MIETRECHT Urteile Mietrecht Mietrecht - Schriftform und Vertragsbeginn (BGH, Urteil vom 24.7.2013 – XII ZR 104/12; ZMR 2014, 22) Damit ein Mietvertrag länger als ein Jahr wirksam abgeschlossen ist, muss die Schriftform eingehalten werden. Zur Wahrung der Schriftform muss sich u.a. die Mietvertragsdauer, und damit auch der Mietvertragsbeginn hinreichend bestimmbar aus der Vertragsurkunde ergeben. Im konkreten Fall war im Vertrag vorgesehen, dass das Mietverhältnis entweder mit Übergabe beginnt, oder – wenn sich die Übergabe z.B. wegen Mietersonderwünschen verzögert - in dem Zeitpunkt, in dem die Übergabe ohne Sonderwünsche erfolgt wäre. Mit BGH ZMR 2006,115 wurde bereits entschieden, dass der Mietbeginn in diesem Sinn hinreichend bestimmbar ist, wenn an die „Übergabe“ angeknüpft wird. Auch die „vorgezogene“ Übergabe ist hinreichend bestimmbar, auch wenn die Definition auslegungsbedürftige Begriffe enthält und weitere Ermittlungen notwendig sind darüber, ob es z.B. wegen Mietersonderwünschen zu einer Verzögerung der Übergabe gekommen ist. Mietrecht - Schadensersatz des Mieters bei Mängel auch bei unwirksamer Kündigung (BGH, Urteil vom 3.7.2013 – VIII ZR 191/12; ZMR 2014, 24) In der Sache ging es darum, dass ein Mieter wegen Schimmel gekündigt hat. Die Kündigung war möglicherweise mangel Vollmacht unwirksam. Es ging nun darum, ob der Mieter dennoch Schadensersatz u.a. wegen der höheren Miete in seiner neuen Wohnung geltend machen konnte. Dies hat der BGH bestätigt. Der Schadensersatzanspruch nach § 536 a Abs. 1 BGB setzt voraus: Mangel, Verzug des Vermieters mit der Mängelbeseitungung und der Eintritt eines Schadens. Nicht Voraussetzung ist hingegen eine wirksame Kündigung. Mietrecht - Mietminderung bei Parkettkleber (BGH, Beschluss vom 15.1.2013 – VIII ZR 411/12; ZMR 2014, 26) In der Sache ging es darum, dass ein mangelhafter Parkettkleber eine Schadstoffbelastung der Luft verursachte, die aber bei ausreichendem Lüften auf ein „Normalmaß“ reduziert werden konnte. In diesem Fall wurde eine 30 %-ige Minderung angenommen. Mietrecht - Getrennte Mietverträge über Wohnung und Stellplatz (BGH, Beschluss vom 4.6.2013 – VIII ZR 422/12; ZMR 2014, 108) Von getrennten Mietverträgen über eine Wohnung und einen Stellplatz ist auszugehen, wenn zwar Wohnung und Stellplatz auf demselben Grundstück gelegen sind, aber zwei separate Mietverträge mit unterschiedlichen Kündigungsfristen bestehen. Dann kann also der Mietvertrag über den Stellplatz unabhängig vom Wohnraum-Mietvertrag gekündigt werden. Mietrecht - Kein Anerkenntnis bei Auszahlung des Guthabens aus Betriebskostenabrechnung (BGH, Urteil vom 10.7.2013 – XII ZR 62/12; ZMR 2014, 109) Allein die vorbehaltlose Erstattung des sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter ist kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis. Eine nachträgliche Korrektur der Betriebskostenabrechnung ist also auch in diesem Fall möglich. Dies gilt sowohl im Wohnraum- als auch im Gewerberaummietrecht. Mietrecht - Keine Kündigung bei nur angedrohter Nutzungsuntersagung (BGH, Urteil vom 20.11.2013 – XII ZR 77/12; ZMR 2014, 266) Der Mieter, Betreiber eines Lebensmitteldiscountmarktes, kündigte das Mietverhältnis außerordentlich, nachdem die Baubehörde im Rahmen einer „Anhörung“, also nicht des endgültigen Bescheids, mitteilte, dass die beantragte Nutzungsänderungsgenehmigung zurückgewiesen werde. Nach der Kündigung erteilte demgegenüber die Baubehörde den zustimmenden Bescheid über die Nutzungsänderung. Ein Mangel der Mietsache, der zur Kündigung berechtigt, kann auch in behördlichen Gebrauchshindernissen und –beeinträchtigungen liegen. Voraussetzung ist aber, dass der Mieter im vertragsgemäßen Gebrauch auch tatsächlich eingeschränkt ist. Dies ist i.d.R. nur der Fall, wenn die Behörde die Nutzung durch ein wirksames und unanfechtbares Verbot untersagt hat. Dem Mieter ist also grundsätzlich zuzumuten, die behördliche Anordnung abzuwarten und anzufechten. Mietrecht - Kündigung von Wohnraum bei unerlaubter gewerblicher Nutzung (BGH, Beschluss vom 31.7.2013 – VIII ZR 149/13; ZMR 2014. 273) Eine, nach Abmahnung zur Kündigung berechtigende vertragswidrige gewerbliche Nutzung von Wohnraum liegt auch darin, dass der Mieter gegenüber dem Gewerbeamt seine Wohnadresse als Geschäftsadresse – für Hausmeisterservice - angibt und auch Kunden gegenüber damit wirbt. Dies gilt auch, wenn in der Wohnung keine Mitarbeiter anwesend sind und keine Kunden empfangen werden und auf dem Grundstück keine Geschäftsfahrzeuge parken. Mietrecht - Kündigung nach Zwangsversteigerung (BGH, Urteil vom 30.10.2013 – XII ZR 113/12; ZMR 2014, 274) § 57 a ZVG räumt dem Ersteher einer Wohnung nach Zwangsversteigerung ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber den Mietern ein. Dies gilt nach BGH ZMR 2014, 274 auch, wenn die betreffende Wohnung Teil einer WEG-Anlage ist, und wenn die WEG-Anlage einer besonderen Zweckbestimmung – betreutes Wohnen – dient. Darin liegt keine unzulässige Teilkündigung.