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Wesentliche Anlegerinformationen
Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um
Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage
in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.
NÜRNBERGER Garantiefonds
ISIN
LU0282180107
Verwaltet von Oppenheim Asset Management Services S.à r.l. (OPAM). Die OPAM gehört zu Sal. Oppenheim, Mitglied der Deutsche
Bank Gruppe.
Ziele und Anlagepolitik
Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung eines stetigen
Kapitalzuwachses. Um dies zu erreichen, wird das Fondsvermögen
in Aktien in- und ausländischer Emittenten und festverzinslichen
Wertpapieren angelegt. Die Deutsche Bank AG, Niederlassung
London garantiert, dass der Nettoinventarwert pro Anteil zum Ende
der Sicherungsperiode nicht unter den Garantiebetrag pro Anteil
fällt. Der Garantiebetrag pro Anteil entspricht dem Produkt des
Garantielevels in Höhe von 80% multipliziert mit dem jeweils
höheren Betrag von entweder (i) dem Nettoinventarwert pro Anteil,
welcher am letzten Bewertungstag des Jahres berechnet wurde,
das der Sicherungsperiode vorangeht oder (ii) dem höchsten
Nettoinventarwert pro Anteil, welcher an dem letzten
Bewertungstag der jeweiligen Kalendermonate der laufenden
Sicherungsperiode berechnet wurde. Die Garantie, dass der
Nettoinventarwert pro Anteil mindestens dem Garantiebetrag pro
Anteil am Ende einer Sicherungsperiode entspricht, wird der
Garantiegeber aus eigenen Mitteln sicherstellen und
gegebenenfalls notwendige Einzahlungen in das Fondsvermögen
leisten. Insoweit trägt der Fonds das Ausfallrisiko des
Garantiegebers. Der Garantiebetrag pro Anteil wird an den
monatlichen oder dem jährlichen Stichtag(en) ermittelt. Der
Garantievertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der
Garantievertrag kann mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist
zum Ende der Sicherungsperiode gekündigt werden. Sollte der
Garantiegeber eine Änderung der Garantieprovision verlangen, die
von der Verwaltungsgesellschaft im Interesse der Anleger nicht
akzeptiert wird, kann dieser Vertrag mit einer dreimonatigen Frist
zum Ende der Sicherungsperiode gekündigt werden. Bei Eintritt
eines Zahlungsverzugs, einer wesentlichen Vertragsverletzung,
Verletzung der Anlagepolitik, der Liquidation des Fonds, einer
Rechtsstreitigkeit, einer Restrukturierung, die die Einhaltung der
Anlagepolitik oder der Allokationsregeln unmöglich macht, die eine
Auswirkung auf den Nettoinventarwert pro Anteil hat oder die die
Dienstleistung betreffenden Kosten wesentlich erhöht, kann der
Garantievertrag gekündigt werden. Sollte ein Anteilinhaber im
Laufe der Sicherungsperiode zu einem Nettoinventarwert pro Anteil
zeichnen wollen, der unter dem wie vorbeschrieben Garantiebetrag
pro Anteil liegt, wird die Verwaltungsgesellschaft die
Anteilszeichnung zurückweisen.
Risiko- und Ertragsprofil
Geringeres
Höheres
Risiko
Risiko
Typischerweise niedrigere
Typischerweise
Erträge
1
höhere Erträge
2
3
4
5
6
7
Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine
Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die
Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine
Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird,
stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Der Fonds ist in Kategorie
4 eingestuft, weil sein Anteilpreis mäßig schwankt und deshalb
sowohl Verlustrisiken wie Gewinnchancen vorhanden sind.
Folgende Risiken, die nicht vollständig durch das Risiko- und
Ertragsprofil abgedeckt sind, können die Wertentwicklung des
Fonds deutlich beeinflussen: Emittentenrisiko - Die Aussteller der
vom Fonds gehaltenen Anleihen können insolvent werden,
wodurch die Anleihen ihren Wert ganz oder zum Großteil verlieren.
Kontrahentenrisiko - Der Fonds kann Geschäfte außerhalb von
Börsenplätzen mit verschiedenen Vertragspartnern abschließen.
Wenn ein Vertragspartner insolvent wird, kann er offene
Forderungen des Fonds nicht mehr oder nur noch teilweise
begleichen. Operationales Risiko - Der Fonds kann nennenswerten
operationalen Risiken ausgesetzt sein, d.h. der Gefahr von
Prozessfehlern. Zudem können operationale Risiken durch ein
Fehlverhalten/Missverständnisse
der
am
Fondsverwaltungsprozess Beteiligten entstehen.
NÜRNBERGER Garantiefonds
Kosten
Die von Ihnen bezahlten Kosten werden verwendet, um die
Betriebskosten,
einschließlich
der
Marketingund
Vertriebskosten, zu decken. Diese Kosten verringern das
Wachstumspotenzial Ihrer Anlage.
Einmalige Kosten vor und nach der Anlage
Ausgabeaufschlag
Rücknahmegebühr
Die angezeigten Ausgabe- und Rücknahmegebühren sind
Höchstwerte. Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der
von Ihrem Anlagebetrag abgezogen werden kann. In einigen
Fällen fällt der Betrag gegebenenfalls geringer für Sie aus - Sie
können dies von Ihrem Finanzberater erfahren. Der Wert für die
laufenden Kosten basiert auf den Aufwendungen für das
abgelaufene Geschäftsjahr. Dieser Wert kann von Jahr zu Jahr
variieren. Die laufenden Kosten enthalten nicht die
erfolgsabhängige Vergütung und die Transaktionskosten.
4,00%
0,00%
Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden
Laufende Kosten
1,22%
Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen
hat
Erfolgsabhängige Vergütung
-
Frühere Wertentwicklung
24
13,0%
16
5,3%
8
5,2%
4,9%
1,7%
0
-1,4%
-8
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für
die künftige Entwicklung. Bei der Berechnung wurden sämtliche
Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags
abgezogen. Der NÜRNBERGER Garantiefonds wurde 2007
aufgelegt. Die historische Wertentwicklung wurde in Euro
berechnet.
-5,7%
-9,9%
-16
-24
-23,5%
-32
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Praktische Informationen
•
Sal. Oppenheim jr. & Cie. Luxembourg S.A. ist die
Verwahrstelle für diesen Fonds.
•
Den Verkaufsprospekt, die aktuellen Berichte, die
aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem
Fonds finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf
unserer Homepage www.oppenheim.lu
•
Dieser Fonds unterliegt den Gesetzen und steuerlichen
Regelungen von Luxemburg. Dies kann Auswirkungen
darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds
besteuert werden.
•
NÜRNBERGER Garantiefonds ist ein Organismus für
gemeinsame Anlagen gemäß des Gesetzes vom 17.
Dezember 2010 und wird durch die Commission de
Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) reguliert.
Gemäß Art. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 1998 ist
die CSSF die zuständige Aufsichtsbehörde für die
Finanzaufsicht über Organismen für gemeinsame
Anlagen.
•
Oppenheim Asset Management Services S.à r.l. kann
lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument
enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die
irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen
Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist.
•
Informationen zur aktuellen Vergütungspolitik der
Verwaltungsgesellschaft, darunter eine Beschreibung wie
die Vergütung und sonstige Zuwendungen berechnet
werden, sowie die Identität der für die Zuteilung der
Vergütungen/sonstigen
Zuwendungen
zuständigen
Personen, einschließlich der Zusammensetzung des
Vergütungsausschusses – sofern die Bildung vorgesehen
ist, werden im Internet unter www.db.com/cr/en/concretecompensation-structures.htm veröffentlicht. Auf Verlangen
werden Ihnen die Informationen kostenlos in Papierform
zur Verfügung gestellt.
Der Fonds ist zugelassen in Luxemburg und wird reguliert durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF).
Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 29.06.2017.
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