Der „Hebammen Koffer“ für Steuerfragen

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Der „Hebammen Koffer“
für Steuerfragen
Susanne Mengel, ADVISA Steuerberatungsgesellschaft mbH, Marktstraße 13, 35075 Gladenbach
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Zu meiner Person:
Susanne Mengel
Diplom-Betriebswirtin
ADVISA
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Marktstraße 13
35075 Gladenbach
Telefon 06462 917245
Telefax 06462 917229
E-Mail: [email protected]
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Was haben
Kofferpacken
und
die Steuererklärung
gemeinsam?
3
… es wird einem nicht abgenommen,
aber leichter,
wenn man einen roten Faden hat.
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Der rote Faden…
 Wie ermittel ich meinen Gewinn?
 Was sind Betriebseinnahmen?
 Was sind Betriebsausgaben?
 Belegsortierung
 Außergewöhnliche Belastungen
 Sonderausgaben
 Aufbewahrungsfristen f. Belege
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ENTSCHEIDUNG
Viele gute Gründe für die Selbständigkeit
Selbstverwirklichung
Eigenverantwortung
Unternehmerische „Freiheit“
Spaß
Entwicklungschancen
Unabhängigkeit
Stolz
potenzielle Möglichkeit des
höheren Einkommens
Flexibilität
keine staatliche Vorsorge
mehr
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ENTSCHEIDUNG
Einige negative Begleiterscheinungen
Buchhaltung
Mehr Belastung
Belegsortierung
Finanzieller Druck
Höhere
Arbeitszeit
Nicht genau wissen wie viel
Geld man verdient
keine staatliche Vorsorge
mehr
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To-Do-Listen
Man baut auch kein Haus ohne
Bauplan!

Belegsortierung! Wie oft sollte ich mir dafür Zeit nehmen?

Wer kann helfen?

Probleme werden erkennbar, Alternativen müssen überlegt werden

Ggf. Outsourcen
Kontrollieren Sie Ihren Erfolg! Läuft alles nach Plan?
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Was muss ich im Blick haben?
Liquiditätsbeobachtung

Hohe Anzahl von Schwangeren bedeutet noch lange keine
hohe Liquidität

Anstreben von schnellen Zahlungseingängen (z. B. durch zeitnahe
Abrechnung)
Kapitalbedarfsplanung

Einschätzung der notwendigen Investitionen

Berücksichtigung der Kosten der privaten Lebensführung
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Was muss ich im Blick haben?
Finanzierung

Eigenkapital

Kredite von Banken
Rating der Kreditinstitute
(Beurteilung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Fähigkeit eines Kreditnehmers, den Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen)

Entscheidung über Kreditwürdigkeit

Ausfallrisiko bestimmt Kreditzins
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Was eine Hebamme alles wissen muss
 Einleitung
 Was sind Steuern?
 Steuerpflicht
 Einkommensteuer
 Was sind Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen,
Werbungskosten?
 Betriebsausgaben
 Wie wird der Gewinn ermittelt?
 Auswertungsarten
 Umsatzsteuer
 Steuerpflichtig/steuerfrei
 Soll-/Ist-Besteuerung
 Kleinunternehmer
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Was eine Hebamme alles wissen muss
 Ggf. Gewerbesteuer
(bei Verkauf von Produkten)
 Lohnsteuer
 Geringfügig Beschäftigte
 Verträge mit nahen Angehörigen
 Pflichten des Unternehmers
 Aufzeichnungspflichten
 Aufbewahrungspflichten
 Elektronische Datenübermittlung
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Das deutsche Steuerrecht:
“Das komplizierteste Steuerrecht der Welt”
Was Sie brauchen und heute bekommen:
Die Sensibilität für die Frage:
“Worauf muss ich achten?”
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EINLEITUNG
Was sind Steuern?
 „Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine
besondere Leistung darstellen …“
Die Steuerpflicht?
 Beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod
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EINKOMMENSTEUER
Die 7 Einkunftsarten
 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
 Einkünfte aus selbständiger Arbeit
 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
 Einkünfte aus Kapitalvermögen
 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
 Sonstige Einkünfte
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EINKOMMENSTEUER
Sonderausgaben
Das geht nicht!
Zu den wichtigsten Sonderausgaben zählen...
 Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen,
soweit nicht Berufshaftpflicht
 Beiträge für die Rentenversicherungen
 Beiträge für die Bundesagentur für Arbeit
Liebes Finanzamt!
Mein Mann ist eine
außergewöhnliche
Belastung, und
Sonderausgaben
macht er auch!
Ich möchte ihn
gerne absetzen,
bitte sagen Sie mir
WIE und WO!
 Beiträge für bestimmte Lebensversicherungen
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EINKOMMENSTEUER
Außergewöhnliche Belastungen
 ... wenn dem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als
der überwiegenden Mehrheit vergleichbarer Steuerzahler entstehen
 “zwangsläufig”: der Steuerzahler kann sich den Aufwendungen aus
rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen.
 Beispiele: Ehescheidungs-, Begräbnis- oder Krankheitskosten
 Einen zumutbaren Teil solcher Belastungen muss der Steuerpflichtige
selbst übernehmen
 Daneben gibt es pauschalierte Abzüge für bestimmte außergewöhnliche Belastungen z.B. bei Fahrtkosten
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EINKOMMENSTEUER
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
= Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach Geldfluss
Gewinn
Einnahmen
Ausgaben
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EINKOMMENSTEUER
„Auswertungsarten“
Bilanz
≠
EÜR
(Einnahmen-ÜberschussRechnung)
≠
≠
BWA
(Betriebswirtschaftliche
Auswertung)
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EINKOMMENSTEUER
Betriebseinnahmen
 Abrechnungen der Leistungen gegenüber den Krankenkassen
 Wegegelder
 Babymassagen
 Babyschwimmen
 Geburtsvorbereitungskurse
 Akupunktur
 Ggf. Verkauf von Produkten
(ACHTUNG: Umsatz- und ggf. Gewerbesteuerpflicht)
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EINKOMMENSTEUER
Betriebsausgaben
betrieblich veranlasst
voll abzugsfähig
 im Übrigen
beschränkt
abzugsfähig
privat veranlasst
nicht
abzugsfähig
 Geschenke
 Spenden
 Bewirtung
 ESt, GewSt
 Verpflegung
 Geldstrafen
 Arbeitszimmer
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EINKOMMENSTEUER
Betriebsvermögen oder Privatvermögen?
 Betriebsvermögen sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und
unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt werden
 notwendiges BV bei betrieblicher Nutzung > 50 %
 gewillkürtes BV bei betrieblicher Nutzung 10 - 50 % (hier entscheiden Sie,
ob zum Privat- oder Betriebsvermögen zugehörig)
 Privatvermögen sind Wirtschaftsgüter, die eine betriebliche Nutzung
< 10 % aufweisen
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EINKOMMENSTEUER
Private Sacheinlagen
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EINKOMMENSTEUER
Absetzung für Abnutzung (AfA) - Abschreibungen
 Fiktiver Werteverzehr an Wirtschaftsgütern,
die > 1 Jahr betrieblich genutzt werden
 linear
gleichmäßige Jahresbeträge auf die
Nutzungsdauer verteilt
(Nutzungsdauer aus AfA-Tabellen)
120.000
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000
0
0 1
2 3
4
5 6
7 8
9 10
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EINKOMMENSTEUER
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG‘s)
 Beweglich
 Abnutzbar und
 Selbständig nutzbar
 Anschaffungskosten < 410 €
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EINKOMMENSTEUER
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG‘s) -
bis 150 EUR (netto)
Immer Vollabschreibung
im Jahr der Anschaffung
= Betriebsausgabe
zwischen 150,01 und
410,00 EUR (netto)
Vollabschreibung oder
Verteilung auf Nutzungsdauer
Abschreibungen
zwischen 150,01 und
1.000,00 EUR (netto)
„Poolbewertung“
= Abschreibung über 5
Jahre
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EINKOMMENSTEUER
Bewirtungskosten
Die Bewirtung von Geschäftsfreunden, dazu zählt:
 Brainstorming für bestimmtes Vorhaben
 „Kontaktpflege“
 Zusammenarbeit mit Ärzten oder
anderen Hebammen
 Tip! Nicht vergessen!
Steuerlich sind nur 70 % abzugsfähig!
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EINKOMMENSTEUER
Bewirtungskosten
Bei Bewirtungsrechnungen sind besondere
Aufzeichnungspflichten zu beachten:
 Tag der Bewirtung
 Ort der Bewirtung
 Teilnehmer der Bewirtung
 Anlass der Bewirtung
 Höhe der Aufwendungen
Bei Gaststätten ist zwingend eine maschinell
erstellte Rechnung erforderlich!
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EINKOMMENSTEUER
Bewirtungskosten –
Bewirtung von Geschäftsfreunden
Streitpunkte mit dem Finanzamt:
 „Betriebliche Veranlassung“
Vergleich Geburtsdaten des Unternehmers
und seiner Familie mit den Bewirtungsdaten

insbesondere Hochzeitstag oder Geburtstage
von Kindern
 Belege ordnungsgemäß ausgefüllt
 Vergleich der Anzahl der verzehrten Speisen mit
der Zahl der bewirteten Personen
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EINKOMMENSTEUER
Geschenke an Geschäftspartner und Kunden
 Auch Geschenke aus „betrieblichem“ Anlass gehören zu den
Betriebsausgaben.
 Geschenke je Empfänger und Jahr bis 35 EUR bleiben als
Betriebsausgabe abzugsfähig.
 Gesonderte Aufzeichnung der Geschenke erforderlich
Deshalb auf der Rechnung vermerken:
 Empfängername
 Anlass des Geschenks
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EINKOMMENSTEUER
Sonstige Ausgaben
 Dekoration z.B. Blumen
 Telefonkosten, Mobilkosten (ggf. Verträge von nahen Angehörigen)
 Blumen
 Renovierungen (nicht nur das Arbeitszimmer)
 Sprechen Sie uns an
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EINKOMMENSTEUER
Pkw-Kosten
 Pkw als Betriebsvermögen
 Gewinnmindernde Betriebsausgaben:
AfA, Reparaturen, Benzin, Versicherungen etc.
 Pkw als Privatvermögen
 Kosten für betriebliche Nutzung werden berücksichtigt (Nutzungseinlage)
 Tatsächliche Kosten
 Pauschale
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EINKOMMENSTEUER
Privatnutzung des betrieblichen Pkw‘s
 Pauschale Ermittlung:
1 % des Brutto-Listenpreises am Tage der Erstzulassung
 Fahrtenbuch-Ermittlung
ACHTUNG:
 Bei Prüfung ggf. Verwerfen des Fahrtenbuches
 Auswirkungen bei beiden Varianten: wie Betriebseinnahmen
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EINKOMMENSTEUER
Pkw-Kosten
Grundsätze:
 Je geringer der Listenpreis, desto sinnvoller die 1%-Methode!
 Je geringer die Nutzung für das Unternehmen, desto vorteilhafter
die 1%-Methode
 Je teurer der Pkw und je höher die Nutzung für das Unternehmen,
umso vorteilhafter ist ein Fahrtenbuch
 Es muss individuell ermittelt werden, welcher Vorteil
überwiegt
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Beispiel
1 % Regelung/ Individuelle Berechnung
Bruttolistenpreis
19.900 Euro
Kaufpreis
8.500 Euro
Kosten lt. Buchhaltung 2.720 Euro
30 % private Nutzung
Benzin, Vers., Steuern, Rep
1 % von 19.900 Euro
x 12 Monate:
199 Euro/ Monat
2.388 Euro  Betriebseinnahmen
Gesamtkosten
x 30 private Nutzung
2.720 Euro
816 Euro  Betriebseinnahmen
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EINKOMMENSTEUER
Pkw-Kosten
 Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss enthalten:




komplette Auflistung aller betrieblichen und privaten Fahrten
Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen Fahrt
Reiseziel und Reiseroute
Reisezweck und aufgesuchte Personen
 Ein Fehler führt ggf. im Rahmen einer Betriebsprüfung
zur Nichtanerkennung des gesamten Fahrtenbuches!
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EINKOMMENSTEUER
Reise- und Fortbildungskosten
 Fahrtkosten
Fahrzeug
Pauschbetrag je gefahrener
Kilometer (seit 01.01.2014)
PKW
0,30 EUR
Motorrad
0,20 EUR
Moped/Mofa
0,20 EUR
Fahrrad
 Übernachtung angemessene
tatsächliche Kosten oder
Pauschbeträge
-
 Verpflegungsmehraufwand
ein-/mehrtägige Geschäfts-/Dienstreise im Inland
Pauschbetrag
Anreisetag (auch weniger als 8 Stunden)
12,00 EUR
Abwesenheit mindestens 24 Stunden
24,00 EUR
Abreisetag (auch weniger als 8 Stunden)
12,00 EUR
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EINKOMMENSTEUER
Reise- und Fortbildungskosten
 Steuerliche Anerkennung ist immer vom Einzelfall abhängig!
Was ist steuerliche als Ausgabe abzugsfähig?
 Teilnahmegebühren, Reisekosten, Übernachtungskosten,
Verpflegungsmehraufwand, Bewirtungskosten,
Parkgebühren
 Bei Zusammentreffen von privaten und betrieblichen
Anteilen ist eine Aufteilung erforderlich
zum Beispiel bei:
 Mitnehmen Ehegatten, Lebenspartner/in
 Ein der Reise vor- oder nachgelagerter Urlaubsaufenthalt
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EINKOMMENSTEUER
Reisekostenaufstellung
Datum
Ort
Zweck
km
abwesend
von/bis
Stunden
Verpflegungsmehraufwand*
Übernachtung**
* Falls keine Belege vorhanden sind, Pauschale für Verpflegungsmehraufwand entsprechend der Dauer der Abwesenheit
** Falls keine Belege vorhanden sind, Pauschale für Übernachtungskosten
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EINKOMMENSTEUER
Häusliches Arbeitszimmer
Abzugsfähig, wenn:
 Arbeitszimmer = Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen
Betätigung
oder
 Es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
 Kosten anteilig der Fläche des Arbeitszimmers
im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche
 Ggf. Beschränkung auf 1.250 Euro
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EINKOMMENSTEUER
Häusliches Arbeitszimmer
Gesamte Wohnfläche
Anteiliges Arbeitszimmer
100 qm
25 qm
Prozentuales Verhältnis
25 %
 Alle Kosten sind anteilig in Höhe von 25 % Betriebsausgaben
Dazu gehören Schuldzinsen und Abschreibung
oder Mietkosten, Nebenkosten, Strom, Wasser,Heizung, Versicherungen
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LOHNSTEUER
Geringfügige Beschäftigung
 Geringfügige Beschäftigung: Entgelt  450 EUR
ACHTUNG! Verzichtserklärung zu den Akten, sonst wird RV
aufgestockt
 Arbeitnehmer zahlt keine Lohnsteuer und SV-Beiträge
 Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge:
 pauschal 13 % Krankenversicherung
 pauschal 15 % Rentenversicherung
 pauschal 2 % Lohnsteuer
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LOHNSTEUER
Verträge mit nahen Angehörigen
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LOHNSTEUER
„Pflichten“ des Unternehmers
 Aufzeichnungspflichten
Unternehmer sind verpflichtet, für steuerliche Zwecke Aufzeichnungen
zu führen!
z. B.:
 Betriebseinnahmen und -ausgaben
 Bestandsverzeichnis für über mehrere Jahre genutzte
Wirtschaftsgüter
 Lohnkonten
 Kassenbuch
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UNTERLAGEN FÜR DEN STEUERBERATER
 Kassenbuch, Aufzeichnungen chronologisch
 Kontoauszüge mit sämtlichen Anlagen
(Überweisungen, Scheckeinreichungen, Lastschriften)
 alle Belege
(Eingangs- und Ausgangsrechnungen)
 Lohnunterlagen
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UNTERLAGEN FÜR DEN STEUERBERATER
Belegsortierung
Grundsatz:
 Keine Buchung ohne Beleg!
 Im Notfall  Eigenbeleg
 Bankkonto
 Kontoauszüge chronologisch, hinter jedem Auszug der jeweilige Beleg
 Trennung von privaten Ausgaben (separates Konto)
 Kassenaufzeichnungen
 Belege chronologisch sortiert
 Separat von dem Bankkonto halten
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DER EIGENBELEG
Angaben glaubhaft machen!
z. B. für:
 Fremdbelege, die verloren gegangen sind
 Parkgebühren
 Waschen von Berufskleidung
 Münzkopierer
 Telefon
 Geschenke
 Trinkgelder
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DER EIGENBELEG
Eigenbeleg
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DIE STEUERERKLÄRUNG
Steuerfalle und Liquidität
Jahr 01:
Gründung
Jahr 02:
Erstellung Jahresabschluss und Steuer
Jahr 01
Jahr 03:
Veranlagung durch das Finanzamt
 von Jahr 01
 Anpassung der Vorauszahlung für Jahr 02
 Anpassung der Vorauszahlung für Jahr 03
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DIE STEUERERKLÄRUNG
Steuerfalle und Liquidität
Festgesetzte Steuer für Jahr 01
Anpassung für Jahr 02
soweit keine Vorauszahlungen geleistet
wurden
10.000 €
10.000 €
Anpassung für Jahr 03
je nach Ablauf der Quartale
 ¼
 ½
 ¾
oder
oder
von 10.000 €
2.500 €
5.000 €
7.500 €
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AUFBEWAHRUNGSFRISTEN
10 Jahre:
 Bankbelege
 Verträge
 Lohnunterlagen
 Bilanzen
 Abschlussunterlagen
 Inventuren
 AfA-Verzeichnis
 Ein- und Ausgangsrechnungen
 Ausfuhrunterlagen (Zoll)
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AUFBEWAHRUNGSFRISTEN
6 Jahre:
 Aktenvermerke
 Vollmachten
 Schriftwechsel
 An-, Ab- und Ummeldungen zur
Krankenkasse
 Kassenzettel
 Auftragsbücher
 Spendenbescheinigungen
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Das Wichtigste zum Schluss …
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Ihre Fragen
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„Ich bereue nichts im Leben – außer dem,
was ich nicht getan habe.“
Coco Chanel
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