Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern Der berufliche Umgang mit Kindern und Jugendlichen in der Schule bringt für Lehrerinnen und Lehrer bzw. Erzieherinnen und Erzieher viel Freude und Erfüllung, birgt andererseits aber auch gesundheitliche Gefahren, die zum Teil über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen können. Insbesondere während einer Schwangerschaft bedürfen daher Lehrerinnen/Erzieherinnen/ Sonderpädagogische Fachkräfte eines erhöhten Schutzes, da sie und ihre ungeborenen Kinder an der Schule besonderen Gefährdungen durch Infektionskrankheiten ausgesetzt sein können. Infektionskrankheiten oder die durch sie bedingten therapeutischen Maßnahmen können sowohl für die Mutter als auch für das ungeborene Kind gefährlich sein. Ihre Einstellung soll deshalb Anlass für einen dringenden Apell an sie sein, sich durch entsprechende ärztliche Untersuchungen über Ihren Immunschutz gegen Infektionskrankheiten zu vergewissern und, soweit dieser nicht gegeben ist, die möglichen Impfungen zur Immunisierung durchführen zu lassen. Sie schützen damit nicht nur Ihre eigene Gesundheit, sondern mindern auch die Infektionsgefährdung der Schülerinnen und Schüler an Ihrer Schule. Untersuchungen zur Feststellung Ihres Immunstatus und Schutzimpfungen zur Immunisierung gegen Infektionskrankheiten sind natürlich auf freiwilliger Basis möglich. Im Sinne Ihrer Verantwortung für Ihre eigene Gesundheit und für die Gesundheit ihrer Schülerinnen und Schüler werden Sie jedoch dringend gebeten, diesem Appell zu folgen. Die nachfolgenden Hinweise sollen Sie darüber informieren, welche Infektionskrankheiten besonders problematisch sind und welche Vorsorge möglich ist. Röteln Röteln-Titerkontrolle und Impfung gehören bei Frauen mit Kinderwunsch zum Vorsorgeprogramm der Frauenärzte, die Kosten übernimmt die Krankenkasse/ Beihilfe Risiken während der Schwangerschaft: Je früher die Infektion stattfindet, desto schwerer und häufiger sind die Schäden. Die Infektion kann zur Fehl-, Frühgeburt oder einem angeborenen Rötelsyndrom mit Defekten an Herz, Augen und Ohren führen. Impfschutz möglich: Ja Bei einer werdenden Mutter ohne sicheren Antikörperschutz ist bei Auftreten eines Erkrankungsfalles in der Einrichtung ein befristetes Beschäftigungsverbot auszusprechen. Ringelröteln Risiken während der Schwangerschaft: Akute Infektionen während der ersten 20 Schwangerschaftswochen können zu fetalen Todesfällen wie auch zu Fällen von Hydrops fetalis beim Fetus führen. Impfschutz möglich: Nein Bei einer werdenden Mutter ohne sicheren Antikörperschutz ist bei Auftreten eines Erkrankungsfalles in der Einrichtung ein befristetes Beschäftigungsverbot auszusprechen. Masern Risiken während der Schwangerschaft: Masern in der Schwangerschaft stellen eine signifikante Ursache für Tot- und Frühgeburten dar; auch Embryopathien sind möglich. Impfschutz möglich: Ja Bei einer werdenden Mutter ohne Antikörperschutz ist bei Auftreten der Erkrankung in der Einrichtung ein befristetes Beschäftigungsverbot auszusprechen. In Einrichtungen , in denen ein sehr enger Körperkontakt zu den Kindern und Jugendlichen besteht , gilt das Beschäftigungsverbot während der gesamten Schwangerschaft. Windpocken Risiken während der Schwangerschaft: Bei einer Erstinfektion während der Schwangerschaft kann das Virus Missbildungen hervorrufen, betroffen sind Haut, Auge, Skelett und Nervensystem. Impfschutz möglich: Ja Bei einer werdenden Mutter ohne Antikörperschutz gilt bei beruflichem Umgang mit Kindern bis zum 10.Lebensjahr ein Beschäftigungsverbot für die gesamte Schwangerschaft. Bei älteren Kindern nur noch beim Auftreten von Erkrankungen in der Einrichtung. Bei Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz ist auf strikte räumliche Trennung zu achten, da sich Windpocken über die Luft verbreiten. Mumps Risiken während der Schwangerschaft: In der Schwangerschaft kann die Erkrankung zu Spontanaborten führen. Impfschutz möglich: Ja Bei einer werdenden Mutter ohne Antikörperschutz gilt bei Auftreten von Mumps in der Einrichtung ein befristetes Beschäftigungsverbot. In Einrichtungen, in denen ein sehr enger Körperkontakt zu den Kindern und Jugendlichen besteht, gilt das Beschäftigungsverbot während der gesamten Schwangerschaft. Hepatitis A Risiken in der Schwangerschaft: Bei Schwangeren kann die HAV-Infektion wegen der Übertragbarkeit auf die Leibesfrucht zum Abort, Früh- sowie zur Totgeburt führen. Impfschutz möglich: Ja Bei Auftreten der Erkrankung in der Einrichtung ist ein befristetes Beschäftigungsverbot für Schwangere ohne Antikörperschutz auszusprechen. Hepatitis B, Hepatitis C, HIV-Infektion Die Übertragung erfolgt vorwiegen parenteral (Blut, Verletzungen) und kann von der Mutter während der Schwangerschaft auf die Leibesfrucht sowie während der Geburt oder durch Stillen übertragen werden. Körperkontakte im alltäglichen sozialen Miteinander sowie die gemeinsame Benutzung sanitärer Einrichtungen stellen kein Infektionsrisiko dar. Impfschutz möglich: Zurzeit ist lediglich ein Impfstoff für das Hepatitis-B-Virus verfügbar. Alle Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr sowie Blutkontakt sind zu vermeiden. Je nach Gefährdungsbeurteilung bei besonderen Betreuungsaufgaben (z.B. in Körperbehinderten-oder Lernbehinderten-Schulen) kann ein Beschäftigungsverbot gelten. Keuchhusten Bei Schwangeren ist eine Provokation von Wehen durch Husten möglich. Impfschutz möglich: Ja Befristetes Beschäftigungsverbot bis drei Wochen nach Auftreten des letzten Erkrankungsfalls in der Einrichtung. Scharlach Impfschutz möglich: Nein Behandlung mit Antibiotika ist i.d.R. möglich. Befristetes Beschäftigungsverbot beim Auftreten von Erkrankungen in der Einrichtung bis eine Woche nach dem letzten Erkrankungsfall. Influenza Impfschutz möglich: Ja, jährlich Befristetes Beschäftigungsverbot bis eine Woche nach dem letzten Erkrankungsfall in der Einrichtung bei regionalen Epidemien größeren Ausmaßes. Gilt auch für die neue Influenza. Zytomegalie: Viruserkrankung, zu der keine Schutzimpfung möglich ist. Die Übertragung des Erregers erfolgt über Urin, Speichel, Tränen und Blut. Grundsätzlich sollten Schwangere freigestellt werden von Tätigkeiten, bei denen es zur Virusaufnahme kommen könnte. (z.B. Wickeln behinderter Kinder) Adressen der für den Mutterschutz zuständigen Arbeitsschutzbehörden: Landesamt für Verbraucherschutz S/A Fachbereich Arbeitsschutz 1) Dezernat 53-Gewerbeaufsicht West Ingelore Bruns Tel:03941-586442 [email protected] 2) Dezernat 54- Gewerbeaufsicht Ost Gabriele Breun Tel: 0340-6501-280 [email protected] 3) Dezernat 55- Gewerbeaufsicht Mitte Sabine Daul Tel:0391-2564353 [email protected] 4) Dezernat 56- Gewerbeaufsicht Nord Beate Bergmeier Tel: 03931-494-43 [email protected] 5) Dezernat 57- Gewerbeaufsicht Süd Angelika Genth Tel: 0345-5243-328 [email protected] 6) Dezernat 51-Technischer und Sozialer Arbeitsschutz Cornelia Krude Tel: 0340-6501-251 [email protected] Ansprechpartner zur Beratung Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, Gefährdungsbeurteilung: medical airport service GmbH Maxim-Gorki-Str.38 39108 Magdeburg Arbeitsmedizinisches Zentrum Tel: 0391-55990860 Mail: [email protected]