Vollständiger Verkaufsprospekt 5. März 2008 Allianz Global Investors Fund Société d’Investissement à Capital Variable Allianz Global Investors Luxembourg S. A. Wichtige Hinweise Der Verwaltungsrat des Allianz Global Investors Fund (nachfolgend „Gesellschaft“) hat alle vertretbaren Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die hier gemachten Angaben wahrheitsgemäß und zutreffend sind. Der Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung. Dieser vollständige Verkaufsprospekt trat mit Wirkung vom 5. März 2008 in Kraft. Falls Unklarheiten bezüglich des Inhalts dieses vollständigen Verkaufsprospekts (nachfolgend „Verkaufsprospekt“) bestehen, sollten Sie Ihren Börsenmakler, Kundenbetreuer bei Ihrer Bank, Rechtsanwalt, Steuerberater, Abschlussprüfer oder sonstigen Finanzberater zu Rate ziehen. Bestimmte in diesem Verkaufsprospekt verwendete Begriffe werden im Glossar erläutert (siehe „Anhang I“). Der Wert der Anteile eines Teilfonds und ihr Ertrag können sowohl steigen als auch fallen, und u. U. erhalten Sie als Anleger den in einen Teilfonds investierten Betrag nicht zurück. Vor einer Anlage in einen Teilfonds müssen Sie deshalb die damit verbundenen Risiken in Betracht ziehen (siehe Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“). Die Gesellschaft wurde gemäß der modifizierten OGAWRichtlinie in der Form eines Organismus für gemeinschaftliche Anlagen in übertragbaren Wertpapieren („OGAW“) gegründet und fällt in den Anwendungsbereich des Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über gemeinschaftliche Anlagen („Gesetz“). Der Verwaltungsrat empfiehlt, Anteile entsprechend dieser modifizierten OGAW-Richtlinie in bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vertreiben. Die Gesellschaft ist nach Teil I des Gesetzes eingetragen. Diese Eintragung verpflichtet die Luxemburger Aufsichtsbehörde jedoch nicht, die Angemessenheit und Richtigkeit des Verkaufsprospekts oder der in den verschiedenen Teilfonds gehaltenen Vermögenswerte zu genehmigen oder abzulehnen. Jede gegensätzliche Darstellung ist nicht gestattet und ungesetzlich. Insbesondere die jeweiligen Jahres- und Halbjahresberichte sowie der jeweilige vollständige und vereinfachte Verkaufsprospekt, die Satzung der Gesellschaft sowie die Ausgabe- und Rücknahmepreise und die Preisbestimmung beim Umtausch (Umtauschpreise) sind kostenlos vor und nach Vertragsschluss am Sitz der Gesellschaft, bei der Verwaltungsgesellschaft, bei den Vertriebsgesellschaften und bei den Zahlstellen erhältlich. Sie können dort schriftlich oder telefonisch angefordert bzw. persönlich entgegengenommen werden. Es wird angenommen, dass Anteile an der Gesellschaft auf Grundlage der Informationen dieses vollständigen Verkaufsprospekts und der zusätzlichen Unterlagen, einschließlich Informationsblättern sowie der aktuellen Halbjahres- und Jahresberichte, denen auch die bisherige Wertentwicklung der Teilfonds/Anteilklassen zu entnehmen ist, erworben werden. Anleger sollten sich über die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Devisenkontrollbestimmungen sowie über die steuerlichen Vorschriften der Länder informieren, deren Staatsbürger sie sind oder in denen sie ihren ständigen Aufenthaltsort oder Wohnsitz haben. Niemand ist dazu berechtigt, andere als in diesem Verkaufsprospekt oder den darin erwähnten Dokumenten enthaltene Informationen oder Angaben über die Gesellschaft zu verbreiten. Basiert der Erwerb von Anteilen auf Aussagen oder Darstellungen, die weder in diesem Verkaufsprospekt enthalten sind, noch mit seinen Angaben und Darstellungen übereinstimmen, so liegt das daraus entstehende Risiko allein beim Anleger. Dieser Verkaufsprospekt stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung von Anteilen für eine Person in einem Rechtsgebiet dar, in dem dieses Angebot bzw. diese Aufforderung zur Zeichnung nicht rechtmäßig ist oder in dem die auffordernde Person nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Auch gilt der Verkaufsprospekt nicht als ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung für Personen, gegenüber denen es ungesetzlich ist, dieses Angebot zu unterbreiten bzw. diese Aufforderung abzugeben. Die Gesellschaft hat eine Umbrella-Struktur gem. Art. 133 des Gesetzes und besteht aus einem oder mehreren Teilfonds („Teilfonds“). In Übereinstimmung mit der Satzung kann die Gesellschaft Anteile an jedem Teilfonds ausgeben. Für jeden Teilfonds wird ein Sondervermögen gebildet und gemäß des Anlageziels des jeweiligen Teilfonds investiert. Die Anleger haben die Auswahl, welcher Teilfonds ihrer gewünschten Anlagepolitik, speziellen Risikobereitschaft, Ertragserwartung sowie Anlagestreuungserfordernissen entspricht. Die gemäß diesem Verkaufsprospekt ausgegebenen Anteile beziehen sich auf jeden Teilfonds der Gesellschaft sowie jede Anteilklasse jedes Teilfonds der Gesellschaft. Anteile an den verschiedenen Teilfonds und Anteilklassen eines Teilfonds werden auf Basis der Satzung zu dem Preis, der auf der Grundlage des Nettoinventarwerts pro Anteil der jeweiligen Anteilklasse des jeweiligen Teilfonds errechnet wird, unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten und Gebühren ausgegeben, zurückgenommen und umgetauscht. Der Verwaltungsrat kann jederzeit weitere Teilfonds auflegen, deren Anlageziele von denen der bereits existierenden Teilfonds abweichen. Ebenso können weitere Anteilklassen eröffnet werden, deren Merkmale sich von den bereits bestehenden Anteilklassen unterscheiden. Bei Auflegung neuer Teilfonds wird der Verkaufsprospekt durch Informationsblätter entsprechend ergänzt. Dieser Verkaufsprospekt darf in andere Sprachen übersetzt werden. Solche Übersetzungen dürfen nur dieselben Angaben enthalten und dieselbe Bedeutung aufweisen, wie der Verkaufsprospekt in englischer Sprache. Für den Fall von Unstimmigkeiten oder Mehrdeutigkeiten hinsichtlich seiner Auslegung in der jeweiligen Übersetzung ist die englische Originalfassung ausschlaggebend, solange dies nicht gegen die örtlichen Gesetze der betreffenden Rechtsordnung verstößt. Anlagebeschränkungen für US-Personen Die Gesellschaft ist und wird nicht gemäß dem US-Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften von 1940 (United States Investment Company Act) in seiner gültigen Fassung (der „Investment Company Act“) registriert. Die Anteile der Gesellschaft sind und werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz von 1933 (United States Securities Act) in seiner gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen nur in Übereinstimmung mit dem Securities Act von 1933 und diesen bundesstaatlichen oder anderen Wertpapiergesetzen angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Anteile der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten oder einer US-Person oder auf deren Rechnung, wie in Vorschrift 902 von Verordnung S gemäß dem Securities Act festgelegt, weder angeboten noch verkauft werden. Antragsteller müssen ggf. darlegen, dass sie keine Personen aus den USA sind und Anteile weder im Auftrag von Personen aus den USA noch in der Absicht, sie an Personen aus den USA weiterzuveräußern, erwerben. Art. 10 der Satzung enthält die Voraussetzungen, unter denen die Gesellschaft Anteile von „unberechtigten Personen“ zwangsweise zurücknehmen kann. Allianz Global Investors Fund Inhaltsübersicht Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Zentralverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Anlageziele und -politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Aufsichtsbehörde. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Ertragsermittlung und Verwendung der Erträge . . . . . . 7 Ertragsausgleichsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Allgemeine Risikofaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Depotbank, nachträgliche Überwachung von Anlagegrenzen und -restriktionen, Fondsbuchhaltung, Nettoinventarwertermittlung, Register- und Transferstelle. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken . . . . . . . . . . . Vertriebsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 14 Zahl- und Informationsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Risikomanagement-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Allgemeine Informationen über die Gesellschaft. . . . . . 35 Ausgabe von Anteilen sowie dabei anfallende Kosten . 16 Rücknahme von Anteilen sowie dabei anfallende Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesellschafterversammlungen und Berichte an die Anteilinhaber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 18 Besondere Informationen über die Gesellschaft . . . . . . 36 Zwangsweise Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . 19 Auflösung und Liquidation der Gesellschaft . . . . . . . . . . 38 Umtausch von Anteilen sowie dabei anfallende Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Auflösung und Zusammenlegung von Teilfonds /Anteilklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Börsenzulassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Verfügbare Unterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteil . . . . . . . 21 Anhang I: Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Vorübergehende Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Anhang II: Anlagemöglichkeiten und -beschränkungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Bestimmung des Ausgabe- und des Rücknahmepreises, Preisbestimmung beim Umtausch . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Anhang III: Einsatz von Techniken und Instrumenten. . 50 Anhang IV: Struktur der Anteilklassen . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Anhang V: Auszug der aktuellen Gebühren und Kosten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Anhang VI: Weitere von der Verwaltungsgesellschaft verwaltete Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Anhang VII: Börsenplätze, an denen Anteile von Teilfonds ohne Zustimmung der Gesellschaft gehandelt werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Informationsblätter zu den einzelnen Teilfonds. . . . . . . 64 Ihre Partner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226 Gebühren und Kosten, die zulasten der Gesellschaft, der Teilfonds und der Anteilklassen gehen . . . . . . . . . . . 24 Gemeinsame Verwaltung von Vermögenswerten . . . . 29 Besteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Hinweis für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Risiko der Änderung bekannt gemachter Besteuerungsgrundlagen bei in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtigen Anlegern . . . . . . . . . . . . . 30 Hinweis für Anleger in der Schweiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Hinweis für Anleger im Vereinigten Königreich . . . . . . . 31 Anteile mit Ausschüttungsstatus im Vereinigten Königreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Geschäftsführung und Verwaltung der Gesellschaft . . 32 Hinweis: Dieses Dokument ist eine Übersetzung des englischen Originaltextes. Im Falle von Abweichungen ist das englische Original maßgebend. Allianz Global Investors Fund Überblick Struktur Der Allianz Global Investors Fund wurde als eine offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital nach luxemburgischem Recht gegründet (Société d’Investissement à Capital Variable – SICAV). Die Gesellschaft ist ein Umbrella-Fonds und bietet als solcher seinen Anlegern die Möglichkeit, in eine Auswahl verschiedener Teilfonds zu investieren. Jeder dieser Teilfonds hat ein eigenständiges Portfolio aus übertragbaren Wertpapieren und anderen gesetzlich zulässigen Vermö- Aktienteilfonds genswerten, das nach spezifischen Anlagezielen verwaltet wird. Im Verhältnis der Anteilinhaber untereinander wird jeder Teilfonds als eine gesonderte Einheit behandelt. Auch im Verhältnis zu Dritten decken – abweichend von Artikel 2093 des Luxemburger Zivilgesetzbuches – die Aktiva eines bestimmten Teilfonds nur die Schulden und Verpflichtungen, die diesen Teilfonds betreffen. Anlageauswahl Anleger können aus einer Reihe von Aktien-, Renten- und Geldmarkt- sowie gemischten Teilfonds wählen: Name des Teilfonds Fondsmanager 1) Anlageziel 2) Anlageschwerpunkte 2) Allianz RCM Global Equity RCM UK 3) Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Anlage in weltweite Aktienmärkte Allianz RCM Asia Pacific RCM AP 3) Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Anlage in Aktienmärkte des asiatisch-pazifischen Raums außerhalb Japans, in Neuseeland und Australien bzw. auf diese Märkte ausgerichtete Unternehmen Allianz RCM Global Sustainability RCM UK 3) Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Anlage in eine weltweite Auswahl von Unternehmen mit nachhaltigen Geschäftspraktiken Allianz RCM Best Styles Euroland AllianzGI KAG Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Anlage in Euroland-Aktienmärkte bzw. auf Euroland ausgerichtete Unternehmen Allianz RCM Best Styles Europe noch nicht aufgelegt Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Anlage in europäische Aktienmärkte bzw. europäisch ausgerichtete Unternehmen dit-Protect Global Winner 2014 Dresdner Bank Phase 1 4): 115 %ige Partizipation Phase 1 4): Garantiefonds mit an der durchschnittlichen EntPartizipationskomponente an global wicklung von 8 Aktienkörben, mit ausgerichteten Aktienkörben. Sicherung eines Mindestrücknahmepreises zum Ende der Phase I. Allianz-dit Top Selection Europa AllianzGI KAG Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Fokussierte Anlage in europäische Unternehmen Allianz RCM Euro Equity Index AllianzGI KAG Partizipation am DJ EuroSTOXX 50-IndexSM Anlage in Euroland-Aktienmärkte bzw. auf Euroland ausgerichtete Unternehmen Allianz-dit Global EcoTrends RCM UK 3) Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Weltweite Anlage in Unternehmen der Sektoren „Ökologische Energie“, „Umweltschutz“ und „Sauberes Wasser“ Allianz RCM Europe Equity Growth AllianzGI KAG Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Anlage in als Wachstumswerte eingeschätzte Titel der europäischen Aktienmärkte Allianz RCM Euroland Equity Growth AllianzGI KAG Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Anlage in als Wachstumswerte eingeschätzte Titel der Euroland-Aktienmärkte Allianz RCM High Dividend Europe Systematic AllianzGI KAG Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Anlage in dividendenstarke europäische Unternehmen Allianz RCM Global Emerging Markets Equity AllianzGI KAG Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Fokussierung auf Aktienmärkte von Emerging Markets bei risikoadäquaten Erträgen Allianz RCM US Equity Systematic RCM USA 3) Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Fokussierung auf U. S. amerikanische Aktienmärkte Allianz-dit Rising Stars Asia RCM AP 3) Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Fokussierung auf asiatische Aktienmärkte mit Ausnahme Japans Allianz-dit Global Small Cap RCM USA 3) Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Fokussierung auf Investitionen in kleinere Unternehmen am globalen Aktienmarkt Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle 3 Allianz Global Investors Fund Name des Teilfonds Fondsmanager 1) Anlageziel 2) Anlageschwerpunkte 2) Allianz NACM Global Equity Growth NACM Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Fokussierung auf Wertpapiere weltweiter Aktienmärkte, die nach Einschätzung des Fondsmanagements Wachstumspotenzial aufweisen Allianz RCM Europe Small Cap Equity noch nicht aufgelegt Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Anlage in europäische Aktienmärkte mit dem Schwerpunkt auf kleineren Unternehmen Allianz RCM BRIC Equity AllianzGI KAG Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Investitionen in weltweite Aktienmärkte von Emerging Markets mit dem Schwerpunkt Brasilien, Russland, Indien und China Allianz NFJ US Large Cap Value NFJ Investment Group Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Investitionen in US Aktienmärkte mit dem Schwerpunkt auf als Substanzwerte eingeschätzte Titel größerer Unternehmen Allianz RCM Global Energy Innovations RCM USA 3) Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Weltweite Anlage in Unternehmen, die an den Sektoren „traditionelle Energien“ oder „alternative Energien“ partizipieren Allianz RCM Global Hi-Tech Growth AllianzGI HK Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Anlage in Technologieunternehmen, die an den großen Wertpapiermärkten der Welt notiert sind Allianz RCM Global Unconstrained AllianzGI HK Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Hauptsächlich Anlage auf den globalen Aktienund Geldmärkten mit flexibler Allokationspolitik, um vollständig in geldnahen Titeln investiert zu sein Allianz RCM Hong Kong AllianzGI HK Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Hauptsächlich Anlage in Hongkong Allianz RCM India AllianzGI HK Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Hauptsächlich Anlage auf dem indischen Subkontinent, darunter Indien, Pakistan, Sri Lanka und Bangladesch Allianz RCM Indonesia AllianzGI HK Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Hauptsächlich Anlage in Indonesien Allianz RCM Japan AllianzGI HK Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Hauptsächlich Anlage in Japan Allianz RCM Korea AllianzGI HK Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Hauptsächlich Anlage in Korea Allianz OpCap Global Equity AllianzGI HK Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Hauptsächlich Anlage in Aktien von Unternehmen, die an den Wertpapiermärkten weltweit notiert sind Allianz RCM Little Dragons AllianzGI HK Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Hauptsächlich Anlage in kleinen bis mittelgroßen Unternehmen, die an Asiens Märkten ohne Japan mit Schwerpunkt auf den kleineren und aufstrebenden Märkten der Region notiert sind Allianz RCM Malaysia AllianzGI HK Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Hauptsächlich Anlage in Malaysia Allianz RCM Oriental Income AllianzGI HK Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Investitionen in Anleihen, Wandelschuldverschreibungen und hochverzinsliche Wertpapiere von Unternehmen der Asien-Pazifik-Region Allianz RCM Philippines AllianzGI HK Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Hauptsächlich Anlage in den Philippinen Allianz RCM Singapore AllianzGI HK Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Hauptsächlich Anlage in Singapur Allianz RCM Thailand AllianzGI HK Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Hauptsächlich Anlage in Thailand Allianz RCM Tiger AllianzGI HK Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Anlage in asiatischen Ländern, hauptsächlich in Hongkong, Singapur, der Republik Korea, Taiwan, Thailand, Malaysia, den Philippinen und Indonesien, ohne Japan Allianz RCM Total Return Asian Equity AllianzGI HK Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Anlage in hochverzinsliche oder unterbewerteten Wertpapieren von Unternehmen in Asien ohne Japan Allianz RCM China AllianzGI HK Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Anlagen in Unternehmen in der Volksrepublik China (VR China) sowie in Unternehmen, die ihren Sitz andernorts haben und über signifikante Interessen in der VR China verfügen Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle 4 Allianz Global Investors Fund Rententeilfonds „Treasury“Teilfonds Name des Teilfonds Fondsmanager 1) Anlageziel 2) Anlageschwerpunkte 2) Allianz RCM Demographic Trends AllianzGI KAG Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Anlage an den globalen Aktienmärkten mit Fokus auf Unternehmen, die nach Einschätzung des Fondsmanagements zumindest in gewisser Hinsicht von der zunehmenden Lebenserwartung in „alternden Gesellschaften“ oder den sozialen Veränderungen in „aufstrebenden Gesellschaften“ profitieren werden Allianz RCM Emerging Asia RCM AP 3) Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Hauptsächlich Anlage an den Aktienmärkten der aufstrebenden Wirtschaftsräume Asiens im Rahmen der geltenden Anlagegrundsätze Allianz RCM Global Agricultural Trends RCM USA 3) Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Anlage an den globalen Aktienmärkten mit Fokus auf Unternehmen der Sektoren „Rohstoffproduktion“ oder „Produktverarbeitung & Vertrieb“ Allianz Real Estate Securities Europe AllianzGI France Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Hauptsächlich Anlage im Immobiliensektor der Länder der Europäischen Union Allianz NACM Global Petro Countries NACM Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Positionen in Unternehmen, die ihren Gesellschaftssitz in öl- und fossile Brennstoffe exportierenden Ländern haben, die vom in erster Linie durch hohe Preise für Öl und fossile Brennstoffe getriebenen Wirtschaftswachstum profitieren und Unternehmen, die einen bedeutenden Anteil ihrer Einnahmen in ölund fossile Brennstoffe produzierenden Ländern erwirtschaften Allianz NACM Global Plus Frontier NACM Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Schwerpunkt auf globalen Aktienmärkten, darunter künftige Emerging Markets (Frontier Markets) Allianz RCM Global Water AllianzGI KAG Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Globale Positionen in Unternehmen, die hauptsächlich im Sektor „Wasser“ tätig sind Allianz PIMCO Euro Bond Total Return AllianzGI KAG Überdurchschnittliche Rendite in Euro auf langfristige Sicht Anlage in Rentenmärkte mit einer Portfolioduration von 3 bis 9 Jahren, wobei das Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber EUR abgesichert ist. Allianz PIMCO Euro Bond Fund noch nicht aufgelegt Überdurchschnittliche Rendite in Euro auf langfristige Sicht Anlage in Rentenmärkte mit einer Portfolioduration von 3 bis 9 Jahren, wobei das Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber EUR abgesichert ist. Allianz-dit Corporate Bond Global AllianzGI KAG Überdurchschnittliche Rendite in Euro auf langfristige Sicht Anlage in weltweite Unternehmensanleihenmärkte mit einer Portfolioduration von 3 bis 9 Jahren, wobei das Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber EUR abgesichert ist. Allianz PIMCO Treasury Euro Cash Plus AllianzGI KAG Überdurchschnittliche Rendite Anlage in Geld- und Rentenmärkte mit einer in Euro bei einer bestimmten Portfolioduration von maximal einem Jahr Teilfondszusammensetzung nach deutschem Bankaufsichtsrecht. Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2009 AllianzGI KAG Überdurchschnittliche Rendite in Euro bei einer bestimmten Teilfondszusammensetzung nach deutschem Bankaufsichtsrecht. Anlage in Rentenmärkte, wobei das Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber EUR abgesichert ist. Der Teilfonds verfolgt ein auf sein Laufzeitende (31. 03. 2009) ausgerichtetes Anlagekonzept. Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2011 AllianzGI KAG Überdurchschnittliche Rendite in Euro bei einer bestimmten Teilfondszusammensetzung nach deutschem Bankaufsichtsrecht. Anlage in Rentenmärkte, wobei das Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber EUR abgesichert ist. Der Teilfonds verfolgt ein auf sein Laufzeitende (31. 03. 2011) ausgerichtetes Anlagekonzept. Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2013 AllianzGI KAG Überdurchschnittliche Rendite in Euro bei einer bestimmten Teilfondszusammensetzung nach deutschem Bankaufsichtsrecht. Anlage in Rentenmärkte, wobei das Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber EUR abgesichert ist. Der Teilfonds verfolgt ein auf sein Laufzeitende (28. 03. 2013) ausgerichtetes Anlagekonzept. Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2015 AllianzGI KAG Überdurchschnittliche Rendite in Euro bei einer bestimmten Teilfondszusammensetzung nach deutschem Bankaufsichtsrecht. Anlage in Rentenmärkte, wobei das Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber EUR abgesichert ist. Der Teilfonds verfolgt ein auf sein Laufzeitende (30. 09. 2015) ausgerichtetes Anlagekonzept. Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle 5 Allianz Global Investors Fund Name des Teilfonds Fondsmanager 1) Anlageziel 2) Anlageschwerpunkte 2) Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2017 AllianzGI KAG Überdurchschnittliche Rendite in Euro bei einer bestimmten Teilfondszusammensetzung nach deutschem Bankaufsichtsrecht. Anlage in Rentenmärkte, wobei das Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber EUR abgesichert ist. Der Teilfonds verfolgt ein auf sein Laufzeitende (30. 09. 2017) ausgerichtetes Anlagekonzept. Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2019 AllianzGI KAG Überdurchschnittliche Rendite in Euro bei einer bestimmten Teilfondszusammensetzung nach deutschem Bankaufsichtsrecht. Anlage in Rentenmärkte, wobei das Fremdwährungsrisiko weitgehend gegenüber EUR abgesichert ist. Der Teilfonds verfolgt ein auf sein Laufzeitende (30. 09. 2019) ausgerichtetes Anlagekonzept. AllianzGI KAG Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Globales Anlageengagement, wobei die Aufteilung der Anlagen zwischen den verschiedenen Basisanlagespektren, u. a. Aktien und Anleihen, unter Verwendung des quantitativen Dynamic Strategic Portfolio-Modells (DSP-Modell) vorgenommen wird. Allianz All Markets Dynamic AllianzGI KAG Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Globales Anlageengagement, wobei die Aufteilung der Anlagen zwischen den verschiedenen Basisanlagespektren, u. a. Aktien und Anleihen, unter Verwendung des quantitativen Dynamic Strategic Portfolio-Modells (DSP-Modell) vorgenommen wird. Allianz All Markets Opportunities AllianzGI KAG Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Globales Anlageengagement, wobei die Aufteilung der Anlagen zwischen den verschiedenen Basisanlagespektren, u. a. Aktien und Anleihen, unter Verwendung des quantitativen Dynamic Strategic Portfolio-Modells (DSP-Modell) vorgenommen wird. Allianz Investors Vision AllianzGI KAG angemessene Rendite auf Jahresbasis (Absolute Return) Weltweite Anlage in Aktien- und Rentenmärkte mit einer Volatilität, die erfahrungsgem. einem Portfolio aus 85 % langlaufenden europäischen Staatsanleihen und 15 % europäischen Standardaktien entspricht. Allianz RCM Enhanced Money Market AllianzGI KAG marktgerechte Rendite bezogen auf die Eurogeldmärkte Anlage in Geldmarktinstrumenten Balanced Teilfonds Allianz-dit Growing Markets Protect AllianzGI KAG Kapitalwachstum auf langfristige Sicht mit flexiblem Garantieniveau Anlage in einen mit Hilfe von derivativen und anderen Instrumenten gemäß den Anlagegrundsätzen ungefähr gleich gewichteten Korb von fünf verschiedenen Investmentfondsanteilen Geldmarktteilfonds Allianz RCM USD Liquidity AllianzGI HK Ertrag mit hohem Maß an Kapitalschutz Anlage in auf USD lautenden kurzfristigen Bankeinlagen und anderen auf USD lautenden festverzinslichen Instrumenten und Geldmarkttiteln Sonstige Teilfonds Allianz Tactical Asset Allocation Euroland AllianzGI France Kapitalwachstum auf langfristige Sicht Anlage in Aktienmarkt- und Anleihemarkt- / Geldmarktsegmenten v. a. innerhalb der Europäischen Währungsunion Absolute Return Allianz All Markets Invest Teilfonds Die Verwaltung des Teilfonds wurde von der Verwaltungsgesellschaft auf den erwähnten Fondsmanager übertragen. Der vollständige Name des Fondsmanagers findet sich unter „Ihre Partner“. Hat der Fondsmanager seine Aufgaben auf einen oder mehrere Sub-Investment Manager übertragen, wird/werden der/ die Name(n) des/der betreffenden Sub-Investment Manager in den Informationsblättern der jeweiligen Teilfonds aufgeführt. 2) Die Beschreibung der Anlageziele und Anlageschwerpunkte an dieser Stelle enthält nicht alle relevanten Informationen, sondern dient nur dazu, einen ersten Überblick zu geben. Eine detaillierte Darstellung der Anlageziele und -schwerpunkte kann den Informationsblättern der einzelnen Teilfonds entnommen werden. 3) Für währungsgesicherte Anteilklassen hat die Verwaltungsgesellschaft diese Währungssicherung auf die Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, übertragen. 4) Phase 1 läuft bis zum 25. April 2014 einschließlich. In Phase 2 wird der Teilfonds ein anderes Anlageziel und andere Anlageschwerpunkte erhalten; diese sind aus dem Informationsblatt des Teilfonds ersichtlich. 1) 6 Allianz Global Investors Fund Anlageziele und -politik Die Anlageziele und -politik eines Teilfonds werden in dem jeweiligen Informationsblatt des Teilfonds unter Einbeziehung der Anhänge II und III definiert. Die Anlagegegenstände eines Teilfonds können grundsätzlich aus solchen Vermögensgegenständen bestehen, die in Anhang II aufgelistet sind, wobei in den Informationsblättern des jeweiligen Teilfonds eine weitere Einschränkung vorgesehen sein kann. Die für Teilfonds grundsätzlich geltenden Anlagebeschränkungen sind ebenfalls dem Anhang II zu entnehmen, wobei in den Informationsblättern des jeweiligen Teilfonds weitere Anlagebeschränkungen oder aber – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – Ausnahmen von in Anhang II festgelegten Anlagebeschränkungen vorgesehen sein können. Ebenfalls nach Maßgabe des Anhangs II ist die Kreditaufnahme für einen Teilfonds begrenzt. Hinsichtlich der Teilfonds können nach Maßgabe des Anhangs III Techniken und Instrumente eingesetzt werden. Das Fondsmanagement richtet die Zusammensetzung des jeweils verwalteten Teilfonds je nach seiner Einschätzung der Marktlage und unter Berücksichtigung der jeweiligen Anlageziele und -politiken aus, was auch zu einer vollständigen oder teilweisen Neuausrichtung der Zusammensetzung eines Teilfonds führen kann. Derartige Anpassungen können deshalb ggf. auch häufig erfolgen. Die Gesellschaft wird das jeweilige Teilfondsvermögen nach eingehender Analyse aller ihr zur Verfügung stehenden Informationen und unter sorgfältiger Abwägung der Chancen und Risiken in die zulässigen Vermögenswerte investieren. Die Wertentwicklung eines Teilfonds bleibt aber von den Kursveränderungen an den entsprechenden Märkten abhängig. Es kann daher keine Zusicherung oder Garantie gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik eines Teilfonds erreicht werden, es sei denn, im Informationsblatt eines Teilfonds wird explizit eine Garantie ausgesprochen. Ertragsermittlung und Verwendung der Erträge Für jeden Teilfonds können ausschüttende und thesaurierende Anteile ausgegeben werden. Die zur Ausschüttung verwendbaren Erträge werden ermittelt, indem von den angefallenen Zinsen, Dividenden und Erträgen aus Zielfondsanteilen sowie den Entgelten aus Wertpapierleih- und Wertpapierpensionsgeschäften – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsaus- gleichs – die zu zahlenden Vergütungen, Gebühren, Steuern und sonstigen Ausgaben abgezogen werden. Die derzeitige Ausschüttungspolitik sieht für ausschüttende Anteile vor, dass nach Abzug der Kosten im Wesentlichen die im oben genannten Sinn zur Ausschüttung verwendbaren Erträge des entsprechenden Zeitraums ausgeschüttet werden. Ungeachtet dessen kann auch beschlossen werden, realisierte Kapitalgewinne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – sowie nicht realisierte Kapitalgewinne und das Kapital gemäß Artikel 32 des Gesetzes auszuschütten. Die Gesellschaft kann – vorbehaltlich eines entgegenstehenden Beschlusses der Hauptversammlung – Zwischenausschüttungen festsetzen, die in der Regel jährlich am 15. Dezember ausgezahlt werden; weitere Zwischenausschüttungen sind möglich. Wenn dieser Tag kein Geschäftstag ist, verschiebt sich der Auszahlungstermin auf den nächsten Geschäftstag. Die Ertragsverwendung und insbesondere eine ggf. erfolgende endgültige Ausschüttung werden für jede Anteilklasse durch die Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen, ggf. auch abweichend von der Regel der Ausschüttung. Der Anspruch auf Ausschüttungen verfällt und diese fallen erneut der jeweiligen Anteilklasse zu, falls der Anspruch nicht innerhalb von fünf Jahren nach seiner Fälligkeit geltend gemacht wurde. Auf Ausschüttungen, die von der Gesellschaft erklärt und zugunsten des Berechtigten bereitgestellt wurden, werden keine Zinsen berechnet. Thesaurierende Anteile behalten sämtliche Erträge, also Zinsen, Dividenden, Erträge aus Zielfondsanteilen, Entgelte aus Wertpapierleihgeschäften und -pensionsgeschäften, sonstige Erträge sowie realisierte Kapitalgewinne – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – abzüglich der zu zahlenden Vergütungen, Gebühren, Steuern und sonstigen Ausgaben ein und legen sie erneut an. Daher sind Auszahlungen von Ausschüttungen an die Anteilinhaber nicht zu erwarten. Ungeachtet dessen kann die Hauptversammlung der Gesellschaft auf Vorschlag des Verwaltungsrats beschließen, wie Erträge und realisierte Kapitalgewinne – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs und ggf. auch abweichend von der Regel der Thesaurierung – zu verwenden sind, dass ggf. das Kapital gemäß Artikel 32 des Gesetzes ausgeschüttet wird und dass Ausschüttungen in Form von Barauszahlungen oder durch Ausgabe von Anteilen vorgenommen werden bzw. der Verwaltungsrat zu einem solchen Beschluss ermächtigt wird. 7 Allianz Global Investors Fund Keinesfalls können Ausschüttungen erfolgen, sofern das Nettovermögen der Gesellschaft als Folge der Ausschüttung unter 1.250.000 EUR fallen würde. Ertragsausgleichsverfahren Die Gesellschaft wendet für die Anteilklassen der Teilfonds ein so genanntes Ertragsausgleichsverfahren an. Das bedeutet, dass die während des Geschäftsjahres angefallenen anteiligen Erträge und realisierten Kapitalgewinne / -verluste, die der Anteilerwerber als Teil des Ausgabepreises bezahlen muss und die der Verkäufer von Anteilscheinen als Teil des Rücknahmepreises vergütet erhält, fortlaufend verrechnet werden. Bei der Berechnung des Ertragsausgleichs werden die angefallenen Aufwendungen berücksichtigt. Das Ertragsausgleichsverfahren dient dazu, Schwankungen im Verhältnis zwischen Erträgen und realisierten Kapitalgewinnen/-verlusten einerseits und sonstigen Vermögensgegenständen andererseits auszugleichen, die durch Nettomittelzuflüsse oder Nettomittelabflüsse aufgrund von Anteilverkäufen oder -rückgaben verursacht werden. Denn jeder Nettomittelzufluss liquider Mittel würde andernfalls den Anteil der Erträge und realisierten Kapitalgewinne / -verluste am Nettoinventarwert eines Teilfondsvermögens verringern, jeder Abfluss ihn vermehren. Allgemeine Risikofaktoren Die Anlage in einen Teilfonds kann insbesondere mit den nachfolgend aufgeführten Risikofaktoren verbunden sein: Zinsänderungsrisiko Soweit ein Teilfonds direkt oder indirekt verzinsliche Vermögensgegenstände hält, ist er einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Steigt das Marktzinsniveau, kann der Wert der zum Teilfonds gehörenden verzinslichen Vermögensgegenstände erheblich sinken. Dies gilt in erhöhtem Maße, soweit ein Teilfonds auch verzinsliche Vermögensgegenstände mit längerer Restlaufzeit und niedrigerer Nominalverzinsung hält. Bonitätsrisiko Die Bonität (Zahlungsfähigkeit und -willigkeit) des Ausstellers eines von einem Teilfonds direkt oder indirekt gehaltenen Wertpapiers oder Geldmarktinstruments kann nachträglich sinken. Dies führt in der Regel zu Kursrückgängen des jeweiligen Papiers, die über die allgemeinen Marktschwankungen hinausgehen. 8 Allgemeines Marktrisiko Soweit ein Teilfonds direkt oder indirekt in Wertpapiere und sonstige Vermögenswerte investiert, ist er den – auf vielfältige, teilweise auch auf irrationale Faktoren zurückgehenden – generellen Trends und Tendenzen an den Märkten, insbesondere an den Wertpapiermärkten, ausgesetzt. Diese können ggf. auch zu erheblichen und länger andauernden, den gesamten Markt betreffenden Kursrückgängen führen. Dem allgemeinen Marktrisiko sind Wertpapiere von erstklassigen Ausstellern grundsätzlich in gleicher Weise ausgesetzt wie andere Wertpapiere oder Vermögensgegenstände. Unternehmensspezifisches Risiko Die Kursentwicklung der von einem Teilfonds direkt oder indirekt gehaltenen Wertpapiere und Geldmarktinstrumente ist auch von unternehmensspezifischen Faktoren abhängig, beispielsweise von der betriebswirtschaftlichen Situation des Ausstellers. Verschlechtern sich die unternehmensspezifischen Faktoren, kann der Kurswert des jeweiligen Papiers deutlich und dauerhaft sinken, ungeachtet einer auch ggf. sonst allgemein positiven Börsenentwicklung. Adressenausfallrisiko Der Aussteller eines von einem Teilfonds direkt oder indirekt gehaltenen Wertpapiers bzw. der Schuldner einer zu einem Teilfonds gehörenden Forderung kann zahlungsunfähig werden. Die entsprechenden Vermögenswerte des Teilfonds können hierdurch wirtschaftlich wertlos werden. Kontrahentenrisiko Soweit Geschäfte nicht über eine Börse oder einen geregelten Markt getätigt werden („OTC-Geschäfte“), besteht – über das allgemeine Adressenausfallrisiko hinaus – das Risiko, dass die Gegenpartei des Geschäfts ausfällt bzw. ihren Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommt. Dies gilt insbesondere für Geschäfte, die Techniken und Instrumente zum Gegenstand haben. Währungsrisiko Hält ein Teilfonds direkt oder indirekt Vermögenswerte, die auf Fremdwährungen lauten, so ist er (soweit Fremdwährungspositionen nicht abgesichert werden) einem Währungsrisiko ausgesetzt. Eine eventuelle Abwertung der Fremdwährung gegenüber der Basiswährung des Teilfonds führt dazu, dass der Wert der auf Fremdwährung lautenden Vermögenswerte sinkt. Branchenrisiko Soweit sich ein Teilfonds im Rahmen seiner Anlage auf bestimmte Branchen fokussiert, reduziert dies auch die Risikostreuung. Infolgedessen ist der Teilfonds in besonderem Maße sowohl von der allgemeinen Entwicklung als auch von der Entwicklung der Unternehmensgewinne Allianz Global Investors Fund einzelner Branchen oder sich gegenseitig beeinflussender Branchen abhängig. Länder- und Regionenrisiko Soweit sich ein Teilfonds im Rahmen seiner Anlage auf bestimmte Länder oder Regionen fokussiert, reduziert dies ebenfalls die Risikostreuung. Infolgedessen ist der Teilfonds in besonderem Maße von der Entwicklung einzelner oder miteinander verflochtener Länder und Regionen bzw. der in diesen ansässigen und/oder tätigen Unternehmen abhängig. Konzentrationsrisiko Soweit sich ein Teilfonds im Rahmen seiner Investitionstätigkeit auf bestimmte Märkte oder Anlagen fokussiert, kann aufgrund dieser Konzentration eine Aufteilung des Risikos auf verschiedene Märkte von vornherein nicht in demselben Umfang betrieben werden, wie sie ohne eine solche Konzentration möglich wäre. Infolgedessen ist der Teilfonds in besonderem Maße von der Entwicklung dieser Anlagen sowie der einzelnen oder miteinander verwandten Märkte bzw. in diese einbezogenen Unternehmen abhängig. Länder- und Transferrisiken Wirtschaftliche oder politische Instabilität in Ländern, in denen ein Teilfonds investiert ist, kann dazu führen, dass ein Teilfonds ihm zustehende Gelder trotz Zahlungsfähigkeit des Ausstellers des jeweiligen Wertpapiers oder sonstigen Vermögensgegenstands nicht oder nicht in vollem Umfang erhält. Maßgeblich hierfür können beispielsweise Devisen- oder Transferbeschränkungen oder sonstige Rechtsänderungen sein. Liquiditätsrisiko Insbesondere bei illiquiden (marktengen) Wertpapieren kann bereits eine nicht allzu große Order zu deutlichen Kursveränderungen sowohl bei Käufen als auch Verkäufen führen. Ist ein Vermögenswert nicht liquide, besteht die Gefahr, dass im Fall der Veräußerung des Vermögenswerts dies nicht oder nur unter Inkaufnahme eines deutlichen Abschlags auf den Verkaufspreis möglich ist. Im Fall des Kaufs kann die Illiquidität eines Vermögenswerts dazu führen, dass sich der Kaufpreis deutlich erhöht. Verwahrrisiko Das Verwahrrisiko beschreibt das Risiko, das aus der grundsätzlichen Möglichkeit resultiert, dass die in Verwahrung befindlichen Anlagen im Falle der Insolvenz, fahrlässiger, vorsätzlicher oder betrügerischer Handlungen des Verwahrers oder eines Unterverwahrers teilweise oder gänzlich dem Zugriff des Teilfonds zu dessen Schaden entzogen werden könnten. Emerging Markets Risiken Anlagen in Emerging Markets sind Anlagen in Ländern, die laut Klassifizierung der Weltbank nicht in die Kategorie „hohes Bruttovolkseinkommen pro Kopf“ fallen, d. h. nicht als „entwickelt“ klassifiziert werden. Anlagen in diesen Ländern unterliegen – neben den spezifischen Risiken der konkreten Anlageklasse – in besonderem Maße dem Liquiditätsrisiko sowie dem allgemeinen Marktrisiko. Zudem können bei der Transaktionsabwicklung in Werten aus diesen Ländern in verstärktem Umfang Risiken auftreten und zu Schäden für den Anleger führen, insbesondere weil dort im allgemeinen eine Lieferung von Wertpapieren nicht Zug um Zug gegen Zahlung möglich oder üblich sein kann. In Emerging Markets können zudem das rechtliche sowie das regulatorische Umfeld und die Buchhaltungs-, Prüfungs- und Berichterstattungsstandards deutlich von dem Niveau und Standard zulasten eines Investors abweichen, die sonst international üblich sind. Auch kann in solchen Ländern ein erhöhtes Verwahrrisiko bestehen, was insbesondere auch aus unterschiedlichen Formen der Eigentumsverschaffung an erworbenen Vermögensgegenständen resultieren kann. Spezifische Risiken bei (indirekter) Investition in Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices Wird in verzinsliche Wertpapiere investiert, deren Erträge, Wertentwicklung und/oder Kapitalrückzahlungsumfang von der Entwicklung von Warentermin-, Edelmetalloder Rohstoffindices abhängen, oder mittels Techniken und Instrumente gemäß Anhang III, die sich auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices beziehen (insbesondere mittels Swaps und Futures über Indices in Warentermingeschäfte, Edelmetalle und Rohstoffe), bestehen neben den allgemeinen Risiken des jeweiligen Investitionsvehikels die Risiken, die mit einer Investition in Rohstoffe, Edelmetalle und Warentermingeschäfte zusammenhängen. Insoweit besteht insbesondere das allgemeine Marktrisiko. Die Entwicklung der Rohstoffe, Edelmetalle und Warentermingeschäfte hängt aber auch von der allgemeinen Versorgungslage mit den jeweiligen Gütern, deren Verbrauch, der erwarteten Förderung, Gewinnung, Herstellung und Produktion sowie dem erwarteten Verbrauch ab und kann daher in besonderem Maße volatil sein. Überdies kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich zum einen die Zusammensetzung eines Indexes sowie die Gewichtung der Einzelbestandteile während eines Engagements ändert und zum anderen Indexstände nicht aktuell bzw. auf aktuellen Daten beruhend ermittelt werden und sich dies zum Nachteil eines Teilfonds auswirkt. 9 Allianz Global Investors Fund Spezifische Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen Unter High Yield-Anlagen werden im Zinsbereich Anlagen verstanden, die entweder kein Investment GradeRating einer anerkannten Rating-Agentur besitzen (Non Investment Grade-Rating) oder für die überhaupt kein Rating existiert, jedoch davon ausgegangen wird, dass sie im Falle eines Ratings einer Einstufung von Non Investment Grade entsprächen. Hinsichtlich solcher Anlagen bestehen die allgemeinen Risiken dieser Anlageklassen, allerdings in einem erhöhten Maße. Mit solchen Anlagen sind regelmäßig insbesondere ein erhöhtes Bonitätsrisiko, Zinsänderungsrisiko, allgemeines Marktrisiko, unternehmensspezifisches Risiko sowie Liquiditätsrisiko verbunden. Erfolgsrisiko Es kann nicht garantiert werden, dass die Anlageziele eines Teilfonds sowie der vom Anleger gewünschte Anlageerfolg erreicht werden. Insbesondere im Hinblick auf die Risiken, denen die auf Teilfondsebene erworbenen einzelnen Vermögensgegenstände im Allgemeinen unterliegen und die im Rahmen der Einzelauswahl der Vermögensgegenstände im Besonderen eingegangen werden, kann der Anteilwert eines Teilfonds auch schwanken, insbesondere fallen und zu Verlusten beim Anleger führen. Anleger riskieren, gegebenenfalls einen niedrigeren als den ursprünglich angelegten Betrag zurückzuerhalten. Garantien der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich eines bestimmten Anlageerfolgs der Teilfonds bestehen nicht, es sei denn, im jeweiligen Informationsblatt des Teilfonds wird explizit eine Garantie ausgesprochen. seiner Anlage verbundenen grundsätzlichen Risiken – länger in dem Teilfonds investiert zu bleiben, als er ggf. möchte. In dem Fall einer Fonds-, Teilfonds- oder Anteilklassenauflösung sowie im Fall der Ausübung eines zwingenden Rücknahmerechts der Gesellschaft hat der Anleger nicht die Möglichkeit, weiter investiert zu bleiben. Entsprechendes gilt, falls der vom Anleger gehaltene Teilfonds bzw. die von ihm gehaltene Anteilklasse mit einem anderen Fonds, Teilfonds oder Anteilklasse verschmolzen wird, wobei der Anleger in diesem Fall automatisch Inhaber von Anteilen an einem anderen Fonds, einem anderen Teilfonds oder einer anderen Anteilklasse wird. Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag kann insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer einen Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar aufzehren. Im Fall der Anteilrückgabe zur Anlage der erlösten Mittel in einer anderen Anlageform können dem Anleger zudem, neben den bereits entstandenen Kosten (wie z. B. ein Ausgabeaufschlag bei Anteilkauf), weitere Kosten entstehen, z. B. im Fall eines Rücknahmeabschlags beim gehaltenen Teilfonds oder in Form eines Ausgabeaufgelds für den Kauf anderer Anteile. Diese Geschehnisse und Umstände können beim Anleger zu Verlusten führen. Inflationsrisiko Unter dem Inflationsrisiko ist die Gefahr zu verstehen, durch Geldentwertung Vermögensschäden zu erleiden. Die Inflation kann dazu führen, dass sich der Ertrag eines Teilfonds sowie der Wert der Anlage als solcher hinsichtlich der Kaufkraft reduzieren. Dem Inflationsrisiko unterliegen verschiedene Währungen in unterschiedlich hohem Ausmaß. Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals Aufgrund der hier beschriebenen Risiken, denen die Bewertung der im (Teil-)Fondskapital / Anteilklasse enthaltenen Vermögensgegenstände ausgesetzt ist, besteht die Gefahr, dass sich das (Teil-) Fondskapital oder das einer Anteilklasse zuzuordnende Kapital vermindert. Den gleichen Effekt könnte die übermäßige Rückgabe von Teilfondsanteilen oder eine übermäßige Ausschüttung von Anlageergebnissen haben. Durch das Abschmelzen des (Teil-)Fondskapital oder des einer Anteilklasse zuzuordnenden Kapitals könnte die Verwaltung des Fonds, eines Teilfonds oder einer Anteilklasse unwirtschaftlich werden, was letztlich auch zur Auflösung des Fonds, eines Teilfonds oder einer Anteilklasse und zu Verlusten beim Anleger führen kann. Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen Anteilklassen eines Teilfonds werden haftungsrechtlich untereinander nicht als eine gesonderte Einheit behandelt. Im Verhältnis zu Dritten decken die einer bestimmten Anteilklasse zuzuordnenden Aktiva nicht nur allein die Schulden und Verbindlichkeiten, die dieser Anteilklasse zuzuordnen sind. Wenn die Aktiva einer bestimmten Anteilklasse nicht ausreichen sollten, die dieser Anteilklasse zuzuordnenden Verbindlichkeiten (z. B. bei ggf. vorhandenen währungsgesicherten Anteilklassen, Verbindlichkeiten aus den anteilklassenspezifischen Währungssicherungsgeschäften) zu decken, können sich aus diesem Grunde diese Verbindlichkeiten wertmindernd auf andere Anteilklassen desselben Teilfonds auswirken. Flexibilitätseinschränkungsrisiko Die Rücknahme der Anteile eines Teilfonds kann Beschränkungen unterliegen. Im Fall der Anteilrücknahmeaussetzung oder der hinausgeschobenen Anteilrücknahme ist es einem Anleger nicht möglich, seine Anteile zurückzugeben, sodass er gezwungen ist, – unter Inkaufnahme der mit Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen Im Laufe der Zeit können sich die Rahmenbedingungen, z. B. in wirtschaftlicher, rechtlicher oder steuerlicher Hinsicht, ändern. Dies kann sich ggf. negativ auf die Anlage als solche sowie auf die Behandlung der Anlage beim Anleger auswirken. 10 Allianz Global Investors Fund Abwicklungsrisiko Insbesondere bei der Investition in nicht notierte Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwicklung durch ein Transfersystem aufgrund einer verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß ausgeführt wird. Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds Der Anteilinhaber wird darauf hingewiesen, dass die Satzung, die Anlagepolitiken der (Teil-)Fonds sowie die sonstigen Grundlagen der (Teil-)Fonds im Rahmen des Zulässigen geändert werden können. Insbesondere durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb des für richtlinienkonforme (Teil-)Fonds zulässigen Anlagespektrums kann sich das mit dem jeweiligen (Teil-)Fonds verbundene Risiko inhaltlich verändern. Schlüsselpersonenrisiko Teilfonds, deren Anlageergebnis in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, haben diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidungen ihres Managements zu verdanken. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren. Spezifische Risiken der Anlage in Zielfonds Nutzt ein Teilfonds andere Fonds (Zielfonds) als Investmentvehikel zur Anlage seiner Mittel, indem er deren Anteile erwirbt, geht er neben den allgemein mit deren Anlagepolitik verbundenen Risiken auch die Risiken ein, die sich aus der Struktur des Vehikels „Fonds“ ergeben. So unterliegt er insoweit selbst dem Risiko hinsichtlich des Fondskapitals, dem Abwicklungsrisiko, dem Flexibilitätseinschränkungsrisiko, dem Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, dem Risiko der Änderung der Vertragsbedingungen, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines Fonds, dem Schlüsselpersonenrisiko, dem Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf Fondsebene sowie – allgemein – dem Erfolgsrisiko. Die Zielfondsmanager unterschiedlicher Zielfonds handeln voneinander unabhängig. Dies kann dazu führen, dass mehrere Zielfonds Chancen und Risiken übernehmen, die letztlich auf den gleichen oder verwandten Märkten oder Vermögenswerten beruhen, wodurch sich auf der einen Seite die Chancen und Risiken des diese Zielfonds haltenden Teilfonds auf die gleichen oder verwandten Märkte oder Vermögenswerte konzentrieren. Auf der anderen Seite können sich die von verschiedenen Zielfonds übernommenen Chancen und Risiken aber auch hierdurch wirtschaftlich ausgleichen. Investiert ein Teilfonds in Zielfonds, fallen regelmäßig sowohl auf Ebene des investierenden Teilfonds als auch auf Ebene der Zielfonds Kosten, insbesondere Verwaltungsvergütungen (fix und/oder erfolgsbezogen), Depotbankvergütungen sowie sonstige Kosten, an und führen wirtschaftlich zu einer entsprechend gesteigerten Belastung des Anlegers des investierenden Teilfonds. Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene Ausgaben von Anteilen können auf (Teil-)Fondsebene zur Investition der zugeflossenen Mittel, Rücknahmen von Anteilen zur Veräußerung von Anlagen zur Erzielung von Liquidität führen. Derartige Transaktionen verursachen Kosten, die insbesondere dann, wenn sich an einem Tag erfolgende Anteilausgaben und -rücknahmen nicht in etwa ausgleichen, die Wertentwicklung des (Teil-)Fonds nennenswert beeinträchtigen können. Spezifische Risiken bei (indirekter) Investition in Immobilien Immobilien, wie auch Investitionen mittels Fonds, Immobiliengesellschaften oder anderen immobilienaktienmarktbezogenen Produkten (insbesondere REITs), unterliegen Risiken, die sich aufgrund von Änderungen der Erträge, Aufwendungen und dem Wert der Immobilie auf den Anteilwert auswirken können. Zusätzlich zu den Änderungen der zugrunde liegenden wirtschaftlichen Bedingungen treten in Verbindung mit Immobilienbesitz noch besondere Risiken auf, wie beispielsweise Leerstand, rückständige und nicht erfolgte Mietzahlungen oder rückständige / nicht bezahlte Nebenkosten, die u. a. auf einer Änderung der Standortqualität oder der Kreditwürdigkeit des Mieters / Schuldners beruhen können. Der Zustand des Gebäudes oder des Baus kann auch Wartungs- oder Wiederherstellungsaufwendungen erforderlich machen, die nicht immer vorhersehbar sind. Baustellen können Baumängel aufweisen; auch können Risiken durch kontaminiertes Bauland nicht ausgeschlossen werden. Auch Fälle von nicht versicherten Schäden können vorkommen. Des Weiteren kann die tatsächliche Rendite einer Investition von den früheren Kalkulationen abweichen. Es besteht auch das Risiko einer begrenzten Fungibilität oder Möglichkeit, eine Immobilie für andere Zwecke zu verwenden. Insbesondere in Großstadtgebieten können Immobilien Kriegs- oder Terrorrisiken ausgesetzt sein. Selbst wenn eine Immobilie nicht direkt von einer Kriegs- oder Terrorhandlung betroffen ist, kann ihr wirtschaftlicher Wert fallen, wenn der Immobilienmarkt der betroffenen Gegend langfristig beeinträchtigt ist und es schwierig oder unmöglich wird, Mieter zu finden. 11 Allianz Global Investors Fund Bei der Entwicklung des Projekts können auch noch Risiken auftreten, wie z. B. Änderungen der Bauplanung und Verzögerungen bei der Erteilung von Baugenehmigungen bzw. anderen erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erhöhungen der Baukosten. Der Erfolg der erstmaligen Vermietung hängt vor allem von der zu einem späteren Zeitpunkt gültigen Nachfragesituation, und zwar nach der Fertigstellung des Baus ab. Bei Investitionen im Ausland sind andere Risiken zu berücksichtigen, und zwar solche die auf den besonderen Merkmalen der spezifischen Immobilie beruhen (z. B. unterschiedliche Rechts- und Steuersysteme, unterschiedliche Auslegungen der Doppelbesteuerungsabkommen und ggf. Änderungen der Wechselkurse). Zu den weiteren mit ausländischen Investitionen verbundenen Risiken, die zu berücksichtigen sind, gehören das erhöhte Verwaltungsrisiko, technische Schwierigkeiten, einschließlich Transferrisiken bezüglich der laufenden Erträge oder der Liquidationserlöse sowie Währungsrisiken. Wenn Beteiligungen an einer Immobiliengesellschaft erworben werden, sind die Risiken zu beachten, die aus der Unternehmensstruktur hervorgehen, Risiken in Verbindung mit einer möglichen Zahlungsunfähigkeit eines Vertragspartners sowie Risiken aufgrund von Änderungen des steuer- und unternehmensrechtlichen Regelwerks. Dies trifft vor allem dann zu, wenn sich der Gesellschaftssitz der Immobiliengesellschaft im Ausland befindet. Wenn Beteiligungen an Immobiliengesellschaften erworben werden, ist weiterhin zu beachten, dass diese schwer erkennbare Verpflichtungen enthalten können. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beteiligung veräußert werden soll, gibt es eventuell keinen liquiden Sekundärmarkt. Bei einer Fremdfinanzierung haben überdies Änderungen des Werts von Immobilien eine größere Auswirkung auf das Eigenkapital. Für den Investor kommt es hierbei bei steigenden Preisen zu größeren Gewinnen und bei fallenden Preisen zu größeren Verlusten als bei Projekten, die vollständig eigenfinanziert sind. Beim Verkauf von Immobilien können der Käufer oder sonstige Dritte Garantieansprüche haben. Sind mit einer Immobilie Pachtrechte oder andere Rechte verbunden, besteht das Risiko, dass die Person, die im Besitz der Pachtrechte ist, ihre Verpflichtungen nicht einhält und insbesondere die Bodenpacht oder sonstigen Gebühren nicht bezahlt. Im Fall von Pachtrechten kann speziell dieses vorzeitig zurückgeben werden, was zur Folge hat, dass eine andere Verwendung als die ursprünglich beabsichtigte für die Immobilie gefunden werden muss, die eventuell jedoch nicht dieselben Aussichten hat. Dies gilt analog für eine Rückübertragung nach Beendigung des Vertrags oder ggf. für an Dritte gewährte 12 Rechte in ähnlichen Situationen. Ist eine Immobilie mit Pfandrechten oder anderen Rechten behaftet, kann dies schließlich ihre Fungibilität einschränken, d. h. ein solches Objekt kann nicht so einfach verkauft werden wie eins ohne derartige Rechte. Wurde eine immobilienbezogene Anlage mittels eines immobilienaktienmarktbezogenen Produkts getätigt, so sind auch die mit dem Aktienmarkt verbundenen Risiken zu berücksichtigen; wurde eine immobilienbezogene Anlage mittels Investitionen in Immobilienfonds vorgenommen, so treten dabei die spezifischen Risiken von Anlagen in Zielfonds auf. Spezifische Risiken bei (indirekter) Investition in Hedgefondsindices und andere Hedgefonds-Anlagen Eine (indirekte) Investition in Hedgefondsindices und andere Hedgefonds-Anlagen gehört zur Kategorie der „Alternativen Anlagen“. Entgegen der Bezeichnung „Hedgefondsindex“ bezieht sich ein solcher Index nicht auf Fonds, die Investmentrisiken absichern und neutralisieren wollen sondern vielmehr auf Fonds, die in der Regel rein spekulative Anlageziele verfolgen. Investoren, die in Indices solcher zugrunde liegender Hedgefonds oder in Hedgefonds selbst anlegen, müssen die wirtschaftlichen Risiken einer Anlage in dieser Art Fonds und einen teilweisen oder gesamten Verlust des investierten Kapitals auf sich nehmen können. Verluste auf dem Niveau eines zu einem Index gehörenden Hedgefonds wirken sich in der Regel mittels der Zertifikate sogar auf Inhaber von Zertifikaten aus. Zusätzlich zu den allgemeinen mit der Anlagepolitik und den Vermögensgegenständen eines Hedgefonds (z. B. Aktien, Anleihen, High Yield-Anlagen, Derivate) verbundenen Anlagerisiken und zum stark erhöhten Erfolgsrisiko sind die folgenden Risiken speziell für Hedgefonds hervorzuheben: Hedgefonds und ihre Geschäftsaktivitäten unterliegen in der Regel keiner behördlichen Aufsicht oder Kontrolle zum Schutz ihrer Investoren und sind in der Regel an keine Anlagebeschränkungen oder -begrenzungen gebunden und sind vor allem nicht dem Grundsatz der Risikostreuung verpflichtet. Die Vermögenswerte von Hedgefonds werden in der Regel nicht durch ein spezielles Institut, das sich verpflichtet den Anleger zu schützen, separat verwahrt, und aus diesem Grund besteht ein erhöhtes Verwahr- und Adressenausfallrisiko. Überdies können das Währungsrisiko, das Risiko im Hinblick auf Änderungen der Rahmenbedingungen und die Länder- und Transferrisiken von besonderer Bedeutung sein. Die einem Index zugrunde liegenden Hedgefonds arbeiten in der Regel unabhängig voneinander, was einerseits Allianz Global Investors Fund eine Risikostreuung zur Folge haben kann (aber nicht haben muss) und andererseits eine Ausgleichsmöglichkeit haben kann, auch wenn damit Kosten verbunden sind. Des Weiteren können Hedgefonds auf gemeinsame Rechnung der Investoren des Hedgefonds regelmäßig Kredite aufnehmen oder entsprechende Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzen – möglicherweise sogar ohne Beschränkungen. Während derartige Vorgehensweisen die Möglichkeiten einer Steigerung der Gesamtrendite fördern können, unterliegen sie ebenso der Möglichkeit eines größeren Verlustes und sogar eines Totalverlustes. Hedgefonds dürfen auch regelmäßig Leerverkäufe durchführen, womit insbesondere der Verkauf von mittels Wertpapierleihen erhaltenen Vermögenswerten gemeint ist, für die in wirtschaftlicher Hinsicht eine Verpflichtung besteht, sie an einen Dritten zurückzugeben. Wenn der Kurs der auf diese Art verkauften Vermögenswerte in der Folge zurückgeht, kann ein Hedgefonds möglicherweise Gewinne erzielen, sogar nach Abzug der Kosten; spätere Kurserhöhungen solcher Vermögenswerte ziehen jedoch Verluste für den Hedgefonds nach sich. Die einzelnen Bestandteile eines Indexes werden in der Regel durch den Einsatz von anerkannten Methoden für die entsprechenden Wertpapiere und Finanzinstrumente bewertet. Diese Bewertungen werden erstmalig auf der Grundlage von ungeprüften Zwischenberichten von Dach-Hedgefonds zur Verfügung gestellt. Nach der Prüfung des Abschlusses werden diese Zahlen nach oben oder unten entsprechend angepasst, dieser Aspekt ist ebenso für Anlagen in Single-Hedgefonds zu berücksichtigen. Dadurch könnte sich auch der Wert eines Indexes, der einen Hedgefonds umfasst, ändern. Demzufolge kann der veröffentlichte Wert eines Indexes vom tatsächlichen Wert abweichen, wenn eine nachfolgende Korrektur der Nettoinventarwerte der einzelnen Indexkomponenten stattfindet. Überdies kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich zum einen die Zusammensetzung eines Indexes sowie die Gewichtung der einzelnen Bestandteile während eines Engagements ändert und zum anderen Indexstände nicht aktuell bzw. auf aktuellen Daten ermittelt werden, was sich zum Nachteil des Fonds auswirken könnte. Bei Anlagen in Hedgefondsindices oder mittels Zertifikaten in Hedgefonds treten noch zusätzlich die allgemeinen Risiken auf, die mit Anlagen in Zertifikaten verbunden sind. Gemäß den im Detail in den Geschäftsbedingungen des Emittenten des Zertifikats festgelegten Bestimmungen verbrieft ein Zertifikat für den Emittenten des Zertifikats das Recht, am Erfüllungstag die Zahlung eines gewissen Geldbetrags oder die Auslieferung gewisser Vermögenswerte zu verlangen. Ob, und ggf. inwieweit der Inhaber eines Zertifikats einen entsprechenden Anspruch auf Wertentwicklung hat, hängt von gewissen Kriterien ab, wie der Performance des zugrunde liegenden Wertpapiers während der Laufzeit des Zertifikats oder seines Kurses an bestimmten Tagen. Zertifikate als Anlagevehikel enthalten im Wesentlichen die folgenden Risiken (in Verbindung mit dem Emittenten des Zertifikats): das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Adressenausfallrisiko und das Kontrahentenrisiko. Weitere hervorzuhebende Risiken sind das allgemeine Marktrisiko, das Liquiditätsrisiko und ggf. das Währungsrisiko. Zertifikate werden in der Regel nicht durch andere Vermögenswerte oder durch Garantien Dritter abgesichert. Zusätzlich zu den beim Erwerb und Verkauf eines Zertifikats, eines Derivats oder eines Hedgefonds eingegangenen Kosten können weitere Kosten auf der Ebene des Hedgefondsindexes oder der Hedgefonds anfallen, welche das zugrunde liegende Wertpapier eines Zertifikats oder Derivats darstellen, und die möglicherweise den Wert des Zertifikats oder Derivats erheblich beeinträchtigen könnten. Spezifische Risiken (indirekter) Private Equity-Anlagen Während Vermögenswerte, die von Unternehmen im Private Equity-Bereich emittiert werden, an einer Börse notiert sein können, werden die von diesen Unternehmen im Private Equity-Sektor (Private-Equity-Unternehmen) getätigten Anlagen in der Regel nicht an einer Börse gehandelt. Unternehmen im Private Equity-Bereich können eine Reihe verschiedener Arten von Vermögenswerten im Rahmen von Anlagen in Private-Equity-Unternehmen erwerben; aus Sicht des Private-Equity-Unternehmens können solche Anlagen insbesondere Eigenkapital, Hybridkapital oder Schulden darstellen. Das zur Verfügung gestellte Kapital kann in einzelnen Fällen anderen Gläubigern des Private-Equity-Unternehmens nachgestellt sein. Bei Anlagen in Hedgefondsindices oder mittels Derivate in Hedgefonds treten noch zusätzlich die allgemeinen Risiken auf, die mit Anlagen in Derivaten verbunden sind. Besondere Gründe für Anlagen in Private-Equity-Unternehmen: Direkte Investitionen in Hedgefonds beinhalten auch die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds. – Finanzierung der Einführung neuer Produkte oder Geschäftsideen von neu gegründeten Unternehmen, 13 Allianz Global Investors Fund wenn sie etabliert sind oder als Teil ihrer späteren Entwicklung (Venture Capital), – Finanzierung von Unternehmensübernahmen (Buyout-Investitionen) unter potenzieller Teilnahme des Managements des Private-Equity-Unternehmens und möglicherweise mit erheblichem Einsatz von Schuldinstrumenten, Finanzierung besonderer Situationen (Investitionen bei besonderen Situationen), wie unmittelbar vor oder nach einem Börsengang, einer Unternehmenskrise oder einer Umstrukturierung. Anlagen im Private Equity-Bereich bergen in der Regel umfangmäßig größere Risiken als konventionelle Anlagen in börsennotierten Unternehmen und haben entsprechende Auswirkungen auf die Unternehmen im Private Equity-Bereich und deren Vermögenswerte, Ertragsund Liquiditätslage sowie deren Wert. Private-EquityUnternehmen können beispielsweise im Einzelnen nur für eine kurze Zeit bestehen oder sich selbst in einer Umstrukturierungsphase oder Krise befinden, relativ begrenzte Markterfahrung und -penetration haben, neue, nicht auf dem Markt etablierte Produkte anbieten sowie eine relativ angespannte Finanzlage, ungewisse Planungen und ein nicht ausreichendes Organisationsniveau aufweisen. Die von einem Private-Equity-Unternehmen verwendeten Bilanzierungsrichtlinien, Prüfungs- und Rechnungslegungsstandards sowie dessen Werbung können erheblich unter dem Niveau der konventionellen, börsengehandelten Anlagen liegen. Private-Equity-Unternehmen unterliegen oft keiner behördlichen Aufsicht oder nur in geringem Maße. Anlagen in Private-EquityUnternehmen sind in der Regel langfristig, werden nicht an einer Börse gehandelt, sind illiquid und nur bis zu einem gewissen Grad fungibel. Überdies kann der Prozess der Investition in Private-Equity-Unternehmen an sich besonderen technischen Schwierigkeiten und Risiken unterliegen. Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken Die Gesellschaft kann Techniken und Instrumente im Sinne von Anhang III, insbesondere Wertpapierpensions- und Wertpapierleihgeschäfte sowie Derivate, nach Maßgabe der Anlagebeschränkungen für die Teilfonds im Hinblick auf eine effiziente Portfolioverwaltung (inklusive der Tätigung von Geschäften zu Absicherungszwecken) einsetzen. Die Gesellschaft darf Techniken und Instrumente insbesondere auch marktgegenläufig einsetzen, was zu Gewinnen des Teilfonds führen kann, wenn die Kurse der Bezugswerte fallen, bzw. zu Verlusten des Teilfonds, wenn diese Kurse steigen. Die Möglichkeit, diese Anlagestrategien anzuwenden, kann durch Marktbedingungen oder gesetzliche Beschränkungen eingeschränkt sein und es kann nicht zugesichert 14 werden, dass der mit der Verwendung solcher Strategien verfolgte Zweck tatsächlich erreicht wird. Derivate Basiswerte von Derivaten können einerseits die in Anhang II Nr. 1 aufgeführten zulässigen Instrumente oder Finanzindices, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen sein, in die die Teilfonds gemäß ihren Anlagezielen investieren dürfen. Die Finanzindices im vorgenannten Sinn umfassen insbesondere Indices auf Währungen, auf Wechselkurse, auf Zinssätze, auf Kurse und Gesamtrenditen auf Zinsindices sowie weiterhin insbesondere Renten-, Aktienindices und Indices, die die in Anhang II Nr. 1 aufgezählten zulässigen Instrumente zum Gegenstand haben, sowie Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices. Andererseits können Basiswerte von Derivaten aber auch sonstige Wertpapiere und Geldmarktinstrumente gemäß Anhang II Nr. 2 erster Spiegelstrich sein, hinsichtlich derer der Teilfonds nur direkt 10 % seines Vermögens anlegen darf und die insbesondere weder an einer Börse oder einem geregelten Markt gehandelt werden noch von bestimmten Institutionen, denen das Gesetz allgemein eine grundsätzlich bessere Bonität unterstellt, emittiert worden sein müssen. Beispiele für die Funktionsweise ausgewählter Derivate: Optionen Der Kauf einer Kauf- bzw. Verkaufsoption beinhaltet das Recht, einen bestimmten Vermögenswert für einen festgelegten Preis an einem zukünftigen Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist zu kaufen oder zu verkaufen. Der Verkauf einer Kauf- bzw. Verkaufsoption beinhaltet die Verpflichtung, einen bestimmten Vermögenswert für einen festgelegten Preis an einem zukünftigen Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist zu verkaufen oder zu kaufen. Termingeschäfte Der Handel mit Termingeschäften, wie z. B. Futures, Optionen und Swap-Kontrakten sowie kombinierten Geschäften, wie z. B. Swaptions, ist der Handel mit Vereinbarungen hinsichtlich des zukünftigen Werts von übertragbaren Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten. Beim Einsatz von Derivaten zur Absicherung eines Teilfondsvermögens wird versucht, das in einem Vermögensgegenstand eines Teilfonds liegende wirtschaftliche Risiko für diesen Teilfonds weitestgehend zu reduzieren (Hedging). Dies führt aber gleichzeitig dazu, dass bei einer positiven Entwicklung des abgesicherten Vermögensgegenstands der Teilfonds nicht mehr an dieser positiven Entwicklung partizipieren kann. Allianz Global Investors Fund Bei dem Einsatz von Derivaten zur Steigerung der Erträge im Rahmen der Verfolgung des Anlageziels geht ein Teilfonds zusätzliche Risikopositionen ein. Ein Engagement am Termin- und Optionsmarkt und in Swap- und Devisengeschäften ist mit Anlagerisiken und Transaktionskosten verbunden, denen ein Teilfonds nicht unterläge, falls diese Strategien nicht angewendet würden. Zu diesen Risiken gehören: 1. die Gefahr, dass sich die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die künftige Entwicklung von Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten im Nachhinein als unrichtig erweisen; 2. die unvollständige Korrelation zwischen den Preisen von Termin- und Optionskontrakten einerseits und den Kursbewegungen der damit abgesicherten Vermögensgegenstände oder Währungen andererseits mit der Folge, dass eine vollständige Absicherung unter Umständen nicht möglich ist; 3. das mögliche Fehlen eines liquiden Sekundärmarktes für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt mit der Folge, dass eine Derivatposition unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden kann, obwohl dies anlagepolitisch sinnvoll wäre; 4. die Gefahr, den Gegenstand von derivativen Instrumenten bildende Vermögensgegenstände zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht kaufen bzw. verkaufen zu können bzw. zu einem ungünstigen Zeitpunkt kaufen oder verkaufen zu müssen; 5. der durch die Verwendung von derivativen Instrumenten entstehende potenzielle Verlust, der unter Umständen nicht vorhersehbar ist und sogar die Einschusszahlungen überschreiten könnte; 6. die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit oder eines Zahlungsverzugs einer Gegenpartei. Wertpapierpensionsgeschäfte Für einen Teilfonds können Pensionsgeschäfte über Wertpapiere und Geldmarktinstrumente sowohl als Pensionsgeber als auch -nehmer abgeschlossen werden, wenn der Vertragspartner eine Finanzeinrichtung erster Ordnung und auf solche Geschäfte spezialisiert ist. Bei Pensionsgeschäften werden Wertpapiere und Geldmarktinstrumente vom Pensionsgeber an den Pensionsnehmer verkauft, wobei zusätzlich entweder – der Pensionsnehmer und der Pensionsgeber bereits zum Rückverkauf bzw. -kauf der verkauften Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente zu einem bei Ver- tragsabschluss festgelegten Preis und innerhalb einer bei Vertragsabschluss vereinbarten Frist verpflichtet sind oder – dem Pensionsnehmer oder dem Pensionsgeber das Recht vorbehalten ist, der anderen Vertragspartei die verkauften Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente zu einem zum Vertragsabschluss festgelegten Preis und innerhalb einer zu Vertragsabschluss vereinbarten Frist zurückzuverkaufen bzw. deren Rückverkauf verlangen zu können. Diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente können während der Laufzeit des Pensionsgeschäfts nicht veräußert werden und der Teilfonds muss jederzeit in der Lage sein, Rückkaufverpflichtungen nachkommen zu können. Derartige Rückkaufverpflichtungen des Teilfonds sind von ihm auch dann zu erfüllen, wenn er die für den ursprünglichen Verkauf an den Pensionsnehmer erhaltenen Mittel zwischenzeitlich anderweitig investiert und ggf. auch aufgrund eingetretener Wertverluste dieses Investments aus dessen Verkauf nicht mehr einen ausreichenden Gegenwert für die Erfüllung seiner Rückkaufverpflichtungen aus dem Pensionsgeschäft erlösen kann. Eine aufgrund eines Pensionsgeschäftes bei gleichzeitig bestehender späterer Rückkaufverpflichtung erzielte Liquidität des Teilfonds wird nicht auf die 10 %-Grenze für die Aufnahme kurzfristiger Kredite gem. Anhang II Nr. 2. zweiter Spiegelstrich angerechnet und ist als solche keiner bestimmten prozentualen Grenze unterworfen. Wertpapierleihgeschäfte Ein Teilfonds kann sich nach Maßgabe der Bestimmungen in Anhang III Nr. 2. b) in Wertpapierleihgeschäften engagieren, wobei er sowohl Wertpapiere und Geldmarktinstrumente (z. B. zur Deckung von Lieferverpflichtungen) ausleihen, als auch im Bestand befindliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verleihen kann. Werden Lieferverpflichtungen insbesondere aus Kassageschäften mit geliehenen Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten erfüllt, muss der Teilfonds spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem er die Rückgabeverpflichtung aus dem Wertpapierleihgeschäft erfüllen muss, sich am Markt mit den entsprechenden Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten eindecken, selbst wenn zu diesem Zeitpunkt die entsprechenden Kurse ggf. auch sehr deutlich über den Kursen liegen, zu denen ursprünglich verkauft wurde. Die Gesellschaft kann – soweit der Wertpapierleihvertrag dem nicht entgegensteht – in Form von Barmitteln gewährte Sicherheiten während der Laufzeit des Wertpapierleihvertrags nach Maßgabe der in Anhang III Nr. 2. b) aufgeführten Bestimmungen zum Kauf von Geldmarktinstrumenten und anderen Wertpapieren im Rahmen von Wertpapierpensionsgeschäften verwenden, soweit 15 Allianz Global Investors Fund sie dies aufgrund sorgfältiger Analyse für angemessen und marktüblich hält. Die Gesellschaft wird sich bei der Durchführung dieser Geschäfte anerkannter Abrechnungsorganismen oder Finanzeinrichtungen erster Ordnung bedienen, die auf diese Geschäfte spezialisiert sind (Wertpapierleihprogramme). Diese Einrichtungen können für ihre Dienstleistungen einen bestimmten Teil der im Rahmen der Geschäfte erzielten Erträge erhalten. Risikomanagement-Verfahren Die Gesellschaft wird ein Risikomanagement-Verfahren verwenden, das es ihr erlaubt, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren Anteil am Gesamtrisikoprofil des jeweiligen Anlageportfolios jederzeit zu überwachen und zu messen; sie wird ferner ein Verfahren verwenden, das eine präzise und unabhängige Bewertung des Wertes von OTC-Derivaten erlaubt. Im Rahmen dieses Risikomanagement-Verfahrens wird bewertungstäglich das Marktrisiko des jeweiligen Teilfonds unter Berücksichtigung sämtlicher im Teilfonds befindlichen Anlageinstrumente nach dem Value at Risk (VaR)-Konzept ermittelt und dem VaR eines Vergleichsvermögens gegenübergestellt. Die Gesellschaft wird die Eignung des Vergleichsvermögens regelmäßig überprüfen und Anpassungen vornehmen, sofern sie dies als notwendig erachtet (z. B. im Rahmen des Investmentprozesses). Das VaR-Konzept ist ein statistisches Verfahren, das zur Berechnung des Verlustpotenzials aus Preisänderungen eines Portfolios angewandt wird. Der VaR gibt somit den statistisch zu erwartenden maximalen Verlust an, der über eine vorgegebene Haltedauer mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (Konfidenz) nicht überschritten wird. Die Gesellschaft wird sicherstellen, dass das so ermittelte Marktrisiko des Teilfonds, unter Berücksichtigung sämtlicher im Teilfonds befindlichen Anlageinstrumente – vorbehaltlich ggf. weiterer in der im Informationsblatt unter Anlagepolitik für einen Teilfonds aufgeführten Einschränkungen – zu keiner Zeit das Zweifache des Marktrisikos des zugrundegelegten Vergleichsvermögens überschreitet. Ferner ist es der Gesellschaft gestattet, die Anrechnungsbeträge für die in Anhang II Nr. 3. a) bis h) festgelegten Anlagerestriktionen im Rahmen des vorgenannten Risikomanagement-Verfahrens zu ermitteln, wobei sich ggf. geringere Anrechnungsbeträge gegenüber dem Marktwertverfahren ergeben können. 16 Ausgabe von Anteilen sowie dabei anfallende Kosten Anteile sind über die Verwaltungsgesellschaft, die Vertriebsgesellschaften und die Zahlstellen der Gesellschaft erhältlich. Anteile sind in verschiedenen Anteilklassen erhältlich, die sich in der Kostenbelastung, der Kostenerhebungsart, der Ertragsverwendung, dem erwerbsberechtigten Personenkreis, dem Mindestanlagebetrag, der Referenzwährung, einer ggf. auf Anteilklassenebene erfolgenden Währungssicherung, der Bestimmung des Abrechnungszeitpunkts nach Auftragserteilung, der Bestimmung des zeitlichen Abwicklungsprozedere nach Abrechnung eines Auftrags oder sonstigen Merkmalen unterscheiden können. Einzelheiten hierzu werden in Anhang IV und V erläutert. Anteile der einzelnen Teilfonds werden von der Gesellschaft grundsätzlich an jedem Bewertungstag ausgegeben. Anteile werden zum Ausgabepreis der jeweiligen Anteilklasse einschließlich eines ggf. zugehörigen, in Anhang V aufgeführten Ausgabeaufschlags ausgegeben. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu erheben. Der Ausgabeaufschlag wird an die Vertriebsgesellschaften abgeführt. Ausgabeaufschläge werden als Prozentsatz des Nettoinventarwertes pro Anteil einer Anteilklasse berechnet. Anteilkaufaufträge, die an einem Bewertungstag bis 11.00 Uhr MEZ bzw. MESZ bei der Gesellschaft oder bei einer von ihr als entsprechende Orderannahmestelle benannten anderen Stelle eingegangen sind, werden mit dem – zum Zeitpunkt der Kaufauftragserteilung noch unbekannten – an diesem Bewertungstag festgestellten Ausgabepreis abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anteilkaufaufträge werden mit dem – zum Zeitpunkt der Kaufauftragserteilung ebenfalls noch unbekannten – Ausgabepreis des nächsten Bewertungstags abgerechnet. Der Stichtag sowie die Uhrzeit, zu denen ein Kaufauftrag bei der Gesellschaft oder bei einer von ihr als entsprechende Orderannahmestelle benannten anderen Stelle eingegangen sein muss, kann für einzelne Teilfonds abweichend vom Vorgenannten festgelegt werden. Eine solch abweichende Regelung ist dann dem Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds zu entnehmen, wobei Abrechnungsstichtag spätestens der zweite auf den Eingang des Auftrags bei der Gesellschaft oder bei einer von ihr als entsprechende Orderannahmestelle benannten anderen Stelle folgende Bewertungstag sein darf und der Auftrag immer zu einem zum Zeitpunkt der Auftragser- Allianz Global Investors Fund teilung noch unbekannten Ausgabepreis abgerechnet werden muss. Wenn Anteilinhaber die Anteile über bestimmte Vertriebsgesellschaften zeichnen, können diese ein Konto im eigenen Namen eröffnen und die Anteile ausschließlich im eigenen Namen oder im Namen eines von diesen benannten Bevollmächtigten registrieren lassen. Dementsprechend müssen auch in der Folgezeit alle Kauf-, Umtausch- und Rücknahmeaufträge oder sonstigen Anweisungen über diese Vertriebsgesellschaften erfolgen. Der Kaufpreis der Anteile ist derzeit – bei Anteilklassen mit den Referenzwährungen RON, BGL, RUB, HRK und SGD regelmäßig innerhalb von vier Geschäftstagen, – bei Anteilklassen mit den Referenzwährungen PLN, CZK, SKK und HUF regelmäßig innerhalb von drei Geschäftstagen, – bei allen übrigen Anteilklassen regelmäßig innerhalb von zwei Geschäftstagen, jedoch spätestens innerhalb von fünf Geschäftstagen nach der Ermittlung des Zeichnungspreises in der Zeichnungswährung der jeweiligen Anteilklasse auf die von der Gesellschaft angegebenen Bankkonten vorzunehmen. Die Gesellschaft darf von der vorstehenden Bestimmung abweichende Standardzahlungsfristen für Zeichnungsanträge festlegen, welche mittel- oder unmittelbar über gewisse Finanzmittler erfolgen, wie von Zeit zu Zeit von der Gesellschaft bestimmt. Diese Fristen dürfen jedoch maximal fünf Geschäftstage ab der Ermittlung des Ausgabepreises betragen. Eventuell anfallende Bankgebühren gehen zulasten der Anteilinhaber. Alle anderen Zahlungsmodalitäten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschaft. Gehen Zeichnungsbeträge nicht unmittelbar ein oder kann über sie nicht frei verfügt werden, wird die Abwicklung der Zeichnung so lange zurückgestellt, bis die Zeichnungsbeträge frei verfügbar eingehen, sofern mit der Gesellschaft oder ihren ordnungsgemäß ermächtigten Vertretern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Abhängig von den Vertriebsgesellschaften oder Zahlstellen, die der Anteilinhaber zur Zeichnung seiner Anteile gewählt hat, kann das Zeichnungsverfahren unterschiedlich sein. Der Erhalt eines Zeichnungsauftrages durch die Gesellschaft kann sich daher verzögern. Anleger sollten sich von ihrer Vertriebsgesellschaft beraten lassen, bevor sie entsprechende Kaufaufträge erteilen. Beim Erwerb über Vertriebsgesellschaften und Zahlstellen in Italien können neben einem Ausgabeaufschlag auch Transaktionsgebühren von bis zu EUR 75,– pro Transaktion anfallen. Die genannten Kosten können insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage in Anteilen eines Teilfonds reduzieren oder sogar aufzehren; es kann sich daher eine längere Anlagedauer empfehlen. Werden Anteile über andere als die Vertriebsgesellschaften, die Depotbank, die Verwaltungsgesellschaft sowie die Zahlstellen erworben, können zusätzliche Kosten anfallen. Insbesondere in Italien können die Anteile im Rahmen von Sparplänen von lokalen Vertriebsstellen angeboten werden, die diese Dienstleistung gemäß den Bedingungen im italienischen Zeichnungsformular und dem betreffenden Anhang anbieten. Die Gesellschaft kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Luxemburger Rechts, die insbesondere ein Bewertungsgutachten durch einen unabhängigen Abschlussprüfer („réviseur d’entreprises agréé“) zwingend vorsehen, Anteile gegen Lieferung von Vermögenswerten unter der Bedingung ausgeben, dass diese Vermögenswerte dem Anlageziel und der Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds entsprechen. Jegliche Kosten im Zusammenhang mit der Sacheinbringung von Vermögenswerten trägt der entsprechende Anleger. Die Gesellschaft behält sich vor, Zeichnungsaufträge ganz (z. B. bei Verdacht des Vorliegens eines auf Market Timing basierenden Zeichnungsauftrags) oder teilweise zurückzuweisen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Zeichnungsbeträge oder der verbliebene Saldo normalerweise innerhalb von fünf Geschäftstagen nach der Ablehnung zurückerstattet, vorausgesetzt, dass die Anlagebeträge bereits eingegangen waren. Der Erwerb von Anteilen zum Zwecke des Betreibens von Market Timing oder ähnlichen Praktiken ist unzulässig; die Gesellschaft behält sich explizit das Recht vor, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die übrigen Anleger vor Market Timing oder ähnlichen Praktiken zu schützen. Die Gesellschaft hat außerdem auch das Recht, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung die Ausgabe von Anteilen an einem, mehreren oder allen Teilfonds oder von Anteilen einer, mehrerer oder aller Anteilklassen auszusetzen. In der Zeit, in der die Berechnung des Nettoinventarwerts eines Teilfonds nach Maßgabe des Artikels 12 der Satzung von der Gesellschaft ausgesetzt wird, werden in keiner Klasse des Teilfonds Anteile ausgegeben. Es wird insoweit auf die Ausführungen unter „Vorübergehende Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwertes“ verwiesen. Ein Antrag auf Ausgabe von Anteilen ist – außer im Fall der Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts des jeweiligen Anteils während der Aussetzung – unwiderruflich. Sofern die Ausgabe von Anteilen ausgesetzt wurde, werden Zeichnungsaufträge am ersten Bewertungstag nach dem Ende der Aussetzung abgerechnet, es 17 Allianz Global Investors Fund sei denn, sie wurden inzwischen zulässigerweise widerrufen. Zeitpunkt der Auftragserteilung noch unbekannten Ausgabepreis abgerechnet werden muss. Rücknahme von Anteilen sowie dabei anfallende Kosten Der Rücknahmepreis ist Anteilinhaber können grundsätzlich jederzeit von der Gesellschaft die Rücknahme aller oder eines Teils der von ihnen gehaltenen Anteile einer Anteilklasse eines Teilfonds an jedem Bewertungstag verlangen. Anteile werden zum Rücknahmepreis der jeweiligen Anteilklasse unter Berücksichtigung eines ggf. zugehörigen, in Anhang V aufgeführten Rücknahmeabschlags zurückgenommen. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Rücknahmeabschlag zu erheben. Der Rücknahmepreis kann höher oder niedriger sein als der zum Zeitpunkt der Zeichnung gezahlte Preis. Der Rücknahmeabschlag wird an die Vertriebsgesellschaften abgeführt. Rücknahmeabschläge werden als Prozentsatz des Nettoinventarwertes pro Anteil einer Anteilklasse berechnet. Anteilinhaber, die alle oder einen Teil ihrer Anteile zurückgeben wollen, müssen beim Sitz der Gesellschaft, bei einer Vertriebsgesellschaft oder einer Zahlstelle einen vollständig ausgefüllten schriftlichen Rücknahmeantrag oder einen anderen schriftlichen Auftrag einreichen. Rücknahmeaufträge werden von den Vertriebsgesellschaften und Zahlstellen im Namen der Anteilinhaber an die Gesellschaft weitergeleitet. Rücknahmeaufträge, die an einem Bewertungstag bis 11.00 Uhr MEZ bzw. MESZ bei der Gesellschaft oder bei einer von ihr als entsprechende Orderannahmestelle benannten anderen Stelle eingegangen sind, werden mit dem – zum Zeitpunkt der Rücknahmeauftragserteilung noch unbekannten – an diesem Bewertungstag festgestellten Rücknahmepreis abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Rücknahmeaufträge werden mit dem – zum Zeitpunkt der Rücknahmeauftragserteilung ebenfalls noch unbekannten – Rücknahmepreis des nächsten Bewertungstags abgerechnet. Der Stichtag sowie die Uhrzeit, zu denen ein Rücknahmeantrag bei der Gesellschaft oder bei einer von ihr als entsprechende Orderannahmestelle benannten anderen Stelle eingegangen sein muss, kann für einzelne Teilfonds abweichend vom Vorgenannten festgelegt werden. Eine solch abweichende Regelung ist dann in das Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds aufzunehmen, wobei Abrechnungsstichtag spätestens der zweite auf den Eingang des Auftrags bei der Gesellschaft oder bei einer von ihr als entsprechende Orderannahmestelle benannten anderen Stelle folgende Bewertungstag sein darf und der Auftrag immer zu einem zum 18 – bei Anteilklassen mit den Referenzwährungen RON, BGL, RUB, HRK und SGD regelmäßig innerhalb von vier Geschäftstagen, – bei Anteilklassen mit den Referenzwährungen PLN, CZK, SKK und HUF regelmäßig innerhalb von drei Geschäftstagen, – bei allen übrigen Anteilklassen regelmäßig innerhalb von zwei Geschäftstagen, jedoch spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach seiner Berechnung bzw. nach dem Erhalt des Rücknahmeantrags durch die Gesellschaft auszuzahlen. Die Gesellschaft darf von der vorstehenden Bestimmung abweichende Standardzahlungsfristen für Rücknahmeanträge festlegen, welche mittel- oder unmittelbar über gewisse Finanzmittler erfolgen, wie von Zeit zu Zeit von der Gesellschaft bestimmt. Diese Fristen dürfen jedoch maximal fünf Geschäftstage ab der Ermittlung des Rücknahmepreises betragen. Die Depotbank ist nur insoweit zur Zahlung verpflichtet, als keine gesetzlichen Bestimmungen, z. B. devisenrechtliche Vorschriften, oder andere, von der Depotbank nicht zu vertretene Umstände, der Überweisung des Rücknahmepreises entgegenstehen. Die Zahlung des Rücknahmepreises erfolgt per elektronischer Banküberweisung auf ein vom Anteilinhaber angegebenes Konto oder auf Risiko des Anteilinhabers per Scheck an die vom Anteilinhaber angegebene Adresse. Für eine Banküberweisung berechnet die Gesellschaft normalerweise keine Überweisungsgebühren. Allerdings könnte die Bank des Anteilinhabers unter Umständen eine solche für die Entgegennahme der Zahlung berechnen. Der Rücknahmeerlös wird in der Regel in der Währung der betreffenden Anteilklasse ausbezahlt. Auf Wunsch des Anteilinhabers kann er die Rücknahmeerlöse in jeder anderen frei konvertierbaren Währung erhalten. Alle anfallenden Umtauschgebühren trägt der Anteilinhaber. Das Rücknahmeverfahren kann (je nachdem, über welche Vertriebsgesellschaft oder Zahlstelle der Anleger die Rücknahme seiner Anteile abwickelt) unterschiedlich sein. Der Erhalt eines Rücknahmeauftrages durch die Gesellschaft kann sich daher verzögern. Anleger sollten sich von ihrer Vertriebsgesellschaft beraten lassen, bevor sie Aufträge für Teilfonds erteilen. Bei der Anteilrückgabe über Vertriebsgesellschaften und Zahlstellen in Italien können neben einem Rücknahmeabschlag auch Transaktionsgebühren von bis zu EUR 75,– pro Transaktion anfallen. Allianz Global Investors Fund Die genannten Kosten können insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage in Anteilen eines Teilfonds reduzieren oder sogar aufzehren; es kann sich daher eine längere Anlagedauer empfehlen. Werden Anteile über andere als die Vertriebsgesellschaften, die Depotbank, die Verwaltungsgesellschaft sowie die Zahlstellen zurückgegeben, können zusätzliche Kosten anfallen. Falls der Anteilinhaber einwilligt, darf die Gesellschaft den Rücknahmepreis auf Beschluss des Verwaltungsrats als Sachleistung durch Übertragung von Vermögenswerten aus dem Portfolio der Anteilklasse(n) auszahlen. Der Wert der Sachleistung für die Rücknahme wird entsprechend diesem Verkaufsprospekt berechnet und muss am Bewertungstag, zu dem der Rücknahmepreis berechnet wird, dem Wert der zurückzunehmenden Anteile entsprechen. Gattung und Art der in einem solchen Fall zu übertragenden Vermögenswerte sollen auf einer angemessenen und vernünftigen Grundlage und ohne Beeinträchtigung der Interessen anderer Anteilinhaber der betreffenden Anteilklasse(n) bestimmt werden. Das verwendete Bewertungsverfahren muss der Gesellschaft in einem Sonderbericht des unabhängigen Abschlussprüfers bestätigt werden. Die Kosten einer solchen Übertragung trägt der Empfänger. Anteile einer Anteilklasse eines Teilfonds werden nicht zurückgenommen, wenn die Berechnung des Nettoinventarwerts eines solchen Teilfonds von der Gesellschaft laut Artikel 12 der Satzung ausgesetzt wurde. Es wird insoweit auf die Ausführungen unter „Vorübergehende Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil“ verwiesen. Wenn an einem Bewertungstag die Rücknahmeaufträge und Umtauschaufträge (bezogen auf deren Rückgabeteil) 10 % der in Umlauf befindlichen Anteile des betreffenden Teilfonds übersteigen, kann die Gesellschaft überdies beschließen, dass ein Teil oder die Gesamtheit der Rücknahme- und Umtauschaufträge für einen Zeitraum ausgesetzt werden, den die Gesellschaft im wohlverstandenen Interesse des jeweiligen Teilfonds für erforderlich hält. Grundsätzlich sollte dieser Aufschub jedoch zwei Bewertungstage nicht überschreiten. Am nächstfolgenden Bewertungstag nach dieser Frist werden diese Rücknahme- und Umtauschaufträge vorrangig gegenüber späteren Aufträgen abgewickelt. Ein Auftrag auf Rückgabe von Anteilen ist – außer im Fall der Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts des jeweiligen Anteils und im Fall der Aussetzung der Rücknahme aufgrund des vorhergehenden Absatzes während dieser Aussetzungen – unwiderruflich. Zwangsweise Rücknahme von Anteilen Wenn die Anteilinhaberschaft eines Anlegers nach Auffassung der Gesellschaft den Interessen der Gesellschaft entgegensteht, diese Position eine Verletzung Luxemburger Rechts oder eines anderen Rechts darstellt oder die Gesellschaft als Folge dieses Anteileigentums steuerliche oder sonstige finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müsste, die sie ansonsten nicht erleiden würde (Art. 10 der Satzung), darf die Gesellschaft, sofern sie erfährt, dass ein solcher Anleger („nichtberechtigte Person“) allein oder gemeinsam mit anderen Personen wirtschaftlicher Eigentümer dieser Anteile ist, einen Anleger anweisen, seine Anteile zu verkaufen und der Gesellschaft diesen Verkauf innerhalb von dreißig Tagen nach der Mitteilung nachzuweisen. Sofern der Anleger dieser Anweisung nicht nachkommt, kann die Gesellschaft von einem solchen Anleger alle von diesem Anleger gehaltenen Anteile nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren zwangsweise zurückkaufen oder diesen Rückkauf veranlassen: 1. Die Gesellschaft übermittelt eine zweite Mitteilung („Kaufmitteilung“) an den Anleger bzw. den Eigentümer der zurückzukaufenden Anteile, entsprechend der Eintragung im Anteilregister; diese Mitteilung bezeichnet die zurückzukaufenden Anteile, das Verfahren, nach dem der Rückkaufpreis berechnet wird und den Namen des Erwerbers. Eine solche Mitteilung wird an den Anleger per Einschreiben an dessen letztbekannte oder in den Büchern der Gesellschaft vermerkte Adresse versandt. Der vorerwähnte Anleger ist hiermit verpflichtet, der Gesellschaft das Anteilzertifikat bzw. die Anteilzertifikate, die die Anteile entsprechend der Angabe in der Kaufmitteilung vertreten, zukommen zu lassen. Unmittelbar nach Geschäftsschluss an dem in der Kaufmitteilung bezeichneten Datum endet das Eigentum des Anlegers an den in der Kaufmitteilung bezeichneten Anteilen. Im Falle von Namensanteilen wird der Name des Anlegers aus dem Anteilregister gestrichen; im Falle von Inhaberanteilen werden das Zertifikat bzw. die Zertifikate, die die Anteile vertreten, entwertet. 2. Der Preis, zu dem diese Anteile erworben werden („Kaufpreis“) entspricht einem Betrag, der auf der Grundlage des Anteilwerts der entsprechenden Anteilklasse an einem Bewertungstag, oder zu einem Bewertungszeitpunkt während eines Bewertungstags, wie vom Verwaltungsrat festgelegt, – unter Abzug ggf. anfallender Rücknahmeabschläge – bestimmt wird. Kaufpreis ist entweder der vor dem Datum der Kaufmitteilung berechnete Anteilwert, oder der am Tag nach der Einreichung der (des) Anteilzertifikate(s) nächstfolgende berechnete Anteilwert, je nachdem, 19 Allianz Global Investors Fund welcher von beiden der niedrigere ist, und jeweils unter Abzug ggf. anfallender Rücknahmeabschläge. 3. Der Kaufpreis wird dem früheren Eigentümer an diesen Anteilen in der vom Verwaltungsrat für die Zahlung des Rücknahmepreises von Anteilen der entsprechenden Anteilklasse vorgesehenen Währung zur Verfügung gestellt und von der Gesellschaft bei einer Bank in Luxemburg oder anderswo (entsprechend den Angaben in der Kaufmitteilung) nach endgültiger Festlegung des Kaufpreises nach vorheriger Rückgabe des bzw. der Anteilzertifikate(s) entsprechend der Bezeichnung in der Kaufmitteilung und zugehöriger nicht fälliger Ertragsscheine hinterlegt. Nach Übermittlung der Kaufmitteilung und entsprechend dem vorerwähnten Verfahren steht dem früheren Eigentümer kein Anspruch mehr im Zusammenhang mit diesen Anteilen oder einem Teil derselben zu, und der frühere Eigentümer hat auch keinen Anspruch gegen die Gesellschaft oder das Gesellschaftsvermögen im Zusammenhang mit diesen Anteilen, mit Ausnahme des Rechts, den Kaufpreis zinslos nach tatsächlicher Übergabe des bzw. der Anteilzertifikate(s) wie vorerwähnt von der genannten Bank zu erhalten. Alle Erträge aus Rücknahmen, die einem Anleger nach den Bestimmungen dieses Absatzes zustehen, können nicht mehr eingefordert werden und verfallen zugunsten der jeweiligen Anteilklasse(n), sofern sie nicht innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach dem in der Kaufmitteilung angegebenen Datum abgefordert wurden. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, sämtliche jeweils notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Rückführung solcher Beträge umzusetzen und entsprechende Maßnahmen mit Wirkung für die Gesellschaft zu genehmigen. 4. Die Ausübung der vorgenannten Befugnisse durch die Gesellschaft kann in keiner Weise mit der Begründung in Frage gestellt oder für ungültig erklärt werden, dass das Eigentum an Anteilen unzureichend nachgewiesen worden sei oder das tatsächliche Eigentum an Anteilen nicht den Annahmen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Kaufmitteilung entsprochen habe, vorausgesetzt, dass die vorbenannten Befugnisse durch die Gesellschaft nach Treu und Glauben ausgeübt wurden. Umtausch von Anteilen sowie dabei anfallende Kosten Ein Anteilinhaber kann die von ihm gehaltenen Anteile eines Teilfonds gegen Zahlung einer Umtauschgebühr ganz oder teilweise in Anteile einer anderen Anteilklasse desselben Teilfonds oder in Anteile eines anderen Teilfonds umtauschen, sofern hierbei der für die neue Anteil20 klasse geltende Mindestanlagebetrag erreicht und ggf. vorhandene weitere, mit dem Erwerb der neuen Anteile verbundene Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Umtauschauftrag von Anteilen eines Teilfonds in Anteile einer anderen Anteilklasse desselben Teilfonds bzw. in Anteile eines anderen Teilfonds wird als Auftrag zur Rücknahme der jeweiligen zu tauschenden Anteile und als gleichzeitiger Auftrag zum Erwerb der betreffenden neuen Anteile behandelt. Alle Bedingungen, Angaben und Modalitäten bezüglich des Anteilserwerbs und der Rücknahme von Anteilen, insbesondere auch die Regeln zu den Abrechnungszeiten, gelten – mit Ausnahme der Regeln zum Ausgabeaufschlag und Rücknahmeabschlag – entsprechend für den Umtausch von Anteilen. Bei einem Umtausch fällt eine Umtauschgebühr an. Die Umtauschgebühr ist in Anhang V angegeben und bezieht sich auf einen Umtausch in die aufgeführte Anteilklasse eines Teilfonds. Sie wird als Prozentsatz des Nettoinventarwertes pro Anteil einer Anteilklasse berechnet. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Umtauschgebühr zu erheben. Aus dem Umtausch resultierende Restbeträge unter EUR 10,00 oder Gegenwert in anderen Währungen werden den Anteilinhabern nicht ausgezahlt. Grundsätzlich werden sowohl der Rücknahme- als auch der Erwerbsteil des Umtauschauftrags auf Basis der Werte ein und desselben Bewertungstages abgerechnet. Bestehen hinsichtlich der betroffenen Teilfonds bzw. Anteilklassen unterschiedliche Orderannahmeschlusszeiten und/oder unterschiedliche Zahlungsfristen für Kaufpreisund Rücknahmepreiszahlungen, kann die Abrechnung – insbesondere in Abhängigkeit vom Vertriebsweg – hiervon abweichen. Insbesondere können entweder – der Verkaufsteil bereits nach den allgemeinen Regeln der – eventuell im Verhältnis zu den allgemeinen Regeln der Anteilsausgabe früheren – Anteilsrücknahme, der Kaufteil jedoch erst zu den allgemeinen (späteren) Regeln einer Anteilsausgabe oder – der Verkaufsteil erst zu einem gegenüber den allgemeinen Regeln der Anteilsrücknahme späteren Zeitpunkt zusammen mit dem Kaufteil nach den allgemeinen, im Verhältnis zum Verkaufsteil späteren Regeln der Anteilsausgabe abgerechnet werden oder – Rücknahmepreise erst zu einem gegenüber den allgemeinen Regeln der Anteilsrücknahme späteren Zeitpunkt entsprechend den Regeln für die Zahlung des den Kaufteil betreffenden Kaufpreises gezahlt werden. Beim Umtausch über Vertriebsgesellschaften und Zahlstellen in Italien können neben einer Umtauschgebühr auch Transaktionsgebühren von bis zu EUR 75,– pro Transaktion anfallen. Die genannten Kosten können insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage in Anteilen eines Teilfonds reduzieren oder sogar Allianz Global Investors Fund aufzehren; es kann sich daher eine längere Anlagedauer empfehlen. Werden Anteile über andere als die Vertriebsgesellschaften, die Depotbank, die Verwaltungsgesellschaft sowie die Zahlstellen umgetauscht, können zusätzliche Kosten anfallen. Ein Umtausch ist nur möglich, wenn zu diesem Zeitpunkt gleichzeitig sowohl die Anteilsrückgabe der umzutauschenden und die Ausgabe der zu erwerbenden Anteile (siehe insoweit die Abschnitte „Ausgabe von Anteilen sowie dabei anfallende Kosten“ und „Rücknahme von Anteilen sowie dabei anfallende Kosten“) möglich ist; eine Teilausführung erfolgt nicht, es sei denn, erst nach Rückgabe der umzutauschenden Anteile entfällt die Möglichkeit zur Ausgabe der zu erwerbenden Anteile. Jeder Antrag auf Umtausch von Anteilen ist unwiderruflich, außer – jeweils während dieser Aussetzung – in den Fällen einer Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts der zurückzugebenden Anteile nach Artikel 12 der Satzung und im Fall der Aussetzung der Rücknahme der zurückzugebenden Anteile nach Maßgabe des Artikels 8 der Satzung. Wird die Berechnung des Nettoinventarwertes der zu erwerbenden Anteile ausgesetzt, nachdem bereits die umzutauschenden Anteile zurückgegeben worden sind, kann nur noch der Erwerbsteil des Umtauschauftrags während dieser Aussetzung widerrufen werden. Der Umtausch von Anteilen erfolgt, unter Beachtung der oben genannten Bestimmungen, unter Anwendung der nachstehenden Formel: N= AxBxC D N = Die Anzahl der (als Ergebnis des Umtauschs) neu auszugebenden Anteile. A = Die Anzahl der umzutauschenden Anteile. B = Der Rücknahmepreis der umzutauschenden Anteile am jeweiligen Bewertungstag (unter Berücksichtigung ggf. anfallender Rücknahmeabschläge). C = Der auf dem jeweils gültigen Wechselkurs basierende Währungsumrechnungsfaktor. D = Der Ausgabepreis der neu auszugebenden Anteile am jeweiligen Bewertungstag (unter Berücksichtigung ggf. anfallender Ausgabeaufschläge). Ein Anteilinhaber, der einen Umtausch von Anteilen vornimmt, realisiert ggf. nach den rechtlichen Bestimmungen des Landes, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt bzw. wo er seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, einen steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust. Das Umtauschverfahren kann, je nachdem, über welche Vertriebsgesellschaft oder Zahlstelle der Anleger den Umtausch seiner Anteile abwickelt, unterschiedlich sein. Wenn an einem Bewertungstag die Rücknahmeaufträge und Umtauschaufträge (bezogen auf deren Rückgabeteil) 10 % der in Umlauf befindlichen Anteile des betreffenden Teilfonds übersteigen, kann die Gesellschaft überdies beschließen, dass ein Teil oder die Gesamtheit der Rücknahme- und Umtauschaufträge für einen Zeitraum ausgesetzt werden, den die Gesellschaft im wohlverstandenen Interesse des jeweiligen Teilfonds für erforderlich hält. Grundsätzlich sollte dieser Aufschub jedoch zwei Bewertungstage nicht überschreiten. Am nächstfolgenden Bewertungstag nach dieser Frist werden diese Rücknahme- und Umtauschaufträge vorrangig gegenüber späteren Aufträgen abgewickelt. Börsenzulassung Der Verwaltungsrat kann die Anteile jedes Teilfonds an der Luxemburger Börse oder anderen Börsen zur Notierung zulassen oder in organisierten Märkten handeln lassen; derzeit hat der Verwaltungsrat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Der Gesellschaft ist bekannt, dass – ohne ihre Zustimmung – zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Verkaufsprospektes gleichwohl Anteile von Teilfonds in bestimmten Märkten gehandelt wurden; eine entsprechende Liste ist Anhang VII zu entnehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solcher Handel kurzfristig eingestellt wird bzw. Anteile von Teilfonds auch an anderen Märkten – ggf. auch kurzfristig – eingeführt oder auch schon gehandelt werden. Der dem Börsenhandel oder Handel in sonstigen Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Teilfondsvermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem ermittelten Anteilpreis je Anteil einer Anteilklasse abweichen. Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteil Der Nettoinventarwert pro Anteil einer Anteilklasse wird in der Basiswährung des Teilfonds berechnet und, sofern an einem Teilfonds Anteilklassen mit anderen Referenzwährungen ausgegeben wurden, in der Währung, auf die die jeweilige Anteilklasse lautet, ausgedrückt, es sei denn, es erfolgt eine Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwertes. Der Nettoinventarwert wird an jedem Bewertungstag beziehungsweise zu jedem Bewertungszeitpunkt während eines Bewertungstags durch Division des auf die jeweilige Anteilklasse entfallenden Nettovermö21 Allianz Global Investors Fund gens der Gesellschaft, das heißt der anteilig einer solchen Anteilklasse zuzuordnenden Vermögenswerte abzüglich der anteilig dieser Anteilklasse zuzuordnenden Verbindlichkeiten an diesem Bewertungstag bzw. zu diesem Bewertungszeitpunkt an dem Bewertungstag, durch die Zahl der im Umlauf befindlichen Anteile der entsprechenden Anteilklasse berechnet. Der Nettoinventarwert kann gemäß Entscheidung des Verwaltungsrats auf die nächste Einheit der jeweiligen Währung auf- oder abgerundet werden. Bei den Geldmarkt-Teilfonds kann der Nettoinventarwert pro Anteil einer Anteilklasse unter Hinzurechnung bzw. Abzug der Ertrags- und Aufwandsabgrenzungen ermittelt werden, die voraussichtlich pro Anteil bis einschließlich des Kalendertages vor dem Valutatag anfallen. Sofern seit Bestimmung des Anteilwerts wesentliche Veränderungen in der Kursbestimmung auf den Märkten, auf denen ein wesentlicher Anteil der, der jeweiligen Anteilklasse zuzuordnenden Vermögensanlagen gehandelt oder notiert sind, erfolgten, kann die Gesellschaft im Interesse der Anleger und der Gesellschaft die erste Bewertung annullieren und eine weitere Bewertung vornehmen. Der Wert der Vermögensgegenstände wird wie folgt ermittelt: a) Flüssige Mittel, Termineinlagen und ähnliche Vermögenswerte werden zu ihrem Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet. Im Falle bedeutsamer Änderungen der Marktbedingungen kann die Bewertung zum Ertragspreis stattfinden, falls die Gesellschaft die Einlage, die flüssigen Mittel oder die ähnlichen Vermögenswerte jederzeit kündigen kann; Ertragspreis im vorgenannten Sinne ist in diesem Fall der Verkaufspreis bzw. der Wert, der aufgrund der Kündigung an die Gesellschaft zu zahlen ist. b) Anlagen, die an einer Börse notiert sind oder gehandelt werden, werden zum letzten verfügbaren Kurs der Börse bewertet, die normalerweise als der hauptsächliche Markt für diese Anlage gilt. c) Anlagen, die an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, werden zum letzten verfügbaren Preis bewertet. d) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, deren letzten verfügbaren Kurse / Preise keine angemessenen Marktpreise darstellen, sowie Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, sowie alle anderen Vermögenswerte, 22 werden auf der Grundlage des vorhersehbaren Verkaufswerts nach einer vorsichtigen Einschätzung und nach Treu und Glauben bewertet. e) Erstattungsansprüche aus Wertpapierleihe werden zu dem jeweiligen Marktwert der verliehenen Wertpapiere und Geldmarktinstrumente bewertet. f) Der Liquidationserlös von Futures, Termin- oder Optionskontrakten, die nicht an einer Börse oder anderen geregelten Märkten gehandelt werden, entspricht ihrem jeweils ermittelten Nettoliquidationswert, wie er gemäß den Richtlinien des Verwaltungsrats auf einer einheitlich für sämtliche Kontraktarten angewandten Berechnungsgrundlage festgestellt wird. Der Liquidationserlös von Futures, Termin- oder Optionskontrakten, die an einer Börse oder an anderen geregelten Märkten gehandelt werden, wird auf Grundlage des letzten verfügbaren Kurses dieser Kontrakte an den Börsen und geregelten Märkten, an denen diese bestimmten Futures, Termin- oder Optionskontrakte durch die Gesellschaft gehandelt werden, ermittelt. Falls Futures, Termin- oder Optionskontrakte nicht an dem Tag glattgestellt werden können, auf den sich die Ermittlung des Nettovermögens bezieht, wird als Basis für die Ermittlung des Liquidationswerts ein Wert zugrunde gelegt, den der Verwaltungsrat für vernünftig und angemessen hält. g) Zinsswaps werden zu ihrem Marktwert in Bezug auf die anwendbare Zinskurve bewertet. h) An Indices und an Finanzinstrumente gebundene Swaps werden zu ihrem Marktwert bewertet, der unter Bezugnahme auf den betreffenden Index oder das betreffende Finanzinstrument ermittelt wird. Die Bewertung des an einen Index oder an ein Finanzinstrument gebundenen Swapvertrags basiert auf dem Marktwert dieses Swapgeschäfts, der nach den vom Verwaltungsrat festgelegten Maßgaben in gutem Glauben ermittelt wird. i) Zielfondsanteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren („OGAW“) und anderen Organismen für gemeinsame Anlagen („OGA“) werden zu ihrem letzten festgestellten und erhältlichem Rücknahmepreis bewertet. Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht in der Währung des jeweiligen Teilfonds ausgedrückt ist, wird in diese Währung zu den zuletzt verfügbaren Devisenkursen umgerechnet. Falls solche Notierungen nicht verfügbar sind, wird der Wechselkurs nach Treu und Glauben und nach dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren bestimmt. Allianz Global Investors Fund Von den vorstehenden Bestimmungen abweichend wird im Hinblick auf die Teilfonds Allianz RCM Global Equity, Allianz RCM Asia Pacific, Allianz RCM Global Sustainability, Allianz-dit Global EcoTrends, Allianz RCM Global Emerging Markets Equity, Allianz RCM US Equity Systematic, Allianzdit Rising Stars Asia, Allianz-dit Global Small Cap, Allianz NACM Global Equity Growth, Allianz RCM BRIC Equity, Allianz NFJ US Large Cap Value, Allianz RCM Global Energy Innovations, Allianz RCM Global Hi-Tech Growth, Allianz RCM Global Unconstrained, Allianz RCM Hong Kong, Allianz RCM India, Allianz RCM Japan, Allianz RCM Korea, Allianz OpCap Global Equity, Allianz RCM Little Dragons, Allianz RCM Oriental Income, Allianz RCM Singapore, Allianz RCM Thailand, Allianz RCM Tiger, Allianz RCM Total Return Asian Equity, Allianz RCM China, Allianz RCM Demographic Trends, Allianz RCM Emerging Asia, Allianz RCM Global Agricultural Trends, Allianz NACM Global Petro Countries, Allianz NACM Global Plus Frontier und Allianz RCM Global Water ein „Fair Value Pricing“-Modell zur Anwendung gebracht. Das bedeutet, dass der Wert bestimmter Vermögensgegenstände an aktuellere Zahlen angeglichen wird, falls bestimmte Kriterien erfüllt sind. Diese Angleichung kann während der Beobachtungszeiträume erfolgen, die der Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit festlegt, wenn (i) das Risikoengagement eines Teilfonds in Aktien in einem einzelnen Land (ohne das Aktienengagement, das durch Zielfonds eingegangen wurde) am ersten Bewertungstag des jeweiligen Beobachtungszeitraums einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder überschreitet, den der Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit festlegt und wenn (ii) die maßgebliche Wertpapierbörse des betreffenden Landes beim Orderannahmeschluss des jeweiligen Teilfonds bereits regulär geschlossen ist. Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, wird anhand der Schlusskurse der maßgeblichen Wertpapierbörse im jeweiligen Land der Wert des Teilfondsvermögens ermittelt, das zur Risikoposition in Aktien des jeweiligen Landes gehört, und anschließend mit seinem geschätzten Wert bei Berechnung des Nettoinventarwerts des Teilfonds verglichen; diese Schätzung richtet sich nach der Entwicklung indexorientierter Instrumente seit Handelsschluss an der maßgeblichen Wertpapierbörse im jeweiligen Land. Wenn dieser Vergleich für den Teilfonds einen geschätzten Nettoinventarwert ergibt, der mindestens um einen bestimmten Schwellenwert (von Zeit zu Zeit vom Verwaltungsrat festgelegt) von einem Nettoinventarwert abweicht, der ohne Angleichung durch das „Fair Value Pricing“ berechnet wurde, wird der Wert der jeweiligen Vermögensgegenstände zur Berechnung des Nettoinventarwerts des Teilfonds entsprechend angeglichen, sofern deren nicht angeglichener Wert anscheinend nicht deren tatsächlichen Wert wiedergibt. Der Nettoinventarwert pro Anteil jeder Anteilklasse sowie Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschpreise pro Anteil jeder Anteilklasse der einzelnen Teilfonds können wäh- rend der Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft und bei der Verwaltungsgesellschaft, den Zahlstellen sowie den Vertriebsgesellschaften angefragt werden. Die Anteilpreise jeder Anteilklasse werden, sofern erforderlich, für jeden Teilfonds in einer oder in mehreren Zeitungen der Länder veröffentlicht, in denen die Anteile vertrieben werden. Sie sind ggf. zusätzlich im Internet (www.allianzglobalinvestors.lu), über Reuters (ALLIANZGI01) und, sofern zutreffend über andere Medien, die ggf. in den Informationsblättern der entsprechenden Teilfonds aufgeführt werden, erhältlich. Für Fehler oder Unterlassungen in den Preisveröffentlichungen haften weder die Gesellschaft, ihre Vertriebs-, Zahlstellen noch die Verwaltungsgesellschaft. Vorübergehende Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts Die Gesellschaft kann die Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteil eines jeden Teilfonds bzw. einer einzelnen Anteilklasse, die Ausgabe- und Rücknahme von Anteilen sowie den Umtausch von Anteilen jedes einzelnen Teilfonds bzw. einer Anteilklasse aussetzen. a) Während eines Zeitraums (ausgenommen sind reguläre Feiertage), in dem eine der Hauptbörsen oder einer der sonstigen Märkte, an denen ein wesentlicher Teil von Vermögenswerten eines Teilfonds der Gesellschaft notiert ist oder gehandelt wird, geschlossen ist, oder während eines Zeitraums, in dem der Handel an einem solchen Markt oder an einer solchen Börse eingeschränkt oder ausgesetzt ist, vorausgesetzt, dass eine solche Schließung, Einschränkung oder Aussetzung Auswirkungen auf die Bewertung der dort notierten Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds der Gesellschaft hat, oder b) während eines Zeitraums, in dem nach Ansicht des Verwaltungsrats ein Notfall vorliegt, infolgedessen Veräußerungen oder Bewertungen von Vermögenswerten eines bestimmten Teilfonds oder einer bestimmten Anteilklasse der Gesellschaft praktisch nicht durchführbar sind, oder c) bei Ausfällen der Kommunikations- oder Kalkulationsmittel, die gewöhnlich zur Ermittlung des Preises oder des Wertes von Anlagen eines Teilfonds oder einer Anteilklasse bzw. zur Feststellung des aktuellen Preises oder Wertes der Anlagen des jeweiligen Teilfonds oder der jeweiligen Anteilklasse an einer Börse oder anderen Märkten eingesetzt werden, oder d) falls aus sonstigen Gründen die Preise für Vermögenswerte der Gesellschaft, die einem bestimmten Teil23 Allianz Global Investors Fund fonds oder einer bestimmten Anteilklasse zuzuordnen sind, nicht zeitnah oder präzise festgestellt werden können; oder e) während eines Zeitraums, in dem es der Gesellschaft nicht möglich ist, die notwendigen Mittel für die Rücknahme von Anteilen zu repatriieren, oder in dem die Übertragung von Geldern aus der Veräußerung oder für den Erwerb von Anlagen oder für Zahlungen infolge von Anteilsrücknahmen nach Ansicht des Verwaltungsrats nicht zu normalen Wechselkursen ausgeführt werden können, oder f) ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung einer Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Anteilinhaber zur Auflösung der Gesellschaft, eines Teilfonds oder einer Anteilklasse oder zur Durchführung einer Verschmelzung der Gesellschaft, eines Teilfonds oder einer Anteilklasse oder zur Unterrichtung der Anteilinhaber über die Entscheidung des Verwaltungsrats, Teilfonds oder Anteilklassen aufzulösen oder Teilfonds oder Anteilklassen zu verschmelzen, oder g) während eines Zeitraums, in dem eine Bewertung der Währungssicherungspositionen bei Teilfonds oder Anteilklassen, bei denen aufgrund der jeweiligen Anlageziele und -politiken auf Anteilklassen- oder Teilfondsebene eine Währungssicherung angestrebt werden soll, nicht oder nicht adäquat durchgeführt werden kann. Jede solche Aussetzung wird, sofern für notwendig erachtet, von der Gesellschaft entsprechend veröffentlicht. Sie kann Anlegern mitgeteilt werden, die einen Zeichnungs-, Umtausch- oder Rücknahmeantrag für Anteile gestellt haben, deren Berechnung der Nettoinventarwerte ausgesetzt wurde. Eine solche Aussetzung bei einer Anteilklasse hat keine Auswirkung auf die Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteil, die Ausgabe, die Rücknahme oder den Umtausch von Anteilen einer anderen Anteilklasse. Zeichnungs-, Rücknahme- oder Umtauschaufträge sind unwiderruflich, es sei denn, die Berechnung des Nettoinventarwerts ist ausgesetzt. Bestimmung des Ausgabe- und des Rücknahmepreises, Preisbestimmung beim Umtausch Ausgabepreise, Rücknahmepreise und eine Preisbestimmung beim Umtausch werden bewertungstäglich festgestellt bzw. vorgenommen. 24 Der Ausgabepreis pro Anteil für Anteile einer Anteilklasse eines Teilfonds setzt sich aus dem Nettoinventarwert pro Anteil der jeweiligen Anteilklasse zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags zusammen. Der Ausgabepreis kann auf die nächste Einheit der entsprechenden Währung auf- oder abgerundet werden. Der Rücknahmepreis pro Anteil für Anteile einer Anteilklasse eines Teilfonds ergibt sich, indem von dem Nettoinventarwert pro Anteil der jeweiligen Anteilklasse ein ggf. anfallender Rücknahmeabschlag abgezogen wird. Der Rücknahmepreis kann auf die nächste Einheit der entsprechenden Währung auf- oder abgerundet werden. Ein Umtauschauftrag von Anteilen eines Teilfonds in Anteile einer anderen Anteilklasse desselben Teilfonds bzw. in Anteile eines anderen Teilfonds wird als Auftrag zur Rücknahme der jeweiligen zu tauschenden Anteile und als gleichzeitiger Auftrag zum Erwerb der betreffenden neuen Anteile behandelt. Dieser Umtausch wird auf Basis des Nettoinventarwerts pro Anteil der jeweiligen Anteilklasse abgerechnet, wobei ggf. eine Umtauschgebühr anfällt, die – je nach Anfall – dem Ausgabeaufschlag der neu zu erwerbenden Anteilklasse bzw. dem Rücknahmeabschlag der umzutauschenden Anteilklasse entspricht. Die dem Umtausch zugrunde zu legenden Preise können auf die nächste Einheit der entsprechenden Währung auf- oder abgerundet werden. Ausgabeaufschläge, Rücknahmeabschläge sowie Umtauschgebühren werden als Prozentsatz des Nettoinventarwertes pro Anteil einer Anteilklasse berechnet. Der bzw. die für eine Anteilklasse eines Teilfonds ggf. zu erhebende Ausgabeaufschlag, Rücknahmeabschlag oder Umtauschgebühr sind Anhang V zu entnehmen. Gebühren und Kosten, die zulasten der Gesellschaft, der Teilfonds und der Anteilklassen gehen Die Gesellschaft zahlt aus dem Vermögen des jeweiligen Teilfonds sämtliche von dem Teilfonds zu tragende Kosten: Die Gesellschaft zahlt an die Verwaltungsgesellschaft für die Verwaltung und Zentralverwaltung eines Teilfonds (mit Ausnahme derjenigen Zentralverwaltungsaufgaben und sonstigen Aufgaben, die auf die Depotbank übertragen sind) aus dem jeweiligen Teilfondsvermögen eine Vergütung („Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung“), soweit diese Vergütung nicht im Rahmen einer besonderen Anteilklasse direkt dem Anteilinhaber in Rechnung gestellt wird. Allianz Global Investors Fund Hinsichtlich der teilweise auf die Depotbank übertragenen Aufgaben der Zentralverwaltung sowie sonstigen Aufgaben (siehe insoweit die Darstellung unter „Depotbank, nachträgliche Überwachung von Anlagegrenzen und -restriktionen, Fondsbuchhaltung, Nettoinventarwertermittlung, Register- und Transferstelle“ sowie die Ausführungen im nachfolgenden Text) steht der Depotbank eine separate Vergütung zu, die dem jeweiligen Teilfondsvermögen entnommen wird, wobei es hierdurch in keinem Fall zu einer Doppelbelastung von Gebühren kommen wird, da die in Anhang V und im jeweiligen Informationsblatt eines Teilfonds benannte Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung entsprechend niedriger kalkuliert sein wird. Vergütungen für von der Verwaltungsgesellschaft eingesetzte Fondsmanager werden jedoch von dieser aus ihrer Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung entrichtet. Die Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung wird, soweit diese Vergütung nicht im Rahmen einer besonderen Anteilklasse direkt dem Anteilinhaber in Rechnung gestellt wird, nachträglich monatlich gezahlt und anteilig auf das durchschnittliche tägliche Nettoteilfondsvermögen der jeweiligen Anteilklasse eines Teilfonds berechnet. Die Höhe der für den jeweiligen Teilfonds aus dem Teilfondsvermögen erhobenen Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung ergibt sich aus den Informationsblättern der Teilfonds und Anhang V. Erwirbt ein Teilfonds Anteile eines OGAW oder OGA, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Gesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Gesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder durch Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung (mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmrechte) verbunden ist, so wird die Gesellschaft zudem ihre Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung für den auf Anteile an solchen verbundenen OGAW oder OGA entfallenden Teil jeweils um die von den erworbenen OGAW oder OGA tatsächlich berechnete fixe Verwaltungsvergütung – gegebenenfalls bis zur gesamten Höhe der auf Anteilklassenebene eines Teilfonds insoweit anfallenden Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung – kürzen, soweit nicht hinsichtlich solcher verbundenen OGAW oder OGA eine Rückvergütung der von diesen tatsächlich berechneten fixen Verwaltungsvergütung zugunsten des jeweiligen Teilfonds erfolgt. Das Informationsblatt eines Teilfonds kann direkt oder indirekt auf den jeweiligen Teilfonds zutreffende andere Bestimmungen enthalten. Die gewichtete durchschnittliche Verwaltungsvergütung der zu erwerbenden Zielfondsanteile wird 2,50 % p. a. nicht übersteigen. Bei Zielfonds, die den in Anhang III definierten Techniken und Instrumenten unterliegen, müssen auch die seitens dieser Zielfonds entstehenden Kosten berücksichtigt werden, insbesondere die von deren Verwaltungsgesellschaften auferlegten Verwaltungsgebühren, die sich auf die Rücknahmepreise dieser Zielfonds auswirken. Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft bei ausgewählten Teilfonds für deren Verwaltung dem Teilfondsvermögen eine erfolgsbezogene Vergütung in Rechnung stellen, soweit diese Vergütung nicht im Rahmen einer besonderen Anteilklasse direkt dem Anteilinhaber in Rechnung gestellt wird. Im Informationsblatt des betroffenen Teilfonds wird darauf hingewiesen, ob eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben wird, und der Name des zu verwendenden Vergleichsindexes ist darin aufgeführt. Ist eine erfolgsbezogene Vergütung im Informationsblatt des betreffenden Teilfonds aufgeführt und keine bestimmte Berechnungsmethode angegeben, wird die erfolgsbezogene Vergütung gemäß der nachstehend beschriebenen Methode 1 berechnet. Wird eine andere Methode als Methode 1 verwendet, so ist dies im Informationsblatt des betreffenden Teilfonds durch Angabe der Nummer der Methode ausdrücklich vermerkt. Methode 1: Jede erfolgsbezogene Vergütung beläuft sich anteilklassenbezogen auf ein Viertel des positiven Betrags, um den die Summe der Positionen a) Anlageergebnis des Teilfonds, b) Beträge, der je einer Anteilklasse zuzuordnenden Teilfondsvermögen belasteten täglichen Depotbank-, Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung, c) Betrag, der je einer Anteilklasse zuzuordnenden Teilfondsvermögen belasteten täglichen Vertriebsgebühr sowie d) Beträge im laufenden Geschäftsjahr eventuell erfolgter Ausschüttungen die Entwicklung des Vergleichsindexes übertrifft. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Der im Rahmen der Berechnung des Anlageergebnisses erforderlichen Bewertung eines Teilfonds werden solche Kurswerte zugrunde gelegt, die in möglichst engem zeitlichen Zusammenhang mit den Kursen stehen, die der Indexberechnung zugrunde liegen. Dadurch kann diese Bewertung eines Teilfonds von der Bewertung für Zwecke der Anteilwertermittlung am gleichen Tag abweichen. Je nach dem Zeit25 Allianz Global Investors Fund punkt, der der Indexberechnung zugrunde liegt, kann eine Berücksichtigung der erfolgsbezogenen Vergütung im Anteilwert der betroffenen Anteilklasse erst zeitverzögert erfolgen. Die erfolgsbezogene Vergütung wird, beginnend am Anfang jedes Geschäftsjahres, bewertungstäglich unter Berücksichtigung des aktuellen Wertes der jeweiligen Anteilklasse des betroffenen Teilfonds berechnet und der Gesamtbetrag laufend fortgeschrieben. Der fortgeschriebene Gesamtbetrag wird zurückgestellt und, wenn positiv, dem Teilfonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres entnommen. An den Bewertungstagen, an denen das nach obiger Maßgabe bereinigte anteilklassenbezogene Anlageergebnis des Teilfonds von dem jeweils bestimmten Vergleichsindex übertroffen wird, verringert sich der fortgeschriebene und zurückgestellte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. Ein negativer Betrag wird während des Geschäftsjahres fortgeschrieben, aber nicht in Folgejahre vorgetragen. Falls ein ausgewählter Vergleichsindex entfallen sollte, wird die Gesellschaft einen vergleichbaren anderen Index festlegen, der an die Stelle des genannten Indexes tritt. Anleger werden darauf hingewiesen, dass auch im Fall einer negativen Anteilpreisentwicklung eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden kann. nigte anteilklassenbezogene Anlageergebnis des Teilfonds von dem jeweils bestimmten Referenzindex übertroffen wird, verringert sich der fortgeschriebene und zurückgestellte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. Negative Beträge werden fortgeschrieben, und bestehen sie am Ende des Geschäftsjahres noch immer, werden sie auf das nächste Geschäftsjahr des Teilfonds vorgetragen. Bei der Rückgabe von Anteilen ist die anteilige, aufgelaufene, positive, erfolgsbezogene Vergütung unverzüglich an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Ist bei der Rücknahme von Anteilen der nach der oben erwähnten Berechnung ermittelte Betrag der erfolgsbezogenen Vergütung negativ, verringert sie sich um einen den zurückgenommenen Anteilen entsprechenden Betrag. Methode 3: Jede erfolgsbezogene Vergütung beläuft sich anteilklassenbezogen auf ein Viertel des positiven Betrags, um den die Summe der Positionen a) Anlageergebnis des Teilfonds und b) im laufenden Geschäftsjahr eventuell erfolgte Ausschüttungen Methode 2: Jede erfolgsbezogene Vergütung beläuft sich anteilklassenbezogen auf ein Viertel des positiven Betrags, um den die Summe der Positionen a) Anlageergebnis des Teilfonds und b) Beträge im laufenden Geschäftsjahr eventuell erfolgter Ausschüttungen die Entwicklung des Vergleichsindexes übertrifft. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Je nach dem Zeitpunkt, der der Indexberechnung zugrunde liegt, kann eine Berücksichtigung der erfolgsbezogenen Vergütung im Anteilwert der betroffenen Anteilklasse erst zeitverzögert erfolgen. Unter Berücksichtigung jedes fortgeschriebenen negativen Betrages wird die erfolgsbezogene Vergütung an jedem Bewertungstag, beginnend am Anfang jedes Geschäftsjahres, unter Berücksichtigung des aktuellen Wertes der jeweiligen Anteilklasse des betroffenen Teilfonds berechnet und der Gesamtbetrag laufend fortgeschrieben. Der fortgeschriebene Gesamtbetrag wird zurückgestellt und, wenn positiv, dem Teilfonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres entnommen. An den Bewertungstagen, an denen das nach obiger Maßgabe berei26 die Entwicklung des Vergleichsindexes übertrifft, sofern die Summe des zuletzt festgelegten Nettoinventarwerts je Anteil der jeweiligen Anteilklasse vor Berechnung der erfolgsbezogenen Vergütung zuzüglich sämtlicher Ausschüttungen seit der letzten Festlegung / Anpassung der High-Watermark die aktuelle High-Watermark übertrifft. Bei der High-Watermark handelt es sich um den Nettoinventarwert je Anteil der jeweiligen Anteilklasse zum Ende des letzten Geschäftsjahres, für das auf die jeweilige Anteilklasse eine erfolgsbezogene Vergütung durch die jeweilige Anteilklasse entrichtet wurde. Zu diesem Zweck werden für die Bestimmung des letzten Geschäftsjahres, in dem auf die jeweilige Anteilklasse tatsächlich eine erfolgsbezogene Vergütung durch die jeweilige Anteilklasse entrichtet wurde, sämtliche erfolgsbezogenen Vergütungen, die, wie unten beschrieben, im Zuge von Anteilrücknahmen entrichtet werden, nicht berücksichtigt. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Je nach dem Zeitpunkt, der der Indexberechnung zugrunde liegt, kann eine Berücksichtigung der erfolgsbezogenen Vergütung im Anteilwert der betroffenen Anteilklasse erst zeitverzögert erfolgen. Unter Berücksichtigung jedes fortgeschriebenen negativen Betrages wird die erfolgsbezogene Vergütung an jedem Bewertungstag, beginnend am Anfang jedes Geschäftsjahres, unter Berücksichti- Allianz Global Investors Fund gung des aktuellen Wertes der jeweiligen Anteilklasse des betreffenden Teilfonds berechnet und der Gesamtbetrag laufend fortgeschrieben. Der fortgeschriebene Gesamtbetrag wird zurückgestellt und, wenn positiv, dem Teilfonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres entnommen. An den Bewertungstagen, an denen das nach obiger Maßgabe bereinigte anteilklassenbezogene Anlageergebnis des Teilfonds von dem jeweils bestimmten Referenzindex übertroffen wird, verringert sich der nach der oben dargestellten Methode fortgeschriebene und zurückgestellte Gesamtbetrag. Bei einem Nettoinventarwert je Anteil der jeweiligen Anteilklasse zuzüglich sämtlicher Ausschüttungen seit der letzten Festlegung / Anpassung der High-Watermark unter der aktuellen High-Watermark und einem aktuellen fortgeschriebenen, zurückgestellten positiven Gesamtbetrag verringert sich dieser aktuelle positive Betrag zudem, um zu verhindern, dass die Summe des Nettoinventarwerts je Anteil der jeweiligen Anteilklasse zuzüglich aller Ausschüttungen seit der letzten Festlegung / Anpassung der High-Watermark unter die High-Watermark fällt. Eine derartige Reduzierung findet nicht statt, um zu verhindern, dass die Summe des Nettoinventarwerts je Anteil der jeweiligen Anteilklasse zuzüglich aller Ausschüttungen seit der letzten Festlegung / Anpassung der High-Watermark unter die High-Watermark mit der Folge eines fortgeschriebenen, zurückgestellten negativen Gesamtbetrages fällt. Negative Beträge werden fortgeschrieben, und bestehen sie am Ende des Geschäftsjahres noch immer, werden sie auf das nächste Geschäftsjahr des Teilfonds vorgetragen. Bei der Rückgabe von Anteilen ist die anteilige, aufgelaufene, positive, erfolgsbezogene Vergütung unverzüglich an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Ist bei der Rücknahme von Anteilen der nach der oben erwähnten Berechnung ermittelte Betrag der erfolgsbezogenen Vergütung negativ, verringert sie sich um einen den zurückgenommenen Anteilen entsprechenden Betrag. Falls ein ausgewählter Referenzindex entfallen sollte, legt die Gesellschaft einen vergleichbaren anderen Index fest, der an die Stelle des genannten Indexes tritt. Anleger werden darauf hingewiesen, dass auch im Fall einer negativen Anteilpreisentwicklung eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden kann. Aus der Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung sowie der erfolgsbezogenen Vergütung der Verwaltungsgesellschaft können Vertriebs- und Vertriebsfolgeprovisi- onen an die Vertriebspartner abgeführt sowie in Übereinstimmung mit dem luxemburgischen Recht Rückvergütungen an Anleger gewährt werden. Die Depotbank erhält für die Verwaltung und Verwahrung der zu einem Teilfonds gehörenden Vermögenswerte sowie für die auf sie übertragenen Aufgaben der Zentralverwaltung und sonstigen Aufgaben eine Vergütung in Höhe von 0,60 % p. a., errechnet auf den jeweils am letzten Bewertungstag eines Monats ermittelten Nettoinventarwert. Es steht der Depotbank frei, eine niedrigere Gebühr zu erheben. Darüber hinaus erhält die Depotbank eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,125 % jeder Wertpapiertransaktion, soweit dafür keine bankübliche Gebühren anfallen. Es steht der Depotbank frei, eine niedrigere Bearbeitungsgebühr zu erheben. Der Depotbank können weiterhin ihre Auslagen erstattet werden. Die Gesellschaft kann an die Verwaltungsgesellschaft zur Weiterleitung an die Vertriebsgesellschaften eine Vertriebsgebühr für deren erbrachte Dienstleistungen und für die in Verbindung mit dem Vertrieb von Teilfondsanteilen oder bestimmten Anteilklassen eines Teilfonds angefallenen Auslagen und/oder in Zusammenhang mit Dienstleistungen, die an Anteilinhaber der Teilfonds oder bestimmter Anteilklassen eines Teilfonds und für eine Kontenführung der Anteilinhaberkonten erbracht werden, zahlen. Eine solche Vertriebsgebühr wird aus dem Vermögen der betroffenen Teilfonds bzw. Anteilklassen bezahlt, nachträglich monatlich gezahlt und anteilig auf den durchschnittlichen täglichen Nettoinventarwert des Teilfonds bzw. der Anteilklasse des jeweiligen Teilfonds berechnet. Ob und in welcher Höhe eine Vertriebsgebühr anfällt, ist dem Anhang V zu entnehmen. Darüber hinaus gehen zulasten des Vermögens des jeweiligen Teilfonds zudem sämtliche von dem Teilfonds weitergehend zu tragende sonstige Kosten; diese – separat neben den vorgenannten Kostenpositionen anfallenden Kosten – umfassen, ohne jedoch hierauf beschränkt zu sein: – Gründungskosten, – Vergütungen / Gebühren und Auslagen von Abschlussprüfern, der Korrespondenzbanken der Depotbank, der Zahl- und Informationsstellen, der ständigen Repräsentanten an Orten, an denen die Gesellschaft registriert ist, sowie sonstigen von der Gesellschaft beauftragten Stellvertretern, einschließlich Vermittlern von Wertpapierleihen, – Vergütungen und Aufwandsentschädigungen der Verwaltungsratsmitglieder, deren Versicherungen, angemessene Reisekosten und Barauslagen für Verwaltungsratssitzungen, – Gebühren und Auslagen für Rechtsberatung und Prüfungen einschließlich der Bescheinigungskosten steu27 Allianz Global Investors Fund – – – – – – – – – – – – 28 erlicher Daten für in- und ausländische Steuerzwecke, Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung berechtigt erscheinender, der Gesellschaft, einem Teilfonds oder einer Anteilklasse zuzuordnender Rechtsansprüche sowie für die Abwehr unberechtigt erscheinender, auf die Gesellschaft, einen Teilfonds oder eine Anteilklasse bezogener Forderungen, Gebühren und Kosten zur Registrierung und Aufrechterhaltung der Registrierung der Teilfonds bei Aufsichtsbehörden und Börsen im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern, Offenlegungs- und Veröffentlichungskosten, einschließlich Erstellungs- (inklusive Übersetzungs-), Druck-, Bearbeitungs-, Publikations- und Versandkosten für vollständige und vereinfachte Verkaufsprospekte, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte und Registrierungsvermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Anleger, Kosten für die Beurteilung der Teilfonds durch national und international anerkannte Rating-Agenturen, Kosten für die Ermittlung der Risiko- und Performancekennzahlen sowie der Berechnung einer erfolgsbezogenen Vergütung für die Verwaltungsgesellschaft durch beauftragte Dritte, Kosten im Zusammenhang mit dem Erlangen und Aufrechterhalten eines Status, der dazu berechtigt, in einem Land direkt in Vermögensgegenstände investieren oder an Märkten in einem Land direkt als Vertragspartner auftreten zu können, Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Indexnamen, insbesondere Lizenzgebühren, Kosten und Auslagen der Gesellschaft sowie von ihr beauftragter Dritter im Zusammenhang mit dem Erwerb, Nutzen und der Aufrecherhaltung dem Fondsmanagement dienender eigener oder fremder EDVSysteme, Kosten und Auslagen der Gesellschaft, der Depotbank sowie von diesen beauftragten Dritter im Zusammenhang mit der Überwachung von Anlagegrenzen und -restriktionen, Kosten im Zusammenhang mit der Informationsbeschaffung über Hauptversammlungen von Unternehmen oder über sonstige Versammlungen der Inhaber von Vermögensgegenständen sowie Kosten im Zusammenhang mit der eigenen Teilnahme oder der beauftragter Dritter an solchen Versammlungen, sämtliche Steuern, Gebühren, öffentliche und ähnliche Abgaben sowie sämtliche anderen Betriebsausgaben, einschließlich Kauf- und Verkaufskosten von Vermögenswerten (einschließlich der daran nach Marktusancen ggf. gekoppelten Zurverfügungstellung von Research- und Analyseleistungen), Kosten der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen, Zinsen, Bank- und Maklergebühren, Porti, Telefon-, Telefax- und Telexgebühren. Die Gesellschaft kann Verwaltungsaufwand und sonstigen regelmäßigen oder wiederkehrenden Aufwand abgrenzen und den so geschätzten Betrag auf ein Jahr oder über andere Zeiträume verteilen. Die Kosten und Auslagen in Zusammenhang mit der Erstausgabe von Anteilen, einschließlich der Kosten für die Erstellung und Veröffentlichung der vollständigen und vereinfachten Verkaufsprospekte, aller Rechts- und Druckkosten, verschiedener Einführungsaufwendungen und Vorlaufkosten werden pro Teilfonds auf höchstens 15.000 EUR geschätzt. Nach Gründung eines Teilfonds werden sie über höchstens fünf Jahre in solchen Beträgen, wie sie der Verwaltungsrat für das jeweilige Jahr und für den jeweiligen Teilfonds für angemessen hält, abgeschrieben. Kosten im Zusammenhang mit der Auflegung eines neuen Teilfonds werden über höchstens fünf Jahre zu einem jährlichen Betrag abgeschrieben, wie ihn der Verwaltungsrat für angemessen hält. Der neu aufgelegte Teilfonds wird nicht anteilig an den zum Zeitpunkt der Auflegung dieses Teilfonds noch nicht abgeschriebenen Gründungskosten der Gesellschaft und an dem Aufwand für die Erstausgabe von Anteilen beteiligt. Die Gesellschaft kann gemäß Art. 20 der Satzung vertretbare Auslagen, die einem Mitglied des Verwaltungsrats, einem leitenden Angestellten oder dessen Erben, Testamentsvollstreckern oder Nachlassverwaltern im Zusammenhang mit einer Klage, mit gerichtlichen Maßnahmen oder im Rahmen eines Verfahrens entstanden sind, an dem er aufgrund seiner Stellung als Verwaltungsratsmitglied, als leitender Angestellter der Gesellschaft oder, auf seinen Antrag hin, auch einer anderen Gesellschaft, an der die Gesellschaft als Aktionär beteiligt ist oder bei der die Gesellschaft Gläubiger ist und von der er keine Kostenerstattung erhält, erstatten, außer in den Fällen, in denen er aufgrund solcher Klagen, gerichtlichen Schritte oder Verfahren wegen grob fahrlässigem oder Fehlverhalten rechtskräftig verurteilt wurde; im Falle eines Vergleichs erfolgt eine Kostenerstattung nur im Zusammenhang mit den Angelegenheiten, die von dem Vergleich abgedeckt werden und sofern der Rechtsberater der Gesellschaft bescheinigt, dass die zu entschädigende Person keine Pflichtverletzung begangen hat. Das vorgenannte Recht auf Kostenerstattung schließt andere Ansprüche nicht aus. Im Jahresbericht und im vereinfachten Verkaufsprospekt werden die bei der Verwaltung der Gesellschaft innerhalb des vorangegangenen Geschäftsjahres zulasten des jeweiligen Teilfonds (bzw. der jeweiligen Anteilklasse) angefallenen Kosten (ohne Transaktionskosten) offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Teilfondsvolumens (bzw. des durchschnittlichen Volumens der jeweiligen Allianz Global Investors Fund Anteilklasse) ausgewiesen („total expense ratio“ – TER). Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung und Depotbankvergütung sowie der Taxe d’Abonnement alle übrigen Kosten (inklusive etwaiger erfolgsbezogener Vergütungen) mit Ausnahme der angefallenen Transaktionskosten. Ein Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht bei der Berechnung berücksichtigt. Seitens des Zielfonds eingegangene Kosten, die den in Anhang III definierten Techniken und Instrumenten unterliegen, werden nicht berücksichtigt. Seitens des Zielfonds eingegangene Kosten, die den in Anhang III definierten Techniken und Instrumenten unterliegen, werden nicht berücksichtigt. Legt ein Teilfonds mehr als 20 % seiner Vermögenswerte in anderen OGAW oder OGA an, die eine TER veröffentlichen, wird für den Teilfonds eine synthetische TER ermittelt; veröffentlichen diese OGAW oder OGA allerdings keine eigene TER, ist insoweit die Berechnung einer synthetischen TER des Teilfonds nicht möglich. Legt ein Teilfonds nicht mehr als 20 % seiner Vermögenswerte in anderen OGAW oder OGA an, werden Kosten, die eventuell auf Ebene dieser OGAW oder OGA anfallen, nicht berücksichtigt. Die Berechnungsweise der TER erfolgt gemäß Rundschreiben 03/122 der luxemburgischen Aufsichtsbehörde. Gemeinsame Verwaltung von Vermögenswerten Zur effizienten Verwaltung darf der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft erlauben, eine gemeinsame Verwaltung von Vermögenswerten bestimmter von der Verwaltungsgesellschaft verwalteter (Teil-)Fonds innerhalb des Allianz Global Investors Fund und/oder anderer Organismen für gemeinschaftliche Anlagen nach Luxemburger Recht der Verwaltungsgesellschaft vorzunehmen. In diesem Fall werden Vermögenswerte der verschiedenen (Teil-)Fonds mit gleicher Depotbank gemeinsam verwaltet. Die unter gemeinsamer Verwaltung stehenden Vermögenswerte werden als „Pool“ bezeichnet, wobei diese Pools jedoch ausschließlich zu internen Verwaltungszwecken verwendet werden. Die Pools stellen keine separaten Einheiten dar und sind für Anleger nicht direkt zugänglich. Jedem der gemeinsam verwalteten (Teil-)Fonds werden seine spezifischen Vermögenswerte zugeteilt. Bei der Zusammenfassung von Vermögenswerten aus mehr als einem (Teil-)Fonds in einem Pool werden die Vermögenswerte, die jedem teilnehmenden (Teil-)Fonds zuzurechnen sind, zunächst über die ursprüngliche Zuweisung von Vermögenswerten des (Teil-)Fonds zu diesem Pool ermittelt. Sie ändern sich, wenn der (Teil-)Fonds dem Pool Vermögenswerte zuführt oder entnimmt. Der Anspruch jedes teilnehmenden (Teil-)Fonds auf die gemeinsam verwalteten Vermögenswerte gilt für jeden einzelnen Vermögenswert eines solchen Pools. Zusätzliche, im Auftrag der gemeinsam verwalteten (Teil-) Fonds getätigte Anlagen werden diesen (Teil-)Fonds entsprechend ihrer jeweiligen Ansprüche zugeteilt. Verkaufte Vermögenswerte werden in ähnlicher Weise auf die jedem teilnehmenden (Teil-)Fonds zurechenbaren Vermögenswerte angerechnet. Besteuerung Nachfolgende Zusammenfassung basiert auf den gegenwärtigen Gesetzen und Gepflogenheiten im Großherzogtum Luxemburg und kann Änderungen unterworfen sein. An die Gesellschaft aus ihren Anlagen gezahlte Dividenden, Zinszahlungen oder sonstigen Erträge können im Ursprungsland nicht rückerstattbaren Quellen- oder sonstigen Steuern unterliegen. Es ist davon auszugehen, dass die Anteilinhaber der Gesellschaft in steuerlicher Hinsicht in verschiedenen Ländern ansässig sind. Deshalb wird in diesem Verkaufsprospekt auf eine Zusammenfassung der steuerlichen Konsequenzen für alle Anleger verzichtet. Diese werden gemäß dem anwendbaren Recht und der anzuwendenden Rechtspraxis in den Ländern, deren Staatsbürgerschaft der Anteilinhaber besitzt oder in denen er seinen Wohnsitz, Sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in denen ein Anteilinhaber seine Anteile verwahren lässt, im Hinblick auf die persönliche Situation variieren. Die Gesellschaft unterliegt in Luxemburg keiner Gewinnoder Ertragsteuer. Zugleich unterliegen Ausschüttungen aus den Teilfonds der Gesellschaft derzeit keiner Luxemburger Quellensteuer. Die Gesellschaft unterliegt allerdings einer Steuer von 0,05 % p. a. des Nettoteilfondsvermögens der Aktien-, Misch- und Rententeilfonds bzw. von 0,01 % p. a. der Geldmarkt-Teilfonds und der unter Artikel 129 Absatz 2 d) des Gesetzes fallenden institutionellen Anteilklassentypen (I, IT, X, XT, W und WT) von Aktien-, Misch- und Rententeilfonds („Taxe d’Abonnement“), soweit sie nicht in Luxemburger Investmentfonds investiert hat, die ihrerseits der „Taxe d’Abonnement“ unterliegen. Die Verwaltungsgesellschaft stellt sicher, dass Anteile der Anteilklassentypen I, IT, X, XT, W und WT nur von nicht natürlichen Personen erworben werden. Diese Steuer ist vierteljährlich zahlbar und ihre Bemessungsgrundlage ist das Nettovermögen des Teilfonds bzw. der zugehörigen Anteilklasse am betreffenden Quartalsende. Für die Ausgabe von Anteilen fällt in Luxemburg keine Stempelsteuer oder sonstige Steuer an. Ebenso unterliegen die 29 Allianz Global Investors Fund realisierten Wertzuwächse des Gesellschaftsvermögens in Luxemburg keiner Steuer. Die Gesellschaft unterliegt einer einmaligen Kapitalsteuer von EUR 1.250,–, die bei ihrer Gründung entrichtet wurde. Gemäß der gegenwärtigen Rechtslage unterliegen Anteilinhaber weder einer Steuer auf Kapitalerträge oder Kursgewinne noch – vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes – einer Quellensteuer. Dies gilt nicht für Anteilinhaber, die a) in Luxemburg ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben oder eine permanente Betriebsstätte unterhalten, b) nicht in Luxemburg wohnhaft sind, aber mehr als 10 % der Anteile der Gesellschaft halten (bis zum 31. Dezember 2007 25 % der Anteile der Gesellschaft für Anteile, die vor dem 1. Januar 2002 erworben wurden, es sei denn der Bestand wurde zwischenzeitlich erhöht) und ihren Bestand komplett oder teilweise innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb veräußern, oder c) innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Verkauf ihrer Anteile ihren Wohnsitz in Luxemburg, wo sie mindestens 15 Jahre wohnhaft waren, aufgegeben haben und die mehr als 10 % der Anteile der Gesellschaft halten (bis zum 31. Dezember 2007 25 % der Anteile der Gesellschaft für Anteile, die vor dem 1. Januar 2002 erworben wurden, es sei denn der Bestand wurde zwischenzeitlich erhöht). Im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Richtlinie über die Zinsbesteuerung 2003/48/EG, welche am 1. Juli 2005 in Kraft trat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in gewissen Fällen eine Quellensteuer angewandt wird, falls eine luxemburger Zahlstelle Ausschüttungen und Rückkäufe / Rücknahmen von Anteilen tätigt und der Empfänger bzw. der wirtschaftlich Berechtigte dieser Gelder eine natürliche Person ist, die in einem anderen EUStaat bzw. einem der betroffenen abhängigen oder assoziierten Gebiete ansässig ist. Der Quellensteuersatz auf die jeweilige Bemessungsgrundlage der jeweiligen Ausschüttungen oder Rückkäufe / Rücknahmen beträgt 15 % bis zum 30. Juni 2008 einschließlich, 20 % ab dem 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2011 einschließlich und für die Zeit danach 35 %, außer es wird ausdrücklich beantragt, am Informationsaustausch-System der o. g. Richtlinie teilzunehmen, oder es wird eine Bescheinigung der Heimatbehörde zur Befreiung vorgelegt. Anteilinhabern wird geraten, sich selbst über die steuerlichen Auswirkungen der Zeichnung, des Kaufs, des Haltens, der Rückgabe oder einer sonstigen Anteilsveräuße30 rung sowie der Ertragserzielung (z. B. durch Ausschüttungen eines Teilfonds oder erfolgender Thesaurierungen) im Rahmen der Gesetze des Landes ihrer Staatsbürgerschaft, Ansässigkeit, ihres Wohnsitzes, Sitzes oder der Anteilsverwahrung zu informieren und gegebenenfalls fachliche Beratung einzuholen. Hinweis für die Anleger in der Bundesrepublik Deutschland Sämtliche Zahlungen an die Anteilinhaber (Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) können über die unter „Ihre Partner“ aufgeführte Zahlstelle geleistet werden. Rücknahme- und Umtauschaufträge können über die Zahlstelle eingereicht werden. Hinsichtlich des Vertriebs in der Bundesrepublik Deutschland werden die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie etwaige Mitteilungen an die Anleger in der Börsen-Zeitung (Erscheinungsort Frankfurt am Main) publiziert. Der vollständige Verkaufsprospekt, der vereinfachte Verkaufsprospekt, die Satzung, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie die weiteren unter „Verfügbare Unterlagen“ aufgeführten Unterlagen sind bei der unter „Ihre Partner“ aufgeführten Informationsstelle einsehbar und vor und nach Vertragsabschluss kostenlos erhältlich. Sie können dort schriftlich oder telefonisch angefordert bzw. persönlich entgegengenommen werden. Risiko der Änderung bekannt gemachter Besteuerungsgrundlagen bei in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtigen Anlegern Eine Änderung unrichtig bekannt gemachter Besteuerungsgrundlagen des Fonds für vorangegangene Geschäftsjahre kann für den Fall einer für den Anleger steuerlich grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge haben, dass der Anleger die Steuerlast aus der Korrektur für vorangegangene Geschäftsjahre zu tragen hat, obwohl er unter Umständen seinerzeit nicht in dem Fonds investiert war. Umgekehrt kann für den Anleger der Fall eintreten, dass ihm eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte Korrektur für das aktuelle und für vorangegangene Geschäftsjahre, in denen er an dem Fonds beteiligt war, durch die Rückgabe oder Veräußerung der Anteile vor Umsetzung der entsprechenden Korrektur nicht mehr zugute kommt. Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steuerliche Vorteile in einem anderen als eigentlich zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich steuerlich Allianz Global Investors Fund veranlagt werden und sich dies beim einzelnen Anleger negativ auswirkt. Überdies kann eine Korrektur der Steuerdaten zur Folge haben, dass die Steuerbemessungsgrundlage für einen Anleger der Performance des Fonds entspricht oder diese sogar auch übersteigt. Zu Änderungen bekannt gemachter Besteuerungsgrundlagen kann es insbesondere kommen, wenn die deutsche Finanzverwaltung bzw. Finanzgerichtsbarkeit einschlägige steuerrechtliche Vorschriften abweichend interpretiert. Hinweis für Anleger in der Schweiz Für die in der Schweiz vertriebenen Anteile ist die Dresdner Bank (Schweiz) AG, Utoquai 55, CH-8034 Zürich, Vertreter und Zahlstelle in der Schweiz. Erfüllungsort und Gerichtsstand befinden sich mit Bezug auf die in der Schweiz vertriebenen Anteile am Sitz des Vertreters in der Schweiz. Der Verkaufsprospekt, der vereinfachte Verkaufsprospekt, die Satzung sowie Jahres- und Halbjahresberichte sind beim Vertreter in der Schweiz kostenlos erhältlich. Für das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und den Anteilinhabern in der Schweiz ist die deutsche Fassung des Verkaufsprospekts in der ordnungsgemäß unterzeichneten und bei der Aufsichtsbehörde eingereichten Fassung maßgeblich. Publikationsorgane in der Schweiz sind das Schweizerische Handelsamtsblatt sowie die Handelszeitung. In der Schweiz werden Ausgabe- und Rücknahmepreise gemeinsam bzw. der Nettoinventarwert (mit dem Hinweis „exklusive Kommissionen“) der Anteile täglich in der Neuen Zürcher Zeitung publiziert. Kosten im Zusammenhang mit der Währungsabsicherung von Anteilklassen werden grundsätzlich von der jeweiligen währungsgesicherten Anteilklasse getragen. Währungsabsicherungsgeschäfte betreffend eine einzelne Anteilklasse beinhalten jedoch ein mögliches Risiko, dass aus Währungsabsicherungsgeschäften resultierende Verpflichtungen den Nettoinventarwert der anderen Anteilklassen desselben Fonds beschlagen können. Die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten kann dazu führen, dass das Gesamtengagement eines Fonds dessen Nettovermögen übersteigt. Das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Gesamtengagement darf 100 % des Nettovermögens nicht übersteigen. Das Gesamtengagement eines Fonds kann somit 200 % seines Nettovermögens betragen. Unter Berücksichtigung der Möglichkeit der vorübergehenden Kreditaufnah- me im Umfang von maximal 10 % darf das Gesamtengagement eines Fonds insgesamt 210 % seines Nettovermögens nicht überschreiten. Bei den Fonds handelt es sich um komplexe OGAW, bei welchen die Value-at-Risk Methode mit Stress Tests als Risikomessverfahren zur Anwendung gelangt. Die Gesellschaft richtet aus der Verwaltungskommission Vergütungen für den Vertrieb des Anlagefonds (Bestandspflegeprovisionen) an Vertriebsträger und -partner und Vermögensverwalter aus. Weiters gewährt sie aus der Verwaltungskommission Rückvergütungen an bestimmte Anleger in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und Regulierungen des Großherzogtums Luxemburg. Hinweis für Anleger im Vereinigten Königreich Die Namen und Adressen der „UK Distributor“ und des „Facilities Agent“ sind unter „Ihre Partner“ aufgeführt. Jeder Käufer und jeder Anteilinhaber kann Anteile teilweise oder ganz verkaufen, indem er den „Facilities Agent“ im Vereinigten Königreich schriftlich instruiert. Der vollständige Verkaufsprospekt, der vereinfachte Verkaufsprospekt, die Satzung und die Jahres- und Halbjahresberichte können bei dem „Facilities Agent“ eingesehen oder erhalten werden. Außerdem können der Ausgabe- und der Rücknahmepreis bei dem „Facilities Agent“ abgefragt werden. Beschwerden bezüglich der Verwaltung des Fonds können bei dem „Facilities Agent“ eingereicht werden. Anteile mit Ausschüttungsstatus im Vereinigten Königreich Der Verwaltungsrat plant derzeit, für die entsprechenden Rechnungszeiträume bestimmter Anteilklassen in steuerlicher Hinsicht die Anerkennung als ausschüttende Anteilklassen im Vereinigten Königreich zu beantragen. Es kann derzeit jedoch nicht garantiert werden, dass diese Anerkennung tatsächlich auch gewährt wird. Die durch das Finanzgesetz von 2004 eingeführten Änderungen der Vorschriften für sog. „Offshore Fonds“ ermöglichen, dass einzelne Teilfonds oder Anteilklassen den Ausschüttungsstatus für das Vereinigte Königreich erhalten können, während andere Teilfonds oder Anteilklassen innerhalb desselben Fonds diesen Status nicht besitzen. Derzeit wird geplant, dass die Gesellschaft die Aner- 31 Allianz Global Investors Fund kennung des Ausschüttungsstatus der auf Pfund Sterling lautenden Anteilklassen A, C, P, I, X und W im Vereinigten Königreich entsprechend der im Gesetz über Einkommen- und Körperschaftsteuer von 1988 (dem „Gesetz von 1988“) auf „Offshore Fonds“ anwendbaren Vorschriften beantragt. Unter dem Vorbehalt dieser Anerkennung ist geplant, dass die Gesellschaft für die auf Pfund Sterling lautenden Anteilklassen A, C, P, I, X und W mit Ausschüttungsstatus im Vereinigten Königreich die Ausschüttung vornimmt, die durch das Gesetz von 1988 vorgeschrieben sind. Geschäftsführung und Verwaltung der Gesellschaft Mitglieder des Verwaltungsrats sind: Vorsitzender: – Horst Eich Vorsitzender der Geschäftsführung der Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main Vorsitzender der Geschäftsführung der Allianz Global Investors Deutschland GmbH, München Geschäftsführer Allianz Global Investors Europe Holding GmbH, München Vorsitzender der Geschäftsführung der Allianz Global Investors Product Solutions GmbH, München Verwaltungsratsmitglieder: – Dr. Christian Finckh Managing Director Allianz Global Investors Europe GmbH, München – George McKay Chief Operating Officer Asia Pacific Allianz Global Investors Asia Pacific GmbH – Wilfried Siegmund Managing Director und Chief Executive Officer Allianz Global Investors Luxembourg S. A., Senningerberg Verwaltungsgesellschaft – Allianz Global Investors Luxembourg S. A., 6A, route de Trèves L-2633 Senningerberg 32 Mitglieder des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft sind: Vorsitzende: – Elizabeth Corley Managing Director und Chief Executive Officer Allianz Global Investors Europe GmbH, München Verwaltungsratsmitglieder: – Horst Eich Vorsitzender der Geschäftsführung der Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main Vorsitzender der Geschäftsführung der Allianz Global Investors Deutschland GmbH, München Geschäftsführer Allianz Global Investors Europe Holding GmbH, München Vorsitzender der Geschäftsführung der Allianz Global Investors Product Solutions GmbH, München – Andrew Douglas Eu Chairman of the Board of Management (Chief Executive Officer) Allianz Global Investors Asia Pacific GmbH, München – Dr. Christian Finckh Managing Director Allianz Global Investors Europe GmbH, München – Wolfgang Pütz Geschäftsführer und Chief Operating Officer Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main Geschäftsführer Allianz Global Investors Deutschland GmbH, München Geschäftsführer Allianz Global Investors Product Solutions GmbH, München Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft: Sprecher der Geschäftsführung – Wilfried Siegmund Managing Director und Chief Executive Officer Allianz Global Investors Luxembourg S. A., Senningerberg Allianz Global Investors Fund Mitglieder der Geschäftsführung – Jean-Christoph Arntz Managing Director und Chief Operating Officer Allianz Global Investors Luxembourg S. A., Senningerberg – Martyn Cuff Managing Director Allianz Global Investors Luxembourg S. A., Senningerberg Der Verwaltungsrat ist für die Überwachung der allgemeinen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft verantwortlich. Die Gesellschaft hat die Allianz Global Investors Luxembourg S. A. als Verwaltungsgesellschaft bestellt, die für das Tagesgeschäft und die Anlageverwaltung verantwortlich ist. Die Verwaltungsgesellschaft wurde als société anonyme gemäß der Gesetze des Großherzogtums Luxemburg am 21. April 1988 gegründet. Ihr Sitz ist 6A, route de Trèves, L-2633 Senningerberg. Zum 30. Juni 2007 belief sich ihr – zu 100 % eingezahltes – gezeichnetes Kapital auf EUR 15,6 Mio., ihre Eigenmittel auf EUR 68,9 Mio. Die Rechte und Pflichten der Verwaltungsgesellschaft sind in einem Vertrag festgelegt, der durch die Gesellschaft oder die Verwaltungsgesellschaft mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann. Die Verwaltungsgesellschaft darf – unter Beibehaltung ihrer Verantwortung, Kontrolle und Koordination – auf eigene Kosten zum Zwecke einer effizienten Geschäftsführung das Fondsmanagement an Dritte übertragen (Fondsmanager) bzw. sich von Dritten beraten lassen (Anlageberater). Die Aufgabe eines Fondsmanager ist die tägliche Umsetzung der Anlagepolitik der Teilfonds in Abhängigkeit von den jeweiligen Anlagezielen, die Führung der Tagesgeschäfte der Vermögensverwaltung unter der Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung der Verwaltungsgesellschaft sowie das Erbringen anderer damit verbundener Dienstleistungen. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der im Verkaufsprospekt für jeden Teilfonds niedergelegten Anlageziele und -politik, der Anlagebeschränkungen, der Satzung sowie der gesetzlichen Beschränkungen. Die Anlageentscheidung und Ordererteilung obliegt einem Fondsmanager nach eigenem Ermessen. Ein Fondsmanager ist befugt, Makler sowie Broker zur Abwicklung von Transaktionen der Teilfonds auszuwählen. Ein Fondsmanager hat das Recht, sich auf eigene Kosten und Verantwortung von Dritten beraten zu lassen sowie Teile seiner Aufgaben an Dritte weiterzuverlagern. Bei Weiterverlagerung der Aufgabe der Anlageauswahlentscheidung wird der Name der Gesellschaft, auf die derlei Aufgaben übertragen wurden, im Abschnitt „Überblick“ aufgeführt. Ein Fondsmanager trägt alle Auslagen, die ihm in Verbindung mit den von ihm für einen Teilfonds geleisteten Dienstleistungen entstehen. Maklerprovisionen, Transaktionsgebühren und andere im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten eines Teilfonds anfallende Geschäftskosten werden nach Maßgabe der unter „Gebühren und Kosten, die zulasten der Gesellschaft, der Teilfonds und der Anteilklassen gehen“ dargelegten Regeln vom jeweiligen Teilfonds getragen. Ein Anlageberater wird unter Beachtung der Grundsätze der im Verkaufsprospekt für einen Teilfonds niedergelegten Anlageziele und -politik, der Anlagebeschränkungen der Satzung sowie der gesetzlichen Bestimmungen der Verwaltungsgesellschaft Ratschläge, Berichte und Empfehlungen im Zusammenhang mit der Verwaltung eines Teilfonds unterbreiten und die Verwaltungsgesellschaft bei der Auswahl der Vermögensgegenstände, die im Teilfondsvermögen gehalten werden sollen, beraten. Die Verwaltungsgesellschaft hat auf eigene Kosten die Vorbereitung der Produktion der periodischen Berichte sowie anderweitiger Berichte an die Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, (die „AllianzGI KAG“) ausgelagert; die Möglichkeit, ggf. nach Maßgabe des vollständigen Verkaufsprospekts und der Satzung Erstellungs(inklusive Übersetzungs-) und Druckkosten für solche Berichte den Teilfonds zu belasten, bleibt hiervon unberührt. Die AllianzGI KAG ist eine im Dezember 1955 gegründete, der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, unterliegende Kapitalanlagegesellschaft nach deutschem Recht in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und gleichzeitig Muttergesellschaft der Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft hat auf eigene Kosten die Ermittlung von Risikokennzahlen, Performancekennzahlen sowie Teilfondsstrukturdaten auf die IDS GmbH – Analysis and Reporting Services, München, Bundesrepublik Deutschland, als Auslagerungsunternehmen übertragen, die sich der Hilfe Dritter bedienen kann. Überdies sind sonstige Aufgaben von der Verwaltungsgesellschaft auf die State Street Bank Luxembourg S. A., Luxembourg, als Auslagerungsunternehmen übertragen worden, die auch Depotbank ist und sich der Hilfe Dritter bedienen darf (siehe insofern unter „Depotbank, nachträgliche Überwachung von Anlagegrenzen und -restrik- 33 Allianz Global Investors Fund tionen, Fondsbuchhaltung, Nettoinventarwertermittlung, Register- und Transferstelle“ sowie unter „Gebühren und Kosten, die zulasten der Gesellschaft, der Teilfonds und der Anteilklassen gehen“). Zentralverwaltung Die Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft mit der Zentralverwaltung beauftragt. In dieser Funktion ist die Verwaltungsgesellschaft für alle durch Luxemburger Recht vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben verantwortlich; insbesondere für die Registrierung der Gesellschaft, die Vorbereitung der Unterlagen, die Erstellung der Ausschüttungsbekanntmachungen, die Erstellung und den Versand der vollständigen und vereinfachten Verkaufsprospekte, der Finanzaufstellungen und aller anderen für die Anleger angefertigten Unterlagen, den Kontakt mit den Verwaltungsbehörden, den Anlegern und allen anderen Beteiligten. Die Aufgaben der Verwaltungsgesellschaft umfassen auch die Buchführung und Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile, die Bearbeitung der Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge, die Entgegennahme von Zahlungen, die Verwahrung des Aktionärsregisters der Gesellschaft, die Ausstellung und Überwachung des Versands von Aufstellungen, Berichten, Bekanntmachungen und sonstigen Dokumenten für die Anteilinhaber. Die Rechte und Pflichten der Zentralverwaltung sind in einem Vertrag festgelegt, der durch die Gesellschaft oder die Zentralverwaltung mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann. In ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft und Zentralverwaltung ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, eine Vergütung aus dem Vermögen jedes Teilfonds zu erhalten (siehe unter „Gebühren und Kosten, die zulasten der Gesellschaft, der Teilfonds und der Anteilklassen gehen“ sowie im Rahmen der Darstellungen in Anhang V und den Informationsblättern des jeweiligen Teilfonds), die monatlich rückwirkend zu zahlen ist. Darüber hinaus steht der Verwaltungsgesellschaft eine Erstattung ihrer angemessenen Auslagen durch die Gesellschaft zu. Die Verwaltungsgesellschaft kann unter ihrer Verantwortung, Kontrolle und Koordination im Rahmen der jeweils anwendbaren Gesetze, Regelungen und Richtlinien ihre Führungs- und Verwaltungsaufgaben an Organisationen übertragen, die auf diese Dienstleistungen spezialisiert sind. Teile der Zentralverwaltung sind in diesem Rahmen auf die Depotbank übertragen worden, die sich der Hilfe Dritter bedienen kann (siehe insofern unter „Depotbank, nachträgliche Überwachung von Anlagegrenzen und -restriktionen, Fondsbuchhaltung, Nettoinventarwertermittlung, Register- und Transferstelle“ sowie unter „Ge- 34 bühren und Kosten, die zulasten der Gesellschaft, der Teilfonds und der Anteilklassen gehen“). Aufsichtsbehörde Die Gesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft unterliegen der Aufsicht durch die zuständige Luxemburger Aufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier mit Sitz in 110, route d’Arlon, L-2991 Luxemburg. Depotbank, nachträgliche Überwachung von Anlagegrenzen und -restriktionen, Fondsbuchhaltung, Nettoinventarwertermittlung, Register- und Transferstelle Die Gesellschaft hat die State Street Bank Luxembourg S. A. zur Depotbank ihrer Vermögensgegenstände ernannt, deren Geschäftstätigkeiten die Unternehmensbereiche Global Custody und Fonds-Services umfassen. Die Depotbank wurde als société anonyme nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg am 19. Januar 1990 gegründet. Ihr Sitz ist 49, Avenue J. F. Kennedy, L-1855 Luxemburg. Zum 31. Dezember 2006 belief sich ihr Eigenkapital auf EUR 77 Mio. Die Depotbank ist uneingeschränkt verantwortlich für die Verwahrung der Vermögensgegenstände der Gesellschaft. Insbesondere wird sie auf Anweisung der Gesellschaft auch sämtliche Finanztransaktionen durchführen. Sämtliche Zahlungen an die Anteilinhaber werden über die Depotbank geleitet. Die Depotbank wird unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften insbesondere sicherstellen, dass a) Verkauf, Ausgabe, Rücknahme und Annullierung von Anteilen durch die Gesellschaft oder in ihrem Namen laut Gesetz und Satzung durchgeführt werden, b) bei Geschäften, die das Gesellschaftsvermögen betreffen, der Gegenwert innerhalb der handelsüblichen Fristen eingeht, c) die Verwendung der Erträge der Gesellschaft entsprechend den Bestimmungen der Satzung erfolgt. Die Depotbank kann nach ihrem Ermessen alle oder einen Teil der Vermögenswerte der Gesellschaft, insbesondere Wertpapiere, die an einer Börse notiert sind oder gehandelt werden oder zu einem Clearing-System zugelassen sind, einem solchen Clearing-System oder entsprechenden Korrespondenzbanken anvertrauen. Die Haftung der Depotbank wird nicht dadurch einge- Allianz Global Investors Fund schränkt, dass die Aufbewahrung aller oder eines Teils der ihr anvertrauten Vermögenswerte an Dritte übertragen wurde. Die Rechte und Pflichten der Depotbank sind in einem Vertrag festgelegt, der seitens der Gesellschaft oder der Depotbank mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann. Die Depotbank muss ihre Aufgaben jedoch so lange weiterhin wahrnehmen, bis sie durch eine andere Depotbank ersetzt und alle Vermögenswerte der Gesellschaft auf diese übertragen wurden. Die Depotbank ist berechtigt, für die Wahrnehmung der Depotbankaufgaben eine Vergütung aus dem Vermögen jedes Teilfonds zu erhalten (siehe unter „Gebühren und Kosten, die zulasten der Gesellschaft, der Teilfonds und der Anteilklassen gehen“). Neben ihrer Funktion als Depotbank hat State Street Bank Luxembourg S. A. als Auslagerungsunternehmen für die Verwaltungsgesellschaft auch wesentliche Funktionen der Zentralverwaltung sowie sonstige Aufgaben übernommen, nämlich die Fondsbuchhaltung, die Nettoinventarwertberechnung, die Funktion der Register- und Transferstelle sowie die nachträgliche Überwachung von Anlagegrenzen und -restriktionen. Sie ist berechtigt, für die Wahrnehmung dieser zusätzlichen Aufgaben eine Vergütung aus dem Vermögen jedes Teilfonds zu erhalten (siehe unter „Gebühren und Kosten, die zulasten der Gesellschaft, der Teilfonds und der Anteilklassen gehen“) und sich der Hilfe Dritter zu bedienen. Vertriebsgesellschaften Die Gesellschaft kann mit Vertriebsgesellschaften Vereinbarungen treffen, um die Anteile jedes der Teilfonds weltweit in verschiedenen Ländern zu vermarkten und zu platzieren mit Ausnahme der USA, ihrer Hoheitsgebiete und Besitzungen und sämtlichen sonstigen ihrer Gesetzgebung unterliegenden Gebieten (vorbehaltlich einiger Ausnahmen) und mit Ausnahme sonstiger Länder und Hoheitsgebiete, in denen dies ebenfalls untersagt ist. men tätig. Die Gesellschaft kann nach ihrem Ermessen weitere Vertriebsgesellschaften ernennen. Zahl- und Informationsstellen Die Gesellschaft hat die Depotbank zur Zahl- und Informationsstelle ernannt und mit der Zahlung etwaiger Ausschüttungen, Rücknahmeerlöse und sonstiger Zahlungen an die Anteilinhaber beauftragt. Die Rechte und Pflichten der Depotbank als Zahl- und Informationsstelle sind in einer Vereinbarung geregelt, die durch beide Parteien innerhalb einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann. Die Gesellschaft kann Zahl- und Informationsstellen in jedem Land ernennen, in dem Anteile der Gesellschaft öffentlich vertrieben werden und in dem eine lokale Zahlund Informationsstelle gemäß der Gesetzeslage ernannt werden muss. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospekts waren als Zahl- und Informationsstellen die unter „Ihre Partner“ am Ende des Verkaufsprospekts genannten Unternehmen tätig. Weitere Zahl- und Informationsstellen können ernannt werden. Diese werden in den Jahres- und Halbjahresberichten genannt. Allgemeine Informationen über die Gesellschaft Die Gesellschaft wurde am 9. August 1999 unter dem Namen DRESDNER GLOBAL STRATEGIES FUND gegründet, mit Wirkung ab dem 9. Dezember 2002 in Allianz Dresdner Global Strategies Fund umbenannt und erneut mit Wirkung ab dem 8. Dezember 2004 in Allianz Global Investors Fund umbenannt. Sie unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften sowie des Gesetzes. Sie ist eine offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital nach luxemburgischem Recht (Société d’Investissement à Capital Variable – SICAV) mit Sitz in 6A, route de Trèves, L-2633 Senningerberg. Die Gesellschaft bzw. die Vertriebsgesellschaften werden jederzeit sämtlichen ihnen durch geltende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche auferlegten Pflichten, insbesondere den Bestimmungen des Rundschreibens der Luxemburger Aufsichtsbehörde Nr. 05/211 vom 13. Oktober 2005 in der jeweils gültigen Fassung, entsprechen und Maßnahmen ergreifen, die, soweit möglich, die Einhaltung dieser Verpflichtungen gewährleisten. Die Satzung wurde im Mémorial vom 16. September 1999 veröffentlicht und bei der Geschäftsstelle des Handelsregisters Luxemburg gemeinsam mit der „Notice Légale“ zur Ausgabe und Rücknahme von Anteilen hinterlegt. Zwischenzeitliche Änderungen wurden im Mémorial publiziert. Diese Unterlagen liegen beim Handelsregister Luxemburg zur Einsicht aus. Abschriften sind auf Antrag am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospekts waren als Vertriebsgesellschaften die unter „Ihre Partner“ am Ende des Verkaufsprospekts genannten Unterneh- Das gesetzliche Mindestkapital der Gesellschaft beträgt 1.250.000,– EUR. Das Gesellschaftskapital wird durch voll einbezahlte Anteile ohne Nennwert repräsentiert. 35 Allianz Global Investors Fund Die Gesellschaft kann Anteilinhabern fortlaufend voll einbezahlte Anteile anbieten. Sie ist eine offene Gesellschaft, d. h. die Satzung räumt den Anteilinhabern das Recht ein, ihre Anteile jederzeit nach Maßgabe der Satzung und der Verkaufsunterlagen zurückzugeben. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann jederzeit die Auflegung neuer Teilfonds oder weiterer Anteilklassen beschließen. Die vollständigen und vereinfachten Verkaufsprospekte werden dann mit neuen Informationsblättern mit detaillierten Angaben zu den neuen Teilfonds oder Anteilklassen ergänzt. Die Gesellschaft bildet eine einzige juristische Einheit. Gegenüber Dritten, insbesondere Gläubigern der Gesellschaft, und abweichend von Artikel 2093 des Luxemburger Zivilgesetzbuches, ist jeder Teilfonds nur für Verbindlichkeiten verantwortlich, die ihm zuzurechnen sind. Das Gesellschaftskapital wird in EUR – der Konsolidierungswährung der Gesellschaft – angegeben und entspricht jederzeit dem Gesamtwert des Nettovermögens sämtlicher Teilfonds. Gesellschafterversammlungen und Berichte an die Anteilinhaber Hauptversammlungen der Anteilinhaber (einschließlich Versammlungen, die über Satzungsänderungen, Auflösung und Liquidation der Gesellschaft, eines Teilfonds oder einer Anteilklasse beschließen) werden gemäß der Satzung und Luxemburger Recht einberufen. Im Falle einer Satzungsänderung wird diese Änderung in der Kanzlei des Bezirksgerichts Luxemburg hinterlegt und im „Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations“, dem Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg („Mémorial“), veröffentlicht. Die Gesellschaft veröffentlicht jährlich zum 30. September einen detaillierten geprüften Bericht über ihre Geschäftstätigkeit und Vermögensverwaltung. Dieser Bericht enthält unter anderem einen konsolidierten Finanzbericht aller Teilfonds, eine genaue Aufstellung der Vermögenswerte jedes Teilfonds sowie den Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers. Weiterhin veröffentlicht die Gesellschaft zum 31. März ungeprüfte Halbjahresberichte, die unter anderem eine Beschreibung der Anlagen des Portfolios jedes Teilfonds und die Zahl der ausgegebenen und zurückgenommenen Anteile seit der letzten Veröffentlichung enthalten. Die Berichte werden registrierten Anteilinhabern auf Anfrage innerhalb von vier Monaten nach Berichtsdatum (bei Jahresberichten) bzw. innerhalb von zwei Monaten 36 nach Berichtsdatum (bei Halbjahresberichten) zugesandt. Weitere Exemplare sind kostenlos am Sitz der Gesellschaft, bei den Vertriebsgesellschaften oder den Zahl- und Informationsstellen erhältlich. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. Oktober jedes Jahres und endet am 30. September. Die Jahreshauptversammlung wird nach Maßgabe des Luxemburger Rechts am eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft in Luxemburg am dritten Freitag im Januar um 11.00 Uhr abgehalten. Wenn dieser Tag ein gesetzlicher oder Bankfeiertag in Luxemburg ist, findet die Jahreshauptversammlung am nächstfolgenden Werktag statt. Gemäß den Bestimmungen der Gesellschaft dürfen Anteilinhaber eines Teilfonds oder einer Anteilklasse jederzeit Hauptversammlungen einberufen, auf denen sie ausschließlich Beschlüsse für diesen Teilfonds bzw. diese Anteilklasse treffen können. Der konsolidierte Finanzbericht der Gesellschaft wird in EUR, der Währung des Aktienkapitals, erstellt. Die Finanzaufstellungen der Teilfondsfonds werden in der Basiswährung der Teilfonds dargestellt. Besondere Informationen über die Gesellschaft Die Gesellschaft kann für jeden Teilfonds mehrere Anteilklassen ausgeben, die sich in der Kostenbelastung, der Kostenerhebungsart, der Ertragsverwendung, dem erwerbsberechtigten Personenkreis, dem Mindestanlagebetrag, der Referenzwährung, einer ggf. auf Anteilklassenebene erfolgenden Währungssicherung, der Bestimmung des Abrechnungszeitpunkts nach Auftragserteilung, der Bestimmung des zeitlichen Abwicklungsprozedere nach Abrechnung eines Auftrags oder sonstigen Merkmalen unterscheiden können. Einzelheiten hierzu sind in dem Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds sowie in Anhang IV und V erläutert. Die Anteile werden als Namens- und/oder Inhaberzertifikate ausgegeben. Es können auch Globalzertifikate erstellt werden. Der Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke kann auch ausgeschlossen werden; in diesem Fall weist das Informationsblatt eines Teilfonds hierauf hin. Der Erwerb von Anteilen der Anteilklassen P, PT, I, IT, W und WT ist nur bei einer Mindestanlage in der in Anhang IV („Aktuelle Struktur der Anteilklassen“) bzw. den Informationsblättern genannten Höhe (nach Abzug eines eventuellen Ausgabeaufschlags möglich. Folgeanlagen sind auch mit geringeren Beträgen statthaft, sofern die Summe aus dem aktuellen Wert der vom Erwerber zum Zeitpunkt der Folgeanlage bereits gehaltenen Anteile Allianz Global Investors Fund derselben Anteilklasse und dem Betrag der Folgeanlage (nach Abzug eines eventuellen Ausgabeaufschlags) mindestens der Höhe der Mindestanlage der betreffenden Anteilklasse entspricht. Berücksichtigt werden nur Bestände, die der Erwerber bei derselben Stelle verwahren lässt, bei der er auch die Folgeanlage tätigen möchte. Fungiert der Erwerber als Zwischenverwahrer für endbegünstigte Dritte, so kann er Anteile der genannten Anteilklassen nur erwerben, wenn die vorstehend genannten Bedingungen hinsichtlich eines jeden endbegünstigten Dritten jeweils gesondert erfüllt sind. Die Ausgabe von Anteilen dieser Anteilklassen kann davon abhängig gemacht werden, dass der Erwerber zuvor eine entsprechende schriftliche Versicherung abgibt. Anteile der Anteilklassen I, IT, X, XT, W und WT können nur von nicht natürlichen Personen erworben werden. Der Erwerb ist gleichwohl unstatthaft, wenn zwar der Anteilzeichner selbst eine nicht natürliche Person ist, er jedoch als Zwischenverwahrer für einen endbegünstigten Dritten fungiert, der seinerseits eine natürliche Person ist. Die Ausgabe von Anteilen der Anteilklassen I, IT, X, XT, W oder WT kann davon abhängig gemacht werden, dass der Erwerber zuvor eine entsprechende schriftliche Versicherung abgibt. Anteile der Anteilklassen I, IT, X, XT, W und WT können den Zusatz „RCM“ oder „PIMCO“ tragen. In diesem Fall erfolgt ein Hinweis hierauf im Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds. Bei Anteilen der Anteilklassen X und XT werden auf Anteilklassenebene weder eine Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung noch eine erfolgsbezogene Vergütung für die Tätigkeit der Verwaltungsgesellschaft belastet; statt dessen wird dem jeweiligen Anteilinhaber eine Vergütung von der Verwaltungsgesellschaft direkt in Rechnung gestellt. Anteile dieser Anteilklassen können nur mit Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft und nach Abschluss einer individuellen Sondervereinbarung zwischen dem Anteilinhaber und der Verwaltungsgesellschaft ausgegeben werden. Es steht im freien Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, ob sie einer Anteilausgabe zustimmt, ob sie eine individuelle Sondervereinbarung abzuschließen bereit ist und wie sie ggf. eine individuelle Sondervereinbarung ausgestaltet. Die Gesellschaft hat auch die Möglichkeit, Anteilklassen, deren Referenzwährung nicht auf die Basiswährung des Teilfonds lautet, auszugeben. Hierbei können sowohl Anteilklassen ausgegeben werden, bei denen eine umfangreiche Währungssicherung zugunsten der Referenzwährung angestrebt wird oder bei denen dies unterbleibt. Die Kosten dieser Währungssicherungsgeschäfte werden von der entsprechenden Anteilklasse getragen. Die jeweilige Referenzwährung einer Anteilklasse ist dem Anteilklassentyp (A, AT, C, CT, P, PT, I, IT, X, XT, W und WT) beigefügten Klammersatz zu entnehmen [z. B. bei dem Anteil- klassentyp A und der Referenzwährung USD: A (USD)]. Wird bei einer Anteilklasse eine Währungssicherung zugunsten der jeweiligen Referenzwährung angestrebt, wird der Bezeichnung der Referenzwährung ein „H-“ vorangestellt [z. B. bei dem Anteilklassentyp A, der Referenzwährung USD und einer angestrebten Währungssicherung gegenüber dieser Referenzwährung: A (H-USD)]. Ist in diesem Verkaufsprospekt von den Anteilklassen A, AT, C, CT, P, PT, I, IT, X, XT, W oder WT ohne weitere Zusätze die Rede, bezieht sich dies auf den jeweiligen Anteilklassentyp. Die Anteilklassentypen A, C, P, I, X, und W sind (sofern bei der Hauptversammlung diesbezügliche Entscheidungen getroffen wurden) grundsätzlich ausschüttende Anteilklassentypen, die Anteilklassentypen AT, CT, PT, IT, XT und WT sind (sofern bei der Hauptversammlung diesbezügliche Entscheidungen getroffen wurden) grundsätzlich thesaurierende Anteilklassentypen (siehe insofern auch Abschnitt „Ertragsermittlung und Verwendung der Erträge“ sowie Anhang IV). Alle Anteile nehmen in gleicher Weise an den Erträgen und am Liquidationserlös ihrer Anteilklasse teil. Die Berechnung des Anteilwerts erfolgt für jede Anteilklasse durch Teilung des Werts des einer Anteilklasse zuzurechnenden Vermögens durch die Zahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile dieser Klasse. Bei Ausschüttungen wird der Wert des Nettovermögens, der den Anteilen der ausschüttenden Anteilklassen zuzurechnen ist, um den Betrag dieser Ausschüttungen gekürzt. Wenn ein Teilfonds Anteile einer Anteilklasse ausgibt, so wird der Wert des Nettovermögens der jeweiligen Anteilklasse dieses Teilfonds um den bei der Ausgabe erzielten Erlös abzüglich eines erhobenen Ausgabeaufschlags erhöht. Wenn ein Teilfonds Anteile zurücknimmt, so vermindert sich der Wert des Nettovermögens der jeweiligen Anteilklasse dieses Teilfonds um den auf die zurückgenommenen Anteile entfallenden Nettoinventarwert. Sämtliche Anteile müssen vollständig einbezahlt werden. Sie tragen keinen Nennwert und verleihen weder Vorzugsrechte im Fall des Verkaufs, noch sonstige Vorrechte. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Luxemburger Rechts und der Satzung berechtigt jeder Anteil an der Gesellschaft, unabhängig von dem zugrunde liegenden Teilfonds oder der Anteilklasse, auf Hauptversammlungen der Anteilinhaber zu einer Stimme. Anteilbruchteile werden bis zu einem 1000stel ausgegeben und kleinere Bruchteile werden gerundet. Solche Anteilbruchteile verfügen über kein Stimmrecht, berechtigten aber anteilig zur Teilnahme an der Verteilung der 37 Allianz Global Investors Fund Nettoerträge und am Liquiditätserlös des jeweiligen Teilfonds bzw. der Anteilklasse des jeweiligen Teilfonds. Die Ausübung von Stimmrechten durch nichtberechtigte Personen kann allerdings von der Gesellschaft bezüglich der von diesen gehaltenen Anteilen auf Hauptversammlungen verweigert werden (Art. 10 der Satzung). Auflösung und Liquidation der Gesellschaft Die Gesellschaft kann jederzeit durch Beschluss der Hauptversammlung der Anteilinhaber unter Einhaltung der für Satzungsänderungen geltenden Beschlussfähigkeits- und Mehrheitserfordernisse aufgelöst werden. Sofern das Gesellschaftsvermögen unter zwei Drittel des Mindestgesellschaftsvermögens gemäß Artikel 5 dieser Satzung fällt, wird der Verwaltungsrat die Frage der Auflösung der Hauptversammlung vorlegen. Die Hauptversammlung, die ohne Quorum entscheiden kann, wird mit einfacher Mehrheit der auf der Hauptversammlung vertretenen Anteile entscheiden. Die Frage der Auflösung der Gesellschaft wird des Weiteren der Hauptversammlung vorgelegt, sofern das Gesellschaftsvermögen unter ein Viertel des Mindestgesellschaftsvermögens gemäß Artikel 5 dieser Satzung fällt; in diesem Falle wird die Hauptversammlung ohne Quorum abgehalten, und die Auflösung kann durch die Anleger entschieden werden, die ein Viertel der auf der Hauptversammlung vertretenen stimmberechtigten Anteile halten. Die Versammlung muss so rechtzeitig einberufen werden, dass sie innerhalb von vierzig Tagen nach Feststellung der Tatsache, dass das Nettovermögen der Gesellschaft unter zwei Drittel bzw. ein Viertel des gesetzlichen Mindestbetrags gefallen ist, abgehalten werden kann. Die Auflösung wird durch einen oder mehrere Liquidatoren vorgenommen, bei denen es sich sowohl um natürliche als auch um juristische Personen handeln kann und die von der Hauptversammlung, die auch über deren Befugnisse und Vergütung entscheidet, ernannt werden. Der aus der Liquidation erzielte und einer Anteilklasse eines Teilfonds zuordnungsfähige Nettoerlös wird von den Liquidatoren an die Anteilinhaber der Anteilklasse des entsprechenden Teilfonds, im Verhältnis zu ihrem Anteilsbesitz an der entsprechenden Anteilklasse, ausgezahlt. Wenn die Gesellschaft freiwillig oder aufgrund eines rechtlichen Zwangs liquidiert werden sollte, erfolgt ihre Liquidation nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das 38 entsprechende Gesetz spezifiziert die erforderlichen Schritte, um den Anteilinhabern die Teilnahme an der Auszahlung der Liquidationserlöse zu ermöglichen und sieht vor, dass nach Abschluss der Liquidation jeder bis dahin noch nicht von einem Anteilinhaber eingeforderte Betrag bei der „Caisse de Consignation“ hinterlegt wird. Beträge, die nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bei der „Caisse de Consignation“ eingefordert werden, verfallen gemäß den Bestimmungen des Luxemburger Rechts. Auflösung und Zusammenlegung von Teilfonds / Anteilklassen Falls der Vermögenswert eines Teilfonds unter den Betrag fällt, den der Verwaltungsrat als Mindestbetrag für eine wirtschaftlich effiziente Verwaltung des Teilfonds festgelegt hat, oder der Teilfonds diesen Mindestbetrag nicht erreicht (der zur Zeit auf EUR 15 Mio. oder den Gegenwert in einer anderen Basiswährung festgelegt wurde) oder falls eine erhebliche Veränderung der politischen, wirtschaftlichen oder monetären Situation eintritt, kann der Verwaltungsrat alle Anteile des betreffenden Teilfonds zum Nettoinventarwert pro Anteil des Bewertungstags, an dem diese Entscheidung des Verwaltungsrats in Kraft tritt (unter Berücksichtigung der tatsächlich erzielten Preise und der notwendigen Kosten zur Realisierung der Vermögensanlagen), zwangsweise zurücknehmen. Die Gesellschaft hat die Anteilinhaber in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen einen Monat vor dem Inkrafttreten der Zwangsrücknahme schriftlich über die Gründe und das Rücknahmeverfahren zu informieren. Wird der Teilfonds aufgelöst, ist dies im Mémorial sowie – soweit erforderlich – in mindestens zwei dann zu bestimmenden Tageszeitungen in den Ländern zu veröffentlichen, in denen Anteile des Teilfonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Die Ausgabe von Anteilen wird am Tage der Beschlussfassung über die Auflösung des Teilfonds eingestellt. Sofern im Interesse oder im Sinne der Gleichbehandlung der Anteilinhaber keine andere Entscheidung getroffen wird, dürfen die Anteilinhaber des betreffenden Teilfonds vor dem Datum der Zwangsrücknahme kostenlos die Rücknahme oder den Umtausch ihrer Anteile beantragen (wobei tatsächlich erzielte Preise und notwendige Kosten zur Realisierung der Vermögensanlagen berücksichtigt werden). Ungeachtet der dem Verwaltungsrat im vorstehenden Absatz übertragenen Befugnisse kann die Hauptversammlung der Anteilinhaber einer oder aller in einem Teilfonds ausgegebener Anteilklasse(n) auf Vorschlag des Verwaltungsrats beschließen, alle Anteile der entsprechenden Anteilklasse(n) zurückzunehmen und den Nettoinventarwert der Anteile des Bewertungstags, an dem die entsprechende Entscheidung in Kraft tritt (unter Berücksichtigung der tatsächlich erzielten Preise und Allianz Global Investors Fund notwendigen Kosten im Zusammenhang mit der Realisierung der Kapitalanlagen), an die Anteilinhaber auszuzahlen. Bei dieser Hauptversammlung ist keine Mindestanzahl von Anteilinhabern zur Beschlussfähigkeit notwendig. Die Entscheidung wird mit einfacher Mehrheit der bei dieser Versammlung anwesenden oder vertretenen Anteile gefasst. Vermögenswerte, die nach Ausführung der Rücknahme nicht an die entsprechenden Berechtigten ausgezahlt werden können, werden für die Dauer der Liquidationszeit bei der Depotbank hinterlegt. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Vermögenswerte zugunsten der Berechtigten an die „Caisse de Consignation“ übertragen. Alle zurückgenommenen Anteile werden entwertet. Unter denselben Umständen, wie im ersten Teil dieses Abschnitts genannt, kann der Verwaltungsrat auch beschließen, die Vermögenswerte eines Teilfonds auf einen anderen Teilfonds der Gesellschaft, auf einen anderen Organismus für gemeinsame Anlagen nach Luxemburger Recht, der den Bestimmungen des Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 unterliegt, oder in einen anderen Teilfonds eines solchen Organismus für gemeinsame Anlagen (im Folgenden als „neuer Teilfonds“ bezeichnet) einzubringen und die Anteile der betreffenden Teilfonds als Anteile eines anderen Fonds umzubenennen (sofern erforderlich nach einem Split oder einer Zusammenlegung und Vergütung möglicher Differenzbeträge für Anteilbruchteile an die Anteilinhaber). Diese Entscheidung wird in derselben Weise, wie im ersten Absatz dieses Abschnitts erläutert, einen Monat vor Inkrafttreten veröffentlicht (diese Veröffentlichung enthält zusätzlich Informationen zum neuen Teilfonds), um den Anteilinhabern während dieses Zeitraums eine gebührenfreie Rücknahme bzw. einen Umtausch ihrer Anteile zu ermöglichen. Ungeachtet der vorstehend beschriebenen Befugnisse des Verwaltungsrats kann die Hauptversammlung der Anleger der in einem Teilfonds ausgegebenen Anteilklasse(n) die Einbringung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der Anteilklasse in einen anderen Teilfonds der Gesellschaft oder in eine andere Anteilklasse desselben Teilfonds beschließen. Hierzu besteht keine Mindestanwesenheitserfordernis und die Zusammenlegung kann durch einfache Mehrheit der auf dieser Versammlung anwesenden oder vertretenen Anteile beschlossen werden. treffenden Anteilklasse(n) des jeweiligen Teilfonds mit einem Quorum von mindestens 50 % der ausgegebenen Anteile innerhalb des Teilfonds bzw. der betroffenen Anteilklasse(n) des Teilfonds und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Drittel der auf der Versammlung anwesenden oder vertretenen Anteile. Sofern eine solche Fusion mit einem Organismus für gemeinsame Anlagen nach Luxemburger Recht mit Sondervermögenscharakter („fonds commun de placement“) oder mit einem Organismus für gemeinsame Anlagen ausländischen Rechts erfolgt, binden die Beschlüsse der Hauptversammlung ausschließlich die Anteilinhaber, die sich zugunsten der Zusammenlegung ausgesprochen haben. Verfügbare Unterlagen Folgende Unterlagen sind während der üblichen Geschäftszeiten an jedem Geschäftstag kostenlos am Sitz der Gesellschaft, bei der Verwaltungsgesellschaft oder bei den Vertriebsgesellschaften und Zahl- und Informationsstellen erhältlich: a) Satzung der Gesellschaft; b) Verwaltungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Verwaltungsgesellschaft; c) Zentralverwaltungsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und der Zentralverwaltung; d) Depotbankvertrag zwischen der Gesellschaft und der Depotbank; e) Zahl- und Informationsstellenvereinbarungen zwischen der Gesellschaft oder der Verwaltungsgesellschaft und den Zahl- und Informationsstellen; f) Aktuelle Berichte und Finanzaufstellungen gemäß Kapitel „Gesellschafterversammlungen und Berichte an die Anteilinhaber“; g) Luxemburger Gesetz vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinschaftliche Anlagen und das Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in den geltenden Fassungen; h) Vollständiger und vereinfachter Verkaufsprospekt. Die Einbringung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten eines Teilfonds oder von Anteilklassen eines Teilfonds in einen anderen Organismus für gemeinsame Anlagen gemäß dem fünften Absatz dieses Abschnitts oder in einen anderen Teilfonds eines solchen anderen Organismus für gemeinsame Anlagen erfordert einen Beschluss der Anteilinhaber des Teilfonds bzw. der be39 Allianz Global Investors Fund Anhang I: Glossar Aktien / Aktie: Aktien /Aktie umfassen /umfasst sämtliche Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, wie in der Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds festgelegt. Anteil: Jeder Anteil einer Anteilklasse innerhalb eines Teilfonds der Gesellschaft. Anteilinhaber: Jede Person im Besitz von Anteilen der Gesellschaft. Anteilklasse: Jede Anteilklasse innerhalb eines Teilfonds, die sich hinsichtlich der Kostenbelastung, der Kostenerhebungsart, der Ertragsverwendung, dem erwerbsberechtigten Personenkreis, dem Mindestanlagebetrag, der Referenzwährung, einer ggf. auf Anteilklassenebene erfolgenden Währungssicherung, der Bestimmung des Abrechnungszeitpunkts nach Auftragserteilung, der Bestimmung des zeitlichen Abwicklungsprozedere nach Abrechnung eines Auftrags oder sonstigen Merkmalen von einer anderen Anteilklasse unterscheiden kann. Bewertungstag: Nach Maßgabe des Verwaltungsrats stellt jeder Geschäftstag einen Bewertungstag dar, sofern für einen bestimmten Teilfonds nichts anderes gilt. Etwaige Abweichungen diesbezüglich werden im Informationsblatt des betreffenden Teilfonds aufgeführt. BGL oder Bulgarischer Lew: BGL oder Bulgarischer Lew bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung Bulgariens. CAD oder Kanadischer Dollar: CAD oder Kanadischer Dollar bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung Kanadas. CHF oder Schweizer Franken: CHF oder Schweizer Franken bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung der Schweiz. CZK oder Tschechische Krone: CZK oder Tschechische Krone bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung der Tschechischen Republik. Aufsichtsbehörde: Die Luxemburger Behörde zur Überwachung des Finanzsektors (Commission de Surveillance du Secteur Financier). Depotbank: State Street Bank Luxembourg S. A. 49, avenue J. F. Kennedy L-1855 Luxemburg Ausgabeaufschlag: Die Gebühr, die bei der Zeichnung von Anteilen eines Teilfonds entsprechend Anhang V erhoben wird. DKK oder Dänische Krone: DKK oder Dänische Krone bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt immer auf die offizielle Währung Dänemarks. Ausgabepreis: Der Ausgabepreis pro Anteil der Anteile einer Anteilklasse eines Teilfonds setzt sich aus dem Nettoinventarwert pro Anteil der jeweiligen Anteilklasse zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags zusammen. Ausschüttende Anteile: Ausschüttende Anteile nehmen in der Regel Ausschüttungen aus einem Nettoertrag, ggf. auch aus eventuellen Veräußerungsgewinnen und sonstigen Komponenten vor. Basiswährung: Währung des jeweiligen Teilfonds. 40 Duration: Duration bedeutet die durchschnittliche, barwertgewichtete Restlaufzeit. Emerging Markets / Emerging Market: Emerging Markets / Emerging Market werden / wird als solche(r) bezeichnet, wenn sie / er laut Klassifizierung der Weltbank nicht in die Kategorie „hohes Bruttovolkseinkommen pro Kopf“ fallen / fällt. Entwickelte Länder oder entwickeltes Land: Entwickelte Länder / entwickeltes Land werden /wird als solche(s) bezeichnet, wenn sie /es laut Klassifizierung der Weltbank in die Kategorie „hohes Bruttovolkseinkommen pro Kopf“ fallen /fällt. Allianz Global Investors Fund EUR oder Euro: EUR oder Euro bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung der Mitgliedsländer der europäischen Währungsunion. Fondsmanager: Jeder von der Gesellschaft ernannte Fondsmanager gemäß „Ihre Partner“ am Ende dieses Verkaufsprospekts. GBP oder Britisches Pfund: GBP oder Britisches Pfund bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung des Vereinigten Königreichs. Geregelter Markt: Jeder geregelte Markt in einem beliebigen Land, der im Sinne von Artikel 41(1) des Gesetzes anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist. Geschäftstag: Jeder Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg. Gesellschaft: Allianz Global Investors Fund einschließlich aller derzeit und zukünftig bestehenden Teilfonds. Gesetz: Das luxemburgische Gesetz vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinschaftliche Anlagen in der jeweils geltenden Fassung. High Yield-Anlagen: High Yield-Anlagen sind Investitionen in Vermögenswerte, die zum Erwerbszeitpunkt kein Investment GradeRating einer anerkannten Rating-Agentur besitzen (so genanntes Non Investment Grade-Rating) oder hinsichtlich derer überhaupt kein Rating existiert, bei denen jedoch nach Einschätzung des Fondsmanagements davon ausgegangen werden kann, dass sie im Falle eines Ratings einer Einstufung von Non Investment Grade entsprächen. HRK oder Kroatische Kuna: HRK oder Kroatische Kuna bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung Kroatiens. HUF oder Ungarischer Forint: HUF oder Ungarischer Forint bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung Ungarns. Informationsstelle: Jede von der Gesellschaft ernannte Informationsstelle. JPY oder Japanischer Yen: JPY oder Japanischer Yen bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt immer auf die offizielle Währung Japans. Konsolidierungswährung: Konsolidierungswährung der Gesellschaft. MEZ: Mitteleuropäische Zeit. MESZ: Mitteleuropäische Sommerzeit. Nettoinventarwert: Der Nettoinventarwert entsprechend der Definition in Abschnitt „Bestimmung des Nettoinventarwerts“. NOK oder Norwegische Krone: NOK oder Norwegische Krone bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung Norwegens. OGAW oder andere OGA: Organismen für gemeinschaftliche Anlagen in Wertpapieren oder andere Organismen im Sinne des Gesetzes. OGAW-Richtlinie: Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften Nr. 85/611/EWG in ihrer jeweils gültigen Fassung. PLN oder Polnischer Zloty: PLN oder Polnischer Zloty bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung Polens. Referenzwährung: Währung, in der der Nettoinventarwert pro Anteil einer Anteilklasse berechnet wird. RON oder Neuer Rumänischer Leu: RON oder Neuer Rumänischer Leu bezieht sich auf die ab dem 1. Juli 2005 gültige, neue offizielle Währung Rumäniens. RUB oder Russischer Rubel: RUB oder Russischer Rubel bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt immer auf die offizielle Währung der Russischen Föderation. Rücknahmepreis: Der Rücknahmepreis pro Anteil für Anteile einer Anteilklasse eines Teilfonds ergibt sich, indem von dem Nettoinventarwert pro Anteil der jeweiligen Anteilklasse ein ggf. anfallender Rücknahmeabschlag abgezogen wird. InvG: Deutsches Investmentgesetz. 41 Allianz Global Investors Fund Satzung: Die Satzung der Gesellschaft vom 9. August 1999 mit ihren jeweiligen Ergänzungen und Änderungen. SEK oder Schwedische Krone: SEK oder Schwedische Krone bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung Schwedens. SGD oder Singapur-Dollar SGD oder Singapur-Dollar bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung von Singapur. SICAV: Société d’Investissement à Capital Variable (Investmentgesellschaft mit variablem Aktienkapital). Sitz der Gesellschaft: 6A, route de Trèves L-2633 Senningerberg SKK oder Slowakische Krone: SKK oder Slowakische Krone bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung der Slowakei. Stellvertreter: Jeder von der Gesellschaft ernannte Stellvertreter. Substanzwerte: Zu den Substanzwerten gehören Wertpapiere, die nach Einschätzung des Fondsmanagements relativ zur jeweiligen Branche unterbewertet sind. Teilfonds: Jeder Teilfonds der Gesellschaft. Thesaurierende Anteile: Ein von thesaurierenden Anteilen erwirtschafteter Ertrag wird in der Regel nicht an die Anteilinhaber ausgezahlt, sondern verbleibt im Teilfonds bzw. der jeweiligen Anteilklasse und wird im Wert der thesaurierenden Anteile berücksichtigt. Umtauschgebühr: Die Gebühr, die gemäß den Angaben in Anhang V beim Umtausch von Teilfondsanteilen zu entrichten ist. Unabhängiger Abschlussprüfer: PricewaterhouseCoopers S.à r.l. 400, Route d’Esch L-1014 Luxemburg 42 US-Person: Der Begriff „US-Person“ bezieht sich auf US-Personen wie in Vorschrift 902 von Verordnung S gemäß dem Securities Act festgelegt. Gemäß Vorschrift 902 von Verordnung S des Securities Act gilt als US-Person u. a. jede natürliche Person, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hat, und bezogen auf Anleger, bei denen es sich nicht um Einzelpersonen handelt, (i) eine Kapital- oder Personengesellschaft, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der USA oder eines US-Bundesstaates gegründet wurde oder organisiert ist; (ii) ein Treuhandvermögen, (a) dessen Treuhänder eine US-Person ist, es sei denn, es handelt sich hierbei um einen professionellen Vermögensverwalter und ein Mittreuhänder, der keine US-Person ist, verfügt hinsichtlich der Vermögenswerte des Treuhandvermögens über die alleinige oder gemeinsame Anlagebefugnis, und kein Begünstigter des Treuhandvermögens (und kein Treugeber, wenn das Treuhandvermögen widerrufbar ist) ist eine US-Person, oder (b) bei dem ein Gericht die Hauptgerichtsbarkeit für das Treuhandvermögen hat und ein oder mehrere US-Treuhänder die Befugnis zur Kontrolle aller wesentlichen Entscheidungen des Treuhandvermögens haben, und (iii) ein Nachlass, (a) dessen Erträge weltweit – aus sämtlichen Quellen – der US-Steuer unterliegen oder (b) bei dem eine Person als Testamentsvollstrecker oder Verwalter fungiert, es sei denn, ein Testamentsvollstrecker oder Verwalter des Nachlasses, bei dem es sich nicht um eine US-Person handelt, verfügt hinsichtlich der Vermögenswerte des Nachlasses über die alleinige oder gemeinsame Anlagebefugnis und der Nachlass unterliegt ausländischem Recht. Der Begriff „US-Person“ umfasst darüber hinaus alle Gesellschaften, deren Zweck v. a. in passiven Anlagen (z. B. Commodity Pools, Anlagegesellschaften oder andere ähnliche Gesellschaften) besteht und die errichtet wurden, (a) um für eine US-Person Anlagen in einen Commodity Pool zu vereinfachen, für den der Betreiber aufgrund der Tatsache, dass die Teilnehmer keine US-Personen sind, von bestimmten Anforderungen gemäß Teil 4 der United States Commodity Futures Trading Commission (der Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel) befreit ist, oder (b) von einer US-Person, um in erster Linie Anlagen in Wertpapieren zu ermöglichen, die nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 registriert sind, es sei denn, die Gesellschaft wurde von (gemäß Definition in Vorschrift 501 (a) des Securities Act von 1933) „akkreditierten Investoren“ errichtet, bei denen es sich nicht um eine natürliche Person, einen Nachlass oder ein Treuhandvermögen handelt. Allianz Global Investors Fund USD oder US-Dollar: USD oder US-Dollar bezieht sich in diesem Verkaufsprospekt auf die offizielle Währung der Vereinigten Staaten von Amerika. Vereinfachter Verkaufsprospekt: Der vereinfachte Verkaufsprospekt gemäß dem luxemburgischen Gesetz vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinschaftliche Anlagen (Schema C). Vereinigte Staaten: Der Begriff der Vereinigten Staaten umfasst die Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich der US-Bundesstaaten und des District of Columbia) sowie ihre Territorien, Besitzungen und alle anderen ihrer Gesetzgebung unterliegenden Gebiete. Wertpapierverwahrstelle: Clearstream, Euroclear, National Securities Clearing Corporation (NSCC) und andere Clearing Systeme, über die Anteile ausgegeben werden. Die bei Wertpapiersammelbanken verwahrten Anteile werden als Globalurkunden verbrieft. Anleger sollten beachten, dass Clearstream und Euroclear nur ganze Anteile ausgeben. Zahl- und Informationsstelle: Jede von der Gesellschaft ernannte Zahl- und Informationsstelle. Zentralverwaltung: Allianz Global Investors Luxembourg S. A. 6A, route de Trèves L-2633 Senningerberg Verkaufsprospekt: Der vollständige Verkaufsprospekt vom 5. März 2008 in der aktuellen Fassung einschließlich aller Änderungen und Ergänzungen. Vertriebsgesellschaft: Jede von der Gesellschaft ernannte Vertriebsgesellschaft. Verwaltungsgesellschaft: Allianz Global Investors Luxembourg S. A. 6A, route de Trèves L-2633 Senningerberg Verwaltungsrat: Im Abschnitt „Geschäftsführung und Verwaltung der Gesellschaft“ aufgeführte Mitglieder des Verwaltungsrats. Verzinsliche Wertpapiere / verzinsliches Wertpapier: Verzinsliche Wertpapiere / verzinsliches Wertpapier, wie in der Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds festgelegt, werden /wird definiert als sämtliche Wertpapiere, die zinstragend sind, inklusive – aber nicht beschränkt auf – Zerobonds, insbesondere Staatsanleihen, Pfandbriefe und ähnliche ausländische, von Kreditinstituten begebene Asset-Backed Securities, Kommunalschuldverschreibungen, variabel verzinsliche Anleihen, Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen, Unternehmensanleihen, Mortgage-Backed Securities und AssetBacked Securities sowie weitere Anleihen, die mit einem Sicherungsvermögen verknüpft sind. Wachstumswerte: Zu den Wachstumswerten gehören Wertpapiere, die nach Einschätzung des Fondsmanagements ein nicht hinreichend im aktuellen Kurs berücksichtigtes Wachstumspotenzial aufweisen. 43 Allianz Global Investors Fund Anhang II: Anlagemöglichkeiten und -beschränkungen Die Anlagegegenstände eines Teilfonds können grundsätzlich aus solchen Vermögensgegenständen bestehen, die in diesem Anhang aufgelistet sind, wobei in den Informationsblättern des jeweiligen Teilfonds weitere Einschränkungen vorgesehen sein können. Die für Teilfonds grundsätzlich geltenden Anlagebeschränkungen sind ebenfalls diesem Anhang zu entnehmen, wobei in den Informationsblättern des jeweiligen Teilfonds weitere Anlagebeschränkungen oder aber – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – Ausnahmen von in diesem Anhang festgelegten Anlagebeschränkungen vorgesehen sein können. Ebenfalls nach Maßgabe dieses Anhangs ist die Kreditaufnahme für einen Teilfonds begrenzt. Zudem enthält dieser Anhang weitere Regelungen. 1. Jeder Teilfonds kann Anlagen in folgenden Vermögenswerten tätigen, es sei denn, es erfolgt eine Einschränkung im Informationsblatt eines Teilfonds: – diese anderen OGA nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer behördlichen Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist, und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht; – das Schutzniveau der Anteilinhaber der OGA dem Schutzniveau der Anteilinhaber eines OGAW gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für die getrennte Verwahrung des Fondsvermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind; – die Geschäftstätigkeit der OGA Gegenstand von Jahres- und Halbjahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden; – der OGAW oder OGA, dessen Anteile erworben werden sollen, nach den Gründungsunterlagen insgesamt höchstens 10 % seines Vermögens in Anteilen anderer OGAW oder anderer OGA anlegen darf. a) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, – die an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt eines EU-Mitgliedstaats oder eines Drittstaats gehandelt werden, der anerkannt und für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist, oder – aus Neuemissionen stammen, deren Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt im Sinne des ersten Spiegelstrichs zu beantragen, und deren Zulassung spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der Emission erlangt wird. Geldmarktinstrumente sind Anlagen, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, die liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann. b) Anteile von nach der Richtlinie 85/611/EWG zugelassenen Organismen für gemeinschaftliche Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) oder anderen Organismen für gemeinschaftliche Anlagen („OGA“) im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 erster und zweiter Spiegelstrich der Richtlinie 85/611/EWG mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Drittstaat, sofern 44 c) Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten bei Kreditinstituten, sofern das betreffende Kreditinstitut seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat oder, falls der Sitz des Kreditinstituts sich in einem Drittstaat befindet, es Aufsichtsbestimmungen unterliegt, die nach Auffassung der CSSF denjenigen des Gemeinschaftsrechts gleichwertig sind. Die Einlagen können grundsätzlich auf sämtliche Währungen lauten, die nach der Anlagepolitik eines Teilfonds zulässig sind. d) Abgeleitete Finanzinstrumente („Derivate“), d. h. insbesondere Futures, Terminkontrakte, Optionen sowie Swaps, einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente, die an einem der in Buchstabe a) bezeichneten geregelten Märkte gehandelt werden, und/oder abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht dort gehandelt werden („OTC-Derivate“), sofern es sich bei den Basiswerten um unter dieser Nr. 1. oder unter Nr. 2. erster Spiegelstrich genannte Instrumente oder um Finanzindices, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die ein Teilfonds gemäß seinen Anlagezielen investieren darf. Die Finanzindices im vorgenannten Sinn umfassen insbesondere Indices auf Währungen, auf Wechselkurse, auf Zinssätze, Allianz Global Investors Fund auf Kurse und Gesamtrenditen auf Zinsindices sowie weiterhin insbesondere Renten-, Aktien-, Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices und Indices, die die weiteren in dieser Nummer aufgezählten zulässigen Instrumente zum Gegenstand haben. Um jedweden Zweifel auszuschließen, werden keine derivativen Transaktionen eingegangen, die eine Lieferung einer Komponente der als Basiswerte fungierenden Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices erfordern. Darüber hinaus sind bei OTC-Derivaten folgende Bedingungen zu erfüllen: – Die Kontrahenten müssen Finanzeinrichtungen erster Ordnung, auf solche Geschäfte spezialisiert sowie einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sein, die von der CSSF zugelassen wurden. – Die OTC-Derivate müssen einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit zu einem angemessenen Wert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können. – Die Transaktionen müssen auf der Grundlage standardisierter Verträge getätigt werden. – Der Kauf oder Verkauf dieser Instrumente anstelle von an einer Börse oder an einem geregelten Markt gehandelten Instrumenten muss nach Einschätzung der Gesellschaft für die Anleger von Vorteil sein. Der Einsatz von OTC-Geschäften ist insbesondere dann von Vorteil, wenn er eine laufzeitkongruente und damit kostengünstigere Absicherung von Vermögenswerten ermöglicht. e) Geldmarktinstrumente, die nicht auf einem geregelten Markt gehandelt werden und nicht unter die in Nr. 1. a) genannten Definitionen fallen, sofern die Emission oder der Emittent dieser Instrumente selbst Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt. Die Anforderungen hinsichtlich des Einlagen- und Anlegerschutzes sind bei Geldmarktinstrumenten u. a. dann erfüllt, wenn diese von mindestens einer anerkannten Rating-Agentur mit Investment Grade eingestuft sind bzw. die Gesellschaft der Auffassung ist, dass die Bonität des Emittenten einem Rating von Investment Grade entspricht. Ferner müssen diese Geldmarktinstrumente – von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaats der EU, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Bundesland dieses Bundesstaates, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlichrechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert sein; oder – von einem Unternehmen begeben sein, dessen Wertpapiere an den in Nr. 1. a) bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden; oder – von einer Einrichtung, die gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer behördlichen Aufsicht unterstellt ist, oder einer Einrichtung, die Aufsichtsbestimmungen, die nach Auffassung der CSSF dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig sind, unterliegt und diese einhält, begeben oder garantiert sein; oder – von anderen Emittenten begeben sein, die einer Kategorie angehören, die von der CSSF zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die denen des ersten, des zweiten oder des dritten Spiegelstrichs gleichwertig sind und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Millionen, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der vierten Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger, der innerhalb einer Unternehmensgruppe von einer oder mehreren börsennotierten Gesellschaften für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einem Kreditinstitut eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll. 2. Ein Teilfonds kann darüber hinaus folgende Geschäfte tätigen, es sei denn, dies wird im Informationsblatt eines Teilfonds ausdrücklich ausgeschlossen: – die Anlage von bis zu 10 % des Vermögens eines Teilfonds in anderen als den in Nr. 1. genannten Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten – vorbehaltlich abweichender Regelungen im Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds –; – die Aufnahme kurzfristiger Kredite für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger eines Teilfonds bis zur Höhe von 10 % des Nettoteilfondsvermögens, sofern die Depotbank der Kreditaufnahme und deren Bedingungen zustimmt; die Informationsblätter der Teilfonds werden – allerdings nur deklaratorisch – einen entsprechenden Hinweis enthalten. Nicht auf diese 10 %-Grenze anzurechnen, aber ohne die Zustimmung der Depotbank zulässig, sind Fremdwährungskredite in Form von „Back-to-back“-Darlehen sowie Wertpapierpensions- und -leihgeschäfte. 45 Allianz Global Investors Fund 3. Bei der Anlage der Vermögenswerte der Gesellschaft sind folgende Beschränkungen zu beachten; das Informationsblatt eines Teilfonds kann weitere Einschränkungen, nach Maßgabe der nachfolgenden Buchstaben aber auch Erweiterungen vorsehen: a) Die Gesellschaft darf für einen Teilfonds Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente eines Emittenten kaufen, wenn zur Zeit des Erwerbs ihr Wert, zusammen mit dem Wert der bereits im Teilfonds befindlichen Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten, 10 % des Nettoteilfondsvermögens nicht übersteigt. Ein Teilfonds darf höchstens 20 % seines Nettovermögens in Einlagen bei einer Einrichtung anlegen. Das Ausfallrisiko der Kontrahenten bei Geschäften mit OTC-Derivaten darf 10 % des Nettoteilfondsvermögens eines Teilfonds nicht überschreiten, wenn der Kontrahent ein Kreditinstitut im Sinne von Nr. 1 c) ist; für andere Fälle beträgt die Grenze maximal 5 % des Nettoteilfondsvermögens. Der Gesamtwert der im Teilfondsvermögen befindlichen Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten, in deren Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der Teilfonds jeweils mehr als 5 % seines Nettoteilfondsvermögens angelegt hat, darf 40 % des Nettoteilfondsvermögens nicht übersteigen. Diese Begrenzung findet keine Anwendung auf Einlagen und auf Geschäfte mit OTC-Derivaten, die mit Finanzinstituten getätigt werden, die einer behördlichen Aufsicht unterliegen. Ungeachtet der einzelnen vorgenannten Anlagegrenzen darf ein Teilfonds bei ein und derselben Einrichtung höchstens 20 % seines Nettovermögens in einer Kombination aus – von dieser Einrichtung begebenen Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten, – Einlagen bei dieser Einrichtung und/oder – Risiken aus OTC-Derivaten eingehen, welche in Bezug auf die Einrichtung bestehen, investieren. b) Falls die erworbenen Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente von einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere EU-Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, so er46 höht sich die Beschränkung in Nr. 3. a) Satz 1 von 10 % auf 35 % des Nettoteilfondsvermögens. c) Für Schuldverschreibungen, die von Kreditinstituten mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat ausgegeben werden und deren Emittenten aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Inhaber von Schuldverschreibungen einer besonderen öffentlichen Aufsicht unterliegen, erhöhen sich die unter Nr. 3. a) Satz 1 und 4 genannten Beschränkungen von 10 % auf 25 % bzw. von 40 % auf 80 %, vorausgesetzt, die Kreditinstitute legen die Emissionserlöse gemäß den gesetzlichen Vorschriften in Vermögenswerten an, welche die Verbindlichkeiten aus Schuldverschreibungen über deren gesamte Laufzeit ausreichend decken und vorrangig für die bei Ausfällen des Emittenten fällig werdenden Rückzahlungen von Kapital und Zinsen bestimmt sind. d) Die unter Nr. 3 b) und c) genannten Wertpapiere und Geldmarktinstrumente werden bei der Anwendung der in Nr. 3. a) Satz 4 vorgesehenen Anlagegrenze von 40 % nicht berücksichtigt. Die Beschränkungen unter Nr. 3. a) bis c) gelten nicht kumulativ, sodass Anlagen in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten oder in Einlagen bei diesem Emittenten oder in Derivaten desselben 35 % des Nettoteilfondsvermögens nicht übersteigen dürfen. Gesellschaften, die im Hinblick auf die Erstellung des konsolidierten Abschlusses im Sinne der Richtlinie 83/349/ EWG oder nach den anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften derselben Unternehmensgruppe angehören, sind bei der Berechnung der in Nr. 3. a) bis d) aufgeführten Anlagegrenzen als ein Emittent anzusehen. Ein Teilfonds darf bis zu 20 % seines Nettovermögens in Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten einer Unternehmensgruppe anlegen. e) Anlagen in Derivate werden auf die Grenzen der vorgenannten Nummern angerechnet. f) Abweichend von den unter Nr. 3. a) bis d) aufgeführten Grenzen kann der Verwaltungsrat bestimmen, dass nach dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % eines Teilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden können, die von der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank, einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere und Geld- Allianz Global Investors Fund marktinstrumente aus ein und derselben Emission 30 % des Nettoteilvermögens eines Teilfonds nicht überschreiten dürfen. Soll bei einem Teilfonds von der in diesem Buchstaben dargestellten Möglichkeit Gebrauch gemacht werden können, ist dies explizit im Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds auszuweisen. g) Ein Teilfonds darf Anteile anderer OGAW oder anderer OGA im Sinne von Nr. 1 b) nur bis zu insgesamt 10 % seines Nettoteilfondsvermögens erwerben. Abweichend hiervon kann der Verwaltungsrat beschließen, dass ein Teilfonds zu einem höheren Prozentsatz seines Nettoteilfondsvermögens oder ganz in Anteile anderer OGAW oder anderer OGA im Sinne von Nr. 1. b) angelegt werden darf, was dann im vollständigen Verkaufsprospekt hinsichtlich des betroffenen Teilfonds explizit zu erwähnen ist. In diesem Fall darf ein Teilfonds nicht mehr als 20 % seines Nettoteilfondsvermögens in einen OGAW oder OGA anlegen. Bei der Anwendung dieser Anlagegrenze ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds im Sinne von Artikel 133 des Gesetzes wie ein eigenständiges Sondervermögen zu betrachten, soweit das Prinzip der separaten Haftung pro Teilfonds gegenüber Dritten Anwendung findet. Ebenfalls in diesem Fall dürfen Anlagen in Anteilen anderer OGA als OGAW insgesamt 30 % des Nettoteilfondsvermögens eines Teilfonds nicht übersteigen. Wenn ein Teilfonds Anteile eines OGAW oder OGA erworben hat, werden die Anlagewerte des betreffenden OGAW oder OGA in Bezug auf die unter Nr. 3. a) bis d) genannten Anlagegrenzen nicht berücksichtigt. Erwirbt ein Teilfonds Anteile eines OGAW oder OGA, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Gesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Gesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder durch Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung (mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmrechte) verbunden ist, so darf weder die Gesellschaft noch die verbundene Gesellschaft für die Zeichnung oder den Rückkauf der Anteile Gebühren berechnen. Im Fall des vorhergehenden Satzes wird die Gesellschaft zudem ihre Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung für den auf Anteile an solchen verbundenen OGAW oder OGA entfallenden Teil jeweils um die von den erworbenen OGAW oder OGA tatsächlich berechnete fixe Verwaltungsvergütung – gegebenenfalls bis zur gesamten Höhe der auf Anteilklassenebene eines Teilfonds insoweit anfallenden Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung – kürzen, soweit nicht hinsichtlich solcher verbundenen OGAW oder OGA eine Rückvergütung der von diesen tatsächlich berechneten fixen Verwaltungsvergütung zugunsten des jeweiligen Teilfonds erfolgt. Das Informationsblatt eines Teilfonds kann direkt oder indirekt auf den jeweiligen Teilfonds zutreffende andere Bestimmungen enthalten. Die gewichtete durchschnittliche Verwaltungsvergütung der zu erwerbenden Zielfondsanteile wird 2,5 % p. a. nicht übersteigen. h) Unbeschadet der nachfolgenden unter Buchstabe i) festgelegten Anlagegrenzen kann der Verwaltungsrat bestimmen, dass die unter Buchstaben a) bis d) genannten Obergrenzen für Anlagen in Aktien und/oder Schuldtiteln ein und desselben Emittenten 20 % betragen, wenn es Ziel der Anlagestrategie eines Teilfonds ist, einen bestimmten, von der CSSF anerkannten Aktien- oder Schuldtitelindex nachzubilden; Voraussetzung hierfür ist: – dass die Zusammensetzung des Indexes hinreichend diversifiziert ist; – der Index eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellt, auf den er sich bezieht; – der Index in angemessener Weise veröffentlicht wird. Die in Satz 1 festgelegte Grenze beträgt 35 %, sofern dies aufgrund außergewöhnlicher Marktbedingungen gerechtfertigt ist, und zwar insbesondere auf geregelten Märkten, auf denen bestimmte Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente stark dominieren. Eine Anlage bis zu dieser Grenze ist nur bei einem einzigen Emittenten möglich. Die Grenze gemäß Buchstabe a) Satz 4 ist nicht anwendbar. Soll bei einem Teilfonds von der in diesem Buchstaben dargestellten Möglichkeit Gebrauch gemacht werden können, ist dies explizit im Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds auszuweisen. i) Die Gesellschaft darf für keinen der von ihr verwalteten Investmentfonds stimmberechtigte Aktien erwerben, die mit einem Stimmrecht verbunden sind, das es ihr erlaubt, einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftspolitik des Emittenten auszuüben. Sie darf für einen Teilfonds höchstens 10 % der von einem Emittenten ausgegebenen stimmrechtslosen Aktien, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente und höchstens 25 % der Anteile eines OGAW oder eines OGA erwerben. Diese Grenze braucht für Schuldverschreibungen, Geldmarktinstrumente und Zielfondsanteile beim Erwerb nicht eingehalten zu werden, wenn sich das Gesamtemissionsvolumen bzw. der Nettobetrag der ausgegebenen Anteile nicht berechnen lässt. Sie ist auch insoweit nicht anzuwenden, als diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften oder von einem Drittstaat begeben 47 Allianz Global Investors Fund werden oder garantiert sind oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere EU-Mitgliedstaaten angehören, begeben werden. Die unter Nr. 2. erster Spiegelstrich und Nr. 3. genannten Beschränkungen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Vermögensgegenstände. Werden die Prozentsätze nachträglich durch Kursentwicklungen oder aus anderen Gründen als durch Zukäufe überschritten, so wird die Gesellschaft bei Verkäufen als vorrangiges Ziel die Normalisierung dieser Lage unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger anstreben. 4. Folgende Geschäfte der Gesellschaft sind unzulässig: a) Kein Teilfonds darf im Zusammenhang mit dem Erwerb nicht voll einbezahlter Wertpapiere Verbindlichkeiten übernehmen, die – zusammen mit Krediten gem. Nr. 2. zweiter Spiegelstrich – 10 % seines Nettoteilfondsvermögens überschreiten. b) Kein Teilfonds darf Kredite gewähren oder für Dritte als Bürge einstehen. c) Kein Teilfonds darf Wertpapiere erwerben, deren Veräußerung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen irgendwelchen Beschränkungen unterliegt. d) Kein Teilfonds darf in Immobilien anlegen, wobei Anlagen in immobilienbesicherten Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten oder Zinsen hierauf oder Anlagen in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten, die von Gesellschaften ausgegeben werden, die in Immobilien investieren (z. B. REITs), und Zinsen hierauf, zulässig sind. e) Kein Teilfonds darf Edelmetalle oder über Edelmetalle lautende Zertifikate erwerben. f) Kein Teilfonds darf Vermögenswerte verpfänden oder belasten, zur Sicherung übereignen oder zur Sicherung abtreten, sofern dies nicht im Rahmen eines nach diesem Verkaufsprospekt zulässigen Geschäfts gefordert wird. Derartige Besicherungsvereinbarungen finden insbesondere auf OTC-Geschäfte gem. Nr. 1. d) Anwendung („Collateral Management“). g) Kein Teilfonds darf ungedeckte Verkäufe von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Zielfondsanteilen tätigen. h) Gemäß den Anlagebeschränkungen im Rahmen der für Hongkong geltenden Bestimmungen dürfen sich 48 die Gesamtinvestitionen der Gesellschaft in einer Stammaktie ein und desselben Einzelemittenten auf nicht mehr als 10 % belaufen. 5. Transaktionen mit verbundenen Unternehmen Die Gesellschaft kann für einen Teilfonds auch Transaktionen abschließen und in Währungen oder andere Instrumente investieren, bei denen verbundene Unternehmen als Broker tätig sind bzw. für eigene Rechnung oder für Rechnung ihrer Kunden auftreten. Dies gilt auch für solche Fälle, bei denen verbundene Unternehmen oder deren Kunden analog der Transaktionen der Gesellschaft handeln. Die Gesellschaft kann für einen Teilfonds auch wechselseitige Transaktionen tätigen, bei denen verbundene Unternehmen im Namen der Gesellschaft und gleichzeitig der beteiligten Gegenpartei handeln. In solchen Fällen liegt eine besondere Verantwortung gegenüber beiden Parteien bei den verbundenen Unternehmen. Die verbundenen Unternehmen können auch derivative Instrumente entwickeln, ausstellen oder emittieren, bei denen die zugrunde liegenden Wertpapiere, Währungen oder Instrumente die Anlagen sein dürfen, in welche die Gesellschaft investiert oder die auf der Performance eines Teilfonds basieren. Die Gesellschaft kann Anlagen erwerben, die von verbundenen Unternehmen entweder ausgegeben wurden oder Gegenstand eines Zeichnungsangebots oder sonstigen Vertriebs dieser Einheiten sind. Die von den verbundenen Unternehmen erhobenen Provisionen, Kursauf- und -abschläge sollen angemessen sein. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, zusätzliche Anlagebeschränkungen aufzustellen, sofern diese notwendig sind, um den gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen in Ländern, in denen die Anteile der Gesellschaft angeboten oder verkauft werden, zu entsprechen. 6. Wertpapiere gemäß Artikel 144A des United States Securities Act von 1933 In dem gemäß den Luxemburger Gesetzen und Verordnungen – vorbehaltlich der sonstigen Vereinbarkeit mit den im jeweiligen Informationsblatt niedergelegten Anlagezielen und der Anlagepolitik eines Teilfonds – zulässigen Umfang kann ein Teilfonds in Wertpapiere investieren, die nicht nach dem United States Securities Act von 1933 und Änderungen (nachfolgend „Gesetz von 1933“) zugelassen sind, die aber gemäß Artikel 144A, Gesetz von 1933, an qualifizierte institutionelle Käufer verkauft werden dürfen („Wertpapiere gemäß Artikel 144A“). Der Begriff „qualifizierter institutioneller Käufer“ ist im Gesetz von 1933 definiert und schließt diejenigen Gesell- Allianz Global Investors Fund schaften mit ein, deren Nettovermögen USD 100 Millionen übersteigt. Wertpapiere gemäß Artikel 144A qualifizieren sich als Wertpapiere, wie von Artikel 41 Abs. 1 des Gesetzes vorgeschrieben, sofern die erwähnten Anleihen eine Austauschklausel (Registration Right) enthalten, wie sie das Gesetz von 1933 vorsieht und welche besagt, dass ein Umtauschrecht für auf dem amerikanischen OTC Fixed Income Market eingetragene und frei handelbare Wertpapiere besteht. Dieser Umtausch muss innerhalb eines Jahres nach dem Ankauf von 144A-Anleihen vollzogen werden, da ansonsten die Anlagegrenzen aus dem Artikel 41 Abs. 2 a) des Gesetzes anwendbar sind. Ein Teilfonds kann maximal bis zu 10 % seines Nettovermögens in Wertpapiere gemäß Artikel 144A investieren, die sich nicht als Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 Abs. 1 des Gesetzes qualifizieren, vorausgesetzt, dass der Gesamtwert dieser Anlagen zusammen mit anderen Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, die nicht unter Nr. 1 fallen, 10 % nicht übersteigt. 7. Direktinvestitionen in russische Wertpapiere Soweit ein Teilfonds nach seinem Anlageziel und seiner Anlagepolitik Investitionen in russische Wertpapiere vornehmen darf, können in diesem Rahmen Direktinvestitionen in an den Börsen „Russian Trading System Stock Exchange“ (RTS Stock Exchange) und „Moscow Interbank Currency Exchange“ (MICEX) gehandelte russische Wertpapieren erfolgen; die beiden vorgenannten Börsen sind geregelte Märkte im Sinne des Artikels 41 Absatz 1 des Gesetzes. 49 Allianz Global Investors Fund Anhang III: Einsatz von Techniken und Instrumenten 1. Einsatz von Techniken und Instrumenten: a) Die Gesellschaft kann Techniken und Instrumente, insbesondere Wertpapierleih- und Wertpapierpensionsgeschäfte sowie Derivate im Sinne von Anhang II Nr. 1. d), nach Maßgabe der Anlagebeschränkungen für einen Teilfonds im Hinblick auf eine effiziente Portfolioverwaltung (inklusive der Tätigung von Geschäften zu Absicherungszwecken) einsetzen; die Informationsblätter der Teilfonds werden – allerdings nur deklaratorisch – einen entsprechenden Hinweis enthalten. Die Gesellschaft darf Techniken und Instrumente insbesondere auch marktgegenläufig einsetzen, was zu Gewinnen eines Teilfonds führen kann, wenn die Kurse der Bezugswerte fallen, bzw. zu Verlusten eines Teilfonds, wenn diese Kurse steigen. b) Insbesondere darf die Gesellschaft jedwede Art von Swaps abschließen, z. B. auch solche Swaps, in denen die Gesellschaft und die Gegenpartei vereinbaren, die durch Einlagen, ein Wertpapier, ein Geldmarktinstrument, einen Fondsanteil, ein Derivat, einen Finanzindex oder einen Wertpapier- oder Indexkorb erzielten Erträge gegen Erträge eines anderen Wertpapiers, Geldmarktinstruments, Fondsanteils, Derivats, Finanzindexes, Wertpapier- oder Indexkorbs oder anderer Einlagen auszutauschen. Die von der Gesellschaft an die Gegenseite und umgekehrt zu leistenden Zahlungen werden unter Bezugnahme auf das jeweilige Instrument und einen vereinbarten Nominalbetrag berechnet. c) Die Gesellschaft kann insbesondere auch Credit Default Swaps abschließen. Credit Default Swaps können u. a. zur Absicherung von Bonitätsrisiken aus den von einem Teilfonds erworbenen Anleihen (z. B. Staatsoder Unternehmensanleihen) eingesetzt werden. In diesem Fall können z. B. die von einem Teilfonds vereinnahmten Zinssätze aus einer Anleihe mit vergleichsweise höherem Bonitätsrisiko gegen Zinssätze aus einer Anleihe mit geringerem Bonitätsrisiko getauscht werden. Gleichzeitig kann der Vertragspartner im Falle im Vorfeld festgelegter Ereignisse, wie z. B. der Zahlungsunfähigkeit des Emittenten, zur Abnahme des Basiswerts zu einem vereinbarten Preis oder zum Barausgleich verpflichtet sein. Es ist der Gesellschaft gestattet, derartige Geschäfte auch mit einem anderen Ziel als der Absicherung einzusetzen. 50 Der Vertragspartner muss eine Finanzeinrichtung erster Ordnung sein, die auf solche Geschäfte spezialisiert ist. Bei den im Anhang II Nr. 3 genannten Anlagegrenzen sind sowohl die dem Credit Default Swap zugrunde liegenden Anleihen als auch der jeweilige Emittent zu berücksichtigen. Die Bewertung von Credit Default Swaps erfolgt nach nachvollziehbaren und transparenten Methoden auf regelmäßiger Basis. Die Gesellschaft und der unabhängige Abschlussprüfer werden die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz der Bewertungsmethoden und ihre Anwendung überwachen. Sollten im Rahmen der Überwachung Differenzen festgestellt werden, wird die Beseitigung durch die Gesellschaft veranlasst. d) Die Gesellschaft kann auch Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, in die ein oder mehrere Derivate eingebettet sind (strukturierte Produkte), erwerben. 2. Wertpapierpensionsgeschäfte, Wertpapierleihe: a) Für einen Teilfonds können Pensionsgeschäfte über Wertpapiere und Geldmarktinstrumente sowohl als Pensionsgeber als auch -nehmer abgeschlossen werden, wenn der Vertragspartner eine Finanzeinrichtung erster Ordnung und auf solche Geschäfte spezialisiert ist. Bei Pensionsgeschäften werden Wertpapiere und Geldmarktinstrumente vom Pensionsgeber an den Pensionsnehmer verkauft, wobei zusätzlich entweder – der Pensionsnehmer und der Pensionsgeber bereits zum Rückverkauf bzw. -kauf der verkauften Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis und innerhalb einer zum Vertragsabschluss vereinbarten Frist verpflichtet sind oder – dem Pensionsnehmer oder dem Pensionsgeber das Recht vorbehalten ist, der anderen Vertragspartei die verkauften Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis und innerhalb einer zum Vertragsabschluss vereinbarten Frist zurückzuverkaufen bzw. deren Rückverkauf verlangen zu können. Diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente können während der Laufzeit des Pensionsgeschäfts nicht veräußert werden und der Teilfonds muss jederzeit in Allianz Global Investors Fund der Lage sein, Rückkaufverpflichtungen nachkommen zu können. b) Ein Teilfonds kann sich in Wertpapierleihgeschäften engagieren, wobei er sowohl Wertpapiere und Geldmarktinstrumente (z. B. zur Deckung von Lieferverpflichtungen) ausleihen, als auch im Bestand befindliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verleihen kann. Die in einem Teilfonds vorhandenen Wertpapiere und Geldmarktinstrumente können darlehensweise für bis zu 30 Tage an Dritte überlassen werden; Wertpapiere und Geldmarktinstrumente können auch länger verliehen werden, wenn die Gesellschaft den Wertpapierleihvertrag jederzeit kündigen und die verliehenen Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zurückverlangen kann. Voraussetzung ist, dass der Gesellschaft für einen Teilfonds durch die Übertragung von Barmitteln, Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten ausreichende Sicherheiten gewährt werden, deren Wert zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehens mindestens dem Wert der verliehenen Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente entspricht. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente können als Sicherheiten akzeptiert werden, wenn sie durch Mitgliedstaaten der OECD, deren Gebietskörperschaften oder internationale Organisationen begeben oder garantiert oder von mindestens einer anerkannten Rating-Agentur mit Investment Grade eingestuft sind bzw. wenn nach Auffassung der Gesellschaft die Bonität des Emittenten einem Rating von Investment Grade entspricht. Die Gesellschaft kann – soweit der Wertpapierleihvertrag dem nicht entgegensteht – in Form von Barmitteln gewährte Sicherheiten während der Laufzeit des Wertpapierleihvertrags zum Kauf von Geldmarktinstrumenten und anderen Wertpapieren im Rahmen von Wertpapierpensionsgeschäften im Sinne der Nr. 2 a) verwenden, soweit sie dies aufgrund sorgfältiger Analyse für angemessen und marktüblich hält. Dabei muss es sich um Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente i. S. d. vorgenannten Unterabsatzes dieses Buchstabens handeln. Die Gesellschaft wird sich bei der Durchführung dieser Geschäfte anerkannter Abrechnungsorganismen oder Finanzeinrichtungen erster Ordnung bedienen, die auf diese Geschäfte spezialisiert sind (Wertpapierleihprogramme). Diese Einrichtungen können für ihre Dienstleistungen einen bestimmten Teil der im Rahmen der Geschäfte erzielten Erträge erhalten. onen verbundene Risiko sowie ihren Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios jederzeit zu überwachen und zu messen; sie wird ferner ein Verfahren verwenden, das eine präzise und unabhängige Bewertung des Wertes von OTC-Derivaten erlaubt. Im Rahmen dieses Risikomanagement-Verfahrens wird bewertungstäglich das Marktrisiko des eines Teilfonds unter Berücksichtigung sämtlicher in einem Teilfonds befindlichen Anlageinstrumente nach dem Value at Risk (VaR)-Konzept ermittelt und dem VaR eines Vergleichsvermögens gegenübergestellt. Die Gesellschaft wird die Eignung des Vergleichsvermögens regelmäßig überprüfen und Anpassungen vornehmen, sofern sie dies als notwendig erachtet (z. B. im Rahmen des Investment Prozesses). Das VaR-Konzept ist ein statistisches Verfahren, das zur Berechnung des Verlustpotenzials aus Preisänderungen eines Portfolios angewandt wird. Der VaR gibt somit den statistisch zu erwartenden maximalen Verlust an, der über eine vorgegebene Haltedauer mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (Konfidenz) nicht überschritten wird. Die Gesellschaft wird sicherstellen, dass das so ermittelte Marktrisiko eines Teilfonds, unter Berücksichtigung sämtlicher in einem Teilfonds befindlichen Anlageinstrumente – vorbehaltlich ggf. weiterer in der im Informationsblatt unter Anlagepolitik für einen Teilfonds aufgeführten Einschränkungen – zu keiner Zeit das Zweifache des Marktrisikos des zugrundegelegten Vergleichsvermögens überschreitet. Ferner ist es der Gesellschaft gestattet, die Anrechnungsbeträge für die in Anhang II Nr. 3. a) bis h) festgelegten Anlagerestriktionen im Rahmen des vorgenannten Risikomanagement-Verfahrens zu ermitteln, wobei sich ggf. geringere Anrechnungsbeträge gegenüber dem Marktwertverfahren ergeben können. 3. Risikomanagement-Verfahren Die Gesellschaft wird ein Risikomanagement-Verfahren verwenden, das es ihr erlaubt, das mit den Anlagepositi- 51 Allianz Global Investors Fund Anhang IV: Struktur der Anteilklassen Informationen zu den bereits aufgelegten Anteilklassen der einzelnen Teilfonds sind den jeweiligen Informationsblättern zu entnehmen. Der Verwaltungsrat kann jederzeit beschließen, weitere Anteilklassen für die jeweiligen Teilfonds aufzulegen. In diesem Fall wird das Informationsblatt des entsprechenden Teilfonds um Informationen bezüglich der neuen Anteilklasse ergänzt. Name der Anteilklasse A1) (EUR) A1) (H-EUR) A1) (USD) A1) (H-USD) A1) (JPY) A1) (H-JPY) A1) (GBP) A1) (H-GBP) A1) (CHF) A1) (H-CHF) A1) (NOK) A1) (H-NOK) A1) (SEK) A1) (H-SEK) A1) (DKK) A1) (H-DKK) A1) (PLN) A1) (H-PLN) A1) (CZK) A1) (H-CZK) A1) (SKK) A1) (H-SKK) A1) (HUF) A1) (H-HUF) A1) (SGD) A1) (H-SGD) AT1) (EUR) AT1) (H-EUR) AT1) (USD) AT1) (H-USD) AT1) (JPY) AT1) (H-JPY) AT1) (GBP) AT1) (H-GBP) AT1) (CHF) AT1) (H-CHF) AT1) (NOK) AT1) (H-NOK) AT1) (SEK) AT1) (H-SEK) AT1) (DKK) AT1) (H-DKK) AT1) (PLN) AT1) (H-PLN) AT1) (CZK) AT1) (H-CZK) AT1) (SKK) AT1) (H-SKK) AT1) (HUF) AT1) (H-HUF) AT1) (SGD) AT1) (H-SGD) Ertragsverwendung Mindestanlage 5) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle. 52 Name der Anteilklasse C 4) (EUR) C 4) (H-EUR) C 4) (USD) C 4) (H-USD) C 4) (JPY) C 4) (H-JPY) C 4) (GBP) C 4) (H-GBP) C 4) (CHF) C 4) (H-CHF) C 4) (NOK) C 4) (H-NOK) C 4) (SEK) C 4) (H-SEK) C 4) (DKK) C 4) (H-DKK) C 4) (PLN) C 4) (H-PLN) C 4) (CZK) C 4) (H-CZK) C 4) (SKK) C 4) (H-SKK) C 4) (HUF) C 4) (H-HUF) C 4) (SGD) C 4) (H-SGD) CT 4) (EUR) CT 4) (H-EUR) CT 4) (USD) CT 4) (H-USD) CT 4) (JPY) CT 4) (H-JPY) CT 4) (GBP) CT 4) (H-GBP) CT 4) (CHF) CT 4) (H-CHF) CT 4) (NOK) CT 4) (H-NOK) CT 4) (SEK) CT 4) (H-SEK) CT 4) (DKK) CT 4) (H-DKK) CT 4) (PLN) CT 4) (H-PLN) CT 4) (CZK) CT 4) (H-CZK) CT 4) (SKK) CT 4) (H-SKK) CT 4) (HUF) CT 4) (H-HUF) CT 4) (SGD) CT 4) (H-SGD) P (EUR) P (H-EUR) P (USD) P (H-USD) P (JPY) P (H-JPY) P (GBP) P (H-GBP) P (CHF) P (H-CHF) Ertragsverwendung Mindestanlage 5) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – EUR 500.000 EUR 500.000 USD 500.000 USD 500.000 JPY 100 Mio. JPY 100 Mio. GBP 500.000 GBP 500.000 CHF 1 Mio. CHF 1 Mio. Allianz Global Investors Fund Name der Anteilklasse P (NOK) P (H-NOK) P (SEK) P (H-SEK) P (DKK) P (H-DKK) P (PLN) P (H-PLN) P (CZK) P (H-CZK) P (SKK) P (H-SKK) P (HUF) P (H-HUF) P (SGD) P (H-SGD) PT (EUR) PT (H-EUR) PT (USD) PT (H-USD) PT (JPY) PT (H-JPY) PT (GBP) PT (H-GBP) PT (CHF) PT (H-CHF) PT (NOK) PT (H-NOK) PT (SEK) PT (H-SEK) PT (DKK) PT (H-DKK) PT (PLN) PT (H-PLN) PT (CZK) PT (H-CZK) PT (SKK) PT (H-SKK) PT (HUF) PT (H-HUF) PT (SGD) PT (H-SGD) I 6) 7) (EUR) I 6) 7) (H-EUR) I 6) 7) (USD) I 6) 7) (H-USD) I 6) 7) (JPY) I 6) 7) (H-JPY) I 6) 7) (GBP) I 6) 7) (H-GBP) I 6) 7) (CHF) I 6) 7) (H-CHF) I 6) 7) (NOK) I 6) 7) (H-NOK) I 6) 7) (SEK) I 6) 7) (H-SEK) I 6) 7) (DKK) I 6) 7) (H-DKK) I 6) 7) (PLN) I 6) 7) (H-PLN) I 6) 7) (CZK) I 6) 7) (H-CZK) I 6) 7) (SKK) I 6) 7) (H-SKK) I 6) 7) (HUF) I 6) 7) (H-HUF) I 6) 7) (SGD) I 6) 7) (H-SGD) IT 6) 7) (EUR) IT 6) 7) (H-EUR) Ertragsverwendung Mindestanlage 5) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) NOK 4 Mio. NOK 4 Mio. SEK 5 Mio. SEK 5 Mio. DKK 5 Mio. DKK 5 Mio. PLN 2 Mio. PLN 2 Mio. CZK 15 Mio. CZK 15 Mio. SKK 20 Mio. SKK 20 Mio. HUF 125 Mio. HUF 125 Mio. SGD 1 Mio. SGD 1 Mio. EUR 500.000 EUR 500.000 USD 500.000 USD 500.000 JPY 100 Mio. JPY 100 Mio. GBP 500.000 GBP 500.000 CHF 1 Mio. CHF 1 Mio. NOK 4 Mio. NOK 4 Mio. SEK 5 Mio. SEK 5 Mio. DKK 5 Mio. DKK 5 Mio. PLN 2 Mio. PLN 2 Mio. CZK 15 Mio. CZK 15 Mio. SKK 20 Mio. SKK 20 Mio. HUF 125 Mio. HUF 125 Mio. SGD 1 Mio. SGD 1 Mio. EUR 1 Mio. EUR 1 Mio. USD 1 Mio. USD 1 Mio. JPY 200 Mio. JPY 200 Mio. GBP 1 Mio. GBP 1 Mio. CHF 2 Mio. CHF 2 Mio. NOK 8 Mio. NOK 8 Mio. SEK 10 Mio. SEK 10 Mio. DKK 10 Mio. DKK 10 Mio. PLN 4 Mio. PLN 4 Mio. CZK 30 Mio. CZK 30 Mio. SKK 40 Mio. SKK 40 Mio. HUF 250 Mio. HUF 250 Mio. SGD 2 Mio. SGD 2 Mio. EUR 1 Mio. EUR 1 Mio. Name der Anteilklasse IT 6) 7) (USD) IT 6) 7) (H-USD) IT 6) 7) (JPY) IT 6) 7) (H-JPY) IT 6) 7) (GBP) IT 6) 7) (H-GBP) IT 6) 7) (CHF) IT 6) 7) (H-CHF) IT 6) 7) (NOK) IT 6) 7) (H-NOK) IT 6) 7) (SEK) IT 6) 7) (H-SEK) IT 6) 7) (DKK) IT 6) 7) (H-DKK) IT 6) 7) (PLN) IT 6) 7) (H-PLN) IT 6) 7) (CZK) IT 6) 7) (H-CZK) IT 6) 7) (SKK) IT 6) 7) (H-SKK) IT 6) 7) (HUF) IT 6) 7) (H-HUF) IT 6) 7) (SGD) IT 6) 7) (H-SGD) X 6) 7) (EUR) X 6) 7) (H- EUR) X 6) 7) (USD) X 6) 7) (H-USD) X 6) 7) (JPY) X 6) 7) (H-JPY) X 6) 7) (GBP) X 6) 7) (H-GBP) X 6) 7) (CHF) X 6) 7) (H-CHF) X 6) 7) (NOK) X 6) 7) (H-NOK) X 6) 7) (SEK) X 6) 7) (H-SEK) X 6) 7) (DKK) X 6) 7) (H-DKK) X 6) 7) (PLN) X 6) 7) (H-PLN) X 6) 7) (CZK) X 6) 7) (H-CZK) X 6) 7) (SKK) X 6) 7) (H-SKK) X 6) 7) (HUF) X 6) 7) (H-HUF) X 6) 7) (SGD) X 6) 7) (H-SGD) XT 6) 7) (EUR) XT 6) 7) (H-EUR) XT 6) 7) (USD) XT 6) 7) (H-USD) XT 6) 7) (JPY) XT 6) 7) (H-JPY) XT 6) 7) (GBP) XT 6) 7) (H-GBP) XT 6) 7) (CHF) XT 6) 7) (H-CHF) XT 6) 7) (NOK) XT 6) 7) (H-NOK) XT 6) 7) (SEK) XT 6) 7) (H-SEK) XT 6) 7) (DKK) XT 6) 7) (H-DKK) XT 6) 7) (PLN) XT 6) 7) (H-PLN) XT 6) 7) (CZK) XT 6) 7) (H-CZK) Ertragsverwendung Mindestanlage 5) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) USD 1 Mio. USD 1 Mio. JPY 200 Mio. JPY 200 Mio. GBP 1 Mio. GBP 1 Mio. CHF 2 Mio. CHF 2 Mio. NOK 8 Mio. NOK 8 Mio. SEK 10 Mio. SEK 10 Mio. DKK 10 Mio. DKK 10 Mio. PLN 4 Mio. PLN 4 Mio. CZK 30 Mio. CZK 30 Mio. SKK 40 Mio. SKK 40 Mio. HUF 250 Mio. HUF 250 Mio. SGD 2 Mio. SGD 2 Mio. – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle. 53 Allianz Global Investors Fund Name der Anteilklasse XT 6) 7) (SKK) XT 6) 7) (H-SKK) XT 6) 7) (HUF) XT 6) 7) (H-HUF) XT 6) 7) (SGD) XT 6) 7) (H-SGD) W 6) 7) (EUR) W 6) 7) (H-EUR) W 6) 7) (USD) W 6) 7) (H-USD) W 6) 7) (JPY) W 6) 7) (H-JPY) W 6) 7) (GBP) W 6) 7) (H-GBP) W 6) 7) (CHF) W 6) 7) (H-CHF) W 6) 7) (NOK) W 6) 7) (H-NOK) W 6) 7) (SEK) W 6) 7) (H-SEK) W 6) 7) (DKK) W 6) 7) (H-DKK) W 6) 7) (PLN) W 6) 7) (H-PLN) W 6) 7) (CZK) W 6) 7) (H-CZK) W 6) 7) (SKK) W 6) 7) (H-SKK) W 6) 7) (HUF) W 6) 7) (H-HUF) W 6) 7) (SGD) W 6) 7) (H-SGD) WT 6) 7) (EUR) WT 6) 7) (H-EUR) WT 6) 7) (USD) WT 6) 7) (H-USD) WT 6) 7) (JPY) WT 6) 7) (H-JPY) WT 6) 7) (GBP) WT 6) 7) (H-GBP) WT 6) 7) (CHF) WT 6) 7) (H-CHF) WT 6) 7) (NOK) WT 6) 7) (H-NOK) WT 6) 7) (SEK) WT 6) 7) (H-SEK) WT 6) 7) (DKK) WT 6) 7) (H-DKK) WT 6) 7) (PLN) WT 6) 7) (H-PLN) WT 6) 7) (CZK) WT 6) 7) (H-CZK) WT 6) 7) (SKK) WT 6) 7) (H-SKK) WT 6) 7) (HUF) WT 6) 7) (H-HUF) WT 6) 7) (SGD) WT 6) 7) (H-SGD) Ertragsverwendung Mindestanlage 5) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Ausschüttend 3) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) Thesaurierend 2) – – – – – – EUR 10 Mio. EUR 10 Mio. USD 10 Mio. USD 10 Mio. JPY 2 Mrd. JPY 2 Mrd. GBP 10 Mio. GBP 10 Mio. CHF 20 Mio. CHF 20 Mio. NOK 80 Mio. NOK 80 Mio. SEK 100 Mio. SEK 100 Mio. DKK 100 Mio. DKK 100 Mio. PLN 40 Mio. PLN 40 Mio. CZK 300 Mio. CZK 300 Mio. SKK 400 Mio. SKK 400 Mio. HUF 2,5 Mrd. HUF 2,5 Mrd. SGD 20 Mio. SGD 20 Mio. EUR 10 Mio. EUR 10 Mio. USD 10 Mio. USD 10 Mio. JPY 2 Mrd. JPY 2 Mrd. GBP 10 Mio. GBP 10 Mio. CHF 20 Mio. CHF 20 Mio. NOK 80 Mio. NOK 80 Mio. SEK 100 Mio. SEK 100 Mio. DKK 100 Mio. DKK 100 Mio. PLN 40 Mio. PLN 40 Mio. CZK 300 Mio. CZK 300 Mio. SKK 400 Mio. SKK 400 Mio. HUF 2,5 Mrd. HUF 2,5 Mrd. SGD 20 Mio. SGD 20 Mio. Für den Allianz PIMCO Euro Bond Total Return stehen zusätzlich auf BGL, HRK, RON und RUB lautende Anteilklassen zur Verfügung. 54 Der Erwerb von Anteilen der Anteilklassen A und AT kann auf Anleger beschränkt sein, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. In diesem Fall erfolgt ein Hinweis hierauf im Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds. 2) Grundsätzlich Thesaurierung jährlich zum 30. September; die Hauptversammlung kann auch eine abweichende Ertragsverwendung beschließen. 3) Grundsätzlich jährliche Ausschüttung zum 15. Dezember. Fällt der Ausschüttungstermin auf ein Wochenende oder einen Bankfeiertag, ist für die Ausschüttung der nächstfolgende Bankarbeitstag vorgesehen; die Hauptversammlung kann auch eine abweichende Ertragsverwendung beschließen. 4) Sofern im Informationsblatt des betreffenden Teilfonds nichts anderes vermerkt ist, können Anteile dieser Anteilklassen nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. 5) Soweit derzeit kein Mindestanlagebetrag festgelegt ist, wird nur ein Strich ausgewiesen. 6) Anteile dieser Anteilklassen können nur von nicht natürlichen Personen erworben werden. 7) Anteile dieser Anteilklassen können den Zusatz „RCM“ oder „PIMCO“ tragen. In diesem Fall erfolgt ein Hinweis hierauf im Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds. 1) Allianz Global Investors Fund Anhang V: Auszug der aktuellen Gebühren und Kosten Name des Teilfonds Anteilklasse 1) Ausgabeaufschlag 2)/ Umtauschgebühr 3) Rücknahmeabschlag Verwaltungs- und VertriebsZentralverwaltungsgebühr 4) gebühr 5) (ggf. fällt zudem eine erfolgsbezogene Vergütung an, siehe insoweit das jeweilige Informationsblatt eines Teilfonds) Taxe d’Abonnement Allianz RCM Global Equity A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Asia Pacific A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Global Sustainability A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Best Styles Euroland A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 1,50 % p. a. 1,50 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,50 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Best Styles Europe A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 1,50 % p. a. 1,50 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,50 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. dit-Protect Global Winner 2014 A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz-dit Top Selection Europa A / AT 5,00 % / 5,00 % C / CT 5,00 % / 5,00 % P / PT 2,00 % / 2,00 % RCM I / RCM IT 2,00 % / 2,00 % RCM X / RCM XT – / – RCM W / RCM WT –/ – – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Euro Equity Index A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 0,75 % p. a. 0,75 % p. a. 0,50 % p. a. 0,50 % p. a. 0,50 % p. a. 7) 0,50 % p. a. – 8) 0,50 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz-dit Global EcoTrends A / AT 5,00 % / 5,00 % C / CT 5,00 % / 5,00 % P / PT 2,00 % / 2,00 % RCM I / RCM IT 2,00 % / 2,00 % RCM X / RCM XT – / – RCM W / RCM WT – / – – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle. 55 Allianz Global Investors Fund Name des Teilfonds Anteilklasse 1) Ausgabeaufschlag 2)/ Umtauschgebühr 3) Rücknahmeabschlag Verwaltungs- und VertriebsZentralverwaltungsgebühr 4) gebühr 5) (ggf. fällt zudem eine erfolgsbezogene Vergütung an, siehe insoweit das jeweilige Informationsblatt eines Teilfonds) Taxe d’Abonnement Allianz RCM Europe Equity Growth A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Euroland Equity Growth A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM High Dividend Europe Systematic A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Global Emerging Markets Equity A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM US Equity Systematic A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz-dit Rising Stars Asia A / AT 5,00 % / 5,00 % C / CT 5,00 % / 5,00 % P / PT 2,00 % / 2,00 % RCM I / RCM IT 2,00 % / 2,00 % RCM X / RCM XT – / – RCM W / RCM WT – / – – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz-dit Global Small Cap A / AT 5,00 % / 5,00 % C / CT 5,00 % / 5,00 % P / PT 2,00 % / 2,00 % RCM I / RCM IT 2,00 % / 2,00 % RCM X / RCM XT – / – RCM W / RCM WT – / – – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz NACM Global Equity Growth A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Europe Small Cap Equity A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM BRIC Equity A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle. 56 Allianz Global Investors Fund Name des Teilfonds Anteilklasse 1) Ausgabeaufschlag 2)/ Umtauschgebühr 3) Rücknahmeabschlag Verwaltungs- und VertriebsZentralverwaltungsgebühr 4) gebühr 5) (ggf. fällt zudem eine erfolgsbezogene Vergütung an, siehe insoweit das jeweilige Informationsblatt eines Teilfonds) Taxe d’Abonnement Allianz NFJ US Large Cap Value A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Global Energy Innovations A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Global Hi-Tech Growth A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Global Unconstrained A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Hong Kong A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM India A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Indonesia A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Japan A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Korea A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz OpCap Global Equity A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle. 57 Allianz Global Investors Fund Name des Teilfonds Anteilklasse 1) Ausgabeaufschlag 2)/ Umtauschgebühr 3) Rücknahmeabschlag Verwaltungs- und VertriebsZentralverwaltungsgebühr 4) gebühr 5) (ggf. fällt zudem eine erfolgsbezogene Vergütung an, siehe insoweit das jeweilige Informationsblatt eines Teilfonds) Taxe d’Abonnement Allianz RCM Little Dragons A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 3,50 % p. a. 3,50 % p. a. 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 1,75 % p. a. 7) 1,75 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Malaysia A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Oriental Income A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,00 % p. a. 2,50 % p. a. 1,50 % p. a. 1,50 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Philippines A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Singapore A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Thailand A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Tiger A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Total Return Asian Equity A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,00 % p. a. 2,50 % p. a. 1,50 % p. a. 1,50 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM China A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Demographic Trends A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle. 58 Allianz Global Investors Fund Name des Teilfonds Anteilklasse 1) Ausgabeaufschlag 2)/ Umtauschgebühr 3) Rücknahmeabschlag Verwaltungs- und VertriebsZentralverwaltungsgebühr 4) gebühr 5) (ggf. fällt zudem eine erfolgsbezogene Vergütung an, siehe insoweit das jeweilige Informationsblatt eines Teilfonds) Taxe d’Abonnement Allianz RCM Emerging Asia A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Global Agricultural Trends A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz Real Estate Securities Europe A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz NACM Global Petro Countries A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz NACM Global Plus Frontier A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM Global Water A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz PIMCO Euro Bond Total Return A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 1,50 % p. a. 1,50 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,50 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz PIMCO Euro Bond Fund A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 1,50 % p. a. 1,50 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,50 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz-dit Corporate Bond Global A / AT C / CT P / PT PIMCO I / PIMCO IT PIMCO X / PIMCO XT PIMCO W / PIMCO WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % – 6) – 6) – 6) 1,50 % p. a. 1,50 % p. a. 1,00 % p. a. – 8) 0,50 % p. a. – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 2,00 % / 2,00 % – 6) 1,00 % p. a. – 8) 0,01 % p. a. –/– – 6) 1,00 % p. a. 7) – 8) 0,01 % p. a. –/– – 6) 1,00 % p. a. – 8) 0,01 % p. a. Allianz PIMCO Treasury Euro Cash Plus 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % 1,00 % / 1,00 % 1,00 % / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 0,80 % p. a. 0,80 % p. a. 0,60 % p. a. 0,60 % p. a. 0,60 % p. a. 7) 0,60 % p. a. – 8) 0,25 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle. 59 Allianz Global Investors Fund Name des Teilfonds Anteilklasse 1) Ausgabeaufschlag 2)/ Umtauschgebühr 3) Rücknahmeabschlag Verwaltungs- und VertriebsZentralverwaltungsgebühr 4) gebühr 5) (ggf. fällt zudem eine erfolgsbezogene Vergütung an, siehe insoweit das jeweilige Informationsblatt eines Teilfonds) Taxe d’Abonnement Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2009 A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 3,00 % / 3,00 % 3,00 % / 3,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 0,60 % p. a. 0,60 % p. a. 0,60 % p. a. 7) 0,60 % p. a. – 8) 0,50 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2011 A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 3,00 % / 3,00 % 3,00 % / 3,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 0,60 % p. a. 0,60 % p. a. 0,60 % p. a. 7) 0,60 % p. a. – 8) 0,50 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2013 A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 3,00 % / 3,00 % 3,00 % / 3,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 0,60 % p. a. 0,60 % p. a. 0,60 % p. a. 7) 0,60 % p. a. – 8) 0,50 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2015 A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 3,00 % / 3,00 % 3,00 % / 3,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 0,60 % p. a. 0,60 % p. a. 0,60 % p. a. 7) 0,60 % p. a. – 8) 0,50 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2017 A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 3,00 % / 3,00 % 3,00 % / 3,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 0,60 % p. a. 0,60 % p. a. 0,60 % p. a. 7) 0,60 % p. a. – 8) 0,50 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2019 A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 3,00 % / 3,00 % 3,00 % / 3,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 0,60 % p. a. 0,60 % p. a. 0,60 % p. a. 7) 0,60 % p. a. – 8) 0,50 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz All Markets Invest A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz All Markets Dynamic A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz All Markets Opportunities A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,50 % p. a. 2,50 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 7) 1,25 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz Investors Vision A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Erläuterungen in den Fußnoten unterhalb der Tabelle. 60 Allianz Global Investors Fund Name des Teilfonds Anteilklasse 1) Ausgabeaufschlag 2)/ Umtauschgebühr 3) Rücknahmeabschlag Verwaltungs- und VertriebsZentralverwaltungsgebühr 4) gebühr 5) (ggf. fällt zudem eine erfolgsbezogene Vergütung an, siehe insoweit das jeweilige Informationsblatt eines Teilfonds) Taxe d’Abonnement Allianz RCM Enhanced Money Market A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT –/– –/– –/– –/– –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 0,70 % p. a. 0,70 % p. a. 0,40 % p. a. 0,40 % p. a. 0,40 % p. a. 7) 0,40 % p. a. – 8) 0,50 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz-dit Growing Markets Protect A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 3,00 % / 3,00 % –/– –/– –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 1,25 % p. a. 1,25 % p. a. 0,80 % p. a. 0,80 % p. a. 0,80 % p. a. 7) 0,80 % p. a. – 8) 0,50 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz RCM USD Liquidity A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 1,00 % 5,00 % / 1,00 % – / 1,00 % – / 1,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 0,50 % p. a. 7) 0,50 % p. a. – 8) 0,50 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Allianz Tactical Asset Allocation Euroland A / AT C / CT P / PT I / IT X / XT W / WT 5,00 % / 5,00 % 5,00 % / 5,00 % 2,00 % / 2,00 % 2,00 % / 2,00 % –/– –/– – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) – 6) 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 1,00 % p. a. 7) 1,00 % p. a. – 8) 0,75 % p. a. – 8) – 8) – 8) – 8) 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,05 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. 0,01 % p. a. Die Umtauschgebühr bezieht sich auf einen Umtausch in die aufgeführte Anteilklasse eines Teilfonds. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Umtauschgebühr zu erheben. Bezieht sich auf alle Anteile innerhalb aller betreffender Anteilklassen, unabhängig von der Referenzwährung und der Absicht, sich gegen diese Referenzwährung abzusichern. 2) Bei der Ausgabe von Anteilen am Teilfonds steht es der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu erheben. 3) Beim Umtausch von Anteilen steht es der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Umtauschgebühr zu erheben. 4) Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu erheben. 5) Es steht der / den Vertriebsgesellschaft(en) frei, – vermittelt durch die Verwaltungsgesellschaft – eine niedrigere Vertriebsgebühr zu erheben. 6) Es wird derzeit bis auf Weiteres kein Rücknahmeabschlag erhoben. 7) Es sei denn, aufgrund einer individuellen Sondervereinbarung zwischen Verwaltungsgesellschaft und dem jeweiligen Anteilinhaber wird eine – ggf. auch eine erfolgsbezogene Komponente beinhaltende – andere Vergütung vereinbart. 8) Es wird derzeit bis auf Weiteres keine Vertriebsgebühr erhoben. 1) 61 Allianz Global Investors Fund Anhang VI: Weitere von der Verwaltungsgesellschaft verwaltete Investmentfonds Die Allianz Global Investors Luxembourg S. A. verwaltete bei Drucklegung dieses Verkaufsprospekts folgende Fonds: Fondsname Fondsname Allianz Flexible Asset I Allianz Flexible Asset II Allianz Flexible Asset III Allianz Global Investors IndexPLUS Allianz Global Selection Balance Allianz Horizont Fonds Allianz PIMCO LiquiditätsManager Allianz RCM Defensive Strategy Allianz RCM Global Champion Allianz RCM Systematic Multi Strategy Allianz Suisse – Strategy Fund Allianz Top Protect Allianz ZinsManager Allianz-dit Bondselect US $ Allianz-dit Bondspezial Allianz-dit Bonus Barriere Allianz-dit Bonus Barriere II Allianz-dit BRIC Stars Allianz-dit Business Cash Allianz-dit Cash Euro Allianz-dit Corporate Bond Europa Allianz-dit Corporate Bond Europa HiYield Allianz-dit Deep Discount Allianz-dit Euro Bond Real Return Allianz-dit Euro Bond Total Return Allianz-dit Euro Garantie Allianz-dit Euro Laufzeitfonds 2008 Allianz-dit Euro Laufzeitfonds 2010 Allianz-dit Euro Protect Dynamic Allianz-dit Euro Protect Dynamic II Allianz-dit Euro Protect Dynamic III Allianz-dit Euro Protect Dynamic Plus Allianz-dit Euro Rentenfonds »K4« Allianz-dit Europa Renten »T« Allianz-dit Europazins »K« Allianz-dit Express Strategie Allianz-dit Express Strategie II Allianz-dit FinanzPlan 2015 Allianz-dit FinanzPlan 2020 Allianz-dit FinanzPlan 2025 Allianz-dit FinanzPlan 2030 Allianz-dit FinanzPlan 2035 Allianz-dit FinanzPlan 2040 Allianz-dit FinanzPlan 2045 Allianz-dit FinanzPlan 2050 Allianz-dit Garantiefonds Klassik 100 Allianz-dit Global Bond High Grade Allianz-dit Global Bond Low Duration (Euro) Allianz-dit Global Fund Selection Allianz-dit High Dividend Discount Allianz-dit Japan Protect Dynamic Plus Allianz-dit Money Market PLUS (Euro) Allianz-dit Money Market US $ Allianz-dit Rendite Extra Allianz-dit Small Cap Europa Allianz-dit Stiftungsfonds Balanced Allianz-dit Tiger Fund dit-Fonds Portfolio Ertrag dit-Garantie Plus 2012 Dresdner FondsManagement Balance Dresdner FondsManagement Chance Dresdner FondsManagement Substanz Dresdner FondsManagement Wachstum DRESDNER HIGH YIELD INCOME FUND Dresdner PrivatePortfolio Balance Dresdner PrivatePortfolio Chance Dresdner PrivatePortfolio Growth Dresdner PrivatePortfolio Income Dresdner VermögensManagement Balance Dresdner VermögensManagement Chance Dresdner VermögensManagement Substanz Dresdner VermögensManagement Wachstum Dresdner Vermögensplan 15 Dresdner Vermögensplan 25 Dresdner Vermögensplan 35 Dresdner Vermögensplan 65 Dresdner Vermögensplan 80 LEO-FONDS MetallRente FONDS PORTFOLIO MLP absolute return 150 MLP absolute return 300 OLB-FondsConceptPlus Ertrag OLB-FondsConceptPlus Wachstum OLB-FondsConceptPlus Chance PremiumMandat Balance PremiumMandat Defensiv PremiumMandat Dynamik PremiumMandat Dynamic Plus Ras Lux Fund sowie zehn Investmentgesellschaften in der Rechtsform einer Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV), vier Spezialsondervermögen in der Rechtsform „fonds commun de placement“ (FCP) – „fonds d’investissement spécialisé“ (FIS) sowie zwei Spezialsondervermögen in der Rechtsform „Société d’Investissement à Capital Variable“ (SICAV) – „fonds d’investissement spécialisé“ (FIS). Folgende Investmentfonds in der Rechtsform FCP sind zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Verkaufsprospekts in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen: Fondsname Fondsname Allianz Suisse – Strategy Fund Allianz-dit Bondspezial Allianz-dit Euro Bond Total Return Allianz-dit Europazins »K« Allianz-dit Small Cap Europa 62 Allianz Global Investors Fund Anhang VII: Börsenplätze, an denen Anteile von Teilfonds ohne Zustimmung der Gesellschaft gehandelt werden Name des Teilfonds Börsenplatz Allianz RCM Global Equity Börse Berlin-Bremen Börse Düsseldorf Börse Frankfurt am Main Börse Hamburg-Hannover Börse München Allianz RCM Asia Pacific Börse Berlin-Bremen Börse Düsseldorf Börse Frankfurt am Main Börse Hamburg-Hannover Allianz RCM Global Sustainability Börse Berlin-Bremen Börse Düsseldorf Börse Frankfurt am Main Börse Hamburg-Hannover Börse München Allianz-dit Top Selection Europa Börse Berlin-Bremen Börse Düsseldorf Börse Frankfurt am Main Börse Hamburg-Hannover Börse München Allianz-dit Global Eco Trends Börse Berlin-Bremen Börse Düsseldorf Börse Frankfurt am Main Börse Hamburg-Hannover Allianz RCM Global Emerging Markets Equity Börse Berlin-Bremen Börse Düsseldorf Börse Frankfurt am Main Börse Hamburg-Hannover Börse München Allianz-dit Corporate Bond Global Börse Berlin-Bremen Börse Düsseldorf Börse Frankfurt am Main Börse Hamburg-Hannover Börse München 63 Allianz Global Investors Fund Informationsblätter zu den einzelnen Teilfonds Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Allianz RCM Oriental Income . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 Allianz RCM Global Equity . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Allianz RCM Philippines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Allianz RCM Asia Pacific . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Allianz RCM Singapore . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 Allianz RCM Global Sustainability . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Allianz RCM Thailand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 Allianz RCM Best Styles Euroland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Allianz RCM Tiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 Allianz RCM Best Styles Europe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Allianz RCM Total Return Asian Equity . . . . . . . . . . . . . . . . 151 dit-Protect Global Winner 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Allianz RCM China . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 Allianz-dit Top Selection Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Allianz RCM Demographic Trends . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 Allianz RCM Euro Equity Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Allianz RCM Emerging Asia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 Allianz-dit Global EcoTrends . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Allianz RCM Global Agricultural Trends. . . . . . . . . . . . . . . 159 Allianz RCM Europe Equity Growth. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Allianz Real Estate Securities Europe . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 Allianz RCM Euroland Equity Growth . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Allianz NACM Global Petro Countries . . . . . . . . . . . . . . . . 165 Allianz RCM High Dividend Europe Systematic . . . . . . . . 97 Allianz NACM Global Plus Frontier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 Allianz RCM Global Emerging Markets Equity . . . . . . . . . 99 Allianz RCM Global Water . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 Allianz RCM US Equity Systematic. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Allianz PIMCO Euro Bond Total Return . . . . . . . . . . . . . . . 171 Allianz-dit Rising Stars Asia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Allianz PIMCO Euro Bond Fund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 Allianz-dit Global Small Cap . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Allianz-dit Corporate Bond Global . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Allianz NACM Global Equity Growth. . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Allianz PIMCO Treasury Euro Cash Plus . . . . . . . . . . . . . . . 178 Allianz RCM Europe Small Cap Equity . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2009 . . . . . . . . . 181 Allianz RCM BRIC Equity . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2011 . . . . . . . . . 183 Allianz NFJ US Large Cap Value . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2013 . . . . . . . . . 186 Allianz RCM Global Energy Innovations . . . . . . . . . . . . . . . 117 Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2015 . . . . . . . . . 189 Allianz RCM Global Hi-Tech Growth . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2017 . . . . . . . . . 192 Allianz RCM Global Unconstrained . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2019 . . . . . . . . . 195 Allianz RCM Hong Kong . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Allianz All Markets Invest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198 Allianz RCM India . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Allianz All Markets Dynamic . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 Allianz RCM Indonesia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 Allianz All Markets Opportunities . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206 Allianz RCM Japan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Allianz Investors Vision . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 Allianz RCM Korea . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 Allianz RCM Enhanced Money Market . . . . . . . . . . . . . . . . 213 Allianz OpCap Global Equity . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Allianz-dit Growing Markets Protect . . . . . . . . . . . . . . . . . 215 Allianz RCM Little Dragons . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Allianz RCM USD Liquidity . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221 Allianz RCM Malaysia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Allianz Tactical Asset Allocation Euroland. . . . . . . . . . . . . 223 64 Allianz Global Investors Fund Einführung Das Vermögen der Teilfonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt. Das Fondsmanagement wird das Teilfondsvermögen nach eingehender Analyse aller ihm zur Verfügung stehenden Informationen unter sorgfältiger Abwägung der Chancen und Risiken in zulässige Vermögenswerte investieren. Die Wertentwicklung der Anteile der Teilfonds bleibt aber von den Kursveränderungen auf den Märkten abhängig. Es kann daher keine Garantie gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik der jeweiligen Teilfonds erreicht werden. Anleger riskieren, gegebenenfalls einen niedrigeren als den ursprünglich angelegten Betrag zurückzuerhalten. Soweit keine anderen relevanten Bestimmungen in den Informationsblättern enthalten sind, gilt für alle Teilfonds Folgendes: 1) Teilfondsanlagen in anderen Fonds Sieht die Anlagepolitik des Teilfonds in Übereinstimmung mit dessen Anlagezielen und -grundsätzen Anlagen in anderen Fonds vor, gilt Folgendes: Hinsichtlich der Anlage in Aktienfonds kann es sich sowohl um breit diversifizierte Aktienfonds als auch um Länder-, Regionen- und Branchenfonds handeln. Aktienfonds ist jeder OGAW oder OGA, dessen Risikoprofil typischerweise mit dem eines oder mehrerer Aktienmärkte korreliert. Hinsichtlich der Anlage in Rentenfonds kann es sich sowohl um breit diversifizierte Rentenfonds als auch um Länder-, Regionen-, Branchen- oder auf bestimmte Laufzeiten oder Währungen ausgerichtete Rentenfonds handeln. Rentenfonds ist jeder OGAW oder OGA, dessen Risikoprofil typischerweise mit dem eines oder mehrerer Rentenmärkte korreliert. Hinsichtlich der Anlage in Geldmarktfonds kann es sich sowohl um breit diversifizierte als auch um auf bestimmte Emittentengruppen oder Laufzeiten oder Währungen fokussierte Geldmarktfonds handeln. Geldmarktfonds im vorgenannten Sinne ist jeder OGAW oder OGA, dessen Risikoprofil mit einem oder mehreren Geldmärkten korreliert. EUR-Geldmarktfonds ist jeder OGAW oder OGA, dessen Risikoprofil typischerweise mit dem eines oder mehrerer EURGeldmärkte korreliert. OECD-Geldmarktfonds ist jeder OGAW oder OGA, dessen Risikoprofil mit dem eines oder mehrerer OECD-Geldmärkte korreliert. Sofern die Anlagepolitik des Teilfonds keine gegenteiligen Bestimmungen enthält, können grundsätzlich nur Anteile an Fonds erworben werden, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen Gesellschaft, die mit der Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, verwaltet werden. Anteile an anderen Fonds werden nur ausnahmsweise und nur dann erworben, wenn keiner der vorgenannten Fonds die vom Fondsmanagement im Einzelfall für notwendig erachtete Anlagepolitik verfolgt oder wenn es sich um Anteile an einem auf die Nachbildung eines Wertpapierindexes ausgerichteten OGAW oder OGA handelt, die an einer bzw. einem der in Anhang II Nr. 1 a) genannten Börsen oder organisierten Märkte zum Handel zugelassen sind. 2) Fremdwährungen / währungsgesicherte Anteilklassen Sofern die Anlagepolitik des Teilfonds keine gegenteiligen Bestimmungen enthält, können Vermögenswerte des Teilfonds auf Fremdwährungen, d. h. auf andere Währungen als den Euro, lauten. Sofern währungsgesicherte Anteilklassen aufgelegt werden, werden für diese Anteilklassen Transaktionen eingegangen, um sich neben dem Bestreben, das allgemeine Anlageziel des Teilfonds zu erreichen, in einem umfangreichen Maße gegen vorab festgelegte Währungsrisiken abzusichern. Hierbei gelten Vermögenswerte, die nicht auf eine Währung lauten, als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden Papieren: des Unternehmens, bei Zertifikaten: des Basistitels) lautend. Sofern die Anlagepolitik des Teilfonds die Übernahme separater Fremdwährungsrisiken vorsieht, können derlei Transaktionen die Währungsabsicherung auf Anteilklassenebene teilweise aufheben. 3) Allgemeine Auswahlkriterien des Fondsmanagements In Übereinstimmung mit den Anlagezielen und -grundsätzen des jeweiligen Teilfonds kann das Teilfondsvermögen – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl 65 Allianz Global Investors Fund – auf einzelne Typen von Anlagegegenständen, und/oder – auf einzelne Währungen, und/oder – auf einzelne Branchen, und/oder – auf einzelne Länder, und/oder – auf Anlagegegenstände mit kürzeren bzw. längeren (Rest-)Laufzeiten, und/oder – auf Anlagegegenstände von Ausstellern / Schuldnern mit bestimmten Charakteren (z. B. Staaten oder Unternehmen), 6) Kurzfristige Kredite konzentriert als auch breit übergreifend investiert werden. Die Teilfonds können Derivate – wie zum Beispiel Futures, Optionen, Swaps – zu Absicherungszwecken (Hedging) einsetzen. Dies kann sich in Form von entsprechend geringeren Chancen und Risiken auf das allgemeine Teilfondsprofil niederschlagen. Hedging kann insbesondere auch zur Darstellung der verschiedenen währungsgesicherten Anteilklassen eingesetzt werden und damit das Profil der jeweiligen Anteilklasse prägen. Das Fondsmanagement wählt die Wertpapiere für den Teilfonds unabhängig von der Größenordnung der Unternehmen und unabhängig davon aus, ob es sich um Substanz- oder Wachstumswerte handelt. Der Teilfonds kann dadurch sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. Kategorie konzentriert als auch breit übergreifend investiert sein. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. 4) Passive Grenzverletzung Eine Über- bzw. Unterschreitung der in der Anlagepolitik enthaltenen Anlagegrenzen ist zulässig, wenn dies durch Wertveränderungen von im Teilfonds enthaltenen Vermögensgegenständen, durch Ausübung von Bezugs- oder Optionsrechten und/oder durch Veränderung des Wertes des gesamten Teilfonds und/oder in Zusammenhang mit der Ausgabe oder Rücknahme von Anteilscheinen geschieht (sog. „passive Grenzverletzung“). In diesen Fällen ist die Wiedereinhaltung der genannten Grenzen in angemessener Frist anzustreben. 5) Einsatz von Techniken und Instrumenten Außerdem ist es der Verwaltungsgesellschaft gestattet, für den Teilfonds zum Zwecke einer effizienten Portfolioverwaltung (inklusive zu Absicherungszwecken) bestimmte Techniken und Instrumente einzusetzen (gem. Anhang III bzw. den Erläuterungen im vollständigen Verkaufsprospekt unter „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“). Unter keinen Umständen darf der Teilfonds beim Einsatz von Techniken und Instrumenten von den genannten Anlagezielen abweichen. 66 Die Verwaltungsgesellschaft kann für jeden Teilfonds gem. Anhang II Nr. 2 zweiter Spiegelstrich kurzfristige Kredite aufnehmen. 7) Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Darüber hinaus können die Teilfonds Derivate auch in spekulativer Hinsicht zur Steigerung der Erträge im Rahmen der Verfolgung des Anlageziels, namentlich zur Darstellung des allgemeinen Teilfondsprofils und zur Erhöhung des Investitionsgrades über den Investitionsgrad eines voll in Wertpapieren investierten Fonds hinaus, einsetzen. Bei der Darstellung des allgemeinen Teilfondsprofils durch Derivate wird das allgemeine Teilfondsprofil umgesetzt, indem Direktinvestitionen z. B. in Wertpapiere durch Derivate ersetzt oder auch – das allgemeine Teilfondsprofil mitgestaltend – indem bestimmte Komponenten der Anlageziele und -grundsätze der Teilfonds auf der Grundlage von Derivaten verwirklicht werden können, z. B. indem Währungsengagements durch Derivate abgebildet werden, was sich in der Regel nicht wesentlich auf das allgemeine Teilfondsprofil auswirkt. Insbesondere wenn das Anlageziel eines Teilfonds darauf lautet, dass das Fondsmanagement mit der Absicht der Zusatzertragserzielung zudem separate Währungsrisiken in Bezug auf bestimmte Fremdwährungen und/oder separate Risiken in Bezug auf Aktien-, Rentenund/oder Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices übernehmen kann, basieren diese Komponenten der Anlageziele und -grundsätze hauptsächlich auf Derivaten. Setzen die Teilfonds Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades ein, streben sie dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, das bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil eventuell ein wesentlich höheres Marktrisiko aufweist. Dabei verfolgt das Fondsmanagement einen risikokontrollierten Ansatz. Allianz Global Investors Fund 8) Basiswährung 13) Berechnung der Duration Die Basiswährung der Teilfonds ist, sofern im Informationsblatt des jeweiligen Fonds nichts anderes angegeben ist, der Euro. Enthält das Informationsblatt eines Teilfonds eine Zielduration, errechnet sich diese auf Grundlage des in verzinslichen Wertpapieren, Einlagen und Geldmarktinstrumenten angelegten Anteils eines jeden Teilfondsvermögens, einschließlich der mit den genannten Anlagegegenständen verbundenen Zinsansprüche, die in Übereinstimmung mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds entstehen können. Bei der Berechnung werden Derivate auf verzinsliche Wertpapiere, Zins- und Rentenindices sowie Zinssätze unabhängig von der Währung der zugrunde liegenden Anlagegegenstände berücksichtigt. 9) Laufzeit des Teilfonds Die Teilfonds verfügen, sofern im Informationsblatt des jeweiligen Fonds nichts Anderes angegeben ist, über keine festgelegte Laufzeit. 10) Anteilscheine von Teilfonds Ein Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht. 11) Grundsätzlich vorgesehenes Ausschüttungsdatum der ausschüttenden Anteilklassen Sofern im Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds nichts anderes angegeben ist, ist hierfür generell der 15. Dezember eines jeden Jahres vorgesehen. Fällt der Ausschüttungstermin auf ein Wochenende oder einen Bankfeiertag, gilt für die Ausschüttung der nächstfolgende Geschäftstag. 12) Erstausgabepreis Sofern im Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds nichts anderes vorgesehen ist, gelten folgende Erstausgabepreise für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags. Anteile der Anteilklassen I, IT, X, XT, W und WT können den Zusatz „RCM“ oder „PIMCO“ tragen. In diesem Fall erfolgt ein Hinweis hierauf im Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds. Abweichungen von dieser allgemeinen Bestimmung werden ausdrücklich im Informationsblatt des jeweiligen Teilfonds vermerkt. 14) Risikoansatz Besteht laut Informationsblatt eines Teilfonds die Möglichkeit bestimmte Anlagegrenzen zu über- oder unterschreiten, so ist der Kauf oder Verkauf entsprechender Vermögenswerte zulässig, wenn gleichzeitig durch den Einsatz von Techniken und Instrumenten sichergestellt ist, dass das jeweilige Marktrisikopotenzial insgesamt diese Grenzen einhält. Die Techniken und Instrumente werden für diesen Zweck mit dem deltagewichteten Wert der jeweiligen Basisgegenstände in der vorgeschriebenen Weise berücksichtigt. Marktgegenläufige Techniken und Instrumente werden auch dann als risikomindernd angerechnet, wenn ihre Basiswerte und die Gegenstände des Teilfonds nicht vollständig übereinstimmen. 15) Liquidität Sieht das Informationsblatt eines Teilfonds vor, dass Einlagen, Geldmarktinstrumente und/oder Geldmarktfonds zur Sicherung der notwendigen Liquidität eines Teilfonds dienen, so sind diese Instrumente nicht zur Umsetzung der strategischen Ausrichtung des Teilfonds einzusetzen. In diesem Falle dienen sie in erster Linie dazu, die Verpflichtungen des Teilfonds (z. B. zur Kaufpreiszahlung oder zur Bedienung von Anteilsrückgaben) zu erfüllen und im Rahmen des Einsatzes von Techniken und Instrumenten Sicherheiten oder Margen zu stellen. Gestellte Sicherheiten/Margen werden nicht auf eine bestimmte, im Informationsblatt eines Teilfonds festgelegte Liquiditätsgrenze hinsichtlich der Investitionen in Einlagen, Geldmarktinstrumenten und/oder Geldmarktfonds angerechnet. 67 Allianz Global Investors Fund 16) Zusätzliche Anlagebeschränkungen „Hongkong“ Sollte sich das Informationsblatt eines Teilfonds auf diesen Abschnitt beziehen, gelten zusätzliche Anlagebeschränkungen. a) Im Hinblick auf Anlagen in Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Anleihen beläuft sich die erhöhte Obergrenze, wie in Anhang II Nr. 3 b) festgelegt, lediglich auf 30 % des Teilfondsvermögens. Anhang II Nr. 3 c) ist nicht anwendbar. b) Im Hinblick auf die Zulassung der Gesellschaft und den Vertrieb der Teilfonds in Nicht-EU-Mitgliedstaaten hat die Gesellschaft unter Umständen einige lokale Beschränkungen einzuhalten, die strenger sein können als die in Luxemburg geltenden Beschränkungen, jedoch keine Auswirkungen auf die Anlagepolitik der Gesellschaft haben werden. Insbesondere gelten die folgenden Anlagebeschränkungen, sofern der Teilfonds von der SFC in Hongkong zugelassen ist: – Der Teilfonds kann zu Absicherungszwecken in Optionen und Optionsscheine investieren. Der Wert der Teilfondanlagen in Optionsscheinen und Optionen, die nicht zu Absicherungszwecken gehalten werden, darf sich im Hinblick auf die insgesamt gezahlten Prämien nicht auf mehr als 15 % des gesamten Nettoinventarwerts belaufen. – Ein Teilfonds darf grundsätzlich keine ungedeckten Optionen verkaufen. Ein Teilfonds darf Kaufoptionen auf Wertpapiere verkaufen, sofern der Ausübungspreis dieser verkauften gedeckten Kaufoptionen insgesamt nicht mehr als 25 % des gesamten Nettoinventarwerts des Teilfonds beträgt. – Zur Absicherung darf ein Teilfonds finanzielle Futures-Kontrakte abschließen. Ein Teilfonds darf FuturesKontrakte ohne Hedging abschließen, mit der Maßgabe, dass der Nettogesamtwert der Kontraktpreise, den der Fonds im Rahmen aller offenen Futures-Kontrakte zu zahlen bzw. zu erhalten hat, (einschließlich ggf. rohstoffbasierter Anlagen) höchstens 20 % des gesamten Nettoinventarwerts des Teilfonds ausmacht. c) Der Teilfonds darf keine Vermögenswerte erwerben, mit denen die Übernahme einer unbegrenzten Haftung verbunden ist. d) Der Teilfonds kann nicht in Wertpapiere jeglicher Kategorie von Unternehmen oder Organisationen investieren, wenn ein Geschäftsführer oder ein leitender Angestellter der Verwaltungsgesellschaft jeweils mehr 68 als 0,5 % des gesamten Nennwerts aller begebenen Wertpapiere dieser Klasse hält oder, zusammengenommen, die Geschäftsführer und leitenden Angestellten der Verwaltungsgesellschaft mehr als 5 % dieser Wertpapiere halten. e) Das Portfolio des Teilfonds darf keine Wertpapiere aufweisen, bei denen Ansprüche aufgrund nicht erfüllter Zahlungsaufforderungen bestehen, es sei denn, derlei Aufforderungen kann vollumfänglich aus den Barmitteln oder Baräquivalenten im Portfolio des Teilfonds nachgekommen werden, die noch nicht für den Verkauf von Kaufoptionen auf Portfolioanlagen gemäß Buchstabe b) berücksichtigt wurden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Depotbank darf der Teilfonds keine Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten anderer gewähren, eingehen, garantieren, indossieren oder anderweitig direkte oder Eventualverbindlichkeiten hierfür oder in Zusammenhang hiermit eingehen. f) Besondere Methode zur Gebührenteilung Eine Zunahme der insgesamt anfallenden Ausgabeaufschläge, jährlichen Vergütung der Verwaltungsgesellschaft und sonstigen Kosten und Aufwendungen, die an die Verwaltungsgesellschaft oder eine mit ihr verbundene Person zahlbar sind und von den Anteilinhabern oder dem Teilfonds getragen werden, ist dann nicht zulässig, wenn die Fonds, in die der Teilfonds investiert, von der gleichen Verwaltungsgesellschaft oder einer mit dieser Gesellschaft verbundenen Person verwaltet werden. 17) Zusätzliche Anlagebeschränkungen „Taiwan“ Sollte sich das Informationsblatt eines Teilfonds auf diesen Abschnitt beziehen, gelten zusätzliche Anlagebeschränkungen. Derivatanlagen, die nicht zur Risikoabsicherung dienen, dürfen insgesamt maximal 15 % des Nettoinventarwerts eines Teilfonds betragen. Diese Grenze legt die SFB Taiwan von Zeit zu Zeit neu fest. Sollten sich aufgrund von Änderungen in den betreffenden Bestimmungen die von der Gesellschaft einzuhaltenden Anlagebeschränkungen ändern, wird die Gesellschaft umgehend deren Einhaltung sicherstellen, sofern es dadurch zu strengeren Vorschriften kommt. Der Verkaufsprospekt wird dementsprechend aktualisiert. Führen diese Änderungen zu flexibleren Vorschriften, wird der Verkaufsprospekt vor Umsetzung der betreffenden Vorschriften durch die Gesellschaft entsprechend aktualisiert. Allianz RCM Global Equity Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, durch eine Anlage der Mittel des Teilfonds an den weltweiten Aktienmärkten auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften, wobei schwerpunktmäßig der Erwerb von Titeln angestrebt wird, die – nach Einschätzung des Fondsmanagements – ein überdurchschnittliches Gewinnwachstumspotenzial und/oder eine attraktive Bewertung aufweisen. Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds keine auf die entsprechenden Währungen lautenden Vermögensgegenstände befinden. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in einem entwickelten Land haben. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder Optionsscheine investiert werden. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien sowie in Währungen ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche Währungsrisiken. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitäts69 Allianz RCM Global Equity einschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 13. Juni 2000: Anteilklassen AT (USD) (ISIN LU0101244092) und AT (EUR) (ISIN LU0101257581) 4. Juni 2007: Anteilklassen CT (EUR) (ISIN LU0101258399) und IT (EUR) (ISIN LU0156497637) 25. September 2007: Anteilklasse WT (EUR) (ISIN LU0318003745) Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. 70 Für die Anteilklassen P, PT, I und IT EUR 10,–/ USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/ SGD 20,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 10,–/ USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM Asia Pacific Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, bei Fokussierung auf die Aktienmärkte des asiatisch-pazifischen Raums außerhalb Japans auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften angelegt, die ihren Sitz in einem asiatischen Land außerhalb Japans oder in Neuseeland oder Australien haben oder die einen überwiegenden Anteil ihres Umsatzes und/oder ihrer Gewinne in dem genannten Raum erwirtschaften. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden. Die Türkei und Russland gelten im Sinne dieses Buchstabens nicht als asiatische Länder. b) Vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f) dürfen bis zu 10 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder Optionsscheine investiert werden. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarktfonds oder um auf die Asien-Pazifik-Region ausgerichtete Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Abgesehen von Wertpapieren entwickelter Länder kann insbesondere auch in beträchtlichem Maße in Wertpapiere der Emerging Markets investiert werden. Die Gewichtung zwischen Anlagen in entwickelten Ländern und Emerging Markets kann je nach der gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio kann vollständig entweder in die eine oder die andere Art von Aktien investiert sein. Langfristig wird aber in erster Linie auf eine Mischung von Wertpapieren aus entwickelten Ländern und Emerging Markets abgezielt. Das Fondsmanagement wählt die Wertpapiere für den Teilfonds unabhängig von der Größenordnung der Unternehmen und unabhängig davon aus, ob es sich um Substanz- oder Wachstumswerte handelt. Der Teilfonds kann dadurch sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. Kategorie konzentriert als auch breit übergreifend investiert sein. f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. g) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine 71 Allianz RCM Asia Pacific Marktrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko – insbesondere für einen EUR-Anleger – in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. 72 Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 11. Januar 2005: Anteilklassen A (EUR) (ISIN LU0204480833), I (USD) (ISIN LU0204486368) und I (EUR) (ISIN LU0204482706) 11. März 2005 Anteilklasse A (USD) (ISIN LU0204485717) 4. Juni 2007: Anteilklassen AT (EUR) (ISIN LU0204480676) und CT (EUR) (ISIN LU0204481138) Grundsätzlich vorgesehenes Ausschüttungsdatum der ausschüttenden Anteilklassen: Jährlich zum ersten Montag im März. Fällt der Ausschüttungstermin auf einen Bankfeiertag, gilt für die Ausschüttung der nächstfolgende Geschäftstag. Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. Für die Anteilklassen P, PT, I und IT EUR 10,–/ USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/ SGD 20,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 10,–/ USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM Global Sustainability Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, durch eine Anlage der Mittel des Teilfonds in eine weltweite Auswahl von Unternehmen mit nachhaltigen Geschäftspraktiken auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds keine auf die entsprechenden Währungen lautenden Vermögensgegenstände befinden. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 75 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen mit nachhaltigen Geschäftspraktiken angelegt, die ihren Sitz in einem entwickelten Land haben. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden. Unternehmen mit nachhaltigen Geschäftspraktiken im vorgenannten Sinne sind Unternehmen, von denen das Fondsmanagement annimmt, dass sie eine langfristige Wertschöpfung anstreben und umwelt- sowie sozialbewusst handeln. Die Unternehmen werden anhand entweder eigener oder unabhängiger dritter Quellen auf diese Kriterien geprüft. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden bis zu 15 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen mit nachhaltigen Geschäftspraktiken im Sinne von Buchstabe a) zweiter Absatz angelegt, die ihren Sitz nicht in einem entwickelten Land haben. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehal- tenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien sowie in Währungen ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, das Verwahrrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Liquiditätsrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, das Verwahrrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Liquiditätsrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine be- 73 Allianz RCM Global Sustainability stimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche Währungsrisiken. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll. In Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, stehen Anleger im Fokus, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 2. Januar 2003: Anteilklassen A (USD) (ISIN LU0158827948) und A (EUR) (ISIN LU0158827195) 31. Juli 2007: Anteilklasse CT (EUR) (ISIN LU0158828326) Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. 74 Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. Für die Anteilklassen P, PT, I und IT EUR 10,–/ USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/ SGD 20,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 10,–/ USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM Best Styles Euroland Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, durch aktienbasierte Anlage in Eurolandmärkten auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Das Fondsmanagement wählt Werte anhand einer Kombination von Fundamental-Analyse und quantitativem Risikomanagement aus. Einzeltitel werden hierbei analysiert und nach Maßgabe verschiedener Investmentstilrichtungen beurteilt und ausgewählt. Das Fondsmanagement kann sich in diesem Rahmen je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf eine oder mehrere verschiedene Investmentstilrichtungen konzentrieren als auch die zugrunde gelegten Investmentstilrichtungen breit streuen. Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds keine auf die entsprechenden Währungen lautenden Vermögensgegenstände befinden. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen angelegt, die ihren Sitz in Ländern der Europäischen Währungsunion haben oder die einen überwiegenden Anteil ihres Umsatzes und/oder ihrer Gewinne in Ländern der Europäischen Währungsunion erwirtschaften. Das Land, in dem ein Unternehmen seinen Sitz hat, muss als entwickeltes Land klassifiziert sein. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) dürfen bis zu 15 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder Optionsscheine investiert werden. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um EUR-Geldmarktfonds oder um Aktienfonds mit Ausrichtung auf europäische Aktien und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen EUR-Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Es können Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Langfristig wird aber in erster Linie auf eine Mischung von Wertpapieren von Unternehmen unterschiedlicher Größe abgezielt. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. g) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien sowie in Währungen ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. 75 Allianz RCM Best Styles Euroland Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche Währungsrisiken. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Emerging Markets Risiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Die langfristig 76 höheren Renditechancen bedingen die Akzeptanz höherer Kursschwankungen. Der Anlagehorizont sollte mindestens fünf Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 12. Juli 2005: Anteilklasse I (EUR) (ISIN LU0178440839) 4. Juni 2007: Anteilklassen AT (EUR) (ISIN LU0178439310) und CT (EUR) (ISIN LU0178439666) Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. Für die Anteilklassen P, PT, I und IT EUR 10,–/ USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/ SGD 20,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 10,–/ USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM Best Styles Europe Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, durch aktienbasierte Anlage in europäischen Märkten auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Das Fondsmanagement wählt Werte anhand einer Kombination von Fundamental-Analyse und quantitativem Risikomanagement aus. Einzeltitel werden hierbei analysiert und nach Maßgabe verschiedener Investmentstilrichtungen beurteilt und ausgewählt. Das Fondsmanagement kann sich in diesem Rahmen je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf eine oder mehrere verschiedene Investmentstilrichtungen konzentrieren als auch die zugrunde gelegten Investmentstilrichtungen breit streuen. Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds keine auf die entsprechenden Währungen lautenden Vermögensgegenstände befinden. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen angelegt, die ihren Sitz in Europa haben oder die einen überwiegenden Anteil ihres Umsatzes und/oder ihrer Gewinne in Ländern Europas erwirtschaften. Das Land, in dem ein Unternehmen seinen Sitz hat, muss als entwickeltes Land klassifiziert sein. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden. Die Türkei und Russland gelten im Sinne dieses Buchstabens nicht als europäische Länder. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) dürfen bis zu 15 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder Optionsscheine investiert werden. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um EUR-Geldmarktfonds oder um Aktienfonds mit Ausrichtung auf europäische Aktien und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen EUR-Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Es können entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Langfristig wird aber in erster Linie auf eine Mischung von Wertpapieren von Unternehmen unterschiedlicher Größe abgezielt. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. g) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien sowie in Währungen ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. 77 Allianz RCM Best Styles Europe Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine Marktrisiko sowie das Adressenausfallrisiko und das Kontrahentenrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche Währungsrisiken. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Emerging Markets Risiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Die langfristig höheren Renditechancen bedingen die Akzeptanz höherer Kursschwankungen. 78 Der Anlagehorizont sollte mindestens fünf Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. Für die Anteilklassen P, PT und IT EUR 100,–/ USD 100,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 200,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). dit-Protect Global Winner 2014 Informationsblatt I. Anlageziel und Anlagegrundsätze Phase 1 (bis zum 25. April 2014 einschließlich) Ziel der Anlagepolitik ist es, zum Ende der Phase 1 eine ungefähr 115 %-ige Partizipation an der durchschnittlichen Wertentwicklung von 8 Aktienkörben seit Teilfondsauflegung zu erreichen. Gleichzeitig soll zum 25. April 2014 ein Mindestrücknahmepreis je Anteil der Anteilklasse AT (EUR) in Höhe von EUR 100,00 angestrebt werden. Hierzu sollen insbesondere derivative Instrumente eingesetzt werden. Einzelheiten sind im Folgenden beschrieben. Ab dem 26. April 2014 gilt ein anderes Anlageziel (Phase 2). Das Erreichen einer 115 %-igen Partizipation kann nicht garantiert werden. 1) Derivative Gesamtstruktur (Total Return Swap) Das Ziel der Anlagepolitik soll über eine derivative Gesamtstruktur [OTC-Derivat(e)] erreicht werden. Mittels der hierbei eingesetzten Derivate sollen letztlich die nachfolgend beschriebenen Komponenten „Partizipation an potenzieller Entwicklung der Aktienkörbe“ und „Sicherung eines Mindestrücknahmepreises“ für den Teilfonds als Gegenleistung für die vom Teilfonds zu erbringenden Leistungen erwirtschaftet werden. Diesbezüglich kann die aus Derivaten bestehende Gesamtstruktur insbesondere aus zu verschiedenen Zeitpunkten eingegangenen einzelnen Derivaten bestehen, die jedoch die zuvor abgeschlossenen Derivate berücksichtigen und aus ihnen hervorgehen. Der Neuabschluss eines solchen einzelnen Derivats kann insbesondere mit dem Ziel der Vermeidung einer Verletzung der Grenzen nach Anhang II Nr. 3 a) oder zur Erzielung von Liquidität erfolgen. Als Gegenpartei der im Rahmen der derivativen Gesamtstruktur abzuschließenden Derivatgeschäfte ist vorrangig die Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, vorgesehen. Komponente „Sicherung eines Mindestrücknahmepreises“ Mindestrücknahmepreises Im Rahmen der Komponente „Sicherung eines Mindestrücknahmepreises“ verpflichtet sich die Gegenseite der derivativen Gesamtstruktur zu einer Zahlung gegen Ende der Phase 1, die ausreicht, mindestens den oben genannten angestrebten Mindestrücknahmepreis je Anteil der Anteilklasse AT (EUR) zum maßgeblichen Zeitpunkt darstellen zu können. Komponente „Partizipation an der potenziellen Entwicklung der Aktienkörbe“ Aktienkörbe Im Rahmen der Komponente „Partizipation an der potenziellen Entwicklung der Aktienkörbe“ verpflichtet sich die Gegenseite der derivativen Gesamtstruktur zu einer unter bestimmten Bedingungen neben die Zahlung aufgrund der Komponente „Sicherung eines Mindestrücknahmepreises“ tretenden Zahlung gegen Ende der Phase 1 auf Basis der – auf die Kurswerte der einzelnen Aktien bzw. Aktien gleichwertigen Wertpapieren (Aktientitel) bezogenen – Wertentwicklung von 8 Aktienkörben. Jeweils die drei Aktientitel aus der nachfolgend dargestellten Liste, denen dort dieselbe Aktienkorb-Nummer zugeordnet wurde, bilden einen solchen Aktienkorb. Aktiengesellschaft ISIN Aktien- Maßgebliche Börse korb Nr. 1 DEXIA BE0003796134 1 Euronext 2 SUEZ FR0000120529 1 Euronext 3 TOTAL FR0000120271 1 Euronext 4 DT TELEKOM DE0005557508 2 Frankfurter Wertpapierbörse 5 DT POST DE0005552004 2 Frankfurter Wertpapierbörse 6 RWE DE0007037129 2 Frankfurter Wertpapierbörse 7 BT GROUP GB0030913577 3 London Stock Exchange 8 HSBC HOLDINGS GB0005405286 3 London Stock Exchange 9 LLOYDS TSB GRP GB0008706128 3 London Stock Exchange 10 ENEL IT0003128367 4 Börse Mailand 11 ENI IT0003132476 4 Börse Mailand 12 TELECOM ITALIA IT0003497168 4 Börse Mailand 13 HYUNDAI MOTOR KR7005380001 5 Börse Korea 14 SAMSUNG ELECTR KR7005930003 5 Börse Korea 15 LG ELECTRONICS KR7066570003 5 Börse Korea 16 TOKYO ELEC PWR JP3585800000 6 Börse Tokio 17 TOKYO GAS JP3573000001 6 Börse Tokio 18 TOYOTA MOTOR CO JP3633400001 6 Börse Tokio 19 CHEVRON US1667641005 7 New York Stock Exchange 20 AT&T US00206R1023 7 New York Stock Exchange 21 BANK OF AMERICA US0605051046 7 New York Stock Exchange 22 CO VALE DO RIO US2044122099 8 New York Stock Exchange 23 PETROLEO BRASIL US71654V4086 8 New York Stock Exchange 24 TELE NORTE LESTE US8792461068 8 New York Stock Exchange Während der Phase 1 gibt es 8 Termine, an denen aus der Menge der zur Betrachtung vorhandenen Aktienkörbe die Wertentwicklung desjenigen Aktienkorbes mit der höchsten Wertentwicklung seit Auflegung des Teilfonds festgeschrieben wird (Festschreibungstermin). Die Wertent79 dit-Protect Global Winner 2014 wicklung eines Aktienkorbes entspricht hierbei – vorbehaltlich der Regelungen unter „Ersetzen von Aktientiteln bzw. Kursentwicklungsbereinigungen bei aktientitelbezogenen Ereignissen“ – der durchschnittlichen Kursentwicklung der in ihm enthaltenen Aktientitel seit Auflegung des Teilfonds an der maßgeblichen Börse (siehe Berechnungsbeispiele). Ein Aktienkorb kann nur einmal zum Zwecke der Gesamtwertentwicklungsfestschreibung verwandt werden; bei den künftigen Festschreibungsterminen scheidet dieser Aktienkorb und damit seine nach dem Festschreibungstermin erfolgende Wertentwicklung aus der Betrachtung aus. – die Aktientitel, hinsichtlich derer die o. g. Tage keine Börsentage an der maßgeblichen Börse sind, zu ihren Schlusskursen an dem nächsten auf die o. g. Tage folgenden Börsentag berücksichtigt. Festschreibungstermine sind grundsätzlich folgende Tage: 24. April 2007, 24. April 2008, 24. April 2009, 23. April 2010, 21. April 2011, 24. April 2012, 24. April 2013 sowie der 22. April 2014. Die Gegenleistung der Gegenseite im Rahmen der Komponente „Partizipation an der potenziellen Entwicklung der Aktienkörbe“ besteht grundsätzlich in einer gegen Ende der Phase 1 zu entrichtenden Zahlung in Höhe der durchschnittlichen Wertentwicklung der Aktienkörbe multipliziert mit dem Nominal, das der zum Ende der Phase 1 vorhandenen derivativen Gesamtstruktur zugrunde liegt, sowie multipliziert mit dem Faktor 1,15. Falls das Ergebnis dieser Multiplikation negativ ist, entfällt eine aus dieser Komponente stammende Zahlung an den Teilfonds. Der Bestimmung der Festschreibung werden grundsätzlich die jeweiligen Schlusskurse an der jeweiligen maßgeblichen Börse an diesen Tagen zugrunde gelegt. Per 24. 04. 2007 wurde die Wertentwicklung des Aktienkorbes Nr. 7 mit einem Wert von 29,04 % im vorgenannten Sinne festgeschrieben und scheidet somit in der weiteren Betrachtung aus. Falls einer der vorstehend genannten Tage kein Börsentag an einer der maßgeblichen Börsen sein sollte, werden bei der Bestimmung der Festschreibung Der Festschreibungstermin verschiebt sich entsprechend. Zum Ende der Laufzeit der derivativen Gesamtstruktur wird der Durchschnitt der Werte der jeweils festgeschriebenen Wertentwicklungen der 8 Aktienkörbe gebildet (durchschnittliche Wertentwicklung der Aktienkörbe). Berechnungsbeispiele zur Komponente „Partizipation an der potenziellen Entwicklung der Aktienkörbe“: Die in den nachfolgenden Beispielen angesetzten Werte sind rein fiktiv. Die tatsächlichen Entwicklungen können sowohl besser als auch schlechter ausfallen. – die Aktientitel, hinsichtlich derer die o. g. Tage Börsentage an der maßgeblichen Börse sind, zu ihren Schlusskursen an diesen Tagen berücksichtigt Berechnung der bewertungsrelevanten Wertentwicklung der Aktienkörbe seit Teilfondsauflegung 1 Jahr 80 2 Nr. 1 3 4 5 6 7 8 Nr. 2 Nr. 3 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Aktien Aktien korb Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Nr. 7 Nr. 8 100 % 30 % 25 % 21 % 100 % 60 % 15 % 42 % 120 % 1 50 % – 10 % – 20 % 60 % 2 100 % – 20 % 0% 120 % 3 150 % 0% 15 % 90 % 5% 63 % 150 % 4 10 % 30 % 120 % 20 % 84 % 120 % 5 20 % 45 % 15 % 105 % 105 % 60 % 6 10 % 7 – 10 % 8 22 % 5% 60 % –5% –5% 22 % Gesamt 672 % Durchschnittliche Wertentwicklung der Aktienkörbe (Gesamt / 8) 84 % dit-Protect Global Winner 2014 Berechnung der Wertentwicklung eines Aktienkorbes seit Teilfondsauflegung Kursentwicklung Aktie 1 Aktie 2 Aktie 3 47 % 35 % – 10 % Durchschnittsberechnung der Wertentwicklung des Aktienkorbes seit Auflegung (Formel) (Kursentwicklung Aktie 1 + Kursentwicklung Aktie 2 + Kursentwicklung Aktie 3) / 3 Durchschnittsberechnung der Wertentwicklung des Aktienkorbes seit Auflegung (Beispiel) (47 % + 35 % – 10 %) / 3 = 24 % Festschreibung, wenn höchste Wertentwicklung aller einzubeziehenden Aktienkörbe seit Auflegung 24 % Der jeweiligen Gegenseite einer derivativen Gesamtstruktur wird regelmäßig die Möglichkeit vorbehalten bleiben, die derivative Gesamtstruktur kurzfristig zu beenden, insbesondere im Fall einer Änderung äußerer Umstände, insbesondere bei Änderung der rechtlichen oder steuerlichen Situation der jeweiligen Gegenseite einer derivativen Gesamtstruktur. Kommt es infolgedessen zur Auflösung des Teilfonds, so ist das Fondsmanagement in der Regel nicht mehr dazu in der Lage, das Anlageziel des Teilfonds in der Zeit zwischen Beendigung der derivativen Gesamtstruktur und Auflösung des Teilfonds zu verfolgen, und die Auflösung des entsprechenden Teilfonds wird vorbereitet. Sollte der Teilfonds aufgrund einer solchen kurzfristigen Beendigung der derivativen Gesamtstruktur nicht aufgelöst werden, sondern die bisherige Gegenseite einer solchen derivativen Gesamtstruktur durch eine neue Gegenseite ersetzt werden, kann es für eine Übergangszeit ebenfalls dazu führen, dass keine Partizipation des Anlegers im beschriebenen Sinne erfolgt. 2) Ersetzen von Aktientiteln bzw. Kursentwicklungsbereinigungen bei aktientitelbezogenen Ereignissen Die Verwaltungsgesellschaft kann bei nachfolgenden aktientitelbezogenen Ereignissen Aktientitel auf Ebene der Aktienkörbe gegen andere Aktientitel austauschen bzw. Bereinigungen der für die Berechnung der Kursentwicklung des Aktientitels zu berücksichtigenden Kurse vornehmen: – endgültige Einstellung der Notierung an der maßgeblichen Börse – Verschmelzung der Gesellschaft, die diese Aktien ausgegeben hat bzw. auf die sich die Aktien gleichwertigen Wertpapiere beziehen, auf eine andere Gesellschaft – Insolvenz der Gesellschaft, die diese Aktien ausgegeben hat bzw. auf die sich die Aktien gleichwertigen Wertpapiere beziehen – Eintreten einer nachhaltigen Illiquidität der Aktientitel – Verstaatlichung der Gesellschaft, die diese Aktien ausgegeben hat bzw. auf die sich die Aktien gleichwertigen Wertpapiere beziehen – Umwandlung der Gesellschaft, die diese Aktien ausgegeben hat bzw. auf die sich die Aktien gleichwertigen Wertpapiere beziehen – Abspaltungen von der Gesellschaft, die diese Aktien ausgegeben hat bzw. auf die sich die Aktien gleichwertigen Wertpapiere beziehen – aktientitelbezogenes Einräumen von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft, die diese Aktien ausgegeben hat bzw. auf die sich die Aktien gleichwertigen Wertpapiere beziehen In den Fällen des ersten bis fünften Spiegelstrichs wird der betroffene Aktientitel durch einen anderen Aktientitel ersetzt. Hierbei muss die Gesellschaft, die diese neuen Aktien ausgegeben hat bzw. auf die sich die neuen Aktien gleichwertigen Wertpapiere beziehen, ein Standardwert sein, der primär aus demselben Land, andernfalls aus derselben Region, und, wenn möglich, aus derselben oder artverwandten Branche wie ihr Vorgänger stammt. Das Ersetzen erfolgt mit Wirkung für die Zukunft. Im Fall des sechsten Spiegelstrichs wird, falls aus der Umwandlung eine neue Aktie hervorgeht, der betroffene Aktientitel durch die neue Aktie bzw. ein sich auf die neue Gesellschaft beziehendes Aktien gleichwertiges Wertpapier ersetzt. Erfolgt die Umwandlung in anderer Weise, erfolgt das Ersetzen wie in den Fällen des ersten bis fünften Spiegelstrichs. Das Ersetzen erfolgt mit Wirkung für die Zukunft. Im Fall des siebten Spiegelstrichs wird zum Ausgleich des Kursabschlages am Ex-Tag der für die Berechnung der Kursentwicklung zu berücksichtigende Kurs des Aktientitels um diesen Abschlag bereinigt. Im Fall des achten Spiegelstrichs wird zum Ausgleich des rechnerischen Kursabschlages am Ex-Tag der für die Berechnung der Kursentwicklung zu berücksichtigende Kurs des Aktientitels um diesen Abschlag bereinigt. Für die Berechnung der Wertentwicklung einer neu aufzunehmenden Aktie wird ausgehend vom Kurswert der neu aufzunehmenden Aktie am Austauschtag ein fiktiver Startwert für den Tag der Auflegung des Teilfonds festgehalten, welcher die erreichte Performance der auszutauschenden Aktie seit Auflage bis zum Austauschtag berücksichtigt. 3) Anlagespektrum [Phase 1] a) Für den Teilfonds dürfen Aktien von Unternehmen erworben werden, die ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika haben oder die einen wesentlichen Anteil ihres Umsatzes und/oder ihres Gewinne 81 dit-Protect Global Winner 2014 in den Vereinigten Staaten von Amerika erwirtschaften. Ebenso dürfen für den Teilfonds Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden. b) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA im Sinne von Anhang II Nr. 1 b) angelegt werden, die Geldmarktfonds sind. c) Zudem dürfen für den Teilfonds Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. Geldmarktinstrumente können nur erworben werden, wenn zum einen – sie zum Erwerbszeitpunkt ein Investment Grade-Rating einer anerkannten Rating-Agentur besitzen oder – im Fall, dass sie über kein Rating verfügen, nach Einschätzung des Fondsmanagements davon ausgegangen werden kann, dass sie im Falle eines Ratings einer Einstufung von Investment Grade entsprächen, um den sich der gemäß dem vollständigen Verkaufsprospekt zu ermittelnde Nettoinventarwert pro Anteil der Anteilklasse AT (EUR) infolge der niedrigeren Kapitalerträge reduziert. Die Vermögensgegenstände des Teilfonds können bei ihrem Erwerb oder Verkauf oder lediglich aufgrund ihres Verwahrungs-, Handels- oder Herkunftslands der Besteuerung unterliegen. Sie können auch an sich eine Steuerpflicht begründen, insbesondere unterliegen sie derzeit der Taxe d’Abonnement. Soweit durch Einführung oder Änderung derartiger Steuern die Vermögensgegenstände des Teilfonds oder der Teilfonds als solcher an Wert verlieren oder bei Erwerb, Veräußerung oder Halten von Vermögensgegenständen Steuern abzuführen sind, ermäßigt sich der garantierte Rücknahmepreis zum Garantiezeitpunkt um den Betrag, um den sich infolgedessen der gemäß dem vollständigen Verkaufsprospekt zu ermittelnde Nettoinventarwert pro Anteil der Anteilklasse AT (EUR) reduziert. Eine Garantie für die Phase 2 wird nicht ausgesprochen. und zum anderen ihr Emittent zum Kaufzeitpunkt seinen Sitz in einem entwickelten Land hat. d) Eine Beschränkung der durchschnittlichen, barwertgewichteten Restlaufzeit (Duration) des Geldmarktund Einlagenengagements des Teilfonds ist nicht vorgesehen. II. Garantie zum 25. April 2014 Die Verwaltungsgesellschaft garantiert allen Anteilinhabern, dass der Rücknahmepreis je Anteil der Anteilklasse AT (EUR) dieses Teilfonds am 25. April 2014 (Garantiezeitpunkt) mindestens EUR 100,– (also vor Abzug von beim Anteilinhaber anfallenden Quellensteuern, insbesondere vor Abzug einer Kapitalertrag- / Zinsabschlagsteuer) beträgt. Sollte der Rücknahmepreis je Anteil der Anteilklasse AT (EUR) am Garantiezeitpunkt nicht dem garantierten Mindestbetrag entsprechen, wird die Verwaltungsgesellschaft entsprechende eigene Mittel in den Teilfonds einschießen, bis der garantierte Wert erreicht ist. Es ist nicht Ziel der Anlagepolitik, das angestrebte Wertsicherungsniveau während der gesamten Phase 1 einzuhalten. Anleger sollten sich deshalb bewusst sein, dass die Wertsicherung sich nur auf den Garantiezeitpunkt bezieht. Konzeptbedingt kann es während der Phase 1 durchaus zu größeren Wertverlusten kommen. Die Einkünfte des Teilfonds können etwaigen Quellenoder Abzugssteuern in Ländern unterliegen, in denen das Teilfondsvermögen angelegt ist. Soweit sich durch Einführung oder Änderung derartiger Steuern die Kapitalerträge des Teilfonds vermindern, ermäßigt sich der garantierte Rücknahmepreis zum Garantiezeitpunkt um den Betrag, 82 III. Anlageziel und Anlagegrundsätze Phase 2 (ab dem 26. April 2014) 1. Anlageziel [Phase 2] Ziel der Anlagepolitik in der Phase 2 ist es, eine überdurchschnittliche Rendite in EUR zu erwirtschaften. 2. Anlagegrundsätze [Phase 2] a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Bezugs-, Wandlungs- und Optionsrechten bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von sechs Monaten zu verkaufen. b) Der Anteil der verzinslichen Wertpapiere, deren Aussteller ihren Sitz in einem Teilnehmerland der Europäischen Währungsunion haben, darf insgesamt 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, dit-Protect Global Winner 2014 – die zum Kaufzeitpunkt High Yield-Anlagen sind, – deren Aussteller zum Kaufzeitpunkt ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf einen Wert von jeweils maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt. d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Rentenfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. f) Der Anteil der auf Euro lautenden Anlagegegenstände darf 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten soll 10 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur überschreiten, wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden Papieren: des Unternehmens; bei Zertifikaten: des Basistitels) lautend. Zusätzlich können im Rahmen von Anteilklassen Geschäfte getätigt werden, mit denen – unter entsprechender Zugrundelegung der vorgenannten Zuordnungen – weitgehend gegen eine bestimmte andere Währung abgesichert wird. g) Die Duration sollte höchstens ein Jahr betragen. h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. i) Die in dem Buchstaben b) genannte Grenze braucht in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds in der Phase 1 (bis zum 25. April 2014 einschließlich) Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet, die mit dem aktienmarktbezogenen Engagement zusammenhängen. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Engagement der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Zudem spielen die Risiken der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko eine wesentliche Rolle. Überdies ist auf das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko hinzuweisen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene sowie auf das Erfolgsrisiko hingewiesen. Es besteht eine Garantie nach Maßgabe der vorstehend dargelegten Bedingungen zum Ende der Phase 1. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. 83 dit-Protect Global Winner 2014 Risikoprofil des Teilfonds in der Phase 2 (ab dem 26. April 2014) Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – aus Sicht eines EUR-Anlegers bzw. aus Sicht eines Anlegers, der in der Währung denkt, in Bezug auf die die jeweils von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, mit vergleichsweise geringen Risiken behaftet. Hervorzuheben sind im Wesentlichen das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Adressenausfallrisiko, das Kontrahentenrisiko, die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen, die Emerging Markets Risiken, das Verwahrrisiko, die Länderund Transferrisiken und das Liquiditätsrisiko. Aufgrund der zum größten Teil kurzfristigen Anlagezeiträume wirken sich mit Zinsänderungen einhergehende Kursrückgänge nur relativ geringfügig und vergleichsweise kurzfristig aus. Dabei beschränken sich auch die Chancen auf Erträge, die den aktuellen Marktgegebenheiten für kurzfristige Anlagen entsprechen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil in der Phase 1 (bis zum 25. April 2014 einschließlich) Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate in spekulativer Hinsicht zur Steigerung der Erträge im Rahmen der Verfolgung des Anlageziels einsetzt. Das allgemeine Teilfondsprofil basiert insbesondere auf der Kombination des Erwerbs bestimmter Aktien sowie eines darauf abgestimmten Derivateinsatzes; hierbei ist hervorzuheben, dass die genannte derivative Gesamtstruktur als solche zu einer Erhöhung des Investitionsgrades des Teilfonds über den Investitionsgrad eines voll in Wertpapieren investierten Fonds hinaus führen kann. Dabei verfolgt das Fondsmanagement einen risikokontrollierten Ansatz. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil in der Phase 2 (ab dem 26. April 2014) Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Dabei strebt er über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem hohen oder bis zu sehr hohen Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene sowie auf das Erfolgsrisiko hingewiesen. Dabei verfolgt das Fondsmanagement einen risikokontrollierten Ansatz. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. In der Phase 2 zielt der Teilfonds insbesondere auf EURAnleger ab, die ihren Anlageschwerpunkt auf Substanzerhaltung legen und eine marktgerechte Verzinsung bei minimalen Kursschwankungen erwarten. 84 Anlegerprofil Der Teilfonds zielt in der Phase 1 insbesondere auf Anleger ab, die unter Inkaufnahme auch höherer Schwankungsrisiken – bezogen auf den Zeitpunkt der Teilfondsauflegung – eine überproportionale Beteiligung an der Wertentwicklung bestimmter Aktienkörbe anstreben, aber auf einen im Vorfeld bestimmten Mindestrücknahmepreis je Anteil der Anteilklasse AT (EUR) nach Ablauf der Phase 1 Wert legen. In Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, stehen Anleger im Fokus, die in dieser Währung denken. dit-Protect Global Winner 2014 Der Anlagehorizont sollte bei Erwerb der Anteile innerhalb der Phase 1 mindestens auf das Ende der Phase 1 ausgerichtet sein. Bei Erwerb der Anteile innerhalb der Phase 2 sollte bei nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen der Anlagehorizont von EUR-Anlegern mindestens 1 Monat betragen. Entsprechendes gilt bei auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen für Anleger, die in der Währung denken, in Bezug auf die die jeweils von ihnen gehaltene Anteilklasse abgesichert wird. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 24. April 2006: Anteilklasse AT (EUR) (ISIN LU0178450556) Während der Phase 1 wird nur die Anteilklasse AT (EUR) aufgelegt. Erstausgabepreis (in der Phase 1): Für die Anteilklasse AT (EUR) EUR 100,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Erstausgabepreis (in der Phase 2): Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen X und XT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. Für die Anteilklassen P, PT und IT EUR 100,–/ USD 100,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 200,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT, nicht aber für die Anteilklasse AT EUR 100,–/ USD 10,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Handelsfrist: 7.00 Uhr MEZ bzw. MESZ an jedem Bewertungstag Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 85 Allianz-dit Top Selection Europa Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum bei risikoadäquaten Erträgen zu erwirtschaften. tenen EUR-Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. Dem Fondsmanagement liegt hierzu ein aktiver, analysegesteuerter und auf Einzeltitelauswahl bedachter Investmentansatz zugrunde, der zu einem relativ konzentrierten und damit zu einem Portfolio, das ein eingeschränktes Risikostreuungsprofil aufweist, führen soll. Hierbei wird im Rahmen der Anlageentscheidung angestrebt, eine branchenneutrale Ausrichtung des Portfolios in Hinblick auf die Branchengewichtung des Indexes MSCI Europe Total Return (Net) zu erreichen. e) Es können Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds keine auf die entsprechenden Währungen lautenden Vermögensgegenstände befinden. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in einem entwickelten europäischen Land haben. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden. Die Türkei und Russland gelten im Sinne dieses Buchstabens nicht als europäische Länder. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder Optionsscheine investiert werden. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um EUR-Geldmarktfonds oder um Aktienfonds mit Ausrichtung auf europäische Aktien und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehal- 86 Das Fondsmanagement kann Substanz- und Wachstumswerte erwerben. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. g) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien sowie in Währungen ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch Allianz-dit Top Selection Europa erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche Währungsrisiken. Zudem wird auf das Liquiditätsrisiko, das Emerging Markets Risiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten Klasse AT / A CT / C 1) PT / P und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 6. Januar 2004: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0178455605) Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen RCM X, RCM XT, RCM W und RCM WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. Für die Anteilklassen P, PT, RCM I und RCM IT EUR 10,–/ USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/ SGD 20,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 10,–/ USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. RCM IT / RCM I 2) RCM XT / RCM X 2) 3) RCM WT / RCM W 2) Die nachfolgenden Angaben beziehen sich sowohl auf die ausschüttende als auch auf die thesaurierende Variante einer Anteilklassengruppe. Erfolgsbezogene Vergütung 4) 25 % des die Wertentwicklung des MSCI EuropeTotal Return (Net) übersteigenden Wertzuwachses Anteile dieser Anteilklassen können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. 2) Anteile dieser Anteilklassen können nur von nicht natürlichen Personen erworben werden. 3) Es sei denn, aufgrund einer individuellen Sondervereinbarung zwischen Verwaltungsgesellschaft und dem jeweiligen Anteilinhaber wird eine – ggf. auch eine erfolgsbezogene Komponente beinhaltende – andere Vergütung vereinbart. 4) Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu erheben. 1) Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 87 Allianz RCM Euro Equity Index Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, die Anleger an der Entwicklung des Performanceindex DJ EuroSTOXX 50-IndexSM, einem Euroland-Aktienindex, in allen Marktphasen partizipieren zu lassen. Das Fondsmanagement kann im Rahmen der Anlagepolitik zudem mit dem Ziel der Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds keine auf die entsprechenden Währungen lautenden Vermögensgegenstände befinden. Der Performanceindex DJ EuroSTOXX 50-IndexSM berücksichtigt 50 der wichtigsten und größten börsennotierten Unternehmen (so genannte blue chips) aus dem Raum der Europäischen Währungsunion. Bei einem Aktienindex in Form des hier zugrunde liegenden Performanceindexes werden – im Gegensatz zu einem Preisindex – auch alle Arten von Dividendenzahlungen der im Index enthaltenen Unternehmen berücksichtigt. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen EUR-Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 10 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und EUR-Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien sowie in Währungen ergeben. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 90 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen angelegt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Währungsunion (Eurozone) haben oder die einen überwiegenden Anteil ihres Umsatzes und/oder ihrer Gewinne in Ländern der Eurozone erwirtschaften. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko und das Konzentrationsrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) dürfen bis zu 10 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder Optionsscheine investiert werden. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um EUR-Geldmarktfonds oder um Aktienfonds mit Ausrichtung auf Aktien der Eurozone und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. 88 Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene Allianz RCM Euro Equity Index besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche Währungsrisiken. Zudem wird auf das Liquiditätsrisiko, das Emerging Markets Risiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. Für die Anteilklassen P, PT und IT EUR 10,–/ USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/ SGD 20,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 10,–/ USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die in allen Marktphasen an der Entwicklung des Performanceindexes DJ-EuroSTOXX 50-IndexSM partizipieren wollen, wobei bei nicht währungsgesicherten Anteilklassen EURAnleger und in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Die langfristig höheren Renditechancen bedingen die Akzeptanz höherer Kursschwankungen. Der Anlagehorizont sollte mindestens fünf Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 24. Februar 2003: Anteilklassen A (EUR) (ISIN LU0158783638) und I (EUR) (ISIN LU0158783802) 89 Allianz-dit Global EcoTrends Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum durch weltweites Engagement in Unternehmen, die zumindest auch in den Sektoren „Ökologische Energie“, „Umweltschutz“ und „Sauberes Wasser“ tätig sind, zu erwirtschaften. Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds keine auf die entsprechenden Währungen lautenden Vermögensgegenstände befinden. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe g) werden mindestens 75 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften angelegt, die nach Einschätzung des Fondsmanagements zumindest neben anderen Geschäftsfeldern auch direkt oder indirekt an der Entwicklung der Sektoren „Ökologische Energie“, „Umweltschutz“ oder „Sauberes Wasser“ partizipieren sollten. Zum Sektor „Ökologische Energie“ zählen in diesem Zusammenhang die Bereiche „Alternative Energien“ und „Energieeffizienz“. Zum Bereich „Alternative Energien“ gehören die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Herstellung, der Bau, der Vertrieb, die Zulieferung, der Transport, die Planung, die Speicherung, die Erforschung und sonstige Förderung von Produkten oder Technologien, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Versorgung oder Herstellung alternativer – insbesondere regenerativer – Energieformen oder mit der Aufbereitung, Herstellung oder Verteilung entsprechender Vorprodukte stehen. Dazu gehören auch die Versorgung und Herstellung alternativer – insbesondere regenerativer – Energieformen sowie die Aufbereitung, Herstellung oder Verteilung entsprechender Vorprodukte selbst. Zum Bereich „Energieeffizienz“ gehören die Erbringung von Dienstleistungen und die Herstellung, der Vertrieb, die Zulieferung, der Transport, die Planung, die Speicherung, die Erforschung und sonstige Förderung von Produkten oder Technologien, die unmittel90 bar oder mittelbar im Zusammenhang mit der effizienten Nutzung von Energie oder der Steigerung von Energieeffizienz stehen. Der Sektor „Umweltschutz“ setzt sich aus den Bereichen „Umweltqualität“ und „Abfallwirtschaft & Recycling“ zusammen. Zum Bereich „Umweltqualität“ gehören die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Herstellung, der Vertrieb, die Zulieferung, der Transport, die Planung, die Erforschung und sonstige Förderung von Produkten oder Technologien, die unmittelbar oder mittelbar zur Verbesserung oder zur Kontrolle der Umweltqualität beitragen können. Zudem gehören zu diesem Bereich die Verbesserung und Kontrolle der Umweltqualität selbst. Zum Bereich „Abfallwirtschaft & Recycling“ gehören die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Herstellung, der Vertrieb, die Zulieferung, der Transport, die Planung, die Erforschung und sonstige Förderung von Produkten oder Technologien, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Entsorgung, der Wiederaufbereitung, der Lagerung (inkl. Endlagerung), der Vermeidung und der Verwertung aller Arten von Abfall oder Abfallprodukten stehen. Zudem gehören zu diesem Bereich die Entsorgung, die Wiederaufbereitung, die Lagerung (inkl. Endlagerung), die Vermeidung und die Verwertung aller Arten von Abfall oder Abfallprodukten selbst. Zum Sektor „Sauberes Wasser“ gehören die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Herstellung, der Vertrieb, die Zulieferung, der Transport, die Planung, die Speicherung, die Erforschung und sonstige Förderung von Produkten oder Technologien, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Versorgung mit Trink- und Brauchwasser, der Wasseraufbereitung, -desinfektion und -entsalzung, der Wasserproduktion, der Wasserspeicherung, der Wasserverteilung, der Wasserabfüllung, der Wasserfilterung, der Abwasserentsorgung, der Wasserkontrolle, der quantitativen Wassererfassung oder der Verbesserung der Wasserqualität stehen. Zudem gehören zu diesem Bereich die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser, die Wasseraufbereitung, -desinfektion und -entsalzung, die Wasserproduktion, die Wasserspeicherung, die Wasserverteilung, die Wasserabfüllung, die Was- Allianz-dit Global EcoTrends serfilterung, die Abwasserentsorgung, die Wasserkontrolle, die quantitative Wassererfassung und die Verbesserung der Wasserqualität selbst. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe g) dürfen bis zu 10 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder Optionsscheine investiert werden. Zudem dürfen unter Anrechnung auf diese Grenze Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe g) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in Aktien wie in Buchstabe a) und b) definiert von Unternehmen investiert werden, deren Sitz in Emerging Markets ist. d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe d) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g), insgesamt nicht mehr als 10 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. f) Es können entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. Das Fondsmanagement kann Wertpapiere kaufen, bei denen es sich seiner Einschätzung nach um Substanz- oder Wachstumswerte handelt. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. g) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b), c) und e) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. h) Die in den Buchstaben a) und e) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien sowie in Währungen ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das Branchenrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko und das Liquiditätsrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. 91 Allianz-dit Global EcoTrends Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche Währungsrisiken. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 3. Mai 2006: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0250028817) 4. Juni 2007: Anteilklassen AT (EUR) (ISIN LU0287146376), CT (EUR) (ISIN LU0250034039) und RCM IT (EUR) (ISIN LU0301501127) Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen RCM X, RCM XT, RCM W und RCM WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. 92 Für die Anteilklassen P, PT, RCM I und RCM IT EUR 100,–/ USD 100,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 200,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM Europe Equity Growth Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum durch Engagement vorwiegend an den europäischen Aktienmärkten im Rahmen der Anlagegrundsätze zu erwirtschaften. Das Fondsmanagement soll hierbei Aktienwerte erwerben, die nach seiner Einschätzung zusammen mit allen im Teilfondsvermögen vorhandenen Aktienwerten ein auf Wachstumswerte ausgerichtetes Aktienportfolio darstellen. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe i) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien und Genussscheine von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Europa haben. Der Anteil der oben genannten direkt gehaltenen Anlagegegenstände darf jedoch 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. Unter Anrechnung auf diese Grenze in Satz 1 dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden. Die Türkei und Russland gelten im Sinne dieses Buchstabens als europäische Länder. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe i) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien, Genussscheine oder Optionsscheine investiert werden. c) Darüber hinaus können Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen, die sich auf die in a) und b) genannten Vermögensgegenstände beziehen, erworben werden. d) Ferner können Indexzertifikate sowie Zertifikate auf Aktien und Aktienkörbe, deren Risikoprofil mit den in den Buchstaben a) und b) genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korrelieren, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. e) Der Anteil der Vermögensgegenstände im Sinne der Buchstaben a) bis d), deren Emittenten (bei Aktien vertretenden Papieren: des Unternehmens, bei Zertifikaten: des Basistitels) ihren Sitz in Emerging Markets haben, darf, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe i), nicht 20 % des Werts des Teilfondsvermögens überschreiten. f) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um OECD-Geldmarktfonds oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. g) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe f) gehaltenen OECD-Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe i), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und OECDGeldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. h) Es können Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. i) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die in Satz 1 unter dem Buchstaben a) sowie die in b), e) und g) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. j) Die in den Buchstaben a) und g) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise größten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken 93 Allianz RCM Europe Equity Growth und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung der Gesellschaft, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene sowie auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die 94 Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 2. Oktober 2006: Anteilklasse W (EUR) (ISIN LU0256881987) 4. Oktober 2006: Anteilklassen I (EUR) (ISIN LU0256880153) und IT (EUR) (ISIN LU0256881128) 16. Oktober 2006: Anteilklassen A (EUR) (ISIN LU0256839191) und AT (EUR) (ISIN LU0256839274) 2. November 2006: Anteilklasse CT (EUR) (ISIN LU0256839860) Anteile der Anteilklassen A und AT können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM Euroland Equity Growth Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum durch Engagement vorwiegend an den Eurolandaktienmärkten im Rahmen der Anlagegrundsätze zu erwirtschaften. Das Fondsmanagement soll hierbei Aktienwerte erwerben, die nach seiner Einschätzung zusammen mit allen im Teilfondsvermögen vorhandenen Aktienwerten ein auf Wachstumswerte ausgerichtetes Aktienportfolio darstellen. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien und Genussscheine von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Ländern der Europäischen Währungsunion haben. Der Anteil der oben genannten direkt gehaltenen Anlagegegenstände darf jedoch 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. Unter Anrechnung auf diese Grenze in Satz 1 dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) können bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in Aktien und Genussscheine von Gesellschaften investiert werden, die ihren Sitz in WKM-II-Ländern (Wechselkursmechanismus II) haben. Unter Anrechnung auf diese Grenze in Satz 1 dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden. c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) dürfen bis zu 10 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) und b) genannten Aktien, Genussscheine oder Optionsscheine investiert werden. d) Darüber hinaus können Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen, die sich auf die in a), b) und c) genannten Vermögensgegenstände beziehen, erworben werden. e) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um OECD-Geldmarktfonds oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. f) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe e) gehaltenen OECD-Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe h), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und OECD-Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. g) Es können Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die in Satz 1 unter dem Buchstaben a) sowie in b), c) und f) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. i) Die in den Buchstaben a) und f) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise größten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko eine sehr wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. 95 Allianz RCM Euroland Equity Growth Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger das Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Emerging Markets Risiko, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. 96 Der Anlagehorizont sollte mindestens 10 Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 2. Oktober 2006: Anteilklasse W (EUR) (ISIN LU0256884577) 4. Oktober 2006: Anteilklassen I (EUR) (ISIN LU0256883843) und IT (EUR) (ISIN LU0256884064) 16. Oktober 2006: Anteilklassen A (EUR) (ISIN LU0256839944) und AT (EUR) (ISIN LU0256840447) 2. November 2006: Anteilklasse CT (EUR) (ISIN LU0256840793) 15. Mai 2007: Anteilklasse W (H-SKK) (ISIN LU0280244368) Anteile der Anteilklassen A und AT können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM High Dividend Europe Systematic Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, bei Fokussierung auf die Aktienmärkte des europäischen Raumes langfristig gesehen einen auch besonders auf Dividenden beruhenden Ertrag zu erwirtschaften. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen angelegt, die ihren Sitz in Europa haben oder die einen überwiegenden Anteil ihres Umsatzes und/oder ihrer Gewinne in Ländern dieser Region erwirtschaften. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und Aktienzertifikate, deren Risikoprofil mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Die Türkei und Russland gelten im Sinne dieses Buchstabens als europäische Länder. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen investiert werden, die ihren Sitz in Emerging Markets haben. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und Aktienzertifikate, deren Risikoprofil mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) dürfen bis zu 10 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien, Optionsscheine, Indexzertifikate und Aktienzertifikate investiert werden. d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarktfonds oder um auf die Region Europa ausgerichtete Aktienfonds und/oder Fonds mit AbsoluteReturn-Ansatz handelt. e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe d) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b), c) und e) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. g) Die in den Buchstaben a) und e) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine Marktrisiko und das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. 97 Allianz RCM High Dividend Europe Systematic Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko sowie besonders auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs aus Marktchancen und vor allem aus Dividenden resultieren soll. In Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, stehen Anleger im Fokus, die in dieser Währung denken. Die langfristig höheren Renditechancen bedingen die Akzeptanz höherer Kursschwankungen. Der Anlagehorizont sollte mindestens 5 Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 98 Allianz RCM Global Emerging Markets Equity Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, bei Fokussierung auf die Aktienmärkte von Emerging Markets auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum bei risikoadäquaten Erträgen zu erwirtschaften. Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds keine auf die entsprechenden Währungen lautenden Vermögensgegenstände befinden. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Emerging Markets haben. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und Aktienzertifikate, deren Risikoprofil mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien, Optionsscheine, Indexzertifikate und Aktienzertifikate investiert werden. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und OECD-Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien sowie in Währungen ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. 99 Allianz RCM Global Emerging Markets Equity Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche Währungsrisiken. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens 10 Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Anteile der Anteilklassen A und AT können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 100 Allianz RCM US Equity Systematic Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, bei Fokussierung auf die U. S. amerikanischen Aktienmärkte auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben und eine Marktkapitalisierung von mindestens 500 Mio. USD aufweisen. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und Aktienzertifikate, deren Risikoprofil mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien, Optionsscheine, Indexzertifikate und Aktienzertifikate investiert werden. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflö- sung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise größten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko eine sehr wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko – insbesondere für einen EUR-Anleger – in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Emerging Markets Risiko, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der 101 Allianz RCM US Equity Systematic Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens 10 Jahre betragen. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 12. Dezember 2006: Anteilklasse W (H-EUR) (ISIN LU0266027183) 31. Juli 2007: Anteilklasse CT (EUR) (ISIN LU0256844787) 15. Februar 2008: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0256863811) Anteile der Anteilklassen A und AT können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Bewertung: An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und den Hauptbörsen in den Vereinigten Staaten von Amerika. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 102 Allianz-dit Rising Stars Asia Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, vornehmlich durch Anlagen in den Aktienmärkten der Region Asien ohne Japan auf lange Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Investitionen in kleineren Unternehmen („Small Caps“) und mittelgroßen Unternehmen („Mid Caps“), bei denen es sich nach Einschätzung des Fondsmanagements um Wachstumswerte und/oder Substanzwerte handelt. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von kleineren und mittelgroßen Gesellschaften angelegt, die ihren Sitz in einem asiatischen Land ausgenommen Japans haben oder die einen überwiegenden Anteil ihres Umsatzes und/oder ihrer Gewinne in dem genannten Raum erwirtschaften. Zu diesem Zwecke gelten diejenigen Aktiengesellschaften als Small Caps und Mid Caps, deren Marktkapitalisierung sich höchstens auf das 1,3-fache der Marktkapitalisierung des (bezogen auf die gesamte Marktkapitalisierung) größten im S&P Citigroup EMI Pan Asia ex Japan, Australia, New Zealand Net Total Return vertretenen Unternehmens beläuft. Vor allem bei Small Caps kann es sich um spezialisierte, teilweise in Nischenmärkten tätige Unternehmen handeln. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden. Die Türkei und Russland gelten im Sinne dieses Buchstabens nicht als asiatische Länder. b) Vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g) können bis zu 30 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen investiert werden, deren Marktkapitalisierung sich auf mehr als das 1,3-fache der Marktkapitalisierung des (bezogen auf die gesamte Marktkapitalisierung) größten im S&P Citigroup EMI Pan Asia ex Japan, Australia, New Zealand Net Total Return vertretenen Unternehmens beläuft. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden. c) Vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g) können bis zu 30 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften angelegt werden, die ihren Sitz nicht in einem asiatischen Land ausgenommen Japans haben oder die einen überwiegenden Anteil ihres Umsatzes und/oder ihrer Gewinne nicht in dem genannten Raum erwirtschaften. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften erworben werden. d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarktfonds oder um auf die Region Asien ohne Japan ausgerichtete Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe d) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. f) Das Fondsmanagement kann sowohl in Wachstumsals auch in Substanzwerte investieren. Die Gewichtung zwischen Wachstums- und Substanzwerten kann je nach der gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio kann vollständig entweder in die eine oder die andere Art von Wertpapieren investiert sein. Langfristig wird aber in erster Linie auf eine Mischung von Substanz- und Wachstumswerten abgezielt. Abgesehen von Wertpapieren entwickelter Länder kann auch in beträchtlichem Maße in Wertpapiere der Emerging Markets investiert werden. Die Gewichtung zwischen Anlagen in entwickelten Ländern und Emerging Markets kann je nach der gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio kann vollständig entweder in die eine oder die andere Art von Wertpapieren investiert sein. Langfristig wird aber in erster Linie auf eine Mischung von Wertpapieren aus entwickelten Ländern und Emerging Markets abgezielt. 103 Allianz-dit Rising Stars Asia g) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b), c) und e) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. h) Die in den Buchstaben a) und e) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Zudem wird auf das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine Marktrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko – insbesondere für einen EUR-Anleger – in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm 104 In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 6. Februar 2007: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0271948696) 31. Juli 2007: Anteilklasse CT (EUR) (ISIN LU0271948936) Allianz-dit Rising Stars Asia Klasse AT / A CT / C 1) PT / P RCM IT / RCM I 2) RCM XT / RCM X 2) 3) RCM WT / RCM W 2) Die nachfolgenden Angaben beziehen sich sowohl auf die ausschüttende als auch auf die thesaurierende Variante einer Anteilklassengruppe. Erfolgsbezogene Vergütung 4) 25 % der Outperformance ggü. dem . S&P Citigroup EMI PAN ASIA EX JAPAN, AUSTRALIA, NEW ZEALAND NET TOTAL RETURN Anteile dieser Anteilklassen können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. 2) Anteile dieser Anteilklassen können nur von nicht natürlichen Personen erworben werden. 3) Es sei denn, aufgrund einer individuellen Sondervereinbarung zwischen Verwaltungsgesellschaft und dem jeweiligen Anteilinhaber wird eine – ggf. auch eine erfolgsbezogene Komponente beinhaltende – andere Vergütung vereinbart. 4) Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu erheben. 1) Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 105 Allianz-dit Global Small Cap Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, durch eine Anlage des Teilfondsvermögens an den weltweiten Aktienmärkten auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften, wobei schwerpunktmäßig der Erwerb von Titeln kleinerer Unternehmen („Small Caps“) angestrebt wird, bei denen es sich nach Einschätzung des Fondsmanagements um Wachstumswerte und/oder Substanzwerte handelt. Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds keine auf die entsprechenden Währungen lautenden Vermögensgegenstände befinden. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe g) werden mindestens 80 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Small Caps angelegt, die ihren Sitz in einem Land haben, das von der Weltbank als ein Land mit einem hohen Bruttovolkseinkommen pro Kopf klassifiziert wird. Zu diesem Zwecke gelten diejenigen Aktiengesellschaften als Small Caps, deren Marktkapitalisierung sich höchstens auf das 1,3-fache der Marktkapitalisierung des (bezogen auf die gesamte Marktkapitalisierung) größten im MSCI World Small Cap Total Return (Net) Index vertretenen Unternehmens beläuft. Bei Small Caps kann es sich vor allem um Aktien kleiner bis mittlerer Marktkapitalisierung handeln, von denen einige in Nischenmärkten tätig sind. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe g) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder Optionsscheine investiert werden. Zudem dürfen unter Anrechnung auf diese Grenze Indexzertifikate und Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den 106 im vorhergehenden Satz genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe g) dürfen bis zu 15 % des Teilfondsvermögens in Aktien wie in Buchstabe a) und b) definiert von Unternehmen investiert werden, die ihren Sitz in Emerging Markets haben. d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe d) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. f) Das Fondsmanagement kann sowohl in Wachstumsals auch in Substanzwerte investieren. Die Gewichtung zwischen Wachstums- und Substanzwerten kann je nach der gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio kann vollständig entweder in die eine oder die andere Art von Wertpapieren investiert sein. Langfristig wird aber in erster Linie auf eine Mischung von Substanz- und Wachstumswerten abgezielt. g) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b), c) und e) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. h) Die in den Buchstaben a) und e) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen Allianz-dit Global Small Cap und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien sowie in Währungen ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche Währungsrisiken. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der Klasse AT / A CT / C 1) PT / P anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 9. Januar 2007: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0271949660) 2. April 2007: Anteilklasse I (EUR) (ISIN LU0271950247) RCM IT / RCM I 2) RCM XT / RCM X 2) 3) RCM WT / RCM W 2) Die nachfolgenden Angaben beziehen sich sowohl auf die ausschüttende als auch auf die thesaurierende Variante einer Anteilklassengruppe. Erfolgsbezogene Vergütung 4) 25 % der Outperformance ggü. dem MSCI World Small Cap Total Return (Net) Anteile dieser Anteilklassen können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. 2) Anteile dieser Anteilklassen können nur von nicht natürlichen Personen erworben werden. 3) Es sei denn, aufgrund einer individuellen Sondervereinbarung zwischen Verwaltungsgesellschaft und dem jeweiligen Anteilinhaber wird eine – ggf. auch eine erfolgsbezogene Komponente beinhaltende – andere Vergütung vereinbart. 4) Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu erheben. 1) Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 107 Allianz NACM Global Equity Growth Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, durch eine Anlage des Teilfondsvermögens an den weltweiten Aktienmärkten auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften, wobei schwerpunktmäßig der Erwerb von Titeln angestrebt wird, bei denen es sich nach Einschätzung des Fondsmanagements um Wachstumswerte handelt. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in einem entwickelten Land haben. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Genusscheine, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheine auf Aktien von Gesellschaften wie im ersten Satz dieses Buchstaben festgelegt sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien, Genussscheine, Wandelanleihen, Optionsanleihen oder Optionsscheine investiert werden. Zudem dürfen unter Anrechnung auf diese Grenze Indexzertifikate und Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den im vorhergehenden Satz genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Ungeachtet der Bestimmungen in Buchstabe c) werden auf diese Grenze auch Aktienfonds im Sinne des Buchstabens c) angerechnet, deren Risikoprofil typischerweise nicht mit den im ersten Satz dieses Buchstabens genannten Anlagemärkten korreliert. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. 108 d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Das Fondsmanagement kann Aktien kaufen, die zusammen mit allen anderen Aktien des Teilfonds seiner Ansicht nach ein Aktienportfolio bilden, das sich auf Wachstumswerte konzentriert. Aktien können unabhängig von der Größenordnung der Unternehmen gekauft werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner ausgewählter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Insbesondere soweit Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, kann es sich auch um Spezialwerte handeln, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. g) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. In Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds spielen insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- / Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Allianz NACM Global Equity Growth Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länderund Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. baren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Anteile der Anteilklassen A und AT können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulier- 109 Allianz RCM Europe Small Cap Equity Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, bei einer Fokussierung auf kleinere Unternehmen („Small Caps”) durch eine Anlage der Mittel des Teilfonds in den europäischen Aktienmärkten auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe g) werden mindestens zwei Drittel des Teilfondsvermögens in Aktien von kleineren Unternehmen („Small Caps“) investiert, die ihren Sitz in entwickelten Ländern Europas oder in einem Sitzland der im HSBC Smaller European Companies [incl. UK] Total Return Index vertretenen Unternehmen haben. Die Türkei und Russland gelten im Sinne dieses Buchstabens nicht als europäische Länder. Zu diesem Zwecke gelten diejenigen Aktiengesellschaften als Small Caps, deren Marktkapitalisierung sich höchstens auf das 1,3-fache der Marktkapitalisierung des (bezogen auf die Marktkapitalisierung) größten im HSBC Smaller European Companies [incl. UK] Total Return Index vertretenen Unternehmens beläuft. Bei Small Caps kann es sich vor allem um Aktien kleiner bis mittlerer Unternehmen handeln, von denen einige in Nischenmärkten tätig sind. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Wandelschuldverschreibungen und Optionsscheine auf Aktien von Gesellschaften im Sinne des ersten Satzes dieses Buchstabens sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den im ersten Satz dieses Buchstabens genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe g) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien, Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheine angelegt werden. Zudem dürfen unter Anrechnung auf diese Grenze Indexzertifikate und sonstige Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den im vorhergehenden Satz genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese 110 Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Ungeachtet der in a), b) und d) genannten Bestimmungen dürften, vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe g) bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in folgenden Vermögenswerten angelegt sein: – Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheine im Sinne der Buchstaben a) und b); – Einlagen oder Geldmarktinstrumente im Sinne von Buchstabe d); gestellte Sicherheiten / Margen werden nicht auf diese Grenze angerechnet. f) Das Fondsmanagement kann Wertpapiere kaufen, bei denen es sich seiner Einschätzung nach um Substanzund/oder Wachstumswerte handelt. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Die Gewichtung zwischen Wachstums- und Substanzwerten kann je nach der gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio kann vollständig entweder in die eine oder die andere Art von Wertpapieren investiert sein. Langfristig wird aber in erster Linie auf eine Mischung von Substanz- und Wachstumswerten abgezielt. g) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b), d) und e) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. Allianz RCM Europe Small Cap Equity h) Die in den Buchstaben a), d) und e) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. ten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Anteile der Anteilklassen A und AT können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskos- 111 Allianz RCM Europe Small Cap Equity Klasse AT / A 1) CT / C 1) PT / P IT / I 2) XT / X 2) 3) WT / W 2) Die nachfolgenden Angaben beziehen sich sowohl auf die ausschüttende als auch auf die thesaurierende Variante einer Anteilklassengruppe. Erfolgsbezogene Vergütung 4) Bis zu 10 % des die Wertentwicklung des HSBC Smaller European Companies (incl. UK) Total Return Index überschreitenden Wertzuwachses, gemäß Methode 2 Bis zu 10 % des die – Wertentwicklung des HSBC Smaller European Companies (incl. UK) Total Return Index überschreitenden Wertzuwachses, gemäß Methode 2 – – – Anteile dieser Anteilklassen können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Anteile dieser Anteilklassen können nur von nicht natürlichen Personen erworben werden. 3) Es sei denn, aufgrund einer individuellen Sondervereinbarung zwischen Verwaltungsgesellschaft und dem jeweiligen Anteilinhaber wird eine – ggf. auch eine erfolgsbezogene Komponente beinhaltende – andere Vergütung vereinbart. 4) Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu erheben. 1) 2) Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 112 Allianz RCM BRIC Equity Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, bei Fokussierung auf Brasilien, Russland, Indien und China durch eine Anlage der Mittel des Teilfonds in den globalen Aktienmärkten der Emerging Markets auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe g) werden mindestens zwei Drittel des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften angelegt, die ihren Sitz in der der Föderativen Republik Brasilien, der Russischen Föderation, der Republik Indien oder der Volksrepublik China (BRIC-Länder) haben oder die einen wesentlichen Anteil ihres Umsatzes und/oder ihrer Gewinne in den genannten Ländern erwirtschaften. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien von Gesellschaften im Sinne des ersten Satzes dieses Buchstabens sowie Indexzertifikate, Zertifikate auf hinreichend diversifizierte Aktienkörbe, die sich auf mindestens zehn Aktien entsprechender Gesellschaften beziehen, und andere Zertifikate (z. B. Zertifikate auf einzelne Aktien), die Wertpapiere im Sinne von Anhang II Nr. 1 a) und Nr. 2 erster Spiegelstrich sind, erworben werden, wenn deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 dieses Buchstabens genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind. b) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe g) dürfen bis zu einem Drittel des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder Optionsscheine investiert werden. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Indexzertifikate, Zertifikate auf hinreichend diversifizierte Aktienkörbe, die sich auf mindestens zehn Aktien entsprechender Gesellschaften beziehen, und andere Zertifikate (z. B. Zertifikate auf einzelne Aktien), die Wertpapiere im Sinne von Anhang II Nr. 1 a) und Nr. 2 erster Spiegelstrich sind, erworben werden, wenn deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 dieses Buchstabens genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds insgesamt nicht mehr als 20 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Es können in erheblichem Umfang Werte aus Emerging Markets erworben werden. Jedoch können auch Werte aus entwickelten Ländern erworben werden. Die Gewichtung zwischen Investitionen in entwickelten Ländern und Emerging Markets kann je nach Einschätzung der Marktlage schwanken; die Gewichtung zwischen diesen Werten kann z. B. bis hin zur vollständigen Anlage in den Emerging Markets erfolgen. f) Die Gewichtung der BRIC-Länder bei Auflage des Teilfonds erfolgt nach der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Markteinschätzung des Fondsmanagements. Jeweils zum Beginn eines Kalenderjahrs hat das Fondsmanagement die Möglichkeit, die relativen Entwicklungen der BRIC-Länder im abgelaufenen Jahr zu analysieren, um sodann jeweils zu Kalenderjahresbeginn eine ungefähre Gleichgewichtung der BRICLänder im Teilfonds anzustreben. Diese Anlagestrategie zielt auf die Ausnutzung statistischer Erkenntnisse bei der relativen Entwicklung unterschiedlicher Volkswirtschaften zueinander (Mean-Reversion-Effekt). Hierdurch kann es zu Kalenderjahresbeginn zu verstärkten Umschichtungen innerhalb des Teilfonds kommen. Die Über- und Unterschreitung der Quoten der einzelnen BRIC-Länder, die sich aus der Ermittlung der statistischen Erkenntnisse ergeben würden, ist – je nach Einschätzung der Marktlage – zulässig. g) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a) und b) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. h) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflö- 113 Allianz RCM BRIC Equity sung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, die Emerging Markets-Risiken (vor allem der Föderativen Republik Brasilien, der Russischen Föderation, der Republik Indien und der Volksrepublik China), das Liquiditätsrisiko, das Länder- und Transferrisiko, das Verwahrrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Abwicklungsrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Abwicklungsrisiko, die mit High Yield-Anlagen verbundenen spezifischen Risiken, die Emerging Markets-Risiken (vor allem in der Föderativen Republik Brasilien, der Russischen Föderation, der Republik Indien und der Volksrepublik China), das Länder- und Transferrisiko, das Verwahrrisiko, das Konzentrationsrisiko und das Liquiditätsrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie 114 der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 29. Mai 2007: Anteilklassen CT (EUR) (ISIN LU0293313671) und I (EUR) (ISIN LU0293313911) 15. Juni 2007: AT (EUR) (ISIN LU0293313325) 25. Februar 2008: AT (USD) (ISIN LU0293314216) Anteile der Anteilklassen A und AT können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz NFJ US Large Cap Value Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, in erster Linie durch eine Anlage des Teilfondsvermögens an den Aktienmärkten der USA auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften, wobei schwerpunktmäßig der Erwerb von Titeln größerer Unternehmen („Large Caps“) angestrebt wird, bei denen es sich nach Einschätzung des Fondsmanagements um Substanzwerte handelt. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben und zum Zeitpunkt des Erwerbs eine Marktkapitalisierung von mindestens 1 Mrd. USD haben. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine von Gesellschaften im Sinne des ersten Satzes dieses Buchstabens, deren Risikoprofil mit den im ersten Satz dieses Buchstabens genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) dürfen bis zu 30 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder Optionsscheine investiert werden. c) Dem Teilfonds ist es nicht erlaubt, OGAW oder OGA im Sinne von Anhang II Nr. 1 b) zu erwerben. rechten oder (3) durch Veränderung des Wertes des gesamten Teilfonds z. B. bei Ausgabe oder Rücknahme von Anteilscheinen geschieht (sog. „passive Grenzverletzung“). In diesen Fällen ist die Wiedereinhaltung der genannten Grenzen in angemessener Frist anzustreben. f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. g) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise größten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko eine sehr wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. d) Zudem dürfen, vorbehaltlich insbesondere der unter dem Buchstaben f) aufgeführten Bestimmungen, bis zu 15 % des Teilfondsvermögens in Form von Einlagen gehalten werden. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Länder- und Regionenrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen. e) Wie bereits in der Einführung erwähnt, ist eine Überbzw. Unterschreitung der vorstehend in den Buchstaben a), b) und d) beschriebenen Grenzen zulässig, wenn dies (1) durch Wertveränderungen von im Teilfondsvermögen enthaltenen Vermögensgegenständen, (2) durch Ausübung von Bezugs- oder Options- Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko – insbesondere für einen EUR-Anleger – in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der 115 Allianz NFJ US Large Cap Value nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Emerging Markets-Risiko, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens 10 Jahre betragen. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 116 Allianz RCM Global Energy Innovations Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, auf lange Sicht ein Kapitalwachstum durch das weltweite Engagement in Gesellschaften zu erzielen, die in den Sektoren „Traditional Energy“ oder „Alternative Energy“ tätig sind. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) werden bis zu 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften angelegt, die nach Einschätzung des Fondsmanagements zumindest neben anderen Geschäftsfeldern auch direkt oder indirekt an der Entwicklung des Sektors „Traditional Energy“ partizipieren sollten. Zum Sektor „Traditional Engergy“ zählen in diesem Zusammenhang die folgenden Aktivitäten: – die Exploration, Produktion, Aufbereitung, der Transport oder der Vertrieb von fossilen Brennstoffen wie Rohöl, Erdgas oder Kohle; – die Erbringung von Dienstleistungen und Technologien sowie die Herstellung, der Bau, der Vertrieb, die Zulieferung, der Transport, die Planung, die Lagerung, die Erforschung und sonstige Förderung von Produkten oder Technologien, die unmittelbar oder mittelbar in einem Zusammenhang zu den unter dem ersten Spiegelstrich genannten Aktivitäten stehen, darunter die Sammlung und Verarbeitung geologischer Daten oder der Bau, die Lieferung oder der Betrieb von Bohrinseln, Bohrplattformen oder ähnlichen Gewinnungsstandorten; – die Aufbereitung, Herstellung und der Vertrieb von Vorprodukten in Zusammenhang mit dem ersten und zweiten Spiegelstrich; – die Planung, die Konstruktion und der Betrieb von Einrichtungen oder Ausrüstung zur Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen oder zur Exploration, Produktion, Aufbereitung, zum Transport oder zum Vertrieb von fossilen Brennstoffen, wie im ersten Spiegelstrich aufgeführt. Aktien von Gesellschaften, die nach Einschätzung des Fondsmanagements zumindest neben anderen Geschäftsfeldern auch direkt oder indirekt an der Entwicklung beider Sektoren − des Sektors „Traditional Energy“, wie in diesem Punkt definiert, sowie des Sek- tors „Alternative Energy, wie unter b) definiert − partizipieren, werden dieser Grenze angerechnet, falls diese Gesellschaften einen höheren Anteil ihres Umsatzes über Aktivitäten im Sektor „Traditional Energy“ als über Aktivitäten im Sektor „Alternative Energy“ erzielen. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) werden mindestens 30 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften angelegt, die nach Einschätzung des Fondsmanagements zumindest neben anderen Geschäftsfeldern auch direkt oder indirekt an der Entwicklung des Sektors „Alternative Energy“ partizipieren sollten. Zum Sektor „Alternative Engergy“ zählen in diesem Zusammenhang die folgenden Aktivitäten: – die Produktion, die Aufbereitung, der Transport oder der Vertrieb alternativer, insbesondere nicht fossiler Energiequellen wie Solarenergie, Windenergie, Ethanol und anderer Biobrennstoffe, Wasserstoff oder Atomenergie; – die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Herstellung, der Bau, der Vertrieb, die Zulieferung, der Transport, die Planung, die Lagerung, die Erforschung und sonstige Förderung von Produkten oder Technologien, die unmittelbar oder mittelbar in einem Zusammenhang zu den unter dem ersten Gedankenstrich genannten Aktivitäten stehen; – die Aufbereitung, Herstellung und der Vertrieb von Vorprodukten in Zusammenhang mit dem ersten und zweiten Spiegelstrich; – die Planung, Konstruktion und der Betrieb von Einrichtungen oder Ausrüstung zur Gewinnung alternativer, insbesondere nicht fossiler Energiequellen oder zur Exploration, Produktion, Aufbereitung, zum Transport oder zum Vertrieb alternativer, insbesondere nicht fossiler Energiequellen. 117 Allianz RCM Global Energy Innovations Aktien von Gesellschaften, die nach Einschätzung des Fondsmanagements zumindest neben anderen Geschäftsfeldern auch direkt oder indirekt an der Entwicklung beider Sektoren − des Sektors „Traditional Energy“, wie unter a) definiert, sowie des Sektors „Alternative Energy, wie in diesem Punkt definiert − partizipieren, werden dieser Grenze angerechnet, falls diese Gesellschaften einen höheren Anteil ihres Umsatzes über Aktivitäten im Sektor „Alternative Energy“ als über Aktivitäten im Sektor „Traditional Energy“ erzielen. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) dürfen bis zu 10 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) und b) genannten Aktien oder Optionsscheine investiert werden. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. d) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) ist der Erwerb von Aktien im Sinne der Buchstaben a) bis c) von Unternehmen, die ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf bis zu 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt. e) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. Das Fondsmanagement kann Substanz- und Wachstumswerte erwerben. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b), c) und f) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. i) Die in den Buchstaben a), b) und f) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das Branchenrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. f) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe e) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe h), insgesamt nicht mehr als 10 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko und das Liquiditätsrisiko zu nennen. g) Es können Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteil- 118 Allianz RCM Global Energy Innovations klassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse nicht abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Anteile der Anteilklassen C und CT können von Anlegern, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur im Rahmen fondsgebundener Versicherungen oder professioneller Vermögensverwaltungen erworben werden. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. 119 Allianz RCM Global Hi-Tech Growth Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein Anlageziel durch Anlagen in Unternehmen des Technologiesektors verfolgen, die an den weltweit wichtigsten Börsen notiert sind. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, deren Emittenten in Übereinstimmung mit dem Global Industry Classification Standard (GICS®) dem Informationstechnologiesektor oder einer Branche zuzurechnen sind, die Teil dieses Sektors ist. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien von Gesellschaften investiert werden, die nach Einschätzung des Fondsmanagers dem Informationstechnologiesektor zuzurechnen sind. Anlagen des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht vordergründig auf Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet ist, auf diese Anlagegrenze angerechnet. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen verstoßen. 120 d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risi- Allianz RCM Global Hi-Tech Growth ko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. gehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Capital Management LLC, San Francisco, übertragen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er, wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weit- 121 Allianz RCM Global Unconstrained Informationsblatt Anlageziel Die Anlagepolitik ist auf langfristigen Kapitalzuwachs ausgerichtet. Der Teilfonds wird sein Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in den globalen Aktien- und Geldmärkten im Rahmen einer flexiblen Vermögensallokation verfolgen, um vollständig in Barmitteln und äquivalenten liquiden Mitteln investiert zu sein. Anlagegrundsätze a) Das Teilfondsvermögen kann in Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Zudem können für den Teilfonds Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den im vorhergehenden Satz genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Zudem dürfen für den Teilfonds Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Aktien- oder Geldmarktfonds handelt. Darüber hinaus darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen verstoßen. d) Im Hinblick auf die Allgemeinen Auswahlkriterien, die in Punkt 3) der Einführung beschrieben werden, können insbesondere entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. Das Fondsmanagement kann Substanz- und Wachstumswerte erwerben. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Substanz- bzw. Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. e) Da dieser Teilfonds in Hongkong sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne von Punkt 16) der Einführung. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die mit dem Geldmarktanteil des Teilfondsvermögens zusammenhängen, aber insbesondere durch den Aktienanteil erweitert und gesteigert werden. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Verwahrrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Liquiditätsrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. In einem hohen Maße spielen die Risiken der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko eine wesentliche Rolle. Darüber hinaus wird auf das Verwahrrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Liquiditätsrisiko hingewiesen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield- 122 Allianz RCM Global Unconstrained Anlagen, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM (UK) Ltd, London, übertragen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er, wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. 123 Allianz RCM Hong Kong Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in Hongkong verfolgen. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Hongkong haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Umsätze und/oder Gewinne in Hongkong erzielen. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Anlagen des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf Investitionen im Sinne von Buchstabe b) ausgerichtet ist, auf diese Anlagegrenze angerechnet. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen verstoßen. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 % 124 des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. g) Da dieser Teilfonds in Hongkong sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne von Punkt 16) der Einführung. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko und das Länder- und Regionenrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine be- Allianz RCM Hong Kong stimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Basiswährung: USD Zudem wird auf die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Bewertung: An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und den Hauptbörsen in Honkong. Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific Limited, Hong Kong, übertragen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er, wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. 125 Allianz RCM India Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu erzielen. Der Teilfonds wird sein Anlageziel in erster Linie durch Anlagen auf dem indischen Subkontinent, darunter Indien, Pakistan, Sri Lanka und Bangladesch, verfolgen. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz auf dem indischen Subkontinent, darunter Indien, Pakistan, Sri Lanka und Bangladesch, haben. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) werden nicht mehr als 30 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Indien, Pakistan, Sri Lanka und Bangladesch haben. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien angelegt werden. Anlagen des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet ist, auf diese Anlagegrenze angerechnet. d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus 126 darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen verstoßen. e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe d) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b), c) und e) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. g) Die in den Buchstaben a), b) und e) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. h) Da dieser Teilfonds in Hongkong sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne von Punkt 16) der Einführung. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrück- Allianz RCM India gänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. Bewertung: An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und den Hauptbörsen in Indien. Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific Limited, Hong Kong, übertragen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er, wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. 127 Allianz RCM Indonesia Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in Indonesien verfolgen. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Indonesien haben. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Anlagen des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet ist, auf diese Anlagegrenze angerechnet. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen verstoßen. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarkt- 128 fonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und c) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteil- Allianz RCM Indonesia klassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. Bewertung: An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und den Hauptbörsen in Indonesien. Handelsfrist: 10.00 Uhr MEZ bzw. 11.00 Uhr MESZ an jedem Bewertungstag. Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific Limited, Hong Kong, übertragen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er, wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. 129 Allianz RCM Japan Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in Japan verfolgen. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Japan haben. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Anlagen des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet ist, auf diese Anlagegrenze angerechnet. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen verstoßen. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarkt- 130 fonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko und das Länder- und Regionenrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die Allianz RCM Japan eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. Bewertung: An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und den Hauptbörsen in Japan. Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft Allianz Global Investors Japan Co., Ltd., Tokio, übertragen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er, wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. 131 Allianz RCM Korea Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in Korea verfolgen. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in der Republik Korea haben. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Anlagen des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet ist, auf diese Anlagegrenze angerechnet. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen verstoßen. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von 132 Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko und das Länder- und Regionenrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für Allianz RCM Korea einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. Bewertung: An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und den Hauptbörsen in Korea. Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific Limited, Hong Kong, übertragen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er, wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. 133 Allianz OpCap Global Equity Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum und Einkommen zu erzielen. Der Teilfonds wird sein Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in Aktien von weltweit börsennotierten Unternehmen verfolgen. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in entwickelten Ländern haben. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien von Gesellschaften mit Sitz in Emerging Markets investiert werden. Anlagen des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet ist, auf diese Anlagegrenze angerechnet. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen verstoßen. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmun- 134 gen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. g) Da dieser Teilfonds in Hongkong sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne von Punkt 16) der Einführung. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. Allianz OpCap Global Equity Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft Oppenheimer Capital LLC, New York, übertragen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er, wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. 135 Allianz RCM Little Dragons Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in kleinen bis mittelgroßen börsennotierten Unternehmen der asiatischen Aktienmärkte ohne Japan mit Schwerpunkt auf den kleineren und aufstrebenden Märkten der Region verfolgen. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe g) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Small Caps und Mid Caps investiert, die im Raum Asien ohne Japan börsennotiert sind. Zu diesem Zwecke gelten diejenigen Aktiengesellschaften als Small Caps und Mid Caps, deren Marktkapitalisierung sich höchstens auf das 2-fache der Marktkapitalisierung des (bezogen auf die gesamte Marktkapitalisierung) größten im S&P Citigroup EMI Pan Asia ex Japan, Australia, New Zealand Net Total Return vertretenen Unternehmens beläuft. Vor allem bei Small Caps kann es sich um spezialisierte, teilweise in Nischenmärkten tätige Unternehmen handeln. Die Türkei und Russland gelten im Sinne dieses Buchstabens nicht als asiatische Länder. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe g) können bis zu 30 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen investiert werden, deren Marktkapitalisierung sich auf mehr als das 2fache der Marktkapitalisierung des (bezogen auf die gesamte Marktkapitalisierung) größten im S&P Citigroup EMI Pan Asia ex Japan, Australia, New Zealand Net Total Return vertretenen Unternehmens beläuft. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. 136 c) Vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g) können bis zu 30 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften angelegt werden, die ihren Sitz nicht in einem asiatischen Land ohne Japan haben oder die nicht einen überwiegenden Anteil ihres Umsatzes und/oder ihrer Gewinne in dem genannten Raum erwirtschaften. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen verstoßen. e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. f) Abweichend von Punkt 3) der Einführung kann das Fondsmanagement sowohl Wachstums- als auch Substanzwerte kaufen. Die Gewichtung zwischen Wachstums- und Substanzwerten kann je nach der gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio kann vollständig entweder in die eine oder die andere Art von Wertpapieren investiert sein. Langfristig wird aber in erster Linie auf eine Mischung von Substanzund Wachstumswerten abgezielt. g) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b), c) und e) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. Allianz RCM Little Dragons h) Die in den Buchstaben a) und e) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. i) Da dieser Teilfonds in Hongkong sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne von Punkt 16) der Einführung. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er, wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. 137 Allianz RCM Little Dragons Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific Limited, Hong Kong, übertragen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 138 Allianz RCM Malaysia Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in Malaysia verfolgen. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Malaysia haben. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Anlagen des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet ist, auf diese Anlagegrenze angerechnet. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen verstoßen. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarkt- fonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteil- 139 Allianz RCM Malaysia klassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er, wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. 140 Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. Bewertung: An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und den Hauptbörsen in Malaysia. Handelsfrist: 10.00 Uhr MEZ bzw. 11.00 Uhr MESZ an jedem Bewertungstag. Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific Limited, Hong Kong, übertragen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM Oriental Income Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum und Einkommen zu erzielen. Der Teilfonds wird sein Anlageziel durch Anlagen in Anleihen, Wandelschuldverschreibungen und hochverzinslichen Wertpapieren von Unternehmen der Asien-Pazifik-Region verfolgen. 1) Anlagegrundsätze a) Für den Teilfonds dürfen Aktien und Optionsscheine auf Aktien erworben werden. Zudem können für den Teilfonds Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den im vorhergehenden Satz genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) werden mindestens 80 % des Aktienportfolios des Teilfonds im Sinne von Buchstabe a) Satz 1 in Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in einem asiatischen Land, in Neuseeland oder in Australien haben. Russland und die Türkei gelten nicht als asiatische Länder. Zudem können für den Teilfonds Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den im ersten Satz genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. c) Für den Teilfonds können verzinsliche Wertpapiere erworben werden. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. d) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Instru- 1) Der Fondsmanager / Sub-Investment Manager können unter außergewöhnlichen Bedingungen in ihrem eigenen Ermessen entscheiden, bis zu 100 % in Anleihen und Wandelschuldverschreibungen und/oder Aktien zu investieren, um das Anlageziel zu erreichen. menten, die zum Erwerbszeitpunkt High Yield-Anlagen sind, nicht erlaubt. e) Zudem dürfen für den Teilfonds Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. f) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden. Darüber hinaus darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen verstoßen. g) Im Hinblick auf die Allgemeinen Auswahlkriterien, die in Punkt 3) der Einführung beschrieben werden, können insbesondere entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. Das Fondsmanagement kann Substanz- und Wachstumswerte erwerben. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. i) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die mit dem Renten- und Geldmarktanteil des Teilfondsver- 141 Allianz RCM Oriental Income mögens zusammenhängen, aber insbesondere durch den Aktienanteil erweitert und gesteigert werden. liche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Verwahrrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Liquiditätsrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Zudem spielen die Risiken der Renten- und Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, die Emerging Markets Risiken, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko eine wesentliche Rolle. Darüber hinaus wird auf das Verwahrrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Liquiditätsrisiko hingewiesen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mög- 142 Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er, wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific Limited, Hong Kong, übertragen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM Philippines Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in den Philippinen verfolgen. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in den Philippinen haben. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Anlagen des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet ist, auf diese Anlagegrenze angerechnet. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen verstoßen. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. 143 Allianz RCM Philippines Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er, wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. 144 Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. Bewertung: An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und den Hauptbörsen auf den Philippinen. Handelsfrist: 11.00 Uhr MEZ bzw. MESZ an jedem, einen Bewertungstag vorangehenden Bewertungstag. Anteilkauf- und Rücknahmeaufträge, die an einem Bewertungstag bis 11.00 Uhr MEZ bzw. MESZ eingehen, werden zum Ausgabe- und Rücknahmepreis des nächsten Bewertungstages abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anteilkaufund Rücknahmeaufträge werden zum Ausgabe- und Rücknahmepreis des übernächsten Bewertungstages abgerechnet. Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific Limited, Hong Kong, übertragen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM Singapore Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in Singapur verfolgen. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Singapur haben. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Anlagen des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet ist, auf diese Anlagegrenze angerechnet. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen verstoßen. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarkt- fonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko und das Länder- und Regionenrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die 145 Allianz RCM Singapore eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er, wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. 146 Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. Bewertung: An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und den Hauptbörsen in Singapur. Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific Limited, Hong Kong, übertragen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM Thailand Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in Thailand verfolgen. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Thailand haben. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien investiert werden. Anlagen des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden, zusammen mit Anlagen in Aktienfonds, deren Anlageziel nicht in erster Linie auf Investitionen im Sinne von Buchstabe a) ausgerichtet ist, auf diese Anlagegrenze angerechnet. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen verstoßen. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarkt- fonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteil- 147 Allianz RCM Thailand klassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er, wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. 148 Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. Bewertung: An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und den Hauptbörsen in Thailand. Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific Limited, Hong Kong, übertragen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM Tiger Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds wird sein Anlageziel durch Anlagen in asiatischen Ländern, insbesondere in Hongkong, Singapur, der Republik Korea, Taiwan, Thailand, Malaysia, den Philippinen und Indonesien, ohne Japan verfolgen. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 85 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Asien ohne Japan haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Umsätze und/oder Gewinne in Asien ohne Japan erzielen. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 50 % des Teilfondsvermögens in Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Hongkong, Singapur, der Republik Korea, Taiwan, Thailand, Malaysia, den Philippinen oder Indonesien haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Umsätze und/oder Gewinne in diesen Ländern erzielen. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen verstoßen. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarkt- fonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a), b) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteil- 149 Allianz RCM Tiger klassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er, wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. 150 Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific Limited, Hong Kong, übertragen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM Total Return Asian Equity Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum und Einkommen zu erzielen. Der Teilfonds verfolgt sein Anlageziel durch Anlagen in hochverzinsliche oder unterbewerteten Wertpapieren von Unternehmen in Asien ohne Japan. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 50 % des Teilfondsvermögens in Aktien sowie Optionsscheine auf Aktien von Gesellschaften mit Sitz in Asien ohne Japan investiert werden. Russland und die Türkei gelten nicht als asiatische Ländern. Zudem können für den Teilfonds Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den im ersten Satz genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen verstoßen. c) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe b) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 50 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Einlagen, Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds werden zur Umsetzung der strategischen Ausrichtung des Teilfonds eingesetzt. Außerdem besteht ihr Zweck in der Sicherung der notwendigen Liquidität. d) Abweichend von Punkt 3) der Einführung kann das Fondsmanagement sowohl Wachstums- als auch Substanzwerte kaufen. Die Gewichtung zwischen Wachstums- und Substanzwerten kann je nach der gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio kann vollständig entweder in die eine oder die andere Art von Wertpapieren investiert sein. Langfristig wird aber in erster Linie auf eine Mischung von Substanzund Wachstumswerten abgezielt. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a) und c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und c) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. g) Da dieser Teilfonds in Hongkong sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne von Punkt 16) der Einführung. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteil151 Allianz RCM Total Return Asian Equity klassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er, wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. 152 Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific Limited, Hong Kong, übertragen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM China Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, den Anlegern auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu bieten. Der Teilfonds verfolgt sein Anlageziel durch Anlagen in Unternehmen in der Volksrepublik China (VR China) sowie in Unternehmen, die ihren Sitz andernorts haben und über signifikante Interessen in der VR China verfügen. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe d) werden mindestens 85 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in der Volksrepublik China haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Umsätze und/oder Gewinne in der Volksrepublik China erzielen. Anlagen des Teilfonds in Optionsscheinen auf Aktien von Gesellschaften dieser Art und in Indexzertifikaten sowie anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien dieser Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. b) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. Darüber hinaus darf das Anlageziel eines solchen Fonds nicht in erster Linie auf nicht zulässige Anlagen ausgerichtet sein. Lautet das Anlageziel eines Fonds in erster Linie auf beschränkte Anlagen, dürfen derlei Positionen nicht gegen die für den Teilfonds geltenden Anlagegrenzen verstoßen. c) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe b) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe d), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. d) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a) und c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. e) Die in den Buchstaben a) und c) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. f) Da dieser Teilfonds in Hongkong sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne von Punkt 16) der Einführung. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. 153 Allianz RCM China Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er, wenn er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt, dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil anstrebt, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. 154 Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. Bewertung: An jedem Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und den Hauptbörsen in Hong Kong. Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific Limited, Hong Kong, übertragen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM Demographic Trends Informationsblatt Anlageziel Die Anlagepolitik ist auf langfristigen Kapitalzuwachs ausgerichtet. Der Teilfonds wird an den globalen Aktienmärkten investieren und sich dabei auf Unternehmen konzentrieren, die nach Einschätzung des Fondsmanagements zumindest in gewisser Hinsicht von der steigenden Lebenserwartung in bestimmten Ländern („alternde Gesellschaften“) oder den Auswirkungen der gesellschaftlichen Veränderungen in bestimmten Ländern („aufstrebende Gesellschaften“) profitieren werden. Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds keine auf die entsprechenden Währungen lautenden Vermögensgegenstände befinden. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) werden mindestens 90 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die nach Einschätzung des Fondsmanagements zumindest in gewisser Hinsicht von der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerungen von „alternden Gesellschaften“ oder den anstehenden gesellschaftlichen Veränderungen in den Bevölkerungen von „aufstrebenden Gesellschaften“ profitieren werden und darüber hinaus an anderen Geschäftsbereichen beteiligt sein können. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermögens in Aktien wie in Buchstabe a) definiert von Gesellschaften investiert werden, die ihren Sitz in Emerging Markets haben. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als 10 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Es können Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. Das Fondsmanagement kann Substanz- und Wachstumswerte erwerben. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. g) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien sowie in Währungen ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das Branchenrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das 155 Allianz RCM Demographic Trends Liquiditätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko und das Liquiditätsrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche Währungsrisiken. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. 156 Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Anteile der Anteilklassen A und AT können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM Emerging Asia Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu erzielen. Der Teilfonds wird sein Anlageziel in erster Linie durch Anlagen in den Aktienmärkten der sich entwickelnden Wirtschaftsräume Asiens im Rahmen der geltenden Anlagegrundsätze verfolgen. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Asien ohne Japan, Hongkong und Singapur haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Umsätze und/oder Gewinne in dieser Region erzielen. Die Türkei und Russland gelten im Sinne dieses Buchstabens nicht als asiatische Länder. Zudem dürfen unter Anrechnung auf diese Grenze Indexzertifikate und Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) dürfen bis zu 30 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien investiert werden. Anlagen des Teilfonds in Aktienindexzertifikaten und anderen Zertifikaten, deren Risikoprofil typischerweise mit Aktien von anderen als den im obigen Abschnitt a) aufgeführten Gesellschaften korreliert, sind ebenfalls zulässig und werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. fonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarktfonds, Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zu nennen. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarkt- Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein 157 Allianz RCM Emerging Asia hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Dabei strebt er über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Dabei verfolgt das Fondsmanagement einen risikokontrollierten Ansatz. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. 158 Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM Global Agricultural Trends Informationsblatt Anlageziel Die Anlagepolitik ist auf langfristigen Kapitalzuwachs ausgerichtet. Der Teilfonds wird an den globalen Aktienmärkten investieren und sich dabei auf Unternehmen konzentrieren, die in den Sektoren „Rohstoffproduktion“ oder „Produktverarbeitung & -vertrieb“ tätig sind. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe f) werden mindestens 90 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften angelegt, die nach Einschätzung des Fondsmanagements zumindest neben anderen Geschäftsfeldern auch direkt oder indirekt an der Entwicklung der Sektoren „Rohstoffproduktion“ oder „Produktverarbeitung & -vertrieb“ partizipieren sollten. In diesem Sinne besteht der Sektor „Rohstoffproduktion“ aus den Bereichen „Grundstoffe“ und „Rohstoffe“. Der Bereich „Grundstoffe“ umfasst sämtliche Aktivitäten und Dienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar in einem Zusammenhang mit dem Angebot und der Entwicklung von Grundstoffen wie Land und Wasser stehen. Der Bereich „Rohstoffe“ umfasst – sämtliche Aktivitäten und Dienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar in einem Zusammenhang mit der Produktion, Lagerung, Lieferung, dem Transport und der Erforschung von Agrarrohstoffen wie Getreide, Vieh, Forstprodukte und Frisch- sowie Meerwasserprodukte stehen; – sämtliche Aktivitäten und Dienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar in einem Zusammenhang mit der Produktion, Lagerung, Lieferung, dem Transport und der Erforschung von Vorprodukten und Ausgangsstoffen zur Herstellung von Agrarrohstoffen wie im ersten Spiegelstrich definiert stehen. Zu diesen Produkten zählen, Saatgut, Düngemittel und andere Agrarchemikalien sowie Agrarmaschinen, -ausrüstung und -technologie. Der Sektor „Produktverarbeitung & -vertrieb“ besteht aus den Bereichen „Produktverarbeitung“ und „Vertrieb“. Der Bereich „Produktverarbeitung“ umfasst – sämtliche Aktivitäten und Dienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar in einem Zusammenhang mit der Verarbeitung, Produktion, Lagerung und der Erforschung von Lebensmittel- und Getränkeprodukten stehen, darunter Flaschenwasser; – sämtliche Aktivitäten und Dienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar in einem Zusammenhang mit der Verarbeitung, Produktion, Lagerung und der Erforschung von Produkten Nicht-Lebensmittelprodukten stehen, die aus Agrarrohstoffen gewonnen werden. Zu diesen Produkten zählen unter anderem Treibstoffe für den Bereich erneuerbare Energie wie Ethanol oder Biodiesel / Biogas, Möbel, Papier und ähnliche Erzeugnisse, Kautschuk und damit zusammenhängende Produkte. Der Bereich „Vertrieb“ umfasst sämtliche Aktivitäten und Dienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar in einem Zusammenhang mit der Lieferung, dem Transport und dem Vertrieb der oben genannten Lebensmittel-, Getränke- und Nicht-Lebensmittelprodukte stehen. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) dürfen bis zu 35 % des Teilfondsvermögens in Aktien wie in Buchstabe a) definiert von Unternehmen investiert werden, die ihren Sitz in Emerging Markets haben. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als 10 % des 159 Allianz RCM Global Agricultural Trends Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Es können Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. Das Fondsmanagement kann Substanz- und Wachstumswerte erwerben. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. g) Die in den Buchstaben a) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien sowie in Währungen ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das Branchenrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, die Länderund Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risi160 ken, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko und das Liquiditätsrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 1. April 2008: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0342688198) Allianz RCM Global Agricultural Trends Erstzeichnungsfrist: 17. März 2008 – 31. März 2008 Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 161 Allianz Real Estate Securities Europe Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu erzielen. Der Teilfonds wird sein Anlageziel in erster Linie durch Anlagen im Immobiliensektor in Ländern der Europäischen Union verfolgen. Der Anlageansatz ist auf eine aktive Auswahl von Immobiliengesellschaften und Immobilienleasinggesellschaften ausgerichtet. Bei der Wertpapierauswahl spielt im Rahmen der Anlageentscheidungen die Sektorstreuung auf die Bereiche Entwicklung von Einzelhandelsimmobilien und Büroimmobilien eine Rolle. Das besondere Augenmerk gilt der Fundamentalanalyse von Faktoren wie Managementkapazitäten, Strategie, Finanzstruktur, Wachstumspotenzial, erwartete Ertragskraft, Wettbewerbsvorteile und Expertise eines jeden Emittenten. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe k) werden mindestens 90 % des Teilfondsvermögens in Aktien, darunter REITs, von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben und – Bestandteil des EPRA Europe Real Estate Index sind – oder in erster Linie in den Bereichen Entwicklung von Einzelhandelsimmobilien oder Büroimmobilien tätig und entweder am Immobiliensektor beteiligt sind oder einen wesentlichen Teil ihrer Umsätze und/oder Gewinne darin erzielen. Korrelierende Vermögenswerte im Sinne von Buchstabe d) werden der im ersten Satz festgelegten Anlagegrenze angerechnet. b) Mindestens 75 % des Teilfondsvermögens werden direkt in Aktien, darunter REITs, gewisser Unternehmen investiert, die ihren Sitz in EU-Mitgliedstaaten haben. Korrelierende Vermögenswerte im Sinne von Buchstabe d) werden der im ersten Satz festgelegten Anlagegrenze angerechnet. c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe k) dürfen bis zu 10 % des Teilfondsvermögens in Aktien, darunter REITs, von anderen als den in 162 a) und b) aufgeführten Unternehmen investiert werden, die ihren Sitz in OECD-Ländern oder europäischen Ländern haben. Korrelierende Vermögenswerte im Sinne von Buchstabe d) werden der im ersten Satz festgelegten Anlagegrenze angerechnet. d) Bis zu 25 % des Teilfondsvermögens können in Indexzertifikaten und Zertifikaten auf Aktien und Aktienkörbe sowie Optionsscheinen angelegt werden, deren Risikoprofil mit den Vermögenswerten im Sinne von a) Satz 1, b) Satz 1 und c) oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind. e) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe k) dürfen nicht mehr als 10 % des Teilfondsvermögens in Vermögenswerten im Sinne von a) Satz 1, b) Satz 1 und c) angelegt werden, deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben. f) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in verzinsliche Wertpapiere investiert werden. g) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe k) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren auf solche beschränkt, die zum Kaufzeitpunkt über ein Investment Grade-Rating einer anerkannten Rating-Agentur verfügen. h) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA oder in andere Fonds investiert werden, bei denen es sich um Anlagen im Sinne von Anhang II Nr. 2, Geldmarktfonds oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. Es besteht keine grundsätzliche Beschränkung auf Fonds, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen Gesellschaft, die mit der Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, verwaltet werden. Anlagen in Fonds im Sine von Anhang II Nr. 2 sind, zusammen mit anderen Anlagen im Sinne von Anhang II Nr. 2 erster Spiegelstrich, auf 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt. i) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe h) gehal- Allianz Real Estate Securities Europe tenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe k ), insgesamt nicht mehr als 25 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Gestellte Sicherheiten / Margins werden nicht auf diese Grenze angerechnet. j) Der Anteil der nicht auf europäische Währungen lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten soll 10 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur überschreiten, wenn das über diesen Wert hinausgehende Währungsrisiko abgesichert ist. Lauten Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten auf eine derartige Währung, wird deren gesamter Nettobetrag dieser Anlagegrenze angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden Papieren: des Unternehmens, bei Zertifikaten: des Basistitels) lautend. k) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), c), e) und g) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. l) Die in den Buchstaben a), b) und i) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die mit dem Renten- und Geldmarktanteil des Teilfondsvermögens zusammenhängen, aber insbesondere durch den Aktienanteil deutlich gesteigert werden. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, die spezifischen Risiken bei (indirekter) Investition in Immobilien, das Branchenrisiko, das Adressenausfallrisiko und das Länder- und Regionenrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hierbei spielen die Risiken besonders der Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine Rolle. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 26. März 2008: Anteilklasse AT (EUR) (ISIN LU0342694162) 163 Allianz Real Estate Securities Europe Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 164 Allianz NACM Global Petro Countries Informationsblatt Anlageziel Das Anlageziel lautet auf langfristigen Kapitalzuwachs durch Positionen in – Unternehmen, die ihren Sitz in öl- und fossile Brennstoffe exportierenden Ländern haben, die in erster Linie vom durch hohe Preise für Öl und fossile Brennstoffe getriebenen Wirtschaftswachstum profitieren werden, und – Unternehmen, die einen bedeutenden Anteil ihrer Einnahmen in öl- und fossile Brennstoffe produzierenden Ländern erwirtschaften. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in öl- und fossile Brennstoffe exportierenden Ländern haben. Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe e) werden nicht mehr als 30 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz nicht in öl- oder fossile Brennstoffe exportierenden Ländern haben, aber einen bedeutenden Anteil ihrer Einnahmen in öl- und fossile Brennstoffe exportierenden Ländern haben. Öl- und fossile Brennstoffe exportierende Länder sind Mitglieder der Organisation der erdölexportierenden Länder OPEC und Länder mit positiven Nettoölexporten im Sinne der Definition der Energy Information Administration (Teil des US-Energieministeriums). Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. c) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe b) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe e), insgesamt nicht mehr als 10 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. d) Es können entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. Das Fondsmanagement kann Wertpapiere kaufen, bei denen es sich seiner Einschätzung nach um Substanzoder Wachstumswerte handelt. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a) und c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. f) Die in den Buchstaben a) und c) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das Branchenrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, die Länder- 165 Allianz NACM Global Petro Countries und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko und das Liquiditätsrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weit- 166 gehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Anteile der Anteilklassen C und CT können von Anlegern, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur im Rahmen fondsgebundener Versicherungen oder professioneller Vermögensverwaltungen erworben werden. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz NACM Global Plus Frontier Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, bei Fokussierung auf die globalen Aktienmärkte, darunter die so genannten Frontier Markets, auf langfristige Sicht ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) werden mindestens 10 %, aber nicht mehr als 30 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Gesellschaften investiert, die ihren Sitz in Frontier Markets haben. Bei Frontier Markets handelt es sich um Länder, die nach Einschätzung der folgenden Indexanbieter weder als entwickelt noch als aufstrebend gelten: Standard & Poor’s, MSCI Barra. Sollten diese Definitionen nicht mehr zur Verfügung stehen, dann kann die Verwaltungsgesellschaft diese Kategorisierung auf Grundlage von durch sie festzulegenden Ersatzkriterien vornehmen. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate, Aktienzertifikate und Aktienanleihen, deren Risikoprofil mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. e) Es können entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. Das Fondsmanagement kann Wertpapiere kaufen, bei denen es sich seiner Einschätzung nach um Substanzoder Wachstumswerte handelt. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b) und d) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. g) Die in den Buchstaben a), b) und d) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f) dürfen mindestens 70 % aber nicht mehr als 90 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien, Optionsscheine, Indexzertifikate, Aktienzertifikate und Aktienanleihen investiert werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe c) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe f), insgesamt nicht mehr als 15 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und 167 Allianz NACM Global Plus Frontier Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko zu nennen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Der Anlagehorizont sollte mindestens 10 Jahre betragen. 168 Basiswährung: USD Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Anteile der Anteilklassen C und CT können von Anlegern, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur im Rahmen fondsgebundener Versicherungen oder professioneller Vermögensverwaltungen erworben werden. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM Global Water Informationsblatt Anlageziel Der Teilfonds zielt auf langfristigen Kapitalzuwachs durch globale Anlagen in Unternehmen ab, die vordergründig im Sektor „Wasser“ tätig sind. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe g) werden mindestens 80 % des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen angelegt, die nach Einschätzung des Fondsmanagements aktiv an der Entwicklung des Sektors „Wasser“ beteiligt sind. Zum Sektor „Wasser“ gehören die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Herstellung, der Vertrieb, die Zulieferung, der Transport, die Planung, die Speicherung, die Erforschung und sonstige Förderung von Produkten oder Technologien, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Versorgung mit Trink- und Brauchwasser, der Wasseraufbereitung, -desinfektion und -entsalzung, der Wasserproduktion, der Wasserspeicherung, der Wasserverteilung, der Wasserabfüllung, der Wassereinsparung, der Wasserfilterung, der Abwasserentsorgung, der Wasserkontrolle, der quantitativen Wassererfassung oder der Verbesserung der Wasserqualität stehen. Unter Anrechnung auf diese Grenze dürfen auch Optionsscheine auf Aktien entsprechender Gesellschaften sowie Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe g) dürfen bis zu 10 % des Teilfondsvermögens in andere als die in a) genannten Aktien oder Optionsscheine investiert werden. Zudem dürfen unter Anrechnung auf diese Grenze Indexzertifikate und Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe g) dürfen bis zu 20 % des Teilfondsvermö- gens in Aktien wie in Buchstabe a) und b) definiert von Unternehmen investiert werden, die ihren Sitz in Emerging Markets haben. d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA investiert werden, bei denen es sich um Geldmarkt- oder Aktienfonds und/oder Fonds mit Absolute-Return-Ansatz handelt. e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden, deren Wert zusammen mit dem Wert der im Sinne von Buchstabe d) gehaltenen Geldmarktfonds, vorbehaltlich der Bestimmungen in Buchstabe g), insgesamt nicht mehr als 10 % des Teilfondsvermögens betragen darf. Der Zweck von Einlagen, Geldmarktinstrumenten und Geldmarktfonds besteht in der Sicherung der notwendigen Liquidität. f) Es können entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. Das Fondsmanagement kann Wertpapiere kaufen, bei denen es sich seiner Einschätzung nach um Substanzoder Wachstumswerte handelt. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. g) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), b), c) und e) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. h) Die in den Buchstaben a) und e) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den vergleichsweise höchsten Chancen 169 Allianz RCM Global Water und Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in Aktien ergeben. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann stark erhöht sein. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das Branchenrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Dabei soll bei nicht kalkulierbaren Verlustrisiken Aussicht auf eine langfristig gesehen hohe Rendite bestehen können. Hinsichtlich der geldmarkt- und einlagenbezogenen Vermögensgegenstände sind neben den in den nachfolgenden Absätzen genannten Risiken das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das allgemeine Marktrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko und das Liquiditätsrisiko zu nennen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das stark erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. 170 Der Anlagehorizont sollte mindestens zehn Jahre betragen. Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Anteile der Anteilklassen C und CT können von Anlegern, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur im Rahmen fondsgebundener Versicherungen oder professioneller Vermögensverwaltungen erworben werden. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz PIMCO Euro Bond Total Return Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht eine überdurchschnittliche Rendite in Euro zu erwirtschaften. Anlagegrundsätze a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von sechs Monaten zu verkaufen. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, die zum Erwerbszeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf maximal 20 % des Teilfondsvermögens beschränkt. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder Rentenfonds sind. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. e) Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten soll auf Teilfondsebene 20 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur überschreiten, wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden Papieren: des Unternehmens) lautend. f) Die Duration sollte zwischen drei und neun Jahren betragen. g) Abgesehen von Wertpapieren entwickelter Länder kann auch in beträchtlichem Maße in Wertpapiere der Emerging Markets investiert werden. Die Gewichtung zwischen Anlagen in entwickelten Ländern und Emerging Markets kann je nach der gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio kann insbesondere in der einen oder anderen Anlagekategorie voll investiert sein. h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in b) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. i) Die in dem Buchstaben f) genannte Grenze braucht in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Eingeschränkte Risikostreuung Bezug nehmend auf Anhang II Nr. 3 f) können bei diesem Teilfonds abweichend von Anhang II Nr. 3 a) bis d) nach dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Nettoteilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank, einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus ein und derselben Emission 30 % des Nettoteilfondsvermögens nicht überschreiten dürfen. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben. Diesbezüglich spielen in hohem Maße die Risiken der Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Adressenausfallrisiko, das Kontrahentenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko sowie zum Teil auch 171 Allianz PIMCO Euro Bond Total Return die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen sowie auf das Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei EUR-Anleger oder – in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im 172 Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Aus Sicht dieser Anleger sollte bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung über derjenigen von Spar- und Festgeldern erzielt werden können. Bei Erwerb von nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen sollte der Anlagehorizont von EUR-Anlegern mindestens drei Jahre betragen. Entsprechendes gilt bei auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen für Anleger, die in der Währung denken, in Bezug auf die die jeweils von ihnen gehaltene Anteilklasse abgesichert wird. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 23. April 2003: Anteilklassen AT (EUR) (ISIN LU0165915058) und I (EUR) (ISIN LU0165915991) 2. Januar 2004: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0165915215) 4. Mai 2005: Anteilklasse IT (EUR) (ISIN LU0165915728) 21. Dezember 2005: Anteilklasse I (H-CHF) (ISIN LU0237860795) 31. Juli 2007: Anteilklasse CT (EUR) (ISIN LU0256844787) Grundsätzlich vorgesehenes Ausschüttungsdatum der ausschüttenden Anteilklassen: Anteile der Anteilklasse A (EUR) schütten ihre Erträge vierteljährlich zum 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember aus. Alle anderen ausschüttenden Anteilklassen schütten jährlich zum 15. Dezember aus. Fällt der Ausschüttungstermin auf ein Wochenende oder einen Bankfeiertag, gilt für die Ausschüttung der nächstfolgende Geschäftstag. Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ RON 4.000.–/ BGL 2.000.–/ RUB 40.000.–/ HRK 7.500.–/ SGD 2.000,–. Für die Anteilklassen P, PT und IT EUR 10,–/ USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 4.00,–/ HUF 2.500,–/ RON 40.–/ BGL 20.–/ RUB 400.–/ HRK 75.–/ SGD 20,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 10,–/ USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/ RON 40.–/ BGL 20.–/ RUB 400.–/ HRK 75.–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Allianz PIMCO Euro Bond Total Return Klasse AT / A CT / C 1) PT / P IT / I 2) XT / X 2) 3) WT / W 2) Die nachfolgenden Angaben beziehen sich sowohl auf die ausschüttende als auch auf die thesaurierende Variante einer Anteilklassengruppe. Mindestanlagebetrag für Anteilklassen in RON, BGL, RUB und HRK Derzeit bis auf Weiteres kein Mindestanlagebetrag festgelegt. Derzeit bis auf Weiteres kein Mindestanlagebetrag festgelegt. RON 2 Mio. BGL 1 Mio. RUB 20 Mio. HRK 3,75 Mio. RON 4 Mio. BGL 2 Mio. RUB 40 Mio. HRK 7.5 Mio. Derzeit bis auf Weiteres kein Mindestanlagebetrag festgelegt. RON 40 Mio. BGL 20 Mio. RUB 400 Mio. HRK 75 Mio. Anteile dieser Anteilklassen können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. 2) Anteile dieser Anteilklassen können nur von nicht natürlichen Personen erworben werden. 3) Es sei denn, aufgrund einer individuellen Sondervereinbarung zwischen Verwaltungsgesellschaft und dem jeweiligen Anteilinhaber wird eine – ggf. auch eine erfolgsbezogene Komponente beinhaltende – andere Vergütung vereinbart. 1) Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 173 Allianz PIMCO Euro Bond Fund Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht eine überdurchschnittliche Rendite in Euro zu erwirtschaften. Anlagegrundsätze a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von sechs Monaten zu verkaufen. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, die zum Erwerbszeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt. g) Abgesehen von Wertpapieren entwickelter Länder kann auch in beträchtlichem Maße in Wertpapiere der Emerging Markets investiert werden. Die Gewichtung zwischen Anlagen in entwickelten Ländern und Emerging Markets kann je nach der gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio kann insbesondere in der einen oder anderen Anlagekategorie voll investiert sein. h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in b) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. i) Die in dem Buchstaben f) genannte Grenze braucht in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben. d) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. Diesbezüglich spielen in hohem Maße die Risiken der Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Adressenausfallrisiko, das Kontrahentenrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko sowie zum Teil auch die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle. e) Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten soll auf Teilfondsebene 20 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur überschreiten, wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden Papieren: des Unternehmens) lautend. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. f) Die Duration sollte zwischen drei und neun Jahren betragen. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder Rentenfonds sind. 174 Allianz PIMCO Euro Bond Fund anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen sowie auf das Erfolgsrisiko hingewiesen. Grundsätzlich vorgesehenes Ausschüttungsdatum der ausschüttenden Anteilklassen: Anteile der Anteilklasse A (EUR) schütten ihre Erträge vierteljährlich zum 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember aus. Alle anderen ausschüttenden Anteilklassen schütten jährlich zum 15. Dezember aus. Fällt der Ausschüttungstermin auf ein Wochenende oder einen Bankfeiertag, gilt für die Ausschüttung der nächstfolgende Geschäftstag. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei EUR-Anleger oder – in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Aus Sicht dieser Anleger sollte bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung über derjenigen von Spar- und Festgeldern erzielt werden können. Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. Für die Anteilklassen P, PT und IT EUR 100,–/ USD 100,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 200,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Bei Erwerb von nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen sollte der Anlagehorizont von EUR-Anlegern mindestens drei Jahre betragen. Entsprechendes gilt bei auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen für Anleger, die in der Währung denken, in Bezug auf die die jeweils von ihnen gehaltene Anteilklasse abgesichert wird. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. 175 Allianz-dit Corporate Bond Global Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, auf langfristige Sicht eine überdurchschnittliche Rendite in Euro zu erwirtschaften. Anlagegrundsätze a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von sechs Monaten zu verkaufen. b) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe i) werden mindestens 70 % des Teilfondsvermögens in verzinslichen Wertpapieren angelegt, deren Emittenten Gesellschaften sind. c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe i) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, die zum Erwerbszeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf maximal 20 % des Teilfondsvermögens beschränkt. d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder Rentenfonds sind. e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. f) Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten soll 20 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur überschreiten, wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden Papieren: des Unternehmens) lautend. 176 g) Die Duration sollte zwischen drei und neun Jahren betragen. h) Abgesehen von Wertpapieren entwickelter Länder kann auch in beträchtlichem Maße in Wertpapiere der Emerging Markets investiert werden. Die Gewichtung zwischen Anlagen in entwickelten Ländern und Emerging Markets kann je nach der gegebenen Marktsituation schwanken. Das Portfolio kann insbesondere in der einen oder anderen Anlagekategorie voll investiert sein. i) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in b) und c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. j) Die in den Buchstaben b) und g) genannten Grenzen brauchen in den letzten zwei Monaten vor einer Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben. Zudem spielen in hohem Maße die Risiken besonders der Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko sowie zum Teil auch die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Allianz-dit Corporate Bond Global Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann erhöht sein. Für die Anteilklassen PIMCO X, PIMCO XT, PIMCO W und PIMCO WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. Für die Anteilklassen P, PT, PIMCO I und PIMCO IT EUR 10,–/ USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/ SGD 20,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 10,–/ USD 10,–/ JPY 2.000,–/ GBP 10,–/ CHF 10,–/ NOK 100,–/ SEK 100,–/ DKK 100,–/ PLN 40,–/ CZK 300,–/ SKK 400,–/ HUF 2.500,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei EUR-Anleger oder in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Die langfristig höheren Renditechancen bedingen die Akzeptanz höherer Kursschwankungen. Der Anlagehorizont sollte mindestens fünf Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 13. Januar 2004: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0178458708) Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. 177 Allianz PIMCO Treasury Euro Cash Plus Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, eine überdurchschnittliche Rendite in Euro (EUR) zu erwirtschaften. Im Hinblick auf die Teilfondszusammensetzung strebt das Fondsmanagement an dem jeweils im Kalenderquartal ausgewählten relevanten Stichtag einen durchschnittlichen maximalen Gewichtungssatz von 30 % als Anrechnungsgrundlage im Rahmen der Solvabilitätsberechnung nach den Vorgaben des deutschen Bankaufsichtsrechts an. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Grenze eingehalten wird. Anlagegrundsätze a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von sechs Monaten zu verkaufen. b) Der Anteil der verzinslichen Wertpapiere, deren Aussteller ihren Sitz in einem Teilnehmerland der Europäischen Währungsunion haben, darf insgesamt 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, – die zum Kaufzeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt, – deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf maximal ein Drittel des Teilfondsvermögens beschränkt. d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder Rentenfonds sind. 178 e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. f) Der Anteil der auf Euro lautenden Anlagegegenstände darf 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten darf 10 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur dann überschreiten, wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil durch Derivate auf Wechselkurse oder Währungen abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden Papieren: des Unternehmens) lautend. g) Die Duration sollte höchstens ein Jahr betragen. h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. i) Die in dem Buchstaben b) genannte Grenze braucht in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Eingeschränkte Risikostreuung Bezug nehmend auf Anhang II Nr. 3 f) können bei diesem Teilfonds abweichend von Anhang II Nr. 3 a) bis d) nach dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Nettoteilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank, einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus ein und derselben Emission 30 % des Nettoteilfondsvermögens nicht überschreiten dürfen. Allianz PIMCO Treasury Euro Cash Plus Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – aus Sicht eines EUR-Anlegers bzw. aus Sicht eines Anlegers, der in der Währung denkt, in Bezug auf die die jeweils von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, mit vergleichsweise geringen Risiken behaftet. Hervorzuheben sind im Wesentlichen das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen, die Emerging Markets Risiken, das Verwahrrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Liquiditätsrisiko. Aufgrund der zum größten Teil kurzfristigen Anlagezeiträume wirken sich mit Zinsänderungen einhergehende Kursrückgänge nur relativ geringfügig und vergleichsweise kurzfristig aus. Dabei beschränken sich auch die Chancen auf Erträge, die den aktuellen Marktgegebenheiten für kurzfristige Anlagen entsprechen. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie auf das Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die ihren Anlageschwerpunkt auf Substanzerhaltung legen und eine marktgerechte Verzinsung bei minimalen Kursschwankungen erwarten, wobei EUR-Anleger oder in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Bei Erwerb von nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen sollte der Anlagehorizont von EUR-Anlegern mindestens einen Monat betragen. Entsprechendes gilt bei auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen für Anleger, die in der Währung denken, in Bezug auf die die jeweils von ihnen gehaltene Anteilklasse abgesichert wird. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 12. November 2003: Anteilklasse I (EUR) (ISIN LU0178432067) 12. August 2005: Anteilklasse P (EUR) (ISIN LU0224305648) 31. Juli 2007: Anteilklasse CT (EUR) (ISIN LU0178431689) Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. Für die übrigen Anteilklassen EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. 179 Allianz PIMCO Treasury Euro Cash Plus Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 180 Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2009 Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, eine überdurchschnittliche Rendite in Euro zu erwirtschaften. Der Teilfonds verfolgt in Hinblick auf seine per 31. März 2009 vorgesehene Auflösung ein zeitlich befristetes, auf das Laufzeitende ausgerichtetes Anlagekonzept. Das Teilfondsvermögen wird ab dem 2. April 2009 von den Zahlstellen an die Anteilinhaber ausgezahlt. Im Hinblick auf die Teilfondszusammensetzung strebt das Fondsmanagement an dem jeweils im Kalenderquartal ausgewählten relevanten Stichtag einen durchschnittlichen maximalen Gewichtungssatz von 30 % als Anrechnungsgrundlage im Rahmen der Solvabilitätsberechnung nach den Vorgaben des deutschen Bankaufsichtsrechts an. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Grenze eingehalten wird. Anlagegrundsätze a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von sechs Monaten zu verkaufen. b) Der Anteil der verzinslichen Wertpapiere, deren Aussteller ihren Sitz in einem Teilnehmerland der Europäischen Währungsunion haben, darf insgesamt 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, – die zum Kaufzeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt, – deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf maximal ein Drittel des Teilfondsvermögens beschränkt. d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder Rentenfonds sind. e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. f) Der Anteil der auf Euro lautenden Anlagegegenstände darf 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten darf 10 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur dann überschreiten, wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil durch Derivate auf Wechselkurse oder Währungen abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden Papieren: des Unternehmens) lautend. g) Das Fondsmanagement wird – insbesondere unter Einsatz von Techniken und Instrumenten im Sinne des Anhangs III – eine grundsätzlich auf das Laufzeitende des Teilfonds ausgerichtete Restlaufzeit (Duration) des Portfolios anstreben. Dies bedeutet, dass die Duration des Teilfonds nicht um mehr als ein Jahr von folgendem Wertpapier abweichen soll: 5,75 % DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG 2009 (ISIN DE0002474798). h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. i) Die in dem Buchstaben b) genannte Grenze braucht in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Eingeschränkte Risikostreuung Bezug nehmend auf Anhang II Nr. 3 f) können bei diesem Teilfonds abweichend von Anhang II Nr. 3 a) bis d) nach dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Nettoteilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank, einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaf181 Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2009 ten, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus ein und derselben Emission 30 % des Nettoteilfondsvermögens nicht überschreiten dürfen. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben. Diesbezüglich spielen in hohem Maße die Risiken der Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken, das Liquiditätsrisiko, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mög- 182 liche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Mögliche Auswirkung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei EUR-Anleger oder – in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Aus Sicht dieser Anleger sollte bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung über derjenigen von Spar- und Festgeldern erzielt werden können. Der Anlagehorizont sollte sich an der Laufzeit des Teilfonds orientieren. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 12. November 2003: Anteilklasse I (EUR) (ISIN LU0178434196) Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. Für die übrigen Anteilklassen EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2011 Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, eine überdurchschnittliche Rendite in Euro zu erwirtschaften. Der Teilfonds verfolgt in Hinblick auf seine per 31. März 2011 vorgesehene Auflösung ein zeitlich befristetes, auf das Laufzeitende ausgerichtetes Anlagekonzept. Das Teilfondsvermögen wird ab dem 4. April 2011 von den Zahlstellen an die Anteilinhaber ausgezahlt. Im Hinblick auf die Teilfondszusammensetzung strebt das Fondsmanagement an dem jeweils im Kalenderquartal ausgewählten relevanten Stichtag einen durchschnittlichen maximalen Gewichtungssatz von 30 % als Anrechnungsgrundlage im Rahmen der Solvabilitätsberechnung nach den Vorgaben des deutschen Bankaufsichtsrechts an. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Grenze eingehalten wird. Anlagegrundsätze a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von sechs Monaten zu verkaufen. b) Der Anteil der verzinslichen Wertpapiere, deren Aussteller ihren Sitz in einem Teilnehmerland der Europäischen Währungsunion haben, darf insgesamt 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, – deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf maximal ein Drittel des Teilfondsvermögens beschränkt. d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder Rentenfonds sind. e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. f) Der Anteil der auf Euro lautenden Anlagegegenstände darf 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten darf 10 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur dann überschreiten, wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil durch Derivate auf Wechselkurse oder Währungen abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden Papieren: des Unternehmens) lautend. g) Das Fondsmanagement wird – insbesondere unter Einsatz von Techniken und Instrumenten im Sinne des Anhangs III – eine grundsätzlich auf das Laufzeitende des Teilfonds ausgerichtete Restlaufzeit (Duration) des Portfolios anstreben. Dies bedeutet, dass die Duration des Teilfonds nicht um mehr als ein Jahr von folgendem Wertpapier abweichen soll: 4,25 % Münchener Hypothekenbank eG 2011 (ISIN DE0002158607). h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. i) Die in dem Buchstaben b) genannte Grenze braucht in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. – die zum Kaufzeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt, 183 Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2011 Eingeschränkte Risikostreuung Bezug nehmend auf Anhang II Nr. 3 f) können bei diesem Teilfonds abweichend von Anhang II Nr. 3 a) bis d) nach dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Nettoteilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank, einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus ein und derselben Emission 30 % des Nettoteilfondsvermögens nicht überschreiten dürfen. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben. Diesbezüglich spielen in hohem Maße die Risiken der Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken, das Liquiditätsrisiko, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonen184 risiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Mögliche Auswirkung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei EUR-Anleger oder – in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Aus Sicht dieser Anleger sollte bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung über derjenigen von Spar- und Festgeldern erzielt werden können. Der Anlagehorizont sollte sich an der Laufzeit des Teilfonds orientieren. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 12. November 2003: Anteilklasse I (EUR) (ISIN LU0178435912) Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. Für die übrigen Anteilklassen EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2011 SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 185 Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2013 Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, eine überdurchschnittliche Rendite in Euro zu erwirtschaften. Der Teilfonds verfolgt in Hinblick auf seine per 28. März 2013 vorgesehene Auflösung ein zeitlich befristetes, auf das Laufzeitende ausgerichtetes Anlagekonzept. Das Teilfondsvermögen wird ab dem 1. April 2013 von den Zahlstellen an die Anteilinhaber ausgezahlt. Im Hinblick auf die Teilfondszusammensetzung strebt das Fondsmanagement an dem jeweils im Kalenderquartal ausgewählten relevanten Stichtag einen durchschnittlichen maximalen Gewichtungssatz von 30 % als Anrechnungsgrundlage im Rahmen der Solvabilitätsberechnung nach den Vorgaben des deutschen Bankaufsichtsrechts an. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Grenze eingehalten wird. Anlagegrundsätze a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von sechs Monaten zu verkaufen. b) Der Anteil der verzinslichen Wertpapiere, deren Aussteller ihren Sitz in einem Teilnehmerland der Europäischen Währungsunion haben, darf insgesamt 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, – die zum Kaufzeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt, 186 – deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf maximal ein Drittel des Teilfondsvermögens beschränkt. d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder Rentenfonds sind. e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. f) Der Anteil der auf Euro lautenden Anlagegegenstände darf 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten darf 10 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur dann überschreiten, wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil durch Derivate auf Wechselkurse oder Währungen abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden Papieren: des Unternehmens) lautend. g) Das Fondsmanagement wird – insbesondere unter Einsatz von Techniken und Instrumenten im Sinne des Anhangs III – eine grundsätzlich auf das Laufzeitende des Teilfonds ausgerichtete Restlaufzeit (Duration) des Portfolios anstreben. Dies bedeutet, dass die Duration des Teilfonds nicht um mehr als ein Jahr von folgendem Wertpapier abweichen soll: 5,50 % DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG 2013 (ISIN DE0002475365). h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. i) Die in dem Buchstaben b) genannte Grenze braucht in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2013 Eingeschränkte Risikostreuung Bezug nehmend auf Anhang II Nr. 3 f) können bei diesem Teilfonds abweichend von Anhang II Nr. 3 a) bis d) nach dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Nettoteilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank, einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus ein und derselben Emission 30 % des Nettoteilfondsvermögens nicht überschreiten dürfen. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben. Diesbezüglich spielen in hohem Maße die Risiken der Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken, das Liquiditätsrisiko, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Mögliche Auswirkung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei EUR-Anleger oder – in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Aus Sicht dieser Anleger sollte bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung über derjenigen von Spar- und Festgeldern erzielt werden können. Der Anlagehorizont sollte sich an der Laufzeit des Teilfonds orientieren. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 12. November 2003: Anteilklasse I (EUR) (ISIN LU0178437884) Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. Für die übrigen Anteilklassen EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ 187 Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2013 SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 188 Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2015 Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, eine überdurchschnittliche Rendite in Euro zu erwirtschaften. Der Teilfonds verfolgt in Hinblick auf seine per 30. September 2015 vorgesehene Auflösung ein zeitlich befristetes, auf das Laufzeitende ausgerichtetes Anlagekonzept. Das Teilfondsvermögen wird ab dem 1. Oktober 2015 von den Zahlstellen an die Anteilinhaber ausgezahlt. Im Hinblick auf die Teilfondszusammensetzung strebt das Fondsmanagement an dem jeweils im Kalenderquartal ausgewählten relevanten Stichtag einen durchschnittlichen maximalen Gewichtungssatz von 30 % als Anrechnungsgrundlage im Rahmen der Solvabilitätsberechnung nach den Vorgaben des deutschen Bankaufsichtsrechts an. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Grenze eingehalten wird. Anlagegrundsätze a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von sechs Monaten zu verkaufen. b) Der Anteil der verzinslichen Wertpapiere, deren Aussteller ihren Sitz in einem Teilnehmerland der Europäischen Währungsunion haben, darf insgesamt 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, – deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf maximal ein Drittel des Teilfondsvermögens beschränkt. d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder Rentenfonds sind. e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. f) Der Anteil der auf Euro lautenden Anlagegegenstände darf 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten darf 10 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur dann überschreiten, wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil durch Derivate auf Wechselkurse oder Währungen abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden Papieren: des Unternehmens) lautend. g) Das Fondsmanagement wird – insbesondere unter Einsatz von Techniken und Instrumenten im Sinne des Anhangs III – eine grundsätzlich auf das Laufzeitende des Teilfonds ausgerichtete Restlaufzeit (Duration) des Portfolios anstreben. Dies bedeutet, dass die Duration des Teilfonds nicht um mehr als ein Jahr von folgendem Wertpapier abweichen soll: 6,00 % Hypo Real Estate Bank AG 2015 (ISIN DE0003356911). h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. i) Die in dem Buchstaben b) genannte Grenze braucht in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. – die zum Kaufzeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt, 189 Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2015 Eingeschränkte Risikostreuung Bezug nehmend auf Anhang II Nr. 3 f) können bei diesem Teilfonds abweichend von Anhang II Nr. 3 a) bis d) nach dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Nettoteilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank, einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus ein und derselben Emission 30 % des Nettoteilfondsvermögens nicht überschreiten dürfen. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben. Diesbezüglich spielen in hohem Maße die Risiken der Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken, das Liquiditätsrisiko, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonen190 risiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Mögliche Auswirkung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei EUR-Anleger oder – in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Aus Sicht dieser Anleger sollte bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung über derjenigen von Spar- und Festgeldern erzielt werden können. Der Anlagehorizont sollte sich an der Laufzeit des Teilfonds orientieren. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 14. Dezember 2004: Anteilklasse I (EUR) (LU0204492333) Grundsätzlich vorgesehenes Ausschüttungsdatum der ausschüttenden Anteilklassen: Jährlich zum 15. Dezember mit Ausnahme von Anteilen der Anteilklasse A, deren Ausschüttung jährlich zum ersten Montag des Monats März erfolgt. Fällt der Ausschüttungstermin auf ein Wochenende oder einen Bankfeiertag, gilt für die Ausschüttung der nächstfolgende Geschäftstag. Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2015 Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. Für die übrigen Anteilklassen EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 191 Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2017 Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, eine überdurchschnittliche Rendite in Euro zu erwirtschaften. Der Teilfonds verfolgt in Hinblick auf seine per 29. September 2017 vorgesehene Auflösung ein zeitlich befristetes, auf das Laufzeitende ausgerichtetes Anlagekonzept. Das Teilfondsvermögen wird ab dem 1. Oktober 2017 von den Zahlstellen an die Anteilinhaber ausgezahlt. Im Hinblick auf die Teilfondszusammensetzung strebt das Fondsmanagement an dem jeweils im Kalenderquartal ausgewählten relevanten Stichtag einen durchschnittlichen maximalen Gewichtungssatz von 30 % als Anrechnungsgrundlage im Rahmen der Solvabilitätsberechnung nach den Vorgaben des deutschen Bankaufsichtsrechts an. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Grenze eingehalten wird. Anlagegrundsätze a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von sechs Monaten zu verkaufen. b) Der Anteil der verzinslichen Wertpapiere, deren Aussteller ihren Sitz in einem Teilnehmerland der Europäischen Währungsunion haben, darf insgesamt 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, – die zum Kaufzeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt, 192 – deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf maximal ein Drittel des Teilfondsvermögens beschränkt. d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder Rentenfonds sind. e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. f) Der Anteil der auf Euro lautenden Anlagegegenstände darf 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten darf 10 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur dann überschreiten, wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil durch Derivate auf Wechselkurse oder Währungen abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden Papieren: des Unternehmens) lautend. g) Das Fondsmanagement wird – insbesondere unter Einsatz von Techniken und Instrumenten im Sinne des Anhangs III – eine grundsätzlich auf das Laufzeitende des Teilfonds ausgerichtete Restlaufzeit (Duration) des Portfolios anstreben. Dies bedeutet, dass die Duration des Teilfonds nicht um mehr als ein Jahr von folgendem Wertpapier abweichen soll: 4,00 % synthetische Swap-Anleihe (Euro) 29. 09. 2017. h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. i) Die in dem Buchstaben b) genannte Grenze braucht in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2017 Eingeschränkte Risikostreuung Bezug nehmend auf Anhang II Nr. 3 f) können bei diesem Teilfonds abweichend von Anhang II Nr. 3 a) bis d) nach dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Nettoteilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank, einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus ein und derselben Emission 30 % des Nettoteilfondsvermögens nicht überschreiten dürfen. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben. Diesbezüglich spielen in hohem Maße die Risiken der Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken, das Liquiditätsrisiko, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Mögliche Auswirkung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei EUR-Anleger oder – in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Aus Sicht dieser Anleger sollte bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung über derjenigen von Spar- und Festgeldern erzielt werden können. Der Anlagehorizont sollte sich an der Laufzeit des Teilfonds orientieren. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 2. Oktober 2006: Anteilklasse I (EUR) (LU0250036083) Grundsätzlich vorgesehenes Ausschüttungsdatum der ausschüttenden Anteilklassen: Jährlich zum 15. Dezember mit Ausnahme von Anteilen der Anteilklasse A, deren Ausschüttung jährlich zum ersten Montag des Monats März erfolgt. Fällt der Ausschüttungstermin auf ein Wochenende oder einen Bankfeiertag, gilt für die Ausschüttung der nächstfolgende Geschäftstag. Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. 193 Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2017 Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. Für die übrigen Anteilklassen EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 194 Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2019 Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, eine überdurchschnittliche Rendite in Euro zu erwirtschaften. Der Teilfonds verfolgt in Hinblick auf seine per 30. September 2019 vorgesehene Auflösung ein zeitlich befristetes, auf das Laufzeitende ausgerichtetes Anlagekonzept. Das Teilfondsvermögen wird ab dem 1. Oktober 2019 von den Zahlstellen an die Anteilinhaber ausgezahlt. Im Hinblick auf die Teilfondszusammensetzung strebt das Fondsmanagement an dem jeweils im Kalenderquartal ausgewählten relevanten Stichtag einen durchschnittlichen maximalen Gewichtungssatz von 30 % als Anrechnungsgrundlage im Rahmen der Solvabilitätsberechnung nach den Vorgaben des deutschen Bankaufsichtsrechts an. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Grenze eingehalten wird. Anlagegrundsätze a) Das Teilfondsvermögen wird in verzinslichen Wertpapieren angelegt. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Aktien und aktienähnliche Rechte können in Ausübung von Wandlungs-, Bezugs- und Optionsrechten bei Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen erworben werden, sind jedoch innerhalb von sechs Monaten zu verkaufen. b) Der Anteil der verzinslichen Wertpapiere, deren Aussteller ihren Sitz in einem Teilnehmerland der Europäischen Währungsunion haben, darf insgesamt 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. c) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe h) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, – deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf maximal ein Drittel des Teilfondsvermögens beschränkt. d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA angelegt werden, die Geldmarkt- oder Rentenfonds sind. e) Zudem dürfen Einlagen gehalten und Geldmartkinstrumente erworben werden. f) Der Anteil der auf Euro lautenden Anlagegegenstände darf 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens nicht unterschreiten. Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten darf 10 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur dann überschreiten, wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil durch Derivate auf Wechselkurse oder Währungen abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten (bei Aktien vertretenden Papieren: des Unternehmens) lautend. g) Das Fondsmanagement wird – insbesondere unter Einsatz von Techniken und Instrumenten im Sinne des Anhangs III – eine grundsätzlich auf das Laufzeitende des Teilfonds ausgerichtete Restlaufzeit (Duration) des Portfolios anstreben. Dies bedeutet, dass die Duration des Teilfonds nicht um mehr als ein Jahr von folgendem Wertpapier abweichen soll: 4,50 % synthetische Swap-Anleihe (Euro) 30. 09. 2019. h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. i) Die in dem Buchstaben b) genannte Grenze braucht in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. – die zum Kaufzeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt, 195 Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2019 Eingeschränkte Risikostreuung Bezug nehmend auf Anhang II Nr. 3 f) können bei diesem Teilfonds abweichend von Anhang II Nr. 3 a) bis d) nach dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Nettoteilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank, einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus ein und derselben Emission 30 % des Nettoteilfondsvermögens nicht überschreiten dürfen. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet, die sich aus der Renten- / Geldmarktanlage ergeben. Diesbezüglich spielen in hohem Maße die Risiken der Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, die Emerging Markets Risiken, die Länder- und Transferrisiken, das Liquiditätsrisiko, das Verwahrrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht für einen Nicht-EUR-Anleger zudem das Währungsrisiko in hohem Maße, für einen EUR-Anleger hingegen nur teilweise. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen 196 Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Mögliche Auswirkung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, das ähnlich dem eines derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil ist. Je nach Einschätzung des Fondsmanagements können hierzu Derivate aber auch in einem eher sehr hohen Maße eingesetzt werden, was – relativ zu einem derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil – bis hin zu phasenweise sogar sehr hohen zusätzlichen Chancen und Risiken führen kann. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei EUR-Anleger oder – in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Aus Sicht dieser Anleger sollte bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung über derjenigen von Spar- und Festgeldern erzielt werden können. Der Anlagehorizont sollte sich an der Laufzeit des Teilfonds orientieren. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. Grundsätzlich vorgesehenes Ausschüttungsdatum der ausschüttenden Anteilklassen: Jährlich zum 15. Dezember mit Ausnahme von Anteilen der Anteilklasse A, deren Ausschüttung jährlich zum ersten Montag des Monats März erfolgt. Fällt der Ausschüttungstermin auf ein Wochenende oder einen Bankfeiertag, gilt für die Ausschüttung der nächstfolgende Geschäftstag. Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Allianz PIMCO Treasury Euro Bond Plus 2019 Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. Für die übrigen Anteilklassen 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 197 Allianz All Markets Invest Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist ein langfristiges Kapitalwachstum durch globale Anlageengagements, wobei die Aufteilung der Anlagen zwischen den verschiedenen Basisanlagespektren, so unter anderem Aktien und Anleihen, unter Verwendung des quantitativen Dynamic Strategic Portfolio-Modells (DSP-Modell) vorgenommen wird. Im DSP-Modell werden sowohl prozyklische als auch antizyklische Elemente berücksichtigt. Dies soll dem Teilfonds die Chance eröffnen, in hohem Maße an steigenden Aktien- und Rentenmärkten zu partizipieren, jedoch bei fallenden Märkten, bezogen auf eine fiktive alternative unflexible Anlage in diesen verschiedenen Bereichen, nur relativ geringere Verluste zu erleiden (Down-SideProtection-Effekt). Innerhalb der Aktien-, Renten- / Geldmarkt- Immobilien-, Rohstoff-, Hedgefonds- und Private-Equity-Marktsegmente wählt das Fondsmanagement Einzeltitel unter Berücksichtigung verschiedener Strategien aus. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe l) dürfen bis zu 60 % des Teilfondsvermögens in Aktien sowie Optionsscheinen auf Aktien angelegt werden (einschließlich der Vermögenswerte von Unternehmen, die im Private Equity-Sektor tätig sind). Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, die von REITs stammen, dürfen erworben werden, unterliegen aber nicht dieser Grenze. Zudem dürfen unter Anrechnung auf diese Grenze Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), deren Risikoprofil typischerweise mit den im ersten Satz dieses Buchstabens genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), die sich an Hedgefondsindices, Hedgefonds oder Hedgefondsmärkten orientieren, werden nicht auf diese Grenze angerechnet, auch wenn sie eine derartige Korrelation aufweisen. Anlagen im Sinne des Buchstabens e) werden auf diese Grenze angerechnet, wenn sie nach Einordnung im S&P GIFS (Standard and Poor’s Global Investment 198 Fund Sector) als Aktien- oder Sektorfonds eingestuft werden. Falls die S&P GIFS-Klassifizierung nicht mehr verfügbar sein sollte bzw. der entsprechende Fonds nicht in S&P GIFS klassifiziert ist, kann die Verwaltungsgesellschaft diese Zuordnung auf Basis eines von ihr zu bestimmenden Ersatzmaßstabes vornehmen. b) Für den Teilfonds können verzinsliche Wertpapiere erworben werden. c) Ungeachtet der Bestimmungen in den Buchstaben f), i) und j) dürfen für den Teilfonds Zertifikate auf Finanzindices, insbesondere Zertifikate auf Aktien (einschließlich REITs und der Vermögenswerte von Unternehmen, die im Private Equity-Sektor tätig sind), Anleihen und Hedgefonds, auf Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices sowie auf Indices für Unternehmen des Private Equity-Bereichs sowie sonstige Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit in den Buchstaben a) und b) genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. d) Zudem dürfen für den Teilfonds Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. e) Darüber hinaus darf das Teilfondsvermögen unbegrenzt auch in OGAW oder OGA im Sinne von Anhang II Nr. 3 g) Satz 2 angelegt werden. Es kann sich hierbei um breit diversifizierende Fonds (ggf. auch Mischfonds und Fonds mit Absolute-ReturnAnsatz), um Aktien- (einschließlich REIT-), Rentenoder Geldmarktfonds, um Fonds, die an einem oder mehreren Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices partizipieren, um Länder-, Regionen- und Branchenfonds (einschließlich Fonds mit Unternehmen, die im Private Equity-Bereich tätig sind) sowie um auf bestimmte Emittenten, Währungen oder Laufzeiten ausgerichtete Fonds handeln. Mischfonds gelten im Sinne dieser Anlagepolitik weder als Aktien-, noch als Renten- oder Geldmarktfonds. f) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis zu 25 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein: Allianz All Markets Invest – REIT-Aktien und REIT-Aktien gleichwertigen Wertpapieren – Zertifikate auf REIT-Indices und Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit REITs oder REIT-Märkten korreliert, – Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und Futures, die sich auf REIT-Indices, REITs oder REITMärkte beziehen, – Anteile von Immobilienfonds. Zusammen mit den in Anhang II Nr. 2 erster Spiegelstrich definierten sonstigen Anlagen und insbesondere Anlagen in einzelnen Hedgefonds dürfen nur bis zu 10 % des Werts des Teilfondsvermögens in Anteilen von Immobilienfonds gehalten werden. g) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) ist der Erwerb von Anlagen im Sinne der Buchstaben a), b), d) und e), deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf höchstens 35 % des Teilfondsvermögens beschränkt. Anlagen im Sinne des Buchstabens e) werden auf diese Grenze angerechnet, wenn sie nach der Einordnung im S&P GIFS (Standard and Poor’s Global Investment Fund Sector) entweder als Emerging Market eingestuft oder nach S&P GIFS einem Land oder einer Region zugeordnet werden, die laut Klassifizierung der Weltbank nicht in die Kategorie „hohes Bruttovolkseinkommen pro Kopf“ fallen, d. h. nicht als „entwickelt“ klassifiziert werden. Falls die S&P GIFS-Klassifizierung nicht mehr verfügbar sein sollte bzw. der entsprechende Fonds nicht in S&P GIFS klassifiziert ist, kann die Verwaltungsgesellschaft diese Zuordnung auf Basis eines von ihr zu bestimmenden Ersatzmaßstabes vornehmen. h) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe l) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, die zum Erwerbszeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf maximal 15 % des Teilfondsvermögens beschränkt. Rentenfonds im Sinne des Buchstabens e) werden auf diese Grenze angerechnet, wenn sie nach der S&PGIFS-Klassifizierung dem Sektor Hochzinsanleihen zugeordnet sind. Falls die S&P GIFS-Klassifizierung nicht mehr verfügbar sein sollte bzw. der entsprechende Fonds nicht in S&P GIFS klassifiziert ist, kann die Verwaltungsgesellschaft diese Zuordnung auf Basis eines von ihr zu bestimmenden Ersatzmaßstabes vornehmen. i) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis zu 20 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein: – Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), die sich an Hedgefondsindices, Hedgefonds oder Hedgefondsmärkten orientieren und in ihrer Derivatstruktur nicht den Einsatz von Hebelwirkungen vorsehen, das heißt, die eine eindeutige Nachbildung des Basisindexes, Hedgefonds oder Hedgefondsmarkts anstreben und deren Risikoprofile im größtmöglichen Umfang widerspiegeln, – Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und Futures, die auf Hedgefondsindices, Hedgefonds oder Hedgefondsmärkten beruhen, – einzelne Hedgefonds. Zusammen mit den in Anhang II Nr. 2 erster Spiegelstrich definierten sonstigen Anlagen und insbesondere Anlagen in Immobilienfonds dürfen nur bis zu 10 % des Werts des Teilfondsvermögens in Anteilen einzelner Hedgefonds im Sinne des dritten Spiegelstrichs gehalten werden. j) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis zu 20 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein: – Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), die sich an (i) Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices, (ii) Edelmetallen, Rohstoffen oder Warenterminkontrakten oder (iii) Edelmetall- oder Rohstoffmärkten orientieren, – Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und Futures, die auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices, Edelmetallen, Rohstoffen oder Warenterminkontrakten, Edelmetall- oder Rohstoffmärkten beruhen. k) Eine Beschränkung der Duration des Renten- und Geldmarktengagement des Teilfonds ist nicht vorgesehen. Das Fondsmanagement kann direkt oder indirekt insbesondere in entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen investieren. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Der Teilfonds kann auch in Aktien sehr kleiner Unternehmen investieren, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. Das Fondsmanagement kann insbesondere auch entweder direkt oder indirekt in Substanz- und Wachs199 Allianz All Markets Invest tumswerte investieren. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Je nach dem spezifischen Investmentansatz des jeweiligen Zielfondsmanagers kann den oben genannten Kriterien für eine Anlageentscheidung auch gar keine Bedeutung zukommen, sodass der Teilfonds dadurch entsprechend sowohl konzentriert als auch breit übergreifend investiert sein kann. l) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), f) Satz 1, g), h), i) Satz 1 und j) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. m) Die in dem Buchstaben a) genannte Grenze braucht in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds nicht eingehalten zu werden. n) Ungeachtet der Bestimmungen von f), i) und j) kann die Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds zum Zwecke einer effizienten Portfolioverwaltung (inklusive zu Absicherungszwecken) gewisse Techniken und Instrumente einsetzen. Unter keinen Umständen darf der Teilfonds beim Einsatz von Techniken und Instrumenten von den genannten Anlagezielen abweichen. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die mit dem renten-, geld- und immobilienmarktbezogenen Engagement des Teilfondsvermögens zusammenhängen, aber insbesondere auch durch das aktien-, rohstoff- und hedgefondsmarktbezogene Engagement und das Private Equity-Engagement gesteigert werden. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets-Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Engagement des Teilfonds hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. 200 Zudem spielen die Risiken der Renten- und Geldmärkte wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets-Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko sowie zum Teil auch die spezifischen Risiken von Investitionen in High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle. Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices bestehen in hohem Maße die spezifischen Risiken (indirekter) Investitionen in Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Hedgefondsindices und Hedgefonds bestehen die spezifischen Risiken (indirekter) Investitionen in Hedgefondsindices und sonstiger Hedgefondsanlagen. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Unternehmen im Private Equity-Bereich bestehen die spezifischen Risiken (indirekter) Private Equity-Anlagen. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Darüber hinaus bestehen hinsichtlich der immobilienmarktbezogenen Positionen (inklusive immobilienaktienmarktbezogener Positionen) die spezifischen Risiken (indirekter) Investition in Immobilien. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, Allianz All Markets Invest das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene sowie auf das Erfolgsrisiko hingewiesen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, welches das sehr hohe Marktrisikopotenzial zusätzlicher nicht derivativer Benchmarks aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf EUR-Anleger ab, die Sicherheit priorisieren, aber für Renditevorteile auch Verlustrisiken in Kauf nehmen, wobei in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Aus Sicht dieser Anleger sollte bei kurzfristig akzeptablen Kursschwankungen dabei eine marktgerechte Verzinsung über derjenigen von Sparund Festgeldern erzielt werden können. Der Anlagehorizont sollte mindestens drei Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 5. Oktober 2007: Anteilklassen A (EUR) (ISIN LU0293307350) und I (EUR) (ISIN LU0293308085) Anteile der Anteilklassen C und CT können von Anlegern, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur im Rahmen fondsgebundener Versicherungen oder professioneller Vermögensverwaltungen erworben werden. 201 Allianz All Markets Dynamic Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist ein langfristiges Kapitalwachstum durch globale Anlageengagements, wobei die Aufteilung der Anlagen zwischen den verschiedenen Basisanlagespektren, so unter anderem Aktien und Anleihen, unter Verwendung des quantitativen Dynamic Strategic Portfolio-Modells (DSP-Modell) vorgenommen wird. Im DSP-Modell werden sowohl prozyklische als auch antizyklische Elemente berücksichtigt. Dies soll dem Teilfonds die Chance eröffnen, in hohem Maße an steigenden Aktien- und Rentenmärkten zu partizipieren, jedoch bei fallenden Märkten, bezogen auf eine fiktive alternative unflexible Anlage in diesen verschiedenen Bereichen, nur relativ geringere Verluste zu erleiden (Down-SideProtection-Effekt). Innerhalb der Aktien-, Renten- / Geldmarkt- Immobilien-, Rohstoff-, Hedgefonds- und Private-Equity-Marktsegmente wählt das Fondsmanagement Einzeltitel unter Berücksichtigung verschiedener Strategien aus. Anlagegrundsätze a) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe l) dürfen bis zu 85 % des Teilfondsvermögens in Aktien sowie Optionsscheinen auf Aktien angelegt werden (einschließlich der Vermögenswerte von Unternehmen, die im Private Equity-Sektor tätig sind). Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, die von REITs stammen, dürfen erworben werden, unterliegen aber nicht dieser Grenze. Zudem dürfen unter Anrechnung auf diese Grenze Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), deren Risikoprofil typischerweise mit den im ersten Satz dieses Buchstabens genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), die sich an Hedgefondsindices, Hedgefonds oder Hedgefondsmärkten orientieren, werden nicht auf diese Grenze angerechnet, auch wenn sie eine derartige Korrelation aufweisen. Anlagen im Sinne des Buchstabens e) werden auf diese Grenze angerechnet, wenn sie nach Einordnung im S&P GIFS (Standard and Poor’s Global Investment 202 Fund Sector) als Aktien- oder Sektorfonds eingestuft werden. Falls die S&P GIFS-Klassifizierung nicht mehr verfügbar sein sollte bzw. der entsprechende Fonds nicht in S&P GIFS klassifiziert ist, kann die Verwaltungsgesellschaft diese Zuordnung auf Basis eines von ihr zu bestimmenden Ersatzmaßstabes vornehmen. b) Für den Teilfonds können verzinsliche Wertpapiere erworben werden. c) Ungeachtet der Bestimmungen in den Buchstaben f), i) und j) dürfen für den Teilfonds Zertifikate auf Finanzindices, insbesondere Zertifikate auf Aktien (einschließlich REITs und der Vermögenswerte von Unternehmen, die im Private Equity-Sektor tätig sind), Anleihen und Hedgefonds, auf Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices sowie auf Indices für Unternehmen des Private Equity-Bereichs sowie sonstige Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit in den Buchstaben a) und b) genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. d) Zudem dürfen für den Teilfonds Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. e) Darüber hinaus darf das Teilfondsvermögen unbegrenzt auch in OGAW oder OGA im Sinne von Anhang II Nr. 3 g) Satz 2 angelegt werden. Es kann sich hierbei um breit diversifizierende Fonds (ggf. auch Mischfonds und Fonds mit Absolute-ReturnAnsatz), um Aktien- (einschließlich REIT-), Rentenoder Geldmarktfonds, um Fonds, die an einem oder mehreren Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices partizipieren, um Länder-, Regionen- und Branchenfonds (einschließlich Fonds mit Unternehmen, die im Private Equity-Bereich tätig sind) sowie um auf bestimmte Emittenten, Währungen oder Laufzeiten ausgerichtete Fonds handeln. Mischfonds gelten im Sinne dieser Anlagepolitik weder als Aktien-, noch als Renten- oder Geldmarktfonds. Allianz All Markets Dynamic f) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis zu 40 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein: – REIT-Aktien und REIT-Aktien gleichwertigen Wertpapieren – Zertifikate auf REIT-Indices und Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit REITs oder REIT-Märkten korreliert, – Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und Futures, die sich auf REIT-Indices, REITs oder REITMärkte beziehen, – Anteile von Immobilienfonds. Zusammen mit den in Anhang II Nr. 2 erster Spiegelstrich definierten sonstigen Anlagen und insbesondere Anlagen in einzelnen Hedgefonds dürfen nur bis zu 10 % des Werts des Teilfondsvermögens in Anteilen von Immobilienfonds gehalten werden. g) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) ist der Erwerb von Anlagen im Sinne der Buchstaben a), b), d) und e), deren Aussteller ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf höchstens 50 % des Teilfondsvermögens beschränkt. Anlagen im Sinne des Buchstabens e) werden auf diese Grenze angerechnet, wenn sie nach der Einordnung im S&P GIFS (Standard and Poor’s Global Investment Fund Sector) entweder als Emerging Market eingestuft oder nach S&P GIFS einem Land oder einer Region zugeordnet werden, die laut Klassifizierung der Weltbank nicht in die Kategorie „hohes Bruttovolkseinkommen pro Kopf“ fallen, d. h. nicht als „entwickelt“ klassifiziert werden. Falls die S&P GIFS-Klassifizierung nicht mehr verfügbar sein sollte bzw. der entsprechende Fonds nicht in S&P GIFS klassifiziert ist, kann die Verwaltungsgesellschaft diese Zuordnung auf Basis eines von ihr zu bestimmenden Ersatzmaßstabes vornehmen. h) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe l) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, die zum Erwerbszeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf maximal 20 % des Teilfondsvermögens beschränkt. Rentenfonds im Sinne des Buchstabens e) werden auf diese Grenze angerechnet, wenn sie nach der S&PGIFS-Klassifizierung dem Sektor Hochzinsanleihen zugeordnet sind. Falls die S&P GIFS-Klassifizierung nicht mehr verfügbar sein sollte bzw. der entsprechende Fonds nicht in S&P GIFS klassifiziert ist, kann die Verwaltungsgesell- schaft diese Zuordnung auf Basis eines von ihr zu bestimmenden Ersatzmaßstabes vornehmen. i) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis zu 40 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein: – Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), die sich an Hedgefondsindices, Hedgefonds oder Hedgefondsmärkten orientieren und in ihrer Derivatstruktur nicht den Einsatz von Hebelwirkungen vorsehen, das heißt, die eine eindeutige Nachbildung des Basisindexes, Hedgefonds oder Hedgefondsmarkts anstreben und deren Risikoprofile im größtmöglichen Umfang widerspiegeln, und – Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und Futures, die auf Hedgefondsindices, Hedgefonds oder Hedgefondsmärkten beruhen, und – einzelne Hedgefonds. Zusammen mit den in Anhang II Nr. 2 erster Spiegelstrich definierten sonstigen Anlagen und insbesondere Anlagen in Immobilienfonds dürfen nur bis zu 10 % des Werts des Teilfondsvermögens in Anteilen einzelner Hedgefonds im Sinne des dritten Spiegelstrichs gehalten werden. j) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis zu 40 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein: – Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), die sich an (i) Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices, (ii) Edelmetallen, Rohstoffen oder Warenterminkontrakten oder (iii) Edelmetall- oder Rohstoffmärkten orientieren, – Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und Futures, die auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices, Edelmetallen, Rohstoffen oder Warenterminkontrakten, Edelmetall- oder Rohstoffmärkten beruhen. k) Eine Beschränkung der Duration des Renten- und Geldmarktengagement des Teilfonds ist nicht vorgesehen. Das Fondsmanagement kann direkt oder indirekt insbesondere in entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen investieren. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Der Teilfonds kann auch in Aktien sehr kleiner Unternehmen investieren, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. 203 Allianz All Markets Dynamic Das Fondsmanagement kann insbesondere auch entweder direkt oder indirekt in Substanz- und Wachstumswerte investieren. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Je nach dem spezifischen Investmentansatz des jeweiligen Zielfondsmanagers kann den oben genannten Kriterien für eine Anlageentscheidung auch gar keine Bedeutung zukommen, sodass der Teilfonds dadurch entsprechend sowohl konzentriert als auch breit übergreifend investiert sein kann. l) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a), f) Satz 1, g), h), i) Satz 1 und j) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. m) Ungeachtet der Bestimmungen von f), i) und j) kann die Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds zum Zwecke einer effizienten Portfolioverwaltung (inklusive zu Absicherungszwecken) gewisse Techniken und Instrumente einsetzen. Unter keinen Umständen darf der Teilfonds beim Einsatz von Techniken und Instrumenten von den genannten Anlagezielen abweichen. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die mit dem renten-, geld- und immobilienmarktbezogenen Engagement des Teilfondsvermögens zusammenhängen, aber insbesondere auch durch das aktien-, rohstoff- und hedgefondsmarktbezogene Engagement und das Private Equity-Engagement gesteigert werden. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets-Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Engagement des Teilfonds hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Zudem spielen in hohem Maße die Risiken besonders der Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahen- 204 tenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko sowie zum Teil auch die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle. Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices bestehen in hohem Maße die spezifischen Risiken (indirekter) Investitionen in Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Hedgefondsindices und Hedgefonds bestehen die spezifischen Risiken (indirekter) Investitionen in Hedgefondsindices und sonstiger Hedgefondsanlagen. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Unternehmen im Private Equity-Bereich bestehen die spezifischen Risiken (indirekter) Private Equity-Anlagen. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Darüber hinaus bestehen hinsichtlich der immobilienmarktbezogenen Positionen (inklusive immobilienaktienmarktbezogener Positionen) die spezifischen Risiken (indirekter) Investition in Immobilien. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko Allianz All Markets Dynamic der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene sowie auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, welches das sehr hohe Marktrisikopotenzial zusätzlicher nicht derivativer Benchmarks aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf EUR-Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Die langfristig höheren Renditechancen bedingen die Akzeptanz höherer Kursschwankungen. Der Anlagehorizont sollte mindestens fünf Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 5. Oktober 2007: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0293303524) Anteile der Anteilklassen C und CT können von Anlegern, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur im Rahmen fondsgebundener Versicherungen oder professioneller Vermögensverwaltungen erworben werden. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 205 Allianz All Markets Opportunities Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist ein langfristiges Kapitalwachstum durch globale Anlageengagements, wobei die Aufteilung der Anlagen zwischen den verschiedenen Basisanlagespektren, so unter anderem Aktien und Anleihen, unter Verwendung des quantitativen Dynamic Strategic Portfolio-Modells (DSP-Modell) vorgenommen wird. Im DSP-Modell werden sowohl prozyklische als auch antizyklische Elemente berücksichtigt. Dies soll dem Teilfonds die Chance eröffnen, in hohem Maße an steigenden Aktien- und Rentenmärkten zu partizipieren, jedoch bei fallenden Märkten, bezogen auf eine fiktive alternative unflexible Anlage in diesen verschiedenen Bereichen, nur relativ geringere Verluste zu erleiden (Down-SideProtection-Effekt). Innerhalb der Aktien-, Renten-/Geldmarkt-, Immobilien-, Rohstoff-, Hedgefonds- und Private-Equity-Marktsegmente wählt das Fondsmanagement Einzeltitel unter Berücksichtigung verschiedener Strategien aus. Anlagegrundsätze a) Das Teilfondsvermögens darf in Aktien sowie Optionsscheinen auf Aktien angelegt werden (einschließlich der Vermögenswerte von Unternehmen, die im Private Equity-Sektor tätig sind). b) Für den Teilfonds können verzinsliche Wertpapiere erworben werden. c) Ungeachtet der Bestimmungen in den Buchstaben f), i) und j) dürfen für den Teilfonds Zertifikate auf Finanzindices, insbesondere Zertifikate auf Aktien (einschließlich REITs und der Vermögenswerte von Unternehmen, die im Private Equity-Sektor tätig sind), Anleihen und Hedgefonds, auf Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices sowie auf Indices für Unternehmen des Private Equity-Bereichs sowie sonstige Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit in den Buchstaben a) und b) genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. d) Zudem dürfen für den Teilfonds Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. 206 e) Darüber hinaus darf das Teilfondsvermögen unbegrenzt auch in OGAW oder OGA im Sinne von Anhang II Nr. 3 g) Satz 2 angelegt werden. Es kann sich hierbei um breit diversifizierende Fonds (ggf. auch Mischfonds und Fonds mit Absolute-ReturnAnsatz), um Aktien- (einschließlich REIT-), Rentenoder Geldmarktfonds, um Fonds, die an einem oder mehreren Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices partizipieren, um Länder-, Regionen- und Branchenfonds (einschließlich Fonds mit Unternehmen, die im Private Equity-Bereich tätig sind) sowie um auf bestimmte Emittenten, Währungen oder Laufzeiten ausgerichtete Fonds handeln. Mischfonds gelten im Sinne dieser Anlagepolitik weder als Aktien-, noch als Renten- oder Geldmarktfonds. f) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis zu 60 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein: – REIT-Aktien und REIT-Aktien gleichwertigen Wertpapieren – Zertifikate auf REIT-Indices und Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit REITs oder REIT-Märkten korreliert, – Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und Futures, die sich auf REIT-Indices, REITs oder REITMärkte beziehen, – Anteile von Immobilienfonds. Zusammen mit den in Anhang II Nr. 2 erster Spiegelstrich definierten sonstigen Anlagen und insbesondere Anlagen in einzelnen Hedgefonds dürfen nur bis zu 10 % des Werts des Teilfondsvermögens in Anteilen von Immobilienfonds gehalten werden. g) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) ist der Erwerb von Anlagen im Sinne der Buchstaben a), b), d) und e), deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben, auf höchstens 75 % des Teilfondsvermögens beschränkt. Anlagen im Sinne des Buchstabens e) werden auf diese Grenze angerechnet, wenn sie nach der Einordnung im S&P GIFS (Standard and Poor’s Global Investment Fund Sector) entweder als Emerging Market eingestuft oder nach S&P GIFS einem Land oder einer Allianz All Markets Opportunities Region zugeordnet werden, die laut Klassifizierung der Weltbank nicht in die Kategorie „hohes Bruttovolkseinkommen pro Kopf“ fallen, d. h. nicht als „entwickelt“ klassifiziert werden. Falls die S&P GIFS-Klassifizierung nicht mehr verfügbar sein sollte bzw. der entsprechende Fonds nicht in S&P GIFS klassifiziert ist, kann die Verwaltungsgesellschaft diese Zuordnung auf Basis eines von ihr zu bestimmenden Ersatzmaßstabes vornehmen. h) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe l) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, die zum Erwerbszeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf maximal 30 % des Teilfondsvermögens beschränkt. Rentenfonds im Sinne des Buchstabens e) werden auf diese Grenze angerechnet, wenn sie nach der S&PGIFS-Klassifizierung dem Sektor Hochzinsanleihen zugeordnet sind. Falls die S&P GIFS-Klassifizierung nicht mehr verfügbar sein sollte bzw. der entsprechende Fonds nicht in S&P GIFS klassifiziert ist, kann die Verwaltungsgesellschaft diese Zuordnung auf Basis eines von ihr zu bestimmenden Ersatzmaßstabes vornehmen. i) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis zu 60 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein: – Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), die sich an Hedgefondsindices, Hedgefonds oder Hedgefondsmärkten orientieren und in ihrer Derivatstruktur nicht den Einsatz von Hebelwirkungen vorsehen, das heißt, die eine eindeutige Nachbildung des Basisindexes, Hedgefonds oder Hedgefondsmarkts anstreben und deren Risikoprofile im größtmöglichen Umfang widerspiegeln, – Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und Futures, die auf Hedgefondsindices, Hedgefonds oder Hedgefondsmärkten beruhen, – einzelne Hedgefonds. Zusammen mit den in Anhang II Nr. 2 erster Spiegelstrich definierten sonstigen Anlagen und insbesondere Anlagen in Immobilienfonds dürfen nur bis zu 10 % des Werts des Teilfondsvermögens in Anteilen einzelner Hedgefonds im Sinne des dritten Spiegelstrichs gehalten werden. j) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe l) dürfen bis zu 60 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in folgenden Vermögenswerten angelegt sein: – Zertifikate im Sinne des Buchstabens c), die sich an (i) Warentermin-, Edelmetall- oder Rohstoffindices, (ii) Edelmetallen, Rohstoffen oder Warenterminkontrakten oder (iii) Edelmetall- oder Rohstoffmärkten orientieren, – Techniken und Instrumente, insbesondere Swaps und Futures, die auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices, Edelmetallen, Rohstoffen oder Warenterminkontrakten, Edelmetall- oder Rohstoffmärkten beruhen. k) Eine Beschränkung der Duration des Renten- und Geldmarktengagement des Teilfonds ist nicht vorgesehen. Das Fondsmanagement kann direkt oder indirekt insbesondere in entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen investieren. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Der Teilfonds kann auch in Aktien sehr kleiner Unternehmen investieren, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. Das Fondsmanagement kann insbesondere auch entweder direkt oder indirekt in Substanz- und Wachstumswerte investieren. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Je nach dem spezifischen Investmentansatz des jeweiligen Zielfondsmanagers kann den oben genannten Kriterien für eine Anlageentscheidung auch gar keine Bedeutung zukommen, sodass der Teilfonds dadurch entsprechend sowohl konzentriert als auch breit übergreifend investiert sein kann. l) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in f) Satz 1, g), h), i) Satz 1 und j) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. m) Ungeachtet der Bestimmungen von f), i) und j) kann die Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds zum Zwecke einer effizienten Portfolioverwaltung (inklusive zu Absicherungszwecken) gewisse Techniken und Instrumente einsetzen. Unter keinen Umständen darf der Teilfonds beim Einsatz von Techniken und Instrumenten von den genannten Anlagezielen abweichen. 207 Allianz All Markets Opportunities Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die mit dem renten-, geld- und immobilienmarktbezogenen Engagement des Teilfondsvermögens zusammenhängen, aber insbesondere auch durch das aktien-, rohstoff- und hedgefondsmarktbezogene Engagement und das Private Equity-Engagement gesteigert werden. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets-Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Engagement des Teilfonds hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Zudem spielen in hohem Maße die Risiken besonders der Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Verwahrrisiko sowie die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle. Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices bestehen in hohem Maße die spezifischen Risiken (indirekter) Investitionen in Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Hedgefondsindices und Hedgefonds bestehen die spezifischen Risiken (indirekter) Investitionen in Hedgefondsindices und sonstiger Hedgefondsanlagen. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Unternehmen im Private Equity-Bereich bestehen die spezifischen Risiken (indirekter) Private Equity-Anlagen. Unter 208 anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Darüber hinaus bestehen hinsichtlich der immobilienmarktbezogenen Positionen (inklusive immobilienaktienmarktbezogener Positionen) die spezifischen Risiken (indirekter) Investition in Immobilien. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene sowie auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Er strebt dabei über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, welches das sehr hohe Marktrisikopotenzial zusätzlicher nicht derivativer Benchmarks aufweist. Allianz All Markets Opportunities Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf EUR-Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Die langfristig höheren Renditechancen bedingen die Akzeptanz höherer Kursschwankungen. Der Anlagehorizont sollte mindestens fünf Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 5. Oktober 2007: Anteilklasse A (EUR) (ISIN LU0293300009) Anteile der Anteilklassen C und CT können von Anlegern, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur im Rahmen fondsgebundener Versicherungen oder professioneller Vermögensverwaltungen erworben werden. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 209 Allianz Investors Vision Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist es, unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken an den weltweiten Kapitalmärkten eine angemessene Rendite auf Jahresbasis zu erwirtschaften (Absolute Return). Im Rahmen der Anlagepolitik soll eine jährliche Rendite vor Kosten von durchschnittlich 1,5 Prozentpunkten über dem EONIA (Euro Overnight Index Average), dem Tagesgeldzinssatz für den Euro, erzielt werden. Hierbei strebt das Fondsmanagement eine Volatilität (Schwankungsbreite) 1) des Anteilwertes des Teilfonds an, die erfahrungsgemäß mit der Volatilität eines Portfolios vergleichbar sein dürfte, das ungefähr zu 85 % aus langlaufenden europäischen Staatsanleihen sowie zu ungefähr 15 % aus europäischen Standardaktien besteht. Das Renditeziel kann über- oder unterschritten werden und ist nicht als Garantie zu verstehen. Es ist unter der Annahme getroffen, dass die zukünftige Ertragsentwicklung der verschiedenen Anlagesegmente vom Fondsmanagement weitestgehend zutreffend prognostiziert werden kann. Es werden nach einem Multi-Manager-Ansatz verschiedene Investmentspezialisten der Allianz Global InvestorsGruppe über den Abschluss von Anlageberatungs- und Managementverträgen („Submanager“) eingebunden. Die Auswahl der Submanager erfolgt aufgrund einer Analyse ihrer Investmentkonzepte in Hinblick auf ihre Chance- und Risikoprofile. Dabei wird ein gleichmäßiger Risikobeitrag der jeweiligen Submanager angestrebt. Hierfür werden die historischen Daten als Entscheidungsbasis verwendet. Der entsprechende Anteil des Teilfondsvermögens, der einem einzelnen Submanager zugeordnet wird, nennt sich „Teilportfolio“. Jedes dieser voraussichtlich bis zu zehn Teilportfolios wird gemäß den spezifischen Investmentansätzen der jeweiligen Submanager verwaltet. Mit dem Ziel, eine bessere Entwicklung ihrer Teilportfolios gegenüber der Geldmarktentwicklung zu erreichen („Outperformance“), legen die Submanager das auf sie entfallende Teilportfolio in den jeweiligen Marktbereichen (z. B. Aktien- oder Rentenmärkten) an, auf die sie spezialisiert sind. Zusätzlich setzt das Fondmanagement – ggf. auch teilportfolioübergreifend – Derivate mit dem 1) Die Volatilität gibt die Schwankungsbreite einer Anlage an. Eine Anlage mit höherer Volatilität weist ein erhöhtes Kursschwankungsrisiko aus. 210 Ziel ein, die diesen Marktbereichen typischerweise innewohnende Marktrisiken weitgehend abzusichern. Dieser Vorgang soll eine Outperformance eines Teilportfolios extrahieren (so genanntes „Alpha Porting“). Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der Zusatzertragserzielung separate Fremdwährungsrisiken in Bezug auf Währungen von OECD-Mitgliedstaaten sowie separate auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices bezogene Risiken übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds keine auf die entsprechenden Währungen lautenden bzw. mit den genannten Indices korrelierenden Vermögensgegenstände befinden. Anlagegrundsätze a) Für den Teilfonds dürfen Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sowie Optionsscheine auf Aktien erworben werden. Zudem können für den Teilfonds Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den im vorhergehenden Satz genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Für den Teilfonds können verzinsliche Wertpapiere erworben werden. Zudem können für den Teilfonds Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit den im vorhergehenden Satz genannten Vermögensgegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Vermögensgegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. Es bestehen keine besonderen Ratinganforderungen. c) Zudem dürfen für den Teilfonds Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. d) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden. Es kann sich hierbei sowohl um breit diversifizierende Fonds (ggf. auch Mischfonds und Fonds mit AbsoluteReturn-Ansatz), um Aktien-, Renten-, Geldmarkt-, Länder-, Regionen- und Branchenfonds oder um auf bestimmte Aussteller oder Laufzeiten ausgerichtete Fonds handeln. e) Es können Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen erworben werden. Dabei kann sich das Fondsmanagement – je nach Einschätzung der Marktlage – sowohl auf Unternehmen einer bestimmten Allianz Investors Vision Größenordnung bzw. einzelner bestimmter Größenordnungen konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Insbesondere können Aktien sehr kleiner Unternehmen erworben werden, die zum Teil in Nischenmärkten tätig sind. hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Das Fondsmanagement kann Substanz- und Wachstumswerte erwerben. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. Zudem spielen in hohem Maße die Risiken besonders der Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Verwahrrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Liquiditätsrisiko sowie zum Teil auch die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen eine wesentliche Rolle. Je nach dem spezifischen Investmentansatz des jeweiligen Submanagers kann den in diesem Buchstaben genannten Kriterien für eine Anlageentscheidung auch gar keine Bedeutung zukommen, sodass der Teilfonds dadurch entsprechend sowohl konzentriert als auch breit übergreifend investiert sein kann. Eingeschränkte Risikostreuung Abweichend von den unter Anhang II Nr. 3. a) bis d) aufgeführten Grenzen dürfen gemäß Anhang II Nr. 3 f) nach dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100 % des Teilfondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen angelegt werden, die von der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank, einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem OECD-Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben werden oder garantiert sind, sofern diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus ein und derselben Emission 30 % des Teilfondsvermögens des Teilfonds nicht überschreiten dürfen. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit solchen Chancen und Risiken behaftet, die mit dem Renten- / Geldmarktanteil des Teilfondsvermögens zusammenhängen, aber insbesondere durch den Aktienanteil sowie die separate Übernahme von Währungs- sowie auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices bezogenen Risiken erweitert und gesteigert werden. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Hinsichtlich des möglichen separaten Währungs- und auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices bezogenen Engagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche Währungsrisiken bzw. die spezifischen Risiken bei (indirekter) Investition in Warentermin-, Edelmetallund Rohstoffindices. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, die Emerging Markets Risiken, das Verwahrrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Liquiditätsrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem 211 Allianz Investors Vision In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann erhöht sein. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die Erträge über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Die langfristig höheren Renditechancen bedingen die Akzeptanz höherer Kursschwankungen. Der Anlagehorizont sollte mindestens fünf Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 2. Januar 2003: Anteilklasse I (EUR) (ISIN LU0158818954) 2. November 2006 Anteilklassen AT (EUR) (ISIN LU0158815422), CT (EUR) (ISIN LU0158816669) und WT (EUR) (ISIN LU0268859906) 6. November 2007: Anteilklasse IT (EUR) (ISIN LU158818368) Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Für die Anteilklassen P, PT und IT EUR 100,–/ USD 100,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 200,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Die Verwaltungsgesellschaft hat das Fondsmanagement des Teilfonds Allianz Investors Vision auf die Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, übertragen. Die Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, hat die jeweilige Anlageauswahlentscheidung auf Investmentspezialisten übertragen, die jeweils aus der Gesamtheit der folgenden Sub-Investment Manager ausgewählt werden: – – – – – RCM Asia Pacific Limited, Hongkong RCM (UK) Ltd., London RCM Capital Management LLC, San Francisco NFJ Investment Group L.P., Dallas Nicholas Applegate Capital Management LLC, San Diego – Oppenheimer Capital LLC, New York – Pacific Investment Management Company LLC, Newport Beach Für die Anteilklassen X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 2.000,–. Klasse AT / A CT / C 1) PT / P IT / I 2) XT / X 2) 3) WT / W 2) Die nachfolgenden Angaben beziehen sich sowohl auf die ausschüttende als auch auf die thesaurierende Variante einer Anteilklassengruppe. Erfolgsbezogene Vergütung 4) 25 % des die Wertentwicklung von EONIA übersteigenden Wertzuwachses Anteile dieser Anteilklassen können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. 2) Anteile dieser Anteilklassen können nur von nicht natürlichen Personen erworben werden. 3) Es sei denn, aufgrund einer individuellen Sondervereinbarung zwischen Verwaltungsgesellschaft und dem jeweiligen Anteilinhaber wird eine – ggf. auch eine erfolgsbezogene Komponente beinhaltende – andere Vergütung vereinbart. 4) Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu erheben. 1) Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 212 Allianz RCM Enhanced Money Market Informationsblatt Anlageziel Ziel der Anlagepolitik ist es, eine marktgerechte Rendite bezogen auf die Euro-Geldmärkte in Euro (EUR) zu erwirtschaften. Zudem kann das Fondsmanagement mit dem Ziel der Zusatzertragserzielung separate Währungsrisiken in Bezug auf Fremdwährungen übernehmen, und zwar auch dann, wenn sich im Teilfonds keine auf die entsprechenden Währungen lautenden Vermögensgegenstände befinden. Mit dem gleichen Ziel können auch separate Risiken auf Aktien-, Renten-, Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices eingegangen werden. Im Rahmen seines Anlageansatzes strebt das Fondsmanagement zum Monatsende einen Rücknahmepreis an, der nach Aufrechnung der aus dem Teilfonds in der Zwischenzeit ausgeschütteten Dividenden und gezahlten Steuern mindestens dem Rücknahmepreis am Monatsanfang entspricht. Die Rücknahmepreise können nicht garantiert werden. Anlagegrundsätze a) Für den Teilfonds dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe e) dürfen Vermögensgegenstände im Sinne des Buchstabens a), bei denen es sich um High Yield-Anlagen handelt, nicht erworben werden. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in OGAW oder OGA investiert werden. Es kann sich hierbei um Geldmarkt- und Mischfonds (einschließlich Absolute-Return-Fonds) sowie um auf bestimmte Aussteller oder Laufzeiten ausgerichtete Fonds handeln. d) Die Duration sollte höchstens ein Jahr betragen. e) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in b) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – aus Sicht eines EUR-Anlegers mit vergleichsweise geringen Risiken behaftet, die sich aus der Anlage in den Geldmärkten und der Übernahme separater Währungsrisiken sowie separater Risiken in Verbindung mit Aktien-, Renten-, Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices ergeben. Unter den Hauptrisiken für die Geldmarkt- und Rentenmarktpositionen sollten das Zinsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Adressenausfallrisiko und das Kontrahentenrisiko hervorgehoben werden. In Bezug auf die mögliche separate aktienmarktbezogene Anlage bestehen insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der möglichen Positionen bezüglich Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices sollten insbesondere die spezifischen Risiken (indirekter) Investitionen in Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices genannt werden. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht ferner für Nicht-EUR-Anleger ein erhebliches Währungsrisiko; auf EUR-Anleger trifft dieses Risiko nur teilweise zu. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, in Bezug auf die die jeweils von ihm gehaltene Anteilklasse nicht abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; auf die in dieser Währung denkenden Anleger trifft dieses Risiko nur teilweise zu. 213 Allianz RCM Enhanced Money Market Hinsichtlich des möglichen separaten Währungsengagements bestehen für alle Anteilklassen zusätzliche Währungsrisiken. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Liquiditätsrisiko, das Verwahrrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Inflationsrisiko, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko sowie das Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Dies kann in einem relativ umfangreichen Ausmaß zur Erhöhung des Investitionsgrads des Teilfonds geschehen und – im Vergleich zum allgemeinen Teilfondsprofil – wesentlich Klasse AT / A CT / C 1) PT / P höhere Chancen und Risiken zur Folge haben; absolut gesehen ist es jedoch im allgemeinen wahrscheinlich, dass er nur zu relativ wenigen zusätzlichen Chancen und Risiken führt. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die ihren Anlageschwerpunkt auf Substanzerhaltung legen und auf EUR-Geldmarktbasis eine marktgerechte Verzinsung bei minimalen Kursschwankungen erwarten, wobei EURAnleger oder – in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Bei nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen sollte der Anlagehorizont von EUR-Anlegern mindestens einen Monat betragen. Entsprechendes gilt bei auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen für Anleger, die in der Währung denken, in Bezug auf die die jeweils von ihnen gehaltene Anteilklasse abgesichert wird. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 17. April 2007: Anteilklasse I (EUR) (ISIN LU0293295324) Handelsfrist: 14.00 Uhr MEZ bzw. MESZ an jedem Bewertungstag. IT / I 2) XT / X 2) 3) WT / W 2) Die nachfolgenden Angaben beziehen sich sowohl auf die ausschüttende als auch auf die thesaurierende Variante einer Anteilklassengruppe. Erfolgsbezogene Vergütung 4) Bis zu 20 % des die Wertentwicklung des EONIA (Euro Overnight Index Average) übersteigenden Wertzuwachses gemäß Methode 3 Anteile dieser Anteilklassen können nur von Anlegern erworben werden, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. 2) Anteile dieser Anteilklassen können nur von nicht natürlichen Personen erworben werden. 3) Es sei denn, aufgrund einer individuellen Sondervereinbarung zwischen Verwaltungsgesellschaft und dem jeweiligen Anteilinhaber wird eine – ggf. auch eine erfolgsbezogene Komponente beinhaltende – andere Vergütung vereinbart. 4) Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu erheben. 1) Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 214 Allianz-dit Growing Markets Protect Informationsblatt I. Anlageziel und Anlagegrundsätze 1) Allgemeines Ziel der Anlagepolitik ist es, die Anleger auf lange Sicht mit Hilfe derivativer Instrumente an der Entwicklung eines ungefähr gleich gewichteten Korbs fünf verschiedener Investmentfondsanteile (siehe unten) partizipieren zu lassen. Gleichzeitig sollen die oben genannten derivativen Instrumente an ein dynamisches Absicherungsmodell (Constant Proportion Portfolio Insurance Model (CPPI-Modell)) gekoppelt werden. Sein Zweck besteht in der Sicherstellung der abgegebenen Garantie(n) [Einzelheiten über die Garantie(n) siehe in „Garantie(n)“]. Die Einzelheiten sind im folgenden dargestellt. 2) Derivative Gesamtstruktur [Total Return Swap] Im Rahmen einer aus Derivaten bestehenden Gesamtstruktur [OTC-Derivat(e)] tauscht das Fondsmanagement wie nachfolgend dargestellt eine jährlich variable Zahlung des Teilfonds gegen dessen Partizipation an der möglichen Entwicklung bestimmter Investmentfonds. Die Partizipation kann auch negativ ausfallen, was zusätzliche Zahlungen des Teilfonds an die jeweiligen Kontrahenten der derivativen Gesamtstruktur zur Folge haben würde. Diesbezüglich kann die aus Derivaten bestehende Gesamtstruktur insbesondere aus zu verschiedenen Zeitpunkten eingegangenen einzelnen Derivaten bestehen, die jedoch die zuvor abgeschlossenen Derivate berücksichtigen und aus ihnen hervorgehen. Der Neuabschluss eines solchen einzelnen Derivats kann insbesondere mit dem Ziel der Vermeidung einer Verletzung der Grenzen nach Anhang II Nr. 3 a) oder zur Erzielung von Liquidität erfolgen. Der jeweilige Kontrahent der derivativen Gesamtstruktur sollte sich verpflichten, je nach Entwicklung der nachstehend genannten fünf Anteilklassen offener Investmentfonds Zahlungen zu leisten, wobei ein mit dem CPPI-Modell unterlegter Schutzmechanismus berücksichtigt wird. Dieser Schutzmechanismus entscheidet letztendlich abhängig von den Marktverhältnissen über den Umfang der Partizipation an der Entwicklung des Investmentfondskorbs. Die Anteilklassen der oben definierten Basisfonds lauten wie folgt: Name Allianz-dit BRIC Stars A (EUR) Allianz-dit Osteuropa A (EUR) ISIN LU0224575943 IE0002715161 Allianz-dit Energiefonds A (EUR) DE0008481854 Allianz-dit Rohstoffonds A (EUR) DE0008475096 Allianz-dit Emerging Markets Bond Fund A (EUR) IE0032828273 Die Gewichtung der einzelnen Investmentfondsanteile im Investmentfondskorb beträgt bei Auflage dieses Teilfonds jeweils 20 %. Je nach Entwicklung der Rücknahmepreise der einzelnen Investmentfondsanteile kann sich diese Gewichtung im Zeitverlauf ändern. Die ursprünglich mit 20 % gewichteten Investmentfondsanteile im Investmentfondskorb werden im Rahmen des CPPI-Modells immer dann neu gewichtet, wenn – eine neue Garantie ausgesprochen wird [Einzelheiten über die Garantie(n) siehe in „Garantie(n)“] oder – mindestens ein Investmentfondsanteil im Investmentfondskorb eine Gewichtung von 23 % erreicht hat. Da der quantitative Verwaltungsansatz innerhalb der derivativen Gesamtstruktur auf dem CPPI-Modell beruht, ändert oder, genauer gesagt, reduziert sich dynamisch je nach individueller Marktlage und aktueller Entwicklung des Investmentfondskorbs das Ausmaß, in dem die derivativen Instrumente eine Partizipation an der Entwicklung des genannten Investmentfondskorbs ermöglichen. Die Partizipation an der Entwicklung des Investmentfondskorbs liegt daher in der Regel unter der Wertentwicklung, die eine fiktive vollständige Anlage in den Investmentfonds des Investmentfondskorbs bei gleicher Streuung erzielen würde. Wenn die aktuellen Rücknahmepreise der Investmentfondsanteile im Investmentfondskorb verglichen mit ihren Werten am Tag der Abgabe der ausgesprochenen Garantie(n) steigen [Einzelheiten über die Garantie(n) siehe in „Garantie(n)“], wird die Partizipation, im Rahmen des CPPI-Modells, an der Entwicklung des Investmentfondskorbs regelmäßig angehoben. Je mehr sich die aktuellen Rücknahmepreise der Investmentfondsanteile im Investmentfondskorb den Rücknahmepreisen am Tag der Abgabe der ausgesprochenen Garantie(n) von oben nähern oder unter sie absinken, desto stärker wird die 215 Allianz-dit Growing Markets Protect Partizipation an der Entwicklung des Investmentfondskorbs normalerweise gedämpft. Wenn sich die aktuellen Rücknahmepreise der oben festgelegten Investmentfondsanteile im Investmentfondskorb unterschiedlich entwickeln, hängt eine Veränderung der Partizipation in der Regel von einer Gesamtbetrachtung der jeweiligen Entwicklungen der Rücknahmepreise und der aktuellen Gewichtung der einzelnen Investmentfondsanteile im Investmentfondskorb ab. Änderungen der Kosten dieses Teilfonds führen in der Regel auch zu einer Änderung der Partizipation an der Entwicklung des Investmentfondskorbs: Eine Anhebung der Kosten dieses Teilfonds mindert normalerweise die Partizipation an der Entwicklung des Investmentfondskorbs und eine Absenkung der Kosten erhöht die Partizipation. Auch Änderungen des Zinsumfelds wirken sich in der Regel auf die Partizipation an der Entwicklung des Investmentfondskorbs aus, wobei die Richtung vom herrschenden Marktumfeld und der dann geltenden Zusammensetzung des Teilfonds abhängt. Sobald eine höhere Performanceschwelle erreicht ist [Einzelheiten über die Performanceschwelle siehe in „Garantie(n)], geht die Partizipation an der Entwicklung des Investmentfondskorbs in der Regel zurück, während sie bei Abgabe einer Garantie mit einem niedrigeren Garantieniveau als der letzten Garantie normalerweise ansteigt. Wenn mehrere Garantien bestehen, kann es bei Ablauf einer früher ausgesprochenen Garantie geschehen, dass die Partizipation an der Entwicklung des Investmentfondskorbs ansteigt. Da die vorgenannten Fälle auch unabhängig voneinander eintreten können, hängt die Weise, in der sich die Partizipation an der Entwicklung des Investmentfondskorbs entwickelt, letztendlich vom Gesamtbild ab. Der jeweiligen Gegenseite einer derivativen Gesamtstruktur wird regelmäßig die Möglichkeit vorbehalten bleiben, die derivative Gesamtstruktur kurzfristig zu beenden, insbesondere im Fall einer Änderung äußerer Umstände, insbesondere bei Änderung der rechtlichen oder steuerlichen Situation der jeweiligen Gegenseite einer derivativen Gesamtstruktur. Kommt es infolgedessen zur Auflösung des Teilfonds, so ist das Fondsmanagement in der Regel nicht mehr dazu in der Lage, das Anlageziel des Teilfonds in der Zeit zwischen Beendigung der derivativen Gesamtstruktur und Auflösung des Teilfonds zu verfolgen, und die Auflösung des entsprechenden Teilfonds wird vorbereitet. Sollte der Teilfonds aufgrund einer solchen kurzfristigen Beendigung der derivativen Gesamtstruktur nicht aufgelöst werden, sondern die bishe216 rige Gegenseite einer solchen derivativen Gesamtstruktur durch eine neue Gegenseite ersetzt werden, kann es für eine Übergangszeit ebenfalls dazu führen, dass keine Partizipation des Anlegers im beschriebenen Sinne erfolgt. 3) Ersetzung von Investmentfondsanteilen im Investmentfondskorb Der Kontrahent der derivativen Gesamtstruktur darf bei Eintreten der folgenden fonds- oder anteilbezogenen Ereignisse Investmentfondsanteile der derivativen Gesamtstruktur gegen Anteile anderer Investmentfonds austauschen: – Auflösung eines Investmentfonds infolge einer Verschmelzung oder Liquidierung – Aufhebung der Zulassung eines Anlagefonds oder Fondsmanagers durch eine Aufsichtsbehörde – Teilung einer Investmentfondsanteilklasse in mehrere Anteilklassen oder Ausgliederung von Anteilen in eine neue Anteilklasse – Auflösung einer Investmentfondsanteilklasse infolge einer Verschmelzung oder Liquidierung – Dauerhafte Einstellung der Ausgabe bzw. Rücknahme von Anteilen der Investmentfondsanteilklassen – Änderung der steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Kontrahenten der derivativen Gesamtstruktur/ Swaps, wobei angenommen wird, dass der Kontrahent die Investmentfondsanteile in sicherer Verwahrung in einem Depot eines Finanzinstituts der Bundesrepublik Deutschland hält – Wesentliche Änderung der Anlagepolitik eines Investmentfonds oder einer Investmentfondsanteilklasse – Rückgang des Nettoinventarwerts aller Anteilklassen im gesamten Investmentfonds unter 200 Mio. EUR – Anstieg der durchschnittlichen Verwaltungsgebühr für die fünf Investmentfondsanteile im Investmentfondskorb über 2,50 % p. a. In den Fällen der ersten acht Spiegelstriche wird der betroffene Investmentfondsanteil durch einen anderen Investmentfonds unter Verwaltung der Verwaltungsgesellschaft oder einer verbundenen in- oder ausländischen Anlagegesellschaft ersetzt. In diesen Fällen muss es sich bei dem neuen Investmentfonds um einen Privatanlegerfonds handeln, der dem Anlagesektor der ersetzten Investmentfondsanteilklasse zuzurechnen ist. Im Fall des neunten Spiegelstrichs werden die Anteile durch Anteile so vieler Investmentfonds unter Verwaltung der Verwaltungsgesellschaft oder einer verbundenen in- oder ausländischen Anlagegesellschaft ersetzt, dass die durchschnittliche Verwaltungsgebühr für die fünf verschiedenen Investmentfondsanteile nach seiner Neuzusammensetzung nicht über 2,50 % liegt. Auch in diesem Fall muss es sich bei den neuen Investmentfonds Allianz-dit Growing Markets Protect um Privatanlegerfonds handeln, die dem Anlagesektor der ersetzten Investmentfondsanteilklasse zuzurechnen sind. Insofern weder die Verwaltungsgesellschaft noch eine verbundene in- oder ausländische andere Anlagegesellschaft einen als Ersatzfonds geeigneten Investmentfonds verwaltet, können Anteile außerhalb der Gruppe als Basisfonds der derivativen Gesamtstruktur zum Einsatz kommen. Eine Ersetzung erfolgt in jedem Fall mit Wirkung für die Zukunft. Die zu ersetzenden Investmentfondsanteile im Investmentfondskorb werden von neuen Investmentfondsanteilen in einem entsprechenden prozentualen Anteil ersetzt. 4) Anlagegrundsätze a) Für den Teilfonds können verzinsliche Wertpapiere erworben werden. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. b) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe h) dürfen verzinsliche Wertpapiere, bei denen es sich um High Yield-Anlagen handelt, nicht erworben werden. Wenn ein verzinsliches Wertpapier nach dem Erwerb als High Yield-Anlage eingestuft wird, strebt das Fondsmanagement innerhalb eines Jahres seine Veräußerung an. Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe k) ist der Anteil der Vermögensgegenstände im Sinne des zweiten Satzes auf höchstens 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt. c) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe h) dürfen verzinsliche Wertpapiere, deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben, nicht erworben werden. d) Weiterhin dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. e) Außerdem dürfen für den Teilfonds Zertifikate sowie Techniken und Instrumente – auf europäische Aktienindices, einschließlich Indices einzelner europäischer Länder, – auf Aktien von Gesellschaften mit Sitz in Europa und – auf Aktienkörbe, deren Basiswerte Aktien von Gesellschaften mit Sitz in Europa sind, erworben werden. f) OGAW oder OGA dürfen nicht erworben werden. g) Die Duration muss zwischen null und 18 Monaten betragen. h) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in b) und c) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. II. Garantie(n) Die Verwaltungsgesellschaft garantiert allen Anteilinhabern der AT (EUR) Anteilklasse des Allianz-dit Growing Markets Protect, dass der Rücknahmepreis von Anteilen der AT (EUR) Anteilklasse dieses Teilfonds zu den nachfolgend definierten Garantiezeitpunkten mindestens das jeweilige Garantieniveau erreicht (vor Abzug der vom Anteilinhaber zu entrichtenden Quellensteuern, insbesondere vor Abzug der Kapitalertragssteuer/Zinsertragssteuer/Quellensteuer). Sollte das Garantieniveau nicht zum jeweiligen Garantiezeitpunkt erreicht werden, wird die Verwaltungsgesellschaft den Differenzbetrag bis zu diesem Zeitpunkt aus eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen einzahlen. Der Rücknahmepreis der Anteile der AT (EUR) Anteilklasse zu Beginn einer Garantieperiode bzw. die nachstehend formulierte Performanceschwelle werden im Folgenden als „Basiswert“ und der garantierte Rücknahmepreis der Anteile der AT (EUR) Anteilklasse am Ende einer Garantieperiode als „Garantieniveau“ bezeichnet. Das Garantieniveau liegt stets bei 90 % des Basiswertes. So beginnt beispielsweise die erste Garantieperiode mit der Auflegung der AT (EUR) Anteilklasse des Teilfonds und einem Basispreis von EUR 100,00 und endet mit dem Garantiezeitpunkt am 30. Mai 2008. Es wird garantiert, dass der Rücknahmepreis der Anteile der AT (EUR) Anteilklasse am 30. Mai 2008 nicht weniger als EUR 90,00 beträgt. Während dieser Periode ist es möglich, dass weitere Garantien ausgesprochen werden. Eine weitere Garantie wird ausgesprochen, wenn die AT (EUR) Anteilklasse des Teilfonds bezogen auf den bisherigen Basiswert eine relative Wertentwicklung von 5 % erzielt. Bei dem ersten Basiswert von EUR 100,00 wird die nächste Garantie somit bei Erreichen eines Rücknahmepreises pro Anteil der AT (EUR) Anteilklasse von mindestens EUR 105,00 ausgesprochen. Sobald die Performanceschwelle („Lock-In“) erreicht ist, wird eine zusätzliche Garantie ausgesprochen, wobei die laufende Garantie bis zum jeweiligen Garantiezeitpunkt bestehen bleibt. Die hieraus resultierende Garantieperiode beginnt mit dem nächsten Bewertungstag nach Erreichen der Performanceschwelle und endet zwölf Monate nach dem Monatsultimo des Monats, 217 Allianz-dit Growing Markets Protect in dem die Performanceschwelle erreicht wurde (sofern dieser Tag kein Bewertungstag ist, ist der letzte vorangegangene Bewertungstag entscheidend). Das Garantieniveau jeder zusätzlich ausgesprochenen Garantie beträgt jeweils 90 % des Basiswertes (entspricht der Performanceschwelle) der jeweiligen Garantieperiode. Mit dem jeweils zusätzlichen Erreichen einer weiteren Performanceschwelle können so verschiedene Garantieniveaus mit unterschiedlichen Garantiezeitpunkten bestehen, an denen alle Anteilinhaber der AT (EUR) Anteilklasse partizipieren. Falls alle ausgesprochenen Garantien mit dem jeweiligen Zeitpunkt fällig geworden sind und keine weitere mehr besteht, wird die zuletzt ausgelaufene Garantie durch eine neue ersetzt. Basiswert der neu ausgesprochenen Garantie ist der am letzten Bewertungstag der abgelaufenen Garantieperiode festgestellte Rücknahmepreis der Anteile der AT (EUR) Anteilklasse, sodass das neue Garantieniveau bei 90 % dieses Rücknahmepreises liegt. Der Garantiezeitpunkt liegt ein Jahr nach dem Garantiezeitpunkt der abgelaufenen Garantie. Es ist nicht Ziel der Anlagepolitik, das angestrebte Wertsicherungsniveau auch während der laufenden Garantieperiode oder in anderen Anteilklassen des Teilfonds einzuhalten. Anleger sollten sich deshalb bewusst sein, dass die Wertsicherung sich nur auf die jeweils bestimmten Garantiezeitpunkte sowie auf die AT (EUR) Anteilklasse bezieht. Konzeptbedingt kann es deshalb unterjährig innerhalb der Perioden bis zum jeweiligen Garantiezeitpunkt durchaus zu größeren Wertverlusten kommen. Durch die Abstimmung des zur Wertsicherung angewandten Modells auf Veränderungen am Kapitalmarkt soll eine möglichst kosteneffiziente Risikoabsicherung realisiert werden. Die Einkünfte des Teilfonds können etwaigen Quellenoder Abzugssteuern in Ländern unterliegen, in denen das Teilfondsvermögen angelegt ist. Soweit sich durch Einführung oder Änderung derartiger Steuern die Kapitalerträge der AT (EUR) Anteilklasse vermindern, ermäßigt sich der garantierte Rücknahmepreis der Anteile der AT (EUR) Anteilklasse um den Betrag, um den sich der gemäß dem vollständigen Verkaufsprospekt zu ermittelnde Inventarwert pro Anteil der AT (EUR) Anteilklasse zum jeweiligen Garantiezeitpunkt infolge der niedrigeren Kapitalerträge reduziert. Die Vermögensgegenstände des Teilfonds können bei ihrem Erwerb oder Verkauf oder lediglich aufgrund ihres Verwahrungs-, Handels- oder Herkunftslands der Besteuerung unterliegen. Sie können auch an sich eine Steuerpflicht begründen, insbesondere unterliegen sie derzeit 218 der Taxe d’Abonnement. Soweit durch Einführung oder Änderung derartiger Steuern die Vermögensgegenstände des Teilfonds oder der Teilfonds als solcher an Wert verlieren oder bei Erwerb, Veräußerung oder Halten von Vermögensgegenständen Steuern abzuführen sind, ermäßigt sich der garantierte Rücknahmepreis der Anteile der AT (EUR) Anteilklasse um den Betrag, um den sich der gemäß dem vollständigen Verkaufsprospekt zu ermittelnde Nettoinventarwert pro Anteil der AT (EUR) Anteilklasse zum jeweiligen Garantiezeitpunkt in der Folge reduziert. Die Garantiezeitpunkte, Performanceschwellen und aktuellen Garantieniveaus werden in den Jahres- und Halbjahresberichten des Teilfonds veröffentlicht und können jederzeit bei der Verwaltungsgesellschaft abgefragt werden. Wird die Gesellschaft, der Teilfonds oder die AT (EUR) Anteilklasse in einer oder mehreren aufeinander folgenden Garantieperiode aufgelöst oder mit einer anderen Gesellschaft, einem anderem Teilfonds bzw. einer anderen Anteilklasse zusammengelegt, so verschieben sich die Garantiezeitpunkte der noch laufenden Garantieperioden automatisch auf das Datum der Auflösung bzw. Zusammenlegung. Im Hinblick auf eine bevorstehende Auflösung bzw. Zusammenlegung der Gesellschaft, des Teilfonds oder der AT (EUR) Anteilklasse mit einer anderen Gesellschaft, einem anderen Teilfonds oder einer anderen Anteilklasse, kann die Verwaltungsgesellschaft ferner von Beginn an Garantieperioden mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten festsetzen. (Unverbindliches) Beispiel einer zusätzlich ausgesprochenen Garantie bzw. einer Garantie, die nach Ablauf der vorhergehenden Garantie ausgesprochen wurde, ohne dass in der Zwischenzeit eine neue Performanceschwelle erreicht worden wäre: Allianz-dit Growing Markets Protect Bei einem vorhergehenden Basiswert von EUR 100,00 übertrifft der Rücknahmepreis pro Anteil der AT (EUR) Anteilklasse erstmals am 17. Oktober 2007, als er den Preis von EUR 105,60 erreicht, den (neuen) Basiswert (Performanceschwelle) von EUR 105,00. 2. Garantie: 94,50 D (= 90 % von 105 D) per 31. Oktober 2008 110 D 100 D 90 D 80 D 22. Mai 2007 1. Garantie: 90 D (= 90 % von 100 D) per 30. Mai 2008 17. Oktober 2007 3. Garantie: 85,05 D (= 90 % von 94,50 D) per 30. Oktober 2009 30. Mai 2008 Das Garantieniveau der zusätzlich ausgesprochenen Garantie (zweite Garantie) liegt nun bei EUR 94,50 (90 % von EUR 105,00). In dem oben dargestellten Beispiel läuft die zweite Garantie am 31. Oktober 2008 aus, ohne dass in der zweiten Garantieperiode eine weitere Garantie ausgesprochen wird. Entsprechend sinkt das Garantieniveau der dritten Garantie auf 90 % des am 31. Oktober 2008 geltenden Rücknahmepreises pro Anteil der AT (EUR) Anteilklasse (EUR 94,50), d. h. auf EUR 85,05. Der Garantiezeitpunkt der dritten Garantie ist der 30. Oktober 2009. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die mit dem Renten- und Geldmarktanteil des Teilfondsvermögens zusammenhängen, aber insbesondere durch den Aktienanteil gesteigert werden. Die in diesem Abschnitt aufgeführten Risiken ergeben sich insbesondere aus der derivativen Gesamtstruktur, die den Zielfonds zugrunde liegt. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, die Emerging Markets-Risiken, das Liquidi- 31. Oktober 2008 30. Oktober 2009 tätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Länderbzw. Regionenrisiko, das Verwahrrisiko, das Bonitätsrisiko, das Branchenrisiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem ist hinsichtlich dieser Art von Position hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Zudem spielen die Risiken der Renten- und Geldmärkte wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die Emerging Markets-Risiken, das Liquiditätsrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Verwahrrisiko zusätzlich eine wesentliche Rolle. Für die nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht ein hohes Währungsrisiko. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. 219 Allianz-dit Growing Markets Protect Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Abwicklungsrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in High Yield-Anlagen, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene sowie auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Die Volatilität (Schwankung) der Teilfondsanteile kann erhöht sein. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Dieser Teilfonds kann von den in der Einführung aufgeführten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er Derivate zur Erhöhung des Investitionsgrades einsetzt. Dabei strebt er über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum betrachtet ein Risikoprofil an, das ein zusätzliches Marktrisikopotenzial in einem größeren als geringen bis mittleren Umfang bezogen auf einen derivatefreien Fonds mit vergleichbarem Profil aufweist. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die bei Übernahme relativ hoher Schwankungsrisiken im Rahmen einer derivativen Gesamtstruktur an der Entwicklung eines Korbs von Investmentfondsanteilen partizipieren möchten, die aber auch auf einen festgelegten Mindestrücknahmepreis pro Anteil der AT (EUR) Anteilklasse zu bestimmten Garantiezeitpunkten Wert legen. In Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, stehen Anleger im Fokus, die in dieser Währung denken. Der Anlagehorizont sollte mindestens fünf Jahre betragen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 22. Mai 2007: Anteilklasse AT (EUR) (ISIN LU0293293113) Handelsfrist: 220 14.00 Uhr MEZ bzw. MESZ an jedem zwei Bewertungstage vorangehenden Bewertungstag. Anteilkauf- und Rücknahmeaufträge, die an einem Bewertungstag bis 14.00 Uhr MEZ bzw. MESZ eingehen, werden zum Ausgabe- und Rücknahmepreis des übernächsten Bewertungstags abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anteilkauf- und Rücknahmeaufträge werden zum Ausgabeund Rücknahmepreis des Tags nach dem übernächsten Bewertungstag abgerechnet. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz RCM USD Liquidity Informationsblatt Anlageziel Das Anlageziel besteht darin, eine einfache und leicht zu verwirklichende Investition für Anleger zu ermöglichen, die Einkommen mit einem hohen Maß an Kapitalerhalt verbinden möchten. Der Teilfonds wird sein Anlageziel durch Investitionen in auf USD lautende kurzfristige Einlagen sowie in andere auf USD lautende festverzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verfolgen. Anlagegrundsätze a) Für den Teilfonds dürfen Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. Abweichend von Anhang II Nr. 3 b) soll sich die erhöhte Obergrenze, wie in Anhang Nr. 3 b) festgelegt, lediglich auf 30 % des Teilfondsvermögens belaufen. b) Vorbehaltlich insbesondere Buchstabe f) dürfen Vermögensgegenstände im Sinne des Buchstabens a), bei denen es sich um High Yield-Anlagen handelt, nicht erworben werden. c) Der Teilfonds darf nicht in Organismen für gemeinsame Anlagen wie in Anhang II Nr. 1 b) definiert investieren. d) Der Anteil der nicht auf USD lautenden Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten soll 5 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur überschreiten, wenn das über diesen Wert hinausgehende Währungsrisiko durch Derivate abgesichert ist. Auf gleiche Währung lautende Anlagegegenstände und Verbindlichkeiten werden auf diese Grenze bis zur Höhe des kleineren Betrages nicht angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten lautend. e) Die Duration sollte höchstens 90 Tage betragen. Der Teilfonds darf nicht in Vermögenswerte wie in Buchstabe a) definiert investieren, deren Restlaufzeit länger als ein Jahr oder, in Hinblick auf Staatstitel oder sonstige Papiere der öffentlichen Hand, länger als zwei Jahre ist. f) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in b) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. g) Da dieser Teilfonds in Hongkong und Taiwan sowie in anderen ausländischen Hoheitsgebieten vertrieben wird, gelten die Zusätzlichen Anlagebeschränkungen und die Besondere Methode zur Gebührenteilung im Sinne der Punkte 16) und 17) der Einführung. Klärender Hinweis: Der Gesamtbestand des Teilfonds in Instrumenten und Schuldtiteln ein und desselben Emittenten darf in den nachfolgenden Fällen mehr als 10 % seines Gesamtvermögens ausmachen: – bei Staatstiteln und sonstigen Papieren der öffentlichen Hand maximal 30 % seines gesamten Nettovermögens; – maximal 25 % seines gesamten Nettoinventarwerts, wenn es sich um qualifizierte Schuldtitel handelt, die von einem Kreditinstitut begeben werden, dessen eingetragener Geschäftssitz sich in einem Mitgliedstaat der EU befindet und das nach geltendem Recht einer besonderen staatlichen Kontrolle unterliegt, um die Inhaber dieser qualifizierten Schuldtitel zu schützen. Im Sinne dieser Bestimmungen bezieht sich „qualifizierte Schuldtitel“ auf Wertpapiere, deren Erträge gemäß geltendem Recht in Vermögenswerte investiert werden, deren Rendite den Schuldendienst bis zum Fälligkeitstag der Wertpapiere abdeckt und die bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten vorrangig für Kapital- und Zinszahlungen eingesetzt wird. Investiert der Teilfonds mehr als 5 % seines Nettovermögens in Schuldtitel eines solchen Emittenten, darf der Gesamtwert dieser Anlagen höchstens 80 % des Nettovermögens des Teilfonds betragen, sofern das Kreditinstitut gleichzeitig auch ein bedeutendes Finanzinstitut ist und der Gesamtbetrag höchstens 10 % des umlaufenden Kapitals und der veröffentlichten Rücklagen dieses Kreditinstituts ausmacht. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit für USD-Anleger mit relativ geringen Risiken behaftet, die sich aus der Geldmarktanlage ergeben. 221 Allianz RCM USD Liquidity Unter den Hauptrisiken für die Rentenmarktpositionen sollten das Zinsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Adressenausfallrisiko und das Kontrahentenrisiko hervorgehoben werden. bei minimalen Kursschwankungen erwarten, wobei USDAnleger oder – in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden – Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht ferner für Nicht-USD-Anleger ein erhebliches Währungsrisiko; auf USD-Anleger trifft dieses Risiko nur teilweise zu. . Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, in Bezug auf die die jeweils von ihm gehaltene Anteilklasse nicht abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; auf die in dieser Währung denkenden Anleger trifft dieses Risiko nur teilweise zu. Bei nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen sollte der Anlagehorizont von USD-Anlegern mindestens 1 Monat betragen. Entsprechendes gilt bei auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen für Anleger, die in der Währung denken, in Bezug auf die die jeweils von ihnen gehaltene Anteilklasse abgesichert wird. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, die Emerging Markets Risiken, die spezifischen Risiken der Investition in High Yield-Anlagen, das Abwicklungsrisiko, die Länder- und Transferrisiken, das Liquiditätsrisiko, das Verwahrrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Inflationsrisiko, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Schlüsselpersonenrisiko sowie das Erfolgsrisiko hingewiesen. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: Dieser Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil Der Teilfonds kann von den in der Einführung genannten allgemeinen Bestimmungen insofern abweichen, als er in einem relativ hohem Maße zur Erhöhung des Investitionsgrades Derivate einsetzen kann und dies im Vergleich zum allgemeinen Teilfondsprofil wesentlich höhere Chancen und Risiken zur Folge haben kann; absolut gesehen es jedoch im allgemeinen wahrscheinlich ist, dass er nur zu relativ wenigen zusätzlichen Chancen und Risiken führt. Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf Anleger ab, die ihren Anlageschwerpunkt auf Substanzerhaltung legen und auf USD-Geldmarktbasis eine marktgerechte Verzinsung 222 Basiswährung: USD Erstausgabepreis: Der Erstausgabepreis kann von den in der Einführung enthaltenen allgemeinen Bestimmungen, wie von der Verwaltungsgesellschaft in ihrem eigenen Ermessen festgelegt, abweichen. Allianz Global Investors Hong Kong Limited hat das Investment Management vollständig auf die als Sub-Investment Manager agierende Gesellschaft RCM Asia Pacific Limited, Hong Kong, übertragen. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). Allianz Tactical Asset Allocation Euroland Informationsblatt Mischfonds gelten im Sinne dieser Anlagepolitik weder als Aktien-, noch als Renten- oder Geldmarktfonds. Anlageziel Die Anlagepolitik ist auf langfristige Renditen ausgerichtet, die durch Investitionen in die Aktien- und Renten-/ Geldmarktsegmente vor allem in der Europäischen Währungsunion erzielt werden sollen. Die flexible Allokationsstrategie soll dem Teilfonds die Chance eröffnen, in hohem Maße an steigenden Aktien- und Rentenmärkten bei einer Begrenzung absoluter Verluste im Fonds insgesamt im Rahmen der Anlagepolitik zu partizipieren. d) Zudem dürfen für den Teilfonds Einlagen gehalten und Geldmarktinstrumente erworben werden. Anlagegrundsätze a) Für den Teilfonds dürfen Aktien und Optionsscheine auf Aktien erworben werden, deren Emittenten ihren Sitz in einem europäischen Land oder einem anderen Land haben, das ein Mitglied der OECD ist. e) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe i) dürfen nicht mehr als 10 % des Teilfondsvermögens in Vermögenswerten im Sinne von a) Satz 2, b) Satz 1 und d) angelegt werden, deren Emittenten ihren Sitz in Emerging Markets haben. Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe i) handelt es sich bei mindestens 50 % des Aktiensegments des Teilfonds im Sinne von Satz 1 um Vermögenswerte, deren Emittenten ihren Sitz in einem Land der Europäischen Währungsunion haben. f) Vorbehaltlich insbesondere der Bestimmungen in Buchstabe i) ist der Kauf von verzinslichen Wertpapieren, die zum Erwerbszeitpunkt High Yield-Anlagen sind, auf maximal 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt. Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens können in Indexzertifikaten und anderen Zertifikaten angelegt werden, deren Risikoprofil typischerweise mit den in Satz 1 genannten Anlagegegenständen oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind. b) Für den Teilfonds können verzinsliche Wertpapiere erworben werden. Zudem können für das Teilfondsvermögen Indexzertifikate und andere Zertifikate, deren Risikoprofil typischerweise mit verzinslichen Wertpapieren oder mit den Anlagemärkten korreliert, denen diese Anlagegegenstände zuzuordnen sind, erworben werden. c) Bis zu 10 % des Teilfondsvermögens dürfen in OGAW oder OGA oder in andere Fonds investiert werden, bei denen es sich um Anlagen im Sinne von Anhang II Nr. 2 handelt. Es besteht keine grundsätzliche Beschränkung auf Fonds, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen Gesellschaft, die mit der Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, verwaltet werden. Anlagen in Fonds im Sine von Anhang II Nr. 2 sind, zusammen mit anderen Anlagen im Sinne von Anhang II Nr. 2 erster Spiegelstrich, auf 10 % des Teilfondsvermögens beschränkt. g) Auf Ebene des Teilfonds soll der Anteil der nicht auf Euro lautenden Vermögensgegenstände – im Sinne von Buchstabe b) Satz 1 und d), – im Sinne von Buchstabe c), bei denen es sich um Renten- oder Geldmarktfonds handelt, sowie – der Anteil kurzfristiger Kredite gemäß Anhang II Nr. 2 zweiter Spiegelstrich, die nicht auf Euro lauten, 10 % des Wertes des Teilfondsvermögens nur überschreiten, wenn der über diesen Wert hinausgehende Anteil abgesichert ist. Lauten Anlagegegenstände und kurzfristige Kredite gemäß Anhang II Nr. 2 zweiter Spiegelstrich auf eine derartige Währung, wird deren gesamter Nettobetrag dieser Anlagegrenze angerechnet. Anlageinstrumente, die nicht auf eine Währung lauten, gelten als auf die Währung des Sitzlandes ihres Emittenten lautend. h) Eine Beschränkung der durchschnittlichen, barwertgewichteten Restlaufzeit (Duration) des Renten- und Geldmarktengagements des Teilfonds ist nicht vorgesehen. 223 Allianz Tactical Asset Allocation Euroland Das Fondsmanagement kann direkt oder indirekt insbesondere in entsprechende Wertpapiere von Unternehmen aller Größenordnungen investieren. Dessen ungeachtet kann sich das Fondsmanagement − je nach Einschätzung der Marktlage − generell auf größere Unternehmen konzentrieren. Das Fondsmanagement kann insbesondere auch entweder direkt oder indirekt in Substanz- und Wachstumswerte investieren. Dabei kann sich das Fondsmanagement je nach Einschätzung der Marktlage sowohl auf Substanz- bzw. auf Wachstumswerte konzentrieren als auch breit übergreifend investieren. i) Im Rahmen des unter Risikoansatz verfolgten Mandats brauchen die oben in a) Satz 2, e), d) und f) genannten Grenzen nicht eingehalten zu werden. j) In Abweichung des oben aufgeführten Anlageziels ist das Ziel des Teilfonds in den letzten zwei Monaten vor Auflösung oder Zusammenlegung des Teilfonds auf die Auflösung ausgerichtet. Risikoprofil des Teilfonds Unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Risiken ist der Teilfonds – verglichen mit anderen Fondstypen – mit den Chancen und Risiken behaftet, die mit Anlagen in den Renten- und Geldmärkten zusammenhängen, aber insbesondere durch die Aktienmarktanlagen gesteigert werden. Hinsichtlich der nicht auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklassen besteht das Währungsrisiko in hohem Maße. Bei einer auf Anteilklassenebene besonders gegen eine bestimmte Währung abgesicherten Anteilklasse besteht für einen Anleger, der nicht in der Währung denkt, gegen die eine von ihm gehaltene Anteilklasse abgesichert wird, ein hohes Währungsrisiko; für in dieser Währung denkende Anleger besteht es nur teilweise. Zudem wird auf das Konzentrationsrisiko, das Risiko hinsichtlich des (Teil-)Fondskapitals, das Flexibilitätseinschränkungsrisiko, das Inflationsrisiko, das Risiko der anteilklassenübergreifenden Wirkung von Verbindlichkeiten einzelner Anteilklassen, das Risiko der Änderung von Rahmenbedingungen, das Abwicklungsrisiko, das Risiko der Entstehung anteilbewegungsbedingter Transaktionskosten auf (Teil-)Fondsebene, das Risiko der Änderung der Satzung, der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen eines (Teil-)Fonds, das Schlüsselpersonenrisiko, die spezifischen Risiken der Anlage in Zielfonds sowie besonders auf das erhöhte Erfolgsrisiko hingewiesen. In Bezug auf die mit dem Einsatz von Techniken und Instrumenten verbundenen besonderen Risiken wird auf die Abschnitte „Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken“ und „Mögliche Auswirkung der Verwendung von Derivaten auf das Teilfondsrisikoprofil“ verwiesen. Dabei spielen in Bezug auf die aktienmarktbezogene Ausrichtung des Teilfonds in sehr hohem Maße insbesondere das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Bonitätsrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Adressenausfallrisiko, das Länder- und Regionenrisiko sowie zum Teil die Emerging Markets Risiken, das Verwahrrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Liquiditätsrisiko eine wesentliche Rolle. Unter anderem hinsichtlich der Aktienmarktausrichtung des Teilfonds ist hervorzuheben, dass sich insbesondere den gesamten Markt betreffende, ggf. auch erheblich länger andauernde Kursrückgänge negativ auf das Teilfondsvermögen auswirken können. Die Volatilität (Schwankung) der Anteilwerte des Teilfonds kann erhöht sein. Zudem spielen in hohem Maße die Risiken besonders der Renten-, aber auch der Geldmärkte, wie z. B. das Zinsänderungsrisiko, das Bonitätsrisiko, das allgemeine Marktrisiko, das unternehmensspezifische Risiko, das Kontrahentenrisiko und das Adressenausfallrisiko sowie zum Teil auch die spezifischen Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen, die Emerging Markets Risiken, das Verwahrrisiko, die Länder- und Transferrisiken und das Liquiditätsrisiko eine wesentliche Rolle. Auflegungsdatum bereits aufgelegter Anteilklassen: 26. März 2008: Anteilklasse AT (EUR) (ISIN LU0342715850) 224 Anlegerprofil Der Teilfonds zielt insbesondere auf EUR-Anleger ab, die Erträge deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau erwarten, wobei der Vermögenszuwachs vorrangig aus Marktchancen resultieren soll, während in Hinblick auf die Anteilklassen, die gegen eine bestimmte Währung weitgehend gesichert werden, Anleger im Fokus stehen, die in dieser Währung denken. Der Anlagehorizont sollte höchstens fünf Jahre betragen. Erstausgabepreis: Folgende Erstausgabepreise gelten für folgende Anteilklassen mit der entsprechenden Referenzwährung. Allianz Tactical Asset Allocation Euroland Für die Anteilklassen P, PT, I, IT, X, XT, W und WT EUR 1.000,–/ USD 1.000,–/ JPY 200.000,–/ GBP 1.000,–/ CHF 1.000,–/ NOK 10.000,–/ SEK 10.000,–/ DKK 10.000,–/ PLN 4.000,–/ CZK 30.000,–/ SKK 40.000,–/ HUF 250.000,–/ SGD 1.000,– zuzüglich eines ggf. anfallenden Ausgabeaufschlags. Für die Anteilklassen A, AT, C und CT EUR 100,–/ USD 10,–/ JPY 20.000,–/ GBP 100,–/ CHF 100,–/ NOK 1.000,–/ SEK 1.000,–/ DKK 1.000,–/ PLN 400,–/ CZK 3.000,–/ SKK 4.000,–/ HUF 25.000,–/ SGD 10,– zuzüglich Ausgabeaufschlag. Dieses Informationsblatt wird als Anlage zum vollständigen Verkaufsprospekt Stand 5. März 2008 ausgegeben. Insbesondere sollten Anleger die im vereinfachten und vollständigen Verkaufsprospekt enthaltenen Risikowarnungen lesen (siehe „Allgemeine Risikofaktoren“). 225 Allianz Global Investors Fund Ihre Partner Verwaltungsgesellschaft und Zentralverwaltung Allianz Global Investors Luxembourg S. A. 6A, route de Trèves L-2633 Senningerberg Eigenkapital: 68,9 Mio. EUR Stand: 30. Juni 2007 NFJ Investment Group L.P. („NFJ Investment Group“) 2121 San Jacinto, Suite 1840 Dallas, Texas 75201 USA NFJ Investment Group ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des Allianz Unternehmenskonzerns. NFJ Investment Group wurde 1989 gegründet und verwaltete zum 30. September 2007 Vermögenswerte im Umfang von 40,8 Mrd. USD. NFJ Investment Group berät Investmentfonds und institutionelle Kunden. Fondsmanager / Sub-Investment Manager Allianz Global Investors France SA („AllianzGI France“) 20, rue Le Peletier 75444 Paris, Cedex 09 Frankreich AllianzGI France ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des Allianz Unternehmenskonzerns. AllianzGI France wurde 1989 unter dem Namen AGF ASSET MANAGEMENT SA gegründet. Allianz Global Investors Hong Kong Limited („AllianzGI HK“) 21st Floor Cheung Kong Center 2 Queen’s Road Central Hongkong AllianzGI HK ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des Allianz Unternehmenskonzerns. AllianzGI HK wurde 1983 unter dem Namen Thornton Management (Asia) Limited gegründet. Allianz Global Investors Japan Co., Ltd. („AllianzGI Japan“) 14th Floor, Izumi Garden Tower 1-6-1 Roppongi, Minato-ku Tokio 106-6014 AllianzGI Japan ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des Allianz Unternehmenskonzerns. AllianzGI Japan wurde am 30. April 2004 gegründet. Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH („AllianzGI KAG“) Mainzer Landstraße 11–13 D-60329 Frankfurt am Main AllianzGI KAG ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des Allianz Unternehmenskonzerns. AllianzGI KAG wurde 1955 als eine Kapitalanlagegesellschaft unter dem Namen DEUTSCHER INVESTMENTTRUST Gesellschaft für Wertpapieranlagen mbH gegründet. Zum 31. Dezember 2006 verwaltete die AllianzGI KAG Vermögenswerte im Umfang von ca. 35 Mrd. EUR. AllianzGI KAG ist zudem die Muttergesellschaft der Verwaltungsgesellschaft. Dresdner Bank AG Jürgen-Ponto-Platz 1 D-60301 Frankfurt am Main Die Dresdner Bank AG ist Teil des Allianz-Unternehmenskonzerns. 226 Nicholas Applegate Capital Management LLC („NACM“) 600 West Broadway, 31st Floor San Diego, CA 92101 USA NACM ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des Allianz Unternehmenskonzerns. NACM wurde 1984 gegründet und verwaltete zum 30. September 2007 Vermögenswerte im Umfang von ca. 15 Mrd. USD. NACM berät Investmentfonds und institutionelle Kunden. Oppenheimer Capital LLC („OpCap“) 1345 Avenue of the Americas New York, NY 10105 USA OpCap ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des Allianz Unternehmenskonzerns. OpCap wurde 1969 gegründet und verwaltete zum 30. September 2007 Vermögenswerte im Umfang von ca. 24,8 Mrd. USD. OpCap berät Investmentfonds und institutionelle Kunden. Pacific Investment Management Company LLC („PIMCO“) 840 Newport Center Drive, Suite 300 Newport Beach, CA 92660 USA PIMCO ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des Allianz Unternehmenskonzerns. PIMCO wurde 1971 gegründet und verwaltete zum 30. September 2007 Vermögenswerte im Umfang von ca. 682 Mrd. USD. PIMCO berät Investmentfonds und institutionelle Kunden. RCM Asia Pacific Limited („RCM AP“) 21/F, Cheung Kong Centre 2, Queen’s Road Central Hongkong RCM AP ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des Allianz Unternehmenskonzerns. RCM AP wurde am 14. August 2006 gegründet. RCM Capital Management LLC („RCM USA“) 4 Embarcadero Center San Francisco, CA 94111 USA RCM USA ist Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des Allianz Unternehmenskonzerns. RCM USA wurde 1970 ursprünglich als Rosenberg Capital Management gegründet. Zum 30. September 2007 verwaltete RCM USA Vermögenswerte im Umfang von ca. 164,4 Mrd. USD. RCM berät Investmentfonds und institutionelle Kunden. Allianz Global Investors Fund RCM (UK) Ltd. („RCM UK“) PO Box 191 155 Bishopsgate GB-London EC2M 3AD RCM UK ist ein Teil der Allianz Global Investors-Gruppe, einem Unternehmen des Allianz Unternehmenskonzerns. Zum 31. Dezember 2006 verwaltete RCM UK Vermögenswerte im Umfang von ca. 7,6 Mrd. GBP. RCM UK berät Investmentfonds und institutionelle Kunden. Depotbank, nachträgliche Überwachung von Anlagegrenzen und -restriktionen, Fondsbuchhaltung, Nettoinventarwertermittlung, Registerund Transferstelle State Street Bank Luxembourg S. A. 49, Avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg in der Schweiz (nur für Allianz RCM Global Equity, Allianz RCM Asia Pacific, Allianz RCM Best Styles Euroland, Allianz RCM Europe Equity Growth, Allianz RCM Euroland Equity Growth, Allianz RCM BRIC Equity, Allianz All Markets Invest, Allianz All Markets Dynamic, Allianz All Markets Opportunities) Dresdner Bank (Schweiz) AG Dresdner Private Banking Utoquai 55 CH-8008 Zürich in Spanien Allianz Inversiones, Sociedad de Valores, S. A. Vertriebsgesellschaften Paseo de la Castellana, 39 E-28046 Madrid Hauptvertriebsstelle Europa (mit Ausnahme Deutschlands) Allianz Global Investors Europe GmbH in Ungarn Citibank Zrt Nymphenburger Strasse 112 –116 D-80636 München 7 Szabadság tér HU-1051 Budapest in Luxemburg Allianz Global Investors Luxembourg S. A. im Vereinigten Königreich Allianz Global Investors (UK) Ltd. 6A, route de Trèves L-2633 Senningerberg 155 Bishopsgate GB-London EC2M 3AD in der Bundesrepublik Deutschland Dresdner Bank AG RCM (UK) Ltd. Jürgen-Ponto-Platz 1 D-60301 Frankfurt am Main in Frankreich Allianz Global Investors France SA 155 Bishopsgate GB-London EC2M 3AD Hauptvertriebsstelle Asien Allianz Global Investors Hong Kong Limited 87, rue de Richelieu F-75113 Paris 21st Floor Cheung Kong Center 2 Queen’s Road Central Hongkong in Griechenland Allianz Mutual Fund Management Hellas S. A. Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland 2, Ermou Street GR-10563 Athen Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH („AllianzGI KAG“) in Italien Allianz Bank Financial Advisors S. p. A. Mainzer Landstraße 11–13 D-60329 Frankfurt am Main Piazza Erculea 15 I-20122 Mailand Vertrieb & Produktservice Telefon: in den Niederlanden Allianz Global Investors Europe NewCo GmbH Nymphenburger Strasse 112 –116 D-80636 München in Portugal Banco Electrónico de Serviço Total S. A. Rua Alexandre Herculano, 38 – 4 ° P-1250-011 Lissabon Telefax: Internet: E-Mail: +49 69 263-140, erreichbar von 8.00 bis 18.00 Uhr +49 69 263-14186 www.allianzglobalinvestors.de [email protected] Zahlstelle in der Bundesrepublik Deutschland Dresdner Bank AG Jürgen-Ponto-Platz 1 D-60301 Frankfurt am Main 227 Allianz Global Investors Fund Zahl- und Informationsstellen UK Facilities Agent im Vereinigten Königreich in Luxemburg State Street Bank Luxembourg S. A. Allianz Global Investors (UK) Ltd. 49, Avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg in Frankreich Société Générale 29, boulevard Haussmann F-75009 Paris in Irland Allianz Global Investors Ireland Limited PO Box 191 155 Bishopsgate GB-London EC2M 3AD Der vollständige und vereinfachte Verkaufsprospekt, die Satzung, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie Informationen zur Rücknahme von Anteilen sind kostenlos vor und nach Vertragsschluss an der o. g. Adresse erhältlich. Eventuelle Beschwerden können an den „Complaints Officer“ unter der oben genannten Adresse gerichtet werden. Eine Beschreibung des Prozessablaufs zur Bearbeitung von Beschwerden ist auf Anfrage erhältlich. Darüber hinaus besteht für Beschwerdeführer die Möglichkeit ihre Beschwerde an den Ombudsmann zu adressieren, soweit sie mit der finalen Antwort von RCM (UK) Ltd. nicht einverstanden sind. 15/16 Fitzwilliam Place IRE-Dublin 2 Unabhängiger Abschlussprüfer in Italien BNP Paribas Securities Services PricewaterhouseCoopers S.à r.l. Via Ansperto no. 5 I-20123 Mailand 400, route d’Esch L-1014 Luxemburg Allianz Bank Financial Advisors S. p. A. Finanzgruppe, die für den Fonds / die Teilfonds wirbt Piazza Erculea 15 I-20122 Mailand Allianz Group in Portugal Banco Electrónico de Serviço Total S. A. Rua Alexandre Herculano, 38 – 4 ° P-1250-011 Lissabon in Schweden Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Kungsträdgårdsg 8 SE -10640 Stockholm in der Schweiz (nur für Allianz RCM Global Equity, Allianz RCM Asia Pacific, Allianz RCM Best Styles Euroland, Allianz RCM Europe Equity Growth, Allianz RCM Euroland Equity Growth, Allianz RCM BRIC Equity, Allianz All Markets Invest, Allianz All Markets Dynamic, Allianz All Markets Opportunities) Dresdner Bank (Schweiz) AG Utoquai 55 CH-8008 Zürich in Spanien Banco Popular Español, S. A. Calle Velázquez, 34 E-28001 Madrid 228 B0085204 AZGI–3921Z0 (01V)pod.01.08