13. Organisation der betrieblichen Mitwirkung

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Die Mitwirkung mit Wirkung
Personalmanagement ABB Schweiz
 
Inhalt
1.
Unternehmenspolitik .............................................................................................. 6
2.
Personalpolitik ........................................................................................................ 6
3.
Arbeitsvertrag ......................................................................................................... 6
4.
Arbeitszeit .............................................................................................................. 6
5.
Lohn und Lohnnebenleistungen ............................................................................. 7
6.
Stiftungen und Vereine........................................................................................... 7
7.
Aus- und Weiterbildung .......................................................................................... 8
8.
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit/ Persönlichkeitsschutz .......................... 8
9.
Innovation .............................................................................................................. 8
10. Massnahmen (verhaltens- und leistungsbedingt) ................................................... 9
11. Massnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und bei Entlassungen
infolge von wirtschaftlichen und strukturellen Problemen (GAV Artikel 40-45)...... 9
12. Interne Kommunikation .......................................................................................... 9
13. Organisation der betrieblichen Mitwirkung ........................................................... 10
3/11
Grundsätze für eine effiziente Mitwirkung
Mitwirkung wird bei der ABB Schweiz gross geschrieben. Legen Sie aus diesem
Grund diese kleine Schrift nicht zu den Akten, sondern halten Sie sie stets
griffbereit und profitieren Sie vom Mitwirkungsmodell der ABB Schweiz: als Mitarbeitende, als Mitwirkende, als Mitglieder einer erfolgreichen Firma, die stets
grossen Wert auf die Eigenverantwortung aller legt.
Die ABB Schweiz kann ihre hoch gesteckten Ziele nur erreichen, wenn Sie
motiviert und zufrieden sind. Wenn Ihnen die ABB Schweiz anspruchsvolle Aufgaben im In- und Ausland überträgt. Wenn ABB Schweiz Sie und Ihre Leistungsfähigkeit durch Aus- und Weiterbildung systematisch fördert. Wenn bei
ABB Schweiz Frauen und Männer die gleichen Chancen haben. Wenn die gelebte, von Offenheit geprägte Sozialpartnerschaft eine Stärke von ABB Schweiz
bleibt.
Für den Erhalt von Arbeitsplätzen ist die Konkurrenzfähigkeit der ABB Schweiz
Voraussetzung. Dies ist das Anliegen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern,
welches wir gemeinsam auf allen Stufen möglichst effizient erreichen wollen.
Dazu soll Ihnen dieses Instrument die nötigen Anhaltspunkte geben. Wir freuen
uns, wenn Ihre und unsere Mitwirkung die gewünschte Wirkung zeigen. Immer
wieder, täglich.
Baden, 1. Januar 2005
Zum Geltungsbereich der Mitwirkung gehören alle organisatorischen Einheiten
der ABB Schweiz.
Vereinbart zwischen dem Angestelltenrat, welcher die Interessen der Arbeitnehmer repräsentiert, und der Geschäftsleitung ABB Schweiz.
4/11
Mitwirkungsrechte
Die vier Stufen der Mitwirkung.

Information:
Bedeutet, dass die Geschäftsleitung den Angestelltenrat über eine betriebliche
Angelegenheit orientiert und ihm Gelegenheit zur Aussprache gibt.

Mitsprache:
Bedeutet, dass bestimmte betriebliche Angelegenheiten vor dem Entscheid
durch die Geschäftsleitung mit dem Angestelltenrat beraten werden. Der von
der Geschäftsleitung gefällte Entscheid ist dem Angestelltenrat bekannt zu geben und bei Abweichung von deren Stellungnahme zu begründen.

Mitentscheidung:
Bedeutet, dass in bestimmten betrieblichen Angelegenheiten ein Entscheid nur
mit Zustimmung des Angestelltenrates und der Geschäftsleitung getroffen werden kann. Zur Mitentscheidung gehört sowohl eine hinreichende vorgängige
Information als auch die Verhandlung des Gegenstandes zwischen Geschäftsleitung und Angestelltenrat.

Selbstverwaltung:
Bedeutet, dass einzelne Aufgaben des Angestelltenrates zur selbstständigen
Erledigung übertragen werden. Die dafür zwischen Geschäftsleitung und Angestelltenrat ausgearbeiteten Richtlinien sind verbindlich.
5/11
Die Mitwirkung im Detail
ABB CH
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
Unternehmenspolitik
Periodische Aussprachen über die wirtschaftliche
Lage und Aussichten
Informationen zur Wahrnehmung der Mitwirkung
Umweltpolitik inkl. Mobilität/Ökologische Verbesserungen
Grundsatzfragen der Sozial- und Wirtschaftspolitik
Grobplanung von Grossinvestitionen
Raumplanung/Umzug






2.
2.1
2.2
Personalpolitik
Personalpolitik und -strategie
Umsetzung/Auswertung bilateraler EU-Verträge


3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
Arbeitsvertrag
Musterverträge
Struktur Vertragstypen und Verteilung
Allgemeine Bedingungen
Betriebsordnung
Reglement Geschäftsreisen
Reglement für Aussendienstmitarbeitende



2)


4.
4.1
4.2
Arbeitszeit
ABB Arbeitszeitmodelle/Vereinbarung Langzeitkonto
Feiertage und arbeitsfreie Werktage

2)
Geschäftseinheiten









 Information  Mitsprache  Mitentscheidung  Selbstverwaltung
1) bei Nichteinigung Weiterzug auf Stufe ABB Schweiz mit Mitsprache
2) nicht schiedsfähig
3) via Stiftungsrat
4) via Ausschuss des Angestelltenrates
5) Konsultation (Personalchef CH, Präsident AR-CH und Country Manager)
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


Die Mitwirkung im Detail
ABB CH
5.
Lohn und Lohnnebenleistungen
5.1
ABB Lohnsystem
5.1.1 Mitarbeitenden-Bonusplan
Auszahlung % oder Fixbetrag
5.1.2 Kader-Bonusplan
5.1.3 Regional Verkauf Incentiveplan
5.2
Reglement Lohnpflege
5.3
Individuelle Lohnreduktion
5.4
Lohnverhandlungen
5.5
Politik Personalverpflegung
5.6
Grundsätze Mobilitätsmanagement (standortgebunden)
Anwendung und Umsetzung (standortgebunden)
5.7
Dienstjubiläumsregelung
5.8
Kinderweihnachtsgeld
5.9
Reka-Check
5.10 Rahmenbedingungen Zulagen für unangenehme
und schmutzige Arbeiten
5.11 Rahmenbedingungen Zulagen für Pikettdienst
5.12 Rahmenbedingungen Versetzungsentschädigung
5.13 Überkleider/Schutzartikel (Arbeitssicherheit)
6.
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
6.8
Stiftungen und Vereine
ABB Anlagestiftung 3)
ABB Pensionskasse 3)
ABB Ergänzungsversicherung 3)
ABB Unterstützungsfonds 3)
ABB Sondervermögen Angestelltenrat
ABB Vermögensbildungsstiftung 3)
ABB Wohlfahrtsstiftung 3)
ABB Kinderkrippen (via Vorstand)
4)
Geschäftseinheiten






5)




2)
2)
2)










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
 Information  Mitsprache  Mitentscheidung  Selbstverwaltung
1) bei Nichteinigung Weiterzug auf Stufe ABB Schweiz mit Mitsprache
2) nicht schiedsfähig
3) via Stiftungsrat
4) via Ausschuss des Angestelltenrates
5) Konsultation (Personalchef CH, Präsident AR-CH und Country Manager)
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
1)
Die Mitwirkung im Detail
ABB CH
7.
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
8.
Aus- und Weiterbildung
Instrument/Potenzialbeurteilung
Rahmen-Weiterbildungsvereinbarung
Weiterbildungsplan (Umfang, Inhalt, Zuteilung)
Anwendung und Umsetzung
Lernzentren LfW (via Vorstand)
ABB Technikerschule (via Vorstand)







8.4
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit/
Persönlichkeitsschutz
Betriebsgruppenlösung Arbeitssicherheit/
Gesundheitsschutz
Schutz der persönlichen Integrität
Reglement zum Schutz der sexuellen Integrität
am Arbeitsplatz
Einsatz von Überwachungs- und Kontrollsystemen
9.
9.1
9.2
9.3
Innovation
Entwicklung und Einführung innovativer HR-Prozesse
Rahmenbedingungen Vorschlagswesen
Systeme zur Förderung von Verbesserungsvorschlägen


8.1
8.2
8.3
Geschäftseinheiten


 Information  Mitsprache  Mitentscheidung  Selbstverwaltung
1) bei Nichteinigung Weiterzug auf Stufe ABB Schweiz mit Mitsprache
2) nicht schiedsfähig
3) via Stiftungsrat
4) via Ausschuss des Angestelltenrates
5) Konsultation (Personalchef CH, Präsident AR-CH und Country Manager)
8/11


Die Mitwirkung im Detail
ABB CH
10.
10.1
10.2
10.3
10.4
Geschäftseinheiten
Massnahmen (verhaltens- und leistungsbedingt)
Schriftliche Verwarnung
Kündigung
Fristlose Entlassung (Art. 337 OR)
Änderungskündigung
Massnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und
bei Entlassungen infolge von wirtschaftlichen und
strukturellen Problemen (GAV Artikel 40-45)
11.1 Kündigungen bei wirtschaftlichen/strukturellen Problemen
11.2 Sozialplan
11.3 Kurzarbeit (Notwendigkeit und Ausmass)




11.
12.
Interne Kommunikation
12.1 AKZENT, die Zeitschrift der ABB Schweiz
(via Redaktionskommission)
12.2 Geschäftseinheiten-Zeitschriften
(via Redaktionskommission)
12.3 Konzept MA-Gespräch
Anwendung/Umsetzung
12.4 Konzept Führungsfeedback
Anwendung/Umsetzung
12.5 Datenbanken (Intranet/Internet) für die AR
12.6 Personalcontrolling
12.7 Interne Kommunikation Firma - Mitarbeitende
12.8 Interne Kommunikation Angestelltenrat - Mitarbeitende
12.9 Teilnahme der Angestelltenräte an Kaderinformationen

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1)


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

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


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 Information  Mitsprache  Mitentscheidung  Selbstverwaltung
1) bei Nichteinigung Weiterzug auf Stufe ABB Schweiz mit Mitsprache
2) nicht schiedsfähig
3) via Stiftungsrat
4) via Ausschuss des Angestelltenrates
5) Konsultation (Personalchef CH, Präsident AR-CH und Country Manager)
9/11
1)
Die Mitwirkung im Detail
ABB CH
13.
13.1
13.2
13.3
13.4
13.5
13.6
Organisation der betrieblichen Mitwirkung
Organisationsreglement Angestelltenrat
Wahlreglement Angestelltenrat
Geschäftsreglement Angestelltenrat
Organisation der Schulung der Angestelltenräte
Verbandstätigkeit in Gremien der GAV-Vertragsparteien
Wahl der Vertreter in den Europäischen Betriebsrat
Geschäftseinheiten






 Information  Mitsprache  Mitentscheidung  Selbstverwaltung
1) bei Nichteinigung Weiterzug auf Stufe ABB Schweiz mit Mitsprache
2) nicht schiedsfähig
3) via Stiftungsrat
4) via Ausschuss des Angestelltenrates
5) Konsultation (Personalchef CH, Präsident AR-CH und Country Manager)
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ABB Schweiz
Brown Boveri Strasse 6
5400 Baden
www.abb.com
Verantwortlich:
GF-HR / HR-S / Peter Schmid
Version:
G1
(ersetzt Version vom 01.01.2004)
1. Januar 2005
Datum:
J:\HR\S\SEKRETAR\BROSCHÜR\2005\Die Mitwirkung mit Wirkung-V-07-09-2004.doc
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nicht gestattet. ABB Schweiz AG
Baden, 01.01.2005
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