Leitfaden Gefährdung von Kindern in Kindertagesstätten Stadt

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AB
Stadt
Luzern
Luzern
Kinder Jugend Familie
Vorgehen bei Gefährdung
von Kindern
Leitfaden für Kindertagesstätten
Januar 2016
Stadt Luzern
Kinder Jugend Familie
Vorschulalter
Stadt
Luzern
Kasernenplatz
3, Postfach 7860
Kinder
Jugend Familie
6000 Luzern 7
Vorschulalter
Telefon: 041 208
72 80 7860
Kasernenplatz
3, Postfach
www.kinderbetreuung.stadtluzern.ch
6000
Luzern 7
Telefon:
E-Mail:
www.kinderbetreuung.stadtluzern.ch
Leitfaden Gefährdung von Kindern in Kindertagesstätten Stadt Luzern 2015
Ziel und Inhalt
Dieser Leitfaden hat zum Ziel, interessierten Kindertagesstätten aufzuzeigen, wie die Gefährdung eines Kindes erkannt werden kann und wie in einem solchen Fall vorgegangen wird. Im
ersten Teil beschreibt er verschiedene Begriffe und Zusammenhänge der frühkindlichen
Betreuung, Förderung, der Früherkennung und des Kinderschutzes.
Im Weiteren orientiert er über die wichtigsten Schritte bei einer möglichen Gefährdung. Der
Leitfaden vermittelt Zusatzinformationen zur Rolle und Verantwortung und zu wichtigen
Schlüsselsituationen. Auf den Seiten 10–11 sind hilfreiche Adressen von spezialisierten Fachstellen zu finden.
Unser Vorgehen
Eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Kindertagesstätten aus der Stadt
Luzern traf sich zum gemeinsamen Austausch und hielt Erfahrungen sowie Fragestellungen
rund um die Gefährdung von Kindern in Kindertagesstätten fest. Diese wurden mit Experten
der Fachstelle Kinderschutz des Kantons Luzern und der Stadt Luzern bearbeitet. Daraus
entstand dieser praxisorientierte Leitfaden, der allen Kindertagesstätten zur Verfügung steht.
Dank
Wir bedanken uns bei den Kindertagesstätten Campus, Frohheim, St. Anna und Chenderloki
für ihre grosse Offenheit und ihre hohe Sensibilität in diesem komplexen Thema. Wir danken
ebenfalls der Fachstelle Kinderschutz für die fachliche Unterstützung und Mitarbeit.
Seite 2
Inhalt
Grundlagen und Begriffe (S. 4–7)
Kindeswohl (S. 4)
Professionell Handeln zum Wohl des Kindes (S. 4)
Kindeswohlgefährdung, Risikofaktoren (S. 4–5)
Mögliche Gefährdungen und Misshandlungen (S. 5-7)
Vorgehen im VerdachtsVerdachts und Gefährdungsfall
Beobachten und dokumentieren (S. 7)
Richtig
dokumentieren!
Wie geht es dem Kind? (S. 7)
Wahrheitsfindung ist
Situation einschätzen (S. 8–9)
Sache der Behörde!
Austausch mit dem Team und der Kitaleitung
Weitere Kommunikation mit den Eltern
Fallbesprechung mit externen Fachpersonen
Bleibt ein ungutes Gefühl? Ist
Ist das Wohl des Kindes gefährdet? (S. 9)
Nie alleine entscheiden!
Vernetzen (S. 9–10)
10)
Gefährdung beurteilen mit Hilfe spezialisierter Fachstellen
Wann soll sich die Kindertagesstätte mit spezialisierten Fachstellen vernetzen?
Das Wohl des Kindes ist möglicherweise gefährdet:
Nur ein reflektiertes, koordikoord
Handeln (S. 10–12)
12)
niertes Vorgehen schützt das
Weiteres Vorgehen planen
Kind!
Eltern informieren
Gefährdungsmeldung einreichen
Neue Beobachtungen und Entwicklungen melden
Strafanzeige
Seite 3
Grundlagen und Begriffe
Kindeswohl
Die Erziehung, Bildung und Betreuung orientiert sich am Wohl des einzelnen Kindes. Das
Kindeswohl, insbesondere in den ersten Lebensjahren, ist abhängig von verschiedenen begünstigenden Faktoren: den Lebensumständen und dem Verhalten der ganzen Familie und
den individuellen Voraussetzungen des Kindes selbst. Ziel dabei ist eine gesunde Entwicklung
(= psychisch, physisch, sozial). Dazu gehören elementare Dinge wie ausreichende Ernährung,
dem Wetter angemessene Kleidung und ein Dach über dem Kopf – sowie liebevolle Zuwendung, verlässliche Beziehungen, Lob, Anerkennung, Respekt, Achtung und Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt.
Vertiefung
Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung,
Betreuung und Erziehung. Netzwerk Kinderbetreuung
Schweiz und UNESCO Kommission
Professionell handeln zum Wohl des Kindes
Mitarbeitende von Kindertagesstätten müssen verschiedenen
Ansprüchen gerecht werden: die Trägerschaften verlangen
Wirtschaftlichkeit; Eltern* machen Ansprüche geltend, damit für
Wohl des Kindes
sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglich wird; Auf-
über den Bedürfnissen
sichtsorgane prüfen verschiedene bauliche, hygienische, päda-
der Eltern, der Betreu-
gogische und personal- sowie führungsspezifische Vorausset-
enden und weiterer
zungen. Auch in der frühen Förderung, Früherkennung, Integ-
Anspruchsgruppen.
Das Kindeswohl steht
ration von benachteiligten Kindern oder Kindern mit besonderen Bedürfnissen fällt der familienergänzenden Kinderbetreuung eine entscheidende Rolle zu.
Kindeswohlgefährdung
Eine Kindeswohlgefährdung ist häufig ein Zusammenspiel verschiedener schwieriger und
belastender Umstände, die dazu führen, dass sich ein Kind körperlich, psychisch, intellektuell
und/oder sozial nicht gesund entwickeln kann.
Die Summe mehrerer Belastungen und Risikofaktoren kann zu einer Überforderung der
Betreuungspersonen führen. Überforderung wiederum kann zu einer tieferen Toleranz, zu
Kontrollverlust und mangelnder oder fehlender Feinfühligkeit führen, sodass die kindlichen
Bedürfnisse nicht erfasst und adäquat befriedigt werden können.
* Nachfolgend sind mit Eltern auch immer weitere Erziehungsberechtigte gemeint.
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Mögliche Risikofaktoren für eine Kindeswohlgefährdung
Unerwünschte Schwangerschaft
Sehr frühe Mutterschaft
Rasche Geburtenfolge
Mehrlinge
Extrem frühgeborene Kinder
Sensible, reizoffene Babys
Chronisch kranke Kinder
Kinder mit Behinderung, deren Geschwister
Kinder mit Schlafstörungen
Kinder mit problematischem Essverhalten
Körperstrafe als Erziehungsmittel
Soziale Isolation, Ausgrenzung
Häusliche Gewalt
Suchtmittelabhängigkeit
Psychische Krankheit / Auffälligkeit
Straffälligkeit eines Elternteils
Paarkonflikte, Trennung, Scheidung
Eigene Missbrauchserfahrung
Unangemessen hoher Erwartungsdruck der
Chronische Krankheit eines Elternteils
Eltern
(zum Beispiel postpartale Depression)
Soziale und/oder emotionale
Finanzielle Schwierigkeiten
Verunsicherung der Bezugsperson
(Arbeits-/Wohnsituation)
Anmerkung: Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Gefährdungen ergeben sich oft durch eine Kumulation
verschiedener Faktoren.
Mögliche Gefährdungen und Misshandlungen
Vernachlässigung
Beschreibung
Mangelnde Fürsorge und Betreuung, Verwahrlosung, akut auftretend oder sich über einen
langen Zeitraum entwickelnd. Andere Lebensbereiche können intakt sein.
Mögliche Merkmale/Symptome
Plötzlicher oder schleichender Entwicklungsrückstand
Keine adäquate (nicht der Witterung angepasste) oder ungewaschene, zerschlissene Kleidung
Mangelhafte Hygiene, zum Beispiel bezüglich Haare, Zähne, Windelbereich
Nicht angemessene Versorgung mit Nahrung
Geschwister schauen oft dem Kind, da Eltern nicht zeitlich angemessen verfügbar
Mangelnde oder unangemessene Pflege im Krankheitsfall
Unentschuldigtes Wegbleiben
Auffälliges Beziehungsverhalten Betreuungsperson – Kind
Mangelhafter Schutz vor Gefahren wie Verletzungen, Unfällen, Krankheiten
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Physische Gewalt (Körperstrafen)
Beschreibung
Beispiele von körperlicher Gewalt sind Schläge, Verbrennungen, Verbrühungen, Quetschungen sowie Schütteln des Kindes, gewaltsam füttern, verbrühen, verbrennen, Kind frieren
lassen, genitale Beschneidung und andere, einmalig oder regelmässig. Körperliche Gewalt
kann zu erheblichen Verletzungen führen.
Mögliche Merkmale/Symptome
Einmalig und ausserordentlich, gelegentlich oder systematisch:
Blaue, dunkle Flecken (Hämatome), Wunden, Schürfungen, Rötungen
Kind reagiert auf Ermahnung eingeschüchtert, schützt eventuell seinen Kopf
Kind wirkt blockiert, wenn es am Arm gehalten wird
Entwicklungsverzögerungen, Angstzustände
Manchmal Rückzug des Kindes
Schwieriges Temperament des Kindes
Psychische/seelische Misshandlung
Beschreibung
Unter psychischer Gewalt wird die Beeinträchtigung und Schädigung der Entwicklung von
Kindern verstanden. Folgende Unterformen sind manchmal: feindselige Ablehnung und
Abwertung, ständiges Drohen, Isolieren und Korrumpieren sowie Verweigerung emotionaler
Resonanz und Zuwendung.
Auch massive Manipulation (z.B. wenn Kinder in Erwachsenenkonflikte wie Ehestreit oder
Trennung unnötig stark involvieren oder instrumentalisiert werden), massive Forderungen,
unangemessene, überzogene Erwartungen an das Kind gehören dazu.
Psychische und seelische Misshandlungsformen sind häufig mit weiteren Misshandlungsformen verbunden.
Mögliche Merkmale / Symptome
Aggressive Reaktionen der Eltern auf das Kind, keine oder wenig Reaktion auf das Kind,
auf seine Fragen und Äusserungen beim Bringen und Abholen in der Kindertagesstätte
Wenig bis kein Körperkontakt, keine Aufmerksamkeit und Anerkennung,
wenig Reaktion und Feinfühligkeit der Bezugsperson
Schlafstörungen
Konzentrationsstörungen
Ausgeprägte Schreckhaftigkeit
Entwicklungsrückschritte
Einnässen, einkoten (wenn medizinische Gründe ausgeschlossen werden können)
Stottern
Aggressives, impulsives Verhalten
Sozialer Rückzug
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Sexuelle Ausbeutung
Beschreibung
Alle Handlungen einer erwachsenen Person mit Kindern zu ihrer bewussten sexuellen Erregung und Befriedigung umfassend: Berührungen zur eigenen sexuellen Befriedigung, ExhibiExhib
tionismus, mit Kindern Pornos schauen, sie zum Zuschauen von Masturbation und GeG
schlechtsverkehr zwingen und Geschlechtsverkehr jeglicher Form.
Mögliche Merkmale/Symptome
/Symptome
Konkrete Aussagen des Kindes
Das Kind zeigt sexualisiertes Verhalten (zum Beispiel in Zeichnungen, beim Puppenspiel
mit deutlich sexuellem Bezug)
Plötzliches und unerklärliches verändertes Verhalten des Kindes
Unerklärlicher sozialer Rückzug
Starkes, gesteigertes Interesse an sexuellen Themen
Distanzloses Verhalten gegenüber Bezugspersonen
Körperliche Verletzungen
zungen
Vorgehen im VerdachtsVerdachts und Gefährdungsfall
Beobachten und dokumentieren
Richtiges dokumentieren
okumentieren bei Besonderheiten hilft,, Gefühle und tatsächliche Beobachtungen
zu trennen und ist später von entscheidender Bedeutung,
Bedeutung wie die Situation des Kindes und
seine Gefährdung eingeschätzt werden müssen. Wer hat wie, wo, was, wann gesehen?
Beobachtungen zum Kind, zur Bezugsperson, zur Interaktion zwischen Bezugsperson
und Kind genau beschreiben, nicht interpretieren (was habe ich gesehen, gehört?).
gehört?)
Aussehen von körperlichen Symptomen beim Kind mit konkreten Angaben wie Datum,
Da
Zeit, Umfang und Häufigkeit, Farbe, Form, Grösse, Charakter, Eigenschaften (keine Fotografien!) genauestens beschreiben.
Aussagen des Kindes und der Eltern oder
weiterer Bezugspersonen möglichst wortwort
Faktor Zeit
getreu festhalten (auch
uch eigene Aussagen).
Überstürztes Handeln kann dem
Eigene
igene Gefühle und Hypothesen
Hypo
klar als solche
Kind schaden und es zusätzlich
benennen.
gefährden. Das gilt auch in allen
weiteren Schritten. Die Praxis
Wie geht es dem Kind?
zeigt jedoch,, dass insbesondere
Betreuende reflektieren ihre WahrnehmunWahrnehmu
bei Vernachlässigungen oft zu
gen anschliessend mit Vorgesetzten.
lange gewartet wird!
Seite 7
Situation einschätzen
Austausch im Team und der Vorgesetzten
Bei ungutem Gefühl, Besonderheiten und Auffälligkeiten jeglicher Art muss in jedem Fall zuz
sammen mit der Leitungsperson der Kindertagesstätte die Situation reflektiert und eingeschätzt
werden. Hierfür helfen Zusatzinformationen über die Familie und das familiäre Umfeld.
Ein gut strukturierter Austausch hilft, eigene persönliche Werte zu überprüfen, BeobachtunBeobachtu
gen von Interpretationen zu unterscheiden sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten und
das weitere Vorgehen zu klären (z. B. angepasste Betreuung und Förderung für das Kind in
der Kita oder ein Elterngespräch).
Weitere Kommunikation mit den Eltern
Geht es darum, das Verhalten und die Entwicklung des Kindes besser verstehen zu können,
kann ein Austausch mit den Eltern weiter Klarheit bringen.
Kitamitarbeitenden?
Vertrauen ist
das Wichtigste!
Wie verhält sich das Kind zu Hause?
Ein
in guter Kontakt mit den
Teilen Eltern die Einschätzung der Kitamitarbeitenden?
Eltern dient in erster Linie
Machen Eltern dieselben Beobachtungen wie die
In der Arbeit mit den Eltern ist ein respektvoller, empathiempath
scher und transparenter Umgang von zentraler Bedeutung.
Dies gilt auch dann, wenn Meinungsverschiedenheiten,
unterschiedliche Vorstellungen oder missfallende VerhalVerha
tensweisen den Dialog mit den Eltern erschweren.
dem Interesse und dem
Schutz des Kindes.
Gespräche mit Eltern
dürfen das Kind nicht
zusätzlich gefährden.
Wenn jedoch Eltern bei Entwicklungsgefährdungen kein
Problembewusstsein zeigen
igen oder das Gespräch verweigern, wenn es nicht gelingt, gemeingemei
sam mit den Fachstellen dem Kind Hilfe zukommen
zu
zu lassen,, vernetzten Sie sich mit spezialispezial
sierten Kinderschutz-Stellen,
Stellen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wahrheitsfindung und Ermittlungen
Ermitt
ist Sache der Behörden!
Befragungen der Eltern,
Eltern weiteren Erziehungsberechtigten oder anderen Verdächtigen (z. B. Mitarbeitende) zu Missbrauch/Misshandlung
Missbrauch/Misshandlung gehören nicht zu den AufgaAufg
ben der Kindertagesstätte. Die Erfahrungen zeigen, dass
ss sich der Druck auf das Kind
erhöht und das Vertrauen zwischen den Mitarbeitenden
Mitarbeitenden der Kindertagesstätte und
den Eltern erschüttert werden kann.
Seite 8
Fallbesprechung mit externen Fachpersonen
Bei Fragen zum Entwicklungstand
Entwicklung
des Kindes (Ist das normal?) sollte das Gespräch mit speziaspezi
lisierten Stellen wie der Mütterberatung, dem Heilpädagogischen Früherziehungsdienst oder
der Logopädie gesucht werden. Dies kann in anonymisierter Form geschehen
geschehen, ohne den
Name des Kindes oder der Eltern zu nennen.
Bleibt ein
in ungutes Gefühl?
Könnte eine Gefährdung vorliegen? Vernetzten
ernetzten Sie sich mit spezialisierten Stellen für
Kinderschutzfragen um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Kinderschutzfragen,
Vernetzen
Gefährdung beurteilen mit Hilfe spezialisierter Fachstellen für Kinderschutz
Die Gefährdung eines Kindes frühzeitig zu erkennen und einzuschätzen ist schwierig und
manchmal sehr komplex. Mithilfe von spezialisierten Fachstellen kann eine mögliche GefährGefäh
dung genau analysiert werden,
werden ohne dass die Kindertagesstätte bereits Namen von Kindern
oder Eltern preisgeben müssen.
müssen Zudem können die weitere Zusammenarbeit, Verantwortlichkeiten und das weitere
eitere Vorgehen zur Entlastung der Kindertagesstätten geklärt werden.
Wann soll sich die Kindertagesstätte mit spezialisierten Fachstellen vernetzen?
Beobachtungen oder Aussagen eines Kindes deuten auf eine Gefährdung hin.
hin
Das Kind hat sich einer Mitarbeitenden der Kindertagesstätte anvertraut und sie
gebeten zu versprechen, dass sie
s niemandem etwas sagt.
Ein
in ausserordentliches oder aussergewöhnliches Ereignis mit dem Kind hat
stattgefunden – eines genügt!
Es besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter einen Übergriff
auf ein Kind beging.
Es bestehen Unsicherheiten bezüglich des weiteren Vorgehens, der Rollen
und/oder der Verantwortung.
Zwischen den Eltern und dem Personal ist Misstrauen entstanden. Zum Beispiel
wenn Mitarbeitende befürchten,
befürchten den Kontakt zu den Eltern zu verlieren und dann
niemand mehr für das Kind da ist.
Ein schwieriges Elterngespräch ist geplant.
Die Eltern zeigen bei Entwicklungsgefährdungen kein Problembewusstsein und
verweigern die Gesprächsbereitschaft.
Drohungen wurden ausgesprochen. Zum Beispiel: Die Eltern setzen Mitarbeitende
unter Druck: „Wenn sie etwas sagen, dann ...“
Seite 9
Die Fachstelle Kinderschutz berät bereits niederschwellig in der frühen Phase einer Vermutung oder eines Verdachts (grundsätzlich auch ohne Nennung von Kindernamen). Fachpersonen werden unter Berücksichtigung des bereits involvierten Hilfssystems fallspezifisch angeleitet. Sie berät und begleitet Institutionen auch in längeren Prozessen, in der Gestaltung von
Elterngesprächen oder Gesprächen mit Mitarbeitenden. Sehr komplexe Fragestellungen wird
die Fachstelle in die kantonale Kinderschutzgruppe einbringen. Die Fachstelle kann die hilfesuchenden Institutionen beim Entscheid über eine Gefährdungsmeldung unterstützen und
begleiten. Die Kindertagesstätte entscheidet letztendlich selber, ob sie die Empfehlung umsetzen wird.
Fachstelle Kinderschutz des Kantons Luzern
Rösslimattstrasse 37, 6002 Luzern
041 228 57 67, www.disg.lu.ch/themen/kinderschutz
Vernetzung und Beratung bei bereits laufenden Kinderschutzmassnahmen:
Kinder- und Jugendschutz der Stadt Luzern
Kasernenplatz 3, 6000 Luzern 7
041 208 88 66, www.kinderschutz.stadtluzern.ch
Handeln
Weiteres Vorgehen planen
Ist ein Kind in irgendeiner Form gefährdet, muss das weitere Vorgehen genau geplant werden. Unreflektiertes und unkoordiniertes Vorgehen kann das Kind zusätzlich gefährden.
Deshalb ist es sinnvoll, sich von der Fachstelle Kinderschutz beraten zu lassen (Adresse
siehe oben). Mit ihr kann besprochen werden, ob eine Gefährdungsmeldung oder andere
Massnahmen angezeigt sind.
Eltern informieren
Ob und wann Eltern oder weitere Erziehungsberechtigte über die Gefährdungsmeldung
informiert werden, sollte unbedingt mit einer Fachstelle abgesprochen werden. Es gibt Gründe für die Vorinformation, und dringende Gründe, die gegen eine Vorinformation sprechen.
Wenn die Leitung der Kindertagesstätte die Eltern über ihr Vorhaben informiert, sollte sie das
zu ihrem Schutz nie alleine tun. Eine Gefährdungsmeldung wird von Eltern als ein grosser,
bedrohlicher Eingriff empfunden, weshalb ihre Reaktionen nicht voraussehbar sind.
Seite 10
Bei Verdacht auf Misshandlungen kann eine vorgängige
vorgängige Information der Eltern/
Eltern Erziehungsberechtigten als mögliche Täter kontraproduktiv sein. Kindertagesstätten
sollten sich deshalb dringend von Fachstellen Kinderschutz (Adressen
(Adresse S. 10–11) beraten lassen.
Gefährdungsmeldung einreichen
Die Dokumentationen zum Kind und seiner Entwicklung, Protokolle zur Gefährdung usw.
helfen den Kindertagesstätten bei der Formulierung der Meldung.. Zu beachten ist, dass
Angeschuldigte das Recht haben, die eröffnete Akte einzusehen. In der Regel wird der VerVe
fasser der Meldung für Angeschuldigte somit erkennbar. Gefährdungsmeldungen werden
schriftlich verfasst und sachlich geschrieben.
Vertiefung
Gefährdungsmeldung für Kinder und Jugendliche.
Leitfaden für Schulen und Institutionen. KinderKinder
und Erwachsenenschutzbehörde Stadt Luzern.
www.kesb.stadtluzern.ch
Hilfsmittel
Formular
ormular Gefährdungsmeldung, KindesKindes und Erwachsenenschutzbehörde
download: www.kesb.stadtluzern.ch
Meldestellen für Gefährdungen
Kindertagesstätten wenden sich an die KindesKindes und Erwachsenenschutzbehörde der WohnWoh
gemeinde des Kindes. Mit der KESB kann das Vorgehen für eine Gefährdungsmeldung vorbevorb
sprochen werden.
KESB Stadt Luzern
Pilatusstrasse 22, 6002 Luzern
KESB Kreis Emmen
041 208 82 57, www.kesb.stadtluzern.ch
6021 Emmenbrücke
Gersag-Park,
Park, Rüeggisingerstrasse 29
041 268 04 24, [email protected]
KESB Kriens-Schwarzenberg
weitere KESB-Kreise: www.kesb-lu.ch
www.kesb
Luzernerstrasse 15, 6011 Kriens
041 329 63 91, [email protected]
Neue Beobachtungen und Entwicklungen melden
Die Behörde wird der meldenden Stelle den Eingang der Meldung bestätigen, diese aber
nicht über den Verlauf informieren. Aus diesem Grund muss die Kindertagesstätte neue
Auffälligkeiten und Entwicklungen,
wicklungen, die zu einer weiteren Verschlechterung der Situation des
Kindes führen könnten, erneut der zuständigen Behörde melden.
Seite 11
Strafanzeige
Ist ein Kind in grosser Not und unmittelbar gefährdet, kann man sich an die Polizei wenden
und Hilfe anfordern. Gewisse Tatbestände unter ‚Grundlagen und Begriffe‘ (S. 5–7) fallen
unter das Offizialdelikt. Die Polizei ist bei einem Offizialdelikt verpflichtet unverzüglich ein
Strafverfahren einzuleiten.
Kindertagesstätten sollten nach Möglichkeit vorgängig mit der Fachstelle Kinderschutz oder
mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde beraten, ob eine Strafanzeige dem Wohl des
Kindes dient und angemessen ist.
Quellen
Brunner, Sabine /MMI: Früherkennung von Gewalt an kleinen Kindern Hrsg.: Stiftung Kinderschutz Schweiz, 2013
Kanton Luzern, Dienststelle Soziales und Gesellschaft und Dienststelle Volksschulbildung: Kindesmisshandlungen
erkennen und reagieren - Merkblatt für Lehrpersonen, Schuldienste, Schulleitungen, Schulpflegen und Personen der
Jugendarbeit, 2004/2013
Lips, Ulrich: Kindesmisshandlungen – Kindesschutz, Ein Leitfaden zu Früherfassung und Vorgehen in der ärztlichen
Praxis. FMH und Stiftung Kinderschutz Schweiz, 2011
Orientierungsrahmen für frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz und
UNESCO Kommission, 2012, 2. Auflage
Stadt Luzern, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde: Leitfaden für Institutionen, Gefährdungsmeldung für Kinder
und Jugendliche, Leitfaden für Schulen und Institutionen, undatiert
Seite 12
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