s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis 1 2 3 Allgemeine Informationen 2 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 2 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 3 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 3 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 3 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 4 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 4 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 4 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 4 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 6 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 6 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 7 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 7 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 7 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 9 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 10 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 10 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 13 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 15 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 17 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 17 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 18 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 18 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 19 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 19 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 19 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 20 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) 20 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung Art. Artikel BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRR Capital Requirements Regulation EWR Europäischer Wirtschaftsraum FI Finanz Informatik GmbH & Co. KG GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Institutsvergütungsverordnung IRB-Ansatz Auf interne Beurteilungen basierender Ansatz k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute OGA Organismen für gemeinsame Anlagen OGAW Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren SolvV Solvabilitätsverordnung 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben s - Finanzgruppe Seite: 2 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Gemäß dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 26.01.2017 der Städte Wetter (Ruhr) und Gevelsberg werden die Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) und die Stadtsparkasse Gevelsberg zum 01.06.2017 zur Sparkasse Gevelsberg-Wetter (Ruhr) mit Wirkung zum 01.01.2017 vereinigt. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 CRR, § 26a KWG) Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 CRR sowie § 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) - im Folgenden Sparkasse - erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: • Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. • Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nichtoffenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen aktuell keine Relevanz für die Sparkasse: • Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) • Art. 441 CRR (Die Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut.) • Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) • Art. 452 (Ermittlung der Kreditrisiken nicht mit IRB-Ansatz, sondern mittels KSA) • Art. 454 (Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) • Art. 455 (Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR sind am 20.09.2017 auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht worden. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des fol- s - Finanzgruppe Seite: 3 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 genden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Die Sparkasse hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Diese Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Kapitel D offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand beschlossen und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt D den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 1 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Mandate bei gemeinnützigen Organisationen und Unternehmen, die der s - Finanzgruppe Seite: 4 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 kommunalen Daseinsvorsorge dienen, sowie die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz Nordrhein Westfalen - in der Geschäftsordnung für den Hauptausschuss der Sparkasse und der Sparkassensatzung enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für die Dauer von bis zu fünf Jahren und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Genehmigung der Bestellung und die Wiederbestellung der Mitglieder des Vorstandes ist die Zustimmung des Trägers der Sparkasse erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Landesgleichstellungsgesetzes NordrheinWestfalen beachtet. Der Hauptausschuss, als Ausschuss des Verwaltungsrates, unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrates (Personalvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes aus einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse von der Trägerversammlung der Sparkasse gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Ein separater Risikoausschuss wurde gebildet. Die Anzahl der im Jahr 2016 stattgefundenen Sitzungen beträgt 6. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt D offengelegt. s - Finanzgruppe Seite: 5 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016. mďĞƌůĞŝƚƵŶŐƐƌĞĐŚŶƵŶŐnjƵƌƚŝŬĞůϰϯϳ;ϭͿƵĐŚƐƚĂďĞĂͿZZ ,ĂŶĚĞůƐďŝůĂŶnjnjƵŵϯϭ͘ϭϮ͘ϮϬϭϲ ŝůĂŶnjǁĞƌƚ WĂƐƐŝǀƉŽƐŝƚŝŽŶ mďĞƌůĞŝƚƵŶŐ Φ ϵ͘ EĂ ĐŚƌĂ ŶŐŝ ŐĞ sĞƌďŝ ŶĚů ŝĐŚŬĞŝƚĞŶ ϭϭ͘ &ŽŶĚƐ ĨƺƌĂ ůů ŐĞŵĞŝŶĞ Ă ŶŬƌŝ Ɛ ŝŬĞŶ ϭϮ͘ ŝŐĞŶŬĂ ƉŝƚĂ ů ŝŐĞŶŵŝƚƚĞůnjƵŵDĞůĚĞƐƚŝĐŚƚĂŐϯϭ͘ϭϮ͘ϮϬϭϲ ,ĂƌƚĞƐ ƵƐćƚnjůŝĐŚĞƐ ƌŐćŶnjƵŶŐƐͲ <ĞƌŶŬĂƉŝƚĂů <ĞƌŶŬĂƉŝƚĂů ŬĂƉŝƚĂů Φ Φ Φ Φ ϱ͘ϯϱϴ͘ϯϴϱ͕ϵϱ Ͳϯ͘ϰϬϵ͘ϱϬϵ͕ϲϭ ϭͿ ϭ͘ϵϰϴ͘ϴϳϲ͕ϯϰ ϮϮ͘ϳϳϱ͘ϬϬϬ͕ϬϬ ͲϮ͘ϲϮϱ͘ϬϬϬ͕ϬϬ ϮͿ ϮϬ͘ϭϱϬ͘ϬϬϬ͕ϬϬ Ϯϴ͘ϲϵϭ͘ϲϯϳ͕ϭϴ ϯͿ Ϯϴ͘ϲϵϭ͘ϲϯϳ͕ϭϴ ϭ͘Ϯϯϭ͘ϬϬϮ͕Ϭϭ Ͳϭ͘Ϯϯϭ͘ϬϬϮ͕Ϭϭ ϰͿ ĐͿ'Ğǁŝ ŶŶƌƺĐŬůĂ ŐĞŶ ĐĂ Ϳ^ŝ ĐŚĞƌŚĞŝƚƐ ƌƺĐŬů Ă ŐĞ ĚͿŝů Ă ŶnjŐĞǁŝŶŶ ^ŽŶƐ ƚŝ ŐĞmďĞƌůĞŝƚƵŶŐƐ ŬŽƌƌĞŬƚƵƌĞŶ͗ ů ů ŐĞŵĞŝ ŶĞ<ƌĞĚŝƚƌŝ Ɛ ŝ ŬŽĂ ŶƉĂ Ɛ Ɛ ƵŶŐĞŶ;ƌƚŝŬĞůϲϮĐZZͿ͗ ϭͿ ϮͿ ϯ͘ϱϬϬ͘ϬϬϬ͕ϬϬ hŶƚĞƌŶĞŚŵĞŶĚĞƌ&ŝ ŶĂ ŶnjďƌĂ ŶĐŚĞ;ƌƚŝ ŬĞů ϲϲZZͿ͗ Ϭ͕ϬϬ ͙ /ŵŵĂ ƚĞƌŝĞů ůĞsĞƌŵƂŐĞŶƐ ŐĞŐĞŶƐ ƚć ŶĚĞ;ƌƚŝ ŬĞů ϰƵŶĚϯϲZZͿ͗ Ϭ͕ϬϬ mďĞƌŐĂ ŶŐƐ ǀŽƌƐ ĐŚƌŝ ĨƚĞŶ;ƌƚŝŬĞů ϰϳϲďŝƐ ϰϳϴ͕ϰϴϭZZͿ͗ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ Ϭ͕ϬϬ ϰϴ͘ϴϰϭ͘ϲϯϳ͕ϭϴ Ϭ͕ϬϬ ϱ͘ϰϰϴ͘ϴϳϲ͕ϯϰ ďnjƵŐĂƵƐĚĞƌŵŽƌƚŝƐŝĞƌƵŶŐŶĂĐŚƌĂŶŐŝŐĞƌsĞƌďŝŶĚůŝĐŚŬĞŝƚĞŶ;ƌƚŝŬĞůϰϳϲďŝƐϰϳϴ͕ϰϴϭZZͿƵŶĚĂŶƚĞŝůŝŐĞƌŝŶƐĞŶ ďnjƵŐĚĞƌƵĨƺŚƌƵŶŐ;ϬDŝŽͿǁĞŐĞŶŶƌĞĐŚŶƵŶŐĂůƐŝŐĞŶŵŝƚƚĞůŶĂĐŚ&ĞƐƚƐƚĞůůƵŶŐĚĞƌŝůĂŶnjŝŵ&ŽůŐĞũĂŚƌ;ƌƚŝŬĞůϮϲ;ϭͿƵĐŚƐƚ͘ĨͿZZͿ njƵƐćƚnjůŝĐŚŶƐƉĂƌƌƺĐŬůĂŐĞŝŶ,ƂŚĞǀŽŶϮ͕ϲϮϱDŝŽ ϯͿ ϰͿ ƌƚŝŬĞůϮϲďƐ͘ϭƵĐŚƐƚ͘ĨͿZZ ĞƌŝůĂŶnjŐĞǁŝŶŶǁŝƌĚĞƌƐƚŵŝƚ&ĞƐƚƐƚĞůůƵŶŐĚĞƐ:ĚĞƌ^ŝĐŚĞƌŚĞŝƚƐƌƺĐŬůĂŐĞnjƵŐĞĨƺŚƌƚƵŶĚŝƐƚƐŽŵŝƚnjƵŵDĞůĚĞƐƚŝĐŚƚĂŐŶŽĐŚŶŝĐŚƚ ĞŝŶŐĞƌĞĐŚŶĞƚ͘ Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung s - Finanzgruppe Seite: 6 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse hat Sparkassen-Kapitalbriefe als Ergänzungskapitalinstrumente begeben. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der Anlage 1 zu diesem Offenlegungsbericht zu entnehmen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist in der Anlage 2 zu diesem Offenlegungsbericht enthalten. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Kapital B Punkt 4.1 wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand beschlossen und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) s - Finanzgruppe Seite: 7 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) Betrag per 31.12.2016 (Euro) Kreditrisiko 304.860.256,10 Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGAW-Fonds) Beteiligungspositionen Sonstige Posten 31.12.2016 Eigenmittelanforderung 8% 24.388.820,49 0,00 162.000,25 12.960,02 5.703.011,08 0 0 412.170,81 115.978.170,32 37.598.847,26 456.240,89 0,00 0,00 32.973,66 9.278.253,63 3.007.907,78 46.440.512,15 3.715.240,97 10.716.778,52 857.342,28 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 72.143.565,09 10.082.516,63 5.622.683,99 5.771.485,21 806.601,33 449.814,72 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0 Interner Modellansatz 0 Fremdwährungsrisiko 0,00 0,00 Netto-Fremdwährungsposition 0 Abwicklungsrisiko 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Erweitertes Laufzeitbandverfahren 0 0,00 Abwicklungs- / Lieferrisiko 0 Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren Vereinfachtes Verfahren 26.151.357,63 0 0,00 2.092.108,61 0,00 0 0,00 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz Standardansatz Fortgeschrittener Messansatz (AMA) Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen s - Finanzgruppe Seite: 8 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Deutschland Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Davon: Risikopositionen im Davon: Allgemeine Eigenmittelanforderungen Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (IRB) Risikopositionswert (SA) Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Handelsbuch Verkaufsposition im Summe der Kauf- und Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Verbriefungsrisik oposition Summe position im Handelsbuch Davon: Risik o- positionen Verbriefungsrisikopositionen Allgemeine Kreditrisik o- TEUR Handelsbuch 31.12.2016 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar. 338.617 17.593 17.593 73,64 Frankreich 18.565 1.356 1.356 5,67 Niederlande 17.017 1.258 1.258 5,27 Italien 7.126 522 522 2,19 Dänemark 4.928 354 354 1,48 Portugal 22 1 1 0 Spanien 6.257 446 446 1,87 Belgien 1.458 104 104 0,44 Luxemburg 2.858 208 208 0,87 Schweden 3.581 257 257 1,08 Finnland 1.022 77 77 0,32 Liechtenstein Österreich Schweiz Großbritannien USA 56 2 2 0,01 1.856 132 132 0,55 52 1 1 0,01 11.317 825 825 3,46 8.897 634 634 2,65 Arabische Emirate 3 0 0 0 China 1 0 0 0 Japan 108 2 2 0,01 Australien Summe 1.549 115 115 0,48 425.290 23.887 23.887 100,00 0,02% Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen 31.12.2016 Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) 331.012 0,02% 66 Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers s - Finanzgruppe Seite: 9 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag von 628,9 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko (Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR), mit Ausnahme der Beteiligungspositionen, sowie den außerbilanziellen, nicht derivativen Positionen, wie unwiderruflichen Kreditzusagen, zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2016 Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 25,46 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 67,03 Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 6,77 0 0 61,56 Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen 145,18 86,81 143,61 12,32 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) Sonstige Posten Gesamt 79,64 9,1 637,48 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. s - Finanzgruppe Seite: 10 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 31.12.2016 Mio. EUR Deutschland Zentralstaaten oder Zentralbanken 25,8 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 66,7 Öffentliche Stellen EWR Sonstige 7,0 6,8 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen 43,7 1,0 1,0 133,1 14,0 0,5 85,9 0,0 0,0 145,6 0,2 0,2 8,3 0,3 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGAW-Fonds) Sonstige Posten 80,1 8,7 Gesamt 604,7 22,5 1,7 Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). s - Finanzgruppe Seite: 11 von 23 Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 25,7 Sonstige Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Grundstücks- und Wohnungswesen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Privatpersonen Privatpersonen, davon: Öffentliche Haushalte Banken Risikopositionen nach Branchen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 31.12.2016 Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Offene Investmentvermögen (incl. Geldmarktfonds) 31.12.2016 Mio. EUR Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. s 7,0 53,2 12,8 0,8 6,8 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 45,8 Unternehmen 11,4 1,7 13,6 40,5 3,3 14,9 4,6 6,3 19,3 24,0 8,5 Davon: KMU 0,0 1,7 11,3 20,0 1,7 14,9 4,6 1,5 19,3 15,7 8,5 Mengengeschäft Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen Davon: KMU Ausgefallene Positionen 57,0 1,0 0,1 4,6 8,7 3,2 2,1 0,2 1,1 6,7 0,4 0,7 0,0 1,0 0,1 4,6 8,7 3,2 2,1 0,2 1,1 6,7 0,4 0,7 104,4 0,0 0,1 2,7 7,5 3,9 1,5 1,0 14,0 9,7 1,0 0,0 0,0 0,1 2,7 7,5 3,9 1,5 1,0 14,0 9,7 1,0 0,1 2,8 0,5 0,3 1,2 0,9 0,9 1,9 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 80,1 Sonstige Posten Gesamt 8,4 71,5 80,1 60,2 174,7 2,7 26,7 50,6 20,0 22,3 9,4 14,3 35,3 41,3 9,7 10,1 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen *Pauschalwertberichtigungen von 0,3 Mio. € wurden in der Position „Sonstige Posten“ zum Abzug gebracht. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. s - Finanzgruppe Seite: 12 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 31.12.2016 Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGAW-Fonds) Sonstige Posten Gesamt < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre 25,7 53,1 1,3 7,0 1,4 5,5 12,3 25,5 34,4 35,3 4,7 5,3 20,3 21,1 9,0 14,8 0,4 0,0 92,6 41,5 126,3 2,9 79,5 80,1 5,2 360,9 3,2 188,5 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw.oder Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen s - Finanzgruppe Seite: 13 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. Die Art der Berechnung sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 4 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 10 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 86 TEUR. 31.12.2016 In Mio. € Hauptbranche Banken Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen davon : - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur - Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden - Verarbeitendes Gewerbe - Baugewerbe - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen - Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung - Finanz- und Versicherungsdienstleistungen - Grundstücks- und Wohnungswesen - Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Unbekannte BBK_KUSY Summen Gesamtbestand notleidender Forderungen 1,7 5,2 Bestand EWB 0,8 2,7 - - - 1,1 0,8 - 1,3 0,1 0,4 0,8 1,5 6,9 0,4 0,1 0,1 0,4 0,9 3,5 0,1 0,1 0,3 0,1 Bestand PWB 0,1 0,2 Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen 0,1 0,7 Direktabschreibungen - - - - - - 0,1 - - - - 0,7 0,8 - - 1,9 0,5 1,1 0,4 0,1 4,5 Bestand Rückstellungen 0,1 Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen - Gesamtbestand überfälliger Forderungen 0,5 4,0 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen 31.12.2016 in Mio. € geografisches Hauptgebiet Deutschland Gesamtbestand notleidender For- Bestand derungen EWB 6,9 3,5 Bestand RückBestand PWB stellungen 0,3 0,1 Gesamtbestand überfälliger Forderungen 4,2 EWR ohne Deutschland - - - - 0,3 Sonstige - - - - - Summen 6,9 3,5 0,1 4,5 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten s - Finanzgruppe Seite: 14 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 Entwicklung der Risikovorsorge ŶƚǁŝĐŬůƵŶŐĚĞƌZŝƐŝŬŽͲ ǀŽƌƐŽƌŐĞ ŝŶnjĞůǁĞƌƚͲ ďĞƌŝĐŚƚŝŐƵŶŐĞŶ ZƺĐŬƐƚĞůůƵŶŐĞŶ WĂƵƐĐŚĂůǁĞƌƚͲ ďĞƌŝĐŚƚŝŐƵŶŐĞŶ ^ƵŵŵĞƐƉĞnjŝĨŝƐĐŚĞ<ƌĞͲ ĚŝƚƌŝƐŝŬŽĂŶƉĂƐƐƵŶŐĞŶ ŶͲ ƵĨƺŚͲ ĨĂŶŐƐďĞ ƌƵŶŐ ďĞͲ ƐƚĂŶĚ ϰ͕ϯ Ϭ͕ϱ ƵĨůƂƐƵŶŐ /ŶĂŶƐƉƌƵĐŚͲ tĞĐŚƐĞůŬƵƌƐďĞͲ ŶĚďĞͲ ŶĂŚŵĞ ĚŝŶŐƚĞƵŶĚƐŽŶƐͲ ƐƚĂŶĚ ƚŝŐĞsĞƌćŶĚĞƌƵŶŐ Ϭ͕ϱ Ϭ͕ϴ Ϭ͕Ϭ ϯ͕ϱ Ϭ͕ϭ Ϭ͕ϯ Ϭ͕Ϭ Ϭ͕Ϭ Ϭ͕Ϭ Ϭ͕Ϭ Ϭ͕Ϭ Ϭ͕Ϭ Ϭ͕Ϭ Ϭ͕Ϭ Ϭ͕ϭ Ϭ͕ϯ ϰ͕ϳ Ϭ͕ϱ Ϭ͕ϱ Ϭ͕ϴ Ϭ͕Ϭ ϯ͕ϵ Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 C RR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken ggf. Unternehmen ggf. Verbriefungspositionen Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Standard & Poor's und Moody's Standard & Poor's und Moody's Standard & Poor's und Moody's Standard & Poor's und Moody's Standard & Poor's und Moody's Standard & Poor's und Moody's Risikopositionsklassen ohne Benennung einer Ratingagentur sind ausgeblendet Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder - sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. s - Finanzgruppe Seite: 15 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute 0 10 20 35 50 70 75 100 150 250 370 1250 32.744 42.934 810 0 1.332 43.722 2.060 5.437 Unternehmen 122.163 Mengengeschäft 54.729 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen 140.353 3.963 4.503 OGA 80.106 Beteiligungspositionen 10.059 Sonstige Posten 3.126 122.526 Gesamt 9 5.623 0 4.202 140.353 0 0 54.729 227.351 4.503 9 0 0 Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute 0 10 20 35 50 70 75 100 32.746 43.174 810 2 1.332 43.722 2.061 5.437 Unternehmen 121.922 Mengengeschäft 54.726 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen 140.353 3.963 4.503 OGA 80.106 Beteiligungspositionen 10.059 Sonstige Posten Gesamt 150 250 370 1250 3.126 122.770 9 5.623 0 4.203 140.353 0 0 54.726 227.110 4.503 9 0 0 Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung s - Finanzgruppe Seite: 16 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Bei den von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen handelt es sich um Funktionsbeteiligungen. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die Sparkasse hält keine börsennotierten Beteiligungen. Realisierte Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen sind nicht entstanden. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert und der beizulegende Zeitwert ausgewiesen. 31.12.2016 Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Buchwert Mio. EUR Funktionsbeteiligungen Börsenwert 9,4 9,4 0 davon börsengehandelte Positionen 0 0 0 davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0 0 0 davon andere Beteiligungspositionen 9,4 9,4 0 Gesamt 9,4 9,4 0 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) reduziert werden. Von Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Die Sparkasse setzt ausschließlich selbstschuldnerische öffentliche Bürgschaften als Kreditrisikominderungstechnik ein. Aufgrund des diversifizierten Kreditportfolios bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente. s - Finanzgruppe Seite: 17 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach CRR behandelt. Die Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Strategien. 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle im Sinne von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Zum 31.12.2016 bestehen keine Marktrisiken und folglich keine damit verbundenen Eigenmittelanforderungen. 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Das Zinsänderungsrisiko versteht die Sparkasse als Risiko von Wertveränderungen der verzinslichen Vermögens- und Schuldposten infolge von Marktzinsänderungen. Aufgrund von unterschiedlichen Beständen festverzinslicher Aktiva und Passiva besteht die Gefahr einer Verringerung der Zinsspanne (Zinsspannenrisiko). Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt vierteljährlich. Dabei fließen Positionen mit fester Verzinsung mit den tatsächlichen Abläufen ein. Für variable Positionen werden Mischungsverhältnisse berücksichtigt, die das bisherige Zinsanpassungsverhalten nachbilden sollen. Weiterführende Ausführungen enthält unser Lagebericht in Kapitel D 5.4. Vorzeitige Kredit- und Einlagenrückzahlungen der Kunden berücksichtigt die Sparkasse mit dem FI-Programm S-ImplO. Dabei unterscheidet S-Implo hinsichtlich des Kundenverhaltens danach, ob der Kunde seine Option zu einem Zeitpunkt ausgeübt hat, in der er einen finanziellen Vorteil hat (=optionale Ausübung) oder nicht (=statistische Ausübung). Insgesamt wird somit von einer bestandserhaltenden Planung ausgegangen. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) Gemäß § 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte bzw. -200 Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Bei der Sparkasse wurde die Schwelle von 20 Prozent an einem Stichtag überschritten. s - Finanzgruppe Seite: 18 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 31.12.2016 berechnete Ertrags- / Barwertänderung Zinsschock + 200 Basispunkte Euro (Mio.) Zinsschock - 200 Basispunkte - 8,8 - 1,6 Tabelle: Zinsänderungsrisiko 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt keine entsprechenden Geschäfte ab. 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Kapitel D 5.6 offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand beschlossen und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert ausschließlich aus Weiterleitungsdarlehen. Diesen als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerten stehen zweckgebundene spezifische Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Medianwerte 2016 TEUR Summe Vermögenswerte davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige Vermögenswerte Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert Buchwert der der belasteten unbelasteten Vermögenswerte Vermögenswerte 36.545 516.257 10.068 79.617 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 10.068 85.194 89.338 Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte s - Finanzgruppe Seite: 19 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) Medianwerte 2016 31.12.2016 Beizulegender Zeitwert Beizulegender Zeitwert der erhaltenen der belasteten Sicherheiten bzw. erhaltenen Sicherheiten ausgegebenen eigenen bzw. ausgegebenen Schuldtitel, die zur eigenen Schuldtitel Belastung infrage kommen TEUR Erhaltene Sicherheiten davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige erhaltene Sicherheiten Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Tabelle: Erhaltene Sicherheiten Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2016 TEUR Vermögenswerte, Deckung der erhaltene Sicherheiten Verbindlichkeiten, und andere Eventualverbindlichkeit ausgegebene eigene en oder ausgeliehenen Schuldtitel als Wertpapiere belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 36.548 36.545 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt. 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR s - Finanzgruppe Seite: 20 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31.12.2016 auf 8,69 Prozent (Vorjahr 8,07 Prozent) (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote war ein Anstieg des Kernkapitals und ein Rückgang der Gesamtrisikopositionen. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile LRSum Anzusetzender Wert TEUR 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem 2 aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz 3 angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 534.343 k.A. k.A. 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente k.A. 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in 6 Kreditäquivalenzbeträge) k.A. 21.029 EU-6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) k.A. EU-6b (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) k.A. 7 Sonstige Anpassungen 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 6.544 561.916 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) s - Finanzgruppe Seite: 21 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR Zeile LRCom Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 540.887 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe 3 der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten k.A. 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) k.A. Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte 5 (Marktbewertungsmethode) k.A. EU-5a 540.887 Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem 6 geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden k.A. k.A. 7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) k.A. 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) k.A. 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene 10 Kreditderivate) k.A. 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) k.A. k.A. Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 EU-14a Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte k.A. 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brut-to-Aktiva aus SFT) k.A. 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Ar-tikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften k.A. EU-15a k.A. (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) k.A. 16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) k.A. Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) 99.445 - 78.416 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 21.029 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Ab-satz 14 der Verordnung (EU) Nr. EU-19b 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße EU-19a k.A. k.A. 20 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 48.842 21 561.916 22 Verschuldungsquote 8,69% Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 EU-24 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens ja k.A. Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) s - Finanzgruppe Seite: 22 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR Zeile LRSpl EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt wer-den Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden EU-6 EU-7 Institute EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft EU-10 Unternehmen EU-11 Ausgefallene Positionen Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) EU-12 31.12.2016 540.887 k.A. 540.887 k.A. 75.679 6.246 45.783 137.481 49.598 117.886 8.391 99.823 Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl) s - Finanzgruppe Seite: 23 von 23 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 Anlage 1 - Begebene Kapitalinstrumente Zu 3.2 des Offenlegungsberichtes 1. Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede über nominell 10.000,00 Euro ZeilenNr. Hauptmerkmal des Kapitalinstruments … 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) k.A. 4 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen Bundesrepublik Deutschland 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,00914516 Mio. Euro 9 9a 9b Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 12 13 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Im Fall einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten oder falls die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird, behält sich die Sparkasse ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Der Tilgungspreis läge dann bei 100 %. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital nicht anrechenbar 10.000,00 Euro 10.000,00 Euro 10.000,00 Euro Passivum – fortgeführter Einstandswert 25.07.2011 Mit Verfallstermin 26.07.2021 k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex s - Finanzgruppe Fest 3,20% Seite: 1 von 10 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 23 Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. s - Finanzgruppe Nein Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar Seite: 2 von 10 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 2. Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede über nominell 5.000.000,00 Euro ZeilenNr. Hauptmerkmal des Kapitalinstruments … 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) k.A. 4 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen Bundesrepublik Deutschland 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 1,93064516 Mio. Euro 9 9a 9b Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 12 13 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Im Fall einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten oder falls die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird, behält sich die Sparkasse ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Der Tilgungspreis läge dann bei 100 %. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital nicht anrechenbar 5.000.000,00 Euro 4.850.000,00 Euro 5.000.000,00 Euro Passivum – fortgeführter Einstandswert 29.01.2009 Mit Verfallstermin 29.01.2019 k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) s - Finanzgruppe Fest 6,20% Nein Zwingend Seite: 3 von 10 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 23 Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. s - Finanzgruppe Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar Seite: 4 von 10 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 3. Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede über nominell 1.000,00 Euro Zeilen- Hauptmerkmal des KapitalinstruNr. ments … 1 Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 4 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solound Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,00035753 Mio. Euro 9 9a 9b Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 12 13 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Im Fall einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten oder falls die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird, behält sich die Sparkasse ein außerordentliches Kündigungsrecht von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres vor. Der Tilgungspreis läge dann bei 100 %. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar 2 3 k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro Passivum – fortgeführter Einstandswert 13.10.2008 Mit Verfallstermin 13.10.2018 k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" s - Finanzgruppe Fest 3,60% Nein Seite: 5 von 10 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 23 Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht kumulativ Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. s - Finanzgruppe Seite: 6 von 10 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 4. Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede über nominell 1.000,00 Euro ZeilenNr. Hauptmerkmal des Kapitalinstruments … 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) k.A. 4 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen Bundesrepublik Deutschland 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,00024462 Mio. Euro 9 9a 9b Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 12 13 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Im Fall einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten oder falls die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird, behält sich die Sparkasse ein außerordentliches Kündigungsrecht von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres vor. Der Tilgungspreis läge dann bei 100 %. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital nicht anrechenbar 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro Passivum – fortgeführter Einstandswert 20.03.2008 Mit Verfallstermin 20.03.2018 k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" s - Finanzgruppe Fest 3,60% Nein Seite: 7 von 10 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 23 Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. s - Finanzgruppe Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar Seite: 8 von 10 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 5. Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede über nominell 60.000,00 Euro ZeilenNr. Hauptmerkmal des Kapitalinstruments … 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) k.A. 4 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen Bundesrepublik Deutschland 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 0,00848387 Mio. Euro 9 9a 9b Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 12 13 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Im Fall einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten oder falls die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird, behält sich die Sparkasse ein außerordentliches Kündigungsrecht von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres vor. Der Tilgungspreis läge dann bei 100 %. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital nicht anrechenbar 60.000,00 Euro 60.000,00 Euro 60.000,00 Euro Passivum – fortgeführter Einstandswert 14.09.2007 Mit Verfallstermin 14.09.2017 k.A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" s - Finanzgruppe Fest 4,40% Nein Seite: 9 von 10 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 23 Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. s - Finanzgruppe Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar Seite: 10 von 10 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 Anlage 2 - Eigenmittelelemente Zu 3.3 des Offenlegungsberichtes 31.12.2016 EURO (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1c davon: Art des Finanzinstruments 3 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 3 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten Im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 Mlnderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag In konsolidiertem CET1) 3a 4 5 5a 6 Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 0,00 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 28.691.637,18 26 (1) (c) 0,00 26 (1) 20.150.000,00 26 (1) (f) 0,00 486 (2) 0,00 0,00 483 (2) 0,00 0,00 84, 479, 480 0,00 0,00 26 (2) 48.841.637,18 0,00 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 8 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 10 In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 12 s - Finanzgruppe 0,00 34, 105 0,00 36 (1) (b), 37, 472 (4) 0,00 0,00 36 (1) (c), 38, 472 (5) 0,00 0,00 33 (a) 0,00 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 0,00 Seite: 1 von 6 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten sowie Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 s - Finanzgruppe 31.12.2016 0,00 32 (1) 0,00 33 (b) 0,00 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0,00 0,00 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0,00 0,00 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0,00 0,00 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 0,00 0,00 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0,00 0,00 36 (1) (k) 0,00 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 0,00 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 0,00 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 0,00 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0,00 0,00 48 (1), 470 (2) 0,00 0,00 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470 (2) (b), 472 (11) 0,00 0,00 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0,00 0,00 36 (1) (a), 472 (3) 0,00 36 (1) (I) 0,00 0,00 0,00 467 0,00 467 0,00 468 0,00 468 Seite: 2 von 6 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 0,00 481 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 0,00 36 (1) (j) 0,00 48.841.637,18 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0,00 51, 52 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 0,00 32 33 34 35 36 0,00 0,00 0,00 486 (3) 0,00 0,00 483 (3) 0,00 0,00 85, 86, 480 0,00 486 (3) k.A. 0,00 0,00 0,00 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 0,00 0,00 56 (b), 58, 475 (3) 0,00 0,00 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 0,00 0,00 56 (d), 59, 79, 475 (4) 0,00 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Über-kreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte, Indirekte und synthetische Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Rest-beträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital In Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 s - Finanzgruppe 0,00 0,00 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0,00 477 (2), 477 (3), 477 (4) Seite: 3 von 6 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals In Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 31.12.2016 0,00 3, 467, 468, 481 0,00 467 0,00 468 0,00 56 (e) 0,00 0,00 0,00 48.841.637,18 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Kreditrisikoanpassungen 1.948.876,34 486 (4) 1.948.876,34 0,00 483 (4) 0,00 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 5.448.876,34 48 49 50 51 0,00 62, 63 0,00 87, 88, 480 k.A. 0,00 486 (4) k.A. 3.500.000,00 62 (c) und (d) 1.948.876,34 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 53 54 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0,00 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 0,00 0,00 66 (b), 68, 477 (3) 0,00 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0,00 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0,00 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) s - Finanzgruppe 0,00 0,00 0,00 0,00 66 (d), 69, 79, 477 (4) 0,00 0,00 Seite: 4 von 6 s Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) 31.12.2016 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 56b Vom Ergänzungskapital In Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 0,00 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 58 Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (GSRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 70 71 0,00 467, 468, 481 0,00 467 0,00 468 0,00 0,00 5.448.876,34 54.290.513,52 0,00 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b), 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b), 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 331.011.613,73 14,76 92 (2) (a), 465 14,76 92 (2) (b), 465 16,40 92 (2) (c) 2.135.024,91 CRD 128, 129, 130 2.068.822,59 66.202,32 0,00 0,00 CRD 131 8,40 CRD 128 [in EU-Verordnung nicht relevant] [in EU-Verordnung nicht relevant] [in EU-Verordnung nicht relevant] Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 [in EU-Verordnung nicht relevant] s - Finanzgruppe 2.081.962,76 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), 9.400,00 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) Seite: 5 von 6 s 75 Stadtsparkasse Wetter (Ruhr) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 31.12.2016 0,00 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 77 78 79 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 3.500.000,00 F Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 0,00 G 3.810.753,20 F 0,00 G Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 81 82 83 84 85 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) s - Finanzgruppe 0,00 484 (3), 486 (2) und (5) 0,00 484 (3), 486 (2) und (5) 0,00 484 (4), 486 (3) und (5) 0,00 484 (4), 486 (3) und (5) 3.197.474,16 484 (5), 486 (4) und (5) 0,00 484 (5), 486 (4) und (5) Seite: 6 von 6