVA
Köln; Pascale Bonus Diplom-Psychologin JVA Köln
Zeit: 23.01.2013, 17:30 Uhr
Ort: Seminarraum 1
Institut für Psychologie, Kaiser-Karl-Ring 9, 53111 Bonn
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