2011-08-18_PM-DKG-zu-GKV-Vorwurf

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P r e s s e m i t t e i l u n g
DKG zu angeblich fehlerhaften Klinikabrechnungen
Kliniken weisen Vorwurf der Falschabrechnung zurück
Berlin, 18. August 2011 – Zur Behauptung des GKV-Spitzenverbandes,
den Krankenkassen entstünden durch fehlerhafte Abrechnungen der
Kliniken Schäden von bis zu 1,5 Milliarden Euro, erklärt der
Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG),
Georg Baum:
„Fakt ist: 96 Prozent aller abgerechneten Fälle werden selbst nach
intensiver Prüfung durch Krankenkassen und den Medizinischen Dienst
(MDK) nicht beanstandet. Bei den beanstandeten Rechnungen handelt es
sich in der überwiegenden Zahl um medizinische Streitfälle. Das effektive
Rückzahlungsvolumen liegt unter 1 Prozent. Darüber hinaus ist es im
höchsten Maße unseriös, dass das durch die Prüfungen in Frage gestellte
Finanzvolumen von 1,5 Milliarden Euro mit ‚Falschabrechnungen’
gleichgesetzt wird. Der GKV-Spitzenverband lenkt mit dem Vorwurf der
Falschabrechnung davon ab, dass mit 50 Prozent der Prüfungen
Krankenhausaufnahmen und Behandlungsdauer und somit Leistungen
der Krankenhäuser für z. T. schwersterkrankte Patienten nach Abschluss
der Behandlungen in Frage gestellt werden. Die Attacken der Kassen
gegen die Krankenhäuser haben das offensichtliche Ziel, die
Aufwandspauschale von 300 Euro, die die Krankenkassen bei
ergebnisloser Prüfung den Krankenhäusern zu erstatten haben, auch bei
ergebnislosen Prüfungen den Kliniken aufzuerlegen.
Warum die Krankenhäuser keine Aufwandspauschale im Rahmen von
MDK-Prüfungen zahlen müssen, hat das Bundesgesundheitsministerium
anlässlich eines Berichts des Bundesrechnungshofes im Mai 2011 deutlich
auf den Punkt gebracht: Die Krankenhäuser haben keinen Einfluss auf den
Umfang des Prüfgeschehens und den daraus resultierenden
bürokratischen Aufwand. Daher sehe das Gesetz für sie auch keine
Aufwandspauschale vor. Diese Aussage gibt trotzt ihrer Kürze den
Gedanken des Gesetzgebers eindeutig wieder. Der Gesetzgeber hat sich
KONTAKT:
DKG-PRESSESTELLE
Moritz Quiske (Ltg.)
Tel. (0 30) 3 98 01 – 10 20
Holger Mages
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Sekretariat
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10623 Berlin
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Web: www.dkgev.de
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bewusst dafür entschieden, die Aufwandspauschale nur zu Lasten der
Krankenkassen einzuführen, um die Flut der MDK-Prüfungen einzudämmen.
Die Aufwandspauschale ist somit kein asymmetrisches Ungleichgewicht zu
Lasten der Krankenkassen oder gar ein Bonus für Krankenhäuser, sondern
dient ausdrücklich dazu, die Krankenkassen zu verpflichten, die Einleitung einer
Begutachtung durch den MDK im Vorfeld genau zu überprüfen. Dass
diesbezüglich nach wie vor Handlungsbedarf besteht, zeigt sich in den vom
GKV-Spitzenverband vorgelegten Zahlen, nach denen nach wie vor 54,4
Prozent der Prüfungen, die bereits durch die Prüftools der Krankenkassen im
Vorfeld der Beauftragung des MDK herausgefiltert wurden, sich im Ergebnis als
unberechtigt herausstellen.
Die DKG hat bisher eine Linie der sachlichen Information der
Entscheidungsträger im Gesundheitswesen verfolgt. Aber auch bei den
Krankenhäusern ist die Geduld am Ende: Die bayerischen Krankenhäuser
haben den Anfang gemacht und lassen sich diese Vorwürfe nicht mehr
gefallen: In einer groß angelegten Kampagne wurden 1.400 Klagen gegen die
Krankenkassen bei den Sozialgerichten eingereicht.
Beispielsfälle – wie von der GKV angeführt – können auch die bisher um
Sachlichkeit bemühten Krankenhäuser anführen. Verwiesen sei nur auf den
vom Sozialgericht Hannover vom 28. April 2010 entschiedenen Fall, bei dem
das Gericht den Krankenkassen in einem Fall, in dem es um eine todkranke
Patienten ging, einen eklatanten Verstoß gegen das Humanitätsgebot
vorgeworfen hat. Es sei nicht nur Inhuman, sondern geradezu verwerflich von
der Krankenkasse, eine Patientin mit Herzbeschwerden und Luftnot unter
Hinweis auf den ohnehin bevorstehenden Tod nicht in das Krankenhaus zur
Behandlung aufzunehmen, also die Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit
einer Patientin unter Hinweis auf deren nahenden Tod nachträglich
abzulehnen.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in
Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände
– in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.084 Krankenhäuser
versorgen jährlich 17,8 Millionen stationäre Patienten und 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit
1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 66,7 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG
für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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