Meriten Investment Management GmbH BNY Mellon WerteFonds Jahresbericht zum 30. September 2013 Kapitalverwaltungsgesellschaft Meriten Investment Management GmbH Elisabethstr. 65, 40217 Düsseldorf Verwahrstelle/Zahlstelle: Kreissparkasse Köln, Köln Hinweise: Der Erwerb von Anteilen darf nur auf Grundlage des aktuellen Verkaufsprospektes, dem der letzte Jahresbericht und gegebenenfalls der letzte Halbjahresbericht beigefügt sind, erfolgen. Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 2 Inhaltverzeichnis Bericht der Verwaltung 4 TÄTIGKEITSBERICHT Berichtsperiode: 01.10.2012 – 30.09.2013 5 Vermögensaufstellung zum 30. September 2013 8 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: 15 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom: 01.10.2012 – 30.09.2013 17 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom: 01.10.2012 – 30.09.2013 18 Entwicklung des Fondsvermögens für den Zeitraum vom: 01.10.2012 – 30.09.2013 19 Berechnung der Ausschüttung für den Zeitraum vom: 01.10.2012 – 30.09.2013 20 Hinweise zur Derivateverordnung (DerivateV) BNY Mellon WerteFonds 22 Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers 23 Besteuerungsgrundlagen gem. § 5 InvStG BNY Mellon WerteFonds für den Zeitraum vom 1.10.2012 bis 30.09.2013 ISIN: DE0007045148 24 Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Prüfung der steuerlichen Angaben des Investmentvermögens 27 Kurzangaben über die für Anleger bedeutsamen Steuervorschriften 29 Kurzangaben zum BNY Mellon WerteFonds 38 Statistische Angaben 39 Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 3 Bericht der Verwaltung Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, der vorliegende Jahresbericht informiert Sie für den Zeitraum vom 01. Oktober 2012 bis 30. September 2013 über den nach deutschem Recht aufgelegten BNY Mellon WerteFonds. Ausschüttung Am 19. November 2013 erfolgte die Ausschüttung in Höhe von 3,25 EUR je Anteil. Hinweis zur Verwaltungsvergütung Die Verwaltungsvergütung der Gesellschaft nach § 7 Abs. 1 der „Besonderen Anlagebedingungen“ beträgt bis zu 1,00 % p.a. des Wertes des Fondsvermögens. Die derzeit in Rechnung gestellte Verwaltungsvergütung beträgt 0,65 % p.a. Gesamtkostenquote Die Gesamtkostenquote (TER) gem. BVI für das am 30. September 2013 endende Geschäftsjahr beträgt 0,76%. Steuerliche Hinweise Die Zusammensetzung der steuerpflichtigen Erträge entnehmen Sie bitte der Tabelle „Nachweis der Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 InvStG“. Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 4 TÄTIGKEITSBERICHT Berichtsperiode: 01.10.2012 – 30.09.2013 Anlagepolitik Anlageziel ist es, unter Beachtung der Nachhaltigkeitskriterien des Konzeptes der Bank Sarasin & Cie AG, Basel eine stetige Rendite oberhalb des Vergleichsindex (25% MSCI Europa Net Return, 75% Citigroup EuroBig) zu erzielen. Unter nachhaltigem Investment versteht die Bank Sarasin die Investition in Aktien und Anleihen von Emittenten, die bei der Herstellung von Gütern oder Dienstleistungen auf breite gesellschaftliche Akzeptanz unter Verwendung von möglichst konfliktarmen Produktionsmethoden Wert legen. Investiert wird zu max. 30% in europäische Aktien sowie bis zu 100% in auf Euro lautende festverzinsliche Wertpapiere von Staaten, internationalen Institutionen, Pfandbriefemittenten und Unternehmen. Anlagestrategie Aktien Der Fonds ist mit einem leichten Untergewicht in Aktienanlagen gegenüber dem Vergleichsindex in den Berichtszeitraum gestartet, welches dann bis Jahresende auf ein leichtes Übergewicht erhöht wurde, was sich als positiv erwies. Aufgrund sich abschwächender Konjunkturindikatoren wurden im Monat März und April dann Gewinne vereinzelt realisiert und die Aktienquote somit auf ein leichtes Untergewicht reduziert. Dies erwies sich zunächst als positiv, doch die Rücknahme der angekündigten Reduktion der Anleihen-Stützungskäufe der amerikanischen Zentralbank beflügelte die Aktienmärkte erneut während der zweiten Jahreshälfte. Aufgrund der vorsichtigen Positionierung des Fonds konnte daher vom Anstieg der Aktienmärkte in den darauf folgenden Monaten nur leicht unterdurchschnittlich partizipiert werden. Basierend auf sich verbessernden Konjunkturaussichten wurde die Aktienquote dann im Monat August und September wieder erhöht auf ein Übergewicht. Dies erwies sich als positiv. Per Ende September 2013 betrug die Aktienquote 27.29%. Auf Sektorebene war der Fonds aufgrund seiner nachhaltigen Anlagekriterien während der Berichtsperiode in Industrietiteln übergewichtet und in Energiewerten untergewichtet, wobei sich insbesondere die Übergewichtung des Industriesektors positiv auf die Gesamtrendite auswirkte. Die Untergewichtung in Finanztitel hat sich jedoch Performance mindernd ausgewirkt. Während des Berichtsjahres konnten sich wiederum einige für den Nachhaltigkeitsansatz der Bank Sarasin & Cie AG typische Unternehmen nochmals absetzen und besonders gut entwickeln, z.B.: Swatch (Konsum, Schweiz) +55%, Suez Environment (Versorger, Frankreich) +44% oder Schneider Electric (Industrie, Frankreich) +40%. Anlagestrategie Renten Der Fonds war während des gesamten Zeitraums mit einer kürzeren durchschnittlichen Kapitalbindungsdauer (Duration) als sein Vergleichsindex positioniert und hat das Anleihen-Segment untergewichtet. Dies hat sich aufgrund der gestiegenen Renditen als positiv erwiesen, so dass die Kursverluste auf den festverzinslichen Wertpapieren dank der defensiven Positionierung minimiert werden konnten. Unternehmensanleihen wurden übergewichtet, da die Ausfallrisiken und das Rendite-/Risikoprofil bei Unternehmensschuldnern hochrangiger Bonität (S&P Rating von BBB oder besser) für günstiger als bei Staatspapieren erheblich verschuldeter europäischer Regierungen erachtetet wurden. Hierdurch konnte der Fonds im vergangenen Geschäftsjahr erneut überdurchschnittlich von der Einengung der Kreditrisikoprämien profitieren. Andererseits konnte der Fonds nicht von den fallenden Zinsen in den europäischen Peripherieländern profitieren. Per Ende September 2013 betrug die Macaulay Duration des Rentenportfolios 4.65 Jahre. Im Berichtszeitraum erzielte der BNY Mellon WerteFonds eine Wertentwicklung von +4,93% (BVIMethode), die Wertentwicklung des Vergleichsindex belief sich auf +7,38%. Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 5 Wesentliche Risiken Marktrisiko Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Bonitäts- und Adressenausfallrisiken Der Fonds trägt aufgrund des hohen Anteils an Anleihen das Risiko, dass Schuldner illiquide oder zahlungsunfähig werden und somit Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht oder nicht termingerecht bedienen können. Für den BNY Mellon WerteFonds erworbene festverzinsliche Wertpapiere müssen ein Rating von mind. BBB nach Standard&Poor’s oder Baa2 nach Moody´s oder eine gleichwertige Einstufung anderer Ratingagenturen (Investment Grade) aufweisen und auf Euro lauten. Aufgrund der ausgewählten Anleihen von guter Bonität und dem daraus resultierenden aktuellen Durchschnittsrating von AA im Fonds sind die Risiken im Durchschnitt als gering einzustufen. Zinsänderungsrisiko Durch sich ändernde Verzinsungen am Geld- oder Kapitalmarkt können Kursverluste bei bestehenden Kapitalanlagen entstehen. Anhand der modifizierten Duration lässt sich der Einfluss einer theoretischen Marktzinsänderung über alle Anleihelaufzeiten abschätzen. Je niedriger diese ist, desto geringer sind die Preisverluste bei einem ansteigenden Zinsniveau. Mit einer modifizierten Duration von aktuell 4,7 Jahren hält der Fonds die bei steigenden Zinsen resultierenden Kursverluste unter denjenigen des Vergleichsindexes. Umgekehrt verhält es sich bei sinkenden Zinsen. Aktienrisiko Der BNY Mellon WerteFonds trägt ein Aktienkursrisiko für das Aktienportfolio des Fonds, welches bis zu 30% des Fondsvolumens betragen kann. Aktienkurse schwanken täglich und werden durch zahlreiche Faktoren beeinflusst. Dazu gehören politische und wirtschaftliche Nachrichten, Ergebnisberichte der Unternehmen, demografische Trends und Katastrophen. Diesem Marktrisiko wurde durch die Aktienauswahl und der Über- bzw. Untergewichtung des Aktienportfolios im Vergleich zur Benchmark entsprechend der Marktsituation Rechnung getragen. Währungsrisiko Der Fonds kann Aktien in Fremdwährung halten. Darüber hinaus können Termingeschäfte auch in Fremdwährung zu Absicherungs- und Investitionszwecken, d.h. auch spekulativ abgeschlossen werden. Bedingt durch Wechselkursschwankungen können hieraus Kursverluste entstehen. Sofern Vermögenswerte eines Sondervermögens in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält das Sondervermögen die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Sondervermögens. Liquiditätsrisiko Für den Fonds dürfen auch Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht zum amtlichen Markt an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind. Der Erwerb derartiger Vermögensgegenstände ist mit der Gefahr verbunden, dass es insbesondere zu Problemen bei der Weiterveräußerung der Vermögensgegenstände an Dritte kommen kann. Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 6 Operationelle Risiken Die Verwaltung eines Fonds unterliegt grundsätzlich operationellen (betrieblichen) Risiken. Sofern sich operationelle Risiken realisieren und weder den Verwalter noch die Depotbank ein Verschulden trifft (z.B. bei höherer Gewalt), hätte der Fonds möglicherweise die Nachteile zu tragen. Die Prozesse der Meriten Investment Management GmbH sind darauf ausgelegt, dass operationelle Risiken soweit als möglich vermieden werden. Vermögensaufstellung zum 30.09.2013 Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 7 Vermögensaufstellung zum 30. September 2013 Position Kurswert % vom FV 23.904.679,93 10.772.785,68 4.973.648,60 1.898.828,69 3.900.308,39 12.814.605,21 12.814.605,21 317.289,04 64,41 29,03 13,40 5,12 10,51 34,53 34,53 0,85 1.086.028,75 2,93 Aktien ** Aktien Entwickelte Länder Aktien Europa 10.128.116,71 10.128.116,71 10.128.116,71 27,29 27,29 27,29 Liquidität Bankguthaben (inkl. Kurswert Derivate) Bankguthaben in EUR (inkl. Kurswert Derivate) Verbindlichkeiten Ansprüche Quellensteueransprüche Dividendenansprüche Fondsvermögen 1.995.380,81 1.997.979,52 1.997.979,52 -21.961,79 19.363,08 16.315,32 3.047,76 37.114.206,20 5,38 5,38 5,38 -0,06 0,05 0,04 0,01 100,00 Renten * Staats-/Quasi-Staatsanl. (OECD), besicherte Anl. Staatsanleihen Quasi-Staatsanleihen besicherte Anleihen Corporates Unternehmensanleihen Investment Grade Emerging Markets Bonds Asset Backed Securities * * inkl. Stückzinsansprüche und Investmentzertifikate ** inkl. Investmentzertifikate Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 8 Gattungsbezeichnung Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Bestand 30.09.2013 Käufe / Verkäufe / Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Kurs Poolfaktor EUR Börsengehandelte Wertpapiere Kurswert % in EUR des Fondsvermögens 33.740.701,71 90,91 294.537,97 272.537,89 199.861,53 183.485,15 213.961,85 139.651,16 196.356,36 183.325,84 223.785,80 222.021,03 165.276,00 194.233,50 234.240,00 196.812,00 324.178,40 273.070,00 188.423,00 157.124,47 178.337,11 186.634,67 153.566,42 107.320,50 212.106,00 180.215,00 274.119,88 193.682,84 189.280,00 206.700,00 200.032,00 0,79 0,73 0,54 0,49 0,58 0,38 0,53 0,49 0,60 0,60 0,45 0,52 0,63 0,53 0,87 0,74 0,51 0,42 0,48 0,50 0,41 0,29 0,57 0,49 0,74 0,52 0,51 0,56 0,54 Aktien CH0011075394 ZURICH INSURANCE GROUP CH0012005267 NOVARTIS NA CH0012142631 CLARIANT NA CH0012221716 ABB CH0012255151 SWATCH GROUP CH0030170408 GEBERIT CH0038863350 NESTLE CH0126881561 SWISS RE DE0005439004 CONTINENTAL DE0005552004 DEUTSCHE POST NA DE0005785604 FRESENIUS SE & CO. DE0006048432 HENKEL VZ O.ST. DE0006483001 LINDE DE0007164600 SAP DE0007236101 SIEMENS DE0008404005 ALLIANZ VINK. NA DE000A1EWWW0 ADIDAS NA DK0010268440 WILLIAM DEMANT HLDG DK0060102614 NOVO-NORDISK B DK0060336014 NOVOZYMES NA. B ES0178430E18 TELEFONICA FR0000120164 CGG FR0000120404 ACCOR FR0000120537 LAFARGE FR0000120628 AXA FR0000120644 DANONE FR0000121014 LVMH MOËT HENN. L. VUITTON FR0000121667 ESSILOR INTL -CIE GÉNLE OPT. FR0000121972 SCHNEIDER ELECTRIC Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK Seite 9 1.548,00 798,00 4.800,00 0,00 16.042,00 16.042,00 10.500,00 0,00 450,00 0,00 700,00 0,00 3.800,00 3.800,00 3.000,00 0,00 1.786,00 1.786,00 9.051,00 9.051,00 1.800,00 0,00 2.550,00 0,00 1.600,00 0,00 3.600,00 0,00 3.640,00 1.540,00 2.350,00 0,00 2.350,00 0,00 2.300,00 2.300,00 1.421,00 0,00 6.600,00 0,00 13.342,00 0,00 6.300,00 6.300,00 6.900,00 0,00 3.500,00 0,00 16.007,00 1.100,00 3.481,00 0,00 1.300,00 0,00 2.600,00 0,00 3.200,00 0,00 0,00 CHF 232,9000 600,00 CHF 69,5000 0,00 CHF 15,2500 3.400,00 CHF 21,3900 250,00 CHF 582,0000 150,00 CHF 244,2000 0,00 CHF 63,2500 1.300,00 CHF 74,8000 0,00 EUR 125,3000 0,00 EUR 24,5300 900,00 EUR 91,8200 446,00 EUR 76,1700 600,00 EUR 146,4000 1.200,00 EUR 54,6700 500,00 EUR 89,0600 0,00 EUR 116,2000 850,00 EUR 80,1800 0,00 DKK 509,5000 0,00 DKK 936,0000 2.400,00 DKK 210,9000 0,00 EUR 11,5100 0,00 EUR 17,0350 1.500,00 EUR 30,7400 1.700,00 EUR 51,4900 0,00 EUR 17,1250 0,00 EUR 55,6400 200,00 EUR 145,6000 600,00 EUR 79,5000 308,00 EUR 62,5100 Gattungsbezeichnung FR0000125007 FR0000131104 FR0000133308 FR0010613471 GB0002162385 GB0004082847 GB0006776081 GB0008706128 GB0008762899 GB0031638363 GB00B16GWD56 GB00B24CGK77 IT0000068525 NL0000009827 NL0000379121 NO0010096985 NO0010208051 PTEDP0AM0009 SE0000112724 SE0000122467 Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK COMPAGNIE DE SAINT-GOBAIN BNP PARIBAS ORANGE SUEZ ENVIRONNEMENT CO. AVIVA STANDARD CHARTERED PEARSON LLOYDS BANKING GROUP BG GROUP INTERTEK GROUP VODAFONE GROUP RECKITT BENCKISER GROUP SAIPEM KONINKLIJKE DSM NA RANDSTAD HOLDING STATOIL NA YARA INTERNATIONAL EDP-ENERGIAS DE PORTUGAL SVENSKA CELLULOSA NA B ATLAS COPCO B Bestand 30.09.2013 Käufe / Verkäufe / Kurs PoolZugänge Abgänge faktor im Berichtszeitraum 6.100,00 0,00 0,00 EUR 36,6050 4.600,00 1.400,00 0,00 EUR 50,0000 16.000,00 0,00 0,00 EUR 9,2690 14.900,00 0,00 2.600,00 EUR 11,9900 49.200,00 0,00 0,00 GBP 3,9680 14.325,00 0,00 0,00 GBP 14,8100 13.200,00 0,00 4.000,00 GBP 12,5700 330.000,00 330.000,00 0,00 GBP 0,7358 18.657,00 2.500,00 0,00 GBP 11,8050 6.400,00 900,00 1.500,00 GBP 33,0500 93.567,00 0,00 0,00 GBP 2,1600 4.300,00 0,00 1.614,00 GBP 45,2000 5.700,00 1.450,00 1.548,00 EUR 16,0600 3.500,00 3.500,00 0,00 EUR 55,7800 5.500,00 0,00 2.100,00 EUR 41,6400 13.135,00 0,00 0,00 NOK 136,5000 4.000,00 1.500,00 0,00 NOK 248,3000 73.000,00 0,00 0,00 EUR 2,7000 11.000,00 0,00 4.545,00 SEK 162,0000 9.000,00 0,00 0,00 SEK 169,8000 Kurswert % in EUR des Fondsvermögens 223.290,50 0,60 230.000,00 0,62 148.304,00 0,40 178.651,00 0,48 233.551,38 0,63 253.802,19 0,68 198.497,43 0,53 290.482,12 0,78 263.483,54 0,71 253.044,62 0,68 241.780,98 0,65 232.515,85 0,63 91.542,00 0,25 195.230,00 0,53 229.020,00 0,62 220.228,90 0,59 121.996,76 0,33 197.100,00 0,53 204.954,80 0,55 175.764,27 0,47 Verzinsliche Wertpapiere AT0000383864 DE0001040509 DE0001135176 DE000A0PM5F0 DE000LB0B9J0 FR0011244243 FR0011344076 NL0000102077 XS0171904583 XS0190990837 XS0201168894 6,25% OESTERREICH 6 97/27 4,25% BA-WUE L-SCHATZ.R.76 08/18 5,50% BUNDESREP.DEUTSCHLAND 00/31 4,625% KFW 07/23 2,25% LB BADEN-WÜRTTEMBERG 10/16 2,125% UNION NATLE INTERP.EM.COM.I 12/17 2,125% AIR LIQUIDE FINANCE 12/21 7,50% NIEDERLANDE 93/23 4,25% DEUTSCHE BAHN FINANCE 03/15 4,25% COOEP.CENTR.RAIFF. 04/14 4,50% ZURICH FIN. EO-ANL. 04/14 Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Seite 10 900,00 1.100,00 900,00 700,00 500,00 500,00 400,00 700,00 800,00 800,00 300,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500,00 0,00 400,00 0,00 0,00 0,00 300,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 143,3960 % 113,8360 % 142,9380 % 122,8690 % 104,6740 % 104,5270 % 99,7150 % 146,2820 % 106,6270 % 102,1520 % 103,8540 1.290.564,00 1.252.196,00 1.286.442,00 860.083,00 523.370,00 522.635,00 398.860,00 1.023.974,00 853.016,00 817.216,00 311.562,00 3,48 3,37 3,47 2,32 1,41 1,41 1,07 2,76 2,30 2,20 0,84 Gattungsbezeichnung XS0201176640 XS0222473877 XS0230663196 XS0232778083 XS0272605519 XS0304987042 XS0410058746 XS0415624120 XS0418799630 XS0427291751 XS0465601754 XS0469000144 XS0494870701 XS0497507060 XS0498316255 XS0557312922 XS0590179692 XS0611215103 XS0697395472 XS0794246925 XS0798788716 XS0811116853 XS0821096418 XS0968449057 Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 4,25% NEDERLANDSE WATERSCHAPSBANK 04/14 3,375% GERMAN POSTAL PENSIONS SEC. 05/16 3,375% UNILEVER 05/15 3,50% ÖBB - INFRASTRUKTUR BAU 05/20 4,50% DEUTSCHE TELEKOM INTL FIN. 06/13 5,767% MUENCH.RUECK GES. FRN 07/UNB 7,50% JOHN DEERE CAPITAL 09/14 5,625% ROCHE HLDGS EO-ANL. 09/16 4,50% SCHLUMBERGER FINANCE 09/14 4,50% EIB EO-ANL. 09/25 4,250% COMMONW. BK. AUSTR. 09/16 4,125% DANSKE BANK EO-PF. 09/19 3,875% WESTPAC SEC. (LDN.) EO-ANL. 10/17 3,125% POHJOLA PANKKI 10/15 3,25% SWEDISH COVERED BOND EO-PF. 10/17 3,25% THAMES WATER UTIL. KY EO-ANL 10/16 3,625% NORDEA BANK EO-ANL. 11/16 4,25% SANTANDER INTL DEBT 11/14 3,375% TESCO 11/18 1,75% SWEDBANK EO-ANL. 12/15 1,75% TELENOR ASA EO-ANL. 12/18 2,25% UNIBAIL-RODAMCO SE 12/18 2,25% BANK NEDERLANDSE GEMEENTEN 12/22 1,375% AUSTRALIA & N.Z. BKG EO-ANL.13/18 Bestand 30.09.2013 200,00 1.000,00 500,00 1.000,00 300,00 250,00 300,00 500,00 500,00 1.100,00 500,00 500,00 500,00 500,00 1.000,00 300,00 500,00 500,00 300,00 400,00 800,00 500,00 800,00 800,00 Käufe / Verkäufe / Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum 0,00 300,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 300,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 800,00 0,00 Kurs Poolfaktor % 104,2910 % 106,2310 % 105,6950 % 111,9740 % 100,2470 % 105,0720 % 102,2220 % 111,8980 % 101,9350 % 120,3630 % 109,5610 % 114,7880 % 108,5620 % 103,7120 % 108,1580 % 106,7050 % 106,4520 % 101,6290 % 108,2850 % 101,7970 % 102,1750 % 102,0930 % 100,7120 % 99,9370 EUR An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere Kurswert % in EUR des Fondsvermögens 208.582,00 0,56 1.062.310,00 2,86 528.475,00 1,42 1.119.740,00 3,02 300.741,00 0,81 262.680,00 0,71 306.666,00 0,83 559.490,00 1,51 509.675,00 1,37 1.323.993,00 3,57 547.805,00 1,48 573.940,00 1,55 542.810,00 1,46 518.560,00 1,40 1.081.580,00 2,91 320.115,00 0,86 532.260,00 1,43 508.145,00 1,37 324.855,00 0,88 407.188,00 1,10 817.400,00 2,20 510.465,00 1,38 805.696,00 2,17 799.496,00 2,15 882.080,00 2,38 305.700,00 576.380,00 0,82 1,55 34.622.781,71 93,29 Verzinsliche Wertpapiere XS0410961014 XS0433001137 5,875% POLEN 09/14 5,125% ROBERT BOSCH 09/17 EUR EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 % 101,9000 % 115,2760 EUR Wertpapiervermögen Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf 300,00 500,00 Seite 11 Gattungsbezeichnung Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Bestand 30.09.2013 Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds Bankguthaben Käufe / Verkäufe / Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Kurs Poolfaktor Kurswert % in EUR des Fondsvermögens EUR 1.997.979,52 5,38 EUR 1.997.979,52 5,38 1.997.979,52 5,38 EUR 515.406,76 1,39 EUR - Guthaben bei: Depotbank EUR 1.997.979,52 Sonstige Vermögensgegenstände % 100,0000 Zinsansprüche EUR 496.043,68 EUR 496.043,68 1,34 Dividendenansprüche EUR 3.047,76 EUR 3.047,76 0,01 Quellensteuerrückerstattungsansprüche EUR 16.315,32 EUR 16.315,32 0,04 Sonstige Verbindlichkeiten *) EUR -21.961,79 EUR -21.961,79 -0,06 EUR Fondsvermögen 37.114.206,20 100.00 **) *) Noch nicht abgeführte Verwaltungsvergütung **) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Differenzen entstanden sein Anteilwert EUR 105,78 Umlaufende Anteile STK 350.850,0000 Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in % ) Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf 93,29 Seite 12 Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/Marktsätze bewertet. Alle Vermögenswerte mit Ausnahme von Asset Backed Securities Devisenkurse (in Mengennotiz) per 30.09.2013 per 30.09.2013 SCHWEIZER FRANKEN (CHF) 1,22405 = 1 EURO (EUR) DAENISCHE KRONEN (DKK) 7,4581 = 1 EURO (EUR) ENGL.PFUND (GBP) 0,8359 = 1 EURO (EUR) NORW.KRONEN (NOK) 8,1412 = 1 EURO (EUR) SCHWED.KRONE (SEK) 8,6946 = 1 EURO (EUR) US DOLLAR (USD) 1,35365 = 1 EURO (EUR) Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 13 Bewertungsverfahren Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Kapitalanlagegesellschaft gemäß § 36 des Investmentgesetzes sowie der InvestmentRechnungslegungs- und Bewertungsverordnung. Aktien Grundsätzlich werden zur Bewertung von Aktien die Schlusskurse der Heimatbörse verwendet, sofern nicht eine liquidere Börse existiert. Ist eine Aktie in einer bestimmten Währung an einer Börse nicht liquide, wird auf die liquideste Börse zurückgegriffen und die Bewertung auf Basis gelieferter Devisenkurse in die betreffende Währung umgerechnet. Bei Depositary Receipts wird im Falle der Illiquidität des Aktienzertifikats bzw. Hinterlegungsscheins auf die Bewertung der zugrundeliegenden Aktie zurückgegriffen. Renten/Zertifikate Verzinsliche Wertpapiere und Zertifikate, welche nicht an einer Börse oder an einem organisierten Markt gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mittels Bewertungen verlässlich eingestufter Marktteilnehmer, Kurse von Indexanbietern sowie externer Modellkurse bewertet. Wandelanleihen Für Wandelanleihen werden Durchschnittskurse aus bis zu vier als marktgerecht eingestuften an Börsen gehandelten und/oder von Brokern ermittelten Kursen gebildet Der Bewertungskurs entspricht dem arithmetischen Mittel. Asset Backed Securities Bei Asset Backed Securities werden die zum Stichtag vorliegenden indikativen Broker-Quotierungen einem internen Plausibilisierungsverfahren unterworfen. Aufgrund der in vielen Fällen monatlichen Ermittlung und dem demzufolge monatlichen Lieferrhythmus der indikativen Kurse seitens der Broker können die in das Plausibilisierungsverfahren eingehenden indikativen Kurse bis zu vier Wochen alt sein, vereinzelt auch älter. Nach dem Betrachtungsstichtag eingehenden Brokerkurse werden nicht berücksichtigt. Bankguthaben Bankguthaben sowie Termingelder werden zum Nennwert bewertet. Devisenkurse Auf andere Währung lautende Vermögensgegenstände werden mit den aktuellen Devisenkursen bewertet. Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 14 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: Gattungsbezeichnung Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Käufe bzw. Zugänge Verkäufe bzw. Abgänge Börsengehandelte Wertpapiere Aktien DE000LED4000 FR0000121261 OSRAM LICHT CIE GENLE ETS MICHELIN STK STK 210,00 0,00 210,00 3.600,00 EUR EUR EUR EUR EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 800,00 500,00 1.000,00 1.500,00 500,00 STK 210,00 210,00 Verzinsliche Wertpapiere DE000LBW3Q69 FR0010456434 XS0176120268 XS0176666229 XS0413810606 4,50% LB BA-WUE. OEPF 07/12 SER.12 4,125% CAIS. D'AMORT.DE LA DETTE S 07/17 4,50% KOMM.KR AUSTRIA 03/13 4,375% BUNDESIMMOBILIENGESELLSCHAF 03/13 4,125% SIEMENS FIN. 09/13 Nichtnotierte Wertpapiere Aktien DE000LED1TR8 OSRAM LICHT ANR. Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 15 Volumen in 1.000 Sonstige Erläuterungen Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0,00 Prozent. Ihr Umfang belief sich auf 0,00 Euro. Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3-Jahres-Vergleich Geschäfts- Fondsvermögen am Anteilwert jahr Ende des Geschäftsjahres 2010 EUR 33.903.551,04 EUR 101,84 2011 EUR 37.123.798,74 EUR 97,32 2012 EUR 38.527.797,16 EUR 104,32 2013 EUR 37.114.206,20 EUR 105,78 Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 (Rechtssache C-284/09): Eliminierung von Streubesitzdividenden aus dem Fondsaktiengewinn Seit dem 01. März 2013 unterliegen alle Dividenden aus Streubesitz-Beteiligungen der Körperschaftsteuer. Bislang hatten deutsche Steuerpflichtige, wenn sie mit weniger als zehn Prozent an einem Unternehmen beteiligt waren, davon profitiert, dass auch Streubesitzdividenden von der Körperschaftsteuer befreit waren. Lediglich Kapitalertragsteuer war zu zahlen, doch die wurde auf die deutsche Körperschaftsteuer angerechnet bzw. erstattet. Weil ausländischen Anteilseignern dies versagt blieb, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche Regelung als diskriminierend beurteilt. Die Aufhebung der Steuerbefreiung für die von Körperschaften bezogenen Streubesitzdividenden wurde auch im Investmentsteuerrecht nachvollzogen. Dadurch müssen seit dem 01. März 2013 zwei Fondsaktiengewinne berechnet und veröffentlicht werden. Während der Fondsaktiengewinn EStG unverändert sämtliche Dividendenerträge beinhaltet, werden in den Fondsaktiengewinn KStG lediglich sämtliche Dividendenerträge, die bis zum 28. Februar 2013 zugeflossen sind, sowie Dividendenerträge in Bezug auf eine Beteiligung an der Kapitalgesellschaft von mindestens zehn Prozent einbezogen. Die Meriten Investment Management GmbH hat der neuen Rechtsprechung Rechnung getragen und die Fondsaktiengewinne entsprechend berechnet. Sie sind auf der Internetseite der Meriten Investment Management GmbH unter www.meriten.de (Basisinformationen / Nettoinventarwert / Meriten Investment Management Fonds) veröffentlicht. Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 16 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom: 01.10.2012 – 30.09.2013 0 Anteilumlauf: 350.850 EUR insgesamt EUR pro Anteil 32.011,88 0,00 0,00 0,00 215.899,87 -32.800,62 0,00 0,0912409 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,6153623 -0,0934890 0,0000000 Zwischensumme 215.111,13 0,6131142 Inländische Zinsen aus Wertpapieren Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland Ausländische Zinsen aus Wertpapieren abzgl. ausländische Quellensteuer Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland Zwischensumme 177.316,10 0,00 768.121,60 0,00 0,00 945.437,70 0,5053901 0,0000000 2,1893162 0,0000000 0,0000000 2,6947063 Quellensteuererstattung Vorjahre Quellensteuererstattung Vorjahre (StSenkG) Erträge aus Wertpapierleihe Inland Erträge aus Wertpapierleihe Ausland Ergebnis aus der Veräußerung von sonst. Kapitalforderungen Inland Ergebnis aus der Veräußerung von sonst. Kapitalforderungen Ausland sonstige Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 Zwischensumme 0,00 0,0000000 Erträge aus DBA-Einkünften 0,00 0,0000000 abzgl. steuerl. nicht abzugsf. Kosten für Zinsen u. sonstige Erträge aus Zielfonds 0,00 0,0000000 945.437,70 2,6947063 1.160.548,83 3,3078205 Aufwendungen Verwaltungsvergütung performanceabhängige Verwaltungsvergütung Depotbankvergütung Fremdkosten der Depotbank Prüfungskosten Veröffentlichungskosten Zinsen aus Kreditaufnahme Quellensteuergebühren bei Zinsen Quellensteuergebühren bei Dividenden Sonstige Gebühren (ggf. für Performancemessung) -238.458,49 0,00 -21.887,96 -4.373,24 -5.936,30 -798,07 0,00 -1.428,13 -968,94 -864,72 -0,6796594 0,0000000 -0,0623855 -0,0124647 -0,0169198 -0,0022747 0,0000000 -0,0040705 -0,0027617 -0,0024646 Aufwendungen insgesamt -274.715,85 -0,7830009 Ordentlicher Nettoertrag 885.832,98 2,5248196 IV. Kursgewinne / -verluste Realisierte Gewinne Realisierte Verluste Kursgewinne / -verluste insgesamt 612.408,81 -85.561,69 526.847,12 1,7455004 -0,2438697 1,5016307 1.412.680,10 4,0264503 Erträge Inländische Dividenden Erträge aus inländischen REITs (brutto) Erträge aus ausländischen REITs (brutto) abzgl. ausländische Quellensteuer Ausländische Dividenden (brutto) abzgl. ausländische Quellensteuer abzgl. steuerl. nicht abzugsf. Kosten für Dividenden aus Zielfonds Zwischensumme Erträge insgesamt Ergebnis des Geschäftsjahres Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 17 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom: 01.10.2012 – 30.09.2013 0 Hinweise Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt: bei Käufen: bei Verkäufen: 11.145,47 Euro 6.715,90 Euro 4.429,57 Euro Total Expense Ratio (Gesamtkostenquote) gem. BVI = 0,76 % Die KAG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen. Die KAG gewährt keine sogenannten Vermittlungsfolgeprovisionen an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütungen. Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 18 Entwicklung des Fondsvermögens für den Zeitraum vom: 01.10.2012 – 30.09.2013 EUR insgesamt Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 38.527.797,16 Ausschüttung für das Vorjahr -1.301.100,10 Zwischenausschüttung 0,00 Mittelzuflüsse Anteilscheinkäufen Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen Mittelzufluß/-abfluß (netto) 10.770.555,70 12.680.022,25 -1.909.466,55 Ertragsausgleich - Ausgleichsposten - 22.605,66 Ordentlicher Nettoertrag vor Ertragsausgleich Ertragsausgleich Ordentlicher Nettoertrag Realisierte Gewinne vor Ertragsausgleich Ertragsausgleich Realisierte Gewinne 902.430,30 -16.597,32 885.832,98 0,00 0,00 0,00 Realisierte Verluste vor Ertragsausgleich *) Ertragsausgleich Realisierte Verluste -87.082,00 1.520,31 Realisierte Gewinne StSenkG vor Ertragsausgleich *) Ertragsausgleich Realisierte Gewinne StSenkG 619.937,46 -7.528,65 -85.561,69 612.408,81 Realisierte Verluste StSenkG vor Ertragsausgleich Ertragsausgleich Realisierte Verluste StSenkG 0,00 0,00 Realisierte Gewinne aus Termingeschäften vor Ertragsausgleich Ertragsausgleich Realisierte Gewinne aus Termingeschäften 0,00 0,00 Realisierte Verluste aus Termingeschäften vor Ertragsausgleich Ertragsausgleich Realisierte Verluste aus Termingeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 361.689,93 37.114.206,20 *) In den realisierten Gewinnen und Verlusten sind die realisierten Netto ergebnisse der einzelnen außero rdentlichen Ertragsarten ausgewiesen. Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 19 Berechnung der Ausschüttung für den Zeitraum vom: 01.10.2012 – 30.09.2013 Anteilumlauf: 350.850 EUR insgesamt EUR pro Anteil 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -398.543,68 -196.431,30 -1.659.731,56 13.568,75 472,75 0,00 -1.511,10 -2.242.176,14 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 -1,1359375 -0,5598726 -4,7306016 0,0386739 0,0013474 0,0000000 -0,0043070 -6,3906973 Ordentlicher Nettoertrag 885.832,98 2,5248196 Kursgewinne / -verluste Außerordentliche Erträge Außerordentliche Erträge AbgSt Außerordentliche Erträge StSenkG Außerordentliche Erträge StSenkG AbgSt Außerordentliche Erträge aus Termingeschäften Außerordentliche Erträge aus Termingeschäften AbgSt Summe Kursgewinne / -verluste -41.484,50 -44.077,19 226.332,94 386.075,87 0,00 0,00 526.847,12 -0,1182400 -0,1256297 0,6450989 1,1004015 0,0000000 0,0000000 1,5016307 -829.496,04 -2,3642469 Vortrag aus dem Vorjahr Ordentliche Erträge Ordentliche Erträge StSenkG Ordentliche Erträge DBA-Einkünfte Ordentliche Verlustvorträge Ordentliche Verlustvorträge Inland StSenkG Ordentliche Verlustvorträge Ausland StSenkG Ordentliche Verlustvorträge REITs Inland Ordentliche Verlustvorträge REITs Ausland Ordentliche Verlustvorträge Wertpapierleihe Inland Ordentliche Verlustvorträge Wertpapierleihe Ausland Ordentliche Verlustvorträge DBA-Einkünfte Außerordentliche Erträge Außerordentliche Erträge AbgSt Außerordentliche Erträge StSenkG Außerordentliche Erträge StSenkG AbgSt Außerordentliche Erträge aus Termingeschäften Außerordentliche Erträge aus Termingeschäften AbgSt Private Veräußerungsgewinne vor InvStG Summe Vorträge Ausschüttungsfähige Erträge Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 20 Anteilumlauf: 350.850 Der Wiederanlage zugeführt Vortrag auf neue Rechnung Ordentliche Erträge Ordentliche Erträge StSenkG Ordentliche Erträge DBA-Einkünfte Ordentliche Verlustvorträge Ordentliche Verlustvorträge Inland StSenkG Ordentliche Verlustvorträge Ausland StSenkG Ordentliche Verlustvorträge REITs Inland Ordentliche Verlustvorträge REITs Ausland Ordentliche Verlustvorträge Wertpapierleihe Inland Ordentliche Verlustvorträge Wertpapierleihe Ausland Ordentliche Verlustvorträge DBA-Einkünfte Außerordentliche Erträge Außerordentliche Erträge AbgSt Außerordentliche Erträge StSenkG Außerordentliche Erträge StSenkG AbgSt Außerordentliche Erträge aus Termingeschäften Außerordentliche Erträge aus Termingeschäften AbgSt Private Veräußerungsgewinne vor InvStG Gesamt Vortrag Gesamtausschüttung davon: Ausschüttung Kapitalertragsteuer auf deutsche Dividenden Einbehaltene Quellensteuer Solidaritätszuschlag auf Kapitalertragsteuer Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 21 EUR insgesamt EUR pro Anteil 0,00 0,0000000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -440.028,18 -240.508,49 -1.433.398,62 139.590,55 472,75 0,00 -1.511,10 -1.975.383,09 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 -1,2541775 -0,6855023 -4,0855027 0,3978639 0,0013474 0,0000000 -0,0043070 -5,6302782 1.145.887,05 3,2660312 1.140.262,50 5.331,32 0,00 293,22 3,2500000 0,0151954 0,0000000 0,0008357 Hinweise zur Derivateverordnung (DerivateV) BNY Mellon WerteFonds Potenzieller Risikobetrag für das Marktpreisrisiko Das InvG eröffnet Kapitalanlagegesellschaften für ihre Sondervermögen erweiterte Möglichkeiten der Gestaltung von Anlage- und Risikoprofilen. Hierbei können Derivate zur Steigerung der Rendite, Verminderung des Risikos usw. eine bedeutende Rolle spielen. Sofern Derivate eingesetzt werden sollen, gelten u.a. Begrenzungen des Markt- und Kontrahentenrisikos. Der qualifizierte Ansatz gemäß DerivateV sieht die Messung des Marktrisikos des Sondervermögens und eines derivatfreien Vergleichsvermögens mit Hilfe eines anerkannten Value-at-Risk-Modells (VaR) vor. Dabei darf der Anrechnungsbetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des potentiellen Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen Vergleichsvermögens übersteigen. Zudem sind die für das Sondervermögen im Geschäftsjahr ermittelten potenziellen Risikobeträge für das Marktpreisrisiko im Jahresbericht zu veröffentlichen. Dabei sind mindestens der kleinste, der größte und der durchschnittliche potenzielle Risikobetrag anzugeben. Die für das Sondervermögen im Geschäftsjahr ermittelten potenziellen Risikobeträge für das Marktpreisrisiko ergeben sich wie folgt: in TEUR Kleinster potenzieller Risikobetrag: 368 Größter potenzieller Risikobetrag: 1.171 Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag: 611 Zur Risikomessung wird ein Varianz-Covarianz Risikomodell (ggf. ergänzt um Monte Carlo-Simulation bei nicht linearen Risiken) verwendet, welches die Marktpreisrisiken auf einem einseitigen Prognoseintervall mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau in Höhe von von 99% und einer Haltedauer von 10 Tagen bei einer dynamisch gewichteten, historischen Zeitreihe von 250 Arbeitstagen ermittelt. Diese Werte sind vergangenheitsorientiert und beziehen sich auf den Zeitraum vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013. Darüber hinaus sind gemäß § 9 Abs. 5 DerivateV Angaben zum Vergleichsvermögen im Jahresbericht zu veröffentlichen. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung war das Vergleichsvermögen wie folgt zusammengesetzt: in % CGBI EUROBIG Overall MATS.(E) - TR MSCI Europe 65 35 Hinsichtlich der Angaben zur tatsächlich genutzten Hebelwirkung im Geschäftsjahr ergibt sich bei der Messung der Marktpreisrisikobergrenze entsprechend dem einfachen Ansatz der DerivateV eine durchschnittliche Hebelwirkung von 0,00 %. Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 22 Düsseldorf, 15. Januar 2014 Meriten Investment Management GmbH, Düsseldorf Die Geschäftsführung Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers An die Meriten Investment Management GmbH, Düsseldorf Die Meriten Investment Management GmbH hat uns beauftragt, gemäß § 44 Absatz 5 des Investmentgesetzes (InvG) den Jahresbericht des Sondervermögens BNY Mellon WerteFonds für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des InvG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach § 44 Absatz 5 InvG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht den gesetzlichen Vorschriften. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kuppler Lenz Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 23 Besteuerungsgrundlagen gem. § 5 InvStG BNY Mellon WerteFonds für den Zeitraum vom 1.10.2012 bis 30.09.2013 ISIN: DE0007045148 ISIN: Nr. 1 DE0007045148 a) aa) bb) Nr. 1 Nr. 2 Nr. 1 b) b) c) aa) bb) cc) dd) ee) ff) gg) hh) ii) jj) Privatvermögen (EStG) Betriebsvermögen (EStG) Betriebsvermögen (KStG) Barausschüttung 3,2660312 3,2660312 3,2660312 Betrag der Ausschüttung in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge Betrag der ausgeschütteten Erträge Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge In der Ausschüttung und den ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nummer 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 1 KStG Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 2 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 2 KStG oder § 3 Nummer 40 EStG Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2a steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung Erträge im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG sind steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 1 in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 3,3595202 3,3595202 3,3595202 0,0000000 0,0000000 3,3595202 0,0776169 0,0000000 0,0000000 3,3595202 0,0776169 0,5293554 0,0000000 0,7412115 2,1665702 0,7412115 2,1665702 -- -- -- -- -0,0000000 -0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,2899636 0,2899636 0,2899636 0,0000000 Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 24 0,0000000 0,0000000 3,3595202 0,0776169 ---0,7412115 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,2899636 -- kk) ll) mm) Nr. 1 d) aa) bb) cc) Nr. 1 f) aa) bb) cc) dd) ee) ff) InvStG i.V.m. § 8b Absatz 2 KStG oder § 3 Nummer 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 2 KStG oder § 3 Nummer 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist Erträge im Sinne des § 18 Absatz 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 1 KStG Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigter Teil der Ausschüttung i.S.d § 7 Abs. 1 und 2 InvStG i.S.d § 7 Abs. 3 InvStG i.S.d § 7 Abs. 1 Satz 5 InvStG, soweit in aa) enthalten den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2 entfällt und nach § 4 Absatz 2 InvStG i.V.m. § 32d Absatz 5 oder § 34c Absatz 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 2 KStG oder § 3 Nummer 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist der nach § 4 Absatz 2 InvStG i.V.m. § 34c Absatz 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 InvStG vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 2 KStG oder § 3 Nummer 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Absatz 2 i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 25 0,0000000 -- -- 2,6351438 0,0607818 0,4685736 0,0526971 -- 0,0000000 -- 0,0000000 -- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 -- 0,1040385 2,6351438 0,0607818 0,4685736 2,6351438 0,0607818 0,4685736 0,0526971 0,0526971 0,0526971 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 Nr. 1 g) Nr. 1 h) Nr. 1 i) die § 2 Absatz 2 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 2 KStG oder § 3 Nummer 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre den Betrag der nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 nichtabziehbaren Werbungskosten 0,0000000 0,0934890 0,0776169 0,0000000 0,0000000 0,0934890 0,0934890 0,0776169 0,0776169 Datum der Beschlussfassung 22.10.2013 Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 (Rechtssache C-284/09): Eliminierung von Streubesitzdividenden aus dem Fondsaktiengewinn Seit dem 01. März 2013 unterliegen alle Dividenden aus Streubesitz-Beteiligungen der Körperschaftsteuer. Bislang hatten deutsche Steuerpflichtige, wenn sie mit weniger als zehn Prozent an einem Unternehmen beteiligt waren, davon profitiert, dass auch Streubesitzdividenden von der Körperschaftsteuer befreit waren. Lediglich Kapitalertragsteuer war zu zahlen, doch die wurde auf die deutsche Körperschaftsteuer angerechnet bzw. erstattet. Weil ausländischen Anteilseignern dies versagt blieb, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche Regelung als diskriminierend beurteilt. Die Aufhebung der Steuerbefreiung für die von Körperschaften bezogenen Streubesitzdividenden wurde auch im Investmentsteuerrecht nachvollzogen. Dadurch müssen seit dem 01. März 2013 zwei Fondsaktiengewinne berechnet und veröffentlicht werden. Während der Fondsaktiengewinn EStG unverändert sämtliche Dividendenerträge beinhaltet, werden in den Fondsaktiengewinn KStG lediglich sämtliche Dividendenerträge, die bis zum 28. Februar 2013 zugeflossen sind, sowie Dividendenerträge in Bezug auf eine Beteiligung an der Kapitalgesellschaft von mindestens zehn Prozent einbezogen. Die Meriten Investment Management GmbH hat der neuen Rechtsprechung Rechnung getragen und die Fondsaktiengewinne entsprechend berechnet. Sie sind auf der Internetseite der Meriten Investment Management GmbH unter www.meriten.de (Basisinformationen / Nettoinventarwert / Meriten Investment Management Fonds) veröffentlicht. Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 26 Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Prüfung der steuerlichen Angaben des Investmentvermögens BNY Mellon WerteFonds für den Zeitraum vom 01.10.2012 bis 30.09.2013 An die Meriten Investment Management GmbH (nachfolgend die Gesellschaft): Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesellschaft für das Investmentvermögen BNY Mellon WerteFonds für den Zeitraum vom 01.10.2012 bis 30.09.2013 zu veröffentlichenden Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach § 44 Abs. 1 InvG für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vorschriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden steuerlichen Angaben. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 5 InvG geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf beruhende Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir wei- Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 27 sen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Düsseldorf, den 22. Oktober 2013 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hans-Peter Niedrig Norbert Schröer Rechtsanwalt - Wirtschaftsprüfer Rechtsanwalt - Steuerberater Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 28 Kurzangaben über die für Anleger bedeutsamen Steuervorschriften Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Fonds mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilserwerb in seinem Heimatland individuell zu klären. Der Fonds ist als Zweckvermögen von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Die steuerpflichtigen Erträge des Fonds werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von jährlich 801,- Euro (für Alleinstehende oder getrennt veranlagte Ehegatten) bzw. 1.602,-- Euro (für zusammen veranlagte Ehegatten) übersteigen Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die vom Fonds ausgeschütteten Erträge, die ausschüttungsgleichen Erträge, der Zwischengewinn sowie der Gewinn aus dem An- und Verkauf von Fondsanteilen, wenn diese nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden bzw. werden. Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und ausländische Quellensteuern angerechnet. Der Steuerabzug hat u.a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als der Abgeltungssatz von 25 Prozent. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (sog. Günstigerprüfung). Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (weil z.B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von 25 Prozent oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz. Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen steuerlich erfasst. Die steuerliche Gesetzgebung erfordert zur Ermittlung der steuerpflichtigen bzw. der kapitalertragsteuerpflichtigen Erträge eine differenzierte Betrachtung der Ertragsbestandteile. Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen Genussrechten und Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene des Fonds erzielt werden, werden beim Anleger nicht erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Gleiches gilt für die Veräußerung von Anteile an anderen Investmentvermögen. Zudem werden die Gewinne aus der Veräußerung der folgenden Kapitalforderungen beim Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet werden: Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 29 a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben, b) „normale“ Anleihen und unverbriefte Forderungen mit festem Kupon sowie Down-RatingAnleihen, Floater und Reverse-Floater, c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden, d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen, e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinnobligationen und FremdkapitalGenussrechte und f) „cum“-erworbene Optionsanleihen. Werden Gewinne aus der Veräußerung der o.g. Wertpapiere/Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien ausgeschüttet, sind sie grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen bei Verwahrung der Anteile im Inland dem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne aus Termingeschäften sind jedoch steuerfrei, wenn die Wertpapiere auf Ebene des Fonds vor dem 1. Januar 2009 erworben bzw. die Termingeschäfte vor dem 1. Januar 2009 eingegangen wurden. Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht in der o.g. Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln (s.u.). Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden. Sie unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 801,- Euro bei Einzelveranlagung bzw. 1.602,- Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen. Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden (sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, nachfolgend „NV-Bescheinigung“). Verwahrt der inländische Anleger die Anteile eines steuerrechtlich ausschüttenden Sondervermögens in einem inländischen Depot bei der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut (Depotfall), so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungstermin ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben. Für den Steuerabzug eines Sondervermögens, das seine Erträge nicht ausschüttet, stellt der Fonds den depotführenden Stellen die Kapitalertragsteuer nebst den maximal anfallenden Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zur Verfügung. Die depotführenden Stellen nehmen den Steuerabzug wie im Ausschüttungsfall unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Anleger vor, so dass insbesondere gegebenenfalls die Kirchensteuer abgeführt werden kann. Soweit der Fonds den depotführenden Stellen Beträge zur Verfügung gestellt hat, die nicht abgeführt werden müssen, erfolgt eine Erstattung. Befinden sich die Anteile im Depot bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Kapitalverwaltungsgesellschaft, so erhält der Anleger, der seiner depotführenden Stelle einen in ausreichender Höhe ausgestellten Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung vor Ablauf Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 30 des Geschäftsjahres des Fonds vorlegt, den der depotführenden Stelle zur Verfügung gestellten Betrag auf seinem Konto gutgeschrieben. Sofern der Freistellungsauftrag oder die NV-Bescheinigung nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt wird, erhält der Anleger auf Antrag von der depotführenden Stelle eine Steuerbescheinigung über den einbehaltenen und abgeführten Steuerabzug und den Solidaritätszuschlag. Der Anleger hat dann die Möglichkeit, den Steuerabzug im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung auf seine persönliche Steuerschuld anrechnen zu lassen. Werden Anteile ausschüttender Sondervermögen nicht in einem Depot verwahrt und Ertragsscheine einem inländischen Kreditinstitut vorgelegt (Eigenverwahrung), wird der Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent zzgl. des Solidaritätszuschlags vorgenommen. Negative steuerliche Erträge Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des Fonds, werden diese auf Ebene des Fonds steuerlich vorgetragen. Diese können auf Ebene des Fonds mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge beim Anleger bei der Einkommensteuer erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des Fonds endet bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Fonds erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge auf Ebene des Fonds verrechnet werden. Eine frühere Geltendmachung bei der Einkommensteuer des Anlegers ist nicht möglich. Substanzauskehrungen Substanzauskehrungen unterliegen nicht der Besteuerung. Substanzauskehrungen, die der Anleger während seiner Besitzzeit erhalten hat, sind allerdings dem steuerlichen Ergebnis aus der Veräußerung der Fondsanteile hinzuzurechnen, d.h. sie erhöhen den steuerlichen Gewinn. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene Werden Anteile an dem Fonds, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, von einem Privatanleger veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25 Prozent. Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, nimmt die depotführende Stelle den Steuerabzug vor. Der Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden. Werden solche Anteile von einem Privatanleger mit Verlust veräußert, dann ist der Verlust mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar. Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden und bei derselben depotführenden Stelle im selben Kalenderjahr positive Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt wurden, nimmt die depotführende Stelle die Verlustverrechnung vor. Bei einer Veräußerung der vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Fondsanteile ist der Gewinn bei Privatanlegern steuerfrei. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind die Anschaffungskosten um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerungspreis um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Veräußerung zu kürzen, damit es nicht zu einer doppelten einkommensteuerlichen Erfassung von Zwischengewinnen (siehe unten) kommen kann. Zudem ist der Veräußerungspreis um die thesaurierten Erträge zu kürzen, die der Anleger bereits versteuert hat, damit es auch insoweit nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Der Gewinn aus der Veräußerung nach dem 31. Dezember 2008 erworbener Fondanteile ist insoweit steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch nicht auf der Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 31 Anlegerebene erfassten, nach Doppelbesteuerungsabkommen (nachfolgend „DBA“) steuerfreien Erträge zurückzuführen ist (sog. besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn). Die Gesellschaft veröffentlicht den Immobiliengewinn bewertungstäglich als Prozentsatz des Anteilwertes des Fonds. Sofern für die Investitionen in den Fonds eine Mindestanlagesumme von 100.000 Euro oder mehr vorgeschrieben ist oder die Beteiligung natürlicher Personen von der Sachkunde der Anleger abhängig ist (bei Anteilsklassen bezogen auf eine Anteilsklasse), gilt für die Veräußerung oder Rückgabe von Anteilen, die nach dem 9. November 2007 und vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, Folgendes: Der Gewinn aus der Veräußerung oder Rückgabe solcher Anteile unterliegt grundsätzlich dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent. Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf oder der Rückgabe der Anteile ist in diesem Fall jedoch auf den Betrag der auf Fondsebene thesaurierten Gewinne aus der Veräußerung von nach dem 31. Dezember 2008 erworbenen Wertpapiere und der auf Fondsebene thesaurierten Gewinne aus nach dem 31. Dezember 2008 eingegangenen Termingeschäften begrenzt. Diese Begrenzung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns erfordert den Nachweis des entsprechenden Betrags. Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, Anteilen an Investmentvermögen,, eigenkapitalähnlichen Genussrechten und Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene des Fonds erzielt werden, werden beim Anleger nicht erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden die Gewinne aus der Veräußerung der folgenden Kapitalforderungen beim Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet werden: Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen (nachfolgend: „Gute Kapitalforderungen“): a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben, b) „normale“ Anleihen und unverbriefte Forderungen mit festem Kupon sowie Down-RatingAnleihen, Floater und Reverse-Floater, c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden, d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen, e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinnobligationen und FremdkapitalGenussrechte und f) „cum“-erworbene Optionsanleihen. Werden diese Gewinne ausgeschüttet, so sind sie steuerlich auf Anlegerebene zu berücksichtigen. Dabei sind Veräußerungsgewinne aus Aktien ganz (bei Anlegern, die Körperschaften sind) oder zu 40 Prozent (bei sonstigen betrieblichen Anlegern, z.B. Einzelunternehmern) steuerfrei (Teileinkünfteverfahren). Veräußerungsgewinne aus Renten/Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien sind hingegen in voller Höhe steuerpflichtig. Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht in der o.g. Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln (s.u.). Ausgeschüttete Wertpapierveräußerungsgewinne, ausgeschüttete Termingeschäftsgewinne sowie ausgeschüttete Erträge aus Stillhalterprämien unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag). Dies gilt nicht für Gewinne aus der Veräußerung von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Wertpapieren und Gewinne aus vor dem 1. Januar 2009 eingegangenen Termingeschäften. Die auszahlende Stelle nimmt jedoch insbe- Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 32 sondere dann keinen Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist oder diese Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck erklärt wird. Zinsen und zinsähnliche Erträge Zinsen und zinsähnliche Erträge sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden. Die depotführende Stelle nimmt nur bei Vorlage einer entsprechenden NV-Bescheinigung vom Steuerabzug Abstand oder vergütet diesen. Im Übrigen erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung über die Vornahme des Steuerabzugs. In- und ausländische Dividenden Vor dem 1.März 2013 dem Fonds zugeflossene oder als zugeflossen geltende Dividenden in- und ausländischer Aktiengesellschaften, die auf Anteile im Betriebsvermögen ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind mit Ausnahme von Dividenden nach dem Gesetz über deutsche ImmobilienAktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (nachfolgend „REITG“) bei Körperschaften grundsätzlich steuerfrei. Aufgrund der Neuregelung zur Besteuerung von Streubesitzdividenden sind nach dem 28. Februar 2013 dem Fonds aus der Direktanlage zugeflossene oder als zugeflossen geltende Dividenden in- und ausländischer Aktiengesellschaften bei Körperschaften steuerpflichtig. Von Einzelunternehmern sind Dividenden – mit Ausnahme der Dividenden nach dem REITG - zu 60 Prozent zu versteuern (Teileinkünfteverfahren). Inländische Dividenden unterliegen dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag). Ausländische Dividenden unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag). Die auszahlende Stelle nimmt jedoch insbesondere dann keinen Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist oder die ausländischen Dividenden Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck erklärt wird. Von, bestimmten Körperschaften muss der auszahlenden Stelle für den Nachweis der unbeschränkten Steuerpflicht eine Bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes vorliegen. Dies sind nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts sowie juristische Personen des privaten Rechts, die keine Kapitalgesellschaften, keine Genossenschaften oder Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit sind) Bei gewerbesteuerpflichtigen Anlegern sind die zum Teil einkommensteuerfreien bzw. körperschaftsteuerfreien Dividendenerträge für Zwecke der Ermittlung des Gewerbeertrags wieder hinzuzurechnen, nicht aber wieder zu kürzen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung können Dividenden von ausländischen Kapitalgesellschaften als so genannte Schachteldividenden nur dann steuerfrei sein, wenn der Anleger eine (Kapital-) Gesellschaft i.S.d. DBAs ist und auf ihn durchgerechnet eine genügend hohe (Schachtel-) Beteiligung entfällt. Negative steuerliche Erträge Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des Fonds, werden diese steuerlich auf Ebene des Fonds vorgetragen. Diese können auf Ebene des Fonds mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge beim Anleger bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 33 des Fonds endet, bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Fonds erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge auf Ebene des Fonds verrechnet werden. Eine frühere Geltendmachung bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer des Anlegers ist nicht möglich. Substanzauskehrungen Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar. Dies bedeutet für einen bilanzierenden Anleger, dass die Substanzauskehrungen in der Handelsbilanz ertragswirksam zu vereinnahmen sind, in der Steuerbilanz aufwandswirksam ein passiver Ausgleichsposten zu bilden ist und damit technisch die historischen Anschaffungskosten steuerneutral gemindert werden. Alternativ können die fortgeführten Anschaffungskosten um den anteiligen Betrag der Substanzausschüttung vermindert werden. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im Betriebsvermögen sind für Körperschaften grundsätzlich steuerfrei, soweit die Gewinne aus noch nicht zugeflossenen oder noch nicht als zugeflossen geltenden Dividenden und aus realisierten und nicht realisierten Gewinnen des Fonds aus inund ausländischen Aktien herrühren und soweit diese Dividenden und Gewinne bei Zurechnung an den Anleger steuerfrei sind (sogenannter Aktiengewinn). Von Einzelunternehmern sind diese Veräußerungsgewinne zu 60 Prozent zu versteuern. Die Gesellschaft veröffentlicht den Aktiengewinn (seit 1. März 2013 aufgrund der oben erwähnten Gesetzesänderung zwei Aktiengewinne getrennt für Körperschaften und Einzelunternehmer – gegebenenfalls erfolgt die getrennte Veröffentlichung erst nachträglich) bewertungstäglich als Prozentsatz des Anteilwertes des Fonds. Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile ist zudem insoweit steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch nicht auf der Anlegerebene erfassten, nach DBA steuerfreien Erträge zurückzuführen ist (sog. besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn). Die Gesellschaft veröffentlicht den Immobiliengewinn bewertungstäglich als Prozentsatz des Anteilwertes des Fonds. Steuerausländer Verwahrt ein Steuerausländer Anteile ausschüttender Fonds im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird vom Steuerabzug auf Zinsen, zinsähnliche Erträge, Wertpapierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsgewinne und ausländische Dividenden Abstand genommen, sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs entsprechend der Abgabenordnung zu beantragen. Zuständig ist das für die depotführende Stelle zuständige Finanzamt. Inwieweit eine Anrechnung oder Erstattung des Steuerabzugs auf inländische Dividenden für den ausländischen Anleger möglich ist, hängt von dem zwischen dem Sitzstaat des Anlegers und der Bundesrepublik Deutschland bestehenden DBA ab. Eine DBA-Erstattung der Kapitalertragsteuer auf inländische Dividenden erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn. Solidaritätszuschlag Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar. Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung die Vergütung des Steuerabzugs, ist kein Solidaritätszuschlag abzuführen bzw. wird bei einer Thesaurierung der einbehaltene Solidaritätszuschlag vergütet. Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 34 Kirchensteuer Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Zu diesem Zweck hat der Kirchensteuerpflichtige dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen Antrag seine Religionsangehörigkeit zu benennen. Ehegatten haben in dem Antrag zudem zu erklären, in welchem Verhältnis der auf jeden Ehegatten entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den gesamten Kapitalerträgen der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer entsprechend diesem Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und abgeführt werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis angegeben, erfolgt eine Aufteilung nach Köpfen. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt. Ausländische Quellensteuer Auf die ausländischen Erträge des Fonds wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten. Die Gesellschaft kann die anrechenbare Quellensteuer auf der Ebene des Fonds wie Werbungskosten abziehen. In diesem Fall ist die ausländische Quellensteuer auf Anlegerebene weder anrechenbar noch abzugsfähig. Übt die Gesellschaft ihr Wahlrecht zum Abzug der ausländischen Quellensteuer auf Fondsebene nicht aus, dann wird die anrechenbare Quellensteuer bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt. Ertragsausgleich Auf Erträge entfallende Teile des Ausgabepreises für ausgegebene Anteile, die zur Ausschüttung herangezogen werden können (Ertragsausgleichsverfahren), sind steuerlich so zu behandeln wie die Erträge, auf die diese Teile des Ausgabepreises entfallen. Gesonderte Feststellung, Außenprüfung Die Besteuerungsgrundlagen, die auf Ebene des Fonds ermittelt werden, sind gesondert festzustellen. Hierzu hat die Gesellschaft beim zuständigen Finanzamt eine Feststellungserklärung abzugeben. Änderungen der Feststellungserklärungen, z.B. anlässlich einer Außenprüfung der Finanzverwaltung, werden für das Geschäftsjahr wirksam, in dem die geänderte Feststellung unanfechtbar geworden ist. Die steuerliche Zurechnung dieser geänderten Feststellung beim Anleger erfolgt dann zum Ende dieses Geschäftsjahres bzw. am Ausschüttungstag bei der Ausschüttung für dieses Geschäftsjahr. Damit treffen die Bereinigungen von Fehlern wirtschaftlich die Anleger, die zum Zeitpunkt der Fehlerbereinigung an dem Fonds beteiligt sind. Die steuerlichen Auswirkungen können entweder positiv oder negativ sein. Zwischengewinnbesteuerung Zwischengewinne sind die im Ausgabe- oder Rücknahmepreis enthaltenen Entgelte für vereinnahmte oder aufgelaufene Zinsen sowie Gewinne aus der Veräußerung von nicht Guten Kapitalforderungen, die vom Fonds noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und infolgedessen beim Anleger noch nicht steuerpflichtig wurden (etwa mit Stückzinsen aus festverzinslichen Wertpapieren vergleichbar). Der vom Fonds erwirtschaftete Zwischengewinn ist bei Rückgabe oder Verkauf der Anteile durch Steuerinländer einkommensteuerpflichtig. Der Steuerabzug auf den Zwischengewinn beträgt 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Der bei Erwerb von Anteilen gezahlte Zwischengewinn kann im Jahr der Zahlung beim Privatanleger einkommensteuerlich als negative Einnahme abgesetzt werden, wenn ein Ertragsausgleichsverfahren durchgeführt wird und sowohl bei der Veröffentlichung des Zwischengewinns als auch im Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 35 Rahmen der von den Berufsträgern zu bescheinigenden Steuerdaten hierauf hingewiesen wird. Er wird bereits beim Steuerabzug steuermindernd berücksichtigt. Wird der Zwischengewinn nicht veröffentlicht, sind jährlich 6 Prozent des Entgelts für die Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils als Zwischengewinn anzusetzen. Bei betrieblichen Anlegern ist der gezahlte Zwischengewinn unselbständiger Teil der Anschaffungskosten, die nicht zu korrigieren sind. Bei Rückgabe oder Veräußerung des Fondsanteils bildet der erhaltene Zwischengewinn einen unselbständigen Teil des Veräußerungserlöses. Eine Korrektur ist nicht vorzunehmen. Die Zwischengewinne können regelmäßig auch den Abrechnungen sowie den Erträgnisaufstellungen der Banken entnommen werden. Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen In den Fällen der Verschmelzung eines inländischen Sondervermögens in ein anderes inländisches Sondervermögen kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten Sondervermögen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, d.h. dieser Vorgang ist steuerneutral. Das Gleiche gilt für die Übertragung aller Vermögensgegenstände eines inländischen Sondervermögens auf eine inländische Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital oder ein Teilgesellschaftsvermögen einer inländischen Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital. Erhalten die Anleger des übertragenden Sondervermögens eine im Verschmelzungsplan vorgesehene Barzahlung, ist diese wie eine Ausschüttung eines sonstigen Ertrags zu behandeln. Vom übertragenden Sondervermögen erwirtschafte und noch nicht ausgeschüttete Erträge werden den Anlegern zum Übertragungsstichtag als sogenannte ausschüttungsgleiche Erträge steuerlich zugewiesen. Transparente, semitransparente und intransparente Besteuerung als Investmentfonds Die oben genannten Besteuerungsgrundsätze (sog. transparente Besteuerung für Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes (nachfolgend „InvStG“)) gelten nur, wenn der Fonds unter die Bestandsschutzregelung des InvStG fällt. Alternativ muss der Fonds die steuerlichen Anlagebestimmungen nach dem InvStG, dies sind die Grundsätze nach denen der Fonds investieren darf, um steuerlich als Investmentfonds behandelt zu werden. In beiden Fällen müssen zudem sämtliche Besteuerungsgrundlagen nach der steuerlichen Bekanntmachungspflicht entsprechend den Vorgaben in § 5 Abs. 1 InvStG bekannt gemacht werden. Der Fonds fällt unter die Bestandsschutzregelungen des InvStG, wenn er vor dem 24.12.2013 aufgelegt worden ist und die Anlagebestimmungen und Kreditaufnahmegrenzen nach dem ehemaligen Investmentgesetz erfüllt. Hat der Fonds Anteile an anderen Investmentvermögen erworben, so gelten die oben genannte Besteuerungsgrundsätze ebenfalls nur, wenn (i) die jeweilige der Fonds entweder unter die Bestandsschutzregelungen des InvStG fällt oder die steuerlichen Anlagebestimmungen nach dem InvStG erfüllt und (ii) die Verwaltungsgesellschaft für diese Zielfonds den steuerlichen Bekanntmachungspflichten nachkommt. Die Gesellschaft ist bestrebt, die steuerlichen Anlagebestimmungen bzw. im Falle des Bestandschutzes die Anlagebestimmungen und Kreditaufnahmegrenzen nach dem Investmentgesetz zu erfüllen und sämtliche Besteuerungsgrundlagen, die ihr zugänglich sind, bekannt zu machen. Die erforderliche Bekanntmachung kann jedoch nicht garantiert werden, insbesondere soweit der Fonds Anteile an Investmentvermögen erworben hat und die jeweilige Verwaltungsgesellschaft für diese den steuerlichen Bekanntmachungspflichten nicht nachkommt. In diesem Fall werden die Ausschüttungen und der Zwischengewinn sowie 70 Prozent der Wertsteigerung im letzten Kalenderjahr bezogen auf die jeweiligen Anteile am Investmentvermögen (mindestens jedoch 6 Prozent des Rücknahmepreises) als steuerpflichtiger Ertrag auf der Ebene des Fonds angesetzt. Die Gesellschaft ist zudem bestrebt, andere Besteuerungsgrundlagen außerhalb der Anforderungen des § 5 Abs. 1 InvStG (insbesondere den Aktiengewinn, den Immobiliengewinn und den Zwischengewinn) bekannt zu machen. Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 36 Sofern die Anlagebestimmungen und Kreditaufnahmegrenzen nach dem ehemaligen Investmentgesetz bzw. die steuerlichen Anlagebestimmungen nach dem InvStG nicht eingehalten werden, ist der Fonds als Investitionsgesellschaft zu betrachten. Die Besteuerung richtet sich nach den Grundsätzen für InvestitionsgesellschaftenEU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung Die Zinsinformationsverordnung (nachfolgend „ZIV“), mit der die Richtlinie im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen umgesetzt wird, soll grenzüberschreitend die effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen im Gebiet der EU sicherstellen. Mit einigen Drittstaaten (insbesondere mit der Schweiz, Liechtenstein, Channel Islands, Monaco und Andorra) hat die EU Abkommen abgeschlossen, die der EU-Zinsrichtlinie weitgehend entsprechen. Dazu werden grundsätzlich Zinserträge, die eine im europäischen Ausland oder bestimmten Drittstaaten ansässige natürliche Person von einem deutschen Kreditinstitut (das insoweit als Zahlstelle handelt) gutgeschrieben erhält, von dem deutschen Kreditinstitut an das Bundeszentralamt für Steuern und von dort aus letztlich an die ausländischen Wohnsitzfinanzämter gemeldet. Entsprechend werden grundsätzlich Zinserträge, die eine natürliche Person in Deutschland von einem ausländischen Kreditinstitut im europäischen Ausland oder in bestimmten Drittstaaten erhält, von der ausländischen Bank letztlich an das deutsche Wohnsitzfinanzamt gemeldet. Alternativ behalten einige ausländische Staaten Quellensteuern ein, die in Deutschland anrechenbar sind. Konkret betroffen sind folglich die innerhalb der EU bzw. in den beigetretenen Drittstaaten ansässigen Privatanleger, die grenzüberschreitend in einem anderen EU-Land ihr Depot oder Konto führen und Zinserträge erwirtschaften. Unter anderem Luxemburg und die Schweiz haben sich verpflichtet, von den Zinserträgen eine Quellensteuer in Höhe von 35 Prozent einzubehalten. Der Anleger erhält im Rahmen der steuerlichen Dokumentation eine Bescheinigung, mit der er sich die abgezogenen Quellensteuern im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung anrechnen lassen kann. Alternativ hat der Privatanleger die Möglichkeit, sich vom Steuerabzug im Ausland befreien zu lassen, indem er eine Ermächtigung zur freiwilligen Offenlegung seiner Zinserträge gegenüber der ausländischen Bank abgibt, die es dem Institut gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und stattdessen die Erträge an die gesetzlich vorgegebenen Finanzbehörden zu melden. Nach der ZIV ist von der Gesellschaft für den Fonds anzugeben, ob er der ZIV unterliegt (in scope) oder nicht (out of scope). Für diese Beurteilung enthält die ZIV zwei wesentliche Anlagegrenzen. Wenn das Vermögen des Fonds aus höchstens 15 Prozent Forderungen im Sinne der ZIV besteht, haben die Zahlstellen, die letztlich auf die von der Gesellschaft gemeldeten Daten zurückgreifen, keine Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu versenden. Ansonsten löst die Überschreitung der 15 Prozent-Grenze eine Meldepflicht der Zahlstellen an das Bundeszentralamt für Steuern über den in der Ausschüttung enthaltenen Zinsanteil aus. Bei Überschreiten der 25 Prozent-Grenze ist der in der Rückgabe oder Veräußerung der Fondsanteile enthaltene Zinsanteil zu melden. Ist der Fonds ein ausschüttender, so ist zusätzlich im Falle der Ausschüttung der darin enthaltene Zinsanteil an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds, erfolgt eine Meldung konsequenterweise nur im Falle der Rückgabe oder Veräußerung des Fondsanteils. Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 37 Kurzangaben zum BNY Mellon WerteFonds BNY Mellon WerteFonds Wertpapier-Kennnummer 704514 ISIN DE 0007045148 Auflegungsdatum 31.01.2002 Eigentumsverhältnisse Miteigentum des Anteilinhabers Ausgabeaufschlag 3,00 Prozent Verwaltungsvergütung maximal 1,00 Prozent p.a. zzt. 0,650 Prozent p.a. Verwahrstellengebühr 0,100 Prozent p.a. zzt. 0,050 Prozent p.a. Verbriefung der Anleihe Globalurkunde, keine effektiven Stücke Ertragsausschüttungen ca. am 20.11. eines jeden Jahres Geschäftsjahr 01. Oktober bis 30. September Order-Annahmeschluss Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile erfolgt zum nächsten Ausgabe-/Rücknahmepreis, wenn die Order bis 17:00 Uhr (Order-Annahmeschluss) bei der Gesellschaft oder der Verwahrstelle eingegangen ist. Geht die Order nach dem Order-Annahmeschluss ein, erfolgt die Ausgabe bzw. Rücknahme zu dem Ausgabe-/Rücknahmepreis, der auf den im vorhergehenden Satz genannten Ausgabe-/ Rücknahmepreis unmittelbar folgt. Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 38 Statistische Angaben KAPITALVERWALTUNGSGESELLSCHAFT Meriten Investment Management GmbH, Düsseldorf EIGENKAPITAL PER 31.12.2013 gezeichnet, eingezahlt und haftend: 10,3 Mio. EUR MANDATE DER GESCHÄFTSFÜHRUNG Peter Raab Mitglied des Verwaltungsrates BNY Mellon Fund Management (Luxembourg) S.A., Luxembourg BNY Mellon Compass Fund, SICAV, Luxembourg VERWAHRSTELLE/ZAHLSTELLE GESELLSCHAFTER BNY Mellon Investment Management Holdings (Germany) Ltd., London AUFSICHTSRAT Vorsitzender Mitchell E. Harris New Hampshire/USA, President of Investment Management of BNY Mellon Mitglieder Ann Fogarty Dublin/Irland, Head of Offshore Fund Operations, BN Y Mellon Asset Servicing Roland Wigger Köln, Bereichsleiter Projektentwicklung und Recht, abakus Solar AG Kreissparkasse Köln Anstalt des öffentlichen Rechts Neumarkt 18 – 24, 50667 Köln WIRTSCHAFTSPRÜFER FÜR DEN FONDS UND DIE KAPITALVERWALTUNGSGESELLSCHAFT KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft The Squaire, Am Flughafen 60549 Frankfurt WEITERE SONDERVERMÖGEN, DIE VON DER KAPITALVERWALTUNGSGESELLSCHAFT VERWALTET WERDEN (STAND: 31.12.2013) Investmentvermögen nach der OGAW-Richtlinie Aktienfonds Embrica Aktien Select-Fonds BNY Mellon Sustainability Fund GESCHÄFTSFÜHRUNG Werner Taiber CEO/Sprecher Dr. Norbert Becker stv. Sprecher Peter Raab Martin Theisinger Rentenfonds CSR Bond Extra-Fonds Embrica Renten Select-Fonds Mundo I Invest Mischfonds WBB Rendite Berlin Fonds WBB Rendite Berlin II Fonds WBB Rendite Berlin 30 Fonds Die Gesellschaft verwaltet zudem 93 Spezial-Investmentvermögen Meriten Investment Management GmbH Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Seite 39