Allianz Global Investors Fund

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Vollständiger Verkaufsprospekt 5. März 2008
Allianz Global Investors Fund
Société d’Investissement à Capital Variable
Allianz Global Investors Luxembourg S. A.
Wichtige Hinweise
Der Verwaltungsrat des Allianz Global Investors Fund
(nachfolgend „Gesellschaft“) hat alle vertretbaren Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass
die hier gemachten Angaben wahrheitsgemäß und
zutreffend sind. Der Verwaltungsrat übernimmt hierfür
die Verantwortung.
Dieser vollständige Verkaufsprospekt trat mit Wirkung
vom 5. März 2008 in Kraft. Falls Unklarheiten bezüglich
des Inhalts dieses vollständigen Verkaufsprospekts
(nachfolgend „Verkaufsprospekt“) bestehen, sollten Sie
Ihren Börsenmakler, Kundenbetreuer bei Ihrer Bank,
Rechtsanwalt, Steuerberater, Abschlussprüfer oder sonstigen Finanzberater zu Rate ziehen.
Bestimmte in diesem Verkaufsprospekt verwendete
Begriffe werden im Glossar erläutert (siehe „Anhang I“).
Der Wert der Anteile eines Teilfonds und ihr Ertrag können sowohl steigen als auch fallen, und u. U. erhalten Sie
als Anleger den in einen Teilfonds investierten Betrag
nicht zurück. Vor einer Anlage in einen Teilfonds müssen
Sie deshalb die damit verbundenen Risiken in Betracht
ziehen (siehe Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“).
Die Gesellschaft wurde gemäß der modifizierten OGAWRichtlinie in der Form eines Organismus für gemeinschaftliche Anlagen in übertragbaren Wertpapieren („OGAW“)
gegründet und fällt in den Anwendungsbereich des Teil I
des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über
gemeinschaftliche Anlagen („Gesetz“). Der Verwaltungsrat empfiehlt, Anteile entsprechend dieser modifizierten
OGAW-Richtlinie in bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vertreiben. Die Gesellschaft ist nach
Teil I des Gesetzes eingetragen. Diese Eintragung verpflichtet die Luxemburger Aufsichtsbehörde jedoch nicht, die
Angemessenheit und Richtigkeit des Verkaufsprospekts
oder der in den verschiedenen Teilfonds gehaltenen
Vermögenswerte zu genehmigen oder abzulehnen. Jede
gegensätzliche Darstellung ist nicht gestattet und ungesetzlich.
Insbesondere die jeweiligen Jahres- und Halbjahresberichte sowie der jeweilige vollständige und vereinfachte
Verkaufsprospekt, die Satzung der Gesellschaft sowie die
Ausgabe- und Rücknahmepreise und die Preisbestimmung beim Umtausch (Umtauschpreise) sind kostenlos
vor und nach Vertragsschluss am Sitz der Gesellschaft,
bei der Verwaltungsgesellschaft, bei den Vertriebsgesellschaften und bei den Zahlstellen erhältlich. Sie können
dort schriftlich oder telefonisch angefordert bzw. persönlich entgegengenommen werden.
Es wird angenommen, dass Anteile an der Gesellschaft
auf Grundlage der Informationen dieses vollständigen
Verkaufsprospekts und der zusätzlichen Unterlagen, einschließlich Informationsblättern sowie der aktuellen
Halbjahres- und Jahresberichte, denen auch die bisherige
Wertentwicklung der Teilfonds/Anteilklassen zu entnehmen ist, erworben werden. Anleger sollten sich über die
geltenden gesetzlichen Vorschriften und Devisenkontrollbestimmungen sowie über die steuerlichen Vorschriften der Länder informieren, deren Staatsbürger sie sind
oder in denen sie ihren ständigen Aufenthaltsort oder
Wohnsitz haben. Niemand ist dazu berechtigt, andere als
in diesem Verkaufsprospekt oder den darin erwähnten
Dokumenten enthaltene Informationen oder Angaben
über die Gesellschaft zu verbreiten. Basiert der Erwerb
von Anteilen auf Aussagen oder Darstellungen, die weder
in diesem Verkaufsprospekt enthalten sind, noch mit
seinen Angaben und Darstellungen übereinstimmen, so
liegt das daraus entstehende Risiko allein beim Anleger.
Dieser Verkaufsprospekt stellt weder ein Angebot noch
eine Aufforderung zur Zeichnung von Anteilen für eine
Person in einem Rechtsgebiet dar, in dem dieses Angebot
bzw. diese Aufforderung zur Zeichnung nicht rechtmäßig
ist oder in dem die auffordernde Person nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Auch gilt der Verkaufsprospekt nicht als ein Angebot oder eine Aufforderung
zur Zeichnung für Personen, gegenüber denen es ungesetzlich ist, dieses Angebot zu unterbreiten bzw. diese
Aufforderung abzugeben.
Die Gesellschaft hat eine Umbrella-Struktur gem. Art. 133
des Gesetzes und besteht aus einem oder mehreren Teilfonds („Teilfonds“). In Übereinstimmung mit der Satzung
kann die Gesellschaft Anteile an jedem Teilfonds ausgeben. Für jeden Teilfonds wird ein Sondervermögen gebildet und gemäß des Anlageziels des jeweiligen Teilfonds
investiert. Die Anleger haben die Auswahl, welcher Teilfonds ihrer gewünschten Anlagepolitik, speziellen Risikobereitschaft, Ertragserwartung sowie Anlagestreuungserfordernissen entspricht.
Die gemäß diesem Verkaufsprospekt ausgegebenen Anteile beziehen sich auf jeden Teilfonds der Gesellschaft
sowie jede Anteilklasse jedes Teilfonds der Gesellschaft.
Anteile an den verschiedenen Teilfonds und Anteilklassen eines Teilfonds werden auf Basis der Satzung zu dem
Preis, der auf der Grundlage des Nettoinventarwerts pro
Anteil der jeweiligen Anteilklasse des jeweiligen Teilfonds errechnet wird, unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten und Gebühren ausgegeben, zurückgenommen und umgetauscht.
Der Verwaltungsrat kann jederzeit weitere Teilfonds auflegen, deren Anlageziele von denen der bereits existierenden Teilfonds abweichen. Ebenso können weitere Anteilklassen eröffnet werden, deren Merkmale sich von den
bereits bestehenden Anteilklassen unterscheiden. Bei
Auflegung neuer Teilfonds wird der Verkaufsprospekt
durch Informationsblätter entsprechend ergänzt.
Dieser Verkaufsprospekt darf in andere Sprachen übersetzt werden. Solche Übersetzungen dürfen nur dieselben Angaben enthalten und dieselbe Bedeutung aufweisen, wie der Verkaufsprospekt in englischer Sprache. Für
den Fall von Unstimmigkeiten oder Mehrdeutigkeiten
hinsichtlich seiner Auslegung in der jeweiligen Übersetzung ist die englische Originalfassung ausschlaggebend,
solange dies nicht gegen die örtlichen Gesetze der betreffenden Rechtsordnung verstößt.
Anlagebeschränkungen für US-Personen
Die Gesellschaft ist und wird nicht gemäß dem US-Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften von 1940 (United
States Investment Company Act) in seiner gültigen Fassung (der „Investment Company Act“) registriert. Die
Anteile der Gesellschaft sind und werden nicht gemäß
dem US-Wertpapiergesetz von 1933 (United States Securities Act) in seiner gültigen Fassung (der „Securities
Act“) oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert
und dürfen nur in Übereinstimmung mit dem Securities
Act von 1933 und diesen bundesstaatlichen oder anderen
Wertpapiergesetzen angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Anteile der Gesellschaft dürfen in
den Vereinigten Staaten oder einer US-Person oder auf
deren Rechnung, wie in Vorschrift 902 von Verordnung S
gemäß dem Securities Act festgelegt, weder angeboten
noch verkauft werden.
Antragsteller müssen ggf. darlegen, dass sie keine Personen aus den USA sind und Anteile weder im Auftrag von
Personen aus den USA noch in der Absicht, sie an Personen aus den USA weiterzuveräußern, erwerben. Art. 10
der Satzung enthält die Voraussetzungen, unter denen
die Gesellschaft Anteile von „unberechtigten Personen“
zwangsweise zurücknehmen kann.
Allianz Global Investors Fund
Inhaltsübersicht
Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3
Zentralverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
34
Anlageziele und -politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7
Aufsichtsbehörde. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
34
Ertragsermittlung und Verwendung der Erträge . . . . . .
7
Ertragsausgleichsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8
Allgemeine Risikofaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8
Depotbank, nachträgliche Überwachung von
Anlagegrenzen und -restriktionen, Fondsbuchhaltung,
Nettoinventarwertermittlung, Register- und
Transferstelle. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
34
Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken . . . . . . . . . . .
Vertriebsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
35
14
Zahl- und Informationsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
35
Risikomanagement-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
16
Allgemeine Informationen über die Gesellschaft. . . . . .
35
Ausgabe von Anteilen sowie dabei anfallende Kosten .
16
Rücknahme von Anteilen sowie
dabei anfallende Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gesellschafterversammlungen und Berichte
an die Anteilinhaber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
36
18
Besondere Informationen über die Gesellschaft . . . . . .
36
Zwangsweise Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . .
19
Auflösung und Liquidation der Gesellschaft . . . . . . . . . .
38
Umtausch von Anteilen sowie
dabei anfallende Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
20
Auflösung und Zusammenlegung von
Teilfonds /Anteilklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
38
Börsenzulassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
21
Verfügbare Unterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
39
Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteil . . . . . . .
21
Anhang I: Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
40
Vorübergehende Aussetzung der Berechnung
des Nettoinventarwerts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
23
Anhang II: Anlagemöglichkeiten und
-beschränkungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
44
Bestimmung des Ausgabe- und des Rücknahmepreises,
Preisbestimmung beim Umtausch . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24
Anhang III: Einsatz von Techniken und Instrumenten. .
50
Anhang IV: Struktur der Anteilklassen . . . . . . . . . . . . . . . .
52
Anhang V: Auszug der aktuellen Gebühren
und Kosten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
55
Anhang VI: Weitere von der Verwaltungsgesellschaft
verwaltete Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
62
Anhang VII: Börsenplätze, an denen Anteile
von Teilfonds ohne Zustimmung der Gesellschaft
gehandelt werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
63
Informationsblätter zu den einzelnen Teilfonds. . . . . . .
64
Ihre Partner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
226
Gebühren und Kosten, die zulasten der Gesellschaft,
der Teilfonds und der Anteilklassen gehen . . . . . . . . . . .
24
Gemeinsame Verwaltung von Vermögenswerten . . . .
29
Besteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
29
Hinweis für Anleger in der
Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30
Risiko der Änderung bekannt gemachter
Besteuerungsgrundlagen bei in der Bundesrepublik
Deutschland steuerpflichtigen Anlegern . . . . . . . . . . . . .
30
Hinweis für Anleger in der Schweiz . . . . . . . . . . . . . . . . . .
31
Hinweis für Anleger im Vereinigten Königreich . . . . . . .
31
Anteile mit Ausschüttungsstatus
im Vereinigten Königreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
31
Geschäftsführung und Verwaltung der Gesellschaft . .
32
Hinweis: Dieses Dokument ist eine Übersetzung des englischen Originaltextes. Im Falle von Abweichungen ist das englische Original maßgebend.
Allianz Global Investors Fund
Überblick
Struktur
Der Allianz Global Investors Fund wurde als eine offene
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital nach
luxemburgischem Recht gegründet (Société
d’Investissement à Capital Variable – SICAV).
Die Gesellschaft ist ein Umbrella-Fonds und bietet als
solcher seinen Anlegern die Möglichkeit, in eine Auswahl
verschiedener Teilfonds zu investieren. Jeder dieser Teilfonds hat ein eigenständiges Portfolio aus übertragbaren
Wertpapieren und anderen gesetzlich zulässigen Vermö-
Aktienteilfonds
genswerten, das nach spezifischen Anlagezielen verwaltet wird. Im Verhältnis der Anteilinhaber untereinander
wird jeder Teilfonds als eine gesonderte Einheit behandelt. Auch im Verhältnis zu Dritten decken – abweichend
von Artikel 2093 des Luxemburger Zivilgesetzbuches –
die Aktiva eines bestimmten Teilfonds nur die Schulden
und Verpflichtungen, die diesen Teilfonds betreffen.
Anlageauswahl
Anleger können aus einer Reihe von Aktien-, Renten- und
Geldmarkt- sowie gemischten Teilfonds wählen:
Name des Teilfonds
Fondsmanager 1) Anlageziel 2)
Anlageschwerpunkte 2)
Allianz RCM Global Equity
RCM UK 3)
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Anlage in weltweite Aktienmärkte
Allianz RCM Asia Pacific
RCM AP 3)
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Anlage in Aktienmärkte des asiatisch-pazifischen
Raums außerhalb Japans, in Neuseeland und
Australien bzw. auf diese Märkte ausgerichtete
Unternehmen
Allianz RCM Global Sustainability
RCM UK 3)
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Anlage in eine weltweite Auswahl von
Unternehmen mit nachhaltigen
Geschäftspraktiken
Allianz RCM Best Styles Euroland
AllianzGI KAG
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Anlage in Euroland-Aktienmärkte bzw. auf
Euroland ausgerichtete Unternehmen
Allianz RCM Best Styles Europe
noch nicht
aufgelegt
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Anlage in europäische Aktienmärkte bzw.
europäisch ausgerichtete Unternehmen
dit-Protect Global Winner 2014
Dresdner Bank
Phase 1 4): 115 %ige Partizipation
Phase 1 4): Garantiefonds mit
an der durchschnittlichen EntPartizipationskomponente an global
wicklung von 8 Aktienkörben, mit ausgerichteten Aktienkörben.
Sicherung eines Mindestrücknahmepreises zum Ende der Phase I.
Allianz-dit Top Selection Europa
AllianzGI KAG
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Fokussierte Anlage in europäische Unternehmen
Allianz RCM Euro Equity Index
AllianzGI KAG
Partizipation am
DJ EuroSTOXX 50-IndexSM
Anlage in Euroland-Aktienmärkte bzw. auf
Euroland ausgerichtete Unternehmen
Allianz-dit Global EcoTrends
RCM UK 3)
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Weltweite Anlage in Unternehmen der Sektoren
„Ökologische Energie“, „Umweltschutz“ und
„Sauberes Wasser“
Allianz RCM Europe Equity Growth
AllianzGI KAG
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Anlage in als Wachstumswerte eingeschätzte
Titel der europäischen Aktienmärkte
Allianz RCM Euroland Equity Growth
AllianzGI KAG
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Anlage in als Wachstumswerte eingeschätzte
Titel der Euroland-Aktienmärkte
Allianz RCM High Dividend
Europe Systematic
AllianzGI KAG
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Anlage in dividendenstarke europäische
Unternehmen
Allianz RCM Global Emerging
Markets Equity
AllianzGI KAG
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Fokussierung auf Aktienmärkte von
Emerging Markets bei risikoadäquaten Erträgen
Allianz RCM US Equity Systematic
RCM USA 3)
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Fokussierung auf U. S. amerikanische
Aktienmärkte
Allianz-dit Rising Stars Asia
RCM AP 3)
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Fokussierung auf asiatische Aktienmärkte mit
Ausnahme Japans
Allianz-dit Global Small Cap
RCM USA 3)
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Fokussierung auf Investitionen in kleinere
Unternehmen am globalen Aktienmarkt
Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle
3
Allianz Global Investors Fund
Name des Teilfonds
Fondsmanager 1) Anlageziel 2)
Anlageschwerpunkte 2)
Allianz NACM Global Equity Growth
NACM
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Fokussierung auf Wertpapiere weltweiter
Aktienmärkte, die nach Einschätzung des
Fondsmanagements Wachstumspotenzial
aufweisen
Allianz RCM Europe Small Cap Equity
noch nicht
aufgelegt
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Anlage in europäische Aktienmärkte mit
dem Schwerpunkt auf kleineren Unternehmen
Allianz RCM BRIC Equity
AllianzGI KAG
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Investitionen in weltweite Aktienmärkte von
Emerging Markets mit dem Schwerpunkt
Brasilien, Russland, Indien und China
Allianz NFJ US Large Cap Value
NFJ Investment
Group
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Investitionen in US Aktienmärkte mit dem
Schwerpunkt auf als Substanzwerte
eingeschätzte Titel größerer Unternehmen
Allianz RCM
Global Energy Innovations
RCM USA 3)
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Weltweite Anlage in Unternehmen, die an den
Sektoren „traditionelle Energien“ oder
„alternative Energien“ partizipieren
Allianz RCM Global Hi-Tech Growth
AllianzGI HK
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Anlage in Technologieunternehmen, die an
den großen Wertpapiermärkten der Welt
notiert sind
Allianz RCM Global Unconstrained
AllianzGI HK
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Hauptsächlich Anlage auf den globalen Aktienund Geldmärkten mit flexibler Allokationspolitik,
um vollständig in geldnahen Titeln investiert zu
sein
Allianz RCM Hong Kong
AllianzGI HK
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Hauptsächlich Anlage in Hongkong
Allianz RCM India
AllianzGI HK
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Hauptsächlich Anlage auf dem indischen
Subkontinent, darunter Indien,
Pakistan, Sri Lanka und Bangladesch
Allianz RCM Indonesia
AllianzGI HK
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Hauptsächlich Anlage in Indonesien
Allianz RCM Japan
AllianzGI HK
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Hauptsächlich Anlage in Japan
Allianz RCM Korea
AllianzGI HK
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Hauptsächlich Anlage in Korea
Allianz OpCap Global Equity
AllianzGI HK
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Hauptsächlich Anlage in Aktien von
Unternehmen, die an den Wertpapiermärkten
weltweit notiert sind
Allianz RCM Little Dragons
AllianzGI HK
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Hauptsächlich Anlage in kleinen bis mittelgroßen
Unternehmen, die an Asiens Märkten ohne Japan
mit Schwerpunkt auf den kleineren und
aufstrebenden Märkten der Region notiert sind
Allianz RCM Malaysia
AllianzGI HK
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Hauptsächlich Anlage in Malaysia
Allianz RCM Oriental Income
AllianzGI HK
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Investitionen in Anleihen, Wandelschuldverschreibungen und hochverzinsliche Wertpapiere
von Unternehmen der Asien-Pazifik-Region
Allianz RCM Philippines
AllianzGI HK
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Hauptsächlich Anlage in den Philippinen
Allianz RCM Singapore
AllianzGI HK
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Hauptsächlich Anlage in Singapur
Allianz RCM Thailand
AllianzGI HK
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Hauptsächlich Anlage in Thailand
Allianz RCM Tiger
AllianzGI HK
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Anlage in asiatischen Ländern, hauptsächlich
in Hongkong, Singapur, der Republik Korea,
Taiwan, Thailand, Malaysia, den Philippinen und
Indonesien, ohne Japan
Allianz RCM Total Return
Asian Equity
AllianzGI HK
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Anlage in hochverzinsliche oder
unterbewerteten Wertpapieren
von Unternehmen in Asien ohne Japan
Allianz RCM China
AllianzGI HK
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Anlagen in Unternehmen in der Volksrepublik
China (VR China) sowie in Unternehmen, die
ihren Sitz andernorts haben und über
signifikante Interessen in der VR China verfügen
Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle
4
Allianz Global Investors Fund
Rententeilfonds
„Treasury“Teilfonds
Name des Teilfonds
Fondsmanager 1) Anlageziel 2)
Anlageschwerpunkte 2)
Allianz RCM Demographic Trends
AllianzGI KAG
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Anlage an den globalen Aktienmärkten mit Fokus
auf Unternehmen, die nach Einschätzung des
Fondsmanagements zumindest in gewisser
Hinsicht von der zunehmenden Lebenserwartung in „alternden Gesellschaften“ oder den
sozialen Veränderungen in „aufstrebenden
Gesellschaften“ profitieren werden
Allianz RCM Emerging Asia
RCM AP 3)
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Hauptsächlich Anlage an den Aktienmärkten
der aufstrebenden Wirtschaftsräume Asiens im
Rahmen der geltenden Anlagegrundsätze
Allianz RCM
Global Agricultural Trends
RCM USA 3)
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Anlage an den globalen Aktienmärkten mit Fokus
auf Unternehmen der Sektoren „Rohstoffproduktion“ oder „Produktverarbeitung & Vertrieb“
Allianz Real Estate Securities Europe
AllianzGI France
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Hauptsächlich Anlage im Immobiliensektor
der Länder der Europäischen Union
Allianz NACM
Global Petro Countries
NACM
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Positionen in Unternehmen, die ihren
Gesellschaftssitz in öl- und fossile Brennstoffe
exportierenden Ländern haben, die vom in erster
Linie durch hohe Preise für Öl und fossile
Brennstoffe getriebenen Wirtschaftswachstum
profitieren und Unternehmen, die einen
bedeutenden Anteil ihrer Einnahmen in ölund fossile Brennstoffe produzierenden Ländern
erwirtschaften
Allianz NACM
Global Plus Frontier
NACM
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Schwerpunkt auf globalen Aktienmärkten,
darunter künftige Emerging Markets (Frontier
Markets)
Allianz RCM Global Water
AllianzGI KAG
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Globale Positionen in Unternehmen, die
hauptsächlich im Sektor „Wasser“ tätig sind
Allianz PIMCO Euro Bond
Total Return
AllianzGI KAG
Überdurchschnittliche Rendite
in Euro auf langfristige Sicht
Anlage in Rentenmärkte mit einer
Portfolioduration von 3 bis 9 Jahren, wobei das
Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber
EUR abgesichert ist.
Allianz PIMCO Euro Bond Fund
noch nicht
aufgelegt
Überdurchschnittliche Rendite
in Euro auf langfristige Sicht
Anlage in Rentenmärkte mit einer
Portfolioduration von 3 bis 9 Jahren, wobei das
Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber
EUR abgesichert ist.
Allianz-dit Corporate Bond Global
AllianzGI KAG
Überdurchschnittliche Rendite
in Euro auf langfristige Sicht
Anlage in weltweite Unternehmensanleihenmärkte mit einer Portfolioduration von 3 bis 9
Jahren, wobei das Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber EUR abgesichert ist.
Allianz PIMCO Treasury
Euro Cash Plus
AllianzGI KAG
Überdurchschnittliche Rendite
Anlage in Geld- und Rentenmärkte mit einer
in Euro bei einer bestimmten
Portfolioduration von maximal einem Jahr
Teilfondszusammensetzung nach
deutschem Bankaufsichtsrecht.
Allianz PIMCO Treasury
Euro Bond Plus 2009
AllianzGI KAG
Überdurchschnittliche Rendite
in Euro bei einer bestimmten
Teilfondszusammensetzung nach
deutschem Bankaufsichtsrecht.
Anlage in Rentenmärkte, wobei das Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber EUR
abgesichert ist. Der Teilfonds verfolgt ein auf
sein Laufzeitende (31. 03. 2009) ausgerichtetes
Anlagekonzept.
Allianz PIMCO Treasury
Euro Bond Plus 2011
AllianzGI KAG
Überdurchschnittliche Rendite
in Euro bei einer bestimmten
Teilfondszusammensetzung nach
deutschem Bankaufsichtsrecht.
Anlage in Rentenmärkte, wobei das Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber EUR
abgesichert ist. Der Teilfonds verfolgt ein auf
sein Laufzeitende (31. 03. 2011) ausgerichtetes
Anlagekonzept.
Allianz PIMCO Treasury
Euro Bond Plus 2013
AllianzGI KAG
Überdurchschnittliche Rendite
in Euro bei einer bestimmten
Teilfondszusammensetzung nach
deutschem Bankaufsichtsrecht.
Anlage in Rentenmärkte, wobei das Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber EUR
abgesichert ist. Der Teilfonds verfolgt ein auf
sein Laufzeitende (28. 03. 2013) ausgerichtetes
Anlagekonzept.
Allianz PIMCO Treasury
Euro Bond Plus 2015
AllianzGI KAG
Überdurchschnittliche Rendite
in Euro bei einer bestimmten
Teilfondszusammensetzung nach
deutschem Bankaufsichtsrecht.
Anlage in Rentenmärkte, wobei das Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber EUR
abgesichert ist. Der Teilfonds verfolgt ein auf
sein Laufzeitende (30. 09. 2015) ausgerichtetes
Anlagekonzept.
Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle
5
Allianz Global Investors Fund
Name des Teilfonds
Fondsmanager 1) Anlageziel 2)
Anlageschwerpunkte 2)
Allianz PIMCO Treasury
Euro Bond Plus 2017
AllianzGI KAG
Überdurchschnittliche Rendite
in Euro bei einer bestimmten
Teilfondszusammensetzung nach
deutschem Bankaufsichtsrecht.
Anlage in Rentenmärkte, wobei das Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber EUR
abgesichert ist. Der Teilfonds verfolgt ein auf
sein Laufzeitende (30. 09. 2017) ausgerichtetes
Anlagekonzept.
Allianz PIMCO Treasury
Euro Bond Plus 2019
AllianzGI KAG
Überdurchschnittliche Rendite
in Euro bei einer bestimmten
Teilfondszusammensetzung nach
deutschem Bankaufsichtsrecht.
Anlage in Rentenmärkte, wobei das Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber EUR
abgesichert ist. Der Teilfonds verfolgt ein auf
sein Laufzeitende (30. 09. 2019) ausgerichtetes
Anlagekonzept.
AllianzGI KAG
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Globales Anlageengagement, wobei die Aufteilung der Anlagen zwischen den verschiedenen
Basisanlagespektren, u. a. Aktien und Anleihen,
unter Verwendung des quantitativen Dynamic
Strategic Portfolio-Modells (DSP-Modell)
vorgenommen wird.
Allianz All Markets Dynamic
AllianzGI KAG
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Globales Anlageengagement, wobei die Aufteilung der Anlagen zwischen den verschiedenen
Basisanlagespektren, u. a. Aktien und Anleihen,
unter Verwendung des quantitativen Dynamic
Strategic Portfolio-Modells (DSP-Modell)
vorgenommen wird.
Allianz All Markets Opportunities
AllianzGI KAG
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Globales Anlageengagement, wobei die Aufteilung der Anlagen zwischen den verschiedenen
Basisanlagespektren, u. a. Aktien und Anleihen,
unter Verwendung des quantitativen Dynamic
Strategic Portfolio-Modells (DSP-Modell)
vorgenommen wird.
Allianz Investors Vision
AllianzGI KAG
angemessene Rendite
auf Jahresbasis (Absolute Return)
Weltweite Anlage in Aktien- und Rentenmärkte
mit einer Volatilität, die erfahrungsgem. einem
Portfolio aus 85 % langlaufenden europäischen
Staatsanleihen und 15 % europäischen
Standardaktien entspricht.
Allianz RCM
Enhanced Money Market
AllianzGI KAG
marktgerechte Rendite bezogen
auf die Eurogeldmärkte
Anlage in Geldmarktinstrumenten
Balanced
Teilfonds
Allianz-dit Growing Markets Protect
AllianzGI KAG
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht mit
flexiblem Garantieniveau
Anlage in einen mit Hilfe von derivativen und
anderen Instrumenten gemäß den Anlagegrundsätzen ungefähr gleich gewichteten Korb von
fünf verschiedenen Investmentfondsanteilen
Geldmarktteilfonds
Allianz RCM USD Liquidity
AllianzGI HK
Ertrag mit hohem Maß
an Kapitalschutz
Anlage in auf USD lautenden kurzfristigen
Bankeinlagen und anderen auf USD lautenden
festverzinslichen Instrumenten und
Geldmarkttiteln
Sonstige
Teilfonds
Allianz Tactical Asset
Allocation Euroland
AllianzGI France
Kapitalwachstum auf
langfristige Sicht
Anlage in Aktienmarkt- und Anleihemarkt- /
Geldmarktsegmenten v. a. innerhalb der
Europäischen Währungsunion
Absolute Return Allianz All Markets Invest
Teilfonds
Die Verwaltung des Teilfonds wurde von der Verwaltungsgesellschaft auf den erwähnten Fondsmanager übertragen. Der vollständige Name des Fondsmanagers
findet sich unter „Ihre Partner“. Hat der Fondsmanager seine Aufgaben auf einen oder mehrere Sub-Investment Manager übertragen, wird/werden der/ die
Name(n) des/der betreffenden Sub-Investment Manager in den Informationsblättern der jeweiligen Teilfonds aufgeführt.
2)
Die Beschreibung der Anlageziele und Anlageschwerpunkte an dieser Stelle enthält nicht alle relevanten Informationen, sondern dient nur dazu, einen ersten
Überblick zu geben. Eine detaillierte Darstellung der Anlageziele und -schwerpunkte kann den Informationsblättern der einzelnen Teilfonds entnommen werden.
3)
Für währungsgesicherte Anteilklassen hat die Verwaltungsgesellschaft diese Währungssicherung auf die Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH,
Frankfurt am Main, übertragen.
4)
Phase 1 läuft bis zum 25. April 2014 einschließlich. In Phase 2 wird der Teilfonds ein anderes Anlageziel und andere Anlageschwerpunkte erhalten; diese sind aus
dem Informationsblatt des Teilfonds ersichtlich.
1)
6
Allianz Global Investors Fund
Anlageziele und -politik
Die Anlageziele und -politik eines Teilfonds werden in
dem jeweiligen Informationsblatt des Teilfonds unter
Einbeziehung der Anhänge II und III definiert.
Die Anlagegegenstände eines Teilfonds können grundsätzlich aus solchen Vermögensgegenständen bestehen,
die in Anhang II aufgelistet sind, wobei in den Informationsblättern des jeweiligen Teilfonds eine weitere Einschränkung vorgesehen sein kann.
Die für Teilfonds grundsätzlich geltenden Anlagebeschränkungen sind ebenfalls dem Anhang II zu entnehmen, wobei in den Informationsblättern des jeweiligen
Teilfonds weitere Anlagebeschränkungen oder aber – im
Rahmen des gesetzlich Zulässigen – Ausnahmen von in
Anhang II festgelegten Anlagebeschränkungen vorgesehen sein können. Ebenfalls nach Maßgabe des Anhangs II
ist die Kreditaufnahme für einen Teilfonds begrenzt.
Hinsichtlich der Teilfonds können nach Maßgabe des Anhangs III Techniken und Instrumente eingesetzt werden.
Das Fondsmanagement richtet die Zusammensetzung
des jeweils verwalteten Teilfonds je nach seiner Einschätzung der Marktlage und unter Berücksichtigung der jeweiligen Anlageziele und -politiken aus, was auch zu einer
vollständigen oder teilweisen Neuausrichtung der Zusammensetzung eines Teilfonds führen kann. Derartige
Anpassungen können deshalb ggf. auch häufig erfolgen.
Die Gesellschaft wird das jeweilige Teilfondsvermögen
nach eingehender Analyse aller ihr zur Verfügung stehenden Informationen und unter sorgfältiger Abwägung der
Chancen und Risiken in die zulässigen Vermögenswerte investieren. Die Wertentwicklung eines Teilfonds bleibt aber
von den Kursveränderungen an den entsprechenden Märkten abhängig. Es kann daher keine Zusicherung oder Garantie gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik eines
Teilfonds erreicht werden, es sei denn, im Informationsblatt
eines Teilfonds wird explizit eine Garantie ausgesprochen.
Ertragsermittlung und Verwendung
der Erträge
Für jeden Teilfonds können ausschüttende und thesaurierende Anteile ausgegeben werden.
Die zur Ausschüttung verwendbaren Erträge werden ermittelt, indem von den angefallenen Zinsen, Dividenden
und Erträgen aus Zielfondsanteilen sowie den Entgelten
aus Wertpapierleih- und Wertpapierpensionsgeschäften
– unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsaus-
gleichs – die zu zahlenden Vergütungen, Gebühren,
Steuern und sonstigen Ausgaben abgezogen werden.
Die derzeitige Ausschüttungspolitik sieht für ausschüttende Anteile vor, dass nach Abzug der Kosten im Wesentlichen die im oben genannten Sinn zur Ausschüttung
verwendbaren Erträge des entsprechenden Zeitraums
ausgeschüttet werden. Ungeachtet dessen kann auch
beschlossen werden, realisierte Kapitalgewinne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen
Ertragsausgleichs – sowie nicht realisierte Kapitalgewinne und das Kapital gemäß Artikel 32 des Gesetzes
auszuschütten. Die Gesellschaft kann – vorbehaltlich
eines entgegenstehenden Beschlusses der Hauptversammlung – Zwischenausschüttungen festsetzen, die in
der Regel jährlich am 15. Dezember ausgezahlt werden;
weitere Zwischenausschüttungen sind möglich. Wenn
dieser Tag kein Geschäftstag ist, verschiebt sich der Auszahlungstermin auf den nächsten Geschäftstag. Die Ertragsverwendung und insbesondere eine ggf. erfolgende
endgültige Ausschüttung werden für jede Anteilklasse
durch die Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen, ggf. auch abweichend von der Regel der Ausschüttung.
Der Anspruch auf Ausschüttungen verfällt und diese
fallen erneut der jeweiligen Anteilklasse zu, falls der
Anspruch nicht innerhalb von fünf Jahren nach seiner
Fälligkeit geltend gemacht wurde. Auf Ausschüttungen,
die von der Gesellschaft erklärt und zugunsten des
Berechtigten bereitgestellt wurden, werden keine Zinsen
berechnet.
Thesaurierende Anteile behalten sämtliche Erträge, also
Zinsen, Dividenden, Erträge aus Zielfondsanteilen, Entgelte aus Wertpapierleihgeschäften und -pensionsgeschäften, sonstige Erträge sowie realisierte Kapitalgewinne – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – abzüglich der zu zahlenden Vergütungen,
Gebühren, Steuern und sonstigen Ausgaben ein und
legen sie erneut an. Daher sind Auszahlungen von Ausschüttungen an die Anteilinhaber nicht zu erwarten.
Ungeachtet dessen kann die Hauptversammlung der
Gesellschaft auf Vorschlag des Verwaltungsrats beschließen, wie Erträge und realisierte Kapitalgewinne – unter
Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs und
ggf. auch abweichend von der Regel der Thesaurierung –
zu verwenden sind, dass ggf. das Kapital gemäß Artikel 32
des Gesetzes ausgeschüttet wird und dass Ausschüttungen in Form von Barauszahlungen oder durch Ausgabe
von Anteilen vorgenommen werden bzw. der Verwaltungsrat zu einem solchen Beschluss ermächtigt wird.
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Allianz Global Investors Fund
Keinesfalls können Ausschüttungen erfolgen, sofern das
Nettovermögen der Gesellschaft als Folge der Ausschüttung unter 1.250.000 EUR fallen würde.
Ertragsausgleichsverfahren
Die Gesellschaft wendet für die Anteilklassen der Teilfonds ein so genanntes Ertragsausgleichsverfahren an.
Das bedeutet, dass die während des Geschäftsjahres
angefallenen anteiligen Erträge und realisierten Kapitalgewinne / -verluste, die der Anteilerwerber als Teil des
Ausgabepreises bezahlen muss und die der Verkäufer
von Anteilscheinen als Teil des Rücknahmepreises vergütet erhält, fortlaufend verrechnet werden. Bei der Berechnung des Ertragsausgleichs werden die angefallenen
Aufwendungen berücksichtigt.
Das Ertragsausgleichsverfahren dient dazu, Schwankungen im Verhältnis zwischen Erträgen und realisierten
Kapitalgewinnen/-verlusten einerseits und sonstigen
Vermögensgegenständen andererseits auszugleichen,
die durch Nettomittelzuflüsse oder Nettomittelabflüsse
aufgrund von Anteilverkäufen oder -rückgaben verursacht werden. Denn jeder Nettomittelzufluss liquider
Mittel würde andernfalls den Anteil der Erträge und realisierten Kapitalgewinne / -verluste am Nettoinventarwert
eines Teilfondsvermögens verringern, jeder Abfluss ihn
vermehren.
Allgemeine Risikofaktoren
Die Anlage in einen Teilfonds kann insbesondere mit den
nachfolgend aufgeführten Risikofaktoren verbunden
sein:
Zinsänderungsrisiko
Soweit ein Teilfonds direkt oder indirekt verzinsliche
Vermögensgegenstände hält, ist er einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Steigt das Marktzinsniveau, kann der
Wert der zum Teilfonds gehörenden verzinslichen Vermögensgegenstände erheblich sinken. Dies gilt in erhöhtem
Maße, soweit ein Teilfonds auch verzinsliche Vermögensgegenstände mit längerer Restlaufzeit und niedrigerer
Nominalverzinsung hält.
Bonitätsrisiko
Die Bonität (Zahlungsfähigkeit und -willigkeit) des Ausstellers eines von einem Teilfonds direkt oder indirekt
gehaltenen Wertpapiers oder Geldmarktinstruments
kann nachträglich sinken. Dies führt in der Regel zu Kursrückgängen des jeweiligen Papiers, die über die allgemeinen Marktschwankungen hinausgehen.
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Allgemeines Marktrisiko
Soweit ein Teilfonds direkt oder indirekt in Wertpapiere
und sonstige Vermögenswerte investiert, ist er den – auf
vielfältige, teilweise auch auf irrationale Faktoren zurückgehenden – generellen Trends und Tendenzen an den
Märkten, insbesondere an den Wertpapiermärkten, ausgesetzt. Diese können ggf. auch zu erheblichen und länger andauernden, den gesamten Markt betreffenden
Kursrückgängen führen. Dem allgemeinen Marktrisiko
sind Wertpapiere von erstklassigen Ausstellern grundsätzlich in gleicher Weise ausgesetzt wie andere Wertpapiere oder Vermögensgegenstände.
Unternehmensspezifisches Risiko
Die Kursentwicklung der von einem Teilfonds direkt oder
indirekt gehaltenen Wertpapiere und Geldmarktinstrumente ist auch von unternehmensspezifischen Faktoren
abhängig, beispielsweise von der betriebswirtschaftlichen Situation des Ausstellers. Verschlechtern sich die
unternehmensspezifischen Faktoren, kann der Kurswert
des jeweiligen Papiers deutlich und dauerhaft sinken,
ungeachtet einer auch ggf. sonst allgemein positiven
Börsenentwicklung.
Adressenausfallrisiko
Der Aussteller eines von einem Teilfonds direkt oder indirekt gehaltenen Wertpapiers bzw. der Schuldner einer zu
einem Teilfonds gehörenden Forderung kann zahlungsunfähig werden. Die entsprechenden Vermögenswerte
des Teilfonds können hierdurch wirtschaftlich wertlos
werden.
Kontrahentenrisiko
Soweit Geschäfte nicht über eine Börse oder einen geregelten Markt getätigt werden („OTC-Geschäfte“), besteht
– über das allgemeine Adressenausfallrisiko hinaus – das
Risiko, dass die Gegenpartei des Geschäfts ausfällt bzw.
ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommt. Dies gilt insbesondere für Geschäfte, die Techniken und Instrumente zum Gegenstand haben.
Währungsrisiko
Hält ein Teilfonds direkt oder indirekt Vermögenswerte,
die auf Fremdwährungen lauten, so ist er (soweit Fremdwährungspositionen nicht abgesichert werden) einem
Währungsrisiko ausgesetzt. Eine eventuelle Abwertung
der Fremdwährung gegenüber der Basiswährung des
Teilfonds führt dazu, dass der Wert der auf Fremdwährung lautenden Vermögenswerte sinkt.
Branchenrisiko
Soweit sich ein Teilfonds im Rahmen seiner Anlage auf
bestimmte Branchen fokussiert, reduziert dies auch die
Risikostreuung. Infolgedessen ist der Teilfonds in besonderem Maße sowohl von der allgemeinen Entwicklung
als auch von der Entwicklung der Unternehmensgewinne
Allianz Global Investors Fund
einzelner Branchen oder sich gegenseitig beeinflussender Branchen abhängig.
Länder- und Regionenrisiko
Soweit sich ein Teilfonds im Rahmen seiner Anlage auf
bestimmte Länder oder Regionen fokussiert, reduziert
dies ebenfalls die Risikostreuung. Infolgedessen ist der
Teilfonds in besonderem Maße von der Entwicklung einzelner oder miteinander verflochtener Länder und Regionen bzw. der in diesen ansässigen und/oder tätigen
Unternehmen abhängig.
Konzentrationsrisiko
Soweit sich ein Teilfonds im Rahmen seiner Investitionstätigkeit auf bestimmte Märkte oder Anlagen fokussiert,
kann aufgrund dieser Konzentration eine Aufteilung des
Risikos auf verschiedene Märkte von vornherein nicht in
demselben Umfang betrieben werden, wie sie ohne eine
solche Konzentration möglich wäre. Infolgedessen ist der
Teilfonds in besonderem Maße von der Entwicklung dieser Anlagen sowie der einzelnen oder miteinander verwandten Märkte bzw. in diese einbezogenen Unternehmen abhängig.
Länder- und Transferrisiken
Wirtschaftliche oder politische Instabilität in Ländern, in
denen ein Teilfonds investiert ist, kann dazu führen, dass
ein Teilfonds ihm zustehende Gelder trotz Zahlungsfähigkeit des Ausstellers des jeweiligen Wertpapiers oder sonstigen Vermögensgegenstands nicht oder nicht in vollem
Umfang erhält. Maßgeblich hierfür können beispielsweise Devisen- oder Transferbeschränkungen oder sonstige
Rechtsänderungen sein.
Liquiditätsrisiko
Insbesondere bei illiquiden (marktengen) Wertpapieren
kann bereits eine nicht allzu große Order zu deutlichen
Kursveränderungen sowohl bei Käufen als auch Verkäufen führen. Ist ein Vermögenswert nicht liquide, besteht
die Gefahr, dass im Fall der Veräußerung des Vermögenswerts dies nicht oder nur unter Inkaufnahme eines deutlichen Abschlags auf den Verkaufspreis möglich ist. Im
Fall des Kaufs kann die Illiquidität eines Vermögenswerts
dazu führen, dass sich der Kaufpreis deutlich erhöht.
Verwahrrisiko
Das Verwahrrisiko beschreibt das Risiko, das aus der
grundsätzlichen Möglichkeit resultiert, dass die in Verwahrung befindlichen Anlagen im Falle der Insolvenz,
fahrlässiger, vorsätzlicher oder betrügerischer Handlungen des Verwahrers oder eines Unterverwahrers teilweise
oder gänzlich dem Zugriff des Teilfonds zu dessen Schaden entzogen werden könnten.
Emerging Markets Risiken
Anlagen in Emerging Markets sind Anlagen in Ländern,
die laut Klassifizierung der Weltbank nicht in die Kategorie „hohes Bruttovolkseinkommen pro Kopf“ fallen, d. h.
nicht als „entwickelt“ klassifiziert werden. Anlagen in diesen Ländern unterliegen – neben den spezifischen Risiken der konkreten Anlageklasse – in besonderem Maße
dem Liquiditätsrisiko sowie dem allgemeinen Marktrisiko. Zudem können bei der Transaktionsabwicklung in
Werten aus diesen Ländern in verstärktem Umfang Risiken auftreten und zu Schäden für den Anleger führen,
insbesondere weil dort im allgemeinen eine Lieferung
von Wertpapieren nicht Zug um Zug gegen Zahlung möglich oder üblich sein kann. In Emerging Markets können
zudem das rechtliche sowie das regulatorische Umfeld
und die Buchhaltungs-, Prüfungs- und Berichterstattungsstandards deutlich von dem Niveau und Standard zulasten eines Investors abweichen, die sonst international
üblich sind. Auch kann in solchen Ländern ein erhöhtes
Verwahrrisiko bestehen, was insbesondere auch aus unterschiedlichen Formen der Eigentumsverschaffung an
erworbenen Vermögensgegenständen resultieren kann.
Spezifische Risiken bei (indirekter) Investition in
Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices
Wird in verzinsliche Wertpapiere investiert, deren Erträge, Wertentwicklung und/oder Kapitalrückzahlungsumfang von der Entwicklung von Warentermin-, Edelmetalloder Rohstoffindices abhängen, oder mittels Techniken
und Instrumente gemäß Anhang III, die sich auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices beziehen (insbesondere mittels Swaps und Futures über Indices in
Warentermingeschäfte, Edelmetalle und Rohstoffe),
bestehen neben den allgemeinen Risiken des jeweiligen
Investitionsvehikels die Risiken, die mit einer Investition
in Rohstoffe, Edelmetalle und Warentermingeschäfte
zusammenhängen. Insoweit besteht insbesondere das
allgemeine Marktrisiko. Die Entwicklung der Rohstoffe,
Edelmetalle und Warentermingeschäfte hängt aber auch
von der allgemeinen Versorgungslage mit den jeweiligen
Gütern, deren Verbrauch, der erwarteten Förderung, Gewinnung, Herstellung und Produktion sowie dem erwarteten Verbrauch ab und kann daher in besonderem Maße
volatil sein.
Überdies kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich
zum einen die Zusammensetzung eines Indexes sowie
die Gewichtung der Einzelbestandteile während eines
Engagements ändert und zum anderen Indexstände
nicht aktuell bzw. auf aktuellen Daten beruhend ermittelt
werden und sich dies zum Nachteil eines Teilfonds auswirkt.
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Allianz Global Investors Fund
Spezifische Risiken bei Investition in so genannte
High Yield-Anlagen
Unter High Yield-Anlagen werden im Zinsbereich Anlagen verstanden, die entweder kein Investment GradeRating einer anerkannten Rating-Agentur besitzen (Non
Investment Grade-Rating) oder für die überhaupt kein
Rating existiert, jedoch davon ausgegangen wird, dass sie
im Falle eines Ratings einer Einstufung von Non Investment Grade entsprächen. Hinsichtlich solcher Anlagen
bestehen die allgemeinen Risiken dieser Anlageklassen,
allerdings in einem erhöhten Maße. Mit solchen Anlagen
sind regelmäßig insbesondere ein erhöhtes Bonitätsrisiko, Zinsänderungsrisiko, allgemeines Marktrisiko, unternehmensspezifisches Risiko sowie Liquiditätsrisiko verbunden.
Erfolgsrisiko
Es kann nicht garantiert werden, dass die Anlageziele
eines Teilfonds sowie der vom Anleger gewünschte Anlageerfolg erreicht werden. Insbesondere im Hinblick auf
die Risiken, denen die auf Teilfondsebene erworbenen
einzelnen Vermögensgegenstände im Allgemeinen unterliegen und die im Rahmen der Einzelauswahl der Vermögensgegenstände im Besonderen eingegangen werden,
kann der Anteilwert eines Teilfonds auch schwanken,
insbesondere fallen und zu Verlusten beim Anleger führen. Anleger riskieren, gegebenenfalls einen niedrigeren
als den ursprünglich angelegten Betrag zurückzuerhalten. Garantien der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich
eines bestimmten Anlageerfolgs der Teilfonds bestehen
nicht, es sei denn, im jeweiligen Informationsblatt des
Teilfonds wird explizit eine Garantie ausgesprochen.
seiner Anlage verbundenen grundsätzlichen Risiken –
länger in dem Teilfonds investiert zu bleiben, als er ggf.
möchte. In dem Fall einer Fonds-, Teilfonds- oder Anteilklassenauflösung sowie im Fall der Ausübung eines zwingenden Rücknahmerechts der Gesellschaft hat der Anleger
nicht die Möglichkeit, weiter investiert zu bleiben. Entsprechendes gilt, falls der vom Anleger gehaltene Teilfonds
bzw. die von ihm gehaltene Anteilklasse mit einem anderen Fonds, Teilfonds oder Anteilklasse verschmolzen wird,
wobei der Anleger in diesem Fall automatisch Inhaber von
Anteilen an einem anderen Fonds, einem anderen Teilfonds oder einer anderen Anteilklasse wird. Ein bei Erwerb
von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag kann insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer einen Erfolg einer
Anlage reduzieren oder sogar aufzehren. Im Fall der Anteilrückgabe zur Anlage der erlösten Mittel in einer anderen
Anlageform können dem Anleger zudem, neben den bereits entstandenen Kosten (wie z. B. ein Ausgabeaufschlag
bei Anteilkauf), weitere Kosten entstehen, z. B. im Fall eines
Rücknahmeabschlags beim gehaltenen Teilfonds oder in
Form eines Ausgabeaufgelds für den Kauf anderer Anteile.
Diese Geschehnisse und Umstände können beim Anleger
zu Verlusten führen.
Inflationsrisiko
Unter dem Inflationsrisiko ist die Gefahr zu verstehen,
durch Geldentwertung Vermögensschäden zu erleiden.
Die Inflation kann dazu führen, dass sich der Ertrag eines
Teilfonds sowie der Wert der Anlage als solcher hinsichtlich der Kaufkraft reduzieren. Dem Inflationsrisiko unterliegen verschiedene Währungen in unterschiedlich hohem Ausmaß.
Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals
Aufgrund der hier beschriebenen Risiken, denen die Bewertung der im (Teil-)Fondskapital / Anteilklasse enthaltenen Vermögensgegenstände ausgesetzt ist, besteht die
Gefahr, dass sich das (Teil-) Fondskapital oder das einer
Anteilklasse zuzuordnende Kapital vermindert. Den gleichen Effekt könnte die übermäßige Rückgabe von Teilfondsanteilen oder eine übermäßige Ausschüttung von
Anlageergebnissen haben. Durch das Abschmelzen des
(Teil-)Fondskapital oder des einer Anteilklasse zuzuordnenden Kapitals könnte die Verwaltung des Fonds, eines
Teilfonds oder einer Anteilklasse unwirtschaftlich werden, was letztlich auch zur Auflösung des Fonds, eines
Teilfonds oder einer Anteilklasse und zu Verlusten beim
Anleger führen kann.
Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von
Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen
Anteilklassen eines Teilfonds werden haftungsrechtlich
untereinander nicht als eine gesonderte Einheit behandelt. Im Verhältnis zu Dritten decken die einer bestimmten Anteilklasse zuzuordnenden Aktiva nicht nur allein
die Schulden und Verbindlichkeiten, die dieser Anteilklasse zuzuordnen sind. Wenn die Aktiva einer bestimmten Anteilklasse nicht ausreichen sollten, die dieser Anteilklasse zuzuordnenden Verbindlichkeiten (z. B. bei ggf.
vorhandenen währungsgesicherten Anteilklassen, Verbindlichkeiten aus den anteilklassenspezifischen Währungssicherungsgeschäften) zu decken, können sich aus
diesem Grunde diese Verbindlichkeiten wertmindernd
auf andere Anteilklassen desselben Teilfonds auswirken.
Flexibilitätseinschränkungsrisiko
Die Rücknahme der Anteile eines Teilfonds kann Beschränkungen unterliegen. Im Fall der Anteilrücknahmeaussetzung oder der hinausgeschobenen Anteilrücknahme ist es
einem Anleger nicht möglich, seine Anteile zurückzugeben, sodass er gezwungen ist, – unter Inkaufnahme der mit
Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen
Im Laufe der Zeit können sich die Rahmenbedingungen,
z. B. in wirtschaftlicher, rechtlicher oder steuerlicher Hinsicht, ändern. Dies kann sich ggf. negativ auf die Anlage
als solche sowie auf die Behandlung der Anlage beim Anleger auswirken.
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Allianz Global Investors Fund
Abwicklungsrisiko
Insbesondere bei der Investition in nicht notierte Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwicklung durch
ein Transfersystem aufgrund einer verzögerten oder
nicht vereinbarungsgemäßen Zahlung oder Lieferung
nicht erwartungsgemäß ausgeführt wird.
Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie
der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds
Der Anteilinhaber wird darauf hingewiesen, dass die Satzung, die Anlagepolitiken der (Teil-)Fonds sowie die sonstigen Grundlagen der (Teil-)Fonds im Rahmen des Zulässigen geändert werden können. Insbesondere durch eine
Änderung der Anlagepolitik innerhalb des für richtlinienkonforme (Teil-)Fonds zulässigen Anlagespektrums kann
sich das mit dem jeweiligen (Teil-)Fonds verbundene Risiko inhaltlich verändern.
Schlüsselpersonenrisiko
Teilfonds, deren Anlageergebnis in einem bestimmten
Zeitraum sehr positiv ausfällt, haben diesen Erfolg auch
der Eignung der handelnden Personen und damit den
richtigen Entscheidungen ihres Managements zu verdanken. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.
Spezifische Risiken der Anlage in Zielfonds
Nutzt ein Teilfonds andere Fonds (Zielfonds) als Investmentvehikel zur Anlage seiner Mittel, indem er deren Anteile erwirbt, geht er neben den allgemein mit deren Anlagepolitik verbundenen Risiken auch die Risiken ein, die
sich aus der Struktur des Vehikels „Fonds“ ergeben. So
unterliegt er insoweit selbst dem Risiko hinsichtlich des
Fondskapitals, dem Abwicklungsrisiko, dem Flexibilitätseinschränkungsrisiko, dem Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, dem Risiko der Änderung der Vertragsbedingungen, der Anlagepolitik sowie der sonstigen
Grundlagen eines Fonds, dem Schlüsselpersonenrisiko,
dem Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter
Transaktionskosten auf Fondsebene sowie – allgemein –
dem Erfolgsrisiko.
Die Zielfondsmanager unterschiedlicher Zielfonds handeln voneinander unabhängig. Dies kann dazu führen,
dass mehrere Zielfonds Chancen und Risiken übernehmen, die letztlich auf den gleichen oder verwandten
Märkten oder Vermögenswerten beruhen, wodurch sich
auf der einen Seite die Chancen und Risiken des diese
Zielfonds haltenden Teilfonds auf die gleichen oder verwandten Märkte oder Vermögenswerte konzentrieren.
Auf der anderen Seite können sich die von verschiedenen
Zielfonds übernommenen Chancen und Risiken aber
auch hierdurch wirtschaftlich ausgleichen.
Investiert ein Teilfonds in Zielfonds, fallen regelmäßig sowohl auf Ebene des investierenden Teilfonds als auch auf
Ebene der Zielfonds Kosten, insbesondere Verwaltungsvergütungen (fix und/oder erfolgsbezogen), Depotbankvergütungen sowie sonstige Kosten, an und führen wirtschaftlich zu einer entsprechend gesteigerten Belastung
des Anlegers des investierenden Teilfonds.
Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter
Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene
Ausgaben von Anteilen können auf (Teil-)Fondsebene zur
Investition der zugeflossenen Mittel, Rücknahmen von
Anteilen zur Veräußerung von Anlagen zur Erzielung von
Liquidität führen. Derartige Transaktionen verursachen
Kosten, die insbesondere dann, wenn sich an einem Tag
erfolgende Anteilausgaben und -rücknahmen nicht in
etwa ausgleichen, die Wertentwicklung des (Teil-)Fonds
nennenswert beeinträchtigen können.
Spezifische Risiken bei (indirekter) Investition in Immobilien
Immobilien, wie auch Investitionen mittels Fonds, Immobiliengesellschaften oder anderen immobilienaktienmarktbezogenen Produkten (insbesondere REITs), unterliegen Risiken, die sich aufgrund von Änderungen der
Erträge, Aufwendungen und dem Wert der Immobilie auf
den Anteilwert auswirken können.
Zusätzlich zu den Änderungen der zugrunde liegenden
wirtschaftlichen Bedingungen treten in Verbindung mit
Immobilienbesitz noch besondere Risiken auf, wie beispielsweise Leerstand, rückständige und nicht erfolgte
Mietzahlungen oder rückständige / nicht bezahlte Nebenkosten, die u. a. auf einer Änderung der Standortqualität
oder der Kreditwürdigkeit des Mieters / Schuldners beruhen können.
Der Zustand des Gebäudes oder des Baus kann auch
Wartungs- oder Wiederherstellungsaufwendungen erforderlich machen, die nicht immer vorhersehbar sind. Baustellen können Baumängel aufweisen; auch können Risiken durch kontaminiertes Bauland nicht ausgeschlossen
werden. Auch Fälle von nicht versicherten Schäden können vorkommen.
Des Weiteren kann die tatsächliche Rendite einer Investition von den früheren Kalkulationen abweichen. Es besteht
auch das Risiko einer begrenzten Fungibilität oder Möglichkeit, eine Immobilie für andere Zwecke zu verwenden.
Insbesondere in Großstadtgebieten können Immobilien
Kriegs- oder Terrorrisiken ausgesetzt sein. Selbst wenn
eine Immobilie nicht direkt von einer Kriegs- oder Terrorhandlung betroffen ist, kann ihr wirtschaftlicher Wert
fallen, wenn der Immobilienmarkt der betroffenen Gegend langfristig beeinträchtigt ist und es schwierig oder
unmöglich wird, Mieter zu finden.
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Allianz Global Investors Fund
Bei der Entwicklung des Projekts können auch noch Risiken auftreten, wie z. B. Änderungen der Bauplanung und
Verzögerungen bei der Erteilung von Baugenehmigungen
bzw. anderen erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erhöhungen der Baukosten. Der Erfolg der erstmaligen Vermietung hängt vor allem von der zu einem
späteren Zeitpunkt gültigen Nachfragesituation, und
zwar nach der Fertigstellung des Baus ab.
Bei Investitionen im Ausland sind andere Risiken zu berücksichtigen, und zwar solche die auf den besonderen
Merkmalen der spezifischen Immobilie beruhen (z. B. unterschiedliche Rechts- und Steuersysteme, unterschiedliche Auslegungen der Doppelbesteuerungsabkommen
und ggf. Änderungen der Wechselkurse). Zu den weiteren
mit ausländischen Investitionen verbundenen Risiken,
die zu berücksichtigen sind, gehören das erhöhte Verwaltungsrisiko, technische Schwierigkeiten, einschließlich
Transferrisiken bezüglich der laufenden Erträge oder der
Liquidationserlöse sowie Währungsrisiken.
Wenn Beteiligungen an einer Immobiliengesellschaft erworben werden, sind die Risiken zu beachten, die aus der
Unternehmensstruktur hervorgehen, Risiken in Verbindung mit einer möglichen Zahlungsunfähigkeit eines Vertragspartners sowie Risiken aufgrund von Änderungen
des steuer- und unternehmensrechtlichen Regelwerks.
Dies trifft vor allem dann zu, wenn sich der Gesellschaftssitz der Immobiliengesellschaft im Ausland befindet.
Wenn Beteiligungen an Immobiliengesellschaften erworben werden, ist weiterhin zu beachten, dass diese schwer
erkennbare Verpflichtungen enthalten können. Zu dem
Zeitpunkt, zu dem die Beteiligung veräußert werden soll,
gibt es eventuell keinen liquiden Sekundärmarkt.
Bei einer Fremdfinanzierung haben überdies Änderungen des Werts von Immobilien eine größere Auswirkung
auf das Eigenkapital. Für den Investor kommt es hierbei
bei steigenden Preisen zu größeren Gewinnen und bei
fallenden Preisen zu größeren Verlusten als bei Projekten,
die vollständig eigenfinanziert sind.
Beim Verkauf von Immobilien können der Käufer oder
sonstige Dritte Garantieansprüche haben.
Sind mit einer Immobilie Pachtrechte oder andere Rechte
verbunden, besteht das Risiko, dass die Person, die im
Besitz der Pachtrechte ist, ihre Verpflichtungen nicht einhält und insbesondere die Bodenpacht oder sonstigen
Gebühren nicht bezahlt. Im Fall von Pachtrechten kann
speziell dieses vorzeitig zurückgeben werden, was zur
Folge hat, dass eine andere Verwendung als die ursprünglich beabsichtigte für die Immobilie gefunden werden
muss, die eventuell jedoch nicht dieselben Aussichten
hat. Dies gilt analog für eine Rückübertragung nach Beendigung des Vertrags oder ggf. für an Dritte gewährte
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Rechte in ähnlichen Situationen. Ist eine Immobilie mit
Pfandrechten oder anderen Rechten behaftet, kann dies
schließlich ihre Fungibilität einschränken, d. h. ein solches Objekt kann nicht so einfach verkauft werden wie
eins ohne derartige Rechte.
Wurde eine immobilienbezogene Anlage mittels eines
immobilienaktienmarktbezogenen Produkts getätigt, so
sind auch die mit dem Aktienmarkt verbundenen Risiken
zu berücksichtigen; wurde eine immobilienbezogene
Anlage mittels Investitionen in Immobilienfonds vorgenommen, so treten dabei die spezifischen Risiken von
Anlagen in Zielfonds auf.
Spezifische Risiken bei (indirekter) Investition in
Hedgefondsindices und andere Hedgefonds-Anlagen
Eine (indirekte) Investition in Hedgefondsindices und
andere Hedgefonds-Anlagen gehört zur Kategorie der
„Alternativen Anlagen“.
Entgegen der Bezeichnung „Hedgefondsindex“ bezieht
sich ein solcher Index nicht auf Fonds, die Investmentrisiken absichern und neutralisieren wollen sondern vielmehr auf Fonds, die in der Regel rein spekulative Anlageziele verfolgen. Investoren, die in Indices solcher zugrunde
liegender Hedgefonds oder in Hedgefonds selbst anlegen,
müssen die wirtschaftlichen Risiken einer Anlage in dieser
Art Fonds und einen teilweisen oder gesamten Verlust des
investierten Kapitals auf sich nehmen können. Verluste auf
dem Niveau eines zu einem Index gehörenden Hedgefonds wirken sich in der Regel mittels der Zertifikate
sogar auf Inhaber von Zertifikaten aus.
Zusätzlich zu den allgemeinen mit der Anlagepolitik und
den Vermögensgegenständen eines Hedgefonds (z. B.
Aktien, Anleihen, High Yield-Anlagen, Derivate) verbundenen Anlagerisiken und zum stark erhöhten Erfolgsrisiko sind die folgenden Risiken speziell für Hedgefonds
hervorzuheben:
Hedgefonds und ihre Geschäftsaktivitäten unterliegen
in der Regel keiner behördlichen Aufsicht oder Kontrolle
zum Schutz ihrer Investoren und sind in der Regel an keine Anlagebeschränkungen oder -begrenzungen gebunden und sind vor allem nicht dem Grundsatz der Risikostreuung verpflichtet. Die Vermögenswerte von Hedgefonds werden in der Regel nicht durch ein spezielles Institut, das sich verpflichtet den Anleger zu schützen, separat verwahrt, und aus diesem Grund besteht ein erhöhtes
Verwahr- und Adressenausfallrisiko. Überdies können
das Währungsrisiko, das Risiko im Hinblick auf Änderungen der Rahmenbedingungen und die Länder- und Transferrisiken von besonderer Bedeutung sein.
Die einem Index zugrunde liegenden Hedgefonds arbeiten in der Regel unabhängig voneinander, was einerseits
Allianz Global Investors Fund
eine Risikostreuung zur Folge haben kann (aber nicht haben muss) und andererseits eine Ausgleichsmöglichkeit
haben kann, auch wenn damit Kosten verbunden sind.
Des Weiteren können Hedgefonds auf gemeinsame Rechnung der Investoren des Hedgefonds regelmäßig Kredite
aufnehmen oder entsprechende Derivate zur Erhöhung
des Investitionsgrades einsetzen – möglicherweise sogar
ohne Beschränkungen. Während derartige Vorgehensweisen die Möglichkeiten einer Steigerung der Gesamtrendite fördern können, unterliegen sie ebenso der Möglichkeit eines größeren Verlustes und sogar eines Totalverlustes.
Hedgefonds dürfen auch regelmäßig Leerverkäufe durchführen, womit insbesondere der Verkauf von mittels Wertpapierleihen erhaltenen Vermögenswerten gemeint ist,
für die in wirtschaftlicher Hinsicht eine Verpflichtung
besteht, sie an einen Dritten zurückzugeben. Wenn der
Kurs der auf diese Art verkauften Vermögenswerte in der
Folge zurückgeht, kann ein Hedgefonds möglicherweise
Gewinne erzielen, sogar nach Abzug der Kosten; spätere
Kurserhöhungen solcher Vermögenswerte ziehen jedoch
Verluste für den Hedgefonds nach sich.
Die einzelnen Bestandteile eines Indexes werden in der
Regel durch den Einsatz von anerkannten Methoden für
die entsprechenden Wertpapiere und Finanzinstrumente
bewertet. Diese Bewertungen werden erstmalig auf der
Grundlage von ungeprüften Zwischenberichten von
Dach-Hedgefonds zur Verfügung gestellt. Nach der Prüfung des Abschlusses werden diese Zahlen nach oben
oder unten entsprechend angepasst, dieser Aspekt ist
ebenso für Anlagen in Single-Hedgefonds zu berücksichtigen. Dadurch könnte sich auch der Wert eines Indexes,
der einen Hedgefonds umfasst, ändern. Demzufolge kann
der veröffentlichte Wert eines Indexes vom tatsächlichen
Wert abweichen, wenn eine nachfolgende Korrektur der
Nettoinventarwerte der einzelnen Indexkomponenten
stattfindet.
Überdies kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich
zum einen die Zusammensetzung eines Indexes sowie
die Gewichtung der einzelnen Bestandteile während
eines Engagements ändert und zum anderen Indexstände nicht aktuell bzw. auf aktuellen Daten ermittelt werden, was sich zum Nachteil des Fonds auswirken könnte.
Bei Anlagen in Hedgefondsindices oder mittels Zertifikaten in Hedgefonds treten noch zusätzlich die allgemeinen Risiken auf, die mit Anlagen in Zertifikaten verbunden sind. Gemäß den im Detail in den Geschäftsbedingungen des Emittenten des Zertifikats festgelegten Bestimmungen verbrieft ein Zertifikat für den Emittenten
des Zertifikats das Recht, am Erfüllungstag die Zahlung
eines gewissen Geldbetrags oder die Auslieferung gewisser Vermögenswerte zu verlangen. Ob, und ggf. inwieweit
der Inhaber eines Zertifikats einen entsprechenden Anspruch auf Wertentwicklung hat, hängt von gewissen
Kriterien ab, wie der Performance des zugrunde liegenden Wertpapiers während der Laufzeit des Zertifikats
oder seines Kurses an bestimmten Tagen. Zertifikate als
Anlagevehikel enthalten im Wesentlichen die folgenden
Risiken (in Verbindung mit dem Emittenten des Zertifikats): das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Adressenausfallrisiko und das Kontrahentenrisiko. Weitere hervorzuhebende Risiken sind das allgemeine Marktrisiko, das Liquiditätsrisiko und ggf. das
Währungsrisiko. Zertifikate werden in der Regel nicht
durch andere Vermögenswerte oder durch Garantien
Dritter abgesichert.
Zusätzlich zu den beim Erwerb und Verkauf eines Zertifikats, eines Derivats oder eines Hedgefonds eingegangenen Kosten können weitere Kosten auf der Ebene des
Hedgefondsindexes oder der Hedgefonds anfallen, welche das zugrunde liegende Wertpapier eines Zertifikats
oder Derivats darstellen, und die möglicherweise den
Wert des Zertifikats oder Derivats erheblich beeinträchtigen könnten.
Spezifische Risiken (indirekter) Private Equity-Anlagen
Während Vermögenswerte, die von Unternehmen im
Private Equity-Bereich emittiert werden, an einer Börse
notiert sein können, werden die von diesen Unternehmen im Private Equity-Sektor (Private-Equity-Unternehmen) getätigten Anlagen in der Regel nicht an einer Börse gehandelt. Unternehmen im Private Equity-Bereich
können eine Reihe verschiedener Arten von Vermögenswerten im Rahmen von Anlagen in Private-Equity-Unternehmen erwerben; aus Sicht des Private-Equity-Unternehmens können solche Anlagen insbesondere Eigenkapital, Hybridkapital oder Schulden darstellen. Das zur
Verfügung gestellte Kapital kann in einzelnen Fällen anderen Gläubigern des Private-Equity-Unternehmens
nachgestellt sein.
Bei Anlagen in Hedgefondsindices oder mittels Derivate
in Hedgefonds treten noch zusätzlich die allgemeinen
Risiken auf, die mit Anlagen in Derivaten verbunden sind.
Besondere Gründe für Anlagen in Private-Equity-Unternehmen:
Direkte Investitionen in Hedgefonds beinhalten auch die
spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds.
– Finanzierung der Einführung neuer Produkte oder
Geschäftsideen von neu gegründeten Unternehmen,
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Allianz Global Investors Fund
wenn sie etabliert sind oder als Teil ihrer späteren
Entwicklung (Venture Capital),
– Finanzierung von Unternehmensübernahmen (Buyout-Investitionen) unter potenzieller Teilnahme des
Managements des Private-Equity-Unternehmens und
möglicherweise mit erheblichem Einsatz von Schuldinstrumenten, Finanzierung besonderer Situationen
(Investitionen bei besonderen Situationen), wie
unmittelbar vor oder nach einem Börsengang, einer
Unternehmenskrise oder einer Umstrukturierung.
Anlagen im Private Equity-Bereich bergen in der Regel
umfangmäßig größere Risiken als konventionelle Anlagen in börsennotierten Unternehmen und haben entsprechende Auswirkungen auf die Unternehmen im Private Equity-Bereich und deren Vermögenswerte, Ertragsund Liquiditätslage sowie deren Wert. Private-EquityUnternehmen können beispielsweise im Einzelnen nur
für eine kurze Zeit bestehen oder sich selbst in einer
Umstrukturierungsphase oder Krise befinden, relativ begrenzte Markterfahrung und -penetration haben, neue,
nicht auf dem Markt etablierte Produkte anbieten sowie
eine relativ angespannte Finanzlage, ungewisse Planungen und ein nicht ausreichendes Organisationsniveau
aufweisen. Die von einem Private-Equity-Unternehmen
verwendeten Bilanzierungsrichtlinien, Prüfungs- und
Rechnungslegungsstandards sowie dessen Werbung
können erheblich unter dem Niveau der konventionellen,
börsengehandelten Anlagen liegen. Private-Equity-Unternehmen unterliegen oft keiner behördlichen Aufsicht
oder nur in geringem Maße. Anlagen in Private-EquityUnternehmen sind in der Regel langfristig, werden nicht
an einer Börse gehandelt, sind illiquid und nur bis zu
einem gewissen Grad fungibel. Überdies kann der Prozess der Investition in Private-Equity-Unternehmen an
sich besonderen technischen Schwierigkeiten und Risiken unterliegen.
Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken
Die Gesellschaft kann Techniken und Instrumente im Sinne
von Anhang III, insbesondere Wertpapierpensions- und
Wertpapierleihgeschäfte sowie Derivate, nach Maßgabe
der Anlagebeschränkungen für die Teilfonds im Hinblick auf
eine effiziente Portfolioverwaltung (inklusive der Tätigung
von Geschäften zu Absicherungszwecken) einsetzen. Die
Gesellschaft darf Techniken und Instrumente insbesondere
auch marktgegenläufig einsetzen, was zu Gewinnen des
Teilfonds führen kann, wenn die Kurse der Bezugswerte fallen, bzw. zu Verlusten des Teilfonds, wenn diese Kurse steigen. Die Möglichkeit, diese Anlagestrategien anzuwenden,
kann durch Marktbedingungen oder gesetzliche Beschränkungen eingeschränkt sein und es kann nicht zugesichert
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werden, dass der mit der Verwendung solcher Strategien
verfolgte Zweck tatsächlich erreicht wird.
Derivate
Basiswerte von Derivaten können einerseits die in Anhang II Nr. 1 aufgeführten zulässigen Instrumente oder
Finanzindices, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen
sein, in die die Teilfonds gemäß ihren Anlagezielen investieren dürfen. Die Finanzindices im vorgenannten Sinn
umfassen insbesondere Indices auf Währungen, auf
Wechselkurse, auf Zinssätze, auf Kurse und Gesamtrenditen auf Zinsindices sowie weiterhin insbesondere
Renten-, Aktienindices und Indices, die die in Anhang II
Nr. 1 aufgezählten zulässigen Instrumente zum Gegenstand haben, sowie Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices. Andererseits können Basiswerte von Derivaten aber auch sonstige Wertpapiere und Geldmarktinstrumente gemäß Anhang II Nr. 2 erster Spiegelstrich sein,
hinsichtlich derer der Teilfonds nur direkt 10 % seines
Vermögens anlegen darf und die insbesondere weder an
einer Börse oder einem geregelten Markt gehandelt werden noch von bestimmten Institutionen, denen das Gesetz allgemein eine grundsätzlich bessere Bonität unterstellt, emittiert worden sein müssen.
Beispiele für die Funktionsweise ausgewählter Derivate:
Optionen
Der Kauf einer Kauf- bzw. Verkaufsoption beinhaltet das
Recht, einen bestimmten Vermögenswert für einen festgelegten Preis an einem zukünftigen Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist zu kaufen oder zu verkaufen. Der Verkauf einer Kauf- bzw. Verkaufsoption beinhaltet die Verpflichtung, einen bestimmten Vermögenswert
für einen festgelegten Preis an einem zukünftigen Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist zu verkaufen oder zu kaufen.
Termingeschäfte
Der Handel mit Termingeschäften, wie z. B. Futures, Optionen und Swap-Kontrakten sowie kombinierten Geschäften, wie z. B. Swaptions, ist der Handel mit Vereinbarungen hinsichtlich des zukünftigen Werts von übertragbaren Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten.
Beim Einsatz von Derivaten zur Absicherung eines Teilfondsvermögens wird versucht, das in einem Vermögensgegenstand eines Teilfonds liegende wirtschaftliche Risiko für diesen Teilfonds weitestgehend zu reduzieren
(Hedging). Dies führt aber gleichzeitig dazu, dass bei einer positiven Entwicklung des abgesicherten Vermögensgegenstands der Teilfonds nicht mehr an dieser positiven
Entwicklung partizipieren kann.
Allianz Global Investors Fund
Bei dem Einsatz von Derivaten zur Steigerung der Erträge
im Rahmen der Verfolgung des Anlageziels geht ein Teilfonds zusätzliche Risikopositionen ein.
Ein Engagement am Termin- und Optionsmarkt und in
Swap- und Devisengeschäften ist mit Anlagerisiken und
Transaktionskosten verbunden, denen ein Teilfonds
nicht unterläge, falls diese Strategien nicht angewendet
würden. Zu diesen Risiken gehören:
1. die Gefahr, dass sich die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die künftige Entwicklung von
Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten im Nachhinein als unrichtig erweisen;
2. die unvollständige Korrelation zwischen den Preisen
von Termin- und Optionskontrakten einerseits und
den Kursbewegungen der damit abgesicherten Vermögensgegenstände oder Währungen andererseits mit
der Folge, dass eine vollständige Absicherung unter
Umständen nicht möglich ist;
3. das mögliche Fehlen eines liquiden Sekundärmarktes
für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen
Zeitpunkt mit der Folge, dass eine Derivatposition unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden kann, obwohl dies anlagepolitisch
sinnvoll wäre;
4. die Gefahr, den Gegenstand von derivativen Instrumenten bildende Vermögensgegenstände zu einem
an sich günstigen Zeitpunkt nicht kaufen bzw. verkaufen zu können bzw. zu einem ungünstigen Zeitpunkt
kaufen oder verkaufen zu müssen;
5. der durch die Verwendung von derivativen Instrumenten entstehende potenzielle Verlust, der unter
Umständen nicht vorhersehbar ist und sogar die Einschusszahlungen überschreiten könnte;
6. die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit oder eines Zahlungsverzugs einer Gegenpartei.
Wertpapierpensionsgeschäfte
Für einen Teilfonds können Pensionsgeschäfte über Wertpapiere und Geldmarktinstrumente sowohl als Pensionsgeber als auch -nehmer abgeschlossen werden, wenn der
Vertragspartner eine Finanzeinrichtung erster Ordnung
und auf solche Geschäfte spezialisiert ist. Bei Pensionsgeschäften werden Wertpapiere und Geldmarktinstrumente vom Pensionsgeber an den Pensionsnehmer verkauft,
wobei zusätzlich entweder
– der Pensionsnehmer und der Pensionsgeber bereits
zum Rückverkauf bzw. -kauf der verkauften Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente zu einem bei Ver-
tragsabschluss festgelegten Preis und innerhalb einer
bei Vertragsabschluss vereinbarten Frist verpflichtet
sind oder
– dem Pensionsnehmer oder dem Pensionsgeber das
Recht vorbehalten ist, der anderen Vertragspartei die
verkauften Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente
zu einem zum Vertragsabschluss festgelegten Preis
und innerhalb einer zu Vertragsabschluss vereinbarten Frist zurückzuverkaufen bzw. deren Rückverkauf
verlangen zu können.
Diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente können
während der Laufzeit des Pensionsgeschäfts nicht veräußert werden und der Teilfonds muss jederzeit in der Lage
sein, Rückkaufverpflichtungen nachkommen zu können.
Derartige Rückkaufverpflichtungen des Teilfonds sind
von ihm auch dann zu erfüllen, wenn er die für den ursprünglichen Verkauf an den Pensionsnehmer erhaltenen Mittel zwischenzeitlich anderweitig investiert und
ggf. auch aufgrund eingetretener Wertverluste dieses
Investments aus dessen Verkauf nicht mehr einen ausreichenden Gegenwert für die Erfüllung seiner Rückkaufverpflichtungen aus dem Pensionsgeschäft erlösen kann.
Eine aufgrund eines Pensionsgeschäftes bei gleichzeitig
bestehender späterer Rückkaufverpflichtung erzielte
Liquidität des Teilfonds wird nicht auf die 10 %-Grenze
für die Aufnahme kurzfristiger Kredite gem. Anhang II
Nr. 2. zweiter Spiegelstrich angerechnet und ist als solche
keiner bestimmten prozentualen Grenze unterworfen.
Wertpapierleihgeschäfte
Ein Teilfonds kann sich nach Maßgabe der Bestimmungen in Anhang III Nr. 2. b) in Wertpapierleihgeschäften
engagieren, wobei er sowohl Wertpapiere und Geldmarktinstrumente (z. B. zur Deckung von Lieferverpflichtungen) ausleihen, als auch im Bestand befindliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verleihen kann. Werden Lieferverpflichtungen insbesondere aus Kassageschäften mit geliehenen Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten erfüllt, muss der Teilfonds spätestens zu
dem Zeitpunkt, an dem er die Rückgabeverpflichtung aus
dem Wertpapierleihgeschäft erfüllen muss, sich am
Markt mit den entsprechenden Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten eindecken, selbst wenn zu diesem
Zeitpunkt die entsprechenden Kurse ggf. auch sehr deutlich über den Kursen liegen, zu denen ursprünglich verkauft wurde.
Die Gesellschaft kann – soweit der Wertpapierleihvertrag
dem nicht entgegensteht – in Form von Barmitteln gewährte Sicherheiten während der Laufzeit des Wertpapierleihvertrags nach Maßgabe der in Anhang III Nr. 2. b)
aufgeführten Bestimmungen zum Kauf von Geldmarktinstrumenten und anderen Wertpapieren im Rahmen
von Wertpapierpensionsgeschäften verwenden, soweit
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Allianz Global Investors Fund
sie dies aufgrund sorgfältiger Analyse für angemessen
und marktüblich hält.
Die Gesellschaft wird sich bei der Durchführung dieser
Geschäfte anerkannter Abrechnungsorganismen oder
Finanzeinrichtungen erster Ordnung bedienen, die auf
diese Geschäfte spezialisiert sind (Wertpapierleihprogramme). Diese Einrichtungen können für ihre Dienstleistungen einen bestimmten Teil der im Rahmen der
Geschäfte erzielten Erträge erhalten.
Risikomanagement-Verfahren
Die Gesellschaft wird ein Risikomanagement-Verfahren
verwenden, das es ihr erlaubt, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren Anteil am Gesamtrisikoprofil des jeweiligen Anlageportfolios jederzeit zu
überwachen und zu messen; sie wird ferner ein Verfahren verwenden, das eine präzise und unabhängige Bewertung des Wertes von OTC-Derivaten erlaubt. Im Rahmen
dieses Risikomanagement-Verfahrens wird bewertungstäglich das Marktrisiko des jeweiligen Teilfonds unter
Berücksichtigung sämtlicher im Teilfonds befindlichen
Anlageinstrumente nach dem Value at Risk (VaR)-Konzept ermittelt und dem VaR eines Vergleichsvermögens
gegenübergestellt. Die Gesellschaft wird die Eignung des
Vergleichsvermögens regelmäßig überprüfen und Anpassungen vornehmen, sofern sie dies als notwendig erachtet (z. B. im Rahmen des Investmentprozesses).
Das VaR-Konzept ist ein statistisches Verfahren, das zur
Berechnung des Verlustpotenzials aus Preisänderungen
eines Portfolios angewandt wird. Der VaR gibt somit den
statistisch zu erwartenden maximalen Verlust an, der
über eine vorgegebene Haltedauer mit einer bestimmten
Wahrscheinlichkeit (Konfidenz) nicht überschritten
wird. Die Gesellschaft wird sicherstellen, dass das so ermittelte Marktrisiko des Teilfonds, unter Berücksichtigung sämtlicher im Teilfonds befindlichen Anlageinstrumente – vorbehaltlich ggf. weiterer in der im Informationsblatt unter Anlagepolitik für einen Teilfonds aufgeführten Einschränkungen – zu keiner Zeit das Zweifache
des Marktrisikos des zugrundegelegten Vergleichsvermögens überschreitet. Ferner ist es der Gesellschaft gestattet, die Anrechnungsbeträge für die in Anhang II Nr. 3. a)
bis h) festgelegten Anlagerestriktionen im Rahmen des
vorgenannten Risikomanagement-Verfahrens zu ermitteln, wobei sich ggf. geringere Anrechnungsbeträge
gegenüber dem Marktwertverfahren ergeben können.
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Ausgabe von Anteilen sowie dabei
anfallende Kosten
Anteile sind über die Verwaltungsgesellschaft, die Vertriebsgesellschaften und die Zahlstellen der Gesellschaft
erhältlich.
Anteile sind in verschiedenen Anteilklassen erhältlich,
die sich in der Kostenbelastung, der Kostenerhebungsart,
der Ertragsverwendung, dem erwerbsberechtigten Personenkreis, dem Mindestanlagebetrag, der Referenzwährung, einer ggf. auf Anteilklassenebene erfolgenden Währungssicherung, der Bestimmung des Abrechnungszeitpunkts nach Auftragserteilung, der Bestimmung des zeitlichen Abwicklungsprozedere nach Abrechnung eines
Auftrags oder sonstigen Merkmalen unterscheiden können. Einzelheiten hierzu werden in Anhang IV und V erläutert.
Anteile der einzelnen Teilfonds werden von der Gesellschaft grundsätzlich an jedem Bewertungstag ausgegeben. Anteile werden zum Ausgabepreis der jeweiligen
Anteilklasse einschließlich eines ggf. zugehörigen, in Anhang V aufgeführten Ausgabeaufschlags ausgegeben. Es
steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren
Ausgabeaufschlag zu erheben. Der Ausgabeaufschlag
wird an die Vertriebsgesellschaften abgeführt. Ausgabeaufschläge werden als Prozentsatz des Nettoinventarwertes pro Anteil einer Anteilklasse berechnet.
Anteilkaufaufträge, die an einem Bewertungstag bis
11.00 Uhr MEZ bzw. MESZ bei der Gesellschaft oder bei
einer von ihr als entsprechende Orderannahmestelle
benannten anderen Stelle eingegangen sind, werden mit
dem – zum Zeitpunkt der Kaufauftragserteilung noch
unbekannten – an diesem Bewertungstag festgestellten
Ausgabepreis abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anteilkaufaufträge werden mit dem – zum Zeitpunkt der Kaufauftragserteilung ebenfalls noch unbekannten – Ausgabepreis des nächsten Bewertungstags
abgerechnet.
Der Stichtag sowie die Uhrzeit, zu denen ein Kaufauftrag
bei der Gesellschaft oder bei einer von ihr als entsprechende Orderannahmestelle benannten anderen Stelle
eingegangen sein muss, kann für einzelne Teilfonds abweichend vom Vorgenannten festgelegt werden. Eine
solch abweichende Regelung ist dann dem Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds zu entnehmen, wobei Abrechnungsstichtag spätestens der zweite auf den Eingang des Auftrags bei der Gesellschaft oder bei einer von
ihr als entsprechende Orderannahmestelle benannten
anderen Stelle folgende Bewertungstag sein darf und der
Auftrag immer zu einem zum Zeitpunkt der Auftragser-
Allianz Global Investors Fund
teilung noch unbekannten Ausgabepreis abgerechnet
werden muss.
Wenn Anteilinhaber die Anteile über bestimmte Vertriebsgesellschaften zeichnen, können diese ein Konto im
eigenen Namen eröffnen und die Anteile ausschließlich
im eigenen Namen oder im Namen eines von diesen
benannten Bevollmächtigten registrieren lassen. Dementsprechend müssen auch in der Folgezeit alle Kauf-,
Umtausch- und Rücknahmeaufträge oder sonstigen Anweisungen über diese Vertriebsgesellschaften erfolgen.
Der Kaufpreis der Anteile ist derzeit
– bei Anteilklassen mit den Referenzwährungen RON,
BGL, RUB, HRK und SGD regelmäßig innerhalb von
vier Geschäftstagen,
– bei Anteilklassen mit den Referenzwährungen PLN,
CZK, SKK und HUF regelmäßig innerhalb von drei
Geschäftstagen,
– bei allen übrigen Anteilklassen regelmäßig innerhalb
von zwei Geschäftstagen,
jedoch spätestens innerhalb von fünf Geschäftstagen
nach der Ermittlung des Zeichnungspreises in der Zeichnungswährung der jeweiligen Anteilklasse auf die von
der Gesellschaft angegebenen Bankkonten vorzunehmen. Die Gesellschaft darf von der vorstehenden Bestimmung abweichende Standardzahlungsfristen für Zeichnungsanträge festlegen, welche mittel- oder unmittelbar
über gewisse Finanzmittler erfolgen, wie von Zeit zu Zeit
von der Gesellschaft bestimmt. Diese Fristen dürfen jedoch maximal fünf Geschäftstage ab der Ermittlung des
Ausgabepreises betragen. Eventuell anfallende
Bankgebühren gehen zulasten der Anteilinhaber. Alle anderen Zahlungsmodalitäten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschaft. Gehen Zeichnungsbeträge
nicht unmittelbar ein oder kann über sie nicht frei verfügt werden, wird die Abwicklung der Zeichnung so lange
zurückgestellt, bis die Zeichnungsbeträge frei verfügbar
eingehen, sofern mit der Gesellschaft oder ihren ordnungsgemäß ermächtigten Vertretern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Abhängig von den Vertriebsgesellschaften oder Zahlstellen, die der Anteilinhaber zur Zeichnung seiner Anteile
gewählt hat, kann das Zeichnungsverfahren unterschiedlich sein. Der Erhalt eines Zeichnungsauftrages durch die
Gesellschaft kann sich daher verzögern. Anleger sollten
sich von ihrer Vertriebsgesellschaft beraten lassen, bevor
sie entsprechende Kaufaufträge erteilen. Beim Erwerb
über Vertriebsgesellschaften und Zahlstellen in Italien
können neben einem Ausgabeaufschlag auch Transaktionsgebühren von bis zu EUR 75,– pro Transaktion anfallen. Die genannten Kosten können insbesondere bei nur
kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage in Anteilen
eines Teilfonds reduzieren oder sogar aufzehren; es kann
sich daher eine längere Anlagedauer empfehlen. Werden
Anteile über andere als die Vertriebsgesellschaften, die
Depotbank, die Verwaltungsgesellschaft sowie die Zahlstellen erworben, können zusätzliche Kosten anfallen.
Insbesondere in Italien können die Anteile im Rahmen
von Sparplänen von lokalen Vertriebsstellen angeboten
werden, die diese Dienstleistung gemäß den Bedingungen im italienischen Zeichnungsformular und dem
betreffenden Anhang anbieten.
Die Gesellschaft kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Luxemburger Rechts, die insbesondere ein
Bewertungsgutachten durch einen unabhängigen Abschlussprüfer („réviseur d’entreprises agréé“) zwingend
vorsehen, Anteile gegen Lieferung von Vermögenswerten
unter der Bedingung ausgeben, dass diese Vermögenswerte dem Anlageziel und der Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds entsprechen. Jegliche Kosten im Zusammenhang mit der Sacheinbringung von Vermögenswerten trägt der entsprechende Anleger.
Die Gesellschaft behält sich vor, Zeichnungsaufträge
ganz (z. B. bei Verdacht des Vorliegens eines auf Market
Timing basierenden Zeichnungsauftrags) oder teilweise
zurückzuweisen. In diesem Fall werden bereits gezahlte
Zeichnungsbeträge oder der verbliebene Saldo normalerweise innerhalb von fünf Geschäftstagen nach der Ablehnung zurückerstattet, vorausgesetzt, dass die Anlagebeträge bereits eingegangen waren. Der Erwerb von Anteilen zum Zwecke des Betreibens von Market Timing oder
ähnlichen Praktiken ist unzulässig; die Gesellschaft behält sich explizit das Recht vor, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die übrigen Anleger vor Market
Timing oder ähnlichen Praktiken zu schützen.
Die Gesellschaft hat außerdem auch das Recht, jederzeit
und ohne vorherige Ankündigung die Ausgabe von Anteilen an einem, mehreren oder allen Teilfonds oder von
Anteilen einer, mehrerer oder aller Anteilklassen auszusetzen.
In der Zeit, in der die Berechnung des Nettoinventarwerts
eines Teilfonds nach Maßgabe des Artikels 12 der Satzung von der Gesellschaft ausgesetzt wird, werden in
keiner Klasse des Teilfonds Anteile ausgegeben. Es wird
insoweit auf die Ausführungen unter „Vorübergehende
Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwertes“
verwiesen.
Ein Antrag auf Ausgabe von Anteilen ist – außer im Fall
der Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts
des jeweiligen Anteils während der Aussetzung – unwiderruflich. Sofern die Ausgabe von Anteilen ausgesetzt
wurde, werden Zeichnungsaufträge am ersten Bewertungstag nach dem Ende der Aussetzung abgerechnet, es
17
Allianz Global Investors Fund
sei denn, sie wurden inzwischen zulässigerweise widerrufen.
Zeitpunkt der Auftragserteilung noch unbekannten Ausgabepreis abgerechnet werden muss.
Rücknahme von Anteilen sowie
dabei anfallende Kosten
Der Rücknahmepreis ist
Anteilinhaber können grundsätzlich jederzeit von der
Gesellschaft die Rücknahme aller oder eines Teils der von
ihnen gehaltenen Anteile einer Anteilklasse eines Teilfonds an jedem Bewertungstag verlangen. Anteile werden
zum Rücknahmepreis der jeweiligen Anteilklasse unter
Berücksichtigung eines ggf. zugehörigen, in Anhang V
aufgeführten Rücknahmeabschlags zurückgenommen.
Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Rücknahmeabschlag zu erheben. Der Rücknahmepreis kann höher oder niedriger sein als der zum Zeitpunkt der Zeichnung gezahlte Preis.
Der Rücknahmeabschlag wird an die Vertriebsgesellschaften abgeführt. Rücknahmeabschläge werden als Prozentsatz des Nettoinventarwertes pro Anteil einer Anteilklasse
berechnet.
Anteilinhaber, die alle oder einen Teil ihrer Anteile zurückgeben wollen, müssen beim Sitz der Gesellschaft, bei
einer Vertriebsgesellschaft oder einer Zahlstelle einen
vollständig ausgefüllten schriftlichen Rücknahmeantrag
oder einen anderen schriftlichen Auftrag einreichen.
Rücknahmeaufträge werden von den Vertriebsgesellschaften und Zahlstellen im Namen der Anteilinhaber an die
Gesellschaft weitergeleitet.
Rücknahmeaufträge, die an einem Bewertungstag bis
11.00 Uhr MEZ bzw. MESZ bei der Gesellschaft oder bei
einer von ihr als entsprechende Orderannahmestelle benannten anderen Stelle eingegangen sind, werden mit
dem – zum Zeitpunkt der Rücknahmeauftragserteilung
noch unbekannten – an diesem Bewertungstag festgestellten Rücknahmepreis abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Rücknahmeaufträge werden mit dem
– zum Zeitpunkt der Rücknahmeauftragserteilung ebenfalls noch unbekannten – Rücknahmepreis des nächsten
Bewertungstags abgerechnet. Der Stichtag sowie die Uhrzeit, zu denen ein Rücknahmeantrag bei der Gesellschaft
oder bei einer von ihr als entsprechende Orderannahmestelle benannten anderen Stelle eingegangen sein muss,
kann für einzelne Teilfonds abweichend vom Vorgenannten festgelegt werden. Eine solch abweichende Regelung
ist dann in das Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds aufzunehmen, wobei Abrechnungsstichtag spätestens der zweite auf den Eingang des Auftrags bei der Gesellschaft oder bei einer von ihr als entsprechende Orderannahmestelle benannten anderen Stelle folgende Bewertungstag sein darf und der Auftrag immer zu einem zum
18
– bei Anteilklassen mit den Referenzwährungen RON,
BGL, RUB, HRK und SGD regelmäßig innerhalb von
vier Geschäftstagen,
– bei Anteilklassen mit den Referenzwährungen PLN,
CZK, SKK und HUF regelmäßig innerhalb von drei
Geschäftstagen,
– bei allen übrigen Anteilklassen regelmäßig innerhalb
von zwei Geschäftstagen,
jedoch spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach
seiner Berechnung bzw. nach dem Erhalt des Rücknahmeantrags durch die Gesellschaft auszuzahlen.
Die Gesellschaft darf von der vorstehenden Bestimmung
abweichende Standardzahlungsfristen für Rücknahmeanträge festlegen, welche mittel- oder unmittelbar über
gewisse Finanzmittler erfolgen, wie von Zeit zu Zeit von
der Gesellschaft bestimmt. Diese Fristen dürfen jedoch
maximal fünf Geschäftstage ab der Ermittlung des Rücknahmepreises betragen. Die Depotbank ist nur insoweit
zur Zahlung verpflichtet, als keine gesetzlichen Bestimmungen, z. B. devisenrechtliche Vorschriften, oder andere, von der Depotbank nicht zu vertretene Umstände, der
Überweisung des Rücknahmepreises entgegenstehen.
Die Zahlung des Rücknahmepreises erfolgt per elektronischer Banküberweisung auf ein vom Anteilinhaber angegebenes Konto oder auf Risiko des Anteilinhabers per
Scheck an die vom Anteilinhaber angegebene Adresse.
Für eine Banküberweisung berechnet die Gesellschaft
normalerweise keine Überweisungsgebühren. Allerdings
könnte die Bank des Anteilinhabers unter Umständen
eine solche für die Entgegennahme der Zahlung berechnen. Der Rücknahmeerlös wird in der Regel in der Währung der betreffenden Anteilklasse ausbezahlt. Auf
Wunsch des Anteilinhabers kann er die Rücknahmeerlöse in jeder anderen frei konvertierbaren Währung
erhalten. Alle anfallenden Umtauschgebühren trägt der
Anteilinhaber.
Das Rücknahmeverfahren kann (je nachdem, über welche Vertriebsgesellschaft oder Zahlstelle der Anleger die
Rücknahme seiner Anteile abwickelt) unterschiedlich
sein. Der Erhalt eines Rücknahmeauftrages durch die Gesellschaft kann sich daher verzögern. Anleger sollten sich
von ihrer Vertriebsgesellschaft beraten lassen, bevor sie
Aufträge für Teilfonds erteilen. Bei der Anteilrückgabe
über Vertriebsgesellschaften und Zahlstellen in Italien
können neben einem Rücknahmeabschlag auch Transaktionsgebühren von bis zu EUR 75,– pro Transaktion anfallen.
Allianz Global Investors Fund
Die genannten Kosten können insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage in Anteilen eines
Teilfonds reduzieren oder sogar aufzehren; es kann sich
daher eine längere Anlagedauer empfehlen. Werden Anteile über andere als die Vertriebsgesellschaften, die Depotbank, die Verwaltungsgesellschaft sowie die Zahlstellen zurückgegeben, können zusätzliche Kosten anfallen.
Falls der Anteilinhaber einwilligt, darf die Gesellschaft
den Rücknahmepreis auf Beschluss des Verwaltungsrats
als Sachleistung durch Übertragung von Vermögenswerten aus dem Portfolio der Anteilklasse(n) auszahlen. Der
Wert der Sachleistung für die Rücknahme wird entsprechend diesem Verkaufsprospekt berechnet und muss am
Bewertungstag, zu dem der Rücknahmepreis berechnet
wird, dem Wert der zurückzunehmenden Anteile entsprechen. Gattung und Art der in einem solchen Fall zu
übertragenden Vermögenswerte sollen auf einer angemessenen und vernünftigen Grundlage und ohne Beeinträchtigung der Interessen anderer Anteilinhaber der
betreffenden Anteilklasse(n) bestimmt werden. Das verwendete Bewertungsverfahren muss der Gesellschaft in
einem Sonderbericht des unabhängigen Abschlussprüfers bestätigt werden. Die Kosten einer solchen Übertragung trägt der Empfänger.
Anteile einer Anteilklasse eines Teilfonds werden nicht
zurückgenommen, wenn die Berechnung des Nettoinventarwerts eines solchen Teilfonds von der Gesellschaft
laut Artikel 12 der Satzung ausgesetzt wurde. Es wird insoweit auf die Ausführungen unter „Vorübergehende
Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwertes pro
Anteil“ verwiesen.
Wenn an einem Bewertungstag die Rücknahmeaufträge
und Umtauschaufträge (bezogen auf deren Rückgabeteil) 10 % der in Umlauf befindlichen Anteile des betreffenden Teilfonds übersteigen, kann die Gesellschaft überdies beschließen, dass ein Teil oder die Gesamtheit der
Rücknahme- und Umtauschaufträge für einen Zeitraum
ausgesetzt werden, den die Gesellschaft im wohlverstandenen Interesse des jeweiligen Teilfonds für erforderlich
hält. Grundsätzlich sollte dieser Aufschub jedoch zwei
Bewertungstage nicht überschreiten. Am nächstfolgenden Bewertungstag nach dieser Frist werden diese Rücknahme- und Umtauschaufträge vorrangig gegenüber
späteren Aufträgen abgewickelt.
Ein Auftrag auf Rückgabe von Anteilen ist – außer im Fall
der Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts
des jeweiligen Anteils und im Fall der Aussetzung der
Rücknahme aufgrund des vorhergehenden Absatzes
während dieser Aussetzungen – unwiderruflich.
Zwangsweise Rücknahme von Anteilen
Wenn die Anteilinhaberschaft eines Anlegers nach Auffassung der Gesellschaft den Interessen der Gesellschaft
entgegensteht, diese Position eine Verletzung Luxemburger Rechts oder eines anderen Rechts darstellt oder die
Gesellschaft als Folge dieses Anteileigentums steuerliche
oder sonstige finanzielle Nachteile in Kauf nehmen
müsste, die sie ansonsten nicht erleiden würde (Art. 10
der Satzung), darf die Gesellschaft, sofern sie erfährt,
dass ein solcher Anleger („nichtberechtigte Person“) allein oder gemeinsam mit anderen Personen wirtschaftlicher Eigentümer dieser Anteile ist, einen Anleger anweisen, seine Anteile zu verkaufen und der Gesellschaft diesen Verkauf innerhalb von dreißig Tagen nach der Mitteilung nachzuweisen. Sofern der Anleger dieser Anweisung
nicht nachkommt, kann die Gesellschaft von einem solchen Anleger alle von diesem Anleger gehaltenen Anteile
nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren zwangsweise zurückkaufen oder diesen Rückkauf veranlassen:
1. Die Gesellschaft übermittelt eine zweite Mitteilung
(„Kaufmitteilung“) an den Anleger bzw. den Eigentümer der zurückzukaufenden Anteile, entsprechend
der Eintragung im Anteilregister; diese Mitteilung bezeichnet die zurückzukaufenden Anteile, das Verfahren, nach dem der Rückkaufpreis berechnet wird und
den Namen des Erwerbers. Eine solche Mitteilung
wird an den Anleger per Einschreiben an dessen letztbekannte oder in den Büchern der Gesellschaft vermerkte Adresse versandt. Der vorerwähnte Anleger ist
hiermit verpflichtet, der Gesellschaft das Anteilzertifikat bzw. die Anteilzertifikate, die die Anteile entsprechend der Angabe in der Kaufmitteilung vertreten,
zukommen zu lassen. Unmittelbar nach Geschäftsschluss an dem in der Kaufmitteilung bezeichneten
Datum endet das Eigentum des Anlegers an den in der
Kaufmitteilung bezeichneten Anteilen. Im Falle von
Namensanteilen wird der Name des Anlegers aus dem
Anteilregister gestrichen; im Falle von Inhaberanteilen werden das Zertifikat bzw. die Zertifikate, die die
Anteile vertreten, entwertet.
2. Der Preis, zu dem diese Anteile erworben werden
(„Kaufpreis“) entspricht einem Betrag, der auf der
Grundlage des Anteilwerts der entsprechenden Anteilklasse an einem Bewertungstag, oder zu einem
Bewertungszeitpunkt während eines Bewertungstags,
wie vom Verwaltungsrat festgelegt, – unter Abzug ggf.
anfallender Rücknahmeabschläge – bestimmt wird.
Kaufpreis ist entweder der vor dem Datum der Kaufmitteilung berechnete Anteilwert, oder der am Tag
nach der Einreichung der (des) Anteilzertifikate(s)
nächstfolgende berechnete Anteilwert, je nachdem,
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Allianz Global Investors Fund
welcher von beiden der niedrigere ist, und jeweils
unter Abzug ggf. anfallender Rücknahmeabschläge.
3. Der Kaufpreis wird dem früheren Eigentümer an diesen Anteilen in der vom Verwaltungsrat für die Zahlung des Rücknahmepreises von Anteilen der entsprechenden Anteilklasse vorgesehenen Währung zur
Verfügung gestellt und von der Gesellschaft bei einer
Bank in Luxemburg oder anderswo (entsprechend
den Angaben in der Kaufmitteilung) nach endgültiger
Festlegung des Kaufpreises nach vorheriger Rückgabe
des bzw. der Anteilzertifikate(s) entsprechend der
Bezeichnung in der Kaufmitteilung und zugehöriger
nicht fälliger Ertragsscheine hinterlegt. Nach Übermittlung der Kaufmitteilung und entsprechend dem
vorerwähnten Verfahren steht dem früheren Eigentümer kein Anspruch mehr im Zusammenhang mit diesen Anteilen oder einem Teil derselben zu, und der
frühere Eigentümer hat auch keinen Anspruch gegen
die Gesellschaft oder das Gesellschaftsvermögen im
Zusammenhang mit diesen Anteilen, mit Ausnahme
des Rechts, den Kaufpreis zinslos nach tatsächlicher
Übergabe des bzw. der Anteilzertifikate(s) wie vorerwähnt von der genannten Bank zu erhalten. Alle Erträge aus Rücknahmen, die einem Anleger nach den Bestimmungen dieses Absatzes zustehen, können nicht
mehr eingefordert werden und verfallen zugunsten
der jeweiligen Anteilklasse(n), sofern sie nicht innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach dem in der Kaufmitteilung angegebenen Datum abgefordert wurden.
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, sämtliche jeweils
notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Rückführung solcher Beträge umzusetzen und entsprechende Maßnahmen mit Wirkung für die Gesellschaft
zu genehmigen.
4. Die Ausübung der vorgenannten Befugnisse durch die
Gesellschaft kann in keiner Weise mit der Begründung in Frage gestellt oder für ungültig erklärt werden, dass das Eigentum an Anteilen unzureichend
nachgewiesen worden sei oder das tatsächliche Eigentum an Anteilen nicht den Annahmen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Kaufmitteilung entsprochen
habe, vorausgesetzt, dass die vorbenannten Befugnisse durch die Gesellschaft nach Treu und Glauben
ausgeübt wurden.
Umtausch von Anteilen sowie dabei
anfallende Kosten
Ein Anteilinhaber kann die von ihm gehaltenen Anteile
eines Teilfonds gegen Zahlung einer Umtauschgebühr
ganz oder teilweise in Anteile einer anderen Anteilklasse
desselben Teilfonds oder in Anteile eines anderen Teilfonds umtauschen, sofern hierbei der für die neue Anteil20
klasse geltende Mindestanlagebetrag erreicht und ggf.
vorhandene weitere, mit dem Erwerb der neuen Anteile
verbundene Voraussetzungen erfüllt werden.
Ein Umtauschauftrag von Anteilen eines Teilfonds in Anteile einer anderen Anteilklasse desselben Teilfonds bzw.
in Anteile eines anderen Teilfonds wird als Auftrag zur
Rücknahme der jeweiligen zu tauschenden Anteile und als
gleichzeitiger Auftrag zum Erwerb der betreffenden neuen
Anteile behandelt. Alle Bedingungen, Angaben und Modalitäten bezüglich des Anteilserwerbs und der Rücknahme
von Anteilen, insbesondere auch die Regeln zu den Abrechnungszeiten, gelten – mit Ausnahme der Regeln zum Ausgabeaufschlag und Rücknahmeabschlag – entsprechend
für den Umtausch von Anteilen. Bei einem Umtausch fällt
eine Umtauschgebühr an. Die Umtauschgebühr ist in Anhang V angegeben und bezieht sich auf einen Umtausch
in die aufgeführte Anteilklasse eines Teilfonds. Sie wird als
Prozentsatz des Nettoinventarwertes pro Anteil einer Anteilklasse berechnet. Es steht der Verwaltungsgesellschaft
frei, eine niedrigere Umtauschgebühr zu erheben. Aus
dem Umtausch resultierende Restbeträge unter EUR 10,00
oder Gegenwert in anderen Währungen werden den Anteilinhabern nicht ausgezahlt.
Grundsätzlich werden sowohl der Rücknahme- als auch
der Erwerbsteil des Umtauschauftrags auf Basis der Werte ein und desselben Bewertungstages abgerechnet. Bestehen hinsichtlich der betroffenen Teilfonds bzw. Anteilklassen unterschiedliche Orderannahmeschlusszeiten
und/oder unterschiedliche Zahlungsfristen für Kaufpreisund Rücknahmepreiszahlungen, kann die Abrechnung –
insbesondere in Abhängigkeit vom Vertriebsweg – hiervon abweichen. Insbesondere können entweder
– der Verkaufsteil bereits nach den allgemeinen Regeln
der – eventuell im Verhältnis zu den allgemeinen
Regeln der Anteilsausgabe früheren – Anteilsrücknahme, der Kaufteil jedoch erst zu den allgemeinen
(späteren) Regeln einer Anteilsausgabe oder
– der Verkaufsteil erst zu einem gegenüber den allgemeinen Regeln der Anteilsrücknahme späteren Zeitpunkt zusammen mit dem Kaufteil nach den allgemeinen, im Verhältnis zum Verkaufsteil späteren
Regeln der Anteilsausgabe abgerechnet werden oder
– Rücknahmepreise erst zu einem gegenüber den allgemeinen Regeln der Anteilsrücknahme späteren Zeitpunkt entsprechend den Regeln für die Zahlung des
den Kaufteil betreffenden Kaufpreises gezahlt werden.
Beim Umtausch über Vertriebsgesellschaften und Zahlstellen in Italien können neben einer Umtauschgebühr
auch Transaktionsgebühren von bis zu EUR 75,– pro
Transaktion anfallen. Die genannten Kosten können insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer
Anlage in Anteilen eines Teilfonds reduzieren oder sogar
Allianz Global Investors Fund
aufzehren; es kann sich daher eine längere Anlagedauer
empfehlen. Werden Anteile über andere als die Vertriebsgesellschaften, die Depotbank, die Verwaltungsgesellschaft sowie die Zahlstellen umgetauscht, können zusätzliche Kosten anfallen.
Ein Umtausch ist nur möglich, wenn zu diesem Zeitpunkt gleichzeitig sowohl die Anteilsrückgabe der umzutauschenden und die Ausgabe der zu erwerbenden Anteile (siehe insoweit die Abschnitte „Ausgabe von Anteilen
sowie dabei anfallende Kosten“ und „Rücknahme von Anteilen sowie dabei anfallende Kosten“) möglich ist; eine
Teilausführung erfolgt nicht, es sei denn, erst nach Rückgabe der umzutauschenden Anteile entfällt die Möglichkeit zur Ausgabe der zu erwerbenden Anteile.
Jeder Antrag auf Umtausch von Anteilen ist unwiderruflich, außer – jeweils während dieser Aussetzung – in den
Fällen einer Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts der zurückzugebenden Anteile nach Artikel 12
der Satzung und im Fall der Aussetzung der Rücknahme
der zurückzugebenden Anteile nach Maßgabe des Artikels 8 der Satzung. Wird die Berechnung des Nettoinventarwertes der zu erwerbenden Anteile ausgesetzt, nachdem bereits die umzutauschenden Anteile zurückgegeben worden sind, kann nur noch der Erwerbsteil des
Umtauschauftrags während dieser Aussetzung widerrufen werden.
Der Umtausch von Anteilen erfolgt, unter Beachtung der
oben genannten Bestimmungen, unter Anwendung der
nachstehenden Formel:
N=
AxBxC
D
N = Die Anzahl der (als Ergebnis des Umtauschs) neu
auszugebenden Anteile.
A = Die Anzahl der umzutauschenden Anteile.
B = Der Rücknahmepreis der umzutauschenden Anteile
am jeweiligen Bewertungstag (unter Berücksichtigung ggf. anfallender Rücknahmeabschläge).
C = Der auf dem jeweils gültigen Wechselkurs basierende
Währungsumrechnungsfaktor.
D = Der Ausgabepreis der neu auszugebenden Anteile
am jeweiligen Bewertungstag (unter Berücksichtigung ggf. anfallender Ausgabeaufschläge).
Ein Anteilinhaber, der einen Umtausch von Anteilen vornimmt, realisiert ggf. nach den rechtlichen Bestimmungen des Landes, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt
bzw. wo er seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen
Aufenthaltsort hat, einen steuerpflichtigen Gewinn oder
Verlust.
Das Umtauschverfahren kann, je nachdem, über welche
Vertriebsgesellschaft oder Zahlstelle der Anleger den
Umtausch seiner Anteile abwickelt, unterschiedlich sein.
Wenn an einem Bewertungstag die Rücknahmeaufträge
und Umtauschaufträge (bezogen auf deren Rückgabeteil) 10 % der in Umlauf befindlichen Anteile des betreffenden Teilfonds übersteigen, kann die Gesellschaft überdies beschließen, dass ein Teil oder die Gesamtheit der
Rücknahme- und Umtauschaufträge für einen Zeitraum
ausgesetzt werden, den die Gesellschaft im wohlverstandenen Interesse des jeweiligen Teilfonds für erforderlich
hält. Grundsätzlich sollte dieser Aufschub jedoch zwei
Bewertungstage nicht überschreiten. Am nächstfolgenden Bewertungstag nach dieser Frist werden diese Rücknahme- und Umtauschaufträge vorrangig gegenüber
späteren Aufträgen abgewickelt.
Börsenzulassung
Der Verwaltungsrat kann die Anteile jedes Teilfonds an
der Luxemburger Börse oder anderen Börsen zur Notierung zulassen oder in organisierten Märkten handeln
lassen; derzeit hat der Verwaltungsrat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Der Gesellschaft ist bekannt, dass – ohne ihre Zustimmung – zum Zeitpunkt
der Drucklegung dieses Verkaufsprospektes gleichwohl
Anteile von Teilfonds in bestimmten Märkten gehandelt
wurden; eine entsprechende Liste ist Anhang VII zu entnehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein
solcher Handel kurzfristig eingestellt wird bzw. Anteile
von Teilfonds auch an anderen Märkten – ggf. auch kurzfristig – eingeführt oder auch schon gehandelt werden.
Der dem Börsenhandel oder Handel in sonstigen Märkten
zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich
durch den Wert der im Teilfondsvermögen gehaltenen
Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot
und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis
von dem ermittelten Anteilpreis je Anteil einer Anteilklasse abweichen.
Berechnung des Nettoinventarwerts
pro Anteil
Der Nettoinventarwert pro Anteil einer Anteilklasse wird
in der Basiswährung des Teilfonds berechnet und, sofern
an einem Teilfonds Anteilklassen mit anderen Referenzwährungen ausgegeben wurden, in der Währung, auf die
die jeweilige Anteilklasse lautet, ausgedrückt, es sei denn,
es erfolgt eine Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwertes. Der Nettoinventarwert wird an jedem Bewertungstag beziehungsweise zu jedem Bewertungszeitpunkt während eines Bewertungstags durch Division des
auf die jeweilige Anteilklasse entfallenden Nettovermö21
Allianz Global Investors Fund
gens der Gesellschaft, das heißt der anteilig einer solchen
Anteilklasse zuzuordnenden Vermögenswerte abzüglich
der anteilig dieser Anteilklasse zuzuordnenden Verbindlichkeiten an diesem Bewertungstag bzw. zu diesem
Bewertungszeitpunkt an dem Bewertungstag, durch die
Zahl der im Umlauf befindlichen Anteile der entsprechenden Anteilklasse berechnet. Der Nettoinventarwert kann
gemäß Entscheidung des Verwaltungsrats auf die nächste Einheit der jeweiligen Währung auf- oder abgerundet
werden.
Bei den Geldmarkt-Teilfonds kann der Nettoinventarwert
pro Anteil einer Anteilklasse unter Hinzurechnung bzw.
Abzug der Ertrags- und Aufwandsabgrenzungen ermittelt
werden, die voraussichtlich pro Anteil bis einschließlich
des Kalendertages vor dem Valutatag anfallen.
Sofern seit Bestimmung des Anteilwerts wesentliche
Veränderungen in der Kursbestimmung auf den Märkten,
auf denen ein wesentlicher Anteil der, der jeweiligen Anteilklasse zuzuordnenden Vermögensanlagen gehandelt
oder notiert sind, erfolgten, kann die Gesellschaft im
Interesse der Anleger und der Gesellschaft die erste
Bewertung annullieren und eine weitere Bewertung vornehmen.
Der Wert der Vermögensgegenstände wird wie folgt
ermittelt:
a) Flüssige Mittel, Termineinlagen und ähnliche Vermögenswerte werden zu ihrem Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet. Im Falle bedeutsamer Änderungen der
Marktbedingungen kann die Bewertung zum Ertragspreis stattfinden, falls die Gesellschaft die Einlage, die
flüssigen Mittel oder die ähnlichen Vermögenswerte
jederzeit kündigen kann; Ertragspreis im vorgenannten Sinne ist in diesem Fall der Verkaufspreis bzw. der
Wert, der aufgrund der Kündigung an die Gesellschaft
zu zahlen ist.
b) Anlagen, die an einer Börse notiert sind oder gehandelt werden, werden zum letzten verfügbaren Kurs der
Börse bewertet, die normalerweise als der hauptsächliche Markt für diese Anlage gilt.
c) Anlagen, die an einem anderen geregelten Markt
gehandelt werden, werden zum letzten verfügbaren
Preis bewertet.
d) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, deren letzten verfügbaren Kurse / Preise keine angemessenen
Marktpreise darstellen, sowie Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht an einer Börse oder an
einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, sowie alle anderen Vermögenswerte,
22
werden auf der Grundlage des vorhersehbaren Verkaufswerts nach einer vorsichtigen Einschätzung und
nach Treu und Glauben bewertet.
e) Erstattungsansprüche aus Wertpapierleihe werden
zu dem jeweiligen Marktwert der verliehenen Wertpapiere und Geldmarktinstrumente bewertet.
f) Der Liquidationserlös von Futures, Termin- oder Optionskontrakten, die nicht an einer Börse oder anderen
geregelten Märkten gehandelt werden, entspricht ihrem jeweils ermittelten Nettoliquidationswert, wie er
gemäß den Richtlinien des Verwaltungsrats auf einer
einheitlich für sämtliche Kontraktarten angewandten
Berechnungsgrundlage festgestellt wird. Der Liquidationserlös von Futures, Termin- oder Optionskontrakten, die an einer Börse oder an anderen geregelten
Märkten gehandelt werden, wird auf Grundlage des
letzten verfügbaren Kurses dieser Kontrakte an den
Börsen und geregelten Märkten, an denen diese bestimmten Futures, Termin- oder Optionskontrakte
durch die Gesellschaft gehandelt werden, ermittelt.
Falls Futures, Termin- oder Optionskontrakte nicht an
dem Tag glattgestellt werden können, auf den sich die
Ermittlung des Nettovermögens bezieht, wird als Basis für die Ermittlung des Liquidationswerts ein Wert
zugrunde gelegt, den der Verwaltungsrat für vernünftig und angemessen hält.
g) Zinsswaps werden zu ihrem Marktwert in Bezug auf
die anwendbare Zinskurve bewertet.
h) An Indices und an Finanzinstrumente gebundene
Swaps werden zu ihrem Marktwert bewertet, der unter
Bezugnahme auf den betreffenden Index oder das
betreffende Finanzinstrument ermittelt wird. Die Bewertung des an einen Index oder an ein Finanzinstrument gebundenen Swapvertrags basiert auf dem
Marktwert dieses Swapgeschäfts, der nach den vom
Verwaltungsrat festgelegten Maßgaben in gutem
Glauben ermittelt wird.
i) Zielfondsanteile an Organismen für gemeinsame
Anlagen in übertragbaren Wertpapieren („OGAW“)
und anderen Organismen für gemeinsame Anlagen
(„OGA“) werden zu ihrem letzten festgestellten und
erhältlichem Rücknahmepreis bewertet.
Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten,
die nicht in der Währung des jeweiligen Teilfonds ausgedrückt ist, wird in diese Währung zu den zuletzt verfügbaren Devisenkursen umgerechnet. Falls solche Notierungen nicht verfügbar sind, wird der Wechselkurs nach
Treu und Glauben und nach dem von der Gesellschaft
festgelegten Verfahren bestimmt.
Allianz Global Investors Fund
Von den vorstehenden Bestimmungen abweichend wird
im Hinblick auf die Teilfonds Allianz RCM Global Equity,
Allianz RCM Asia Pacific, Allianz RCM Global Sustainability,
Allianz-dit Global EcoTrends, Allianz RCM Global Emerging
Markets Equity, Allianz RCM US Equity Systematic, Allianzdit Rising Stars Asia, Allianz-dit Global Small Cap, Allianz
NACM Global Equity Growth, Allianz RCM BRIC Equity,
Allianz NFJ US Large Cap Value, Allianz RCM Global Energy
Innovations, Allianz RCM Global Hi-Tech Growth, Allianz
RCM Global Unconstrained, Allianz RCM Hong Kong,
Allianz RCM India, Allianz RCM Japan, Allianz RCM Korea,
Allianz OpCap Global Equity, Allianz RCM Little Dragons,
Allianz RCM Oriental Income, Allianz RCM Singapore,
Allianz RCM Thailand, Allianz RCM Tiger, Allianz RCM Total
Return Asian Equity, Allianz RCM China, Allianz RCM
Demographic Trends, Allianz RCM Emerging Asia, Allianz
RCM Global Agricultural Trends, Allianz NACM Global Petro
Countries, Allianz NACM Global Plus Frontier und Allianz
RCM Global Water ein „Fair Value Pricing“-Modell zur Anwendung gebracht. Das bedeutet, dass der Wert bestimmter Vermögensgegenstände an aktuellere Zahlen angeglichen wird, falls bestimmte Kriterien erfüllt sind. Diese
Angleichung kann während der Beobachtungszeiträume
erfolgen, die der Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit festlegt,
wenn (i) das Risikoengagement eines Teilfonds in Aktien
in einem einzelnen Land (ohne das Aktienengagement,
das durch Zielfonds eingegangen wurde) am ersten
Bewertungstag des jeweiligen Beobachtungszeitraums
einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder überschreitet, den der Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit festlegt
und wenn (ii) die maßgebliche Wertpapierbörse des
betreffenden Landes beim Orderannahmeschluss des
jeweiligen Teilfonds bereits regulär geschlossen ist.
Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, wird
anhand der Schlusskurse der maßgeblichen Wertpapierbörse im jeweiligen Land der Wert des Teilfondsvermögens ermittelt, das zur Risikoposition in Aktien des jeweiligen Landes gehört, und anschließend mit seinem geschätzten Wert bei Berechnung des Nettoinventarwerts
des Teilfonds verglichen; diese Schätzung richtet sich
nach der Entwicklung indexorientierter Instrumente seit
Handelsschluss an der maßgeblichen Wertpapierbörse
im jeweiligen Land. Wenn dieser Vergleich für den Teilfonds einen geschätzten Nettoinventarwert ergibt, der
mindestens um einen bestimmten Schwellenwert (von
Zeit zu Zeit vom Verwaltungsrat festgelegt) von einem
Nettoinventarwert abweicht, der ohne Angleichung
durch das „Fair Value Pricing“ berechnet wurde, wird der
Wert der jeweiligen Vermögensgegenstände zur Berechnung des Nettoinventarwerts des Teilfonds entsprechend
angeglichen, sofern deren nicht angeglichener Wert anscheinend nicht deren tatsächlichen Wert wiedergibt.
Der Nettoinventarwert pro Anteil jeder Anteilklasse sowie
Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschpreise pro Anteil
jeder Anteilklasse der einzelnen Teilfonds können wäh-
rend der Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft und
bei der Verwaltungsgesellschaft, den Zahlstellen sowie
den Vertriebsgesellschaften angefragt werden.
Die Anteilpreise jeder Anteilklasse werden, sofern erforderlich, für jeden Teilfonds in einer oder in mehreren
Zeitungen der Länder veröffentlicht, in denen die Anteile
vertrieben werden. Sie sind ggf. zusätzlich im Internet
(www.allianzglobalinvestors.lu), über Reuters (ALLIANZGI01) und, sofern zutreffend über andere Medien, die ggf.
in den Informationsblättern der entsprechenden Teilfonds aufgeführt werden, erhältlich. Für Fehler oder
Unterlassungen in den Preisveröffentlichungen haften
weder die Gesellschaft, ihre Vertriebs-, Zahlstellen noch
die Verwaltungsgesellschaft.
Vorübergehende Aussetzung der
Berechnung des Nettoinventarwerts
Die Gesellschaft kann die Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteil eines jeden Teilfonds bzw. einer einzelnen Anteilklasse, die Ausgabe- und Rücknahme von
Anteilen sowie den Umtausch von Anteilen jedes einzelnen Teilfonds bzw. einer Anteilklasse aussetzen.
a) Während eines Zeitraums (ausgenommen sind reguläre Feiertage), in dem eine der Hauptbörsen oder
einer der sonstigen Märkte, an denen ein wesentlicher
Teil von Vermögenswerten eines Teilfonds der Gesellschaft notiert ist oder gehandelt wird, geschlossen ist,
oder während eines Zeitraums, in dem der Handel an
einem solchen Markt oder an einer solchen Börse eingeschränkt oder ausgesetzt ist, vorausgesetzt, dass
eine solche Schließung, Einschränkung oder Aussetzung Auswirkungen auf die Bewertung der dort notierten Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds
der Gesellschaft hat, oder
b) während eines Zeitraums, in dem nach Ansicht des
Verwaltungsrats ein Notfall vorliegt, infolgedessen
Veräußerungen oder Bewertungen von Vermögenswerten eines bestimmten Teilfonds oder einer bestimmten Anteilklasse der Gesellschaft praktisch
nicht durchführbar sind, oder
c) bei Ausfällen der Kommunikations- oder Kalkulationsmittel, die gewöhnlich zur Ermittlung des Preises oder
des Wertes von Anlagen eines Teilfonds oder einer Anteilklasse bzw. zur Feststellung des aktuellen Preises
oder Wertes der Anlagen des jeweiligen Teilfonds oder
der jeweiligen Anteilklasse an einer Börse oder anderen Märkten eingesetzt werden, oder
d) falls aus sonstigen Gründen die Preise für Vermögenswerte der Gesellschaft, die einem bestimmten Teil23
Allianz Global Investors Fund
fonds oder einer bestimmten Anteilklasse zuzuordnen sind, nicht zeitnah oder präzise festgestellt werden können; oder
e) während eines Zeitraums, in dem es der Gesellschaft
nicht möglich ist, die notwendigen Mittel für die Rücknahme von Anteilen zu repatriieren, oder in dem die
Übertragung von Geldern aus der Veräußerung oder
für den Erwerb von Anlagen oder für Zahlungen infolge von Anteilsrücknahmen nach Ansicht des Verwaltungsrats nicht zu normalen Wechselkursen ausgeführt werden können, oder
f) ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung einer Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
der Anteilinhaber zur Auflösung der Gesellschaft,
eines Teilfonds oder einer Anteilklasse oder zur Durchführung einer Verschmelzung der Gesellschaft, eines
Teilfonds oder einer Anteilklasse oder zur Unterrichtung der Anteilinhaber über die Entscheidung des
Verwaltungsrats, Teilfonds oder Anteilklassen aufzulösen oder Teilfonds oder Anteilklassen zu verschmelzen, oder
g) während eines Zeitraums, in dem eine Bewertung der
Währungssicherungspositionen bei Teilfonds oder
Anteilklassen, bei denen aufgrund der jeweiligen
Anlageziele und -politiken auf Anteilklassen- oder
Teilfondsebene eine Währungssicherung angestrebt
werden soll, nicht oder nicht adäquat durchgeführt
werden kann.
Jede solche Aussetzung wird, sofern für notwendig erachtet, von der Gesellschaft entsprechend veröffentlicht. Sie
kann Anlegern mitgeteilt werden, die einen Zeichnungs-,
Umtausch- oder Rücknahmeantrag für Anteile gestellt
haben, deren Berechnung der Nettoinventarwerte ausgesetzt wurde. Eine solche Aussetzung bei einer Anteilklasse hat keine Auswirkung auf die Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteil, die Ausgabe, die Rücknahme oder
den Umtausch von Anteilen einer anderen Anteilklasse.
Zeichnungs-, Rücknahme- oder Umtauschaufträge sind
unwiderruflich, es sei denn, die Berechnung des Nettoinventarwerts ist ausgesetzt.
Bestimmung des Ausgabe- und des
Rücknahmepreises, Preisbestimmung
beim Umtausch
Ausgabepreise, Rücknahmepreise und eine Preisbestimmung beim Umtausch werden bewertungstäglich festgestellt bzw. vorgenommen.
24
Der Ausgabepreis pro Anteil für Anteile einer Anteilklasse
eines Teilfonds setzt sich aus dem Nettoinventarwert pro
Anteil der jeweiligen Anteilklasse zuzüglich eines ggf.
anfallenden Ausgabeaufschlags zusammen. Der Ausgabepreis kann auf die nächste Einheit der entsprechenden
Währung auf- oder abgerundet werden.
Der Rücknahmepreis pro Anteil für Anteile einer Anteilklasse eines Teilfonds ergibt sich, indem von dem Nettoinventarwert pro Anteil der jeweiligen Anteilklasse ein
ggf. anfallender Rücknahmeabschlag abgezogen wird.
Der Rücknahmepreis kann auf die nächste Einheit der
entsprechenden Währung auf- oder abgerundet werden.
Ein Umtauschauftrag von Anteilen eines Teilfonds in Anteile einer anderen Anteilklasse desselben Teilfonds bzw.
in Anteile eines anderen Teilfonds wird als Auftrag zur
Rücknahme der jeweiligen zu tauschenden Anteile und
als gleichzeitiger Auftrag zum Erwerb der betreffenden
neuen Anteile behandelt. Dieser Umtausch wird auf Basis
des Nettoinventarwerts pro Anteil der jeweiligen Anteilklasse abgerechnet, wobei ggf. eine Umtauschgebühr anfällt, die – je nach Anfall – dem Ausgabeaufschlag der neu
zu erwerbenden Anteilklasse bzw. dem Rücknahmeabschlag der umzutauschenden Anteilklasse entspricht.
Die dem Umtausch zugrunde zu legenden Preise können
auf die nächste Einheit der entsprechenden Währung
auf- oder abgerundet werden.
Ausgabeaufschläge, Rücknahmeabschläge sowie Umtauschgebühren werden als Prozentsatz des Nettoinventarwertes pro Anteil einer Anteilklasse berechnet. Der
bzw. die für eine Anteilklasse eines Teilfonds ggf. zu
erhebende Ausgabeaufschlag, Rücknahmeabschlag oder
Umtauschgebühr sind Anhang V zu entnehmen.
Gebühren und Kosten, die zulasten
der Gesellschaft, der Teilfonds und
der Anteilklassen gehen
Die Gesellschaft zahlt aus dem Vermögen des jeweiligen
Teilfonds sämtliche von dem Teilfonds zu tragende Kosten:
Die Gesellschaft zahlt an die Verwaltungsgesellschaft für
die Verwaltung und Zentralverwaltung eines Teilfonds
(mit Ausnahme derjenigen Zentralverwaltungsaufgaben
und sonstigen Aufgaben, die auf die Depotbank übertragen sind) aus dem jeweiligen Teilfondsvermögen eine
Vergütung („Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung“), soweit diese Vergütung nicht im Rahmen einer
besonderen Anteilklasse direkt dem Anteilinhaber in
Rechnung gestellt wird.
Allianz Global Investors Fund
Hinsichtlich der teilweise auf die Depotbank übertragenen Aufgaben der Zentralverwaltung sowie sonstigen
Aufgaben (siehe insoweit die Darstellung unter „Depotbank, nachträgliche Überwachung von Anlagegrenzen
und -restriktionen, Fondsbuchhaltung, Nettoinventarwertermittlung, Register- und Transferstelle“ sowie die
Ausführungen im nachfolgenden Text) steht der Depotbank eine separate Vergütung zu, die dem jeweiligen
Teilfondsvermögen entnommen wird, wobei es hierdurch in keinem Fall zu einer Doppelbelastung von Gebühren kommen wird, da die in Anhang V und im jeweiligen Informationsblatt eines Teilfonds benannte Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung entsprechend
niedriger kalkuliert sein wird. Vergütungen für von der
Verwaltungsgesellschaft eingesetzte Fondsmanager werden jedoch von dieser aus ihrer Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung entrichtet.
Die Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung
wird, soweit diese Vergütung nicht im Rahmen einer besonderen Anteilklasse direkt dem Anteilinhaber in Rechnung gestellt wird, nachträglich monatlich gezahlt und
anteilig auf das durchschnittliche tägliche Nettoteilfondsvermögen der jeweiligen Anteilklasse eines Teilfonds
berechnet. Die Höhe der für den jeweiligen Teilfonds aus
dem Teilfondsvermögen erhobenen Verwaltungs- und
Zentralverwaltungsvergütung ergibt sich aus den Informationsblättern der Teilfonds und Anhang V.
Erwirbt ein Teilfonds Anteile eines OGAW oder OGA, die
unmittelbar oder mittelbar von derselben Gesellschaft
oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit
der die Gesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung
oder durch Beherrschung oder durch eine wesentliche
direkte oder indirekte Beteiligung (mindestens 10 % des
Kapitals oder der Stimmrechte) verbunden ist, so wird
die Gesellschaft zudem ihre Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung für den auf Anteile an solchen verbundenen OGAW oder OGA entfallenden Teil jeweils um
die von den erworbenen OGAW oder OGA tatsächlich
berechnete fixe Verwaltungsvergütung – gegebenenfalls
bis zur gesamten Höhe der auf Anteilklassenebene eines
Teilfonds insoweit anfallenden Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung – kürzen, soweit nicht hinsichtlich solcher verbundenen OGAW oder OGA eine Rückvergütung der von diesen tatsächlich berechneten fixen Verwaltungsvergütung zugunsten des jeweiligen Teilfonds
erfolgt. Das Informationsblatt eines Teilfonds kann direkt
oder indirekt auf den jeweiligen Teilfonds zutreffende
andere Bestimmungen enthalten.
Die gewichtete durchschnittliche Verwaltungsvergütung
der zu erwerbenden Zielfondsanteile wird 2,50 % p. a.
nicht übersteigen. Bei Zielfonds, die den in Anhang III
definierten Techniken und Instrumenten unterliegen,
müssen auch die seitens dieser Zielfonds entstehenden
Kosten berücksichtigt werden, insbesondere die von
deren Verwaltungsgesellschaften auferlegten Verwaltungsgebühren, die sich auf die Rücknahmepreise dieser
Zielfonds auswirken.
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft bei
ausgewählten Teilfonds für deren Verwaltung dem Teilfondsvermögen eine erfolgsbezogene Vergütung in Rechnung stellen, soweit diese Vergütung nicht im Rahmen
einer besonderen Anteilklasse direkt dem Anteilinhaber
in Rechnung gestellt wird. Im Informationsblatt des betroffenen Teilfonds wird darauf hingewiesen, ob eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben wird, und der Name
des zu verwendenden Vergleichsindexes ist darin aufgeführt.
Ist eine erfolgsbezogene Vergütung im Informationsblatt
des betreffenden Teilfonds aufgeführt und keine bestimmte Berechnungsmethode angegeben, wird die
erfolgsbezogene Vergütung gemäß der nachstehend
beschriebenen Methode 1 berechnet. Wird eine andere
Methode als Methode 1 verwendet, so ist dies im Informationsblatt des betreffenden Teilfonds durch Angabe der
Nummer der Methode ausdrücklich vermerkt.
Methode 1:
Jede erfolgsbezogene Vergütung beläuft sich anteilklassenbezogen auf ein Viertel des positiven Betrags,
um den die Summe der Positionen
a) Anlageergebnis des Teilfonds,
b) Beträge, der je einer Anteilklasse zuzuordnenden
Teilfondsvermögen belasteten täglichen Depotbank-,
Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung,
c) Betrag, der je einer Anteilklasse zuzuordnenden Teilfondsvermögen belasteten täglichen Vertriebsgebühr
sowie
d) Beträge im laufenden Geschäftsjahr eventuell erfolgter Ausschüttungen
die Entwicklung des Vergleichsindexes übertrifft. Es
steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung
zu berechnen.
Der im Rahmen der Berechnung des Anlageergebnisses erforderlichen Bewertung eines Teilfonds werden solche Kurswerte zugrunde gelegt, die in möglichst engem zeitlichen Zusammenhang mit den
Kursen stehen, die der Indexberechnung zugrunde
liegen. Dadurch kann diese Bewertung eines Teilfonds
von der Bewertung für Zwecke der Anteilwertermittlung am gleichen Tag abweichen. Je nach dem Zeit25
Allianz Global Investors Fund
punkt, der der Indexberechnung zugrunde liegt, kann
eine Berücksichtigung der erfolgsbezogenen Vergütung im Anteilwert der betroffenen Anteilklasse erst
zeitverzögert erfolgen. Die erfolgsbezogene Vergütung
wird, beginnend am Anfang jedes Geschäftsjahres, bewertungstäglich unter Berücksichtigung des aktuellen
Wertes der jeweiligen Anteilklasse des betroffenen
Teilfonds berechnet und der Gesamtbetrag laufend
fortgeschrieben. Der fortgeschriebene Gesamtbetrag
wird zurückgestellt und, wenn positiv, dem Teilfonds
zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des
Geschäftsjahres entnommen. An den Bewertungstagen, an denen das nach obiger Maßgabe bereinigte
anteilklassenbezogene Anlageergebnis des Teilfonds
von dem jeweils bestimmten Vergleichsindex übertroffen wird, verringert sich der fortgeschriebene und
zurückgestellte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. Ein negativer Betrag wird während
des Geschäftsjahres fortgeschrieben, aber nicht in
Folgejahre vorgetragen. Falls ein ausgewählter Vergleichsindex entfallen sollte, wird die Gesellschaft einen vergleichbaren anderen Index festlegen, der an
die Stelle des genannten Indexes tritt.
Anleger werden darauf hingewiesen, dass auch im
Fall einer negativen Anteilpreisentwicklung eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden kann.
nigte anteilklassenbezogene Anlageergebnis des Teilfonds von dem jeweils bestimmten Referenzindex
übertroffen wird, verringert sich der fortgeschriebene
und zurückgestellte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. Negative Beträge werden fortgeschrieben, und bestehen sie am Ende des Geschäftsjahres noch immer, werden sie auf das nächste Geschäftsjahr des Teilfonds vorgetragen.
Bei der Rückgabe von Anteilen ist die anteilige, aufgelaufene, positive, erfolgsbezogene Vergütung unverzüglich an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Ist
bei der Rücknahme von Anteilen der nach der oben
erwähnten Berechnung ermittelte Betrag der erfolgsbezogenen Vergütung negativ, verringert sie sich um
einen den zurückgenommenen Anteilen entsprechenden Betrag.
Methode 3:
Jede erfolgsbezogene Vergütung beläuft sich anteilklassenbezogen auf ein Viertel des positiven Betrags,
um den die Summe der Positionen
a) Anlageergebnis des Teilfonds und
b) im laufenden Geschäftsjahr eventuell erfolgte Ausschüttungen
Methode 2:
Jede erfolgsbezogene Vergütung beläuft sich anteilklassenbezogen auf ein Viertel des positiven Betrags,
um den die Summe der Positionen
a) Anlageergebnis des Teilfonds und
b) Beträge im laufenden Geschäftsjahr eventuell erfolgter Ausschüttungen
die Entwicklung des Vergleichsindexes übertrifft. Es
steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung
zu berechnen. Je nach dem Zeitpunkt, der der Indexberechnung zugrunde liegt, kann eine Berücksichtigung der erfolgsbezogenen Vergütung im Anteilwert
der betroffenen Anteilklasse erst zeitverzögert erfolgen. Unter Berücksichtigung jedes fortgeschriebenen
negativen Betrages wird die erfolgsbezogene Vergütung an jedem Bewertungstag, beginnend am Anfang
jedes Geschäftsjahres, unter Berücksichtigung des
aktuellen Wertes der jeweiligen Anteilklasse des betroffenen Teilfonds berechnet und der Gesamtbetrag
laufend fortgeschrieben. Der fortgeschriebene Gesamtbetrag wird zurückgestellt und, wenn positiv, dem
Teilfonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am
Ende des Geschäftsjahres entnommen. An den Bewertungstagen, an denen das nach obiger Maßgabe berei26
die Entwicklung des Vergleichsindexes übertrifft, sofern die Summe des zuletzt festgelegten Nettoinventarwerts je Anteil der jeweiligen Anteilklasse vor Berechnung der erfolgsbezogenen Vergütung zuzüglich
sämtlicher Ausschüttungen seit der letzten Festlegung / Anpassung der High-Watermark die aktuelle
High-Watermark übertrifft. Bei der High-Watermark
handelt es sich um den Nettoinventarwert je Anteil
der jeweiligen Anteilklasse zum Ende des letzten
Geschäftsjahres, für das auf die jeweilige Anteilklasse
eine erfolgsbezogene Vergütung durch die jeweilige
Anteilklasse entrichtet wurde. Zu diesem Zweck werden für die Bestimmung des letzten Geschäftsjahres,
in dem auf die jeweilige Anteilklasse tatsächlich eine
erfolgsbezogene Vergütung durch die jeweilige Anteilklasse entrichtet wurde, sämtliche erfolgsbezogenen
Vergütungen, die, wie unten beschrieben, im Zuge von
Anteilrücknahmen entrichtet werden, nicht berücksichtigt. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere
Vergütung zu berechnen. Je nach dem Zeitpunkt, der
der Indexberechnung zugrunde liegt, kann eine Berücksichtigung der erfolgsbezogenen Vergütung im
Anteilwert der betroffenen Anteilklasse erst zeitverzögert erfolgen. Unter Berücksichtigung jedes fortgeschriebenen negativen Betrages wird die erfolgsbezogene Vergütung an jedem Bewertungstag, beginnend
am Anfang jedes Geschäftsjahres, unter Berücksichti-
Allianz Global Investors Fund
gung des aktuellen Wertes der jeweiligen Anteilklasse
des betreffenden Teilfonds berechnet und der Gesamtbetrag laufend fortgeschrieben. Der fortgeschriebene
Gesamtbetrag wird zurückgestellt und, wenn positiv,
dem Teilfonds zulasten der betreffenden Anteilklasse
am Ende des Geschäftsjahres entnommen. An den
Bewertungstagen, an denen das nach obiger Maßgabe
bereinigte anteilklassenbezogene Anlageergebnis des
Teilfonds von dem jeweils bestimmten Referenzindex
übertroffen wird, verringert sich der nach der oben
dargestellten Methode fortgeschriebene und zurückgestellte Gesamtbetrag. Bei einem Nettoinventarwert
je Anteil der jeweiligen Anteilklasse zuzüglich sämtlicher Ausschüttungen seit der letzten Festlegung /
Anpassung der High-Watermark unter der aktuellen
High-Watermark und einem aktuellen fortgeschriebenen, zurückgestellten positiven Gesamtbetrag verringert sich dieser aktuelle positive Betrag zudem, um
zu verhindern, dass die Summe des Nettoinventarwerts je Anteil der jeweiligen Anteilklasse zuzüglich
aller Ausschüttungen seit der letzten Festlegung /
Anpassung der High-Watermark unter die High-Watermark fällt. Eine derartige Reduzierung findet nicht
statt, um zu verhindern, dass die Summe des Nettoinventarwerts je Anteil der jeweiligen Anteilklasse zuzüglich aller Ausschüttungen seit der letzten Festlegung /
Anpassung der High-Watermark unter die High-Watermark mit der Folge eines fortgeschriebenen, zurückgestellten negativen Gesamtbetrages fällt.
Negative Beträge werden fortgeschrieben, und bestehen sie am Ende des Geschäftsjahres noch immer,
werden sie auf das nächste Geschäftsjahr des Teilfonds vorgetragen.
Bei der Rückgabe von Anteilen ist die anteilige, aufgelaufene, positive, erfolgsbezogene Vergütung unverzüglich an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Ist
bei der Rücknahme von Anteilen der nach der oben
erwähnten Berechnung ermittelte Betrag der erfolgsbezogenen Vergütung negativ, verringert sie sich um
einen den zurückgenommenen Anteilen entsprechenden Betrag.
Falls ein ausgewählter Referenzindex entfallen sollte, legt
die Gesellschaft einen vergleichbaren anderen Index fest,
der an die Stelle des genannten Indexes tritt.
Anleger werden darauf hingewiesen, dass auch im Fall
einer negativen Anteilpreisentwicklung eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden kann.
Aus der Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung
sowie der erfolgsbezogenen Vergütung der Verwaltungsgesellschaft können Vertriebs- und Vertriebsfolgeprovisi-
onen an die Vertriebspartner abgeführt sowie in Übereinstimmung mit dem luxemburgischen Recht Rückvergütungen an Anleger gewährt werden.
Die Depotbank erhält für die Verwaltung und Verwahrung der zu einem Teilfonds gehörenden Vermögenswerte sowie für die auf sie übertragenen Aufgaben der
Zentralverwaltung und sonstigen Aufgaben eine Vergütung in Höhe von 0,60 % p. a., errechnet auf den jeweils
am letzten Bewertungstag eines Monats ermittelten Nettoinventarwert. Es steht der Depotbank frei, eine niedrigere Gebühr zu erheben. Darüber hinaus erhält die Depotbank eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,125 % jeder
Wertpapiertransaktion, soweit dafür keine bankübliche
Gebühren anfallen. Es steht der Depotbank frei, eine
niedrigere Bearbeitungsgebühr zu erheben. Der Depotbank können weiterhin ihre Auslagen erstattet werden.
Die Gesellschaft kann an die Verwaltungsgesellschaft zur
Weiterleitung an die Vertriebsgesellschaften eine Vertriebsgebühr für deren erbrachte Dienstleistungen und
für die in Verbindung mit dem Vertrieb von Teilfondsanteilen oder bestimmten Anteilklassen eines Teilfonds angefallenen Auslagen und/oder in Zusammenhang mit
Dienstleistungen, die an Anteilinhaber der Teilfonds oder
bestimmter Anteilklassen eines Teilfonds und für eine
Kontenführung der Anteilinhaberkonten erbracht werden, zahlen. Eine solche Vertriebsgebühr wird aus dem
Vermögen der betroffenen Teilfonds bzw. Anteilklassen
bezahlt, nachträglich monatlich gezahlt und anteilig auf
den durchschnittlichen täglichen Nettoinventarwert des
Teilfonds bzw. der Anteilklasse des jeweiligen Teilfonds
berechnet. Ob und in welcher Höhe eine Vertriebsgebühr
anfällt, ist dem Anhang V zu entnehmen.
Darüber hinaus gehen zulasten des Vermögens des jeweiligen Teilfonds zudem sämtliche von dem Teilfonds weitergehend zu tragende sonstige Kosten; diese – separat
neben den vorgenannten Kostenpositionen anfallenden
Kosten – umfassen, ohne jedoch hierauf beschränkt zu
sein:
– Gründungskosten,
– Vergütungen / Gebühren und Auslagen von Abschlussprüfern, der Korrespondenzbanken der Depotbank,
der Zahl- und Informationsstellen, der ständigen
Repräsentanten an Orten, an denen die Gesellschaft
registriert ist, sowie sonstigen von der Gesellschaft beauftragten Stellvertretern, einschließlich Vermittlern
von Wertpapierleihen,
– Vergütungen und Aufwandsentschädigungen der
Verwaltungsratsmitglieder, deren Versicherungen,
angemessene Reisekosten und Barauslagen für Verwaltungsratssitzungen,
– Gebühren und Auslagen für Rechtsberatung und Prüfungen einschließlich der Bescheinigungskosten steu27
Allianz Global Investors Fund
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
28
erlicher Daten für in- und ausländische Steuerzwecke,
Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung
berechtigt erscheinender, der Gesellschaft, einem
Teilfonds oder einer Anteilklasse zuzuordnender
Rechtsansprüche sowie für die Abwehr unberechtigt
erscheinender, auf die Gesellschaft, einen Teilfonds
oder eine Anteilklasse bezogener Forderungen,
Gebühren und Kosten zur Registrierung und Aufrechterhaltung der Registrierung der Teilfonds bei
Aufsichtsbehörden und Börsen im Großherzogtum
Luxemburg und in anderen Ländern,
Offenlegungs- und Veröffentlichungskosten, einschließlich Erstellungs- (inklusive Übersetzungs-),
Druck-, Bearbeitungs-, Publikations- und Versandkosten für vollständige und vereinfachte Verkaufsprospekte, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte und
Registrierungsvermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Anleger,
Kosten für die Beurteilung der Teilfonds durch national und international anerkannte Rating-Agenturen,
Kosten für die Ermittlung der Risiko- und Performancekennzahlen sowie der Berechnung einer erfolgsbezogenen Vergütung für die Verwaltungsgesellschaft
durch beauftragte Dritte,
Kosten im Zusammenhang mit dem Erlangen und
Aufrechterhalten eines Status, der dazu berechtigt, in
einem Land direkt in Vermögensgegenstände investieren oder an Märkten in einem Land direkt als Vertragspartner auftreten zu können,
Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von
Indexnamen, insbesondere Lizenzgebühren,
Kosten und Auslagen der Gesellschaft sowie von ihr
beauftragter Dritter im Zusammenhang mit dem Erwerb, Nutzen und der Aufrecherhaltung dem Fondsmanagement dienender eigener oder fremder EDVSysteme,
Kosten und Auslagen der Gesellschaft, der Depotbank
sowie von diesen beauftragten Dritter im Zusammenhang mit der Überwachung von Anlagegrenzen und
-restriktionen,
Kosten im Zusammenhang mit der Informationsbeschaffung über Hauptversammlungen von Unternehmen oder über sonstige Versammlungen der Inhaber
von Vermögensgegenständen sowie Kosten im Zusammenhang mit der eigenen Teilnahme oder der
beauftragter Dritter an solchen Versammlungen,
sämtliche Steuern, Gebühren, öffentliche und ähnliche Abgaben sowie sämtliche anderen Betriebsausgaben, einschließlich Kauf- und Verkaufskosten von
Vermögenswerten (einschließlich der daran nach
Marktusancen ggf. gekoppelten Zurverfügungstellung
von Research- und Analyseleistungen),
Kosten der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen,
Zinsen, Bank- und Maklergebühren, Porti, Telefon-,
Telefax- und Telexgebühren.
Die Gesellschaft kann Verwaltungsaufwand und sonstigen regelmäßigen oder wiederkehrenden Aufwand abgrenzen und den so geschätzten Betrag auf ein Jahr oder
über andere Zeiträume verteilen.
Die Kosten und Auslagen in Zusammenhang mit der Erstausgabe von Anteilen, einschließlich der Kosten für die
Erstellung und Veröffentlichung der vollständigen und
vereinfachten Verkaufsprospekte, aller Rechts- und
Druckkosten, verschiedener Einführungsaufwendungen
und Vorlaufkosten werden pro Teilfonds auf höchstens
15.000 EUR geschätzt. Nach Gründung eines Teilfonds
werden sie über höchstens fünf Jahre in solchen Beträgen, wie sie der Verwaltungsrat für das jeweilige Jahr und
für den jeweiligen Teilfonds für angemessen hält, abgeschrieben.
Kosten im Zusammenhang mit der Auflegung eines
neuen Teilfonds werden über höchstens fünf Jahre zu
einem jährlichen Betrag abgeschrieben, wie ihn der Verwaltungsrat für angemessen hält. Der neu aufgelegte
Teilfonds wird nicht anteilig an den zum Zeitpunkt der
Auflegung dieses Teilfonds noch nicht abgeschriebenen
Gründungskosten der Gesellschaft und an dem Aufwand
für die Erstausgabe von Anteilen beteiligt.
Die Gesellschaft kann gemäß Art. 20 der Satzung vertretbare Auslagen, die einem Mitglied des Verwaltungsrats,
einem leitenden Angestellten oder dessen Erben, Testamentsvollstreckern oder Nachlassverwaltern im Zusammenhang mit einer Klage, mit gerichtlichen Maßnahmen
oder im Rahmen eines Verfahrens entstanden sind, an
dem er aufgrund seiner Stellung als Verwaltungsratsmitglied, als leitender Angestellter der Gesellschaft oder, auf
seinen Antrag hin, auch einer anderen Gesellschaft, an
der die Gesellschaft als Aktionär beteiligt ist oder bei der
die Gesellschaft Gläubiger ist und von der er keine Kostenerstattung erhält, erstatten, außer in den Fällen, in denen
er aufgrund solcher Klagen, gerichtlichen Schritte oder
Verfahren wegen grob fahrlässigem oder Fehlverhalten
rechtskräftig verurteilt wurde; im Falle eines Vergleichs
erfolgt eine Kostenerstattung nur im Zusammenhang
mit den Angelegenheiten, die von dem Vergleich abgedeckt werden und sofern der Rechtsberater der Gesellschaft bescheinigt, dass die zu entschädigende Person
keine Pflichtverletzung begangen hat. Das vorgenannte
Recht auf Kostenerstattung schließt andere Ansprüche
nicht aus.
Im Jahresbericht und im vereinfachten Verkaufsprospekt
werden die bei der Verwaltung der Gesellschaft innerhalb
des vorangegangenen Geschäftsjahres zulasten des jeweiligen Teilfonds (bzw. der jeweiligen Anteilklasse) angefallenen Kosten (ohne Transaktionskosten) offengelegt und
als Quote des durchschnittlichen Teilfondsvolumens
(bzw. des durchschnittlichen Volumens der jeweiligen
Allianz Global Investors Fund
Anteilklasse) ausgewiesen („total expense ratio“ – TER).
Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung und Depotbankvergütung sowie der Taxe d’Abonnement alle übrigen Kosten (inklusive etwaiger erfolgsbezogener Vergütungen) mit Ausnahme der angefallenen Transaktionskosten. Ein Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht bei der
Berechnung berücksichtigt. Seitens des Zielfonds eingegangene Kosten, die den in Anhang III definierten Techniken und Instrumenten unterliegen, werden nicht berücksichtigt. Seitens des Zielfonds eingegangene Kosten,
die den in Anhang III definierten Techniken und Instrumenten unterliegen, werden nicht berücksichtigt. Legt ein
Teilfonds mehr als 20 % seiner Vermögenswerte in anderen OGAW oder OGA an, die eine TER veröffentlichen, wird
für den Teilfonds eine synthetische TER ermittelt; veröffentlichen diese OGAW oder OGA allerdings keine eigene
TER, ist insoweit die Berechnung einer synthetischen TER
des Teilfonds nicht möglich. Legt ein Teilfonds nicht mehr
als 20 % seiner Vermögenswerte in anderen OGAW oder
OGA an, werden Kosten, die eventuell auf Ebene dieser
OGAW oder OGA anfallen, nicht berücksichtigt. Die
Berechnungsweise der TER erfolgt gemäß Rundschreiben
03/122 der luxemburgischen Aufsichtsbehörde.
Gemeinsame Verwaltung von
Vermögenswerten
Zur effizienten Verwaltung darf der Verwaltungsrat der
Verwaltungsgesellschaft erlauben, eine gemeinsame Verwaltung von Vermögenswerten bestimmter von der Verwaltungsgesellschaft verwalteter (Teil-)Fonds innerhalb
des Allianz Global Investors Fund und/oder anderer Organismen für gemeinschaftliche Anlagen nach Luxemburger Recht der Verwaltungsgesellschaft vorzunehmen. In
diesem Fall werden Vermögenswerte der verschiedenen
(Teil-)Fonds mit gleicher Depotbank gemeinsam verwaltet. Die unter gemeinsamer Verwaltung stehenden Vermögenswerte werden als „Pool“ bezeichnet, wobei diese
Pools jedoch ausschließlich zu internen Verwaltungszwecken verwendet werden. Die Pools stellen keine separaten Einheiten dar und sind für Anleger nicht direkt zugänglich. Jedem der gemeinsam verwalteten (Teil-)Fonds
werden seine spezifischen Vermögenswerte zugeteilt.
Bei der Zusammenfassung von Vermögenswerten aus
mehr als einem (Teil-)Fonds in einem Pool werden die
Vermögenswerte, die jedem teilnehmenden (Teil-)Fonds
zuzurechnen sind, zunächst über die ursprüngliche Zuweisung von Vermögenswerten des (Teil-)Fonds zu diesem Pool ermittelt. Sie ändern sich, wenn der (Teil-)Fonds
dem Pool Vermögenswerte zuführt oder entnimmt.
Der Anspruch jedes teilnehmenden (Teil-)Fonds auf die
gemeinsam verwalteten Vermögenswerte gilt für jeden
einzelnen Vermögenswert eines solchen Pools.
Zusätzliche, im Auftrag der gemeinsam verwalteten (Teil-)
Fonds getätigte Anlagen werden diesen (Teil-)Fonds entsprechend ihrer jeweiligen Ansprüche zugeteilt. Verkaufte
Vermögenswerte werden in ähnlicher Weise auf die jedem
teilnehmenden (Teil-)Fonds zurechenbaren Vermögenswerte angerechnet.
Besteuerung
Nachfolgende Zusammenfassung basiert auf den gegenwärtigen Gesetzen und Gepflogenheiten im Großherzogtum Luxemburg und kann Änderungen unterworfen
sein.
An die Gesellschaft aus ihren Anlagen gezahlte Dividenden, Zinszahlungen oder sonstigen Erträge können im
Ursprungsland nicht rückerstattbaren Quellen- oder
sonstigen Steuern unterliegen. Es ist davon auszugehen,
dass die Anteilinhaber der Gesellschaft in steuerlicher
Hinsicht in verschiedenen Ländern ansässig sind. Deshalb wird in diesem Verkaufsprospekt auf eine Zusammenfassung der steuerlichen Konsequenzen für alle Anleger verzichtet. Diese werden gemäß dem anwendbaren
Recht und der anzuwendenden Rechtspraxis in den Ländern, deren Staatsbürgerschaft der Anteilinhaber besitzt
oder in denen er seinen Wohnsitz, Sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in denen ein Anteilinhaber seine Anteile verwahren lässt, im Hinblick auf die
persönliche Situation variieren.
Die Gesellschaft unterliegt in Luxemburg keiner Gewinnoder Ertragsteuer. Zugleich unterliegen Ausschüttungen
aus den Teilfonds der Gesellschaft derzeit keiner Luxemburger Quellensteuer. Die Gesellschaft unterliegt allerdings einer Steuer von 0,05 % p. a. des Nettoteilfondsvermögens der Aktien-, Misch- und Rententeilfonds bzw. von
0,01 % p. a. der Geldmarkt-Teilfonds und der unter Artikel
129 Absatz 2 d) des Gesetzes fallenden institutionellen
Anteilklassentypen (I, IT, X, XT, W und WT) von Aktien-,
Misch- und Rententeilfonds („Taxe d’Abonnement“), soweit sie nicht in Luxemburger Investmentfonds investiert
hat, die ihrerseits der „Taxe d’Abonnement“ unterliegen.
Die Verwaltungsgesellschaft stellt sicher, dass Anteile der
Anteilklassentypen I, IT, X, XT, W und WT nur von nicht
natürlichen Personen erworben werden. Diese Steuer ist
vierteljährlich zahlbar und ihre Bemessungsgrundlage
ist das Nettovermögen des Teilfonds bzw. der zugehörigen Anteilklasse am betreffenden Quartalsende. Für die
Ausgabe von Anteilen fällt in Luxemburg keine Stempelsteuer oder sonstige Steuer an. Ebenso unterliegen die
29
Allianz Global Investors Fund
realisierten Wertzuwächse des Gesellschaftsvermögens
in Luxemburg keiner Steuer.
Die Gesellschaft unterliegt einer einmaligen Kapitalsteuer von EUR 1.250,–, die bei ihrer Gründung entrichtet
wurde.
Gemäß der gegenwärtigen Rechtslage unterliegen Anteilinhaber weder einer Steuer auf Kapitalerträge oder Kursgewinne noch – vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes – einer Quellensteuer. Dies gilt nicht für Anteilinhaber, die
a) in Luxemburg ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort haben oder eine permanente Betriebsstätte unterhalten,
b) nicht in Luxemburg wohnhaft sind, aber mehr als 10 %
der Anteile der Gesellschaft halten (bis zum 31. Dezember 2007 25 % der Anteile der Gesellschaft für Anteile, die vor dem 1. Januar 2002 erworben wurden, es
sei denn der Bestand wurde zwischenzeitlich erhöht)
und ihren Bestand komplett oder teilweise innerhalb
von sechs Monaten nach dem Erwerb veräußern, oder
c) innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Verkauf ihrer
Anteile ihren Wohnsitz in Luxemburg, wo sie mindestens 15 Jahre wohnhaft waren, aufgegeben haben und
die mehr als 10 % der Anteile der Gesellschaft halten
(bis zum 31. Dezember 2007 25 % der Anteile der
Gesellschaft für Anteile, die vor dem 1. Januar 2002
erworben wurden, es sei denn der Bestand wurde zwischenzeitlich erhöht).
Im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Richtlinie
über die Zinsbesteuerung 2003/48/EG, welche am 1. Juli
2005 in Kraft trat, kann nicht ausgeschlossen werden,
dass in gewissen Fällen eine Quellensteuer angewandt
wird, falls eine luxemburger Zahlstelle Ausschüttungen
und Rückkäufe / Rücknahmen von Anteilen tätigt und der
Empfänger bzw. der wirtschaftlich Berechtigte dieser Gelder eine natürliche Person ist, die in einem anderen EUStaat bzw. einem der betroffenen abhängigen oder assoziierten Gebiete ansässig ist. Der Quellensteuersatz auf
die jeweilige Bemessungsgrundlage der jeweiligen Ausschüttungen oder Rückkäufe / Rücknahmen beträgt 15 %
bis zum 30. Juni 2008 einschließlich, 20 % ab dem 1. Juli
2008 bis zum 30. Juni 2011 einschließlich und für die Zeit
danach 35 %, außer es wird ausdrücklich beantragt, am
Informationsaustausch-System der o. g. Richtlinie teilzunehmen, oder es wird eine Bescheinigung der Heimatbehörde zur Befreiung vorgelegt.
Anteilinhabern wird geraten, sich selbst über die steuerlichen Auswirkungen der Zeichnung, des Kaufs, des Haltens, der Rückgabe oder einer sonstigen Anteilsveräuße30
rung sowie der Ertragserzielung (z. B. durch Ausschüttungen eines Teilfonds oder erfolgender Thesaurierungen)
im Rahmen der Gesetze des Landes ihrer Staatsbürgerschaft, Ansässigkeit, ihres Wohnsitzes, Sitzes oder der
Anteilsverwahrung zu informieren und gegebenenfalls
fachliche Beratung einzuholen.
Hinweis für die Anleger in der
Bundesrepublik Deutschland
Sämtliche Zahlungen an die Anteilinhaber (Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen)
können über die unter „Ihre Partner“ aufgeführte Zahlstelle geleistet werden. Rücknahme- und Umtauschaufträge können über die Zahlstelle eingereicht werden.
Hinsichtlich des Vertriebs in der Bundesrepublik Deutschland werden die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie
etwaige Mitteilungen an die Anleger in der Börsen-Zeitung (Erscheinungsort Frankfurt am Main) publiziert.
Der vollständige Verkaufsprospekt, der vereinfachte
Verkaufsprospekt, die Satzung, die aktuellen Jahres- und
Halbjahresberichte, die Ausgabe- und Rücknahmepreise
sowie die weiteren unter „Verfügbare Unterlagen“ aufgeführten Unterlagen sind bei der unter „Ihre Partner“
aufgeführten Informationsstelle einsehbar und vor und
nach Vertragsabschluss kostenlos erhältlich. Sie können
dort schriftlich oder telefonisch angefordert bzw. persönlich entgegengenommen werden.
Risiko der Änderung bekannt gemachter
Besteuerungsgrundlagen bei in der
Bundesrepublik Deutschland
steuerpflichtigen Anlegern
Eine Änderung unrichtig bekannt gemachter Besteuerungsgrundlagen des Fonds für vorangegangene Geschäftsjahre kann für den Fall einer für den Anleger steuerlich grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge
haben, dass der Anleger die Steuerlast aus der Korrektur
für vorangegangene Geschäftsjahre zu tragen hat, obwohl er unter Umständen seinerzeit nicht in dem Fonds
investiert war. Umgekehrt kann für den Anleger der Fall
eintreten, dass ihm eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte Korrektur für das aktuelle und für vorangegangene
Geschäftsjahre, in denen er an dem Fonds beteiligt war,
durch die Rückgabe oder Veräußerung der Anteile vor
Umsetzung der entsprechenden Korrektur nicht mehr
zugute kommt. Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw.
steuerliche Vorteile in einem anderen als eigentlich zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich steuerlich
Allianz Global Investors Fund
veranlagt werden und sich dies beim einzelnen Anleger
negativ auswirkt. Überdies kann eine Korrektur der Steuerdaten zur Folge haben, dass die Steuerbemessungsgrundlage für einen Anleger der Performance des Fonds
entspricht oder diese sogar auch übersteigt. Zu Änderungen bekannt gemachter Besteuerungsgrundlagen
kann es insbesondere kommen, wenn die deutsche Finanzverwaltung bzw. Finanzgerichtsbarkeit einschlägige
steuerrechtliche Vorschriften abweichend interpretiert.
Hinweis für Anleger in der Schweiz
Für die in der Schweiz vertriebenen Anteile ist die
Dresdner Bank (Schweiz) AG, Utoquai 55, CH-8034 Zürich, Vertreter und Zahlstelle in der Schweiz.
Erfüllungsort und Gerichtsstand befinden sich mit Bezug
auf die in der Schweiz vertriebenen Anteile am Sitz des
Vertreters in der Schweiz.
Der Verkaufsprospekt, der vereinfachte Verkaufsprospekt,
die Satzung sowie Jahres- und Halbjahresberichte sind
beim Vertreter in der Schweiz kostenlos erhältlich.
Für das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und
den Anteilinhabern in der Schweiz ist die deutsche Fassung des Verkaufsprospekts in der ordnungsgemäß
unterzeichneten und bei der Aufsichtsbehörde eingereichten Fassung maßgeblich.
Publikationsorgane in der Schweiz sind das Schweizerische Handelsamtsblatt sowie die Handelszeitung.
In der Schweiz werden Ausgabe- und Rücknahmepreise
gemeinsam bzw. der Nettoinventarwert (mit dem Hinweis „exklusive Kommissionen“) der Anteile täglich in
der Neuen Zürcher Zeitung publiziert.
Kosten im Zusammenhang mit der Währungsabsicherung von Anteilklassen werden grundsätzlich von der
jeweiligen währungsgesicherten Anteilklasse getragen.
Währungsabsicherungsgeschäfte betreffend eine einzelne Anteilklasse beinhalten jedoch ein mögliches Risiko,
dass aus Währungsabsicherungsgeschäften resultierende Verpflichtungen den Nettoinventarwert der anderen
Anteilklassen desselben Fonds beschlagen können.
Die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten
kann dazu führen, dass das Gesamtengagement eines
Fonds dessen Nettovermögen übersteigt. Das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Gesamtengagement darf 100 % des Nettovermögens nicht übersteigen.
Das Gesamtengagement eines Fonds kann somit 200 %
seines Nettovermögens betragen. Unter Berücksichtigung der Möglichkeit der vorübergehenden Kreditaufnah-
me im Umfang von maximal 10 % darf das Gesamtengagement eines Fonds insgesamt 210 % seines Nettovermögens nicht überschreiten.
Bei den Fonds handelt es sich um komplexe OGAW, bei
welchen die Value-at-Risk Methode mit Stress Tests als
Risikomessverfahren zur Anwendung gelangt.
Die Gesellschaft richtet aus der Verwaltungskommission
Vergütungen für den Vertrieb des Anlagefonds (Bestandspflegeprovisionen) an Vertriebsträger und -partner und
Vermögensverwalter aus. Weiters gewährt sie aus der
Verwaltungskommission Rückvergütungen an bestimmte Anleger in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und Regulierungen des Großherzogtums
Luxemburg.
Hinweis für Anleger im Vereinigten
Königreich
Die Namen und Adressen der „UK Distributor“ und des
„Facilities Agent“ sind unter „Ihre Partner“ aufgeführt.
Jeder Käufer und jeder Anteilinhaber kann Anteile teilweise oder ganz verkaufen, indem er den „Facilities
Agent“ im Vereinigten Königreich schriftlich instruiert.
Der vollständige Verkaufsprospekt, der vereinfachte
Verkaufsprospekt, die Satzung und die Jahres- und Halbjahresberichte können bei dem „Facilities Agent“ eingesehen oder erhalten werden. Außerdem können der Ausgabe- und der Rücknahmepreis bei dem „Facilities
Agent“ abgefragt werden.
Beschwerden bezüglich der Verwaltung des Fonds können bei dem „Facilities Agent“ eingereicht werden.
Anteile mit Ausschüttungsstatus im
Vereinigten Königreich
Der Verwaltungsrat plant derzeit, für die entsprechenden
Rechnungszeiträume bestimmter Anteilklassen in steuerlicher Hinsicht die Anerkennung als ausschüttende
Anteilklassen im Vereinigten Königreich zu beantragen.
Es kann derzeit jedoch nicht garantiert werden, dass diese Anerkennung tatsächlich auch gewährt wird.
Die durch das Finanzgesetz von 2004 eingeführten Änderungen der Vorschriften für sog. „Offshore Fonds“ ermöglichen, dass einzelne Teilfonds oder Anteilklassen den
Ausschüttungsstatus für das Vereinigte Königreich erhalten können, während andere Teilfonds oder Anteilklassen innerhalb desselben Fonds diesen Status nicht besitzen. Derzeit wird geplant, dass die Gesellschaft die Aner-
31
Allianz Global Investors Fund
kennung des Ausschüttungsstatus der auf Pfund Sterling
lautenden Anteilklassen A, C, P, I, X und W im Vereinigten
Königreich entsprechend der im Gesetz über Einkommen- und Körperschaftsteuer von 1988 (dem „Gesetz von
1988“) auf „Offshore Fonds“ anwendbaren Vorschriften
beantragt.
Unter dem Vorbehalt dieser Anerkennung ist geplant,
dass die Gesellschaft für die auf Pfund Sterling lautenden
Anteilklassen A, C, P, I, X und W mit Ausschüttungsstatus
im Vereinigten Königreich die Ausschüttung vornimmt,
die durch das Gesetz von 1988 vorgeschrieben sind.
Geschäftsführung und Verwaltung
der Gesellschaft
Mitglieder des Verwaltungsrats sind:
Vorsitzender:
– Horst Eich
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH,
Frankfurt am Main
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Allianz Global Investors Deutschland GmbH,
München
Geschäftsführer
Allianz Global Investors Europe Holding GmbH,
München
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Allianz Global Investors Product Solutions GmbH,
München
Verwaltungsratsmitglieder:
– Dr. Christian Finckh
Managing Director
Allianz Global Investors Europe GmbH,
München
– George McKay
Chief Operating Officer Asia Pacific
Allianz Global Investors Asia Pacific GmbH
– Wilfried Siegmund
Managing Director und Chief Executive Officer
Allianz Global Investors Luxembourg S. A.,
Senningerberg
Verwaltungsgesellschaft
– Allianz Global Investors Luxembourg S. A.,
6A, route de Trèves
L-2633 Senningerberg
32
Mitglieder des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft sind:
Vorsitzende:
– Elizabeth Corley
Managing Director und Chief Executive Officer
Allianz Global Investors Europe GmbH,
München
Verwaltungsratsmitglieder:
– Horst Eich
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH,
Frankfurt am Main
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Allianz Global Investors Deutschland GmbH,
München
Geschäftsführer
Allianz Global Investors Europe Holding GmbH,
München
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Allianz Global Investors Product Solutions GmbH,
München
– Andrew Douglas Eu
Chairman of the Board of Management
(Chief Executive Officer)
Allianz Global Investors Asia Pacific GmbH,
München
– Dr. Christian Finckh
Managing Director
Allianz Global Investors Europe GmbH,
München
– Wolfgang Pütz
Geschäftsführer und Chief Operating Officer
Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH,
Frankfurt am Main
Geschäftsführer
Allianz Global Investors Deutschland GmbH,
München
Geschäftsführer
Allianz Global Investors Product Solutions GmbH,
München
Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft:
Sprecher der Geschäftsführung
– Wilfried Siegmund
Managing Director und Chief Executive Officer
Allianz Global Investors Luxembourg S. A.,
Senningerberg
Allianz Global Investors Fund
Mitglieder der Geschäftsführung
– Jean-Christoph Arntz
Managing Director und Chief Operating Officer
Allianz Global Investors Luxembourg S. A.,
Senningerberg
– Martyn Cuff
Managing Director
Allianz Global Investors Luxembourg S. A.,
Senningerberg
Der Verwaltungsrat ist für die Überwachung der allgemeinen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft verantwortlich.
Die Gesellschaft hat die Allianz Global Investors Luxembourg S. A. als Verwaltungsgesellschaft bestellt, die für
das Tagesgeschäft und die Anlageverwaltung verantwortlich ist.
Die Verwaltungsgesellschaft wurde als société anonyme
gemäß der Gesetze des Großherzogtums Luxemburg am
21. April 1988 gegründet. Ihr Sitz ist 6A, route de Trèves,
L-2633 Senningerberg. Zum 30. Juni 2007 belief sich ihr –
zu 100 % eingezahltes – gezeichnetes Kapital auf
EUR 15,6 Mio., ihre Eigenmittel auf EUR 68,9 Mio.
Die Rechte und Pflichten der Verwaltungsgesellschaft
sind in einem Vertrag festgelegt, der durch die Gesellschaft oder die Verwaltungsgesellschaft mit einer Frist
von drei Monaten gekündigt werden kann.
Die Verwaltungsgesellschaft darf – unter Beibehaltung
ihrer Verantwortung, Kontrolle und Koordination – auf
eigene Kosten zum Zwecke einer effizienten Geschäftsführung das Fondsmanagement an Dritte übertragen
(Fondsmanager) bzw. sich von Dritten beraten lassen
(Anlageberater).
Die Aufgabe eines Fondsmanager ist die tägliche Umsetzung der Anlagepolitik der Teilfonds in Abhängigkeit von
den jeweiligen Anlagezielen, die Führung der Tagesgeschäfte der Vermögensverwaltung unter der Aufsicht,
Kontrolle und Verantwortung der Verwaltungsgesellschaft sowie das Erbringen anderer damit verbundener
Dienstleistungen. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt
unter Beachtung der Grundsätze der im Verkaufsprospekt für jeden Teilfonds niedergelegten Anlageziele und
-politik, der Anlagebeschränkungen, der Satzung sowie
der gesetzlichen Beschränkungen.
Die Anlageentscheidung und Ordererteilung obliegt
einem Fondsmanager nach eigenem Ermessen. Ein
Fondsmanager ist befugt, Makler sowie Broker zur Abwicklung von Transaktionen der Teilfonds auszuwählen.
Ein Fondsmanager hat das Recht, sich auf eigene Kosten
und Verantwortung von Dritten beraten zu lassen sowie
Teile seiner Aufgaben an Dritte weiterzuverlagern. Bei
Weiterverlagerung der Aufgabe der Anlageauswahlentscheidung wird der Name der Gesellschaft, auf die derlei
Aufgaben übertragen wurden, im Abschnitt „Überblick“
aufgeführt. Ein Fondsmanager trägt alle Auslagen, die
ihm in Verbindung mit den von ihm für einen Teilfonds
geleisteten Dienstleistungen entstehen. Maklerprovisionen, Transaktionsgebühren und andere im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten eines Teilfonds anfallende Geschäftskosten
werden nach Maßgabe der unter „Gebühren und Kosten,
die zulasten der Gesellschaft, der Teilfonds und der Anteilklassen gehen“ dargelegten Regeln vom jeweiligen
Teilfonds getragen.
Ein Anlageberater wird unter Beachtung der Grundsätze
der im Verkaufsprospekt für einen Teilfonds niedergelegten Anlageziele und -politik, der Anlagebeschränkungen der Satzung sowie der gesetzlichen Bestimmungen
der Verwaltungsgesellschaft Ratschläge, Berichte und
Empfehlungen im Zusammenhang mit der Verwaltung
eines Teilfonds unterbreiten und die Verwaltungsgesellschaft bei der Auswahl der Vermögensgegenstände, die
im Teilfondsvermögen gehalten werden sollen, beraten.
Die Verwaltungsgesellschaft hat auf eigene Kosten die
Vorbereitung der Produktion der periodischen Berichte
sowie anderweitiger Berichte an die Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main,
Bundesrepublik Deutschland, (die „AllianzGI KAG“) ausgelagert; die Möglichkeit, ggf. nach Maßgabe des vollständigen Verkaufsprospekts und der Satzung Erstellungs(inklusive Übersetzungs-) und Druckkosten für solche
Berichte den Teilfonds zu belasten, bleibt hiervon unberührt. Die AllianzGI KAG ist eine im Dezember 1955 gegründete, der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, unterliegende Kapitalanlagegesellschaft nach deutschem Recht in der Rechtsform einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und gleichzeitig
Muttergesellschaft der Verwaltungsgesellschaft.
Die Verwaltungsgesellschaft hat auf eigene Kosten die
Ermittlung von Risikokennzahlen, Performancekennzahlen sowie Teilfondsstrukturdaten auf die IDS GmbH –
Analysis and Reporting Services, München, Bundesrepublik Deutschland, als Auslagerungsunternehmen übertragen, die sich der Hilfe Dritter bedienen kann.
Überdies sind sonstige Aufgaben von der Verwaltungsgesellschaft auf die State Street Bank Luxembourg S. A.,
Luxembourg, als Auslagerungsunternehmen übertragen
worden, die auch Depotbank ist und sich der Hilfe Dritter
bedienen darf (siehe insofern unter „Depotbank, nachträgliche Überwachung von Anlagegrenzen und -restrik-
33
Allianz Global Investors Fund
tionen, Fondsbuchhaltung, Nettoinventarwertermittlung,
Register- und Transferstelle“ sowie unter „Gebühren und
Kosten, die zulasten der Gesellschaft, der Teilfonds und
der Anteilklassen gehen“).
Zentralverwaltung
Die Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft mit der
Zentralverwaltung beauftragt. In dieser Funktion ist die
Verwaltungsgesellschaft für alle durch Luxemburger
Recht vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben verantwortlich; insbesondere für die Registrierung der Gesellschaft, die Vorbereitung der Unterlagen, die Erstellung
der Ausschüttungsbekanntmachungen, die Erstellung
und den Versand der vollständigen und vereinfachten
Verkaufsprospekte, der Finanzaufstellungen und aller
anderen für die Anleger angefertigten Unterlagen, den
Kontakt mit den Verwaltungsbehörden, den Anlegern
und allen anderen Beteiligten. Die Aufgaben der Verwaltungsgesellschaft umfassen auch die Buchführung und
Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile, die Bearbeitung der Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge, die Entgegennahme von Zahlungen, die Verwahrung des Aktionärsregisters der Gesellschaft, die Ausstellung und Überwachung des Versands von Aufstellungen,
Berichten, Bekanntmachungen und sonstigen Dokumenten für die Anteilinhaber.
Die Rechte und Pflichten der Zentralverwaltung sind in
einem Vertrag festgelegt, der durch die Gesellschaft oder
die Zentralverwaltung mit einer Frist von drei Monaten
gekündigt werden kann.
In ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft und
Zentralverwaltung ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, eine Vergütung aus dem Vermögen jedes Teilfonds
zu erhalten (siehe unter „Gebühren und Kosten, die zulasten der Gesellschaft, der Teilfonds und der Anteilklassen gehen“ sowie im Rahmen der Darstellungen in Anhang V und den Informationsblättern des jeweiligen Teilfonds), die monatlich rückwirkend zu zahlen ist. Darüber
hinaus steht der Verwaltungsgesellschaft eine Erstattung
ihrer angemessenen Auslagen durch die Gesellschaft zu.
Die Verwaltungsgesellschaft kann unter ihrer Verantwortung, Kontrolle und Koordination im Rahmen der jeweils
anwendbaren Gesetze, Regelungen und Richtlinien ihre
Führungs- und Verwaltungsaufgaben an Organisationen
übertragen, die auf diese Dienstleistungen spezialisiert
sind. Teile der Zentralverwaltung sind in diesem Rahmen
auf die Depotbank übertragen worden, die sich der Hilfe
Dritter bedienen kann (siehe insofern unter „Depotbank,
nachträgliche Überwachung von Anlagegrenzen und
-restriktionen, Fondsbuchhaltung, Nettoinventarwertermittlung, Register- und Transferstelle“ sowie unter „Ge-
34
bühren und Kosten, die zulasten der Gesellschaft, der
Teilfonds und der Anteilklassen gehen“).
Aufsichtsbehörde
Die Gesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft unterliegen der Aufsicht durch die zuständige Luxemburger
Aufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du
Secteur Financier mit Sitz in 110, route d’Arlon, L-2991
Luxemburg.
Depotbank, nachträgliche Überwachung
von Anlagegrenzen und -restriktionen,
Fondsbuchhaltung, Nettoinventarwertermittlung, Register- und Transferstelle
Die Gesellschaft hat die State Street Bank Luxembourg
S. A. zur Depotbank ihrer Vermögensgegenstände ernannt, deren Geschäftstätigkeiten die Unternehmensbereiche Global Custody und Fonds-Services umfassen.
Die Depotbank wurde als société anonyme nach dem
Recht des Großherzogtums Luxemburg am 19. Januar
1990 gegründet. Ihr Sitz ist 49, Avenue J. F. Kennedy,
L-1855 Luxemburg. Zum 31. Dezember 2006 belief sich
ihr Eigenkapital auf EUR 77 Mio.
Die Depotbank ist uneingeschränkt verantwortlich für
die Verwahrung der Vermögensgegenstände der Gesellschaft. Insbesondere wird sie auf Anweisung der Gesellschaft auch sämtliche Finanztransaktionen durchführen.
Sämtliche Zahlungen an die Anteilinhaber werden über
die Depotbank geleitet. Die Depotbank wird unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften insbesondere sicherstellen, dass
a) Verkauf, Ausgabe, Rücknahme und Annullierung von
Anteilen durch die Gesellschaft oder in ihrem Namen
laut Gesetz und Satzung durchgeführt werden,
b) bei Geschäften, die das Gesellschaftsvermögen betreffen, der Gegenwert innerhalb der handelsüblichen
Fristen eingeht,
c) die Verwendung der Erträge der Gesellschaft entsprechend den Bestimmungen der Satzung erfolgt.
Die Depotbank kann nach ihrem Ermessen alle oder einen Teil der Vermögenswerte der Gesellschaft, insbesondere Wertpapiere, die an einer Börse notiert sind oder
gehandelt werden oder zu einem Clearing-System zugelassen sind, einem solchen Clearing-System oder entsprechenden Korrespondenzbanken anvertrauen. Die
Haftung der Depotbank wird nicht dadurch einge-
Allianz Global Investors Fund
schränkt, dass die Aufbewahrung aller oder eines Teils
der ihr anvertrauten Vermögenswerte an Dritte übertragen wurde.
Die Rechte und Pflichten der Depotbank sind in einem
Vertrag festgelegt, der seitens der Gesellschaft oder der
Depotbank mit einer Frist von drei Monaten gekündigt
werden kann. Die Depotbank muss ihre Aufgaben jedoch
so lange weiterhin wahrnehmen, bis sie durch eine andere Depotbank ersetzt und alle Vermögenswerte der Gesellschaft auf diese übertragen wurden. Die Depotbank
ist berechtigt, für die Wahrnehmung der Depotbankaufgaben eine Vergütung aus dem Vermögen jedes Teilfonds
zu erhalten (siehe unter „Gebühren und Kosten, die zulasten der Gesellschaft, der Teilfonds und der Anteilklassen gehen“).
Neben ihrer Funktion als Depotbank hat State Street Bank
Luxembourg S. A. als Auslagerungsunternehmen für die
Verwaltungsgesellschaft auch wesentliche Funktionen
der Zentralverwaltung sowie sonstige Aufgaben übernommen, nämlich die Fondsbuchhaltung, die Nettoinventarwertberechnung, die Funktion der Register- und
Transferstelle sowie die nachträgliche Überwachung von
Anlagegrenzen und -restriktionen. Sie ist berechtigt, für
die Wahrnehmung dieser zusätzlichen Aufgaben eine
Vergütung aus dem Vermögen jedes Teilfonds zu erhalten (siehe unter „Gebühren und Kosten, die zulasten der
Gesellschaft, der Teilfonds und der Anteilklassen gehen“)
und sich der Hilfe Dritter zu bedienen.
Vertriebsgesellschaften
Die Gesellschaft kann mit Vertriebsgesellschaften Vereinbarungen treffen, um die Anteile jedes der Teilfonds weltweit in verschiedenen Ländern zu vermarkten und zu
platzieren mit Ausnahme der USA, ihrer Hoheitsgebiete
und Besitzungen und sämtlichen sonstigen ihrer Gesetzgebung unterliegenden Gebieten (vorbehaltlich einiger
Ausnahmen) und mit Ausnahme sonstiger Länder und
Hoheitsgebiete, in denen dies ebenfalls untersagt ist.
men tätig. Die Gesellschaft kann nach ihrem Ermessen
weitere Vertriebsgesellschaften ernennen.
Zahl- und Informationsstellen
Die Gesellschaft hat die Depotbank zur Zahl- und Informationsstelle ernannt und mit der Zahlung etwaiger
Ausschüttungen, Rücknahmeerlöse und sonstiger Zahlungen an die Anteilinhaber beauftragt.
Die Rechte und Pflichten der Depotbank als Zahl- und
Informationsstelle sind in einer Vereinbarung geregelt,
die durch beide Parteien innerhalb einer Frist von drei
Monaten gekündigt werden kann.
Die Gesellschaft kann Zahl- und Informationsstellen in
jedem Land ernennen, in dem Anteile der Gesellschaft öffentlich vertrieben werden und in dem eine lokale Zahlund Informationsstelle gemäß der Gesetzeslage ernannt
werden muss. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospekts waren als Zahl- und Informationsstellen die
unter „Ihre Partner“ am Ende des Verkaufsprospekts genannten Unternehmen tätig. Weitere Zahl- und Informationsstellen können ernannt werden. Diese werden in
den Jahres- und Halbjahresberichten genannt.
Allgemeine Informationen über die
Gesellschaft
Die Gesellschaft wurde am 9. August 1999 unter dem
Namen DRESDNER GLOBAL STRATEGIES FUND gegründet, mit Wirkung ab dem 9. Dezember 2002 in Allianz
Dresdner Global Strategies Fund umbenannt und erneut
mit Wirkung ab dem 8. Dezember 2004 in Allianz Global
Investors Fund umbenannt. Sie unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften sowie des Gesetzes. Sie ist eine offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital nach luxemburgischem Recht (Société d’Investissement à Capital
Variable – SICAV) mit Sitz in 6A, route de Trèves, L-2633
Senningerberg.
Die Gesellschaft bzw. die Vertriebsgesellschaften werden
jederzeit sämtlichen ihnen durch geltende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche auferlegten Pflichten, insbesondere den Bestimmungen des Rundschreibens der Luxemburger Aufsichtsbehörde Nr. 05/211 vom 13. Oktober 2005 in der jeweils gültigen Fassung, entsprechen und Maßnahmen ergreifen,
die, soweit möglich, die Einhaltung dieser Verpflichtungen gewährleisten.
Die Satzung wurde im Mémorial vom 16. September 1999
veröffentlicht und bei der Geschäftsstelle des Handelsregisters Luxemburg gemeinsam mit der „Notice Légale“
zur Ausgabe und Rücknahme von Anteilen hinterlegt.
Zwischenzeitliche Änderungen wurden im Mémorial publiziert. Diese Unterlagen liegen beim Handelsregister
Luxemburg zur Einsicht aus. Abschriften sind auf Antrag
am Sitz der Gesellschaft erhältlich.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospekts waren als Vertriebsgesellschaften die unter „Ihre Partner“
am Ende des Verkaufsprospekts genannten Unterneh-
Das gesetzliche Mindestkapital der Gesellschaft beträgt
1.250.000,– EUR. Das Gesellschaftskapital wird durch voll
einbezahlte Anteile ohne Nennwert repräsentiert.
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Allianz Global Investors Fund
Die Gesellschaft kann Anteilinhabern fortlaufend voll
einbezahlte Anteile anbieten. Sie ist eine offene Gesellschaft, d. h. die Satzung räumt den Anteilinhabern das
Recht ein, ihre Anteile jederzeit nach Maßgabe der Satzung und der Verkaufsunterlagen zurückzugeben.
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann jederzeit die
Auflegung neuer Teilfonds oder weiterer Anteilklassen
beschließen. Die vollständigen und vereinfachten Verkaufsprospekte werden dann mit neuen Informationsblättern mit detaillierten Angaben zu den neuen Teilfonds oder Anteilklassen ergänzt.
Die Gesellschaft bildet eine einzige juristische Einheit.
Gegenüber Dritten, insbesondere Gläubigern der Gesellschaft, und abweichend von Artikel 2093 des Luxemburger Zivilgesetzbuches, ist jeder Teilfonds nur für Verbindlichkeiten verantwortlich, die ihm zuzurechnen sind.
Das Gesellschaftskapital wird in EUR – der Konsolidierungswährung der Gesellschaft – angegeben und entspricht jederzeit dem Gesamtwert des Nettovermögens
sämtlicher Teilfonds.
Gesellschafterversammlungen
und Berichte an die Anteilinhaber
Hauptversammlungen der Anteilinhaber (einschließlich
Versammlungen, die über Satzungsänderungen, Auflösung und Liquidation der Gesellschaft, eines Teilfonds
oder einer Anteilklasse beschließen) werden gemäß der
Satzung und Luxemburger Recht einberufen.
Im Falle einer Satzungsänderung wird diese Änderung in
der Kanzlei des Bezirksgerichts Luxemburg hinterlegt
und im „Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations“,
dem Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg
(„Mémorial“), veröffentlicht.
Die Gesellschaft veröffentlicht jährlich zum 30. September einen detaillierten geprüften Bericht über ihre Geschäftstätigkeit und Vermögensverwaltung. Dieser Bericht enthält unter anderem einen konsolidierten Finanzbericht aller Teilfonds, eine genaue Aufstellung der Vermögenswerte jedes Teilfonds sowie den Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers. Weiterhin veröffentlicht
die Gesellschaft zum 31. März ungeprüfte Halbjahresberichte, die unter anderem eine Beschreibung der Anlagen
des Portfolios jedes Teilfonds und die Zahl der ausgegebenen und zurückgenommenen Anteile seit der letzten
Veröffentlichung enthalten.
Die Berichte werden registrierten Anteilinhabern auf Anfrage innerhalb von vier Monaten nach Berichtsdatum
(bei Jahresberichten) bzw. innerhalb von zwei Monaten
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nach Berichtsdatum (bei Halbjahresberichten) zugesandt. Weitere Exemplare sind kostenlos am Sitz der
Gesellschaft, bei den Vertriebsgesellschaften oder den
Zahl- und Informationsstellen erhältlich.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. Oktober
jedes Jahres und endet am 30. September.
Die Jahreshauptversammlung wird nach Maßgabe des
Luxemburger Rechts am eingetragenen Geschäftssitz der
Gesellschaft in Luxemburg am dritten Freitag im Januar
um 11.00 Uhr abgehalten. Wenn dieser Tag ein gesetzlicher
oder Bankfeiertag in Luxemburg ist, findet die Jahreshauptversammlung am nächstfolgenden Werktag statt.
Gemäß den Bestimmungen der Gesellschaft dürfen
Anteilinhaber eines Teilfonds oder einer Anteilklasse
jederzeit Hauptversammlungen einberufen, auf denen
sie ausschließlich Beschlüsse für diesen Teilfonds bzw.
diese Anteilklasse treffen können.
Der konsolidierte Finanzbericht der Gesellschaft wird in
EUR, der Währung des Aktienkapitals, erstellt. Die Finanzaufstellungen der Teilfondsfonds werden in der Basiswährung der Teilfonds dargestellt.
Besondere Informationen über
die Gesellschaft
Die Gesellschaft kann für jeden Teilfonds mehrere Anteilklassen ausgeben, die sich in der Kostenbelastung, der
Kostenerhebungsart, der Ertragsverwendung, dem erwerbsberechtigten Personenkreis, dem Mindestanlagebetrag, der Referenzwährung, einer ggf. auf Anteilklassenebene erfolgenden Währungssicherung, der Bestimmung
des Abrechnungszeitpunkts nach Auftragserteilung, der
Bestimmung des zeitlichen Abwicklungsprozedere nach
Abrechnung eines Auftrags oder sonstigen Merkmalen
unterscheiden können. Einzelheiten hierzu sind in dem
Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds sowie in Anhang IV und V erläutert.
Die Anteile werden als Namens- und/oder Inhaberzertifikate ausgegeben. Es können auch Globalzertifikate erstellt werden. Der Anspruch auf Auslieferung effektiver
Stücke kann auch ausgeschlossen werden; in diesem Fall
weist das Informationsblatt eines Teilfonds hierauf hin.
Der Erwerb von Anteilen der Anteilklassen P, PT, I, IT, W
und WT ist nur bei einer Mindestanlage in der in Anhang
IV („Aktuelle Struktur der Anteilklassen“) bzw. den Informationsblättern genannten Höhe (nach Abzug eines
eventuellen Ausgabeaufschlags möglich. Folgeanlagen
sind auch mit geringeren Beträgen statthaft, sofern die
Summe aus dem aktuellen Wert der vom Erwerber zum
Zeitpunkt der Folgeanlage bereits gehaltenen Anteile
Allianz Global Investors Fund
derselben Anteilklasse und dem Betrag der Folgeanlage
(nach Abzug eines eventuellen Ausgabeaufschlags) mindestens der Höhe der Mindestanlage der betreffenden
Anteilklasse entspricht. Berücksichtigt werden nur Bestände, die der Erwerber bei derselben Stelle verwahren
lässt, bei der er auch die Folgeanlage tätigen möchte.
Fungiert der Erwerber als Zwischenverwahrer für endbegünstigte Dritte, so kann er Anteile der genannten Anteilklassen nur erwerben, wenn die vorstehend genannten
Bedingungen hinsichtlich eines jeden endbegünstigten
Dritten jeweils gesondert erfüllt sind. Die Ausgabe von
Anteilen dieser Anteilklassen kann davon abhängig
gemacht werden, dass der Erwerber zuvor eine entsprechende schriftliche Versicherung abgibt.
Anteile der Anteilklassen I, IT, X, XT, W und WT können
nur von nicht natürlichen Personen erworben werden.
Der Erwerb ist gleichwohl unstatthaft, wenn zwar der
Anteilzeichner selbst eine nicht natürliche Person ist, er
jedoch als Zwischenverwahrer für einen endbegünstigten Dritten fungiert, der seinerseits eine natürliche Person ist. Die Ausgabe von Anteilen der Anteilklassen I, IT,
X, XT, W oder WT kann davon abhängig gemacht werden,
dass der Erwerber zuvor eine entsprechende schriftliche
Versicherung abgibt. Anteile der Anteilklassen I, IT, X, XT,
W und WT können den Zusatz „RCM“ oder „PIMCO“ tragen. In diesem Fall erfolgt ein Hinweis hierauf im Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds.
Bei Anteilen der Anteilklassen X und XT werden auf Anteilklassenebene weder eine Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung noch eine erfolgsbezogene Vergütung für die Tätigkeit der Verwaltungsgesellschaft belastet; statt dessen wird dem jeweiligen Anteilinhaber eine
Vergütung von der Verwaltungsgesellschaft direkt in
Rechnung gestellt. Anteile dieser Anteilklassen können
nur mit Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft und
nach Abschluss einer individuellen Sondervereinbarung
zwischen dem Anteilinhaber und der Verwaltungsgesellschaft ausgegeben werden. Es steht im freien Ermessen
der Verwaltungsgesellschaft, ob sie einer Anteilausgabe
zustimmt, ob sie eine individuelle Sondervereinbarung
abzuschließen bereit ist und wie sie ggf. eine individuelle
Sondervereinbarung ausgestaltet.
Die Gesellschaft hat auch die Möglichkeit, Anteilklassen,
deren Referenzwährung nicht auf die Basiswährung des
Teilfonds lautet, auszugeben. Hierbei können sowohl Anteilklassen ausgegeben werden, bei denen eine umfangreiche Währungssicherung zugunsten der Referenzwährung angestrebt wird oder bei denen dies unterbleibt. Die
Kosten dieser Währungssicherungsgeschäfte werden von
der entsprechenden Anteilklasse getragen. Die jeweilige
Referenzwährung einer Anteilklasse ist dem Anteilklassentyp (A, AT, C, CT, P, PT, I, IT, X, XT, W und WT) beigefügten Klammersatz zu entnehmen [z. B. bei dem Anteil-
klassentyp A und der Referenzwährung USD: A (USD)].
Wird bei einer Anteilklasse eine Währungssicherung
zugunsten der jeweiligen Referenzwährung angestrebt,
wird der Bezeichnung der Referenzwährung ein „H-“
vorangestellt [z. B. bei dem Anteilklassentyp A, der Referenzwährung USD und einer angestrebten Währungssicherung gegenüber dieser Referenzwährung: A (H-USD)].
Ist in diesem Verkaufsprospekt von den Anteilklassen A,
AT, C, CT, P, PT, I, IT, X, XT, W oder WT ohne weitere Zusätze die Rede, bezieht sich dies auf den jeweiligen Anteilklassentyp.
Die Anteilklassentypen A, C, P, I, X, und W sind (sofern bei
der Hauptversammlung diesbezügliche Entscheidungen
getroffen wurden) grundsätzlich ausschüttende Anteilklassentypen, die Anteilklassentypen AT, CT, PT, IT, XT
und WT sind (sofern bei der Hauptversammlung diesbezügliche Entscheidungen getroffen wurden) grundsätzlich thesaurierende Anteilklassentypen (siehe insofern
auch Abschnitt „Ertragsermittlung und Verwendung der
Erträge“ sowie Anhang IV).
Alle Anteile nehmen in gleicher Weise an den Erträgen
und am Liquidationserlös ihrer Anteilklasse teil.
Die Berechnung des Anteilwerts erfolgt für jede Anteilklasse durch Teilung des Werts des einer Anteilklasse zuzurechnenden Vermögens durch die Zahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile dieser Klasse.
Bei Ausschüttungen wird der Wert des Nettovermögens,
der den Anteilen der ausschüttenden Anteilklassen
zuzurechnen ist, um den Betrag dieser Ausschüttungen
gekürzt.
Wenn ein Teilfonds Anteile einer Anteilklasse ausgibt, so
wird der Wert des Nettovermögens der jeweiligen Anteilklasse dieses Teilfonds um den bei der Ausgabe erzielten
Erlös abzüglich eines erhobenen Ausgabeaufschlags erhöht. Wenn ein Teilfonds Anteile zurücknimmt, so vermindert sich der Wert des Nettovermögens der jeweiligen
Anteilklasse dieses Teilfonds um den auf die zurückgenommenen Anteile entfallenden Nettoinventarwert.
Sämtliche Anteile müssen vollständig einbezahlt werden.
Sie tragen keinen Nennwert und verleihen weder Vorzugsrechte im Fall des Verkaufs, noch sonstige Vorrechte. In
Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Luxemburger Rechts und der Satzung berechtigt jeder Anteil an
der Gesellschaft, unabhängig von dem zugrunde liegenden Teilfonds oder der Anteilklasse, auf Hauptversammlungen der Anteilinhaber zu einer Stimme.
Anteilbruchteile werden bis zu einem 1000stel ausgegeben und kleinere Bruchteile werden gerundet. Solche Anteilbruchteile verfügen über kein Stimmrecht, berechtigten aber anteilig zur Teilnahme an der Verteilung der
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Allianz Global Investors Fund
Nettoerträge und am Liquiditätserlös des jeweiligen Teilfonds bzw. der Anteilklasse des jeweiligen Teilfonds. Die
Ausübung von Stimmrechten durch nichtberechtigte
Personen kann allerdings von der Gesellschaft bezüglich
der von diesen gehaltenen Anteilen auf Hauptversammlungen verweigert werden (Art. 10 der Satzung).
Auflösung und Liquidation
der Gesellschaft
Die Gesellschaft kann jederzeit durch Beschluss der
Hauptversammlung der Anteilinhaber unter Einhaltung
der für Satzungsänderungen geltenden Beschlussfähigkeits- und Mehrheitserfordernisse aufgelöst werden.
Sofern das Gesellschaftsvermögen unter zwei Drittel des
Mindestgesellschaftsvermögens gemäß Artikel 5 dieser
Satzung fällt, wird der Verwaltungsrat die Frage der Auflösung der Hauptversammlung vorlegen. Die Hauptversammlung, die ohne Quorum entscheiden kann, wird mit
einfacher Mehrheit der auf der Hauptversammlung vertretenen Anteile entscheiden.
Die Frage der Auflösung der Gesellschaft wird des Weiteren der Hauptversammlung vorgelegt, sofern das Gesellschaftsvermögen unter ein Viertel des Mindestgesellschaftsvermögens gemäß Artikel 5 dieser Satzung fällt; in
diesem Falle wird die Hauptversammlung ohne Quorum
abgehalten, und die Auflösung kann durch die Anleger
entschieden werden, die ein Viertel der auf der Hauptversammlung vertretenen stimmberechtigten Anteile halten.
Die Versammlung muss so rechtzeitig einberufen werden, dass sie innerhalb von vierzig Tagen nach Feststellung der Tatsache, dass das Nettovermögen der Gesellschaft unter zwei Drittel bzw. ein Viertel des gesetzlichen
Mindestbetrags gefallen ist, abgehalten werden kann.
Die Auflösung wird durch einen oder mehrere Liquidatoren vorgenommen, bei denen es sich sowohl um natürliche als auch um juristische Personen handeln kann
und die von der Hauptversammlung, die auch über deren
Befugnisse und Vergütung entscheidet, ernannt werden.
Der aus der Liquidation erzielte und einer Anteilklasse
eines Teilfonds zuordnungsfähige Nettoerlös wird von
den Liquidatoren an die Anteilinhaber der Anteilklasse
des entsprechenden Teilfonds, im Verhältnis zu ihrem
Anteilsbesitz an der entsprechenden Anteilklasse, ausgezahlt.
Wenn die Gesellschaft freiwillig oder aufgrund eines
rechtlichen Zwangs liquidiert werden sollte, erfolgt ihre
Liquidation nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das
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entsprechende Gesetz spezifiziert die erforderlichen
Schritte, um den Anteilinhabern die Teilnahme an der
Auszahlung der Liquidationserlöse zu ermöglichen und
sieht vor, dass nach Abschluss der Liquidation jeder bis
dahin noch nicht von einem Anteilinhaber eingeforderte
Betrag bei der „Caisse de Consignation“ hinterlegt wird.
Beträge, die nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bei der
„Caisse de Consignation“ eingefordert werden, verfallen
gemäß den Bestimmungen des Luxemburger Rechts.
Auflösung und Zusammenlegung von
Teilfonds / Anteilklassen
Falls der Vermögenswert eines Teilfonds unter den Betrag fällt, den der Verwaltungsrat als Mindestbetrag für
eine wirtschaftlich effiziente Verwaltung des Teilfonds
festgelegt hat, oder der Teilfonds diesen Mindestbetrag
nicht erreicht (der zur Zeit auf EUR 15 Mio. oder den
Gegenwert in einer anderen Basiswährung festgelegt
wurde) oder falls eine erhebliche Veränderung der politischen, wirtschaftlichen oder monetären Situation eintritt, kann der Verwaltungsrat alle Anteile des betreffenden Teilfonds zum Nettoinventarwert pro Anteil des
Bewertungstags, an dem diese Entscheidung des Verwaltungsrats in Kraft tritt (unter Berücksichtigung der tatsächlich erzielten Preise und der notwendigen Kosten zur
Realisierung der Vermögensanlagen), zwangsweise zurücknehmen. Die Gesellschaft hat die Anteilinhaber in
Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen einen
Monat vor dem Inkrafttreten der Zwangsrücknahme
schriftlich über die Gründe und das Rücknahmeverfahren zu informieren. Wird der Teilfonds aufgelöst, ist dies
im Mémorial sowie – soweit erforderlich – in mindestens
zwei dann zu bestimmenden Tageszeitungen in den Ländern zu veröffentlichen, in denen Anteile des Teilfonds
zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Die Ausgabe
von Anteilen wird am Tage der Beschlussfassung über die
Auflösung des Teilfonds eingestellt. Sofern im Interesse
oder im Sinne der Gleichbehandlung der Anteilinhaber
keine andere Entscheidung getroffen wird, dürfen die Anteilinhaber des betreffenden Teilfonds vor dem Datum
der Zwangsrücknahme kostenlos die Rücknahme oder
den Umtausch ihrer Anteile beantragen (wobei tatsächlich erzielte Preise und notwendige Kosten zur Realisierung der Vermögensanlagen berücksichtigt werden).
Ungeachtet der dem Verwaltungsrat im vorstehenden
Absatz übertragenen Befugnisse kann die Hauptversammlung der Anteilinhaber einer oder aller in einem
Teilfonds ausgegebener Anteilklasse(n) auf Vorschlag
des Verwaltungsrats beschließen, alle Anteile der entsprechenden Anteilklasse(n) zurückzunehmen und den
Nettoinventarwert der Anteile des Bewertungstags, an
dem die entsprechende Entscheidung in Kraft tritt (unter
Berücksichtigung der tatsächlich erzielten Preise und
Allianz Global Investors Fund
notwendigen Kosten im Zusammenhang mit der Realisierung der Kapitalanlagen), an die Anteilinhaber auszuzahlen. Bei dieser Hauptversammlung ist keine Mindestanzahl von Anteilinhabern zur Beschlussfähigkeit notwendig. Die Entscheidung wird mit einfacher Mehrheit
der bei dieser Versammlung anwesenden oder vertretenen Anteile gefasst.
Vermögenswerte, die nach Ausführung der Rücknahme
nicht an die entsprechenden Berechtigten ausgezahlt
werden können, werden für die Dauer der Liquidationszeit bei der Depotbank hinterlegt. Nach Ablauf dieses
Zeitraums werden die Vermögenswerte zugunsten der
Berechtigten an die „Caisse de Consignation“ übertragen.
Alle zurückgenommenen Anteile werden entwertet.
Unter denselben Umständen, wie im ersten Teil dieses
Abschnitts genannt, kann der Verwaltungsrat auch beschließen, die Vermögenswerte eines Teilfonds auf einen
anderen Teilfonds der Gesellschaft, auf einen anderen
Organismus für gemeinsame Anlagen nach Luxemburger Recht, der den Bestimmungen des Teil I des Gesetzes
vom 20. Dezember 2002 unterliegt, oder in einen anderen
Teilfonds eines solchen Organismus für gemeinsame
Anlagen (im Folgenden als „neuer Teilfonds“ bezeichnet)
einzubringen und die Anteile der betreffenden Teilfonds
als Anteile eines anderen Fonds umzubenennen (sofern
erforderlich nach einem Split oder einer Zusammenlegung und Vergütung möglicher Differenzbeträge für Anteilbruchteile an die Anteilinhaber). Diese Entscheidung
wird in derselben Weise, wie im ersten Absatz dieses
Abschnitts erläutert, einen Monat vor Inkrafttreten veröffentlicht (diese Veröffentlichung enthält zusätzlich Informationen zum neuen Teilfonds), um den Anteilinhabern
während dieses Zeitraums eine gebührenfreie Rücknahme bzw. einen Umtausch ihrer Anteile zu ermöglichen.
Ungeachtet der vorstehend beschriebenen Befugnisse
des Verwaltungsrats kann die Hauptversammlung der
Anleger der in einem Teilfonds ausgegebenen Anteilklasse(n) die Einbringung von Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten der Anteilklasse in einen anderen Teilfonds der Gesellschaft oder in eine andere Anteilklasse
desselben Teilfonds beschließen. Hierzu besteht keine
Mindestanwesenheitserfordernis und die Zusammenlegung kann durch einfache Mehrheit der auf dieser
Versammlung anwesenden oder vertretenen Anteile
beschlossen werden.
treffenden Anteilklasse(n) des jeweiligen Teilfonds mit
einem Quorum von mindestens 50 % der ausgegebenen
Anteile innerhalb des Teilfonds bzw. der betroffenen
Anteilklasse(n) des Teilfonds und mit einer Mehrheit von
mindestens zwei Drittel der auf der Versammlung anwesenden oder vertretenen Anteile. Sofern eine solche Fusion mit einem Organismus für gemeinsame Anlagen nach
Luxemburger Recht mit Sondervermögenscharakter
(„fonds commun de placement“) oder mit einem Organismus für gemeinsame Anlagen ausländischen Rechts
erfolgt, binden die Beschlüsse der Hauptversammlung
ausschließlich die Anteilinhaber, die sich zugunsten der
Zusammenlegung ausgesprochen haben.
Verfügbare Unterlagen
Folgende Unterlagen sind während der üblichen Geschäftszeiten an jedem Geschäftstag kostenlos am Sitz der Gesellschaft, bei der Verwaltungsgesellschaft oder bei den Vertriebsgesellschaften und Zahl- und Informationsstellen
erhältlich:
a) Satzung der Gesellschaft;
b) Verwaltungsvertrag zwischen der Gesellschaft und
der Verwaltungsgesellschaft;
c) Zentralverwaltungsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und der Zentralverwaltung;
d) Depotbankvertrag zwischen der Gesellschaft und der
Depotbank;
e) Zahl- und Informationsstellenvereinbarungen zwischen der Gesellschaft oder der Verwaltungsgesellschaft und den Zahl- und Informationsstellen;
f) Aktuelle Berichte und Finanzaufstellungen gemäß
Kapitel „Gesellschafterversammlungen und Berichte
an die Anteilinhaber“;
g) Luxemburger Gesetz vom 20. Dezember 2002 über
Organismen für gemeinschaftliche Anlagen und das
Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in den geltenden Fassungen;
h) Vollständiger und vereinfachter Verkaufsprospekt.
Die Einbringung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten eines Teilfonds oder von Anteilklassen eines Teilfonds in einen anderen Organismus für gemeinsame
Anlagen gemäß dem fünften Absatz dieses Abschnitts
oder in einen anderen Teilfonds eines solchen anderen
Organismus für gemeinsame Anlagen erfordert einen
Beschluss der Anteilinhaber des Teilfonds bzw. der be39
Allianz Global Investors Fund
Anhang I: Glossar
Aktien / Aktie:
Aktien /Aktie umfassen /umfasst sämtliche Aktien und
Aktien gleichwertige Wertpapiere, wie in der Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds festgelegt.
Anteil:
Jeder Anteil einer Anteilklasse innerhalb eines Teilfonds
der Gesellschaft.
Anteilinhaber:
Jede Person im Besitz von Anteilen der Gesellschaft.
Anteilklasse:
Jede Anteilklasse innerhalb eines Teilfonds, die sich hinsichtlich der Kostenbelastung, der Kostenerhebungsart,
der Ertragsverwendung, dem erwerbsberechtigten Personenkreis, dem Mindestanlagebetrag, der Referenzwährung, einer ggf. auf Anteilklassenebene erfolgenden Währungssicherung, der Bestimmung des Abrechnungszeitpunkts nach Auftragserteilung, der Bestimmung des zeitlichen Abwicklungsprozedere nach Abrechnung eines
Auftrags oder sonstigen Merkmalen von einer anderen
Anteilklasse unterscheiden kann.
Bewertungstag:
Nach Maßgabe des Verwaltungsrats stellt jeder Geschäftstag einen Bewertungstag dar, sofern für einen bestimmten Teilfonds nichts anderes gilt. Etwaige Abweichungen
diesbezüglich werden im Informationsblatt des betreffenden Teilfonds aufgeführt.
BGL oder Bulgarischer Lew:
BGL oder Bulgarischer Lew bezieht sich in diesem
Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung Bulgariens.
CAD oder Kanadischer Dollar:
CAD oder Kanadischer Dollar bezieht sich in diesem
Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung Kanadas.
CHF oder Schweizer Franken:
CHF oder Schweizer Franken bezieht sich in diesem
Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung der Schweiz.
CZK oder Tschechische Krone:
CZK oder Tschechische Krone bezieht sich in diesem
Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung der
Tschechischen Republik.
Aufsichtsbehörde:
Die Luxemburger Behörde zur Überwachung des Finanzsektors (Commission de Surveillance du Secteur Financier).
Depotbank:
State Street Bank Luxembourg S. A.
49, avenue J. F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
Ausgabeaufschlag:
Die Gebühr, die bei der Zeichnung von Anteilen eines
Teilfonds entsprechend Anhang V erhoben wird.
DKK oder Dänische Krone:
DKK oder Dänische Krone bezieht sich in diesem
Verkaufsprospekt immer auf die offizielle Währung
Dänemarks.
Ausgabepreis:
Der Ausgabepreis pro Anteil der Anteile einer Anteilklasse eines Teilfonds setzt sich aus dem Nettoinventarwert
pro Anteil der jeweiligen Anteilklasse zuzüglich eines ggf.
anfallenden Ausgabeaufschlags zusammen.
Ausschüttende Anteile:
Ausschüttende Anteile nehmen in der Regel Ausschüttungen aus einem Nettoertrag, ggf. auch aus eventuellen
Veräußerungsgewinnen und sonstigen Komponenten
vor.
Basiswährung:
Währung des jeweiligen Teilfonds.
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Duration:
Duration bedeutet die durchschnittliche, barwertgewichtete Restlaufzeit.
Emerging Markets / Emerging Market:
Emerging Markets / Emerging Market werden / wird als
solche(r) bezeichnet, wenn sie / er laut Klassifizierung der
Weltbank nicht in die Kategorie „hohes Bruttovolkseinkommen pro Kopf“ fallen / fällt.
Entwickelte Länder oder entwickeltes Land:
Entwickelte Länder / entwickeltes Land werden /wird als
solche(s) bezeichnet, wenn sie /es laut Klassifizierung der
Weltbank in die Kategorie „hohes Bruttovolkseinkommen
pro Kopf“ fallen /fällt.
Allianz Global Investors Fund
EUR oder Euro:
EUR oder Euro bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt
auf die offizielle Währung der Mitgliedsländer der europäischen Währungsunion.
Fondsmanager:
Jeder von der Gesellschaft ernannte Fondsmanager
gemäß „Ihre Partner“ am Ende dieses Verkaufsprospekts.
GBP oder Britisches Pfund:
GBP oder Britisches Pfund bezieht sich in diesem
Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung des
Vereinigten Königreichs.
Geregelter Markt:
Jeder geregelte Markt in einem beliebigen Land, der im
Sinne von Artikel 41(1) des Gesetzes anerkannt, für das
Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist.
Geschäftstag:
Jeder Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg.
Gesellschaft:
Allianz Global Investors Fund einschließlich aller derzeit
und zukünftig bestehenden Teilfonds.
Gesetz:
Das luxemburgische Gesetz vom 20. Dezember 2002 über
Organismen für gemeinschaftliche Anlagen in der jeweils
geltenden Fassung.
High Yield-Anlagen:
High Yield-Anlagen sind Investitionen in Vermögenswerte, die zum Erwerbszeitpunkt kein Investment GradeRating einer anerkannten Rating-Agentur besitzen (so genanntes Non Investment Grade-Rating) oder hinsichtlich
derer überhaupt kein Rating existiert, bei denen jedoch
nach Einschätzung des Fondsmanagements davon ausgegangen werden kann, dass sie im Falle eines Ratings einer
Einstufung von Non Investment Grade entsprächen.
HRK oder Kroatische Kuna:
HRK oder Kroatische Kuna bezieht sich in diesem
Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung Kroatiens.
HUF oder Ungarischer Forint:
HUF oder Ungarischer Forint bezieht sich in diesem
Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung Ungarns.
Informationsstelle:
Jede von der Gesellschaft ernannte Informationsstelle.
JPY oder Japanischer Yen:
JPY oder Japanischer Yen bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt immer auf die offizielle Währung Japans.
Konsolidierungswährung:
Konsolidierungswährung der Gesellschaft.
MEZ:
Mitteleuropäische Zeit.
MESZ:
Mitteleuropäische Sommerzeit.
Nettoinventarwert:
Der Nettoinventarwert entsprechend der Definition in
Abschnitt „Bestimmung des Nettoinventarwerts“.
NOK oder Norwegische Krone:
NOK oder Norwegische Krone bezieht sich in diesem
Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung Norwegens.
OGAW oder andere OGA:
Organismen für gemeinschaftliche Anlagen in Wertpapieren oder andere Organismen im Sinne des Gesetzes.
OGAW-Richtlinie:
Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften Nr. 85/611/EWG in ihrer jeweils gültigen Fassung.
PLN oder Polnischer Zloty:
PLN oder Polnischer Zloty bezieht sich in diesem
Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung Polens.
Referenzwährung:
Währung, in der der Nettoinventarwert pro Anteil einer
Anteilklasse berechnet wird.
RON oder Neuer Rumänischer Leu:
RON oder Neuer Rumänischer Leu bezieht sich auf die
ab dem 1. Juli 2005 gültige, neue offizielle Währung Rumäniens.
RUB oder Russischer Rubel:
RUB oder Russischer Rubel bezieht sich in diesem
Verkaufsprospekt immer auf die offizielle Währung der
Russischen Föderation.
Rücknahmepreis:
Der Rücknahmepreis pro Anteil für Anteile einer Anteilklasse eines Teilfonds ergibt sich, indem von dem Nettoinventarwert pro Anteil der jeweiligen Anteilklasse ein
ggf. anfallender Rücknahmeabschlag abgezogen wird.
InvG:
Deutsches Investmentgesetz.
41
Allianz Global Investors Fund
Satzung:
Die Satzung der Gesellschaft vom 9. August 1999 mit
ihren jeweiligen Ergänzungen und Änderungen.
SEK oder Schwedische Krone:
SEK oder Schwedische Krone bezieht sich in diesem
Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung Schwedens.
SGD oder Singapur-Dollar
SGD oder Singapur-Dollar bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung von Singapur.
SICAV:
Société d’Investissement à Capital Variable (Investmentgesellschaft mit variablem Aktienkapital).
Sitz der Gesellschaft:
6A, route de Trèves
L-2633 Senningerberg
SKK oder Slowakische Krone:
SKK oder Slowakische Krone bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung der Slowakei.
Stellvertreter:
Jeder von der Gesellschaft ernannte Stellvertreter.
Substanzwerte:
Zu den Substanzwerten gehören Wertpapiere, die nach
Einschätzung des Fondsmanagements relativ zur jeweiligen Branche unterbewertet sind.
Teilfonds:
Jeder Teilfonds der Gesellschaft.
Thesaurierende Anteile:
Ein von thesaurierenden Anteilen erwirtschafteter Ertrag
wird in der Regel nicht an die Anteilinhaber ausgezahlt,
sondern verbleibt im Teilfonds bzw. der jeweiligen Anteilklasse und wird im Wert der thesaurierenden Anteile
berücksichtigt.
Umtauschgebühr:
Die Gebühr, die gemäß den Angaben in Anhang V beim
Umtausch von Teilfondsanteilen zu entrichten ist.
Unabhängiger Abschlussprüfer:
PricewaterhouseCoopers S.à r.l.
400, Route d’Esch
L-1014 Luxemburg
42
US-Person:
Der Begriff „US-Person“ bezieht sich auf US-Personen wie
in Vorschrift 902 von Verordnung S gemäß dem Securities Act festgelegt.
Gemäß Vorschrift 902 von Verordnung S des Securities
Act gilt als US-Person u. a. jede natürliche Person, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hat, und bezogen auf Anleger, bei denen es sich nicht um Einzelpersonen handelt, (i) eine Kapital- oder Personengesellschaft, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der
USA oder eines US-Bundesstaates gegründet wurde oder
organisiert ist; (ii) ein Treuhandvermögen, (a) dessen
Treuhänder eine US-Person ist, es sei denn, es handelt
sich hierbei um einen professionellen Vermögensverwalter und ein Mittreuhänder, der keine US-Person ist, verfügt hinsichtlich der Vermögenswerte des Treuhandvermögens über die alleinige oder gemeinsame Anlagebefugnis, und kein Begünstigter des Treuhandvermögens
(und kein Treugeber, wenn das Treuhandvermögen widerrufbar ist) ist eine US-Person, oder (b) bei dem ein Gericht die Hauptgerichtsbarkeit für das Treuhandvermögen hat und ein oder mehrere US-Treuhänder die Befugnis zur Kontrolle aller wesentlichen Entscheidungen des
Treuhandvermögens haben, und (iii) ein Nachlass, (a)
dessen Erträge weltweit – aus sämtlichen Quellen – der
US-Steuer unterliegen oder (b) bei dem eine Person als
Testamentsvollstrecker oder Verwalter fungiert, es sei
denn, ein Testamentsvollstrecker oder Verwalter des
Nachlasses, bei dem es sich nicht um eine US-Person
handelt, verfügt hinsichtlich der Vermögenswerte des
Nachlasses über die alleinige oder gemeinsame Anlagebefugnis und der Nachlass unterliegt ausländischem
Recht.
Der Begriff „US-Person“ umfasst darüber hinaus alle Gesellschaften, deren Zweck v. a. in passiven Anlagen (z. B.
Commodity Pools, Anlagegesellschaften oder andere
ähnliche Gesellschaften) besteht und die errichtet wurden, (a) um für eine US-Person Anlagen in einen Commodity Pool zu vereinfachen, für den der Betreiber aufgrund
der Tatsache, dass die Teilnehmer keine US-Personen
sind, von bestimmten Anforderungen gemäß Teil 4 der
United States Commodity Futures Trading Commission
(der Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel) befreit ist, oder (b) von einer US-Person, um in erster Linie
Anlagen in Wertpapieren zu ermöglichen, die nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 registriert
sind, es sei denn, die Gesellschaft wurde von (gemäß Definition in Vorschrift 501 (a) des Securities Act von 1933)
„akkreditierten Investoren“ errichtet, bei denen es sich
nicht um eine natürliche Person, einen Nachlass oder ein
Treuhandvermögen handelt.
Allianz Global Investors Fund
USD oder US-Dollar:
USD oder US-Dollar bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung der Vereinigten Staaten
von Amerika.
Vereinfachter Verkaufsprospekt:
Der vereinfachte Verkaufsprospekt gemäß dem luxemburgischen Gesetz vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinschaftliche Anlagen (Schema C).
Vereinigte Staaten:
Der Begriff der Vereinigten Staaten umfasst die Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich der US-Bundesstaaten und des District of Columbia) sowie ihre Territorien, Besitzungen und alle anderen ihrer Gesetzgebung
unterliegenden Gebiete.
Wertpapierverwahrstelle:
Clearstream, Euroclear, National Securities Clearing Corporation (NSCC) und andere Clearing Systeme, über die
Anteile ausgegeben werden. Die bei Wertpapiersammelbanken verwahrten Anteile werden als Globalurkunden
verbrieft. Anleger sollten beachten, dass Clearstream und
Euroclear nur ganze Anteile ausgeben.
Zahl- und Informationsstelle:
Jede von der Gesellschaft ernannte Zahl- und Informationsstelle.
Zentralverwaltung:
Allianz Global Investors Luxembourg S. A.
6A, route de Trèves
L-2633 Senningerberg
Verkaufsprospekt:
Der vollständige Verkaufsprospekt vom 5. März 2008 in
der aktuellen Fassung einschließlich aller Änderungen
und Ergänzungen.
Vertriebsgesellschaft:
Jede von der Gesellschaft ernannte Vertriebsgesellschaft.
Verwaltungsgesellschaft:
Allianz Global Investors Luxembourg S. A.
6A, route de Trèves
L-2633 Senningerberg
Verwaltungsrat:
Im Abschnitt „Geschäftsführung und Verwaltung der Gesellschaft“ aufgeführte Mitglieder des Verwaltungsrats.
Verzinsliche Wertpapiere / verzinsliches Wertpapier:
Verzinsliche Wertpapiere / verzinsliches Wertpapier, wie
in der Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds festgelegt,
werden /wird definiert als sämtliche Wertpapiere, die
zinstragend sind, inklusive – aber nicht beschränkt auf –
Zerobonds, insbesondere Staatsanleihen, Pfandbriefe
und ähnliche ausländische, von Kreditinstituten begebene Asset-Backed Securities, Kommunalschuldverschreibungen, variabel verzinsliche Anleihen, Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen, Unternehmensanleihen, Mortgage-Backed Securities und AssetBacked Securities sowie weitere Anleihen, die mit einem
Sicherungsvermögen verknüpft sind.
Wachstumswerte:
Zu den Wachstumswerten gehören Wertpapiere, die
nach Einschätzung des Fondsmanagements ein nicht
hinreichend im aktuellen Kurs berücksichtigtes Wachstumspotenzial aufweisen.
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Allianz Global Investors Fund
Anhang II:
Anlagemöglichkeiten und -beschränkungen
Die Anlagegegenstände eines Teilfonds können grundsätzlich aus solchen Vermögensgegenständen bestehen,
die in diesem Anhang aufgelistet sind, wobei in den Informationsblättern des jeweiligen Teilfonds weitere Einschränkungen vorgesehen sein können.
Die für Teilfonds grundsätzlich geltenden Anlagebeschränkungen sind ebenfalls diesem Anhang zu entnehmen, wobei in den Informationsblättern des jeweiligen Teilfonds
weitere Anlagebeschränkungen oder aber – im Rahmen
des gesetzlich Zulässigen – Ausnahmen von in diesem Anhang festgelegten Anlagebeschränkungen vorgesehen sein
können. Ebenfalls nach Maßgabe dieses Anhangs ist die
Kreditaufnahme für einen Teilfonds begrenzt. Zudem enthält dieser Anhang weitere Regelungen.
1. Jeder Teilfonds kann Anlagen in
folgenden Vermögenswerten tätigen,
es sei denn, es erfolgt eine Einschränkung im Informationsblatt eines
Teilfonds:
– diese anderen OGA nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer behördlichen Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Commission de
Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) derjenigen
nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist, und
ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht;
– das Schutzniveau der Anteilinhaber der OGA dem
Schutzniveau der Anteilinhaber eines OGAW gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für die
getrennte Verwahrung des Fondsvermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe
von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den
Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind;
– die Geschäftstätigkeit der OGA Gegenstand von Jahres- und Halbjahresberichten ist, die es erlauben, sich
ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden;
– der OGAW oder OGA, dessen Anteile erworben werden
sollen, nach den Gründungsunterlagen insgesamt
höchstens 10 % seines Vermögens in Anteilen anderer
OGAW oder anderer OGA anlegen darf.
a) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente,
– die an einer Börse oder an einem anderen geregelten
Markt eines EU-Mitgliedstaats oder eines Drittstaats
gehandelt werden, der anerkannt und für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist, oder
– aus Neuemissionen stammen, deren Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, die Zulassung
zur amtlichen Notierung an einer Börse oder an
einem anderen geregelten Markt im Sinne des ersten
Spiegelstrichs zu beantragen, und deren Zulassung
spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der Emission
erlangt wird.
Geldmarktinstrumente sind Anlagen, die üblicherweise
auf dem Geldmarkt gehandelt werden, die liquide sind
und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann.
b) Anteile von nach der Richtlinie 85/611/EWG zugelassenen Organismen für gemeinschaftliche Anlagen in
Wertpapieren („OGAW“) oder anderen Organismen
für gemeinschaftliche Anlagen („OGA“) im Sinne von
Artikel 1 Absatz 2 erster und zweiter Spiegelstrich der
Richtlinie 85/611/EWG mit Sitz in einem Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder einem Drittstaat, sofern
44
c) Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten bei Kreditinstituten,
sofern das betreffende Kreditinstitut seinen Sitz in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat oder,
falls der Sitz des Kreditinstituts sich in einem Drittstaat befindet, es Aufsichtsbestimmungen unterliegt,
die nach Auffassung der CSSF denjenigen des Gemeinschaftsrechts gleichwertig sind. Die Einlagen können
grundsätzlich auf sämtliche Währungen lauten, die
nach der Anlagepolitik eines Teilfonds zulässig sind.
d) Abgeleitete Finanzinstrumente („Derivate“), d. h. insbesondere Futures, Terminkontrakte, Optionen sowie
Swaps, einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente, die an einem der in Buchstabe a)
bezeichneten geregelten Märkte gehandelt werden,
und/oder abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht
dort gehandelt werden („OTC-Derivate“), sofern es
sich bei den Basiswerten um unter dieser Nr. 1. oder
unter Nr. 2. erster Spiegelstrich genannte Instrumente
oder um Finanzindices, Zinssätze, Wechselkurse oder
Währungen handelt, in die ein Teilfonds gemäß seinen Anlagezielen investieren darf. Die Finanzindices
im vorgenannten Sinn umfassen insbesondere Indices auf Währungen, auf Wechselkurse, auf Zinssätze,
Allianz Global Investors Fund
auf Kurse und Gesamtrenditen auf Zinsindices sowie
weiterhin insbesondere Renten-, Aktien-, Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices und Indices, die
die weiteren in dieser Nummer aufgezählten zulässigen Instrumente zum Gegenstand haben. Um jedweden Zweifel auszuschließen, werden keine derivativen
Transaktionen eingegangen, die eine Lieferung einer
Komponente der als Basiswerte fungierenden Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices erfordern.
Darüber hinaus sind bei OTC-Derivaten folgende Bedingungen zu erfüllen:
– Die Kontrahenten müssen Finanzeinrichtungen erster
Ordnung, auf solche Geschäfte spezialisiert sowie
einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien
sein, die von der CSSF zugelassen wurden.
– Die OTC-Derivate müssen einer zuverlässigen und
überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen
und jederzeit zu einem angemessenen Wert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können.
– Die Transaktionen müssen auf der Grundlage standardisierter Verträge getätigt werden.
– Der Kauf oder Verkauf dieser Instrumente anstelle von
an einer Börse oder an einem geregelten Markt gehandelten Instrumenten muss nach Einschätzung der
Gesellschaft für die Anleger von Vorteil sein. Der Einsatz von OTC-Geschäften ist insbesondere dann von
Vorteil, wenn er eine laufzeitkongruente und damit
kostengünstigere Absicherung von Vermögenswerten
ermöglicht.
e) Geldmarktinstrumente, die nicht auf einem geregelten Markt gehandelt werden und nicht unter die in
Nr. 1. a) genannten Definitionen fallen, sofern die
Emission oder der Emittent dieser Instrumente selbst
Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt. Die Anforderungen hinsichtlich des
Einlagen- und Anlegerschutzes sind bei Geldmarktinstrumenten u. a. dann erfüllt, wenn diese von mindestens einer anerkannten Rating-Agentur mit Investment Grade eingestuft sind bzw. die Gesellschaft der
Auffassung ist, dass die Bonität des Emittenten einem
Rating von Investment Grade entspricht. Ferner müssen diese Geldmarktinstrumente
– von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen
Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaats der EU, der Europäischen Zentralbank, der
Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Bundesland dieses Bundesstaates,
oder von einer internationalen Einrichtung öffentlichrechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert sein; oder
– von einem Unternehmen begeben sein, dessen Wertpapiere an den in Nr. 1. a) bezeichneten geregelten
Märkten gehandelt werden; oder
– von einer Einrichtung, die gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer behördlichen
Aufsicht unterstellt ist, oder einer Einrichtung, die
Aufsichtsbestimmungen, die nach Auffassung der
CSSF dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig sind,
unterliegt und diese einhält, begeben oder garantiert
sein; oder
– von anderen Emittenten begeben sein, die einer Kategorie angehören, die von der CSSF zugelassen wurde,
sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die denen des ersten, des zweiten oder des dritten Spiegelstrichs gleichwertig sind und sofern es sich bei dem Emittenten
entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Millionen, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der vierten Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder
um einen Rechtsträger, der innerhalb einer Unternehmensgruppe von einer oder mehreren börsennotierten Gesellschaften für die Finanzierung dieser Gruppe
zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der
die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einem Kreditinstitut
eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll.
2. Ein Teilfonds kann darüber hinaus
folgende Geschäfte tätigen, es sei
denn, dies wird im Informationsblatt
eines Teilfonds ausdrücklich ausgeschlossen:
– die Anlage von bis zu 10 % des Vermögens eines Teilfonds in anderen als den in Nr. 1. genannten Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten – vorbehaltlich
abweichender Regelungen im Informationsblatt des
jeweiligen Teilfonds –;
– die Aufnahme kurzfristiger Kredite für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger eines Teilfonds bis zur
Höhe von 10 % des Nettoteilfondsvermögens, sofern
die Depotbank der Kreditaufnahme und deren Bedingungen zustimmt; die Informationsblätter der Teilfonds werden – allerdings nur deklaratorisch – einen
entsprechenden Hinweis enthalten. Nicht auf diese
10 %-Grenze anzurechnen, aber ohne die Zustimmung
der Depotbank zulässig, sind Fremdwährungskredite
in Form von „Back-to-back“-Darlehen sowie Wertpapierpensions- und -leihgeschäfte.
45
Allianz Global Investors Fund
3. Bei der Anlage der Vermögenswerte
der Gesellschaft sind folgende
Beschränkungen zu beachten; das
Informationsblatt eines Teilfonds
kann weitere Einschränkungen, nach
Maßgabe der nachfolgenden Buchstaben aber auch Erweiterungen
vorsehen:
a) Die Gesellschaft darf für einen Teilfonds Wertpapiere
oder Geldmarktinstrumente eines Emittenten kaufen,
wenn zur Zeit des Erwerbs ihr Wert, zusammen mit
dem Wert der bereits im Teilfonds befindlichen Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten, 10 % des Nettoteilfondsvermögens nicht übersteigt. Ein Teilfonds darf höchstens 20 % seines Nettovermögens in Einlagen bei einer Einrichtung anlegen.
Das Ausfallrisiko der Kontrahenten bei Geschäften
mit OTC-Derivaten darf 10 % des Nettoteilfondsvermögens eines Teilfonds nicht überschreiten, wenn der
Kontrahent ein Kreditinstitut im Sinne von Nr. 1 c) ist;
für andere Fälle beträgt die Grenze maximal 5 % des
Nettoteilfondsvermögens. Der Gesamtwert der im
Teilfondsvermögen befindlichen Wertpapiere und
Geldmarktinstrumente von Emittenten, in deren
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der Teilfonds jeweils mehr als 5 % seines Nettoteilfondsvermögens angelegt hat, darf 40 % des Nettoteilfondsvermögens nicht übersteigen. Diese Begrenzung findet
keine Anwendung auf Einlagen und auf Geschäfte mit
OTC-Derivaten, die mit Finanzinstituten getätigt werden, die einer behördlichen Aufsicht unterliegen.
Ungeachtet der einzelnen vorgenannten Anlagegrenzen darf ein Teilfonds bei ein und derselben Einrichtung höchstens 20 % seines Nettovermögens in einer
Kombination aus
– von dieser Einrichtung begebenen Wertpapieren oder
Geldmarktinstrumenten,
– Einlagen bei dieser Einrichtung und/oder
– Risiken aus OTC-Derivaten eingehen, welche in Bezug
auf die Einrichtung bestehen,
investieren.
b) Falls die erworbenen Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente von einem Mitgliedstaat der EU oder seinen
Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von
internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen
Charakters, denen ein oder mehrere EU-Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, so er46
höht sich die Beschränkung in Nr. 3. a) Satz 1 von 10 %
auf 35 % des Nettoteilfondsvermögens.
c) Für Schuldverschreibungen, die von Kreditinstituten
mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat ausgegeben werden und deren Emittenten aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Inhaber von Schuldverschreibungen einer besonderen öffentlichen Aufsicht unterliegen, erhöhen sich die unter Nr. 3. a) Satz 1 und 4
genannten Beschränkungen von 10 % auf 25 % bzw.
von 40 % auf 80 %, vorausgesetzt, die Kreditinstitute
legen die Emissionserlöse gemäß den gesetzlichen
Vorschriften in Vermögenswerten an, welche die Verbindlichkeiten aus Schuldverschreibungen über deren gesamte Laufzeit ausreichend decken und vorrangig für die bei Ausfällen des Emittenten fällig werdenden Rückzahlungen von Kapital und Zinsen bestimmt
sind.
d) Die unter Nr. 3 b) und c) genannten Wertpapiere und
Geldmarktinstrumente werden bei der Anwendung
der in Nr. 3. a) Satz 4 vorgesehenen Anlagegrenze von
40 % nicht berücksichtigt. Die Beschränkungen unter
Nr. 3. a) bis c) gelten nicht kumulativ, sodass Anlagen
in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten oder in Einlagen bei diesem Emittenten oder in Derivaten desselben 35 % des Nettoteilfondsvermögens nicht übersteigen dürfen. Gesellschaften, die im Hinblick auf die Erstellung des konsolidierten Abschlusses im Sinne der Richtlinie 83/349/
EWG oder nach den anerkannten internationalen
Rechnungslegungsvorschriften derselben Unternehmensgruppe angehören, sind bei der Berechnung der
in Nr. 3. a) bis d) aufgeführten Anlagegrenzen als ein
Emittent anzusehen. Ein Teilfonds darf bis zu 20 % seines Nettovermögens in Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten einer Unternehmensgruppe anlegen.
e) Anlagen in Derivate werden auf die Grenzen der
vorgenannten Nummern angerechnet.
f) Abweichend von den unter Nr. 3. a) bis d) aufgeführten Grenzen kann der Verwaltungsrat bestimmen,
dass nach dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu
100 % eines Teilfondsvermögens in Wertpapiere und
Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen
angelegt werden können, die von der Europäischen
Union, der Europäischen Zentralbank, einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von
einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen
Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen
ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören,
begeben werden oder garantiert sind, sofern diese
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente im Rahmen
von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere und Geld-
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marktinstrumente aus ein und derselben Emission
30 % des Nettoteilvermögens eines Teilfonds nicht
überschreiten dürfen. Soll bei einem Teilfonds von der
in diesem Buchstaben dargestellten Möglichkeit
Gebrauch gemacht werden können, ist dies explizit
im Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds auszuweisen.
g) Ein Teilfonds darf Anteile anderer OGAW oder anderer
OGA im Sinne von Nr. 1 b) nur bis zu insgesamt 10 %
seines Nettoteilfondsvermögens erwerben. Abweichend hiervon kann der Verwaltungsrat beschließen,
dass ein Teilfonds zu einem höheren Prozentsatz seines Nettoteilfondsvermögens oder ganz in Anteile anderer OGAW oder anderer OGA im Sinne von Nr. 1. b)
angelegt werden darf, was dann im vollständigen Verkaufsprospekt hinsichtlich des betroffenen Teilfonds
explizit zu erwähnen ist. In diesem Fall darf ein Teilfonds nicht mehr als 20 % seines Nettoteilfondsvermögens in einen OGAW oder OGA anlegen. Bei der Anwendung dieser Anlagegrenze ist jeder Teilfonds eines
Umbrella-Fonds im Sinne von Artikel 133 des Gesetzes
wie ein eigenständiges Sondervermögen zu betrachten, soweit das Prinzip der separaten Haftung pro Teilfonds gegenüber Dritten Anwendung findet. Ebenfalls
in diesem Fall dürfen Anlagen in Anteilen anderer
OGA als OGAW insgesamt 30 % des Nettoteilfondsvermögens eines Teilfonds nicht übersteigen.
Wenn ein Teilfonds Anteile eines OGAW oder OGA erworben hat, werden die Anlagewerte des betreffenden
OGAW oder OGA in Bezug auf die unter Nr. 3. a) bis d)
genannten Anlagegrenzen nicht berücksichtigt.
Erwirbt ein Teilfonds Anteile eines OGAW oder OGA,
die unmittelbar oder mittelbar von derselben Gesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Gesellschaft durch eine gemeinsame
Verwaltung oder durch Beherrschung oder durch eine
wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung (mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmrechte) verbunden ist, so darf weder die Gesellschaft noch die
verbundene Gesellschaft für die Zeichnung oder den
Rückkauf der Anteile Gebühren berechnen. Im Fall des
vorhergehenden Satzes wird die Gesellschaft zudem
ihre Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung
für den auf Anteile an solchen verbundenen OGAW
oder OGA entfallenden Teil jeweils um die von den erworbenen OGAW oder OGA tatsächlich berechnete
fixe Verwaltungsvergütung – gegebenenfalls bis zur
gesamten Höhe der auf Anteilklassenebene eines Teilfonds insoweit anfallenden Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung – kürzen, soweit nicht hinsichtlich solcher verbundenen OGAW oder OGA eine Rückvergütung der von diesen tatsächlich berechneten
fixen Verwaltungsvergütung zugunsten des jeweiligen
Teilfonds erfolgt. Das Informationsblatt eines Teilfonds kann direkt oder indirekt auf den jeweiligen
Teilfonds zutreffende andere Bestimmungen enthalten.
Die gewichtete durchschnittliche Verwaltungsvergütung der zu erwerbenden Zielfondsanteile wird
2,5 % p. a. nicht übersteigen.
h) Unbeschadet der nachfolgenden unter Buchstabe i)
festgelegten Anlagegrenzen kann der Verwaltungsrat
bestimmen, dass die unter Buchstaben a) bis d) genannten Obergrenzen für Anlagen in Aktien und/oder
Schuldtiteln ein und desselben Emittenten 20 % betragen, wenn es Ziel der Anlagestrategie eines Teilfonds
ist, einen bestimmten, von der CSSF anerkannten
Aktien- oder Schuldtitelindex nachzubilden; Voraussetzung hierfür ist:
– dass die Zusammensetzung des Indexes hinreichend
diversifiziert ist;
– der Index eine adäquate Bezugsgrundlage für den
Markt darstellt, auf den er sich bezieht;
– der Index in angemessener Weise veröffentlicht wird.
Die in Satz 1 festgelegte Grenze beträgt 35 %, sofern
dies aufgrund außergewöhnlicher Marktbedingungen
gerechtfertigt ist, und zwar insbesondere auf geregelten Märkten, auf denen bestimmte Wertpapiere oder
Geldmarktinstrumente stark dominieren. Eine Anlage
bis zu dieser Grenze ist nur bei einem einzigen Emittenten möglich. Die Grenze gemäß Buchstabe a) Satz
4 ist nicht anwendbar. Soll bei einem Teilfonds von
der in diesem Buchstaben dargestellten Möglichkeit
Gebrauch gemacht werden können, ist dies explizit
im Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds auszuweisen.
i) Die Gesellschaft darf für keinen der von ihr verwalteten Investmentfonds stimmberechtigte Aktien erwerben, die mit einem Stimmrecht verbunden sind, das
es ihr erlaubt, einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftspolitik des Emittenten auszuüben. Sie darf für
einen Teilfonds höchstens 10 % der von einem Emittenten ausgegebenen stimmrechtslosen Aktien,
Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente
und höchstens 25 % der Anteile eines OGAW oder
eines OGA erwerben. Diese Grenze braucht für Schuldverschreibungen, Geldmarktinstrumente und Zielfondsanteile beim Erwerb nicht eingehalten zu werden, wenn sich das Gesamtemissionsvolumen bzw.
der Nettobetrag der ausgegebenen Anteile nicht
berechnen lässt. Sie ist auch insoweit nicht anzuwenden, als diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften oder von einem Drittstaat begeben
47
Allianz Global Investors Fund
werden oder garantiert sind oder von internationalen
Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen
ein oder mehrere EU-Mitgliedstaaten angehören, begeben werden.
Die unter Nr. 2. erster Spiegelstrich und Nr. 3. genannten
Beschränkungen beziehen sich auf den Zeitpunkt des
Erwerbs der Vermögensgegenstände. Werden die Prozentsätze nachträglich durch Kursentwicklungen oder
aus anderen Gründen als durch Zukäufe überschritten,
so wird die Gesellschaft bei Verkäufen als vorrangiges
Ziel die Normalisierung dieser Lage unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger anstreben.
4. Folgende Geschäfte der Gesellschaft
sind unzulässig:
a) Kein Teilfonds darf im Zusammenhang mit dem
Erwerb nicht voll einbezahlter Wertpapiere Verbindlichkeiten übernehmen, die – zusammen mit Krediten
gem. Nr. 2. zweiter Spiegelstrich – 10 % seines Nettoteilfondsvermögens überschreiten.
b) Kein Teilfonds darf Kredite gewähren oder für Dritte
als Bürge einstehen.
c) Kein Teilfonds darf Wertpapiere erwerben, deren
Veräußerung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen
irgendwelchen Beschränkungen unterliegt.
d) Kein Teilfonds darf in Immobilien anlegen, wobei
Anlagen in immobilienbesicherten Wertpapieren
oder Geldmarktinstrumenten oder Zinsen hierauf
oder Anlagen in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten, die von Gesellschaften ausgegeben werden,
die in Immobilien investieren (z. B. REITs), und Zinsen
hierauf, zulässig sind.
e) Kein Teilfonds darf Edelmetalle oder über Edelmetalle
lautende Zertifikate erwerben.
f) Kein Teilfonds darf Vermögenswerte verpfänden oder
belasten, zur Sicherung übereignen oder zur Sicherung abtreten, sofern dies nicht im Rahmen eines
nach diesem Verkaufsprospekt zulässigen Geschäfts
gefordert wird. Derartige Besicherungsvereinbarungen finden insbesondere auf OTC-Geschäfte gem.
Nr. 1. d) Anwendung („Collateral Management“).
g) Kein Teilfonds darf ungedeckte Verkäufe von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Zielfondsanteilen tätigen.
h) Gemäß den Anlagebeschränkungen im Rahmen der
für Hongkong geltenden Bestimmungen dürfen sich
48
die Gesamtinvestitionen der Gesellschaft in einer
Stammaktie ein und desselben Einzelemittenten auf
nicht mehr als 10 % belaufen.
5. Transaktionen mit verbundenen
Unternehmen
Die Gesellschaft kann für einen Teilfonds auch Transaktionen abschließen und in Währungen oder andere Instrumente investieren, bei denen verbundene Unternehmen
als Broker tätig sind bzw. für eigene Rechnung oder für
Rechnung ihrer Kunden auftreten. Dies gilt auch für solche Fälle, bei denen verbundene Unternehmen oder deren Kunden analog der Transaktionen der Gesellschaft
handeln. Die Gesellschaft kann für einen Teilfonds auch
wechselseitige Transaktionen tätigen, bei denen verbundene Unternehmen im Namen der Gesellschaft und
gleichzeitig der beteiligten Gegenpartei handeln. In solchen Fällen liegt eine besondere Verantwortung gegenüber beiden Parteien bei den verbundenen Unternehmen. Die verbundenen Unternehmen können auch derivative Instrumente entwickeln, ausstellen oder emittieren, bei denen die zugrunde liegenden Wertpapiere, Währungen oder Instrumente die Anlagen sein dürfen, in
welche die Gesellschaft investiert oder die auf der Performance eines Teilfonds basieren. Die Gesellschaft kann
Anlagen erwerben, die von verbundenen Unternehmen
entweder ausgegeben wurden oder Gegenstand eines
Zeichnungsangebots oder sonstigen Vertriebs dieser
Einheiten sind. Die von den verbundenen Unternehmen
erhobenen Provisionen, Kursauf- und -abschläge sollen
angemessen sein.
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, zusätzliche Anlagebeschränkungen aufzustellen, sofern diese notwendig sind,
um den gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen in Ländern, in denen die Anteile der Gesellschaft
angeboten oder verkauft werden, zu entsprechen.
6. Wertpapiere gemäß Artikel 144A des
United States Securities Act von 1933
In dem gemäß den Luxemburger Gesetzen und Verordnungen – vorbehaltlich der sonstigen Vereinbarkeit mit
den im jeweiligen Informationsblatt niedergelegten Anlagezielen und der Anlagepolitik eines Teilfonds – zulässigen Umfang kann ein Teilfonds in Wertpapiere investieren, die nicht nach dem United States Securities Act
von 1933 und Änderungen (nachfolgend „Gesetz von
1933“) zugelassen sind, die aber gemäß Artikel 144A, Gesetz von 1933, an qualifizierte institutionelle Käufer verkauft werden dürfen („Wertpapiere gemäß Artikel 144A“).
Der Begriff „qualifizierter institutioneller Käufer“ ist im
Gesetz von 1933 definiert und schließt diejenigen Gesell-
Allianz Global Investors Fund
schaften mit ein, deren Nettovermögen USD 100 Millionen übersteigt. Wertpapiere gemäß Artikel 144A qualifizieren sich als Wertpapiere, wie von Artikel 41 Abs. 1 des
Gesetzes vorgeschrieben, sofern die erwähnten Anleihen
eine Austauschklausel (Registration Right) enthalten, wie
sie das Gesetz von 1933 vorsieht und welche besagt, dass
ein Umtauschrecht für auf dem amerikanischen OTC
Fixed Income Market eingetragene und frei handelbare
Wertpapiere besteht. Dieser Umtausch muss innerhalb
eines Jahres nach dem Ankauf von 144A-Anleihen vollzogen werden, da ansonsten die Anlagegrenzen aus dem
Artikel 41 Abs. 2 a) des Gesetzes anwendbar sind. Ein
Teilfonds kann maximal bis zu 10 % seines Nettovermögens in Wertpapiere gemäß Artikel 144A investieren, die
sich nicht als Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 Abs. 1
des Gesetzes qualifizieren, vorausgesetzt, dass der Gesamtwert dieser Anlagen zusammen mit anderen Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, die nicht unter
Nr. 1 fallen, 10 % nicht übersteigt.
7. Direktinvestitionen in russische
Wertpapiere
Soweit ein Teilfonds nach seinem Anlageziel und seiner
Anlagepolitik Investitionen in russische Wertpapiere vornehmen darf, können in diesem Rahmen Direktinvestitionen in an den Börsen „Russian Trading System Stock
Exchange“ (RTS Stock Exchange) und „Moscow Interbank
Currency Exchange“ (MICEX) gehandelte russische Wertpapieren erfolgen; die beiden vorgenannten Börsen sind
geregelte Märkte im Sinne des Artikels 41 Absatz 1 des
Gesetzes.
49
Allianz Global Investors Fund
Anhang III:
Einsatz von Techniken und Instrumenten
1. Einsatz von Techniken und
Instrumenten:
a) Die Gesellschaft kann Techniken und Instrumente,
insbesondere Wertpapierleih- und Wertpapierpensionsgeschäfte sowie Derivate im Sinne von Anhang II
Nr. 1. d), nach Maßgabe der Anlagebeschränkungen
für einen Teilfonds im Hinblick auf eine effiziente
Portfolioverwaltung (inklusive der Tätigung von Geschäften zu Absicherungszwecken) einsetzen; die
Informationsblätter der Teilfonds werden – allerdings
nur deklaratorisch – einen entsprechenden Hinweis
enthalten. Die Gesellschaft darf Techniken und Instrumente insbesondere auch marktgegenläufig einsetzen, was zu Gewinnen eines Teilfonds führen kann,
wenn die Kurse der Bezugswerte fallen, bzw. zu Verlusten eines Teilfonds, wenn diese Kurse steigen.
b) Insbesondere darf die Gesellschaft jedwede Art von
Swaps abschließen, z. B. auch solche Swaps, in denen
die Gesellschaft und die Gegenpartei vereinbaren, die
durch Einlagen, ein Wertpapier, ein Geldmarktinstrument, einen Fondsanteil, ein Derivat, einen Finanzindex oder einen Wertpapier- oder Indexkorb erzielten
Erträge gegen Erträge eines anderen Wertpapiers,
Geldmarktinstruments, Fondsanteils, Derivats, Finanzindexes, Wertpapier- oder Indexkorbs oder anderer
Einlagen auszutauschen. Die von der Gesellschaft an
die Gegenseite und umgekehrt zu leistenden Zahlungen werden unter Bezugnahme auf das jeweilige
Instrument und einen vereinbarten Nominalbetrag
berechnet.
c) Die Gesellschaft kann insbesondere auch Credit Default Swaps abschließen. Credit Default Swaps können
u. a. zur Absicherung von Bonitätsrisiken aus den von
einem Teilfonds erworbenen Anleihen (z. B. Staatsoder Unternehmensanleihen) eingesetzt werden. In
diesem Fall können z. B. die von einem Teilfonds vereinnahmten Zinssätze aus einer Anleihe mit vergleichsweise höherem Bonitätsrisiko gegen Zinssätze aus
einer Anleihe mit geringerem Bonitätsrisiko getauscht
werden. Gleichzeitig kann der Vertragspartner im Falle
im Vorfeld festgelegter Ereignisse, wie z. B. der Zahlungsunfähigkeit des Emittenten, zur Abnahme des
Basiswerts zu einem vereinbarten Preis oder zum Barausgleich verpflichtet sein. Es ist der Gesellschaft
gestattet, derartige Geschäfte auch mit einem anderen
Ziel als der Absicherung einzusetzen.
50
Der Vertragspartner muss eine Finanzeinrichtung erster Ordnung sein, die auf solche Geschäfte spezialisiert ist. Bei den im Anhang II Nr. 3 genannten Anlagegrenzen sind sowohl die dem Credit Default Swap
zugrunde liegenden Anleihen als auch der jeweilige
Emittent zu berücksichtigen. Die Bewertung von Credit Default Swaps erfolgt nach nachvollziehbaren und
transparenten Methoden auf regelmäßiger Basis. Die
Gesellschaft und der unabhängige Abschlussprüfer
werden die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz
der Bewertungsmethoden und ihre Anwendung überwachen. Sollten im Rahmen der Überwachung Differenzen festgestellt werden, wird die Beseitigung durch
die Gesellschaft veranlasst.
d) Die Gesellschaft kann auch Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, in die ein oder mehrere Derivate
eingebettet sind (strukturierte Produkte), erwerben.
2. Wertpapierpensionsgeschäfte,
Wertpapierleihe:
a) Für einen Teilfonds können Pensionsgeschäfte über
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente sowohl als
Pensionsgeber als auch -nehmer abgeschlossen werden, wenn der Vertragspartner eine Finanzeinrichtung erster Ordnung und auf solche Geschäfte spezialisiert ist. Bei Pensionsgeschäften werden Wertpapiere
und Geldmarktinstrumente vom Pensionsgeber an
den Pensionsnehmer verkauft, wobei zusätzlich entweder
– der Pensionsnehmer und der Pensionsgeber bereits
zum Rückverkauf bzw. -kauf der verkauften Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis und innerhalb einer
zum Vertragsabschluss vereinbarten Frist verpflichtet
sind oder
– dem Pensionsnehmer oder dem Pensionsgeber das
Recht vorbehalten ist, der anderen Vertragspartei die
verkauften Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente
zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis
und innerhalb einer zum Vertragsabschluss vereinbarten Frist zurückzuverkaufen bzw. deren Rückverkauf verlangen zu können.
Diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente können während der Laufzeit des Pensionsgeschäfts nicht
veräußert werden und der Teilfonds muss jederzeit in
Allianz Global Investors Fund
der Lage sein, Rückkaufverpflichtungen nachkommen
zu können.
b) Ein Teilfonds kann sich in Wertpapierleihgeschäften
engagieren, wobei er sowohl Wertpapiere und Geldmarktinstrumente (z. B. zur Deckung von Lieferverpflichtungen) ausleihen, als auch im Bestand befindliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verleihen kann. Die in einem Teilfonds vorhandenen Wertpapiere und Geldmarktinstrumente können darlehensweise für bis zu 30 Tage an Dritte überlassen werden; Wertpapiere und Geldmarktinstrumente können
auch länger verliehen werden, wenn die Gesellschaft
den Wertpapierleihvertrag jederzeit kündigen und die
verliehenen Wertpapiere und Geldmarktinstrumente
zurückverlangen kann. Voraussetzung ist, dass der
Gesellschaft für einen Teilfonds durch die Übertragung von Barmitteln, Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten ausreichende Sicherheiten gewährt
werden, deren Wert zum Zeitpunkt des Abschlusses
des Darlehens mindestens dem Wert der verliehenen
Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente entspricht.
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente können als
Sicherheiten akzeptiert werden, wenn sie durch Mitgliedstaaten der OECD, deren Gebietskörperschaften
oder internationale Organisationen begeben oder
garantiert oder von mindestens einer anerkannten
Rating-Agentur mit Investment Grade eingestuft
sind bzw. wenn nach Auffassung der Gesellschaft die
Bonität des Emittenten einem Rating von Investment
Grade entspricht.
Die Gesellschaft kann – soweit der Wertpapierleihvertrag dem nicht entgegensteht – in Form von Barmitteln gewährte Sicherheiten während der Laufzeit des
Wertpapierleihvertrags zum Kauf von Geldmarktinstrumenten und anderen Wertpapieren im Rahmen
von Wertpapierpensionsgeschäften im Sinne der Nr. 2
a) verwenden, soweit sie dies aufgrund sorgfältiger
Analyse für angemessen und marktüblich hält. Dabei
muss es sich um Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente i. S. d. vorgenannten Unterabsatzes dieses
Buchstabens handeln. Die Gesellschaft wird sich bei
der Durchführung dieser Geschäfte anerkannter
Abrechnungsorganismen oder Finanzeinrichtungen
erster Ordnung bedienen, die auf diese Geschäfte
spezialisiert sind (Wertpapierleihprogramme). Diese
Einrichtungen können für ihre Dienstleistungen einen
bestimmten Teil der im Rahmen der Geschäfte erzielten Erträge erhalten.
onen verbundene Risiko sowie ihren Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios jederzeit zu überwachen
und zu messen; sie wird ferner ein Verfahren verwenden,
das eine präzise und unabhängige Bewertung des Wertes
von OTC-Derivaten erlaubt. Im Rahmen dieses Risikomanagement-Verfahrens wird bewertungstäglich das Marktrisiko des eines Teilfonds unter Berücksichtigung sämtlicher in einem Teilfonds befindlichen Anlageinstrumente nach dem Value at Risk (VaR)-Konzept ermittelt und
dem VaR eines Vergleichsvermögens gegenübergestellt.
Die Gesellschaft wird die Eignung des Vergleichsvermögens regelmäßig überprüfen und Anpassungen vornehmen, sofern sie dies als notwendig erachtet (z. B. im Rahmen des Investment Prozesses).
Das VaR-Konzept ist ein statistisches Verfahren, das zur
Berechnung des Verlustpotenzials aus Preisänderungen
eines Portfolios angewandt wird. Der VaR gibt somit den
statistisch zu erwartenden maximalen Verlust an, der
über eine vorgegebene Haltedauer mit einer bestimmten
Wahrscheinlichkeit (Konfidenz) nicht überschritten
wird. Die Gesellschaft wird sicherstellen, dass das so ermittelte Marktrisiko eines Teilfonds, unter Berücksichtigung sämtlicher in einem Teilfonds befindlichen Anlageinstrumente – vorbehaltlich ggf. weiterer in der im Informationsblatt unter Anlagepolitik für einen Teilfonds aufgeführten Einschränkungen – zu keiner Zeit das Zweifache des Marktrisikos des zugrundegelegten Vergleichsvermögens überschreitet. Ferner ist es der Gesellschaft
gestattet, die Anrechnungsbeträge für die in Anhang II
Nr. 3. a) bis h) festgelegten Anlagerestriktionen im Rahmen des vorgenannten Risikomanagement-Verfahrens
zu ermitteln, wobei sich ggf. geringere Anrechnungsbeträge gegenüber dem Marktwertverfahren ergeben können.
3. Risikomanagement-Verfahren
Die Gesellschaft wird ein Risikomanagement-Verfahren
verwenden, das es ihr erlaubt, das mit den Anlagepositi-
51
Allianz Global Investors Fund
Anhang IV:
Struktur der Anteilklassen
Informationen zu den bereits aufgelegten Anteilklassen
der einzelnen Teilfonds sind den jeweiligen Informationsblättern zu entnehmen. Der Verwaltungsrat kann jederzeit beschließen, weitere Anteilklassen für die jeweiligen
Teilfonds aufzulegen. In diesem Fall wird das Informationsblatt des entsprechenden Teilfonds um Informationen bezüglich der neuen Anteilklasse ergänzt.
Name der Anteilklasse
A1) (EUR)
A1) (H-EUR)
A1) (USD)
A1) (H-USD)
A1) (JPY)
A1) (H-JPY)
A1) (GBP)
A1) (H-GBP)
A1) (CHF)
A1) (H-CHF)
A1) (NOK)
A1) (H-NOK)
A1) (SEK)
A1) (H-SEK)
A1) (DKK)
A1) (H-DKK)
A1) (PLN)
A1) (H-PLN)
A1) (CZK)
A1) (H-CZK)
A1) (SKK)
A1) (H-SKK)
A1) (HUF)
A1) (H-HUF)
A1) (SGD)
A1) (H-SGD)
AT1) (EUR)
AT1) (H-EUR)
AT1) (USD)
AT1) (H-USD)
AT1) (JPY)
AT1) (H-JPY)
AT1) (GBP)
AT1) (H-GBP)
AT1) (CHF)
AT1) (H-CHF)
AT1) (NOK)
AT1) (H-NOK)
AT1) (SEK)
AT1) (H-SEK)
AT1) (DKK)
AT1) (H-DKK)
AT1) (PLN)
AT1) (H-PLN)
AT1) (CZK)
AT1) (H-CZK)
AT1) (SKK)
AT1) (H-SKK)
AT1) (HUF)
AT1) (H-HUF)
AT1) (SGD)
AT1) (H-SGD)
Ertragsverwendung
Mindestanlage 5)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
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Ausschüttend 3)
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Ausschüttend 3)
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Thesaurierend 2)
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–
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–
–
Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle.
52
Name der Anteilklasse
C 4) (EUR)
C 4) (H-EUR)
C 4) (USD)
C 4) (H-USD)
C 4) (JPY)
C 4) (H-JPY)
C 4) (GBP)
C 4) (H-GBP)
C 4) (CHF)
C 4) (H-CHF)
C 4) (NOK)
C 4) (H-NOK)
C 4) (SEK)
C 4) (H-SEK)
C 4) (DKK)
C 4) (H-DKK)
C 4) (PLN)
C 4) (H-PLN)
C 4) (CZK)
C 4) (H-CZK)
C 4) (SKK)
C 4) (H-SKK)
C 4) (HUF)
C 4) (H-HUF)
C 4) (SGD)
C 4) (H-SGD)
CT 4) (EUR)
CT 4) (H-EUR)
CT 4) (USD)
CT 4) (H-USD)
CT 4) (JPY)
CT 4) (H-JPY)
CT 4) (GBP)
CT 4) (H-GBP)
CT 4) (CHF)
CT 4) (H-CHF)
CT 4) (NOK)
CT 4) (H-NOK)
CT 4) (SEK)
CT 4) (H-SEK)
CT 4) (DKK)
CT 4) (H-DKK)
CT 4) (PLN)
CT 4) (H-PLN)
CT 4) (CZK)
CT 4) (H-CZK)
CT 4) (SKK)
CT 4) (H-SKK)
CT 4) (HUF)
CT 4) (H-HUF)
CT 4) (SGD)
CT 4) (H-SGD)
P (EUR)
P (H-EUR)
P (USD)
P (H-USD)
P (JPY)
P (H-JPY)
P (GBP)
P (H-GBP)
P (CHF)
P (H-CHF)
Ertragsverwendung
Mindestanlage 5)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
–
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–
EUR 500.000
EUR 500.000
USD 500.000
USD 500.000
JPY 100 Mio.
JPY 100 Mio.
GBP 500.000
GBP 500.000
CHF 1 Mio.
CHF 1 Mio.
Allianz Global Investors Fund
Name der Anteilklasse
P (NOK)
P (H-NOK)
P (SEK)
P (H-SEK)
P (DKK)
P (H-DKK)
P (PLN)
P (H-PLN)
P (CZK)
P (H-CZK)
P (SKK)
P (H-SKK)
P (HUF)
P (H-HUF)
P (SGD)
P (H-SGD)
PT (EUR)
PT (H-EUR)
PT (USD)
PT (H-USD)
PT (JPY)
PT (H-JPY)
PT (GBP)
PT (H-GBP)
PT (CHF)
PT (H-CHF)
PT (NOK)
PT (H-NOK)
PT (SEK)
PT (H-SEK)
PT (DKK)
PT (H-DKK)
PT (PLN)
PT (H-PLN)
PT (CZK)
PT (H-CZK)
PT (SKK)
PT (H-SKK)
PT (HUF)
PT (H-HUF)
PT (SGD)
PT (H-SGD)
I 6) 7) (EUR)
I 6) 7) (H-EUR)
I 6) 7) (USD)
I 6) 7) (H-USD)
I 6) 7) (JPY)
I 6) 7) (H-JPY)
I 6) 7) (GBP)
I 6) 7) (H-GBP)
I 6) 7) (CHF)
I 6) 7) (H-CHF)
I 6) 7) (NOK)
I 6) 7) (H-NOK)
I 6) 7) (SEK)
I 6) 7) (H-SEK)
I 6) 7) (DKK)
I 6) 7) (H-DKK)
I 6) 7) (PLN)
I 6) 7) (H-PLN)
I 6) 7) (CZK)
I 6) 7) (H-CZK)
I 6) 7) (SKK)
I 6) 7) (H-SKK)
I 6) 7) (HUF)
I 6) 7) (H-HUF)
I 6) 7) (SGD)
I 6) 7) (H-SGD)
IT 6) 7) (EUR)
IT 6) 7) (H-EUR)
Ertragsverwendung
Mindestanlage 5)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
NOK 4 Mio.
NOK 4 Mio.
SEK 5 Mio.
SEK 5 Mio.
DKK 5 Mio.
DKK 5 Mio.
PLN 2 Mio.
PLN 2 Mio.
CZK 15 Mio.
CZK 15 Mio.
SKK 20 Mio.
SKK 20 Mio.
HUF 125 Mio.
HUF 125 Mio.
SGD 1 Mio.
SGD 1 Mio.
EUR 500.000
EUR 500.000
USD 500.000
USD 500.000
JPY 100 Mio.
JPY 100 Mio.
GBP 500.000
GBP 500.000
CHF 1 Mio.
CHF 1 Mio.
NOK 4 Mio.
NOK 4 Mio.
SEK 5 Mio.
SEK 5 Mio.
DKK 5 Mio.
DKK 5 Mio.
PLN 2 Mio.
PLN 2 Mio.
CZK 15 Mio.
CZK 15 Mio.
SKK 20 Mio.
SKK 20 Mio.
HUF 125 Mio.
HUF 125 Mio.
SGD 1 Mio.
SGD 1 Mio.
EUR 1 Mio.
EUR 1 Mio.
USD 1 Mio.
USD 1 Mio.
JPY 200 Mio.
JPY 200 Mio.
GBP 1 Mio.
GBP 1 Mio.
CHF 2 Mio.
CHF 2 Mio.
NOK 8 Mio.
NOK 8 Mio.
SEK 10 Mio.
SEK 10 Mio.
DKK 10 Mio.
DKK 10 Mio.
PLN 4 Mio.
PLN 4 Mio.
CZK 30 Mio.
CZK 30 Mio.
SKK 40 Mio.
SKK 40 Mio.
HUF 250 Mio.
HUF 250 Mio.
SGD 2 Mio.
SGD 2 Mio.
EUR 1 Mio.
EUR 1 Mio.
Name der Anteilklasse
IT 6) 7) (USD)
IT 6) 7) (H-USD)
IT 6) 7) (JPY)
IT 6) 7) (H-JPY)
IT 6) 7) (GBP)
IT 6) 7) (H-GBP)
IT 6) 7) (CHF)
IT 6) 7) (H-CHF)
IT 6) 7) (NOK)
IT 6) 7) (H-NOK)
IT 6) 7) (SEK)
IT 6) 7) (H-SEK)
IT 6) 7) (DKK)
IT 6) 7) (H-DKK)
IT 6) 7) (PLN)
IT 6) 7) (H-PLN)
IT 6) 7) (CZK)
IT 6) 7) (H-CZK)
IT 6) 7) (SKK)
IT 6) 7) (H-SKK)
IT 6) 7) (HUF)
IT 6) 7) (H-HUF)
IT 6) 7) (SGD)
IT 6) 7) (H-SGD)
X 6) 7) (EUR)
X 6) 7) (H- EUR)
X 6) 7) (USD)
X 6) 7) (H-USD)
X 6) 7) (JPY)
X 6) 7) (H-JPY)
X 6) 7) (GBP)
X 6) 7) (H-GBP)
X 6) 7) (CHF)
X 6) 7) (H-CHF)
X 6) 7) (NOK)
X 6) 7) (H-NOK)
X 6) 7) (SEK)
X 6) 7) (H-SEK)
X 6) 7) (DKK)
X 6) 7) (H-DKK)
X 6) 7) (PLN)
X 6) 7) (H-PLN)
X 6) 7) (CZK)
X 6) 7) (H-CZK)
X 6) 7) (SKK)
X 6) 7) (H-SKK)
X 6) 7) (HUF)
X 6) 7) (H-HUF)
X 6) 7) (SGD)
X 6) 7) (H-SGD)
XT 6) 7) (EUR)
XT 6) 7) (H-EUR)
XT 6) 7) (USD)
XT 6) 7) (H-USD)
XT 6) 7) (JPY)
XT 6) 7) (H-JPY)
XT 6) 7) (GBP)
XT 6) 7) (H-GBP)
XT 6) 7) (CHF)
XT 6) 7) (H-CHF)
XT 6) 7) (NOK)
XT 6) 7) (H-NOK)
XT 6) 7) (SEK)
XT 6) 7) (H-SEK)
XT 6) 7) (DKK)
XT 6) 7) (H-DKK)
XT 6) 7) (PLN)
XT 6) 7) (H-PLN)
XT 6) 7) (CZK)
XT 6) 7) (H-CZK)
Ertragsverwendung
Mindestanlage 5)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
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Thesaurierend 2)
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Thesaurierend 2)
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Thesaurierend 2)
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Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Ausschüttend 3)
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Ausschüttend 3)
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Ausschüttend 3)
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Thesaurierend 2)
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Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
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Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
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Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
USD 1 Mio.
USD 1 Mio.
JPY 200 Mio.
JPY 200 Mio.
GBP 1 Mio.
GBP 1 Mio.
CHF 2 Mio.
CHF 2 Mio.
NOK 8 Mio.
NOK 8 Mio.
SEK 10 Mio.
SEK 10 Mio.
DKK 10 Mio.
DKK 10 Mio.
PLN 4 Mio.
PLN 4 Mio.
CZK 30 Mio.
CZK 30 Mio.
SKK 40 Mio.
SKK 40 Mio.
HUF 250 Mio.
HUF 250 Mio.
SGD 2 Mio.
SGD 2 Mio.
–
–
–
–
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–
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–
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–
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–
–
–
–
Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle.
53
Allianz Global Investors Fund
Name der Anteilklasse
XT 6) 7) (SKK)
XT 6) 7) (H-SKK)
XT 6) 7) (HUF)
XT 6) 7) (H-HUF)
XT 6) 7) (SGD)
XT 6) 7) (H-SGD)
W 6) 7) (EUR)
W 6) 7) (H-EUR)
W 6) 7) (USD)
W 6) 7) (H-USD)
W 6) 7) (JPY)
W 6) 7) (H-JPY)
W 6) 7) (GBP)
W 6) 7) (H-GBP)
W 6) 7) (CHF)
W 6) 7) (H-CHF)
W 6) 7) (NOK)
W 6) 7) (H-NOK)
W 6) 7) (SEK)
W 6) 7) (H-SEK)
W 6) 7) (DKK)
W 6) 7) (H-DKK)
W 6) 7) (PLN)
W 6) 7) (H-PLN)
W 6) 7) (CZK)
W 6) 7) (H-CZK)
W 6) 7) (SKK)
W 6) 7) (H-SKK)
W 6) 7) (HUF)
W 6) 7) (H-HUF)
W 6) 7) (SGD)
W 6) 7) (H-SGD)
WT 6) 7) (EUR)
WT 6) 7) (H-EUR)
WT 6) 7) (USD)
WT 6) 7) (H-USD)
WT 6) 7) (JPY)
WT 6) 7) (H-JPY)
WT 6) 7) (GBP)
WT 6) 7) (H-GBP)
WT 6) 7) (CHF)
WT 6) 7) (H-CHF)
WT 6) 7) (NOK)
WT 6) 7) (H-NOK)
WT 6) 7) (SEK)
WT 6) 7) (H-SEK)
WT 6) 7) (DKK)
WT 6) 7) (H-DKK)
WT 6) 7) (PLN)
WT 6) 7) (H-PLN)
WT 6) 7) (CZK)
WT 6) 7) (H-CZK)
WT 6) 7) (SKK)
WT 6) 7) (H-SKK)
WT 6) 7) (HUF)
WT 6) 7) (H-HUF)
WT 6) 7) (SGD)
WT 6) 7) (H-SGD)
Ertragsverwendung
Mindestanlage 5)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Ausschüttend 3)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
Thesaurierend 2)
–
–
–
–
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EUR 10 Mio.
EUR 10 Mio.
USD 10 Mio.
USD 10 Mio.
JPY 2 Mrd.
JPY 2 Mrd.
GBP 10 Mio.
GBP 10 Mio.
CHF 20 Mio.
CHF 20 Mio.
NOK 80 Mio.
NOK 80 Mio.
SEK 100 Mio.
SEK 100 Mio.
DKK 100 Mio.
DKK 100 Mio.
PLN 40 Mio.
PLN 40 Mio.
CZK 300 Mio.
CZK 300 Mio.
SKK 400 Mio.
SKK 400 Mio.
HUF 2,5 Mrd.
HUF 2,5 Mrd.
SGD 20 Mio.
SGD 20 Mio.
EUR 10 Mio.
EUR 10 Mio.
USD 10 Mio.
USD 10 Mio.
JPY 2 Mrd.
JPY 2 Mrd.
GBP 10 Mio.
GBP 10 Mio.
CHF 20 Mio.
CHF 20 Mio.
NOK 80 Mio.
NOK 80 Mio.
SEK 100 Mio.
SEK 100 Mio.
DKK 100 Mio.
DKK 100 Mio.
PLN 40 Mio.
PLN 40 Mio.
CZK 300 Mio.
CZK 300 Mio.
SKK 400 Mio.
SKK 400 Mio.
HUF 2,5 Mrd.
HUF 2,5 Mrd.
SGD 20 Mio.
SGD 20 Mio.
Für den Allianz PIMCO Euro Bond Total Return stehen
zusätzlich auf BGL, HRK, RON und RUB lautende Anteilklassen zur Verfügung.
54
Der Erwerb von Anteilen der Anteilklassen A und AT kann auf Anleger
beschränkt sein, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. In diesem Fall erfolgt
ein Hinweis hierauf im Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds.
2)
Grundsätzlich Thesaurierung jährlich zum 30. September; die Hauptversammlung kann auch eine abweichende Ertragsverwendung beschließen.
3)
Grundsätzlich jährliche Ausschüttung zum 15. Dezember. Fällt der Ausschüttungstermin auf ein Wochenende oder einen Bankfeiertag, ist für die
Ausschüttung der nächstfolgende Bankarbeitstag vorgesehen; die Hauptversammlung kann auch eine abweichende Ertragsverwendung beschließen.
4)
Sofern im Informationsblatt des betreffenden Teilfonds nichts anderes vermerkt ist, können Anteile dieser Anteilklassen nur von Anlegern erworben
werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
der Bundesrepublik Deutschland haben.
5)
Soweit derzeit kein Mindestanlagebetrag festgelegt ist, wird nur ein Strich
ausgewiesen.
6)
Anteile dieser Anteilklassen können nur von nicht natürlichen Personen
erworben werden.
7)
Anteile dieser Anteilklassen können den Zusatz „RCM“ oder „PIMCO“ tragen.
In diesem Fall erfolgt ein Hinweis hierauf im Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds.
1)
Allianz Global Investors Fund
Anhang V:
Auszug der aktuellen Gebühren und Kosten
Name des Teilfonds
Anteilklasse 1)
Ausgabeaufschlag 2)/
Umtauschgebühr 3)
Rücknahmeabschlag
Verwaltungs- und
VertriebsZentralverwaltungsgebühr 4)
gebühr 5)
(ggf. fällt zudem eine erfolgsbezogene Vergütung an, siehe
insoweit das jeweilige Informationsblatt eines Teilfonds)
Taxe
d’Abonnement
Allianz RCM Global Equity
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Asia Pacific
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Global Sustainability
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Best Styles Euroland
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
1,50 % p. a.
1,50 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,50 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Best Styles Europe
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
1,50 % p. a.
1,50 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,50 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
dit-Protect Global Winner 2014
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz-dit Top Selection Europa
A / AT
5,00 % / 5,00 %
C / CT
5,00 % / 5,00 %
P / PT
2,00 % / 2,00 %
RCM I / RCM IT
2,00 % / 2,00 %
RCM X / RCM XT – / –
RCM W / RCM WT –/ –
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Euro Equity Index
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
0,75 % p. a.
0,75 % p. a.
0,50 % p. a.
0,50 % p. a.
0,50 % p. a. 7)
0,50 % p. a.
– 8)
0,50 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz-dit Global EcoTrends
A / AT
5,00 % / 5,00 %
C / CT
5,00 % / 5,00 %
P / PT
2,00 % / 2,00 %
RCM I / RCM IT
2,00 % / 2,00 %
RCM X / RCM XT – / –
RCM W / RCM WT – / –
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle.
55
Allianz Global Investors Fund
Name des Teilfonds
Anteilklasse 1)
Ausgabeaufschlag 2)/
Umtauschgebühr 3)
Rücknahmeabschlag
Verwaltungs- und
VertriebsZentralverwaltungsgebühr 4)
gebühr 5)
(ggf. fällt zudem eine erfolgsbezogene Vergütung an, siehe
insoweit das jeweilige Informationsblatt eines Teilfonds)
Taxe
d’Abonnement
Allianz RCM Europe Equity Growth A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Euroland
Equity Growth
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM High Dividend
Europe Systematic
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Global Emerging
Markets Equity
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM US Equity Systematic
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz-dit Rising Stars Asia
A / AT
5,00 % / 5,00 %
C / CT
5,00 % / 5,00 %
P / PT
2,00 % / 2,00 %
RCM I / RCM IT
2,00 % / 2,00 %
RCM X / RCM XT – / –
RCM W / RCM WT – / –
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz-dit Global Small Cap
A / AT
5,00 % / 5,00 %
C / CT
5,00 % / 5,00 %
P / PT
2,00 % / 2,00 %
RCM I / RCM IT
2,00 % / 2,00 %
RCM X / RCM XT – / –
RCM W / RCM WT – / –
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz NACM Global
Equity Growth
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Europe
Small Cap Equity
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM BRIC Equity
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle.
56
Allianz Global Investors Fund
Name des Teilfonds
Anteilklasse 1)
Ausgabeaufschlag 2)/
Umtauschgebühr 3)
Rücknahmeabschlag
Verwaltungs- und
VertriebsZentralverwaltungsgebühr 4)
gebühr 5)
(ggf. fällt zudem eine erfolgsbezogene Vergütung an, siehe
insoweit das jeweilige Informationsblatt eines Teilfonds)
Taxe
d’Abonnement
Allianz NFJ US Large Cap Value
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Global
Energy Innovations
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Global
Hi-Tech Growth
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Global Unconstrained A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Hong Kong
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM India
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Indonesia
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Japan
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Korea
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz OpCap Global Equity
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle.
57
Allianz Global Investors Fund
Name des Teilfonds
Anteilklasse 1)
Ausgabeaufschlag 2)/
Umtauschgebühr 3)
Rücknahmeabschlag
Verwaltungs- und
VertriebsZentralverwaltungsgebühr 4)
gebühr 5)
(ggf. fällt zudem eine erfolgsbezogene Vergütung an, siehe
insoweit das jeweilige Informationsblatt eines Teilfonds)
Taxe
d’Abonnement
Allianz RCM Little Dragons
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
3,50 % p. a.
3,50 % p. a.
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
1,75 % p. a. 7)
1,75 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Malaysia
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Oriental Income
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,00 % p. a.
2,50 % p. a.
1,50 % p. a.
1,50 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Philippines
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Singapore
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Thailand
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Tiger
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Total Return
Asian Equity
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,00 % p. a.
2,50 % p. a.
1,50 % p. a.
1,50 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM China
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Demographic Trends A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle.
58
Allianz Global Investors Fund
Name des Teilfonds
Anteilklasse 1)
Ausgabeaufschlag 2)/
Umtauschgebühr 3)
Rücknahmeabschlag
Verwaltungs- und
VertriebsZentralverwaltungsgebühr 4)
gebühr 5)
(ggf. fällt zudem eine erfolgsbezogene Vergütung an, siehe
insoweit das jeweilige Informationsblatt eines Teilfonds)
Taxe
d’Abonnement
Allianz RCM Emerging Asia
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Global
Agricultural Trends
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz Real Estate
Securities Europe
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz NACM Global
Petro Countries
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz NACM Global Plus Frontier A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM Global Water
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz PIMCO Euro Bond
Total Return
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
1,50 % p. a.
1,50 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,50 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz PIMCO Euro Bond Fund
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
1,50 % p. a.
1,50 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,50 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz-dit Corporate Bond Global A / AT
C / CT
P / PT
PIMCO I /
PIMCO IT
PIMCO X /
PIMCO XT
PIMCO W /
PIMCO WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
– 6)
– 6)
– 6)
1,50 % p. a.
1,50 % p. a.
1,00 % p. a.
– 8)
0,50 % p. a.
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
2,00 % / 2,00 %
– 6)
1,00 % p. a.
– 8)
0,01 % p. a.
–/–
– 6)
1,00 % p. a. 7)
– 8)
0,01 % p. a.
–/–
– 6)
1,00 % p. a.
– 8)
0,01 % p. a.
Allianz PIMCO Treasury
Euro Cash Plus
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
1,00 % / 1,00 %
1,00 % / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
0,80 % p. a.
0,80 % p. a.
0,60 % p. a.
0,60 % p. a.
0,60 % p. a. 7)
0,60 % p. a.
– 8)
0,25 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle.
59
Allianz Global Investors Fund
Name des Teilfonds
Anteilklasse 1)
Ausgabeaufschlag 2)/
Umtauschgebühr 3)
Rücknahmeabschlag
Verwaltungs- und
VertriebsZentralverwaltungsgebühr 4)
gebühr 5)
(ggf. fällt zudem eine erfolgsbezogene Vergütung an, siehe
insoweit das jeweilige Informationsblatt eines Teilfonds)
Taxe
d’Abonnement
Allianz PIMCO Treasury
Euro Bond Plus 2009
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
3,00 % / 3,00 %
3,00 % / 3,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
0,60 % p. a.
0,60 % p. a.
0,60 % p. a. 7)
0,60 % p. a.
– 8)
0,50 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz PIMCO Treasury
Euro Bond Plus 2011
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
3,00 % / 3,00 %
3,00 % / 3,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
0,60 % p. a.
0,60 % p. a.
0,60 % p. a. 7)
0,60 % p. a.
– 8)
0,50 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz PIMCO Treasury
Euro Bond Plus 2013
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
3,00 % / 3,00 %
3,00 % / 3,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
0,60 % p. a.
0,60 % p. a.
0,60 % p. a. 7)
0,60 % p. a.
– 8)
0,50 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz PIMCO Treasury
Euro Bond Plus 2015
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
3,00 % / 3,00 %
3,00 % / 3,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
0,60 % p. a.
0,60 % p. a.
0,60 % p. a. 7)
0,60 % p. a.
– 8)
0,50 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz PIMCO Treasury
Euro Bond Plus 2017
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
3,00 % / 3,00 %
3,00 % / 3,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
0,60 % p. a.
0,60 % p. a.
0,60 % p. a. 7)
0,60 % p. a.
– 8)
0,50 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz PIMCO Treasury
Euro Bond Plus 2019
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
3,00 % / 3,00 %
3,00 % / 3,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
0,60 % p. a.
0,60 % p. a.
0,60 % p. a. 7)
0,60 % p. a.
– 8)
0,50 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz All Markets Invest
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz All Markets Dynamic
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz All Markets Opportunities
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,50 % p. a.
2,50 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a.
1,25 % p. a. 7)
1,25 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz Investors Vision
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle.
60
Allianz Global Investors Fund
Name des Teilfonds
Anteilklasse 1)
Ausgabeaufschlag 2)/
Umtauschgebühr 3)
Rücknahmeabschlag
Verwaltungs- und
VertriebsZentralverwaltungsgebühr 4)
gebühr 5)
(ggf. fällt zudem eine erfolgsbezogene Vergütung an, siehe
insoweit das jeweilige Informationsblatt eines Teilfonds)
Taxe
d’Abonnement
Allianz RCM Enhanced
Money Market
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
–/–
–/–
–/–
–/–
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
0,70 % p. a.
0,70 % p. a.
0,40 % p. a.
0,40 % p. a.
0,40 % p. a. 7)
0,40 % p. a.
– 8)
0,50 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz-dit Growing
Markets Protect
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
3,00 % / 3,00 %
–/–
–/–
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
1,25 % p. a.
1,25 % p. a.
0,80 % p. a.
0,80 % p. a.
0,80 % p. a. 7)
0,80 % p. a.
– 8)
0,50 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz RCM USD Liquidity
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 1,00 %
5,00 % / 1,00 %
– / 1,00 %
– / 1,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
0,50 % p. a. 7)
0,50 % p. a.
– 8)
0,50 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Allianz Tactical Asset
Allocation Euroland
A / AT
C / CT
P / PT
I / IT
X / XT
W / WT
5,00 % / 5,00 %
5,00 % / 5,00 %
2,00 % / 2,00 %
2,00 % / 2,00 %
–/–
–/–
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
– 6)
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a.
1,00 % p. a. 7)
1,00 % p. a.
– 8)
0,75 % p. a.
– 8)
– 8)
– 8)
– 8)
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,05 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
0,01 % p. a.
Die Umtauschgebühr bezieht sich auf einen Umtausch in die aufgeführte Anteilklasse eines Teilfonds. Es steht der
Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Umtauschgebühr zu erheben.
Bezieht sich auf alle Anteile innerhalb aller betreffender Anteilklassen, unabhängig von der Referenzwährung und der Absicht, sich gegen diese Referenzwährung
abzusichern.
2)
Bei der Ausgabe von Anteilen am Teilfonds steht es der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu erheben.
3)
Beim Umtausch von Anteilen steht es der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Umtauschgebühr zu erheben.
4)
Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu erheben.
5)
Es steht der / den Vertriebsgesellschaft(en) frei, – vermittelt durch die Verwaltungsgesellschaft – eine niedrigere Vertriebsgebühr zu erheben.
6)
Es wird derzeit bis auf Weiteres kein Rücknahmeabschlag erhoben.
7)
Es sei denn, aufgrund einer individuellen Sondervereinbarung zwischen Verwaltungsgesellschaft und dem jeweiligen Anteilinhaber wird eine – ggf. auch eine
erfolgsbezogene Komponente beinhaltende – andere Vergütung vereinbart.
8)
Es wird derzeit bis auf Weiteres keine Vertriebsgebühr erhoben.
1)
61
Allianz Global Investors Fund
Anhang VI: Weitere von der Verwaltungsgesellschaft verwaltete Investmentfonds
Die Allianz Global Investors Luxembourg S. A. verwaltete bei Drucklegung dieses Verkaufsprospekts folgende Fonds:
Fondsname
Fondsname
Allianz Flexible Asset I
Allianz Flexible Asset II
Allianz Flexible Asset III
Allianz Global Investors IndexPLUS
Allianz Global Selection Balance
Allianz Horizont Fonds
Allianz PIMCO LiquiditätsManager
Allianz RCM Defensive Strategy
Allianz RCM Global Champion
Allianz RCM Systematic Multi Strategy
Allianz Suisse – Strategy Fund
Allianz Top Protect
Allianz ZinsManager
Allianz-dit Bondselect US $
Allianz-dit Bondspezial
Allianz-dit Bonus Barriere
Allianz-dit Bonus Barriere II
Allianz-dit BRIC Stars
Allianz-dit Business Cash
Allianz-dit Cash Euro
Allianz-dit Corporate Bond Europa
Allianz-dit Corporate Bond Europa HiYield
Allianz-dit Deep Discount
Allianz-dit Euro Bond Real Return
Allianz-dit Euro Bond Total Return
Allianz-dit Euro Garantie
Allianz-dit Euro Laufzeitfonds 2008
Allianz-dit Euro Laufzeitfonds 2010
Allianz-dit Euro Protect Dynamic
Allianz-dit Euro Protect Dynamic II
Allianz-dit Euro Protect Dynamic III
Allianz-dit Euro Protect Dynamic Plus
Allianz-dit Euro Rentenfonds »K4«
Allianz-dit Europa Renten »T«
Allianz-dit Europazins »K«
Allianz-dit Express Strategie
Allianz-dit Express Strategie II
Allianz-dit FinanzPlan 2015
Allianz-dit FinanzPlan 2020
Allianz-dit FinanzPlan 2025
Allianz-dit FinanzPlan 2030
Allianz-dit FinanzPlan 2035
Allianz-dit FinanzPlan 2040
Allianz-dit FinanzPlan 2045
Allianz-dit FinanzPlan 2050
Allianz-dit Garantiefonds Klassik 100
Allianz-dit Global Bond High Grade
Allianz-dit Global Bond Low Duration (Euro)
Allianz-dit Global Fund Selection
Allianz-dit High Dividend Discount
Allianz-dit Japan Protect Dynamic Plus
Allianz-dit Money Market PLUS (Euro)
Allianz-dit Money Market US $
Allianz-dit Rendite Extra
Allianz-dit Small Cap Europa
Allianz-dit Stiftungsfonds Balanced
Allianz-dit Tiger Fund
dit-Fonds Portfolio Ertrag
dit-Garantie Plus 2012
Dresdner FondsManagement Balance
Dresdner FondsManagement Chance
Dresdner FondsManagement Substanz
Dresdner FondsManagement Wachstum
DRESDNER HIGH YIELD INCOME FUND
Dresdner PrivatePortfolio Balance
Dresdner PrivatePortfolio Chance
Dresdner PrivatePortfolio Growth
Dresdner PrivatePortfolio Income
Dresdner VermögensManagement Balance
Dresdner VermögensManagement Chance
Dresdner VermögensManagement Substanz
Dresdner VermögensManagement Wachstum
Dresdner Vermögensplan 15
Dresdner Vermögensplan 25
Dresdner Vermögensplan 35
Dresdner Vermögensplan 65
Dresdner Vermögensplan 80
LEO-FONDS
MetallRente FONDS PORTFOLIO
MLP absolute return 150
MLP absolute return 300
OLB-FondsConceptPlus Ertrag
OLB-FondsConceptPlus Wachstum
OLB-FondsConceptPlus Chance
PremiumMandat Balance
PremiumMandat Defensiv
PremiumMandat Dynamik
PremiumMandat Dynamic Plus
Ras Lux Fund
sowie zehn Investmentgesellschaften in der Rechtsform einer Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV), vier
Spezialsondervermögen in der Rechtsform „fonds commun de placement“ (FCP) – „fonds d’investissement spécialisé“
(FIS) sowie zwei Spezialsondervermögen in der Rechtsform „Société d’Investissement à Capital Variable“ (SICAV) –
„fonds d’investissement spécialisé“ (FIS).
Folgende Investmentfonds in der Rechtsform FCP sind zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Verkaufsprospekts in der
Schweiz zum Vertrieb zugelassen:
Fondsname
Fondsname
Allianz Suisse – Strategy Fund
Allianz-dit Bondspezial
Allianz-dit Euro Bond Total Return
Allianz-dit Europazins »K«
Allianz-dit Small Cap Europa
62
Allianz Global Investors Fund
Anhang VII: Börsenplätze, an denen Anteile
von Teilfonds ohne Zustimmung der Gesellschaft
gehandelt werden
Name des Teilfonds
Börsenplatz
Allianz RCM Global Equity
Börse Berlin-Bremen
Börse Düsseldorf
Börse Frankfurt am Main
Börse Hamburg-Hannover
Börse München
Allianz RCM Asia Pacific
Börse Berlin-Bremen
Börse Düsseldorf
Börse Frankfurt am Main
Börse Hamburg-Hannover
Allianz RCM Global Sustainability
Börse Berlin-Bremen
Börse Düsseldorf
Börse Frankfurt am Main
Börse Hamburg-Hannover
Börse München
Allianz-dit Top Selection Europa
Börse Berlin-Bremen
Börse Düsseldorf
Börse Frankfurt am Main
Börse Hamburg-Hannover
Börse München
Allianz-dit Global Eco Trends
Börse Berlin-Bremen
Börse Düsseldorf
Börse Frankfurt am Main
Börse Hamburg-Hannover
Allianz RCM Global Emerging Markets Equity
Börse Berlin-Bremen
Börse Düsseldorf
Börse Frankfurt am Main
Börse Hamburg-Hannover
Börse München
Allianz-dit Corporate Bond Global
Börse Berlin-Bremen
Börse Düsseldorf
Börse Frankfurt am Main
Börse Hamburg-Hannover
Börse München
63
Allianz Global Investors Fund
Informationsblätter
zu den einzelnen Teilfonds
Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
65
Allianz RCM Oriental Income . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
141
Allianz RCM Global Equity . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
69
Allianz RCM Philippines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
143
Allianz RCM Asia Pacific . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
71
Allianz RCM Singapore . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
145
Allianz RCM Global Sustainability . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
73
Allianz RCM Thailand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
147
Allianz RCM Best Styles Euroland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
75
Allianz RCM Tiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
149
Allianz RCM Best Styles Europe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
77
Allianz RCM Total Return Asian Equity . . . . . . . . . . . . . . . .
151
dit-Protect Global Winner 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
79
Allianz RCM China . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
153
Allianz-dit Top Selection Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
86
Allianz RCM Demographic Trends . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
155
Allianz RCM Euro Equity Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
88
Allianz RCM Emerging Asia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
157
Allianz-dit Global EcoTrends . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
90
Allianz RCM Global Agricultural Trends. . . . . . . . . . . . . . .
159
Allianz RCM Europe Equity Growth. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
93
Allianz Real Estate Securities Europe . . . . . . . . . . . . . . . . .
162
Allianz RCM Euroland Equity Growth . . . . . . . . . . . . . . . . .
95
Allianz NACM Global Petro Countries . . . . . . . . . . . . . . . .
165
Allianz RCM High Dividend Europe Systematic . . . . . . . .
97
Allianz NACM Global Plus Frontier . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
167
Allianz RCM Global Emerging Markets Equity . . . . . . . . .
99
Allianz RCM Global Water . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
169
Allianz RCM US Equity Systematic. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
101
Allianz PIMCO Euro Bond Total Return . . . . . . . . . . . . . . .
171
Allianz-dit Rising Stars Asia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
103
Allianz PIMCO Euro Bond Fund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
174
Allianz-dit Global Small Cap . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
106
Allianz-dit Corporate Bond Global . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
176
Allianz NACM Global Equity Growth. . . . . . . . . . . . . . . . . .
108
Allianz PIMCO Treasury Euro Cash Plus . . . . . . . . . . . . . . .
178
Allianz RCM Europe Small Cap Equity . . . . . . . . . . . . . . . .
110
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2009 . . . . . . . . .
181
Allianz RCM BRIC Equity . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
113
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2011 . . . . . . . . .
183
Allianz NFJ US Large Cap Value . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
115
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2013 . . . . . . . . .
186
Allianz RCM Global Energy Innovations . . . . . . . . . . . . . . .
117
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2015 . . . . . . . . .
189
Allianz RCM Global Hi-Tech Growth . . . . . . . . . . . . . . . . . .
120
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2017 . . . . . . . . .
192
Allianz RCM Global Unconstrained . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
122
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2019 . . . . . . . . .
195
Allianz RCM Hong Kong . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
124
Allianz All Markets Invest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
198
Allianz RCM India . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
126
Allianz All Markets Dynamic . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
202
Allianz RCM Indonesia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
128
Allianz All Markets Opportunities . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
206
Allianz RCM Japan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
130
Allianz Investors Vision . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
210
Allianz RCM Korea . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
132
Allianz RCM Enhanced Money Market . . . . . . . . . . . . . . . .
213
Allianz OpCap Global Equity . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
134
Allianz-dit Growing Markets Protect . . . . . . . . . . . . . . . . .
215
Allianz RCM Little Dragons . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
136
Allianz RCM USD Liquidity . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
221
Allianz RCM Malaysia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
139
Allianz Tactical Asset Allocation Euroland. . . . . . . . . . . . .
223
64
Allianz Global Investors Fund
Einführung
Das Vermögen der Teilfonds wird nach dem Grundsatz
der Risikostreuung angelegt. Das Fondsmanagement
wird das Teilfondsvermögen nach eingehender Analyse
aller ihm zur Verfügung stehenden Informationen unter
sorgfältiger Abwägung der Chancen und Risiken in zulässige Vermögenswerte investieren. Die Wertentwicklung
der Anteile der Teilfonds bleibt aber von den Kursveränderungen auf den Märkten abhängig. Es kann daher
keine Garantie gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik der jeweiligen Teilfonds erreicht werden.
Anleger riskieren, gegebenenfalls einen niedrigeren als
den ursprünglich angelegten Betrag zurückzuerhalten.
Soweit keine anderen relevanten Bestimmungen in den
Informationsblättern enthalten sind, gilt für alle Teilfonds Folgendes:
1) Teilfondsanlagen in anderen Fonds
Sieht die Anlagepolitik des Teilfonds in Übereinstimmung mit dessen Anlagezielen und -grundsätzen
Anlagen in anderen Fonds vor, gilt Folgendes:
Hinsichtlich der Anlage in Aktienfonds kann es sich
sowohl um breit diversifizierte Aktienfonds als auch
um Länder-, Regionen- und Branchenfonds handeln.
Aktienfonds ist jeder OGAW oder OGA, dessen Risikoprofil typischerweise mit dem eines oder mehrerer
Aktienmärkte korreliert.
Hinsichtlich der Anlage in Rentenfonds kann es sich
sowohl um breit diversifizierte Rentenfonds als auch
um Länder-, Regionen-, Branchen- oder auf bestimmte Laufzeiten oder Währungen ausgerichtete Rentenfonds handeln. Rentenfonds ist jeder OGAW oder
OGA, dessen Risikoprofil typischerweise mit dem
eines oder mehrerer Rentenmärkte korreliert.
Hinsichtlich der Anlage in Geldmarktfonds kann es
sich sowohl um breit diversifizierte als auch um auf
bestimmte Emittentengruppen oder Laufzeiten oder
Währungen fokussierte Geldmarktfonds handeln.
Geldmarktfonds im vorgenannten Sinne ist jeder
OGAW oder OGA, dessen Risikoprofil mit einem oder
mehreren Geldmärkten korreliert. EUR-Geldmarktfonds ist jeder OGAW oder OGA, dessen Risikoprofil
typischerweise mit dem eines oder mehrerer EURGeldmärkte korreliert. OECD-Geldmarktfonds ist jeder
OGAW oder OGA, dessen Risikoprofil mit dem eines
oder mehrerer OECD-Geldmärkte korreliert.
Sofern die Anlagepolitik des Teilfonds keine gegenteiligen Bestimmungen enthält, können grundsätzlich nur
Anteile an Fonds erworben werden, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer
anderen Gesellschaft, die mit der Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, verwaltet werden. Anteile
an anderen Fonds werden nur ausnahmsweise und nur
dann erworben, wenn keiner der vorgenannten Fonds die
vom Fondsmanagement im Einzelfall für notwendig
erachtete Anlagepolitik verfolgt oder wenn es sich um
Anteile an einem auf die Nachbildung eines Wertpapierindexes ausgerichteten OGAW oder OGA handelt, die
an einer bzw. einem der in Anhang II Nr. 1 a) genannten
Börsen oder organisierten Märkte zum Handel zugelassen sind.
2) Fremdwährungen /
währungsgesicherte Anteilklassen
Sofern die Anlagepolitik des Teilfonds keine gegenteiligen Bestimmungen enthält, können Vermögenswerte des
Teilfonds auf Fremdwährungen, d. h. auf andere Währungen als den Euro, lauten.
Sofern währungsgesicherte Anteilklassen aufgelegt werden, werden für diese Anteilklassen Transaktionen eingegangen, um sich neben dem Bestreben, das allgemeine
Anlageziel des Teilfonds zu erreichen, in einem umfangreichen Maße gegen vorab festgelegte Währungsrisiken
abzusichern.
Hierbei gelten Vermögenswerte, die nicht auf eine Währung lauten, als auf die Währung des Sitzlandes ihres
Emittenten (bei Aktien vertretenden Papieren: des Unternehmens, bei Zertifikaten: des Basistitels) lautend. Sofern
die Anlagepolitik des Teilfonds die Übernahme separater
Fremdwährungsrisiken vorsieht, können derlei Transaktionen die Währungsabsicherung auf Anteilklassenebene
teilweise aufheben.
3) Allgemeine Auswahlkriterien des
Fondsmanagements
In Übereinstimmung mit den Anlagezielen und -grundsätzen des jeweiligen Teilfonds kann das Teilfondsvermögen – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl
65
Allianz Global Investors Fund
– auf einzelne Typen von Anlagegegenständen,
und/oder
– auf einzelne Währungen, und/oder
– auf einzelne Branchen, und/oder
– auf einzelne Länder, und/oder
– auf Anlagegegenstände mit kürzeren bzw. längeren
(Rest-)Laufzeiten, und/oder
– auf Anlagegegenstände von Ausstellern / Schuldnern
mit bestimmten Charakteren (z. B. Staaten oder Unternehmen),
6) Kurzfristige Kredite
konzentriert als auch breit übergreifend investiert
werden.
Die Teilfonds können Derivate – wie zum Beispiel Futures,
Optionen, Swaps – zu Absicherungszwecken (Hedging) einsetzen. Dies kann sich in Form von entsprechend geringeren Chancen und Risiken auf das allgemeine Teilfondsprofil
niederschlagen. Hedging kann insbesondere auch zur Darstellung der verschiedenen währungsgesicherten Anteilklassen eingesetzt werden und damit das Profil der jeweiligen Anteilklasse prägen.
Das Fondsmanagement wählt die Wertpapiere für den
Teilfonds unabhängig von der Größenordnung der Unternehmen und unabhängig davon aus, ob es sich um Substanz- oder Wachstumswerte handelt. Der Teilfonds kann
dadurch sowohl auf Unternehmen einer bestimmten
Größenordnung bzw. Kategorie konzentriert als auch
breit übergreifend investiert sein. Insbesondere können
Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die
zum Teil in Nischenmärkten tätig sind.
4) Passive Grenzverletzung
Eine Über- bzw. Unterschreitung der in der Anlagepolitik
enthaltenen Anlagegrenzen ist zulässig, wenn dies durch
Wertveränderungen von im Teilfonds enthaltenen Vermögensgegenständen, durch Ausübung von Bezugs- oder
Optionsrechten und/oder durch Veränderung des Wertes
des gesamten Teilfonds und/oder in Zusammenhang mit
der Ausgabe oder Rücknahme von Anteilscheinen
geschieht (sog. „passive Grenzverletzung“). In diesen Fällen ist die Wiedereinhaltung der genannten Grenzen in
angemessener Frist anzustreben.
5) Einsatz von Techniken
und Instrumenten
Außerdem ist es der Verwaltungsgesellschaft gestattet,
für den Teilfonds zum Zwecke einer effizienten Portfolioverwaltung (inklusive zu Absicherungszwecken) bestimmte Techniken und Instrumente einzusetzen (gem. Anhang
III bzw. den Erläuterungen im vollständigen Verkaufsprospekt unter „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“).
Unter keinen Umständen darf der Teilfonds beim Einsatz
von Techniken und Instrumenten von den genannten
Anlagezielen abweichen.
66
Die Verwaltungsgesellschaft kann für jeden Teilfonds
gem. Anhang II Nr. 2 zweiter Spiegelstrich kurzfristige
Kredite aufnehmen.
7) Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil
Darüber hinaus können die Teilfonds Derivate auch in spekulativer Hinsicht zur Steigerung der Erträge im Rahmen der
Verfolgung des Anlageziels, namentlich zur Darstellung des
allgemeinen Teilfondsprofils und zur Erhöhung des Investitionsgrades über den Investitionsgrad eines voll in Wertpapieren investierten Fonds hinaus, einsetzen. Bei der Darstellung des allgemeinen Teilfondsprofils durch Derivate
wird das allgemeine Teilfondsprofil umgesetzt, indem
Direktinvestitionen z. B. in Wertpapiere durch Derivate
ersetzt oder auch – das allgemeine Teilfondsprofil mitgestaltend – indem bestimmte Komponenten der Anlageziele
und -grundsätze der Teilfonds auf der Grundlage von Derivaten verwirklicht werden können, z. B. indem Währungsengagements durch Derivate abgebildet werden, was sich
in der Regel nicht wesentlich auf das allgemeine Teilfondsprofil auswirkt. Insbesondere wenn das Anlageziel eines
Teilfonds darauf lautet, dass das Fondsmanagement mit der
Absicht der Zusatzertragserzielung zudem separate Währungsrisiken in Bezug auf bestimmte Fremdwährungen
und/oder separate Risiken in Bezug auf Aktien-, Rentenund/oder Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices
übernehmen kann, basieren diese Komponenten der Anlageziele und -grundsätze hauptsächlich auf Derivaten.
Setzen die Teilfonds Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades ein, streben sie dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, das bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
eventuell ein wesentlich höheres Marktrisiko aufweist.
Dabei verfolgt das Fondsmanagement einen risikokontrollierten Ansatz.
Allianz Global Investors Fund
8) Basiswährung
13) Berechnung der Duration
Die Basiswährung der Teilfonds ist, sofern im Informationsblatt des jeweiligen Fonds nichts anderes angegeben
ist, der Euro.
Enthält das Informationsblatt eines Teilfonds eine Zielduration, errechnet sich diese auf Grundlage des in verzinslichen Wertpapieren, Einlagen und Geldmarktinstrumenten angelegten Anteils eines jeden Teilfondsvermögens, einschließlich der mit den genannten Anlagegegenständen verbundenen Zinsansprüche, die in Übereinstimmung mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik
des jeweiligen Teilfonds entstehen können. Bei der Berechnung werden Derivate auf verzinsliche Wertpapiere,
Zins- und Rentenindices sowie Zinssätze unabhängig
von der Währung der zugrunde liegenden Anlagegegenstände berücksichtigt.
9) Laufzeit des Teilfonds
Die Teilfonds verfügen, sofern im Informationsblatt
des jeweiligen Fonds nichts Anderes angegeben ist, über
keine festgelegte Laufzeit.
10) Anteilscheine von Teilfonds
Ein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht
nicht.
11) Grundsätzlich vorgesehenes
Ausschüttungsdatum der ausschüttenden Anteilklassen
Sofern im Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds
nichts anderes angegeben ist, ist hierfür generell der 15.
Dezember eines jeden Jahres vorgesehen. Fällt der Ausschüttungstermin auf ein Wochenende oder einen Bankfeiertag, gilt für die Ausschüttung der nächstfolgende Geschäftstag.
12) Erstausgabepreis
Sofern im Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds
nichts anderes vorgesehen ist, gelten folgende Erstausgabepreise für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT
EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/
CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/
PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/
SGD 2.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/
JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich eines ggf.
anfallenden Ausgabeaufschlags.
Anteile der Anteilklassen I, IT, X, XT, W und WT können
den Zusatz „RCM“ oder „PIMCO“ tragen. In diesem Fall
erfolgt ein Hinweis hierauf im Informationsblatt des
jeweiligen Teilfonds.
Abweichungen von dieser allgemeinen Bestimmung werden ausdrücklich im Informationsblatt des jeweiligen
Teilfonds vermerkt.
14) Risikoansatz
Besteht laut Informationsblatt eines Teilfonds die Möglichkeit bestimmte Anlagegrenzen zu über- oder unterschreiten, so ist der Kauf oder Verkauf entsprechender
Vermögenswerte zulässig, wenn gleichzeitig durch den
Einsatz von Techniken und Instrumenten sichergestellt
ist, dass das jeweilige Marktrisikopotenzial insgesamt
diese Grenzen einhält.
Die Techniken und Instrumente werden für diesen Zweck
mit dem deltagewichteten Wert der jeweiligen Basisgegenstände in der vorgeschriebenen Weise berücksichtigt.
Marktgegenläufige Techniken und Instrumente werden
auch dann als risikomindernd angerechnet, wenn ihre
Basiswerte und die Gegenstände des Teilfonds nicht vollständig übereinstimmen.
15) Liquidität
Sieht das Informationsblatt eines Teilfonds vor, dass Einlagen, Geldmarktinstrumente und/oder Geldmarktfonds
zur Sicherung der notwendigen Liquidität eines Teilfonds
dienen, so sind diese Instrumente nicht zur Umsetzung
der strategischen Ausrichtung des Teilfonds einzusetzen.
In diesem Falle dienen sie in erster Linie dazu, die Verpflichtungen des Teilfonds (z. B. zur Kaufpreiszahlung
oder zur Bedienung von Anteilsrückgaben) zu erfüllen
und im Rahmen des Einsatzes von Techniken und Instrumenten Sicherheiten oder Margen zu stellen. Gestellte Sicherheiten/Margen werden nicht auf eine bestimmte, im
Informationsblatt eines Teilfonds festgelegte Liquiditätsgrenze hinsichtlich der Investitionen in Einlagen, Geldmarktinstrumenten und/oder Geldmarktfonds angerechnet.
67
Allianz Global Investors Fund
16) Zusätzliche Anlagebeschränkungen
„Hongkong“
Sollte sich das Informationsblatt eines Teilfonds auf
diesen Abschnitt beziehen, gelten zusätzliche Anlagebeschränkungen.
a) Im Hinblick auf Anlagen in Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Anleihen beläuft sich die erhöhte
Obergrenze, wie in Anhang II Nr. 3 b) festgelegt, lediglich auf 30 % des Teilfondsvermögens. Anhang II Nr. 3
c) ist nicht anwendbar.
b) Im Hinblick auf die Zulassung der Gesellschaft und
den Vertrieb der Teilfonds in Nicht-EU-Mitgliedstaaten hat die Gesellschaft unter Umständen einige lokale Beschränkungen einzuhalten, die strenger sein
können als die in Luxemburg geltenden Beschränkungen, jedoch keine Auswirkungen auf die Anlagepolitik
der Gesellschaft haben werden. Insbesondere gelten
die folgenden Anlagebeschränkungen, sofern der Teilfonds von der SFC in Hongkong zugelassen ist:
– Der Teilfonds kann zu Absicherungszwecken in Optionen und Optionsscheine investieren. Der Wert der Teilfondanlagen in Optionsscheinen und Optionen, die nicht
zu Absicherungszwecken gehalten werden, darf sich im
Hinblick auf die insgesamt gezahlten Prämien nicht auf
mehr als 15 % des gesamten Nettoinventarwerts belaufen.
– Ein Teilfonds darf grundsätzlich keine ungedeckten
Optionen verkaufen. Ein Teilfonds darf Kaufoptionen
auf Wertpapiere verkaufen, sofern der Ausübungspreis
dieser verkauften gedeckten Kaufoptionen insgesamt
nicht mehr als 25 % des gesamten Nettoinventarwerts
des Teilfonds beträgt.
– Zur Absicherung darf ein Teilfonds finanzielle Futures-Kontrakte abschließen. Ein Teilfonds darf FuturesKontrakte ohne Hedging abschließen, mit der Maßgabe, dass der Nettogesamtwert der Kontraktpreise, den
der Fonds im Rahmen aller offenen Futures-Kontrakte
zu zahlen bzw. zu erhalten hat, (einschließlich ggf.
rohstoffbasierter Anlagen) höchstens 20 % des gesamten Nettoinventarwerts des Teilfonds ausmacht.
c) Der Teilfonds darf keine Vermögenswerte erwerben,
mit denen die Übernahme einer unbegrenzten Haftung verbunden ist.
d) Der Teilfonds kann nicht in Wertpapiere jeglicher Kategorie von Unternehmen oder Organisationen investieren, wenn ein Geschäftsführer oder ein leitender Angestellter der Verwaltungsgesellschaft jeweils mehr
68
als 0,5 % des gesamten Nennwerts aller begebenen
Wertpapiere dieser Klasse hält oder, zusammengenommen, die Geschäftsführer und leitenden Angestellten der Verwaltungsgesellschaft mehr als 5 % dieser Wertpapiere halten.
e) Das Portfolio des Teilfonds darf keine Wertpapiere aufweisen, bei denen Ansprüche aufgrund nicht erfüllter
Zahlungsaufforderungen bestehen, es sei denn, derlei
Aufforderungen kann vollumfänglich aus den Barmitteln oder Baräquivalenten im Portfolio des Teilfonds
nachgekommen werden, die noch nicht für den Verkauf von Kaufoptionen auf Portfolioanlagen gemäß
Buchstabe b) berücksichtigt wurden.
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der
Depotbank darf der Teilfonds keine Verpflichtungen
oder Verbindlichkeiten anderer gewähren, eingehen,
garantieren, indossieren oder anderweitig direkte
oder Eventualverbindlichkeiten hierfür oder in Zusammenhang hiermit eingehen.
f) Besondere Methode zur Gebührenteilung
Eine Zunahme der insgesamt anfallenden Ausgabeaufschläge, jährlichen Vergütung der Verwaltungsgesellschaft und sonstigen Kosten und Aufwendungen,
die an die Verwaltungsgesellschaft oder eine mit ihr
verbundene Person zahlbar sind und von den Anteilinhabern oder dem Teilfonds getragen werden, ist
dann nicht zulässig, wenn die Fonds, in die der Teilfonds investiert, von der gleichen Verwaltungsgesellschaft oder einer mit dieser Gesellschaft verbundenen
Person verwaltet werden.
17) Zusätzliche Anlagebeschränkungen
„Taiwan“
Sollte sich das Informationsblatt eines Teilfonds auf
diesen Abschnitt beziehen, gelten zusätzliche Anlagebeschränkungen.
Derivatanlagen, die nicht zur Risikoabsicherung dienen,
dürfen insgesamt maximal 15 % des Nettoinventarwerts
eines Teilfonds betragen. Diese Grenze legt die SFB Taiwan
von Zeit zu Zeit neu fest. Sollten sich aufgrund von Änderungen in den betreffenden Bestimmungen die von der
Gesellschaft einzuhaltenden Anlagebeschränkungen ändern, wird die Gesellschaft umgehend deren Einhaltung
sicherstellen, sofern es dadurch zu strengeren Vorschriften kommt. Der Verkaufsprospekt wird dementsprechend aktualisiert. Führen diese Änderungen zu
flexibleren Vorschriften, wird der Verkaufsprospekt vor
Umsetzung der betreffenden Vorschriften durch die
Gesellschaft entsprechend aktualisiert.
Allianz RCM Global Equity
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, durch eine Anlage der Mittel
des Teilfonds an den weltweiten Aktienmärkten auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften, wobei schwerpunktmäßig der Erwerb von Titeln angestrebt
wird, die – nach Einschätzung des Fondsmanagements –
ein überdurchschnittliches Gewinnwachstumspotenzial
und/oder eine attraktive Bewertung aufweisen. Zudem
kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken in Bezug
auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen,
und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds keine auf
die entsprechenden Währungen lautenden Vermögensgegenstände befinden.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in einem entwickelten Land haben. Unter
Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften
erworben werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder
Optionsscheine investiert werden.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
sowie in Währungen ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging
Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und
Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche
Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch
erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf
das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging
Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und
Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße.
Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine
bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht
für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen
die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird,
ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise.
Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche
Währungsrisiken.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitäts69
Allianz RCM Global Equity
einschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das
Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie
der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko
der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie
besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und
Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf
die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die
in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
13. Juni 2000: Anteilklassen AT (USD)
(ISIN LU0101244092) und AT (EUR) (ISIN LU0101257581)
4. Juni 2007: Anteilklassen CT (EUR) (ISIN LU0101258399)
und IT (EUR) (ISIN LU0156497637)
25. September 2007: Anteilklasse WT (EUR)
(ISIN LU0318003745)
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/
USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/
NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/
CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
70
Für die Anteilklassen P, PT, I und IT EUR 10,–/ USD 10,–/
JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/
DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/
SGD 20,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 10,–/ USD 10,–/
JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/
DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/
SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM Asia Pacific
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, bei Fokussierung auf die
Aktienmärkte des asiatisch-pazifischen Raums außerhalb Japans auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum
zu erwirtschaften.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f)
werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in
Aktien von Gesellschaften angelegt, die ihren Sitz in
einem asiatischen Land außerhalb Japans oder in
Neuseeland oder Australien haben oder die einen
überwiegenden Anteil ihres Umsatzes und/oder ihrer
Gewinne in dem genannten Raum erwirtschaften.
Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften
erworben werden. Die Türkei und Russland gelten im
Sinne dieses Buchstabens nicht als asiatische Länder.
b) Vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f)
dürfen bis zu 10 % des Teilfondsvermögens in andere
als die in a) genannten Aktien oder Optionsscheine
investiert werden.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarktfonds oder um auf die Asien-Pazifik-Region
ausgerichtete Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als 15 % des
Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Abgesehen von Wertpapieren entwickelter Länder
kann insbesondere auch in beträchtlichem Maße in
Wertpapiere der Emerging Markets investiert werden.
Die Gewichtung zwischen Anlagen in entwickelten
Ländern und Emerging Markets kann je nach der
gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio
kann vollständig entweder in die eine oder die andere
Art von Aktien investiert sein. Langfristig wird aber in
erster Linie auf eine Mischung von Wertpapieren aus
entwickelten Ländern und Emerging Markets abgezielt.
Das Fondsmanagement wählt die Wertpapiere für
den Teilfonds unabhängig von der Größenordnung
der Unternehmen und unabhängig davon aus, ob es
sich um Substanz- oder Wachstumswerte handelt.
Der Teilfonds kann dadurch sowohl auf Unternehmen
einer bestimmten Größenordnung bzw. Kategorie
konzentriert als auch breit übergreifend investiert
sein.
f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
g) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko
eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der
Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine
71
Allianz RCM Asia Pacific
Marktrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko – insbesondere für einen
EUR-Anleger – in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung
abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger,
der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm
gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes
Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von
Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko
der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der
sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der
Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko,
die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die
in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
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Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
11. Januar 2005: Anteilklassen A (EUR)
(ISIN LU0204480833), I (USD) (ISIN LU0204486368) und
I (EUR) (ISIN LU0204482706)
11. März 2005 Anteilklasse A (USD) (ISIN LU0204485717)
4. Juni 2007: Anteilklassen AT (EUR) (ISIN LU0204480676)
und CT (EUR) (ISIN LU0204481138)
Grundsätzlich vorgesehenes Ausschüttungsdatum der
ausschüttenden Anteilklassen:
Jährlich zum ersten Montag im März. Fällt der Ausschüttungstermin auf einen Bankfeiertag, gilt für die Ausschüttung der nächstfolgende Geschäftstag.
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/
USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/
NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/
CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
Für die Anteilklassen P, PT, I und IT EUR 10,–/ USD 10,–/
JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/
DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/
SGD 20,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 10,–/ USD 10,–/
JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/
DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/
SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM Global Sustainability
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, durch eine Anlage der Mittel
des Teilfonds in eine weltweite Auswahl von Unternehmen mit nachhaltigen Geschäftspraktiken auf langfristige
Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften.
Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der
Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken
in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds
keine auf die entsprechenden Währungen lautenden
Vermögensgegenstände befinden.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 75 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen mit nachhaltigen Geschäftspraktiken angelegt, die ihren Sitz in
einem entwickelten Land haben. Unter Anrechnung
auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden.
Unternehmen mit nachhaltigen Geschäftspraktiken
im vorgenannten Sinne sind Unternehmen, von denen
das Fondsmanagement annimmt, dass sie eine langfristige Wertschöpfung anstreben und umwelt- sowie
sozialbewusst handeln. Die Unternehmen werden
anhand entweder eigener oder unabhängiger dritter
Quellen auf diese Kriterien geprüft.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden bis zu 15 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen mit nachhaltigen
Geschäftspraktiken im Sinne von Buchstabe a) zweiter Absatz angelegt, die ihren Sitz nicht in einem entwickelten Land haben. Unter Anrechnung auf diese
Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehal-
tenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
sowie in Währungen ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, das Verwahrrisiko, die Länder- und
Transferrisiken und das Liquiditätsrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich
insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch
erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf
das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, das Verwahrrisiko, die Länder- und
Transferrisiken und das Liquiditätsrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine be-
73
Allianz RCM Global Sustainability
stimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche
Währungsrisiken.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das
Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie
der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko
der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie
besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll. In Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend
gesichert werden, stehen Anleger im Fokus, die in dieser
Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren
Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe
Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
2. Januar 2003: Anteilklassen A (USD)
(ISIN LU0158827948) und A (EUR) (ISIN LU0158827195)
31. Juli 2007: Anteilklasse CT (EUR) (ISIN LU0158828326)
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
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Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/
USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/
NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/
CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
Für die Anteilklassen P, PT, I und IT EUR 10,–/ USD 10,–/
JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/
DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/
SGD 20,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 10,–/ USD 10,–/
JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/
DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/
SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM Best Styles Euroland
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, durch aktienbasierte Anlage
in Eurolandmärkten auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften.
Das Fondsmanagement wählt Werte anhand einer Kombination von Fundamental-Analyse und quantitativem
Risikomanagement aus. Einzeltitel werden hierbei analysiert und nach Maßgabe verschiedener Investmentstilrichtungen beurteilt und ausgewählt. Das Fondsmanagement kann sich in diesem Rahmen je nach Einschätzung
der Marktlage sowohl auf eine oder mehrere verschiedene Investmentstilrichtungen konzentrieren als auch
die zugrunde gelegten Investmentstilrichtungen breit
streuen.
Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der
Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken
in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds
keine auf die entsprechenden Währungen lautenden
Vermögensgegenstände befinden.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen angelegt, die
ihren Sitz in Ländern der Europäischen Währungsunion haben oder die einen überwiegenden Anteil ihres
Umsatzes und/oder ihrer Gewinne in Ländern der
Europäischen Währungsunion erwirtschaften. Das
Land, in dem ein Unternehmen seinen Sitz hat, muss
als entwickeltes Land klassifiziert sein. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine
auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben
werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) dürfen bis zu 15 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder
Optionsscheine investiert werden.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
EUR-Geldmarktfonds oder um Aktienfonds mit Ausrichtung auf europäische Aktien und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen EUR-Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als
15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck
von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen
Liquidität.
e) Es können Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das
Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten
Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend
investieren. Langfristig wird aber in erster Linie auf
eine Mischung von Wertpapieren von Unternehmen
unterschiedlicher Größe abgezielt. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind.
f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
g) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit Chancen und Risiken behaftet, die sich
aus der Anlage in Aktien sowie in Währungen ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das
allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko
eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der
Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
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Allianz RCM Best Styles Euroland
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine
Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das
Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger
hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene
besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in
der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene
Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko;
für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur
teilweise.
Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche
Währungsrisiken.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Emerging Markets Risiko, die Länder- und
Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten
einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von
Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko
der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der
sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der
Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko,
die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei
in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Die langfristig
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höheren Renditechancen bedingen die Akzeptanz höherer Kursschwankungen.
Der Anlagehorizont sollte mindestens fünf Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
12. Juli 2005: Anteilklasse I (EUR) (ISIN LU0178440839)
4. Juni 2007: Anteilklassen AT (EUR) (ISIN LU0178439310)
und CT (EUR) (ISIN LU0178439666)
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/
USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/
NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/
CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
Für die Anteilklassen P, PT, I und IT EUR 10,–/ USD 10,–/
JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/
DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/
SGD 20,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 10,–/ USD 10,–/
JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/
DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/
SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM Best Styles Europe
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, durch aktienbasierte Anlage
in europäischen Märkten auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften.
Das Fondsmanagement wählt Werte anhand einer Kombination von Fundamental-Analyse und quantitativem
Risikomanagement aus. Einzeltitel werden hierbei analysiert und nach Maßgabe verschiedener Investmentstilrichtungen beurteilt und ausgewählt. Das Fondsmanagement kann sich in diesem Rahmen je nach Einschätzung
der Marktlage sowohl auf eine oder mehrere verschiedene Investmentstilrichtungen konzentrieren als auch
die zugrunde gelegten Investmentstilrichtungen breit
streuen.
Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der
Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken
in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds
keine auf die entsprechenden Währungen lautenden
Vermögensgegenstände befinden.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen angelegt, die
ihren Sitz in Europa haben oder die einen überwiegenden Anteil ihres Umsatzes und/oder ihrer Gewinne in Ländern Europas erwirtschaften. Das Land, in
dem ein Unternehmen seinen Sitz hat, muss als entwickeltes Land klassifiziert sein. Unter Anrechnung
auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf
Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden. Die Türkei und Russland gelten im Sinne dieses
Buchstabens nicht als europäische Länder.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) dürfen bis zu 15 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder
Optionsscheine investiert werden.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
EUR-Geldmarktfonds oder um Aktienfonds mit Ausrichtung auf europäische Aktien und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen EUR-Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als
15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck
von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen
Liquidität.
e) Es können entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei
kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer
bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit
übergreifend investieren. Langfristig wird aber in erster Linie auf eine Mischung von Wertpapieren von
Unternehmen unterschiedlicher Größe abgezielt. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen
erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind.
f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
g) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit Chancen und Risiken behaftet, die sich
aus der Anlage in Aktien sowie in Währungen ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das
allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko
eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der
Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
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Allianz RCM Best Styles Europe
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine
Marktrisiko sowie das Adressenausfallrisiko und das Kontrahentenrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche
Währungsrisiken.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Emerging Markets Risiko, die Länder- und
Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten
einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von
Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko
der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung
der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko,
die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei
in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im
Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Die langfristig höheren Renditechancen bedingen die Akzeptanz
höherer Kursschwankungen.
78
Der Anlagehorizont sollte mindestens fünf Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/
USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/
NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/
CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
Für die Anteilklassen P, PT und IT EUR 100,–/ USD 100,–/
JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 200,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/
JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
dit-Protect Global Winner 2014
Informationsblatt
I. Anlageziel und Anlagegrundsätze Phase 1
(bis zum 25. April 2014 einschließlich)
Ziel der Anlagepolitik ist es, zum Ende der Phase 1 eine
ungefähr 115 %-ige Partizipation an der durchschnittlichen Wertentwicklung von 8 Aktienkörben seit Teilfondsauflegung zu erreichen. Gleichzeitig soll zum
25. April 2014 ein Mindestrücknahmepreis je Anteil der
Anteilklasse AT (EUR) in Höhe von EUR 100,00 angestrebt
werden. Hierzu sollen insbesondere derivative Instrumente eingesetzt werden. Einzelheiten sind im Folgenden
beschrieben. Ab dem 26. April 2014 gilt ein anderes Anlageziel (Phase 2).
Das Erreichen einer 115 %-igen Partizipation kann nicht
garantiert werden.
1) Derivative Gesamtstruktur (Total Return Swap)
Das Ziel der Anlagepolitik soll über eine derivative Gesamtstruktur [OTC-Derivat(e)] erreicht werden. Mittels
der hierbei eingesetzten Derivate sollen letztlich die nachfolgend beschriebenen Komponenten „Partizipation an
potenzieller Entwicklung der Aktienkörbe“ und „Sicherung eines Mindestrücknahmepreises“ für den Teilfonds
als Gegenleistung für die vom Teilfonds zu erbringenden
Leistungen erwirtschaftet werden.
Diesbezüglich kann die aus Derivaten bestehende Gesamtstruktur insbesondere aus zu verschiedenen Zeitpunkten eingegangenen einzelnen Derivaten bestehen,
die jedoch die zuvor abgeschlossenen Derivate berücksichtigen und aus ihnen hervorgehen. Der Neuabschluss
eines solchen einzelnen Derivats kann insbesondere mit
dem Ziel der Vermeidung einer Verletzung der Grenzen
nach Anhang II Nr. 3 a) oder zur Erzielung von Liquidität
erfolgen. Als Gegenpartei der im Rahmen der derivativen
Gesamtstruktur abzuschließenden Derivatgeschäfte ist
vorrangig die Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main,
Deutschland, vorgesehen.
Komponente „Sicherung eines Mindestrücknahmepreises“
Mindestrücknahmepreises
Im Rahmen der Komponente „Sicherung eines Mindestrücknahmepreises“ verpflichtet sich die Gegenseite der
derivativen Gesamtstruktur zu einer Zahlung gegen Ende
der Phase 1, die ausreicht, mindestens den oben genannten angestrebten Mindestrücknahmepreis je Anteil der
Anteilklasse AT (EUR) zum maßgeblichen Zeitpunkt darstellen zu können.
Komponente „Partizipation an der potenziellen Entwicklung der Aktienkörbe“
Aktienkörbe
Im Rahmen der Komponente „Partizipation an der potenziellen Entwicklung der Aktienkörbe“ verpflichtet sich die
Gegenseite der derivativen Gesamtstruktur zu einer
unter bestimmten Bedingungen neben die Zahlung aufgrund der Komponente „Sicherung eines Mindestrücknahmepreises“ tretenden Zahlung gegen Ende der Phase
1 auf Basis der – auf die Kurswerte der einzelnen Aktien
bzw. Aktien gleichwertigen Wertpapieren (Aktientitel)
bezogenen – Wertentwicklung von 8 Aktienkörben. Jeweils die drei Aktientitel aus der nachfolgend dargestellten Liste, denen dort dieselbe Aktienkorb-Nummer zugeordnet wurde, bilden einen solchen Aktienkorb.
Aktiengesellschaft
ISIN
Aktien- Maßgebliche Börse
korb
Nr.
1
DEXIA
BE0003796134
1
Euronext
2
SUEZ
FR0000120529
1
Euronext
3
TOTAL
FR0000120271
1
Euronext
4
DT TELEKOM
DE0005557508
2
Frankfurter
Wertpapierbörse
5
DT POST
DE0005552004
2
Frankfurter
Wertpapierbörse
6
RWE
DE0007037129
2
Frankfurter
Wertpapierbörse
7
BT GROUP
GB0030913577
3
London Stock Exchange
8
HSBC HOLDINGS
GB0005405286
3
London Stock Exchange
9
LLOYDS TSB GRP
GB0008706128
3
London Stock Exchange
10
ENEL
IT0003128367
4
Börse Mailand
11
ENI
IT0003132476
4
Börse Mailand
12
TELECOM ITALIA
IT0003497168
4
Börse Mailand
13
HYUNDAI MOTOR
KR7005380001
5
Börse Korea
14
SAMSUNG ELECTR
KR7005930003
5
Börse Korea
15
LG ELECTRONICS
KR7066570003
5
Börse Korea
16
TOKYO ELEC PWR
JP3585800000
6
Börse Tokio
17
TOKYO GAS
JP3573000001
6
Börse Tokio
18
TOYOTA MOTOR CO
JP3633400001
6
Börse Tokio
19
CHEVRON
US1667641005
7
New York Stock Exchange
20
AT&T
US00206R1023
7
New York Stock Exchange
21
BANK OF AMERICA
US0605051046
7
New York Stock Exchange
22
CO VALE DO RIO
US2044122099
8
New York Stock Exchange
23
PETROLEO BRASIL
US71654V4086
8
New York Stock Exchange
24
TELE NORTE LESTE
US8792461068
8
New York Stock Exchange
Während der Phase 1 gibt es 8 Termine, an denen aus der
Menge der zur Betrachtung vorhandenen Aktienkörbe die
Wertentwicklung desjenigen Aktienkorbes mit der höchsten Wertentwicklung seit Auflegung des Teilfonds festgeschrieben wird (Festschreibungstermin). Die Wertent79
dit-Protect Global Winner 2014
wicklung eines Aktienkorbes entspricht hierbei – vorbehaltlich der Regelungen unter „Ersetzen von Aktientiteln
bzw. Kursentwicklungsbereinigungen bei aktientitelbezogenen Ereignissen“ – der durchschnittlichen Kursentwicklung der in ihm enthaltenen Aktientitel seit Auflegung des Teilfonds an der maßgeblichen Börse (siehe
Berechnungsbeispiele). Ein Aktienkorb kann nur einmal
zum Zwecke der Gesamtwertentwicklungsfestschreibung
verwandt werden; bei den künftigen Festschreibungsterminen scheidet dieser Aktienkorb und damit seine nach
dem Festschreibungstermin erfolgende Wertentwicklung
aus der Betrachtung aus.
– die Aktientitel, hinsichtlich derer die o. g. Tage keine
Börsentage an der maßgeblichen Börse sind, zu ihren
Schlusskursen an dem nächsten auf die o. g. Tage folgenden Börsentag berücksichtigt.
Festschreibungstermine sind grundsätzlich folgende
Tage: 24. April 2007, 24. April 2008, 24. April 2009, 23. April
2010, 21. April 2011, 24. April 2012, 24. April 2013 sowie
der 22. April 2014.
Die Gegenleistung der Gegenseite im Rahmen der Komponente „Partizipation an der potenziellen Entwicklung
der Aktienkörbe“ besteht grundsätzlich in einer gegen
Ende der Phase 1 zu entrichtenden Zahlung in Höhe der
durchschnittlichen Wertentwicklung der Aktienkörbe
multipliziert mit dem Nominal, das der zum Ende der
Phase 1 vorhandenen derivativen Gesamtstruktur zugrunde liegt, sowie multipliziert mit dem Faktor 1,15.
Falls das Ergebnis dieser Multiplikation negativ ist, entfällt eine aus dieser Komponente stammende Zahlung an
den Teilfonds.
Der Bestimmung der Festschreibung werden grundsätzlich die jeweiligen Schlusskurse an der jeweiligen maßgeblichen Börse an diesen Tagen zugrunde gelegt.
Per 24. 04. 2007 wurde die Wertentwicklung des Aktienkorbes Nr. 7 mit einem Wert von 29,04 % im vorgenannten
Sinne festgeschrieben und scheidet somit in der weiteren
Betrachtung aus.
Falls einer der vorstehend genannten Tage kein Börsentag an einer der maßgeblichen Börsen sein sollte, werden
bei der Bestimmung der Festschreibung
Der Festschreibungstermin verschiebt sich entsprechend.
Zum Ende der Laufzeit der derivativen Gesamtstruktur
wird der Durchschnitt der Werte der jeweils festgeschriebenen Wertentwicklungen der 8 Aktienkörbe gebildet
(durchschnittliche Wertentwicklung der Aktienkörbe).
Berechnungsbeispiele zur Komponente „Partizipation an
der potenziellen Entwicklung der Aktienkörbe“:
Die in den nachfolgenden Beispielen angesetzten Werte
sind rein fiktiv. Die tatsächlichen Entwicklungen können
sowohl besser als auch schlechter ausfallen.
– die Aktientitel, hinsichtlich derer die o. g. Tage
Börsentage an der maßgeblichen Börse sind, zu ihren
Schlusskursen an diesen Tagen berücksichtigt
Berechnung der bewertungsrelevanten Wertentwicklung der Aktienkörbe seit Teilfondsauflegung
1
Jahr
80
2
Nr. 1
3
4
5
6
7
8
Nr. 2
Nr. 3
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
Aktien
Aktien
korb
Nr. 4
Nr. 5
Nr. 6
Nr. 7
Nr. 8
100 %
30 %
25 %
21 %
100 %
60 %
15 %
42 %
120 %
1
50 %
– 10 %
– 20 %
60 %
2
100 %
– 20 %
0%
120 %
3
150 %
0%
15 %
90 %
5%
63 %
150 %
4
10 %
30 %
120 %
20 %
84 %
120 %
5
20 %
45 %
15 %
105 %
105 %
60 %
6
10 %
7
– 10 %
8
22 %
5%
60 %
–5%
–5%
22 %
Gesamt
672 %
Durchschnittliche Wertentwicklung der Aktienkörbe (Gesamt / 8)
84 %
dit-Protect Global Winner 2014
Berechnung der Wertentwicklung eines Aktienkorbes seit
Teilfondsauflegung
Kursentwicklung
Aktie 1
Aktie 2
Aktie 3
47 %
35 %
– 10 %
Durchschnittsberechnung der
Wertentwicklung des Aktienkorbes
seit Auflegung (Formel)
(Kursentwicklung Aktie 1
+ Kursentwicklung Aktie 2
+ Kursentwicklung Aktie 3) / 3
Durchschnittsberechnung der
Wertentwicklung des Aktienkorbes
seit Auflegung (Beispiel)
(47 % + 35 % – 10 %) / 3 = 24 %
Festschreibung, wenn höchste Wertentwicklung aller einzubeziehenden
Aktienkörbe seit Auflegung
24 %
Der jeweiligen Gegenseite einer derivativen Gesamtstruktur wird regelmäßig die Möglichkeit vorbehalten bleiben,
die derivative Gesamtstruktur kurzfristig zu beenden,
insbesondere im Fall einer Änderung äußerer Umstände,
insbesondere bei Änderung der rechtlichen oder steuerlichen Situation der jeweiligen Gegenseite einer derivativen Gesamtstruktur. Kommt es infolgedessen zur Auflösung des Teilfonds, so ist das Fondsmanagement in der
Regel nicht mehr dazu in der Lage, das Anlageziel des
Teilfonds in der Zeit zwischen Beendigung der derivativen Gesamtstruktur und Auflösung des Teilfonds zu verfolgen, und die Auflösung des entsprechenden Teilfonds
wird vorbereitet. Sollte der Teilfonds aufgrund einer solchen kurzfristigen Beendigung der derivativen Gesamtstruktur nicht aufgelöst werden, sondern die bisherige
Gegenseite einer solchen derivativen Gesamtstruktur
durch eine neue Gegenseite ersetzt werden, kann es für
eine Übergangszeit ebenfalls dazu führen, dass keine
Partizipation des Anlegers im beschriebenen Sinne erfolgt.
2) Ersetzen von Aktientiteln bzw. Kursentwicklungsbereinigungen bei aktientitelbezogenen Ereignissen
Die Verwaltungsgesellschaft kann bei nachfolgenden aktientitelbezogenen Ereignissen Aktientitel auf Ebene der
Aktienkörbe gegen andere Aktientitel austauschen bzw.
Bereinigungen der für die Berechnung der Kursentwicklung des Aktientitels zu berücksichtigenden Kurse vornehmen:
– endgültige Einstellung der Notierung an der maßgeblichen Börse
– Verschmelzung der Gesellschaft, die diese Aktien
ausgegeben hat bzw. auf die sich die Aktien gleichwertigen Wertpapiere beziehen, auf eine andere
Gesellschaft
– Insolvenz der Gesellschaft, die diese Aktien ausgegeben hat bzw. auf die sich die Aktien gleichwertigen
Wertpapiere beziehen
– Eintreten einer nachhaltigen Illiquidität der Aktientitel
– Verstaatlichung der Gesellschaft, die diese Aktien
ausgegeben hat bzw. auf die sich die Aktien gleichwertigen Wertpapiere beziehen
– Umwandlung der Gesellschaft, die diese Aktien ausgegeben hat bzw. auf die sich die Aktien gleichwertigen
Wertpapiere beziehen
– Abspaltungen von der Gesellschaft, die diese Aktien
ausgegeben hat bzw. auf die sich die Aktien gleichwertigen Wertpapiere beziehen
– aktientitelbezogenes Einräumen von Bezugsrechten
auf Aktien der Gesellschaft, die diese Aktien ausgegeben hat bzw. auf die sich die Aktien gleichwertigen
Wertpapiere beziehen
In den Fällen des ersten bis fünften Spiegelstrichs wird
der betroffene Aktientitel durch einen anderen Aktientitel ersetzt. Hierbei muss die Gesellschaft, die diese neuen
Aktien ausgegeben hat bzw. auf die sich die neuen Aktien
gleichwertigen Wertpapiere beziehen, ein Standardwert
sein, der primär aus demselben Land, andernfalls aus
derselben Region, und, wenn möglich, aus derselben oder
artverwandten Branche wie ihr Vorgänger stammt. Das
Ersetzen erfolgt mit Wirkung für die Zukunft.
Im Fall des sechsten Spiegelstrichs wird, falls aus der
Umwandlung eine neue Aktie hervorgeht, der betroffene
Aktientitel durch die neue Aktie bzw. ein sich auf die
neue Gesellschaft beziehendes Aktien gleichwertiges
Wertpapier ersetzt. Erfolgt die Umwandlung in anderer
Weise, erfolgt das Ersetzen wie in den Fällen des ersten
bis fünften Spiegelstrichs. Das Ersetzen erfolgt mit Wirkung für die Zukunft.
Im Fall des siebten Spiegelstrichs wird zum Ausgleich des
Kursabschlages am Ex-Tag der für die Berechnung der
Kursentwicklung zu berücksichtigende Kurs des Aktientitels um diesen Abschlag bereinigt.
Im Fall des achten Spiegelstrichs wird zum Ausgleich des
rechnerischen Kursabschlages am Ex-Tag der für die
Berechnung der Kursentwicklung zu berücksichtigende
Kurs des Aktientitels um diesen Abschlag bereinigt.
Für die Berechnung der Wertentwicklung einer neu aufzunehmenden Aktie wird ausgehend vom Kurswert der
neu aufzunehmenden Aktie am Austauschtag ein fiktiver
Startwert für den Tag der Auflegung des Teilfonds festgehalten, welcher die erreichte Performance der auszutauschenden Aktie seit Auflage bis zum Austauschtag
berücksichtigt.
3) Anlagespektrum [Phase 1]
a) Für den Teilfonds dürfen Aktien von Unternehmen
erworben werden, die ihren Sitz in den Vereinigten
Staaten von Amerika haben oder die einen wesentlichen Anteil ihres Umsatzes und/oder ihres Gewinne
81
dit-Protect Global Winner 2014
in den Vereinigten Staaten von Amerika erwirtschaften. Ebenso dürfen für den Teilfonds Optionsscheine
auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben
werden.
b) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA im Sinne von Anhang II Nr. 1 b) angelegt
werden, die Geldmarktfonds sind.
c) Zudem dürfen für den Teilfonds Einlagen gehalten
und Geldmarktinstrumente erworben werden.
Geldmarktinstrumente können nur erworben werden,
wenn zum einen
– sie zum Erwerbszeitpunkt ein Investment Grade-Rating einer anerkannten Rating-Agentur besitzen oder
– im Fall, dass sie über kein Rating verfügen, nach Einschätzung des Fondsmanagements davon ausgegangen werden kann, dass sie im Falle eines Ratings einer
Einstufung von Investment Grade entsprächen,
um den sich der gemäß dem vollständigen Verkaufsprospekt zu ermittelnde Nettoinventarwert pro Anteil der
Anteilklasse AT (EUR) infolge der niedrigeren Kapitalerträge reduziert.
Die Vermögensgegenstände des Teilfonds können bei
ihrem Erwerb oder Verkauf oder lediglich aufgrund ihres
Verwahrungs-, Handels- oder Herkunftslands der Besteuerung unterliegen. Sie können auch an sich eine Steuerpflicht begründen, insbesondere unterliegen sie derzeit
der Taxe d’Abonnement. Soweit durch Einführung oder
Änderung derartiger Steuern die Vermögensgegenstände
des Teilfonds oder der Teilfonds als solcher an Wert verlieren oder bei Erwerb, Veräußerung oder Halten von
Vermögensgegenständen Steuern abzuführen sind, ermäßigt sich der garantierte Rücknahmepreis zum Garantiezeitpunkt um den Betrag, um den sich infolgedessen
der gemäß dem vollständigen Verkaufsprospekt zu ermittelnde Nettoinventarwert pro Anteil der Anteilklasse
AT (EUR) reduziert.
Eine Garantie für die Phase 2 wird nicht ausgesprochen.
und zum anderen ihr Emittent zum Kaufzeitpunkt
seinen Sitz in einem entwickelten Land hat.
d) Eine Beschränkung der durchschnittlichen, barwertgewichteten Restlaufzeit (Duration) des Geldmarktund Einlagenengagements des Teilfonds ist nicht
vorgesehen.
II. Garantie zum 25. April 2014
Die Verwaltungsgesellschaft garantiert allen Anteilinhabern, dass der Rücknahmepreis je Anteil der Anteilklasse
AT (EUR) dieses Teilfonds am 25. April 2014 (Garantiezeitpunkt) mindestens EUR 100,– (also vor Abzug von beim
Anteilinhaber anfallenden Quellensteuern, insbesondere
vor Abzug einer Kapitalertrag- / Zinsabschlagsteuer)
beträgt. Sollte der Rücknahmepreis je Anteil der Anteilklasse AT (EUR) am Garantiezeitpunkt nicht dem garantierten Mindestbetrag entsprechen, wird die Verwaltungsgesellschaft entsprechende eigene Mittel in den Teilfonds
einschießen, bis der garantierte Wert erreicht ist.
Es ist nicht Ziel der Anlagepolitik, das angestrebte Wertsicherungsniveau während der gesamten Phase 1 einzuhalten. Anleger sollten sich deshalb bewusst sein, dass
die Wertsicherung sich nur auf den Garantiezeitpunkt
bezieht. Konzeptbedingt kann es während der Phase 1
durchaus zu größeren Wertverlusten kommen.
Die Einkünfte des Teilfonds können etwaigen Quellenoder Abzugssteuern in Ländern unterliegen, in denen das
Teilfondsvermögen angelegt ist. Soweit sich durch Einführung oder Änderung derartiger Steuern die Kapitalerträge
des Teilfonds vermindern, ermäßigt sich der garantierte
Rücknahmepreis zum Garantiezeitpunkt um den Betrag,
82
III. Anlageziel und Anlagegrundsätze Phase 2
(ab dem 26. April 2014)
1. Anlageziel [Phase 2]
Ziel der Anlagepolitik in der Phase 2 ist es, eine überdurchschnittliche Rendite in EUR zu erwirtschaften.
2. Anlagegrundsätze [Phase 2]
a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate,
deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen
Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert,
denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind,
erworben werden.
Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung
von Bezugs-, Wandlungs- und Optionsrechten bei
Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen
erworben werden, sind jedoch innerhalb von sechs
Monaten zu verkaufen.
b) Der Anteil der verzinslichen Wertpapiere, deren
Aussteller ihren Sitz in einem Teilnehmerland der
Europäischen Währungsunion haben, darf insgesamt
51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten.
c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren,
dit-Protect Global Winner 2014
– die zum Kaufzeitpunkt High Yield-Anlagen sind,
– deren Aussteller zum Kaufzeitpunkt ihren Sitz in
Emerging Markets haben,
auf einen Wert von jeweils maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt.
d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Rentenfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt.
e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden.
f) Der Anteil der auf Euro lautenden Anlagegegenstände
darf 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht
unterschreiten.
Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten soll 10 % des Wertes des
Teilfondsvermögens nur überschreiten, wenn der
über diesen Wert hinausgehende Anteil abgesichert
ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände
und Verbindlichkeiten werden auf diese Grenze bis
zur Höhe des kleineren Betrages nicht angerechnet.
Anlageinstrumente, die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres
Emittenten (bei Aktien vertretenden Papieren: des Unternehmens; bei Zertifikaten: des Basistitels) lautend.
Zusätzlich können im Rahmen von Anteilklassen
Geschäfte getätigt werden, mit denen – unter entsprechender Zugrundelegung der vorgenannten Zuordnungen – weitgehend gegen eine bestimmte andere
Währung abgesichert wird.
g) Die Duration sollte höchstens ein Jahr betragen.
h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
i) Die in dem Buchstaben b) genannte Grenze braucht
in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu
werden.
Risikoprofil des Teilfonds in der Phase 1
(bis zum 25. April 2014 einschließlich)
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet,
die mit dem aktienmarktbezogenen Engagement zusammenhängen.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds insbesondere das allgemeine
Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das
Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Engagement
der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Zudem spielen die Risiken der Geldmärkte, wie z. B. das
Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine
Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das
Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko eine
wesentliche Rolle. Überdies ist auf das Liquiditätsrisiko,
die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko
hinzuweisen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals,
das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung
von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko
der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der
Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene sowie
auf das Erfolgsrisiko hingewiesen.
Es besteht eine Garantie nach Maßgabe der vorstehend
dargelegten Bedingungen zum Ende der Phase 1.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
83
dit-Protect Global Winner 2014
Risikoprofil des Teilfonds in der Phase 2
(ab dem 26. April 2014)
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – aus Sicht eines EUR-Anlegers bzw. aus Sicht
eines Anlegers, der in der Währung denkt, in Bezug auf
die die jeweils von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, mit vergleichsweise geringen Risiken behaftet.
Hervorzuheben sind im Wesentlichen das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das
unternehmensspezifische Risiko, das Adressenausfallrisiko, das Kontrahentenrisiko, die spezifischen Risiken
bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen, die
Emerging Markets Risiken, das Verwahrrisiko, die Länderund Transferrisiken und das Liquiditätsrisiko. Aufgrund
der zum größten Teil kurzfristigen Anlagezeiträume wirken sich mit Zinsänderungen einhergehende Kursrückgänge nur relativ geringfügig und vergleichsweise kurzfristig aus. Dabei beschränken sich auch die Chancen auf
Erträge, die den aktuellen Marktgegebenheiten für kurzfristige Anlagen entsprechen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das
Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger
hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene
besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in
der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene
Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko;
für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur
teilweise.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil in der Phase 1 (bis zum 25. April
2014 einschließlich)
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate in spekulativer Hinsicht zur Steigerung der Erträge
im Rahmen der Verfolgung des Anlageziels einsetzt. Das
allgemeine Teilfondsprofil basiert insbesondere auf der
Kombination des Erwerbs bestimmter Aktien sowie eines
darauf abgestimmten Derivateinsatzes; hierbei ist hervorzuheben, dass die genannte derivative Gesamtstruktur als
solche zu einer Erhöhung des Investitionsgrades des Teilfonds über den Investitionsgrad eines voll in Wertpapieren
investierten Fonds hinaus führen kann.
Dabei verfolgt das Fondsmanagement einen risikokontrollierten Ansatz.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil in der Phase 2 (ab dem 26. April
2014)
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Dabei strebt er über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil an, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem hohen oder bis zu sehr hohen Umfang
bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate aber auch in einem
eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu
einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis
hin zu phasenweise sogar sehr hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals,
das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung
von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko
der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der
Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene sowie
auf das Erfolgsrisiko hingewiesen.
Dabei verfolgt das Fondsmanagement einen risikokontrollierten Ansatz.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
In der Phase 2 zielt der Teilfonds insbesondere auf EURAnleger ab, die ihren Anlageschwerpunkt auf Substanzerhaltung legen und eine marktgerechte Verzinsung bei
minimalen Kursschwankungen erwarten.
84
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt in der Phase 1 insbesondere auf Anleger ab, die unter Inkaufnahme auch höherer Schwankungsrisiken – bezogen auf den Zeitpunkt der Teilfondsauflegung – eine überproportionale Beteiligung an der
Wertentwicklung bestimmter Aktienkörbe anstreben,
aber auf einen im Vorfeld bestimmten Mindestrücknahmepreis je Anteil der Anteilklasse AT (EUR) nach Ablauf
der Phase 1 Wert legen.
In Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, stehen Anleger im Fokus, die in dieser Währung denken.
dit-Protect Global Winner 2014
Der Anlagehorizont sollte bei Erwerb der Anteile innerhalb der Phase 1 mindestens auf das Ende der Phase 1
ausgerichtet sein.
Bei Erwerb der Anteile innerhalb der Phase 2 sollte bei
nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine
bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen der
Anlagehorizont von EUR-Anlegern mindestens 1 Monat
betragen. Entsprechendes gilt bei auf Anteilklassenebene
besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen für Anleger, die in der Währung denken, in Bezug auf die die jeweils von ihnen gehaltene
Anteilklasse abgesichert wird.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
24. April 2006: Anteilklasse AT (EUR) (ISIN LU0178450556)
Während der Phase 1 wird nur die Anteilklasse AT (EUR)
aufgelegt.
Erstausgabepreis (in der Phase 1):
Für die Anteilklasse AT (EUR) EUR 100,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Erstausgabepreis (in der Phase 2):
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen X und XT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/
JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/
SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/
SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
Für die Anteilklassen P, PT und IT EUR 100,–/ USD 100,–/
JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 200,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT, nicht aber für die
Anteilklasse AT EUR 100,–/ USD 10,–/ JPY 20.000,–/
GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/ SEK 1.000,–/
DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/
HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Handelsfrist:
7.00 Uhr MEZ bzw. MESZ an jedem Bewertungstag
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
85
Allianz-dit Top Selection Europa
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht ein
Kapitalwachstum bei risikoadäquaten Erträgen zu erwirtschaften.
tenen EUR-Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als
15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck
von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen
Liquidität.
Dem Fondsmanagement liegt hierzu ein aktiver, analysegesteuerter und auf Einzeltitelauswahl bedachter Investmentansatz zugrunde, der zu einem relativ konzentrierten und damit zu einem Portfolio, das ein eingeschränktes Risikostreuungsprofil aufweist, führen soll. Hierbei
wird im Rahmen der Anlageentscheidung angestrebt,
eine branchenneutrale Ausrichtung des Portfolios in
Hinblick auf die Branchengewichtung des Indexes MSCI
Europe Total Return (Net) zu erreichen.
e) Es können Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das
Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten
Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend
investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner
Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind.
Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der
Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken
in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten
übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds keine auf die entsprechenden Währungen lautenden Vermögensgegenstände befinden.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in einem entwickelten europäischen Land
haben. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen
auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender
Gesellschaften erworben werden. Die Türkei und
Russland gelten im Sinne dieses Buchstabens nicht
als europäische Länder.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder
Optionsscheine investiert werden.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
EUR-Geldmarktfonds oder um Aktienfonds mit Ausrichtung auf europäische Aktien und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehal-
86
Das Fondsmanagement kann Substanz- und Wachstumswerte erwerben. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl
auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren.
f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
g) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
sowie in Währungen ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene
Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das
Bonitätsrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko eine wesentliche
Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch
Allianz-dit Top Selection Europa
erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf
das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine
Marktrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche
Währungsrisiken.
Zudem wird auf das Liquiditätsrisiko, das Emerging
Markets Risiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das
Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung,
der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines
(Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das
Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte
Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
Klasse
AT / A
CT / C 1)
PT / P
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
6. Januar 2004: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0178455605)
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen RCM X, RCM XT, RCM W und RCM
WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/
CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/
PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/
SGD 2.000,–.
Für die Anteilklassen P, PT, RCM I und RCM IT EUR 10,–/
USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/
SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/
HUF 2.500,–/ SGD 20,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 10,–/ USD 10,–/
JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/
DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/
SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
RCM IT / RCM I 2)
RCM XT / RCM X 2) 3) RCM WT / RCM W 2)
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich sowohl auf die ausschüttende als auch auf die thesaurierende Variante einer Anteilklassengruppe.
Erfolgsbezogene Vergütung 4)
25 % des die Wertentwicklung des MSCI EuropeTotal Return (Net) übersteigenden Wertzuwachses
Anteile dieser Anteilklassen können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
2)
Anteile dieser Anteilklassen können nur von nicht natürlichen Personen erworben werden.
3)
Es sei denn, aufgrund einer individuellen Sondervereinbarung zwischen Verwaltungsgesellschaft und dem jeweiligen Anteilinhaber wird eine – ggf. auch eine
erfolgsbezogene Komponente beinhaltende – andere Vergütung vereinbart.
4)
Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu erheben.
1)
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen
(siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
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Allianz RCM Euro Equity Index
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, die Anleger an der Entwicklung
des Performanceindex DJ EuroSTOXX 50-IndexSM, einem
Euroland-Aktienindex, in allen Marktphasen partizipieren
zu lassen.
Das Fondsmanagement kann im Rahmen der Anlagepolitik zudem mit dem Ziel der Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken in Bezug auf Währungen von
OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch
dann, wenn sich im Teilfonds keine auf die entsprechenden Währungen lautenden Vermögensgegenstände
befinden.
Der Performanceindex DJ EuroSTOXX 50-IndexSM berücksichtigt 50 der wichtigsten und größten börsennotierten
Unternehmen (so genannte blue chips) aus dem Raum
der Europäischen Währungsunion. Bei einem Aktienindex in Form des hier zugrunde liegenden Performanceindexes werden – im Gegensatz zu einem Preisindex –
auch alle Arten von Dividendenzahlungen der im Index
enthaltenen Unternehmen berücksichtigt.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen EUR-Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als
10 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck
von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und EUR-Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen
Liquidität.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit Chancen und Risiken behaftet, die sich
aus der Anlage in Aktien sowie in Währungen ergeben.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 90 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen angelegt, die
ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen
Währungsunion (Eurozone) haben oder die einen
überwiegenden Anteil ihres Umsatzes und/oder ihrer
Gewinne in Ländern der Eurozone erwirtschaften.
Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften
erworben werden.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das
allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko
und das Konzentrationsrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung
des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere
den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) dürfen bis zu 10 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder
Optionsscheine investiert werden.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine
Marktrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
EUR-Geldmarktfonds oder um Aktienfonds mit Ausrichtung auf Aktien der Eurozone und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
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Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das
Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger
hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene
Allianz RCM Euro Equity Index
besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in
der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene
Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko;
für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur
teilweise.
Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche
Währungsrisiken.
Zudem wird auf das Liquiditätsrisiko, das Emerging
Markets Risiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das
Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung,
der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines
(Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das
Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der
Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das erhöhte
Erfolgsrisiko hingewiesen.
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/
USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/
NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/
CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
Für die Anteilklassen P, PT und IT EUR 10,–/ USD 10,–/
JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/
DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/
SGD 20,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 10,–/ USD 10,–/
JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/
DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/
SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die in
allen Marktphasen an der Entwicklung des Performanceindexes DJ-EuroSTOXX 50-IndexSM partizipieren wollen,
wobei bei nicht währungsgesicherten Anteilklassen EURAnleger und in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen
eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden,
Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken.
Die langfristig höheren Renditechancen bedingen die Akzeptanz höherer Kursschwankungen.
Der Anlagehorizont sollte mindestens fünf Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
24. Februar 2003: Anteilklassen A (EUR)
(ISIN LU0158783638) und I (EUR) (ISIN LU0158783802)
89
Allianz-dit Global EcoTrends
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum durch weltweites Engagement in Unternehmen, die zumindest auch in den Sektoren „Ökologische
Energie“, „Umweltschutz“ und „Sauberes Wasser“ tätig
sind, zu erwirtschaften.
Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der
Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken
in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds
keine auf die entsprechenden Währungen lautenden
Vermögensgegenstände befinden.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe g) werden
mindestens 75 % des Teilfondsvermögens in Aktien
von Gesellschaften angelegt, die nach Einschätzung
des Fondsmanagements zumindest neben anderen
Geschäftsfeldern auch direkt oder indirekt an der
Entwicklung der Sektoren „Ökologische Energie“,
„Umweltschutz“ oder „Sauberes Wasser“ partizipieren
sollten.
Zum Sektor „Ökologische Energie“ zählen in diesem
Zusammenhang die Bereiche „Alternative Energien“
und „Energieeffizienz“.
Zum Bereich „Alternative Energien“ gehören die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Herstellung,
der Bau, der Vertrieb, die Zulieferung, der Transport,
die Planung, die Speicherung, die Erforschung und
sonstige Förderung von Produkten oder Technologien,
die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang
mit der Versorgung oder Herstellung alternativer –
insbesondere regenerativer – Energieformen oder mit
der Aufbereitung, Herstellung oder Verteilung entsprechender Vorprodukte stehen. Dazu gehören auch
die Versorgung und Herstellung alternativer – insbesondere regenerativer – Energieformen sowie die Aufbereitung, Herstellung oder Verteilung entsprechender Vorprodukte selbst.
Zum Bereich „Energieeffizienz“ gehören die Erbringung von Dienstleistungen und die Herstellung, der
Vertrieb, die Zulieferung, der Transport, die Planung,
die Speicherung, die Erforschung und sonstige Förderung von Produkten oder Technologien, die unmittel90
bar oder mittelbar im Zusammenhang mit der effizienten Nutzung von Energie oder der Steigerung von
Energieeffizienz stehen.
Der Sektor „Umweltschutz“ setzt sich aus den
Bereichen „Umweltqualität“ und „Abfallwirtschaft &
Recycling“ zusammen.
Zum Bereich „Umweltqualität“ gehören die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Herstellung, der
Vertrieb, die Zulieferung, der Transport, die Planung,
die Erforschung und sonstige Förderung von Produkten oder Technologien, die unmittelbar oder mittelbar
zur Verbesserung oder zur Kontrolle der Umweltqualität beitragen können. Zudem gehören zu diesem
Bereich die Verbesserung und Kontrolle der Umweltqualität selbst.
Zum Bereich „Abfallwirtschaft & Recycling“ gehören
die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Herstellung, der Vertrieb, die Zulieferung, der Transport,
die Planung, die Erforschung und sonstige Förderung
von Produkten oder Technologien, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Entsorgung, der Wiederaufbereitung, der Lagerung (inkl.
Endlagerung), der Vermeidung und der Verwertung
aller Arten von Abfall oder Abfallprodukten stehen.
Zudem gehören zu diesem Bereich die Entsorgung,
die Wiederaufbereitung, die Lagerung (inkl. Endlagerung), die Vermeidung und die Verwertung aller Arten
von Abfall oder Abfallprodukten selbst.
Zum Sektor „Sauberes Wasser“ gehören die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Herstellung, der
Vertrieb, die Zulieferung, der Transport, die Planung,
die Speicherung, die Erforschung und sonstige Förderung von Produkten oder Technologien, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Versorgung mit Trink- und Brauchwasser, der Wasseraufbereitung, -desinfektion und -entsalzung, der Wasserproduktion, der Wasserspeicherung, der Wasserverteilung, der Wasserabfüllung, der Wasserfilterung, der
Abwasserentsorgung, der Wasserkontrolle, der quantitativen Wassererfassung oder der Verbesserung der
Wasserqualität stehen. Zudem gehören zu diesem
Bereich die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser,
die Wasseraufbereitung, -desinfektion und -entsalzung, die Wasserproduktion, die Wasserspeicherung,
die Wasserverteilung, die Wasserabfüllung, die Was-
Allianz-dit Global EcoTrends
serfilterung, die Abwasserentsorgung, die Wasserkontrolle, die quantitative Wassererfassung und die
Verbesserung der Wasserqualität selbst.
Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften
sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren
Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe g) dürfen bis zu 10 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder Optionsscheine investiert werden. Zudem dürfen unter
Anrechnung auf diese Grenze Indexzertifikate und
andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise
mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen
oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese
Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben
werden.
c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe g) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in Aktien wie in Buchstabe a) und b) definiert
von Unternehmen investiert werden, deren Sitz in
Emerging Markets ist.
d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe d) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g), insgesamt nicht mehr als 10 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
f) Es können entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei
kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer
bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit
übergreifend investieren. Insbesondere können Aktien
sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum
Teil in Nischenmärkten tätig sind.
Das Fondsmanagement kann Wertpapiere kaufen, bei
denen es sich seiner Einschätzung nach um Substanz- oder Wachstumswerte handelt. Dabei kann sich
das Fondsmanagement je nach Einschätzung der
Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren.
g) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b), c) und e) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
h) Die in den Buchstaben a) und e) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
sowie in Währungen ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das Branchenrisiko, das
unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das
Liquiditätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich
der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken,
das Verwahrrisiko und das Liquiditätsrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
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Allianz-dit Global EcoTrends
Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche
Währungsrisiken.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das
Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der
sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der
Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko,
die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
3. Mai 2006: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0250028817)
4. Juni 2007: Anteilklassen AT (EUR) (ISIN LU0287146376),
CT (EUR) (ISIN LU0250034039) und RCM IT (EUR)
(ISIN LU0301501127)
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen RCM X, RCM XT, RCM W und
RCM WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/
GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/
DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/
HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
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Für die Anteilklassen P, PT, RCM I und RCM IT EUR 100,–/
USD 100,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/
NOK 1000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/
CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 200,–
zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/
USD 10,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM Europe Equity Growth
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum durch Engagement vorwiegend an den europäischen Aktienmärkten im Rahmen der Anlagegrundsätze zu erwirtschaften. Das Fondsmanagement soll
hierbei Aktienwerte erwerben, die nach seiner Einschätzung zusammen mit allen im Teilfondsvermögen vorhandenen Aktienwerten ein auf Wachstumswerte ausgerichtetes Aktienportfolio darstellen.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe i) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien und Genussscheine von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Europa haben. Der
Anteil der oben genannten direkt gehaltenen Anlagegegenstände darf jedoch 51 % des Wertes des
Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. Unter Anrechnung auf diese Grenze in Satz 1 dürfen auch
Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden. Die Türkei und Russland
gelten im Sinne dieses Buchstabens als europäische
Länder.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe i) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien, Genussscheine oder Optionsscheine investiert werden.
c) Darüber hinaus können Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen, die sich auf die in a) und b)
genannten Vermögensgegenstände beziehen, erworben werden.
d) Ferner können Indexzertifikate sowie Zertifikate auf
Aktien und Aktienkörbe, deren Risikoprofil mit den in
den Buchstaben a) und b) genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korrelieren,
denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen
sind, erworben werden.
e) Der Anteil der Vermögensgegenstände im Sinne der
Buchstaben a) bis d), deren Emittenten (bei Aktien
vertretenden Papieren: des Unternehmens, bei Zertifikaten: des Basistitels) ihren Sitz in Emerging Markets
haben, darf, vorbehaltlich der Bestimmungen in
Buchstabe i), nicht 20 % des Werts des Teilfondsvermögens überschreiten.
f) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
OECD-Geldmarktfonds oder Aktienfonds und/oder
Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt.
g) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe f) gehaltenen OECD-Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe i), insgesamt nicht mehr als
15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck
von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und OECDGeldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
h) Es können Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das
Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten
Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend
investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner
Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind.
i) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die in Satz 1 unter dem Buchstaben a) sowie
die in b), e) und g) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
j) Die in den Buchstaben a) und g) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise größten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene
Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das
Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken,
das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken
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Allianz RCM Europe Equity Growth
und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den
gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger
andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das
unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken,
das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken
und das Verwahrrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals,
das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung
von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko
der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der
Änderung der Satzung der Gesellschaft, der Anlagepolitik
sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das
Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung
anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf
(Teil-)Fondsebene sowie auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
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Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die
in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
2. Oktober 2006: Anteilklasse W (EUR) (ISIN LU0256881987)
4. Oktober 2006: Anteilklassen I (EUR) (ISIN LU0256880153)
und IT (EUR) (ISIN LU0256881128)
16. Oktober 2006: Anteilklassen A (EUR)
(ISIN LU0256839191) und AT (EUR) (ISIN LU0256839274)
2. November 2006: Anteilklasse CT (EUR)
(ISIN LU0256839860)
Anteile der Anteilklassen A und AT können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM Euroland Equity Growth
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum durch Engagement vorwiegend an den Eurolandaktienmärkten im Rahmen der Anlagegrundsätze
zu erwirtschaften. Das Fondsmanagement soll hierbei
Aktienwerte erwerben, die nach seiner Einschätzung zusammen mit allen im Teilfondsvermögen vorhandenen
Aktienwerten ein auf Wachstumswerte ausgerichtetes
Aktienportfolio darstellen.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien und Genussscheine von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Ländern der Europäischen Währungsunion haben. Der Anteil der oben
genannten direkt gehaltenen Anlagegegenstände darf
jedoch 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht
unterschreiten. Unter Anrechnung auf diese Grenze
in Satz 1 dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) können bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in Aktien und Genussscheine von Gesellschaften
investiert werden, die ihren Sitz in WKM-II-Ländern
(Wechselkursmechanismus II) haben. Unter Anrechnung auf diese Grenze in Satz 1 dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden.
c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) dürfen bis zu 10 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) und b) genannten Aktien,
Genussscheine oder Optionsscheine investiert werden.
d) Darüber hinaus können Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen, die sich auf die in a), b) und
c) genannten Vermögensgegenstände beziehen, erworben werden.
e) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
OECD-Geldmarktfonds oder Aktienfonds und/oder
Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt.
f) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe e) gehaltenen OECD-Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe h), insgesamt nicht mehr
als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der
Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und
OECD-Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der
notwendigen Liquidität.
g) Es können Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das
Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten
Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend
investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner
Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind.
h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die in Satz 1 unter dem Buchstaben a) sowie
in b), c) und f) genannten Grenzen nicht eingehalten zu
werden.
i) Die in den Buchstaben a) und f) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise größten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das
allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko
eine sehr wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich
der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
95
Allianz RCM Euroland Equity Growth
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das
unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger das Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger hingegen
nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Emerging Markets Risiko, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das
Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko
der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung
der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen
Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene sowie
besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
96
Der Anlagehorizont sollte mindestens 10 Jahre betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
2. Oktober 2006: Anteilklasse W (EUR) (ISIN LU0256884577)
4. Oktober 2006: Anteilklassen I (EUR) (ISIN LU0256883843)
und IT (EUR) (ISIN LU0256884064)
16. Oktober 2006: Anteilklassen A (EUR)
(ISIN LU0256839944) und AT (EUR) (ISIN LU0256840447)
2. November 2006: Anteilklasse CT (EUR)
(ISIN LU0256840793)
15. Mai 2007: Anteilklasse W (H-SKK) (ISIN LU0280244368)
Anteile der Anteilklassen A und AT können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM High Dividend Europe Systematic
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, bei Fokussierung auf die Aktienmärkte des europäischen Raumes langfristig gesehen
einen auch besonders auf Dividenden beruhenden Ertrag
zu erwirtschaften.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen angelegt, die
ihren Sitz in Europa haben oder die einen überwiegenden Anteil ihres Umsatzes und/oder ihrer Gewinne in
Ländern dieser Region erwirtschaften. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine
auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und Aktienzertifikate, deren Risikoprofil
mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen
oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese
Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben
werden. Die Türkei und Russland gelten im Sinne
dieses Buchstabens als europäische Länder.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen investiert werden,
die ihren Sitz in Emerging Markets haben. Unter
Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und Aktienzertifikate, deren Risikoprofil mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert,
denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen
sind, erworben werden.
c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) dürfen bis zu 10 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien, Optionsscheine, Indexzertifikate und Aktienzertifikate investiert werden.
d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarktfonds oder um auf die Region Europa ausgerichtete Aktienfonds und/oder Fonds mit AbsoluteReturn-Ansatz handelt.
e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe d) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich insbesondere
der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht
mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf.
Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und
Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b), c) und e) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
g) Die in den Buchstaben a) und e) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die
sich aus der Anlage in Aktien ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken,
das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken
und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter
anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des
Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den
gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger
andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine
Marktrisiko und das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets
Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen.
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Allianz RCM High Dividend Europe Systematic
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden
Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen,
das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, die
spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko
der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der
sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der
Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko
sowie besonders auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei
der Vermögenszuwachs aus Marktchancen und vor allem
aus Dividenden resultieren soll. In Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, stehen Anleger im Fokus, die in
dieser Währung denken. Die langfristig höheren Renditechancen bedingen die Akzeptanz höherer Kursschwankungen.
Der Anlagehorizont sollte mindestens 5 Jahre betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
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Allianz RCM Global Emerging Markets Equity
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, bei Fokussierung auf die Aktienmärkte von Emerging Markets auf langfristige Sicht
ein Kapitalwachstum bei risikoadäquaten Erträgen zu
erwirtschaften.
Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der
Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken
in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds
keine auf die entsprechenden Währungen lautenden
Vermögensgegenstände befinden.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in Emerging Markets haben. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine
auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und Aktienzertifikate, deren Risikoprofil
mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen
oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese
Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben
werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien, Optionsscheine, Indexzertifikate und Aktienzertifikate investiert werden.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich insbesondere
der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht
mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf.
Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und
OECD-Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der
notwendigen Liquidität.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
sowie in Währungen ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, die Emerging Markets
Risiken, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken
und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter
anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des
Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den
gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger
andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, die Emerging Markets
Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko und
das Adressenausfallrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
99
Allianz RCM Global Emerging Markets Equity
Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche
Währungsrisiken.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das
Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der
sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der
Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko,
die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens 10 Jahre betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Anteile der Anteilklassen A und AT können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
100
Allianz RCM US Equity Systematic
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, bei Fokussierung auf die U. S.
amerikanischen Aktienmärkte auf langfristige Sicht ein
Kapitalwachstum zu erwirtschaften.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika
(USA) haben und eine Marktkapitalisierung von mindestens 500 Mio. USD aufweisen. Unter Anrechnung
auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und Aktienzertifikate, deren Risikoprofil mit den
in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder
mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien, Optionsscheine, Indexzertifikate und Aktienzertifikate investiert werden.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich insbesondere
der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht
mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf.
Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und
Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflö-
sung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise größten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das
allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko
eine sehr wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich
der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine
Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko – insbesondere für
einen EUR-Anleger – in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung
abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der
nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm
gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger
besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Emerging
Markets Risiko, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und
Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das
Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko,
das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von
Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der
Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der
101
Allianz RCM US Equity Systematic
Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten
auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die
spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens 10 Jahre betragen.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
12. Dezember 2006: Anteilklasse W (H-EUR)
(ISIN LU0266027183)
31. Juli 2007: Anteilklasse CT (EUR) (ISIN LU0256844787)
15. Februar 2008: Anteilklasse A (EUR)
(ISIN LU0256863811)
Anteile der Anteilklassen A und AT können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
Bewertung:
An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und
den Hauptbörsen in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
102
Allianz-dit Rising Stars Asia
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, vornehmlich durch Anlagen
in den Aktienmärkten der Region Asien ohne Japan auf
lange Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Der
Schwerpunkt liegt hierbei auf Investitionen in kleineren
Unternehmen („Small Caps“) und mittelgroßen Unternehmen („Mid Caps“), bei denen es sich nach Einschätzung des Fondsmanagements um Wachstumswerte
und/oder Substanzwerte handelt.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g)
werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in
Aktien von kleineren und mittelgroßen Gesellschaften
angelegt, die ihren Sitz in einem asiatischen Land
ausgenommen Japans haben oder die einen überwiegenden Anteil ihres Umsatzes und/oder ihrer Gewinne in dem genannten Raum erwirtschaften. Zu
diesem Zwecke gelten diejenigen Aktiengesellschaften als Small Caps und Mid Caps, deren Marktkapitalisierung sich höchstens auf das 1,3-fache der
Marktkapitalisierung des (bezogen auf die gesamte
Marktkapitalisierung) größten im S&P Citigroup EMI
Pan Asia ex Japan, Australia, New Zealand Net Total
Return vertretenen Unternehmens beläuft. Vor allem
bei Small Caps kann es sich um spezialisierte, teilweise in Nischenmärkten tätige Unternehmen handeln.
Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften
erworben werden.
Die Türkei und Russland gelten im Sinne dieses Buchstabens nicht als asiatische Länder.
b) Vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g)
können bis zu 30 % des Teilfondsvermögens in Aktien
von Unternehmen investiert werden, deren Marktkapitalisierung sich auf mehr als das 1,3-fache der
Marktkapitalisierung des (bezogen auf die gesamte
Marktkapitalisierung) größten im S&P Citigroup EMI
Pan Asia ex Japan, Australia, New Zealand Net Total
Return vertretenen Unternehmens beläuft.
Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften
erworben werden.
c) Vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g)
können bis zu 30 % des Teilfondsvermögens in Aktien
von Gesellschaften angelegt werden, die ihren Sitz
nicht in einem asiatischen Land ausgenommen Japans haben oder die einen überwiegenden Anteil ihres Umsatzes und/oder ihrer Gewinne nicht in dem
genannten Raum erwirtschaften.
Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften
erworben werden.
d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarktfonds oder um auf die Region Asien ohne
Japan ausgerichtete Aktienfonds und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe d) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
f) Das Fondsmanagement kann sowohl in Wachstumsals auch in Substanzwerte investieren. Die Gewichtung zwischen Wachstums- und Substanzwerten
kann je nach der gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio kann vollständig entweder in die
eine oder die andere Art von Wertpapieren investiert
sein. Langfristig wird aber in erster Linie auf eine
Mischung von Substanz- und Wachstumswerten
abgezielt.
Abgesehen von Wertpapieren entwickelter Länder
kann auch in beträchtlichem Maße in Wertpapiere
der Emerging Markets investiert werden. Die Gewichtung zwischen Anlagen in entwickelten Ländern und
Emerging Markets kann je nach der gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio kann vollständig
entweder in die eine oder die andere Art von Wertpapieren investiert sein. Langfristig wird aber in erster
Linie auf eine Mischung von Wertpapieren aus entwickelten Ländern und Emerging Markets abgezielt.
103
Allianz-dit Rising Stars Asia
g) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b), c) und e) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes
Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise.
h) Die in den Buchstaben a) und e) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Zudem wird auf das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das
Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der
Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines
(Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das
Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko
eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der
Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine
Marktrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko – insbesondere für
einen EUR-Anleger – in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung
abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger,
der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm
104
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
6. Februar 2007: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0271948696)
31. Juli 2007: Anteilklasse CT (EUR) (ISIN LU0271948936)
Allianz-dit Rising Stars Asia
Klasse
AT / A
CT / C 1)
PT / P
RCM IT / RCM I 2)
RCM XT / RCM X 2) 3) RCM WT / RCM W 2)
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich sowohl auf die ausschüttende als auch auf die thesaurierende Variante einer Anteilklassengruppe.
Erfolgsbezogene Vergütung 4) 25 % der Outperformance ggü. dem . S&P Citigroup EMI PAN ASIA EX JAPAN, AUSTRALIA, NEW ZEALAND NET TOTAL RETURN
Anteile dieser Anteilklassen können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
2)
Anteile dieser Anteilklassen können nur von nicht natürlichen Personen erworben werden.
3)
Es sei denn, aufgrund einer individuellen Sondervereinbarung zwischen Verwaltungsgesellschaft und dem jeweiligen Anteilinhaber wird eine – ggf. auch eine
erfolgsbezogene Komponente beinhaltende – andere Vergütung vereinbart.
4)
Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu erheben.
1)
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen
(siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
105
Allianz-dit Global Small Cap
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, durch eine Anlage des Teilfondsvermögens an den weltweiten Aktienmärkten auf
langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften,
wobei schwerpunktmäßig der Erwerb von Titeln kleinerer
Unternehmen („Small Caps“) angestrebt wird, bei denen
es sich nach Einschätzung des Fondsmanagements um
Wachstumswerte und/oder Substanzwerte handelt.
Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der
Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken
in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds
keine auf die entsprechenden Währungen lautenden
Vermögensgegenstände befinden.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe g) werden mindestens 80 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Small Caps angelegt, die ihren Sitz in einem Land haben, das von der Weltbank
als ein Land mit einem hohen Bruttovolkseinkommen
pro Kopf klassifiziert wird. Zu diesem Zwecke gelten
diejenigen Aktiengesellschaften als Small Caps, deren
Marktkapitalisierung sich höchstens auf das 1,3-fache
der Marktkapitalisierung des (bezogen auf die gesamte Marktkapitalisierung) größten im MSCI World
Small Cap Total Return (Net) Index vertretenen Unternehmens beläuft. Bei Small Caps kann es sich vor
allem um Aktien kleiner bis mittlerer Marktkapitalisierung handeln, von denen einige in Nischenmärkten tätig sind.
Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften
sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren
Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe g) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder
Optionsscheine investiert werden. Zudem dürfen unter Anrechnung auf diese Grenze Indexzertifikate und
Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den
106
im vorhergehenden Satz genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert,
denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen
sind, erworben werden.
c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe g) dürfen bis zu 15 % des Teilfondsvermögens in Aktien wie in Buchstabe a) und b) definiert
von Unternehmen investiert werden, die ihren Sitz in
Emerging Markets haben.
d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe d) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
f) Das Fondsmanagement kann sowohl in Wachstumsals auch in Substanzwerte investieren. Die Gewichtung zwischen Wachstums- und Substanzwerten
kann je nach der gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio kann vollständig entweder in die
eine oder die andere Art von Wertpapieren investiert
sein. Langfristig wird aber in erster Linie auf eine
Mischung von Substanz- und Wachstumswerten
abgezielt.
g) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b), c) und e) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
h) Die in den Buchstaben a) und e) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
Allianz-dit Global Small Cap
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
sowie in Währungen ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das
Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum
Teil die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle.
Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung
des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere
den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging
Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und
Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche
Währungsrisiken.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
Klasse
AT / A
CT / C 1)
PT / P
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das
Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie
der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko
der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie
besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
9. Januar 2007: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0271949660)
2. April 2007: Anteilklasse I (EUR) (ISIN LU0271950247)
RCM IT / RCM I 2)
RCM XT / RCM X 2) 3) RCM WT / RCM W 2)
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich sowohl auf die ausschüttende als auch auf die thesaurierende Variante einer Anteilklassengruppe.
Erfolgsbezogene Vergütung 4)
25 % der Outperformance ggü. dem MSCI World Small Cap Total Return (Net)
Anteile dieser Anteilklassen können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
2)
Anteile dieser Anteilklassen können nur von nicht natürlichen Personen erworben werden.
3)
Es sei denn, aufgrund einer individuellen Sondervereinbarung zwischen Verwaltungsgesellschaft und dem jeweiligen Anteilinhaber wird eine – ggf. auch eine
erfolgsbezogene Komponente beinhaltende – andere Vergütung vereinbart.
4)
Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu erheben.
1)
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen
(siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
107
Allianz NACM Global Equity Growth
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, durch eine Anlage des Teilfondsvermögens an den weltweiten Aktienmärkten auf
langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften,
wobei schwerpunktmäßig der Erwerb von Titeln angestrebt wird, bei denen es sich nach Einschätzung des
Fondsmanagements um Wachstumswerte handelt.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert,
die ihren Sitz in einem entwickelten Land haben.
Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Genusscheine, Wandelanleihen, Optionsanleihen und
Optionsscheine auf Aktien von Gesellschaften wie im
ersten Satz dieses Buchstaben festgelegt sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil
typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien, Genussscheine, Wandelanleihen, Optionsanleihen oder Optionsscheine investiert werden. Zudem dürfen unter
Anrechnung auf diese Grenze Indexzertifikate und
Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den
im vorhergehenden Satz genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert,
denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen
sind, erworben werden.
Ungeachtet der Bestimmungen in Buchstabe c)
werden auf diese Grenze auch Aktienfonds im Sinne
des Buchstabens c) angerechnet, deren Risikoprofil
typischerweise nicht mit den im ersten Satz dieses
Buchstabens genannten Anlagemärkten korreliert.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
108
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als 15 % des
Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds
besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Das Fondsmanagement kann Aktien kaufen, die zusammen mit allen anderen Aktien des Teilfonds seiner Ansicht nach ein Aktienportfolio bilden, das sich
auf Wachstumswerte konzentriert. Aktien können unabhängig von der Größenordnung der Unternehmen
gekauft werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl
auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung
bzw. einzelner ausgewählter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren.
Insbesondere soweit Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, kann es sich auch um Spezialwerte handeln, die zum Teil in Nischenmärkten tätig
sind.
f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
g) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
In Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des
Teilfonds spielen insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko
sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, das
Liquiditätsrisiko, die Länder- / Transferrisiken und das
Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem
hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds
ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten
Allianz NACM Global Equity Growth
Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde
Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länderund Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
baren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Anteile der Anteilklassen A und AT können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das
Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko
der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der
sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der
Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko,
die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie
besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die
in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulier-
109
Allianz RCM Europe Small Cap Equity
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, bei einer Fokussierung auf
kleinere Unternehmen („Small Caps”) durch eine Anlage
der Mittel des Teilfonds in den europäischen Aktienmärkten auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe g) werden mindestens zwei Drittel des Teilfondsvermögens in Aktien von kleineren Unternehmen („Small Caps“) investiert, die ihren Sitz in entwickelten Ländern Europas oder in einem Sitzland der
im HSBC Smaller European Companies [incl. UK] Total
Return Index vertretenen Unternehmen haben. Die
Türkei und Russland gelten im Sinne dieses Buchstabens nicht als europäische Länder.
Zu diesem Zwecke gelten diejenigen Aktiengesellschaften als Small Caps, deren Marktkapitalisierung sich
höchstens auf das 1,3-fache der Marktkapitalisierung
des (bezogen auf die Marktkapitalisierung) größten
im HSBC Smaller European Companies [incl. UK] Total
Return Index vertretenen Unternehmens beläuft. Bei
Small Caps kann es sich vor allem um Aktien kleiner
bis mittlerer Unternehmen handeln, von denen einige
in Nischenmärkten tätig sind.
Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Wandelschuldverschreibungen und Optionsscheine auf
Aktien von Gesellschaften im Sinne des ersten Satzes
dieses Buchstabens sowie Indexzertifikate und andere
Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den
im ersten Satz dieses Buchstabens genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe g) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien, Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheine angelegt
werden. Zudem dürfen unter Anrechnung auf diese
Grenze Indexzertifikate und sonstige Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den im vorhergehenden Satz genannten Vermögensgegenständen
oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese
110
Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben
werden.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Ungeachtet der in a), b) und d) genannten Bestimmungen dürften, vorbehaltlich insbesondere der
Bestimmungen in Buchstabe g) bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in folgenden Vermögenswerten
angelegt sein:
– Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheine
im Sinne der Buchstaben a) und b);
– Einlagen oder Geldmarktinstrumente im Sinne von
Buchstabe d); gestellte Sicherheiten / Margen werden
nicht auf diese Grenze angerechnet.
f) Das Fondsmanagement kann Wertpapiere kaufen, bei
denen es sich seiner Einschätzung nach um Substanzund/oder Wachstumswerte handelt. Dabei kann sich
das Fondsmanagement je nach Einschätzung der
Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Die Gewichtung zwischen Wachstums- und
Substanzwerten kann je nach der gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio kann vollständig entweder in die eine oder die andere Art von Wertpapieren investiert sein. Langfristig wird aber in erster Linie
auf eine Mischung von Substanz- und Wachstumswerten abgezielt.
g) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b), d) und e) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
Allianz RCM Europe Small Cap Equity
h) Die in den Buchstaben a), d) und e) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer
Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht
eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging
Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken und das
Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem
hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds
ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten
Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde
Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine
Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken,
das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken
und das Verwahrrisiko zu nennen.
ten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko,
die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Anteile der Anteilklassen A und AT können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das
Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der
sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der
Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskos-
111
Allianz RCM Europe Small Cap Equity
Klasse
AT / A 1)
CT / C 1)
PT / P
IT / I 2)
XT / X 2) 3)
WT / W 2)
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich sowohl auf die ausschüttende als auch auf die thesaurierende Variante einer Anteilklassengruppe.
Erfolgsbezogene
Vergütung 4)
Bis zu 10 % des die
Wertentwicklung des
HSBC Smaller
European Companies
(incl. UK) Total Return
Index überschreitenden Wertzuwachses,
gemäß Methode 2
Bis zu 10 % des die
–
Wertentwicklung des
HSBC Smaller
European Companies
(incl. UK) Total Return
Index überschreitenden Wertzuwachses,
gemäß Methode 2
–
–
–
Anteile dieser Anteilklassen können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
Anteile dieser Anteilklassen können nur von nicht natürlichen Personen erworben werden.
3)
Es sei denn, aufgrund einer individuellen Sondervereinbarung zwischen Verwaltungsgesellschaft und dem jeweiligen Anteilinhaber wird eine – ggf. auch eine
erfolgsbezogene Komponente beinhaltende – andere Vergütung vereinbart.
4)
Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu erheben.
1)
2)
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen
(siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
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Allianz RCM BRIC Equity
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, bei Fokussierung auf Brasilien, Russland, Indien und China durch eine Anlage der
Mittel des Teilfonds in den globalen Aktienmärkten der
Emerging Markets auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe g) werden mindestens zwei Drittel des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften angelegt, die ihren Sitz in der der Föderativen Republik Brasilien, der Russischen Föderation, der Republik Indien
oder der Volksrepublik China (BRIC-Länder) haben
oder die einen wesentlichen Anteil ihres Umsatzes
und/oder ihrer Gewinne in den genannten Ländern
erwirtschaften.
Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien von Gesellschaften im Sinne
des ersten Satzes dieses Buchstabens sowie Indexzertifikate, Zertifikate auf hinreichend diversifizierte
Aktienkörbe, die sich auf mindestens zehn Aktien entsprechender Gesellschaften beziehen, und andere
Zertifikate (z. B. Zertifikate auf einzelne Aktien), die
Wertpapiere im Sinne von Anhang II Nr. 1 a) und Nr. 2
erster Spiegelstrich sind, erworben werden, wenn deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1
dieses Buchstabens genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind.
b) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe g) dürfen bis
zu einem Drittel des Teilfondsvermögens in andere
als die in a) genannten Aktien oder Optionsscheine
investiert werden. Unter Anrechnung auf diese Grenze
dürfen auch Indexzertifikate, Zertifikate auf hinreichend diversifizierte Aktienkörbe, die sich auf mindestens zehn Aktien entsprechender Gesellschaften
beziehen, und andere Zertifikate (z. B. Zertifikate auf
einzelne Aktien), die Wertpapiere im Sinne von Anhang II Nr. 1 a) und Nr. 2 erster Spiegelstrich sind, erworben werden, wenn deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 dieses Buchstabens genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds insgesamt nicht mehr als 20 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Es können in erheblichem Umfang Werte aus
Emerging Markets erworben werden. Jedoch können
auch Werte aus entwickelten Ländern erworben werden. Die Gewichtung zwischen Investitionen in entwickelten Ländern und Emerging Markets kann je
nach Einschätzung der Marktlage schwanken; die Gewichtung zwischen diesen Werten kann z. B. bis hin
zur vollständigen Anlage in den Emerging Markets
erfolgen.
f) Die Gewichtung der BRIC-Länder bei Auflage des Teilfonds erfolgt nach der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Markteinschätzung des Fondsmanagements.
Jeweils zum Beginn eines Kalenderjahrs hat das
Fondsmanagement die Möglichkeit, die relativen Entwicklungen der BRIC-Länder im abgelaufenen Jahr zu
analysieren, um sodann jeweils zu Kalenderjahresbeginn eine ungefähre Gleichgewichtung der BRICLänder im Teilfonds anzustreben. Diese Anlagestrategie zielt auf die Ausnutzung statistischer Erkenntnisse
bei der relativen Entwicklung unterschiedlicher Volkswirtschaften zueinander (Mean-Reversion-Effekt).
Hierdurch kann es zu Kalenderjahresbeginn zu verstärkten Umschichtungen innerhalb des Teilfonds
kommen. Die Über- und Unterschreitung der Quoten
der einzelnen BRIC-Länder, die sich aus der Ermittlung der statistischen Erkenntnisse ergeben würden,
ist – je nach Einschätzung der Marktlage – zulässig.
g) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a) und b) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
h) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflö-
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Allianz RCM BRIC Equity
sung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, die Emerging Markets-Risiken (vor allem der
Föderativen Republik Brasilien, der Russischen Föderation, der Republik Indien und der Volksrepublik China),
das Liquiditätsrisiko, das Länder- und Transferrisiko, das
Verwahrrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Abwicklungsrisiko eine wesentliche
Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch
erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf
das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine
Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Abwicklungsrisiko, die mit High Yield-Anlagen verbundenen spezifischen Risiken, die Emerging Markets-Risiken (vor allem
in der Föderativen Republik Brasilien, der Russischen
Föderation, der Republik Indien und der Volksrepublik
China), das Länder- und Transferrisiko, das Verwahrrisiko, das Konzentrationsrisiko und das Liquiditätsrisiko zu
nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden
Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen,
das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das
Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie
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der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie
besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
29. Mai 2007: Anteilklassen CT (EUR) (ISIN LU0293313671)
und I (EUR) (ISIN LU0293313911)
15. Juni 2007: AT (EUR) (ISIN LU0293313325)
25. Februar 2008: AT (USD) (ISIN LU0293314216)
Anteile der Anteilklassen A und AT können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz NFJ US Large Cap Value
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, in erster Linie durch eine Anlage des Teilfondsvermögens an den Aktienmärkten der
USA auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften, wobei schwerpunktmäßig der Erwerb von Titeln größerer Unternehmen („Large Caps“) angestrebt
wird, bei denen es sich nach Einschätzung des Fondsmanagements um Substanzwerte handelt.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika
(USA) haben und zum Zeitpunkt des Erwerbs eine
Marktkapitalisierung von mindestens 1 Mrd. USD
haben.
Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine von Gesellschaften im Sinne des ersten
Satzes dieses Buchstabens, deren Risikoprofil mit den
im ersten Satz dieses Buchstabens genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) dürfen bis zu 30 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder
Optionsscheine investiert werden.
c) Dem Teilfonds ist es nicht erlaubt, OGAW oder OGA
im Sinne von Anhang II Nr. 1 b) zu erwerben.
rechten oder (3) durch Veränderung des Wertes des
gesamten Teilfonds z. B. bei Ausgabe oder Rücknahme
von Anteilscheinen geschieht (sog. „passive Grenzverletzung“). In diesen Fällen ist die Wiedereinhaltung
der genannten Grenzen in angemessener Frist anzustreben.
f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
g) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise größten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das
allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko
eine sehr wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich
der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
d) Zudem dürfen, vorbehaltlich insbesondere der unter
dem Buchstaben f) aufgeführten Bestimmungen, bis
zu 15 % des Teilfondsvermögens in Form von Einlagen
gehalten werden. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der
Sicherung der notwendigen Liquidität.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine
Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen.
e) Wie bereits in der Einführung erwähnt, ist eine Überbzw. Unterschreitung der vorstehend in den Buchstaben a), b) und d) beschriebenen Grenzen zulässig,
wenn dies (1) durch Wertveränderungen von im Teilfondsvermögen enthaltenen Vermögensgegenständen, (2) durch Ausübung von Bezugs- oder Options-
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko – insbesondere für
einen EUR-Anleger – in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung
abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der
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Allianz NFJ US Large Cap Value
nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm
gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes
Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Emerging
Markets-Risiko, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und
Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das
Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko,
das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von
Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der
Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen
Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung
anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf
(Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei
der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen
resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend
gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser
Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren
Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe
Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens 10 Jahre betragen.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
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Allianz RCM Global Energy Innovations
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, auf lange Sicht ein Kapitalwachstum durch das weltweite Engagement in Gesellschaften zu erzielen, die in den Sektoren „Traditional
Energy“ oder „Alternative Energy“ tätig sind.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) werden bis zu 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften angelegt, die nach
Einschätzung des Fondsmanagements zumindest neben anderen Geschäftsfeldern auch direkt oder indirekt an der Entwicklung des Sektors „Traditional Energy“ partizipieren sollten.
Zum Sektor „Traditional Engergy“ zählen in diesem
Zusammenhang die folgenden Aktivitäten:
– die Exploration, Produktion, Aufbereitung, der Transport oder der Vertrieb von fossilen Brennstoffen wie
Rohöl, Erdgas oder Kohle;
– die Erbringung von Dienstleistungen und Technologien sowie die Herstellung, der Bau, der Vertrieb, die
Zulieferung, der Transport, die Planung, die Lagerung,
die Erforschung und sonstige Förderung von Produkten oder Technologien, die unmittelbar oder mittelbar
in einem Zusammenhang zu den unter dem ersten
Spiegelstrich genannten Aktivitäten stehen, darunter
die Sammlung und Verarbeitung geologischer Daten
oder der Bau, die Lieferung oder der Betrieb von Bohrinseln, Bohrplattformen oder ähnlichen Gewinnungsstandorten;
– die Aufbereitung, Herstellung und der Vertrieb von
Vorprodukten in Zusammenhang mit dem ersten und
zweiten Spiegelstrich;
– die Planung, die Konstruktion und der Betrieb von Einrichtungen oder Ausrüstung zur Energiegewinnung
aus fossilen Brennstoffen oder zur Exploration, Produktion, Aufbereitung, zum Transport oder zum Vertrieb von fossilen Brennstoffen, wie im ersten Spiegelstrich aufgeführt.
Aktien von Gesellschaften, die nach Einschätzung des
Fondsmanagements zumindest neben anderen Geschäftsfeldern auch direkt oder indirekt an der Entwicklung beider Sektoren − des Sektors „Traditional
Energy“, wie in diesem Punkt definiert, sowie des Sek-
tors „Alternative Energy, wie unter b) definiert − partizipieren, werden dieser Grenze angerechnet, falls diese Gesellschaften einen höheren Anteil ihres Umsatzes über Aktivitäten im Sektor „Traditional Energy“ als
über Aktivitäten im Sektor „Alternative Energy“ erzielen.
Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften
sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren
Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) werden mindestens 30 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften angelegt, die
nach Einschätzung des Fondsmanagements zumindest neben anderen Geschäftsfeldern auch direkt oder
indirekt an der Entwicklung des Sektors „Alternative
Energy“ partizipieren sollten.
Zum Sektor „Alternative Engergy“ zählen in diesem
Zusammenhang die folgenden Aktivitäten:
– die Produktion, die Aufbereitung, der Transport oder
der Vertrieb alternativer, insbesondere nicht fossiler
Energiequellen wie Solarenergie, Windenergie, Ethanol und anderer Biobrennstoffe, Wasserstoff oder
Atomenergie;
– die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Herstellung, der Bau, der Vertrieb, die Zulieferung, der
Transport, die Planung, die Lagerung, die Erforschung
und sonstige Förderung von Produkten oder Technologien, die unmittelbar oder mittelbar in einem Zusammenhang zu den unter dem ersten Gedankenstrich
genannten Aktivitäten stehen;
– die Aufbereitung, Herstellung und der Vertrieb von
Vorprodukten in Zusammenhang mit dem ersten und
zweiten Spiegelstrich;
– die Planung, Konstruktion und der Betrieb von Einrichtungen oder Ausrüstung zur Gewinnung alternativer,
insbesondere nicht fossiler Energiequellen oder zur
Exploration, Produktion, Aufbereitung, zum Transport
oder zum Vertrieb alternativer, insbesondere nicht
fossiler Energiequellen.
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Allianz RCM Global Energy Innovations
Aktien von Gesellschaften, die nach Einschätzung des
Fondsmanagements zumindest neben anderen Geschäftsfeldern auch direkt oder indirekt an der Entwicklung beider Sektoren − des Sektors „Traditional
Energy“, wie unter a) definiert, sowie des Sektors
„Alternative Energy, wie in diesem Punkt definiert −
partizipieren, werden dieser Grenze angerechnet, falls
diese Gesellschaften einen höheren Anteil ihres Umsatzes über Aktivitäten im Sektor „Alternative Energy“
als über Aktivitäten im Sektor „Traditional Energy“
erzielen.
Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften
sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren
Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) dürfen bis zu 10 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) und b) genannten Aktien
oder Optionsscheine investiert werden. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine
auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil
typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
d) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) ist der Erwerb von Aktien im Sinne der
Buchstaben a) bis c) von Unternehmen, die ihren Sitz
in Emerging Markets haben, auf bis zu 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt.
e) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten
Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend
investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner
Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind.
Das Fondsmanagement kann Substanz- und Wachstumswerte erwerben. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl
auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren.
h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b), c) und f) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
i) Die in den Buchstaben a), b) und f) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer
Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht
eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das Branchenrisiko, das
unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das
Liquiditätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich
der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt
betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
f) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe e) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe h), insgesamt nicht mehr als 10 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken,
das Verwahrrisiko und das Liquiditätsrisiko zu nennen.
g) Es können Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteil-
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Allianz RCM Global Energy Innovations
klassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse nicht abgesichert
wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung
denkende Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das
Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der
sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der
Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko,
die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT
EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/
CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/
PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/
SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/
JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Anteile der Anteilklassen C und CT können von Anlegern,
die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt
in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur im Rahmen fondsgebundener Versicherungen oder professioneller Vermögensverwaltungen erworben werden.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
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Allianz RCM Global Hi-Tech Growth
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige
Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein
Anlageziel durch Anlagen in Unternehmen des Technologiesektors verfolgen, die an den weltweit wichtigsten Börsen notiert sind.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, deren Emittenten in Übereinstimmung mit dem Global
Industry Classification Standard (GICS®) dem Informationstechnologiesektor oder einer Branche zuzurechnen sind, die Teil dieses Sektors ist. Anlagen des
Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise
mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie
Optionsscheine auf Aktien von Gesellschaften investiert werden, die nach Einschätzung des Fondsmanagers dem Informationstechnologiesektor zuzurechnen sind. Anlagen des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil
typischerweise mit Aktien von anderen als den im
obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel
nicht vordergründig auf Investitionen im Sinne von
Buchstabe a) ausgerichtet ist, auf diese Anlagegrenze
angerechnet.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus
darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster
Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein.
Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf
beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht
gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen
verstoßen.
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d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in
anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben
wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen
und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im
Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko,
die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko
eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der
Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risi-
Allianz RCM Global Hi-Tech Growth
ko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie die Emerging Markets
Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen.
gehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die
in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten
einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der
Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf
(Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders
auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Capital Management LLC, San Francisco, übertragen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er,
wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches
Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weit-
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Allianz RCM Global Unconstrained
Informationsblatt
Anlageziel
Die Anlagepolitik ist auf langfristigen Kapitalzuwachs
ausgerichtet. Der Teilfonds wird sein Anlageziel in erster
Linie durch Anlagen in den globalen Aktien- und Geldmärkten im Rahmen einer flexiblen Vermögensallokation verfolgen, um vollständig in Barmitteln und äquivalenten liquiden Mitteln investiert zu sein.
Anlagegrundsätze
a) Das Teilfondsvermögen kann in Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Zudem können
für den Teilfonds Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den im
vorhergehenden Satz genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert,
denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen
sind, erworben werden.
b) Zudem dürfen für den Teilfonds Einlagen gehalten und
Geldmarktinstrumente erworben werden.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Aktien- oder Geldmarktfonds handelt. Darüber hinaus
darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster
Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein.
Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf
beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht
gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen
verstoßen.
d) Im Hinblick auf die Allgemeinen Auswahlkriterien, die
in Punkt 3) der Einführung beschrieben werden, können insbesondere entsprechende Wertpapiere von
Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je
nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren
als auch breit übergreifend investieren. Insbesondere
können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben
werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind.
Das Fondsmanagement kann Substanz- und Wachstumswerte erwerben. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage –
sowohl auf Substanz- bzw. Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren.
e) Da dieser Teilfonds in Hongkong sowie in anderen
ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die
Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne
von Punkt 16) der Einführung.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die
mit dem Geldmarktanteil des Teilfondsvermögens zusammenhängen, aber insbesondere durch den Aktienanteil erweitert und gesteigert werden.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das
allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das
Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das
Verwahrrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das
Liquiditätsrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem
hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds
ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten
Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde
Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
In einem hohen Maße spielen die Risiken der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko,
das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko eine wesentliche Rolle. Darüber hinaus wird
auf das Verwahrrisiko, die Länder- und Transferrisiken
und das Liquiditätsrisiko hingewiesen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-
122
Allianz RCM Global Unconstrained
Anlagen, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals,
das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung
von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko
der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das
Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie
der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in
Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM (UK) Ltd, London, übertragen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er,
wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches
Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei
der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen
resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend
gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser
Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe
Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
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Allianz RCM Hong Kong
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige
Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein
Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in Hongkong
verfolgen.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in Hongkong haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Umsätze und/oder Gewinne in Hongkong
erzielen. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen
auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in
Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren
Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie
Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Anlagen
des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen
Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf Investitionen im Sinne von Buchstabe b) ausgerichtet ist,
auf diese Anlagegrenze angerechnet.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus
darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster
Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein.
Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf
beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht
gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen
verstoßen.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 %
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des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
g) Da dieser Teilfonds in Hongkong sowie in anderen
ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die
Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne
von Punkt 16) der Einführung.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das
allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das
Adressenausfallrisiko und das Länder- und Regionenrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich
der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko
und das Adressenausfallrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine be-
Allianz RCM Hong Kong
stimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Basiswährung:
USD
Zudem wird auf die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich
des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner
Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung
der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark
erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Bewertung:
An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und
den Hauptbörsen in Honkong.
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific
Limited, Hong Kong, übertragen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er,
wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches
Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
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Allianz RCM India
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu erzielen. Der Teilfonds wird sein Anlageziel
in erster Linie durch Anlagen auf dem indischen Subkontinent, darunter Indien, Pakistan, Sri Lanka und Bangladesch, verfolgen.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz auf dem indischen Subkontinent, darunter
Indien, Pakistan, Sri Lanka und Bangladesch, haben.
Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien
von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten
sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert,
sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) werden nicht mehr als 30 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Indien, Pakistan, Sri Lanka und
Bangladesch haben. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art
und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten,
deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser
Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und
werden auf diese Anlagegrenze angerechnet.
c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie
Optionsscheine auf Aktien angelegt werden. Anlagen
des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen
Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet ist,
auf diese Anlagegrenze angerechnet.
d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus
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darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster
Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein.
Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf
beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht
gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen
verstoßen.
e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe d) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als 15 % des
Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b), c) und e) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
g) Die in den Buchstaben a), b) und e) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer
Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
h) Da dieser Teilfonds in Hongkong sowie in anderen
ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die
Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne
von Punkt 16) der Einführung.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko,
die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko
eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der
Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrück-
Allianz RCM India
gänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie die Emerging Markets
Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das
Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie
der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko
der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie
besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
Bewertung:
An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und
den Hauptbörsen in Indien.
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific
Limited, Hong Kong, übertragen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er,
wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches
Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
aufweist.
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Allianz RCM Indonesia
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige
Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein
Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in Indonesien
verfolgen.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in Indonesien haben. Anlagen des Teilfonds
in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien
dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie
Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Anlagen
des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen
Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit
Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a)
aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls
zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf
Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet
ist, auf diese Anlagegrenze angerechnet.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus
darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster
Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein.
Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf
beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht
gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen
verstoßen.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarkt-
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fonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und c) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in
anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben
wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen
und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im
Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko,
die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko
eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der
Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie die Emerging Markets
Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteil-
Allianz RCM Indonesia
klassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das
Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie
der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko
der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie
besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
Bewertung:
An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und
den Hauptbörsen in Indonesien.
Handelsfrist:
10.00 Uhr MEZ bzw. 11.00 Uhr MESZ an jedem Bewertungstag.
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific
Limited, Hong Kong, übertragen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er,
wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches
Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
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Allianz RCM Japan
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige
Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein
Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in Japan verfolgen.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in Japan haben. Anlagen des Teilfonds in
Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser
Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig
und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie
Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Anlagen
des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen
Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit
Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a)
aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls
zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf
Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet
ist, auf diese Anlagegrenze angerechnet.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus
darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster
Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein.
Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf
beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht
gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen
verstoßen.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarkt-
130
fonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in
anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben
wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen
und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im
Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das
allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das
Adressenausfallrisiko und das Länder- und Regionenrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich
der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko
und das Adressenausfallrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
Allianz RCM Japan
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich
des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner
Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung
der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark
erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
Bewertung:
An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und
den Hauptbörsen in Japan.
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft Allianz Global
Investors Japan Co., Ltd., Tokio, übertragen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er,
wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches
Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
131
Allianz RCM Korea
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige
Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein
Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in Korea verfolgen.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in der Republik Korea haben. Anlagen des
Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise
mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze
angerechnet.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie
Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Anlagen
des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen
Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet ist,
auf diese Anlagegrenze angerechnet.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus
darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster
Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein.
Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf
beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht
gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen
verstoßen.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
132
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in
anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben
wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen
und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im
Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das
allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das
Adressenausfallrisiko und das Länder- und Regionenrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich
der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko
und das Adressenausfallrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
Allianz RCM Korea
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich
des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner
Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung
der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark
erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
Bewertung:
An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und
den Hauptbörsen in Korea.
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific
Limited, Hong Kong, übertragen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er,
wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches
Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
133
Allianz OpCap Global Equity
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum und Einkommen zu erzielen. Der Teilfonds
wird sein Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in
Aktien von weltweit börsennotierten Unternehmen verfolgen.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in entwickelten Ländern haben. Anlagen
des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie
anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind
ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze
angerechnet.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien von
Gesellschaften mit Sitz in Emerging Markets investiert
werden. Anlagen des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil
typischerweise mit Aktien von anderen als den im
obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel
nicht in erster Linie auf Investitionen im Sinne von
Buchstabe a) ausgerichtet ist, auf diese Anlagegrenze
angerechnet.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus
darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster
Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein.
Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf
beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht
gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen
verstoßen.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmun-
134
gen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
g) Da dieser Teilfonds in Hongkong sowie in anderen
ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die
Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne
von Punkt 16) der Einführung.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko,
die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko
eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der
Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie die Emerging Markets
Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen.
Allianz OpCap Global Equity
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko
der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko,
das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik
sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das
Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko
hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft Oppenheimer
Capital LLC, New York, übertragen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er,
wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches
Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die
in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können.
135
Allianz RCM Little Dragons
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige
Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein
Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in kleinen bis
mittelgroßen börsennotierten Unternehmen der asiatischen Aktienmärkte ohne Japan mit Schwerpunkt auf
den kleineren und aufstrebenden Märkten der Region
verfolgen.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe g) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Small Caps und Mid Caps investiert, die im Raum Asien ohne Japan börsennotiert
sind. Zu diesem Zwecke gelten diejenigen Aktiengesellschaften als Small Caps und Mid Caps, deren
Marktkapitalisierung sich höchstens auf das 2-fache
der Marktkapitalisierung des (bezogen auf die gesamte Marktkapitalisierung) größten im S&P Citigroup
EMI Pan Asia ex Japan, Australia, New Zealand Net
Total Return vertretenen Unternehmens beläuft. Vor
allem bei Small Caps kann es sich um spezialisierte,
teilweise in Nischenmärkten tätige Unternehmen
handeln. Die Türkei und Russland gelten im Sinne
dieses Buchstabens nicht als asiatische Länder. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von
Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind
ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze
angerechnet.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe g) können bis zu 30 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen investiert werden,
deren Marktkapitalisierung sich auf mehr als das 2fache der Marktkapitalisierung des (bezogen auf die
gesamte Marktkapitalisierung) größten im S&P Citigroup EMI Pan Asia ex Japan, Australia, New Zealand
Net Total Return vertretenen Unternehmens beläuft.
Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien
von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten
sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert,
sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet.
136
c) Vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g) können bis zu 30 % des Teilfondsvermögens in Aktien von
Gesellschaften angelegt werden, die ihren Sitz nicht in
einem asiatischen Land ohne Japan haben oder die
nicht einen überwiegenden Anteil ihres Umsatzes
und/oder ihrer Gewinne in dem genannten Raum erwirtschaften. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in
Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren
Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet.
d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus
darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster
Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein.
Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf
beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht
gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen
verstoßen.
e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
f) Abweichend von Punkt 3) der Einführung kann das
Fondsmanagement sowohl Wachstums- als auch
Substanzwerte kaufen. Die Gewichtung zwischen
Wachstums- und Substanzwerten kann je nach der
gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio
kann vollständig entweder in die eine oder die andere
Art von Wertpapieren investiert sein. Langfristig wird
aber in erster Linie auf eine Mischung von Substanzund Wachstumswerten abgezielt.
g) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b), c) und e) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
Allianz RCM Little Dragons
h) Die in den Buchstaben a) und e) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
i) Da dieser Teilfonds in Hongkong sowie in anderen
ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die
Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne
von Punkt 16) der Einführung.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko,
die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko
eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der
Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie die Emerging Markets
Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das
Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie
der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko
der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie
besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er,
wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches
Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
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Allianz RCM Little Dragons
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific
Limited, Hong Kong, übertragen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
138
Allianz RCM Malaysia
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige
Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein
Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in Malaysia verfolgen.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in Malaysia haben. Anlagen des Teilfonds in
Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser
Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig
und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie
Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Anlagen
des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen
Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit
Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a)
aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls
zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf
Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet
ist, auf diese Anlagegrenze angerechnet.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus
darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster
Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein.
Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf
beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht
gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen
verstoßen.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarkt-
fonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in
anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben
wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen
und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im
Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko,
die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko
eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der
Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie die Emerging Markets
Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteil-
139
Allianz RCM Malaysia
klassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das
Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie
der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko
der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie
besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er,
wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches
Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
140
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
Bewertung:
An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und
den Hauptbörsen in Malaysia.
Handelsfrist:
10.00 Uhr MEZ bzw. 11.00 Uhr MESZ an jedem Bewertungstag.
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific
Limited, Hong Kong, übertragen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM Oriental Income
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum und Einkommen zu erzielen. Der Teilfonds
wird sein Anlageziel durch Anlagen in Anleihen, Wandelschuldverschreibungen und hochverzinslichen Wertpapieren von Unternehmen der Asien-Pazifik-Region
verfolgen. 1)
Anlagegrundsätze
a) Für den Teilfonds dürfen Aktien und Optionsscheine
auf Aktien erworben werden. Zudem können für den
Teilfonds Indexzertifikate und andere Zertifikate,
deren Risikoprofil typischerweise mit den im vorhergehenden Satz genannten Vermögensgegenständen
oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese
Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben
werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) werden mindestens 80 % des Aktienportfolios des Teilfonds im Sinne von Buchstabe a) Satz 1
in Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in einem asiatischen
Land, in Neuseeland oder in Australien haben. Russland und die Türkei gelten nicht als asiatische Länder.
Zudem können für den Teilfonds Indexzertifikate und
andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise
mit den im ersten Satz genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind,
erworben werden.
c) Für den Teilfonds können verzinsliche Wertpapiere
erworben werden. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate,
deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen
Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert,
denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind,
erworben werden.
d) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Instru-
1)
Der Fondsmanager / Sub-Investment Manager können unter außergewöhnlichen Bedingungen in ihrem eigenen Ermessen entscheiden, bis zu 100 %
in Anleihen und Wandelschuldverschreibungen und/oder Aktien zu investieren, um das Anlageziel zu erreichen.
menten, die zum Erwerbszeitpunkt High Yield-Anlagen sind, nicht erlaubt.
e) Zudem dürfen für den Teilfonds Einlagen gehalten und
Geldmarktinstrumente erworben werden.
f) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden. Darüber hinaus darf das
Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie
auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet
das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht
gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen
verstoßen.
g) Im Hinblick auf die Allgemeinen Auswahlkriterien, die
in Punkt 3) der Einführung beschrieben werden, können insbesondere entsprechende Wertpapiere von
Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je
nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren
als auch breit übergreifend investieren. Insbesondere
können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben
werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind.
Das Fondsmanagement kann Substanz- und Wachstumswerte erwerben. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl
auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren.
h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
i) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in
anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben
wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen
und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im
Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die
mit dem Renten- und Geldmarktanteil des Teilfondsver-
141
Allianz RCM Oriental Income
mögens zusammenhängen, aber insbesondere durch
den Aktienanteil erweitert und gesteigert werden.
liche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das
allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das
Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das
Verwahrrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das
Liquiditätsrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem
hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds
ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten
Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde
Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Zudem spielen die Risiken der Renten- und Geldmärkte,
wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das
allgemeine Marktrisiko, die Emerging Markets Risiken,
das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko eine wesentliche
Rolle. Darüber hinaus wird auf das Verwahrrisiko, die
Länder- und Transferrisiken und das Liquiditätsrisiko
hingewiesen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, die spezifischen
Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das
Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko,
das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von
Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der
Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das
Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie
der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in
Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mög-
142
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er,
wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches
Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei
der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen
resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend
gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser
Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren
Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe
Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific
Limited, Hong Kong, übertragen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM Philippines
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige
Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein
Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in den Philippinen verfolgen.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in den Philippinen haben. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen
Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls
zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie
Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Anlagen
des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen
Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit
Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a)
aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls
zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf
Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet
ist, auf diese Anlagegrenze angerechnet.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus
darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster
Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein.
Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf
beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht
gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen
verstoßen.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in
anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben
wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen
und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im
Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko,
die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko
eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der
Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken,
das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken
und das Verwahrrisiko zu nennen.
143
Allianz RCM Philippines
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das
Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie
der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko
der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie
besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er,
wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches
Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
144
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
Bewertung:
An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und
den Hauptbörsen auf den Philippinen.
Handelsfrist:
11.00 Uhr MEZ bzw. MESZ an jedem, einen Bewertungstag
vorangehenden Bewertungstag. Anteilkauf- und Rücknahmeaufträge, die an einem Bewertungstag bis 11.00 Uhr
MEZ bzw. MESZ eingehen, werden zum Ausgabe- und
Rücknahmepreis des nächsten Bewertungstages abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anteilkaufund Rücknahmeaufträge werden zum Ausgabe- und
Rücknahmepreis des übernächsten Bewertungstages
abgerechnet.
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific
Limited, Hong Kong, übertragen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM Singapore
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige
Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein
Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in Singapur verfolgen.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in Singapur haben. Anlagen des Teilfonds in
Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser
Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien
dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie
Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Anlagen
des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen
Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit
Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a)
aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls
zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf
Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet
ist, auf diese Anlagegrenze angerechnet.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus
darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster
Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein.
Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf
beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht
gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen
verstoßen.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarkt-
fonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in
anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben
wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen
und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im
Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das
allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das
Adressenausfallrisiko und das Länder- und Regionenrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich
der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko
und das Adressenausfallrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
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Allianz RCM Singapore
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich
des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner
Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen
Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf
(Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die
spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er,
wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches
Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
146
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
Bewertung:
An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und
den Hauptbörsen in Singapur.
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific
Limited, Hong Kong, übertragen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM Thailand
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige
Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein
Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in Thailand verfolgen.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in Thailand haben. Anlagen des Teilfonds in
Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser
Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig
und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie
Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Anlagen
des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen
Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit
Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a)
aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls
zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf
Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet
ist, auf diese Anlagegrenze angerechnet.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus
darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster
Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein.
Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf
beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht
gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen
verstoßen.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarkt-
fonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in
anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben
wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen
und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im
Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko,
die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko
eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der
Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken,
das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken
und das Verwahrrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteil-
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Allianz RCM Thailand
klassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten
einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der
Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf
(Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders
auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er,
wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches
Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
148
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
Bewertung:
An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und
den Hauptbörsen in Thailand.
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific
Limited, Hong Kong, übertragen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM Tiger
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige
Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein
Anlageziel durch Anlagen in asiatischen Ländern, insbesondere in Hongkong, Singapur, der Republik Korea,
Taiwan, Thailand, Malaysia, den Philippinen und Indonesien, ohne Japan verfolgen.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 85 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in Asien ohne Japan haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Umsätze und/oder Gewinne in
Asien ohne Japan erzielen. Anlagen des Teilfonds in
Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser
Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig
und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 50 % des Teilfondsvermögens in Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien
von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Hongkong, Singapur, der Republik Korea, Taiwan, Thailand,
Malaysia, den Philippinen oder Indonesien haben
oder einen wesentlichen Teil ihrer Umsätze und/oder
Gewinne in diesen Ländern erzielen.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus
darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster
Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein.
Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf
beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht
gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen
verstoßen.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarkt-
fonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a), b) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer
Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in
anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben
wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen
und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im
Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko,
die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko
eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der
Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken,
das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken
und das Verwahrrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteil-
149
Allianz RCM Tiger
klassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das
Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie
der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko
der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie
besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er,
wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches
Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
150
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific
Limited, Hong Kong, übertragen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM Total Return Asian Equity
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum und Einkommen zu erzielen. Der Teilfonds
verfolgt sein Anlageziel durch Anlagen in hochverzinsliche oder unterbewerteten Wertpapieren von Unternehmen in Asien ohne Japan.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 50 % des Teilfondsvermögens in Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien
von Gesellschaften mit Sitz in Asien ohne Japan investiert werden. Russland und die Türkei gelten nicht als
asiatische Ländern. Zudem können für den Teilfonds
Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den im ersten Satz genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
b) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus
darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster
Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein.
Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf
beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht
gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen
verstoßen.
c) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe b) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 50 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Einlagen, Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds werden zur
Umsetzung der strategischen Ausrichtung des Teilfonds eingesetzt. Außerdem besteht ihr Zweck in der
Sicherung der notwendigen Liquidität.
d) Abweichend von Punkt 3) der Einführung kann das
Fondsmanagement sowohl Wachstums- als auch
Substanzwerte kaufen. Die Gewichtung zwischen
Wachstums- und Substanzwerten kann je nach der
gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio
kann vollständig entweder in die eine oder die andere
Art von Wertpapieren investiert sein. Langfristig wird
aber in erster Linie auf eine Mischung von Substanzund Wachstumswerten abgezielt.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a) und c) genannten Grenzen nicht
eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und c) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
g) Da dieser Teilfonds in Hongkong sowie in anderen
ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die
Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne
von Punkt 16) der Einführung.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko,
die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko
eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der
Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken,
das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken
und das Verwahrrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteil151
Allianz RCM Total Return Asian Equity
klassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten
einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der
Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf
(Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders
auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er,
wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches
Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
152
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific
Limited, Hong Kong, übertragen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM China
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige
Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds verfolgt
sein Anlageziel durch Anlagen in Unternehmen in der
Volksrepublik China (VR China) sowie in Unternehmen,
die ihren Sitz andernorts haben und über signifikante Interessen in der VR China verfügen.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe d) werden mindestens 85 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in der Volksrepublik China haben oder
einen wesentlichen Teil ihrer Umsätze und/oder
Gewinne in der Volksrepublik China erzielen. Anlagen
des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie
anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind
ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze
angerechnet.
b) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus
darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster
Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein.
Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf
beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht
gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen
verstoßen.
c) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe b) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe d), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
d) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a) und c) genannten Grenzen nicht
eingehalten zu werden.
e) Die in den Buchstaben a) und c) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
f) Da dieser Teilfonds in Hongkong sowie in anderen
ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die
Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne
von Punkt 16) der Einführung.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko,
die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko
eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der
Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken,
das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken
und das Verwahrrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
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Allianz RCM China
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten
einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der
Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf
(Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders
auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er,
wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches
Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen
auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
154
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
Bewertung:
An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und
den Hauptbörsen in Hong Kong.
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific
Limited, Hong Kong, übertragen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM Demographic Trends
Informationsblatt
Anlageziel
Die Anlagepolitik ist auf langfristigen Kapitalzuwachs
ausgerichtet. Der Teilfonds wird an den globalen Aktienmärkten investieren und sich dabei auf Unternehmen
konzentrieren, die nach Einschätzung des Fondsmanagements zumindest in gewisser Hinsicht von der steigenden Lebenserwartung in bestimmten Ländern („alternde
Gesellschaften“) oder den Auswirkungen der gesellschaftlichen Veränderungen in bestimmten Ländern („aufstrebende Gesellschaften“) profitieren werden.
Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der
Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken
in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds
keine auf die entsprechenden Währungen lautenden
Vermögensgegenstände befinden.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) werden mindestens 90 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
nach Einschätzung des Fondsmanagements zumindest in gewisser Hinsicht von der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerungen von „alternden Gesellschaften“ oder den anstehenden gesellschaftlichen
Veränderungen in den Bevölkerungen von „aufstrebenden Gesellschaften“ profitieren werden und darüber hinaus an anderen Geschäftsbereichen beteiligt
sein können.
Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften
sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren
Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in Aktien wie in Buchstabe a) definiert von Gesellschaften investiert werden, die ihren Sitz in
Emerging Markets haben.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als 10 % des
Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Es können Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das
Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten
Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend
investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner
Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind.
Das Fondsmanagement kann Substanz- und Wachstumswerte erwerben. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl
auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren.
f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
g) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
sowie in Währungen ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das Branchenrisiko, das
unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das
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Allianz RCM Demographic Trends
Liquiditätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich
der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken,
das Verwahrrisiko und das Liquiditätsrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche
Währungsrisiken.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das
Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der
sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der
Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko,
die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
156
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT
EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/
CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/
PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/
SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/
JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Anteile der Anteilklassen A und AT können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM Emerging Asia
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu erzielen. Der Teilfonds wird sein Anlageziel
in erster Linie durch Anlagen in den Aktienmärkten der
sich entwickelnden Wirtschaftsräume Asiens im Rahmen
der geltenden Anlagegrundsätze verfolgen.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in Asien ohne Japan, Hongkong und Singapur haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Umsätze und/oder Gewinne in dieser Region erzielen.
Die Türkei und Russland gelten im Sinne dieses Buchstabens nicht als asiatische Länder.
Zudem dürfen unter Anrechnung auf diese Grenze
Indexzertifikate und Zertifikate, deren Risikoprofil
typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten
korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) dürfen bis zu 30 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien investiert werden. Anlagen des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil
typischerweise mit Aktien von anderen als den im
obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese
Anlagegrenze angerechnet.
fonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko,
die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko
eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der
Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarktfonds, Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken,
das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken
und das Verwahrrisiko zu nennen.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarkt-
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
157
Allianz RCM Emerging Asia
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten
einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der
Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf
(Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders
auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Dabei strebt er über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil an, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen
derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist.
Dabei verfolgt das Fondsmanagement einen risikokontrollierten Ansatz.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
158
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT
EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/
CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/
PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/
SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/
JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM Global Agricultural Trends
Informationsblatt
Anlageziel
Die Anlagepolitik ist auf langfristigen Kapitalzuwachs
ausgerichtet. Der Teilfonds wird an den globalen Aktienmärkten investieren und sich dabei auf Unternehmen
konzentrieren, die in den Sektoren „Rohstoffproduktion“
oder „Produktverarbeitung & -vertrieb“ tätig sind.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe f) werden mindestens 90 % des Teilfondsvermögens in Aktien von
Gesellschaften angelegt, die nach Einschätzung des
Fondsmanagements zumindest neben anderen Geschäftsfeldern auch direkt oder indirekt an der Entwicklung der Sektoren „Rohstoffproduktion“ oder
„Produktverarbeitung & -vertrieb“ partizipieren sollten. In diesem Sinne besteht der Sektor „Rohstoffproduktion“ aus den Bereichen „Grundstoffe“ und „Rohstoffe“.
Der Bereich „Grundstoffe“ umfasst sämtliche Aktivitäten und Dienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar in einem Zusammenhang mit dem Angebot
und der Entwicklung von Grundstoffen wie Land und
Wasser stehen.
Der Bereich „Rohstoffe“ umfasst
– sämtliche Aktivitäten und Dienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar in einem Zusammenhang
mit der Produktion, Lagerung, Lieferung, dem Transport und der Erforschung von Agrarrohstoffen wie
Getreide, Vieh, Forstprodukte und Frisch- sowie Meerwasserprodukte stehen;
– sämtliche Aktivitäten und Dienstleistungen, die
unmittelbar oder mittelbar in einem Zusammenhang
mit der Produktion, Lagerung, Lieferung, dem Transport und der Erforschung von Vorprodukten und Ausgangsstoffen zur Herstellung von Agrarrohstoffen wie
im ersten Spiegelstrich definiert stehen. Zu diesen
Produkten zählen, Saatgut, Düngemittel und andere
Agrarchemikalien sowie Agrarmaschinen, -ausrüstung und -technologie.
Der Sektor „Produktverarbeitung & -vertrieb“ besteht
aus den Bereichen „Produktverarbeitung“ und „Vertrieb“.
Der Bereich „Produktverarbeitung“ umfasst
– sämtliche Aktivitäten und Dienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar in einem Zusammenhang
mit der Verarbeitung, Produktion, Lagerung und der
Erforschung von Lebensmittel- und Getränkeprodukten stehen, darunter Flaschenwasser;
– sämtliche Aktivitäten und Dienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar in einem Zusammenhang
mit der Verarbeitung, Produktion, Lagerung und der
Erforschung von Produkten Nicht-Lebensmittelprodukten stehen, die aus Agrarrohstoffen gewonnen
werden. Zu diesen Produkten zählen unter anderem
Treibstoffe für den Bereich erneuerbare Energie wie
Ethanol oder Biodiesel / Biogas, Möbel, Papier und
ähnliche Erzeugnisse, Kautschuk und damit zusammenhängende Produkte.
Der Bereich „Vertrieb“ umfasst sämtliche Aktivitäten
und Dienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar
in einem Zusammenhang mit der Lieferung, dem
Transport und dem Vertrieb der oben genannten
Lebensmittel-, Getränke- und Nicht-Lebensmittelprodukte stehen.
Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften
sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren
Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) dürfen bis zu 35 % des Teilfondsvermögens in Aktien wie in Buchstabe a) definiert von Unternehmen investiert werden, die ihren Sitz in Emerging
Markets haben.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als 10 % des
159
Allianz RCM Global Agricultural Trends
Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Es können Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das
Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten
Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend
investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner
Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind.
Das Fondsmanagement kann Substanz- und Wachstumswerte erwerben. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl
auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren.
f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
g) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
sowie in Währungen ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das Branchenrisiko, das
unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das
Liquiditätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, die Länderund Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich
insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch
erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf
das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen
Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risi160
ken, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko
und das Liquiditätsrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das
Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko
der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der
sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der
Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko,
die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
1. April 2008: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0342688198)
Allianz RCM Global Agricultural Trends
Erstzeichnungsfrist:
17. März 2008 – 31. März 2008
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT
EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/
CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/
PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/
SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/
JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
161
Allianz Real Estate Securities Europe
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu erzielen. Der Teilfonds wird sein Anlageziel
in erster Linie durch Anlagen im Immobiliensektor in
Ländern der Europäischen Union verfolgen.
Der Anlageansatz ist auf eine aktive Auswahl von Immobiliengesellschaften und Immobilienleasinggesellschaften ausgerichtet. Bei der Wertpapierauswahl spielt im
Rahmen der Anlageentscheidungen die Sektorstreuung
auf die Bereiche Entwicklung von Einzelhandelsimmobilien und Büroimmobilien eine Rolle.
Das besondere Augenmerk gilt der Fundamentalanalyse
von Faktoren wie Managementkapazitäten, Strategie,
Finanzstruktur, Wachstumspotenzial, erwartete Ertragskraft, Wettbewerbsvorteile und Expertise eines jeden
Emittenten.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe k) werden mindestens 90 % des Teilfondsvermögens in Aktien, darunter REITs, von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat
haben und
– Bestandteil des EPRA Europe Real Estate Index sind
– oder in erster Linie in den Bereichen Entwicklung von
Einzelhandelsimmobilien oder Büroimmobilien tätig
und entweder am Immobiliensektor beteiligt sind
oder einen wesentlichen Teil ihrer Umsätze und/oder
Gewinne darin erzielen.
Korrelierende Vermögenswerte im Sinne von Buchstabe d) werden der im ersten Satz festgelegten
Anlagegrenze angerechnet.
b) Mindestens 75 % des Teilfondsvermögens werden
direkt in Aktien, darunter REITs, gewisser Unternehmen investiert, die ihren Sitz in EU-Mitgliedstaaten
haben. Korrelierende Vermögenswerte im Sinne von
Buchstabe d) werden der im ersten Satz festgelegten
Anlagegrenze angerechnet.
c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe k) dürfen bis zu 10 % des Teilfondsvermögens in Aktien, darunter REITs, von anderen als den in
162
a) und b) aufgeführten Unternehmen investiert werden, die ihren Sitz in OECD-Ländern oder europäischen Ländern haben. Korrelierende Vermögenswerte im Sinne von Buchstabe d) werden der im ersten
Satz festgelegten Anlagegrenze angerechnet.
d) Bis zu 25 % des Teilfondsvermögens können in Indexzertifikaten und Zertifikaten auf Aktien und Aktienkörbe sowie Optionsscheinen angelegt werden, deren
Risikoprofil mit den Vermögenswerten im Sinne von
a) Satz 1, b) Satz 1 und c) oder mit den Anlagemärkten
korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind.
e) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe k) dürfen nicht mehr als 10 % des Teilfondsvermögens in Vermögenswerten im Sinne von a)
Satz 1, b) Satz 1 und c) angelegt werden, deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben.
f) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in verzinsliche Wertpapiere investiert werden.
g) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe k) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren auf solche beschränkt, die zum Kaufzeitpunkt
über ein Investment Grade-Rating einer anerkannten
Rating-Agentur verfügen.
h) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA oder in andere Fonds investiert werden, bei
denen es sich um Anlagen im Sinne von Anhang II
Nr. 2, Geldmarktfonds oder Aktienfonds und/oder
Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. Es besteht
keine grundsätzliche Beschränkung auf Fonds, die
direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft
selbst oder einer anderen Gesellschaft, die mit der
Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist,
verwaltet werden.
Anlagen in Fonds im Sine von Anhang II Nr. 2 sind,
zusammen mit anderen Anlagen im Sinne von
Anhang II Nr. 2 erster Spiegelstrich, auf 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt.
i) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe h) gehal-
Allianz Real Estate Securities Europe
tenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe k ), insgesamt nicht mehr als 25 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Gestellte
Sicherheiten / Margins werden nicht auf diese Grenze
angerechnet.
j) Der Anteil der nicht auf europäische Währungen lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten
soll 10 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur
überschreiten, wenn das über diesen Wert hinausgehende Währungsrisiko abgesichert ist. Lauten Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten auf eine derartige
Währung, wird deren gesamter Nettobetrag dieser
Anlagegrenze angerechnet. Anlageinstrumente, die
nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die
Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien
vertretenden Papieren: des Unternehmens, bei Zertifikaten: des Basistitels) lautend.
k) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), c), e) und g) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
l) Die in den Buchstaben a), b) und i) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer
Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht
eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die
mit dem Renten- und Geldmarktanteil des Teilfondsvermögens zusammenhängen, aber insbesondere durch
den Aktienanteil deutlich gesteigert werden.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko,
die spezifischen Risiken bei (indirekter) Investition in Immobilien, das Branchenrisiko, das Adressenausfallrisiko
und das Länder- und Regionenrisiko sowie zum Teil die
Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass
sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf.
auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hierbei spielen die Risiken besonders der Renten-, aber
auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko,
das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko, das
Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging
Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und
Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine Rolle.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das
Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko,
das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von
Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der
Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds,
das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter
Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in
Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
26. März 2008: Anteilklasse AT (EUR) (ISIN LU0342694162)
163
Allianz Real Estate Securities Europe
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT
EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/
CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/
PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/
SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/
JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
164
Allianz NACM Global Petro Countries
Informationsblatt
Anlageziel
Das Anlageziel lautet auf langfristigen Kapitalzuwachs
durch Positionen in
– Unternehmen, die ihren Sitz in öl- und fossile Brennstoffe exportierenden Ländern haben, die in erster
Linie vom durch hohe Preise für Öl und fossile Brennstoffe getriebenen Wirtschaftswachstum profitieren
werden, und
– Unternehmen, die einen bedeutenden Anteil ihrer
Einnahmen in öl- und fossile Brennstoffe produzierenden Ländern erwirtschaften.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz in öl- und fossile Brennstoffe exportierenden Ländern haben.
Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe e) werden nicht mehr als 30 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die
ihren Sitz nicht in öl- oder fossile Brennstoffe exportierenden Ländern haben, aber einen bedeutenden
Anteil ihrer Einnahmen in öl- und fossile Brennstoffe
exportierenden Ländern haben.
Öl- und fossile Brennstoffe exportierende Länder sind
Mitglieder der Organisation der erdölexportierenden
Länder OPEC und Länder mit positiven Nettoölexporten im Sinne der Definition der Energy Information
Administration (Teil des US-Energieministeriums).
Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften
sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren
Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
b) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
c) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe b) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 10 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
d) Es können entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei
kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer
bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit
übergreifend investieren. Insbesondere können Aktien
sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum
Teil in Nischenmärkten tätig sind.
Das Fondsmanagement kann Wertpapiere kaufen, bei
denen es sich seiner Einschätzung nach um Substanzoder Wachstumswerte handelt. Dabei kann sich das
Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte
konzentrieren als auch breit übergreifend investieren.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a) und c) genannten Grenzen nicht
eingehalten zu werden.
f) Die in den Buchstaben a) und c) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das Branchenrisiko, das
unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das
Liquiditätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, die Länder-
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Allianz NACM Global Petro Countries
und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich
insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch
erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf
das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken,
das Verwahrrisiko und das Liquiditätsrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das
Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko
der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der
sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der
Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko,
die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weit-
166
gehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT
EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/
CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/
PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/
SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/
JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Anteile der Anteilklassen C und CT können von Anlegern,
die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt
in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur im Rahmen fondsgebundener Versicherungen oder professioneller Vermögensverwaltungen erworben werden.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz NACM Global Plus Frontier
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, bei Fokussierung auf die globalen Aktienmärkte, darunter die so genannten Frontier
Markets, auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu
erwirtschaften.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) werden mindestens 10 %, aber nicht
mehr als 30 % des Teilfondsvermögens in Aktien von
Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Frontier
Markets haben. Bei Frontier Markets handelt es sich
um Länder, die nach Einschätzung der folgenden
Indexanbieter weder als entwickelt noch als aufstrebend gelten: Standard & Poor’s, MSCI Barra. Sollten
diese Definitionen nicht mehr zur Verfügung stehen,
dann kann die Verwaltungsgesellschaft diese Kategorisierung auf Grundlage von durch sie festzulegenden
Ersatzkriterien vornehmen. Unter Anrechnung auf
diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien
entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate,
Aktienzertifikate und Aktienanleihen, deren Risikoprofil mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen
diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
e) Es können entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei
kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer
bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit
übergreifend investieren. Insbesondere können Aktien
sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum
Teil in Nischenmärkten tätig sind.
Das Fondsmanagement kann Wertpapiere kaufen, bei
denen es sich seiner Einschätzung nach um Substanzoder Wachstumswerte handelt. Dabei kann sich das
Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte
konzentrieren als auch breit übergreifend investieren.
f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
g) Die in den Buchstaben a), b) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer
Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht
eingehalten zu werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe f) dürfen mindestens 70 % aber nicht mehr
als 90 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a)
genannten Aktien, Optionsscheine, Indexzertifikate,
Aktienzertifikate und Aktienanleihen investiert werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, die Emerging Markets
Risiken, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken
und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter
anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des
Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den
gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger
andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich insbesondere
der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht
mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf.
Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und
167
Allianz NACM Global Plus Frontier
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, die Emerging Markets
Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko und
das Adressenausfallrisiko zu nennen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das
Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der
sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der
Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko,
die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens 10 Jahre betragen.
168
Basiswährung:
USD
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT
EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/
CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/
PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/
SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/
JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Anteile der Anteilklassen C und CT können von Anlegern,
die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt
in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur im Rahmen fondsgebundener Versicherungen oder professioneller Vermögensverwaltungen erworben werden.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM Global Water
Informationsblatt
Anlageziel
Der Teilfonds zielt auf langfristigen Kapitalzuwachs
durch globale Anlagen in Unternehmen ab, die vordergründig im Sektor „Wasser“ tätig sind.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe g) werden mindestens 80 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen angelegt, die
nach Einschätzung des Fondsmanagements aktiv an
der Entwicklung des Sektors „Wasser“ beteiligt sind.
Zum Sektor „Wasser“ gehören die Erbringung von
Dienstleistungen sowie die Herstellung, der Vertrieb,
die Zulieferung, der Transport, die Planung, die Speicherung, die Erforschung und sonstige Förderung von
Produkten oder Technologien, die unmittelbar oder
mittelbar im Zusammenhang mit der Versorgung mit
Trink- und Brauchwasser, der Wasseraufbereitung,
-desinfektion und -entsalzung, der Wasserproduktion,
der Wasserspeicherung, der Wasserverteilung, der
Wasserabfüllung, der Wassereinsparung, der Wasserfilterung, der Abwasserentsorgung, der Wasserkontrolle, der quantitativen Wassererfassung oder der
Verbesserung der Wasserqualität stehen.
Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften
sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren
Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe g) dürfen bis zu 10 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder
Optionsscheine investiert werden. Zudem dürfen unter Anrechnung auf diese Grenze Indexzertifikate und
Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den
in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder
mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe g) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermö-
gens in Aktien wie in Buchstabe a) und b) definiert
von Unternehmen investiert werden, die ihren Sitz in
Emerging Markets haben.
d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA investiert werden, bei denen es sich um
Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit
Absolute-Return-Ansatz handelt.
e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen
mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe d) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g), insgesamt nicht mehr als 10 %
des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von
Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität.
f) Es können entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei
kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer
bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit
übergreifend investieren. Insbesondere können Aktien
sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum
Teil in Nischenmärkten tätig sind.
Das Fondsmanagement kann Wertpapiere kaufen, bei
denen es sich seiner Einschätzung nach um Substanzoder Wachstumswerte handelt. Dabei kann sich das
Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte
konzentrieren als auch breit übergreifend investieren.
g) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), b), c) und e) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
h) Die in den Buchstaben a) und e) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen
169
Allianz RCM Global Water
und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien
ergeben.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann stark erhöht sein.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das Branchenrisiko, das
unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das
Liquiditätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich
der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen
hohe Rendite bestehen können.
Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken,
das Verwahrrisiko und das Liquiditätsrisiko zu nennen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das
Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der
sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der
Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko,
die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
170
Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre
betragen.
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT
EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/
CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/
PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/
SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/
JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Anteile der Anteilklassen C und CT können von Anlegern,
die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt
in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur im Rahmen fondsgebundener Versicherungen oder professioneller Vermögensverwaltungen erworben werden.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz PIMCO Euro Bond Total Return
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht eine
überdurchschnittliche Rendite in Euro zu erwirtschaften.
Anlagegrundsätze
a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate,
deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen
Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert,
denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind,
erworben werden.
Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung
von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten bei
Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen
erworben werden, sind jedoch innerhalb von sechs
Monaten zu verkaufen.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, die zum Erwerbszeitpunkt High Yield-Anlagen
sind, auf maximal 20 % des Teilfondsvermögens
beschränkt.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder
Rentenfonds sind.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden.
e) Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten soll auf Teilfondsebene
20 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur überschreiten, wenn der über diesen Wert hinausgehende
Anteil abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende
Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden
auf diese Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages
nicht angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf
eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des
Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden
Papieren: des Unternehmens) lautend.
f) Die Duration sollte zwischen drei und neun Jahren
betragen.
g) Abgesehen von Wertpapieren entwickelter Länder
kann auch in beträchtlichem Maße in Wertpapiere
der Emerging Markets investiert werden. Die Gewichtung zwischen Anlagen in entwickelten Ländern und
Emerging Markets kann je nach der gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio kann insbesondere in der einen oder anderen Anlagekategorie voll investiert sein.
h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in b) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
i) Die in dem Buchstaben f) genannte Grenze braucht
in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder
Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu
werden.
Eingeschränkte Risikostreuung
Bezug nehmend auf Anhang II Nr. 3 f) können bei diesem
Teilfonds abweichend von Anhang II Nr. 3 a) bis d) nach
dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Nettoteilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von
der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank,
einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen
ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere
und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens
sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind,
wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus ein
und derselben Emission 30 % des Nettoteilfondsvermögens
nicht überschreiten dürfen.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet,
die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben.
Diesbezüglich spielen in hohem Maße die Risiken der
Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Adressenausfallrisiko, das Kontrahentenrisiko, die Emerging
Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und
Transferrisiken, das Verwahrrisiko sowie zum Teil auch
171
Allianz PIMCO Euro Bond Total Return
die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte
High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das
Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger
hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene
besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in
der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene
Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko;
für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur
teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Abwicklungsrisiko,
das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik
sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das
Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen
sowie auf das Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er
strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate
aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr
hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die
Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei EUR-Anleger oder – in
Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte
Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im
172
Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Aus Sicht
dieser Anleger sollte bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung
über derjenigen von Spar- und Festgeldern erzielt werden
können.
Bei Erwerb von nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen sollte der Anlagehorizont von EUR-Anlegern mindestens drei Jahre betragen. Entsprechendes gilt bei auf
Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte
Währung abgesicherten Anteilklassen für Anleger, die in
der Währung denken, in Bezug auf die die jeweils von
ihnen gehaltene Anteilklasse abgesichert wird.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
23. April 2003: Anteilklassen AT (EUR) (ISIN LU0165915058)
und I (EUR) (ISIN LU0165915991)
2. Januar 2004: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0165915215)
4. Mai 2005: Anteilklasse IT (EUR) (ISIN LU0165915728)
21. Dezember 2005: Anteilklasse I (H-CHF)
(ISIN LU0237860795)
31. Juli 2007: Anteilklasse CT (EUR) (ISIN LU0256844787)
Grundsätzlich vorgesehenes Ausschüttungsdatum der ausschüttenden Anteilklassen:
Anteile der Anteilklasse A (EUR) schütten ihre Erträge
vierteljährlich zum 15. März, 15. Juni, 15. September und
15. Dezember aus. Alle anderen ausschüttenden Anteilklassen schütten jährlich zum 15. Dezember aus. Fällt
der Ausschüttungstermin auf ein Wochenende oder einen Bankfeiertag, gilt für die Ausschüttung der nächstfolgende Geschäftstag.
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/
USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/
NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/
CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ RON 4.000.–/
BGL 2.000.–/ RUB 40.000.–/ HRK 7.500.–/ SGD 2.000,–.
Für die Anteilklassen P, PT und IT EUR 10,–/ USD 10,–/
JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/
DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 4.00,–/ HUF 2.500,–/
RON 40.–/ BGL 20.–/ RUB 400.–/ HRK 75.–/ SGD 20,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 10,–/ USD 10,–/
JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/
DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/
RON 40.–/ BGL 20.–/ RUB 400.–/ HRK 75.–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Allianz PIMCO Euro Bond Total Return
Klasse
AT / A
CT / C 1)
PT / P
IT / I 2)
XT / X 2) 3)
WT / W 2)
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich sowohl auf die ausschüttende als auch auf die thesaurierende Variante einer Anteilklassengruppe.
Mindestanlagebetrag
für Anteilklassen in
RON, BGL, RUB und HRK
Derzeit bis auf
Weiteres kein
Mindestanlagebetrag festgelegt.
Derzeit bis auf
Weiteres kein
Mindestanlagebetrag festgelegt.
RON 2 Mio.
BGL 1 Mio.
RUB 20 Mio.
HRK 3,75 Mio.
RON 4 Mio.
BGL 2 Mio.
RUB 40 Mio.
HRK 7.5 Mio.
Derzeit bis auf
Weiteres kein
Mindestanlagebetrag festgelegt.
RON 40 Mio.
BGL 20 Mio.
RUB 400 Mio.
HRK 75 Mio.
Anteile dieser Anteilklassen können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
2)
Anteile dieser Anteilklassen können nur von nicht natürlichen Personen erworben werden.
3)
Es sei denn, aufgrund einer individuellen Sondervereinbarung zwischen Verwaltungsgesellschaft und dem jeweiligen Anteilinhaber wird eine – ggf. auch eine
erfolgsbezogene Komponente beinhaltende – andere Vergütung vereinbart.
1)
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen
(siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
173
Allianz PIMCO Euro Bond Fund
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht eine
überdurchschnittliche Rendite in Euro zu erwirtschaften.
Anlagegrundsätze
a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren
Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen
diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben
werden.
Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten
bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von
sechs Monaten zu verkaufen.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, die zum Erwerbszeitpunkt High Yield-Anlagen
sind, auf maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt.
g) Abgesehen von Wertpapieren entwickelter Länder
kann auch in beträchtlichem Maße in Wertpapiere
der Emerging Markets investiert werden. Die Gewichtung zwischen Anlagen in entwickelten Ländern und
Emerging Markets kann je nach der gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio kann insbesondere in der einen oder anderen Anlagekategorie voll investiert sein.
h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in b) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
i) Die in dem Buchstaben f) genannte Grenze braucht in
den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet,
die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben.
d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden.
Diesbezüglich spielen in hohem Maße die Risiken der
Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Adressenausfallrisiko, das Kontrahentenrisiko, die Emerging
Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und
Transferrisiken, das Verwahrrisiko sowie zum Teil auch
die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte
High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle.
e) Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten soll auf Teilfondsebene
20 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur überschreiten, wenn der über diesen Wert hinausgehende
Anteil abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende
Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden
auf diese Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages
nicht angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf
eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des
Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden
Papieren: des Unternehmens) lautend.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das
Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger
hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene
besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in
der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene
Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko;
für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur
teilweise.
f) Die Duration sollte zwischen drei und neun Jahren
betragen.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder
Rentenfonds sind.
174
Allianz PIMCO Euro Bond Fund
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Abwicklungsrisiko,
das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik
sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das
Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen
sowie auf das Erfolgsrisiko hingewiesen.
Grundsätzlich vorgesehenes Ausschüttungsdatum der ausschüttenden Anteilklassen:
Anteile der Anteilklasse A (EUR) schütten ihre Erträge
vierteljährlich zum 15. März, 15. Juni, 15. September und
15. Dezember aus. Alle anderen ausschüttenden Anteilklassen schütten jährlich zum 15. Dezember aus. Fällt
der Ausschüttungstermin auf ein Wochenende oder einen Bankfeiertag, gilt für die Ausschüttung der nächstfolgende Geschäftstag.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er
strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate
aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr
hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei EUR-Anleger oder – in
Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte
Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Aus Sicht dieser Anleger sollte bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung über derjenigen von Spar- und Festgeldern erzielt werden können.
Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/
USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/
NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/
CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
Für die Anteilklassen P, PT und IT EUR 100,–/ USD 100,–/
JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 200,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/
JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Bei Erwerb von nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen sollte der Anlagehorizont von EUR-Anlegern mindestens drei Jahre betragen. Entsprechendes gilt bei auf
Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte
Währung abgesicherten Anteilklassen für Anleger, die in
der Währung denken, in Bezug auf die die jeweils von
ihnen gehaltene Anteilklasse abgesichert wird.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
175
Allianz-dit Corporate Bond Global
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht eine
überdurchschnittliche Rendite in Euro zu erwirtschaften.
Anlagegrundsätze
a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren
Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen
diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben
werden.
Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten
bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von
sechs Monaten zu verkaufen.
b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe i) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in verzinslichen Wertpapieren angelegt,
deren Emittenten Gesellschaften sind.
c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe i) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, die zum Erwerbszeitpunkt High Yield-Anlagen
sind, auf maximal 20 % des Teilfondsvermögens beschränkt.
d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder
Rentenfonds sind.
e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden.
f) Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten soll 20 % des Wertes des
Teilfondsvermögens nur überschreiten, wenn der
über diesen Wert hinausgehende Anteil abgesichert
ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände
und Verbindlichkeiten werden auf diese Grenze bis
zur Höhe des kleineren Betrages nicht angerechnet.
Anlageinstrumente, die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres
Emittenten (bei Aktien vertretenden Papieren: des
Unternehmens) lautend.
176
g) Die Duration sollte zwischen drei und neun Jahren
betragen.
h) Abgesehen von Wertpapieren entwickelter Länder
kann auch in beträchtlichem Maße in Wertpapiere
der Emerging Markets investiert werden. Die Gewichtung zwischen Anlagen in entwickelten Ländern und
Emerging Markets kann je nach der gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio kann insbesondere in der einen oder anderen Anlagekategorie voll
investiert sein.
i) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in b) und c) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
j) Die in den Buchstaben b) und g) genannten Grenzen
brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet,
die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben.
Zudem spielen in hohem Maße die Risiken besonders der
Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging
Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und
Transferrisiken, das Verwahrrisiko sowie zum Teil auch
die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte
High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das
Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger
hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene
besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in
der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene
Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko;
für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur
teilweise.
Allianz-dit Corporate Bond Global
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das
Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie
der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko
der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie
besonders auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann erhöht sein.
Für die Anteilklassen PIMCO X, PIMCO XT, PIMCO W und
PIMCO WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/
GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/
DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/
HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
Für die Anteilklassen P, PT, PIMCO I und PIMCO IT
EUR 10,–/ USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/
NOK 100,–/ SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/
SKK 400,–/ HUF 2.500,–/ SGD 20,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 10,–/ USD 10,–/
JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/
DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/
SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er
strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate
aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr
hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei
EUR-Anleger oder in Hinblick auf die Anteilklassen, die
gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert
werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung
denken. Die langfristig höheren Renditechancen bedingen die Akzeptanz höherer Kursschwankungen.
Der Anlagehorizont sollte mindestens fünf Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
13. Januar 2004: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0178458708)
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
177
Allianz PIMCO Treasury Euro Cash Plus
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, eine überdurchschnittliche
Rendite in Euro (EUR) zu erwirtschaften.
Im Hinblick auf die Teilfondszusammensetzung strebt
das Fondsmanagement an dem jeweils im Kalenderquartal ausgewählten relevanten Stichtag einen durchschnittlichen maximalen Gewichtungssatz von 30 % als Anrechnungsgrundlage im Rahmen der Solvabilitätsberechnung
nach den Vorgaben des deutschen Bankaufsichtsrechts
an. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese
Grenze eingehalten wird.
Anlagegrundsätze
a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren
Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen
diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben
werden.
Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten
bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von
sechs Monaten zu verkaufen.
b) Der Anteil der verzinslichen Wertpapiere, deren Aussteller ihren Sitz in einem Teilnehmerland der Europäischen Währungsunion haben, darf insgesamt 51 %
des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten.
c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren,
– die zum Kaufzeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf
maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt,
– deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets
haben, auf maximal ein Drittel des Teilfondsvermögens beschränkt.
d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder
Rentenfonds sind.
178
e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden.
f) Der Anteil der auf Euro lautenden Anlagegegenstände
darf 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht
unterschreiten.
Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten darf 10 % des Wertes
des Teilfondsvermögens nur dann überschreiten,
wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil
durch Derivate auf Wechselkurse oder Währungen
abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese
Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht
angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine
Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden
Papieren: des Unternehmens) lautend.
g) Die Duration sollte höchstens ein Jahr betragen.
h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
i) Die in dem Buchstaben b) genannte Grenze braucht
in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu
werden.
Eingeschränkte Risikostreuung
Bezug nehmend auf Anhang II Nr. 3 f) können bei diesem
Teilfonds abweichend von Anhang II Nr. 3 a) bis d) nach
dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Nettoteilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von
der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank,
einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen
ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere
und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens
sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind,
wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus ein
und derselben Emission 30 % des Nettoteilfondsvermögens
nicht überschreiten dürfen.
Allianz PIMCO Treasury Euro Cash Plus
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – aus Sicht eines EUR-Anlegers bzw. aus Sicht
eines Anlegers, der in der Währung denkt, in Bezug auf
die die jeweils von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, mit vergleichsweise geringen Risiken behaftet.
Hervorzuheben sind im Wesentlichen das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das
unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die spezifischen Risiken bei
Investition in so genannte High Yield-Anlagen, die Emerging Markets Risiken, das Verwahrrisiko, die Länder- und
Transferrisiken und das Liquiditätsrisiko. Aufgrund der
zum größten Teil kurzfristigen Anlagezeiträume wirken
sich mit Zinsänderungen einhergehende Kursrückgänge
nur relativ geringfügig und vergleichsweise kurzfristig
aus. Dabei beschränken sich auch die Chancen auf Erträge, die den aktuellen Marktgegebenheiten für kurzfristige
Anlagen entsprechen.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das
Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger
hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene
besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in
der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene
Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko;
für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur
teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das
Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie
der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko
der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie
auf das Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er
strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate
aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die ihren
Anlageschwerpunkt auf Substanzerhaltung legen und
eine marktgerechte Verzinsung bei minimalen Kursschwankungen erwarten, wobei EUR-Anleger oder in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte
Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im
Fokus stehen, die in dieser Währung denken.
Bei Erwerb von nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen sollte der Anlagehorizont von EUR-Anlegern mindestens einen Monat betragen. Entsprechendes gilt bei
auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte
Währung abgesicherten Anteilklassen für Anleger, die in
der Währung denken, in Bezug auf die die jeweils von
ihnen gehaltene Anteilklasse abgesichert wird.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
12. November 2003: Anteilklasse I (EUR)
(ISIN LU0178432067)
12. August 2005: Anteilklasse P (EUR) (ISIN LU0224305648)
31. Juli 2007: Anteilklasse CT (EUR) (ISIN LU0178431689)
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/
USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/
NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/
CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
Für die übrigen Anteilklassen EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/
JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/
SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/
SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,– zuzüglich
Ausgabeaufschlag.
179
Allianz PIMCO Treasury Euro Cash Plus
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
180
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2009
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, eine überdurchschnittliche
Rendite in Euro zu erwirtschaften. Der Teilfonds verfolgt
in Hinblick auf seine per 31. März 2009 vorgesehene Auflösung ein zeitlich befristetes, auf das Laufzeitende ausgerichtetes Anlagekonzept. Das Teilfondsvermögen wird
ab dem 2. April 2009 von den Zahlstellen an die Anteilinhaber ausgezahlt.
Im Hinblick auf die Teilfondszusammensetzung strebt
das Fondsmanagement an dem jeweils im Kalenderquartal ausgewählten relevanten Stichtag einen durchschnittlichen maximalen Gewichtungssatz von 30 % als Anrechnungsgrundlage im Rahmen der Solvabilitätsberechnung
nach den Vorgaben des deutschen Bankaufsichtsrechts
an. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese
Grenze eingehalten wird.
Anlagegrundsätze
a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren
Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen
diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben
werden.
Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten
bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von
sechs Monaten zu verkaufen.
b) Der Anteil der verzinslichen Wertpapiere, deren Aussteller ihren Sitz in einem Teilnehmerland der Europäischen Währungsunion haben, darf insgesamt 51 %
des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten.
c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren,
– die zum Kaufzeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf
maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt,
– deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets
haben, auf maximal ein Drittel des Teilfondsvermögens beschränkt.
d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder
Rentenfonds sind.
e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden.
f) Der Anteil der auf Euro lautenden Anlagegegenstände
darf 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht
unterschreiten.
Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten darf 10 % des Wertes
des Teilfondsvermögens nur dann überschreiten,
wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil
durch Derivate auf Wechselkurse oder Währungen
abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese
Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht
angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine
Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden
Papieren: des Unternehmens) lautend.
g) Das Fondsmanagement wird – insbesondere unter Einsatz von Techniken und Instrumenten im Sinne des
Anhangs III – eine grundsätzlich auf das Laufzeitende
des Teilfonds ausgerichtete Restlaufzeit (Duration) des
Portfolios anstreben. Dies bedeutet, dass die Duration
des Teilfonds nicht um mehr als ein Jahr von folgendem Wertpapier abweichen soll: 5,75 % DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG 2009 (ISIN DE0002474798).
h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
i) Die in dem Buchstaben b) genannte Grenze braucht
in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu
werden.
Eingeschränkte Risikostreuung
Bezug nehmend auf Anhang II Nr. 3 f) können bei diesem
Teilfonds abweichend von Anhang II Nr. 3 a) bis d) nach
dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Nettoteilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von
der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank,
einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaf181
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2009
ten, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen
ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere
und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens
sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind,
wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus ein
und derselben Emission 30 % des Nettoteilfondsvermögens
nicht überschreiten dürfen.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet,
die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben.
Diesbezüglich spielen in hohem Maße die Risiken der
Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, die Emerging
Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken, das
Liquiditätsrisiko, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die
spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High
Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das
Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger
hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene
besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in
der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene
Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko;
für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur
teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das
Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mög-
182
liche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Mögliche Auswirkung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er
strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate
aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr
hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die
Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei EUR-Anleger oder – in
Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte
Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im
Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Aus Sicht
dieser Anleger sollte bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung
über derjenigen von Spar- und Festgeldern erzielt werden
können.
Der Anlagehorizont sollte sich an der Laufzeit des Teilfonds orientieren.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
12. November 2003: Anteilklasse I (EUR)
(ISIN LU0178434196)
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/
USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/
NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/
CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
Für die übrigen Anteilklassen EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/
JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/
SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/
SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,– zuzüglich
Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2011
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, eine überdurchschnittliche
Rendite in Euro zu erwirtschaften.
Der Teilfonds verfolgt in Hinblick auf seine per 31. März
2011 vorgesehene Auflösung ein zeitlich befristetes, auf
das Laufzeitende ausgerichtetes Anlagekonzept. Das Teilfondsvermögen wird ab dem 4. April 2011 von den Zahlstellen an die Anteilinhaber ausgezahlt.
Im Hinblick auf die Teilfondszusammensetzung strebt
das Fondsmanagement an dem jeweils im Kalenderquartal ausgewählten relevanten Stichtag einen durchschnittlichen maximalen Gewichtungssatz von 30 % als Anrechnungsgrundlage im Rahmen der Solvabilitätsberechnung
nach den Vorgaben des deutschen Bankaufsichtsrechts
an. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese
Grenze eingehalten wird.
Anlagegrundsätze
a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren
Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen
diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben
werden.
Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten
bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von
sechs Monaten zu verkaufen.
b) Der Anteil der verzinslichen Wertpapiere, deren Aussteller ihren Sitz in einem Teilnehmerland der Europäischen Währungsunion haben, darf insgesamt 51 %
des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten.
c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren,
– deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets
haben, auf maximal ein Drittel des Teilfondsvermögens beschränkt.
d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder
Rentenfonds sind.
e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden.
f) Der Anteil der auf Euro lautenden Anlagegegenstände
darf 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht
unterschreiten.
Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten darf 10 % des Wertes
des Teilfondsvermögens nur dann überschreiten,
wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil
durch Derivate auf Wechselkurse oder Währungen
abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese
Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht
angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine
Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden
Papieren: des Unternehmens) lautend.
g) Das Fondsmanagement wird – insbesondere unter
Einsatz von Techniken und Instrumenten im Sinne des
Anhangs III – eine grundsätzlich auf das Laufzeitende
des Teilfonds ausgerichtete Restlaufzeit (Duration)
des Portfolios anstreben. Dies bedeutet, dass die Duration des Teilfonds nicht um mehr als ein Jahr von folgendem Wertpapier abweichen soll: 4,25 % Münchener
Hypothekenbank eG 2011 (ISIN DE0002158607).
h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
i) Die in dem Buchstaben b) genannte Grenze braucht
in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu
werden.
– die zum Kaufzeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf
maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt,
183
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2011
Eingeschränkte Risikostreuung
Bezug nehmend auf Anhang II Nr. 3 f) können bei diesem
Teilfonds abweichend von Anhang II Nr. 3 a) bis d) nach
dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Nettoteilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von
der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank,
einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters,
denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören,
begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden
sind, wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente
aus ein und derselben Emission 30 % des Nettoteilfondsvermögens nicht überschreiten dürfen.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet,
die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben.
Diesbezüglich spielen in hohem Maße die Risiken der
Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, die Emerging
Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken, das
Liquiditätsrisiko, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die
spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High
Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das
Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger
hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene
besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in
der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene
Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko;
für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur
teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das
Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen
Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonen184
risiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds
sowie besonders auf das Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Mögliche Auswirkung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er
strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate
aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr
hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die
Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei EUR-Anleger oder – in
Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte
Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im
Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Aus Sicht
dieser Anleger sollte bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung
über derjenigen von Spar- und Festgeldern erzielt werden
können.
Der Anlagehorizont sollte sich an der Laufzeit des
Teilfonds orientieren.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
12. November 2003: Anteilklasse I (EUR)
(ISIN LU0178435912)
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/
USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/
NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/
CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
Für die übrigen Anteilklassen EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/
JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/
SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2011
SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,– zuzüglich
Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
185
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2013
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, eine überdurchschnittliche
Rendite in Euro zu erwirtschaften.
Der Teilfonds verfolgt in Hinblick auf seine per 28. März
2013 vorgesehene Auflösung ein zeitlich befristetes, auf
das Laufzeitende ausgerichtetes Anlagekonzept. Das Teilfondsvermögen wird ab dem 1. April 2013 von den Zahlstellen an die Anteilinhaber ausgezahlt.
Im Hinblick auf die Teilfondszusammensetzung strebt
das Fondsmanagement an dem jeweils im Kalenderquartal ausgewählten relevanten Stichtag einen durchschnittlichen maximalen Gewichtungssatz von 30 % als Anrechnungsgrundlage im Rahmen der Solvabilitätsberechnung
nach den Vorgaben des deutschen Bankaufsichtsrechts
an. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese
Grenze eingehalten wird.
Anlagegrundsätze
a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren
Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen
diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben
werden.
Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten
bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von
sechs Monaten zu verkaufen.
b) Der Anteil der verzinslichen Wertpapiere, deren Aussteller ihren Sitz in einem Teilnehmerland der Europäischen Währungsunion haben, darf insgesamt 51 %
des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten.
c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren,
– die zum Kaufzeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf
maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt,
186
– deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets
haben, auf maximal ein Drittel des Teilfondsvermögens beschränkt.
d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder
Rentenfonds sind.
e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden.
f) Der Anteil der auf Euro lautenden Anlagegegenstände
darf 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht
unterschreiten.
Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten darf 10 % des Wertes
des Teilfondsvermögens nur dann überschreiten,
wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil
durch Derivate auf Wechselkurse oder Währungen
abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese
Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht
angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine
Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden
Papieren: des Unternehmens) lautend.
g) Das Fondsmanagement wird – insbesondere unter
Einsatz von Techniken und Instrumenten im Sinne des
Anhangs III – eine grundsätzlich auf das Laufzeitende
des Teilfonds ausgerichtete Restlaufzeit (Duration)
des Portfolios anstreben. Dies bedeutet, dass die Duration des Teilfonds nicht um mehr als ein Jahr von folgendem Wertpapier abweichen soll: 5,50 % DEPFA
Deutsche Pfandbriefbank AG 2013 (ISIN
DE0002475365).
h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
i) Die in dem Buchstaben b) genannte Grenze braucht
in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu
werden.
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2013
Eingeschränkte Risikostreuung
Bezug nehmend auf Anhang II Nr. 3 f) können bei diesem
Teilfonds abweichend von Anhang II Nr. 3 a) bis d) nach
dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Nettoteilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von
der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank,
einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen
ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere
und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens
sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind,
wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus ein
und derselben Emission 30 % des Nettoteilfondsvermögens
nicht überschreiten dürfen.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet,
die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben.
Diesbezüglich spielen in hohem Maße die Risiken der
Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, die Emerging
Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken, das
Liquiditätsrisiko, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die
spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High
Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das
Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger
hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene
besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in
der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene
Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko;
für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur
teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das
Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen
Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds
sowie besonders auf das Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Mögliche Auswirkung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er
strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate
aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr
hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die
Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei EUR-Anleger oder – in
Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte
Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im
Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Aus Sicht
dieser Anleger sollte bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung
über derjenigen von Spar- und Festgeldern erzielt werden
können.
Der Anlagehorizont sollte sich an der Laufzeit des
Teilfonds orientieren.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
12. November 2003: Anteilklasse I (EUR)
(ISIN LU0178437884)
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/
USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/
NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/
CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
Für die übrigen Anteilklassen EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/
JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/
187
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2013
SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/
SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,– zuzüglich
Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
188
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2015
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, eine überdurchschnittliche
Rendite in Euro zu erwirtschaften.
Der Teilfonds verfolgt in Hinblick auf seine per 30. September 2015 vorgesehene Auflösung ein zeitlich befristetes, auf das Laufzeitende ausgerichtetes Anlagekonzept.
Das Teilfondsvermögen wird ab dem 1. Oktober 2015 von
den Zahlstellen an die Anteilinhaber ausgezahlt.
Im Hinblick auf die Teilfondszusammensetzung strebt
das Fondsmanagement an dem jeweils im Kalenderquartal ausgewählten relevanten Stichtag einen durchschnittlichen maximalen Gewichtungssatz von 30 % als Anrechnungsgrundlage im Rahmen der Solvabilitätsberechnung
nach den Vorgaben des deutschen Bankaufsichtsrechts
an. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese
Grenze eingehalten wird.
Anlagegrundsätze
a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren
Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen
diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben
werden.
Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten
bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von
sechs Monaten zu verkaufen.
b) Der Anteil der verzinslichen Wertpapiere, deren Aussteller ihren Sitz in einem Teilnehmerland der Europäischen Währungsunion haben, darf insgesamt 51 %
des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten.
c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren,
– deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf maximal ein Drittel des Teilfondsvermögens
beschränkt.
d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder
Rentenfonds sind.
e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden.
f) Der Anteil der auf Euro lautenden Anlagegegenstände
darf 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht
unterschreiten.
Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten darf 10 % des Wertes
des Teilfondsvermögens nur dann überschreiten,
wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil
durch Derivate auf Wechselkurse oder Währungen
abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese
Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht
angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine
Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden
Papieren: des Unternehmens) lautend.
g) Das Fondsmanagement wird – insbesondere unter
Einsatz von Techniken und Instrumenten im Sinne
des Anhangs III – eine grundsätzlich auf das Laufzeitende des Teilfonds ausgerichtete Restlaufzeit (Duration) des Portfolios anstreben. Dies bedeutet, dass die
Duration des Teilfonds nicht um mehr als ein Jahr von
folgendem Wertpapier abweichen soll: 6,00 % Hypo
Real Estate Bank AG 2015 (ISIN DE0003356911).
h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
i) Die in dem Buchstaben b) genannte Grenze braucht
in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu
werden.
– die zum Kaufzeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf
maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt,
189
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2015
Eingeschränkte Risikostreuung
Bezug nehmend auf Anhang II Nr. 3 f) können bei diesem
Teilfonds abweichend von Anhang II Nr. 3 a) bis d) nach
dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Nettoteilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von
der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank,
einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen
ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere
und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens
sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind,
wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus ein
und derselben Emission 30 % des Nettoteilfondsvermögens
nicht überschreiten dürfen.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet,
die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben.
Diesbezüglich spielen in hohem Maße die Risiken der
Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, die Emerging
Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken, das
Liquiditätsrisiko, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die
spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High
Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das
Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger
hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene
besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in
der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene
Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko;
für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur
teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das
Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen
Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonen190
risiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds
sowie besonders auf das Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Mögliche Auswirkung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er
strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate
aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr
hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die
Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei EUR-Anleger oder – in
Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte
Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im
Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Aus Sicht
dieser Anleger sollte bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung
über derjenigen von Spar- und Festgeldern erzielt werden
können.
Der Anlagehorizont sollte sich an der Laufzeit des
Teilfonds orientieren.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
14. Dezember 2004: Anteilklasse I (EUR) (LU0204492333)
Grundsätzlich vorgesehenes Ausschüttungsdatum der ausschüttenden Anteilklassen:
Jährlich zum 15. Dezember mit Ausnahme von Anteilen
der Anteilklasse A, deren Ausschüttung jährlich zum
ersten Montag des Monats März erfolgt. Fällt der Ausschüttungstermin auf ein Wochenende oder einen Bankfeiertag, gilt für die Ausschüttung der nächstfolgende
Geschäftstag.
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2015
Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/
USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/
NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/
CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
Für die übrigen Anteilklassen EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/
JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/
SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/
SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,– zuzüglich
Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
191
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2017
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, eine überdurchschnittliche
Rendite in Euro zu erwirtschaften.
Der Teilfonds verfolgt in Hinblick auf seine per 29. September 2017 vorgesehene Auflösung ein zeitlich befristetes, auf das Laufzeitende ausgerichtetes Anlagekonzept.
Das Teilfondsvermögen wird ab dem 1. Oktober 2017 von
den Zahlstellen an die Anteilinhaber ausgezahlt.
Im Hinblick auf die Teilfondszusammensetzung strebt
das Fondsmanagement an dem jeweils im Kalenderquartal ausgewählten relevanten Stichtag einen durchschnittlichen maximalen Gewichtungssatz von 30 % als Anrechnungsgrundlage im Rahmen der Solvabilitätsberechnung
nach den Vorgaben des deutschen Bankaufsichtsrechts
an. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese
Grenze eingehalten wird.
Anlagegrundsätze
a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren
Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen
diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben
werden.
Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten
bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von
sechs Monaten zu verkaufen.
b) Der Anteil der verzinslichen Wertpapiere, deren Aussteller ihren Sitz in einem Teilnehmerland der Europäischen Währungsunion haben, darf insgesamt 51 %
des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten.
c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren,
– die zum Kaufzeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf
maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt,
192
– deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf maximal ein Drittel des Teilfondsvermögens
beschränkt.
d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder
Rentenfonds sind.
e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden.
f) Der Anteil der auf Euro lautenden Anlagegegenstände
darf 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht
unterschreiten.
Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten darf 10 % des Wertes
des Teilfondsvermögens nur dann überschreiten,
wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil
durch Derivate auf Wechselkurse oder Währungen
abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese
Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht
angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine
Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden
Papieren: des Unternehmens) lautend.
g) Das Fondsmanagement wird – insbesondere unter
Einsatz von Techniken und Instrumenten im Sinne
des Anhangs III – eine grundsätzlich auf das Laufzeitende des Teilfonds ausgerichtete Restlaufzeit (Duration) des Portfolios anstreben. Dies bedeutet, dass die
Duration des Teilfonds nicht um mehr als ein Jahr von
folgendem Wertpapier abweichen soll: 4,00 % synthetische Swap-Anleihe (Euro) 29. 09. 2017.
h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
i) Die in dem Buchstaben b) genannte Grenze braucht
in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu
werden.
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2017
Eingeschränkte Risikostreuung
Bezug nehmend auf Anhang II Nr. 3 f) können bei diesem
Teilfonds abweichend von Anhang II Nr. 3 a) bis d) nach
dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Nettoteilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von
der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank,
einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen
ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere
und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens
sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind,
wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus ein
und derselben Emission 30 % des Nettoteilfondsvermögens
nicht überschreiten dürfen.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet,
die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben.
Diesbezüglich spielen in hohem Maße die Risiken der
Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, die Emerging
Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken, das
Liquiditätsrisiko, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die
spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High
Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das
Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger
hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene
besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in
der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene
Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko;
für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur
teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das
Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen
Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds
sowie besonders auf das Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Mögliche Auswirkung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er
strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate
aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr
hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die
Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei EUR-Anleger oder – in
Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte
Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im
Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Aus Sicht
dieser Anleger sollte bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung
über derjenigen von Spar- und Festgeldern erzielt werden
können.
Der Anlagehorizont sollte sich an der Laufzeit des
Teilfonds orientieren.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
2. Oktober 2006: Anteilklasse I (EUR) (LU0250036083)
Grundsätzlich vorgesehenes Ausschüttungsdatum der ausschüttenden Anteilklassen:
Jährlich zum 15. Dezember mit Ausnahme von Anteilen
der Anteilklasse A, deren Ausschüttung jährlich zum
ersten Montag des Monats März erfolgt. Fällt der Ausschüttungstermin auf ein Wochenende oder einen Bankfeiertag, gilt für die Ausschüttung der nächstfolgende
Geschäftstag.
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
193
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2017
Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/
USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/
NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/
CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
Für die übrigen Anteilklassen EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/
JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/
SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/
SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,– zuzüglich
Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
194
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2019
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, eine überdurchschnittliche
Rendite in Euro zu erwirtschaften.
Der Teilfonds verfolgt in Hinblick auf seine per 30. September 2019 vorgesehene Auflösung ein zeitlich befristetes, auf das Laufzeitende ausgerichtetes Anlagekonzept.
Das Teilfondsvermögen wird ab dem 1. Oktober 2019 von
den Zahlstellen an die Anteilinhaber ausgezahlt.
Im Hinblick auf die Teilfondszusammensetzung strebt
das Fondsmanagement an dem jeweils im Kalenderquartal ausgewählten relevanten Stichtag einen durchschnittlichen maximalen Gewichtungssatz von 30 % als Anrechnungsgrundlage im Rahmen der Solvabilitätsberechnung
nach den Vorgaben des deutschen Bankaufsichtsrechts
an. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese
Grenze eingehalten wird.
Anlagegrundsätze
a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren
Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen
diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben
werden.
Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten
bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von
sechs Monaten zu verkaufen.
b) Der Anteil der verzinslichen Wertpapiere, deren Aussteller ihren Sitz in einem Teilnehmerland der Europäischen Währungsunion haben, darf insgesamt 51 %
des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten.
c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren,
– deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf maximal ein Drittel des Teilfondsvermögens
beschränkt.
d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder
Rentenfonds sind.
e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmartkinstrumente erworben werden.
f) Der Anteil der auf Euro lautenden Anlagegegenstände
darf 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht
unterschreiten.
Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten darf 10 % des Wertes
des Teilfondsvermögens nur dann überschreiten,
wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil
durch Derivate auf Wechselkurse oder Währungen
abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese
Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht
angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine
Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden
Papieren: des Unternehmens) lautend.
g) Das Fondsmanagement wird – insbesondere unter
Einsatz von Techniken und Instrumenten im Sinne
des Anhangs III – eine grundsätzlich auf das Laufzeitende des Teilfonds ausgerichtete Restlaufzeit (Duration) des Portfolios anstreben. Dies bedeutet, dass die
Duration des Teilfonds nicht um mehr als ein Jahr von
folgendem Wertpapier abweichen soll: 4,50 % synthetische Swap-Anleihe (Euro) 30. 09. 2019.
h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
i) Die in dem Buchstaben b) genannte Grenze braucht
in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu
werden.
– die zum Kaufzeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf
maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt,
195
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2019
Eingeschränkte Risikostreuung
Bezug nehmend auf Anhang II Nr. 3 f) können bei diesem
Teilfonds abweichend von Anhang II Nr. 3 a) bis d) nach
dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Nettoteilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von
der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank,
einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen
ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere
und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens
sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind,
wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus ein
und derselben Emission 30 % des Nettoteilfondsvermögens
nicht überschreiten dürfen.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet,
die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben.
Diesbezüglich spielen in hohem Maße die Risiken der
Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, die Emerging
Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken, das
Liquiditätsrisiko, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die
spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High
Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das
Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger
hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene
besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in
der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene
Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko;
für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur
teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das
Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen
196
Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds
sowie besonders auf das Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Mögliche Auswirkung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er
strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate
aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr
hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die
Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei EUR-Anleger oder – in
Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte
Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im
Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Aus Sicht
dieser Anleger sollte bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung
über derjenigen von Spar- und Festgeldern erzielt werden
können.
Der Anlagehorizont sollte sich an der Laufzeit des Teilfonds orientieren.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
Grundsätzlich vorgesehenes Ausschüttungsdatum der
ausschüttenden Anteilklassen:
Jährlich zum 15. Dezember mit Ausnahme von Anteilen
der Anteilklasse A, deren Ausschüttung jährlich zum
ersten Montag des Monats März erfolgt. Fällt der Ausschüttungstermin auf ein Wochenende oder einen Bankfeiertag, gilt für die Ausschüttung der nächstfolgende
Geschäftstag.
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2019
Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/
USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/
NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/
CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
Für die übrigen Anteilklassen 1.000,–/ USD 1.000,–/
JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/
SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/
SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,– zuzüglich
Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
197
Allianz All Markets Invest
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist ein langfristiges Kapitalwachstum durch globale Anlageengagements, wobei die Aufteilung der Anlagen zwischen den verschiedenen Basisanlagespektren, so unter anderem Aktien und Anleihen,
unter Verwendung des quantitativen Dynamic Strategic
Portfolio-Modells (DSP-Modell) vorgenommen wird. Im
DSP-Modell werden sowohl prozyklische als auch antizyklische Elemente berücksichtigt. Dies soll dem Teilfonds die Chance eröffnen, in hohem Maße an steigenden Aktien- und Rentenmärkten zu partizipieren, jedoch
bei fallenden Märkten, bezogen auf eine fiktive alternative unflexible Anlage in diesen verschiedenen Bereichen,
nur relativ geringere Verluste zu erleiden (Down-SideProtection-Effekt).
Innerhalb der Aktien-, Renten- / Geldmarkt- Immobilien-,
Rohstoff-, Hedgefonds- und Private-Equity-Marktsegmente wählt das Fondsmanagement Einzeltitel unter
Berücksichtigung verschiedener Strategien aus.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe l) dürfen bis zu 60 % des Teilfondsvermögens in Aktien sowie Optionsscheinen auf Aktien
angelegt werden (einschließlich der Vermögenswerte
von Unternehmen, die im Private Equity-Sektor tätig
sind). Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere,
die von REITs stammen, dürfen erworben werden,
unterliegen aber nicht dieser Grenze.
Zudem dürfen unter Anrechnung auf diese Grenze
Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), deren Risikoprofil typischerweise mit den im ersten Satz dieses
Buchstabens genannten Vermögensgegenständen
oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese
Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben
werden. Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), die
sich an Hedgefondsindices, Hedgefonds oder Hedgefondsmärkten orientieren, werden nicht auf diese
Grenze angerechnet, auch wenn sie eine derartige
Korrelation aufweisen.
Anlagen im Sinne des Buchstabens e) werden auf diese Grenze angerechnet, wenn sie nach Einordnung im
S&P GIFS (Standard and Poor’s Global Investment
198
Fund Sector) als Aktien- oder Sektorfonds eingestuft
werden.
Falls die S&P GIFS-Klassifizierung nicht mehr verfügbar sein sollte bzw. der entsprechende Fonds nicht in
S&P GIFS klassifiziert ist, kann die Verwaltungsgesellschaft diese Zuordnung auf Basis eines von ihr zu
bestimmenden Ersatzmaßstabes vornehmen.
b) Für den Teilfonds können verzinsliche Wertpapiere
erworben werden.
c) Ungeachtet der Bestimmungen in den Buchstaben f),
i) und j) dürfen für den Teilfonds Zertifikate auf
Finanzindices, insbesondere Zertifikate auf Aktien
(einschließlich REITs und der Vermögenswerte von
Unternehmen, die im Private Equity-Sektor tätig sind),
Anleihen und Hedgefonds, auf Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices sowie auf Indices für
Unternehmen des Private Equity-Bereichs sowie sonstige Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit
in den Buchstaben a) und b) genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert,
denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen
sind, erworben werden.
d) Zudem dürfen für den Teilfonds Einlagen gehalten und
Geldmarktinstrumente erworben werden.
e) Darüber hinaus darf das Teilfondsvermögen unbegrenzt
auch in OGAW oder OGA im Sinne von Anhang II Nr. 3 g)
Satz 2 angelegt werden.
Es kann sich hierbei um breit diversifizierende Fonds
(ggf. auch Mischfonds und Fonds mit Absolute-ReturnAnsatz), um Aktien- (einschließlich REIT-), Rentenoder Geldmarktfonds, um Fonds, die an einem oder
mehreren Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices partizipieren, um Länder-, Regionen- und Branchenfonds (einschließlich Fonds mit Unternehmen,
die im Private Equity-Bereich tätig sind) sowie um auf
bestimmte Emittenten, Währungen oder Laufzeiten
ausgerichtete Fonds handeln.
Mischfonds gelten im Sinne dieser Anlagepolitik weder
als Aktien-, noch als Renten- oder Geldmarktfonds.
f) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis
zu 25 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein:
Allianz All Markets Invest
– REIT-Aktien und REIT-Aktien gleichwertigen Wertpapieren
– Zertifikate auf REIT-Indices und Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit REITs oder REIT-Märkten
korreliert,
– Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und
Futures, die sich auf REIT-Indices, REITs oder REITMärkte beziehen,
– Anteile von Immobilienfonds.
Zusammen mit den in Anhang II Nr. 2 erster Spiegelstrich definierten sonstigen Anlagen und insbesondere Anlagen in einzelnen Hedgefonds dürfen nur bis zu
10 % des Werts des Teilfondsvermögens in Anteilen
von Immobilienfonds gehalten werden.
g) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) ist der Erwerb
von Anlagen im Sinne der Buchstaben a), b), d) und e),
deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf höchstens 35 % des Teilfondsvermögens beschränkt.
Anlagen im Sinne des Buchstabens e) werden auf diese Grenze angerechnet, wenn sie nach der Einordnung im S&P GIFS (Standard and Poor’s Global Investment Fund Sector) entweder als Emerging Market eingestuft oder nach S&P GIFS einem Land oder einer
Region zugeordnet werden, die laut Klassifizierung
der Weltbank nicht in die Kategorie „hohes Bruttovolkseinkommen pro Kopf“ fallen, d. h. nicht als „entwickelt“ klassifiziert werden.
Falls die S&P GIFS-Klassifizierung nicht mehr verfügbar sein sollte bzw. der entsprechende Fonds nicht in
S&P GIFS klassifiziert ist, kann die Verwaltungsgesellschaft diese Zuordnung auf Basis eines von ihr zu
bestimmenden Ersatzmaßstabes vornehmen.
h) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe l) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, die zum Erwerbszeitpunkt High Yield-Anlagen
sind, auf maximal 15 % des Teilfondsvermögens beschränkt.
Rentenfonds im Sinne des Buchstabens e) werden auf
diese Grenze angerechnet, wenn sie nach der S&PGIFS-Klassifizierung dem Sektor Hochzinsanleihen
zugeordnet sind.
Falls die S&P GIFS-Klassifizierung nicht mehr verfügbar sein sollte bzw. der entsprechende Fonds nicht in
S&P GIFS klassifiziert ist, kann die Verwaltungsgesellschaft diese Zuordnung auf Basis eines von ihr zu
bestimmenden Ersatzmaßstabes vornehmen.
i) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis
zu 20 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein:
– Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), die sich an
Hedgefondsindices, Hedgefonds oder Hedgefondsmärkten orientieren und in ihrer Derivatstruktur
nicht den Einsatz von Hebelwirkungen vorsehen, das
heißt, die eine eindeutige Nachbildung des Basisindexes, Hedgefonds oder Hedgefondsmarkts anstreben
und deren Risikoprofile im größtmöglichen Umfang
widerspiegeln,
– Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und
Futures, die auf Hedgefondsindices, Hedgefonds oder
Hedgefondsmärkten beruhen,
– einzelne Hedgefonds.
Zusammen mit den in Anhang II Nr. 2 erster Spiegelstrich definierten sonstigen Anlagen und insbesondere Anlagen in Immobilienfonds dürfen nur bis zu 10 %
des Werts des Teilfondsvermögens in Anteilen einzelner Hedgefonds im Sinne des dritten Spiegelstrichs
gehalten werden.
j) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis
zu 20 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein:
– Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), die sich an (i)
Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices, (ii)
Edelmetallen, Rohstoffen oder Warenterminkontrakten oder (iii) Edelmetall- oder Rohstoffmärkten orientieren,
– Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und
Futures, die auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices, Edelmetallen, Rohstoffen oder Warenterminkontrakten, Edelmetall- oder Rohstoffmärkten
beruhen.
k) Eine Beschränkung der Duration des Renten- und
Geldmarktengagement des Teilfonds ist nicht vorgesehen.
Das Fondsmanagement kann direkt oder indirekt insbesondere in entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen investieren. Dabei
kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer
bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit
übergreifend investieren. Der Teilfonds kann auch in
Aktien sehr kleiner Unternehmen investieren, die zum
Teil in Nischenmärkten tätig sind.
Das Fondsmanagement kann insbesondere auch entweder direkt oder indirekt in Substanz- und Wachs199
Allianz All Markets Invest
tumswerte investieren. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl
auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren.
Je nach dem spezifischen Investmentansatz des jeweiligen Zielfondsmanagers kann den oben genannten
Kriterien für eine Anlageentscheidung auch gar keine
Bedeutung zukommen, sodass der Teilfonds dadurch
entsprechend sowohl konzentriert als auch breit
übergreifend investiert sein kann.
l) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), f) Satz 1, g), h), i) Satz 1 und j)
genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
m) Die in dem Buchstaben a) genannte Grenze braucht
in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu
werden.
n) Ungeachtet der Bestimmungen von f), i) und j) kann die
Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds zum Zwecke
einer effizienten Portfolioverwaltung (inklusive zu Absicherungszwecken) gewisse Techniken und Instrumente
einsetzen.
Unter keinen Umständen darf der Teilfonds beim Einsatz
von Techniken und Instrumenten von den genannten
Anlagezielen abweichen.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die
mit dem renten-, geld- und immobilienmarktbezogenen
Engagement des Teilfondsvermögens zusammenhängen,
aber insbesondere auch durch das aktien-, rohstoff- und
hedgefondsmarktbezogene Engagement und das Private
Equity-Engagement gesteigert werden.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene
Ausrichtung des Teilfonds insbesondere das allgemeine
Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das
Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets-Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Engagement des Teilfonds hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
200
Zudem spielen die Risiken der Renten- und Geldmärkte
wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das
allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets-Risiken, das Liquiditätsrisiko,
die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko
sowie zum Teil auch die spezifischen Risiken von Investitionen in High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle.
Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices bestehen in hohem Maße die spezifischen Risiken (indirekter) Investitionen in Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices.
Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position
hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten
Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde
Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Hedgefondsindices und Hedgefonds bestehen die spezifischen
Risiken (indirekter) Investitionen in Hedgefondsindices
und sonstiger Hedgefondsanlagen. Unter anderem ist
hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass
sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf.
auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Unternehmen im Private Equity-Bereich bestehen die spezifischen Risiken (indirekter) Private Equity-Anlagen. Unter
anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt
betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Darüber hinaus bestehen hinsichtlich der immobilienmarktbezogenen Positionen (inklusive immobilienaktienmarktbezogener Positionen) die spezifischen Risiken
(indirekter) Investition in Immobilien.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals,
Allianz All Markets Invest
das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung
von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko
der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der
Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene sowie
auf das Erfolgsrisiko hingewiesen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er
strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil an, welches das sehr hohe Marktrisikopotenzial zusätzlicher nicht derivativer Benchmarks
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf EUR-Anleger ab, die
Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch
Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei in Hinblick auf die
Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in
dieser Währung denken. Aus Sicht dieser Anleger sollte
bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung über derjenigen von Sparund Festgeldern erzielt werden können.
Der Anlagehorizont sollte mindestens drei Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
5. Oktober 2007: Anteilklassen A (EUR)
(ISIN LU0293307350) und I (EUR) (ISIN LU0293308085)
Anteile der Anteilklassen C und CT können von Anlegern,
die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt
in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur im Rahmen fondsgebundener Versicherungen oder professioneller Vermögensverwaltungen erworben werden.
201
Allianz All Markets Dynamic
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist ein langfristiges Kapitalwachstum durch globale Anlageengagements, wobei die Aufteilung der Anlagen zwischen den verschiedenen Basisanlagespektren, so unter anderem Aktien und Anleihen,
unter Verwendung des quantitativen Dynamic Strategic
Portfolio-Modells (DSP-Modell) vorgenommen wird. Im
DSP-Modell werden sowohl prozyklische als auch antizyklische Elemente berücksichtigt. Dies soll dem Teilfonds die Chance eröffnen, in hohem Maße an steigenden Aktien- und Rentenmärkten zu partizipieren, jedoch
bei fallenden Märkten, bezogen auf eine fiktive alternative unflexible Anlage in diesen verschiedenen Bereichen,
nur relativ geringere Verluste zu erleiden (Down-SideProtection-Effekt).
Innerhalb der Aktien-, Renten- / Geldmarkt- Immobilien-,
Rohstoff-, Hedgefonds- und Private-Equity-Marktsegmente wählt das Fondsmanagement Einzeltitel unter
Berücksichtigung verschiedener Strategien aus.
Anlagegrundsätze
a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe l) dürfen bis zu 85 % des Teilfondsvermögens in Aktien sowie Optionsscheinen auf Aktien
angelegt werden (einschließlich der Vermögenswerte
von Unternehmen, die im Private Equity-Sektor tätig
sind). Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere,
die von REITs stammen, dürfen erworben werden,
unterliegen aber nicht dieser Grenze.
Zudem dürfen unter Anrechnung auf diese Grenze
Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), deren Risikoprofil typischerweise mit den im ersten Satz dieses
Buchstabens genannten Vermögensgegenständen
oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese
Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben
werden. Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), die
sich an Hedgefondsindices, Hedgefonds oder Hedgefondsmärkten orientieren, werden nicht auf diese
Grenze angerechnet, auch wenn sie eine derartige
Korrelation aufweisen.
Anlagen im Sinne des Buchstabens e) werden auf diese Grenze angerechnet, wenn sie nach Einordnung im
S&P GIFS (Standard and Poor’s Global Investment
202
Fund Sector) als Aktien- oder Sektorfonds eingestuft
werden.
Falls die S&P GIFS-Klassifizierung nicht mehr verfügbar sein sollte bzw. der entsprechende Fonds nicht in
S&P GIFS klassifiziert ist, kann die Verwaltungsgesellschaft diese Zuordnung auf Basis eines von ihr zu
bestimmenden Ersatzmaßstabes vornehmen.
b) Für den Teilfonds können verzinsliche Wertpapiere
erworben werden.
c) Ungeachtet der Bestimmungen in den Buchstaben f),
i) und j) dürfen für den Teilfonds Zertifikate auf
Finanzindices, insbesondere Zertifikate auf Aktien
(einschließlich REITs und der Vermögenswerte von
Unternehmen, die im Private Equity-Sektor tätig sind),
Anleihen und Hedgefonds, auf Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices sowie auf Indices für
Unternehmen des Private Equity-Bereichs sowie sonstige Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit
in den Buchstaben a) und b) genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert,
denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen
sind, erworben werden.
d) Zudem dürfen für den Teilfonds Einlagen gehalten und
Geldmarktinstrumente erworben werden.
e) Darüber hinaus darf das Teilfondsvermögen unbegrenzt
auch in OGAW oder OGA im Sinne von Anhang II Nr. 3 g)
Satz 2 angelegt werden.
Es kann sich hierbei um breit diversifizierende Fonds
(ggf. auch Mischfonds und Fonds mit Absolute-ReturnAnsatz), um Aktien- (einschließlich REIT-), Rentenoder Geldmarktfonds, um Fonds, die an einem oder
mehreren Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices partizipieren, um Länder-, Regionen- und Branchenfonds (einschließlich Fonds mit Unternehmen,
die im Private Equity-Bereich tätig sind) sowie um auf
bestimmte Emittenten, Währungen oder Laufzeiten
ausgerichtete Fonds handeln.
Mischfonds gelten im Sinne dieser Anlagepolitik
weder als Aktien-, noch als Renten- oder Geldmarktfonds.
Allianz All Markets Dynamic
f) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis
zu 40 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein:
– REIT-Aktien und REIT-Aktien gleichwertigen Wertpapieren
– Zertifikate auf REIT-Indices und Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit REITs oder REIT-Märkten
korreliert,
– Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und
Futures, die sich auf REIT-Indices, REITs oder REITMärkte beziehen,
– Anteile von Immobilienfonds.
Zusammen mit den in Anhang II Nr. 2 erster Spiegelstrich definierten sonstigen Anlagen und insbesondere Anlagen in einzelnen Hedgefonds dürfen nur bis zu
10 % des Werts des Teilfondsvermögens in Anteilen
von Immobilienfonds gehalten werden.
g) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) ist der Erwerb von Anlagen im Sinne der Buchstaben a), b), d)
und e), deren Aussteller ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf höchstens 50 % des Teilfondsvermögens beschränkt.
Anlagen im Sinne des Buchstabens e) werden auf diese Grenze angerechnet, wenn sie nach der Einordnung im S&P GIFS (Standard and Poor’s Global Investment Fund Sector) entweder als Emerging Market eingestuft oder nach S&P GIFS einem Land oder einer
Region zugeordnet werden, die laut Klassifizierung
der Weltbank nicht in die Kategorie „hohes Bruttovolkseinkommen pro Kopf“ fallen, d. h. nicht als „entwickelt“ klassifiziert werden.
Falls die S&P GIFS-Klassifizierung nicht mehr verfügbar sein sollte bzw. der entsprechende Fonds nicht in
S&P GIFS klassifiziert ist, kann die Verwaltungsgesellschaft diese Zuordnung auf Basis eines von ihr zu
bestimmenden Ersatzmaßstabes vornehmen.
h) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe l) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, die zum Erwerbszeitpunkt High Yield-Anlagen
sind, auf maximal 20 % des Teilfondsvermögens
beschränkt.
Rentenfonds im Sinne des Buchstabens e) werden auf
diese Grenze angerechnet, wenn sie nach der S&PGIFS-Klassifizierung dem Sektor Hochzinsanleihen
zugeordnet sind.
Falls die S&P GIFS-Klassifizierung nicht mehr verfügbar sein sollte bzw. der entsprechende Fonds nicht in
S&P GIFS klassifiziert ist, kann die Verwaltungsgesell-
schaft diese Zuordnung auf Basis eines von ihr zu
bestimmenden Ersatzmaßstabes vornehmen.
i) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis
zu 40 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein:
– Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), die sich an
Hedgefondsindices, Hedgefonds oder Hedgefondsmärkten orientieren und in ihrer Derivatstruktur
nicht den Einsatz von Hebelwirkungen vorsehen, das
heißt, die eine eindeutige Nachbildung des Basisindexes, Hedgefonds oder Hedgefondsmarkts anstreben
und deren Risikoprofile im größtmöglichen Umfang
widerspiegeln, und
– Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und
Futures, die auf Hedgefondsindices, Hedgefonds oder
Hedgefondsmärkten beruhen, und
– einzelne Hedgefonds.
Zusammen mit den in Anhang II Nr. 2 erster Spiegelstrich definierten sonstigen Anlagen und insbesondere Anlagen in Immobilienfonds dürfen nur bis zu 10 %
des Werts des Teilfondsvermögens in Anteilen einzelner Hedgefonds im Sinne des dritten Spiegelstrichs
gehalten werden.
j) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis
zu 40 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein:
– Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), die sich an (i)
Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices, (ii)
Edelmetallen, Rohstoffen oder Warenterminkontrakten oder (iii) Edelmetall- oder Rohstoffmärkten orientieren,
– Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und
Futures, die auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices, Edelmetallen, Rohstoffen oder Warenterminkontrakten, Edelmetall- oder Rohstoffmärkten beruhen.
k) Eine Beschränkung der Duration des Renten- und
Geldmarktengagement des Teilfonds ist nicht vorgesehen.
Das Fondsmanagement kann direkt oder indirekt insbesondere in entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen investieren. Dabei
kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer
bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit
übergreifend investieren. Der Teilfonds kann auch in
Aktien sehr kleiner Unternehmen investieren, die zum
Teil in Nischenmärkten tätig sind.
203
Allianz All Markets Dynamic
Das Fondsmanagement kann insbesondere auch entweder direkt oder indirekt in Substanz- und Wachstumswerte investieren. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl
auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren.
Je nach dem spezifischen Investmentansatz des jeweiligen Zielfondsmanagers kann den oben genannten
Kriterien für eine Anlageentscheidung auch gar keine
Bedeutung zukommen, sodass der Teilfonds dadurch
entsprechend sowohl konzentriert als auch breit übergreifend investiert sein kann.
l) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a), f) Satz 1, g), h), i) Satz 1 und j)
genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
m) Ungeachtet der Bestimmungen von f), i) und j) kann die
Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds zum Zwecke
einer effizienten Portfolioverwaltung (inklusive zu Absicherungszwecken) gewisse Techniken und Instrumente
einsetzen.
Unter keinen Umständen darf der Teilfonds beim Einsatz
von Techniken und Instrumenten von den genannten
Anlagezielen abweichen.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die
mit dem renten-, geld- und immobilienmarktbezogenen
Engagement des Teilfondsvermögens zusammenhängen,
aber insbesondere auch durch das aktien-, rohstoff- und
hedgefondsmarktbezogene Engagement und das Private
Equity-Engagement gesteigert werden.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das
allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das
Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets-Risiken, das
Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und
das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem
ist hinsichtlich dieser Art von Engagement des Teilfonds
hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten
Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde
Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Zudem spielen in hohem Maße die Risiken besonders der
Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahen-
204
tenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko sowie zum Teil auch die
spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High
Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle.
Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices bestehen in hohem Maße die spezifischen Risiken (indirekter) Investitionen in Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices.
Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position
hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten
Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde
Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Hedgefondsindices und Hedgefonds bestehen die spezifischen
Risiken (indirekter) Investitionen in Hedgefondsindices
und sonstiger Hedgefondsanlagen. Unter anderem ist
hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass
sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf.
auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Unternehmen im Private Equity-Bereich bestehen die spezifischen Risiken (indirekter) Private Equity-Anlagen. Unter
anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt
betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Darüber hinaus bestehen hinsichtlich der immobilienmarktbezogenen Positionen (inklusive immobilienaktienmarktbezogener Positionen) die spezifischen Risiken
(indirekter) Investition in Immobilien.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals,
das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung
von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko
Allianz All Markets Dynamic
der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der
Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene
sowie auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er
strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil an, welches das sehr hohe Marktrisikopotenzial zusätzlicher nicht derivativer Benchmarks
aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf EUR-Anleger ab, die
Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten,
wobei in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine
bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Die
langfristig höheren Renditechancen bedingen die Akzeptanz höherer Kursschwankungen.
Der Anlagehorizont sollte mindestens fünf Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
5. Oktober 2007: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0293303524)
Anteile der Anteilklassen C und CT können von Anlegern,
die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt
in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur im Rahmen fondsgebundener Versicherungen oder professioneller Vermögensverwaltungen erworben werden.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
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Allianz All Markets Opportunities
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist ein langfristiges Kapitalwachstum durch globale Anlageengagements, wobei die Aufteilung der Anlagen zwischen den verschiedenen Basisanlagespektren, so unter anderem Aktien und Anleihen,
unter Verwendung des quantitativen Dynamic Strategic
Portfolio-Modells (DSP-Modell) vorgenommen wird. Im
DSP-Modell werden sowohl prozyklische als auch antizyklische Elemente berücksichtigt. Dies soll dem Teilfonds die Chance eröffnen, in hohem Maße an steigenden Aktien- und Rentenmärkten zu partizipieren, jedoch
bei fallenden Märkten, bezogen auf eine fiktive alternative unflexible Anlage in diesen verschiedenen Bereichen,
nur relativ geringere Verluste zu erleiden (Down-SideProtection-Effekt).
Innerhalb der Aktien-, Renten-/Geldmarkt-, Immobilien-,
Rohstoff-, Hedgefonds- und Private-Equity-Marktsegmente wählt das Fondsmanagement Einzeltitel unter
Berücksichtigung verschiedener Strategien aus.
Anlagegrundsätze
a) Das Teilfondsvermögens darf in Aktien sowie Optionsscheinen auf Aktien angelegt werden (einschließlich
der Vermögenswerte von Unternehmen, die im Private Equity-Sektor tätig sind).
b) Für den Teilfonds können verzinsliche Wertpapiere
erworben werden.
c) Ungeachtet der Bestimmungen in den Buchstaben f),
i) und j) dürfen für den Teilfonds Zertifikate auf
Finanzindices, insbesondere Zertifikate auf Aktien
(einschließlich REITs und der Vermögenswerte von
Unternehmen, die im Private Equity-Sektor tätig sind),
Anleihen und Hedgefonds, auf Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices sowie auf Indices für
Unternehmen des Private Equity-Bereichs sowie sonstige Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit
in den Buchstaben a) und b) genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert,
denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen
sind, erworben werden.
d) Zudem dürfen für den Teilfonds Einlagen gehalten und
Geldmarktinstrumente erworben werden.
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e) Darüber hinaus darf das Teilfondsvermögen unbegrenzt
auch in OGAW oder OGA im Sinne von Anhang II Nr. 3 g)
Satz 2 angelegt werden.
Es kann sich hierbei um breit diversifizierende Fonds
(ggf. auch Mischfonds und Fonds mit Absolute-ReturnAnsatz), um Aktien- (einschließlich REIT-), Rentenoder Geldmarktfonds, um Fonds, die an einem oder
mehreren Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices partizipieren, um Länder-, Regionen- und Branchenfonds (einschließlich Fonds mit Unternehmen,
die im Private Equity-Bereich tätig sind) sowie um auf
bestimmte Emittenten, Währungen oder Laufzeiten
ausgerichtete Fonds handeln.
Mischfonds gelten im Sinne dieser Anlagepolitik
weder als Aktien-, noch als Renten- oder Geldmarktfonds.
f) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis
zu 60 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein:
– REIT-Aktien und REIT-Aktien gleichwertigen Wertpapieren
– Zertifikate auf REIT-Indices und Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit REITs oder REIT-Märkten
korreliert,
– Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und
Futures, die sich auf REIT-Indices, REITs oder REITMärkte beziehen,
– Anteile von Immobilienfonds.
Zusammen mit den in Anhang II Nr. 2 erster Spiegelstrich definierten sonstigen Anlagen und insbesondere Anlagen in einzelnen Hedgefonds dürfen nur bis zu
10 % des Werts des Teilfondsvermögens in Anteilen
von Immobilienfonds gehalten werden.
g) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) ist der Erwerb von Anlagen im Sinne der Buchstaben a), b), d)
und e), deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf höchstens 75 % des Teilfondsvermögens beschränkt.
Anlagen im Sinne des Buchstabens e) werden auf
diese Grenze angerechnet, wenn sie nach der Einordnung im S&P GIFS (Standard and Poor’s Global Investment Fund Sector) entweder als Emerging Market eingestuft oder nach S&P GIFS einem Land oder einer
Allianz All Markets Opportunities
Region zugeordnet werden, die laut Klassifizierung
der Weltbank nicht in die Kategorie „hohes Bruttovolkseinkommen pro Kopf“ fallen, d. h. nicht als „entwickelt“ klassifiziert werden.
Falls die S&P GIFS-Klassifizierung nicht mehr verfügbar sein sollte bzw. der entsprechende Fonds nicht in
S&P GIFS klassifiziert ist, kann die Verwaltungsgesellschaft diese Zuordnung auf Basis eines von ihr zu
bestimmenden Ersatzmaßstabes vornehmen.
h) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe l) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, die zum Erwerbszeitpunkt High Yield-Anlagen
sind, auf maximal 30 % des Teilfondsvermögens
beschränkt.
Rentenfonds im Sinne des Buchstabens e) werden auf
diese Grenze angerechnet, wenn sie nach der S&PGIFS-Klassifizierung dem Sektor Hochzinsanleihen
zugeordnet sind.
Falls die S&P GIFS-Klassifizierung nicht mehr verfügbar sein sollte bzw. der entsprechende Fonds nicht in
S&P GIFS klassifiziert ist, kann die Verwaltungsgesellschaft diese Zuordnung auf Basis eines von ihr zu bestimmenden Ersatzmaßstabes vornehmen.
i) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis
zu 60 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein:
– Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), die sich an
Hedgefondsindices, Hedgefonds oder Hedgefondsmärkten orientieren und in ihrer Derivatstruktur
nicht den Einsatz von Hebelwirkungen vorsehen, das
heißt, die eine eindeutige Nachbildung des Basisindexes, Hedgefonds oder Hedgefondsmarkts anstreben
und deren Risikoprofile im größtmöglichen Umfang
widerspiegeln,
– Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und
Futures, die auf Hedgefondsindices, Hedgefonds oder
Hedgefondsmärkten beruhen,
– einzelne Hedgefonds.
Zusammen mit den in Anhang II Nr. 2 erster Spiegelstrich definierten sonstigen Anlagen und insbesondere Anlagen in Immobilienfonds dürfen nur bis zu 10 %
des Werts des Teilfondsvermögens in Anteilen einzelner Hedgefonds im Sinne des dritten Spiegelstrichs
gehalten werden.
j) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis
zu 60 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein:
– Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), die sich an (i)
Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices, (ii)
Edelmetallen, Rohstoffen oder Warenterminkontrakten oder (iii) Edelmetall- oder Rohstoffmärkten orientieren,
– Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und
Futures, die auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices, Edelmetallen, Rohstoffen oder Warenterminkontrakten, Edelmetall- oder Rohstoffmärkten
beruhen.
k) Eine Beschränkung der Duration des Renten- und
Geldmarktengagement des Teilfonds ist nicht vorgesehen.
Das Fondsmanagement kann direkt oder indirekt insbesondere in entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen investieren. Dabei
kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer
bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit
übergreifend investieren. Der Teilfonds kann auch in
Aktien sehr kleiner Unternehmen investieren, die zum
Teil in Nischenmärkten tätig sind.
Das Fondsmanagement kann insbesondere auch entweder direkt oder indirekt in Substanz- und Wachstumswerte investieren. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl
auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren.
Je nach dem spezifischen Investmentansatz des jeweiligen Zielfondsmanagers kann den oben genannten Kriterien für eine Anlageentscheidung auch gar
keine Bedeutung zukommen, sodass der Teilfonds dadurch entsprechend sowohl konzentriert als auch
breit übergreifend investiert sein kann.
l) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in f) Satz 1, g), h), i) Satz 1 und j)
genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
m) Ungeachtet der Bestimmungen von f), i) und j) kann die
Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds zum Zwecke
einer effizienten Portfolioverwaltung (inklusive zu Absicherungszwecken) gewisse Techniken und Instrumente
einsetzen.
Unter keinen Umständen darf der Teilfonds beim Einsatz
von Techniken und Instrumenten von den genannten
Anlagezielen abweichen.
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Allianz All Markets Opportunities
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die
mit dem renten-, geld- und immobilienmarktbezogenen
Engagement des Teilfondsvermögens zusammenhängen,
aber insbesondere auch durch das aktien-, rohstoff- und
hedgefondsmarktbezogene Engagement und das Private
Equity-Engagement gesteigert werden.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das
allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das
Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets-Risiken, das
Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und
das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem
ist hinsichtlich dieser Art von Engagement des Teilfonds
hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten
Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde
Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Zudem spielen in hohem Maße die Risiken besonders der
Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko sowie die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen
eine wesentliche Rolle.
Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices bestehen in hohem Maße die spezifischen Risiken (indirekter) Investitionen in Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices.
Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position
hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten
Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde
Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Hedgefondsindices und Hedgefonds bestehen die spezifischen
Risiken (indirekter) Investitionen in Hedgefondsindices
und sonstiger Hedgefondsanlagen. Unter anderem ist
hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass
sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf.
auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Unternehmen im Private Equity-Bereich bestehen die spezifischen Risiken (indirekter) Private Equity-Anlagen. Unter
208
anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt
betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Darüber hinaus bestehen hinsichtlich der immobilienmarktbezogenen Positionen (inklusive immobilienaktienmarktbezogener Positionen) die spezifischen Risiken
(indirekter) Investition in Immobilien.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals,
das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung
von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko
der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der
Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene
sowie auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er
strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil an, welches das sehr hohe Marktrisikopotenzial zusätzlicher nicht derivativer Benchmarks
aufweist.
Allianz All Markets Opportunities
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf EUR-Anleger ab, die
Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten,
wobei in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine
bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Die
langfristig höheren Renditechancen bedingen die Akzeptanz höherer Kursschwankungen.
Der Anlagehorizont sollte mindestens fünf Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
5. Oktober 2007: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0293300009)
Anteile der Anteilklassen C und CT können von Anlegern,
die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt
in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur im Rahmen fondsgebundener Versicherungen oder professioneller Vermögensverwaltungen erworben werden.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
209
Allianz Investors Vision
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist es, unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken an den weltweiten
Kapitalmärkten eine angemessene Rendite auf Jahresbasis zu erwirtschaften (Absolute Return).
Im Rahmen der Anlagepolitik soll eine jährliche Rendite
vor Kosten von durchschnittlich 1,5 Prozentpunkten über
dem EONIA (Euro Overnight Index Average), dem Tagesgeldzinssatz für den Euro, erzielt werden. Hierbei strebt
das Fondsmanagement eine Volatilität (Schwankungsbreite) 1) des Anteilwertes des Teilfonds an, die erfahrungsgemäß mit der Volatilität eines Portfolios vergleichbar sein dürfte, das ungefähr zu 85 % aus langlaufenden
europäischen Staatsanleihen sowie zu ungefähr 15 % aus
europäischen Standardaktien besteht. Das Renditeziel
kann über- oder unterschritten werden und ist nicht als
Garantie zu verstehen. Es ist unter der Annahme getroffen, dass die zukünftige Ertragsentwicklung der verschiedenen Anlagesegmente vom Fondsmanagement weitestgehend zutreffend prognostiziert werden kann.
Es werden nach einem Multi-Manager-Ansatz verschiedene Investmentspezialisten der Allianz Global InvestorsGruppe über den Abschluss von Anlageberatungs- und
Managementverträgen („Submanager“) eingebunden.
Die Auswahl der Submanager erfolgt aufgrund einer Analyse ihrer Investmentkonzepte in Hinblick auf ihre Chance- und Risikoprofile. Dabei wird ein gleichmäßiger Risikobeitrag der jeweiligen Submanager angestrebt. Hierfür
werden die historischen Daten als Entscheidungsbasis
verwendet. Der entsprechende Anteil des Teilfondsvermögens, der einem einzelnen Submanager zugeordnet
wird, nennt sich „Teilportfolio“. Jedes dieser voraussichtlich bis zu zehn Teilportfolios wird gemäß den spezifischen Investmentansätzen der jeweiligen Submanager
verwaltet.
Mit dem Ziel, eine bessere Entwicklung ihrer Teilportfolios gegenüber der Geldmarktentwicklung zu erreichen
(„Outperformance“), legen die Submanager das auf sie
entfallende Teilportfolio in den jeweiligen Marktbereichen (z. B. Aktien- oder Rentenmärkten) an, auf die sie
spezialisiert sind. Zusätzlich setzt das Fondmanagement
– ggf. auch teilportfolioübergreifend – Derivate mit dem
1)
Die Volatilität gibt die Schwankungsbreite einer Anlage an. Eine Anlage mit
höherer Volatilität weist ein erhöhtes Kursschwankungsrisiko aus.
210
Ziel ein, die diesen Marktbereichen typischerweise innewohnende Marktrisiken weitgehend abzusichern. Dieser
Vorgang soll eine Outperformance eines Teilportfolios
extrahieren (so genanntes „Alpha Porting“).
Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der
Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken
in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten
sowie separate auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices bezogene Risiken übernehmen, und zwar
auch dann, wenn sich im Teilfonds keine auf die entsprechenden Währungen lautenden bzw. mit den genannten
Indices korrelierenden Vermögensgegenstände befinden.
Anlagegrundsätze
a) Für den Teilfonds dürfen Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sowie Optionsscheine auf Aktien
erworben werden. Zudem können für den Teilfonds
Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den im vorhergehenden Satz
genannten Vermögensgegenständen oder mit den
Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
b) Für den Teilfonds können verzinsliche Wertpapiere
erworben werden. Zudem können für den Teilfonds
Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den im vorhergehenden Satz
genannten Vermögensgegenständen oder mit den
Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Es
bestehen keine besonderen Ratinganforderungen.
c) Zudem dürfen für den Teilfonds Einlagen gehalten und
Geldmarktinstrumente erworben werden.
d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden.
Es kann sich hierbei sowohl um breit diversifizierende
Fonds (ggf. auch Mischfonds und Fonds mit AbsoluteReturn-Ansatz), um Aktien-, Renten-, Geldmarkt-,
Länder-, Regionen- und Branchenfonds oder um auf
bestimmte Aussteller oder Laufzeiten ausgerichtete
Fonds handeln.
e) Es können Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das
Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten
Allianz Investors Vision
Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend
investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner
Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind.
hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds
ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten
Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde
Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Das Fondsmanagement kann Substanz- und Wachstumswerte erwerben. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl
auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren.
Zudem spielen in hohem Maße die Risiken besonders der
Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging
Markets Risiken, das Verwahrrisiko, die Länder- und
Transferrisiken, das Liquiditätsrisiko sowie zum Teil
auch die spezifischen Risiken bei Investition in so
genannte High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle.
Je nach dem spezifischen Investmentansatz des jeweiligen Submanagers kann den in diesem Buchstaben
genannten Kriterien für eine Anlageentscheidung
auch gar keine Bedeutung zukommen, sodass der
Teilfonds dadurch entsprechend sowohl konzentriert
als auch breit übergreifend investiert sein kann.
Eingeschränkte Risikostreuung
Abweichend von den unter Anhang II Nr. 3. a) bis d) aufgeführten Grenzen dürfen gemäß Anhang II Nr. 3 f) nach dem
Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Teilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank, einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von
einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder
mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere und
Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens sechs
verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus ein und derselben Emission 30 % des Teilfondsvermögens des Teilfonds
nicht überschreiten dürfen.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet,
die mit dem Renten- / Geldmarktanteil des Teilfondsvermögens zusammenhängen, aber insbesondere durch
den Aktienanteil sowie die separate Übernahme von
Währungs- sowie auf Warentermin-, Edelmetall- und
Rohstoffindices bezogenen Risiken erweitert und gesteigert werden.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Hinsichtlich des möglichen separaten Währungs- und
auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices bezogenen Engagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche Währungsrisiken bzw. die spezifischen Risiken
bei (indirekter) Investition in Warentermin-, Edelmetallund Rohstoffindices.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko
hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko
der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko,
das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter
Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der
Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das
allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das
Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das
Verwahrrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das
Liquiditätsrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem
211
Allianz Investors Vision
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann erhöht sein.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei
in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im
Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Die langfristig höheren Renditechancen bedingen die Akzeptanz
höherer Kursschwankungen.
Der Anlagehorizont sollte mindestens fünf Jahre
betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
2. Januar 2003: Anteilklasse I (EUR) (ISIN LU0158818954)
2. November 2006 Anteilklassen AT (EUR)
(ISIN LU0158815422), CT (EUR) (ISIN LU0158816669) und
WT (EUR) (ISIN LU0268859906)
6. November 2007: Anteilklasse IT (EUR)
(ISIN LU158818368)
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Für die Anteilklassen P, PT und IT EUR 100,–/ USD 100,–/
JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 200,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/
JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Die Verwaltungsgesellschaft hat das Fondsmanagement
des Teilfonds Allianz Investors Vision auf die Allianz
Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, übertragen.
Die Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft
mbH, Frankfurt am Main, hat die jeweilige Anlageauswahlentscheidung auf Investmentspezialisten übertragen,
die jeweils aus der Gesamtheit der folgenden Sub-Investment Manager ausgewählt werden:
–
–
–
–
–
RCM Asia Pacific Limited, Hongkong
RCM (UK) Ltd., London
RCM Capital Management LLC, San Francisco
NFJ Investment Group L.P., Dallas
Nicholas Applegate Capital Management LLC,
San Diego
– Oppenheimer Capital LLC, New York
– Pacific Investment Management Company LLC,
Newport Beach
Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/
USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/
NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/
CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–.
Klasse
AT / A
CT / C 1)
PT / P
IT / I 2)
XT / X 2) 3)
WT / W 2)
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich sowohl auf die ausschüttende als auch auf die thesaurierende Variante einer Anteilklassengruppe.
Erfolgsbezogene Vergütung 4)
25 % des die Wertentwicklung von EONIA übersteigenden Wertzuwachses
Anteile dieser Anteilklassen können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
2)
Anteile dieser Anteilklassen können nur von nicht natürlichen Personen erworben werden.
3)
Es sei denn, aufgrund einer individuellen Sondervereinbarung zwischen Verwaltungsgesellschaft und dem jeweiligen Anteilinhaber wird eine – ggf. auch eine
erfolgsbezogene Komponente beinhaltende – andere Vergütung vereinbart.
4)
Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu erheben.
1)
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen
(siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
212
Allianz RCM Enhanced Money Market
Informationsblatt
Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik ist es, eine marktgerechte Rendite
bezogen auf die Euro-Geldmärkte in Euro (EUR) zu erwirtschaften.
Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der
Zusatzertragserzielung separate Währungsrisiken in Bezug auf Fremdwährungen übernehmen, und zwar auch
dann, wenn sich im Teilfonds keine auf die entsprechenden Währungen lautenden Vermögensgegenstände befinden.
Mit dem gleichen Ziel können auch separate Risiken auf
Aktien-, Renten-, Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices eingegangen werden.
Im Rahmen seines Anlageansatzes strebt das Fondsmanagement zum Monatsende einen Rücknahmepreis an,
der nach Aufrechnung der aus dem Teilfonds in der Zwischenzeit ausgeschütteten Dividenden und gezahlten
Steuern mindestens dem Rücknahmepreis am Monatsanfang entspricht. Die Rücknahmepreise können nicht
garantiert werden.
Anlagegrundsätze
a) Für den Teilfonds dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe e) dürfen Vermögensgegenstände im Sinne des Buchstabens a), bei
denen es sich um High Yield-Anlagen handelt, nicht
erworben werden.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW
oder OGA investiert werden.
Es kann sich hierbei um Geldmarkt- und Mischfonds
(einschließlich Absolute-Return-Fonds) sowie um auf
bestimmte Aussteller oder Laufzeiten ausgerichtete
Fonds handeln.
d) Die Duration sollte höchstens ein Jahr betragen.
e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in b) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – aus Sicht eines EUR-Anlegers mit vergleichsweise geringen Risiken behaftet, die sich aus der Anlage
in den Geldmärkten und der Übernahme separater Währungsrisiken sowie separater Risiken in Verbindung mit
Aktien-, Renten-, Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices ergeben.
Unter den Hauptrisiken für die Geldmarkt- und Rentenmarktpositionen sollten das Zinsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Adressenausfallrisiko und das Kontrahentenrisiko hervorgehoben werden.
In Bezug auf die mögliche separate aktienmarktbezogene
Anlage bestehen insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position
hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten
Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde
Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices sollten insbesondere die spezifischen Risiken (indirekter) Investitionen in Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices
genannt werden. Unter anderem ist hinsichtlich dieser
Art von Position hervorzuheben, dass sich insbesondere
den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht ferner für Nicht-EUR-Anleger ein erhebliches Währungsrisiko; auf EUR-Anleger trifft dieses Risiko nur teilweise zu. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten
Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der
Währung denkt, in Bezug auf die die jeweils von ihm gehaltene Anteilklasse nicht abgesichert wird, ein hohes
Währungsrisiko; auf die in dieser Währung denkenden
Anleger trifft dieses Risiko nur teilweise zu.
213
Allianz RCM Enhanced Money Market
Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche Währungsrisiken.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Liquiditätsrisiko, das Verwahrrisiko, die spezifischen Risiken
der Anlage in Zielfonds, das Risiko hinsichtlich des
(Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das
Inflationsrisiko, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung,
der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines
(Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das
Schlüsselpersonenrisiko sowie das Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Dies
kann in einem relativ umfangreichen Ausmaß zur Erhöhung des Investitionsgrads des Teilfonds geschehen und –
im Vergleich zum allgemeinen Teilfondsprofil – wesentlich
Klasse
AT / A
CT / C 1)
PT / P
höhere Chancen und Risiken zur Folge haben; absolut gesehen ist es jedoch im allgemeinen wahrscheinlich, dass er
nur zu relativ wenigen zusätzlichen Chancen und Risiken
führt.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die ihren
Anlageschwerpunkt auf Substanzerhaltung legen und
auf EUR-Geldmarktbasis eine marktgerechte Verzinsung
bei minimalen Kursschwankungen erwarten, wobei EURAnleger oder – in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung
denken.
Bei nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine
bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen sollte
der Anlagehorizont von EUR-Anlegern mindestens einen
Monat betragen. Entsprechendes gilt bei auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung
abgesicherten Anteilklassen für Anleger, die in der Währung denken, in Bezug auf die die jeweils von ihnen gehaltene Anteilklasse abgesichert wird.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
17. April 2007: Anteilklasse I (EUR) (ISIN LU0293295324)
Handelsfrist:
14.00 Uhr MEZ bzw. MESZ an jedem Bewertungstag.
IT / I 2)
XT / X 2) 3)
WT / W 2)
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich sowohl auf die ausschüttende als auch auf die thesaurierende Variante einer Anteilklassengruppe.
Erfolgsbezogene Vergütung 4) Bis zu 20 % des die Wertentwicklung des EONIA (Euro Overnight Index Average) übersteigenden Wertzuwachses gemäß Methode 3
Anteile dieser Anteilklassen können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
2)
Anteile dieser Anteilklassen können nur von nicht natürlichen Personen erworben werden.
3)
Es sei denn, aufgrund einer individuellen Sondervereinbarung zwischen Verwaltungsgesellschaft und dem jeweiligen Anteilinhaber wird eine – ggf. auch eine
erfolgsbezogene Komponente beinhaltende – andere Vergütung vereinbart.
4)
Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu erheben.
1)
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen
(siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
214
Allianz-dit Growing Markets Protect
Informationsblatt
I. Anlageziel und Anlagegrundsätze
1) Allgemeines
Ziel der Anlagepolitik ist es, die Anleger auf lange Sicht
mit Hilfe derivativer Instrumente an der Entwicklung
eines ungefähr gleich gewichteten Korbs fünf verschiedener Investmentfondsanteile (siehe unten) partizipieren zu lassen. Gleichzeitig sollen die oben genannten derivativen Instrumente an ein dynamisches Absicherungsmodell (Constant Proportion Portfolio Insurance Model
(CPPI-Modell)) gekoppelt werden. Sein Zweck besteht in
der Sicherstellung der abgegebenen Garantie(n) [Einzelheiten über die Garantie(n) siehe in „Garantie(n)“].
Die Einzelheiten sind im folgenden dargestellt.
2) Derivative Gesamtstruktur [Total Return Swap]
Im Rahmen einer aus Derivaten bestehenden Gesamtstruktur [OTC-Derivat(e)] tauscht das Fondsmanagement wie nachfolgend dargestellt eine jährlich variable
Zahlung des Teilfonds gegen dessen Partizipation an der
möglichen Entwicklung bestimmter Investmentfonds.
Die Partizipation kann auch negativ ausfallen, was zusätzliche Zahlungen des Teilfonds an die jeweiligen Kontrahenten der derivativen Gesamtstruktur zur Folge haben würde.
Diesbezüglich kann die aus Derivaten bestehende Gesamtstruktur insbesondere aus zu verschiedenen Zeitpunkten eingegangenen einzelnen Derivaten bestehen,
die jedoch die zuvor abgeschlossenen Derivate berücksichtigen und aus ihnen hervorgehen. Der Neuabschluss
eines solchen einzelnen Derivats kann insbesondere mit
dem Ziel der Vermeidung einer Verletzung der Grenzen
nach Anhang II Nr. 3 a) oder zur Erzielung von Liquidität
erfolgen.
Der jeweilige Kontrahent der derivativen Gesamtstruktur
sollte sich verpflichten, je nach Entwicklung der nachstehend genannten fünf Anteilklassen offener Investmentfonds Zahlungen zu leisten, wobei ein mit dem
CPPI-Modell unterlegter Schutzmechanismus berücksichtigt wird. Dieser Schutzmechanismus entscheidet
letztendlich abhängig von den Marktverhältnissen über
den Umfang der Partizipation an der Entwicklung des
Investmentfondskorbs.
Die Anteilklassen der oben definierten Basisfonds lauten
wie folgt:
Name
Allianz-dit BRIC Stars A (EUR)
Allianz-dit Osteuropa A (EUR)
ISIN
LU0224575943
IE0002715161
Allianz-dit Energiefonds A (EUR)
DE0008481854
Allianz-dit Rohstoffonds A (EUR)
DE0008475096
Allianz-dit Emerging Markets Bond Fund A (EUR)
IE0032828273
Die Gewichtung der einzelnen Investmentfondsanteile
im Investmentfondskorb beträgt bei Auflage dieses Teilfonds jeweils 20 %. Je nach Entwicklung der Rücknahmepreise der einzelnen Investmentfondsanteile kann sich
diese Gewichtung im Zeitverlauf ändern. Die ursprünglich mit 20 % gewichteten Investmentfondsanteile im Investmentfondskorb werden im Rahmen des CPPI-Modells
immer dann neu gewichtet, wenn
– eine neue Garantie ausgesprochen wird [Einzelheiten
über die Garantie(n) siehe in „Garantie(n)“] oder
– mindestens ein Investmentfondsanteil im Investmentfondskorb eine Gewichtung von 23 % erreicht
hat.
Da der quantitative Verwaltungsansatz innerhalb der derivativen Gesamtstruktur auf dem CPPI-Modell beruht,
ändert oder, genauer gesagt, reduziert sich dynamisch je
nach individueller Marktlage und aktueller Entwicklung
des Investmentfondskorbs das Ausmaß, in dem die derivativen Instrumente eine Partizipation an der Entwicklung des genannten Investmentfondskorbs ermöglichen.
Die Partizipation an der Entwicklung des Investmentfondskorbs liegt daher in der Regel unter der Wertentwicklung, die eine fiktive vollständige Anlage in den Investmentfonds des Investmentfondskorbs bei gleicher
Streuung erzielen würde.
Wenn die aktuellen Rücknahmepreise der Investmentfondsanteile im Investmentfondskorb verglichen mit ihren Werten am Tag der Abgabe der ausgesprochenen
Garantie(n) steigen [Einzelheiten über die Garantie(n)
siehe in „Garantie(n)“], wird die Partizipation, im Rahmen des CPPI-Modells, an der Entwicklung des Investmentfondskorbs regelmäßig angehoben. Je mehr sich die
aktuellen Rücknahmepreise der Investmentfondsanteile
im Investmentfondskorb den Rücknahmepreisen am Tag
der Abgabe der ausgesprochenen Garantie(n) von oben
nähern oder unter sie absinken, desto stärker wird die
215
Allianz-dit Growing Markets Protect
Partizipation an der Entwicklung des Investmentfondskorbs normalerweise gedämpft.
Wenn sich die aktuellen Rücknahmepreise der oben festgelegten Investmentfondsanteile im Investmentfondskorb unterschiedlich entwickeln, hängt eine Veränderung
der Partizipation in der Regel von einer Gesamtbetrachtung der jeweiligen Entwicklungen der Rücknahmepreise
und der aktuellen Gewichtung der einzelnen Investmentfondsanteile im Investmentfondskorb ab.
Änderungen der Kosten dieses Teilfonds führen in der
Regel auch zu einer Änderung der Partizipation an der
Entwicklung des Investmentfondskorbs: Eine Anhebung
der Kosten dieses Teilfonds mindert normalerweise die
Partizipation an der Entwicklung des Investmentfondskorbs und eine Absenkung der Kosten erhöht die Partizipation.
Auch Änderungen des Zinsumfelds wirken sich in der
Regel auf die Partizipation an der Entwicklung des Investmentfondskorbs aus, wobei die Richtung vom herrschenden Marktumfeld und der dann geltenden Zusammensetzung des Teilfonds abhängt.
Sobald eine höhere Performanceschwelle erreicht ist
[Einzelheiten über die Performanceschwelle siehe in
„Garantie(n)], geht die Partizipation an der Entwicklung
des Investmentfondskorbs in der Regel zurück, während
sie bei Abgabe einer Garantie mit einem niedrigeren Garantieniveau als der letzten Garantie normalerweise ansteigt. Wenn mehrere Garantien bestehen, kann es bei
Ablauf einer früher ausgesprochenen Garantie geschehen, dass die Partizipation an der Entwicklung des Investmentfondskorbs ansteigt.
Da die vorgenannten Fälle auch unabhängig voneinander eintreten können, hängt die Weise, in der sich die
Partizipation an der Entwicklung des Investmentfondskorbs entwickelt, letztendlich vom Gesamtbild ab.
Der jeweiligen Gegenseite einer derivativen Gesamtstruktur wird regelmäßig die Möglichkeit vorbehalten bleiben,
die derivative Gesamtstruktur kurzfristig zu beenden,
insbesondere im Fall einer Änderung äußerer Umstände,
insbesondere bei Änderung der rechtlichen oder steuerlichen Situation der jeweiligen Gegenseite einer derivativen Gesamtstruktur. Kommt es infolgedessen zur Auflösung des Teilfonds, so ist das Fondsmanagement in der
Regel nicht mehr dazu in der Lage, das Anlageziel des
Teilfonds in der Zeit zwischen Beendigung der derivativen Gesamtstruktur und Auflösung des Teilfonds zu
verfolgen, und die Auflösung des entsprechenden Teilfonds wird vorbereitet. Sollte der Teilfonds aufgrund einer solchen kurzfristigen Beendigung der derivativen Gesamtstruktur nicht aufgelöst werden, sondern die bishe216
rige Gegenseite einer solchen derivativen Gesamtstruktur durch eine neue Gegenseite ersetzt werden, kann es
für eine Übergangszeit ebenfalls dazu führen, dass keine
Partizipation des Anlegers im beschriebenen Sinne erfolgt.
3) Ersetzung von Investmentfondsanteilen im Investmentfondskorb
Der Kontrahent der derivativen Gesamtstruktur darf bei
Eintreten der folgenden fonds- oder anteilbezogenen Ereignisse Investmentfondsanteile der derivativen Gesamtstruktur gegen Anteile anderer Investmentfonds austauschen:
– Auflösung eines Investmentfonds infolge einer Verschmelzung oder Liquidierung
– Aufhebung der Zulassung eines Anlagefonds oder
Fondsmanagers durch eine Aufsichtsbehörde
– Teilung einer Investmentfondsanteilklasse in mehrere Anteilklassen oder Ausgliederung von Anteilen in
eine neue Anteilklasse
– Auflösung einer Investmentfondsanteilklasse infolge
einer Verschmelzung oder Liquidierung
– Dauerhafte Einstellung der Ausgabe bzw. Rücknahme
von Anteilen der Investmentfondsanteilklassen
– Änderung der steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Kontrahenten der derivativen Gesamtstruktur/
Swaps, wobei angenommen wird, dass der Kontrahent
die Investmentfondsanteile in sicherer Verwahrung
in einem Depot eines Finanzinstituts der Bundesrepublik Deutschland hält
– Wesentliche Änderung der Anlagepolitik eines Investmentfonds oder einer Investmentfondsanteilklasse
– Rückgang des Nettoinventarwerts aller Anteilklassen
im gesamten Investmentfonds unter 200 Mio. EUR
– Anstieg der durchschnittlichen Verwaltungsgebühr
für die fünf Investmentfondsanteile im Investmentfondskorb über 2,50 % p. a.
In den Fällen der ersten acht Spiegelstriche wird der betroffene Investmentfondsanteil durch einen anderen Investmentfonds unter Verwaltung der Verwaltungsgesellschaft oder einer verbundenen in- oder ausländischen
Anlagegesellschaft ersetzt. In diesen Fällen muss es sich
bei dem neuen Investmentfonds um einen Privatanlegerfonds handeln, der dem Anlagesektor der ersetzten Investmentfondsanteilklasse zuzurechnen ist.
Im Fall des neunten Spiegelstrichs werden die Anteile
durch Anteile so vieler Investmentfonds unter Verwaltung der Verwaltungsgesellschaft oder einer verbundenen in- oder ausländischen Anlagegesellschaft ersetzt,
dass die durchschnittliche Verwaltungsgebühr für die
fünf verschiedenen Investmentfondsanteile nach seiner
Neuzusammensetzung nicht über 2,50 % liegt. Auch in
diesem Fall muss es sich bei den neuen Investmentfonds
Allianz-dit Growing Markets Protect
um Privatanlegerfonds handeln, die dem Anlagesektor
der ersetzten Investmentfondsanteilklasse zuzurechnen
sind.
Insofern weder die Verwaltungsgesellschaft noch eine
verbundene in- oder ausländische andere Anlagegesellschaft einen als Ersatzfonds geeigneten Investmentfonds
verwaltet, können Anteile außerhalb der Gruppe als Basisfonds der derivativen Gesamtstruktur zum Einsatz
kommen.
Eine Ersetzung erfolgt in jedem Fall mit Wirkung für die
Zukunft. Die zu ersetzenden Investmentfondsanteile im
Investmentfondskorb werden von neuen Investmentfondsanteilen in einem entsprechenden prozentualen
Anteil ersetzt.
4) Anlagegrundsätze
a) Für den Teilfonds können verzinsliche Wertpapiere
erworben werden. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate,
deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen
Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert,
denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
b) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe h) dürfen verzinsliche Wertpapiere, bei denen es sich um High
Yield-Anlagen handelt, nicht erworben werden. Wenn
ein verzinsliches Wertpapier nach dem Erwerb als
High Yield-Anlage eingestuft wird, strebt das Fondsmanagement innerhalb eines Jahres seine Veräußerung an. Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe k) ist
der Anteil der Vermögensgegenstände im Sinne des
zweiten Satzes auf höchstens 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt.
c) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe h) dürfen verzinsliche Wertpapiere, deren Emittenten ihren Sitz in
Emerging Markets haben, nicht erworben werden.
d) Weiterhin dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden.
e) Außerdem dürfen für den Teilfonds Zertifikate sowie
Techniken und Instrumente
– auf europäische Aktienindices, einschließlich Indices
einzelner europäischer Länder,
– auf Aktien von Gesellschaften mit Sitz in Europa und
– auf Aktienkörbe, deren Basiswerte Aktien von Gesellschaften mit Sitz in Europa sind,
erworben werden.
f) OGAW oder OGA dürfen nicht erworben werden.
g) Die Duration muss zwischen null und 18 Monaten
betragen.
h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in b) und c) genannten Grenzen
nicht eingehalten zu werden.
II. Garantie(n)
Die Verwaltungsgesellschaft garantiert allen Anteilinhabern der AT (EUR) Anteilklasse des Allianz-dit Growing
Markets Protect, dass der Rücknahmepreis von Anteilen
der AT (EUR) Anteilklasse dieses Teilfonds zu den nachfolgend definierten Garantiezeitpunkten mindestens das
jeweilige Garantieniveau erreicht (vor Abzug der vom
Anteilinhaber zu entrichtenden Quellensteuern, insbesondere vor Abzug der Kapitalertragssteuer/Zinsertragssteuer/Quellensteuer).
Sollte das Garantieniveau nicht zum jeweiligen Garantiezeitpunkt erreicht werden, wird die Verwaltungsgesellschaft den Differenzbetrag bis zu diesem Zeitpunkt aus
eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen einzahlen.
Der Rücknahmepreis der Anteile der AT (EUR) Anteilklasse zu Beginn einer Garantieperiode bzw. die nachstehend
formulierte Performanceschwelle werden im Folgenden
als „Basiswert“ und der garantierte Rücknahmepreis der
Anteile der AT (EUR) Anteilklasse am Ende einer Garantieperiode als „Garantieniveau“ bezeichnet. Das Garantieniveau liegt stets bei 90 % des Basiswertes.
So beginnt beispielsweise die erste Garantieperiode mit
der Auflegung der AT (EUR) Anteilklasse des Teilfonds
und einem Basispreis von EUR 100,00 und endet mit dem
Garantiezeitpunkt am 30. Mai 2008. Es wird garantiert,
dass der Rücknahmepreis der Anteile der AT (EUR) Anteilklasse am 30. Mai 2008 nicht weniger als EUR 90,00 beträgt. Während dieser Periode ist es möglich, dass weitere
Garantien ausgesprochen werden. Eine weitere Garantie
wird ausgesprochen, wenn die AT (EUR) Anteilklasse des
Teilfonds bezogen auf den bisherigen Basiswert eine relative Wertentwicklung von 5 % erzielt. Bei dem ersten Basiswert von EUR 100,00 wird die nächste Garantie somit
bei Erreichen eines Rücknahmepreises pro Anteil der
AT (EUR) Anteilklasse von mindestens EUR 105,00 ausgesprochen. Sobald die Performanceschwelle („Lock-In“)
erreicht ist, wird eine zusätzliche Garantie ausgesprochen, wobei die laufende Garantie bis zum jeweiligen Garantiezeitpunkt bestehen bleibt. Die hieraus resultierende Garantieperiode beginnt mit dem nächsten Bewertungstag nach Erreichen der Performanceschwelle und
endet zwölf Monate nach dem Monatsultimo des Monats,
217
Allianz-dit Growing Markets Protect
in dem die Performanceschwelle erreicht wurde (sofern
dieser Tag kein Bewertungstag ist, ist der letzte vorangegangene Bewertungstag entscheidend). Das Garantieniveau jeder zusätzlich ausgesprochenen Garantie beträgt
jeweils 90 % des Basiswertes (entspricht der Performanceschwelle) der jeweiligen Garantieperiode.
Mit dem jeweils zusätzlichen Erreichen einer weiteren
Performanceschwelle können so verschiedene Garantieniveaus mit unterschiedlichen Garantiezeitpunkten bestehen, an denen alle Anteilinhaber der AT (EUR) Anteilklasse partizipieren.
Falls alle ausgesprochenen Garantien mit dem jeweiligen
Zeitpunkt fällig geworden sind und keine weitere mehr
besteht, wird die zuletzt ausgelaufene Garantie durch eine neue ersetzt. Basiswert der neu ausgesprochenen Garantie ist der am letzten Bewertungstag der abgelaufenen
Garantieperiode festgestellte Rücknahmepreis der Anteile der AT (EUR) Anteilklasse, sodass das neue Garantieniveau bei 90 % dieses Rücknahmepreises liegt. Der Garantiezeitpunkt liegt ein Jahr nach dem Garantiezeitpunkt der abgelaufenen Garantie.
Es ist nicht Ziel der Anlagepolitik, das angestrebte Wertsicherungsniveau auch während der laufenden Garantieperiode oder in anderen Anteilklassen des Teilfonds einzuhalten. Anleger sollten sich deshalb bewusst sein, dass die
Wertsicherung sich nur auf die jeweils bestimmten Garantiezeitpunkte sowie auf die AT (EUR) Anteilklasse bezieht.
Konzeptbedingt kann es deshalb unterjährig innerhalb der
Perioden bis zum jeweiligen Garantiezeitpunkt durchaus zu
größeren Wertverlusten kommen.
Durch die Abstimmung des zur Wertsicherung angewandten Modells auf Veränderungen am Kapitalmarkt
soll eine möglichst kosteneffiziente Risikoabsicherung
realisiert werden.
Die Einkünfte des Teilfonds können etwaigen Quellenoder Abzugssteuern in Ländern unterliegen, in denen das
Teilfondsvermögen angelegt ist. Soweit sich durch Einführung oder Änderung derartiger Steuern die Kapitalerträge der AT (EUR) Anteilklasse vermindern, ermäßigt
sich der garantierte Rücknahmepreis der Anteile der AT
(EUR) Anteilklasse um den Betrag, um den sich der gemäß dem vollständigen Verkaufsprospekt zu ermittelnde
Inventarwert pro Anteil der AT (EUR) Anteilklasse zum jeweiligen Garantiezeitpunkt infolge der niedrigeren Kapitalerträge reduziert.
Die Vermögensgegenstände des Teilfonds können bei ihrem Erwerb oder Verkauf oder lediglich aufgrund ihres
Verwahrungs-, Handels- oder Herkunftslands der Besteuerung unterliegen. Sie können auch an sich eine Steuerpflicht begründen, insbesondere unterliegen sie derzeit
218
der Taxe d’Abonnement. Soweit durch Einführung oder
Änderung derartiger Steuern die Vermögensgegenstände
des Teilfonds oder der Teilfonds als solcher an Wert verlieren oder bei Erwerb, Veräußerung oder Halten von Vermögensgegenständen Steuern abzuführen sind, ermäßigt sich der garantierte Rücknahmepreis der Anteile der
AT (EUR) Anteilklasse um den Betrag, um den sich der gemäß dem vollständigen Verkaufsprospekt zu ermittelnde
Nettoinventarwert pro Anteil der AT (EUR) Anteilklasse
zum jeweiligen Garantiezeitpunkt in der Folge reduziert.
Die Garantiezeitpunkte, Performanceschwellen und aktuellen Garantieniveaus werden in den Jahres- und Halbjahresberichten des Teilfonds veröffentlicht und können
jederzeit bei der Verwaltungsgesellschaft abgefragt werden.
Wird die Gesellschaft, der Teilfonds oder die AT (EUR) Anteilklasse in einer oder mehreren aufeinander folgenden
Garantieperiode aufgelöst oder mit einer anderen Gesellschaft, einem anderem Teilfonds bzw. einer anderen Anteilklasse zusammengelegt, so verschieben sich die Garantiezeitpunkte der noch laufenden Garantieperioden
automatisch auf das Datum der Auflösung bzw. Zusammenlegung. Im Hinblick auf eine bevorstehende Auflösung bzw. Zusammenlegung der Gesellschaft, des Teilfonds oder der AT (EUR) Anteilklasse mit einer anderen
Gesellschaft, einem anderen Teilfonds oder einer anderen Anteilklasse, kann die Verwaltungsgesellschaft ferner
von Beginn an Garantieperioden mit einer Laufzeit von
weniger als zwölf Monaten festsetzen.
(Unverbindliches) Beispiel einer zusätzlich ausgesprochenen Garantie bzw. einer Garantie, die nach Ablauf der
vorhergehenden Garantie ausgesprochen wurde, ohne
dass in der Zwischenzeit eine neue Performanceschwelle
erreicht worden wäre:
Allianz-dit Growing Markets Protect
Bei einem vorhergehenden Basiswert von EUR 100,00
übertrifft der Rücknahmepreis pro Anteil der AT (EUR)
Anteilklasse erstmals am 17. Oktober 2007, als er den
Preis von EUR 105,60 erreicht, den (neuen) Basiswert
(Performanceschwelle) von EUR 105,00.
2. Garantie:
94,50 D (= 90 % von 105 D)
per 31. Oktober 2008
110 D
100 D
90 D
80 D
22. Mai 2007
1. Garantie:
90 D (= 90 % von 100 D)
per 30. Mai 2008
17. Oktober 2007
3. Garantie:
85,05 D (= 90 % von 94,50 D)
per 30. Oktober 2009
30. Mai 2008
Das Garantieniveau der zusätzlich ausgesprochenen Garantie (zweite Garantie) liegt nun bei EUR 94,50 (90 % von
EUR 105,00).
In dem oben dargestellten Beispiel läuft die zweite Garantie am 31. Oktober 2008 aus, ohne dass in der zweiten
Garantieperiode eine weitere Garantie ausgesprochen
wird. Entsprechend sinkt das Garantieniveau der dritten
Garantie auf 90 % des am 31. Oktober 2008 geltenden
Rücknahmepreises pro Anteil der AT (EUR) Anteilklasse
(EUR 94,50), d. h. auf EUR 85,05. Der Garantiezeitpunkt
der dritten Garantie ist der 30. Oktober 2009.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die
mit dem Renten- und Geldmarktanteil des Teilfondsvermögens zusammenhängen, aber insbesondere durch
den Aktienanteil gesteigert werden. Die in diesem Abschnitt aufgeführten Risiken ergeben sich insbesondere
aus der derivativen Gesamtstruktur, die den Zielfonds zugrunde liegt.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, die Emerging Markets-Risiken, das Liquidi-
31. Oktober 2008
30. Oktober 2009
tätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Länderbzw. Regionenrisiko, das Verwahrrisiko, das Bonitätsrisiko, das Branchenrisiko, das Kontrahentenrisiko und das
Adressenausfallrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken
können.
Zudem spielen die Risiken der Renten- und Geldmärkte
wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das
allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische
Risiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets-Risiken,
das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken
und das Verwahrrisiko zusätzlich eine wesentliche Rolle.
Für die nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht ein hohes Währungsrisiko. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der
nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise.
219
Allianz-dit Growing Markets Protect
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in High
Yield-Anlagen, die spezifischen Risiken der Anlage in
Zielfonds, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden
Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen,
das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das
Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie
der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene sowie auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Die Volatilität (Schwankung) der Teilfondsanteile kann erhöht sein.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er
Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Dabei strebt er über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum
betrachtet ein Risikoprofil an, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren als geringen bis mittleren
Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die bei
Übernahme relativ hoher Schwankungsrisiken im Rahmen einer derivativen Gesamtstruktur an der Entwicklung eines Korbs von Investmentfondsanteilen partizipieren möchten, die aber auch auf einen festgelegten Mindestrücknahmepreis pro Anteil der AT (EUR) Anteilklasse
zu bestimmten Garantiezeitpunkten Wert legen. In Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte
Währung weitgehend gesichert werden, stehen Anleger
im Fokus, die in dieser Währung denken.
Der Anlagehorizont sollte mindestens fünf Jahre betragen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
22. Mai 2007: Anteilklasse AT (EUR) (ISIN LU0293293113)
Handelsfrist:
220
14.00 Uhr MEZ bzw. MESZ an jedem zwei Bewertungstage
vorangehenden Bewertungstag. Anteilkauf- und Rücknahmeaufträge, die an einem Bewertungstag bis 14.00 Uhr
MEZ bzw. MESZ eingehen, werden zum Ausgabe- und
Rücknahmepreis des übernächsten Bewertungstags abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anteilkauf- und Rücknahmeaufträge werden zum Ausgabeund Rücknahmepreis des Tags nach dem übernächsten
Bewertungstag abgerechnet.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz RCM USD Liquidity
Informationsblatt
Anlageziel
Das Anlageziel besteht darin, eine einfache und leicht zu
verwirklichende Investition für Anleger zu ermöglichen,
die Einkommen mit einem hohen Maß an Kapitalerhalt
verbinden möchten. Der Teilfonds wird sein Anlageziel
durch Investitionen in auf USD lautende kurzfristige Einlagen sowie in andere auf USD lautende festverzinsliche
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verfolgen.
Anlagegrundsätze
a) Für den Teilfonds dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. Abweichend von
Anhang II Nr. 3 b) soll sich die erhöhte Obergrenze,
wie in Anhang Nr. 3 b) festgelegt, lediglich auf 30 % des
Teilfondsvermögens belaufen.
b) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe f) dürfen Vermögensgegenstände im Sinne des Buchstabens a), bei
denen es sich um High Yield-Anlagen handelt, nicht
erworben werden.
c) Der Teilfonds darf nicht in Organismen für gemeinsame Anlagen wie in Anhang II Nr. 1 b) definiert investieren.
d) Der Anteil der nicht auf USD lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten soll 5 % des Wertes des
Teilfondsvermögens nur überschreiten, wenn das
über diesen Wert hinausgehende Währungsrisiko
durch Derivate abgesichert ist. Auf gleiche Währung
lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten
werden auf diese Grenze bis zur Höhe des kleineren
Betrages nicht angerechnet.
Anlageinstrumente, die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres
Emittenten lautend.
e) Die Duration sollte höchstens 90 Tage betragen.
Der Teilfonds darf nicht in Vermögenswerte wie in
Buchstabe a) definiert investieren, deren Restlaufzeit
länger als ein Jahr oder, in Hinblick auf Staatstitel
oder sonstige Papiere der öffentlichen Hand, länger
als zwei Jahre ist.
f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in b) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden.
g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in
anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben
wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen
und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im
Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung.
Klärender Hinweis:
Der Gesamtbestand des Teilfonds in Instrumenten und
Schuldtiteln ein und desselben Emittenten darf in den
nachfolgenden Fällen mehr als 10 % seines Gesamtvermögens ausmachen:
– bei Staatstiteln und sonstigen Papieren der öffentlichen Hand maximal 30 % seines gesamten Nettovermögens;
– maximal 25 % seines gesamten Nettoinventarwerts,
wenn es sich um qualifizierte Schuldtitel handelt, die
von einem Kreditinstitut begeben werden, dessen eingetragener Geschäftssitz sich in einem Mitgliedstaat
der EU befindet und das nach geltendem Recht einer
besonderen staatlichen Kontrolle unterliegt, um die
Inhaber dieser qualifizierten Schuldtitel zu schützen.
Im Sinne dieser Bestimmungen bezieht sich „qualifizierte Schuldtitel“ auf Wertpapiere, deren Erträge gemäß geltendem Recht in Vermögenswerte investiert
werden, deren Rendite den Schuldendienst bis zum
Fälligkeitstag der Wertpapiere abdeckt und die bei
Zahlungsunfähigkeit des Emittenten vorrangig für
Kapital- und Zinszahlungen eingesetzt wird. Investiert
der Teilfonds mehr als 5 % seines Nettovermögens in
Schuldtitel eines solchen Emittenten, darf der Gesamtwert dieser Anlagen höchstens 80 % des Nettovermögens des Teilfonds betragen, sofern das Kreditinstitut gleichzeitig auch ein bedeutendes Finanzinstitut
ist und der Gesamtbetrag höchstens 10 % des umlaufenden Kapitals und der veröffentlichten Rücklagen
dieses Kreditinstituts ausmacht.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit für USD-Anleger mit relativ geringen
Risiken behaftet, die sich aus der Geldmarktanlage ergeben.
221
Allianz RCM USD Liquidity
Unter den Hauptrisiken für die Rentenmarktpositionen
sollten das Zinsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine
Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das
Adressenausfallrisiko und das Kontrahentenrisiko hervorgehoben werden.
bei minimalen Kursschwankungen erwarten, wobei USDAnleger oder – in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung
denken.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht ferner für Nicht-USD-Anleger ein erhebliches Währungsrisiko; auf USD-Anleger trifft dieses Risiko nur teilweise zu. . Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten
Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der
Währung denkt, in Bezug auf die die jeweils von ihm gehaltene Anteilklasse nicht abgesichert wird, ein hohes
Währungsrisiko; auf die in dieser Währung denkenden
Anleger trifft dieses Risiko nur teilweise zu.
Bei nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine
bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen sollte
der Anlagehorizont von USD-Anlegern mindestens 1 Monat betragen. Entsprechendes gilt bei auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen für Anleger, die in der Währung
denken, in Bezug auf die die jeweils von ihnen gehaltene
Anteilklasse abgesichert wird.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, die Emerging
Markets Risiken, die spezifischen Risiken der Investition
in High Yield-Anlagen, das Abwicklungsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Liquiditätsrisiko, das Verwahrrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Risiko der
anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Inflationsrisiko, das
Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der
sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der
Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko
sowie das Erfolgsrisiko hingewiesen.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf
das Teilfondsrisikoprofil
Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten
allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er in
einem relativ hohem Maße zur Erhöhung des Investitionsgrades Derivate einsetzen kann und dies im Vergleich zum
allgemeinen Teilfondsprofil wesentlich höhere Chancen
und Risiken zur Folge haben kann; absolut gesehen es jedoch im allgemeinen wahrscheinlich ist, dass er nur zu relativ wenigen zusätzlichen Chancen und Risiken führt.
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die ihren
Anlageschwerpunkt auf Substanzerhaltung legen und
auf USD-Geldmarktbasis eine marktgerechte Verzinsung
222
Basiswährung:
USD
Erstausgabepreis:
Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung
enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der
Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen.
Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific
Limited, Hong Kong, übertragen.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
Allianz Tactical Asset Allocation Euroland
Informationsblatt
Mischfonds gelten im Sinne dieser Anlagepolitik
weder als Aktien-, noch als Renten- oder Geldmarktfonds.
Anlageziel
Die Anlagepolitik ist auf langfristige Renditen ausgerichtet, die durch Investitionen in die Aktien- und Renten-/
Geldmarktsegmente vor allem in der Europäischen Währungsunion erzielt werden sollen. Die flexible Allokationsstrategie soll dem Teilfonds die Chance eröffnen, in hohem Maße an steigenden Aktien- und Rentenmärkten bei
einer Begrenzung absoluter Verluste im Fonds insgesamt
im Rahmen der Anlagepolitik zu partizipieren.
d) Zudem dürfen für den Teilfonds Einlagen gehalten und
Geldmarktinstrumente erworben werden.
Anlagegrundsätze
a) Für den Teilfonds dürfen Aktien und Optionsscheine
auf Aktien erworben werden, deren Emittenten ihren
Sitz in einem europäischen Land oder einem anderen
Land haben, das ein Mitglied der OECD ist.
e) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe i) dürfen nicht mehr als 10 % des Teilfondsvermögens in Vermögenswerten im Sinne von a)
Satz 2, b) Satz 1 und d) angelegt werden, deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben.
Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe i) handelt es sich bei mindestens 50 % des
Aktiensegments des Teilfonds im Sinne von Satz 1 um
Vermögenswerte, deren Emittenten ihren Sitz in
einem Land der Europäischen Währungsunion haben.
f) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in
Buchstabe i) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, die zum Erwerbszeitpunkt High Yield-Anlagen
sind, auf maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt.
Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in Indexzertifikaten und anderen Zertifikaten angelegt werden, deren Risikoprofil typischerweise mit den in
Satz 1 genannten Anlagegegenständen oder mit den
Anlagemärkten korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind.
b) Für den Teilfonds können verzinsliche Wertpapiere
erworben werden. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen
Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert,
denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben werden.
c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW
oder OGA oder in andere Fonds investiert werden, bei
denen es sich um Anlagen im Sinne von Anhang II
Nr. 2 handelt. Es besteht keine grundsätzliche Beschränkung auf Fonds, die direkt oder indirekt von der
Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen
Gesellschaft, die mit der Verwaltungsgesellschaft
durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare
Beteiligung verbunden ist, verwaltet werden.
Anlagen in Fonds im Sine von Anhang II Nr. 2 sind, zusammen mit anderen Anlagen im Sinne von Anhang
II Nr. 2 erster Spiegelstrich, auf 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt.
g) Auf Ebene des Teilfonds soll der Anteil der nicht auf
Euro lautenden Vermögensgegenstände
– im Sinne von Buchstabe b) Satz 1 und d),
– im Sinne von Buchstabe c), bei denen es sich um
Renten- oder Geldmarktfonds handelt, sowie
– der Anteil kurzfristiger Kredite gemäß Anhang II Nr. 2
zweiter Spiegelstrich, die nicht auf Euro lauten,
10 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur überschreiten, wenn der über diesen Wert hinausgehende
Anteil abgesichert ist.
Lauten Anlagegegenstände und kurzfristige Kredite
gemäß Anhang II Nr. 2 zweiter Spiegelstrich auf eine
derartige Währung, wird deren gesamter Nettobetrag
dieser Anlagegrenze angerechnet. Anlageinstrumente,
die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die
Währung des Sitzlandes ihres Emittenten lautend.
h) Eine Beschränkung der durchschnittlichen, barwertgewichteten Restlaufzeit (Duration) des Renten- und
Geldmarktengagements des Teilfonds ist nicht vorgesehen.
223
Allianz Tactical Asset Allocation Euroland
Das Fondsmanagement kann direkt oder indirekt insbesondere in entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen investieren. Dessen
ungeachtet kann sich das Fondsmanagement − je
nach Einschätzung der Marktlage − generell auf größere Unternehmen konzentrieren.
Das Fondsmanagement kann insbesondere auch entweder direkt oder indirekt in Substanz- und Wachstumswerte investieren. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl
auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren.
i) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats
brauchen die oben in a) Satz 2, e), d) und f) genannten
Grenzen nicht eingehalten zu werden.
j) In Abweichung des oben aufgeführten Anlageziels ist
das Ziel des Teilfonds in den letzten zwei Monaten vor
Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds auf
die Auflösung ausgerichtet.
Risikoprofil des Teilfonds
Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände
und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen
Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die
mit Anlagen in den Renten- und Geldmärkten zusammenhängen, aber insbesondere durch die Aktienmarktanlagen gesteigert werden.
Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders
gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei
einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für
einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die
eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein
hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende
Anleger besteht es nur teilweise.
Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung
von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen
Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds
sowie besonders auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen.
In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die
Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten
und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das
Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen.
Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko,
das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, das Verwahrrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Liquiditätsrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem
hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds
ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten
Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde
Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können.
Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds
kann erhöht sein.
Zudem spielen in hohem Maße die Risiken besonders der
Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko sowie zum
Teil auch die spezifischen Risiken bei Investition in so
genannte High Yield-Anlagen, die Emerging Markets Risiken, das Verwahrrisiko, die Länder- und Transferrisiken
und das Liquiditätsrisiko eine wesentliche Rolle.
Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen:
26. März 2008: Anteilklasse AT (EUR) (ISIN LU0342715850)
224
Anlegerprofil
Der Teilfonds zielt insbesondere auf EUR-Anleger ab, die
Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus
Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf
die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung
weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen,
die in dieser Währung denken.
Der Anlagehorizont sollte höchstens fünf Jahre betragen.
Erstausgabepreis:
Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung.
Allianz Tactical Asset Allocation Euroland
Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT
EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/
CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/
PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/
SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags.
Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/
JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/
SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/
SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag.
Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben.
Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und
vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“).
225
Allianz Global Investors Fund
Ihre Partner
Verwaltungsgesellschaft und Zentralverwaltung
Allianz Global Investors Luxembourg S. A.
6A, route de Trèves
L-2633 Senningerberg
Eigenkapital: 68,9 Mio. EUR
Stand: 30. Juni 2007
NFJ Investment Group L.P. („NFJ Investment Group“)
2121 San Jacinto, Suite 1840
Dallas, Texas 75201
USA
NFJ Investment Group ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem
Unternehmen des Allianz Unternehmenskonzerns. NFJ Investment Group
wurde 1989 gegründet und verwaltete zum 30. September 2007 Vermögenswerte im Umfang von 40,8 Mrd. USD. NFJ Investment Group berät Investmentfonds und institutionelle Kunden.
Fondsmanager / Sub-Investment Manager
Allianz Global Investors France SA („AllianzGI France“)
20, rue Le Peletier
75444 Paris, Cedex 09
Frankreich
AllianzGI France ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des Allianz Unternehmenskonzerns. AllianzGI France wurde 1989
unter dem Namen AGF ASSET MANAGEMENT SA gegründet.
Allianz Global Investors
Hong Kong Limited („AllianzGI HK“)
21st Floor Cheung Kong Center
2 Queen’s Road Central
Hongkong
AllianzGI HK ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des Allianz Unternehmenskonzerns. AllianzGI HK wurde 1983 unter
dem Namen Thornton Management (Asia) Limited gegründet.
Allianz Global Investors Japan Co., Ltd.
(„AllianzGI Japan“)
14th Floor, Izumi Garden Tower
1-6-1 Roppongi, Minato-ku
Tokio
106-6014
AllianzGI Japan ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe,
einem Unternehmen des Allianz Unternehmenskonzerns.
AllianzGI Japan wurde am 30. April 2004 gegründet.
Allianz Global Investors
Kapitalanlagegesellschaft mbH („AllianzGI KAG“)
Mainzer Landstraße 11–13
D-60329 Frankfurt am Main
AllianzGI KAG ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des Allianz Unternehmenskonzerns. AllianzGI KAG wurde 1955 als eine
Kapitalanlagegesellschaft unter dem Namen DEUTSCHER INVESTMENTTRUST Gesellschaft für Wertpapieranlagen mbH gegründet. Zum 31. Dezember 2006 verwaltete die AllianzGI KAG Vermögenswerte im Umfang von
ca. 35 Mrd. EUR. AllianzGI KAG ist zudem die Muttergesellschaft der Verwaltungsgesellschaft.
Dresdner Bank AG
Jürgen-Ponto-Platz 1
D-60301 Frankfurt am Main
Die Dresdner Bank AG ist Teil des Allianz-Unternehmenskonzerns.
226
Nicholas Applegate Capital Management LLC („NACM“)
600 West Broadway, 31st Floor
San Diego, CA 92101
USA
NACM ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des
Allianz Unternehmenskonzerns. NACM wurde 1984 gegründet und verwaltete
zum 30. September 2007 Vermögenswerte im Umfang von ca. 15 Mrd. USD.
NACM berät Investmentfonds und institutionelle Kunden.
Oppenheimer Capital LLC („OpCap“)
1345 Avenue of the Americas
New York, NY 10105
USA
OpCap ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des
Allianz Unternehmenskonzerns. OpCap wurde 1969 gegründet und verwaltete
zum 30. September 2007 Vermögenswerte im Umfang von ca. 24,8 Mrd. USD.
OpCap berät Investmentfonds und institutionelle Kunden.
Pacific Investment Management Company LLC („PIMCO“)
840 Newport Center Drive, Suite 300
Newport Beach, CA 92660
USA
PIMCO ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des
Allianz Unternehmenskonzerns. PIMCO wurde 1971 gegründet und verwaltete
zum 30. September 2007 Vermögenswerte im Umfang von ca. 682 Mrd. USD.
PIMCO berät Investmentfonds und institutionelle Kunden.
RCM Asia Pacific Limited („RCM AP“)
21/F, Cheung Kong Centre
2, Queen’s Road Central
Hongkong
RCM AP ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des
Allianz Unternehmenskonzerns. RCM AP wurde am 14. August 2006 gegründet.
RCM Capital Management LLC („RCM USA“)
4 Embarcadero Center
San Francisco, CA 94111
USA
RCM USA ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen
des Allianz Unternehmenskonzerns. RCM USA wurde 1970 ursprünglich als
Rosenberg Capital Management gegründet. Zum 30. September 2007 verwaltete RCM USA Vermögenswerte im Umfang von ca. 164,4 Mrd. USD. RCM berät
Investmentfonds und institutionelle Kunden.
Allianz Global Investors Fund
RCM (UK) Ltd. („RCM UK“)
PO Box 191
155 Bishopsgate
GB-London EC2M 3AD
RCM UK ist ein Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen
des Allianz Unternehmenskonzerns. Zum 31. Dezember 2006 verwaltete RCM
UK Vermögenswerte im Umfang von ca. 7,6 Mrd. GBP. RCM UK berät Investmentfonds und institutionelle Kunden.
Depotbank, nachträgliche Überwachung von
Anlagegrenzen und -restriktionen, Fondsbuchhaltung, Nettoinventarwertermittlung, Registerund Transferstelle
State Street Bank Luxembourg S. A.
49, Avenue J.F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
in der Schweiz
(nur für Allianz RCM Global Equity,
Allianz RCM Asia Pacific,
Allianz RCM Best Styles Euroland,
Allianz RCM Europe Equity Growth,
Allianz RCM Euroland Equity Growth,
Allianz RCM BRIC Equity,
Allianz All Markets Invest,
Allianz All Markets Dynamic,
Allianz All Markets Opportunities)
Dresdner Bank (Schweiz) AG
Dresdner Private Banking
Utoquai 55
CH-8008 Zürich
in Spanien
Allianz Inversiones,
Sociedad de Valores, S. A.
Vertriebsgesellschaften
Paseo de la Castellana, 39
E-28046 Madrid
Hauptvertriebsstelle Europa (mit Ausnahme Deutschlands)
Allianz Global Investors Europe GmbH
in Ungarn
Citibank Zrt
Nymphenburger Strasse 112 –116
D-80636 München
7 Szabadság tér
HU-1051 Budapest
in Luxemburg
Allianz Global Investors Luxembourg S. A.
im Vereinigten Königreich
Allianz Global Investors (UK) Ltd.
6A, route de Trèves
L-2633 Senningerberg
155 Bishopsgate
GB-London EC2M 3AD
in der Bundesrepublik Deutschland
Dresdner Bank AG
RCM (UK) Ltd.
Jürgen-Ponto-Platz 1
D-60301 Frankfurt am Main
in Frankreich
Allianz Global Investors France SA
155 Bishopsgate
GB-London EC2M 3AD
Hauptvertriebsstelle Asien
Allianz Global Investors Hong Kong Limited
87, rue de Richelieu
F-75113 Paris
21st Floor Cheung Kong Center
2 Queen’s Road Central
Hongkong
in Griechenland
Allianz Mutual Fund Management Hellas S. A.
Informationsstelle
in der Bundesrepublik Deutschland
2, Ermou Street
GR-10563 Athen
Allianz Global Investors
Kapitalanlagegesellschaft mbH („AllianzGI KAG“)
in Italien
Allianz Bank Financial Advisors S. p. A.
Mainzer Landstraße 11–13
D-60329 Frankfurt am Main
Piazza Erculea 15
I-20122 Mailand
Vertrieb & Produktservice
Telefon:
in den Niederlanden
Allianz Global Investors Europe NewCo GmbH
Nymphenburger Strasse 112 –116
D-80636 München
in Portugal
Banco Electrónico de Serviço Total S. A.
Rua Alexandre Herculano, 38 – 4 °
P-1250-011 Lissabon
Telefax:
Internet:
E-Mail:
+49 69 263-140,
erreichbar von 8.00 bis 18.00 Uhr
+49 69 263-14186
www.allianzglobalinvestors.de
[email protected]
Zahlstelle
in der Bundesrepublik Deutschland
Dresdner Bank AG
Jürgen-Ponto-Platz 1
D-60301 Frankfurt am Main
227
Allianz Global Investors Fund
Zahl- und Informationsstellen
UK Facilities Agent im Vereinigten Königreich
in Luxemburg
State Street Bank Luxembourg S. A.
Allianz Global Investors (UK) Ltd.
49, Avenue J.F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
in Frankreich
Société Générale
29, boulevard Haussmann
F-75009 Paris
in Irland
Allianz Global Investors Ireland Limited
PO Box 191
155 Bishopsgate
GB-London EC2M 3AD
Der vollständige und vereinfachte Verkaufsprospekt, die Satzung, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, die Ausgabe- und Rücknahmepreise
sowie Informationen zur Rücknahme von Anteilen sind kostenlos vor und
nach Vertragsschluss an der o. g. Adresse erhältlich.
Eventuelle Beschwerden können an den „Complaints Officer“ unter der oben
genannten Adresse gerichtet werden. Eine Beschreibung des Prozessablaufs
zur Bearbeitung von Beschwerden ist auf Anfrage erhältlich. Darüber hinaus
besteht für Beschwerdeführer die Möglichkeit ihre Beschwerde an den Ombudsmann zu adressieren, soweit sie mit der finalen Antwort von RCM (UK)
Ltd. nicht einverstanden sind.
15/16 Fitzwilliam Place
IRE-Dublin 2
Unabhängiger Abschlussprüfer
in Italien
BNP Paribas Securities Services
PricewaterhouseCoopers S.à r.l.
Via Ansperto no. 5
I-20123 Mailand
400, route d’Esch
L-1014 Luxemburg
Allianz Bank Financial Advisors S. p. A.
Finanzgruppe, die für den Fonds / die Teilfonds
wirbt
Piazza Erculea 15
I-20122 Mailand
Allianz Group
in Portugal
Banco Electrónico de Serviço Total S. A.
Rua Alexandre Herculano, 38 – 4 °
P-1250-011 Lissabon
in Schweden
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ)
Kungsträdgårdsg 8
SE -10640 Stockholm
in der Schweiz
(nur für Allianz RCM Global Equity,
Allianz RCM Asia Pacific,
Allianz RCM Best Styles Euroland,
Allianz RCM Europe Equity Growth,
Allianz RCM Euroland Equity Growth,
Allianz RCM BRIC Equity,
Allianz All Markets Invest,
Allianz All Markets Dynamic,
Allianz All Markets Opportunities)
Dresdner Bank (Schweiz) AG
Utoquai 55
CH-8008 Zürich
in Spanien
Banco Popular Español, S. A.
Calle Velázquez, 34
E-28001 Madrid
228
B0085204 AZGI–3921Z0 (01V)pod.01.08
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