Offenlegungsbericht 31122016 Spk Wetter (Ruhr)

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Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
Offenlegungsbericht der
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016
Inhaltsverzeichnis
1
2
3
Allgemeine Informationen
2
1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise
2
1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
3
1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
3
1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
3
1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
4
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
4
2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
4
2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
4
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
6
3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung
6
3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
7
3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente
7
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
7
5
Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
9
6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
10
6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
10
6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
13
7
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
15
8
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
17
9
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
17
10
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
18
11
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
18
12
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
19
13
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
19
14
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
19
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15
Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
20
16
Verschuldung (Art. 451 CRR)
20
Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
Art.
Artikel
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRR
Capital Requirements Regulation
EWR
Europäischer Wirtschaftsraum
FI
Finanz Informatik GmbH & Co. KG
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Institutsvergütungsverordnung
IRB-Ansatz
Auf interne Beurteilungen basierender Ansatz
k. A.
keine Angabe (ohne Relevanz)
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
OGAW
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
SolvV
Solvabilitätsverordnung
1 Allgemeine Informationen
1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen
Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar
2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales
Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben
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ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder.
Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu
Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
Gemäß dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 26.01.2017 der Städte Wetter (Ruhr) und Gevelsberg
werden die Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) und die Stadtsparkasse Gevelsberg zum 01.06.2017 zur
Sparkasse Gevelsberg-Wetter (Ruhr) mit Wirkung zum 01.01.2017 vereinigt.
1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 CRR, § 26a KWG)
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung
gemäß Artikel 431, 436 CRR sowie § 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der Stadtsparkasse Wetter
(Ruhr) - im Folgenden Sparkasse - erfolgt auf Einzelinstitutsebene.
1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte
nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung
auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert.
Folgende Ausnahmen wurden angewendet:
• Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze
ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich.
• Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht
offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt.
Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nichtoffenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen
Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015
wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen aktuell keine Relevanz für die Sparkasse:
• Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.)
• Art. 441 CRR (Die Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut.)
• Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)
• Art. 452 (Ermittlung der Kreditrisiken nicht mit IRB-Ansatz, sondern mittels KSA)
• Art. 454 (Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.)
• Art. 455 (Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.)
1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR sind am 20.09.2017 auf der Homepage
der Sparkasse veröffentlicht worden. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des fol-
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genden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.
Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse. In
diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die
Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht.
1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR
dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu
erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.
Die Sparkasse hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015
geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Diese Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.
2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter
Kapitel D offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand beschlossen und ist auf der Homepage der
Sparkasse veröffentlicht.
Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR
Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der
Sparkasse angemessen sind.
Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt D den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar.
2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der Leitungsfunktionen
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
0
1
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
0
0
Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG
Beschränkungen bestehen. Mandate bei gemeinnützigen Organisationen und Unternehmen, die der
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kommunalen Daseinsvorsorge dienen, sowie die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im
eigenen Institut sind nicht mitgezählt.
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben
b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben
den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz Nordrhein Westfalen - in der Geschäftsordnung für den Hauptausschuss der Sparkasse und der Sparkassensatzung enthalten. Danach
bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für die Dauer von bis zu fünf Jahren und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die
Bestellung widerrufen. Für die Genehmigung der Bestellung und die Wiederbestellung der Mitglieder
des Vorstandes ist die Zustimmung des Trägers der Sparkasse erforderlich. Bei der Neubesetzung des
Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der
Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Landesgleichstellungsgesetzes NordrheinWestfalen beachtet.
Der Hauptausschuss, als Ausschuss des Verwaltungsrates, unterstützt den Verwaltungsrat bei der
Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die
Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Träger der
Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrates (Personalvertreter) auf
der Grundlage des Sparkassengesetzes aus einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse
von der Trägerversammlung der Sparkasse gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so
dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse
vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und
Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die
Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht
möglich.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Ein separater Risikoausschuss wurde gebildet. Die Anzahl der im Jahr 2016 stattgefundenen Sitzungen beträgt 6.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im
Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt D offengelegt.
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3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung
(EU) Nr. 1423/2013)
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den
relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den
Eigenmitteln per 31.12.2016.
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Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
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3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen
Kapitalinstrumente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die Sparkasse hat Sparkassen-Kapitalbriefe als Ergänzungskapitalinstrumente begeben. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der Anlage 1 zu diesem Offenlegungsbericht zu entnehmen.
3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente
(Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist in der Anlage 2 zu diesem Offenlegungsbericht enthalten. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter
dem Kapital B Punkt 4.1 wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand beschlossen und ist auf der
Homepage der Sparkasse veröffentlicht.
Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse keine Relevanz.
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
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Betrag per 31.12.2016
(Euro)
Kreditrisiko
304.860.256,10
Standardansatz
Zentralstaaten oder Zentralbanken 0
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte
Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken
verbundene Positionen
Positionen in Form von gedeckten
Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
31.12.2016
Eigenmittelanforderung
8%
24.388.820,49
0,00
162.000,25
12.960,02
5.703.011,08
0
0
412.170,81
115.978.170,32
37.598.847,26
456.240,89
0,00
0,00
32.973,66
9.278.253,63
3.007.907,78
46.440.512,15
3.715.240,97
10.716.778,52
857.342,28
0
0,00
0
0,00
0
0,00
0
0,00
72.143.565,09
10.082.516,63
5.622.683,99
5.771.485,21
806.601,33
449.814,72
Marktrisiko des Handelsbuchs
Standardansatz
0
Interner Modellansatz
0
Fremdwährungsrisiko
0,00
0,00
Netto-Fremdwährungsposition
0
Abwicklungsrisiko
0
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Erweitertes Laufzeitbandverfahren 0
0,00
Abwicklungs- / Lieferrisiko
0
Warenpositionsrisiko
Laufzeitbandverfahren
Vereinfachtes Verfahren
26.151.357,63
0
0,00
2.092.108,61
0,00
0
0,00
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
Standardansatz
Fortgeschrittener Messansatz
(AMA)
Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
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31.12.2016
5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
Deutschland
Gewichtungen der
Eigenmittelanforderungen
Davon: Risikopositionen im
Davon: Allgemeine
Eigenmittelanforderungen
Kreditrisikopositionen
Risikopositionswert (IRB)
Risikopositionswert (SA)
Wert der Risikoposition im
Handelsbuch (interne Modelle)
Handelsbuch
Verkaufsposition im
Summe der Kauf- und
Risikopositionswert (SA)
Risikopositionswert (IRB)
Verbriefungsrisik oposition
Summe
position im Handelsbuch
Davon:
Risik o-
positionen
Verbriefungsrisikopositionen
Allgemeine Kreditrisik o-
TEUR
Handelsbuch
31.12.2016
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen
Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des
Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen
antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar.
338.617
17.593
17.593
73,64
Frankreich
18.565
1.356
1.356
5,67
Niederlande
17.017
1.258
1.258
5,27
Italien
7.126
522
522
2,19
Dänemark
4.928
354
354
1,48
Portugal
22
1
1
0
Spanien
6.257
446
446
1,87
Belgien
1.458
104
104
0,44
Luxemburg
2.858
208
208
0,87
Schweden
3.581
257
257
1,08
Finnland
1.022
77
77
0,32
Liechtenstein
Österreich
Schweiz
Großbritannien
USA
56
2
2
0,01
1.856
132
132
0,55
52
1
1
0,01
11.317
825
825
3,46
8.897
634
634
2,65
Arabische Emirate
3
0
0
0
China
1
0
0
0
Japan
108
2
2
0,01
Australien
Summe
1.549
115
115
0,48
425.290
23.887
23.887
100,00
0,02%
Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers
wesentlichen Kreditrisikopositionen
31.12.2016
Gesamtforderungsbetrag (in TEUR)
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR)
331.012
0,02%
66
Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
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31.12.2016
6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR)
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die
bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der
Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag von 628,9 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko (Risikopositionsklassen gemäß Artikel
112 CRR), mit Ausnahme der Beteiligungspositionen, sowie den außerbilanziellen, nicht derivativen
Positionen, wie unwiderruflichen Kreditzusagen, zusammen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den
für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der
Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
31.12.2016
Jahresdurchschnittsbetrag der
Risikopositionen
Mio. EUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
25,46
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
67,03
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
6,77
0
0
61,56
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
145,18
86,81
143,61
12,32
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
0
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
Sonstige Posten
Gesamt
79,64
9,1
637,48
Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite
zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider.
s - Finanzgruppe
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s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
31.12.2016
Mio. EUR
Deutschland
Zentralstaaten oder Zentralbanken
25,8
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
66,7
Öffentliche Stellen
EWR
Sonstige
7,0
6,8
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
43,7
1,0
1,0
133,1
14,0
0,5
85,9
0,0
0,0
145,6
0,2
0,2
8,3
0,3
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
Sonstige Posten
80,1
8,7
Gesamt
604,7
22,5
1,7
Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu.
Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442
Buchstabe e) CRR).
s - Finanzgruppe
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Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
25,7
Sonstige
Organisationen ohne Erwerbszweck
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Grundstücks- und Wohnungswesen
Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von KFZ
Baugewerbe
Verarbeitendes Gewerbe
Energie- und Wasserversorgung,
Entsorgung, Bergbau, etc.
Privatpersonen
Privatpersonen, davon:
Öffentliche Haushalte
Banken
Risikopositionen nach
Branchen
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
31.12.2016
Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige
Offene Investmentvermögen (incl.
Geldmarktfonds)
31.12.2016
Mio. EUR
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei, etc.
s
7,0
53,2
12,8
0,8
6,8
Multilaterale
Entwicklungsbanken
Internationale
Organisationen
Institute
45,8
Unternehmen
11,4
1,7
13,6
40,5
3,3
14,9
4,6
6,3
19,3
24,0
8,5
Davon: KMU
0,0
1,7
11,3
20,0
1,7
14,9
4,6
1,5
19,3
15,7
8,5
Mengengeschäft
Davon: KMU
Durch Immobilien
besicherte Positionen
Davon: KMU
Ausgefallene Positionen
57,0
1,0
0,1
4,6
8,7
3,2
2,1
0,2
1,1
6,7
0,4
0,7
0,0
1,0
0,1
4,6
8,7
3,2
2,1
0,2
1,1
6,7
0,4
0,7
104,4
0,0
0,1
2,7
7,5
3,9
1,5
1,0
14,0
9,7
1,0
0,0
0,0
0,1
2,7
7,5
3,9
1,5
1,0
14,0
9,7
1,0
0,1
2,8
0,5
0,3
1,2
0,9
0,9
1,9
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte
Schuldverschreibungen
Institute und
Unternehmen mit
kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
OGA
80,1
Sonstige Posten
Gesamt
8,4
71,5
80,1
60,2
174,7
2,7
26,7
50,6
20,0
22,3
9,4
14,3
35,3
41,3
9,7
10,1
Tabelle: Risikopositionen nach Branchen
*Pauschalwertberichtigungen von 0,3 Mio. € wurden in der Position „Sonstige Posten“ zum Abzug gebracht.
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche
Restlaufzeiten.
s - Finanzgruppe
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s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
31.12.2016
Mio. EUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Positionen in Form von gedeckten
Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
Sonstige Posten
Gesamt
< 1 Jahr
1 Jahr bis 5
Jahre
> 5 Jahre
25,7
53,1
1,3
7,0
1,4
5,5
12,3
25,5
34,4
35,3
4,7
5,3
20,3
21,1
9,0
14,8
0,4
0,0
92,6
41,5
126,3
2,9
79,5
80,1
5,2
360,9
3,2
188,5
Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR)
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw.oder Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden.
Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als
„notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum
Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h.
Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt,
wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen
orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen
s - Finanzgruppe
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Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der
Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse
nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.
Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen
allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach
§ 340f HGB.
Die Art der Berechnung sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt.
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten
Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 4 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 10 TEUR,
die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 86 TEUR.
31.12.2016
In Mio. €
Hauptbranche
Banken
Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds)
Öffentliche Haushalte
Privatpersonen
Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen
davon :
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
- Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und
Gewinnung von Steinen und Erden
- Verarbeitendes Gewerbe
- Baugewerbe
- Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
- Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung
- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
- Grundstücks- und Wohnungswesen
- Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Organisationen ohne Erwerbszweck
Unbekannte BBK_KUSY
Summen
Gesamtbestand
notleidender
Forderungen
1,7
5,2
Bestand
EWB
0,8
2,7
-
-
-
1,1
0,8
-
1,3
0,1
0,4
0,8
1,5
6,9
0,4
0,1
0,1
0,4
0,9
3,5
0,1
0,1
0,3
0,1
Bestand
PWB
0,1
0,2
Aufwendungen für
EWB, PWB
und
Rückstellungen
0,1
0,7
Direktabschreibungen
-
-
-
-
-
-
0,1
-
-
-
-
0,7
0,8
-
-
1,9
0,5
1,1
0,4
0,1
4,5
Bestand
Rückstellungen
0,1
Direktabschreibungen abzgl.
Eingänge auf
abgeschriebene
Forderungen
-
Gesamtbestand
überfälliger
Forderungen
0,5
4,0
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
31.12.2016 in Mio. €
geografisches Hauptgebiet
Deutschland
Gesamtbestand notleidender For- Bestand
derungen
EWB
6,9
3,5
Bestand RückBestand PWB stellungen
0,3
0,1
Gesamtbestand
überfälliger Forderungen
4,2
EWR ohne Deutschland
-
-
-
-
0,3
Sonstige
-
-
-
-
-
Summen
6,9
3,5
0,1
4,5
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
s - Finanzgruppe
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Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
Entwicklung der Risikovorsorge
ŶƚǁŝĐŬůƵŶŐĚĞƌZŝƐŝŬŽͲ
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Ϭ͕ϯ
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Ϭ͕Ϭ
Ϭ͕Ϭ
Ϭ͕ϭ
Ϭ͕ϯ
ϰ͕ϳ
Ϭ͕ϱ
Ϭ͕ϱ
Ϭ͕ϴ
Ϭ͕Ϭ
ϯ͕ϵ
Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge
7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die
Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung
der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und
Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in
Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklasse nach Artikel 112 C RR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
ggf. Unternehmen
ggf. Verbriefungspositionen
Benannte Ratingagenturen / bzw.
Exportversicherungsagenturen
Standard & Poor's und Moody's
Standard & Poor's und Moody's
Standard & Poor's und Moody's
Standard & Poor's und Moody's
Standard & Poor's und Moody's
Standard & Poor's und Moody's
Risikopositionsklassen ohne Benennung einer Ratingagentur sind ausgeblendet
Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR
übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder - sofern dieses nicht
vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die
Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
s - Finanzgruppe
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s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von
Kreditrisikominderung
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für
das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung.
Risikogewicht in %
Risikopositionswert
in TEUR je
Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
0
10
20
35
50 70
75
100
150 250 370 1250
32.744
42.934
810
0
1.332
43.722
2.060
5.437
Unternehmen
122.163
Mengengeschäft
54.729
Durch Immobilien
besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
140.353
3.963 4.503
OGA
80.106
Beteiligungspositionen
10.059
Sonstige Posten
3.126
122.526
Gesamt
9
5.623
0 4.202 140.353
0
0
54.729
227.351 4.503
9
0
0
Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung
Risikogewicht in %
Risikopositionswert
in TEUR je
Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
0
10
20
35
50 70
75
100
32.746
43.174
810
2
1.332
43.722
2.061
5.437
Unternehmen
121.922
Mengengeschäft
54.726
Durch Immobilien
besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
140.353
3.963 4.503
OGA
80.106
Beteiligungspositionen
10.059
Sonstige Posten
Gesamt
150 250 370 1250
3.126
122.770
9
5.623
0 4.203 140.353
0
0
54.726
227.110 4.503
9
0
0
Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung
s - Finanzgruppe
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Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Bei den von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen handelt es sich um Funktionsbeteiligungen.
Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu
stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die
regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags
durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit
nicht im Vordergrund.
Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die
Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze
1 und 3 HGB bewertet. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB.
Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, Zuschreibungen sind bis zur
Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die Sparkasse hält keine börsennotierten Beteiligungen. Realisierte Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen sind nicht entstanden. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert und der
beizulegende Zeitwert ausgewiesen.
31.12.2016
Beizulegender
Zeitwert
(Fair Value)
Buchwert
Mio. EUR
Funktionsbeteiligungen
Börsenwert
9,4
9,4
0
davon börsengehandelte Positionen
0
0
0
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
0
0
0
davon andere Beteiligungspositionen
9,4
9,4
0
Gesamt
9,4
9,4
0
Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen
9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen (Netting)
reduziert werden. Von Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.
Die Sparkasse setzt ausschließlich selbstschuldnerische öffentliche Bürgschaften als Kreditrisikominderungstechnik ein. Aufgrund des diversifizierten Kreditportfolios bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente.
s - Finanzgruppe
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s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als
wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt und
daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach CRR behandelt.
Die Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist in ein
übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Strategien.
10 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle im Sinne von Art. 363 CRR kommen nicht
zur Anwendung. Zum 31.12.2016 bestehen keine Marktrisiken und folglich keine damit verbundenen
Eigenmittelanforderungen.
11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)
In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Das Zinsänderungsrisiko versteht
die Sparkasse als Risiko von Wertveränderungen der verzinslichen Vermögens- und Schuldposten
infolge von Marktzinsänderungen. Aufgrund von unterschiedlichen Beständen festverzinslicher Aktiva
und Passiva besteht die Gefahr einer Verringerung der Zinsspanne (Zinsspannenrisiko).
Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt vierteljährlich. Dabei fließen Positionen mit fester
Verzinsung mit den tatsächlichen Abläufen ein. Für variable Positionen werden Mischungsverhältnisse
berücksichtigt, die das bisherige Zinsanpassungsverhalten nachbilden sollen. Weiterführende Ausführungen enthält unser Lagebericht in Kapitel D 5.4.
Vorzeitige Kredit- und Einlagenrückzahlungen der Kunden berücksichtigt die Sparkasse mit dem
FI-Programm S-ImplO. Dabei unterscheidet S-Implo hinsichtlich des Kundenverhaltens danach, ob der
Kunde seine Option zu einem Zeitpunkt ausgeübt hat, in der er einen finanziellen Vorteil hat
(=optionale Ausübung) oder nicht (=statistische Ausübung). Insgesamt wird somit von einer bestandserhaltenden Planung ausgegangen.
Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR)
Gemäß § 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen
der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte
bzw. -200 Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Bei
der Sparkasse wurde die Schwelle von 20 Prozent an einem Stichtag überschritten.
s - Finanzgruppe
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s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
31.12.2016
berechnete Ertrags- / Barwertänderung
Zinsschock + 200 Basispunkte
Euro (Mio.)
Zinsschock - 200 Basispunkte
-
8,8
-
1,6
Tabelle: Zinsänderungsrisiko
12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR)
Die Sparkasse schließt keine entsprechenden Geschäfte ab.
13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Kapitel D 5.6
offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand beschlossen und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht.
14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten
als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert ausschließlich aus Weiterleitungsdarlehen. Diesen als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerten stehen zweckgebundene spezifische
Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar,
angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo.
Medianwerte 2016
TEUR
Summe Vermögenswerte
davon Aktieninstrumente
davon Schuldtitel
davon sonstige
Vermögenswerte
Buchwert der belasteten
Vermögenswerte
Beizulegender Zeitwert
Buchwert der
der belasteten
unbelasteten
Vermögenswerte
Vermögenswerte
36.545
516.257
10.068
79.617
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
10.068
85.194
89.338
Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte
s - Finanzgruppe
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s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
Medianwerte 2016
31.12.2016
Beizulegender Zeitwert
Beizulegender Zeitwert
der erhaltenen
der belasteten
Sicherheiten bzw.
erhaltenen Sicherheiten ausgegebenen eigenen
bzw. ausgegebenen
Schuldtitel, die zur
eigenen Schuldtitel
Belastung infrage
kommen
TEUR
Erhaltene Sicherheiten
davon Aktieninstrumente
davon Schuldtitel
davon sonstige erhaltene
Sicherheiten
Andere ausgegebene eigene
Schuldtitel als eigene
Pfandbriefe oder ABS
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten
Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten
verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen
der Belastung darstellen.
Medianwerte 2016
TEUR
Vermögenswerte,
Deckung der
erhaltene Sicherheiten
Verbindlichkeiten,
und andere
Eventualverbindlichkeit ausgegebene eigene
en oder ausgeliehenen
Schuldtitel als
Wertpapiere
belastete Pfandbriefe
und ABS
Buchwert ausgewählter
Verbindlichkeiten
36.548
36.545
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes
Institut besteht für die Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung,
Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.
16 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62
ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429
(11) CRR1 nicht genutzt.
1
Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR
s - Finanzgruppe
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Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31.12.2016 auf 8,69 Prozent (Vorjahr
8,07 Prozent) (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote war ein Anstieg des Kernkapitals
und ein Rückgang der Gesamtrisikopositionen.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Zeile LRSum Anzusetzender Wert
TEUR
1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem
2
aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
(Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz
3 angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)
534.343
k.A.
k.A.
4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
k.A.
5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in
6
Kreditäquivalenzbeträge)
k.A.
21.029
EU-6a
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
k.A.
EU-6b
(Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei
der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
k.A.
7 Sonstige Anpassungen
8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
6.544
561.916
Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum)
s - Finanzgruppe
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31.12.2016
Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Zeile LRCom
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten)
540.887
2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge)
Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe
3
der Zeilen 1 und 2)
Risikopositionen aus Derivaten
k.A.
4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
k.A.
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte
5
(Marktbewertungsmethode)
k.A.
EU-5a
540.887
Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem
6
geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
k.A.
k.A.
7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
k.A.
8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
k.A.
9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene
10
Kreditderivate)
k.A.
11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10)
k.A.
k.A.
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
12
EU-14a
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte
Geschäfte
k.A.
13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brut-to-Aktiva aus SFT)
k.A.
14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Ar-tikel 429b Absatz 4 und Artikel
222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A.
15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
k.A.
EU-15a
k.A.
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen)
k.A.
16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
k.A.
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
99.445
-
78.416
19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18)
21.029
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und
außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Ab-satz 14 der Verordnung (EU) Nr.
EU-19b
575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
EU-19a
k.A.
k.A.
20 Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a
und EU-19b)
Verschuldungsquote
48.842
21
561.916
22 Verschuldungsquote
8,69%
Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23
EU-24
Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten
Treuhandvermögens
ja
k.A.
Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom)
s - Finanzgruppe
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Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Zeile LRSpl
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene
Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen im Handelsbuch
EU-3
Risikopositionen im Anlagebuch, davon
EU-4
Gedeckte Schuldverschreibungen
EU-5
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt wer-den
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken,
internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten
behandelt werden
EU-6
EU-7
Institute
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
EU-10
Unternehmen
EU-11
Ausgefallene Positionen
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine
Kreditverpflichtungen sind)
EU-12
31.12.2016
540.887
k.A.
540.887
k.A.
75.679
6.246
45.783
137.481
49.598
117.886
8.391
99.823
Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl)
s - Finanzgruppe
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31.12.2016
Anlage 1 - Begebene Kapitalinstrumente
Zu 3.2 des Offenlegungsberichtes
1. Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede über nominell 10.000,00 Euro
ZeilenNr.
Hauptmerkmal des Kapitalinstruments
…
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und
Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung
3
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
k.A.
4
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
Bundesrepublik Deutschland
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und
Konzernebene
Soloebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu
spezifizieren)
Sparkassen-Kapitalbrief
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen,
Stand letzter Meldestichtag)
0,00914516 Mio. Euro
9
9a
9b
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
12
13
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger
Zustimmung der Aufsicht
Ja
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte
Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
Im Fall einer höheren Steuerbelastung im
Zusammenhang mit der Ausgabe von
nachrangigen Verbindlichkeiten oder falls
die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im
Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt
wird, behält sich die Sparkasse ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Der
Tilgungspreis läge dann bei 100 %.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
nicht anrechenbar
10.000,00 Euro
10.000,00 Euro
10.000,00 Euro
Passivum – fortgeführter Einstandswert
25.07.2011
Mit Verfallstermin
26.07.2021
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
s - Finanzgruppe
Fest
3,20%
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s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel
oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
23
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch
oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in
das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die
Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:
Mechanismus der Wiederzuschreibung
k.A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument
nennen)
k.A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k.A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
s - Finanzgruppe
Nein
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
Seite: 2 von 10
s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
2. Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede über nominell 5.000.000,00
Euro
ZeilenNr.
Hauptmerkmal des Kapitalinstruments
…
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und
Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung
3
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
k.A.
4
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
Bundesrepublik Deutschland
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und
Konzernebene
Soloebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu
spezifizieren)
Sparkassen-Kapitalbrief
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen,
Stand letzter Meldestichtag)
1,93064516 Mio. Euro
9
9a
9b
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
12
13
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger
Zustimmung der Aufsicht
Ja
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte
Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
Im Fall einer höheren Steuerbelastung im
Zusammenhang mit der Ausgabe von
nachrangigen Verbindlichkeiten oder falls
die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im
Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt
wird, behält sich die Sparkasse ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Der
Tilgungspreis läge dann bei 100 %.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
nicht anrechenbar
5.000.000,00 Euro
4.850.000,00 Euro
5.000.000,00 Euro
Passivum – fortgeführter Einstandswert
29.01.2009
Mit Verfallstermin
29.01.2019
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
s - Finanzgruppe
Fest
6,20%
Nein
Zwingend
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s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den
Betrag)
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel
oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
23
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch
oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in
das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die
Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:
Mechanismus der Wiederzuschreibung
k.A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument
nennen)
k.A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k.A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
s - Finanzgruppe
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
Seite: 4 von 10
s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
3. Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede über nominell 1.000,00
Euro
Zeilen- Hauptmerkmal des KapitalinstruNr.
ments …
1
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
4
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN
und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
nicht anrechenbar
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solound Konzernebene
Soloebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land
zu spezifizieren)
Sparkassen-Kapitalbrief
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel
anrechenbarer Betrag (Währung in
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
0,00035753 Mio. Euro
9
9a
9b
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
12
13
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Ja
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
Im Fall einer höheren Steuerbelastung
im Zusammenhang mit der Ausgabe
von nachrangigen Verbindlichkeiten
oder falls die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes
Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt
oder beeinträchtigt wird, behält sich
die Sparkasse ein außerordentliches
Kündigungsrecht von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres
vor. Der Tilgungspreis läge dann bei
100 %.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn
anwendbar
2
3
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
1.000,00 Euro
1.000,00 Euro
1.000,00 Euro
Passivum – fortgeführter Einstandswert
13.10.2008
Mit Verfallstermin
13.10.2018
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
s - Finanzgruppe
Fest
3,60%
Nein
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Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
20a
Vollständig diskretionär, teilweise
diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise
diskretionär oder zwingend (in Bezug
auf den Betrag)
Zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel
oder eines anderen Tilgungsanreizes
Nein
22
23
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die
Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments,
in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die
Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder
vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
k.A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
k.A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der
gewandelten Instrumente
k.A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale
nennen
k.A.
s - Finanzgruppe
Seite: 6 von 10
s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
4. Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede über nominell 1.000,00 Euro
ZeilenNr.
Hauptmerkmal des Kapitalinstruments
…
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und
Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung
3
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
k.A.
4
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
Bundesrepublik Deutschland
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und
Konzernebene
Soloebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu
spezifizieren)
Sparkassen-Kapitalbrief
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen,
Stand letzter Meldestichtag)
0,00024462 Mio. Euro
9
9a
9b
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
12
13
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger
Zustimmung der Aufsicht
Ja
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte
Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
Im Fall einer höheren Steuerbelastung im
Zusammenhang mit der Ausgabe von
nachrangigen Verbindlichkeiten oder falls
die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im
Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt
wird, behält sich die Sparkasse ein außerordentliches Kündigungsrecht von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres vor. Der Tilgungspreis läge dann bei
100 %.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
nicht anrechenbar
1.000,00 Euro
1.000,00 Euro
1.000,00 Euro
Passivum – fortgeführter Einstandswert
20.03.2008
Mit Verfallstermin
20.03.2018
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
s - Finanzgruppe
Fest
3,60%
Nein
Seite: 7 von 10
s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel
oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
23
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch
oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in
das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die
Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:
Mechanismus der Wiederzuschreibung
k.A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument
nennen)
k.A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k.A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
s - Finanzgruppe
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
Seite: 8 von 10
s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
5. Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede über nominell 60.000,00 Euro
ZeilenNr.
Hauptmerkmal des Kapitalinstruments
…
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und
Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung
3
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
k.A.
4
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
Bundesrepublik Deutschland
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und
Konzernebene
Soloebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu
spezifizieren)
Sparkassen-Kapitalbrief
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen,
Stand letzter Meldestichtag)
0,00848387 Mio. Euro
9
9a
9b
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
12
13
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger
Zustimmung der Aufsicht
Ja
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte
Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
Im Fall einer höheren Steuerbelastung im
Zusammenhang mit der Ausgabe von
nachrangigen Verbindlichkeiten oder falls
die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im
Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt
wird, behält sich die Sparkasse ein außerordentliches Kündigungsrecht von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres vor. Der Tilgungspreis läge dann bei
100 %.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
nicht anrechenbar
60.000,00 Euro
60.000,00 Euro
60.000,00 Euro
Passivum – fortgeführter Einstandswert
14.09.2007
Mit Verfallstermin
14.09.2017
k.A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
s - Finanzgruppe
Fest
4,40%
Nein
Seite: 9 von 10
s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel
oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
23
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch
oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in
das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die
Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:
Mechanismus der Wiederzuschreibung
k.A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument
nennen)
k.A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k.A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
s - Finanzgruppe
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
Seite: 10 von 10
s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
Anlage 2 - Eigenmittelelemente
Zu 3.3 des Offenlegungsberichtes
31.12.2016
EURO
(A) BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
(C) BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
1a
davon: Art des Finanzinstruments 1
1b
davon: Art des Finanzinstruments 2
0,00 Verzeichnis der
EBA gemäß Artikel
26 Absatz 3
1c
davon: Art des Finanzinstruments 3
0,00 Verzeichnis der
EBA gemäß Artikel
26 Absatz 3
2
3
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige
Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter
Gewinne und Verluste nach den anwendbaren
Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten Im Sinne von Artikel 484 Absatz 3
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das CET1 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
Mlnderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag In
konsolidiertem CET1)
3a
4
5
5a
6
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne,
abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder
Dividenden
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen
Anpassungen
0,00 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der
EBA gemäß Artikel
26 Absatz 3
0,00 Verzeichnis der
EBA gemäß Artikel
26 Absatz 3
28.691.637,18 26 (1) (c)
0,00 26 (1)
20.150.000,00 26 (1) (f)
0,00 486 (2)
0,00
0,00 483 (2)
0,00
0,00 84, 479, 480
0,00
0,00 26 (2)
48.841.637,18
0,00
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
8
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
9
10
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus
temporären Differenzen resultieren (verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
11
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von
Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten
Verlustbeträge
12
s - Finanzgruppe
0,00 34, 105
0,00 36 (1) (b), 37, 472 (4)
0,00
0,00 36 (1) (c), 38, 472 (5)
0,00
0,00 33 (a)
0,00 36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
0,00
Seite: 1 von 6
s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften
Aktiva ergibt (negativer Betrag)
14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte
Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert
bewerteten eigenen Verbindlichkeiten sowie Gewinne
und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen
Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des
Instituts resultieren
15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
16 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines
Instituts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem
Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
18 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
20 In der EU: leeres Feld
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein
Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das
Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom
Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des
Finanzsektors (negativer Betrag)
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %,
verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
(negativer Betrag)
22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt
(negativer Betrag)
23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält
24 In der EU: leeres Feld
25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer
Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des
harten Kernkapitals (negativer Betrag)
26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in
Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung
unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit
nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß
Artikel 467 und 468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste 1
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste 2
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne 1
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne 2
s - Finanzgruppe
31.12.2016
0,00 32 (1)
0,00 33 (b)
0,00 36 (1) (e), 41, 472 (7)
0,00
0,00 36 (1) (f), 42, 472 (8)
0,00
0,00 36 (1) (g), 44, 472 (9)
0,00
0,00 36 (1) (h), 43, 45,
46, 49 (2) (3), 79,
472 (10)
0,00
0,00 36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472
(11)
0,00
0,00 36 (1) (k)
0,00 36 (1) (k) (i), 89 bis 91
0,00 36 (1) (k) (ii) 243 (1)
(b) 244 (1) (b) 258
0,00 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
0,00 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
0,00
0,00 48 (1), 470 (2)
0,00
0,00 36 (1) (i), 48 (1) (b),
470 (2) (b), 472 (11)
0,00
0,00 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
0,00
0,00 36 (1) (a), 472 (3)
0,00 36 (1) (I)
0,00
0,00
0,00 467
0,00 467
0,00 468
0,00 468
Seite: 2 von 6
s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
0,00 481
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche
Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das
zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet
(negativer Betrag)
28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals
(CET1) insgesamt
29 Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
0,00 36 (1) (j)
0,00
48.841.637,18
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
0,00 51, 52
31
davon: gemäß anwendbaren
Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital
eingestuft
davon: gemäß anwendbaren
Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das AT1 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende
Instrumente des qualifizierten Kernkapitals
(einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener
Minderheitsbeteiligungen), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen
Anpassungen
0,00
32
33
34
35
36
0,00
0,00
0,00 486 (3)
0,00
0,00 483 (3)
0,00
0,00 85, 86, 480
0,00 486 (3)
k.A.
0,00
0,00
0,00 52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
0,00
0,00 56 (b), 58, 475 (3)
0,00
0,00 56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
0,00
0,00 56 (d), 59, 79, 475 (4)
0,00
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines
Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals (negativer Betrag)
38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die
eine Über-kreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
39 Direkte, Indirekte und synthetische Positionen des
Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h.
CRR-Rest-beträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital In
Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit
gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in
Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit
gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
s - Finanzgruppe
0,00
0,00 472, 472 (3) (a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
0,00 477 (2), 477 (3),
477 (4)
Seite: 3 von 6
s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender
oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf
zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß
der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinnes
42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals In
Abzug zu bringenden Posten, der das
Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer
Betrag)
43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen
Kernkapitals (AT1) insgesamt
44 Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
31.12.2016
0,00 3, 467, 468, 481
0,00 467
0,00 468
0,00 56 (e)
0,00
0,00
0,00
48.841.637,18
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
47
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das T2 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende
qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich
nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener
Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die
von Tochterunternehmen begeben worden sind und
von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
Kreditrisikoanpassungen
1.948.876,34 486 (4)
1.948.876,34
0,00 483 (4)
0,00
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen
Anpassungen
5.448.876,34
48
49
50
51
0,00 62, 63
0,00 87, 88, 480
k.A.
0,00 486 (4)
k.A.
3.500.000,00 62 (c) und (d)
1.948.876,34
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
53
54
Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines
Instituts in eigenen Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0,00 63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
0,00
0,00 66 (b), 68, 477 (3)
0,00
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0,00 66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
0,00
54a davon: neue Positionen, die keinen
Übergangsbestimmungen unterliegen
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013
bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in
Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen,
für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
s - Finanzgruppe
0,00
0,00
0,00
0,00 66 (d), 69, 79, 477 (4)
0,00
0,00
Seite: 4 von 6
s
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
31.12.2016
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit
gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0,00 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
56b Vom Ergänzungskapital In Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital
in Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche
Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinnes
57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals
(T2) insgesamt
0,00 475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
58 Ergänzungskapital (T2)
59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h.
CRR-Restbeträge)
60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz
des Gesamtforderungsbetrags)
62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer
(Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote
nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der
Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und
antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und
Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI),
ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
65 davon: Kapitalerhaltungspuffer
66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer
67 davon: Systemrisikopuffer
67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (GSRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
69
70
71
0,00 467, 468, 481
0,00 467
0,00 468
0,00
0,00
5.448.876,34
54.290.513,52
0,00 472, 472 (5), 472
(8) (b), 472 (10) (b),
472 (11) (b), 475,
475 (2) (b), 475 (2)
(c), 475 (4) (b), 477,
477 (2) (b), 477 (2)
(c), 477 (4) (b)
331.011.613,73
14,76 92 (2) (a), 465
14,76 92 (2) (b), 465
16,40 92 (2) (c)
2.135.024,91 CRD 128, 129, 130
2.068.822,59
66.202,32
0,00
0,00 CRD 131
8,40 CRD 128
[in EU-Verordnung nicht relevant]
[in EU-Verordnung nicht relevant]
[in EU-Verordnung nicht relevant]
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
72
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
73
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
[in EU-Verordnung nicht relevant]
s - Finanzgruppe
2.081.962,76 36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c), 59,
60, 475 (4), 66 (C),
69, 70, 477 (4),
9.400,00 36 (1) (i), 45, 48,
470, 472 (11 )
Seite: 5 von 6
s
75
Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %,
verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
31.12.2016
0,00 36 (1) (c), 38, 48,
470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
78
79
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für
die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der
Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von
Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im
Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für
die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz
gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
3.500.000,00 F
Obergrenze für die Anrechnung von
Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im
Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden
Ansatzes
0,00 G
3.810.753,20 F
0,00 G
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021)
80
81
82
83
84
85
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag
(Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag
(Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag
(Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
s - Finanzgruppe
0,00 484 (3), 486 (2) und
(5)
0,00 484 (3), 486 (2) und
(5)
0,00 484 (4), 486 (3) und
(5)
0,00 484 (4), 486 (3) und
(5)
3.197.474,16 484 (5), 486 (4) und
(5)
0,00 484 (5), 486 (4) und
(5)
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