Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg den,.2013 Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- u. Kreislaufwirtschaft Postfach 16 01 44 19091 Schwerin Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmastanlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich form- und fristgerecht Einwendung gegen die in der o.a. vom StALU WM - StALU Westmecklenburg am 18.12.2012 veröffentlichten Bekanntmachung beantragte Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des o.a. Bauvorhabens. Zuerst habe ich zu rügen, dass Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 1 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg 1. in den ausgelegten Unterlagen entgegen besseren Wissens der irreführende und falsche Begriff Hähnchen verwendet worden ist. Dieser wider besseres Wissen falsche Begriff suggeriert, es würden ausschließlich Hähnchen, also männliche Hühner, gemästet. Dieses entspricht nicht den Tatsachen. Insofern entspricht der Antrag nicht den Tatsachen und ist daher falsch gestellt. 2. die Unterlagen unvollständig sind. 3. eine Umweltverträglichkeitsprüfung fehlt, da alle Ställe (alt und neu) als eine Anlage anzusehen sind und somit die Grenze der Tierzahlen nach den einschlägigen – auch Ihnen bekannten – gesetzlichen Regelungen überschritten ist. 4. mehrere Anwohner, Familien und Tierhalter mit ganzjährig im Freien untergebrachten Tieren im unmittelbaen Umkreis von weniger als 600m um die Anlage leben. Auch hier werden Mindestabstände unterschritten und der Antrag ist aufgrund dessen abzulehnen. 5. der Antrag keine vollständige Anliegerliste enthält. Der Antrag ist in dieser Form abzulehnen, weil betroffene Personen einfach übergangen werden. Ich beantrage daher Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 2 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg 1. , das gesamte o.a. Verfahren nach BImSchG unverzüglich zu beenden 2. , die entsprechenden Änderungen in allen Verfahrensunterlagen vorzunehmen 3. , die Antragsunterlagen zu vervollständigen und die UVPPrüfung vorzunehmen 4. , nach Erledigung der vorstehenden 3 Punkte den Antrag komplett neu auszulegen und das gesamte Verfahren gemäß den Vorgaben des UVPG neu zu beginnen Diese Anträge bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Vorsorglich und unbeschadet der v.g. Anträge erhalten Sie meine wesentlichen Gründe gegen den o.e. Antrag folgt: A. Die dörfliche Struktur von Scharbow ist eine weitgehend reine Wohnstruktur, weil die bäuerlichen und gewerblichen Betriebe inzwischen überwiegend verschwunden sind. Entsprechend muss in den Planungen von der höchsten Schutzstufe wie in Gebieten reiner Wohnnutzung ausgegangen werden und Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 3 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg damit die niedrigsten zulässigen Emissionslimits zu Grunde gelegt werden. B. In den Planunterlagen haben die Emissionsradien ihren Mittelpunkt auf dem Schornstein der Anlage. Das mag für die Luftemissionen richtig sein, allerdings nicht für die Lärmemissionen. Die gehen eher von dem Eingangsbereich aus, der aufgrund der Größe der Anlage recht weit davon entfernt liegt. Die Pläne müssen dergestalt korrigiert werden, dass die Emissionen vom GESAMTEN Gebäude ausgehen, so dass sich Emissionsovale anstatt -kreise ergeben, anhand derer die Situation neu zu beurteilen ist. C. Die Bewirtschaftung der geplanten Anlage geschieht weitgehend vollautomatisch – es werden keine nennenswerten Arbeitsplätze geschaffen. Angesichts dessen halte ich es für unverfroren, immer wieder von dem Argument der Arbeitsplatzbeschaffung zu hören, zumal die gesamte Anlage eine Vielzahl an Problematiken in sich birgt. D. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 4 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Ich sehe mich in meinem Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) verletzt, da meine Lebens- und Freizeitqualität durch ständig wiederkehrendes, großflächiges Ausbringen von Unmengen an extrem stinkenden und keimbelasteten Hühnerkot in der gesamten Region drastisch sinken wird. Meine gesamte Freizeitaktivität und -qualität ist durch Gestank, Luftbelastung und Transportkrach eingeschränkt. Ich verweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde am des 19.07.2012 Dr. jur. erhobene Christian Sailer, Marktheidenfeld. Ich beabsichtige dieser Verfassungsbeschwerde als Beschwerdeführer beizutreten, sobald das Bundesverfassungsgericht ein Aktenzeichen zu dieser Verfassungsbeschwerde vergeben hat. Insofern beantrage ich, dass das gesamte o.e. Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die erhobene Verfassungsbeschwerde von Ihrem Hause sistiert wird. Diese Anträge bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Die geplante Form der Massentierhaltung ist ohne den Einsatz von Antibiotika undenkbar. Die Ansteckungsgefahr so vieler Tiere auf relativ engem Raum ist dafür zu erheblich. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 5 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Es ist unbestreitbar Untersuchungsergebnisse belegt sind und durch entsprechende verschiedene Medien veröffentlicht, dass durch Antibiotikagaben bei Massentierhaltungen auch multiresistente Krankheitskeime entstehen. Ich befürchte, dass solche Keime auf unterschiedlichste Weise (zum Beispiel beim Kauf und Verzehr von Eiern, Fleisch oder Wurst) unerkannt von mir aufgenommen werden könnten. Bei bestimmten Erkrankungen könnten sie dann mir (oder meinen Kindern) erheblich schaden oder gar lebensgefährlich sein, weil es kaum noch wirksame Medikamente dagegen gibt. Zu befürchten ist eine erhebliche Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit, da durch den Betrieb der Anlage permanent verschiedene Schadstoffe in die Umwelt gelangen. Die Freisetzung gefährlicher Keime (MRSA/ESBL) wurde erst kürzlich im Umkreis vergleichbarer Anlagen dokumentiert. Ich weise darauf hin, dass Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes lautet: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Dieses Grundrecht beinhaltet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Verpflichtung des Staates, die Gesundheit seiner Bürger zu schützen. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 6 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Daher fordere ich die Ihr Haus nachdrücklich und eindringlich auf, A. sich über diese Klageschrift in allen Einzelheiten zu informieren. B. jedwede Genehmigung von Mastställen auszusetzen, die nicht den Kriterien der unter den Punkten 1.1 bis 1.3 des in der Klageschrift enthaltenen Antrags entsprechen, bis zur Entscheidung in dieser Sache. E. In dem Antrag wird die Praxis der chemischen Desinfektion zur Reinigung ausgeführt, ohne dass erklärt wird, wohin die Reste dieser Chemikalien gelangen. Ich befürchte, dass damit das Grundwasser und die nahegelegene Fließgewässer verschmutzt wird und beantrage hiermit, dass hier eine bauliche Vorkehrung getroffen werden muss, die solche Umweltverschmutzungen ausschließt. In dem vorliegenden Bauantrag zur Mastanlage in keinster Weise geregelt wie die Einbringung von kontaminiertem Wasser in die Umwelt vermieden werden soll. Gemäß den Leitfaden zur oralen Einbringung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich über das Futter oder Trinkwasser zu den Anforderungen nach $12 TÄHAV muss die Wasserleitungshygiene Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 7 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg gewährleistet sein und die Einbringung von medikiertem Trinkwasser in die Umwelt vermieden werden. F. Aus den Antragsunterlagen geht nicht eindeutig hervor, was mit den riesigen Mengen anfallenden Hühnerkot geschehen soll. Von den Abnehmern ist ein qualifizierter Nachweis der Tauglichkeit der Flächen nachzuweisen. Vor allem die sog. Nitrat-Richtlinie der EU verlangt, dass die Gewässer (dazu gehört auch das Grundwasser) nicht verunreinigt werden. Der Bundesrepublik steht ein Verfahren wegen Missachtung dieser Richtlinie ins Haus. Die Böden müssen untersucht worden sein, woraufhin erst bestimmt werden kann, welche Mengen an Stickstoff, Phosphor und Kalium noch zuträglich sind. Eine einfache Berechnung ohne Messungen reicht nicht aus. Der Nachweis der Eignung der Flächen muss im Genehmigungsverfahren erfolgen. Wo sich die Flächen befinden und ob sie geeignet sind, wird in dem Antrag nicht beschrieben. Ich wende Zusammenhang weiter ein, dass die Ausbringung von Gülle auf den umliegenden Flächen des Antragstellersnicht ausreichend beschrieben geschweige denn überprüft wurde bzw. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 8 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg wird. Zu prüfen wäre hier, und dieses beantrage ich hiermit, wie der LKWVerkehr der Gülle-Anlieferung geregelt ist. Wenn der Antragstellerallerdings alles auf den eigenen Flächen entsorgen will, besteht die Gefahr der Boden- und Grundwasserbelastung. Darüber hinaus kann nicht in jeder Jahreszeit Kot ausgefahren werden, so Kotmengen dass Anlagen erforderlich zwischenlagern können, sind, ohne die ausreichende dass extreme Geruchsbelästigungen, die zu gesundheitlichen Schäden führen, entstehen. Die Böden können solche Kotmengen jedoch nicht aufnehmen. Es fehlen belastbare Gutachten Landwirtschaftskammer, und vernünftige Stellungnahmen Bodenproben, sowie der der zuständigen Wasserbehörde. Zudem befürchte ich weitere Gesundheitsgefahren aufgrund der zwangsläufigen Überdüngung der Böden und der zusätzlichen Belastung des Grundwassers. G. Ich befürchte Hühnermastanlage negative auf Auswirkungen den Tourismus einer und solchen auf die Grundstückspreise. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 9 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Der Wert der umliegenden Flächen wird sinken und die Gegend wird an Attraktion verlieren. Zudem führt die Errichtung einer Großmastanlage zur Zerstörung kleinerer bäuerlicher Strukturen und schädigt die noch existierenden landwirtschaftlichen Betriebe, die mit artgerechter Tierhaltung vernünftig wirtschaften. H. Ich wende ein, dass die kommerzielle Massentierhaltung von Geflügel in der geplanten Anlage eine Tierquälerei nach §20 Tierschutzgesetz und Artikel 20a GG darstellt. Es fehlen Bescheinigungen über die Sachkunde der Tierhalter gemäß §17 Tierschutznutztierverordnung (TierSchNutzV). Durch die Massentierhaltung, die die Tiere wie beliebige Sachen oder Produktionsfaktoren behandelt, nicht aber wie leidensfähige und leidende Mit-Lebewesen, wird einer unendlichen Verrohung Vorschub geleistet. Die häufig beschädigten Tiere aus artwidriger Haltung werden in qualvoller Existenz bis zur Schlachtung gehalten und stellen eine Zumutung für den Konsumenten dar. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 10 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg I. Da die Mastanlage ohne Filter errichtet werden soll, werden ständig Unmengen an luftgetragenen pathogenen Keimen, schleimreizenden Luftpartikeln, giftigen chemischen Verbindungen, Viren und Pilzen wie auch hochallergener Geflügelmilbenkot über die Entlüftungsventilatoren (wie auch über die Entsorgungsflächen) aus der Anlage getragen und großflächig in der gesamten Region verteilt. Hinzu kommen Geruchsemmissionen, Lärm und Staub etc. Ich befürchte dadurch die Zunahme von Atemwegserkrankungen, nicht nur durch den Betrieb vor Ort, sondern auch durch Kot- und Tiertransporte durch die Schlachthöfen, etc. Gegend, durch die Bronchitis und Fahrten zu den Asthma sind in Massentierhaltungsgebieten extrem ausgeprägt, die Ökosphäre wird beschädigt und auch der Wald wird belastet. Dies belegen Umweltstudien der Universität Göttingen und des Umweltbundesamtes, des Weiteren gibt es zu dieser Thematik inzwischen reichlich Studien und Forschungsergebnisse zu allen ihren Aspekten. Zusätzlich verweise Studienergebnisse Niedersachsen ich (so und Sie u.a. auf weitere der Untersuchungs- Landesregierungen Nordrhein-Westfalen, der und von Universität Utrecht/Niederlande, der Universität Uppsala/Schweden, der Freien Universität (FU)/Berlin, der Tierärztlichen Hochschule Hannover, des Robert-Koch-Instituts [RKI], des Bundesamt für Risikobewertung [BfR]). Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 11 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Weiterhin weise ich Sie darauf hin, dass mittlerweile zugelassene Filtertechnik für Geflügelmastanlagen existiert und die Landesregierung Niedersachsen beabsichtigt, in Kürze per Erlass den Einbau derartiger Technologie auch in Geflügelmastställen vorzuschreiben. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Hilfsweise beantrage ich, dem Betreiber den Einbau einer Filteranlage aufzugeben und desweiteren durch eine alle 6 Monate stattfindende unabhängige Prüfung die Funktionstüchtigkeit derselben nachzuweisen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. J. Ich beabsichtige, mich in Bobzin – zumindest mit Zweitwohnsitzniederzulassen und bin gerade dabei, Eigentum dort zu erwerben. Als Anwohner in Bobzin wird man von den Auswirkungen der ge- planten Hühnermastanlage in Scharbow betroffen sein. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 12 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Ich befürchten durch die drohenden Versorgungs- und Entsorgungsfahrten für die Hühnermastanlage, die auch an den Grundstücken vorbeiführen werden, schwere Belastungen und Einbußen für die Lebensqualität und die Gesundheit. Die notwendigen mindestens 1.200 LKW-Bewegungen zusätzlich zum bisherigen Verkehrsaufkommen zerstören nicht nur den dörflichen Charakter von Bobzin, sondern zerstören auch ganz erheblich die dafür gar nicht ausgelegten Dorfstraßen. Das bedeutet, dass alle Anlieger an den in Fragen kommenden Innerörtlichen Straßen viel eher und häufiger zu Straßenausbesserungsmaßnahmen herangezogen werden, obwohl die Zerstörung nur vom geplanten Betrieb des Antragstellers ausgehen wird. Zu den vorgebrachten Aussagen zur Verkehrsbelastung und der damit einhergehenden Lärmbelastung stelle ich fest, dass es keine exakte und unabhängig ermittelten Daten vorliegen. Dazu meine Fragen die ich Ihnen zu bedenken gebe (obwohl Sie eigentlich selbst darauf hätten kommen können und müssen): Wer hat hier Messungen vorgenommen? Gibt es exakte Zahlen zu der zu erwartenden Lärm- und Verkehrsbelastung? Ist sie in dieser scheinbar bisher nur zu prognostizierenden Größenordnung in einem Wohngebiet überhaupt zulässig? Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 13 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Darf hier Schwerlastverkehr für eine Industrieanlage wie eine Hühnermastanlage mit 126.000 Mastplätzen überhaupt einfach so durch ein Wohngebiet durchgeführt werden? Wieso kann in den Antragsunterlagen davon ausgegangen werden, dass sich die Mehrbelastung durch den Schwerlastverkehr nicht wesentlich vergrößern wird? Wie kann man davon ausgehen, dass alles unterhalb einer Irrelevanzschwelle bleibt? Ist mein Eindruck richtig, dass es Ihrem Haus an der notwendigen und vom Gesetz vorgeschriebenen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit fehlt? Denn wie sonst könnten Sie solche schlampigen Unterlagen und so genannte „Fakten“ so zur Auslegung bringen? Hinzu kommt, dass die Ausstallungen abends und nachts vorgenommen werden sollen. Das heißt, es werden dann, egal ob am Wochenende, an Feiertagen oder in der Woche mindestens acht Mal im Jahr bis zu 30 Fahrten mit LKW in einer Nacht durchgeführt werden. Die Leerfahrten müssen hier eingerechnet werden, die in den Antragsunterlagen nicht immer berücksichtigt werden. Warum werden diese eigentlich nicht mit angegeben? Aus diesem Grunde wehre ich mich vehement mit meiner Einwendung gegen die geplante Hühnermastanlage des Herrn Ingo Fischer. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 14 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Doppelte Ausstallung durch Mischmast, damit an doppelt so vielen Tagen im Jahr zusätzliche Verkehrsbelastung durch Abtransport der Hühner In den Antragsunterlagen heißt es auch, dass bis zu 30 % der Schlachtbroiler bereits je nach Bedarf schon zum 32./33. Lebenstag aus den Ställen gegriffen und abtransportiert werden (saP, S. 7). Das bedeutet aber, dass es zu einem wesentlich höheren Gesamtanteil an Verkehrsbelastungen im Jahr kommen wird, als bisher gesagt wurde. Der Abtransport immerhin von gut 40 000 Mastbroilern wird also um einige Tage vorgezogen. Die eigentliche Hauptausstallung findet dann zwei bis vier Tage später statt. Damit stimmen aber die gesamten Berechnungen für die zu erwartenden Lärmbelastung nicht mehr. Ich beantrage vorhandenen daher genauen Erfassung Verkehrsaufkommens durch landwirtschaftlichen zur Verkehr eine zu allen des bereits schweren wichtigen Kampagnenzeiten (ab der ersten Düngefahrten auf die Felder noch im Winter bis nach der Ernte, wenn die Felder für die Winterzeit vorbereitet werden) Verkehrszählungen des sich durch Bobzin bewegenden landwirtschaftlichen Verkehrs als Grundlage für eine präzise Berechnung des Gesamt-Verkehrsaufkommens. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 15 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Straßenschäden Diese Mehrbelastungen durch schwere landwirtschaftliche Transporte und LKW mit 40-to Gesamtgewicht werden auch zu höheren Belastungen der Straßen durch Bobzin führen. Es ist zu zweifelsfrei Bordsteinkanten sehr sicher, schnell dass schadhaft Straßenkanten werden und und die Pflasterungen der Straße sich durch den hohen Gewichtsdruck aufweichen. Die Anwohner sind zu einem großen Teil für die Sanierung der Straßen selbst aufgekommen und haben erhebliche Summen dafür aufgewendet in der Erwartung, für die nächsten mindestens zwei Jahrzehnte von weiteren Kosten für Straßensanierungen etc. befreit zu sein. Die zu erwartende Verkehrsbelastung bedeutet, dass sehr viel früher und in einem sehr viel umfangreicheren Ausmaß die Sanierung der Straße erfolgen muss. Der eigentliche Verursacher, der Betreiber der Hühnermast wird nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die finanziellen Lasten haben vielmehr wieder die Anwohner – auch die zukünftigen - zu tragen. Aufgrund der zu erwartenden, wesentlich höheren Transportzahlen wehre ich mich mit meiner Einwendung gegen die geplante Hühnermastanlage des Herrn Ingo Fischer. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 16 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg K. In dem Antrag wird von bis zu 8 Mastzyklen pro Jahr gesprochen. Rein rechnerisch ist eine höhere Anzahl von Mastzyklen möglich. Es muss also entweder nachprüfbar sichergestellt werden, dass die in dem Antrag genannte Zahl der Mastzyklen auch eingehalten wird oder es müssen die maximal möglichen Mastzyklen für die Berechnung der Emissionen herangezogen werden. Ansonsten bleibt der fade Beigeschmack, hier hätte sich jemand etwas "schöngerechnet". L. Das aufgezeigte Verkehrskonzept kann in der Praxis so nicht funktionieren. Die Stallgebäude haben keine ausreichende Zuwegung / Erschließung. Die Breite der Zuwegung beträgt in etlichen Bereichen nur 3 Meter und lässt somit ein gefahrloses Passieren von entgegenkommenden LKW, PKW, Motorrädern, Fahrrädern und Fußgängern (Kinder!!!) überhaupt nicht zu. Es fehlt an einer Seitenbefestigung. Dies birgt die große Gefahr in sich, dass LKW (hoher Schwerpunkt) zur Seite kippen und damit Leben und Gesundheit von LKW-Fahrern und anderen Verkehrsteilnehmern sowie den Tieren schädigt. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 17 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Hier ist zunächst die volle Kostenübernahme durch den Antragsteller zu erklären. Darüber hinaus bemängele ich die Linienführung selbst, denn die engen Kurvenradien bei der Ortsdurchfahrt können von den langen LKW nicht gefahren werden, so dass sich de facto andere Wege ergeben werden, als die hier aufgezeigten. Das Konzept muss nachgebessert werden. M. Ich wende ein, dass im Antrag deine schriftliche Bestätigung bezüglich der Übertragbarkeit der angegebenen Wetterdaten, fehlt. Dies ist in Anbetracht der alten und zum Teil nur auf einen Betrachtungszeitraum von einem Jahr angegebenen Windstärken und Windrichtungen ein unzureichende Berechnungsgrundlage für das Ausbreitungsmodell. Hier sind Daten mit max. neuestem Stand 2007 vorzulegen. Die für die abschließende Bewertung als Referenz-Messstation angegebene Station gibt nur veraltete Messdaten her. Es wäre dem Gutachter ein leichtes gewesen, in diesem Antrag neuere Wetterdaten anzufordern und in seine Ausbreitungsberechnung einfließen zu lassen. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 18 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Da dies nicht geschehen ist, sind alle Wetterdaten im Immissionsschutzgutachten als falsch anzusehen und damit dieses Gutachten zu verwerfen. Die Genehmigungsbehörde – also Ihr Haus - muss hier handeln und ein neues Immissionsschutzgutachten auf Grund von „aktuellen“ Wetterdaten von der Antragstellerin einfordern. Dies beantrage ich hiermit ausdrücklich. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. N. Ich wende mich dagegen, dass laut Antragsteller große Mengen (zig Tonnen pro Jahr) Ammoniak (wissenschaftlich als hoch Krebs erregender Stoff bekannt) pro Stall produziert werden. Neben der erheblichen Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung wird die unmittelbar angrenzende Fauna und Flora in ganz erheblichem Maße geschädigt werden. Im vorliegenden Antrag fehlen Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung, da die Auswirkungen der geplanten Anlage auf geschützte Tier- und Pflanzenarten nicht genauer untersucht wurden. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 19 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg O. Ich fühle mich durch den Bau der geplanten und beantragten Anlage in meinem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II S. 1 GG) verletzt. Da die geplante Mastanlage ohne Filter errichtet werden soll, werden Unmengen an luftgetragenen Keimen, Viren und Pilzen über die Entlüftungsventilatoren großflächig in der gesamten Region verteilt. Aktuelle Studien belegen, dass Keime und Viren aus einer Massentierhaltungsanlage noch über weite Entfernungen (mehrere Kilometer) ansteckend sein können. Ich befürchte, dass meine Familie beim Verzehr von Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten gesundheitlich belastet wird durch Keime, Pilze und Antibiotika, die aus der Anlage herausgetragen werden. Ich befürchte dadurch die Zunahme von Atemwegserkrankungen und zunehmender Antibiotika-Resistenz. Eines der wichtigsten Medikamente zur Behandlung von bakteriellen Infektionen beim Menschen, nämlich Antibiotika, wird in der Massentierhaltung so häufig eingesetzt, dass ich es über die Nahrung wieder aufnehme und es bei mir im Krankheitsfalle nicht mehr richtig wirken könnte. In dem Widerspruchsbescheid des Landkreises Peine (Niedersachsen) zu einem Widerspruch bei der Genehmigung des 1.Stalls der Antragstellerin, vom 17.03.2011 schrieben diese Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 20 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Behörde: „Filteranlagen gehören derzeit noch nicht zum Stand der Technik … !“ Da ich fest davon ausgehe, dass sie mir dies so oder ähnlich wahrscheinlich auch antworten würden, gestatte ich mir nachfolgend ein paar Informationen zur Verfügung zu stellen, um Sie über die auf dem Markt erhältlichen, Abluftreinigungsanlagen auf den aktuellen Stand zu bringen: 1 Zum Nachlesen hier auch noch die Internetadresse zur Zertifizierung DLG-Prüfbericht 5957 (Fa.Big Dutchman: http://www.dlg-test.de/pbdocs/5957.pdf Ich wende daher ein, dass Filter-/Abluftreiningungsanlagen sowohl Stand der Technik sind, als auch vom Aufwand für den Antragsteller nicht in einem unverhältnismäßigen Maß, Zusatzkosten hervorrufen würde. (Siehe Angaben unter o.g. Link Zertifizierung) und somit 1 Flyer Big Dutchman International GmbH Postfach 1163 · 49360 Vechta · Germany Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 21 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg von ihrer Genehmigungsbehörde zum Schutz der Umwelt gefordert werden kann/muss. P. Die in dem Antrag genannten – sehr parteiischen - "Gutachten", zitieren lediglich bekannte Stellen aus der Literatur (mit Quellenangabe) ohne auf die echten lokalen Besonderheiten einzugehen. Dies allein muss für die Verwaltung – also Sie als verantwortliche Genehmigungsbehörde - Grund genug sein, diese Gutachten als nicht beachtenswert anzusehen und zurück zuweisen. Ich fordere echte Gutachten (die auch den Namen verdienen), welche die tatsächliche Situation an diesem Standort bewerten und nicht nur "hinkende" Vergleiche zu irgendwelchen anderen Regionen ziehen. Insofern weise ich Sie darauf hin, dass Sie durchaus unabhängige Gutachten in Auftrag geben können, wenn es auch nur geringe Zweifel an vom Antragsteller vorgelegten Gutachten geben sollte. Es fehlen Gutachten Brandschutz, Gesundheitsamt, zur Windsituation, sowie Bodensituation, sowie Umwelt- Wassersituation, Stellungnahmen und vom Forstwirtschaftliche Stellungnahmen. Als Beispiel sei die im Antrag genannte "Schönrechnung" zur Verteilung von Geruchsemission und Keimen zu nennen. Hier Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 22 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg wurden die Windverhältnisse zugrundegelegt, die nicht den Tatsachen entsprechen. Q. Ich wende ein, dass die Einhaltung der vorgeschriebenen Besatzdichten nicht gewährleistet ist. Weiterhin wende ich in diesem Zusammenhang ein, dass die beantragten Ställe einer generellen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß BISchmG zu unterziehen sind, weil es durch die - laut Landwirtschaftskammer Niedersachsen (obwohl eine Anstalt des öffentlichen Rechts eher als Massentierhaltungsfreundlich zu bezeichnen) belegten - üblichen Überlieferungen der anzuliefernden Küken von durchaus 6% die Grenze zur UVP-Pflicht überschritten wird. Und dies ist systembedingt auch in Mecklenburg-Vorpommern so. Eine Möglichkeit zur tatsächlichen quantitativen Feststellung der angelieferten Tiere besteht nach Aussage von anerkannten Fachleuten nicht. Auch wäre in diesem Fall (der Überlieferung) der Umstand gegeben, dass die Stallflächen den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Falls dies von Ihnen anders beurteilt wird, denn nur dann hätte nach dem bisherigen Verfahren vorgegangen werden dürfen, möchte ich Sie bitten zu klären, welche Behörde oder Institution die Höhe der tatsächlichen Besatzdichte kontrolliert. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 23 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg R. Ich erhebe Einwendungen bezüglich der Einhaltung der erforderlichen Brandschutzbestimmungen der Bauordnung. Bei der geplanten Anlage ist aufgrund seiner baulichen Gegebenheiten im Brandfall eine schnelle Rettung von Menschen und (!) Tieren nicht gewährleistet. Die Antragsunterlagen sind in diesem Punkt mangelhaft. In heißen Sommern trocknen in der Nähe befindliche Fließgewässer manchmal bis zu einem winzigen Rinnsal aus, so dass diese Wasserquelle nicht für den Brandschutz herhalten kann. Ein entsprechendes Gutachten der Feuerwehr ist vorzulegen, dass der Brandschutz auch in heißen Sommern gewährleistet werden kann. Ich beantrage, dass Ihr Haus dem Antragsteller aufgibt, ein entsprechendes belastbares und unabhängiges Gutachten vorzulegen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. S. Die Ställe haben keine ausreichende Zuwegung / Erschließung. Notwendig sind Ausweichbuchten, um gegenkommenden Verkehr zu Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 24 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg berücksichtigen. Bei den LKW besteht die Gefahr, dass sie bei unzureichender Straßenbreite und fehlender Seitenbefestigung, zur Seite kippen. T. Aussagen zum Thema Seuchenschutz fehlen im Bauantrag völlig! Ebenso ist die Bevölkerung im Umkreis darüber zu informieren, dass eine Aufstallpflicht für alle angrenzenden Hühnerhaltungen besteht, wegen der Seuchengefahr, die von Hähnchenmastanlagen ausgeht. U. Die ausgelegten Unterlagen sind in Teilen unvollständig und falsch. V. Die Feldmark in dem Gebiet der geplanten Anlage bietet als Durchzugsgebiet von Zugvögeln Rastmöglichkeiten, die durch die geplante Anlage verkleinert würden. Zudem besteht die Gefahr, dass sie durch Keime infiziert werden und so großflächig weiterverbreiten. Weiterhin ist die Feldmark in dem Gebiet der geplanten Anlage Jagdgebiet verschiedener Tierpopulationen, die durch die Verkeimung der Luft und Umgebung gefährdet werden. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 25 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg W. Die Abnahme des Kot-Einstreu-Gemisches ist daher in keiner Weise im erforderlichen Maß geklärt. X. Bei der Lagerung der Kadaver ist von Hygiene- und Geruchsproblemen auszugehen. In den Berechnungen des Antrages wird deutlich, dass von den eingestallten Tieren deutlich weniger zum Schlachthof transportiert werden. Es wird also von einer hohen Anzahl vor dem Mastende verendeter Tieren im Antrag ausgegangen. Oder muss ich davon ausgehen, dass unrichtige Angaben über die zu erwartende Verkehrsbelastung durch an- und abfahrende LKW gemacht worden sind? Die oben beschriebene Annahme wirft erhebliche Tierschutz rechtliche Fragen auf, da im Antrag auf „normale, artge-rechte Haltungsverfahren“ hingewiesen wird, in denen den Tieren Staubbaden, Flügelschlagen und ausreichende Bewegung ermöglicht werden soll. Wie soll dies möglich sein, wenn die Tiere 30 Tage in ihrem eigenen Kot zubringen müssen? Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 26 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Es stellt sich die Frage, wie dies unter den angegebenen Platzverhältnissen a) möglich sein soll und warum b) eine derart hohe Mortalitätsrate unter den Tieren angenommen wird? Tierschutz wird hier mit Füssen getreten! Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich mir im Falle einer positiven Antragsbescheidung Strafanzeigen wegen Verdachts des Verstoßes gegen strafbewehrte Gesetzte gegen diejenigen Personen vorbehalte, die für diese eventuelle Genehmigung verantwortlich sind. Ich behalte mir weiterhin vor, weitere Fragen, Widersprüche und Zweifel zu den bislang vorgelegten Antragsunterlagen der Antragstellerin anlässlich des Erörterungstermins vorzutragen und bitte und beantrage im – aus meiner Sicht äußerst unwahrscheinlichen – Fall einer Genehmigung durch Ihr Haus um Zustellung eines Duplikats des Genehmigungsbescheides. Gleichzeitig verstößt das Vorhaben in seiner beantragten Form gegen § 5 Abs. 1 BImSchG, so dass ich befürchte, dass durch den Betrieb in der vorgesehenen Art und Weise unter anderem schädliche Luft- und Bodenverunreinigungen sowie Geruchs- und Lärmbelästigungen auftreten, die zusätzlich zu den ohnehin schon vorhandenen Vorbelastungen meine und die meiner Familie Gesundheit maßgeblich gefährden werden. Auch entspricht die geplante Anlage nicht den Vorgaben des WHG, dem Stand der Luftreinhaltetechnik, dem Stand der Sicherheitstechnik sowie den Vorgaben der TA-Luft und der TA-Lärm. Mit dem Bau und dem Betrieb dieser agrarindustriellen Mastanlagen werden außerdem Umwelt und Natur in den betroffenen Ort und der Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 27 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Umgebung unnötig stark belastet, sowie die bislang geprägte Landschaftsbild maßgeblich verändert und gestört. Auch vor dem Hintergrund, dass die derzeitige geltende EU Richtlinie bekanntermaßen in naher Zukunft in nationales Recht umgesetzt werden muss und bemängele ich, dass die Tendenzen hin zu verschärften Regelungen beim Bau dieser Anlage nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, beantrage ich, dass Ihr Haus gegenüber der Antragstellerin feststellt: Die Voraussetzungen für die Genehmigung des o.g. Vorhabens sind nicht erfüllt, deshalb wird dem Antrag der Antragstellerin nicht stattgegeben. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Auf zahlreiche weitere Anträge die in dieser Einwendung enthalten sind, weise ich Sie besonders hin. Im Übrigen ist der vorliegende Antrag der Antragsstellerin nicht bescheidungsreif, weil im Antrag der Antragsstellerin sehr viele ungenaue, sich widersprechende oder abweichende Angaben zum Betrieb gemacht wurden. Auch sind in Teilbereichen die vorgelegten Gutachten sehr dürftig, nicht aussagekräftig und aufgrund von allgemein unzureichenden Datensätzen scheinbar auch nicht verlässlich. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 28 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Ich beantrage der Antragstellerin aufzugeben, die entsprechenden Unterlagen zu vervollständigen, zu berichtigen und zu ergänzen. Sodann beantrage ich, die entsprechend geänderten, bzw. ergänzten Unterlagen erneut öffentlich auszulegen. Diese Anträge bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Zugleich beantrage ich, dass bei Zurverfügungstellung dieser Einwendung mein Name und meine Anschrift dem Antragsteller unkenntlich gemacht werden. Ich bitte hierzu um schriftliche Bestätigung innerhalb zwei Wochen, dass meinem Antrag hierzu von Ihnen entsprochen wird. Ich wende mich grundsätzlich gegen die beantragten Mastställe, weil ich mich durch den Bau der Hühnergeflügelmastanlage in meinem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II S. 1 GG) verletzt fühle. Es werden Unmengen aus der beantragten Anlage an luftgetragenen Keimen, Viren und Pilzen großflächig in der gesamten Region verteilt werden. Dadurch sehe ich mich in meinem Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) verletzt, da meine Lebens- und Freizeitqualität durch ständig wiederkehrendes, großflächiges Ausbringen von Unmengen an extrem stinkendem Hühnerkot in der gesamten Region drastisch sinken wird. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 29 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Die den Antragsunterlagen beigefügte Immissionsprognose ist aufgrund fachlicher Fehler nicht belastbar. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Meine weiteren Einwendungen richten sich gegen I. Geruchsimmissionen Nach wie vor belasten zu hohe Konzentrationen an Feinstaub und Stickstoffoxiden (NOx) vor allem in Ballungsgebieten Deutschlands und Europas die menschliche Gesundheit. Auch das bodennahe Ozon, das aus den Vorläuferstoffen NOx und NMVOC (flüchtige Kohlenwasserstoffe ohne Methan) gebildet wird, erreicht Konzentrationen, die die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen und Ökosysteme schädigen. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 30 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Gleichzeitig führen zu hohe Einträge von Schwefeldioxid (SO2), NOx und Ammoniak (NH3) über den Luftpfad zur Versauerung und Eutrophierung vieler Ökosysteme in Deutschland und in Europa. Die weitere Minderung der Emissionen dieser Luftschadstoffe ist daher auch im Berichtszeitraum ein prioritäres Handlungsfeld der Luftreinhaltung geblieben. Der sekundäre Luftschadstoff Ozon ist darüber hinaus wie die Gase Kohlendioxid, Distickstoffoxid (Lachgas) oder Methan ein Klimagas. Für die Beurteilung der Zumutbar von Gerüchen wird in den Antragsunterlagen des Antragsstellers die Geruchs- Immissionsrichtlinie (GIRL) herangezogen. Dazu stelle ich fest, dass die GIRL ist keine verbindliche Rechtsnorm ist. Es handelt sich lediglich um eine Vorschrift für die Verwaltungspraxis, die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) entwickelt worden ist. Die GIRL enthält bestimmte Vorgaben zur Ermittlung der von der geplanten Tierhaltung ausgehenden Geruchsimmissionen sowie zur Ermittlung der bereits vorhandenen Geruchsbelastung. Sodann finden sich in der GIRL bestimmte Geruchsgrenzwerte, bei deren Einhaltung eine Anlage genehmigungsfähig sein soll. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 31 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Die GIRL arbeitet dabei ausschließlich mit der sog. Geruchswahrnehmungshäufigkeit. Je nach Empfindlichkeit des betroffenen Gebietes gilt es als zumutbar, wenn in 10 % der Jahresstunden (vor allem in Wohngebieten) bzw. 15 % der Jahresstunden (vor allem in Dorfgebieten) Gerüche wahrgenommen werden können. Diese sehr verkürzte Sichtweise der GIRL ist höchst umstritten. Die Gerichte akzeptieren die GIRL nicht als alleine ausschlaggebend für die Beurteilung von Gerüchen. Vielmehr verlangen sie, dass zusätzlich auch die Kriterien der Hedonik (also ob ein Geruch als angenehm oder unangenehm empfunden wird) und vor allem der Intensität berücksichtigt werden müssen. Denn es ist selbstverständlich ein großer Unterschied, ob in 10 % der Jahresstunden Gerüche gerade eben wahrnehmbar sind oder ob es so intensiv stinkt, dass die Fenster nicht mehr geöffnet werden können. Die GIRL behandelt dies aber völlig gleich. Häufig wird von den Antragstellern der geplanten Massentierhaltungsanlagen sowie der Genehmigungsbehörden die Ansicht vertreten, dass die GIRL mittlerweile von den Gerichten anerkannt worden sei. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 32 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dies falsch ist. Es gibt Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten, die die Anwendbarkeit der GIRL komplett ablehnen. Andere Gerichte wiederum verlangen, dass zusätzlich zu der Berechnung nach der GIRL auch die Hedonik und die Intensität der Gerüche untersucht wird, und haben hierfür quasi eigene Grenzwerte aufgestellt. Insofern beantrage ich, dass dem Antragsteller aufgegeben wird, eine Beurteilung der Gerüche nach Hedonik und Intensität vorzulegen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Bei größeren Anlagen der Massentierhaltung setzt sich zunehmen die Installation von Abluftreinigungseinrichtungen durch. Verbindliche Vorgaben, unter Abluftreinigungseinrichtungen als welchen Voraussetzungen geruchsmindernd anerkannt werden, existieren bisher nicht. Auf dem Markt befindet sich derzeit lediglich ein Leitfaden des Landkreises Cloppenburg (Niedersachsen), Kategorien von Abluftreinigungseinrichtungen der gebildet bestimmte hat und diesen bestimmte Wirkgrade zuspricht. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 33 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Selbst wenn davon auszugehen ist, dass die fortgeschritteneren Abluftreinigungseinrichtungen, die nach einem dreistufigen Prinzip arbeiten, grundsätzlich funktionsfähig sind, ist festzustellen, dass die Wartung und Pflege derartiger Anlagen einen hohen Aufwand erfordert, der in der Praxis nicht gewährleistet werden kann. Die Verwaltung – hier also Ihr Haus - scheint m.E. zudem personell (weder von der Anzahl noch von der notwendigen fachlichen Qualifikation) nicht in der Lage, die dauerhafte Funktionsfähigkeit von Abluftreinigungseinrichtungen zu überprüfen. Für den Fall dass sich die Verwaltung auf den Standpunkt stellt, dass von dem Antragsteller eine Abluftreinigungseinrichtung zu installieren ist, was ich hiermit beantrage, dem Antragsteller aufzugeben, beantrage ich darüber hinaus, dass diese Funktionsfähigkeit während des Betriebs der Tierhaltungsanlage ausreichend – d.h. mindestens alle 6 Monate - überprüft wird. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Dazu soll in dem Genehmigungsbescheid festgelegt werden, dass die Behörde unangekündigte Überprüfungen durch ein unabhängiges Institut veranlassen kann und der Genehmigungsinhaber hierfür die Kosten zu tragen hat. Rechtlich ist dies ohne weiteres möglich. Die o.a. Anträge bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 34 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Weiter beantrage ich, dass im Fall eines Genehmigungsbescheid durch die Verwaltung festgelegt wird, dass alle Einwender die Möglichkeit erhalten, in die Ergebnisse dieser Messungen Einblick zu nehmen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Für die Rechte von Anwohnern ist es immer wieder ausschlaggebend, ob das Gebiet, in dem die Häuser stehen, als Wohngebiet, Mischgebiet, Dorfgebiet oder als Außenbereich qualifiziert wird. Während für Wohn- und Mischgebiete strengere Zumutbarkeitsgrenzen insbesondere hinsichtlich des Geruchs gelten, wird den Einwohnern in Dorfgebieten und im Außenbereich mehr zugemutet. Die Genehmigungsbehörden nehmen hier schematisch das Vorliegen eines Dorfgebietes an, sofern es keinen dezidierten Bebauungsplan gibt, der eine andere Einstufung vornimmt. Ein Dorfgebiet liegt nach der Rechtsprechung nämlich nur dann vor, wenn die landwirtschaftliche Nutzung ein gewisses Gewicht hat. Für die landwirtschaftliche Nutzung ausschlaggebend ist zum einen die Anzahl der tatsächlich noch vorhandenen bäuerlichen Betriebe innerhalb der Ortslage, zum anderen diejenigen baulichen Anlagen, Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 35 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg die zumindest nach außen noch den Eindruck von Landwirtschaft vermitteln und vollständig ungenutzt sind. Weiterhin ist festzuhalten, dass die bereits bestehenden Anlagen mit Geruchsemissionen nahe der beantragten Mastställe wie im so genannten – aus meiner Sicht parteiischen - Gutachten nicht berücksichtigt bzw. nicht ausreichend berücksichtigt werden. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen ist der Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. II. Gesundheitsschädigungen durch Geruchsimmissionen Die von der beantragten Anlage ausgehenden Geruchsimmissionen belasten in ganz erheblichem Maße die Gesundheit. Ich befürchte dadurch die Zunahme von Atemwegserkrankungen. Ich beantrage, dass das vom Antragsteller in den Antragsunterlagen zum Wind beigefügte Gutachten zurückzuweisen, da a. es veraltet ist und durch Zeitablauf nicht verwertbar ist b. vor allem alle Fälle der klimatischen Veränderungen berücksichtigt werden müssen, sowohl im Großklima als auch im Kleinklima. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 36 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg c. die Hinzuziehung aktueller Wetterdaten gefordert werden muss d. es von einer deutlich entfernten Wetterstation stammt und von daher die Windverhältnisse am Ort der geplanten Anlage nicht richtig wiedergeben kann (es gibt wesentlich ortsnähere Wetterstationen) Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Insofern sind alle Aussagen zu wahrscheinlichen Windrichtungen im Geruchsgutachten hinfällig und damit das gesamte Gutachten nicht verwertbar. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. III. Feinstaubimmissionen Die Luftbelastung mit Feinstaub (PM10) ist Deutschlands so hoch, dass dort regelmäßig der seit 2005 zum Schutz der menschlichen Gesundheit geltende Grenzwert für PM10 überschritten wird. Im Jahr z. Bsp. 2007 lagen an 34 der 415 deutschen Messstationen (bezogen auf die Stationsklasse waren es 18 % der verkehrsnahen Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 37 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Stationen) die Feinstaubkonzentrationen an mehr als den zulässigen 35 Tagen über dem Tagesgrenzwert von 50 μg/m3. Dagegen wurde der Jahresgrenzwert von 40 μg/m3 nur an einer Messstation überschritten. Im Vergleich zu den beiden Vorjahren sind im Jahr 2007 zwar deutliche Rückgänge der Anzahl der Überschreitungen zu verzeichnen, diese stehen aber mit den besonderen meteorologischen Bedingungen des Jahres in Zusammenhang. Das Jahr 2007 war auffällig warm. Es fiel überdurchschnittlich viel Niederschlag und es traten im Winter kaum austauscharme Hochdruckwetterlagen auf (UBA 2008). Im Vergleich der Jahre 2000 bis 2007 kommt das Umweltbundesamt (UBA) unter Berücksichtigung der meteorologischen Bedingungen zu dem Ergebnis, dass kein eindeutiger Trend in der Entwicklung der Belastungslage zu erkennen ist. Die Landwirtschaft ist mit über 95 % der Hauptemittent aller NH3Emissionen in Deutschland (Tab. 4-2). NH3 entsteht dabei zum weit überwiegenden Teil durch Tierhaltung und in geringerem Maße durch Düngemittelverwendung in der Landwirtschaft. NH3 ist nach dem starken Rückgang der Schwefeldioxidbelastung in den vergangenen Jahren zum wichtigsten versauernden und eutrophierenden Luftschadstoff für Böden und Gewässer geworden. Dieser Trend wird sich angesichts der gegenwärtigen Entwicklung fortsetzen (UBA 2006b). Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 38 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Der Rückgang der Emissionen von 2001 gegenüber 1990 um etwa 18 % wurde überwiegend durch den Abbau der Tierbestände in den neuen Bundesländern erzielt. NH3 ist auch bedeutsam als Vorläufersubstanz für Feinstaub. In Bezug auf die Genehmigung von Tierhaltungsanlagen ist sogar festzustellen, dass nach Expertenmeinung die jüngsten Aktivitäten der Bundesregierung (Verabschiedung des Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom Juni 2007) das Risiko bergen, dass nicht ausreichend auf die Vermeidung von NH3-Emissionen geachtet wird. Dazu gehören erstens, dass zudem absehbar ist, dass der ab 2010 geltende Jahresgrenzwert für NO2 von 40 μg/m³ zum Schutz der Gesundheit in vielen Städten nicht eingehalten werden wird. Im Jahr 2007 wurde dieser Wert an mehr als der Hälfte der städtischen, verkehrsnahen Messstellen in Deutschland überschritten (UBA 2008). An vielen verkehrsnahen Messstellen war in den letzten Jahren nur eine geringe Abnahme, an einigen sogar eine Zunahme der NO2-Belastung zu verzeichnen. Diese Entwicklung korreliert nicht mit den erheblichen Erfolgen, die in den letzten Jahren bei der Reduzierung der NOx-Emissionen, also Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 39 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg der Summe aus Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2), erzielt wurden. Anthropogen freigesetzte Stickstoffoxide Verbrennungsprozessen, wobei stammen der primär Hauptanteil aus als Stickstoffmonoxid emittiert wird. Dieses kann wiederum durch Ozon oder Peroxialkylradikale (reaktive Alkyl-Sauerstoff-Verbindungen) in der Luft zu Stickstoffdioxid oxidiert werden. Genauere Analysen der Immissionsdaten zeigen, dass nur die NOKonzentrationen abnehmen, die Konzentrationen des gesundheitlich relevanteren NO2 dagegen kaum (s. Abb. 4-1) (LAMBRECHT 2006; FISCHER et al. 2006). In einer Studie, die auf in Baden-Württemberg durchgeführten Immissionsmessungen beruht, konnte gezeigt werden, dass seit 2000 ein starker Anstieg des NO2/NOx-Verhältnisses zu verzeichnen ist: von 4 bis 15 % in 1999 auf 19 bis 28 % in 2005 (KESSLER et al. 2007). Die wesentlichen Emissionsquellen für NOx, SO2, NH3, Staub und NMVOC in Deutschland ist der Verkehr ist mit fast 50 % Hauptemittent für NOx. Wichtigste Quelle für NH3 ist mit 95 % die Landwirtschaft. auf die Vermeidung von NH3-Emissionen geachtet wird. Dazu gehört, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung für neue größere Massentierhaltungsanlagen entfällt (s. Pressemitteilung des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) vom 22. Juni 2007) und Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 40 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg zweitens, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für kleine Familien- oder Nebenerwerbsbetriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten und mehr als zwei Großvieheinheiten je Hektar vollständig abgeschafft wird. Die bestehenden immissionsschutzrechtlichen Anforderungen müssen konsequent umgesetzt werden. Nach der TA Luft (Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) von 2002) sollen genehmigungsbedürftiger bei Bau oder landwirtschaftlicher Erweiterung Anlagen erstmals auch Stickstoff-Depositionen bewertet werden. Die Umsetzung dieser Forderung hat aufgrund fehlender konkreter Vorgaben und mangelnder Konventionen zu Unsicherheiten und Schwierigkeiten bei den zuständigen Genehmigungs- und Arbeitskreis der Überwachungsbehörden geführt. Daraufhin wurde Bund/Ländergemeinschaft in für einem Immissionsschutz (LAI) eine einheitliche, standardisierte Methodik zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen entwickelt, um so zur Vereinfachung des Vollzugs und zu einem größeren Maß an Rechtssicherheit bei der Anlagen-Genehmigung beizutragen (o. V. 2007; LAI 2006). Gegen diese Verwaltungsempfehlung und die darin empfohlene Anwendung des Konzeptes der Critical Loads auf einzelbetrieblicher Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 41 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Ebene gab es Einwände einiger Bundesländer bis hin zur Empfehlung der Agrarministerkonferenz, die weiteren Arbeiten an dieser Verwaltungsempfehlung einzustellen (AMK 2006). Langfristig werden weitere Emissionsquellen an Bedeutung gewinnen. In diesem Zusammenhang ist die räumliche Nähe zu diesen Quellen mit zu betrachten und der Tatsache Rechnung zu tragen. Luftschadstoffe können über tausende von Kilometern transportiert werden (EEA 2005), ehe sie über nasse oder trockene Deposition aus der Luft ausgetragen werden und erst dann ihre schädigende Wirkung entfalten (zum Import und Export von Stickstoffemissionen in Europa s. Tz. 247). Zu diesen bereits heute schon vorhandenen und in der Zukunft deutlich zunehmenden Belastungen käme – für den Fall dass die beantragten Anlagen genehmigt werden sollten – noch die zu den Feinstaubbelastung aus diesen Mastställen. Der Antragsteller hat in seinen Antragsunterlagen beantragten Mastanlagen keinerlei Hinweis auf diese ganz erhebliche Belastungssituation vorgenommen. Ich weise darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit seiner Entscheidung vom 27. September 2007 (BVerwG 7C 36.07) anerkannt hat, dass die Bürger, die von einer Grenzwertüberschreitung oder der Gefahr einer solchen betroffenen Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 42 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg sind, einen im Klagewege durchsetzbaren Anspruch auf behördliche Anordnungen zur Abwehr der Gesundheitsgefährdungen haben. Daher beantrage ich, dass dem Antragsteller aufgegeben wird, vor einer Entscheidung seitens der Verwaltung, zu dieser o.g. Konfliktsituation entsprechende Gutachten vorzulegen, die eindeutig und belastbar belegen, dass aus den beantragten Mastställen jetzt und in Zukunft a. keine zusätzliche Feinstaubbelastung b. kein Überschreiten gesetzlich festgelegten Grenzwerte c. keine zusätzliche gesundheitliche Schädigung d. keine zusätzliche Schädigung von Tieren und Pflanzen ausgeht. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Der niederländische Staatsekretär Atsma (Ministerium Infrastruktur und Umwelt) hat den ersten Bericht des niederländischen Reichsinstituts für Volksgesundheit und Umwelt über den Fortschritt des Nationalen Kooperationsprogramms für Luftqualität (NSL) an die Erste und Zweite Kammer des Parlaments geschickt. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 43 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg In der Geflügelzucht entstehen Probleme durch eine hohe Konzentration von Feinstaub und Stickoxiden, denen die Menschen ausgesetzt werden. Das NSL ist das Politikinstrument, um die Luftqualität in den Niederlanden steuern zu können. Das Programm ist darauf gerichtet, dass die EU-Normen für Feinstaub spätestens zum 11. Juni 2011 erreicht werden und für Stickoxide spätestens am 1. Januar 2015. Allein durch diese Information ist belegt, dass durch Feinstäube aus Mastställen erhebliche Gefahren erwachsen, die viel stärker als bisher, zu reduzieren sind. Auf die Einhaltung der EU-Normen – die für uns in Deutschland quasi Gesetzeskraft haben - für Feinstaub und Stickoxide weise ich ganz nachdrücklich hin. In den Antragsunterlagen finden sich hierzu keine Aussagen. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. IV. Gesundheitsgefährdungen durch Feinstaubimmissionen Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 44 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Aufgrund der v.g. beschriebenen Luftbelastungen sind die Wirkungen von Feinstaub, NOx, NH3 und Ozon auf die Ökosysteme bzw. auf die Gesundheit von besonderer Bedeutung für die Luftreinhaltung. Neuere Erkenntnisse zur Wirkung von NO2 und Feinstäuben rücken diese Luftschadstoffe seit einigen Jahren stärker in den Fokus der Luftreinhaltediskussion. Dabei darf allerdings nicht vernachlässigt werden, dass SO2Emissionen immer noch zur Versauerung der terrestrischen und aquatischen Lebensräume beitragen. Die Belastung mit Feinstäuben hat nachweislich einen Einfluss auf die atemwegsbezogene sowie kardiovaskuläre Morbidität und Mortalität. In einer von MILLS et al. (2007) publizierten Studie zeigte es sich, dass wahrscheinlich ischämische Mechanismen, bzw. Mechanismen an den Thrombozyten, für den Zusammenhang von Herz-KreislaufErkrankungen und der Expositionen gegenüber Feinstäuben verantwortlich sind. Für die Partikelbelastung zahlreichen epidemiologischen Wirkungsschwelle Zusammenhang konnten etablieren, zwischen es die bisher durchgeführten Untersuchungen wird Exposition vielmehr und dem ein keine linearer Auftreten von Gesundheitseffekten angenommen. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 45 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Von besonderer Relevanz sind die ultrafeinen Partikel, die einen Durchmesser kleiner 0,1 μm aufweisen. Aufgrund ihrer geringen Größe können diese Partikel tief im Respirationstrakt deponiert werden und schneller als gröbere Fraktion ins interstitielle (im Zwischengewebe liegende) Lungengewebe aufgenommen werden und über den Transport durch das Blutgefäßsystem auf andere Organe wirken. Neben der Größe ist auch die Zusammensetzung der Partikel – diese können Träger von Schwermetallen, Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Säuren sein – von Relevanz für deren Wirkung (KRdL im VDI und DIN 2003b; KRZYZANOWSKI 2005; SRU 2005a Tz. 16, WHO 2004). Ein besonderes Augenmerk hinsichtlich der Wirkung von Feinstäuben liegt inzwischen nicht nur bei Erwachsenen und Kindern mit Atemswegs- und Herz-Kreislauf-Vorerkrankungen, sondern auch beim ungeborenen Leben. So wurde in einer deutsch-französischen Studie ein Zusammenhang zwischen der Exposition von Müttern gegenüber Feinstaub und dem Geburtsgewicht ihrer Kinder nachgewiesen (HEINRICH und SLAMA 2007). Das gesundheits- und umweltschädliche bodennahe Ozon wird im Wesentlichen aus den Vorläufersubstanzen NOx und NMVOC unter intensiver Sonneneinstrahlung gebildet. Auf den Menschen wirkt Ozon als starkes Reizgas und kann unter anderem zu Reizungen der Schleimhäute von Augen und Lunge, zu Einschränkungen der Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 46 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Lungenfunktion und Entzündungsreaktionen in der Lunge führen (SRU 2005a, Tz. 20 und Tz. 50). Andere Atemwegssymptome wie zum Beispiel Asthma sind dagegen mit der Kombination mehrerer Luftschadstoffe, die zusammen 214 mit Ozon auftreten (z. B. NO2, SO2 und Feinstäube), assoziiert. Dies unterstreicht, dass im Hinblick auf den Gesundheitsschutz verstärkt auch die Gesamtimmissionssituation betrachtet werden muss. Außerdem werden durch bodennahes Ozon direkte phytotoxische Wirkungen hervorgerufen. Bei Kulturpflanzen können Ertrags- und Qualitätsverluste (z. B. Verfärbungen und Absterben von Blattteilen) auftreten, Bäume werden langfristig empfindlicher für Schädlingsbefall. Stickstoffoxide wirken reizend auf die Atemwegsorgane. Als Gase können NO und NO2 tief in den Atemtrakt gelangen und im tracheobronchialen und alveolaren Bereich wirken. Dabei hat NO2 eine höhere Reizwirkung und zellschädigende Wirkung als NO. Außerdem führt die Exposition gegenüber NO2 zu Hyperreaktivität (Risikofaktor für die Manifestation allergischer Atemwegserkrankungen), was bisher im Zusammenhang mit der Schädigung des Atemwegsepithels gebracht wurde (KRdL 2003a). Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 47 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Neue Untersuchungen weisen aber noch auf einen anderen Mechanismus hin, der in diesem Zusammenhang von Interesse sein könnte. So wiesen FRANZE et al. (2005) nach, dass Stickstoffoxide in Anwesenheit von Ozon zu einer Nitrierung allergener Proteine (beispielsweise bei Pollen) führen. Diese Modifikation der Allergene bedingt eine stärkere Reaktion des Immunsystems. Da allergisch bedingte Atemwegserkrankungen stetig zunehmen – in Deutschland leiden inzwischen circa 20 % der Erwachsenen und 13 % der Kinder an Heuschnupfen (allergische Rhinitis) (DGAI et al. 2004) – ist die Allergie verstärkende (adjuvante) Wirkung von Luftschadstoffen ein wichtiger Aspekt bei der Bewertung der Luftbelastung mit Stickstoffoxiden. Die Deposition luftgetragener reduzierter oder oxidierter Stickstoffverbindungen führt zur Versauerung und Eutrophierung von Böden, Vegetation und Oberflächengewässern. Der damit entstehende Druck auf sensible Ökosysteme und Spezies beeinträchtigt die Biodiversität. Die Emissionen an SO2 sind deutlich reduziert worden und spielen daher vor allem in Deutschland für die Versauerung der Ökosysteme nur noch eine kleinere Rolle. Reduzierte Stickstoffverbindungen (Ammoniak (NH3) oder Ammonium (NH4+)) allein tragen derzeit im nationalen Mittel mehr zur Versauerung von Ökosystemen bei als Schwefel. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 48 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Stickstoffoxide und Ammoniumnitrate sind außerdem Vorläufersubstanzen für Feinstäube. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. V. Ammoniakimmissionen Das Ammoniak ist keine unbedenkliche Chemikalie für den Menschen und die Umwelt. Es ist ein farbloses Gas, besitzt einen stechenden Geruch und ist giftig. Ab einem Ammoniakgehalt der Luft von 0,5 % (5000 ppm) wirkt es innerhalb von 30 bis 60 Minuten tödlich. Auf feuchten Körperoberflächen besitzt es eine ätzende Wirkung und greift dabei vor allem Schleimhäute, Lunge und Augen an. Ammoniak kann man in die Giftklasse 2 einordnen. Es ist umweltgefährlich, deshalb besitzt es die Wassergefährdungsklasse 2. Befinden sich hohe Ammoniakkonzentrationen in der Luft, so nehmen Bäume mit großen Blatt- und Nadelflächen das Ammoniak Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 49 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg auf, sie „kämmen es aus“, dies führt zu Störungen im Zellstoffwechsel. Es kommt zur Vergilbung von Nadeln und Blättern, sie können aber auch komplett absterben, was letztlich zum Absterben des Pflanzenbestandes führen kann. Auf den Menschen wirkt es reizend, führt zu Atembeschwerden, Husten und die Atemfrequenz wird gesteigert. Stickstoffverbindungen üben unterschiedliche Wirkungen auf die Umwelt aus. Es ist vor allem durch Ammoniak und Ammonium ein erheblicher Einfluss auf einzelne Umweltbereiche festzustellen. Ammoniak kann direkt oder indirekt die Schädigung von Gebäuden bewirken. Das sich bildende Ammonium reagiert mit Kalkstein oder den basischen Gesteinsbindemitteln. Es entstehen gut wasserlösliche Salze wie Ammoniumcarbonate, die leicht ausgewaschen werden. Ein weiterer Aspekt ist die Bildung von gut wasserlöslichen Calciumnitraten über nitrifizierende Bakterien. Als einzige Base in der Atmosphäre spielt Ammoniak eine wichtige Rolle bei der Neutralisierung von Säuren. Bei dieserReaktion bilden sich Ammoniumsalze, (Ammoniumnitrat, Ammoniumsulfat) die zu sekundären Aerosolen fuhren. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 50 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Diese wiederum können über weite Strecken in der Atmosphäre verfrachtet und Ammoniak hat in entfernten somit einen Regionen wichtigen abgelagert Anteil werden. an der Feinstaubhintergrundbelastung und der großräumigen Deposition von Stickstoffverbindungen. Bei ungünstigen meteorologischen Bedingungen können episodenartig hohe Belastungen auftreten, die sich durch lokale Maßnahmen nicht beeinflussen lassen. Aus Untersuchungen in Baden-Württemberg im Jahre 2006 hat sich gezeigt, dass die Ammoniumverbindungen mit bis zu 40 Prozent einen wesentlichen Anteil bei der Zusammensetzung von Feinstauben haben. Für die belebte Umwelt haben Ammoniak und sein Reaktionsprodukt Ammonium sowohl eine versauernde als auch eine eutrophierende (Nährstoff anreichernde) Wirkung. Diese Effekte beeinträchtigen empfindliche Ökosysteme und führen zu Veränderungen der biologischen Artenvielfalt (Biodiversitat). Die erheblichen aus den beantragten Mastställen ausgehenden Ammoniak-Emissionen führen zu einer starken Stickstoff-Belastung in der Umgebung. Empfindliche Pflanzenarten und Lebensräume werden dadurch langfristig vernichtet. Der Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen erfordert nach der Entnahme von Nährstoffen, zum Beispiel durch landwirtschaftliche Nutzung, ein Wiederauffüllen der verbrauchten Nährstoffe. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 51 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Zur Verfügung stehen dafür einerseits gezielt hergestellte Mineraldünger und andererseits Reststoffe wie Wirtschaftsdünger, Klärschlamm und in zunehmendem Maße Gärreste aus der Biogaserzeugung. In der Landwirtschaft bestehen seit vielen Jahren jedoch erhebliche Dünge-Überschüsse, die zur Eutrophierung beitragen. Die geringfügige Abnahme der Stickstoffüberschüsse lässt sich auf eine bessere Nutzung der ausgebrachten Stickstoffmengen und die Zunahme der im ökologischen Landbau genutzten Flächen zurückführen. Die erwünschte begrenzt, so Aufnahme dass Nährstoffüberschuss ein mit an Zuviel Nährstoffen an negativen ist bodenabhängig Düngemitteln Auswirkungen zu einem auf Klima, Grundwasser, Oberflächengewässer und die Biodiversität führt. Eine unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann ebenfalls zu erheblichen Beeinträchtigungen des Bodens führen. Düngemittel enthalten vielfach neben den erwünschten Nährstoffen auch Schadstoffe (z. B. Desinfektionsmittel, Futtermittelzusätze), die sich gegebenenfalls im Boden und in Pflanzen anreichern und das Grundwasser beeinträchtigen können. Hierdurch wird die Natur beeinträchtigt und meine Lebensqualität in ganz erheblichem Maße beeinträchtigt. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 52 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Für meine Nachkommen und mich wäre der im Artikel 20 a (s. auch 17.) des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland definierte Schutz durch die Errichtung der beantragten Mastanlage nicht mehr gewährleistet. Ammoniak ist krebserregend, so dass für meine Gesundheit hier im höchsten Maße Risiken besteht, dass sie irreparabel geschädigt wird. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. VI. Nitrate In den Antragsunterlagen werden keine Angaben zu der zusätzlichen Nitratbelastung, die durch die beantragten Mastställe entstehen, gemacht. Durch die Vorbelastung durch Nitrate und die zusätzlich aus den beantragten Mastställen entstehenden Nitratbelastungen ergibt sich die unabdingbare Notwendigkeit eine entsprechende Filteranlage einzubauen, um den gültigen Vorgaben hinsichtlich der Nitratbelastung nachzukommen. Diese Form der Filtertechnik ist nachweislich vorhanden (s.o). Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 53 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Weitere Anforderungen ergeben sich auch aus der sog. NitratRichtlinie der Europäischen Union zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen. Es ist im Übrigen davon auszugehen, dass die Bundesrepublik Deutschland in Kürze ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes der EU-Richtlinie zu gegenwärtigen hat. Nach dieser Richtlinie ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, alle Flächen in der Umgebung von bestimmten - in der Richtlinie genannten – Gewässern daraufhin zu untersuchen, ob die Gefahr einer Entwässerung von den Flächen in die Gewässer besteht und diese damit verunreinigt werden können. Es muss also hinsichtlich aller von den Gülleabnehmern angegebenen Flächen untersucht werden, ob es sich um solche gefährdete Gebiete im Sinne der Nitrat-RL handelt. Da im Antrag des Antragsstellers hierzu nichts ausgesagt wird, beantrage ich, dem Antragsteller aufzugeben, hierzu ein belastbares Gutachten vorzulegen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Bis zur Vorlage dieses Gutachtens beantrage ich das Genehmigungsverfahren auszusetzen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 54 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Gefährdete Gebiete liegen insbesondere dann vor, wenn sie um Gewässer herum liegen, deren Nitratkonzentration höher als 50 mg/l ist. Entsprechende Untersuchungen der Gewässereigenschaft müssen also zumindest für diejenigen Flächen beigefügt werden, bei denen ein Austrag von Nährstoffen in die Gewässer durch die Gülleausbringung möglich ist. Unzulässig ist die immer wieder geübte Praxis, alle diese Fragen ausschließlich den Gülleabnehmern zu überlassen. Vielmehr verlangt die bereits oben zitierte Betreiberpflicht aus § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG, dass sämtliche Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Gülleausbringung und damit auch die Eignung der Flächen von den Betreibern der Anlage durch entsprechende Verträge mit den Abnehmern gewährleistet werden. Der Nachweis der Eignung der Flächen unter den zahlreichen oben aufgeführten Aspekten ist im Antrag des Antragsstellers nicht erbracht. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 55 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Ersatzweise beantrage ich, dass erstens dem Antragssteller aufgegeben wird, klare Nachweise über die geplante Ausbringung des Kots vorzulegen und zweitens bis zur Vorlage das Genehmigungsverfahren auszusetzen. Diese Anträge bitte ich innerhalb 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Ich rüge hiermit ausdrücklich die Verfahrensweise der Verwaltung – also Ihres Hauses - , trotz der fehlenden Unterlagen im Antrag des Antragsstellers den Antrag überhaupt angenommen und zur öffentlichen Auslegung gebracht zu haben. Hier sind Mittel der öffentlichen Hand und auch der betroffenen Bevölkerung entstanden, die bei Zurückweisung des Antrages oder das Verlangen auf Vervollständigung entbehrlich gewesen wären. VII. Gesundheitsgefährdungen durch Ammoniak, Keime, Bakterien, Bioaerosole und Nitrate Aktuelle Studien (u.a. von Seedorf / Hartung) belegen, dass Keime und Viren aus einer Massentierhaltungsanlage noch über weite Entfernungen (mehrere Kilometer) ansteckend sind. Auch die im Entwurf vorliegende VDI-Richtline 4250/1 definiert nachdrucksvoll, dass gerade auch Bioaerosole die aus Mastställen entweichen über weite Entfernungen emittieren. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 56 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Durch den veränderten Stand der Technik wird wissenschaftlich belegt, dass hier klare Gefahren für die Menschen bestehen. Insbesondere ältere Menschen und Kinder, aber auch chronisch erkrankter Personen, wie Diabetiker und Asthmatiker. Ich sehe mich durch die anfallenden Stäube, Mikroorganismen, Bakterien, Pilzen, Viren und Salmonellen, Schadgasen wie z.B. Ammoniak, Krankheitserregern und Endotoxinen in meinr Gesundheit gefährdet. Insbesondere Personen mit Atemwegserkrankungen, Stoffwechselstörungen (wie z.Bsp. Diabetis) und Allergiker, also Personen, die in diesem Bereich bereits sehr sensibilisiert sind, werden betroffen sein. Der negative Ruf, der Geflügel- und Schweinemastställen bereits vorauseilt, ist auch ausreichend, um potentielle Neubürgerinnen und Neubürger von unserer Region abzuhalten. Die Ausbringung des anfallenden Kotes geht nicht nur mit einer starken Geruchsbelästigung einher. Durch Überdüngung der landwirtschaftlichen Felder wird das Gleichgewicht zerstört, unsere teils bereits belasteten Gewässer werden weiter verunreinigt - zumal es erwiesen ist , dass Antibiotika aus Tierarzneimitteln mit der Gülle in die Umwelt gelangen und das Grundwasser belasten. Dass der übermäßig starke Einsatz von Antibiotika als große Gefahr für den Menschen betrachtet werden muss, zeigt unter anderem die bereits 1996 verfasste Resolution der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 57 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg vor der Resistenzgefahr durch Antibiotika als Futtermittelzusatzstoffe warnt. Der kürzlich aufgedeckte Chloramphenicol - Skandal zeigt noch einmal deutlich, dass bis heute den Warnungen der Fachärzte nicht die nötige Bedeutung beigemessen wird. Hierzu sollte ein Gutachten zur genaueren Untersuchung und Darstellung der Langzeitfolgen der Ausbringung von Medikamenten auf Boden, Grundwasser und Mensch erfolgen, damit zweifelsfrei eine Schädigung dieser Medien langfristig ausgeschlossen werden kann. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen, ein offiziell von der Bundesregierung beauftragtes Gremium, hat in seinem Jahresbericht 2005 festgestellt, dass die Gefährdungen der Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie Anwohnern von Massentierhaltungsanlagen durch Keime, Stäube oder Endotoxine bei weitem nicht ausreichend untersucht sind. US-Studien belegen, dass Massentierhaltung und -schlachtung die unmittelbar damit Beschäftigten und auch die dort lebenden Menschen in mehrerlei Hinsicht (physisch, psychisch) schädigen. Bereits in den späten 70igern wurde belegt, dass die Arbeit bzw. der längere Aufenthalt chronischen in Massenviehhaltungen Erkrankungen der Atemwege zu führen akuten können. und Als auslösende Faktoren wurden Staub, Endotoxine und Ammoniak ausgemacht Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 58 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Im Rahmen einer Niedersächsischen Lungenstudie wurde nachgewiesen, dass es neben der subjektiven Geruchsbelästigung und dem Gefühl der Lebenseinschränkung eine Einschränkung der Lungenfunktion gibt und dass das Auftreten nicht erkältungsbedingter Atemgeräusche festgestellt wurde. Des Weiteren verweise ich auf die Studie vom Institut für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover: „Untersuchung zur Emission und Verfrachtung luftgetragener Mikroorganismen und auf Untersuchungen von Hartung und Wyhte 1994 sowie Kösters 1984.“ Festzustellen ist, dass es derzeit keine Untersuchungen gibt, die eine Unbedenklichkeit der von solchen Anlagen ausgehenden Immissionen sicher nachweisen. Dagegen gibt es zahlreiche Studien, die eine Gesundheitsgefährdung durch Ammoniak, Kohlendioxid, Stäube und Keime belegen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Haus dem Bau einer Anlage zustimmt, wenn gesundheitliche Schäden nicht auszuschließen sind. Hier sind Sie – schon von Rechts wegen (aber auch morlaisch) verpflichtet, das Vorsorgeprinzip anzuwenden und jeweils vom „worst-case“ auszugehen. Die Stallstäube enthalten Kot, Futter, Einstreu etc., stammende Keime, Viren, Pilze und Bakterien (Bioaerosole), die zusammen mit Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 59 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg den Stäuben im Stall und durch die Abluft in die Umgebung transportiert werden diese in Tierställen auftretende Bioaerosole, Stäube oder Endotoxine führen zu Atemwegs- und allergischen Erkrankungen. Durch den Betrieb der beantragten Anlagen gelangen permanent verschiedene Schadstoffe wie Feinstaub, Ammoniak, Bioaerosole etc. in die Luft. Diese werden von den Menschen über die Atemwege aufgenommen. Dadurch erhöht sich das Risiko von Atemwegserkrankung. Die Gefahr von Krebserkrankunen wird erheblich erhöht! Außerdem können mögliche Vorerkrankungen verschlechter werden (vgl. Göttinger Erklärung zu "Botulinumtoxikosen – chronischer Botulismus" anlässlich der 9. AVA Haupttagung vom l7-21.03.2010). Dabei ist der PM2,5-Anteil gesundheitsgefährdend, da am diese Feinstaub Partikel ist besonders eine erhebliche Teilchenoberfläche aufweisen. An dieser können sich schädliche Stoffe z.B. radioaktive Stoffe, Schwermetalle oder organische Stoffe wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und Dioxine anlagern oder anhaften. Partikel dieser Größe können bis in die Lungenbläschen gelangen. Die Aussagen der Planunterlagen zu diesen zu erwartenden Beeinträchtigungen sind lücken- und mangelhaft. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 60 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Die Planungsunterlagen sehen keinerlei Abluftbehandlung vor. Die erheblichen Nachteile für mich als betroffener Anwohner werden vom Antragsteller billigend in Kauf genommen. Zu den gesundheitlichen Gefahren durch Bioaerosole wird in der Ausarbeitung von J. Hartung, Tierärztliche Hochschule Hannover, folgendes festgestellt: a. Nutztierställe sind eine erhebliche Quelle für Bioaerosole (Bakterien wie Staphylokokken, Staub, Endotoxine, Schimmelpilze u.a.), die mit der Stallabluft in die Umgebung abgegeben werden. b. Die Keimkonzentrationen z.B. in dem untersuchten Masthühnerstall erreichen regelmäßig 106 bis 107 KBE/m³, Pilze etwa 104 bis 105 KBE/m³. c. Mit der Stallabluft gelangen bis 9 mal 1011 KBE/h in die Umgebung. d. Es gibt Keimemissionen eine vom starke Abhängigkeit Tierbesatz. Die der höchsten Emissionen werden in den beiden letzten Mastwochen Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 61 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg erreicht. Wenn der Stall nicht besetzt ist, bleiben die Keimemissionen sehr gering. e. Staphylokokken Indikatorkeime für die scheinen bakterielle sich als Emission aus Masthühnerställen zu eignen, da ihr Auftreten direkt mit dem Tierbesatz zusammenhängt. f. „Gesamtkeimzahlen“ und Endotoxine eignen sich nur als Hilfskomponenten für den Nachweis einer mikrobiellen Emission aus Masthühnerställen, da sie weniger spezifisch als Staphylokokken sind. g. Pilze und Hefen sind wegen ihrer fast ubiquitären Präsenz als Indikatororganismen weniger geeignet. Sie weisen eine starke Saisonalität in der Außenluft auf. h. Die eingesetzten Messmethoden haben sich als geeignet erwiesen, die Keimemissionen und – immissionen realistisch abzubilden. i. Die Messbefunde zeigen, dass Keime von Masthühnerställen über mehr als 500 m verfrachtet werden können. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 62 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Hilfsweise beantrage ich, dass erstens dem Antragssteller aufgegeben wird, ein Gutachten vorzulegen, dass eindeutig belegt, dass durch den Betrieb der beantragten Mastställen keine Gesundheitsgefahren für Menschen ausgehen und zweitens bis zur Vorlage das Genehmigungsverfahren auszusetzen. Diese Anträge bitte ich innerhalb 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. VIII. Gesundheitsgefahren durch Antibiotika-Resistenzen Ich befürchte eine zunehmende Antibiotika-Resistenz. Eines der wichtigsten Medikamente zur Behandlung von bakteriellen Infektionen beim Menschen, nämlich Antibiotika, wird in der Massentierhaltung so häufig eingesetzt, dass ich es über die Nahrung wieder aufnehme und es bei mir im Krankheitsfall nicht mehr richtig wirkt. Zahlreiche und ausführliche Informationen über die signifikant gestiegene Erhöhung der Medikamentengabe in der Tiermast sind Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 63 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg seit etwa 2 Jahren permanent in den Medien und hat gerade erst vor wenigen Wochen die Öffentlichkeit schockiert. Dabei wurde auf die sehr große Gefährdung der Menschen durch die Antibiotikaresistenzen hingewiesen. Fachleute gehen von einer Zahl von 50.000 Menschen aus, die in Deutschland jährlich auf Grund dieser Widerstandsfähigkeit gegenüber Medikamenten sterben. In neueren Untersuchungen an Landwirten finden sich Hinweise für ein gehäuftes direktem Im Auftreten Zusammenhang Landkreis von mit Cloppenburg Verbrauchermarkt die Atemwegserkrankungen, Großmastbetrieben (Niedersachsen) Auflage, aufgrund die stehen. erhielt der in ein hohen Immissionsbelastungen durch Mastbetriebe Außenluft-Filteranlagen einzubauen. Der die Regel darstellende vorbeugende Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung führt zur Entwicklung antibiotikaresistenter Bakterien. In 84 von 201 untersuchten Beständen (41,8 %) wurden MRSA (Multiresistente Staphylokokken) im Stallstaub nachgewiesen. Personen, die beruflich mit Schweinen zu tun haben, sollen häufig Träger dieses Keimes sein. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 64 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg In den Niederlanden ist daher Viehzüchtern und Ausländern der Zugang zu Krankenhäusern ohne vorhergehende Quarantäne verwehrt. Antibiotikaresistente Krankheitserreger aus der Intensivmast sind auch für Menschen gefährlich. Diese Nachricht des renommierten Wissenschaftsmagazins “Science” vom 27.08.2010 besorgt nicht nur Wissenschaftler. In Krankenhäusern und industriellen Tierställen herrschen günstige Bedingungen für die Entwicklung neuer Bakterienstämme, die gegen Antibiotika widerstandsfähig (resistent) sind. In Kliniken und Pflegeeinrichtungen bekannt und berüchtigt sind resistente Stämme des Bakteriums Staphylococcus aureus. Früher wurden diese Erreger durch ihre Unempfindlichkeit gegenüber dem Antibiotikum Methicillin nachgewiesen. Deshalb werden sie gemeinhin als “Methicillin resistenter Staphylococcus aureus” (kurz: MRSA) bezeichnet. Doch die Bezeichnung trügt: MRSA-Bakterien sind bereits gegen eine große Gruppe verschiedener Antibiotika resistent, so z. B. auch Penicillin. Nun berichtet (das sehr renommierte US-Amerikanische Wissensschaftsmagazin) “Science” über die Ausbreitung eines neuen MRSAStammes, der nicht aus der medizinischen Pflege, sondern aus der Intensivtierhaltung stammt. Seine Kurzbezeichnung: ST398. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 65 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Dieser Erreger hat bereits mehrere Menschen erkranken lassen, die beruflich oder familiär eng mit der Tierzucht zu tun haben. Eine Infektion durch einen Klinikaufenthalt schließen die Forscher dagegen aus. Erstmals diagnostiziert wurde der gefährliche Bakterienstamm bereits 2004 in Holland bei der 6 Monate alten Tochter eines Landwirts. Kurz darauf erkrankten auch ein Tierzüchter und das Kind eines Tierarztes an dem neuen Erreger. Daraufhin untersuchten die Forscher das Vorkommen von ST398 in der holländischen Bevölkerung. Das Ergebnis: Während erst 0,03 % der normalen Bevölkerung das riskante Bakterium in sich tragen, kam es bereits bei jedem Vierten der untersuchten Landwirte vor. Damit steht fest, dass MRSA aus der industriellen Tierhaltung ein Infektionsrisiko für die menschliche Bevölkerung darstellen. Und das Risiko wächst – mit jedem Einsatz von Antibiotika im Tierstall und jeder neuen industriellen Tierhaltungsanlage. MRSA besiedelt die Haut und die Schleimhäute, so auch ST398. Ist das Immunsystem des Trägers geschwächt oder kann der Keim durch eine Verletzung eindringen, so verursacht er Entzündungen. Die Schwere der Erkrankung reicht je nach Konstitution des Infizierten von kleineren Haut- und Gewebeinfektionen bis zu schweren Wund-, Brust- und Lungenentzündungen. Aus den Niederlanden sind bereits zehn schwere Fälle von Blutvergiftung mit Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 66 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg ST398 dokumentiert und zwei Infektionen nach Hüftgelenksoperationen. Das Problem: Eine Behandlung mit Antibiotika ist bei MRSA erschwert, bei vielfach resistenten Stämmen manchmal sogar unmöglich. Einmal erworbene Resistenzen können zudem auf natürlichem Weg auf andere Bakterien übertragen werden, selbst über Artgrenzen hinweg. Erkranken die von MRSA besiedelten Menschen nicht unmittelbar selbst, verbreiten sie die brisanten Keime unbemerkt weiter. Auch in Dänemark und Deutschland sind die schwer zu bekämpfenden Keime bei Tierhaltern bereits auf dem Vormarsch. Im Jahr 2009 veröffentlichte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Studie, demnach in 42 % von 201 untersuchten Betriebe bereits MRSA im Stallstaub nachgewiesen wurde. Fast immer (zu 93 %) handelte es sich dabei um den Stamm ST398. In Nordamerika wurde ST398 in Intensiv-Hühnerhaltungen nachgewiesen. Auf einer untersuchten Hühnerfarm waren bereits die Hälfte der Arbeiter und 45 % der Hühner mit dem resistenten Bakterium besiedelt. Flächendeckende Untersuchungen zu MRSA in der gewerblichen Geflügelmast in Deutschland fehlen bisher, was angesichts des Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 67 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg derzeitigen Genehmigungsbooms für neue Hühnermastanlagen ein unverantwortliches Versäumnis der zuständigen Behörden darstellt. Im Jahr 2005 erlagen allein in den USA rund 18.650 Menschen einer MRSA-Infektion – das sind mehr, als im gleichen Zeitraum an Aids starben. Dass auch die Bundesregierung die Gefahren durch MRSA erkannt hat, mag das Protokoll des Deutschen Bundestag (17. Wahlperiode 67. Sitzung – Fragestunde am 27.10.2010) verdeutlichen, auf das ich ausdrücklich verweise und die Verwaltung auf Ihre besondere Fürsorgepflicht, die Menschen im Landkreis Oldenburg (aber auch darüber hinaus) für gesundheitlichen Gefahren zu schützen, im o.a. Antragsverfahren als zuständige Genehmigungsbehörde nachdrücklich erinnere. Die Thematik der multiresistenten Keime und des Antibiotikaeinsatzes ist in Deutschland allgemein bekannt und anerkannt. Daher und damit in Zukunft genauere Zahlen zum Antibiotikaverbrauch in der Human- wie in der Tiermedizin erhoben werden können, sollen die Stoffströme der Medikamente aufgezeichnet werden, um sie nachvollziehbar und auswertbar zu machen. Warum das erst jetzt geschehen ist und nicht schon früher, denn das Problem ist seit Jahren bekannt, ist die eine Frage. Bedeutender und unter Umständen verhängnisvoll ist allerdings die Frage, warum Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 68 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg ausgerechnet die Geflügelhaltung von dieser Regelung ausgenommen wurde. Die Begründungen hierfür erscheinen mir mehr als zweifelhaft zumal die Problematik Geflügelmastställen der denen Antibiotikabehandlungen anderer Tierrassen in zumindest den nicht nachstehen. Hier hat wohl eher die Geflügellobby "ganze Arbeit" geleistet. Die am 15. April 2011 in “Clinical Infectious Diseases, 2011;52(0):14” veröffentlichte Studie "Multidrug-Resistant staphylococcus aureus in US Meat and Poultry" zeigt nun das überrascht hohe Ausmaß, in dem Fleisch und Geflügel in den USA mit Bakterien belastet sind. Untersucht wurden dabei 136 Proben von Schweine-, Hähnchen-, Truthahn- und Rinderfleisch, das aus 26 Geschäften in 5 Städte der USA stammte. Eine besonders hohe Belastung mit multiresistenten staphylococcus aureus wurde dabei im Fleisch von Hähnchen und Truthähnen gefunden. Diese resistenten Bakterien können beim Umgang mit dem Fleisch und Geflügel (Auspacken nach dem Einkauf) oder auch durch Lagerung auf den Menschen übertragen werden. Ebenfalls ist eine Übertragung auf andere Lebensmittel z.B. im Kühlschrank möglich. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 69 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Obwohl die Anzahl der Proben gering ist, muss das Ergebnis der Studie sehr ernst genommen werden. Denn auch hier wurde durch Gentests nachgewiesen, dass Tiere die Quelle der Bakterien sind (LMRSA, siehe oben), was wiederum auf den permanenten Einsatz von zu viel Antibiotika in der industriellen Massentierhaltung schließen lässt. Dies wiederum erklärt den multiresistenten Keimen hohen bei Anteil an Landwirten und Infektionen mit Arbeitern (und Schlachthofmitarbeitern), die in der Massentierhaltung tätig sind. Damit entspricht Deutschland das von Ergebnis auch Robert-Koch-Institut Untersuchungen, gemacht die wurden, in und anderen Studie aus den Niederlanden und anderen Ländern. Als Konsequenz schlägt der Verfasser der Studie vor in Zukunft Lebensmittel in den USA standardmäßig auf staphylococcus aureus zu untersuchen. Dies ist angesichts der Warnungen vieler Wissenschaftler zu den Ausbreitungsgefahren von multiresistenten Keimen sicher notwendig. Unter anderem die oben erwähnte Ausnahmeregelung bei Antibiotika in der Geflügelindustrie in Deutschland zeigt allerdings einmal mehr, wie "resistent" die Entscheidungen von Politikern gegenüber wissenschaftlichen Erkenntnissen sind, wenn sie nicht in das wirtschaftliche Kalkül der ihnen nahestehenden Lobbyisten passen. Die ganz aktuelle - erst am 15. April 2011 - veröffentlichte Studie (Original der Studie und weiterführende Details unter: Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 70 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg http://cid.oxfordjournals.org/content/early/2011/04/14/cid.cir181.fu ll.pdf+html) aus den USA zeigt ein hohes Maß an Belastung von Fleisch und Geflügel mit multiresistenten Keimen (MRSA). Es wird hierzu ausgeführt (vereinfachte Zusammenfassung und Übersetzung aus dem Englischen): Hohe Belastung von Fleisch und Geflügel mit multiresistenten Keimen (MRSA) Als multiresistente Keime (häufige Abkürzung MRSA-Keime) bezeichnet man krankheitserregende Bakterien, die mit vielen oder im schlimmsten Fall mit keinem der zur Zeit in der Medizin bekannten Antibiotika bekämpft werden können. Ein wichtiger Keim in diesem Zusammenhang heißt staphylococcus aureus. Infektionen mit multiresistenten Keimen haben beim Menschen (wie auch bei Tieren) schwerste Krankheitsbilder zur Folge und führen bei Unwirksamkeit aller einsetzbaren Antibiotika zum Tod des Patienten. Neben dem oftmals unsinnigen und falschen Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin ist die extensive Verwendung von Antibiotika in der Massentierhaltung eine der Hauptquellen für die Entstehung von multiresistenten Keimen (MRSA). Durch die Übertragbarkeit dieser unter Umständen Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 71 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg lebensbedrohenden Keime von Tieren auf Menschen entsteht zu dem eine Verschärfung des Problemes der MRSA Keime in unseren Krankenhäusern, das schon heute weltweit jährlich für tausende Patienten den Tod bedeutet, weil die vorhandenen Antibiotika nicht mehr wirken. Die industrielle Massentierhaltung, wie sie heute bei uns und in anderen Ländern praktiziert wird, kann ohne eine ständige Behandlung der Tiere mit Antibiotika nicht durchgeführt werden. Die große Anzahl von Tieren, die auf engstem Raum zusammengefercht werden, bedingt auf der einen Seite, dass ein ideales Klima für die Entstehung von Krankheitserregern an sich, für multiresistente Keime und generell Krankheiten gegeben ist. Auf der anderen Seite ist es nicht möglich einzelne erkrankte Tiere in den großen Mastställen (z.B. rund 40.000 Hähnchen in einem einzigen Maststall) zu behandeln, so dass bei Auftreten von Krankheiten immer alle Tiere die entsprechenden Medikamente gekommen, auch die gesunden Tiere. Das am häufigsten eingesetzte Medikament sind dabei Antibiotika, die auch bei der Behandlung von Menschen in Anwendung kommen. Durch die Häufigkeit des Auftretens von Erkrankungen in Mastanlagen werden Antibiotika oft mehrmals für jeweils mehrere Tage während eines Mastdurchganges eingesetzt. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 72 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Bedenkt man, dass eine gewisse Zeit vor dem Schlachttermin der Tiere die Medikamente abgesetzt werden müssen, ergibt sich, dass - speziell in der Geflügelmast – die Tiere in vielen Mastdurchgängen über weite Strecken ihres erbärmlichen Lebens unter einer Dauermedikation mit Antibiotika stehen. Die Kombination aus Massentierhaltung und ständigem Einsatz von Antibiotika muss somit als ideale Brutstätte für die Entstehung multiresistenter Keime bezeichnet werden. Weiter verschärft wird das Problem dadurch, dass inzwischen nachgewiesen werden konnte, dass spezielle multiresistente Keime in den Mastställen der Massentierhaltung entstehen. Sie werden als L-MRSA Keime bezeichnet. Gemeint sind damit Keime, die eindeutig tierischen Ursprungs sind (und in Mastställen von den Tieren auf die Menschen übertragen werden können). Befürchtet werden für die Zukunft neue, noch gefährlichere Keime, durch unwahrscheinliche eine mögliche Kombination und aus zumindest resistenten nicht Keimen tierischen und menschlichen Ursprunges. Eine besonders hohe Belastung mit multiresistenten staphylococcus aureus wurde dabei im Fleisch von Hähnchen und Truthähnen gefunden. Diese resistenten Bakterien können beim Umgang mit dem Fleisch und Geflügel (Auspacken nach dem Einkauf) oder auch durch Lagerung auf den Menschen Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 73 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg übertragen werden. Ebenfalls ist eine Übertragung auf andere Lebensmittel z.B. im Kühlschrank möglich. Als Konsequenz aus den zunehmenden Warnungen vor der Ausweitung von Resistenzen gegen Antibiotika sollten alle Bürgerinitiativen und Umweltverbände gerade auch auf den Zusammenhang zwischen Massentierhaltung und der Entstehung dieser Resistenzen hinweisen. Die industriellen Massentierhaltungen sind Brutstätten der Entwickelung von Resistenzen. Weiterhin sollten wir immer wieder und in allen Diskussionen das Einbeziehen auch der Geflügelwirtschaft in die Studien zur Kontrolle der Stoffströme von Antibiotika fordern. Warum gerade dieser Bereich von entsprechenden Kontrollen ausgenommen werden mußte, erschließt sich wohl nur der Geflügelwirtschaft selbst. Auf die ganz Niedersachsen aktuellen und Studien der Landesregierungen Nordrhein-Westfalen, nach der fast von alle Geflügelmastbetriebe den Tieren (bis zu 8 mal pro Mastdurchgang!) Antibiotika verabreichen und dass sich hohe Antibiotikarückstände in den Ställen und Wasserzuleitungen nachweisen lassen, weise ich Sie mit großem Nachdruck hin. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 74 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Hilfsweise beantrage ich, dass erstens dem Antragssteller aufgegeben wird, ein Gutachten vorzulegen, dass eindeutig belegt, dass durch den Betrieb der beantragten Mastställen keine Gefahren durch Antibiotikaresistente Keime für Menschen ausgehen und zweitens bis zur Vorlage das Genehmigungsverfahren auszusetzen. Diese Anträge bitte ich innerhalb 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. IX. Lärmimmissionen Die vom Antragssteller in seinen Antragsunterlagen genannten Zahlen zu den Bewegungen von Kraftfahrzeugen sind sämtlich falsch. Es werden in den Antragsunterlagen nur die einfachen Fahrten gezählt. Verbleiben dann die Fahrzeuge an den geplanten Mastställen? Insofern müssen doch auch die Rückfahrten gezählt werden. Auch bestreite ich die Anzahl der Hinfahrten. Der Abtragsteller mag nachweisen dass seine Zahlen richtig sind. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 75 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Unabhängig davon befürchte ich eine erhebliche Störung der Ruhe, speziell auch in Nachtstunden. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. X. Bauplanungsrechtliche Unzulänglichkeit Ein privilegiertes Bauen im Außenbereich nach § 35 (1) BauGB, setzt laut Definition von Landwirtschaft nach § 201 BauGB ein, wenn „Landwirtschaft … insbesondere den Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Tierhaltung umfasst.“ Im Fall der Antragstellerin ist die auf dem ersten Stall errichtete Photovoltaik-Anlage durch die Einspeisung ins Netz, zum Zweck der Gewinnerzielung errichtet worden, was ebenfalls für die zweite Anlage geplant sein könnte. Hier ist eine gewerbliche Nutzung des Stallgebäudes zu sehen und dies fällt nicht mehr unter dem Deckmantel der „Landwirtschaft“. Die hier erwirtschafteten Einnahmen aus der Photovoltaik (die erheblich über den Einnahmen aus der Hühnermast liegen und meiner Meinung nach, der ursprüngliche Grund des Aufbaus von Hähnchenmastanlagen durch den Antragsteller waren) sind also Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 76 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg nicht im Sinne von Landwirtschaft zu werten und somit ist auch keine Privilegierung vorhanden. Die in den Antragsunterlagen gemachte Behauptung, dass es bei den geplanten und beantragten Mastställen um eine Tierhaltungsanlage nach § 35 BauGB handelt, widerspreche ich hiermit. Die Anlage ist bauplanungsrechtlich unzulässig, da eine Privilegierung des Vorhabens nicht besteht und durch das Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtigt werden. In einer Stellungnahme wird angegeben, dass das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zu beurteilen sei. Dieser Einschätzung ist zu widersprechen, da es sich um ein industrietypisches Vorhaben handelt, das keinen singulären Charakter und keinerlei Allgemeinwohbelange besitzt. Ich wende hiermit ausdrücklich ein, dass die im § 35 des Bundesbaugesetzes enthaltene Privilegierung im Außenbereich für das hier geplante Vorhaben nicht gegeben ist. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 77 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Weiterhin weise ich darauf hin, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, immerhin ein Ausschuss des obersten Gesetzgebungsgremiums der Bundesrepublik Deutschland, in seiner Pressemitteilung informierte, dass auf seiner Sitzung am 01.12.2010 der Ausschuss daher einstimmig entschied, eine Petition, die Verschärfungen des Bundes-Immissionsgesetzes sowie des Baurechts fordert, um einer zunehmenden Ausbreitung industrieller Mastanlagen in Deutschland entgegenzuwirken, als Material mehreren Bundesministerien zu überwiesen. Neben dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesumweltministerium wird die Vorlage auch an das Bundesjustizministerium und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie an die Landesvolksvertretungen überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben. Aus diesem einstimmigen Beschluss fühle ich mich in meiner Rechtsauffassung bestärkt, dass Mastställe nicht in Einklang mit der im BBauG Außenbereich verankerten stehen und Privilegierung von daher für Bauvorhaben im dem Antragsteller die Genehmigung für sein Vorhaben seitens der Verwaltung zu versagen ist. Diesen Antrag wollen Sie bitte innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 78 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg XI. Mangelnder bzw. nicht vorhandener Schutz im Brandfall Hinsichtlich des Brandschutzes habe ich ganz erhebliche Zweifel dass hier – wenn, wie beantragt, eine Genehmigung erteilt werden sollte, auch nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sein würden. Im Bauantrag fehlen Angaben, über einen sinnvollen Brandschutz, vor allem ist ungeklärt wie die Rettung der Tiere von statten gehen soll. Es wird beschrieben, dass eine Rettung der Tiere nicht möglich ist! Ich sehe darin einen eklatanten Verstoß gegen die eindeutigen einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, da die Anlage nicht so beschaffen ist, dass bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es sich bei 15% aller Brände in landwirtschaftlichen Betrieben um Brandstiftungen handelt. Dieser Aspekt bleibt beim Bauantrag unberücksichtigt, da mögliche Brandursachen negiert werden. Dies ist rechtlich unzulässig, weil immer ein grundlegender Brandschutz gewährleistet werden muss. Das Brandschutzkonzept muss so ausgelegt sein, das die Rettung der Tiere in einem überschaubaren Zeitpunkt – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 79 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Gesetzeskommentare gehen hier von etwa 10 Minuten aus möglich ist! Es ist eindeutig klar, dass es kein schlüssiges Brandschutzkonzept gibt, das eine Rettung von Tieren im Brandfall ermöglicht. Weitere Fragen im Zusammenhang mit den Unterlagen des Antragsstellers: Wie sind die Türen im Rettungsfalle von außen zu öffnen? Eine Sicherheitsstromversorgung ist baurechtlich nicht erforderlich. Diesem Punkt ist zu widersprechen, weil der Tod tausender Tiere „einkalkuliert wird“? Im Antrag bleibt unberücksichtigt, dass die geplante Gasheizung eine potentielle Brandgefahr darstellt. Es wird Einstreumaterial angegeben, wodurch eine Brandlast durch ausgeht. Eine Alarmierungseinrichtung im Brandfalle als auch im Falle eines Ausfalls der Lüftungseinrichtung vorgesehen. Wie soll eine zeitnahe wird nicht Reaktion sichergestellt werden? Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 80 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Welche Mitarbeiter werden anderer Stelle ausgeführt im Notfalle tätig, da an wurde, dass es nicht beabsichtigt ist , neue Mitarbeiter zu beschäftigen? Eine Brandmeldeanlage soll nicht eingerichtet werden. Auch an diesem Punkt ist das Brandschutzkonzept unzureichend. Eine Meldung über die benannten Handys, die nicht näher bezeichnet werden, ist unzulässig. Eine regelhafte und regelmäßig vorzunehmende Einweisung und Übung der örtlichen Feuerwehr auf dem Betriebsgelände ist aus meiner Sicht notwendig, um im Brandfall schnell handeln zu können. Stromausfall: Wie ist sichergestellt, dass ein Bereitschaftsdienst rund um die Uhr das ganze Jahr zur Verfügung steht? Steht immer ein geeigneter Vertreter nebst Trecker zur Verfügung? was ist in der Erntezeit oder an Feiertagen? Ich gestatte mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass u.a. die Landkreise Emsland und Vechta (beide Niedersachsen), aber auch die Region Hannover sowie mittlerweile immer mehr Kommunen in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland, hier ganz erheblich höhere Anforderungen an den Brandschutz durch die Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 81 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Einführung von Brandschutzregelstandards bei Massentieranlagen stellen. Brandschutz liegt in der Kompetenz der Bundesländer und ist in den Landesbauordnungen enthalten. Die oft zitierte Musterbauordnung (MBO)1 soll die Landesbauordnungen aller 16 Bundesländer vereinheitlichen und wird auf der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) ständig aktualisiert. Auf diese Musterbauordnung gehen die Bauordnungen sämtlicher Länder zurück, weshalb die Länderbauordnungen im Wesentlichen übereinstimmen und sich nur im Detail unterscheiden. Die MBO sowie die Muster-Verordnungen sind keine Gesetze, sondern Orientierungsrahmen für die Bauordnungsgesetzgebung der Länder. Darüber hinaus gibt es in fast allen Bundesländern Brandschutzrichtlinien für große und gewerblich genutzte Gebäude (Industriebaurichtlinie2). Die Industriebaurichtlinie liefert Argumente in Form von Größenangaben für Brandabschnitte, Brandbekämpfungsabschnitte, die Notwendigkeit für die Einrichtung von Werksfeuerwehren usw. Allerdings gibt es keine spezifische Norm oder Verordnung für Massentierhaltungsanlagen. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 82 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Überschreitet das Geschoss mit der größten Ausdehnung eines Gebäudes (ausgenommen Wohngebäude) eine Grundfläche von 1.600 m2, so gelten sie nach § 2 Abs. 4 Nr. 3 MBO als Sonderbauten. Das dürfte bei Massentierhaltungsanlagen, wie vom Antragsteller beantragt, regelmäßig der Fall sein. Die Brandschutzbestimmungen verlangen, dass bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie eine Entrauchung von Räumen und wirksame Löscharbeiten möglich sind. So heißt es im § 17 Abs. 1 BauO NRW (entsprechend Musterbaurichtlinie § 14): „Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 müssen unter Berücksichtigung insbesondere der Brennbarkeit der Baustoffe der Feuerwiderstandsdauer der Bauteile, ausgedrückt in Feuerwiderstandsklassen der Dichtheit der Verschlüsse von Öffnungen Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 83 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg der Anordnung von Rettungswegen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ Geht man davon aus, dass die Bestimmungen im Hinblick auf Brennbarkeit der Baustoffe und die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile ausreicht und die Gebäudehülle ausreichend brandgesichert ist, bleibt die Frage zu klären, welche Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind, wenn es trotzdem zu einem Brand kommt. Aus § 17 BauO ist nicht ablesbar, was die Rettung von Mensch und Tier konkret bedeutet. Also wie und in welcher Zeit diese ablaufen soll. In den meisten Fällen tritt der Tod nicht durch Verbrennung, sondern durch die Rauchentwicklung ein. Die Kommentierung der BauO NRW trägt nicht zur Konkretisierung bei. Außerdem heißt es in § 54 Abs. 1 BauO NRW, dass die Ställe „so anzuordnen und zu errichten sind, dass eine ordnungsgemäße Tierhaltung sichergestellt ist und die Umgebung nicht unzumutbar belästigt wird…“. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 84 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Und Abs. 2 verlangt, „dass die Tiere bei Gefahr ohne Schwierigkeiten ins Freie gelangen können“. Doch wurde letzteres jemals im Rahmen einer praktischen Übung geprüft? Bezüglich der Fluchtzeiten wird in der Fachliteratur die Auffassung vertreten, dass für Menschen eine eigenständige Flucht innerhalb von 10 Minuten möglich sein soll. Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Nach Aussagen der Feuerwehren, hat ein Mensch durchschnittlich maximal nur vier Minuten Zeit, aus der Wohnung zu flüchten. Das beinhaltet nicht die Zeit, die er benötigt um den Brand zu entdecken, was wiederum von der Übersichtlichkeit der Anlage abhängt. Bei allen Bränden entstehen gerade in der Schwelphase schon kurz nach Brandausbruch große Mengen hochgiftiger Gase. Hieraus könnte abgeleitet werden, dass auch für Tiere eine Flucht, Rettung oder Evakuierung innerhalb von 4 Minuten verlangt werden müsste, denn die Gefahren, die von einem Brand ausgehen, sind für Menschen und Tiere vergleichbar. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 85 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Beim Brandschutz wird zwischen aktivem (abwehrendem) und passiven (vorbeugendem) Brandschutz unterschieden, der die Risiken von Bränden reduzieren soll. Zum passiven Brandschutz zählen bauliche und anlagentechnische Maßnahmen (z.B. schwer entflammbare Baustoffe), die bereits beim Bau von Anlagen vorzusehen sind und Feuer sowie Rauchentwicklungen verhindern sollen. Hinzu kommen organisatorische Maßnahmen (z.B. Einsatzpläne), die für vorsorgenden Brandschutz während des Betriebes sorgen sollen. Aktive Brandschutzmaßnahmen setzen ein, wenn Brände bekämpft werden müssen und Menschen oder Tiere zu retten sind. Bei Tierhaltungsanlagen sind folgende wesentliche Brandschutzrisiken zu nennen: Brandstiftung: 15 % der Brände in der Landwirtschaft sind auf Brandstiftung zurückzuführen. offenes Feuer durch Schmiedearbeiten, Schweiß-, Schleif-, Trennschleif- sowie Löt- und Auftauarbeiten defekte elektrische Geräte und Anlagen sonstige Licht- und Wärmequellen Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 86 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Rauchen Blitzschlag Die weitere Ausbreitung eines Brandes und die Brandentstehungsrisiken hängen von der sogenannten Brandlast ab. Das heißt, für einen Brand ist es mitentscheidend welches brennbare Material in welcher Menge in den Ställen enthalten ist. Betreiber einstreuloser Tierhaltungsanlagen, versuchen, wegen der reduzierten Brandlast, das Brandentstehungsrisiko für nicht Existent zu erklären. Das ist rechtlich unzulässig. Selbst in Gebäuden, in denen das Brandentstehungsrisiko deutlich geringer ist als in Ställen (z.B. in Schwimmbädern), muss der grundlegende Brandschutz gewährleistet sein. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass es in einstreulosen Ställen kein Brandentstehungsrisiko gibt. Zum einen existieren in derartigen Ställen elektrische Anlagen, die Feuer fangen oder verursachen können. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 87 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Zum anderen können in besonderen Situationen Stäube oder Gase Feuer fangen. Die Gase entstehen durch den Kot der Tiere. Hinzu kommen auch Staubablagerungen in den Ställen. Wenn ein Brand entsteht hat das Brandschutzkonzept dafür zu sorgen, dass die Flucht der Tiere und des Betriebspersonals innerhalb von vier Minuten möglich sein muss. In diesem Zusammenhang ist ein Praxistest interessant, der durchgeführt wurde, um zu klären, wie lange es dauert einen Mitarbeiter im Stall zu finden. Der Test ergab eine Dauer von 10 bis 120 Minuten! Es ist nahezu keine Anlage bekannt, die so konzipiert ist, dass die Anforderungen auch nur ansatzweise eingehalten werden können, um eine Evakuierungszeit von vier Minuten zu gewährleisten. Zur Rettung von Tieren aus Tierhaltungsanlagen, werden automatische Buchten-Entriegelungsanlagen vorgeschlagen, die den Tieren im Falle eines Brandes den freien Fluchtweg ermöglichen sollen. Die in § 17 BauO NRW (bzw. § 14 MBO) bedeutet, dass in Ställen ein Fluchtweg von maximale 35 m Lauflänge vorhanden sein muss. Diese Grenze wird bei großen Ställen oft erreicht, so dass häufig eine Anpassung des Grundrisses vorzunehmen ist. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 88 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Leider funktionieren diese Systeme nicht, weil sie nicht zum arttypischen Verhalten passen. In der Regel bewegen sich die Hühner nicht ohne Hilfe des Menschen aus detällen. Im Gegenteil, die Tiere neigen instinktiv dazu, die vom Feuer entfernteste und dunkelste Stallecke aufzusuchen und können von dort auch nicht mehr wegbewegt werden. Dieses Verhalten ist auch im Brandfall zu erkennen: Tiere verlassen im Brandfall die Räume nicht geordnet. Deshalb muss der Mensch möglichst schnell zur Räumung des Stalles zur Hilfe eilen [und das in vier Minuten inkl. Eigenrettung]. Andere gehen davon aus, dass das Herausführen der Tiere nur möglich ist, wenn die Tiere es gewohnt sind und täglich den Stall verlassen. Türen und Fenster, deren Schlösser oft wegen der aggressiven Stallatmosphäre (Ammoniak) stark korrodiert sind und aus Gründen spezieller Hygieneanforderungen auch während des Betriebes verschlossen bleiben müssen, eigenen sich nicht als Fluchtwege. Deshalb schlägt die KTBL Wandelemente (wandhohes Element mit Fenster) vor, die aussehen wie Türen und die den Stall dicht abschließen. Im Brandfall aber relativ leicht von der Feuerwehr geöffnet werden können. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 89 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Befinden sich die Tiere dann im Freien, sollten sie nicht herumirren, sondern auf einem geeigneten Platz untergebracht werden, der umzäunt ist und sich außerhalb der Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr befindet. Es bleibt jedoch völlig unklar wie das z.B. bei 84.400 Tieren funktionieren soll, denn Tiere gelangen im Brandfall schnell in Panik. Es sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen die Evakuierung der Tiere nicht so sehr an der fehlenden Technik, sondern an deren panischem Verhalten scheiterte. Ein Brandschutzkonzept muss dies berücksichtigen. Man kann derzeit davon ausgehen, dass es nur ein einziges taugliches Brandschutzkonzept für Massentierhaltungsanlagen gibt. Dieses Konzept besteht darin, dass zu sämtlichen Buchten, in denen die Tiere gehalten werden, die Außenwände im Brandfall sofort zur Seite geschoben werden können, so dass die Tiere quasi ungehindert ins Freie können. Allerdings lässt sich dieses Konzept nur dann verwirklichen, wenn die Tiere in kleineren Buchten gehalten werden, von denen jede mindestens eine Außenwand hat, die dann verschiebbar sein muss. Außerdem bräuchte es genügend Personal, oder einer automatischen Steuerung, die diese Türen innerhalb von vier öffnen. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 90 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Völlig ungelöst ist die Brandschutzfrage beispielsweise bei der Geflügelhaltung. Geflügel wird in aller Regel in Einstreu gehalten, und zwar in großer Zahl in Ställen mit ebenfalls großer Fläche. Ein Brand, bei dem die Einstreu Feuer fängt, dürfte schon für sich schwer beherrschbar sein. Für die Rettung der Tiere wird verlangt, dass mindestens zwei der vier Außenwände eines solchen Stalles innerhalb von vier Minuten komplett geöffnet werden können. Es gibt Stallsysteme, die dies ermöglichen. Allerdings wurden diese Systeme in der Praxis bisher kaum umgesetzt. Ein anderer Vorschlag Geflügelhaltungsanlage in teilt die Längsrichtung doppelstöckige mit einer Brandschutzwand, so dass im Falle eines Brandes nur ein Teil des Gebäudes zusammenbricht und „nur“ die Hälfte der Tiere „geopfert“ werden muss. Abgesehen davon, dass natürlich ein Rauchabzug und Brandmelder, die die Brandmelde- und Brandentstehungszeit verkürzen, eingebaut Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 91 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg werden können, gibt es nach Aussagen der Feuerwehr NRW keine technische Einrichtung, die in der Lage ist eine sehr große Zahl von Tieren in einem Brandfall zu retten. Aus der Sicht der Feuerwehrpraxis geht es natürlich auch darum zur richtigen Zeit genügend Löschwasser bereitzustellen. Neben der Tatsache, dass am Brandort genügend Löschwasser vorhanden sein muss, kommt es bei Feuerwehren im ländlichen Raum oft vor, dass die technischen Ausstattungen nicht ausreichen, einen Brand in einer Tierhaltungsanlage zu löschen. Hierfür braucht es zum einen schweres und ausreichendes Atemschutzgerät. Zum anderen muss gewährleistet sein, dass bei der Brandbekämpfung die Feuerwehrleute nicht selbst durch die Tiere gefährdet werden, was insbesondere bei einem Brand in Schweinehaltungsanlagen sehr wahrscheinlich ist. Mitentscheidend für den Erfolg einer Brandbekämpfung ist die Hilfsfrist. In Nordrhein-Westfalen gilt von Eingang der Meldung bis zur Ankunft eines an einer Straße gelegenen Notfallortes eine Hilfsfrist von 5 bis 8 Minuten und für den ländlichen Raum von 12 Minuten. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 92 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Die Festlegung der Hilfsfristen basieren nicht ausschließlich auf naturwissenschaftlichen Überlegungen, sondern auch aus politischen Erwägungen, wobei auch die Kosten eine gewisse Rolle spielen. Geflügelmastbetriebe aller Art in Gebäuden gelten unter Fachleuten als feuergefährliche Betriebsstätten. Die häufigsten Brandursachen (siehe auch oben)sind: Brandstiftung (übrigens in nicht unerheblichen Maße von den Eigentümern selbst vorgenommen) Blitzschlag Zigarettenkippen Funkenflug bei Reparaturen im Stall Selbstentzündetes Heu Schadhafte elektrische Anlagen Abstellen von Kraftfahrzeugen und Arbeitsgeräten Die Mindestanforderungen an den Brandschutz werden nicht eingehalten. In der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) heißt es im §3: „ (1) Anlagen sind so anzuordnen, …, dass … insbesondere Leben, Gesundheit … nicht gefährdet werden.“ Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 93 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg „Nicht gefährdet“ bedeutet, dass die Tiere im Falle eines Brandes in einem Zeitraum evakuiert werden können, der verhindert, dass sie durch den Brand zu Schaden kommen. Dies gilt immer, denn das Gesetz enthält keine Ausnahmetatbestände, die auf die Mastställe und/oder Tiere anwendbar sind. In dem hier vorliegendem Fall würde dies bedeuten, dass die Hühner in einem Zeitraum aus den Ställen evakuiert werden können, der eine Gefährdung durch den Brand ausschließt. Bei der hier vorgesehenen Geflügelhaltung ist das Risiko besonders hoch, da die Tiere aus Tierschutzgründen auf Einstreu gehalten werden müssen, die besonders brandanfällig ist. Im Falle eines Brandes müsste zunächst gewährleistet sein, dass innerhalb allerkürzester Zeit Rettungskräfte vor Ort sind. Die örtlichen freiwilligen Feuerwehren sind nicht in der Lage angemessen, schnell und mit dem erforderlichen technischen Gerät zu reagieren. So kann tagsüber nicht einmal davon ausgegangen werden, dass ausreichend Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung stehen. Die nächste Berufsfeuerwehr ist viel zu weit entfernt. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 94 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Hinzu kommt, dass bei einem Brand in einem Tierhaltungsstall ein Einsatz nur mit schwerem Atemschutzgerät möglich ist. Die örtliche Feuerwehr verfügt bei weitem nicht über ausreichendes technisches Gerät, um eine Brandbekämpfung in der erforderlichen Größenordnung durchzuführen. So verfügen die örtlichen Wehren über Atemschutzgeräte (ohne ABC Schutzkleidung), welche jedoch nur eingesetzt werden können, wenn die Atemschutzgeräteträger einsetzbar sind. Da diese jedoch in der Regel berufstätig sind, ist deren schnelle Verfügbarkeit im Brandfall mehr als zweifelhaft. Zumindest in den letzten 15 Jahren fand keine Brandschutzübung mit lebenden Tieren statt. Die örtlichen Feuerwehren sind somit in der Rettung von Tieren weder geschult noch geübt. Weiter müsste gewährleistet sein, dass die Tiere in einem sehr kurzen Zeitraum komplett aus den Ställen evakuiert werden oder der Brand umgehend gelöscht wird. Die in den Hallen vorgesehenen Feuerlöscher erscheinen unzureichend, da ja kein Personal anwesend ist, das die Feuerlöscher einsetzen könnte. Nach dem Betriebsplan erfolgt lediglich 2x täglich ein Kontrollgang durch die Hallen von je 2 Stunden. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 95 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Die übrigen 20 Stunden ist die gesamte Anlage ohne Beaufsichtigung. Verfügbare Kräfte sind allenfalls auf dem Hof des Antragsstellers, also ca. 1,5 km entfernt, verfügbar. Feuermelder für Brandursachen jedweder Art sind nicht vorgesehen. Die Feuerwehrzufahrten und die Aufstellflächen für die Feuerwehr erscheinen unzureichend. In diesen sackgassenartigen Wegen liegen die Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr zu jeweils einer Halle an deren Längsseite. Dies ergibt für die Feuerwehr nicht genügend Bewegungsspielraum, um etwa mit einem oder gar zwei Fahrzeugen bis an die Zugangstüren der Hallen zu gelangen, weil ein Rangieren nicht möglich ist. Gleiches gilt für den evtl. Einsatz eines Rettungswagens. Bei der sackgassenartigen Zufahrt ist jedoch ein möglichst enges Heranfahren an die Hallentüren sicherlich wichtig. Des Weiteren müssen im Außenbereich geeignete Fluchtmöglichkeiten mit Einfriedungen für die Tiere geschaffen werden. Die ebenfalls völlig ungeklärte Frage der Unterbringung der Tiere nach Löschung des Brandes sowie wenn nötig deren Transport in einen Ausweichstall ist ebenfalls vom Antragsteller zu beantworten. Ferner ist eine Liste mit möglichen Ausweichställen dem Antrag beizufügen. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 96 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Es besteht eine enorme Gefährdung der Einsatzkräfte. Dies betrifft auch den Tierbestand, der mangels schneller und effizienter Rettungsmöglichkeiten kaum gerettet werden kann, wenn ein Brand flächig ausgebrochen ist, verursacht etwa durch Gasstrahler in der Halle, die elektrische Ausrüstung und beschleunigt durch die Entflammbarkeit der Einstreu aus Stroh und Häcksel. In dem Antrag gibt es keinerlei Angaben dazu, wie im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere möglich sein soll. Ich beantrage weiterhin, der Antragstellerin aufzugeben, prüffähige Unterlagen zu der Frage vorzulegen, wie im Fall eines Brandes die Rettung der Tiere ermöglicht werden soll. Diese Anträge bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Ein Brandschutzgutachten und ein Brandschutzkonzept sind einzufordern. Sollte die Anlage - trotz Kenntnis dass der Bauordnung nicht genüge getan wird - genehmigt werden, muss die Genehmigungsbehörde die volle Verantwortung für alle Konsequenzen übernehmen. Wie Sie sicherlich wissen, hat der Landkreis Emsland (Niedersachsen) erst kürzlich Bauanträge in Surwold und Bockhorst u.a. aus Gründen des ungenügenden Brandschutzes zurückgewiesen. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 97 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Ich fordere Sie als Genehmigungsbehörde auf, diesem, lange überfälligem, Beispiel zu folgen und in dem Genehmigungsverfahren für die Einhaltung der Bauordnung zu sorgen. Die Anlage erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen des Brandschutzes. Es gibt keine Rettungsmöglichkeiten für die Tiere im Brandfall. Die LBauO M-V sieht jedoch zwingend vor, dass bauliche Anlagen so angeordnet, beschaffen und für ihre Benutzung geeignet sein müssen, dass die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist. Der Nachweis über die Möglichkeit zu Rettung der Tiere im Brandfall ist unverzichtbar, Ausnahme da vorsehen, die baurechtlichen dass auf eine Vorschriften Tierrettung im keinerlei Brandfall verzichtet werden könnte. Die Anlage ist daher nicht genehmigungsfähig. Ich bezweifele generell, dass die brandschutzrechtlichen Vorgaben bei der Größe dieser Mastanlagen eingehalten werden können. Tiere geraten bei einem Brand schnell in Panik. Es sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen die Evakuierung der Tiere nicht so sehr an der fehlenden Technik, sondern an deren panischem Verhalten scheiterte. Auch dies muss in einem Brandschutzkonzept, das bislang nicht vorliegt und dessen Vorlage seitens des Antragsstellers ich hiermit beantrage, berücksichtigt werden. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 98 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Der Antrag gibt keine Information über die Maßnahmen eines Evakuierungsfalles. Weiterhin sehe ich keine selbstauslösenden Fluchtmöglichkeiten der Tiere bei einem Brand. Es sollte ein Notfallplan erstellt werden, um eine ausreichenden Schutz der Hühner zu gewährleisten (als Beispiel: seitliche, selbstöffnende Klappen / die dann wieder notwendige Umzäunung / ggf. Brandschutzwände mit selbstschließenden Brandschutztüren etc.). Sollte ein Feuer ausbrechen müssen die Tiere innerhalb kürzester Zeit ins Freie gelangen. Das stelle ich mir – vor allem aber Brandschutzexperten und Zoologen - bei der hohen Anzahl von Tieren einfach unmöglich vor. Es müssten also die Seiten der Ställe geöffnet werden können, da die Tiere ja schwerlich alle schnell genug aus den Türen kommen können. Man kann derzeit davon ausgehen, dass es nur ein einziges taugliches Brandschutzkonzept für Massentierhaltungsanlagen gibt. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 99 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Dieses Konzept besteht darin, dass zu sämtlichen Buchten, in denen die Tiere gehalten werden, die Außenwände im Brandfall sofort zur Seite geschoben werden können, so dass die Tiere quasi ungehindert ins Freie können. Völlig ungelöst ist die Brandschutzfrage bei der Geflügelhaltung für die beantragte Anlage. Das Geflügel soll in Einstreu gehalten werden, und zwar in großer Zahl in zwei Ställen mit ebenfalls großer Fläche. Ein Brand, bei dem die Einstreu Feuer fängt, dürfte schon für sich schwer beherrschbar sein. Die Rettung der Tiere wird hier verlangen, dass mindestens zwei der vier Außenwände eines solchen Stalles innerhalb von Minuten komplett geöffnet werden können. Es gibt Stallsysteme, die dies ermöglichen. Zudem muss die Feuerwehr noch löschen können. Ist die Feuerwehr auch mit dem nötigen Spezialgerät ausgerüstet? Welcher Brandschutzplan ist vorgesehen? Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 100 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Es fehlt auch eine Betrachtung der Einsatzfähigkeit der örtlichen Feuerwehr. Hierbei sollte berücksichtigt werden, welche Feuerwehr wie schnell am Einsatzort sein kann. Es müssen Bewertungen der angemessenen Reaktionszeiten dargestellt werden, um eventuelle Engpässe transparenter zu machen, die weitere Maßnahmen notwendig machen. In den Antragsunterlagen fehlen grundsätzlich Angaben wie der NBauO u.a. speziell zu § 20 entsprochen werden soll. Der Landkreis Emsland hat auf Grund der o.a. Argumente allen Antragstellern von Mastställen aufgegeben, hierzu belastbare Nachweise zu erbringen, die die Einhaltung von § 20 NBauO gewährleisten. Eine Stellungnahme der Feuerwehr zum geplanten Vorhaben ist in den Antragsunterlagen nicht enthalten. Weiterhin beantrage ich, dass die Verwaltung die nachfolgenden Punkte der Antragstellerin zur Auflage macht und die Genehmigung der Antragstellerin solange versagt, ehe diese Punkte auf Grundlage der LBauO M-V nicht eindeutig nachweis- und prüfbar in Gänze erfüllt sind: Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 101 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Gesicherte Löschwasserversorgung mit einer Löschwasserliefermenge von 1600 l/min über 2 Stunden mit Hydranten bzw. Entnahmevorrichtung in max. 300 m Entfernung (gem. DVGW Regelwerk, Arbeitsblatt 405). Feuerwehrzufahrten, einschließlich Aufstell- und Bewegungsflächen und Feuerwehrumfahrt (gem. DIN 14090). Automatische Brandmeldeanlage mit direkter Rufweiterleitung an die Feuerwehrleitstelle. Eine unverzügliche Alarmierung der Leitstelle ist unerlässlich, damit im Brandfalle schnellstmöglich Einsatzkräfte vor Ort sein können. Für die Brandmeldeanlage sind die technischen Anschlussbedingungen umzusetzen. Die Brandmeldeanlage muss den Anforderungen der DIN 14675 und der DIN VDE 0833-1 und -2 für den Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage entsprechen und muss von zertifizierten Firmen geplant und ausgeführt werden. Die technischen Auswirkungen auf Brandmeldezentrale Anschlussbedingungen den Standort und die und haben auch Zugänglichkeit der Ausführung des Feuerwehrschlüsseldepots. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 102 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Feuerwiderstandsdauer für alle tragenden und aussteifenden Bauteile, einschließlich des Dachtragwerks: mind.F 60; Trennwände zu Technikräumen u.ä.: F 90 (bis unter die Dachhaut bzw. unter eine Decke in F 90) mit T 60 Türen. Soweit die für landwirtschaftliche Gebäude maximal zulässigen Brandabschnittsausdehnungen von 10.000 m³ (§ 8 (4) DVNBauO) überschritten werden sollen, ist das Stallgebäude mittig durch einen Streifen von mind. 5 m aus nichtbrennbarem Material (tragende Konstruktion sowie Wandund Deckenverkleidung) zu gliedern, um wirksame Löscharbeiten zu unterstützen. Innenverkleidungen und abgehängte Decken: nicht brennbar; Außenverkleidung mind. schwer entflammbar und nicht brennend abtropfend. Die Dachhaut muss gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sein (harte Bedachung). Automatisch auslösende Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit einem wirksamen Öffnungsmaß von mind. 2 % der Stallgrundfläche. Ziel ist hier eine raucharme Schicht, um den Einsatzkräften eine Orientierung im Gebäude zu ermöglichen. Fluchttüren, Breite: Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 103 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg - Fluchttüren, nach außen aufschlagend, mind. 1 m in der Länge, im Abstand von max. 25 m zu jedem Teil des Stalles - Ausbildung des Hauptzuganges des Stalles als Fluchttor bei Ställen mit Boxen oder Buchten: je eine Fluchttür ins Freie für jeden Stallgang, der auf kürzestem Weg ins Freie führen muss. Fluchttüren müssen jederzeit ohne Zeitverzug von innen und außen zu öffnen sein. Einrichterbescheinigung eines Elektrofachbetriebes, dass die elektrischen Anlagen entsprechend VDE ausgeführt wurden und Überprüfung der elektrischen Anlagen durch einen Sachkundigen alle 2 Jahre. Blitzschutzanlage gem. DIN VDE 0185, da größere Stallungen meist in freier Lage stehen und ein durch Blitzschlag ausgelöster Brand schwerwiegende Folgen hätte (§ 20 (3) NBauO). Rettungspferch, der die innerhalb des größten Brandabschnittes aufgestallten Tiere fasst. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 104 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Bei einer Beheizung der Ställe mit Deckenstrahlern ist darzulegen, wie der Brandübertragung von Heizstrahlern auf die Einstreu wirksam vorgebeugt wird. Zumindest sind bzgl. der Montageabstände und Befestigungen die Vorgaben der VdS 2488 (Tab. 1) umzusetzen (Warmwasserkonvektoren sind aus Brandschutzgründen vorzuziehen). Feuerwehrplan (gem. DIN 14095), Einweisung der örtlichen Feuerwehr, insbesondere hinsichtlich Schließmechanismen von Buchten, Boxen und Ausgängen und der Vorkehrungen zur Unterbringung geretteter Tiere. Absolutes Verbot des Umgangs mit Feuer und des Rauchens. Handfeuerlöscher zur Bekämpfung von Entstehungsbränden (gem. DIN 14406/ EN 3 i.V. m. BGR 133). Soweit eine PV-Anlage auf dem Stall angebracht werden soll (wovon nach Lage der Dinge fest ausgegangen werden kann): - Abschaltvorrichtungen für Wechselstrom und Gleichstrom (DC-Freischaltung) außerhalb des Stalls bzw. in einem von außen zugänglichen Anschlussraum Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 105 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg - Anlagenplan der Leitungsführung und PV-Anlage einschließlich Freischaltvorrichtung ist der örtlichen Feuerwehr zuzuleiten - Bescheinigung eines Statikers, dass die tragende Unterkonstruktion für die Aufnahme der PV-Anlage ausgelegt ist. Ich rüge hiermit ausdrücklich die Verfahrensweise der Verwaltung, trotz der fehlenden Unterlagen im Antrag des Antragsstellers den Antrag überhaupt angenommen und zur öffentlichen Auslegung gebracht zu haben. Hier sind Mittel der öffentlichen Hand und auch der betroffenen Bevölkerung entstanden, die bei Zurückweisung des Antrages oder das Verlangen auf Vervollständigung entbehrlich gewesen wären. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass nach einhelliger Meinung maßgeblicher Fachjuristen, die mit einer Genehmigung befassten verantwortlichen Personen u.U. bei Erteilung einer Genehmigung Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 106 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg ohne Auflagen zum Brandschutz nach dem aktuellen Stand der Technik, im Brandfall sich zum einen schadensersatzpflichtig machen und desweiteren mit Strafanzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen einschlägige Gesetze zu rechnen haben. XII. Fehlende Sicherstellung der Gebäudebeseitigung im Falle der Betriebsaufgabe Die Ausführungen zu Maßnahmen nach einer evtl. Betriebsstilllegung sind unzureichend, weil nicht dargetan ist, dass die gesamte Anlage wieder abgebaut wird. Im Falle der wahrscheinlich allein schon werdenden aus ökonomischen Einstellung des Gründen Betriebes ist sehr die Beseitigung der Gebäude gesetzlich zwingend erforderlich. Diese ist sicherzustellen, indem im Rahmen der Genehmigung eine dem finanziellen Aufwand entsprechende Bankbürgschaft gefordert wird, damit ein Rückbau bei evtl. Betriebsstilllegung im Interesse der öffentlichen Belange gesichert ist. Zum Vergleich werden hier die Vorschriften zum Betrieb von Windkraftanlagen vorgeschlagen, zu deren Inbetriebnahme ebenfalls eine Bürgschaft o.ä. sowie die Verpflichtung zum Rückbau vorsehen. Es ist eindeutig, dass hierzu Ausführungen notwendig sind, weil jede andere Nutzung eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellen kann über eine Nutzung, die nicht einmal unbedingt im Außenbereich stattfinden muss, auch muss im Interesse des Erhalts Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 107 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg und der Wiederherstellung des Landschaftsbildes darauf bestanden werden, dass bei Leerstand ein Rückbau der Hallen und der gesamten Anlage angeordnet wird. In den Antragsunterlagen ist kein Hinweis zur Thematik Rückbau enthalten. Eine zur finanziellen Absicherung dieser Maßnahme notwendige Bankbürgschaft ist in den Antragsunterlagen nicht enthalten. Ich rüge hiermit ausdrücklich die Verfahrensweise der Verwaltung, trotz der fehlenden Unterlagen im Antrag der Antragsstellerin den Antrag überhaupt angenommen und zur öffentlichen Auslegung gebracht zu haben. Hier sind Mittel der öffentlichen Hand und auch der betroffenen Bevölkerung entstanden, die bei Zurückweisung des Antrages oder das Verlangen auf Vervollständigung entbehrlich gewesen wären. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Hilfsweise beantrage ich, der Antragstellerin aufzuerlegen, ein Konzept über einen möglichen Rückbau der beantragten Anlagen Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 108 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg vorzulegen nebst einer Bankbürgschaft die dieses Vorhaben finanziell vollinhaltlich abdeckt. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Ebenfalls hilfsweise beantrage ich, dass sollte mein o.g. Antrag auf Nichtgenehmigung und Ablehnung des Antrages seitens der Verwaltung nicht erfolgen, dass Verfahren bis zur Vorlage eines Rückbaukonzeptes und der Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaft auszusetzen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. XIII. Die Nichteinhaltung des Tierschutzgesetzes Tierschutz und tierschutzrechtlichte Belange werden in dem oben genannten Antrag nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Besonders seit der Aufnahme der Worte „...und die Tiere...“ in Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland hat der Tierschutz nicht nur rechtlich sondern gleichermaßen auch ethischen einen besonders hohen Stellenwert. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 109 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Laut Artikel 20a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland schützt der Staat seit 2002 die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung. Zitat aus Deutscher Bundestag Drucksache 14/8860 vom 23.4.2002: "Der Schutz des Tieres als Lebewesen ist in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland noch immer unzulänglich. Die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung soll dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit den Tieren Rechnung tragen. Die Leidens- und Empfindungsfähigkeit insbesondere von höher entwickelten Tieren sowie die inzwischen bekannt gewordenen Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung, die selbst das Klonen von Tieren ermöglichen, Mindestmaß für einfachgesetzlichen erfordern das dringend menschliche Regelungen des ein ethisches Verhalten. Die Tierschutzgesetzes reichen dazu nicht aus. Für die gebotene Abwägung zwischen den Interessen der Tiernutzung und dem Anspruch der Tiere auf Schutz vor Leiden, Schäden oder Schmerzen ist es notwendig, die Rechtsebenen anzugleichen, das heißt, dem Tierschutz Verfassungsrang zu geben." Gleiche Drucksache, Zitat aus der Begründung: "Die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung soll den bereits einfachgesetzlich normierten Tierschutz stärken und Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 110 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg die Wirksamkeit tierschützender Bestimmungen sicherstellen. Ethischem Tierschutz wird heute ein hoher Stellenwert beigemessen." ... ..."Durch das Einfügen der Worte „und die Tiere“ in Artikel 20a GG erstreckt sich der Schutzauftrag auch auf die einzelnen Tiere. Dem ethischen Tierschutz wird damit Verfassungsrang verliehen." Aus den oben zitierten Passagen geht eindeutig hervor, dass es Wille des Gesetzgebers ist den Anspruch der Tiere (ohne Unterschied zwischen Nutztier oder anderem Tier) auf Schutz vor Leiden, Schäden oder Schmerzen bezüglich der Rechtsebenen anzugleichen, indem er dem Tierschutz Verfassungsrang gibt. Mit der Genehmigung der beantragten Anlage verstößt die Genehmigungsbehörde gegen den Artikel 20a des Grundgesetzes, da absehbar, allgemein bekannt, von Wissenschaftlern und in jüngster Zeit auch vom Staatssekretär Ripke des Niedersächsischen Landwirtschaftministeriums (dazu das nachfolgende Zitat aus der Pressemitteilung des Niedersächsischen Landwirtschaftministeriums: „Staatssekretär Ripke erläutert Geflügelhaltung im Agrarausschuss Herr Staatssekretär Friedrich-Otto Ripke hat den Wunsch des Ausschusses für Verbraucherschutz Ernährung, und Landwirtschaft, Landesentwicklung des Niedersächsischen Landtages nach Unterrichtung über den Sachstand bei Geflügelzucht und -mast in Hinblick auf den Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 111 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Tierschutz zum Anlass genommen, einen ausführlichen Überblick über die Problemlagen und die Lösungsansätze zu geben, die das Ministerium verfolgt. Entsprechend Geflügelarten den unterschiedlichen (Legehennen, Bedürfnissen Masthähnchen, der Puten, Pekingenten usw.) variieren die Handlungsoptionen, die zudem auf wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen beruhen müssen, die in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden sollen. Das notwendige wissenschaftliche Fundament ist nicht zuletzt auch Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.12.2009 - 7 C4/09, wonach eine Qualzucht im Sinne des § 11b des Tierschutzgesetzes nur dann besteht, wenn mit erblich bedingten Schäden gerechnet werden muss - die Schäden der Tiere zwangsläufige Folge ihrer genetischen Disposition sind. Die in Zusammenhang mit dem Tierschutz diskutierten Probleme in den Geflügelhaltungen sind aber durch die Haltungsbedingungen, die tiergerechte Versorgung und Pflege sowie eine veterinärmedizinische Betreuung beeinflussbar, wie in vielen Tierhaltungen nachgewiesen wird. Das Landwirtschaftsministerium verfolgt den aufwändigen und leider nicht kurzfristig alle Probleme beseitigenden Weg der Förderung der wissenschaftlichen Kenntnisse und der Zusammenarbeit mit den Geflügelhaltern zur Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 112 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Der Ausschuss nahm die Ausführungen der Landesregierung als „Beitrag zur Versachlichung der Diskussion" dankbar zur Kenntnis.") bestätigt wird, dass den Tieren während der Mast in einer Anlage, wie der beantragten, Leiden, Schäden und Schmerzen bevorstehen und damit zugefügt werden. Die Belege für die Leiden, Schäden und Schmerzen werden weiter unten angeführt. Eine Genehmigung des Antrages vor diesem Hintergrund ist nicht möglich, da sich die Genehmigungsbehörde dem Verdacht aussetzt vorsätzlich gegen das Grundgesetz zu verstoßen, da ihr die Umstände der Tierhaltung in Mastställen, wie dem beantragten, bekannt sind. Tierzucht ist die zwangsläufige Folge der bewussten Domestikation von Tieren zu menschlichen Zwecken. Sie bedeutet die Veränderung von Tieren durch den Menschen zur Befriedigung von dessen Bedürfnissen oder Wunschvorstellungen (Wegner in »Das Buch vom Tierschutz« 1997, S. 556). Unter Züchten wird man nicht nur die geplante Verpaarung von Tieren, sondern herbeigeführte jede vom Vermehrung Menschen von Tieren bewusst und gewollt ansehen müssen (so Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz 2003, § 11b Rn 2). Verbotene Züchtung nach § 11b Tierschutzgesetz liegt vor, wenn bei Wirbeltieren die durch Zucht geförderten oder die geduldeten Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 113 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Merkmalsausprägungen (Form-, Farb-, Leistungs- und Verhaltensmerkmale) zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und züchtungsbedingten Veränderungen Fortpflanzung morphologischen oder führen und/oder Verhaltensstörungen und sich in physiologischen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere verbunden sind (so Gutachten des BMVEL zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes, 2002, Rn 1.3.1). Es ist verboten, mit den Elterntieren zu züchten, wenn der Züchter mit den Leidensfolgen bereits beim Fetus rechnen muss (Gutachten aaO Rn 1.3.3). Vererbte Merkmale sind züchterisch beeinflusste tierschutzrelevante oder zu entsprechenden Folgeerscheinungen (Abitrophien) führende vererbliche Eigenschaften, wobei der Vererbungsmodus unerheblich ist (Gutachten aaO Rn 1.3.5). In der Zucht der Tiere für die beantragte Anlage sind weltweit nur noch ganz wenige Firmen tätig. Bei der Zucht wird besonderes Augenmerk auf immer schnelleres Wachstum und Überbetonung vor allem der Brustmuskulatur gelegt. Masthühner erreichen heute unter intensiver Kurzmast in 35 Tagen ein durchschnittliches Lebendgewicht von 1,4 -1,6 kg, d.h. eine tägliche Zunahme von 40 - 47 g und mehr (Hirt/Maisack/Moritz, aaO, § 11b Rn 22). Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 114 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Nach aktuellen Veröffentlichungen werden heute Tageszunahmen von über 60 g realisiert. Erreicht wird dieses Ergebnis in erster Linie mit züchterischen Maßnahmen (Hybridisierung) durch Störung des Sättigungszentrums im Gehirn des Masthuhns, weswegen die Tiere noch weiter fressen, auch wenn sie eigentlich schon satt sein müssten. Sie fressen ein Mehrfaches im Vergleich zu Legehennen (de la Fuente in »Tierrechte« 01/03, S. 7 mit weiteren Nachweisen). Folge dieser Selektion (dieser Zucht) der Masthühner auf hohe tägliche Gewichtszunahme sind schmerzhafte Bein- und Skelettschäden bei über 70 % der Tiere, weil das Knochenwachstum mit dem raschen Muskelwachstum nicht mithält, Herztod durch Verfettung sowie Bewegungsbereitschaft wegen und der – extrem fähigkeit eingeschränkten wegen des hohen Körpergewichtes Entzündungen im Bereich des Brustbeines (de la Fuente, aaO; Hirt/Maisack /Moritz, aaO, sowie Anh. zu § 2 Rn 23; Oester/Fröhlich/Hirt, aaO, S. 187; Wegner,aaO, S. 560; Kluge/Goetschel, Tierschutzgesetz, 2002, § 11b Rn 31; ebenso Bericht der EU-Kommission vom 21.03.2000 - European Commission SANCO.B.3./AH/R15/2000). Aktuell werden Probleme auch in "Abschlussbericht, Untersuchungen zur Besatzdichte bei Masthühnern entsprechend der RL 2007/43/EG " der Tierärztlichen Hochschule Hannover aufgeführt. Diese Schmerzen, Leiden und Schäden beruhen auf der erblich bedingten Umgestaltung von Körperteilen oder Organen durch Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 115 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Zucht. Eine solche ist jedenfalls immer dann erreicht, wenn man von einer nicht unerheblichen erbbedingten Veränderung entweder eines Körperteils oder Organs oder des arttypischen Gebrauchs derselben sprechen kann (Kluge/Goetschel, aaO, § 11b Rn 12). Diese liegt nach den zuvor aufgeführten Literaturveröffentlichungen jedenfalls bei Hähnchen (Broilern) und Puten vor. Solche Leiden und Schmerzen sind auch erheblich im Sinne des Tierschutzgesetzes (vgl. dazu Kluge/Ort/Reckewell, aaO, § 17 Rn 85 sowie die zuvor angeführte Literatur). Damit besteht - selbst bei fehlender Erheblichkeit der Leiden - ein bindendes Verbot der Zucht derartiger Geschöpfe nach § 11b Tierschutzgesetz. Für die zuständige Genehmigungsbehörde ergibt sich hieraus, dass die beantragte Anlage nicht genehmigungsfähig ist, da Tiere aus den obengenannten Züchtungen für die Mast in dem beantragten Maststall eingesetzt werden und damit, wenn nicht schon durch die Züchtung der Tiere an sich, Schmerzen, Leiden und Schäden der Tiere wissentlich in Kauf genommen werden und gefördert werden. Auch liegt bei der durchgängig vorliegenden Erheblichkeit der Leiden nach § 18 Abs.1 Nr. 22 Tierschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit vor. Aus der (nicht rechtskonformen) Duldung der Zucht der Hybriden für die geplante Anlage ergeben sich erhebliche sicher zu erwartende Folgeverstöße, die ein Eingreifen der zuständigen Behörden Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 116 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg entsprechend § 11b Abs.3 Tierschutzgesetz notwendig machen (Kluge/Goetschel, aaO, § 11b Rn 24) und die Genehmigung der beantragten Anlage verbieten. Die verwaltungsrechtlichen Maßnahmen der Fachbehörden nach § 16a Tierschutzgesetz sind zwingend einzusetzen, um tierschutzrechtliche Handlungen und Zustände zu beseitigen, d. h. die Qualzucht zu unterbinden. (vgl. ausführlich Kluge, aaO, § 16a Rn 11). Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist weitergehend eine lang andauernde oder sich wiederholende erhebliche Leidenszufügung. »Länger anhaltend« sind Leiden, die eine gewisse Zeitspanne anhalten und eine von der Dauer her nur kurzzeitige Störung des Wohlbefindens als nicht strafwürdig ausschließen, wobei auf das Vermögen des Tieres, dem ihm ausgesetzten psychischen und physischen Druck standhalten zu können, abzustellen ist (Kluge/Ort/Reckewell, aaO, § 17 Rn 91, Hirt/Maisack/Moritz, aaO, § 17 Rn 54). Die bis zum Lebensende der Hühner anhaltenden Schmerzen und Leiden sind ganz offensichtlich langdauernd. Damit einher geht der Straftatbestand des § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 117 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Er wird verwirklicht durch den derartige Züchtungen veranlassenden wie finanzierenden Unternehmer, gegebenenfalls als strafbarer Gehilfe (§ 27 Strafgesetzbuch), durch den eingesetzten Biologen oder Gentechniker, da eindeutiges und betriebsimmanentes Ziel, Wille und Werk dieser Personen, die Erzeugung und insbesondere weitergehende Haltung (ggf. durch Dritte) bis hin zur Schlachtung der eingeplant leidenden Tiere ist. Der Straftatbestand wird aber nicht nur durch das Unrecht an dem geplanten und massenhaft verwirklichten Masthuhn verwirklicht, sondern auch und strafrechtlich getrennt davon als selbständige Handlung (§ 53 Strafgesetzbuch,; vgl. Kluge/Ort/Reckewell, aaO, § 17 Rn 190ff) bezüglich des Elterntieres, welches zur weiteren abnormen Zucht vorgesehen ist. Dieses muss trotz des angezüchteten Fressreizes im Interesse der Fortpflanzungsfähigkeit extrem hungern und damit extrem langdauernd leiden (de la Fuente, aaO, mit Nachweisen). Die Genehmigungsbehörde kann die beantragte Anlage unter der Berücksichtigung der Herkunft (Züchtung) der zur Mast vorgesehenen Tiere nicht genehmigen. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 118 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Eine Rechtfertigung der Zucht (wie auch der Mästung und Haltung) ist nicht allein schon aus dem dahinterstehenden Nahrungszweck möglich. Zwar ist Tötung von Tieren zu Ernährungszwecken traditionell und damit grundsätzlich als vernünftiger Grund im Sinne von § 17 Nr.1 Tierschutzgesetz anzusehen (vgl. Kluge/Ort/Reckewell, aaO, § 17 Rn 160ff, 165f). Der Endzweck erweist aber nicht generell den Weg zur Anlage läuft die Handlung des Nahrungsgewinnung als berechtigt. Bei der Genehmigung Genehmigungsbehörde Betreibers der beantragten Gefahr eine strafbare zu ermöglichen, denn es gelten die allgemeinen Voraussetzungen der §§ 1-4 der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung ebenso (vgl. Oester/Fröhlich/Hirt, aaO, S. 186, 193 ff, die nur von »Haushuhn« als solches sprechen) wie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1999, 3253 ff), wonach ungestörtes gleichzeitiges Ruhen, gleichzeitiges Aufnehmen von Nahrung, Scharren und Picken, Sandbaden und erhöhtes Sitzen auf Stangen auch für Masthühner unumgänglich sind (Metzger in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, T 95 c, Vorbem. Rn 5; Kluge/v.Loeper, aaO, § 2 Rn 14 ff). Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 119 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Die gegen diese Vorgaben verstoßende geplante Haltung in der beantragten Anlage führt regelmäßig zu Verhaltensstörungen wie Federpicken, Kannibalismus, gesteigerter Unruhe und Stereotypien (Hirt/Maisack/Moritz, aaO, § 17 Rn 94), welche jedenfalls auf strafrechtlich relevante Leidenszustände hinweisen (vgl. Kluge/Ort/Reckewell, aaO, § 17 Rn 54ff, 65f, 67). Insoweit ist auch die subjektive Verantwortlichkeit des Antragstellers trotz des Fehlens einer bindenden Vorgabe über Besatzdichte und Stallgestaltung öffentlichen gegeben, Diskussion da sowohl angesichts der der permanenten Intensivgeflügelhaltung als solcher wie der Grundgesetzergänzung in Art. 20 a GG bei jedem beruflich mit Tieren beschäftigtem Bürger von einer Sensibilisierung auf dem Gebiet des Tierschutzes auszugehen ist, so dass offenkundige Nichtbeachtung von Tierbedürfnissen ein Billigen des Rechtsverstoßes und damit bedingten Vorsatz bedeutet. Dies sowohl in dem Wissen um die Züchtung und die geplante Haltung der Tiere. Auch bei nicht eindeutig zu beanstandenden tatsächlichen Haltungsbedingungen stellt die gewerbliche Haltung und Mästung von qualgezüchtetem Schlachtgeflügel als solches einen Straftatbestand nach § 17 Tierschutzgesetz dar. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 120 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Der Betreiber einer Mastanlage weiß aus täglicher beruflicher Anschauung und Erfahrung, dass die Tiere leiden werden. Es besteht der Verdacht, dass er die strafbare Zucht solcher Tiere durch Ankauf derselben, was als solches schon eine Beihilfehandlung nach § 27 StGB ist, fördert. Der Antragsteller würde folglich durch die Ausführung der Mast qualgezüchteter Tiere zum (Mit)Täter. Die Strafbarkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Tiere bereits mit der angeborenen Schädigung zu ihm kommen. Er fördert objektiv durch die Mast die angelegten Leidenszustände und kann sich nicht verteidigen, nur einen gleichbleibenden Zustand der Tiere aufrechtzuerhalten. Es gelten die Grundsätze des allgemeinen Strafrechts zur Körperverletzung (= Leidenszufügung). Diese liegt tatbestandlich auch bei einer bloßen Perpetuierung eines Krankheitszustandes vor. Diese strafrechtliche Verantwortlichkeit entfällt auch nicht dadurch, dass der Mäster (Antragsteller) nichts anderes tut als füttern. Auch wenn ein Körperschaden schon vorliegt, besteht rechtlich die Möglichkeit einer weiteren Schädigung durch Unterlassen, falls aus Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 121 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg dem schon gegebenen Zustand drohende weitere Beeinträchtigungen nicht abgewendet werden (Lilie a.a.O. Rn. 17). Die weiteren Beeinträchtigungen der Tiere liegen auf der Hand durch ihre fortschreitenden körperlichen Deformationen und deren oben dargestellten Folgen. Für diese in der beantragten Anlage ablaufenden Leidenszustände der Tiere bzw. für deren Abstellung trägt der Mäster (Antragsteller) als Garant (§ 13 StGB) strafrechtliche Verantwortung. Die Garantenstellung für ihn als Betreiber einer gewerbsmäßigen Tierhaltung folgt aus § 2 Tierschutzgesetz (vgl. Hirt/Maisack/Moritz, aaO, § 17 Rn.3; Kluge/Ort/Reckewell, aaO, § 17 Rn. 102). Der Mäster (Antragstellerin) kann einer Strafbarkeit nur durch Nichterwerb derartiger Qualzüchtungen bzw. Rücknahme seines Antrages entgehen. Lebende und leidende Tiere muss er sofort töten, denn eine Besserung des Zustandes ist nicht möglich (zur Euthanasie vgl. Kluge/Ort/Reckewell, aaO, § 17 Rn. 109, 174). Zusammenfassend möchte ich darauf hinweisen, dass dadurch, dass die beantragte Anlage zur Mästung der behördlichen Genehmigung aus verschiedensten Rechtsnormen bedarf, sich bei Genehmigung der Anlage in den hier behandelten Fällen zumindest der Verdacht der strafbaren Beihilfe der Genehmiger ergibt, da der Erfolg der Zustimmung, die Leidenszufügung, unvermeidbar und ersichtlich ist. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 122 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Die geplante Hähnchenmastanlage ist mit den Vorgaben des deutschen Tierschutzrechtes eindeutig nicht vereinbar. Die Besatzdichte ist zu hoch, um die artspezifischen Grundbedürfnisse zu gewährleisten. Darüber hinaus ist aufgrund der zu erwartenden Tierverluste von mindestens 5 eindeutig von einer Tierschutzrechtswidrigkeit auszugehen. Wie sind arttypische Verhaltensmuster wie Scharren, Picken, Laufen, Gefiederpflege, Flügelschlagen, Sandbaden oder ungestörtes Ruhen bei der sehr hohen Besatzdichte möglich, die ab Mitte eines jeden Mastdurchganges doch schlicht undurchführbar sind? Hier ist der Antragsteller aufzufordern, einen Nachweis vorzulegen, der unter Beachtung der einschlägigen Paragrafen des Tierschutzgesetzes belegt, wie diese Punkte explizit eingehalten werden sollen. Da die männlichen Küken der Legehennenrassen grundsätzlich nicht gemästet werden, werden diese getötet (mehr als 40.000.000 männliche Küken der Legehennenrassen werden in Deutschland allein an ihrem ersten Lebenstag durch Homogenisator oder Kohlenmonoxid getötet). Durch die vom Antragsteller gewählte Form der Hähnchenmast wird das Töten der männlichen Küken beim Lieferanten der Küken des Antragstellers in Kauf genommen. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 123 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Durch die Mast erleiden die Tiere – wissenschaftlich nachgewiesen – Herz- und Kreislauferkrankungen, plötzlichen Herztod, Leibeshöhlenwassersucht, Verlagerung des Körperschwerpunktes, Druck und Spannung auf den Beinen und Hüften (was zu schmerzhaften Beindeformationen und Bewegungsstörungen führt – drei Prozent aller Tiere können sich nicht mehr fortbewegen) und eine um das Vierfache erhöhte Todesrate. Auf die bis zu 5%-tige Mortalitätsrate pro Mastdurchgang sei an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Diese Zahlen allein beweisen eindrucksvoll, dass die vom Antragssteller vorgesehene Haltungsform der Tiere nicht mit den gesetzlichen Vorgaben im Einklang steht. All dies widerspricht ganz eindeutig dem § 1 des Tierschutzgesetzes: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Zusätzlich ist darauf zu verweisen, dass die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) durch ihr wissenschaftliches Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) in zwei aktuellen Gutachten über das Wohlbefinden von Masthühnern und Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 124 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg von Masthuhnzuchttieren (Elterntieren) zu weitreichenden Schlüssen im Sinne des Tierschutzes gekommen ist. Die EU hat in Art. 13 des EU-Arbeitsweisevertrages Tiere als fühlende Wesen anerkannt und versprochen, den Erfordernissen ihres Wohlergehens künftig in vollem Umfang Rechnung tragen zu wollen. Umso unverständlicher ist es, dass gegen Überzüchtungen, die zu gravierenden Gesundheitsproblemen bei den Tieren führen, nicht eingeschritten wird. Die EFSA hat festgestellt, dass bei den bislang üblichen Zuchtlinien Skeletterkrankungen Lahmheit, und Probleme Hautentzündungen wie und Knochenverformungen, plötzlicher Herztod vorprogrammiert sind, weil man in den letzten Jahrzehnten durch genetische Auswahl das Wachstum der Hühner um das Vierfache beschleunigt hat. Solche Zuchtformen erfüllen den Straftatbestand der Tierquälerei. Ich verweise zusätzlich darauf, dass in der Richtlinie 2007/43/EG mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern festgehalten wurde, neue wissenschaftliche Erkenntnisse rasch in die Richtlinie einfließen zu lassen. Den Abschlussbericht „Untersuchungen zur Besatzdichte bei Masthühnern entsprechend der RL 2007/43/EG“ vorgelegt von Dr. B. Spindler und Prof. Dr. J. Hartung vom Institut für Tierhygiene, Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 125 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Tierschutz und Nutztierethologie, der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Bünteweg 17p, 30559 Hannover mache ich zum Bestandteil meiner Einwendung. Ich verweise ausdrücklich auf diese wissenschaftliche Arbeit, belegt sie doch eindrucksvoll die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch die Haltung von Tieren in industriellen Mastställen. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Denn Sie können doch nicht durch eine Genehmigung potentiell Vorschub für eine Straftat leisten! Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Im Tierschutzgesetz wird unter § 2 Satz 1 Nr.3 und §2a Satz 1 Nr.5 die fachliche Eignung des Tierhalters behandelt. Welche fachliche Kompetenz besitzt die Antragstellerin zum Halten von etwa 85.000 Tieren? Kann er Qualifikationen hierfür nachweisen? Welche Qualifikationen haben die von der Antragstellerin beauftragten Personen, die in den beantragten Anlagen für die Antragstellern tätig sind? Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 126 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Ich rüge hiermit ausdrücklich die Verfahrensweise der Verwaltung, trotz der fehlenden Unterlagen im Antrag der Antragsstellerin den Antrag überhaupt angenommen und zur öffentlichen Auslegung gebracht zu haben. Hier sind Mittel der öffentlichen Hand und auch der betroffenen Bevölkerung entstanden, die bei Zurückweisung des Antrages oder das Verlangen auf Vervollständigung entbehrlich gewesen wären. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Im § 17 des TierSchG sind folgende Strafen vorgesehen: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“ Ich weise Sie Expertenmeinung vorsorglich darauf Personen, die hin, dass nach juristischer Maststallanlagen, aus dessen Betreiben eindeutig Verstöße gegen das Tierschutzgesetz entstehen, genehmigen, zumindest in den Verdacht geraten, sich der Beihilfe des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz schuldig machen. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 127 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg XIV. Verstöße gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Durch die Errichtung der beantragten Mastställe sehe ich einen Verstoß gegen Artikel 2 GG (2), Satz 1, der mir meine körperliche Unversehrtheit garantiert: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Wie oben dargelegt, bestehen – wissenschaftlich bewiesen – eindeutige Gesundheitsgefahren, was im Gegensatz zu Artikel 2GG (2), Satz 1 steht. Die beantragten Mastställe verstoßen weiterhin gegen den im Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland garantierten Schutz „der natürlichen Lebensgrundlagen“ und die in den Antragsunterlagen beschriebene Haltungsform und deren Auswirkungen verstoßen in eklatanter Weise gegen die artgerechte Haltung (s. 16.) der Tiere und damit ebenfalls gegen den Schutz für die Tiere. In Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist eindeutig und klar vorgegeben: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 128 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. XV. Verstoß gegen Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung Die TierSchNutztV fordert im § 17 eindeutig, „Masthühner darf nach dem 30. Juni 2010 nur halten, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht beauftragten Stelle (zuständige Stelle) über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist. …“. In den Antragsunterlagen fehlt eine derartige Bescheinigung oder ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Antragsteller selbst oder einer seiner von ihm Beauftragten, diese Bescheinigung besitzt. Weiterhin sind die in den Antragsunterlagen angegebenen Zahlen zur Besatzdichte der geplanten Mastställe mit Tieren falsch. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 129 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Desweiteren werden die in den Antragsunterlagen angegebenen Quadratmeterangaben für die Mastställe fälschlich genannt. Daraus wiederum ergeben sich weitere reduzierte Anforderungen an die Besatzdichte pro Quadratmeter, die nicht mit den angegebenen Zahlen übereinstimmen. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. XVI. Fehlender Abnahmevertrag für Trockenmist Aufgrund der erheblichen Mengen an anfallendem Hühnerkot ist von einer zwangsläufige Überdüngung der Böden und nachfolgend eine weitere Belastung des Grundwassers mit Nitraten, Antibiotika und sonstigen Medikamenten auszugehen. Weder ein Abnahmevertrag für die anfallenden Trockenmistmengen noch eine Aussage auf welchen Flächen der Kot entsorgt werden soll, ist in den Planungsunterlagen vorhanden. Weiterhin wird die von der Antragstellerin genannte Menge des anfallenden Trockenmist (Kot) bestritten. Es wird tatsächlich entgegen der in den Antragsunterlagen genannten Anzahl von Tieren und der Anzahl der Mastdurchgänge ein deutlich höhere Menge Kot anfallen. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 130 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Nach der VDI-Richtlinie 3472 muss bei jedem Hähnchen während der Mast hat mit 3,2 Kilo Kot gerechnet werden. Das sind in der Summe der beantragten und vorhandenen Anlage je Durchgang gut 400 t Mist, in einem Jahr bei 7,5 Mastdurchgängen fallen somit etwa 3.000 t (!!!) Mist an. Dies ist ganz erheblich mehr wie die Antragstellerin (bewusst?) fälschlich in seinen Antragsunterlagen angibt. Die Verwertung des landwirtschaftlichen Mistes soll Nutzflächen Düngemittel-Verordnung und durch unter der Ausbringung auf Berücksichtigung der BioAbfall-Verordnung NRW erfolgen. Es ist sicher zu stellen, dass die festgelegten Grenzen des Stickstoffgehalts der Böden nicht überschritten werden, damit es nicht zu einer Überdüngung der Flächen kommt. Hierzu ist eine Untersuchung der Bodenbeschaffenheit notwendig, um zuverlässige Angaben verfügbar zu haben. Die landwirtschaftliche Fläche, auf der der Mist ausgebracht werden soll, muss untersucht werden. Gleiches gilt für evtl. Jauchemengen aus der Mistlagerung, die in der Auffanggrube neben der Mistlagerhalle aufgefangen und auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 131 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Die entsprechenden Vorschriften sind zu beachten (GülleVO), die Einhaltung bedarf Probenentnahme der und regelmäßigen Überwachung Kontrolle durch die durch zuständigen Behörden. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. XVII. Wertverlust Immobilien Durch die Wertverfall geplante der Anlage Immobilien befürchte in den ich einen der erheblichen geplanten Anlage benachbarten Ortschaften. Es ist heute schon in Orten, in denen Mastanlagen bestehen, zu Wertverlusten von 30% – 50% gekommen, in Einzelfällen sogar von über 70%. Ich fühle mich daher durch die geplante Anlage in meinen Eigentumsrechten ganz erheblich eingeschränkt. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Hilfsweise Gutachten beantrage ich, vorzulegen, der dass Antragstellerin eindeutige aufzugeben, Aussagen zu ein den Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 132 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Veränderungen der Werte der Immobilien im Falle einer Genehmigung der geplanten Anlage macht. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. XVIII. Gefahr Wasserschutzgebiet und Wasserwerk Ich befürchte weitere zusätzliche Gesundheitsgefahren aufgrund der zwangsläufigen Überdüngung der Böden und weitere Belastung des Grundwassers. Wohin mit den enormen Mengen an Hühnerkot? Wenn die Pflanzen den Dünger nicht mehr aufnehmen können, gelangen die Schadstoffe (Nitrate, Antibiotika, Medikamente) direkt in die Böden und in das Grundwasser. Daher sehe ich die Trinkwasserversorgung durch die beantragte Anlage als gefährdet an. Schon jetzt sind die Grund- und Fließgewässer durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung stark belastet. Und diese Belastung wird durch die zunehmende Industrialisierung der Landwirtschaft noch ansteigen. Die Versorgung der Bevölkerung Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 133 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg durch sauberes Trinkwasser scheint mir so in Zukunft nur noch schwer zu gewährleisten. Bereits heute haben z.Bsp. in Niederachsen mehr als 50% aller Brunnen eine schlechte Wasserqualität. In der UVS zu diesem Bauvorhaben wird erwähnt, dass es eine starke Gefährdung des Grundwassers gibt, es wird aber nicht zusätzlich das Ausbringen des Kotes auf umliegende Ackerflächen bewertet. Dazu verweise ich auf die fehlende Angabe des Antragsstellers wo er den Mist/Kot entsorgen will. Ich zitiere aus dem Schreiben des Geschäftsführers eines Wasserverbandes: „Wir (Ich) sehe diese Massentierhaltungsställe aus Sicht des Wasserschutzes sehr kritisch. (Hühnertrockenkot oder Mist mit Weil die Einstreu sehr hohem Kotanteil) natürlich auf kurzem Weg auf die Felder verbracht wird und zu sehr hohen Düngegaben führt. Aus der langjährigen Erfahrung als Geschäftsführer … weiß ich, dass die Belange des Wasserschutzes leider allzu häufig bei derartigen Bauvorhaben nicht genügend berücksichtigt werden. … Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 134 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Gleichwohl mache ich mir keine sehr großen Hoffnungen, dass die Belange des Wasserschutzes hier einen hohen Stellenwert haben. Ich habe den Eindruck, dass die Genehmigungsbehörden möglicherweise mit den Sachfragen auch ein Stück weit überfordert sind und daher nicht energischer durchgreifen. …“ Ich beantrage, den zuständigen Wasserverband zu einer Stellungnahme zu den beantragten Mastställen aufzufordern und bis zur Vorlage derselben das Genehmigungsverfahren auszusetzen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb 2 Wochen zu bescheiden. XIX. Das nicht durchgeführte UVP-Verfahren Die ausgelegten Unterlagen enthalten keine Aussagen im Hinblick auf eine UVP-Pflicht. Gem. Anlage 1 Ziff. 7.3 ist bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage zur Intensivhaltung oder Aufzucht von Mastgeflügel ab 85.000 oder mehr Plätzen zwingend eine UVP erforderlich, bei 40.000 bis weniger als 85.000 Plätzen hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls stattzufinden. Die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung auf der Grundlage einer allgemeinen Vorprüfung richtet sich nach § 3 c S. 1 UVPG i. V. mit der kompletten Anlage 2. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 135 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Eine UVP ist dann erforderlich, wenn sich nach überschlägiger Einschätzung der Behörde nicht ausschließen lässt, dass es zu Beeinträchtigungen der UVPG Schutzgüter kommt. Der von mir eingesehenen Stellungnahme der Fachbehörde lag eine Einschätzung über die UVP-Pflicht nicht bei. Bereits aus den Antragsunterlagen, den Auswirkungen der Anlage und dem Standort ist jedoch erkennbar, dass es zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des § 3 c UVPG kommen wird oder jedenfalls im Sinne des § 3 c S. 1 UVPG kommen kann. Eine gegenteilige Einschätzung der Verwaltung wäre nur dann nachvollziehbar, wenn die vorgelegten Antragsunterlagen die gegenteilige Feststellung zulassen würden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Hierzu einige Beispiele: 1.1 Avifaunistisch bedeutsamer Bereich Das Vorhaben befindet sich in einem Gebiet, dass für Brutvögel als „avifaunistisch bedeutsamer Bereich“ eingestuft wurde. In der Artenschutzrechtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass in dem Untersuchungsgebiet gefährdete Arten wie Braunkehlchen, Großer Brachvogel, Rohr- und Weisenweihe als Nahrungsgäste vorkommen. Als Brutvögel wurden Kiebitz, Schafstelze und Feldlerche in der Nähe der geplanten Anlage festgestellt. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 136 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg In der Artenschutzrechtlichen Prüfung wird die Behauptung aufgestellt, dass für diese Arten ausreichend Lebensraum in der weiteren Umgebung zur Verfügung steht, so dass die Beeinträchtigungen durch die geplante Mastanlage zu vernachlässigen sind. Für diese Einschätzung gibt es jedoch keine wissenschaftlichen Grundlagen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich die Lebensraumqualität für sämtliche genannten Arten aufgrund der allgemeinen Landwirtschaft, Tendenz zur Schadstoffeinträgen Intensivierung aus der Luft der und zahlreichen Bauvorhaben immer weiter verschlechtert. Der Behauptung ist deshalb zu widersprechen. Das Vorhaben wird sehr wohl zu Beeinträchtigungen der Arten führen. 1.2 Gesundheitsgefahr durch Bioaerosole Zu den Kriterien in Anlage 2 UVPG gehören darüber hinaus auch Auswirkungen auf den Menschen. Damit gehören auch die Auswirkungen durch die Bioaerosole auf die Gesundheit des Menschen zu den Aspekten, die für die behördliche Einschätzung hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit beachtet werden müssen. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 137 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Die diesbezüglich ausgelegten Planungsunterlagen machen hierzu jedoch keine Aussage. In der NiLS-Studie wurde ausdrücklich ein Zusammenhang zwischen einer Gesundheitsgefährdung und den Bioaerosolen aus der Tierhaltung festgestellt. Da die nächsten Gebäude 280 m von der geplanten Stallanlage entfernt sind, hätte dieser Aspekt zwingend untersucht und in die Prüfung der UVP-Pflicht einfließen müssen. Hinzu kommt, dass für die Gefährdung mit Bioaerosolen auf die Gesamtbelastung abgestellt werden muss, somit müssen auch weitere Tierhaltungsbetriebe in die Betrachtung einbezogen werden. Im Hinblick auf die besonderen Gesundheitsgefahren durch Bioaerosole verweise ich auf das Schreiben von Rechtsanwalt Peter Kremer vom 01.09.2010, das dem Landkreis Emsland (Niedersachsen) im Genehmigungsverfahren Zusammenhang für 2 mit Hähnchenmastställe dem in Bockhorst (Az. 65.640.04/465/2010/11) zuging und das ich hiermit zum Bestandteil meiner Einwendung mache. Da es bei dem geplanten Vorhaben also ausreichende Ansatzpunkte gibt, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, ist eine UVP zwingend erforderlich. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 138 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Vor dem Hintergrund der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung beantrage ich, Antragstellerin den Erörterungstermin zunächst die auszusetzen erforderlichen und der Nacharbeiten aufzugeben. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Zu den möglichen Konsequenzen einer nicht durchgeführten UVP verweise ich auf das Schreiben von Rechtsanwalt Peter Kremer vom 31.08.2010, das Zusammenhang dem Landkreis mit dem Hähnchenmastställe in Emsland (Niedersachsen) Genehmigungsverfahren im für 2 Bockhorst (Az. 65.640.04/465/2010/11) zuging (das Sie sicherlich im Wege der Amtshilfe beim Landkreis Emsland erhalten können) und das ich hiermit zum Bestandteil meiner Einwendung mache. Neben anderen Schutzgütern umfasst die UVP gemäß § 2 Abs. 1 Nrn. 2 und 4 UVPG die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf den Boden sowie der Wechselwirkungen zwischen dem Boden und den übrigen in der Bestimmung genannten Schutzgütern. Die UVP muss insbesondere auf die Schutzwürdigkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens hinsichtlich seiner unterschiedlichen Funktionen, die potenzielle Empfindlichkeit und Schutzbedürftigkeit Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 139 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg sowie die Vorbelastung und die Belastbarkeit gerichtet sein (GASSNER et al. 2005, S. 85). Hinsichtlich der Bewertung der Auswirkungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens auf die stoffliche Bodenbeschaffenheit sind in Nr. 1.3 des Anhanges der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des UVPG (GMBl. 1995, S. 671) Orientierungshilfen statuiert. Danach ist maßgeblich darauf abzustellen, dass der Boden in seinen natürlichen Funktionen, seinen Nutzungsfunktionen und seiner Leistungsfähigkeit erhalten bleibt (APPOLD in: HOPPE 2007, § 2 Rn. 30). Bei der Bewertung ist nach Satz 2 der Bestimmung zu prüfen, ob bei der Vorhabensdurchführung eine Veränderung der physikalischen, chemischen oder biologischen Bodenbeschaffenheit auftritt, die eine nachteilige Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen besorgen lässt. Weiterhin ist entscheidend, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der Nutzungsfunktionen nach Prägung des Gebietes oder den planerischen Festlegungen mit den gesetzlichen Umweltanforderungen zu vereinbaren ist. Relevant sind insofern für alle Böden die Faktoren Versiegelung, Schadstoffeintrag, Bodenaufund Bodenabtrag. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 140 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Im Hinblick auf die Wirkfaktoren Bodenverdichtung, Wasser- und Winderosion sowie Nährstoffeinträge oder Veränderungen des Grundwasserhaushaltes ist dagegen, abhängig von der spezifischen Empfindlichkeit des betroffenen Bodens, eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen (GASSNER et al. 2005, S. 97). In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) werden als Maßstäbe für die Bewertung der Umweltauswirkungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens die gesetzlichen Umweltanforderungen herangezogen (s. Nr. 1.3.1 für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem BImSchG oder Nr. 5.3.1 für zulassungsbedürftige Abwasserbehandlungsanlagen nach § 18c WHG). Daraus ergibt sich für die besonders relevanten genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG in Bezug auf den Bodenschutz der folgende Prüfungsablauf (s. GASSNER et al. 2005, S. 303): Zu klären ist, ob das Schutzgut Boden überhaupt betroffen ist. Liegt ein Altlastenverdacht vor, müssen die entsprechenden Maßnahmen auf der Grundlage des BBodSchG getroffen werden. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 141 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Im Anschluss daran muss untersucht werden, ob das Vorhaben zu einer schädlichen Bodenbelastung nach § 2 Abs. 3 BBodSchG führt. Unterfallen die Umwelteinwirkungen des Vorhabens dem Geltungsbereich eines der in § 3 Abs. 1 Nrn. 1 bis 11 BBodSchG aufgelisteten Gesetze, sind die Einwirkungen auf den Boden anhand dieser Gesetze zu beurteilen, soweit sie einschlägig sind. Ist das Fachrecht nicht einschlägig, ist das BBodSchG subsidiär anwendbar. Subsidiär kann die Orientierungshilfe zur Bewertung der Auswirkungen auf die stoffliche Bodenbeschaffenheit nach Nr. 1.3 des Anh. 1 der UVPVwV herangezogen werden. Allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen beantrage ich, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Diesen Antrag bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. XX. Verlust an Lebensqualität „Lebensqualität besteht in der Erkenntnis der ureigensten menschlichen Bedürfnisse und der Befriedigung derselben in einer Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 142 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg humanen Welt mit unbelasteter Umwelt“ (Korczak D. Lebensqualitäts-Atlas. Opladen: Westdeutscher Verlag, 1995.). Eine Facette der Lebensqualität ist die gesundheitsbezogene Lebensqualität, die zwei Aspekte aufweist: einen objektiven und einen subjektiven. Ellert Gesundheitsbezogene und Knopf Lebensqualität. (Ellert Robert U, Knopf Koch (www.rki.de/FORSCH/FOR2/DAT/AN55_INT.PDF), beschreiben die Lebensqualität als ein H. Institut 2001.) „multidimensionales Konstrukt aus physischen, psychischen und sozialen Dimensionen“, das einen engen Zusammenhang zur Gesundheit aufweist. Der Begriff der Intensivtierhaltung wird synonym mit dem emotional negativ besetzten Begriff Massentierhaltung verwendet. Beide Ausdrücke stehen für eine intensive Tierhaltung. Die Anfänge der Intensivtierhaltung lagen in den 70er Jahren, seither wurde sie durch zunehmenden Technikeinsatz und Optimierung der Fütterungsverfahren kontinuierlich weiter entwickelt. In zahlreichen Studien konnte gezeigt werden, dass durch die Landwirtschaft für die Berufstätigen das Risiko für verschiedene Erkrankungen erhöht ist. Besonders in der Intensivtierhaltung ist die Prävalenz z.B. von chronischen Bronchitiden erhöht. Auch die Art der Landwirtschaft ist entscheidend für die Prävalenz der Atemwegserkrankungen, so sind z. B. die Beeinträchtigungen durch Geflügelzucht größer als durch Schweinezucht. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 143 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Im Gegensatz dazu gibt es Hinweise aus Studien, die besagen, dass Tierkontakt in der Landwirtschaft einen protektiven Einfluss auf die Entwicklung allergischer Rhinitiden, Atopie und Asthma bei Kindern und Erwachsenen haben kann. In der MORBUS-Studie wurde die Frage aufgeworfen, ob die Bevölkerung durch gesundheitlichen die Emissionen Beeinträchtigungen der Intensivtierhaltung ausgesetzt ist oder die Exposition gegenüber Stallluftbestandteilen protektiv in Bezug auf atopische Erkrankungen ist. Die Wissenschaftler Wing und Wolf verglichen die Ergebnisse einer Befragung Gesundheit von Bewohnern und North Lebensqualität Carolinas von in Hinsicht Anwohnern auf von Tierzuchtanlagen und von Bewohnern ohne Intensivtierhaltung in der Nachbarschaft. Die Menschen, die in der Nähe von Mastställen lebten, litten sowohl in ihrer subjektiven Gesundheit als auch unter einer reduzierten Lebensqualität. Gegenüber den nicht betroffenen Bewohnern klagten diese unter anderem über ein vermehrtes Auftreten von bestimmten respiratorischen und gastrointestinalen Erkrankungen. Laut Stevenson und Boakes hängt die Qualität einer Geruchswahrnehmung von den unbewussten Erinnerungen ab, die mit dem Geruch verbunden sind. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 144 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Diese Erinnerungen beruhen auf Erfahrungen und Empfindungen der betroffenen Personen, die sowohl negativ als auch positiv besetzt sein können. Dalton beschreibt als zusätzliche Bewertungskriterien für Gerüche neben der früheren Exposition und individuellen Faktoren auch Haltung und Erwartung des Einzelnen. Mit zunehmender Expositionsdauer reduziert sich die Wahrnehmung der Gerüche (Adaptation), dieser Vorgang ist nach längerer Expositionspause reversibel. Stallstäube setzen sich aus einer Vielzahl belebter und unbelebter Partikel zusammen. Darunter befinden sich unter anderem Futtermittelbestandteile, tierische Proteine, Fäkalien, Schimmelpilze, Pollen, Milben und Bakterien. Neben den Stäuben enthält die Stallluft auch Gase, die zu Geruchsbelästigungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Die Staubbelastung aus der Stallluft gilt laut Hartung als einer der wesentlichsten Belastungsfaktoren für die Menschen in der Nutztierhaltung. Die Belastung der Luft variiert durch die Art der Haltungsverfahren und die Belegdichte unter den Tierarten, Geflügel und Schweinehaltung liegen hier vor der Rinderhaltung. Schiffman gibt vier Möglichkeiten an, wie die Geruchsbelästigung die menschliche Gesundheit beeinträchtigt: (1) in der Luft enthaltene flüchtige Bestandteile lösen toxische Effekte aus Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 145 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg (2) Luftgemische reizen die Schleimhäute reizen und beeinträchtigen somit die Sinneswahrnehmung (3) durch Stimulation des sensorischen Nervensystems durch relevante Luftbestandteile werden bestimmte neurochemische Veränderungen induziert (4) die Gesundheit der durch Gerüche betroffenen Probanden leidet darunter, dass diese Gerüche mit vergangenen emotionalen Ereignissen verknüpft sind, die negativ besetzt sind Schiffman berichtet als typische durch Geruchsbelästigung hervorgerufene Beschwerden über eine Reizung von Augen, Nase und Rachen, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit. Zusätzlich haben Geruchsbelästigungen weitere Auswirkungen auf den menschlichen Körper. Laut Schiffman werden Gehirnaktivitäten beeinflusst, unter anderem kann in der Amygdala durch die Geruchswahrnehmung eine Aktivitätsveränderung hervorgerufen werden, was zu limbischen Dysregulationen und Beeinflussung z. B. des endokrinen Regelkreises führen kann. Außerdem wirkt sich die Geruchsbelästigung auf die Gedächtnisleistung aus, die Stimmungslage beeinträchtigen und Stress auslösen. Die Betroffenen zeigten häufiger Depressionen, Ärger, verringerte Vitalität, stärkere Erschöpfung und ausgeprägtere Verwirrtheit. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 146 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Weiterhin stieg mit der Geruchsbelästigung bei den Betroffenen das Auftreten gastrischer Erkrankungen. Somit kann für die durch Intensivtierhaltung stark geprägte NiLSStudienregion neben potenziellen somatischen Erkrankungen ein Zusammenhang zwischen der Exposition aus der Landwirtschaft und der Lebensqualität ausgegangen werden. Aus den v.g. Ausführungen ergibt sich ganz zwingend, dass mit der Errichtung und Inbetriebnahme der geplanten Anlage eine ganz erhebliche Beeinträchtigung meiner Lebensqualität gegeben wäre. Insofern beantrage ich allein schon auf Grund der v.g. Tatsachen, den Antrag von der Verwaltung dem Grunde nach nicht zu genehmigen und daher abzulehnen. Hilfsweise beantrage ich, der Antragstellerin aufzugeben, ein Gutachten vorzulegen, das eindeutige Aussagen zu den Veränderungen bezüglich der Lebensqualität der betroffenen Anwohner im Falle einer Genehmigung der geplanten Anlage macht. Diese Anträge bitte ich innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang zu bescheiden. Soweit meine Einwendungen. Ich gestatte mir ausdrücklich, Sie auf Ihre Amtsermittlungspflicht und Ihren Ermessensspielraum hinzuweisen. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 147 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Gleichzeitig erlaube ich mir den Hinweis, dass die agrarindustrielle Tiermast – nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern – gesellschaftlich und politisch einem breiten Diskussionsprozess ausgesetzt ist. Dazu gibt es etliche Gesetzes- und Verordnungsinitiativen, die eine deutliche Einschränkung der jetzigen Situation zum Ziel haben. Auch viele Kommunen (Landkreis, Städte und Gemeinden) fordern eine Abkehr der bisherigen Genehmigungspraxis. Ich behalte mir ausdrücklich vor, Kosten die mir durch falsche bzw. rechtswidrige Entscheidungen der Verwaltung entstanden sind, Ihnen in Rechnung zu stellen und einzufordern. Desweiteren behalte ich mir vor, die möglichen Entscheidungen der/des Mitarbeiter/s der Verwaltung bei der/den zuständigen vorgesetze/n Stelle/n – u.U. auch dienstrechtlich – auf pflichtwidriges Handeln überprüfen zu lassen. Auch auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen, die sich aus fehlerhaftem Verwaltungshandeln ergeben, weise ich Sie vorsorglich hin. Im Übrigen mache ich mir alle anderen Einwendungen und deren Argumente die im Rahmen des o.g. Genehmigungsverfahren vorgebracht werden vollinhaltlich zu eigen. Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 148 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Ich wiederhole nochmals meinen Antrag, dass meine Einwendung dem Antragsteller nur vollkommen anonymisiert zur Kenntnis gegeben wird. Sollte Ihr Haus beabsichtigen, meine Einwendung einer externen Unternehmung zum Zweck des so genannten Einwendungsmanagements zur Verfügung zu stellen, so verweise ich Sie auf die entsprechenden gesetzlichen Bestimmung – insbesondere des BDSG – sowie auf die Position des Beauftragten für den Datenschutz. Danach wären Sie verpflichtet, v o r der Weitergabe an ein externes, privatwirtschaftlichen Unternehmens meine Zustimmung einzuholen. Ich erwarte Ihre schriftlichen Eingangsbestätigungen und Bescheide zu den von mir in dieser Einwendung gestellten Anträgen umgehend, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieser Einwendung. Abschließend gehe ich davon aus, dass aus den v.g. Anträgen und dieser Einwendung für mich keine Kosten entstehen. Ich bitte um Ihre umgehende schriftliche Bestätigung 1. des Eingangs dieser Einwendung 2. , dass durch diese Einwendung keinerlei Kosten für mich entstehen 3. , dass meine Einwendung ausschließlich komplett anonymisiert dem Antragsteller zu Verfügung gestellt wird Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 149 – Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg 4. , dass die Vorgaben, Bestimmungen und gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Datenschutz von Ihnen im Zusammenhang mit meiner Einwendung strikt beachtet und angewendet werden Ich hoffe auf Ihre Nachsicht, dass meine Einwendung – vom Umfang und vom Inhalt - Ihnen so viel Zeit abfordert, aber ich gehe davon aus, dass deren Ernsthaftigkeit von Ihnen nicht in Zweifel gezogen wird. Ich setze voraus, dass die von mir vorgebrachten Argumente, Hinweise, Verweise usw. nunmehr Kenntnisstand Ihres Hauses sind. Von daher können Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt – gerade im Fall von eingetretenen Schäden - nicht mehr auf Nichtkenntnis berufen. Für Ihre Mühe im Voraus vielen Dank. Mit freundlichen Gruß Einwendungen Einwendung gegen den Bauantrag auf Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmast-anlage am Standort Hagenow, OT Scharbow, Flur 1, Flurstück 16/1 Aktenzeichen: Nr. B39/12 Bekanntmachung Nr. B39/12 - 18.12.2012 - StALU WM - StALU Westmecklenburg Seite - 150 –