AB Stadt Luzern Luzern Kinder Jugend Familie Vorgehen bei Gefährdung von Kindern Leitfaden für Kindertagesstätten Januar 2016 Stadt Luzern Kinder Jugend Familie Vorschulalter Stadt Luzern Kasernenplatz 3, Postfach 7860 Kinder Jugend Familie 6000 Luzern 7 Vorschulalter Telefon: 041 208 72 80 7860 Kasernenplatz 3, Postfach www.kinderbetreuung.stadtluzern.ch 6000 Luzern 7 Telefon: E-Mail: www.kinderbetreuung.stadtluzern.ch Leitfaden Gefährdung von Kindern in Kindertagesstätten Stadt Luzern 2015 Ziel und Inhalt Dieser Leitfaden hat zum Ziel, interessierten Kindertagesstätten aufzuzeigen, wie die Gefährdung eines Kindes erkannt werden kann und wie in einem solchen Fall vorgegangen wird. Im ersten Teil beschreibt er verschiedene Begriffe und Zusammenhänge der frühkindlichen Betreuung, Förderung, der Früherkennung und des Kinderschutzes. Im Weiteren orientiert er über die wichtigsten Schritte bei einer möglichen Gefährdung. Der Leitfaden vermittelt Zusatzinformationen zur Rolle und Verantwortung und zu wichtigen Schlüsselsituationen. Auf den Seiten 10–11 sind hilfreiche Adressen von spezialisierten Fachstellen zu finden. Unser Vorgehen Eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Kindertagesstätten aus der Stadt Luzern traf sich zum gemeinsamen Austausch und hielt Erfahrungen sowie Fragestellungen rund um die Gefährdung von Kindern in Kindertagesstätten fest. Diese wurden mit Experten der Fachstelle Kinderschutz des Kantons Luzern und der Stadt Luzern bearbeitet. Daraus entstand dieser praxisorientierte Leitfaden, der allen Kindertagesstätten zur Verfügung steht. Dank Wir bedanken uns bei den Kindertagesstätten Campus, Frohheim, St. Anna und Chenderloki für ihre grosse Offenheit und ihre hohe Sensibilität in diesem komplexen Thema. Wir danken ebenfalls der Fachstelle Kinderschutz für die fachliche Unterstützung und Mitarbeit. Seite 2 Inhalt Grundlagen und Begriffe (S. 4–7) Kindeswohl (S. 4) Professionell Handeln zum Wohl des Kindes (S. 4) Kindeswohlgefährdung, Risikofaktoren (S. 4–5) Mögliche Gefährdungen und Misshandlungen (S. 5-7) Vorgehen im VerdachtsVerdachts und Gefährdungsfall Beobachten und dokumentieren (S. 7) Richtig dokumentieren! Wie geht es dem Kind? (S. 7) Wahrheitsfindung ist Situation einschätzen (S. 8–9) Sache der Behörde! Austausch mit dem Team und der Kitaleitung Weitere Kommunikation mit den Eltern Fallbesprechung mit externen Fachpersonen Bleibt ein ungutes Gefühl? Ist Ist das Wohl des Kindes gefährdet? (S. 9) Nie alleine entscheiden! Vernetzen (S. 9–10) 10) Gefährdung beurteilen mit Hilfe spezialisierter Fachstellen Wann soll sich die Kindertagesstätte mit spezialisierten Fachstellen vernetzen? Das Wohl des Kindes ist möglicherweise gefährdet: Nur ein reflektiertes, koordikoord Handeln (S. 10–12) 12) niertes Vorgehen schützt das Weiteres Vorgehen planen Kind! Eltern informieren Gefährdungsmeldung einreichen Neue Beobachtungen und Entwicklungen melden Strafanzeige Seite 3 Grundlagen und Begriffe Kindeswohl Die Erziehung, Bildung und Betreuung orientiert sich am Wohl des einzelnen Kindes. Das Kindeswohl, insbesondere in den ersten Lebensjahren, ist abhängig von verschiedenen begünstigenden Faktoren: den Lebensumständen und dem Verhalten der ganzen Familie und den individuellen Voraussetzungen des Kindes selbst. Ziel dabei ist eine gesunde Entwicklung (= psychisch, physisch, sozial). Dazu gehören elementare Dinge wie ausreichende Ernährung, dem Wetter angemessene Kleidung und ein Dach über dem Kopf – sowie liebevolle Zuwendung, verlässliche Beziehungen, Lob, Anerkennung, Respekt, Achtung und Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt. Vertiefung Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung. Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz und UNESCO Kommission Professionell handeln zum Wohl des Kindes Mitarbeitende von Kindertagesstätten müssen verschiedenen Ansprüchen gerecht werden: die Trägerschaften verlangen Wirtschaftlichkeit; Eltern* machen Ansprüche geltend, damit für Wohl des Kindes sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglich wird; Auf- über den Bedürfnissen sichtsorgane prüfen verschiedene bauliche, hygienische, päda- der Eltern, der Betreu- gogische und personal- sowie führungsspezifische Vorausset- enden und weiterer zungen. Auch in der frühen Förderung, Früherkennung, Integ- Anspruchsgruppen. Das Kindeswohl steht ration von benachteiligten Kindern oder Kindern mit besonderen Bedürfnissen fällt der familienergänzenden Kinderbetreuung eine entscheidende Rolle zu. Kindeswohlgefährdung Eine Kindeswohlgefährdung ist häufig ein Zusammenspiel verschiedener schwieriger und belastender Umstände, die dazu führen, dass sich ein Kind körperlich, psychisch, intellektuell und/oder sozial nicht gesund entwickeln kann. Die Summe mehrerer Belastungen und Risikofaktoren kann zu einer Überforderung der Betreuungspersonen führen. Überforderung wiederum kann zu einer tieferen Toleranz, zu Kontrollverlust und mangelnder oder fehlender Feinfühligkeit führen, sodass die kindlichen Bedürfnisse nicht erfasst und adäquat befriedigt werden können. * Nachfolgend sind mit Eltern auch immer weitere Erziehungsberechtigte gemeint. Seite 4 Mögliche Risikofaktoren für eine Kindeswohlgefährdung Unerwünschte Schwangerschaft Sehr frühe Mutterschaft Rasche Geburtenfolge Mehrlinge Extrem frühgeborene Kinder Sensible, reizoffene Babys Chronisch kranke Kinder Kinder mit Behinderung, deren Geschwister Kinder mit Schlafstörungen Kinder mit problematischem Essverhalten Körperstrafe als Erziehungsmittel Soziale Isolation, Ausgrenzung Häusliche Gewalt Suchtmittelabhängigkeit Psychische Krankheit / Auffälligkeit Straffälligkeit eines Elternteils Paarkonflikte, Trennung, Scheidung Eigene Missbrauchserfahrung Unangemessen hoher Erwartungsdruck der Chronische Krankheit eines Elternteils Eltern (zum Beispiel postpartale Depression) Soziale und/oder emotionale Finanzielle Schwierigkeiten Verunsicherung der Bezugsperson (Arbeits-/Wohnsituation) Anmerkung: Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Gefährdungen ergeben sich oft durch eine Kumulation verschiedener Faktoren. Mögliche Gefährdungen und Misshandlungen Vernachlässigung Beschreibung Mangelnde Fürsorge und Betreuung, Verwahrlosung, akut auftretend oder sich über einen langen Zeitraum entwickelnd. Andere Lebensbereiche können intakt sein. Mögliche Merkmale/Symptome Plötzlicher oder schleichender Entwicklungsrückstand Keine adäquate (nicht der Witterung angepasste) oder ungewaschene, zerschlissene Kleidung Mangelhafte Hygiene, zum Beispiel bezüglich Haare, Zähne, Windelbereich Nicht angemessene Versorgung mit Nahrung Geschwister schauen oft dem Kind, da Eltern nicht zeitlich angemessen verfügbar Mangelnde oder unangemessene Pflege im Krankheitsfall Unentschuldigtes Wegbleiben Auffälliges Beziehungsverhalten Betreuungsperson – Kind Mangelhafter Schutz vor Gefahren wie Verletzungen, Unfällen, Krankheiten Seite 5 Physische Gewalt (Körperstrafen) Beschreibung Beispiele von körperlicher Gewalt sind Schläge, Verbrennungen, Verbrühungen, Quetschungen sowie Schütteln des Kindes, gewaltsam füttern, verbrühen, verbrennen, Kind frieren lassen, genitale Beschneidung und andere, einmalig oder regelmässig. Körperliche Gewalt kann zu erheblichen Verletzungen führen. Mögliche Merkmale/Symptome Einmalig und ausserordentlich, gelegentlich oder systematisch: Blaue, dunkle Flecken (Hämatome), Wunden, Schürfungen, Rötungen Kind reagiert auf Ermahnung eingeschüchtert, schützt eventuell seinen Kopf Kind wirkt blockiert, wenn es am Arm gehalten wird Entwicklungsverzögerungen, Angstzustände Manchmal Rückzug des Kindes Schwieriges Temperament des Kindes Psychische/seelische Misshandlung Beschreibung Unter psychischer Gewalt wird die Beeinträchtigung und Schädigung der Entwicklung von Kindern verstanden. Folgende Unterformen sind manchmal: feindselige Ablehnung und Abwertung, ständiges Drohen, Isolieren und Korrumpieren sowie Verweigerung emotionaler Resonanz und Zuwendung. Auch massive Manipulation (z.B. wenn Kinder in Erwachsenenkonflikte wie Ehestreit oder Trennung unnötig stark involvieren oder instrumentalisiert werden), massive Forderungen, unangemessene, überzogene Erwartungen an das Kind gehören dazu. Psychische und seelische Misshandlungsformen sind häufig mit weiteren Misshandlungsformen verbunden. Mögliche Merkmale / Symptome Aggressive Reaktionen der Eltern auf das Kind, keine oder wenig Reaktion auf das Kind, auf seine Fragen und Äusserungen beim Bringen und Abholen in der Kindertagesstätte Wenig bis kein Körperkontakt, keine Aufmerksamkeit und Anerkennung, wenig Reaktion und Feinfühligkeit der Bezugsperson Schlafstörungen Konzentrationsstörungen Ausgeprägte Schreckhaftigkeit Entwicklungsrückschritte Einnässen, einkoten (wenn medizinische Gründe ausgeschlossen werden können) Stottern Aggressives, impulsives Verhalten Sozialer Rückzug Seite 6 Sexuelle Ausbeutung Beschreibung Alle Handlungen einer erwachsenen Person mit Kindern zu ihrer bewussten sexuellen Erregung und Befriedigung umfassend: Berührungen zur eigenen sexuellen Befriedigung, ExhibiExhib tionismus, mit Kindern Pornos schauen, sie zum Zuschauen von Masturbation und GeG schlechtsverkehr zwingen und Geschlechtsverkehr jeglicher Form. Mögliche Merkmale/Symptome /Symptome Konkrete Aussagen des Kindes Das Kind zeigt sexualisiertes Verhalten (zum Beispiel in Zeichnungen, beim Puppenspiel mit deutlich sexuellem Bezug) Plötzliches und unerklärliches verändertes Verhalten des Kindes Unerklärlicher sozialer Rückzug Starkes, gesteigertes Interesse an sexuellen Themen Distanzloses Verhalten gegenüber Bezugspersonen Körperliche Verletzungen zungen Vorgehen im VerdachtsVerdachts und Gefährdungsfall Beobachten und dokumentieren Richtiges dokumentieren okumentieren bei Besonderheiten hilft,, Gefühle und tatsächliche Beobachtungen zu trennen und ist später von entscheidender Bedeutung, Bedeutung wie die Situation des Kindes und seine Gefährdung eingeschätzt werden müssen. Wer hat wie, wo, was, wann gesehen? Beobachtungen zum Kind, zur Bezugsperson, zur Interaktion zwischen Bezugsperson und Kind genau beschreiben, nicht interpretieren (was habe ich gesehen, gehört?). gehört?) Aussehen von körperlichen Symptomen beim Kind mit konkreten Angaben wie Datum, Da Zeit, Umfang und Häufigkeit, Farbe, Form, Grösse, Charakter, Eigenschaften (keine Fotografien!) genauestens beschreiben. Aussagen des Kindes und der Eltern oder weiterer Bezugspersonen möglichst wortwort Faktor Zeit getreu festhalten (auch uch eigene Aussagen). Überstürztes Handeln kann dem Eigene igene Gefühle und Hypothesen Hypo klar als solche Kind schaden und es zusätzlich benennen. gefährden. Das gilt auch in allen weiteren Schritten. Die Praxis Wie geht es dem Kind? zeigt jedoch,, dass insbesondere Betreuende reflektieren ihre WahrnehmunWahrnehmu bei Vernachlässigungen oft zu gen anschliessend mit Vorgesetzten. lange gewartet wird! Seite 7 Situation einschätzen Austausch im Team und der Vorgesetzten Bei ungutem Gefühl, Besonderheiten und Auffälligkeiten jeglicher Art muss in jedem Fall zuz sammen mit der Leitungsperson der Kindertagesstätte die Situation reflektiert und eingeschätzt werden. Hierfür helfen Zusatzinformationen über die Familie und das familiäre Umfeld. Ein gut strukturierter Austausch hilft, eigene persönliche Werte zu überprüfen, BeobachtunBeobachtu gen von Interpretationen zu unterscheiden sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten und das weitere Vorgehen zu klären (z. B. angepasste Betreuung und Förderung für das Kind in der Kita oder ein Elterngespräch). Weitere Kommunikation mit den Eltern Geht es darum, das Verhalten und die Entwicklung des Kindes besser verstehen zu können, kann ein Austausch mit den Eltern weiter Klarheit bringen. Kitamitarbeitenden? Vertrauen ist das Wichtigste! Wie verhält sich das Kind zu Hause? Ein in guter Kontakt mit den Teilen Eltern die Einschätzung der Kitamitarbeitenden? Eltern dient in erster Linie Machen Eltern dieselben Beobachtungen wie die In der Arbeit mit den Eltern ist ein respektvoller, empathiempath scher und transparenter Umgang von zentraler Bedeutung. Dies gilt auch dann, wenn Meinungsverschiedenheiten, unterschiedliche Vorstellungen oder missfallende VerhalVerha tensweisen den Dialog mit den Eltern erschweren. dem Interesse und dem Schutz des Kindes. Gespräche mit Eltern dürfen das Kind nicht zusätzlich gefährden. Wenn jedoch Eltern bei Entwicklungsgefährdungen kein Problembewusstsein zeigen igen oder das Gespräch verweigern, wenn es nicht gelingt, gemeingemei sam mit den Fachstellen dem Kind Hilfe zukommen zu zu lassen,, vernetzten Sie sich mit spezialispezial sierten Kinderschutz-Stellen, Stellen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wahrheitsfindung und Ermittlungen Ermitt ist Sache der Behörden! Befragungen der Eltern, Eltern weiteren Erziehungsberechtigten oder anderen Verdächtigen (z. B. Mitarbeitende) zu Missbrauch/Misshandlung Missbrauch/Misshandlung gehören nicht zu den AufgaAufg ben der Kindertagesstätte. Die Erfahrungen zeigen, dass ss sich der Druck auf das Kind erhöht und das Vertrauen zwischen den Mitarbeitenden Mitarbeitenden der Kindertagesstätte und den Eltern erschüttert werden kann. Seite 8 Fallbesprechung mit externen Fachpersonen Bei Fragen zum Entwicklungstand Entwicklung des Kindes (Ist das normal?) sollte das Gespräch mit speziaspezi lisierten Stellen wie der Mütterberatung, dem Heilpädagogischen Früherziehungsdienst oder der Logopädie gesucht werden. Dies kann in anonymisierter Form geschehen geschehen, ohne den Name des Kindes oder der Eltern zu nennen. Bleibt ein in ungutes Gefühl? Könnte eine Gefährdung vorliegen? Vernetzten ernetzten Sie sich mit spezialisierten Stellen für Kinderschutzfragen um das weitere Vorgehen zu besprechen. Kinderschutzfragen, Vernetzen Gefährdung beurteilen mit Hilfe spezialisierter Fachstellen für Kinderschutz Die Gefährdung eines Kindes frühzeitig zu erkennen und einzuschätzen ist schwierig und manchmal sehr komplex. Mithilfe von spezialisierten Fachstellen kann eine mögliche GefährGefäh dung genau analysiert werden, werden ohne dass die Kindertagesstätte bereits Namen von Kindern oder Eltern preisgeben müssen. müssen Zudem können die weitere Zusammenarbeit, Verantwortlichkeiten und das weitere eitere Vorgehen zur Entlastung der Kindertagesstätten geklärt werden. Wann soll sich die Kindertagesstätte mit spezialisierten Fachstellen vernetzen? Beobachtungen oder Aussagen eines Kindes deuten auf eine Gefährdung hin. hin Das Kind hat sich einer Mitarbeitenden der Kindertagesstätte anvertraut und sie gebeten zu versprechen, dass sie s niemandem etwas sagt. Ein in ausserordentliches oder aussergewöhnliches Ereignis mit dem Kind hat stattgefunden – eines genügt! Es besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter einen Übergriff auf ein Kind beging. Es bestehen Unsicherheiten bezüglich des weiteren Vorgehens, der Rollen und/oder der Verantwortung. Zwischen den Eltern und dem Personal ist Misstrauen entstanden. Zum Beispiel wenn Mitarbeitende befürchten, befürchten den Kontakt zu den Eltern zu verlieren und dann niemand mehr für das Kind da ist. Ein schwieriges Elterngespräch ist geplant. Die Eltern zeigen bei Entwicklungsgefährdungen kein Problembewusstsein und verweigern die Gesprächsbereitschaft. Drohungen wurden ausgesprochen. Zum Beispiel: Die Eltern setzen Mitarbeitende unter Druck: „Wenn sie etwas sagen, dann ...“ Seite 9 Die Fachstelle Kinderschutz berät bereits niederschwellig in der frühen Phase einer Vermutung oder eines Verdachts (grundsätzlich auch ohne Nennung von Kindernamen). Fachpersonen werden unter Berücksichtigung des bereits involvierten Hilfssystems fallspezifisch angeleitet. Sie berät und begleitet Institutionen auch in längeren Prozessen, in der Gestaltung von Elterngesprächen oder Gesprächen mit Mitarbeitenden. Sehr komplexe Fragestellungen wird die Fachstelle in die kantonale Kinderschutzgruppe einbringen. Die Fachstelle kann die hilfesuchenden Institutionen beim Entscheid über eine Gefährdungsmeldung unterstützen und begleiten. Die Kindertagesstätte entscheidet letztendlich selber, ob sie die Empfehlung umsetzen wird. Fachstelle Kinderschutz des Kantons Luzern Rösslimattstrasse 37, 6002 Luzern 041 228 57 67, www.disg.lu.ch/themen/kinderschutz Vernetzung und Beratung bei bereits laufenden Kinderschutzmassnahmen: Kinder- und Jugendschutz der Stadt Luzern Kasernenplatz 3, 6000 Luzern 7 041 208 88 66, www.kinderschutz.stadtluzern.ch Handeln Weiteres Vorgehen planen Ist ein Kind in irgendeiner Form gefährdet, muss das weitere Vorgehen genau geplant werden. Unreflektiertes und unkoordiniertes Vorgehen kann das Kind zusätzlich gefährden. Deshalb ist es sinnvoll, sich von der Fachstelle Kinderschutz beraten zu lassen (Adresse siehe oben). Mit ihr kann besprochen werden, ob eine Gefährdungsmeldung oder andere Massnahmen angezeigt sind. Eltern informieren Ob und wann Eltern oder weitere Erziehungsberechtigte über die Gefährdungsmeldung informiert werden, sollte unbedingt mit einer Fachstelle abgesprochen werden. Es gibt Gründe für die Vorinformation, und dringende Gründe, die gegen eine Vorinformation sprechen. Wenn die Leitung der Kindertagesstätte die Eltern über ihr Vorhaben informiert, sollte sie das zu ihrem Schutz nie alleine tun. Eine Gefährdungsmeldung wird von Eltern als ein grosser, bedrohlicher Eingriff empfunden, weshalb ihre Reaktionen nicht voraussehbar sind. Seite 10 Bei Verdacht auf Misshandlungen kann eine vorgängige vorgängige Information der Eltern/ Eltern Erziehungsberechtigten als mögliche Täter kontraproduktiv sein. Kindertagesstätten sollten sich deshalb dringend von Fachstellen Kinderschutz (Adressen (Adresse S. 10–11) beraten lassen. Gefährdungsmeldung einreichen Die Dokumentationen zum Kind und seiner Entwicklung, Protokolle zur Gefährdung usw. helfen den Kindertagesstätten bei der Formulierung der Meldung.. Zu beachten ist, dass Angeschuldigte das Recht haben, die eröffnete Akte einzusehen. In der Regel wird der VerVe fasser der Meldung für Angeschuldigte somit erkennbar. Gefährdungsmeldungen werden schriftlich verfasst und sachlich geschrieben. Vertiefung Gefährdungsmeldung für Kinder und Jugendliche. Leitfaden für Schulen und Institutionen. KinderKinder und Erwachsenenschutzbehörde Stadt Luzern. www.kesb.stadtluzern.ch Hilfsmittel Formular ormular Gefährdungsmeldung, KindesKindes und Erwachsenenschutzbehörde download: www.kesb.stadtluzern.ch Meldestellen für Gefährdungen Kindertagesstätten wenden sich an die KindesKindes und Erwachsenenschutzbehörde der WohnWoh gemeinde des Kindes. Mit der KESB kann das Vorgehen für eine Gefährdungsmeldung vorbevorb sprochen werden. KESB Stadt Luzern Pilatusstrasse 22, 6002 Luzern KESB Kreis Emmen 041 208 82 57, www.kesb.stadtluzern.ch 6021 Emmenbrücke Gersag-Park, Park, Rüeggisingerstrasse 29 041 268 04 24, [email protected] KESB Kriens-Schwarzenberg weitere KESB-Kreise: www.kesb-lu.ch www.kesb Luzernerstrasse 15, 6011 Kriens 041 329 63 91, [email protected] Neue Beobachtungen und Entwicklungen melden Die Behörde wird der meldenden Stelle den Eingang der Meldung bestätigen, diese aber nicht über den Verlauf informieren. Aus diesem Grund muss die Kindertagesstätte neue Auffälligkeiten und Entwicklungen, wicklungen, die zu einer weiteren Verschlechterung der Situation des Kindes führen könnten, erneut der zuständigen Behörde melden. Seite 11 Strafanzeige Ist ein Kind in grosser Not und unmittelbar gefährdet, kann man sich an die Polizei wenden und Hilfe anfordern. Gewisse Tatbestände unter ‚Grundlagen und Begriffe‘ (S. 5–7) fallen unter das Offizialdelikt. Die Polizei ist bei einem Offizialdelikt verpflichtet unverzüglich ein Strafverfahren einzuleiten. Kindertagesstätten sollten nach Möglichkeit vorgängig mit der Fachstelle Kinderschutz oder mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde beraten, ob eine Strafanzeige dem Wohl des Kindes dient und angemessen ist. Quellen Brunner, Sabine /MMI: Früherkennung von Gewalt an kleinen Kindern Hrsg.: Stiftung Kinderschutz Schweiz, 2013 Kanton Luzern, Dienststelle Soziales und Gesellschaft und Dienststelle Volksschulbildung: Kindesmisshandlungen erkennen und reagieren - Merkblatt für Lehrpersonen, Schuldienste, Schulleitungen, Schulpflegen und Personen der Jugendarbeit, 2004/2013 Lips, Ulrich: Kindesmisshandlungen – Kindesschutz, Ein Leitfaden zu Früherfassung und Vorgehen in der ärztlichen Praxis. FMH und Stiftung Kinderschutz Schweiz, 2011 Orientierungsrahmen für frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz und UNESCO Kommission, 2012, 2. Auflage Stadt Luzern, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde: Leitfaden für Institutionen, Gefährdungsmeldung für Kinder und Jugendliche, Leitfaden für Schulen und Institutionen, undatiert Seite 12