Meriten Investment Management GmbH BNY

Werbung
Meriten Investment Management GmbH
BNY Mellon WerteFonds
Jahresbericht zum 30. September 2013
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Meriten Investment Management GmbH
Elisabethstr. 65, 40217 Düsseldorf
Verwahrstelle/Zahlstelle:
Kreissparkasse Köln, Köln
Hinweise:
Der Erwerb von Anteilen darf nur auf Grundlage des aktuellen Verkaufsprospektes, dem der letzte Jahresbericht und gegebenenfalls der letzte Halbjahresbericht beigefügt sind, erfolgen.
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 2
Inhaltverzeichnis
Bericht der Verwaltung
4
TÄTIGKEITSBERICHT Berichtsperiode: 01.10.2012 – 30.09.2013
5
Vermögensaufstellung zum 30. September 2013
8
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte,
soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
15
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom: 01.10.2012 – 30.09.2013
17
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom: 01.10.2012 – 30.09.2013
18
Entwicklung des Fondsvermögens für den Zeitraum vom:
01.10.2012 – 30.09.2013
19
Berechnung der Ausschüttung für den Zeitraum vom:
01.10.2012 – 30.09.2013
20
Hinweise zur Derivateverordnung (DerivateV) BNY Mellon WerteFonds
22
Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers
23
Besteuerungsgrundlagen gem. § 5 InvStG BNY Mellon WerteFonds
für den Zeitraum vom 1.10.2012 bis 30.09.2013 ISIN: DE0007045148
24
Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG)
über die Prüfung der steuerlichen Angaben des Investmentvermögens
27
Kurzangaben über die für Anleger bedeutsamen Steuervorschriften
29
Kurzangaben zum BNY Mellon WerteFonds
38
Statistische Angaben
39
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 3
Bericht der Verwaltung
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
der vorliegende Jahresbericht informiert Sie für den Zeitraum vom 01. Oktober 2012 bis 30. September
2013 über den nach deutschem Recht aufgelegten BNY Mellon WerteFonds.
Ausschüttung
Am 19. November 2013 erfolgte die Ausschüttung in Höhe von 3,25 EUR je Anteil.
Hinweis zur Verwaltungsvergütung
Die Verwaltungsvergütung der Gesellschaft nach § 7 Abs. 1 der „Besonderen Anlagebedingungen“ beträgt bis zu 1,00 % p.a. des Wertes des Fondsvermögens.
Die derzeit in Rechnung gestellte Verwaltungsvergütung beträgt 0,65 % p.a.
Gesamtkostenquote
Die Gesamtkostenquote (TER) gem. BVI für das am 30. September 2013 endende Geschäftsjahr beträgt 0,76%.
Steuerliche Hinweise
Die Zusammensetzung der steuerpflichtigen Erträge entnehmen Sie bitte der Tabelle „Nachweis der Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 InvStG“.
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 4
TÄTIGKEITSBERICHT
Berichtsperiode: 01.10.2012 – 30.09.2013
Anlagepolitik
Anlageziel ist es, unter Beachtung der Nachhaltigkeitskriterien des Konzeptes der Bank Sarasin & Cie
AG, Basel eine stetige Rendite oberhalb des Vergleichsindex (25% MSCI Europa Net Return, 75%
Citigroup EuroBig) zu erzielen.
Unter nachhaltigem Investment versteht die Bank Sarasin die Investition in Aktien und Anleihen von
Emittenten, die bei der Herstellung von Gütern oder Dienstleistungen auf breite gesellschaftliche Akzeptanz unter Verwendung von möglichst konfliktarmen Produktionsmethoden Wert legen.
Investiert wird zu max. 30% in europäische Aktien sowie bis zu 100% in auf Euro lautende festverzinsliche Wertpapiere von Staaten, internationalen Institutionen, Pfandbriefemittenten und Unternehmen.
Anlagestrategie Aktien
Der Fonds ist mit einem leichten Untergewicht in Aktienanlagen gegenüber dem Vergleichsindex in den
Berichtszeitraum gestartet, welches dann bis Jahresende auf ein leichtes Übergewicht erhöht wurde,
was sich als positiv erwies. Aufgrund sich abschwächender Konjunkturindikatoren wurden im Monat
März und April dann Gewinne vereinzelt realisiert und die Aktienquote somit auf ein leichtes Untergewicht reduziert. Dies erwies sich zunächst als positiv, doch die Rücknahme der angekündigten Reduktion der Anleihen-Stützungskäufe der amerikanischen Zentralbank beflügelte die Aktienmärkte erneut
während der zweiten Jahreshälfte. Aufgrund der vorsichtigen Positionierung des Fonds konnte daher
vom Anstieg der Aktienmärkte in den darauf folgenden Monaten nur leicht unterdurchschnittlich partizipiert werden. Basierend auf sich verbessernden Konjunkturaussichten wurde die Aktienquote dann im
Monat August und September wieder erhöht auf ein Übergewicht. Dies erwies sich als positiv. Per Ende
September 2013 betrug die Aktienquote 27.29%.
Auf Sektorebene war der Fonds aufgrund seiner nachhaltigen Anlagekriterien während der Berichtsperiode in Industrietiteln übergewichtet und in Energiewerten untergewichtet, wobei sich insbesondere die
Übergewichtung des Industriesektors positiv auf die Gesamtrendite auswirkte. Die Untergewichtung in
Finanztitel hat sich jedoch Performance mindernd ausgewirkt. Während des Berichtsjahres konnten sich
wiederum einige für den Nachhaltigkeitsansatz der Bank Sarasin & Cie AG typische Unternehmen
nochmals absetzen und besonders gut entwickeln, z.B.: Swatch (Konsum, Schweiz) +55%, Suez Environment (Versorger, Frankreich) +44% oder Schneider Electric (Industrie, Frankreich) +40%.
Anlagestrategie Renten
Der Fonds war während des gesamten Zeitraums mit einer kürzeren durchschnittlichen Kapitalbindungsdauer (Duration) als sein Vergleichsindex positioniert und hat das Anleihen-Segment untergewichtet. Dies hat sich aufgrund der gestiegenen Renditen als positiv erwiesen, so dass die Kursverluste auf
den festverzinslichen Wertpapieren dank der defensiven Positionierung minimiert werden konnten. Unternehmensanleihen wurden übergewichtet, da die Ausfallrisiken und das Rendite-/Risikoprofil bei Unternehmensschuldnern hochrangiger Bonität (S&P Rating von BBB oder besser) für günstiger als bei
Staatspapieren erheblich verschuldeter europäischer Regierungen erachtetet wurden. Hierdurch konnte
der Fonds im vergangenen Geschäftsjahr erneut überdurchschnittlich von der Einengung der Kreditrisikoprämien profitieren. Andererseits konnte der Fonds nicht von den fallenden Zinsen in den europäischen Peripherieländern profitieren. Per Ende September 2013 betrug die Macaulay Duration des Rentenportfolios 4.65 Jahre.
Im Berichtszeitraum erzielte der BNY Mellon WerteFonds eine Wertentwicklung von +4,93% (BVIMethode), die Wertentwicklung des Vergleichsindex belief sich auf +7,38%.
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 5
Wesentliche Risiken
Marktrisiko
Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der
Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen
und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine
Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.
Bonitäts- und Adressenausfallrisiken
Der Fonds trägt aufgrund des hohen Anteils an Anleihen das Risiko, dass Schuldner illiquide oder zahlungsunfähig werden und somit Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht oder nicht termingerecht bedienen können.
Für den BNY Mellon WerteFonds erworbene festverzinsliche Wertpapiere müssen ein Rating von mind.
BBB nach Standard&Poor’s oder Baa2 nach Moody´s oder eine gleichwertige Einstufung anderer Ratingagenturen (Investment Grade) aufweisen und auf Euro lauten. Aufgrund der ausgewählten Anleihen
von guter Bonität und dem daraus resultierenden aktuellen Durchschnittsrating von AA im Fonds sind
die Risiken im Durchschnitt als gering einzustufen.
Zinsänderungsrisiko
Durch sich ändernde Verzinsungen am Geld- oder Kapitalmarkt können Kursverluste bei bestehenden
Kapitalanlagen entstehen.
Anhand der modifizierten Duration lässt sich der Einfluss einer theoretischen Marktzinsänderung über alle Anleihelaufzeiten abschätzen. Je niedriger diese ist, desto geringer sind die Preisverluste bei einem
ansteigenden Zinsniveau. Mit einer modifizierten Duration von aktuell 4,7 Jahren hält der Fonds die bei
steigenden Zinsen resultierenden Kursverluste unter denjenigen des Vergleichsindexes. Umgekehrt verhält es sich bei sinkenden Zinsen.
Aktienrisiko
Der BNY Mellon WerteFonds trägt ein Aktienkursrisiko für das Aktienportfolio des Fonds, welches bis zu
30% des Fondsvolumens betragen kann.
Aktienkurse schwanken täglich und werden durch zahlreiche Faktoren beeinflusst. Dazu gehören politische und wirtschaftliche Nachrichten, Ergebnisberichte der Unternehmen, demografische Trends und
Katastrophen. Diesem Marktrisiko wurde durch die Aktienauswahl und der Über- bzw. Untergewichtung
des Aktienportfolios im Vergleich zur Benchmark entsprechend der Marktsituation Rechnung getragen.
Währungsrisiko
Der Fonds kann Aktien in Fremdwährung halten. Darüber hinaus können Termingeschäfte auch in
Fremdwährung zu Absicherungs- und Investitionszwecken, d.h. auch spekulativ abgeschlossen werden.
Bedingt durch Wechselkursschwankungen können hieraus Kursverluste entstehen. Sofern Vermögenswerte eines Sondervermögens in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind,
erhält das Sondervermögen die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert
des Sondervermögens.
Liquiditätsrisiko
Für den Fonds dürfen auch Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht zum amtlichen Markt
an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind. Der Erwerb derartiger Vermögensgegenstände ist mit der Gefahr verbunden, dass es insbesondere zu Problemen bei
der Weiterveräußerung der Vermögensgegenstände an Dritte kommen kann.
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 6
Operationelle Risiken
Die Verwaltung eines Fonds unterliegt grundsätzlich operationellen (betrieblichen) Risiken. Sofern sich
operationelle Risiken realisieren und weder den Verwalter noch die Depotbank ein Verschulden trifft
(z.B. bei höherer Gewalt), hätte der Fonds möglicherweise die Nachteile zu tragen. Die Prozesse der
Meriten Investment Management GmbH sind darauf ausgelegt, dass operationelle Risiken soweit als
möglich vermieden werden.
Vermögensaufstellung zum 30.09.2013
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 7
Vermögensaufstellung zum 30. September 2013
Position
Kurswert
% vom FV
23.904.679,93
10.772.785,68
4.973.648,60
1.898.828,69
3.900.308,39
12.814.605,21
12.814.605,21
317.289,04
64,41
29,03
13,40
5,12
10,51
34,53
34,53
0,85
1.086.028,75
2,93
Aktien **
Aktien Entwickelte Länder
Aktien Europa
10.128.116,71
10.128.116,71
10.128.116,71
27,29
27,29
27,29
Liquidität
Bankguthaben (inkl. Kurswert Derivate)
Bankguthaben in EUR (inkl. Kurswert Derivate)
Verbindlichkeiten
Ansprüche
Quellensteueransprüche
Dividendenansprüche
Fondsvermögen
1.995.380,81
1.997.979,52
1.997.979,52
-21.961,79
19.363,08
16.315,32
3.047,76
37.114.206,20
5,38
5,38
5,38
-0,06
0,05
0,04
0,01
100,00
Renten *
Staats-/Quasi-Staatsanl. (OECD), besicherte Anl.
Staatsanleihen
Quasi-Staatsanleihen
besicherte Anleihen
Corporates
Unternehmensanleihen Investment Grade
Emerging Markets Bonds
Asset Backed Securities *
* inkl. Stückzinsansprüche und Investmentzertifikate
** inkl. Investmentzertifikate
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 8
Gattungsbezeichnung
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand
30.09.2013
Käufe /
Verkäufe /
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
Kurs Poolfaktor
EUR
Börsengehandelte Wertpapiere
Kurswert
%
in EUR des Fondsvermögens
33.740.701,71
90,91
294.537,97
272.537,89
199.861,53
183.485,15
213.961,85
139.651,16
196.356,36
183.325,84
223.785,80
222.021,03
165.276,00
194.233,50
234.240,00
196.812,00
324.178,40
273.070,00
188.423,00
157.124,47
178.337,11
186.634,67
153.566,42
107.320,50
212.106,00
180.215,00
274.119,88
193.682,84
189.280,00
206.700,00
200.032,00
0,79
0,73
0,54
0,49
0,58
0,38
0,53
0,49
0,60
0,60
0,45
0,52
0,63
0,53
0,87
0,74
0,51
0,42
0,48
0,50
0,41
0,29
0,57
0,49
0,74
0,52
0,51
0,56
0,54
Aktien
CH0011075394
ZURICH INSURANCE GROUP
CH0012005267
NOVARTIS NA
CH0012142631
CLARIANT NA
CH0012221716
ABB
CH0012255151
SWATCH GROUP
CH0030170408
GEBERIT
CH0038863350
NESTLE
CH0126881561
SWISS RE
DE0005439004
CONTINENTAL
DE0005552004
DEUTSCHE POST NA
DE0005785604
FRESENIUS SE & CO.
DE0006048432
HENKEL VZ O.ST.
DE0006483001
LINDE
DE0007164600
SAP
DE0007236101
SIEMENS
DE0008404005
ALLIANZ VINK. NA
DE000A1EWWW0 ADIDAS NA
DK0010268440
WILLIAM DEMANT HLDG
DK0060102614
NOVO-NORDISK B
DK0060336014
NOVOZYMES NA. B
ES0178430E18
TELEFONICA
FR0000120164
CGG
FR0000120404
ACCOR
FR0000120537
LAFARGE
FR0000120628
AXA
FR0000120644
DANONE
FR0000121014
LVMH MOËT HENN. L. VUITTON
FR0000121667
ESSILOR INTL -CIE GÉNLE OPT.
FR0000121972
SCHNEIDER ELECTRIC
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
Seite 9
1.548,00
798,00
4.800,00
0,00
16.042,00 16.042,00
10.500,00
0,00
450,00
0,00
700,00
0,00
3.800,00 3.800,00
3.000,00
0,00
1.786,00 1.786,00
9.051,00 9.051,00
1.800,00
0,00
2.550,00
0,00
1.600,00
0,00
3.600,00
0,00
3.640,00 1.540,00
2.350,00
0,00
2.350,00
0,00
2.300,00 2.300,00
1.421,00
0,00
6.600,00
0,00
13.342,00
0,00
6.300,00 6.300,00
6.900,00
0,00
3.500,00
0,00
16.007,00 1.100,00
3.481,00
0,00
1.300,00
0,00
2.600,00
0,00
3.200,00
0,00
0,00 CHF 232,9000
600,00 CHF 69,5000
0,00 CHF 15,2500
3.400,00 CHF 21,3900
250,00 CHF 582,0000
150,00 CHF 244,2000
0,00 CHF 63,2500
1.300,00 CHF 74,8000
0,00 EUR 125,3000
0,00 EUR 24,5300
900,00 EUR 91,8200
446,00 EUR 76,1700
600,00 EUR 146,4000
1.200,00 EUR 54,6700
500,00 EUR 89,0600
0,00 EUR 116,2000
850,00 EUR 80,1800
0,00 DKK 509,5000
0,00 DKK 936,0000
2.400,00 DKK 210,9000
0,00 EUR 11,5100
0,00 EUR 17,0350
1.500,00 EUR 30,7400
1.700,00 EUR 51,4900
0,00 EUR 17,1250
0,00 EUR 55,6400
200,00 EUR 145,6000
600,00 EUR 79,5000
308,00 EUR 62,5100
Gattungsbezeichnung
FR0000125007
FR0000131104
FR0000133308
FR0010613471
GB0002162385
GB0004082847
GB0006776081
GB0008706128
GB0008762899
GB0031638363
GB00B16GWD56
GB00B24CGK77
IT0000068525
NL0000009827
NL0000379121
NO0010096985
NO0010208051
PTEDP0AM0009
SE0000112724
SE0000122467
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
COMPAGNIE DE SAINT-GOBAIN
BNP PARIBAS
ORANGE
SUEZ ENVIRONNEMENT CO.
AVIVA
STANDARD CHARTERED
PEARSON
LLOYDS BANKING GROUP
BG GROUP
INTERTEK GROUP
VODAFONE GROUP
RECKITT BENCKISER GROUP
SAIPEM
KONINKLIJKE DSM NA
RANDSTAD HOLDING
STATOIL NA
YARA INTERNATIONAL
EDP-ENERGIAS DE PORTUGAL
SVENSKA CELLULOSA NA B
ATLAS COPCO B
Bestand
30.09.2013
Käufe /
Verkäufe /
Kurs PoolZugänge
Abgänge
faktor
im Berichtszeitraum
6.100,00
0,00
0,00 EUR 36,6050
4.600,00 1.400,00
0,00 EUR 50,0000
16.000,00
0,00
0,00 EUR 9,2690
14.900,00
0,00
2.600,00 EUR 11,9900
49.200,00
0,00
0,00 GBP 3,9680
14.325,00
0,00
0,00 GBP 14,8100
13.200,00
0,00
4.000,00 GBP 12,5700
330.000,00 330.000,00
0,00 GBP 0,7358
18.657,00 2.500,00
0,00 GBP 11,8050
6.400,00
900,00
1.500,00 GBP 33,0500
93.567,00
0,00
0,00 GBP 2,1600
4.300,00
0,00
1.614,00 GBP 45,2000
5.700,00 1.450,00
1.548,00 EUR 16,0600
3.500,00 3.500,00
0,00 EUR 55,7800
5.500,00
0,00
2.100,00 EUR 41,6400
13.135,00
0,00
0,00 NOK 136,5000
4.000,00 1.500,00
0,00 NOK 248,3000
73.000,00
0,00
0,00 EUR 2,7000
11.000,00
0,00
4.545,00 SEK 162,0000
9.000,00
0,00
0,00 SEK 169,8000
Kurswert
%
in EUR des Fondsvermögens
223.290,50
0,60
230.000,00
0,62
148.304,00
0,40
178.651,00
0,48
233.551,38
0,63
253.802,19
0,68
198.497,43
0,53
290.482,12
0,78
263.483,54
0,71
253.044,62
0,68
241.780,98
0,65
232.515,85
0,63
91.542,00
0,25
195.230,00
0,53
229.020,00
0,62
220.228,90
0,59
121.996,76
0,33
197.100,00
0,53
204.954,80
0,55
175.764,27
0,47
Verzinsliche Wertpapiere
AT0000383864
DE0001040509
DE0001135176
DE000A0PM5F0
DE000LB0B9J0
FR0011244243
FR0011344076
NL0000102077
XS0171904583
XS0190990837
XS0201168894
6,25% OESTERREICH 6 97/27
4,25% BA-WUE L-SCHATZ.R.76 08/18
5,50% BUNDESREP.DEUTSCHLAND 00/31
4,625% KFW 07/23
2,25% LB BADEN-WÜRTTEMBERG 10/16
2,125% UNION NATLE INTERP.EM.COM.I 12/17
2,125% AIR LIQUIDE FINANCE 12/21
7,50% NIEDERLANDE 93/23
4,25% DEUTSCHE BAHN FINANCE 03/15
4,25% COOEP.CENTR.RAIFF. 04/14
4,50% ZURICH FIN. EO-ANL. 04/14
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Seite 10
900,00
1.100,00
900,00
700,00
500,00
500,00
400,00
700,00
800,00
800,00
300,00
0,00
0,00
0,00
0,00
500,00
0,00
400,00
0,00
0,00
0,00
300,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
% 143,3960
% 113,8360
% 142,9380
% 122,8690
% 104,6740
% 104,5270
% 99,7150
% 146,2820
% 106,6270
% 102,1520
% 103,8540
1.290.564,00
1.252.196,00
1.286.442,00
860.083,00
523.370,00
522.635,00
398.860,00
1.023.974,00
853.016,00
817.216,00
311.562,00
3,48
3,37
3,47
2,32
1,41
1,41
1,07
2,76
2,30
2,20
0,84
Gattungsbezeichnung
XS0201176640
XS0222473877
XS0230663196
XS0232778083
XS0272605519
XS0304987042
XS0410058746
XS0415624120
XS0418799630
XS0427291751
XS0465601754
XS0469000144
XS0494870701
XS0497507060
XS0498316255
XS0557312922
XS0590179692
XS0611215103
XS0697395472
XS0794246925
XS0798788716
XS0811116853
XS0821096418
XS0968449057
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
4,25% NEDERLANDSE WATERSCHAPSBANK 04/14
3,375% GERMAN POSTAL PENSIONS SEC. 05/16
3,375% UNILEVER 05/15
3,50% ÖBB - INFRASTRUKTUR BAU 05/20
4,50% DEUTSCHE TELEKOM INTL FIN. 06/13
5,767% MUENCH.RUECK GES. FRN 07/UNB
7,50% JOHN DEERE CAPITAL 09/14
5,625% ROCHE HLDGS EO-ANL. 09/16
4,50% SCHLUMBERGER FINANCE 09/14
4,50% EIB EO-ANL. 09/25
4,250% COMMONW. BK. AUSTR. 09/16
4,125% DANSKE BANK EO-PF. 09/19
3,875% WESTPAC SEC. (LDN.) EO-ANL. 10/17
3,125% POHJOLA PANKKI 10/15
3,25% SWEDISH COVERED BOND EO-PF. 10/17
3,25% THAMES WATER UTIL. KY EO-ANL 10/16
3,625% NORDEA BANK EO-ANL. 11/16
4,25% SANTANDER INTL DEBT 11/14
3,375% TESCO 11/18
1,75% SWEDBANK EO-ANL. 12/15
1,75% TELENOR ASA EO-ANL. 12/18
2,25% UNIBAIL-RODAMCO SE 12/18
2,25% BANK NEDERLANDSE GEMEENTEN 12/22
1,375% AUSTRALIA & N.Z. BKG EO-ANL.13/18
Bestand
30.09.2013
200,00
1.000,00
500,00
1.000,00
300,00
250,00
300,00
500,00
500,00
1.100,00
500,00
500,00
500,00
500,00
1.000,00
300,00
500,00
500,00
300,00
400,00
800,00
500,00
800,00
800,00
Käufe /
Verkäufe /
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
0,00
300,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
300,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
400,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
800,00
0,00
Kurs Poolfaktor
% 104,2910
% 106,2310
% 105,6950
% 111,9740
% 100,2470
% 105,0720
% 102,2220
% 111,8980
% 101,9350
% 120,3630
% 109,5610
% 114,7880
% 108,5620
% 103,7120
% 108,1580
% 106,7050
% 106,4520
% 101,6290
% 108,2850
% 101,7970
% 102,1750
% 102,0930
% 100,7120
% 99,9370
EUR
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Kurswert
%
in EUR des Fondsvermögens
208.582,00
0,56
1.062.310,00
2,86
528.475,00
1,42
1.119.740,00
3,02
300.741,00
0,81
262.680,00
0,71
306.666,00
0,83
559.490,00
1,51
509.675,00
1,37
1.323.993,00
3,57
547.805,00
1,48
573.940,00
1,55
542.810,00
1,46
518.560,00
1,40
1.081.580,00
2,91
320.115,00
0,86
532.260,00
1,43
508.145,00
1,37
324.855,00
0,88
407.188,00
1,10
817.400,00
2,20
510.465,00
1,38
805.696,00
2,17
799.496,00
2,15
882.080,00
2,38
305.700,00
576.380,00
0,82
1,55
34.622.781,71
93,29
Verzinsliche Wertpapiere
XS0410961014
XS0433001137
5,875% POLEN 09/14
5,125% ROBERT BOSCH 09/17
EUR
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
% 101,9000
% 115,2760
EUR
Wertpapiervermögen
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
300,00
500,00
Seite 11
Gattungsbezeichnung
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand
30.09.2013
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds
Bankguthaben
Käufe /
Verkäufe /
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
Kurs Poolfaktor
Kurswert
%
in EUR des Fondsvermögens
EUR
1.997.979,52
5,38
EUR
1.997.979,52
5,38
1.997.979,52
5,38
EUR
515.406,76
1,39
EUR - Guthaben bei:
Depotbank
EUR
1.997.979,52
Sonstige Vermögensgegenstände
% 100,0000
Zinsansprüche
EUR
496.043,68
EUR
496.043,68
1,34
Dividendenansprüche
EUR
3.047,76
EUR
3.047,76
0,01
Quellensteuerrückerstattungsansprüche
EUR
16.315,32
EUR
16.315,32
0,04
Sonstige Verbindlichkeiten *)
EUR
-21.961,79
EUR
-21.961,79
-0,06
EUR
Fondsvermögen
37.114.206,20 100.00 **)
*) Noch nicht abgeführte Verwaltungsvergütung
**) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Differenzen entstanden sein
Anteilwert
EUR
105,78
Umlaufende Anteile
STK
350.850,0000
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in % )
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
93,29
Seite 12
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/Marktsätze bewertet.
Alle Vermögenswerte mit Ausnahme von Asset Backed Securities
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 30.09.2013
per 30.09.2013
SCHWEIZER FRANKEN
(CHF)
1,22405
= 1 EURO (EUR)
DAENISCHE KRONEN
(DKK)
7,4581
= 1 EURO (EUR)
ENGL.PFUND
(GBP)
0,8359
= 1 EURO (EUR)
NORW.KRONEN
(NOK)
8,1412
= 1 EURO (EUR)
SCHWED.KRONE
(SEK)
8,6946
= 1 EURO (EUR)
US DOLLAR
(USD)
1,35365
= 1 EURO (EUR)
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 13
Bewertungsverfahren
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Kapitalanlagegesellschaft gemäß § 36 des Investmentgesetzes sowie der InvestmentRechnungslegungs- und Bewertungsverordnung.
Aktien
Grundsätzlich werden zur Bewertung von Aktien die Schlusskurse der Heimatbörse verwendet, sofern nicht eine liquidere Börse existiert. Ist eine Aktie in einer bestimmten Währung an einer Börse nicht liquide, wird auf die liquideste Börse zurückgegriffen und die Bewertung auf Basis gelieferter
Devisenkurse in die betreffende Währung umgerechnet.
Bei Depositary Receipts wird im Falle der Illiquidität des Aktienzertifikats bzw. Hinterlegungsscheins auf die Bewertung der zugrundeliegenden Aktie
zurückgegriffen.
Renten/Zertifikate
Verzinsliche Wertpapiere und Zertifikate, welche nicht an einer Börse oder an einem organisierten Markt gehandelt werden oder deren Börsenkurs
den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mittels Bewertungen verlässlich eingestufter Marktteilnehmer, Kurse von Indexanbietern sowie externer Modellkurse bewertet.
Wandelanleihen
Für Wandelanleihen werden Durchschnittskurse aus bis zu vier als marktgerecht eingestuften an Börsen gehandelten und/oder von Brokern ermittelten Kursen gebildet Der Bewertungskurs entspricht dem arithmetischen Mittel.
Asset Backed Securities
Bei Asset Backed Securities werden die zum Stichtag vorliegenden indikativen Broker-Quotierungen einem internen Plausibilisierungsverfahren unterworfen. Aufgrund der in vielen Fällen monatlichen Ermittlung und dem demzufolge monatlichen Lieferrhythmus der indikativen Kurse seitens der
Broker können die in das Plausibilisierungsverfahren eingehenden indikativen Kurse bis zu vier Wochen alt sein, vereinzelt auch älter. Nach dem Betrachtungsstichtag eingehenden Brokerkurse werden nicht berücksichtigt.
Bankguthaben
Bankguthaben sowie Termingelder werden zum Nennwert bewertet.
Devisenkurse
Auf andere Währung lautende Vermögensgegenstände werden mit den aktuellen Devisenkursen bewertet.
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 14
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
Gattungsbezeichnung
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe bzw.
Zugänge
Verkäufe bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
DE000LED4000
FR0000121261
OSRAM LICHT
CIE GENLE ETS MICHELIN
STK
STK
210,00
0,00
210,00
3.600,00
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
800,00
500,00
1.000,00
1.500,00
500,00
STK
210,00
210,00
Verzinsliche Wertpapiere
DE000LBW3Q69
FR0010456434
XS0176120268
XS0176666229
XS0413810606
4,50% LB BA-WUE. OEPF 07/12 SER.12
4,125% CAIS. D'AMORT.DE LA DETTE S 07/17
4,50% KOMM.KR AUSTRIA 03/13
4,375% BUNDESIMMOBILIENGESELLSCHAF 03/13
4,125% SIEMENS FIN. 09/13
Nichtnotierte Wertpapiere
Aktien
DE000LED1TR8
OSRAM LICHT ANR.
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 15
Volumen
in 1.000
Sonstige Erläuterungen
Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über
Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0,00 Prozent.
Ihr Umfang belief sich auf 0,00 Euro.
Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3-Jahres-Vergleich
Geschäfts- Fondsvermögen am
Anteilwert
jahr Ende des Geschäftsjahres
2010 EUR
33.903.551,04
EUR
101,84
2011 EUR
37.123.798,74
EUR
97,32
2012 EUR
38.527.797,16
EUR
104,32
2013 EUR
37.114.206,20
EUR
105,78
Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 (Rechtssache C-284/09): Eliminierung
von Streubesitzdividenden aus dem Fondsaktiengewinn
Seit dem 01. März 2013 unterliegen alle Dividenden aus Streubesitz-Beteiligungen der Körperschaftsteuer. Bislang hatten deutsche Steuerpflichtige, wenn sie mit weniger als zehn Prozent an
einem Unternehmen beteiligt waren, davon profitiert, dass auch Streubesitzdividenden von der
Körperschaftsteuer befreit waren. Lediglich Kapitalertragsteuer war zu zahlen, doch die wurde auf
die deutsche Körperschaftsteuer angerechnet bzw. erstattet. Weil ausländischen Anteilseignern
dies versagt blieb, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche Regelung als diskriminierend beurteilt.
Die Aufhebung der Steuerbefreiung für die von Körperschaften bezogenen Streubesitzdividenden
wurde auch im Investmentsteuerrecht nachvollzogen. Dadurch müssen seit dem 01. März 2013
zwei Fondsaktiengewinne berechnet und veröffentlicht werden. Während der Fondsaktiengewinn
EStG unverändert sämtliche Dividendenerträge beinhaltet, werden in den Fondsaktiengewinn
KStG lediglich sämtliche Dividendenerträge, die bis zum 28. Februar 2013 zugeflossen sind, sowie
Dividendenerträge in Bezug auf eine Beteiligung an der Kapitalgesellschaft von mindestens zehn
Prozent einbezogen.
Die Meriten Investment Management GmbH hat der neuen Rechtsprechung Rechnung getragen
und die Fondsaktiengewinne entsprechend berechnet. Sie sind auf der Internetseite der Meriten
Investment Management GmbH unter www.meriten.de (Basisinformationen / Nettoinventarwert /
Meriten Investment Management Fonds) veröffentlicht.
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 16
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für
den Zeitraum vom: 01.10.2012 – 30.09.2013
0
Anteilumlauf: 350.850
EUR
insgesamt
EUR
pro Anteil
32.011,88
0,00
0,00
0,00
215.899,87
-32.800,62
0,00
0,0912409
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,6153623
-0,0934890
0,0000000
Zwischensumme
215.111,13
0,6131142
Inländische Zinsen aus Wertpapieren
Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland
Ausländische Zinsen aus Wertpapieren
abzgl. ausländische Quellensteuer
Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland
Zwischensumme
177.316,10
0,00
768.121,60
0,00
0,00
945.437,70
0,5053901
0,0000000
2,1893162
0,0000000
0,0000000
2,6947063
Quellensteuererstattung Vorjahre
Quellensteuererstattung Vorjahre (StSenkG)
Erträge aus Wertpapierleihe Inland
Erträge aus Wertpapierleihe Ausland
Ergebnis aus der Veräußerung von sonst. Kapitalforderungen Inland
Ergebnis aus der Veräußerung von sonst. Kapitalforderungen Ausland
sonstige Erträge
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
Zwischensumme
0,00
0,0000000
Erträge aus DBA-Einkünften
0,00
0,0000000
abzgl. steuerl. nicht abzugsf. Kosten für Zinsen u. sonstige Erträge aus Zielfonds
0,00
0,0000000
945.437,70
2,6947063
1.160.548,83
3,3078205
Aufwendungen
Verwaltungsvergütung
performanceabhängige Verwaltungsvergütung
Depotbankvergütung
Fremdkosten der Depotbank
Prüfungskosten
Veröffentlichungskosten
Zinsen aus Kreditaufnahme
Quellensteuergebühren bei Zinsen
Quellensteuergebühren bei Dividenden
Sonstige Gebühren (ggf. für Performancemessung)
-238.458,49
0,00
-21.887,96
-4.373,24
-5.936,30
-798,07
0,00
-1.428,13
-968,94
-864,72
-0,6796594
0,0000000
-0,0623855
-0,0124647
-0,0169198
-0,0022747
0,0000000
-0,0040705
-0,0027617
-0,0024646
Aufwendungen insgesamt
-274.715,85
-0,7830009
Ordentlicher Nettoertrag
885.832,98
2,5248196
IV. Kursgewinne / -verluste
Realisierte Gewinne
Realisierte Verluste
Kursgewinne / -verluste insgesamt
612.408,81
-85.561,69
526.847,12
1,7455004
-0,2438697
1,5016307
1.412.680,10
4,0264503
Erträge
Inländische Dividenden
Erträge aus inländischen REITs (brutto)
Erträge aus ausländischen REITs (brutto)
abzgl. ausländische Quellensteuer
Ausländische Dividenden (brutto)
abzgl. ausländische Quellensteuer
abzgl. steuerl. nicht abzugsf. Kosten für Dividenden aus Zielfonds
Zwischensumme
Erträge insgesamt
Ergebnis des Geschäftsjahres
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 17
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für
den Zeitraum vom: 01.10.2012 – 30.09.2013
0
Hinweise
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt:
bei Käufen:
bei Verkäufen:
11.145,47 Euro
6.715,90 Euro
4.429,57 Euro
Total Expense Ratio (Gesamtkostenquote) gem. BVI = 0,76 %
Die KAG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten
Vergütungen und Aufwandserstattungen.
Die KAG gewährt keine sogenannten Vermittlungsfolgeprovisionen an Vermittler aus der von dem Sondervermögen
an sie geleisteten Vergütungen.
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 18
Entwicklung des Fondsvermögens für den Zeitraum vom:
01.10.2012 – 30.09.2013
EUR
insgesamt
Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres
38.527.797,16
Ausschüttung für das Vorjahr
-1.301.100,10
Zwischenausschüttung
0,00
Mittelzuflüsse Anteilscheinkäufen
Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen
Mittelzufluß/-abfluß (netto)
10.770.555,70
12.680.022,25
-1.909.466,55
Ertragsausgleich - Ausgleichsposten -
22.605,66
Ordentlicher Nettoertrag vor Ertragsausgleich
Ertragsausgleich
Ordentlicher Nettoertrag
Realisierte Gewinne vor Ertragsausgleich
Ertragsausgleich
Realisierte Gewinne
902.430,30
-16.597,32
885.832,98
0,00
0,00
0,00
Realisierte Verluste vor Ertragsausgleich *)
Ertragsausgleich
Realisierte Verluste
-87.082,00
1.520,31
Realisierte Gewinne StSenkG vor Ertragsausgleich *)
Ertragsausgleich
Realisierte Gewinne StSenkG
619.937,46
-7.528,65
-85.561,69
612.408,81
Realisierte Verluste StSenkG vor Ertragsausgleich
Ertragsausgleich
Realisierte Verluste StSenkG
0,00
0,00
Realisierte Gewinne aus Termingeschäften vor Ertragsausgleich
Ertragsausgleich
Realisierte Gewinne aus Termingeschäften
0,00
0,00
Realisierte Verluste aus Termingeschäften vor Ertragsausgleich
Ertragsausgleich
Realisierte Verluste aus Termingeschäften
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste
Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres
361.689,93
37.114.206,20
*) In den realisierten Gewinnen und Verlusten sind die realisierten Netto ergebnisse der einzelnen außero rdentlichen Ertragsarten ausgewiesen.
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 19
Berechnung der Ausschüttung für den Zeitraum vom:
01.10.2012 – 30.09.2013
Anteilumlauf: 350.850
EUR
insgesamt
EUR
pro Anteil
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-398.543,68
-196.431,30
-1.659.731,56
13.568,75
472,75
0,00
-1.511,10
-2.242.176,14
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
-1,1359375
-0,5598726
-4,7306016
0,0386739
0,0013474
0,0000000
-0,0043070
-6,3906973
Ordentlicher Nettoertrag
885.832,98
2,5248196
Kursgewinne / -verluste
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Erträge AbgSt
Außerordentliche Erträge StSenkG
Außerordentliche Erträge StSenkG AbgSt
Außerordentliche Erträge aus Termingeschäften
Außerordentliche Erträge aus Termingeschäften AbgSt
Summe Kursgewinne / -verluste
-41.484,50
-44.077,19
226.332,94
386.075,87
0,00
0,00
526.847,12
-0,1182400
-0,1256297
0,6450989
1,1004015
0,0000000
0,0000000
1,5016307
-829.496,04
-2,3642469
Vortrag aus dem Vorjahr
Ordentliche Erträge
Ordentliche Erträge StSenkG
Ordentliche Erträge DBA-Einkünfte
Ordentliche Verlustvorträge
Ordentliche Verlustvorträge Inland StSenkG
Ordentliche Verlustvorträge Ausland StSenkG
Ordentliche Verlustvorträge REITs Inland
Ordentliche Verlustvorträge REITs Ausland
Ordentliche Verlustvorträge Wertpapierleihe Inland
Ordentliche Verlustvorträge Wertpapierleihe Ausland
Ordentliche Verlustvorträge DBA-Einkünfte
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Erträge AbgSt
Außerordentliche Erträge StSenkG
Außerordentliche Erträge StSenkG AbgSt
Außerordentliche Erträge aus Termingeschäften
Außerordentliche Erträge aus Termingeschäften AbgSt
Private Veräußerungsgewinne vor InvStG
Summe Vorträge
Ausschüttungsfähige Erträge
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 20
Anteilumlauf: 350.850
Der Wiederanlage zugeführt
Vortrag auf neue Rechnung
Ordentliche Erträge
Ordentliche Erträge StSenkG
Ordentliche Erträge DBA-Einkünfte
Ordentliche Verlustvorträge
Ordentliche Verlustvorträge Inland StSenkG
Ordentliche Verlustvorträge Ausland StSenkG
Ordentliche Verlustvorträge REITs Inland
Ordentliche Verlustvorträge REITs Ausland
Ordentliche Verlustvorträge Wertpapierleihe Inland
Ordentliche Verlustvorträge Wertpapierleihe Ausland
Ordentliche Verlustvorträge DBA-Einkünfte
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Erträge AbgSt
Außerordentliche Erträge StSenkG
Außerordentliche Erträge StSenkG AbgSt
Außerordentliche Erträge aus Termingeschäften
Außerordentliche Erträge aus Termingeschäften AbgSt
Private Veräußerungsgewinne vor InvStG
Gesamt Vortrag
Gesamtausschüttung
davon:
Ausschüttung
Kapitalertragsteuer auf deutsche Dividenden
Einbehaltene Quellensteuer
Solidaritätszuschlag auf Kapitalertragsteuer
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 21
EUR
insgesamt
EUR
pro Anteil
0,00
0,0000000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-440.028,18
-240.508,49
-1.433.398,62
139.590,55
472,75
0,00
-1.511,10
-1.975.383,09
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
-1,2541775
-0,6855023
-4,0855027
0,3978639
0,0013474
0,0000000
-0,0043070
-5,6302782
1.145.887,05
3,2660312
1.140.262,50
5.331,32
0,00
293,22
3,2500000
0,0151954
0,0000000
0,0008357
Hinweise zur Derivateverordnung (DerivateV)
BNY Mellon WerteFonds
Potenzieller Risikobetrag für das Marktpreisrisiko
Das InvG eröffnet Kapitalanlagegesellschaften für ihre Sondervermögen erweiterte Möglichkeiten der
Gestaltung von Anlage- und Risikoprofilen. Hierbei können Derivate zur Steigerung der Rendite,
Verminderung des Risikos usw. eine bedeutende Rolle spielen. Sofern Derivate eingesetzt werden sollen,
gelten u.a. Begrenzungen des Markt- und Kontrahentenrisikos.
Der qualifizierte Ansatz gemäß DerivateV sieht die Messung des Marktrisikos des Sondervermögens und
eines derivatfreien Vergleichsvermögens mit Hilfe eines anerkannten Value-at-Risk-Modells (VaR) vor.
Dabei darf der Anrechnungsbetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens zu keinem Zeitpunkt das
Zweifache des potentiellen Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen Vergleichsvermögens
übersteigen.
Zudem sind die für das Sondervermögen im Geschäftsjahr ermittelten potenziellen Risikobeträge für das
Marktpreisrisiko im Jahresbericht zu veröffentlichen. Dabei sind mindestens der kleinste, der
größte und der durchschnittliche potenzielle Risikobetrag anzugeben.
Die für das Sondervermögen im Geschäftsjahr ermittelten potenziellen Risikobeträge für das
Marktpreisrisiko ergeben sich wie folgt:
in TEUR
Kleinster potenzieller Risikobetrag:
368
Größter potenzieller Risikobetrag:
1.171
Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag:
611
Zur Risikomessung wird ein Varianz-Covarianz Risikomodell (ggf. ergänzt um Monte Carlo-Simulation
bei nicht linearen Risiken) verwendet, welches die Marktpreisrisiken auf einem einseitigen Prognoseintervall
mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau in Höhe von von 99% und einer Haltedauer von 10 Tagen bei einer
dynamisch gewichteten, historischen Zeitreihe von 250 Arbeitstagen ermittelt. Diese Werte
sind vergangenheitsorientiert und beziehen sich auf den Zeitraum vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013.
Darüber hinaus sind gemäß § 9 Abs. 5 DerivateV Angaben zum Vergleichsvermögen im Jahresbericht
zu veröffentlichen. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung war das Vergleichsvermögen wie folgt
zusammengesetzt:
in %
CGBI EUROBIG Overall MATS.(E) - TR
MSCI Europe
65
35
Hinsichtlich der Angaben zur tatsächlich genutzten Hebelwirkung im Geschäftsjahr ergibt sich bei der
Messung der Marktpreisrisikobergrenze entsprechend dem einfachen Ansatz der DerivateV eine
durchschnittliche Hebelwirkung von 0,00 %.
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 22
Düsseldorf, 15. Januar 2014
Meriten Investment Management GmbH, Düsseldorf
Die Geschäftsführung
Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers
An die Meriten Investment Management GmbH, Düsseldorf
Die Meriten Investment Management GmbH hat uns beauftragt, gemäß § 44 Absatz 5 des Investmentgesetzes (InvG) den Jahresbericht des Sondervermögens BNY Mellon WerteFonds für das
Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 zu prüfen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des InvG liegt in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresbericht abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung nach § 44 Absatz 5 InvG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresbericht den gesetzlichen Vorschriften.
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kuppler
Lenz
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 23
Besteuerungsgrundlagen gem. § 5 InvStG BNY Mellon WerteFonds
für den Zeitraum vom 1.10.2012 bis 30.09.2013
ISIN: DE0007045148
ISIN:
Nr. 1
DE0007045148
a)
aa)
bb)
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 1
b)
b)
c)
aa)
bb)
cc)
dd)
ee)
ff)
gg)
hh)
ii)
jj)
Privatvermögen
(EStG)
Betriebsvermögen
(EStG)
Betriebsvermögen
(KStG)
Barausschüttung
3,2660312
3,2660312
3,2660312
Betrag der Ausschüttung
in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der
Vorjahre
in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
Betrag der ausgeschütteten Erträge
Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge
In der Ausschüttung und den ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene
Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nummer
40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 1 KStG
Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 2 InvStG
i.V.m. § 8b Absatz 2 KStG oder § 3 Nummer 40 EStG
Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2a
steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung
Erträge im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31.
Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht
Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG sind
steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 in der
ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung
Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 1
in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen
Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz
4 vorgenommen wurde
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2
3,3595202
3,3595202
3,3595202
0,0000000
0,0000000
3,3595202
0,0776169
0,0000000
0,0000000
3,3595202
0,0776169
0,5293554
0,0000000
0,7412115
2,1665702
0,7412115
2,1665702
--
--
--
--
-0,0000000
-0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,2899636
0,2899636
0,2899636
0,0000000
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 24
0,0000000
0,0000000
3,3595202
0,0776169
---0,7412115
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,2899636
--
kk)
ll)
mm)
Nr. 1
d)
aa)
bb)
cc)
Nr. 1
f)
aa)
bb)
cc)
dd)
ee)
ff)
InvStG i.V.m. § 8b Absatz 2 KStG oder § 3 Nummer 40 EStG oder im
Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist
in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2,
die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf
die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen
in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2
InvStG i.V.m. § 8b Absatz 2 KStG oder § 3 Nummer 40 EStG oder im
Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist
Erträge im Sinne des § 18 Absatz 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 1 KStG
Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigter Teil der Ausschüttung
i.S.d § 7 Abs. 1 und 2 InvStG
i.S.d § 7 Abs. 3 InvStG
i.S.d § 7 Abs. 1 Satz 5 InvStG, soweit in aa) enthalten
den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten
Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2 entfällt und
nach § 4 Absatz 2 InvStG i.V.m. § 32d Absatz 5 oder § 34c Absatz 1
EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 vorgenommen
wurde
in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf
die § 2 Absatz 2 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 2 KStG oder
§ 3 Nummer 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist
der nach § 4 Absatz 2 InvStG i.V.m. § 34c Absatz 3 EStG abziehbar
ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 InvStG vorgenommen wurde
in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf
die § 2 Absatz 2 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 2 KStG oder
§ 3 Nummer 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist
der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
als gezahlt gilt und nach § 4 Absatz 2 i.V.m. diesem Abkommen
anrechenbar ist
in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 25
0,0000000
--
--
2,6351438
0,0607818
0,4685736
0,0526971
--
0,0000000
--
0,0000000
--
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
--
0,1040385
2,6351438
0,0607818
0,4685736
2,6351438
0,0607818
0,4685736
0,0526971
0,0526971
0,0526971
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
Nr. 1
g)
Nr. 1
h)
Nr. 1
i)
die § 2 Absatz 2 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 2 KStG oder
§ 3 Nummer 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist
den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung
die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete
Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre
den Betrag der nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 nichtabziehbaren
Werbungskosten
0,0000000
0,0934890
0,0776169
0,0000000
0,0000000
0,0934890
0,0934890
0,0776169
0,0776169
Datum der Beschlussfassung 22.10.2013
Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 (Rechtssache C-284/09): Eliminierung von Streubesitzdividenden aus dem Fondsaktiengewinn
Seit dem 01. März 2013 unterliegen alle Dividenden aus Streubesitz-Beteiligungen der Körperschaftsteuer. Bislang hatten deutsche Steuerpflichtige, wenn sie mit weniger
als zehn Prozent an einem Unternehmen beteiligt waren, davon profitiert, dass auch Streubesitzdividenden von der Körperschaftsteuer befreit waren. Lediglich
Kapitalertragsteuer war zu zahlen, doch die wurde auf die deutsche Körperschaftsteuer angerechnet bzw. erstattet. Weil ausländischen Anteilseignern dies versagt blieb,
hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche Regelung als diskriminierend beurteilt.
Die Aufhebung der Steuerbefreiung für die von Körperschaften bezogenen Streubesitzdividenden wurde auch im Investmentsteuerrecht nachvollzogen. Dadurch müssen
seit dem 01. März 2013 zwei Fondsaktiengewinne berechnet und veröffentlicht werden. Während der Fondsaktiengewinn EStG unverändert sämtliche Dividendenerträge
beinhaltet, werden in den Fondsaktiengewinn KStG lediglich sämtliche Dividendenerträge, die bis zum 28. Februar 2013 zugeflossen sind, sowie Dividendenerträge in
Bezug auf eine Beteiligung an der Kapitalgesellschaft von mindestens zehn Prozent einbezogen.
Die Meriten Investment Management GmbH hat der neuen Rechtsprechung Rechnung getragen und die Fondsaktiengewinne entsprechend berechnet. Sie sind auf der
Internetseite der Meriten Investment Management GmbH unter www.meriten.de (Basisinformationen / Nettoinventarwert / Meriten Investment Management Fonds)
veröffentlicht.
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 26
Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Prüfung der steuerlichen Angaben des
Investmentvermögens
BNY Mellon WerteFonds
für den Zeitraum vom 01.10.2012 bis 30.09.2013
An die Meriten Investment Management GmbH (nachfolgend die Gesellschaft):
Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz
(InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesellschaft für das Investmentvermögen BNY Mellon
WerteFonds für den Zeitraum vom 01.10.2012 bis 30.09.2013 zu veröffentlichenden Angaben
nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt
wurden.
Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen
und dem Jahresbericht nach § 44 Abs. 1 InvG für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer
Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vorschriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In
den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds)
investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden steuerlichen Angaben.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der
Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 5 InvG geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf beruhende Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere
Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger
steuerlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat,
beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds von anderen
zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender
Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft.
Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach
ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden
kann, ob die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern
sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des
Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch
die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden,
wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir wei-
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 27
sen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus
der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass
die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.
Düsseldorf, den 22. Oktober 2013
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Hans-Peter Niedrig
Norbert Schröer
Rechtsanwalt - Wirtschaftsprüfer
Rechtsanwalt - Steuerberater
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 28
Kurzangaben über die für Anleger bedeutsamen
Steuervorschriften
Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften
Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Fonds mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilserwerb in seinem
Heimatland individuell zu klären.
Der Fonds ist als Zweckvermögen von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Die steuerpflichtigen Erträge des Fonds werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den
Sparer-Pauschbetrag von jährlich 801,- Euro (für Alleinstehende oder getrennt veranlagte Ehegatten) bzw. 1.602,-- Euro (für zusammen veranlagte Ehegatten) übersteigen Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch
die vom Fonds ausgeschütteten Erträge, die ausschüttungsgleichen Erträge, der Zwischengewinn
sowie der Gewinn aus dem An- und Verkauf von Fondsanteilen, wenn diese nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden bzw. werden.
Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle
grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und ausländische Quellensteuern angerechnet.
Der Steuerabzug hat u.a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der persönliche Steuersatz
geringer ist als der Abgeltungssatz von 25 Prozent. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den
niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (sog. Günstigerprüfung).
Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (weil z.B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus
Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von 25 Prozent oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen
steuerlich erfasst. Die steuerliche Gesetzgebung erfordert zur Ermittlung der steuerpflichtigen bzw.
der kapitalertragsteuerpflichtigen Erträge eine differenzierte Betrachtung der Ertragsbestandteile.
Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)
Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen Genussrechten und Gewinne
aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene des Fonds erzielt
werden, werden beim Anleger nicht erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Gleiches gilt
für die Veräußerung von Anteile an anderen Investmentvermögen. Zudem werden die Gewinne
aus der Veräußerung der folgenden Kapitalforderungen beim Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht
ausgeschüttet werden:
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 29
a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben,
b) „normale“ Anleihen und unverbriefte Forderungen mit festem Kupon sowie Down-RatingAnleihen, Floater und Reverse-Floater,
c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl
von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden,
d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen,
e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinnobligationen und FremdkapitalGenussrechte und
f) „cum“-erworbene Optionsanleihen.
Werden Gewinne aus der Veräußerung der o.g. Wertpapiere/Kapitalforderungen, Gewinne aus
Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien ausgeschüttet, sind sie grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen bei Verwahrung der Anteile im Inland dem Steuerabzug von 25 Prozent
(zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Ausgeschüttete Gewinne aus
der Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne aus Termingeschäften sind jedoch steuerfrei,
wenn die Wertpapiere auf Ebene des Fonds vor dem 1. Januar 2009 erworben bzw. die Termingeschäfte vor dem 1. Januar 2009 eingegangen wurden.
Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht in der o.g. Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln (s.u.).
Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge
Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt
unabhängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden. Sie unterliegen i.d.R.
dem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 801,- Euro bei Einzelveranlagung bzw. 1.602,- Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen. Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden (sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, nachfolgend
„NV-Bescheinigung“).
Verwahrt der inländische Anleger die Anteile eines steuerrechtlich ausschüttenden Sondervermögens in einem inländischen Depot bei der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut (Depotfall), so
nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungstermin ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach
amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei
Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben.
Für den Steuerabzug eines Sondervermögens, das seine Erträge nicht ausschüttet, stellt der
Fonds den depotführenden Stellen die Kapitalertragsteuer nebst den maximal anfallenden Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zur Verfügung. Die depotführenden Stellen
nehmen den Steuerabzug wie im Ausschüttungsfall unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Anleger vor, so dass insbesondere gegebenenfalls die Kirchensteuer abgeführt werden kann. Soweit der Fonds den depotführenden Stellen Beträge zur Verfügung gestellt hat, die
nicht abgeführt werden müssen, erfolgt eine Erstattung.
Befinden sich die Anteile im Depot bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen
Kapitalverwaltungsgesellschaft, so erhält der Anleger, der seiner depotführenden Stelle einen in
ausreichender Höhe ausgestellten Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung vor Ablauf
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 30
des Geschäftsjahres des Fonds vorlegt, den der depotführenden Stelle zur Verfügung gestellten
Betrag auf seinem Konto gutgeschrieben.
Sofern der Freistellungsauftrag oder die NV-Bescheinigung nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt
wird, erhält der Anleger auf Antrag von der depotführenden Stelle eine Steuerbescheinigung über
den einbehaltenen und abgeführten Steuerabzug und den Solidaritätszuschlag. Der Anleger hat
dann die Möglichkeit, den Steuerabzug im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung auf seine persönliche Steuerschuld anrechnen zu lassen.
Werden Anteile ausschüttender Sondervermögen nicht in einem Depot verwahrt und Ertragsscheine einem inländischen Kreditinstitut vorgelegt (Eigenverwahrung), wird der Steuerabzug in Höhe
von 25 Prozent zzgl. des Solidaritätszuschlags vorgenommen.
Negative steuerliche Erträge
Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene
des Fonds, werden diese auf Ebene des Fonds steuerlich vorgetragen. Diese können auf Ebene
des Fonds mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht
möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge beim Anleger bei der Einkommensteuer erst in
dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des Fonds endet bzw. die
Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Fonds erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge
auf Ebene des Fonds verrechnet werden. Eine frühere Geltendmachung bei der Einkommensteuer
des Anlegers ist nicht möglich.
Substanzauskehrungen
Substanzauskehrungen unterliegen nicht der Besteuerung. Substanzauskehrungen, die der Anleger während seiner Besitzzeit erhalten hat, sind allerdings dem steuerlichen Ergebnis aus der Veräußerung der Fondsanteile hinzuzurechnen, d.h. sie erhöhen den steuerlichen Gewinn.
Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene
Werden Anteile an dem Fonds, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, von einem
Privatanleger veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25 Prozent.
Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, nimmt die depotführende Stelle
den Steuerabzug vor. Der Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw.
einer NV-Bescheinigung vermieden werden. Werden solche Anteile von einem Privatanleger mit
Verlust veräußert, dann ist der Verlust mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen
verrechenbar. Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden und bei derselben
depotführenden Stelle im selben Kalenderjahr positive Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt wurden, nimmt die depotführende Stelle die Verlustverrechnung vor.
Bei einer Veräußerung der vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Fondsanteile ist der Gewinn bei
Privatanlegern steuerfrei.
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind die Anschaffungskosten um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerungspreis um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Veräußerung zu kürzen, damit es nicht zu einer doppelten einkommensteuerlichen Erfassung von Zwischengewinnen (siehe unten) kommen kann. Zudem ist der Veräußerungspreis
um die thesaurierten Erträge zu kürzen, die der Anleger bereits versteuert hat, damit es auch insoweit nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.
Der Gewinn aus der Veräußerung nach dem 31. Dezember 2008 erworbener Fondanteile ist insoweit steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch nicht auf der
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 31
Anlegerebene erfassten, nach Doppelbesteuerungsabkommen (nachfolgend „DBA“) steuerfreien
Erträge zurückzuführen ist (sog. besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn).
Die Gesellschaft veröffentlicht den Immobiliengewinn bewertungstäglich als Prozentsatz des Anteilwertes des Fonds.
Sofern für die Investitionen in den Fonds eine Mindestanlagesumme von 100.000 Euro oder mehr
vorgeschrieben ist oder die Beteiligung natürlicher Personen von der Sachkunde der Anleger abhängig ist (bei Anteilsklassen bezogen auf eine Anteilsklasse), gilt für die Veräußerung oder Rückgabe von Anteilen, die nach dem 9. November 2007 und vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, Folgendes: Der Gewinn aus der Veräußerung oder Rückgabe solcher Anteile unterliegt
grundsätzlich dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent. Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn
aus dem Verkauf oder der Rückgabe der Anteile ist in diesem Fall jedoch auf den Betrag der auf
Fondsebene thesaurierten Gewinne aus der Veräußerung von nach dem 31. Dezember 2008 erworbenen Wertpapiere und der auf Fondsebene thesaurierten Gewinne aus nach dem 31. Dezember 2008 eingegangenen Termingeschäften begrenzt. Diese Begrenzung des steuerpflichtigen
Veräußerungsgewinns erfordert den Nachweis des entsprechenden Betrags.
Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer)
Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, Anteilen an Investmentvermögen,, eigenkapitalähnlichen Genussrechten und Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die
auf der Ebene des Fonds erzielt werden, werden beim Anleger nicht erfasst, solange sie nicht
ausgeschüttet werden. Zudem werden die Gewinne aus der Veräußerung der folgenden Kapitalforderungen beim Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet werden:
Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen (nachfolgend: „Gute Kapitalforderungen“):
a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben,
b) „normale“ Anleihen und unverbriefte Forderungen mit festem Kupon sowie Down-RatingAnleihen, Floater und Reverse-Floater,
c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl
von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden,
d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen,
e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinnobligationen und FremdkapitalGenussrechte und
f) „cum“-erworbene Optionsanleihen.
Werden diese Gewinne ausgeschüttet, so sind sie steuerlich auf Anlegerebene zu berücksichtigen.
Dabei sind Veräußerungsgewinne aus Aktien ganz (bei Anlegern, die Körperschaften sind) oder zu
40 Prozent (bei sonstigen betrieblichen Anlegern, z.B. Einzelunternehmern) steuerfrei
(Teileinkünfteverfahren). Veräußerungsgewinne aus Renten/Kapitalforderungen, Gewinne aus
Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien sind hingegen in voller Höhe steuerpflichtig.
Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht in der o.g. Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln (s.u.).
Ausgeschüttete Wertpapierveräußerungsgewinne, ausgeschüttete Termingeschäftsgewinne sowie
ausgeschüttete Erträge aus Stillhalterprämien unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag). Dies gilt nicht für Gewinne aus der Veräußerung von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Wertpapieren und Gewinne aus vor dem
1. Januar 2009 eingegangenen Termingeschäften. Die auszahlende Stelle nimmt jedoch insbe-
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 32
sondere dann keinen Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist oder diese Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und
dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenen
Vordruck erklärt wird.
Zinsen und zinsähnliche Erträge
Zinsen und zinsähnliche Erträge sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden.
Die depotführende Stelle nimmt nur bei Vorlage einer entsprechenden NV-Bescheinigung vom
Steuerabzug Abstand oder vergütet diesen. Im Übrigen erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung über die Vornahme des Steuerabzugs.
In- und ausländische Dividenden
Vor dem 1.März 2013 dem Fonds zugeflossene oder als zugeflossen geltende Dividenden in- und
ausländischer Aktiengesellschaften, die auf Anteile im Betriebsvermögen ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind mit Ausnahme von Dividenden nach dem Gesetz über deutsche ImmobilienAktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (nachfolgend „REITG“) bei Körperschaften
grundsätzlich steuerfrei. Aufgrund der Neuregelung zur Besteuerung von Streubesitzdividenden
sind nach dem 28. Februar 2013 dem Fonds aus der Direktanlage zugeflossene oder als zugeflossen geltende Dividenden in- und ausländischer Aktiengesellschaften bei Körperschaften steuerpflichtig.
Von Einzelunternehmern sind Dividenden – mit Ausnahme der Dividenden nach dem REITG - zu
60 Prozent zu versteuern (Teileinkünfteverfahren).
Inländische Dividenden unterliegen dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich
Solidaritätszuschlag).
Ausländische Dividenden unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag). Die auszahlende Stelle nimmt jedoch insbesondere dann keinen Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist oder
die ausländischen Dividenden Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies der
auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck
erklärt wird. Von, bestimmten Körperschaften muss der auszahlenden Stelle für den Nachweis der
unbeschränkten Steuerpflicht eine Bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes vorliegen.
Dies sind nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts sowie juristische Personen des privaten Rechts, die keine Kapitalgesellschaften, keine
Genossenschaften oder Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit sind)
Bei gewerbesteuerpflichtigen Anlegern sind die zum Teil einkommensteuerfreien bzw. körperschaftsteuerfreien Dividendenerträge für Zwecke der Ermittlung des Gewerbeertrags wieder hinzuzurechnen, nicht aber wieder zu kürzen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung können Dividenden von ausländischen Kapitalgesellschaften als so genannte Schachteldividenden nur dann steuerfrei sein, wenn der Anleger eine (Kapital-) Gesellschaft i.S.d. DBAs ist und auf ihn durchgerechnet eine genügend hohe (Schachtel-) Beteiligung entfällt.
Negative steuerliche Erträge
Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene
des Fonds, werden diese steuerlich auf Ebene des Fonds vorgetragen. Diese können auf Ebene
des Fonds mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht
möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge beim Anleger bei der Einkommensteuer bzw.
Körperschaftsteuer erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 33
des Fonds endet, bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Fonds erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge auf Ebene des Fonds verrechnet werden. Eine frühere Geltendmachung bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer des Anlegers ist nicht möglich.
Substanzauskehrungen
Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar. Dies bedeutet für einen bilanzierenden Anleger, dass
die Substanzauskehrungen in der Handelsbilanz ertragswirksam zu vereinnahmen sind, in der
Steuerbilanz aufwandswirksam ein passiver Ausgleichsposten zu bilden ist und damit technisch
die historischen Anschaffungskosten steuerneutral gemindert werden. Alternativ können die fortgeführten Anschaffungskosten um den anteiligen Betrag der Substanzausschüttung vermindert werden.
Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im Betriebsvermögen sind für Körperschaften grundsätzlich steuerfrei, soweit die Gewinne aus noch nicht zugeflossenen oder noch nicht als zugeflossen geltenden Dividenden und aus realisierten und nicht realisierten Gewinnen des Fonds aus inund ausländischen Aktien herrühren und soweit diese Dividenden und Gewinne bei Zurechnung an
den Anleger steuerfrei sind (sogenannter Aktiengewinn). Von Einzelunternehmern sind diese Veräußerungsgewinne zu 60 Prozent zu versteuern. Die Gesellschaft veröffentlicht den Aktiengewinn
(seit 1. März 2013 aufgrund der oben erwähnten Gesetzesänderung zwei Aktiengewinne getrennt
für Körperschaften und Einzelunternehmer – gegebenenfalls erfolgt die getrennte Veröffentlichung
erst nachträglich) bewertungstäglich als Prozentsatz des Anteilwertes des Fonds.
Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile ist zudem insoweit steuerfrei, als er auf die während
der Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch nicht auf der Anlegerebene erfassten, nach DBA
steuerfreien Erträge zurückzuführen ist (sog. besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn).
Die Gesellschaft veröffentlicht den Immobiliengewinn bewertungstäglich als Prozentsatz des Anteilwertes des Fonds.
Steuerausländer
Verwahrt ein Steuerausländer Anteile ausschüttender Fonds im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird vom Steuerabzug auf Zinsen, zinsähnliche Erträge, Wertpapierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsgewinne und ausländische Dividenden Abstand genommen, sofern
er seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs entsprechend der Abgabenordnung zu beantragen. Zuständig ist das für die depotführende Stelle zuständige Finanzamt.
Inwieweit eine Anrechnung oder Erstattung des Steuerabzugs auf inländische Dividenden für den
ausländischen Anleger möglich ist, hängt von dem zwischen dem Sitzstaat des Anlegers und der
Bundesrepublik Deutschland bestehenden DBA ab. Eine DBA-Erstattung der Kapitalertragsteuer
auf inländische Dividenden erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn.
Solidaritätszuschlag
Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar.
Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung die Vergütung des Steuerabzugs, ist kein
Solidaritätszuschlag abzuführen bzw. wird bei einer Thesaurierung der einbehaltene Solidaritätszuschlag vergütet.
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 34
Kirchensteuer
Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach
dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, als
Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Zu diesem Zweck hat der Kirchensteuerpflichtige dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen Antrag seine Religionsangehörigkeit zu benennen. Ehegatten haben in dem Antrag zudem zu erklären, in welchem Verhältnis der auf jeden Ehegatten
entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den gesamten Kapitalerträgen der Ehegatten steht, damit
die Kirchensteuer entsprechend diesem Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und abgeführt werden
kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis angegeben, erfolgt eine Aufteilung nach Köpfen.
Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
Ausländische Quellensteuer
Auf die ausländischen Erträge des Fonds wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer
einbehalten. Die Gesellschaft kann die anrechenbare Quellensteuer auf der Ebene des Fonds wie
Werbungskosten abziehen. In diesem Fall ist die ausländische Quellensteuer auf Anlegerebene
weder anrechenbar noch abzugsfähig. Übt die Gesellschaft ihr Wahlrecht zum Abzug der ausländischen Quellensteuer auf Fondsebene nicht aus, dann wird die anrechenbare Quellensteuer bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
Ertragsausgleich
Auf Erträge entfallende Teile des Ausgabepreises für ausgegebene Anteile, die zur Ausschüttung
herangezogen werden können (Ertragsausgleichsverfahren), sind steuerlich so zu behandeln wie
die Erträge, auf die diese Teile des Ausgabepreises entfallen.
Gesonderte Feststellung, Außenprüfung
Die Besteuerungsgrundlagen, die auf Ebene des Fonds ermittelt werden, sind gesondert festzustellen. Hierzu hat die Gesellschaft beim zuständigen Finanzamt eine Feststellungserklärung abzugeben. Änderungen der Feststellungserklärungen, z.B. anlässlich einer Außenprüfung der Finanzverwaltung, werden für das Geschäftsjahr wirksam, in dem die geänderte Feststellung unanfechtbar geworden ist. Die steuerliche Zurechnung dieser geänderten Feststellung beim Anleger
erfolgt dann zum Ende dieses Geschäftsjahres bzw. am Ausschüttungstag bei der Ausschüttung
für dieses Geschäftsjahr.
Damit treffen die Bereinigungen von Fehlern wirtschaftlich die Anleger, die zum Zeitpunkt der Fehlerbereinigung an dem Fonds beteiligt sind. Die steuerlichen Auswirkungen können entweder positiv oder negativ sein.
Zwischengewinnbesteuerung
Zwischengewinne sind die im Ausgabe- oder Rücknahmepreis enthaltenen Entgelte für vereinnahmte oder aufgelaufene Zinsen sowie Gewinne aus der Veräußerung von nicht Guten Kapitalforderungen, die vom Fonds noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und infolgedessen beim Anleger noch nicht steuerpflichtig wurden (etwa mit Stückzinsen aus festverzinslichen Wertpapieren
vergleichbar). Der vom Fonds erwirtschaftete Zwischengewinn ist bei Rückgabe oder Verkauf der
Anteile durch Steuerinländer einkommensteuerpflichtig. Der Steuerabzug auf den Zwischengewinn
beträgt 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).
Der bei Erwerb von Anteilen gezahlte Zwischengewinn kann im Jahr der Zahlung beim Privatanleger einkommensteuerlich als negative Einnahme abgesetzt werden, wenn ein Ertragsausgleichsverfahren durchgeführt wird und sowohl bei der Veröffentlichung des Zwischengewinns als auch im
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 35
Rahmen der von den Berufsträgern zu bescheinigenden Steuerdaten hierauf hingewiesen wird. Er
wird bereits beim Steuerabzug steuermindernd berücksichtigt. Wird der Zwischengewinn nicht veröffentlicht, sind jährlich 6 Prozent des Entgelts für die Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils als Zwischengewinn anzusetzen. Bei betrieblichen Anlegern ist der gezahlte Zwischengewinn unselbständiger Teil der Anschaffungskosten, die nicht zu korrigieren sind. Bei
Rückgabe oder Veräußerung des Fondsanteils bildet der erhaltene Zwischengewinn einen unselbständigen Teil des Veräußerungserlöses. Eine Korrektur ist nicht vorzunehmen.
Die Zwischengewinne können regelmäßig auch den Abrechnungen sowie den
Erträgnisaufstellungen der Banken entnommen werden.
Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen
In den Fällen der Verschmelzung eines inländischen Sondervermögens in ein anderes inländisches Sondervermögen kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten Sondervermögen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, d.h. dieser Vorgang ist steuerneutral. Das Gleiche gilt für die Übertragung aller Vermögensgegenstände eines inländischen
Sondervermögens auf eine inländische Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital
oder ein Teilgesellschaftsvermögen einer inländischen Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital. Erhalten die Anleger des übertragenden Sondervermögens eine im Verschmelzungsplan vorgesehene Barzahlung, ist diese wie eine Ausschüttung eines sonstigen Ertrags zu
behandeln. Vom übertragenden Sondervermögen erwirtschafte und noch nicht ausgeschüttete Erträge werden den Anlegern zum Übertragungsstichtag als sogenannte ausschüttungsgleiche Erträge steuerlich zugewiesen.
Transparente, semitransparente und intransparente Besteuerung als Investmentfonds
Die oben genannten Besteuerungsgrundsätze (sog. transparente Besteuerung für Investmentfonds
im Sinne des Investmentsteuergesetzes (nachfolgend „InvStG“)) gelten nur, wenn der Fonds unter
die Bestandsschutzregelung des InvStG fällt. Alternativ muss der Fonds die steuerlichen Anlagebestimmungen nach dem InvStG, dies sind die Grundsätze nach denen der Fonds investieren darf,
um steuerlich als Investmentfonds behandelt zu werden. In beiden Fällen müssen zudem sämtliche Besteuerungsgrundlagen nach der steuerlichen Bekanntmachungspflicht entsprechend den
Vorgaben in § 5 Abs. 1 InvStG bekannt gemacht werden. Der Fonds fällt unter die Bestandsschutzregelungen des InvStG, wenn er vor dem 24.12.2013 aufgelegt worden ist und die Anlagebestimmungen und Kreditaufnahmegrenzen nach dem ehemaligen Investmentgesetz erfüllt. Hat
der Fonds Anteile an anderen Investmentvermögen erworben, so gelten die oben genannte Besteuerungsgrundsätze ebenfalls nur, wenn (i) die jeweilige der Fonds entweder unter die Bestandsschutzregelungen des InvStG fällt oder die steuerlichen Anlagebestimmungen nach dem
InvStG erfüllt und (ii) die Verwaltungsgesellschaft für diese Zielfonds den steuerlichen Bekanntmachungspflichten nachkommt.
Die Gesellschaft ist bestrebt, die steuerlichen Anlagebestimmungen bzw. im Falle des Bestandschutzes die Anlagebestimmungen und Kreditaufnahmegrenzen nach dem Investmentgesetz zu
erfüllen und sämtliche Besteuerungsgrundlagen, die ihr zugänglich sind, bekannt zu machen. Die
erforderliche Bekanntmachung kann jedoch nicht garantiert werden, insbesondere soweit der
Fonds Anteile an Investmentvermögen erworben hat und die jeweilige Verwaltungsgesellschaft für
diese den steuerlichen Bekanntmachungspflichten nicht nachkommt. In diesem Fall werden die
Ausschüttungen und der Zwischengewinn sowie 70 Prozent der Wertsteigerung im letzten Kalenderjahr bezogen auf die jeweiligen Anteile am Investmentvermögen (mindestens jedoch 6 Prozent
des Rücknahmepreises) als steuerpflichtiger Ertrag auf der Ebene des Fonds angesetzt. Die Gesellschaft ist zudem bestrebt, andere Besteuerungsgrundlagen außerhalb der Anforderungen des
§ 5 Abs. 1 InvStG (insbesondere den Aktiengewinn, den Immobiliengewinn und den Zwischengewinn) bekannt zu machen.
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 36
Sofern die Anlagebestimmungen und Kreditaufnahmegrenzen nach dem ehemaligen Investmentgesetz bzw. die steuerlichen Anlagebestimmungen nach dem InvStG nicht eingehalten werden, ist
der Fonds als Investitionsgesellschaft zu betrachten. Die Besteuerung richtet sich nach den
Grundsätzen für InvestitionsgesellschaftenEU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung
Die Zinsinformationsverordnung (nachfolgend „ZIV“), mit der die Richtlinie im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen umgesetzt wird, soll grenzüberschreitend die effektive Besteuerung von
Zinserträgen natürlicher Personen im Gebiet der EU sicherstellen. Mit einigen Drittstaaten (insbesondere mit der Schweiz, Liechtenstein, Channel Islands, Monaco und Andorra) hat die EU Abkommen abgeschlossen, die der EU-Zinsrichtlinie weitgehend entsprechen.
Dazu werden grundsätzlich Zinserträge, die eine im europäischen Ausland oder bestimmten Drittstaaten ansässige natürliche Person von einem deutschen Kreditinstitut (das insoweit als Zahlstelle handelt) gutgeschrieben erhält, von dem deutschen Kreditinstitut an das Bundeszentralamt für
Steuern und von dort aus letztlich an die ausländischen Wohnsitzfinanzämter gemeldet.
Entsprechend werden grundsätzlich Zinserträge, die eine natürliche Person in Deutschland von einem ausländischen Kreditinstitut im europäischen Ausland oder in bestimmten Drittstaaten erhält,
von der ausländischen Bank letztlich an das deutsche Wohnsitzfinanzamt gemeldet. Alternativ behalten einige ausländische Staaten Quellensteuern ein, die in Deutschland anrechenbar sind.
Konkret betroffen sind folglich die innerhalb der EU bzw. in den beigetretenen Drittstaaten ansässigen Privatanleger, die grenzüberschreitend in einem anderen EU-Land ihr Depot oder Konto führen und Zinserträge erwirtschaften. Unter anderem Luxemburg und die Schweiz haben sich verpflichtet, von den Zinserträgen eine Quellensteuer in Höhe von 35 Prozent einzubehalten. Der Anleger erhält im Rahmen der steuerlichen Dokumentation eine Bescheinigung, mit der er sich die
abgezogenen Quellensteuern im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung anrechnen lassen
kann.
Alternativ hat der Privatanleger die Möglichkeit, sich vom Steuerabzug im Ausland befreien zu lassen, indem er eine Ermächtigung zur freiwilligen Offenlegung seiner Zinserträge gegenüber der
ausländischen Bank abgibt, die es dem Institut gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und
stattdessen die Erträge an die gesetzlich vorgegebenen Finanzbehörden zu melden.
Nach der ZIV ist von der Gesellschaft für den Fonds anzugeben, ob er der ZIV unterliegt (in scope)
oder nicht (out of scope). Für diese Beurteilung enthält die ZIV zwei wesentliche Anlagegrenzen.

Wenn das Vermögen des Fonds aus höchstens 15 Prozent Forderungen im Sinne der ZIV besteht, haben die Zahlstellen, die letztlich auf die von der Gesellschaft gemeldeten Daten zurückgreifen, keine Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu versenden. Ansonsten
löst die Überschreitung der 15 Prozent-Grenze eine Meldepflicht der Zahlstellen an das Bundeszentralamt für Steuern über den in der Ausschüttung enthaltenen Zinsanteil aus.
Bei Überschreiten der 25 Prozent-Grenze ist der in der Rückgabe oder Veräußerung der Fondsanteile enthaltene Zinsanteil zu melden. Ist der Fonds ein ausschüttender, so ist zusätzlich im Falle
der Ausschüttung der darin enthaltene Zinsanteil an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
Handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds, erfolgt eine Meldung konsequenterweise nur im
Falle der Rückgabe oder Veräußerung des Fondsanteils.
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 37
Kurzangaben zum BNY Mellon WerteFonds
BNY Mellon WerteFonds
Wertpapier-Kennnummer
704514
ISIN
DE 0007045148
Auflegungsdatum
31.01.2002
Eigentumsverhältnisse
Miteigentum des Anteilinhabers
Ausgabeaufschlag
3,00 Prozent
Verwaltungsvergütung
maximal
1,00 Prozent p.a.
zzt.
0,650 Prozent p.a.
Verwahrstellengebühr
0,100 Prozent p.a.
zzt.
0,050 Prozent p.a.
Verbriefung der Anleihe
Globalurkunde, keine effektiven Stücke
Ertragsausschüttungen
ca. am 20.11. eines jeden Jahres
Geschäftsjahr
01. Oktober bis 30. September
Order-Annahmeschluss
Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile erfolgt zum nächsten Ausgabe-/Rücknahmepreis, wenn
die Order bis 17:00 Uhr (Order-Annahmeschluss) bei der Gesellschaft oder der Verwahrstelle eingegangen ist. Geht die Order nach dem Order-Annahmeschluss ein, erfolgt die Ausgabe bzw.
Rücknahme zu dem Ausgabe-/Rücknahmepreis, der auf den im vorhergehenden Satz genannten
Ausgabe-/ Rücknahmepreis unmittelbar folgt.
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 38
Statistische Angaben
KAPITALVERWALTUNGSGESELLSCHAFT
Meriten Investment Management GmbH,
Düsseldorf
EIGENKAPITAL PER 31.12.2013
gezeichnet, eingezahlt und haftend:
10,3 Mio. EUR
MANDATE DER
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Peter Raab
Mitglied des Verwaltungsrates
BNY Mellon Fund Management (Luxembourg) S.A.,
Luxembourg
BNY Mellon Compass Fund, SICAV, Luxembourg
VERWAHRSTELLE/ZAHLSTELLE
GESELLSCHAFTER
BNY Mellon Investment Management Holdings
(Germany) Ltd., London
AUFSICHTSRAT
Vorsitzender
Mitchell E. Harris
New Hampshire/USA, President of Investment
Management of BNY Mellon
Mitglieder
Ann Fogarty
Dublin/Irland, Head of Offshore Fund Operations,
BN Y Mellon Asset Servicing
Roland Wigger
Köln, Bereichsleiter Projektentwicklung und Recht,
abakus Solar AG
Kreissparkasse Köln
Anstalt des öffentlichen Rechts
Neumarkt 18 – 24, 50667 Köln
WIRTSCHAFTSPRÜFER FÜR DEN FONDS
UND DIE KAPITALVERWALTUNGSGESELLSCHAFT
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
The Squaire, Am Flughafen
60549 Frankfurt
WEITERE SONDERVERMÖGEN,
DIE VON DER KAPITALVERWALTUNGSGESELLSCHAFT VERWALTET WERDEN
(STAND: 31.12.2013)
Investmentvermögen
nach der OGAW-Richtlinie
Aktienfonds
Embrica Aktien Select-Fonds
BNY Mellon Sustainability Fund
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Werner Taiber
CEO/Sprecher
Dr. Norbert Becker
stv. Sprecher
Peter Raab
Martin Theisinger
Rentenfonds
CSR Bond Extra-Fonds
Embrica Renten Select-Fonds
Mundo I Invest
Mischfonds
WBB Rendite Berlin Fonds
WBB Rendite Berlin II Fonds
WBB Rendite Berlin 30 Fonds
Die Gesellschaft verwaltet zudem
93 Spezial-Investmentvermögen
Meriten
Investment Management GmbH
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Seite 39
Herunterladen