I. Resolutionen ohne Überweisung an einen Hauptausschuss 3. ersucht den Generalsekretär ferner, bei der Entwicklung von Initiativen zur Unterstützung einzelstaatlicher Kapazitäten auch weiterhin auf jedwede sachdienliche Kompetenz, namentlich die von Personen mit praktischer Felderfahrung, zurückzugreifen; 4. beschließt, auf ihrer siebenundsechzigsten Tagung unter dem Tagesordnungspunkt „Stärkung des Systems der Vereinten Nationen“ und gegebenenfalls anderen Punkten die Entwicklungen betreffend die Überprüfung ziviler Kapazitäten in der Konfliktfolgezeit zu behandeln. RESOLUTION 66/256 Verabschiedet auf der 100. Plenarsitzung am 16. März 2012, ohne Abstimmung, auf der Grundlage des Resolutionsentwurfs A/66/L.38 und Add.1, eingebracht von: Albanien, Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Benin, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominikanische Republik, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, El Salvador, Estland, Finnland, Griechenland, Guatemala, Guyana, Haiti, Honduras, Irak, Irland, Island, Italien, Jamaika, Jordanien, Kenia, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Mexiko, Monaco, Mongolei, Montenegro, Nepal, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Portugal, Republik Moldau, Ruanda, Rumänien, Samoa, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Thailand, Timor-Leste, Tunesien, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vietnam, Zypern. 66/256. Die Vereinten Nationen in der globalen Ordnungspolitik Die Generalversammlung, unter Hinweis auf ihre Resolution 65/94 vom 8. Dezember 2010, in Bekräftigung ihrer Achtung vor den Grundsätzen und Zielen der Charta der Vereinten Nationen, in der Erkenntnis, dass ein integratives, transparentes und wirksames multilaterales System von entscheidender Bedeutung ist, um den dringenden globalen Herausforderungen von heute besser zu begegnen, in Anbetracht der Universalität der Vereinten Nationen und in Bekräftigung der von ihr eingegangenen Verpflichtung, die Wirksamkeit und Effizienz des Systems der Vereinten Nationen zu fördern und zu stärken, in Bekräftigung der Rolle und der Autorität der Generalversammlung in globalen Fragen, die für die internationale Gemeinschaft von Belang sind, wie in der Charta festgelegt, unter Begrüßung der von dem Präsidenten der Generalversammlung organisierten und von der Generalversammlung auf ihrer fünfundsechzigsten Tagung am 28. Juni 2011 geführten informellen thematischen Debatte über die Vereinten Nationen in der globalen Ordnungspolitik, sowie unter Begrüßung der Einberufung des Regionalseminars zu dem gleichen Thema, das am 8. und 9. August 2011 bei der Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik in Santiago stattfand, unter Berücksichtigung des Vorbereitungsprozesses für die vom 20. bis 22. Juni 2012 in Rio de Janeiro (Brasilien) stattfindende Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung und der Folgeprozesse aller großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen im Wirtschafts- und Sozialbereich und auf damit zusammenhängenden Gebieten, je nach Fall, 1. erklärt erneut, dass zur Bewältigung der globalen Herausforderungen integrative, transparente und wirksame multilaterale Konzepte benötigt werden, und bekräftigt in dieser Hinsicht die zentrale Rolle der Vereinten Nationen bei den laufenden Anstrengungen mit dem Ziel, für diese Herausforderungen gemeinsame Lösungen zu finden; 20 I. Resolutionen ohne Überweisung an einen Hauptausschuss 2. nimmt mit Anerkennung Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs über globale wirtschaftliche Ordnungspolitik und Entwicklung24; 3. anerkennt die Wichtigkeit und die Vorteile eines fortlaufenden Zusammenwirkens, je nach Fall, zwischen der Generalversammlung und den internationalen, regionalen und subregionalen Foren, Organisationen und Gruppen, die sich mit globalen Fragen von Belang für die internationale Gemeinschaft befassen; 4. beschließt, den Unterpunkt „Die zentrale Rolle des Systems der Vereinten Nationen in der globalen Ordnungspolitik“ unter dem Punkt „Stärkung des Systems der Vereinten Nationen“ in die vorläufige Tagesordnung ihrer siebenundsechzigsten Tagung aufzunehmen, und ersucht den Generalsekretär in dieser Hinsicht, der Generalversammlung bis Ende Februar 2013 einen analytischen Bericht mit dem Schwerpunkt globale wirtschaftliche Ordnungspolitik und Entwicklung samt weiteren konkreten Empfehlungen vorzulegen, der in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den zuständigen Organisationen des Systems der Vereinten Nationen zu erstellen ist und in dem die Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung und die Folgeprozesse aller großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen im Wirtschafts- und Sozialbereich und auf damit zusammenhängenden Gebieten, je nach Fall, Berücksichtigung finden; 5. bittet in dieser Hinsicht den Präsidenten der Generalversammlung und den Präsidenten des Wirtschafts- und Sozialrats, zu erwägen, auf koordinierte Weise informelle thematische Debatten über den Gegenstand dieser Resolution zu organisieren; 6. bittet das System der Vereinten Nationen, einschließlich der Regionalkommissionen, sowie die internationalen Finanz- und Handelsinstitutionen, die Zivilgesellschaft, den Hochschulbereich, den Privatsektor und andere Interessenträger, zu diesen Beratungen gegebenenfalls beizutragen. RESOLUTION 66/260 Verabschiedet auf der 106. Plenarsitzung am 19. April 2012, ohne Abstimmung, auf der Grundlage des Resolutionsentwurfs A/66/L.43 und Add.1, eingebracht von: Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Arabische Republik Syrien, Argentinien, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, China, Demokratische Volksrepublik Korea, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Honduras, Indien, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jordanien, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Lettland, Libanon, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Mexiko, Monaco, Mongolei, Montenegro, Nicaragua, Oman, Österreich, Panama, Peru, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Saudi-Arabien, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Sudan, Tadschikistan, Thailand, Tschechische Republik, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Usbekistan, Venezuela (Bolivarische Republik), Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam, Zypern. 66/260. Verbesserung der weltweiten Straßenverkehrssicherheit Die Generalversammlung, unter Hinweis auf ihre Resolutionen 57/309 vom 22. Mai 2003, 58/9 vom 5. November 2003, 58/289 vom 14. April 2004, 60/5 vom 26. Oktober 2005, 62/244 vom 31. März 2008 und 64/255 vom 2. März 2010 über die Verbesserung der weltweiten Straßenverkehrssicherheit, _______________ 24 A/66/506. 21