Wesentliche Anlegerinformationen Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. NÜRNBERGER Garantiefonds ISIN LU0282180107 Verwaltet von Oppenheim Asset Management Services S.à r.l. (OPAM). Die OPAM gehört zu Sal. Oppenheim, Mitglied der Deutsche Bank Gruppe. Ziele und Anlagepolitik Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung eines stetigen Kapitalzuwachses. Um dies zu erreichen, wird das Fondsvermögen in Aktien in- und ausländischer Emittenten und festverzinslichen Wertpapieren angelegt. Die Deutsche Bank AG, Niederlassung London garantiert, dass der Nettoinventarwert pro Anteil zum Ende der Sicherungsperiode nicht unter den Garantiebetrag pro Anteil fällt. Der Garantiebetrag pro Anteil entspricht dem Produkt des Garantielevels in Höhe von 80% multipliziert mit dem jeweils höheren Betrag von entweder (i) dem Nettoinventarwert pro Anteil, welcher am letzten Bewertungstag des Jahres berechnet wurde, das der Sicherungsperiode vorangeht oder (ii) dem höchsten Nettoinventarwert pro Anteil, welcher an dem letzten Bewertungstag der jeweiligen Kalendermonate der laufenden Sicherungsperiode berechnet wurde. Die Garantie, dass der Nettoinventarwert pro Anteil mindestens dem Garantiebetrag pro Anteil am Ende einer Sicherungsperiode entspricht, wird der Garantiegeber aus eigenen Mitteln sicherstellen und gegebenenfalls notwendige Einzahlungen in das Fondsvermögen leisten. Insoweit trägt der Fonds das Ausfallrisiko des Garantiegebers. Der Garantiebetrag pro Anteil wird an den monatlichen oder dem jährlichen Stichtag(en) ermittelt. Der Garantievertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Garantievertrag kann mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende der Sicherungsperiode gekündigt werden. Sollte der Garantiegeber eine Änderung der Garantieprovision verlangen, die von der Verwaltungsgesellschaft im Interesse der Anleger nicht akzeptiert wird, kann dieser Vertrag mit einer dreimonatigen Frist zum Ende der Sicherungsperiode gekündigt werden. Bei Eintritt eines Zahlungsverzugs, einer wesentlichen Vertragsverletzung, Verletzung der Anlagepolitik, der Liquidation des Fonds, einer Rechtsstreitigkeit, einer Restrukturierung, die die Einhaltung der Anlagepolitik oder der Allokationsregeln unmöglich macht, die eine Auswirkung auf den Nettoinventarwert pro Anteil hat oder die die Dienstleistung betreffenden Kosten wesentlich erhöht, kann der Garantievertrag gekündigt werden. Sollte ein Anteilinhaber im Laufe der Sicherungsperiode zu einem Nettoinventarwert pro Anteil zeichnen wollen, der unter dem wie vorbeschrieben Garantiebetrag pro Anteil liegt, wird die Verwaltungsgesellschaft die Anteilszeichnung zurückweisen. Risiko- und Ertragsprofil Geringeres Höheres Risiko Risiko Typischerweise niedrigere Typischerweise Erträge 1 höhere Erträge 2 3 4 5 6 7 Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Der Fonds ist in Kategorie 4 eingestuft, weil sein Anteilpreis mäßig schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken wie Gewinnchancen vorhanden sind. Folgende Risiken, die nicht vollständig durch das Risiko- und Ertragsprofil abgedeckt sind, können die Wertentwicklung des Fonds deutlich beeinflussen: Emittentenrisiko - Die Aussteller der vom Fonds gehaltenen Anleihen können insolvent werden, wodurch die Anleihen ihren Wert ganz oder zum Großteil verlieren. Kontrahentenrisiko - Der Fonds kann Geschäfte außerhalb von Börsenplätzen mit verschiedenen Vertragspartnern abschließen. Wenn ein Vertragspartner insolvent wird, kann er offene Forderungen des Fonds nicht mehr oder nur noch teilweise begleichen. Operationales Risiko - Der Fonds kann nennenswerten operationalen Risiken ausgesetzt sein, d.h. der Gefahr von Prozessfehlern. Zudem können operationale Risiken durch ein Fehlverhalten/Missverständnisse der am Fondsverwaltungsprozess Beteiligten entstehen. NÜRNBERGER Garantiefonds Kosten Die von Ihnen bezahlten Kosten werden verwendet, um die Betriebskosten, einschließlich der Marketingund Vertriebskosten, zu decken. Diese Kosten verringern das Wachstumspotenzial Ihrer Anlage. Einmalige Kosten vor und nach der Anlage Ausgabeaufschlag Rücknahmegebühr Die angezeigten Ausgabe- und Rücknahmegebühren sind Höchstwerte. Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrem Anlagebetrag abgezogen werden kann. In einigen Fällen fällt der Betrag gegebenenfalls geringer für Sie aus - Sie können dies von Ihrem Finanzberater erfahren. Der Wert für die laufenden Kosten basiert auf den Aufwendungen für das abgelaufene Geschäftsjahr. Dieser Wert kann von Jahr zu Jahr variieren. Die laufenden Kosten enthalten nicht die erfolgsabhängige Vergütung und die Transaktionskosten. 4,00% 0,00% Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden Laufende Kosten 1,22% Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat Erfolgsabhängige Vergütung - Frühere Wertentwicklung 24 13,0% 16 5,3% 8 5,2% 4,9% 1,7% 0 -1,4% -8 Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung. Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags abgezogen. Der NÜRNBERGER Garantiefonds wurde 2007 aufgelegt. Die historische Wertentwicklung wurde in Euro berechnet. -5,7% -9,9% -16 -24 -23,5% -32 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Praktische Informationen • Sal. Oppenheim jr. & Cie. Luxembourg S.A. ist die Verwahrstelle für diesen Fonds. • Den Verkaufsprospekt, die aktuellen Berichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem Fonds finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage www.oppenheim.lu • Dieser Fonds unterliegt den Gesetzen und steuerlichen Regelungen von Luxemburg. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden. • NÜRNBERGER Garantiefonds ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen gemäß des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und wird durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) reguliert. Gemäß Art. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 1998 ist die CSSF die zuständige Aufsichtsbehörde für die Finanzaufsicht über Organismen für gemeinsame Anlagen. • Oppenheim Asset Management Services S.à r.l. kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist. • Informationen zur aktuellen Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft, darunter eine Beschreibung wie die Vergütung und sonstige Zuwendungen berechnet werden, sowie die Identität der für die Zuteilung der Vergütungen/sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen, einschließlich der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses – sofern die Bildung vorgesehen ist, werden im Internet unter www.db.com/cr/en/concretecompensation-structures.htm veröffentlicht. Auf Verlangen werden Ihnen die Informationen kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt. Der Fonds ist zugelassen in Luxemburg und wird reguliert durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF). Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 29.06.2017.