EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, 13. Januar 2014 Freizügigkeit: Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts für die Zwecke der sozialen Sicherheit Die Europäische Kommission hat einen praktischen Leitfaden zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts veröffentlicht. Dieser soll den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der EU-Vorschriften über die Koordinierung der sozialen Sicherheit helfen, und zwar im Hinblick auf diejenigen Unionsbürger, die in einen anderen Mitgliedstaat umgezogen sind. Der neue Leitfaden schafft Klarheit bei der Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts in der EU und wird die praktische Umsetzung durch die mitgliedstaatlichen Behörden vereinfachen. László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, erklärte: „Das EU-Recht sieht eindeutige Schutzbestimmungen vor, die den Missbrauch der Sozialsysteme in anderen EU-Staaten verhindern sollen. Dieser Leitfaden wird es den Behörden der Mitgliedstaaten erleichtern, die Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort anzuwenden. Das Handbuch fügt sich ein in die laufenden Maßnahmen der Kommission zur Erleichterung der Freizügigkeit der Menschen in der EU.“ Der in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erstellte Leitfaden erläutert die unterschiedlichen Konzepte des „gewöhnlichen Aufenthalts“ und des „vorübergehenden Aufenthalts“ bzw. „Aufenthalts“. Diese im EU-Recht festgelegten Definitionen (Verordnung (EG) Nr. 883/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 465/2012) müssen bei der Frage zugrunde gelegt werden, welcher Mitgliedstaat für Leistungen der sozialen Sicherheit für EU-Bürgerinnen und -Bürger zuständig ist, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen ziehen. Nach EU-Recht kann es nur einen Ort des gewöhnlichen Aufenthalts und somit nur einen Mitgliedstaat geben, der für wohnsitzgebundene Leistungen der sozialen Sicherheit zuständig ist. Beschäftigte und selbstständig Erwerbstätige haben in dem Land Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit, in dem sie arbeiten. Nicht erwerbstätige Personen (z. B. Rentner, Studierende) sind in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts anspruchsberechtigt. Die Bestimmung des Mitgliedstaats des gewöhnlichen Aufenthalts ist auch wichtig für Personen, die in mehr als einem Mitgliedstaat erwerbstätig sind. In dem Leitfaden wird auf die spezifischen Kriterien hingewiesen, die bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts berücksichtigt werden müssen, wie z. B.: familiäre Verhältnisse und familiäre Bindungen Dauer und Kontinuität des Aufenthalts im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats Art und Merkmale der Erwerbstätigkeit (insbesondere der Ort, an dem eine solche Tätigkeit in der Regel ausgeübt wird, die Dauerhaftigkeit der Tätigkeit und die Dauer des Arbeitsvertrags) IP/14/13 Ausübung einer nicht bezahlten Tätigkeit im Falle von Studierenden ihre Einkommensquelle Wohnsituation, insbesondere deren dauerhafter Charakter Mitgliedstaat, der als der steuerliche Wohnsitz der Person gilt Gründe für den Wohnortwechsel Wille der Person, wie er sich aus sämtlichen Umständen erkennen lässt, belegt durch tatsachengestützte Nachweise Andere Fakten können ebenfalls berücksichtigt werden, soweit sie relevant sind. Darüber hinaus sieht der Leitfaden konkrete Beispiele und Hilfestellung in Fällen vor, in denen die Feststellung des Wohnorts schwierig sein kann, wie im Falle von Grenzgängern, Saisonarbeitern, entsandten Arbeitnehmern, Studierenden, Rentnern und hochmobilen nicht erwerbstätigen Personen. Wenn z. B. ein britischer Staatsangehöriger im Ruhestand nach Portugal zieht und den Großteil seiner Zeit dort verbringt, dann ist Portugal sein gewöhnlicher Aufenthaltsort, auch wenn er noch ein Haus im Vereinigten Königreich besitzt und weiterhin kulturelle und wirtschaftliche Verbindungen zum Vereinigten Königreich unterhält. Hintergrund Der Leitfaden zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts ist Teil eines umfassenderen Handbuchs, das Versicherungsträgern, Arbeitgebern und Bürgern bei der Bestimmung desjenigen nationalen Rechts über die soziale Sicherheit helfen soll, das auf bestimmte Situationen anzuwenden ist. Das Handbuch enthält auch Erläuterungen zu Bestimmungen für entsandte Arbeitnehmer und für Personen, die in zwei oder mehr Mitgliedstaaten erwerbstätig sind, einschließlich Vorschriften für im Verkehrswesen beschäftigte Personen (insbesondere Flug- und Kabinenbesatzungsmitglieder). Die Veröffentlichung des praktischen Leitfadens zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts ist eine der fünf Maßnahmen, die in der Mitteilung über die Freizügigkeit der EU-Bürger und ihrer Familien vom 25. November angekündigt wurden (siehe IP/13/1151 und MEMO/13/1041). Der Leitfaden ist nun auf der Website der Europäischen Kommission in englischer Sprache verfügbar (siehe unten) und wird in den kommenden Wochen in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Der geänderte Leitfaden wurde von der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit am 18. Dezember 2013 gebilligt. Dieses Gremium setzt sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammen und ist für die Auslegung von Fragen zuständig, die sich aus der Anwendung der in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 festgelegten Vorschriften über die soziale Sicherheit ergeben. 2 Weitere Informationen Guide on the Habitual Residence Test [Leitfaden zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts] László Andors Website László Andor auf Twitter Abonnieren Sie den kostenlosen E-Mail-Newsletter der Europäischen Kommission zu den Themen Beschäftigung, Soziales und Inklusion Kontakt: Jonathan Todd (+32 229-94107) Cécile Dubois (+32 229-51883) 3